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V/1085/2017/1

Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Roxel, Zum Schultenhof 3, und Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26

Vorlagen 23.01.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 31.01.2018, TOP 23

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

4480 Zeichen

V/1085/2017/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Roxel, 
Zum Schultenhof 3, und Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
31.01.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Roxel, Zum 
Schultenhof 3, und Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26, werden in einem nationalen Aus-
schreibungsverfahren gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) für die 
Dauer von drei Jahren mit der Option für die Stadt Münster ausgeschrieben, sie für jeweils  
maximal ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. 
 
2. Mit den Auftrag nehmenden Organisationen werden Verträge zur Regelung der gegenseitigen 
Rechte und Pflichten zum Betrieb, zur Nutzung von Gebäuden und Außenanlagen der Flücht-
lingseinrichtungen sowie zur Finanzierung geschlossen. 
 
3. Finden sich in dem Verfahren keine geeigneten Auftragnehmenden, betreibt die Stadt die 
Flüchtlingseinrichtungen selbst. 
 
4. Für die kriteriengeleitete Bewertung zuzulassender Angebote wird ein Bewertungsgremium 
eingesetzt. Die Angebote werden für diese Bewertung anonymisiert. Für die Teilnahme am 
Bewertungsgremium können die Bezirksvertretung Münster-West, der Integrationsrat so-
wie die im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeits-
förderung vertretenen Fraktionen der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der 
FDP und von DIE LINKE. je eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Für die Verwal-
tung nimmt Frau Cornelia Wilkens, Beigeordnete für Soziales, Integration, Kultur und Sport, 
teil. Von der Bezirksvertretung Münster-West werden Frau Kuschewski und Herr Koch-
Tölken für die Teilnahme am Bewertungsgremium benannt. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1085/2017/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Lembeck 
Ruf: 
492-5040 
E-Mail: 
Lembeck@stadt-muenster.de  
Datum: 
23.01.2018 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1085/2017/1 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Mit dem Beschluss über diese Vorlage sind unmittelbar keine zusätzlichen Kosten verbunden. 
Grundsätzlich stehen die notwendigen Mittel als Transferaufwendungen in der Produktgruppe 
0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ zur Verfügung. Sind als Ergebnis der Ausschreibungen 
höhere als die bisher veranschlagten Aufwendungen erforderlich, wird dies innerhalb des Bud-
gets aufgefangen. 
 
Sollten sich in dem Verfahren keine geeigneten Organisationen für die Aufträge finden und sollte 
die Stadt die Flüchtlingseinrichtungen danach selbst betreiben, sind die erforderlichen Mittel in-
nerhalb derselben Produktgruppe zu den Personalaufwendungen zu verlagern. Die Vorausset-
zungen im Stellenplan sind dann zu schaffen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster-West beschloss am 18.01.2018 einstimmig, dem Rat die Annahme 
des Beschlussvorschlags der Vorlage mit der markierten Änderung der Ziffer 4 zu empfehlen, wo-
mit für die Bezirksvertretung mit Frau Kuschewski und Herrn Koch-Tölken zwei Mitglieder für die 
Teilnahme an dem Bewertungsgremium benannt werden sollen, das die zulässigen Angebote zur 
Übernahme der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Roxel und 
Nienberge an Hand von Kriterien bewerten soll. 
 
Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollte die Bezirksvertretung Münster-West für die Teilnahme 
am Bewertungsgremium, wie der Integrationsrat sowie die im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vertretenen Fraktionen, nur eine Vertreterin 
oder einen Vertreter benennen. 
 
Beide Flüchtlingseinrichtungen, für deren Trägerschaften die Vergaben vorbereitet werden, liegen 
im Stadtbezirk West. Die Bezirksvertretung Münster-West betreffen die Angelegenheiten im Zu-
sammenhang mit den Einrichtungen also besonders. Die Benennung von zwei Vertretungen durch 
die Bezirksvertretung erscheint daher durchaus angemessen und dürfte die Arbeitsfähigkeit des 
Gremiums auch nicht einschränken. 
 
Daher folgt die Verwaltung dem Vorschlag und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie 
dem Rat, der geänderten Beschlussempfehlung zu folgen. Die Verwaltung hat ferner eine entspre-
chende redaktionelle Anpassung der Beschlussziffer 4 ergänzt. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2018 Rat
TOP 23 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Käthe-Ernst-Weg 16
  • Zum Schultenhof 3

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Details

Aktenzeichen
V/1085/2017/1
Typ
Vorlagen
Datum
23.01.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37