Mandari Insight

V/0624/2020

Bebauungsplan Nr. 617 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 30.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 64.2.2

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

V-0624-2020-Anlage-1-Geltungsbereich

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

3115 Zeichen

V/0624/2020 
V/0624/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 617: Roxel - Westlich Autobahn A1 / Südlich Roxeler Straße 
[Entwicklung von Wohnbauland] 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh-
nen 
Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich westlich der B undesautobahn A1 / südlich der Roxeler Straße im Stadtteil Roxel ist 
gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung 
im Sinne des §  30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaub a-
ren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 617).  
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke:  
 
Gemarkung Roxel,  
Flur 11, Flurstücke 395, 396, 397,  
Flur 31, Flurstück 269, Teile der Flurstücke 145, 275, 309.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine unmi t-
telbaren Kosten.  
 
 
Stadtplanungsamt 
 
08.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Hecker /  
Herr Husmann  
Telefon: 492-6167 /  
492-6194  
HeckerT@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0624/2020 
Begründung:  
 
Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Fortschreibung des Baulandprogramms 
2019 – 2025/2030 wurde die Verwaltung damit beauftragt, auf der  Fläche westlich der Autobahn A1 
und südlich der Roxeler Straße in Münster -Roxel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die 
Entwicklung von Wohnbauland zu schaffen.  
 
Städtebauliches Ziel ist eine siedlungsstrukturell sinnvolle Flächenarrondierung des  bestehenden 
Siedlungsbereichs bis zur Bundesautobahn A1. Vorgesehen ist eine gemischte Bebauung mit Einf a-
milien- sowie Mehrfamilienhäusern. Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet von rund zwei Hektar. 
Neben den städtebaulichen Anforderungen an die Entwicklung des Plangebiets soll die Planung auch 
die Belange des Lärmschutzes berücksichtigen.  
 
Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß §  13a BauGB im beschleunigten Verfahren als B e-
bauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung na ch § 2 Abs. 4 BauGB 
durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans 
Nr. 617 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß §  13a 
Abs. 2 Nr. 2 BauGB.  
 
Der Bereich des neu aufzustell enden Bebauungsplans Nr. 617 überlagert einen Teil des rechtskräft i-
gen Bebauungsplans Roxel  4: „Schelmenstiege – BAB“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue B e-
bauungsplan im überlagerten Bereich an die Stelle des bisherigen Planungsrechts.  
 
Die vorgesehene Abgrenzung des Plangeltungsbereichs kann der beigefügten Anlage  1 entnommen 
werden.  
 
 
i.V.  
 
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich

Anlage A

1383 Zeichen

Anlage A zur Vorlage Nr. V/0624/2020 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich westlich 
der Bundesautobahn A1 / südlich der Roxeler Straße im Stadtteil Roxel.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbau-
land an dieser Stelle gemäß der vom Rat beschlossenen Fortschreibung des Baulandprogramms 
2019 – 2025/2030.  
 
Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bebauungsplanver-
fahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließ-
lich der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeit-
punkt des Planverfahrens nicht. Sie wird sich möglicherweise im weiteren Verlauf der Konkretisie-
rung der Planung ergeben.

V-0624-2020-Anlage-1-Geltungsbereich

157 Zeichen

Roxeler Straße
Geltungsbereich0D‰VWDE%HEDXXQJVSODQ1U5R[HO:HVWOLFK$XWREDKQ$6GOLFK5R[HOHU6WUD‰H
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0624/2020

Beratungsverlauf (4)

20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 6.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 70.2.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 64.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Roxeler Straße
  • Schelmenstiege

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0624/2020
Typ
Vorlagen
Datum
30.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37