V/0159/2022
Ausschreibung eines integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzepts für die Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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V/0159/2022 V/0159/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Ausschreibung eines integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzepts für die Stadt Münster Beratungsfolge 23.03.2022 Sportausschuss Vorberatung 06.04.2022 Hauptausschuss Vorberatung 06.04.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e. V. einen externen Dienstleister mit der Ausschreibung und Vergabe für eine Sportentwicklungsplanung zu beauftragen. 2. Der Rat beschließt, dass das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit einem T eilnahmewettbewerbgemäß § 17 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt werden soll. II. Finanzielle Auswirkungen: Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung von Kosten in Höhe von etwa 300.000 Euro ausgeht. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2022 300.000 Für die Ausschreibung und Vergabe eines integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzeptes sollen die hierfür in 2021 nicht in Anspruch genommenen Sportamt 07.03.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bergmann T elefon:492-5219 Bergmann@stadt- muenster.de - 4 - V/0159/2022 Ermächtigungen aus dem Budget zum Ausbau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur in das Jahr 2022 übertragen werden. Begründung: Zu Ziffer 1: Beschreibung des Verfahrens: Der Sportausschuss der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 22.06.2021 die Vorlage V/0150/2021/1 beschlossen mit folgenden drei Beschlusspunkten: 1. Der Sportausschuss beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e. V. eine Ausschreibung eines gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzepts für die nächsten 20 Jahre unter Einbeziehung der im Beschlusspunkt 3. genannten Gremien zur Sportausschusssitzung am 22.09.2021 vorzubereiten. 2. Der Sportausschuss beschließt, dass die Konzeptentwicklung als „Integriertes gesamtstädtisches Sportentwicklungskonzept“ durch ein externes Institut durchgeführt werden soll. 3. Der Sportausschuss beschließt die Installation eines Kernteams und eines Beirates, in dem interdisziplinär die Leitbilder, die strategischen Ziele und die Ausschreibungskriterien definiert werden. Die Stadt Münster beabsichtigt erstmals die Durchführung einer Konzeptentwicklung als „Integriertes gesamtstädtisches Sportentwicklungskonzept“ mit engen Bezügen zur Freiraum-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Münsters und allen Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für Sport und Bewegung. Nach der Erarbeitung der Eckpunkte zum Inhalt des Ausschreibungsverfahrens durch das Kernteam hat sich der Beirat Sportentwicklungsplanung in seiner Sitzung am 8. März 2022 mit diesen Eckpunkten befasst. Über das Ergebnis der Beiratssitzung wird Sportausschuss und Rat mündlich berichtet. Für die Ausschreibung ergibt sich danach Folgendes: Vom Auftragnehmer zu erbringende Leistungen Vom externen Institut als Auftragnehmer werden die nachstehende Leistungen erwartet, die er in einem Kurzkonzept (max. 15 Seiten) darstellt. Bei einer Großstadt wie Münster mit über 300.000 Einwohner*innen sind aus Sicht der Stadt Münster als Auftraggeberin folgende Inhalte fester Bestandteil einer Beauftragung einer Sportentwicklungsplanung, die deshalb als Mindestleistungsumfang erwartet werden: 1. Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-Analyse Dieses Leistungsmodul umfasst folgende T eilleistungen: Wissenschaftliche fundierte Bestandsaufnahme (quantitative und qualitative) und -analyse des vorhandenen vereins- und vereinsungebundenen (auch gewerblichen) Sportverhaltens, der Sportorganisationsformen, des Sportangebotes, der Sportbedarfe, der Sportbedarfe für Schulen in städtischer Trägerschaft, aller (auch potentiellen) Sport- und Bewegungsräume sowie der Finanzierung und der ökonomischen Bedeutung des Sports und von - 4 - V/0159/2022 Sportveranstaltungen in Münster inkl. des Behindertensports - mit Ausnahme der Bäderlandschaft Münsters. Im Rahmen eines kooperativen Planungsprozesses soll eine Beteiligung der Sporttreibenden, Sportanbieter, Sportinstitutionen und der Stadtgesellschaft mit folgenden Instrumenten sichergestellt werden: o gesamtstädtische und räumlich differenzierte Sportverhaltensanalyse durch Befragung von Sportvereinen/Sportverbänden zu Sportstätten/Sportangebot/Problemen des Vereins/Verbandes o repräsentative Befragung von Bildungs- und Begegnungseinrichtungen (KITA / Schulen / Hochschulen / VHS / Bildungswerk / Jugendeinrichtungen / Begegnungsstätten / Kirchengemeinden etc.) zum Sportverhalten und zu Sport- und Bewegungsräumen o repräsentative Befragung der Bevölkerung, Befragung von Schlüsselakteuren und Stadtteilforen in den jeweiligen Stadtteilen zum Sportverhalten und zu Sport- und Bewegungsräumen, Erstellung von Steckbriefen für die jeweiligen Stadtteile. Von der Stadt Münster werden ergänzend dazu für die Stärken/Schwächen-Analyse alle bereits vorliegenden Unterlagen bereitgestellt. 2. Erarbeitung eines Zielkataloges für den vereinsgebundenen und vereinsungebundenen Sport in Münster Ableitend von den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und Stärken/Schwächen-Analyse sollen Ziele differenziert definiert werden, um Perspektiven und Entscheidungshilfen für die gesamtstädtische Sportentwicklung mit engen Bezügen zur Freiraum-, Stadt- sowie Jugend- und Schulentwicklungsplanung für das gesamte Stadtgebiet Münsters und alle Bevölkerungsgruppen zur Öffnung des gesamten städtischen Raums für Sport und Bewegung aufzuzeigen. Dabei soll zwischen langfristigen Leitideen (ab 10 Jahre), mittelfristigen strategischen Zielen (5-10 Jahre) und kurzfristigen operativen (unter 5 Jahren) unterschieden werden. In diesem Zusammenhang soll aufgezeigt werden, ob und wie das Budget und die Förderrichtlinien der Sportverwaltung gegebenenfalls angepasst werden müssen, um diese Ziele zu erreichen. 3. Erarbeitung eines Maßnahmenkataloges Entsprechend der entwickelten Leitideen (lang-, mittel- und kurzfristig) sind Maßnahmen zu definieren, die ein „Integriertes gesamtstädtisches Sportentwicklungskonzept“ sicherstellen und umsetzen. Dabei soll eine Priorisierung vorgeschlagen und Ausführungen zu den Kosten und Vorschläge zur Finanzierung gemacht werden. 4. Zulieferung von Datenmaterial Der Auftragnehmer hat das erforderliche Datenmaterial zu liefern zur Erstellung einer internetfähigen barrierefreien Karte mit allen Sport- und Bewegungsräumen und Sportangeboten (differenziert nach Zielgruppen) in der Stadt Münster, die mit der muenster:app oder anderen im Internet verfügbaren Karten verknüpft werden kann. 5. Erarbeitung einer Matrix zur eigenständigen Evaluierung und Fortschreibung der Sportentwicklungsplanung Die Matrix soll Empfehlungen für die Umsetzung, Fortschreibung und Evaluation der Sportentwicklungsplanung geben, insbesondere vor dem Hintergrund des integrierten gesamtstädtischen Ansatzes. Die Aufstellung soll den Prozess der Umsetzung des Integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzepts, von einem initiierten Organisationsentwicklungsprozess zu einer selbsttragenden Weiterentwicklung beschreiben. - 4 - V/0159/2022 6. Leitung, Moderation und Dokumentation des Prozesses der Sportentwicklungsplanung Der Auftragnehmer hat den gesamten Prozess der Sportentwicklungsplanung bis zur finalen Präsentation und Übergabe des detaillierten Integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzepts, die alle Aspekte des Leistungsverzeichnisses berücksichtigt, zu leiten, zu moderieren und zu dokumentieren. Die Dokumentation der Sportentwicklungsplanung ist dabei vom Auftragnehmer in Papierform sowie digital sowohl im Word- als auch im PDF-Format vorzulegen. Zeitliche Vorgaben Vorgesehen ist eine Beauftragung des Auftragnehmers im Frühjahr 2022 mit einer Gesamtlaufzeit bis Ende 2023. Zu Ziffer 2: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit T eilnahmewettbewerb gemäß § 17 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es werden mindestens die drei punktbesten Bewerber und höchstens die sechs punktbesten Bewerber zur T eilnahmeam Verhandlungsverfahren ausgewählt. Nach Vorauswertung der Erstangebote sollen mit den ausgewählten Bietern Verhandlungsgespräche am Sitz des Auftraggebers geführt werden. Der Auftraggeber wird allen Bietern nach den Verhandlungsgesprächen die Gelegenheit zu einer Angebotsüberarbeitung gewähren. Derzeit ist vorgesehen, dass die überarbeiteten Angebote nach den Verhandlungsgesprächen als letzt-verbindliche (finale) Angebote eingeholt werden. Die Bieter werden nach Einholung der finalen Angebote und Abschluss der Angebotswertung gemäß § 134 GWB über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert. Für die Konzeptentwicklung steht ein Gesamtbudget von maximal 300.000 Euro brutto (inkl. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten) zur Verfügung. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Anlage A
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Anlage A zur V/0159/2022 Kurzüberblick Der Rat beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund Münster e. V. mit der Ausschreibung und Vergabe für eine Sportentwicklungsplanung durch einen externen Dienstleister. Der Rat beschließt, dass das Verfahren als Verhandlungsverfahren mit einem T eilnahmewettbewerbgemäß § 17 der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt wird. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Bis dato wurden im Rahmen der Sportentwicklungsplanung für die sportgerechte Stadt Münster immer nur T eilaspekteeiner gesamtstätischen Sportentwicklungsplanung untersucht. Der gesamtstädtische Ansatz für den Sport in seiner Gesamtheit und in der Betrachtung im Stadtentwicklungsprozess war aber zu keiner Zeit Inhalt einer empirischen Untersuchung. Bedingt durch die veränderten Kennzahlen einer schnell wachsenden Stadt haben sich zudem die Ergebnisse vergangener Untersuchungen überholt und müssen neu eruiert werden. Ebenso haben sich die Bedürfnisse und Bedarfe nach Sportangeboten im Verein und/oder vereinsungebunden verändert und müssen neu definiert werden. Die Zielgruppe der älteren Kinder und Jugendlichen wurde jahrelang nicht berücksichtigt und hat dadurch aktuell sehr große Bedarfe. Dies spiegelt sich in den vielen Anregungen nach § 24 GO NRW zur Errichtung von Skate-, Pumptrack, Dirtpark- und BMX-Anlagen und weiteren Eingaben aus der Politik, insbesondere z.B. aus der Bezirksvertretung Nord, wider. In einigen Fällen konnten hier kurzfristige Lösungen gefunden werden, aber bislang ohne dass den Maßnahmen ein gesamtstädtisches Konzept zu Grunde liegt. Diese Fakten und die Maxime, Sport als festen Bestandteil der Stadtentwicklung zu integrieren, sollten die Motivation für das geplante Sportentwicklungskonzept sein. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig freiwillig Durch die Erstellung eines „Integrierten gesamtstädtischen Sportentwicklungskonzeptes“ wird die Sportentwicklungsplanung zu einem integrierten Element der gesamtstädtischen Zukunftsplanung. Eine Integrierte Sportentwicklungsplanung bietet damit eine Grundlage für eine stärkere Vernetzung von Sportentwicklung und Stadtentwicklung. Das grundlegende Ziel der integrierten Planung ist es, die zukünftige Sportentwicklung einer Stadt an den tatsächlichen lokalen Bedarfen auszurichten und in der gesamtstätischen Stadtentwicklung zu verorten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0159/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2022
- Erstellt
- 28.02.2022 14:17