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V/0956/2013/1

Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen

Vorlagen 12.02.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 27

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10229 Zeichen

V/0956/2013/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aktuelle Unterbringungssituation und Perspektiven für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster hält auch angesichts steigender Flüchtlingszahlen und der gera-
de wegen der angespannten Lage am münsterschen Wohnungsmarkt bestehenden großen 
Schwierigkeiten einer Versorgung der Flüchtlinge mit angemessenem Wohnraum an dem 
Grundsatz einer sozialverträglichen Verteilung der Integrati onsaufgaben über das Stadtg e-
biet fest. 
 
2. Neben festen Flüchtlingseinrichtungen müssen in einer Übergangszeit für die Unterbri n-
gung von Flüchtlingen Überbrückungslösungen geschaffen werden. Hierzu wird auch auf 
einzelne im Rahmen der Konversion freigewordene Wohnstandorte zurückgegriffen. Deren 
Nutzung ist zeitlich auf maximal drei Jahre befristet und soll je Standort nicht mehr als ca. 
40 Personen dienen. 
 
3. Der Rat erkennt an, dass die hiervon betroffenen Stadtteile jedenfalls vorübergehend eine 
erhöhte Integrationsaufgabe tragen. 
 
4. Neben den Übergangsnutzungen am Borghorstweg, an der von -Esmarch-Straße und am 
Hoher Heckenweg sind weitere Entlastungen der Übergangseinrichtungen erforderlich. Um 
die Bemühungen der Verwaltung zu unterstützen, u. a. nicht in  Flüchtlingseinrichtungen re-
sidenzpflichtigen Familien Wohnraum auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt zu verscha f-
fen, wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit der BImA über den Ankauf von Ge-
bäuden im Bereich Von-Esmarch-Straße im Rahmen des Erstzugriffs zu führen. 
 
5. Bei weiterhin steigenden Flüchtlingszahlen werden die unter Nr. 2 und Nr. 4 beschriebenen 
Übergangslösungen nicht ausreichen, um der kommunalen Unterbringungsverpflichtung 
gerecht zu werden. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für diesen Fall w eitere Beschlüsse 
erforderlich werden. Das kann bedeuten, dass in zu beschließenden Einzelfällen die unter 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0956/2013/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Berkemeier 
Ruf: 
492-50 31 
E-Mail: 
BerkemeierH@stadt-muenster.de  
Datum: 
12.02.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0956/2013/1 
Nr. 2 genannten Grenzen überschritten werden. Wegen der erheblichen Schwierigkeiten, 
Übergangsquartiere zu akquirieren, und des großen zeitlichen Vor laufs für die Errichtung 
neuer Einrichtungen oder auch nur von Containerbauten wird es zunehmend wahrschei n-
lich, dass im Rahmen der Notfallversorgung Maßnahmen zur Unterbringung einer deutlich 
größeren Anzahl von Menschen ergriffen werden müssen. Hierbei tut die Verwaltung a l-
les, um Turnhallenlösungen zu vermeiden. Falls dennoch Flüchtlinge in Turnhallen 
untergebracht werden müssen, legt die Verwaltung der Politik vorher einen entspr e-
chenden Beschlussvorschlag vor. 
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass zur Bewä ltigung der gestiegenen Flüchtlingsza hlen im 
Jahr 2014 unter Zugrundelegung der aktuellen Flüchtlingszahlen zusätzliches Personal b e-
nötigt und eingesetzt wird: 
 
 0,50 Stelle EGr. 10 im Amt für Immobilienmanagement zur Beschaffung/  
Anmietung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten 
 2,4 Stellen EGr. S 12 im Sozialamt (Teilergebnisplan 0503) für die sozialarbeiterische 
Betreuung 
 2,9 Stellen EGr. 4 im Sozialamt (Teilergebnisplan 0503) für Hauswarte 
 bis zu 1,50 Stelle EGr. 8 im Sozialamt (Teilergebnisplan 0503) z ur wirtschaftlichen Be-
treuung der Unterbringungen 
 
Die Stellen werden zunächst mit einer Befristung für 2 Jahre ausgeschrieben. 
Zum Stellenplan 2015 wird die Verwaltung für den dauerhaften Bedarf auf Basis der dann 
vorliegenden Flüchtlingszahlen Stellenvermehrungen vorschlagen. 
 
7. Die Verwaltung prüft den Sprachförderungsbedarf und macht den Betroffenen ein 
entsprechendes Sprachförderangebot.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Miet- und Betriebskosten der neu hinzukommenden Einrichtungen sind Gegenstand der kon-
kreten Planung und der einzelnen Beschlüsse, die in der Fo lge von den beteiligten Gremien zu 
fassen sind.  
 
Die zusätzlichen Personalaufwendungen für 2014 sind nachfolgend aufgeführt.  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2014 32.300 0,5 Stelle EGr 10 
Produktgruppe 0503 
Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe    
Zeile  11 Personalaufwendungen 2014 177.888 3,4 Stellen S 12 
 11  2014 123.981 3,3 Stellen EGr. 4 
 11  2014 73.905 
1,5 Stellen  
TVöD EGr 8  
 
Die zusätzlichen Personalaufwendungen werden so weit wie möglich innerhalb des Persona l-
budgets gedeckt. Sofern dies nicht gelingt, sind die Mittel über einen Nachtragshaushalt oder 
zum Ende des Jahres überplanmäßig bereitzustellen.

- 3 - 
V/0956/2013/1 
Begründung: 
 
Zu den Beschlussvorschlägen der Ziffern 5, 6 und 7 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und A rbeitsförderung hat am 22.01.2014 einstimmig bei 
einer Enthaltung beschlossen, die Ziffern 5, 6 und 7 des Beschlussvorschlags wie da rgestellt zu 
ändern. Dem Votum haben sich auch der Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung am 
30.01.2014 und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft am 
06.02.2014 angeschlossen. Die Verwaltung hält diese Vorschläge für gut und hilfreich, um die A n-
liegen der Vorlage weiterverfolgen zu können und schlägt daher eine entsprechende Beschlus s-
fassung durch Hauptausschuss und Rat vor. 
 
Zum Beschlussvorschlag der Ziffer 4 
 
Am 23.01.2014 hat die Bezirks vertretung Münster -West b eschlossen, die Sachentscheidung zu 
Ziffer 4 im letzten Satz zu ändern und den Bereich „Grona uweg/Bentheimweg“ durch „Von -
Esmarch-Straße“ zu ersetzen. Im Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung wurde 
am 22.01.2014 ebenfalls alternativ eine Realisierung dieser Wohnstandorte an der Von -Esmarch-
Straße angesprochen, von einer Änderung aber zunächst abgesehen . Der Ausschuss für Stad t-
planung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft hat sich am 06.02.2014 dem Votum der B e-
zirksvertretung angeschlossen. 
 
Dazu stellt sich der Sachverhalt wie folgt dar: 
 
Die Verwaltung strebt in den Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben  
(BImA) zur Konversion der von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaft en unter 
anderem an, in verschiedenen Bereichen des Stadtgebiets verteilt Wohneinheiten für beso ndere 
soziale Bedarfe zu gewinnen. Neben Bedarfen aus dem Bereich der präventiven Wohnraumsich e-
rung ist hier auch an Möglichkeiten zu denken, Flüchtlingen, die nicht mehr in den städtischen 
Übergangseinrichtungen wohnen müssen, geeigneten alternativen Woh nraum anzubieten und so 
zumindest eine gewisse Fluktuation in den Flüchtlingseinric htungen zugunsten neu nach Münster 
zuziehender Flüchtlinge zu erreichen. 
 
Für den Wohnstandort Gronauweg/Bentheimweg wurde bislang angestrebt, im Rahmen des Ers t-
zugriffs durch die Stadt bzw. das städtische Wohnungsunternehmen Wohn + Stadtbau GmbH ve r-
schiedene Wohneinheiten im Umfang von ca. 6 bis 8 Häusern für die besonderen sozialen Bedarfe 
anzukaufen und anschließend herzurichten. Die Verwaltung hatte diese Maßnahme zunächst vo r-
geschlagen. Die Vermarktung der Liegenschaften im Bereich Gronauweg/Bent heimweg steht u n-
mittelbar bevor. Die BImA hat signalisiert, dass sie den Verkauf v on Wohnungen an mehreren 
Standorten innerhalb des gesamten Gebiets ablehnt, wie er für die geplante soziale Wohnrau m-
versorgung von Menschen angestrebt wird. Es steht jedoch der Erwerb eines größeren, zusa m-
menhängenden Bereichs durch die Wohn + Stadtbau Gmb H zur Diskussion, der zumindest inne r-
halb dieses Bereichs eine dezentrale Unterbringung von Menschen mit besonderen sozia len Be-
darfen ermöglichen würde. 
 
Der alternativ vorgeschlagene Bereich Von-Esmarch-Straße soll überplant und nach den notwe n-
digen Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans und dessen Verabschiedung im Wesentl i-
chen durch die Wohn + Stadtbau GmbH mit einer gegenüber heute verdichteten Bauweise entw i-
ckelt werden. Dabei soll auch sozial geförderter Wohnraum entstehen. 
 
Aus Sicht der Verwaltung ist dieser Standort ebenfalls geeignet, um dort Wohnraum für besondere 
soziale Bedarfe zu schaffen, wobei folgende Aspekte zu berücksichtigen sind: 
 Mit dem Tausch der Standorte wird es an der Von-Esmarch-Straße für einen befristeten Zeit-
raum von voraussichtlich ca. 3 Jahren (Dauer des Mietvertrags für das Ausweichquartier für 
Flüchtlinge) zu einer gewissen Verdichtung der geschilderten sozialen Bedarfe kommen. Ne-

- 4 - 
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ben den im temporären Ausweichquartier lebenden ca. 35 Flüchtlingen können in dem Bereich 
bis zu ca. 50 Menschen leben, die der anderen beschriebenen Gruppe zuzurechnen wären, al-
so etwa Bedarfe zur Wohnraumsicherung haben oder als Flüchtlinge nicht mehr residenzpflich-
tig sind. Der verfügbare Bereich an der Von-Esmarch-Straße ist für die spätere dezentrale Un-
terbringung dieser Menschen deutlich größer als am Standort Gronauweg/Bentheimweg, was 
dann eine besser integrierte Lösung ermöglicht. 
 Die in Anspruch genommenen Raumkapazitäten an der Von-Esmarch-Straße müssen so lange 
zur Verfügung stehen, bis im Rahmen der Entwicklung des neuen Baugebiets Ersatz für die 
besonderen sozialen Bedarfe (ca. 50 Menschen) geschaffen ist. Für die Räume des temporä-
ren Ausweichquartiers für ca. 35 Flüchtlinge gilt dies ebenfalls. Sie können nach Ablauf der ak-
tuellen Mietzeit von drei Jahren jedoch abgerissen und die Flächen überbaut werden. Sollte 
dann noch Bedarf an der Unterbringung dieser Menschen in Flüchtlingseinrichtungen beste-
hen, ist ggf. an anderer Stelle für Ersatz zu sorgen. 
 Am Standort Von-Esmarch-Straße stehen Gebäude mit größeren Wohnflächen zur Verfügung 
als am Standort Gronauweg/Bentheimweg. Sie sind dadurch eher geeignet den betreffenden 
Personenkreis bis zur Schaffung von Neubauten im Rahmen einer Nachverdichtung mit Wohn-
raum zu versorgen. 
 
Die Verwaltung unterstützt den Tausch der Standorte  und schlägt eine entsprechende Beschlus s-
fassung vor. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Von-Esmarch-Straße
  • Borghorstweg
  • Hoher Heckenweg
  • Bentheimweg
  • Gronauweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0956/2013/1
Typ
Vorlagen
Datum
12.02.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37