V/0370/2020/1
Kommunale Sportförderung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0370/2020/1 V/0370/2020/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Kommunale Sportförderung; hier: Entscheidung über Vereinsanträge für Baumaßnahmen Beratungsfolge 20.08.2020 Sportausschuss Vorberatung 26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 26.08.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Der Rat bewilligt 650.000 € 810.000 € Sportförderung, darin: 1.1 569.850 € 719.850 € Baukostenzuschüsse Sportamt 06.08.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Jany Telefon: 492-5211 Jany@stadt-muenster.de - 2 - V/0370/2020/1 Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV Münster- Zuschuss Akademischer Ruder- club zu Münster e. V. Clubhaus: neue Heiztherme 4.100 € 15.11.2018 Hiltrup 2.050 € DJK SC Nienberge 1949 e. V. Mehrzweckhalle: Sa- nierung Sanitäranla- gen 190.000 € 28.02.2019 West 95.000 € DJK SC Nienberge 1949 e. V. Mehrzweckhalle: Sanierung Heizkessel 110.000 € 04.06.2018 West 55.000 € Eisenbahner Sportver- ein Schwarz-Weiß Münster 1927 e.V Kegelhalle: neue Hei- zungsanlage 4.300 € 26.02.2019 Hiltrup 2.150 € Eisenbahner Sportver- ein Schwarz-Weiß Münster 1927 e.V Tennisplätze: neue Beregnung 10.300 € 27.02.2019 Hiltrup 5.150 € Kanu-Verein Münster von 1922 e.V. Umkleide: Fußbodensanierung 2.100 28.02.2019 Ost 1.050 € Kanu-Verein Münster von 1922 e.V. Erneuerung Steganla- ge, Uferbefestigung 5.800 28.02.2019 Ost 2.900 € Kanu-Verein Münster von 1922 e.V. Bootslager: Neuer Bo- den 2.500 28.02.2019 Ost 1.250 € Paddelsport Münster von 1923 e. V. Vereinsanlage: Herrich- ten Parkplatz 1.000 € 23.04.2018 Ost 500 € Paddelsport Münster von 1923 e. V. Vereinsanlage: Was- serschaden 7.500 € 17.12.2018 Ost 3.750 € Paddelsport Münster von 1923 e. V. Vereinsanlage: Brun- nensanierung 3.000 € 23.04.2018 Ost 1.500 € Paddelsport Münster von 1923 e. V. Vereinsanlage: Erweite- rung Steganlage 10.000 € 17.12.2018 Ost 5.000 € Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. Pferdeboxen: Sanie- rung, Umbau 250.000 € 28.02.2019 Nord 125.000 € Segelclub Münster e. V. Krananlage Aasee: baubedingte Mehrkos- ten 20.000 € 28.02.2018 Mitte 10.000 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. Multifunktionshaus: Parkettsanierung 4.300 € 28.02.2019 Mitte 2.150 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. Multifunktionshaus: Umrüstung WC- Spülung 1.900 € 28.02.2019 Mitte 950 € - 3 - V/0370/2020/1 und 79.840 € von dem 2019 dem Reit- und Fahrverein Roxel e. V. zum Reithallenneubau be- willigten, anteilig finanzierten Baukostenzuschuss. Verein Maßnahme Aufwand Antrag vom BV Münster- Zuschuss 1. Tennisclub Hiltrup e.V. (9) Tennisplätze: Be- regnungsanlage 34.500 € 28.02.2019 Hiltrup 17.250 € TC Preußen Münster e. V. Clubhaus: Elektro- installation 2.600 € 18.01.2019 Hiltrup 1.300 € TC Preußen Münster e. V. Clubhaus: Heizungssa- nierung 4.000 € 18.01.2019 Hiltrup 2.000 € Tennisclub St. Mauritz e. V. Clubhaus: Dachsanie- rung 120.000 € 25.02.2019 Ost 60.000 € Tennisclub St. Mauritz e. V. Clubhaus: Sanierung Sanitäranla- ge, Umkleiden 130.000 € 25.02.2019 Ost 65.000 € Tennisclub Union e. V. (2) Tennisplätze: Sanie- rung 35.000 € 02.01.2019 West 17.500 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Hockeyanlage: Sanie- rung Hockeyplatz 200.000 € 28.02.2016 West 100.000 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Hockeyanlage: Sanie- rung Flutlichtanlage 200.000 € 28.02.2016 West 100.000 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Hockeyanlage: Sanie- rung Flutlichtanlage 62.000 € 28.02.2016 West 31.000 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Tennisanlage, Sanie- rung Tennisplät- ze,Terrasse 62.000 31.01.2018 West 31.000 € Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. Tennisanlage, Sanie- rung Tennisplät- ze,Terrasse 200.000 € 31.01.2018 West 100.000 € TSC Münster- Gievenbeck e. V. (3) Tennisplätze: Be- regnung 7.200 € 27.02.2019 West 3.600 € TSC Münster- Gievenbeck e. V. Clubhaus: Sanierung Terrasse 9.800 € 17.01.2019 West 4.900 € TSC Münster- Gievenbeck e. V. Clubhaus: Sanierung Duschen 7.800 € 17.01.2019 West 3.900 € - 4 - V/0370/2020/1 1.2 310 € 10.310 € Zuschüsse zur Förderung sozial -integrativer Schwerpunkte in der Ve r- einsarbeit Verein Baumaßnahme Aufwand Pro- zent- punkte Baukosten x Punkte ./. 100 Zuschuss sozial- integrativ DJK SC Nienber- ge 1949 e. V. Mehrzweckhalle: Sa- nierung Sanitäranla- gen 190.000 € 7 7 x 190.000 ./.100 = 13.300 € 5.000 € DJK SC Nienber- ge 1949 e. V. Mehrzweckhalle: Sanierung Heizkessel 110.000 € 7 7 x 110.000 € ./. 100 = 7.700 € 5.000 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. Multifunktionshaus: Par- kettsanierung 4.300 € 5 5 x 4.300 € ./. 100 = 215 € 215 € SV Blau-Weiß Aasee e. V. Multifunktionshaus: Um- rüstung WC-Spülung 1.900 € 5 5 x 1.900 € ./.100 = 95 € 95 € 1.3 Der Rat beschließt die städtische Sportförderung gem. Beschlusspunkt Ziffer I.1.1 und I.1.2 für die Vereine Verein Baumaßnahme (voraus- sichtliche) Kosten Voraus- sichtlicher Eigenanteil DJK SC Nienberge 1949 e. V Sanierung Sanitäranlagen, 190.000 € 15% DJK SC Nienberge 1949 e. V neuer Heizkessel 110.000 € 15% Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V. neue Heizungsanlage Kege l- halle 4.300 € 10% Tennisclub St. Mauritz e. V. Sanierungen im Clubhaus (Dach, Sanitäranlagen, U m- kleiden) 130.000 € 15% Tennisclub Union e. V. Sanierung zweier Tennisplätze 35.000 € 10% Tennis- und Hockeyclub Mün s- ter e. V. Sanierung Hockeyplatz 200.000 € 15% Tennis- und Hockeyclub Mün s- ter e. V. Sanierung Flutlichtanlage H o- ckeyplatz 62.000 € 10% im Falle einer vom Land NRW bewilligten Zuwendung aus Fördermitteln des Pr o- gramms „Moderne Sportstätte 2022“ in Abstimmung mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Komplementärförderung unter Anrechnung des nach dem Maßnahmenaufwand gestaffelten Vereinsanteils von 10%, 15% oder 20 % und der Landesmittel. 2. Die Stadt Münster finanziert für das TuS -Zentrum von TuS Hiltrup 1930 e. V. mit ko n- sumtiven Mitteln 279.000 € von dem Zuschuss, den sie 2017 bewilligte und 170.000 € Meh r- kosten mit einem Baukostenzuschuss bis zu 50% und höchstens 85.000 €; insgesamt somit 364.000 €. - 5 - V/0370/2020/1 3. Der Sportausschuss Rat vertagt die Entscheidung über die Anträge Verein Geplante Maßnahme Antrag vom BV Münster- 1. AFC Münster Mammuts e.V. Vereinsanlage für American Football (Standort unklar): Außensportanlage und Funktionsgebäude 08.03.16 Standort- abhängig DJK SC Nienberge1949 e. V. Mehrzweckhalle: Sanierung Sanitäranlagen 28.02.19 West DJK SC Nienberge 1949 e. V. Mehrzweckhalle: neuer Heizkessel 28.02.19 West DLRG Bezirk Münster e. V. Clubhaus Lechtenbergweg: Photo- voltaikanlage und Dachsanierung 26.02.10 Hiltrup 1. FC Gievenbeck 1949 e. V. Lagerräume (Fertiggarage) nahe der Sporthalle Berg Fidel 08.07.15 Hiltrup Münster Cardinals e. V. Sportanlage Robert-Bosch-Straße: 4 Unterstände für Spieler und Schiedspersonen 24.02.16 Hiltrup RSV Münster von 1895 e.V. Rad- und Rollsportstrecke 28.02.17 Standort- abhängig Reiterverein St. Georg Münster e. V. Reitanlage Reiner-Klimke-Weg: neue Beregnungsanlage in der gro- ßen Reithalle 20.10.18 West Reiterverein St. Georg Münster e. V. Reitanlage Reiner-Klimke-Weg: Bau Stallungen, Führanlage, Lon- gierzirkel, Trainingshalle 26.02.16 West Schachklub Münster von 1932 e. V. Vereinshaus: Neubau 15.01.18 Standort- abhängig Sportschützen Hiltrup 1987 e. V. Vereinsanlage (Standort unklar): Bau Schießanlage und Funktion s- gebäude 2014 Hiltrup Turnverein Wolbeck von 1962 e.V. Haus des Sports: Ausbau 25.02.18 Südost wegen fehlender Antragsunterlagen, Fördervoraussetzungen, unzureichendem Planungsstand oder laufender Sportstättenentwicklungsplanung bis die Anträge förderfähig sind bzw. die vorgestellten Baumaßnahmen umsetzungsreif geplant sind. 4. Die Stadt Münster beendet das Förderverfahren für 5. Die Stadt Münster lehnt den Antrag aus formalen Gründen ab von 6. Die Stadt Münster zahlt die gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. bewilligten Zuschüsse den Ve r- einen im Rahmen Sportförderrichtlinie, ggf. über das Bewilligungsjahr 2020 hinaus, gem. nachgewiesenem Baufortschritt und Vereinsanforderung aus, dabei an Verein Baumaßnahme Antrag vom BV Münster- Eisenbahner Sportverein Schwarz- Weiß Münster 1927 e.V Kegelhalle: Wetterschaden nach Starkregen 02.09.2014 Hiltrup Paddelsport Münster von 1923 e. V. Bootshaus: Dachsanierung 17.12.2018 Ost Schwimm-vereinigung Münster von 1881 e. V. Freibad Sudmühle: Maßnahmen nach Wasserrohrbruch 19.06.2018 Ost Verein Baumaßnahme Antrag vom BV Münster- Tennisclub St. Mauritz e. V. Tennisanlage Pleistermühle n- weg: Flutlichtanlage 25.02.19 Ost - 6 - V/0370/2020/1 Akademischer Ruderclub zu Münster e. V. nach Angabe der Beiträge für j ugendliche Mit- glieder gem. der Richtlinie und unter Abzug der Aufwendungen für die Wohnung, Kanu-Verein Münster e. V. und Reit-und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. nach Vorlage des gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheids, Reit- und Fahrverein Münster-Sprakel e. V. unter Abzug der Aufwendungen für Boxen von Privatpferden ohne Vereinsnutzung, 1. Tennisclub Hiltrup e. V., nachdem er den Nachweis erbrachte, dass die Sportfl ä- chen für mindestens 25 Jahre in die Zukunft gesichert sind.. 7. Die Stadt Münster wird die Sportstätten, für die sie gemäß Beschlussvorschlag Ziffer I.1 eine Förderung vorschlägt, künftig nach Sportausschussbeschlüssen mit Betriebskostenzuschü s- sen aus dem Sportetat fördern. 8. Der Sportausschuss Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung die Beschlussvorschlä- ge gem. Beschlusspunkt Ziffer I. und II. mit dem Stadtsportbund Münster e. V. abstimmte. II. Finanzielle Auswirkungen: Kosten/Folgekosten Die zur Finanzierung der Beschlussvorschläge gemäß Beschlusspunkt Ziffer I. und Ziffer II. erforderli- chen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2020 wie folgt veranschlagt: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan- lagen und -stätten Investitionsmaß- nahme 0700 Geförderte Vereinsbau- maßnahmen 2020 Auszahlungen für die Förderung von Vereinsbaumaß- nahmen 650.000 810.000 Davon überplan- mässig 160.000 €, Deckung aus Maß- nahme 0400 „Bauk. städt. Sportanla- gen“ Der Rat stimmt der überplanmäßigen Mittelbereitstellung gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeor d- nung NRW in Höhe von 160.000 € Sportförderung für die Sanierungsmaßnahmen von DJK SC Nienberge 1949 e. V. gem. der Beschlussvorschläge Ziffer I.1.1 und I. 1.2 unter Deckung der überplanmäßigen Auszahlung innerhalb der Produktg ruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportan- lagen- und –stätten“ aus der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanl a- gen“ ohne Einschnitte bei der Menge und Qualität der projektierten städtischen Baumaßna h- men 2020 zu. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan- lagen und -stätten 2020 364.000 Zeile 15 Transferaufwendungen - 7 - V/0370/2020/1 Begründung: Nach der abweichenden Beschlussfassung der Bezirksvertre tung Münster-West am 18.06.2020, die Maßnahmen des DJK SC Nienberge 1949 e.V. nicht wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu vert a- gen, sondern in die zu fördernden Maßnahmen aufzunehmen, war insbesondere aufgrund der Fina n- zierung der zusätzlichen Baukostenzuschüsse eine tiefergehende Prüfung der Verwaltung notwendig. Der Sportausschuss hat die Vorlage daher in seiner Sitzung vom 23.06.2020 von der Tagesordnung abgesetzt. Mit dieser Ergänzungsvorlage legt die Verwaltung nun einen Vorschlag vor, dem Antrag aus der Bezirksvertretun g Münster-West zu folgen. Für die Finanzierung sind Mittelumschichtungen notwendig, die eine Beschlussfassung des Rates erfordern, sodass nun nicht der Sportausschuss abschließend entscheidet, sondern die Ergänzungsvorlage nach Vorberatung im Sportausschus s sowie im Haupt - und Finanzausschuss dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird . Die Anhörungen der Bezirksvertretungen waren im Beratungsgang der zugrundeliegenden Vorlage bereits vollständig erfolgt. Zu den Änderungen aufgrund der abweichenden Beschlussfa ssung der Bezirksvertretung Münster-West vom 18.06.2020 zur Förderung von DJK SC Nienberge 1949 e. V. (Beschlussvor- schlag Ziffer I.1.1.: Baukostenzuschüsse , Ziffer I.1.2 Zuschüsse zur Förderung sozial - integrativer Schwerpunkte in der Vereinsarbeit , Ziffer I.3 vertagte Anträge und zu Ziffer II. F i- nanzielle Auswirkungen) Die Bezirksvertretung Münster -West beschloss in ihrer Sitzung am 18.06.2020 zu der öffentlichen Beschlussvorlage Nr. V/0370/2020 den Änderungsantrag, dass die Förderung der beiden Sani e- rungsmaßnahmen von DJK SC Nienberge 1949 e.V. (Mehrzweckhalle: Sanierung Sanitäranlagen und Heizung) „in die sofortige Bewilligung der Sportförderung/ Baukostenzuschüsse übernommen wird“, um der völligen Einstellung des Sportbetriebes vorzubeugen. Der Beschluss zu diesem Ände- rungsantrag macht eine Berechnung der Baukostenzuschüsse und Zuschüsse zu sozial -integrativen Schwerpunkten in der Vereinsarbeit für DJK SC Nienberge erforderlich. Entsprechend werden diese Maßnahmen aus dem Beschlussvorschlag zu den zu vertagenden Anträgen gestrichen. Die Verwaltung schlägt somit vor, dem Antrag der Bezirksvertretung Münster-West zu folgen und die beiden Sanierungsmaßnahmen richtliniengemäß zu fördern, in Zusammenhang damit auch die soz i- al-integrativen Schwerpunkte in der Vereinsarbeit und dafür weitere 160.000 € Zuschüsse im Sport e- tat zu finanzieren. Im Haushalt 2020 stehen im Teilfinanzplan 650.000 € Sportfördermittel für Baukostenzuschüsse an SSB-Mitgliedsvereine und Zuschüsse zur Förderung der sozial -integrative Schwerpunkte ihrer Ve r- einsarbeit in der Produktg ruppe 0801 bei der Investitionsmaßnahme 0700 zur Verfügung. Mit den neuen Beschlussvorschlägen gem. Ziffer I.1.1 und I.1.2 werden 160.000 € für die Förderung der zwei Sanierungsmaßnahmen von DJK SC Nienberge 1949 e. V. (Sanitäranlagen, Heizkessel) benötigt. Die Verwaltung schlägt vor, diese 160.000 € innerhalb des Sportetats im „3 -Mio.-Euro-Budget“ zum Aus- bau und Erhalt der Sportstätteninfrastruktur aufzufangen. Dazu ist eine überplanmäßige Mittelbereit- stellung gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW notwendig. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlung erfolgt innerhalb der Produktgruppe 0801 „Sportentwicklung, Sportanlagen- und –stätten“ aus der Investitionsmaßnahme 0400 „Baukosten städtische Sportanlagen“. Die Deck ung hat keine Auswirkungen auf die Menge und Qualität der projektierten städtischen Baumaßnahmen 2020. Zu den Änderungen zu Beschlussvorschlag Ziffer I.1.1.: Baukostenzuschüsse : Förderung des Tennis- und Hockeyclub Münster e. V. In der ursprünglichen Be schlussfassung sind die Angaben zum Aufwand von zwei Baumaßnahmen des Tennis- und Hockeyclubs Münster e. V. miteinander vertauscht worden. Der Fehler wird an dieser Stelle korrigiert: Für die Flutlichtanlage der Hockeyanlage fallen lt. Verein geschätzt 62. 000 € Kosten an, für die Sanierungen auf der Tennisanlage dagegen 200.000 €. - 8 - V/0370/2020/1 Zum neuen Beschlussvorschlag Ziffer I.1.3.: Förderung aus dem Förderprogramm des Landes NRW „Moderne Sportstätte 2022“ Das Land NRW kann auf Antrag der Sportvereine über den St adtsportbund Münster e. V. Bauma ß- nahmen auf Vereinssportanlagen mit Zuschüssen aus seinem neuen Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ unterstützen. Die daraus geförderten Sportvereine müssen zur Finanzierung ihrer Maßnahmen einen nach dem Aufwand gesta ffelten Eigenanteil erbringen. Der Eigenanteil liegt pro Maßnahme bei einem Aufwand bis 100.000 € bei 10%, ab 100.000 € Aufwand bei 15%, ab 1.000.000 € Aufwand bei 20%. Mit der Förderung von Land NRW und Stadt Münster soll sichergestellt werden, dass die Vereine ihre Maßnahmen mit einer höchstmöglichen öffentlichen Förderung durchführen können. Die Entsche i- dung, ob bzw. in welcher Höhe das Land NRW die Maßnahmen von Münsteraner SSB -Vereinen för- dern wird, wird erst nach der Beschlussfassung des Rates über die städtischen Zuschüsse aus dem Sportetat 2020 gefällt. Von den Vereinen, für die die Verwaltung unter Beschlusspunkt Ziffer I. eine städtische Förderung vorschlägt, haben folgende Vereine einen Antrag auf Landesförderung an den SSB zur Weiterleitung an die Düsseldorfer Staatskanzlei gerichtet: a. DJK SC Nienberge 1949 e. V., Sanierung Sanitäranlagen, neuer Heizkessel b. Eisenbahner Sportverein Schwarz-Weiß Münster e. V., neue Heizungsanlage Kegelhalle c. Tennisclub St. Mauritz e. V. Sanierungen im Clubhaus (Dach, Sanitäranlagen, Umkleiden), d. Tennisclub Union e. V., Sanierung zweier Tennisplätze, e. Tennis- und Hockeyclub Münster e. V., Sanierung Hockeyplatz, Sanierung Flutlichtanlage H o- ckeyplatz. Die Verwaltung schlägt vor, zu diesen Maßnahmen als städtische F örderung aus dem Sportetat bis zu 50% Maximalzuschuss zu bewilligen und nach der Förderentscheidung des Landes NRW den E i- genanteil der Vereine und die NRW-Landesmittel auf diese städtische Förderung anzurechnen (Kom- plementärförderung). Durch die Komplement ärförderung wird sichergestellt, dass nach Abzug von Vereinsanteil und Landesförderung kein Vereinsaufwand ungedeckt bleibt und eine Überzahlung der Vereine mit öffentlichen Mitteln ausgeschlossen ist. Kommt wegen der Gewährung eines Landeszuschusses an die Sportvereine eine Komplementärför- derung der Stadt Münster in Betracht, setzt sie bei der Abrechnung der Baumaßnahmen die städt i- schen Zuschüsse neu fest und der Sportetat wird entlastet. Entfällt eine Zuwendung des Landes NRW, bleibt die Stadt bei ihr er Höchstförderung von 50% der förderfähigen Aufwendungen. Zu den Änderungen an Beschlussvorschlag Ziffer I.6.: Zuschusszahlung unter Voraussetzu n- gen Der Kanu -Verein Münster hat seinen gültigen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheid der Stadt vorlegt. Daher entfällt ein Entscheidungsvorschlag Zuschusszahlung unter dem Vorbehalt, dass der Verein seine Gemeinnützigkeit nachweist. Der 1. Tennisclub e. V. führt seine Anlage auf Pachtflächen. Eine Voraussetzung für die städtische Sportförderung ist die mindestens 25jährige Sicherung der Flächen für den Sportzweck. Die Verhand- lungen über eine dem entsprechende Vertragsverlängerung sollten ursprünglich vor der Entscheidung des Sportausschusses über die vom Tennisclub Hiltrup e. V. beantragte Sportförderung z um A b- schluss kommen. Nunmehr gibt der Verein an, dass sich die Vertragsverlängerung aus Termin -, nicht aus inhaltlichen Gründen verzögern wird. - 9 - V/0370/2020/1 Damit der 1. Tennisclub Hiltrup e. V. nach der Vertragsverlängerung die Baumaßnahmen zügig u m- setzen kann und nicht auf eine Zuschussentscheidung im Jahr 2021 warten muss, schlägt die Verwal- tung vor, den Baukostenzuschuss antragsgemäß zu bewilligen und die Auszahlung vom Nachweis der Flächensicherung abhängig zu machen. i. V. Gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Anlage A
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Anlage A zur V/0370/2020/1 Kurzüberblick Förderung von Vereinsbaumaßnahmen auf Sportanlagen im Zusammenhang mit der Angebotssi- cherung und zur Münsteraner Sport- und Sportstättenentwicklung unter Berücksichtigung des NRW-Landesförderprogramms „Moderne Sportstätte 2022“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Stadt Münster unterstützt mit der Beschlussfassung über die Förderung von Vereinsbaumaß- nahmen auf Sportanlagen mit Zuschüssen aus dem Sportetat die Sportvereine als freie Träger im Sport bei der Aufrechterhaltung und Entwicklung ihrer sachgerechten und zukunftsfähigen Sport- stätteninfrastruktur. Die seitens der Stadt geförderte Bautätigkeit sichert Vereinssportanlagen als Stätten für Bewegungs- und Sportangebote, für soziales Miteinander im Verein und stützt die Stadtziele. Die Sportvereine werden mit den städtischen Zuschüssen zum Teil von finanziellen Aufwendungen für die Maßnahmen entlastet. Die Stadt Münster berücksichtigt bei ihrer Sportför- derung den Eigenanteil der Vereine am Aufwand und das NRW-Landesförderprogramm „Moder- ne Sportstätte 2022“ im Sinne eines zielgerichteten richtlinienkonformen Mitteleinsatzes. Mit der Beschlussfassung über die beantragte finanzielle Sportförderung wird das Ziel einer Stadt mit funktions- und zukunftsfähigen Sportstätten in Vereinsträgerschaft verfolgt. Als Teilziel sind Sanierung und Ausbau von Vereinssportanlagen innerhalb der richtliniengemäßen Fristen zu nennen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Stadt versteht sich mit dem Stadtsportbund Münster e. V. als Partnerin der Sportvereine bei der Sportstättenentwicklung, u. a. durch Förderung von Investitionen auf den Vereinssportanlagen. Der kommunalen Sportförderung liegt die Münsteraner Sportförderrichtlinie zugrunde. Für die Sportver- eine gibt es außer dem NRW-Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ nur die städt. Förder- möglichkeiten zur Finanzierung ihrer Baumaßnahmen. Im Sinne der Stadtziele, kommunalen Da- seinsvorsorge, Gesundheitsförderung und Unterstützung ehrenamtlicher Strukturen trägt die Stadt Münster durch die richtliniengemäße Vereinsförderung zur Sportstättenentwicklung bei. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der finanziellen Unterstützung der Sportvereine trägt die Stadt Münster dazu bei, das Verein- sangebot auf funktionsfähigen und zukunftsgerichteten Sportstätten für alle im Verein Interessier- ten unabhängig von Alter, Geschlecht, Herkunft und Orientierung zu sichern.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Robert-Bosch-Straße
- Reiner-Klimke-Weg
- Lechtenbergweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0370/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.07.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37