V/0624/2020
Bebauungsplan Nr. 617 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0624/2020 V/0624/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 617: Roxel - Westlich Autobahn A1 / Südlich Roxeler Straße [Entwicklung von Wohnbauland] Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 20.08.2020 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 25.08.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Woh- nen Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich westlich der B undesautobahn A1 / südlich der Roxeler Straße im Stadtteil Roxel ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 BauGB zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaub a- ren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 617). Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Roxel, Flur 11, Flurstücke 395, 396, 397, Flur 31, Flurstück 269, Teile der Flurstücke 145, 275, 309. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine unmi t- telbaren Kosten. Stadtplanungsamt 08.07.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hecker / Herr Husmann Telefon: 492-6167 / 492-6194 HeckerT@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0624/2020 Begründung: Gemäß dem Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030 wurde die Verwaltung damit beauftragt, auf der Fläche westlich der Autobahn A1 und südlich der Roxeler Straße in Münster -Roxel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbauland zu schaffen. Städtebauliches Ziel ist eine siedlungsstrukturell sinnvolle Flächenarrondierung des bestehenden Siedlungsbereichs bis zur Bundesautobahn A1. Vorgesehen ist eine gemischte Bebauung mit Einf a- milien- sowie Mehrfamilienhäusern. Der Geltungsbereich umfasst ein Gebiet von rund zwei Hektar. Neben den städtebaulichen Anforderungen an die Entwicklung des Plangebiets soll die Planung auch die Belange des Lärmschutzes berücksichtigen. Die Aufstellung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als B e- bauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung na ch § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Nach Inkrafttreten des Bebauungsplans Nr. 617 erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege der Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Der Bereich des neu aufzustell enden Bebauungsplans Nr. 617 überlagert einen Teil des rechtskräft i- gen Bebauungsplans Roxel 4: „Schelmenstiege – BAB“. Nach seiner Rechtskraft tritt der neue B e- bauungsplan im überlagerten Bereich an die Stelle des bisherigen Planungsrechts. Die vorgesehene Abgrenzung des Plangeltungsbereichs kann der beigefügten Anlage 1 entnommen werden. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1: Geltungsbereich
Anlage A
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Anlage A zur Vorlage Nr. V/0624/2020 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich westlich der Bundesautobahn A1 / südlich der Roxeler Straße im Stadtteil Roxel. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von Wohnbau- land an dieser Stelle gemäß der vom Rat beschlossenen Fortschreibung des Baulandprogramms 2019 – 2025/2030. Der mit dieser Vorlage verbundene Aufstellungsbeschluss steht am Anfang des Bebauungsplanver- fahrens. Im weiteren Verlauf erfolgen die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließ- lich der Beschluss des Bebauungsplans als Satzung. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeit- punkt des Planverfahrens nicht. Sie wird sich möglicherweise im weiteren Verlauf der Konkretisie- rung der Planung ergeben.
V-0624-2020-Anlage-1-Geltungsbereich
157 Zeichen
Roxeler Straße Geltungsbereich0DVWDE%HEDXXQJVSODQ1U5R[HO:HVWOLFK$XWREDKQ$6GOLFK5R[HOHU6WUDH Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0624/2020
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Roxeler Straße
- Schelmenstiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0624/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37