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ANORD/0014/2025

Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen in Anliegerstraßen in Sprakel (A-N/0021/2025)

Anregung BV Nord an die Verwaltung 23.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 15.09.2026, TOP 7.2

Stellungnahme

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Stellungnahme

3597 Zeichen

Herr Lange 
66.21.0011 
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20.05.2026 
Bezirksverwaltung Münster-Nord 
über Herrn Stadtbaurat Denstorff 
Anfrage lfd. Nr. A-N/0021/2025 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt in 
der Bezirksvertretung Münster Nord vom 24.10.2025 
,,Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen in Anliegerstraßen in Sprakel" 
Mit der Anfrage A-N//0021 /2025 vom 24.10.2025 sind folgende Anfragen an die Verwaltung 
gestellt worden: 
1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche der Anliegerstraßen in Sprakel'ohne 
primäre Funktion für den Durchgangsverkehr zu verkehrsberuhigten Bereichen 
(Verkehrszeichen 325.1, umgangssprachlich „Spielstraße") umgestaltet werden 
können. 
2. Die entsprechende Planung sowie eine Kostenschätzung sind der Bezirksvertretung 
Münster-Nord in der ersten Jahreshälfte 2026 vorzulegen. 
Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: 
Verkehrsberuhigte Bereiche werden in der Regel auf kurzen Straßenabschnitten bis ca. 150m 
eingerichtet, in denen die Aufenthaltsfunktion im Vordergrund steht und dies durch die Straßen­ 
raumqestaltunq für Verkehrsteilnehmende klar erkennbar ist. In anderen Fällen, v.a. Wohnstra­ 
ßen, wird in der Regel eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Dies entspricht der Gestaltung ent­ 
sprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen und wird in der Stadt Münster bislang 
so angewendet. 
Mit einem verkehrsberuhigten Bereich geht die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittge­ 
schwi~digkeit für alle Verkehrsteilnehmenden einher. Das ist dort sinnvoll, wo der Fußverkehr 
eine besondere Bedeutung hat. 
Die vorgesehene nahezu flächendeckende Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf 
einer Fläche mit einem Durchmesser von bis zu 1 km führt dazu, dass zum Teil unüblich lange 
Wegelängen in dem verkehrsberuhigten Bereich zurückgelegt werden. Es ist davon auszuge­ 
hen, dass in der bestehenden baulichen Gestaltung nur sehr geringe Akzeptanz für dieses ge­ 
ringe Geschwindigkeitsniveau bestehen wird und dementsprechend ein größerer baulicher Auf­ 
wand erforderlich wird, um diese neue verkehrliche Regelung zu unterstützen.

Die Unfallforschung der Versicherer hat u.a. das Geschwindigkeitsniveau in verkehrsberuhigten 
Bereichen untersucht (Verkehrssicherheit in verkehrsberuhigten Bereichen, UDV, 2015). Hier 
zeigte sich eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit. Die Länge des ver­ 
kehrsberuhigten Bereichs, in dem gemessen wurde, geht aus den Daten nicht hervor. Ein Zu­ 
sammenhang zwischen der Länge des verkehrsberuhigten Bereichs, der baulichen Gestaltung 
und der Geschwindigkeit ist_ aber anzunehmen. Die Folge wäre dann eine Scheinsicherheit für 
Zufußgehende. Das Vorhaben müsste somit zusätzlich regelmäßig überwacht werden. 
Baulich muss die Straße durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthalts­ 
funktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel 
ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Für den ruhenden Ver­ 
kehr ist Vorsorge zu treffen. 
Mit Blick auf die baulichen Maßnahmen, die erforderliche Überwachung und die Einschränkun­ 
gen, die damit für viele Verkehrsteilnehmenden einhergeht, entsteht hier ein hoher Aufwand für 
einen bislang verkehrlich weitgehend unauffälligen Bereich. Die Verwaltung sieht daher keinen 
Bedarf für eine Änderung der Verkehrsregelung. 
gez. 
Gerhard Rüller 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 7.2 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
ANORD/0014/2025
Typ
Anregung BV Nord an die Verwaltung
Datum
23.12.2025
Erstellt
23.12.2025 10:53