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V/0836/2011

Entgeltordnung Villa ten Hompel

Vorlagen 31.10.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.12.2011, TOP 16.7.1

Ergänzungsvorlage V/0836/2011/1 mit Anlage

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Ansehen

Anlage Entgeltordnung Villa ten Hompel

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Ergänzungsvorlage V/0836/2011/1 mit Anlage

12319 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Kulturamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0836/2011/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Spieker 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entgeltordnung Villa ten Hompel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der dieser Ergänzungsvorlage beigefügten Entgeltordnung wird zugestimmt. Die Entgeltordnung 
tritt zum 01.01.2012 in Kraft. 
 
 
Begründung: 
 
Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist eine Einrichtung der Stadt Münster und wird zum Teil über 
Einnahmen aus der Nutzung finanziert. Die Angaben entsprechen in Teilbereichen parallelen Ent-
geltordnungen des Stadtarchivs, des Stadtmuseums und der Stadtbibliothek. Nur im Bereich der 
Führungen ist den speziellen Anforderungen des Geschichtsortes Rechnung getragen und es sind 
aufwandsgerechte Ansätze  berücksichtigt worden. Die Informationen über die Hausordnung ist 
um einen sogenannten Disclaimer ergänzt, der es ermöglicht, gegenüber rechtsextremen Veran-
staltungsbesuchern von dem Hausrecht Gebrauch zu machen: 
 
 
§ 7 Abs. 3 Personen, die in Wort, Schrift und Gesten die Freiheit und Würde des Menschen ver-
ächtlich machen oder Kennzeichen und Symbole verwenden, die im Geist verfassungsfeindlicher 
oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. 
 
 
Die Arbeit der Mobilen Beratung im Regierungsbezirk Münster, gegen Rechtsextremismus, für 
Demokratie (mobim) im Geschichtsort, macht diese Vorsichtsmaßnahme sinnvoll. 
 
 
Bereits in der Vergangenheit wurden Entgelte in der Villa ten Hompel erhoben. Mit dem Beschluss 
einer Entgeltordnung trägt die Villa ten Hompel dem Hinweis des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprü-
492-7112 
 
E-Mail: 
SpiekerC@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.12.2011 
V/0836/2011/1

- 2 - 
V/0836/2011/1 
fung und Revision Rechnung, zu diesem Zweck eine Benutzungs- und Gebührenordnung für den 
Geschichtsort zu erstellen. Durch die Verabschiedung der Entgeltordnung werden keine Mehrer-
träge erzielt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
 
 
Anlagen: 
 
Benutzungs- und Gebührenordnung für den Geschichtsort Villa ten Hompel

Benutzungs- und Gebührenordnung 
für den Geschichtsort Villa ten Hompel 
 vom __________ 
 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am _____________ aufgrund der §§ 7 und 41 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 666) in der 
aktuellen Fassung (SGV NW 2023) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für 
das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712), in der jeweils aktuellen Fassung 
(SGV NW 610) gemäß den Bestimmungen Archivgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 
16.03.2010 (GV.NRW, S. 188) in der aktuellen Fassung (SGV.NRW 221) folgende Benutzungs- und 
Gebührenordnung für den Geschichtsort Villa ten Hompel beschlossen: 
 
I. Zweck und Anliegen 
Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist eine Erinnerungs-, Forschungs- und Bildungseinrichtung, die 
sich seit ihrer Gründung im Jahr 1999 schwerpunktmäßig mit der Zeit des Nationalsozialismus, seiner 
Vor- und Nachgeschichte beschäftigt. Die Villa ten Hompel ist nicht nur ein Museum, sondern auch ein 
kommunikativ ausgerichteter, im kommunalen Gemeinwesen fest verankerter Sammlungs-, 
Dokumentations- und Lernort. Die hier entwickelten Bildungsangebote richten sich an Schulen und 
Hochschulen sind aber ebenso für unterschiedliche Berufsgruppen konzipiert. Kennzeichnend für die 
historisch-politische Bildung am Geschichtsort Villa ten Hompel ist ihre methodisch und thematisch 
breite Ausrichtung. 
Neben der kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit soll auch eine Beschäftigung mit der 
deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang führt der 
Geschichtsort Villa ten Hompel Gedenkstättenfahrten und Studienfahrten zu historischen Stätten des 
staatlichen Unrechts in der DDR durch. Zielgruppenorientierte Seminare und Workshops machen den 
Geschichtsort zu einem Ort der historisch-politischen Orientierung und der menschenrechtlichen 
Sensibilisierung. Somit ist auch die Beschäftigung mit gegenwartsorientierten, ethischen und 
gesellschaftspolitischen Fragestellungen zentral für das pädagogische Selbstverständnis. 
 
II. Gebühren- und Entgeltordnung  
 
§ 1 Gebührenfestsetzung und Gebührentatbestände 
(1) Die Benutzung von Archiv-, Sammlungs- und Bibliotheksgut im Geschichtsort Villa ten Hompel 
ist grundsätzlich unentgeltlich. Für Sonderleistungen, Sachkosten und die Einräumung von 
Veröffentlichungs- und Verwertungsrechten sind Gebühren zu entrichten. 
(2) Gebührentatbestände begründen 
a) Beratungen durch Fachpersonal zu gewerblichen Benutzungszwecken, 
b) Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen (Recherchen) erfordern, 
c) Anfertigung von Transkriptionen, 
d) Anfertigung von Ablichtungen und Reproduktionen, 
e) Archivalienversendungen, 
f) Einräumung von Veröffentlichungs- und Verwertungsrechten 
(3) Die Gebühren und Entgelte werden unmittelbar nach Entstehung der Abgabenschuld durch 
Begründen der Gebührentatbestände nach Abs. 2 fällig und auf dem Rechnungsweg 
erhoben. 
 
§ 2 Allgemeine Gebühren 
(1) Die Gebühr für selbst von den Benutzenden an den Geräten des im Geschichtsort Villa ten 
Hompel hergestellten Ablichtungen beträgt 
- bei Benutzung des Kopierers 0,10 € pro Ablichtung 
- bei Benutzung des Farbdruckers 1 € pro Blatt 
(2) Die Gebühr für Beratungen zu gewerblichen Benutzungszwecken und für schriftliche Auskünfte 
einschließlich der dazu 
erforderlichen Ermittlungen und Ergebnisformulierung beträgt 
- je angefangene halbe Stunde 15,00 € 
(3) Die Gebühr für die Erstellung von Transkriptionen beträgt 
- je angefangene halbe Stunde 15,00 € 
Anlage zur V/0836/2011/1

(4) Die Gebühr für die Anfertigung von Ablichtungen beträgt  
- bei Akten und Büchern DIN-A4 und DIN-A3 
pro Ablichtung: 
- DIN-A4 für die erste Seite 1,20 €, jede weitere Seite 0,30 € 
- DIN-A3 für die erste Seite 1,70 €, jede weitere Seite 0,30 € 
- von Scanner (DIN-A3 1,70€ und DIN-A4 1,20 €) jede weitere Seite 0,30 € 
- jeweils plus tatsächlicher Versandkosten 
(5) Die Gebühr für die Anfertigung von Reproduktionen beträgt bei 
- Einzelscan auf Fotopapier: 
- bis DIN-A4 5,00 € 
- bis DIN-A3 10,00 € 
- Scan auf Speichermedium 5,00 € 
- Speichermedium 5,00 € 
- jeweils plus tatsächlicher Versandkosten 
(6) Die Gebühr für Archivalienversendungen beiträgt bis zu einem Umfang von 3 Archivalieneinheiten 
- pro Versendung 10,00 € 
- Leihgebühr für die ersten vier Wochen 5,00 € 
- für jede weitere Woche 2,50 € 
(7) Die Bearbeitungsgebühr für die Recherche in den Dokumentationsbeständen und die Erstellung 
von Auszügen beträgt je angefangene halbe Stunde 15,00 €. 
(8) Eine Befreiung von Gebühren nach Maßgabe der Absätze (1) bis (7) kann erfolgen, wenn 
a) die Dienstleistungen im Interesse der Bildungs-, Forschungs- und Dokumentationsarbeit 
des Geschichtsortes Villa ten Hompel Münster oder 
b) die Anfertigung von Reproduktionen im Rahmen eines amtlichen Auftrags oder 
wissenschaftlichen Austausches erfolgt und die Entgeltfreiheit auf Gegenseitigkeit beruht. 
 
§ 3 Gebühren für die Einräumung von Nutzungsrechten 
(1) Für die Einräumung und Verwertung von Nutzungsrechten, die der Stadt Münster als 
Eigentümerin zustehen, wie auch für die Einräumung von urheberrechtlichen einfachen 
Nutzungsbefugnissen im Sinne von § 31 Abs. 2 Urhebergesetz in der jeweils gültigen Fassung, und 
für die Inanspruchnahme von hierzu erforderlichen Leistungen des Geschichtsortes Villa ten Hompel 
sind die nachfolgend festgesetzten Gebühren zu entrichten. Entstehen dem Geschichtsort Villa ten 
Hompel in diesem Zusammenhang Auslagen, so sind diese von der Benutzerin/dem Benutzer 
gesondert zu entrichten. 
(2) Nach Maßgabe von Abs. 1 werden folgende Gebühren erhoben: 
Für die Einräumung von urheberrechtlichen einfachen Nutzungsbefugnissen an 
1. Filmen und Videos 
1.1 benutzt für Fernsehproduktionen: 
- Grundgebühr 50,00 €. 
- Bei einer Spieldauer ab 5 Minuten ist eine Einzelfallregelung zu treffen. 
- Wiederholungen werden unbeschadet der Genehmigungsbedürftigkeit mit 50 % und 
Wiederholungen im Vormittagsprogramm mit 25 % des Entgelts für die 
Erstausstrahlung berechnet. 
1.2 benutzt für Film- und Videoproduktionen: 
- Grundgebühr 25,00 € 
- Bei einer Spieldauer ab 5 Minuten ist eine Einzelfallregelung zu treffen. 
2. Fotos, Bildpostkarten, Urkunden, Akten, Handschriften, Karten, Plänen, Ansichten, Plakaten, 
Flugblättern und sonstigen Druckschriften, je Seite oder Stück 
2.1 für Fernsehproduktionen 25,00 €. Wiederholungen werden unbeschadet der 
Genehmigungsbedürftigkeit mit 50 % und Wiederholungen im 
Vormittagsprogramm mit 25 % des Entgelts für die Erstausstrahlung berechnet. 
2.2 für Film- und Videoproduktionen 20,00 € 
2.3 für die Präsentation im Internet 20,00 € 
2.4 im Druck, bei einmaliger Verbreitung als Abbildung, je Bild oder Seite unabhängig von Entgelt 
nach § 2 (4) und (5) bei einer Auflage 
- bis zu 5 000 Exemplaren 15,00 € 
- bis zu 10 000 Exemplaren 20,00 € 
- bis zu 50 000 Exemplaren: 25,00 € 
- über 50 000 Exemplaren 30,00 € 
Neuauflagen werden unbeschadet der Genehmigungsbedürftigkeit entsprechend der Auflagenhöhe 
neu berechnet. 
Anlage zur V/0836/2011/1

2.5 für die Präsentation in Ausstellungen 15,00 €. 
3. Tonträgermaterialien 
- je angefangene Minute 10,00 € 
Eine Befreiung von der Entgeltpflicht kann erfolgen, wenn die Einräumung von 
Nutzungsbefugnissen im Rahmen eines wissenschaftlichen Austausches erfolgt und die 
Entgeltfreiheit auf Gegenseitigkeit beruht. 
 
§ 4 Führungen / Entgelte 
Der Eintritt in die Dauerausstellung ist kostenlos, für Sonderveranstaltungen kann 
ein Entgelt erhoben werden. Der Bildungsbereich bietet Führungen durch die Ausstellung sowie 
Seminare und Studientage jeweils nach Voranmeldung an. Die Entgelte hierfür betragen bei  
1. Führungen: 50,00 € (60 min. - max. 90 min), 1 Gruppe max. bis 25 Personen 
2. Schulprojekten 
- halbtags: 6,00 € pro Schüler, Mindestpreis 50,00 € 
- ganztags: 12,00 € pro Schüler Mindestpreis 100,00 € 
3. Thementagen für Schüler 12,00 € pro Schüler, Mindestpreis 150,00 € 
4. Wissenschaftlich begleiteten Seminaren für Erwachsene 288,00 € 
5. Allgemeine Raummiete: 120,00 € (halber Tag 4 Std.), 240,00 € (ganzer Tag 8 Std.) 
Zusätzliche Hilfestellung oder Betreuung werden mit 15,00 € pro Stunde extra berechnet. 
 
III. Benutzungsordnung, Hausordnung 
 
§ 5 Hausordnung  
Wer die Einrichtungen des Geschichtsortes Villa ten Hompel nützt, ist der Hausordnung unterworfen. 
Die Hausordnung wird vom Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin erlassen. Sie hängt in 
den Räumen des Geschichtsortes Villa ten Hompel aus. 
 
§ 6 Rechtsrahmen 
Für die Nutzung der im Sammlungs- und Dokumentationsbereich des Geschichtsortes Villa ten 
Hompel aufbewahrten Archivalien, Dokumente, Medien und Objekte gelten die im Archivgesetz 
Nordrhein-Westfalen (ArchivG NW) vom 16. 03.2010 festgelegten Bedingungen, soweit nicht mit 
anderen Rechteinhabern geschlossene Vereinbarungen (z.B. Depositalverträge) davon abweichen. 
 
§ 7 Ausschluss von der Benutzung 
(1) Personen, die gegen die Bestimmung dieser Benutzungs- und Gebührenordnung verstoßen, 
können von der Benutzung des Geschichtsortes Villa ten Hompel auf Zeit oder dauerhaft 
ausgeschlossen werden. 
(2) Der Geschichtsort Villa ten Hompel darf von Personen, die an einer nach dem geltenden 
Bundesseuchengesetz meldepflichtigen übertragbaren Krankheit leiden, nicht benutzt werden. 
(3) Personen, die in Wort, Schrift und Gesten die Freiheit und Würde des Menschen  
verächtlich machen oder Kennzeichen und Symbole verwenden, die im Geist verfassungsfeindlicher 
oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, können von einer 
Nutzung ausgeschlossen werden. 
 
§ 8 Ausnahmen 
Von den Bestimmungen dieser Satzung kann der Oberbürgermeister oder die Oberbürgermeisterin in 
begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht, auf Antrag Ausnahmen 
zulassen. 
 
§ 9 Inkrafttreten 
Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung des Geschichtsortes Villa ten 
Hompel Münster tritt am 1.1.2012 in Kraft.
Anlage zur V/0836/2011/1

Anlage Entgeltordnung Villa ten Hompel

10232 Zeichen

Benutzungs- und Gebührenordnung für den Geschichtso rt 
Villa ten Hompel vom __________ 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am _____________ aufgrund der §§ 7 und 41 der 
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in  der Fassung der Bekanntmachung vom 
14.07.1994 (GV NW 1994, S. 666/SGV NW 2023) zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV 
NW S. 380) und der §§ 1, 2, 4, 5 und 6 des Kommunal abgabengesetzes für das Land Nordrhein-
Westfalen vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/SGV NW 610),  zuletzt geändert durch Gesetz vom 
30.06.2009 (GV NW S. 394), gemäß den Bestimmungen d es Gesetzes über die Sicherung und 
Nutzung öffentlichen Archivgutes im Land Nordrhein- Westfalen vom 16. Mai 1989 (GV NW S. 302), 
folgende Benutzungs- und Gebührenordnung für den Geschichtsort Villa ten Hompel beschlossen: 
 
I. Zweck und Anliegen 
 
Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist eine Erinnerungs-, Forschungs- und Bildungseinrichtung, die 
sich seit ihrer Gründung im Jahr 1999 schwerpunktmäßig mit der Zeit des Nationalsozialismus, seiner 
Vor- und Nachgeschichte beschäftigt. Die Villa ten Hompel ist nicht nur ein Museum, sondern auch ein 
kommunikativ ausgerichteter, im kommunalen Gemeinwesen fest verankerter Sammlungs-, 
Dokumentations- und Lernort. Die hier entwickelten Bildungsangebote richten sich an Schulen und 
Hochschulen sind aber ebenso für unterschiedliche Berufsgruppen konzipiert. Kennzeichnend für die 
historisch-politische Bildung am Geschichtsort Villa ten Hompel ist ihre methodisch und thematisch 
breite Ausrichtung.  
 
Neben der kritischen Auseinandersetzung mit der NS-Zeit soll auch eine Beschäftigung mit der 
deutsch-deutschen Nachkriegsgeschichte ermöglicht werden. In diesem Zusammenhang führt der 
Geschichtsort Villa ten Hompel Gedenkstättenfahrten und Studienfahrten zu historischen Stätten des 
staatlichen Unrechts in der DDR durch. Zielgruppenorientierte Seminare und Workshops machen den 
Geschichtsort zu einem Ort der historisch-politischen Orientierung und der menschenrechtlichen 
Sensibilisierung. Somit ist auch die Beschäftigung mit gegenwartsorientierten, ethischen und 
gesellschaftspolitischen Fragestellungen zentral für das pädagogische Selbstverständnis.

II. Gebührenordnung (Entgeltordnung) 
§ 1 Gebührenfestsetzung und Gebührentatbestände 
(1)  Die Benutzung von Archiv-, Sammlungs- und Bibl iotheksgut im Geschichtsort Villa ten Hompel 
ist grundsätzlich unentgeltlich. Für Sonderleistungen, Sachkosten und die Einräumung von 
Veröffentlichungs- und Verwertungsrechten sind Gebühren zu entrichten. 
 
(2)  Gebührentatbestände begründen 
a) Intensive Beratungen durch Fachpersonal zu gewerblichen Benutzungszwecken, 
b) Schriftliche Auskünfte, die Nachforschungen in Archivbeständen (Recherchen) erfordern, 
c) Anfertigung von Transkriptionen, 
d) Anfertigung von Ablichtungen und Reproduktionen, 
e) Archivalienversendungen, 
f) Einräumung von Veröffentlichungs- und Verwertungsrechten 
 
(3)  Die Gebühren und Entgelte werden unmittelbar n ach Entstehung der Abgabenschuld durch 
Begründen der Gebührentatbestände nach Abs. (2) fällig und auf dem Rechnungsweg 
erhoben. 
§ 2 Allgemeine Gebühren 
(1)  Entgelte für selbst von den Benutzenden an den  Geräten des im Geschichtsort Villa ten 
Hompel hergestellten Ablichtungen 
- bei Benutzung des Kopierers 0,10 € pro Ablichtung 
- bei Benutzung des Farbdruckers 1 €  pro Blatt 
 
(2)  Entgelte für Beratungen zu gewerblichen Benutz ungszwecken und für schriftliche Auskünfte 
einschließlich der dazu 
 erforderlichen Ermittlungen und Ergebnisformulieru ng  
- je angefangene halbe Stunde 15,00 € 
 
(3)  Erstellung von Transkriptionen 
- je angefangene halbe Stunde 15,00 € 
 
(4)  Entgelte für die Anfertigung von Ablichtungen 
- von Akten und Büchern DIN-A4 und DIN-A3 
pro Ablichtung:   
- DIN-A4 für die erste Seite 1,20 €, jede weitere Seite 0,30 € 
- DIN-A3 für die erste Seite 1,70 €, jede weitere Seite 0,30 € 
- von Scanner (DIN-A3 1,70€ und DIN-A4 1,20 €)  jede weitere Seite 0,30 €  
- jeweils plus tatsächlicher Versandkosten

(5)  Entgelte für die Anfertigung von Reproduktione n 
- Einzelscan auf Fotopapier:   
- bis DIN-A4 5,00 € 
- bis DIN-A3 10,00 € 
- Scan auf Speichermedium 5,00 € 
- Speichermedium 5,00 €  
- jeweils plus tatsächlicher Versandkosten 
 
(6)  Entgelte für Archivalienversendungen, nur bis zu einem Umfang von 3 Archivalieneinheiten  
- pro Versendung 10,00 € 
- Leihgebühr für die ersten vier Wochen 5,00 € 
- für jede weitere Woche 2,50 €  
 
(7)  Entgelte für die Recherche in den Dokumentatio nsbeständen und die Erstellung von 
Auszügen: Bearbeitungsgebühr je angefangene halbe Stunde 15,00 € 
 
(8)  Eine Befreiung von Entgelten nach Maßgabe der Absätze 
 (1) bis (7) kann erfolgen, wenn 
a) die Dienstleistungen im Interesse der Bildungs-, Forschungs- und Dokumentationsarbeit 
des Geschichtsortes Villa ten Hompel Münster oder 
b) die Anfertigung von Reproduktionen im Rahmen eines amtlichen Auftrags oder 
 wissenschaftlichen Austausches erfolgt und die Ent geltfreiheit auf Gegenseitigkeit beruht. 
§ 3 - Gebühren für die Einräumung von Nutzungsrechten 
(1) Für die Einräumung und Verwertung von Nutzungsre chten, die der Stadt Münster als 
Eigentümerin zustehen, wie auch für die Einräumung von urheberrechtlichen einfachen 
Nutzungsbefugnissen im Sinne von § 31 Abs. 2 Urhebergesetz in der jeweils gültigen 
Fassung, und für die Inanspruchnahme von hierzu erforderlichen Leistungen des 
Geschichtsortes Villa ten Hompel sind gemäß § 5 dieser Satzung Entgelte nach Maßgabe 
dieser Gebührenordnung zu entrichten. Entstehen dem Geschichtsort Villa ten Hompel in 
diesem Zusammenhang Auslagen, so sind diese von der Benutzerin/dem Benutzer gesondert 
zu entrichten.  
 
(2) Nach Maßgabe von Abs. (1) werden Entgelte erhob en: 
 Für die Einräumung von urheberrechtlichen einfachen  Nutzungsbefugnissen an 
 1. Filmen und Videos  
1.1 benutzt für Fernsehproduktionen :  
 - Grundgebühr 50,00 €.  
 - Bei einer Spieldauer ab 5 Minuten ist eine Einzelfallregelung zu treffen.

- Wiederholungen werden unbeschadet der Genehmigungsbedürftigkeit (§ 5 Abs. (2) dieser 
Satzung) mit 50 % und Wiederholungen im Vormittagsprogramm mit 25 % des Entgelts für die 
Erstausstrahlung berechnet. 
 1.2 benutzt für Film- und Videoproduktionen:  
 - Grundgebühr 25,00 €  
 - Bei einer Spieldauer ab 5 Minuten ist eine Einze lfallregelung zu treffen.   
 2. Fotos, Bildpostkarten, Urkunden, Akten, Handschr iften, Karten, Plänen, Ansichten, 
Plakaten, Flugblättern und sonstigen Druckschriften, je Seite oder Stück 
 2.1 für Fernsehproduktionen 25,00 €. Wiederholungen werden unbeschadet der 
Genehmigungsbedürftigkeit (§ 5 Abs. (2) dieser Satzung) mit 50 % und Wiederholungen im 
Vormittagsprogramm mit 25 % des Entgelts für die Erstausstrahlung berechnet. 
 2.2 für Film- und Videoproduktionen 20,00 € 
 2.3 für die Präsentation im Internet 20,00 € 
 2.4 im Druck, bei einmaliger Verbreitung als Abbil dung , je Bild oder Seite unabhängig von 
Entgelt nach § 2 (4) und (5) bei einer Auflage 
- bis zu 5 000 Exemplaren 15,00 € 
- bis zu 10 000 Exemplaren 20,00 € 
- bis zu 50 000 Exemplaren: 25,00 € 
- über 50 000 Exemplaren 30,00 € 
 Neuauflagen werden unbeschadet der Genehmigungsbed ürftigkeit (§ 5 Abs. (2) dieser 
Satzung) entsprechend der Auflagenhöhe neu berechnet. 
 2.5 für die Präsentation in Ausstellungen 15,00 €.   
 3. Tonträgermaterialien 
 -  je angefangene Minute 10,00 € 
  
 Eine Befreiung von der Entgeltpflicht kann erfolge n, wenn die Einräumung von 
Nutzungsbefugnissen im Rahmen eines wissenschaftlichen Austausches erfolgt und die 
Entgeltfreiheit auf Gegenseitigkeit beruht. 
§ 4. Führungen / Entgelte: 
Der Eintritt in die Dauerausstellung ist für Einzelpersonen kostenlos, für Sonderveranstaltungen kann 
ein Entgelt erhoben werden. Der Bildungsbereich bietet  Führungen durch die Ausstellung sowie 
Seminare und Studientage jeweils nach Voranmeldung an.  
1. Führung :  50,00 € (60 min.  - max. 90 min), 1 Gruppe max.  bis 25 Personen  
2. Schulprojekt   
 - halbtags:  6,00 €  pro Schüler, Mindestpreis 50, 00 €  
 - ganztags:  12,00 €  pro Schüler Mindestpreis 100, 00 € 
3. Thementage für Schüler  12,00 €  pro Schüler, Mindestpreis 150,00 € 
 4.  Wissenschaftlich begleitete  Seminare für Erwachsene  288,00 €  
5.   Allgemeine Raummiete : 120,00 € (halber Tag 4 Std.), 240,00 € (ganzer Tag 8  Std.)   
 Zusätzliche Hilfestellung/Betreuung werden mit 15,0 0 € pro Stunde extra berechnet.

III. Benutzungsordnung, Hausordnung 
§ 1 Gültigkeit 
 Wer die Einrichtungen des Geschichtsortes Villa ten Hompel nützt, ist der Hausordnung unterworfen. 
Die Hausordnung wird vom Oberbürgermeister bzw. der Oberbürgermeisterin erlassen. Sie hängt in 
den Räumen des Geschichtsortes Villa ten Hompel aus. 
 
§ 2 Rechtsrahmen 
Für die Nutzung der im Sammlungs- und Dokumentationsbereich des Geschichtsortes Villa ten 
Hompel aufbewahrten Archivalien, Dokumente, Medien und Objekte gelten die im Archivgesetz 
Nordrhein-Westfalen (ArchivG NW) vom 16. Mai 1989  festgelegten Bedingungen, soweit nicht mit 
anderen Rechteinhabern geschlossene Vereinbarung (z.B. Depositalverträge) davon abweichen.  
 
§ 3 Ausschluss von der Benutzung 
(1) Personen, die gegen die Bestimmung dieser Benutzungs- und Gebührenordnung verstoßen, 
können von der Benutzung des Geschichtsortes Villa ten Hompel auf Zeit oder Dauer ausgeschlossen 
werden. 
(2) Der Geschichtsort Villa ten Hompel darf von Personen, die an einer nach dem geltenden 
Bundesseuchengesetz meldepflichtigen übertragbaren Krankheit leiden, nicht benutzt werden. 
(3) Personen, die in Wort, Schrift und Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 GG) 
verächtlich machen sowie Kennzeichen und Symbole verwenden, die im Geist verfassungsfeindlicher 
oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. 
 
§ 4 Ausnahmen 
Von den Bestimmungen dieser Satzung kann der Geschichtsort Villa ten Hompel in begründeten 
Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht, auf Antrag Ausnahmen zulassen. 
 
§ 5 Inkrafttreten 
Die Satzung zur Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung des Geschichtsortes Villa ten 
Hompel Münster tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschlussvorlage

2226 Zeichen

V/0836/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat IV/Villa ten Hompel 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entgeltordnung Villa ten Hompel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.11.2011 Kulturausschuss Vorberatung 
06.12.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
14.12.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der beigefügten Entgeltordnung wird zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt zum 01.01.2012 in Kraft. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist eine Einrichtung der Stadt Münster und wird zum Teil über 
Einnahmen aus der Nutzung finanziert. Die Angaben entsprechen in Teilbereichen parallelen Ent-
geltordnungen des Stadtarchivs, des Stadtmuseums und der Stadtbibliothek. Nur im Bereich der 
Führungen ist den speziellen Anforderungen des Geschichtsortes Rechnung getragen und es sind 
aufwandsgerechte Ansätze  berücksichtigt worden. Die Informationen über die Hausordnung ist 
um einem sogenannten Disclaimer ergänzt, der es ermöglicht, gegenüber rechtsextremen Veran-
staltungsbesuchern von dem Hausrecht Gebrauch zu machen: 
 
 
III §3 (3) Personen, die in Wort, Schrift und Gesten die Freiheit und Würde des Menschen (Art. 1 
GG) verächtlich machen sowie Kennzeichen und Symbole verwenden, die im Geist verfassungs-
feindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren. 
 
 
Die Arbeit der Mobilen Beratung im Regierungsbezirk Münster, gegen Rechtsextremismus, für 
Demokratie (mobim) im Geschichtsort, macht diese Vorsichtsmaßnahme sinnvoll. 
 
 
Bereits in der Vergangenheit wurden Entgelte in der Villa ten Hompel erhoben. Mit dem Beschluss 
Vorlagen-Nr.: 
V/0836/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Spieker 
Ruf: 
492-7112 
E-Mail: 
SpiekerC@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.10.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0836/2011 
einer Entgeltordnung trägt die Villa ten Hompel dem Hinweis des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprü-
fung und Revision Rechnung, zu diesem Zweck eine Benutzungs- und Gebührenordnung für den 
Geschichtsort zu erstellen. Durch die Verabschiedung der Entgeltordnung werden keine Mehrer-
träge erzielt. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Dr. Hanke 
 
 
Anlagen: 
 
Entgeltordnung für die Villa ten Hompel

Beratungsverlauf (4)

24.11.2011 Kulturausschuss
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.12.2011 Hauptausschuss
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14.12.2011 Rat
TOP 16.7.1 Entscheidung
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Anhörung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0836/2011
Typ
Vorlagen
Datum
31.10.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37