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V/0159/2022

Ausschreibung eines integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzepts für die Stadt Münster

Vorlagen 01.03.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2022, TOP 28

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

9013 Zeichen

V/0159/2022
V/0159/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Ausschreibung eines integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzepts für die Stadt
Münster
Beratungsfolge
23.03.2022 Sportausschuss Vorberatung
06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e. V.
einen externen Dienstleister mit der Ausschreibung und Vergabe für eine
Sportentwicklungsplanung zu beauftragen.
2. Der Rat beschließt, dass das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit einem
T eilnahmewettbewerbgemäß § 17 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt werden soll.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung von Kosten in Höhe von etwa 300.000 Euro
ausgeht. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung,
Sportanlagen und -stätten
Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
2022 300.000
Für die Ausschreibung und Vergabe eines integrierten gesamtstädtischen
Sportentwicklungskonzeptes sollen die hierfür in 2021 nicht in Anspruch genommenen
Sportamt
07.03.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bergmann
T elefon:492-5219
Bergmann@stadt-
muenster.de

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V/0159/2022
Ermächtigungen aus dem Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur in das Jahr
2022 übertragen werden.
Begründung:
Zu Ziffer 1:
Beschreibung des Verfahrens:
Der Sportausschuss der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 die Vorlage
V/0150/2021/1 beschlossen mit folgenden drei Beschlusspunkten:
1. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem
Stadtsportbund Münster e. V. eine Ausschreibung eines gesamtstädtischen
Sportentwicklungskonzepts für die nächsten 20 Jahre unter Einbeziehung der im
Beschlusspunkt 3. genannten Gremien zur Sportausschusssitzung am 22.09.2021
vorzubereiten.
2. Der Sportausschuss beschließt, dass die Konzeptentwicklung als „Integriertes
gesamtstädtisches Sportentwicklungskonzept“ durch ein externes Institut durchgeführt
werden soll.
3. Der Sportausschuss beschließt die Installation eines Kernteams und eines Beirates, in dem
interdisziplinär die Leitbilder, die strategischen Ziele und die Ausschreibungskriterien
definiert werden.
Die Stadt Münster beabsichtigt erstmals die Durchführung einer Konzeptentwicklung als „Integriertes
gesamtstädtisches Sportentwicklungskonzept“ mit engen Bezügen zur Freiraum-, Stadt- sowie
Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Münsters und allen
Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für Sport und Bewegung.
Nach der Erarbeitung der Eckpunkte zum Inhalt des Ausschreibungsverfahrens durch das Kernteam
hat sich der Beirat Sportentwicklungsplanung in seiner Sitzung am 8. März 2022 mit diesen
Eckpunkten befasst. Über das Ergebnis der Beiratssitzung wird Sportausschuss und Rat mündlich
berichtet. Für die Ausschreibung ergibt sich danach Folgendes:
Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen
Vom externen Institut als Auftragnehmer werden die nachstehende Leistungen erwartet, die er in
einem Kurzkonzept (max. 15 Seiten) darstellt.
Bei einer Großstadt wie Münster mit über 300.000 Einwohner*innen sind aus Sicht der Stadt Münster
als Auftraggeberin folgende Inhalte fester Bestandteil einer Beauftragung einer
Sportentwicklungsplanung, die deshalb als Mindestleistungsumfang erwartet werden:
1. Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-Analyse
Dieses Leistungsmodul umfasst folgende T eilleistungen:
 Wissenschaftliche fundierte Bestandsaufnahme (quantitative und qualitative) und -analyse des
vorhandenen vereins- und vereinsungebundenen (auch gewerblichen) Sportverhaltens, der
Sportorganisationsformen, des Sportangebotes, der Sportbedarfe, der Sportbedarfe für
Schulen in städtischer Trägerschaft, aller (auch potentiellen) Sport- und Bewegungsräume
sowie der Finanzierung und der ökonomischen Bedeutung des Sports und von

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Sportveranstaltungen in Münster inkl. des Behindertensports - mit Ausnahme der
Bäderlandschaft Münsters.
 Im Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses soll eine Beteiligung der Sporttreibenden,
Sportanbieter, Sportinstitutionen und der Stadtgesellschaft mit folgenden Instrumenten
sichergestellt werden:
o gesamtstädtische und räumlich differenzierte Sportverhaltensanalyse durch Befragung
von Sportvereinen/Sportverbänden zu Sportstätten/Sportangebot/Problemen des
Vereins/Verbandes
o repräsentative Befragung von Bildungs- und Begegnungseinrichtungen (KITA / Schulen
/ Hochschulen / VHS / Bildungswerk / Jugendeinrichtungen / Begegnungsstätten /
Kirchengemeinden etc.) zum Sportverhalten und zu Sport- und Bewegungsräumen
o repräsentative Befragung der Bevölkerung, Befragung von Schlüsselakteuren und
Stadtteilforen in den jeweiligen Stadtteilen zum Sportverhalten und zu Sport- und
Bewegungsräumen, Erstellung von Steckbriefen für die jeweiligen Stadtteile.
Von der Stadt Münster werden ergänzend dazu für die Stärken/Schwächen-Analyse alle bereits
vorliegenden Unterlagen bereitgestellt.
2. Erarbeitung eines Zielkataloges für den vereinsgebundenen und vereinsungebundenen
Sport in Münster
Ableitend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-Analyse sollen Ziele
differenziert definiert werden, um Perspektiven und Entscheidungshilfen für die gesamtstädtische
Sportentwicklung mit engen Bezügen zur Freiraum-, Stadt- sowie Jugend- und
Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Münsters und alle Bevölkerungsgruppen zur
Öffnung des gesamten städtischen Raums für Sport und Bewegung aufzuzeigen.
Dabei soll zwischen langfristigen Leitideen (ab 10 Jahre), mittelfristigen strategischen Zielen (5-10
Jahre) und kurzfristigen operativen (unter 5 Jahren) unterschieden werden.
In diesem Zusammenhang soll aufgezeigt werden, ob und wie das Budget und die Förderrichtlinien
der Sportverwaltung gegebenenfalls angepasst werden müssen, um diese Ziele zu erreichen.
3. Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges
Entsprechend der entwickelten Leitideen (lang-, mittel- und kurzfristig) sind Maßnahmen zu
definieren, die ein „Integriertes gesamtstädtisches Sportentwicklungskonzept“ sicherstellen und
umsetzen. Dabei soll eine Priorisierung vorgeschlagen und Ausführungen zu den Kosten und
Vorschläge zur Finanzierung gemacht werden.
4. Zulieferung von Datenmaterial
Der Auftragnehmer hat das erforderliche Datenmaterial zu liefern zur Erstellung einer internetfähigen
barrierefreien Karte mit allen Sport- und Bewegungsräumen und Sportangeboten (differenziert nach
Zielgruppen) in der Stadt Münster, die mit der muenster:app oder anderen im Internet verfügbaren
Karten verknüpft werden kann.
5. Erarbeitung einer Matrix zur eigenständigen Evaluierung und Fortschreibung der
Sportentwicklungsplanung
Die Matrix soll Empfehlungen für die Umsetzung, Fortschreibung und Evaluation der
Sportentwicklungsplanung geben, insbesondere vor dem Hintergrund des integrierten
gesamtstädtischen Ansatzes.
Die Aufstellung soll den Prozess der Umsetzung des Integrierten gesamtstädtischen
Sportentwicklungskonzepts, von einem initiierten Organisationsentwicklungsprozess zu einer
selbsttragenden Weiterentwicklung beschreiben.

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V/0159/2022
6. Leitung, Moderation und Dokumentation des Prozesses der Sportentwicklungsplanung
Der Auftragnehmer hat den gesamten Prozess der Sportentwicklungsplanung bis zur finalen
Präsentation und Übergabe des detaillierten Integrierten gesamtstädtischen
Sportentwicklungskonzepts, die alle Aspekte des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt, zu leiten, zu
moderieren und zu dokumentieren. Die Dokumentation der Sportentwicklungsplanung ist dabei vom
Auftragnehmer in Papierform sowie digital sowohl im Word- als auch im PDF-Format vorzulegen.
Zeitliche Vorgaben
Vorgesehen ist eine Beauftragung des Auftragnehmers im Frühjahr 2022 mit einer Gesamtlaufzeit bis
Ende 2023.
Zu Ziffer 2:
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit T eilnahmewettbewerb gemäß § 17 der
Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt.
Es werden mindestens die drei punktbesten Bewerber und höchstens die sechs punktbesten
Bewerber zur T eilnahmeam Verhandlungsverfahren ausgewählt.
Nach Vorauswertung der Erstangebote sollen mit den ausgewählten Bietern Verhandlungsgespräche
am Sitz des Auftraggebers geführt werden.
Der Auftraggeber wird allen Bietern nach den Verhandlungsgesprächen die Gelegenheit zu einer
Angebotsüberarbeitung gewähren. Derzeit ist vorgesehen, dass die überarbeiteten Angebote nach
den Verhandlungsgesprächen als letzt-verbindliche (finale) Angebote eingeholt werden.
Die Bieter werden nach Einholung der finalen Angebote und Abschluss der Angebotswertung gemäß
§ 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert.
Für die Konzeptentwicklung steht ein Gesamtbudget von maximal 300.000 Euro brutto (inkl. Reise-,
Verpflegungs- und Übernachtungskosten) zur Verfügung.
I. V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor

Anlage A

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Anlage A zur V/0159/2022
Kurzüberblick
Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e. V. mit
der Ausschreibung und Vergabe für eine Sportentwicklungsplanung durch einen externen
Dienstleister.
Der Rat beschließt, dass das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit einem
T eilnahmewettbewerbgemäß § 17 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt wird.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Bis dato wurden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung für die sportgerechte Stadt Münster
immer nur T eilaspekteeiner gesamtstätischen Sportentwicklungsplanung untersucht.
Der gesamtstädtische Ansatz für den Sport in seiner Gesamtheit und in der Betrachtung im
Stadtentwicklungsprozess war aber zu keiner Zeit Inhalt einer empirischen Untersuchung.
Bedingt durch die veränderten Kennzahlen einer schnell wachsenden Stadt haben sich zudem die
Ergebnisse vergangener Untersuchungen überholt und müssen neu eruiert werden.
Ebenso haben sich die Bedürfnisse und Bedarfe nach Sportangeboten im Verein und/oder
vereinsungebunden verändert und müssen neu definiert werden.
Die Zielgruppe der älteren Kinder und Jugendlichen wurde jahrelang nicht berücksichtigt und hat
dadurch aktuell sehr große Bedarfe.
Dies spiegelt sich in den vielen Anregungen nach § 24 GO NRW zur Errichtung von Skate-,
Pumptrack, Dirtpark- und BMX-Anlagen und weiteren Eingaben aus der Politik, insbesondere z.B.
aus der Bezirksvertretung Nord, wider. In einigen Fällen konnten hier kurzfristige Lösungen
gefunden werden, aber bislang ohne dass den Maßnahmen ein gesamtstädtisches Konzept zu
Grunde liegt.
Diese Fakten und die Maxime, Sport als festen Bestandteil der Stadtentwicklung zu integrieren,
sollten die Motivation für das geplante Sportentwicklungskonzept sein.
Finanzierung
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
x vollständig
freiwillig
Durch die Erstellung eines „Integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzeptes“ wird die
Sportentwicklungsplanung zu einem integrierten Element der gesamtstädtischen Zukunftsplanung.
Eine Integrierte Sportentwicklungsplanung bietet damit eine Grundlage für eine stärkere
Vernetzung von Sportentwicklung und Stadtentwicklung.
Das grundlegende Ziel der integrierten Planung ist es, die zukünftige Sportentwicklung einer Stadt
an den tatsächlichen lokalen Bedarfen auszurichten und in der gesamtstätischen Stadtentwicklung
zu verorten.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
entfällt

Beratungsverlauf (3)

23.03.2022 Sportausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Hauptausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2022 Rat
TOP 28 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0159/2022
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2022
Erstellt
28.02.2022 14:17