ANORD/0014/2025
Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen in Anliegerstraßen in Sprakel (A-N/0021/2025)
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Stellungnahme
3597 Zeichen
Herr Lange 66.21.0011 - - - --·· -- 1 -QTA. r-..JT n ,1 :··1 i" ! ,-~ -·ER v „ nv, ... ... , 2 3. JUNI 2026 1 . . \ /\rr-t für ßtirger- u. Hatssen11 Bez.irksvefwaltung No __ r_d _ _, . ... .--..---"- 20.05.2026 Bezirksverwaltung Münster-Nord über Herrn Stadtbaurat Denstorff Anfrage lfd. Nr. A-N/0021/2025 der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Volt in der Bezirksvertretung Münster Nord vom 24.10.2025 ,,Einrichtung von verkehrsberuhigten Bereichen in Anliegerstraßen in Sprakel" Mit der Anfrage A-N//0021 /2025 vom 24.10.2025 sind folgende Anfragen an die Verwaltung gestellt worden: 1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche der Anliegerstraßen in Sprakel'ohne primäre Funktion für den Durchgangsverkehr zu verkehrsberuhigten Bereichen (Verkehrszeichen 325.1, umgangssprachlich „Spielstraße") umgestaltet werden können. 2. Die entsprechende Planung sowie eine Kostenschätzung sind der Bezirksvertretung Münster-Nord in der ersten Jahreshälfte 2026 vorzulegen. Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung: Verkehrsberuhigte Bereiche werden in der Regel auf kurzen Straßenabschnitten bis ca. 150m eingerichtet, in denen die Aufenthaltsfunktion im Vordergrund steht und dies durch die Straßen raumqestaltunq für Verkehrsteilnehmende klar erkennbar ist. In anderen Fällen, v.a. Wohnstra ßen, wird in der Regel eine Tempo-30-Zone eingerichtet. Dies entspricht der Gestaltung ent sprechend der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen und wird in der Stadt Münster bislang so angewendet. Mit einem verkehrsberuhigten Bereich geht die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittge schwi~digkeit für alle Verkehrsteilnehmenden einher. Das ist dort sinnvoll, wo der Fußverkehr eine besondere Bedeutung hat. Die vorgesehene nahezu flächendeckende Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs auf einer Fläche mit einem Durchmesser von bis zu 1 km führt dazu, dass zum Teil unüblich lange Wegelängen in dem verkehrsberuhigten Bereich zurückgelegt werden. Es ist davon auszuge hen, dass in der bestehenden baulichen Gestaltung nur sehr geringe Akzeptanz für dieses ge ringe Geschwindigkeitsniveau bestehen wird und dementsprechend ein größerer baulicher Auf wand erforderlich wird, um diese neue verkehrliche Regelung zu unterstützen. Die Unfallforschung der Versicherer hat u.a. das Geschwindigkeitsniveau in verkehrsberuhigten Bereichen untersucht (Verkehrssicherheit in verkehrsberuhigten Bereichen, UDV, 2015). Hier zeigte sich eine erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit. Die Länge des ver kehrsberuhigten Bereichs, in dem gemessen wurde, geht aus den Daten nicht hervor. Ein Zu sammenhang zwischen der Länge des verkehrsberuhigten Bereichs, der baulichen Gestaltung und der Geschwindigkeit ist_ aber anzunehmen. Die Folge wäre dann eine Scheinsicherheit für Zufußgehende. Das Vorhaben müsste somit zusätzlich regelmäßig überwacht werden. Baulich muss die Straße durch ihre Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthalts funktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel ist ein niveaugleicher Ausbau für die ganze Straßenbreite erforderlich. Für den ruhenden Ver kehr ist Vorsorge zu treffen. Mit Blick auf die baulichen Maßnahmen, die erforderliche Überwachung und die Einschränkun gen, die damit für viele Verkehrsteilnehmenden einhergeht, entsteht hier ein hoher Aufwand für einen bislang verkehrlich weitgehend unauffälligen Bereich. Die Verwaltung sieht daher keinen Bedarf für eine Änderung der Verkehrsregelung. gez. Gerhard Rüller Amtsleiter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- ANORD/0014/2025
- Typ
- Anregung BV Nord an die Verwaltung
- Datum
- 23.12.2025
- Erstellt
- 23.12.2025 10:53