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V/0370/2020/1

Kommunale Sportförderung

Vorlagen 31.07.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 47.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

19227 Zeichen

V/0370/2020/1 
V/0370/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Kommunale Sportförderung; 
hier: Entscheidung über Vereinsanträge für Baumaßnahmen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
Beschlussvorschlag: 
I.  Sachentscheidung 
 
1. Der Rat bewilligt 650.000 € 810.000 € Sportförderung, darin:  
 
1.1 569.850 € 719.850 € Baukostenzuschüsse  
 
Sportamt 
 
06.08.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jany 
Telefon: 492-5211 
Jany@stadt-muenster.de

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V/0370/2020/1 
 
Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV 
Münster- Zuschuss 
Akademischer Ruder-
club zu Münster e. V. 
Clubhaus: neue 
Heiztherme 4.100 € 15.11.2018 Hiltrup 2.050 € 
DJK SC Nienberge 
1949 e. V.  
Mehrzweckhalle: Sa-
nierung Sanitäranla-
gen 
190.000 € 28.02.2019 West 95.000 € 
DJK SC Nienberge 
1949 e. V.  
Mehrzweckhalle:  
Sanierung Heizkessel 110.000 € 04.06.2018 West 55.000 € 
Eisenbahner Sportver-
ein Schwarz-Weiß 
Münster 1927 e.V 
Kegelhalle: neue Hei-
zungsanlage  4.300 € 26.02.2019 Hiltrup 2.150 € 
Eisenbahner Sportver-
ein Schwarz-Weiß 
Münster 1927 e.V 
Tennisplätze: neue 
Beregnung 10.300 € 27.02.2019 Hiltrup 5.150 € 
Kanu-Verein Münster 
von 1922 e.V. 
Umkleide: 
Fußbodensanierung  2.100 28.02.2019 Ost 1.050 € 
Kanu-Verein Münster 
von 1922 e.V. 
Erneuerung Steganla-
ge, Uferbefestigung 5.800 28.02.2019 Ost 2.900 € 
Kanu-Verein Münster 
von 1922 e.V. 
Bootslager: Neuer Bo-
den  2.500 28.02.2019 Ost 1.250 € 
Paddelsport Münster 
von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: Herrich-
ten Parkplatz 1.000 € 23.04.2018 Ost 500 € 
Paddelsport Münster 
von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: Was-
serschaden 7.500 € 17.12.2018 Ost 3.750 € 
Paddelsport Münster 
von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: Brun-
nensanierung  3.000 € 23.04.2018 Ost 1.500 € 
Paddelsport Münster 
von 1923 e. V.  
Vereinsanlage: Erweite-
rung Steganlage 10.000 € 17.12.2018 Ost 5.000 € 
Reit- und Fahrverein 
Münster-Sprakel e. V.  
Pferdeboxen: Sanie-
rung, Umbau  250.000 € 28.02.2019 Nord 125.000 € 
Segelclub Münster e. V.  
Krananlage Aasee: 
baubedingte Mehrkos-
ten 
20.000 € 28.02.2018 Mitte 10.000 € 
SV Blau-Weiß Aasee e. 
V. 
Multifunktionshaus: 
Parkettsanierung 4.300 € 28.02.2019 Mitte 2.150 € 
SV Blau-Weiß Aasee e. 
V.  
Multifunktionshaus: 
Umrüstung WC-
Spülung  
1.900 € 28.02.2019 Mitte 950 €

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V/0370/2020/1 
 
und 79.840 € von dem 2019 dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. zum Reithallenneubau be-
willigten, anteilig finanzierten Baukostenzuschuss.  
 
 
Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV 
Münster- Zuschuss 
1. Tennisclub Hiltrup 
e.V. 
(9) Tennisplätze: Be-
regnungsanlage  34.500 € 28.02.2019 Hiltrup 17.250 € 
TC Preußen Münster e. 
V. 
Clubhaus: Elektro-
installation 2.600 € 18.01.2019 Hiltrup 1.300 € 
TC Preußen Münster e. 
V. 
Clubhaus: Heizungssa-
nierung 4.000 € 18.01.2019 Hiltrup 2.000 € 
Tennisclub St. Mauritz 
e. V.  
Clubhaus: Dachsanie-
rung 120.000 € 25.02.2019 Ost 60.000 € 
Tennisclub St. Mauritz 
e. V.  
Clubhaus:  
Sanierung Sanitäranla-
ge, Umkleiden 
130.000 € 25.02.2019 Ost 65.000 € 
Tennisclub Union e. V.  (2) Tennisplätze: Sanie-
rung  35.000 € 02.01.2019 West 17.500 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster e. 
V. 
Hockeyanlage: Sanie-
rung  
Hockeyplatz 
200.000 € 28.02.2016 West 100.000 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster e. 
V. 
Hockeyanlage: Sanie-
rung Flutlichtanlage  200.000 € 28.02.2016 West 100.000 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster e. 
V. 
Hockeyanlage: Sanie-
rung Flutlichtanlage  62.000 € 28.02.2016 West 31.000 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster e. 
V. 
Tennisanlage, Sanie-
rung Tennisplät-
ze,Terrasse 
62.000 31.01.2018 West 31.000 € 
Tennis- und  
Hockeyclub Münster e. 
V. 
Tennisanlage, Sanie-
rung Tennisplät-
ze,Terrasse 
200.000 € 31.01.2018 West 100.000 € 
TSC Münster-
Gievenbeck e. V.  
(3) Tennisplätze: Be-
regnung 7.200 € 27.02.2019 West 3.600 € 
TSC Münster-
Gievenbeck e. V.  
Clubhaus: Sanierung 
Terrasse 9.800 € 17.01.2019 West 4.900 € 
TSC Münster-
Gievenbeck e. V.  
Clubhaus: Sanierung  
Duschen 7.800 € 17.01.2019 West 3.900 €

- 4 - 
V/0370/2020/1 
 
1.2 310 € 10.310 € Zuschüsse zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Ve r-
einsarbeit 
 
Verein Baumaßnahme Aufwand 
Pro-
zent-
punkte 
Baukosten  
x Punkte  
./. 100 
Zuschuss 
sozial-
integrativ 
DJK SC Nienber-
ge 1949 e. V.  
Mehrzweckhalle: Sa-
nierung Sanitäranla-
gen 
190.000 € 7 7 x 190.000 ./.100 
= 13.300 € 5.000 € 
DJK SC Nienber-
ge 1949 e. V.  
Mehrzweckhalle:  
Sanierung Heizkessel 110.000 € 7 7 x 110.000 € ./. 
100 = 7.700 € 5.000 € 
SV Blau-Weiß 
Aasee e. V.  
Multifunktionshaus: Par-
kettsanierung 4.300 € 5 5 x 4.300 € ./. 100  
= 215 € 215 € 
SV Blau-Weiß 
Aasee e. V.  
Multifunktionshaus: Um-
rüstung WC-Spülung  1.900 € 5 5 x 1.900 € ./.100 
= 95 € 95 € 
 
1.3 Der Rat beschließt die städtische Sportförderung gem. Beschlusspunkt Ziffer I.1.1 und  
I.1.2 für die Vereine  
 
Verein Baumaßnahme 
(voraus-
sichtliche) 
Kosten 
Voraus-
sichtlicher 
Eigenanteil  
DJK SC Nienberge 1949 e. V Sanierung Sanitäranlagen,  190.000 € 15% 
DJK SC Nienberge 1949 e. V neuer Heizkessel 110.000 € 15% 
Eisenbahner Sportverein 
Schwarz-Weiß Münster e. V. 
neue Heizungsanlage Kege l-
halle 4.300 € 10% 
Tennisclub St. Mauritz e. V. Sanierungen im Clubhaus 
(Dach, Sanitäranlagen, U m-
kleiden) 
130.000 € 15% 
Tennisclub Union e. V. Sanierung zweier Tennisplätze 35.000 € 10% 
Tennis- und Hockeyclub Mün s-
ter e. V. 
Sanierung Hockeyplatz 200.000 € 15% 
Tennis- und Hockeyclub Mün s-
ter e. V. 
Sanierung Flutlichtanlage H o-
ckeyplatz 62.000 € 10% 
 
 im Falle einer vom  Land NRW bewilligten Zuwendung aus Fördermitteln des Pr o-
gramms „Moderne Sportstätte 2022“ in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Münster 
e. V. als Komplementärförderung unter Anrechnung des nach dem Maßnahmenaufwand 
gestaffelten Vereinsanteils von 10%, 15% oder 20 % und der Landesmittel. 
 
2. Die Stadt Münster finanziert für das TuS -Zentrum von TuS Hiltrup 1930 e. V. mit ko n-
sumtiven Mitteln 279.000 € von dem Zuschuss, den sie 2017 bewilligte und 170.000 € Meh r-
kosten mit einem Baukostenzuschuss bis zu 50% und höchstens 85.000 €; insgesamt somit 
364.000 €.

- 5 - 
V/0370/2020/1 
3. Der Sportausschuss Rat vertagt die Entscheidung über die Anträge  
 
Verein Geplante Maßnahme Antrag  
vom  
BV  
Münster- 
1. AFC Münster Mammuts e.V. 
Vereinsanlage für American Football 
(Standort unklar): Außensportanlage 
und Funktionsgebäude  
08.03.16 Standort-
abhängig 
DJK SC  
Nienberge1949 e. V. 
Mehrzweckhalle: 
Sanierung Sanitäranlagen 28.02.19 West 
DJK SC  
Nienberge 1949 e. V.  
Mehrzweckhalle:  
neuer Heizkessel 28.02.19 West 
DLRG Bezirk Münster e. V. Clubhaus Lechtenbergweg: Photo-
voltaikanlage und Dachsanierung  26.02.10 Hiltrup 
1. FC Gievenbeck 1949 e. V.  Lagerräume (Fertiggarage) nahe der 
Sporthalle Berg Fidel 08.07.15 Hiltrup 
Münster Cardinals e. V. 
Sportanlage Robert-Bosch-Straße:  
4 Unterstände für Spieler und 
Schiedspersonen 
24.02.16 Hiltrup 
RSV Münster von 1895 e.V. Rad- und Rollsportstrecke 28.02.17 Standort-
abhängig 
Reiterverein St. Georg Münster e. V.  
Reitanlage Reiner-Klimke-Weg: 
neue Beregnungsanlage in der gro-
ßen Reithalle 
20.10.18 West 
Reiterverein St. Georg Münster e. V.  
Reitanlage Reiner-Klimke-Weg: 
Bau Stallungen, Führanlage, Lon-
gierzirkel, Trainingshalle 
26.02.16 West 
 
Schachklub Münster von 1932 e. V.  Vereinshaus: Neubau 15.01.18 Standort-
abhängig 
Sportschützen Hiltrup 1987 e. V.  
Vereinsanlage (Standort unklar): 
Bau Schießanlage und Funktion s-
gebäude  
2014 Hiltrup 
Turnverein Wolbeck von 1962 e.V. Haus des Sports: Ausbau 25.02.18 Südost 
 
wegen fehlender Antragsunterlagen, Fördervoraussetzungen, unzureichendem Planungsstand oder 
laufender Sportstättenentwicklungsplanung bis die Anträge förderfähig sind bzw. die vorgestellten 
Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind.  
 
4. Die Stadt Münster beendet das Förderverfahren für  
 
 
5. Die Stadt Münster lehnt den Antrag aus formalen Gründen ab von  
 
 
6. Die Stadt Münster zahlt  die gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. bewilligten Zuschüsse den Ve r-
einen im Rahmen Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2020 hinaus, gem. 
nachgewiesenem Baufortschritt und Vereinsanforderung aus, dabei an  
 
Verein Baumaßnahme Antrag vom  BV  
Münster- 
Eisenbahner Sportverein Schwarz-
Weiß Münster 1927 e.V 
Kegelhalle: Wetterschaden nach 
Starkregen 02.09.2014 Hiltrup 
Paddelsport Münster von 1923 e. V. Bootshaus: Dachsanierung 17.12.2018 Ost 
Schwimm-vereinigung Münster von 
1881 e. V. 
Freibad Sudmühle: Maßnahmen 
nach Wasserrohrbruch 19.06.2018 Ost 
Verein Baumaßnahme Antrag vom  BV  
Münster- 
Tennisclub St. Mauritz e. V.  Tennisanlage Pleistermühle n-
weg: Flutlichtanlage 25.02.19 Ost

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V/0370/2020/1 
 Akademischer Ruderclub zu Münster e. V. nach Angabe der Beiträge für j ugendliche Mit-
glieder gem. der Richtlinie und unter Abzug der Aufwendungen für die Wohnung, 
 Kanu-Verein Münster e. V. und  Reit-und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. nach Vorlage 
des gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids, 
 Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. unter Abzug der Aufwendungen für Boxen von 
Privatpferden ohne Vereinsnutzung, 
 1. Tennisclub Hiltrup e. V., nachdem er den Nachweis erbrachte, dass die Sportfl ä-
chen für mindestens 25 Jahre in die Zukunft gesichert sind.. 
 
7. Die Stadt Münster wird die Sportstätten, für die sie gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 eine 
Förderung vorschlägt, künftig nach Sportausschussbeschlüssen mit Betriebskostenzuschü s-
sen aus dem Sportetat fördern. 
 
8.  Der Sportausschuss Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Beschlussvorschlä-
ge gem. Beschlusspunkt Ziffer I. und II. mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abstimmte. 
 
II.  Finanzielle Auswirkungen: 
 Kosten/Folgekosten 
 
Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. und Ziffer II. erforderli-
chen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 wie folgt veranschlagt: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und -stätten    
Investitionsmaß-
nahme 0700 Geförderte Vereinsbau-
maßnahmen 2020   
Auszahlungen für die Förderung von Vereinsbaumaß-
nahmen  
650.000  
810.000  
Davon überplan-
mässig 160.000 €, 
Deckung aus Maß-
nahme 0400 „Bauk. 
städt. Sportanla-
gen“ 
 
Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeor d-
nung NRW in Höhe von 160.000 € Sportförderung für die Sanierungsmaßnahmen von DJK SC 
Nienberge 1949 e. V. gem. der Beschlussvorschläge Ziffer I.1.1 und I. 1.2 unter Deckung der 
überplanmäßigen Auszahlung innerhalb der Produktg ruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportan-
lagen- und –stätten“ aus der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanl a-
gen“ ohne Einschnitte bei der Menge und Qualität der projektierten städtischen Baumaßna h-
men 2020 zu. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und -stätten 
2020 
 
 
364.000 
 
Zeile 15 Transferaufwendungen

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V/0370/2020/1 
 
 
Begründung: 
 
Nach der abweichenden Beschlussfassung der Bezirksvertre tung Münster-West am 18.06.2020, die 
Maßnahmen des DJK SC Nienberge 1949 e.V. nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu vert a-
gen, sondern in die zu fördernden Maßnahmen aufzunehmen, war insbesondere aufgrund der Fina n-
zierung der zusätzlichen Baukostenzuschüsse eine tiefergehende Prüfung der Verwaltung notwendig. 
Der Sportausschuss hat die Vorlage daher in seiner Sitzung vom 23.06.2020 von der Tagesordnung 
abgesetzt. Mit dieser Ergänzungsvorlage legt die Verwaltung nun einen Vorschlag vor, dem Antrag 
aus der Bezirksvertretun g Münster-West zu folgen. Für die Finanzierung sind Mittelumschichtungen 
notwendig, die eine Beschlussfassung des Rates erfordern, sodass nun nicht der Sportausschuss 
abschließend entscheidet, sondern die Ergänzungsvorlage nach Vorberatung im Sportausschus s 
sowie im Haupt - und Finanzausschuss dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird . Die Anhörungen 
der Bezirksvertretungen waren im Beratungsgang der zugrundeliegenden Vorlage bereits vollständig 
erfolgt. 
 
Zu den Änderungen aufgrund der abweichenden Beschlussfa ssung der Bezirksvertretung 
Münster-West vom 18.06.2020 zur Förderung von DJK SC Nienberge 1949 e. V. (Beschlussvor-
schlag Ziffer I.1.1.: Baukostenzuschüsse , Ziffer I.1.2 Zuschüsse zur Förderung sozial -
integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit , Ziffer I.3 vertagte Anträge und zu Ziffer II. F i-
nanzielle Auswirkungen) 
 
Die Bezirksvertretung Münster -West beschloss in ihrer Sitzung am 18.06.2020 zu der öffentlichen 
Beschlussvorlage Nr. V/0370/2020 den Änderungsantrag, dass die Förderung der beiden Sani e-
rungsmaßnahmen von DJK SC Nienberge 1949 e.V. (Mehrzweckhalle: Sanierung Sanitäranlagen 
und Heizung) „in die sofortige Bewilligung der Sportförderung/ Baukostenzuschüsse übernommen 
wird“, um der völligen Einstellung des Sportbetriebes vorzubeugen. Der Beschluss  zu diesem Ände-
rungsantrag macht eine Berechnung der Baukostenzuschüsse und Zuschüsse zu sozial -integrativen 
Schwerpunkten in der Vereinsarbeit für DJK SC Nienberge erforderlich. Entsprechend werden diese 
Maßnahmen aus dem Beschlussvorschlag zu den zu vertagenden Anträgen gestrichen. 
 
Die Verwaltung schlägt somit vor, dem Antrag der Bezirksvertretung Münster-West zu folgen und  die 
beiden Sanierungsmaßnahmen richtliniengemäß zu fördern, in Zusammenhang damit auch die soz i-
al-integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit und dafür weitere 160.000 € Zuschüsse im Sport e-
tat zu finanzieren.  
 
Im Haushalt 2020 stehen im Teilfinanzplan 650.000 € Sportfördermittel für Baukostenzuschüsse an 
SSB-Mitgliedsvereine und Zuschüsse zur Förderung der sozial -integrative Schwerpunkte ihrer Ve r-
einsarbeit in der Produktg ruppe 0801 bei der Investitionsmaßnahme 0700 zur Verfügung. Mit den 
neuen Beschlussvorschlägen gem. Ziffer I.1.1 und I.1.2 werden 160.000 € für die Förderung der zwei 
Sanierungsmaßnahmen von DJK SC Nienberge 1949 e. V. (Sanitäranlagen, Heizkessel) benötigt. Die 
Verwaltung schlägt vor, diese 160.000 € innerhalb des Sportetats im „3 -Mio.-Euro-Budget“ zum Aus-
bau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur aufzufangen. Dazu ist eine überplanmäßige  Mittelbereit-
stellung gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW notwendig. Die Deckung der überplanmäßigen 
Auszahlung erfolgt innerhalb der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen- und –stätten“ 
aus der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanlagen“. Die Deck ung hat keine 
Auswirkungen auf die Menge und Qualität der projektierten städtischen Baumaßnahmen 2020. 
 
Zu den Änderungen zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1.: Baukostenzuschüsse : Förderung des 
Tennis- und Hockeyclub Münster e. V.  
 
In der ursprünglichen Be schlussfassung sind die Angaben zum Aufwand von zwei Baumaßnahmen 
des Tennis- und Hockeyclubs Münster e. V. miteinander vertauscht worden. Der Fehler wird an dieser 
Stelle korrigiert: Für die Flutlichtanlage der Hockeyanlage fallen lt. Verein geschätzt 62. 000 € Kosten 
an, für die Sanierungen auf der Tennisanlage dagegen 200.000 €.

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V/0370/2020/1 
 
Zum neuen Beschlussvorschlag Ziffer I.1.3.: Förderung aus dem Förderprogramm des Landes 
NRW „Moderne Sportstätte 2022“  
 
Das Land NRW kann auf Antrag der Sportvereine über den St adtsportbund Münster e. V. Bauma ß-
nahmen auf Vereinssportanlagen mit Zuschüssen aus seinem neuen Förderprogramm „Moderne 
Sportstätte 2022“ unterstützen. Die daraus geförderten Sportvereine müssen zur Finanzierung ihrer 
Maßnahmen einen nach dem Aufwand gesta ffelten Eigenanteil erbringen. Der Eigenanteil liegt pro 
Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10%, ab 100.000 € Aufwand bei 15%, ab 1.000.000 
€ Aufwand bei 20%.  
 
Mit der Förderung von Land NRW und Stadt Münster soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihre 
Maßnahmen mit einer höchstmöglichen öffentlichen Förderung durchführen können. Die Entsche i-
dung, ob bzw. in welcher Höhe das Land NRW die Maßnahmen von Münsteraner SSB -Vereinen för-
dern wird, wird erst nach der Beschlussfassung des Rates über die städtischen Zuschüsse aus dem 
Sportetat 2020 gefällt. 
 
Von den Vereinen, für die die Verwaltung unter Beschlusspunkt Ziffer I. eine städtische Förderung 
vorschlägt, haben folgende Vereine einen Antrag auf Landesförderung an den SSB zur Weiterleitung 
an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet: 
 
a. DJK SC Nienberge 1949 e. V., Sanierung Sanitäranlagen, neuer Heizkessel 
b. Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V., neue Heizungsanlage Kegelhalle 
c. Tennisclub St. Mauritz e. V. Sanierungen im Clubhaus (Dach, Sanitäranlagen, Umkleiden), 
d. Tennisclub Union e. V., Sanierung zweier Tennisplätze,  
e. Tennis- und Hockeyclub Münster e. V., Sanierung Hockeyplatz, Sanierung Flutlichtanlage H o-
ckeyplatz. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, zu diesen Maßnahmen als städtische F örderung aus dem Sportetat bis 
zu 50% Maximalzuschuss zu bewilligen und nach der Förderentscheidung des Landes NRW den E i-
genanteil der Vereine und die NRW-Landesmittel auf diese städtische Förderung anzurechnen (Kom-
plementärförderung). Durch die Komplement ärförderung wird sichergestellt, dass nach Abzug von 
Vereinsanteil und Landesförderung kein Vereinsaufwand ungedeckt bleibt und eine Überzahlung der 
Vereine mit öffentlichen Mitteln ausgeschlossen ist.  
 
Kommt wegen der Gewährung eines Landeszuschusses an die Sportvereine eine Komplementärför-
derung der Stadt Münster in Betracht, setzt sie bei der Abrechnung der Baumaßnahmen die städt i-
schen Zuschüsse neu fest und der Sportetat wird entlastet.  
 
Entfällt eine Zuwendung des Landes NRW, bleibt die Stadt bei ihr er Höchstförderung von 50% der 
förderfähigen Aufwendungen.  
 
Zu den Änderungen an Beschlussvorschlag Ziffer I.6.: Zuschusszahlung unter Voraussetzu n-
gen 
 
Der Kanu -Verein Münster hat seinen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid der Stadt 
vorlegt. Daher entfällt ein Entscheidungsvorschlag Zuschusszahlung unter dem Vorbehalt, dass der 
Verein seine Gemeinnützigkeit nachweist.  
 
Der 1. Tennisclub e. V. führt seine Anlage auf Pachtflächen. Eine Voraussetzung für die städtische 
Sportförderung ist die mindestens 25jährige Sicherung der Flächen für den Sportzweck. Die Verhand-
lungen über eine dem entsprechende Vertragsverlängerung sollten ursprünglich vor der Entscheidung 
des Sportausschusses über die vom Tennisclub Hiltrup e. V. beantragte Sportförderung z um A b-
schluss kommen. Nunmehr gibt der Verein an, dass sich die Vertragsverlängerung aus Termin -, nicht 
aus inhaltlichen Gründen verzögern wird.

- 9 - 
V/0370/2020/1 
Damit der 1. Tennisclub Hiltrup e. V. nach der Vertragsverlängerung die Baumaßnahmen zügig u m-
setzen kann und nicht auf eine Zuschussentscheidung im Jahr 2021 warten muss, schlägt die Verwal-
tung vor, den Baukostenzuschuss antragsgemäß zu bewilligen und die Auszahlung vom Nachweis 
der Flächensicherung abhängig zu machen. 
 
 
 
i. V. 
 
Gez. 
 
Thomas Paal  
Stadtdirektor

Anlage A

3054 Zeichen

Anlage A zur V/0370/2020/1 
Kurzüberblick 
Förderung von Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen im Zusammenhang mit der Angebotssi-
cherung und zur Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung des 
NRW-Landesförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaß-
nahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im 
Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen Sport-
stätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als 
Stätten für Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein und stützt die 
Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen zum Teil von finanziellen 
Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportför-
derung den Eigenanteil der Vereine am Aufwand und das NRW-Landesförderprogramm „Moder-
ne Sportstätte 2022“ im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. 
 
Mit der Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt 
mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als Teilziel sind 
Sanierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu 
nennen. 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des Haushaltsplan enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei der 
Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssportanlagen. Der 
kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Für die Sportver-
eine gibt es außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ nur die städt. Förder-
möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Da-
seinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt 
Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstättenentwicklung bei. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Verein-
sangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessier-
ten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.

Beratungsverlauf (3)

20.08.2020 Sportausschuss
TOP 3.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 53.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 47.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (3)

  • Robert-Bosch-Straße
  • Reiner-Klimke-Weg
  • Lechtenbergweg

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0370/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
31.07.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37