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Fußgängerschutz auf Bürgersteigen
Antrag nach § 3 der GeschO des Rates AN/0352/2017 vom 06.03.2017
Stand: Am 20.03.2017 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) geändert beschlossen.
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Antrag der SPD-Fraktion
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SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 26.02.2017 Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Fußgängerschutz auf Bürgersteigen Die Verwaltung wird beauftragt, ihre bisherige Praxis hinsichtlich des Schutzes von FußgängerInnen auf deren ureigenstem Territorium, den Bürgersteigen, grundlegend zu ändern. Viel zu lange hatten gerade die schwächsten VerkehrsteilnehmerInnen immer größere Probleme, an der Nutzung dieses öffentlichen - ihnen ausdrücklich zugewiesenen - Raumes ungehindert teilzuhaben. Deshalb wird die Verwaltung aufgefordert, hier die Prioritäten richtig zu setzen und FußgängerInnen endlich zu ihrem Recht zu verhelfen. Begründung: Mittlerweile sind es keine Ausnahmen mehr, die belegen, dass FußgängerInnen trotz eindeutiger Rechtslage der faktischen Gewaltanwendung auf „ihrem“ Territorium weichen müssen, besonders dann, wenn Kinderwagen und Rollatoren mitgeführt werden müssen. Friedhelm Hilgers Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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