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V/0609/2019

Ausbau des Stadions an der Hammer Straße einschl. Mobilitätsstation

Vorlagen 11.06.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.07.2019, TOP 14

Anlage 2 - Zeitplan

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1 - LOI

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Ansehen

Anlage 3 - Antrag zum Haushalt 2019 CDU Grüne

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 - Zeitplan

2146 Zeichen

Zeitplan für den Ausbau des Stadions an der Hammer Straße und der Mobilitätsstation
2021 ff.
Feb. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez. 1. Q. 2. Q. 3. Q. 4. Q.
Projektstart Unterzeichnung des LOI
Basis: bestehender Überlassungsvertrag
Abstimmung der Eckpunkte mit dem SCP
Ratsbeschluss zu den Eckpunkten
Vertragsverhandlungen mit dem SCP
Abstimmung mit der Kommunalaufsicht
Abschluss der neuen Verträge
Anpassung der Verträge an die Ausbaupläne
Ratsbeschluss zu den Anpassungen
Basis: beschlossener B-Plan
Abstimmung der Ausschreibungsinhalte
Ausschreibung und Vergabe
Ausarbeitung Masterplan (Stufenplan)
Ratsbeschluss zum Masterpla
n  = Grundsatzbeschluss
Basis: Antrag zum Haushalt 2019
Klärung der Wirtschaftslage des SCP
Prüfung der Finanzierungsbeiträge Status Quo
Sponsorensuche durch den SCP
Prüfung Stellplatzablösemittel
Prüfung Fördermittel
Erarbeitung erste Businessplanung
Ratsbeschluss zum Businessplan
Basis: Prüfauftrag Grundlagenbeschluss
Klärung der Grundlagen für den Ausbau
Grundlagenbeschluss / Auftrag 
Entwicklung des grundlegenden Bau- und Betriebsmodells
Abstimmung mit dem SCP
Ratsbeschluss zum Bau- und Betriebsmodell
Anpassungen parallel zur Umsetzung
Basis: Stufenplan, Bau- und Betriebsmodell
Realisierungskonzept für 1. Stufe
Ausschreibung / Vergabe erster Maßnahmen
Vorbereitung der Fläche (Kampfmittel, Altlasten)
Baubeginn erster Maßnahmen
Basis: beschlossener B-Plan
Planung Rad- u. Pkw-Stellplätze (Masterplan)
Finanzierung Stellplätze (mögl. Ablösemittel u. Fördermittel)
Beschlussfassung Plan und Finanzierung
Baumaßnahmen Stellplätze (im Gesamtprojekt)
Basis: Antrag zum Haushalt 2019
Vergabe Machbarkeitsstudie
Ausarbeitung Machbarkeitsstudie
Beschlussfassung Machbarkeitsstudie
Umsetzung Machbarkeitsstudie
Bearbeitungszeit Meilenstein* Verbindlichkeit erst nach Beschlussfassung zum Masterplan
Bau- und Betriebsmodell
Mobilitätsstation (ohne Bahn, s.u.)
Bahnhaltepunkt
II. Mobilitätsstation einschl. Bahnhaltepunkt
I. Ausbau des Stadions an der Hammer Straße
2019 2020 *
Beihilfekonforme Verträge
Nutzungskonzept/Masterplan
Umsetzung erster nicht 
hochbaulicher Maßnahmen
Finanzierungskonzept

Anlage A

1648 Zeichen

Anlage A zur V/0609/2019 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage wird der Haushaltsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
zum Ausbau des Stadions an der Hammer Straße einschl. Mobilitätsstation aufgegriffen. Es wer-
den Vorgaben für die Erarbeitung der Planung, der Finanzierung und des Bau- und Betriebsmo-
dells festgelegt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Hiermit wird im Hinblick auf die Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess das folgende Ziel ver-
folgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
Es handelt sich um den Ausbau des Stadions, dessen Bereitstellung eine freiwillige Aufgabe dar-
stellt. Die Aufgabe ergibt sich aus dem Ratsbeschluss zum Haushalt 2019, durch den 40 Mio. Euro 
für diese Maßnahme bereitgestellt wurden. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine unmittelbare Relevanz für Querschnittsthemen

Anlage 1 - LOI

4400 Zeichen

1 
Letter of Intent zum 
 
SPORTPARK BERG FIDEL  
- 
STADION UND NACHWUCHSLEISTUNGSZENTRUM AN DER 
HAMMER STRAßE 
 
 
 
Das Stadion an der Hammer Straße hat für den SC Preußen Münster, die Stadt sowie ihre 
Bevölkerung eine lange Tradition. Mit der 1925 errichteten Heimspielstätte sind  nicht nur die 
wechselvolle Vereinsgeschichte ebenso untrennbar verbunden, sondern auch die  emotiona-
len Stadionerinnerungen zahlloser Preußen-Fans. Um auch künftig dem SC Preußen Müns-
ter als Spielstätte zu dienen, beabsichtigen die Stadt und der SC Preußen Münster , das in 
die Jahre gekommene Stadion sowie das Vereins - und Trainingsgelände zu sanieren. G e-
meinsam wollen die Stadt und der SC Preußen Münster das Stadion zu einer modernen und 
den aktuellen Anforderungen gerecht werdenden Spielstätte für hochklassigen Fußball wei-
terentwickeln und um ein dringend benötigtes Nachwuchsleistungszentrum ergänzen. 
Grundlage für die Sanierung des Stadion ist der Bebauungsplan Nr. 568 Sportpark Berg F i-
del, den der Rat am 04.07.2018 beschlossen hat. Durch ihn sind die planerischen Voraus-
setzungen für den Stadionausbau bereits geschaffen worden, sodass mit der Umsetzung s-
planung und Realisierung ohne zeitliche Verzögerung begonnen werden kann. Für das Jahr 
2019 stellt der Rat der Stadt Münster 300.000€ für die weitere Planung sowie insgesamt 40 
Mio. Euro Investitionskosten (2019 und 2020 jeweils 10 Mio. €, in den weiteren Jahren bis zu 
20 Mio. Euro zusätzlich) zur Verfügung.

2 
Mit der Modernisierung des Stadions an der Hammer Straße schaffen der SC Preußen 
Münster und die Stadt Münster gemeinsam die Grundlage für künftige einmalige Stadioner-
lebnisse und eine Perspektive für den SC Preußen Münster , auch zukünftig i n Münsters 
Zentrum attraktiven Fußball spielen zu können. Damit wird auch die Standortoption Nieber-
dingstraße der Stadt Münster zur Entwicklung freigegeben. 
 
Prozess 
Zur Umsetzung des o.g. Ziels sind folgende noch zu detaillierenden und konkretisierenden 
Arbeitsschritte erforderlich: 
 Entwicklung von Modellen zur entgeltlichen Überlassung der zu errichtenden baulichen 
Anlagen unter Beachtung der EU -Beihilfekonformität und Abschlüsse von vertraglichen 
Vereinbarungen hierzu 
 Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für das Stadion (inkl. Masterplanung und Bus i-
ness-Case-Entwicklung) 
 Erarbeitung eines Realisierungskonzeptes zur Umsetzung des Strukturkonzeptes Spor t-
park Berg Fidel mit Maßnahmen- und Zeitplanung 
 Zügige Ableitung einer ggf. stufenweise realisierbaren Ausbauplanung zur Umsetzung 
des Strukturkonzeptes Sportpark Berg Fidel 
 Akquise von Fördermitteln und Investoren  
 
Organisation 
Unter Federführung durch die Stadt Münster wird folgende Organisationsstruktur etabliert: 
 Die strategische Steuerung des Projektes wird unter der Leitung des Oberbürgermei s-
ters durch eine regelmäßig tagende Vorstandskonferenz vorgenommen, die aus dem 
Vertretern des SCP sowie den fachlich beteiligten Beigeordneten der Stadt Münst er be-
steht. 
 Die Stadt Münster wird eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe einsetzen, die die Steue-
rung und Bearbeitung der Inhalte und Themen aus den jeweiligen Fachämtern verant-
wortet. 
 Ein operatives Projektteam, das aus der o.g. verwaltungsinterne Arbeits gruppe und den 
Vertretern des SCP aus dem operativen Bereich besteht, wird alle Themen und Inhalte 
koordinieren und abstimmen. 
 
Mit der Unterzeichnung dieses Letter of Intent unterstreichen die Unterzeichnenden die B e-
deutung der Realisierung eines Stadions  für 20.000 Zuschauer und eines Nachwuchslei s-
tungszentrums und legen das Fundament für eine vertrauensvolle und konstruktive Zusam-
menarbeit zwischen Verein und Stadt.

3 
Für die Stadt Münster: 
 
 
________________________________     _______________________________________ 
Markus Lewe (Oberbürgermeister)  Alfons Reinkemeier (Stadtkämmerer)  
 
 
Für den SC Preußen 06 Münster e.V.: 
 
 
_________________________________   ______________________________________ 
Christoph Strässer (Präsident)  Frank Westermann (Aufsichtsratsvorsitzender) 
 
 
Für die SC Preußen 06 Münster GmbH & Co. KGaA: 
 
 
_________________________________   ______________________________________ 
Malte Metzelder (Geschäftsführer)  Bernhard Niewöhner (Geschäftsführer) 
 
 
 
Anlagen: 1. Strukturkonzept Sportpark Berg Fidel   I   2. Bebauungsplan Nr. 568 Sportpark Berg Fidel

Anlage 3 - Antrag zum Haushalt 2019 CDU Grüne

4418 Zeichen

BÜNDN.fS 90 ..._.. 
DIE GRUNEN. ~ . 
CAL MUNSTER RATSFRAKTIOH 
Antrag zum Haushalt 2019 
CDU 
Ratsfraktion @ 
3. Dezember 2018 
PREUSSEN-STADION MODERNISIEREN UND 
AUSBAUEN, BAHNHALTEPUNKT SCHAFFEN 
Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen: 
1. Nach dem Bekenntnis des Vereins SC Preußen Münster zum Stadion-Standort 
Hammer Straße, sichert die Stadt Münster dem Verein die volle Unterstützung für 
eine Entwicklung des Stadions zu, um schrittweise das Konzept zur Neuordnung 
des städtischen Stadions sowie des Geländes rund um das Stadion umzusetzen. 
2. Die Ausbauplanung wird in unterschiedlichen Realisierungsabschnitten entwickelt 
und das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Konzept - insbesondere für das 
Stadion -wird weiter detailliert, um zeitnah einen Ausbau des Stadions möglich 
zu machen. Diese Konkretisierung soll gemeinsam mit dem Verein im Jahr 2019 
vorgenommen werden. Der Verein erarbeitet auf der Grundlage der 
Ausbauplanung einen mehrjährigen Wirtschafts- und Finanzplan. Eingeworbene 
Drittmittel sind dabei darzustellen. 
3 . Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Verein auf der Grundlage des 
mehrjährigen Wirtschafts- und Finanzplanes einen neuen Mietvertrag 
auszuhandeln. Das EU-Beihilferecht ist zu beachten. Der anvisierte Mietvertrag ist 
dem Rat zum Beschluss vorzulegen. 
4. Die bereits für dieses Jahr eingestellten Planungskosten in Höhe von 250.000 Euro 
werden in das Haushaltsjahr 2019 übertragen. 
5. Zeitgleich zur Modernisierung und Ausbau des Sport-Parks Berg-Fidels, wird zur 
Verbesserung der stadtweiten Mobilität die Planung für eine Mobilitätsstation, 
mit dem anvisierten Bahnhaltepunkt „Münster-Geist" aufgenommen, um 
möglichst vielen Gästen eine Anreise mit dem ÖPNV/SPNV zu ermöglichen. Vom 
Land NRW in Aussicht gestellte Fördermittel für neue Mobilitätsstationen sind zu 
beantragen. Die Gespräche mit der DB-Bahn sind zeitnah zu führen und dem Rat 
wird über den Fortgang und die mögliche Realisierung des Bahnhaltepunktes ~V 
spätestens vor der Sommerpause 2019 berichtet. „ V.

6. Als Investitionsmittel werden für das Jahr 2019 10 Millionen, für das Jahr 2020 
weitere 10 Millionen Euro und für spätere Jahre 20 Millionen Euro in den Haushalt 
eingestellt. 
Begründung 
Die Stadt hat als Eigentümerin in das Preußenstadion an der Hammer Straße, das sie 
dem Verein kostenfrei überlassen hat, in den vergangenen Jahren bereits 10 
Millionen Euro investiert. Nach der Verabschiedung des Bebauungsplans „Sportpark 
Berg Fidel" im Sommer 2018 sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen eines 
mindestens zweitligatauglichen Stadions mit 20.000 Zuschauern geschaffen. Das 
Preußen-Stadion kann mit einer geschlossenen Rundum -Tribüne zu einem Zuhause 
für die vielen Preußen-Fans werden. Neue Parkplätze für Rad- und Pkw-Fahrer 
werden die Erreichbarkeit, neue Trainingsplätze die sportlichen Rahmenbedingungen 
weiter stärken. 
Die im Bebauungsplan vorgesehenen Möglichkeiten zur Errichtung von Stellplätzen 
für PKWs sollen primär in Parkhäusern (inkl. Carsharing, Erdgeschoss - Radstation), in 
Parkpaletten und einer Radstation, bestenfalls als neue Mobilitätsstation ,Münster ­
Geist' errichtet werden. Somit können anstelle von ebenerdigen Parkplätzen aus 
Gründen der Flächenreduzierung und des Lärmschutzes für die Anwohner des 
Sportparks die ausgewiesenen Flächen maximal ausgenutzt werden . Mögliche 
Fördergelder für die neue Mobilitätsstation sind zu beantragen. 
Um die im Bebauungsplan nur informatorisch angemerkte Perspektive für die 
Errichtung eines Bahnhaltepunktes ,Münster-Geist' (Strecke MS- Lünen) zu 
verwirklichen, möge die Verwaltung unmittelbar nach dem Satzungsbeschluss in 
Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen der Zweckverbände ZVM und NWWL 
die verkehrstechnische und (städte-}bauliche Planung des Haltepunktes in Angriff 
nehmen, um sicherzustellen, dass der neue Haltepunkt in die Fortschreibung des 
Nahverkehrsplanes Westfalen -Lippe integriert wird. 
Zu berücksichtigen ist, dass die Dächer der Tribünen des Stadions für die Aufnahme 
von PV-Anlagen baulich und technisch vorgerüstet werden. 
In die weitere Planung der Bauvorhaben und der Erschließung ist ein 
landschaftspflegerischer Begleitplan zu integrieren. Ziel ist es, die vorhandenen 
Bäume und Bepflanzungen soweit als möglich zu erhalten und falls erforderlich durch 
neue zu ersetzen. 
gez. 
Stefan Weber 
und Fraktion 
Otto Reiners 
und Fraktion

Beschlussvorlage

16595 Zeichen

V/0609/2019 
V/0609/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Ausbau des Stadions an der Hammer Straße einschl. Mobilitätsstation 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   25.06.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä-
chenmanagement 
Vorberatung 
   27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   02.07.2019 Sportausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt den ersten Zeitplan zur Umsetzung des LOI (Anlage 2) für einen Ausbau des 
Stadions an der Hammer Straße einschl. der Mobilitätsstation zur Kenntnis und beauftragt die 
Verwaltung die nächsten Schritte voranzutreiben: 
 
a. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen  Vertragsergänzungen zur Umse t-
zung des gemeinsamen Stadionausbaus vorzubereiten und nach Abstimmung mit dem 
SC Preußen Münster dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.  
 
b. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zum anvisierten Bahnhaltepunkt „Müns ter-
Geist/Preußenstadion“ zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse 
der Machbarkeitsstudie den zuständigen politischen Gremien nach Fertigstellung vo r-
zulegen. 
 
2. Der Rat beschließt folgende Eckpunkte als Vorgaben für den Planungsprozess: 
a. Das Nutzungskonzept inkl. Masterplanung auf Basis des Bebauungsplans Nr. 568  soll 
sowohl für die Flächen, die der SCP pachtet, als auch für den Sportpark Berg Fidel 
insgesamt aufgestellt werden. 
b. Das Ergebnis soll in Teilmaßnahmen strukturiert werden, die ei nen stufenweise real i-
sierbaren Ausbau ermöglichen. 
Dezernat II 
 
17.06.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Cappenberg 
Telefon: 492-7022 
CappenbergC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0609/2019 
c. Für die Teilmaßnahmen sind Kostenrahmen und Realisierungszeiträume zu erarbeiten. 
 
3. Der Rat beschließt folgende Vorgaben für die Finanzierung des Projekts: 
a. Die mit dem Haushaltsplan 2019 bereitgestellten Investitionsmittel in Höhe von 40 Mio. 
Euro sind als Orientierungsrahmen für Sanierung und Ausbau des Stadions einschließ-
lich Mobilitätsstation zu sehen. Dieser Beitrag der Stadt kann durch weitere Finanzi e-
rungsquellen erweitert werden. 
b. Durch eine n Finanzierungsbeitrag des SC Preußen Münster und seiner Sponsoren 
kann dieser Finanzrahmen erweitert werden, dabei sind die Auswirkungen auf die 
Pachtzahlungen zu prüfen. 
c. Für den Stadionausbau und die Mobilitätsstation soll die Verwaltung die Akquise von 
Fördermitteln forcieren. 
d. Für die Mobilitätsstation prüft die Verwaltung, inwieweit Stellplatzablösemittel eing e-
setzt werden können. 
 
4. Der Rat beschließt folgende Vorgaben für die Umsetzung des Projekts: 
a. Die Verwaltung erarbeitet ein Finanzierungs -, Bau- und Betriebsmodell und legt dies 
nach Abstimmung mit dem SC Preußen Münster dem Rat zur Beschlussfassung vor. 
b. Für den Stadionausbau ist eine erste Businessplanung zu erstellen, die unter Berüc k-
sichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des SC Preußen Münster die res ultieren-
den Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darlegt. 
c. Die Verwaltung wird beauftragt, in geeigneter Weise die Erfahrungen anderer Städte 
einzubinden und im Sportausschuss quartalsweise zu berichten.  
 
5. Der Antrag zum Haushalt  der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Preußen -
Stadion modernisieren und ausbauen, Bahnhaltepunkt schaffen“ (siehe Anlage 3) wird – so-
weit noch nicht erledigt – mit dieser Vorlage endgültig aufgegriffen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Aus den Beschlusspunkten ergeben sich keine unmittelbaren Auswirkungen auf den städtischen 
Haushalt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Letter of Intent und Start des Projekts zum Stadionausbau einschl. Mobilitätsstation 
 
Mit dem Beschluss des Bebauungsplans Nr. 568 zur Neuordn ung des Sportparks Berg Fidel 
(V/0248/2018) und dem Beschluss zum Haushaltsplan 2019, bis zu 40 Millionen Euro für den Ausbau 
und die Modernisierung des Stadions an der Hammer Straße einschl. Mobilitätsstation bereitzuste l-
len, sind die Voraussetzungen für den Start des Projekts Stadionausbau einschließlich Mobilitätsstati-
on geschaffen. Durch die Unterzeichnung des Letters of Intent zwischen dem SC Preußen Münster 
e.V. bzw. der SC Preußen Münster GmbH & Co. KGaA (im Folgenden: SCP) und der Stadt Münster 
am 01.02.2019 haben sich der SC Preußen Münster und die Stadt nochmals öffentlich zum Stadio n-
ausbau an der Hammer Straße bekannt. Dies umfasst auch die Aufgabe der Standortoption Niebe r-
dingstraße, sodass der Weg für eine städtebauliche Entwicklung frei ist. De s Weiteren regeln die Be-
teiligten im LOI den weiteren Prozess und die Eckpunkte der Organisationsstruktur (siehe Anlage 1). 
Die genannten Punkte 
 Entwicklung von Modellen zur entgeltlichen Überlassung der zu errichtenden baulichen Anl a-
gen unter Beachtung de r EU-Beihilfekonformität und Abschlüsse von vertraglichen Vereinb a-
rungen hierzu

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V/0609/2019 
 Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes für das Stadion (inkl. Masterplanung und Business -
Case-Entwicklung) 
werden derzeit gemeinsam von der Verwaltung und dem SCP vorangetrieben. Für die nächsten 
Schritte hierbei sind nun grundsätzliche Rahmensetzungen durch den Rat erforderlich, um das Pr o-
jekt fortführen zu können (siehe Beschlusspunkte 2, 3 und 4).  
 
Vertragliche Grundlagen 
 
Anhand des ersten Zeitplans (siehe Anlage 2) werden die  Arbeitsschritte und erforderlichen Abläufe 
deutlich. Grundlegend für die weitere Zusammenarbeit im Projekt ist der Abschluss beihilferechtsko n-
former Verträge. Der bisherige Überlassungsvertrag war von der Bezirksregierung Münster nur noch 
bis zum Ende der  Spielzeit 2018/2019 geduldet worden und musste für die neue Spielzeit auf einen 
Pachtvertrag sowie einen Zuschussvertrag umgestellt werden.  
Nachdem sich die Verwaltung und der SCP über die Eckpunkte geeinigt hatten, hat der Rat in seiner 
Sitzung am 03.04.2019 mit dem Beschluss der nicht -öffentlichen Vorlage V/0237/2019 die Ermächt i-
gung zum Abschluss der neuen Verträge erteilt. In den vergangenen Wochen haben die Verwaltung 
und der SCP die Verträge auf dieser Basis schlussverhandelt, sodass diese nun rechtzeitig zur neuen 
Spielzeit in Kraft treten können.  
Die Verträge regeln derzeit den aktuellen Zustand . Für die Phase des Stadionausbaus und die Zeit 
nach Fertigstellung sind ergänzende Regelungen notwendig. Diese können jedoch erst dann festg e-
schrieben wer den, wenn der Ausbau konkretisiert ist. Sobald die Ausbaupläne vorliegen und b e-
schlossen wurden, werden die Anpassungen der Verträge notwendig, die dann nach entsprechendem 
Ratsbeschluss ebenso umgesetzt werden können (siehe Beschlusspunkt 1a). 
 
Masterplanung/Nutzungskonzept 
 
Um die Ausbaupläne zu erarbeiten, hat die Verwaltung den Vergabeprozess für die erforderlichen 
Planungs- und Beratungsleistungen gestartet. Hierbei steht zunächst die Ausarbeitung des Nu t-
zungskonzepts und Masterplans im Mittelpunkt. Vo raussetzung dafür ist, dass die Vorgabe von Ec k-
punkten durch den Rat erfolgt (siehe Beschlusspunkt e 2a-c). Die Verwaltung schlägt vor, die Maste r-
planung für die gesamte Fläche des Bebauungsplans Nr. 568 vorzunehmen, jedoch eine Aufteilung in 
Teilmaßnahmen einzufordern, die einen stufenweise realisierbaren Ausbau des Stadions und des 
umliegenden Sportparks Berg Fidel ermöglichen. Auf diese Weise wird einerseits sichergestellt, dass 
es sich bei dem Konzept um ein funktionierendes Gesamtsystem handelt, andererseits wird der Rat in 
die Lage versetzt, den Ausbau stufenweise freizugeben. Um hierfür die erforderlichen Entsche i-
dungsgrundlagen zu erhalten, sollen für die Teilmaßnahmen Kosten rahmen und Realisierungszei t-
räume erarbeitet werden.  
 
Businessplanung/Finanzierungskonzept 
 
Parallel zur Masterplanung ist die Erarbeitung eines Finanzierungskonzepts notwendig. Als Vorau s-
setzung hierfür wurde in den vergangenen Monaten an der Klärung der wirtschaftlichen Grundlagen 
gearbeitet. Für den Start des Ausbaus ist Einigkeit über die Finanzierungsbeiträge des SCP und der 
Stadt Münster herzustellen. Hierfür wurden zunächst die Finanzierungsbeiträge des Status Quo au f-
bereitet und eine erste Szenarienbetrachtung durchgeführt. In Kombination mit der Ausarbeitung des 
Masterplans muss hieraus eine erste Businessplanung für das Ausbauprojekt erarbeitet werden. 
Auch hierfür ist es notwendig, dass der Rat durch die Vorgabe von Eckpunkten die Weichen für das 
Projekt stellt (siehe Beschlusspunkte 3a -d). Die Verwaltung schlägt hi erfür vor, dass die mit dem 
Haushaltsplan 2019 bereitgestellten Investitionsmittel in Höhe von 40 Mio. Euro als Orientierung s-
rahmen für die Sanierung und den Ausbau des Stadions einschließlich Mobilitätsstation zu sehen  
sind. Dieser Beitrag der Stadt kann durch weitere Finanzierungsquellen erweitert werden. Eine grund-
legende Klärung dazu soll für die Erarbeitung des ersten Businessplans erzielt werden. Insbesondere 
ist es die Aufgabe des SCP, den eigenen Finanzierungsbeitrag zu konkretisieren und die Gewinn ung 
von Sponsoren für das Projekt voranzutreiben. Auf der anderen Seite stößt die Stadt Münster die Klä-
rung darüber an, inwieweit das Projekt für die Akquise von Fördermitteln geeignet ist. Insbesondere 
die Mobilitätsstation könnte sich als Förderobjekt eignen, auch ist hierbei der Einsatz von Stellplatzab-

- 4 - 
V/0609/2019 
lösemitteln zu prüfen. Dies kann im Finanzierungskonzept zusammengeführt werden, das dem Rat 
zur Beschlussfassung vorgelegt wird. Unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des 
SCP sind insbesondere die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt darzustellen, damit der Rat in 
die Lage versetzt wird, im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushaltsplan die erforderlichen Mittel 
bereitzustellen (siehe Beschlusspunkt 4b).  
Nach Beschlussfassung durch den Rat zum grundlegenden Finanzierungskonzept und Freigabe en t-
sprechender Mittel müsste der Businessplan für die weitere Umsetzung konkretisiert und im Hinblick 
auf die aktuellen Entwicklungen der weiterhin laufenden Sponsorensuche und Fördermittelakqui se 
kontinuierlich angepasst werden.  
 
Umsetzung des Stadionausbaus 
 
Im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Finanzierungskonzept steht auch das Bau - und Betriebs-
modell des Stadionausbaus. Die Klärung dessen ist eine weitere zwingende Voraussetzung für den 
Start der Umsetzung. Bei der Ausarbeitung des Bau - und Betriebsmodells für das neue Stadion sind 
insbesondere beihilferechtliche, vergaberechtliche und steuerliche Aspekte zu berücksichtigen . Mög-
liche Modelle sind im Hinblick auf die wirtschaftliche Leistung sfähigkeit der SC Preußen Münster 
GmbH & Co. KGaA sowie auf die Umsetzbarkeit im gemeindewirtschaftsrechtlichen Rahmen zu b e-
werten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen (siehe Beschlusspunkt 4a). In die Umsetzung 
des Projekts sollen die Erfahrungen a nderer Städte einfließen und es soll regelmäßig im Sportau s-
schuss berichtet werden (siehe Beschlusspunkt 4c). 
 
Erste Maßnahmen und Mobilitätsstation 
 
Mit den Bausteinen Masterplanung/Nutzungskonzept, Businessplanung/Finanzierungskonzept sowie 
Bau- und Betriebsmodell einschließlich entsprechender vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem 
SCP und der Stadt Münster werden die Grundlagen für den Stadionausbau geschaffen. Nach en t-
sprechender Beschlussfassung durch den Rat könnten aus einem stufenweise realisierbaren Konzept 
die ersten nicht hochbaulichen Maßnahmen identifiziert werden, die möglichst zeitnah umgesetzt 
werden könnten. Als solche ersten nicht hochbaulichen Maßnahmen könnten möglicherweise neben 
neuen Sportanlagen für das Nachwuchsleistungszentrum im  Sportpark auch erste Infrastrukturma ß-
nahmen zählen.  
Nach Konkretisierung solcher Teilmaßnahmen, entsprechendem Ausschreibungs - und Vergabepro-
zess und Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen auf der Fläche erfolgt dann ein Baubeginn. Im 
Hinblick auf eine z eitliche Einordnung ist insbesondere bei den vorbereitenden Maßnahmen auf der 
Fläche zu berücksichtigen, dass es sich um eine Kampfmittelverdachtsfläche sowie um eine Fläche 
mit bekannten Altlasten handelt. Bis das Dipol -Konzept der Stadtwerke Münster GmbH  umgesetzt 
und das Wasserwerk Geist geschlossen ist, sind hierbei die Besonderheiten der Wasserschutzzone 
in den Planungen zu beachten. Dies gilt auch für die Vorbereitung der hochbaulichen Maßnahmen, 
für die noch ein konkretes Realisierungsverfahren erarb eitet werden muss. Diese Rahmenbedingu n-
gen sollen in die Ausarbeitung der Masterplanung einfließen.  
 
Im Rahmen der Masterplanung auf Basis des Bebauungsplans Nr. 568 soll auch die Umsetzung au s-
reichender Rad- und Pkw-Stellplätze für das ausgebaute Stadion  und den gesamten Sportpark Berg 
Fidel gewährleistet werden. Für diese Infrastrukturmaßnahmen ist ebenso neben der Masterplanung 
die Klärung der Finanzierung (Fördermittel, Stellplatzablösemittel, Bereitstellung im Rahmen des I n-
vestitionsprogramms des städ tischen Haushalts) notwendig, bevor nach einer Konkretisierung der 
Planungen, Ausschreibung und Vergabe und Abschluss der vorbereitenden Maßnahmen auf der Fl ä-
che ein Baubeginn erfolgen kann.  
 
Bahnhaltepunkt Münster-Geist/Preußen-Stadion 
 
Neben den Stellplätzen für Fahrräder und Pkw ist die Anbindung an den ÖPNV und SPNV zu übe r-
prüfen und voranzutreiben. Der Verwaltung liegen mehrere Anträge zu einem möglichen Haltepunkt 
im Bereich Preußenpark/Geist vor:

- 5 - 
V/0609/2019 
 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Änderu ngsantrag zur Vorlage V/0123/2017 
an den ASSVW vom 11.05.2017 
 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL zum Haushalt 2019 an Haupt und Finan z-
ausschuss vom 03.12.2018 „Preußenstadion modernisieren und ausbauen, Bahnhaltepunkt 
schaffen 
 Antrag der Fraktio n Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Mobilstation Geist“ an den ASSVW vom 
07.02.2019 
Der gewünschte Haltepunkt liegt in unmittelbarer Nähe zweier zusammenführender Gleisstrecken – 
Kursbuchstrecke (KBS) 425 in Richtung Ruhrgebiet Essen – Düsseldorf/Mönchengladbach (aktuell im 
30-Minuten-Takt, ab Dezember 2019 zusätzlich mit einer schnellen Fahrt/Stunde mit letztem Halt vor 
Münster in Dülmen) und KBS 411 in Richtung Lünen – Dortmund im 60 -Minuten-Takt. Abhängig ist 
eine Realisierung des Haltepunktes an der KBS 411 in  erster Linie vom zweigleisigen Ausbau der 
Strecke Münster – Lünen – Dortmund. Dafür li egt bislang kein aktuelles Ziel - und Zeitkonzept der 
Bahn vor. Grundsätzlich wäre es wünschenswert, beide Strecken durch einen neuen Haltepunkt zu 
erschließen. 
Aufgrund der komplexen Aufgabenstellung und der aktuellen Antragslage hat die Verwaltung eine 
Machbarkeitsstudie vergeben, in der unter Berücksichtigung der grundsätzlichen Planu n-
gen/Überlegungen der DB AG zu den betroffenen Kursbuchstrecken, der planungsrechtliche n und 
liegenschaftlichen Rahmenbedingungen die technische Machbarkeit des Bahnhaltepunktes (auch 
unter Berücksichtigung der Einbindung beider Kursbuchstrecken) geprüft wird. Aufgabe ist ebenfalls 
die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln und einen möglichen Realisierungszeitraum aufzuzeigen. 
Die Durchführung der Machbarkeitsstudie ist für das zweite Halbjahr 2019 geplant. Die Ergebnisse 
werden voraussichtlich im Frühjahr 2020 vorliegen. Der Ausbau der Mobilitätsstation wird somit paral-
lel zum Ausbau des Sta dions vorangetrieben. Allerdings ist derzeit nicht abschätzbar, ob die Einric h-
tung eines Haltepunktes unter den gegebenen Rahmenbedingungen überhaupt möglich ist. Dies 
muss die Machbarkeitsstudie aufzeigen. Auch bei einem positiven Ergebnis ist für den Hal tepunkt ein 
Planungs- und Realisierungszeitraum von bis zu 10 Jahren zu erwarten. 
 
Der Antrag zum Haushalt der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Preußen -Stadion 
modernisieren und ausbauen, Bahnhaltepunkt schaffen“ (siehe Anlage 3) wird – soweit die Punkte 
nicht bereits erledigt sind – mit dieser Vorlage abschließend aufgegriffen. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Reinkemeier 
Stadtkämmerer  
 
 
 
Anlagen: 
 
1. Letter of Intent zum Sportpark Berg Fidel – Stadion und Nachwuchsleistu ngszentrum an der 
Hammer Straße 
2. Erster Zeitplan für den Ausbau des Stadions an der Hammer Straße und der Mobilitätsstation 
3. Antrag zum Haushalt der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL „Preußen -Stadion 
modernisieren und ausbauen, Bahnhaltepunkt schaffen“

Beratungsverlauf (6)

25.06.2019 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 9.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2019 Sportausschuss
TOP 3.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hammer Straße 2
  • Preußenstadion

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0609/2019
Typ
Vorlagen
Datum
11.06.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37