V/1085/2017/1
Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Roxel, Zum Schultenhof 3, und Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Ergänzungsvorlage Beschluss
4480 Zeichen
V/1085/2017/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Ausschreibung der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Roxel, Zum Schultenhof 3, und Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26 Beratungsfolge 31.01.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 31.01.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Roxel, Zum Schultenhof 3, und Nienberge, Käthe-Ernst-Weg 16 - 26, werden in einem nationalen Aus- schreibungsverfahren gemäß Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) für die Dauer von drei Jahren mit der Option für die Stadt Münster ausgeschrieben, sie für jeweils maximal ein weiteres Jahr zu gleichen Bedingungen zu verlängern. 2. Mit den Auftrag nehmenden Organisationen werden Verträge zur Regelung der gegenseitigen Rechte und Pflichten zum Betrieb, zur Nutzung von Gebäuden und Außenanlagen der Flücht- lingseinrichtungen sowie zur Finanzierung geschlossen. 3. Finden sich in dem Verfahren keine geeigneten Auftragnehmenden, betreibt die Stadt die Flüchtlingseinrichtungen selbst. 4. Für die kriteriengeleitete Bewertung zuzulassender Angebote wird ein Bewertungsgremium eingesetzt. Die Angebote werden für diese Bewertung anonymisiert. Für die Teilnahme am Bewertungsgremium können die Bezirksvertretung Münster-West, der Integrationsrat so- wie die im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeits- förderung vertretenen Fraktionen der CDU, der SPD, von Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der FDP und von DIE LINKE. je eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Für die Verwal- tung nimmt Frau Cornelia Wilkens, Beigeordnete für Soziales, Integration, Kultur und Sport, teil. Von der Bezirksvertretung Münster-West werden Frau Kuschewski und Herr Koch- Tölken für die Teilnahme am Bewertungsgremium benannt. Vorlagen-Nr.: V/1085/2017/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Lembeck Ruf: 492-5040 E-Mail: Lembeck@stadt-muenster.de Datum: 23.01.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1085/2017/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Beschluss über diese Vorlage sind unmittelbar keine zusätzlichen Kosten verbunden. Grundsätzlich stehen die notwendigen Mittel als Transferaufwendungen in der Produktgruppe 0502 „Sicherung des Lebensunterhalts“ zur Verfügung. Sind als Ergebnis der Ausschreibungen höhere als die bisher veranschlagten Aufwendungen erforderlich, wird dies innerhalb des Bud- gets aufgefangen. Sollten sich in dem Verfahren keine geeigneten Organisationen für die Aufträge finden und sollte die Stadt die Flüchtlingseinrichtungen danach selbst betreiben, sind die erforderlichen Mittel in- nerhalb derselben Produktgruppe zu den Personalaufwendungen zu verlagern. Die Vorausset- zungen im Stellenplan sind dann zu schaffen. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-West beschloss am 18.01.2018 einstimmig, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage mit der markierten Änderung der Ziffer 4 zu empfehlen, wo- mit für die Bezirksvertretung mit Frau Kuschewski und Herrn Koch-Tölken zwei Mitglieder für die Teilnahme an dem Bewertungsgremium benannt werden sollen, das die zulässigen Angebote zur Übernahme der Betriebsträgerschaften für die dauerhaften Flüchtlingseinrichtungen in Roxel und Nienberge an Hand von Kriterien bewerten soll. Nach dem Vorschlag der Verwaltung sollte die Bezirksvertretung Münster-West für die Teilnahme am Bewertungsgremium, wie der Integrationsrat sowie die im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vertretenen Fraktionen, nur eine Vertreterin oder einen Vertreter benennen. Beide Flüchtlingseinrichtungen, für deren Trägerschaften die Vergaben vorbereitet werden, liegen im Stadtbezirk West. Die Bezirksvertretung Münster-West betreffen die Angelegenheiten im Zu- sammenhang mit den Einrichtungen also besonders. Die Benennung von zwei Vertretungen durch die Bezirksvertretung erscheint daher durchaus angemessen und dürfte die Arbeitsfähigkeit des Gremiums auch nicht einschränken. Daher folgt die Verwaltung dem Vorschlag und empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, der geänderten Beschlussempfehlung zu folgen. Die Verwaltung hat ferner eine entspre- chende redaktionelle Anpassung der Beschlussziffer 4 ergänzt. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Käthe-Ernst-Weg 16
- Zum Schultenhof 3
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1085/2017/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 23.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37