V/0174/2019
87. Änderung des Flächennutzungsplans - Abschließender Beschluss
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Anlage A
1512 Zeichen
Anlage A zur V/0174/2019 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll der abschließende Beschluss der 87. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) herbeigeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren zusammen mit dem Bebauungsplan Nr. 557: Co- erde - Stadtteilzentrum am Hamannplatz. Ziel des Bebauungsplans ist, die aufgrund der geänder- ten Einzelhandelsanforderung erforderliche Umstrukturierung des Hamannplatzes herbeizufüh- ren. Im Rahmen der 87. Änderung des FNP wird die gemischte Baufläche im Plangebiet nach Norden erweitert und die angrenzende Grünfläche entsprechend verkleinert. Gleichzeitig wird die im Plangebiet vorhandene Altlastenverdachtsfläche durch ein entsprechendes Symbol gekennzeich- net. Nach dem abschließenden Beschluss der 87. Änderung des FNP erfolgt die Beantragung der Genehmigung der FNP-Änderung bei der Bezirksregierung Münster. Nach Vorliegen der Geneh- migung kann die FNP-Änderung durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster wirksam werden. Finanzierung Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§1 Abs.3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
V-0174-2019-Anlage-2-Begruendung
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0174/2019
Begründung
zur 87. Änderung
des Flächennutzungsplans der Stadt Münster
im Stadtbezirk Münster-Nord
im Stadtteil Coerde im Bereich Hamannplatz
Inhalt Seite
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 1
2. Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 3
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung .............................................................................. 3
2.2 Bebauungsplan ............................................................................................................................ 4
3. Änderungsbereich .................................................................................................................................. 4
4. Änderungsinhalte ................................................................................................................................... 5
4.1 Planungsziele .............................................................................................................................. 5
4.2 Gemischte Bauflächen (M) .......................................................................................................... 5
4.3 Flächen für den Gemeinbedarf .................................................................................................... 5
4.3.1 Zweckbestimmung Verwaltung ......................................................................................... 5
4.4 Grünflächen ................................................................................................................................. 6
4.4.1 Zweckbestimmung Spielbereich A .................................................................................... 6
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB ................................................... 6
5.1 Rahmen der Umweltprüfung ........................................................................................................ 6
5.2 Kurzdarstellung der Planung ....................................................................................................... 6
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ........................................................ 6
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................. 7
5.4.1 Menschen / menschliche Gesundheit ............................................................................... 7
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ........................................................................... 8
5.4.3 Fläche und Boden ............................................................................................................. 9
5.4.4 Wasser .............................................................................................................................. 9
5.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 10
5.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 10
5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 11
5.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 11
5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 12
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ........................................................ 12
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ........................................................................................ 12
5.7 Überwachung (Monitoring) ........................................................................................................ 12
5.8 Zusammenfassung .................................................................................................................... 13
5.9 Quellen ...................................................................................................................................... 13
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise ........................................................... 13
6.1 Altlasten ..................................................................................................................................... 13
1. Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz als Grundversorgungszentrum des Stadtteils Coerde
wurde einheitlich geplant und 1966 eröffnet. Neben einer Erweiterung 1970 und dem Neubau
eines Aldi-Marktes Ende der 1990er Jahr ist das Stadtteilzentrum in seiner Struktur und Bebau-
ung unverändert.
Mit 0,17 m² Verkaufsfläche je Einwohner (m² VKF/EW) im Segment „Nahrungs- und Genussmit-
tel“ weist Coerde quantitativ eine gegenüber der Gesamtstadt im D urchschnitt mit 0,38 m²
87. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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VKF/EW (vgl. Einzelhandels - und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2018) stark unter-
durchschnittliche Ausstattung auf. Verstärkt wird dieses Defizit durch temporäre Leerstände, in
die Jahre gekommene Gebäudesubstanz sowie die Schließung des einzigen Drogeriemarktes.
Anlass der Planung ist daher der strukturelle Erneuerungs - und Erweiterungsbedarf für das be-
stehende Zentrum in Coerde. Unter Berücksichtigung der prägenden räumlichen Strukturen
(z. B. der Trennung von Fußgänger- und Autoverkehr) soll eine Erweiterung der Einzelhandels-
flächen ermöglicht werden. Insbesondere die Erweiterung der für ein Nahversorgungszentrum
strukturprägenden Betriebe des Vollsortimenters und des Discounters sowie die Ansiedlung ei-
ner Drogerie werden hierbei angestrebt.
Im Jahr 2015 wurde eine öffentliche Zukunftswerkstatt mit Bürgerinnen und Bürgern durchg e-
führt. Deren klare Aussage war, dass die Vergrößerung des Lebensmittelangebots zwar er-
wünscht, die getrennte räumliche Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger dabei jedoch auf-
recht zu erhalten ist. Unter dieser Prämisse wurden die Erweiterungspläne des Einzelhandels
neu strukturiert. Der Bebauungsplan Nr. 557 soll die Voraussetzungen dafür schaffen, dass
durch Erweiterungen und Neuansiedlungen das St adtteilzentrum am Hamannplatz zukunftsf ä-
hig gestaltet werden kann.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 557 ist auch der Flächennutzungsplan (FNP)
der Stadt Münster zu ändern. Das bestehende Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im
wirksamen FNP weitgehend als gemischte Baufläche dargestellt. Im Norden jedoch liegt ein
Bestandsgebäude des Stadtteilzentrums mit Einzelhandelsnutzungen (Discounter) überwiegend
innerhalb einer im FNP dargestellten nördlich angrenzenden Grünfläche mit der Zweckbes tim-
mung Spielbereich A (Spielplatz). Der FNP soll nun im Zuge der 87. Änderung an die geplanten
Nutzungsfestsetzungen und -abgrenzungen des B -Plans Nr. 557 angepasst werden. Deshalb
wird die gemischte Baufläche etwas nach Norden erweitert, wodurch die angr enzende Grünflä-
che entsprechend verkleinert wird.
Hinweis zu § 1a BauGB (Bodenschutzklausel)
Münster ist eine wachsende Stadt mit aktuell ca. 309.000 Einwohnern. Für das Jahr 2030 prog -
nostizieren sowohl das Land NRW als auch die Stadt Münster selbst ein weiteres Einwohner -
wachstum auf mindestens ca. 326.000 Einwohner. Dies führt – zusammen mit den allgemein
sinkenden Haushaltsgrößen – zum Bedarf von ca. 2.000 Neubauwohnungen im Jahr bei einem
derzeit angespannten Wohnungsmarkt mit steigenden Mieten und Bodenpreisen. Das Einwoh-
nerwachstum geht einher mit einem steigenden Bedarf an gewerblichen Bauflächen.
Der Planbereich wird bereits seit mehreren Jahrzehnten überwiegend gewerblich- baulich sowie
durch ergänzende Dienstleistungen und Einrichtungen der sozialen Infrastruktur genutzt. Er
liegt zentral im Stadtteil Coerde und ist mit allen Verkehrsmit teln gut erreichbar. Die Nutzung
aktuell bestehender Flächenpotenziale zur Nachverdichtung bzw. Nutzungsoptimierung im
Plangebiet soll unter aktualisierten Rahmenbedingungen (2. Fortschreibung des Einzelhandels -
und Zentrenkonzepts Münster, vom Rat am 14. März 2018 beschlossen) ermöglicht und g e-
steuert werden. Damit wird eine Inanspruchnahme bisher nicht baulich genutzter Freiflächen im
Sinne des Bodenschutzgebotes des BauGB vermieden bzw. minimiert.
Die vorliegende Planung „87. Änderung des FNP“ entspricht daher den Anforderungen des § 1a
BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen.
87. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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2. Planungsrechtliche Situation
2.1 Ziele der Raumordnung und Landesplanung
Der geltende Regionalplan Münsterland wurde am 16. Dezember 2013 vom Regionalrat Müns-
ter aufgestellt und am 27. Juni 2014 von der Landesplanungsbehörde Nordrhein- Westfalen be-
kannt gemacht. Seit dem 16. Februar 2016 wird der Regionalplan durch den Sachlichen Tei l-
plan Energie und seit dem 24.10.2018 zusätzlich durch den Sachlichen Teilplan Kalkstein er-
gänzt. Im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland wird der Änderungs -bereich vollständig
als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Zu Beginn des Änderungsverfahrens wurde die Bezirksregierung Münster unter Bezugnahme
auf § 34 (1) Landesplanungsgesetz (LPlG NW) um Stellungnahme und Mitteilung gebeten, ob
die beabsichtigten Darstellungen der 87. Änderung des Flächennutzungsplans mit den Zielen
und Grundsätzen der Raumordnung vereinbar sind. Mit Schreiben vom 09. März 2018 bestäti g-
te die Bezirksregierung Münster, dass die geplante 87. Änderung des Flächennutzungsplans
der Stadt Münster wesentliche Ziele der Raumordnung beachtet und die Planung daher mit den
Zielen der Raumordnung vereinbar ist.
Lediglich zu Ziel 6.5- 3 LEP NRW werden noch ergänzende Aussagen in der Begründung zur
87. Änderung des FNP erwartet. Gemäß Ziel 6.5 -3 LEP NRW dürfen durch die Darstellung und
Festsetzung von Kerngebieten und Sondergebieten für Vorhaben mit zentrenrelevanten Sort i-
menten im Sinne des § 11 (3) B aunutzungsverordnung zentrale Versorgungsbereiche von G e-
meinden nicht wesentlich beeinträchtigt werden.
Mit der Planung sollen insbesondere die bauliche Erneuerung und die angebotsstrukturelle Mo-
dernisierung inklusive Erweiterung der Einzelhandelseinrichtungen im Stadtteilzentrum Coerde
erfolgen. Neben der Modernisierung und Verkaufsflächenerweiterung bestehender Nahversor-
gungsmagneten (Edeka und Aldi) ist auch die Neuansiedlung eines Drogeriefachmarktes vor-
gesehen. Die derzeitige quantitative Verkaufsflä chenausstattung im Bereiche Nahrungs - und
Genussmittel in Coerde ist mit rund 0,17 m² Verkaufsfläche je Einwohner (m² VKF/EW) im g e-
samtstädtischen Vergleich ( rund 0,38 m² VKF/EW) deutlich unterdurchschnittlich (vgl. Einzel-
handels- und Zentrenkonzept Münster, Fortschreibung 2018). Durch die geplanten Nahverso r-
gungsvorhaben wird sich die quantitative und auch qualitative Grundversorgung (Lebensmittel
und Drogeriewaren/Körperpflegeprodukte) in Coerde signifikant verbessern und zu einer nac h-
haltigen Stärkung des Stadtteilzentrums beitragen. Damit wird das Stadtteilzentrum über eine
angemessene Ausstattung entsprechend seiner Versorgungsfunktion als zentraler Verso r-
gungsbereich gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept Münster verfügen.
Mit gut 11.000 Einwohnern und rund 26,3 Mio. Euro Kaufkraft im Bereich Nahrungs - und Ge-
nussmittel sowie rund 5,2 Mio. Euro im Bereich Drogeriewaren/Körperpflegeprodukte (GfkGeo-
markting, Sortimentskaufkraft Coerde 2017) gehört Coerde zu den größeren Außenstadtteilen
von Münster mit einem nennenswerten Kaufkraftvolumen. Die zur Verfügung stehende Kau f-
kraft wird durch die geplante Realisierung der Einzelhandelsvorhaben im Stadtteilzentrum, ins-
besondere im Bereich Nahrungs - und Genussmittel, bei weitem noch nicht vollständig gebun-
den werden. Dem v. g. Kaufkraftvolumen (26,3 Mio. Euro) steht ein Sollumsatz im Bereich Nah-
rungs- und Genussmittel nach Realisierung der Vorhaben Edeka und Aldi, inklusive des zu er-
wartenden anteiligen Lebensmittelangebotes im Drogeriefachmarkt, von rund 15. Mio. Euro
entgegen (Annahme Flächenproduktivitäten: Edeka = 4.500 Euro je m² Verkaufsfläche, Aldi =
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Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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5.800 Euro je m² Verkaufsfläche). Somit verbleibt ein nennenswertes Verkaufsflächenpotenzial
für die gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept geplante Entwicklung der Nahversorgung s-
lage am Standort Kiesekampweg (Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes).
Aufgrund der Attraktivität des zukünftigen Einzelhandelsangebotes am Hamannplatz und der
zentralen und für alle Verkehrsteilnehmer bzw. -arten gut erreichbaren Lage des Stadtteilzent-
rums ist von einer hohen Kaufkraftgenerierung im Stadtteil Coerde auszugehen. Dies wird dazu
führen, dass die Konsumenten mehr im eigenen Stadtteil einkaufen und die bisher an andere
Einkaufsstandorte abfließende Kaufkraft (z. B. nach Kinderhaus) verstärkt vor Ort zurückg e-
bunden werden kann. Vor dem Hintergrund, dass die quantitative Ausstattung im Bereich Nah-
rungs- und Genussmittel auch nach Realisierung der Einzelhandelsvorhaben im Stadtteilzent-
rum nicht den gesamtstädtischen Durchschnitt erreichen wird und von einer hohen lokalen
Kaufkraftgenerierung auszugehen ist, sind keine wesentlichen Beeinträchtigungen anderer
zentraler Versorgungsbereiche im Stadtgebiet von Münster oder außerhal b von Münster zu er-
warten.
Ziel 6.5-3 des LEP NRW wird damit Rechnung getragen.1
Mit Schreiben vom 04. Februar 2019 bestätigt die Bezirksregierung Münster, dass die geplante
87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster die Ziele der Raumordnung beac h-
tet und die Planung daher mit den Zielen der Raumordnung vereinbar ist.
2.2 Bebauungsplan
Aktuell ist der Änderungsbereich nach § 34 BauGB zu beurteilen, ein Bebauungsplan besteht
nicht. Im Jahr 2015 wurde in Coerde eine öffentliche Zukunftswerkst att mit Bürgerinnen und
Bürgern durchgeführt. Deren klare Aussage ergab, dass die Vergrößerung der Lebensmittelan-
gebote erwünscht ist, wobei die getrennte räumliche Nutzungsstruktur von Autoverkehr und
Fußgängern jedoch aufrecht zu erhalten ist. Unter dies er Prämisse wurden die Erweiterungs-
pläne des Edeka- und des Aldimarktes neu strukturiert. Der Bebauungsplan Nr. 557, der paral-
lel zur 87. Änderung des FNP aufgestellt wird, soll die Voraussetzungen schaffen, dass durch
Erweiterungen und Neuansiedlungen das Stadtteilzentrum am Hamannplatz zukunftsfähig g e-
staltet werden kann.
3. Änderungsbereich
Das Plangebiet befindet sich zentral im Stadtteil Coerde. Das Stadtteilzentrum ist Teil der zent-
ralen Mitte, die neben dem Nahversorgungsbereich mit zusätzlichen Dienstleistungen aus einer
von Nord nach Süd verlaufend en Grünachse, der katholischen und evangelischen Kirchenge-
meinde und einer Grundschule besteht. Ein großer , nördlich an das Einkaufszentrum angren-
zender Spielplatz ergänzt die öffentlichen Anlagen. Es bes teht eine gute fußläufige Erreichba r-
keit aus allen Himmelsrichtungen. Das Stadtteilzentrum und die angrenzende Grünachse bilden
den Haupt-aufenthalts- und Treffpunkt des Stadtteils.
Das Plangebiet ist wie folgt begrenzt
1 Die Bezirksregierung bittet vor der Offenlegung um erneute Beteiligung gemäß § 34 (5) Landespla-
nungsgesetz (LPlG), um anschließend eine abschließende landesplanerische Stellungnahme abgeben zu
können.
87. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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im Norden durch eine bestehende Fußwegverbindung zwischen der Breslauer Straße im
Westen und der Schneidemühler Straße im Osten,
im Osten durch die Schneidemühler Straße,
im Süden durch die Königsberger Straße,
im Westen durch das Gelände der Melanchthonschule und
im Nordwesten durch das Gelände der Andreas-Kirchen-Gemeinde.
4. Änderungsinhalte
4.1 Planungsziele
Anlass der Planung ist der strukturelle Erneuerungs - und Erweiterungsbedarf für das Stadttei l-
zentrum in Coerde. Unter Berücksichtigung der prägenden räumlichen Strukturen (z. B. der
Trennung von Fußgänger - und Autoverkehr) soll eine Erweiterung der Einzelhandelsflächen
ermöglicht werden. Insbesondere die Erweiterung der für ein Nahversorgungszentrum struktur-
prägenden Betriebe des Vollsortimenters und des Discounters sowie die Ansiedlung einer Dr o-
gerie werden hierbei angestrebt.
Die 2015 durchgeführte öffentliche Zukunftswerkstatt erbrachte das Ergebnis, dass die Coerder
Bevölkerung zwar die Vergrößerung des Lebensmittelangebots wünscht, die g etrennte räumli-
che Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger dabei jedoch beizubehalten ist. Unter dieser
Prämisse wurden die Erweiterungspläne des Einzelhandels neu strukturiert. Der Bebauung s-
plan Nr. 557 sowie die parallel erfolgende 87. Änderung des FNP s ollen die Voraussetzungen
dafür schaffen, dass durch Erweiterungen und Neuansiedlungen das Stadtteilzentrum am H a-
mannplatz zukunftsfähig gestaltet werden kann.
4.2 Gemischte Bauflächen (M)
Das bestehende Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im wirksa men FNP weitgehend als
gemischte Baufläche dargestellt. Im Norden jedoch liegt ein Bestandsgebäude des Stadttei l-
zentrums mit Einzelhandelsnutzungen (Discounter) überwiegend innerhalb einer aktuell im FNP
dargestellten Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A (Spielplatz). Der FNP nimmt
nun im Zuge der 87. Änderung die geplanten Nutzungsfestsetzungen und -abgrenzungen der
Einzelhandelsnutzungen des Entwurfs des B ebauungsplans Nr. 557 auf. Deshalb wird die g e-
mischte Baufläche etwas nach Norden erwei tert, wodurch die angrenzende Grünfläche en t-
sprechend verkleinert wird.
4.3 Flächen für den Gemeinbedarf
4.3.1 Zweckbestimmung Verwaltung
Bestandteile des bestehenden Stadtteilzentrums Coerde sind die beiden städtischen Einric h-
tungen Stadtteilbücherei Coerde und Bürgerbüro Coerde der Bezirksverwaltung Nord, die beide
im Gebäude Hamannplatz Nr. 39 untergebracht sind. Dies ist auch für die absehbare Zukunft so
weiter vorgesehen. Daher wird in der Planzeichnung auf der Gemischten Baufläche (M) zusät z-
lich das Planzeichen Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Verwaltung ein-
gefügt.
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Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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4.4 Grünflächen
4.4.1 Zweckbestimmung Spielbereich A
Durch die geplante Erweiterung der gemischten Baufläche im Plangebiet nach Norden wird die
benachbarte Grünfläche mit der Zweckbestimm ung Spielbereich A (Spielplatz) entsprechend
verkleinert. Tatsächlich wird aber die Fläche des bestehenden Spielplatzes dadurch nicht ver-
kleinert.
5. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2 a BauGB
5.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgeset zen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet ( http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster). Es wurden auch die
Umweltdaten Münster herangezogen: Umweltdaten Münster 2014/2015 https://www.stadt-
muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141
Weitere Informationen wurden der Ratsvorlage zur Fortschreibung Einzelhandel - und Zentren-
konzept entnommen (Stadt Münster, 2017: V/1048/2017).
Es wurden auch überschlägig die Ergebnisse aus der Schalltechnischen Untersuchun g (Wen-
ker&Gesing, 2018), die für die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 557 „Coerde – Stadtteil-
zentrum Hamannplatz“ erstellt wurde, herangezogen.
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils soweit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter zu
erwarten sind, d.h. es reicht auch über das Plangebiet hinaus.
5.2 Kurzdarstellung der Planung
Mit der 87. Änderung des FNP und der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 557 „Coerde –
Stadtteilzentrum Hamannplatz“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ver-
größerung des Einzelhandels unter Neustrukturierung der Bau- und Stellflächen sowie der W e-
gebeziehungen im bestehenden Stadtteilzentrum geschaffen. Die Planung basiert auf den E r-
gebnissen einer öffentlichen Zukunftswerkstatt für das Stadtteilzentrum im Jahr 2015.
Das bestehende Stadtteilzentrum Coerde (Hamannplatz) ist im wirksamen FNP bereits als g e-
mischte Baufläche, Wohnbaufläche und Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielbereich A
(Spielplatz) dargestellt. Mit der 87. Änderung des FNP erfolgt eine Verg rößerung der gemisch-
ten Baufläche nach Norden, so dass der dort bereits vorhandene Discounter zukünftig innerhalb
dieser Fläche liegt. Die im Norden angrenzende Grünfläche wird an die Bestandssituation an-
gepasst und verkleinert dargestellt.
5.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Maßgebliche fachgesetzliche Anforderungen ergeben sich insbesondere aus dem Lärmschutz
(Verkehrs- und Gewerbelärm), dem Bundesbodenschutzgesetz (Altlasten- /-Verdachtsflächen),
87. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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dem Baugesetzbuch in Verbindung mit dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Hinblick
auf Eingriffe in Natur und Landschaft sowie dem Artenschutz (BNatSchG).
Regionalplan
Der Änderungsbereich ist im fortgeschriebenen Regionalplan Münsterland als A llgemeiner
Siedlungsbereich (ASB) dargestellt.
Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes
Es liegen keine Schutzausweisungen des Umwelt - und Naturschutzes vor. Gebiete von g e-
meinschaftlicher Bedeutung (FFH- und Vogelschutzgebiete) sind von der Planung nicht betro f-
fen.
Der Lärmaktionsplan Münster sowie der Luftreinhalteplan Münster weisen für das Plangebiet
keine maßnahmenbezogene Relevanz auf.
5.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
5.4.1 Menschen / menschliche Gesundheit
Derzeitige Umweltsituation
Das Stadtteilzentrum am Hamannplatz bietet als Grundversorgungszentrum verschiedene Ei n-
zelhandelsangebote einschließlich eines großen Lebensmittelmarktes und eines Discounters.
Gemäß der öffentlichen Zukunftswerkstatt für das Stadtteilzentrum im Jahr 2015 wünschen die
Bürger in Coerde eine Vergrößerung des Lebensmittelangebotes unter Aufrechterhaltung der
getrennten räumlichen Nutzungsstruktur von Auto und Fußgänger.
Im Norden des Änderungsbereichs befindet sich eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz.
Gemäß der schalltechnischen Untersuchung zum Bebauungsplan treten durch den Parkplat z-
lärm der Einzelhandelseinrichtungen bereits im Bestand rein rechnerisch Überschreitungen an
den Wohngebäuden Königsberger Straße Nr. 92 und 94 südlich des Änderungsbereichs auf.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die gemischte Baufläche im Norden des Änderungsbereichs wird vergrößert, so dass der dort
bestehende D iscounter zukünftig vollständig innerhalb dieser Fläche liegt und Erweiter ungs-
möglichkeiten hat. Eine Erweiterung auch des großen Lebensmittelmarktes (Edeka) sowie die
Ansiedlung eines Drogeriemarktes sind geplant. Der Spielplatz im Norden bleibt unter geringf ü-
giger Reduzierung der Grünfläche erhalten und bietet die gleichen Nut zungsvoraussetzungen
wie bereits im Ist-Zustand.
Im Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung müssen im weiteren Verfahren (Bebauung s-
plan- und bauordnungsrechtliches Verfahren) Maßnahmen im östlichen Änderungsbereich g e-
gen Verkehrslärmeinwirkungen der K önigsberger Straße sowie gegen die Gewerbelärmeinwi r-
kungen aufgrund der Einzelhandelsnutzung getroffen werden.
Schädliche Umwelteinwirkungen durch verkehrsbedingte Luftschadstoffe sind nach den E r-
kenntnissen der Untersuchungen zur Luftreinhalteplanung der Stadt Münster an diesem Stand-
ort nicht zu erwarten.
87. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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Risiken für die menschliche Gesundheit sind im Rahmen der 87. Änderung des Flächennut-
zungsplans nicht bekannt und nicht absehbar. Grundsätzlich sind solche Risiken jedoch im
Rahmen der nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu betrachten und zu minimieren bzw.
auszuschließen (z.B. Brandschutzkonzept im Rahmen der Baugenehmigung). Erhebliche U m-
weltgefahren, schwerwiegende Unfälle (Katastrophen) sind durch die geplante Vergrößerung
des Einzelhandels im bestehenden Stadtteilzentrum Coerde nicht zu erwarten.
Hinsichtlich der Kumulierung mit anderen Planungen ist die geplante Quartiersentwicklung im
Bereich Kiesekampweg rund 600 m westlich des Stadtteilzentrums Hamannplatz zu nennen.
Am Kiesekampweg ist ein Wohn quartier mit ergänzenden Nahversorgungseinrichtungen ge-
plant, die der wohnortnahen Grundversorgung dienen. Außerhalb des Stadtteilzentrums H a-
mannplatz wird die Einzelhandelsansiedlung in Coerde gemäß dem Einzelhandelskonzept der
Stadt Münster auf die reine Nahversorgung beschränkt bleiben.
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.
5.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation
Der Änderungsbereich ist bereits im Ist -Zustand weitestgehend bebaut und versiegelt, die Le-
bensräume für Pflanzen und Tiere und die biologische Vielfalt sind dementsprechend sehr g e-
ring ausgeprägt. Verfahrenskritische Tier - und Pflanzenarten kommen nicht vor, planungsrel e-
vante Arten sind aufgrund der intensiven Nutzung nicht zu erwarten. Als Grünstrukturen sind die
vorhandenen Einzelbäume und Gehölze sowie der Spielplatz im Norden des Plangebietes zu
nennen. Nördlich außerhalb des Plangebietes schließt sich die in Nord-Süd-Richtung verlau-
fende zentrale Grünachse von Coerde an.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die Grünfläche des Spielplatzes im Norden wird durch die Erweiterung der gemischten Baufl ä-
che geringfügig ver kleinert. Im Hinblick auf die derzeitige sehr geringe ökologische Wertigkeit
des Änderungsbereichs ist davon auszugehen, dass eine Umgestaltung des weitgehend ver-
siegelten und überbauten Hamannplatzes zu keinen weiteren Eingriffen in Natur und Land-
schaft führen wird. Mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ist unter der Vorausse t-
zung sowohl der Erhaltung als auch Neubepflanzung mit Bäumen und Gehölzen im Rahmen
der Bebauungsplanung nicht zu rechnen. Die geplante Dachflächenbegrünung wirkt sich positiv
aus.
Artenschutz
Die Gebäude im Plangebiet sind potenziell als Tagesverstecke für die häufig im Siedlungsraum
vorkommenden Fledermausarten wie die Zwergfledermaus geeignet. Um möglichen Beei n-
trächtigungen von Fledermäusen entgegenzuwirken, werden im Rahmen von Abbruchanträgen
seitens der Unteren Naturschutzbehörde Untersuchungen zu Fledermausvorkommen gefordert
und geprüft, welche Auflagen zum Schutz von Fledermäusen erforderlich sind.
Hinsichtlich brütender Vögel ist aufgrund der geringen Ausstattung des Änderungsbereichs mit
geeigneten Grünstrukturen und - flächen lediglich mit häufigen Arten des Siedlungsraumes zu
rechnen. Zum Schutz von Brutvögeln sind Gehölzentnahmen i.d.R. nur in der Zeit zwischen Ok-
87. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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tober und Februar des Folgejahres vorzunehmen. Wi rd im weiteren Verfahren (Baugenehmi-
gungsverfahren) im Rahmen einer gesonderten artenschutzrechtlichen Begehung der Nachweis
erbracht, dass Tötungen von Brutvögeln und derer Fortpflanzungsstadien im Rahmen des Vor-
habens sicher ausgeschlossen werden können, sind Maßnahmen die Entfernung und die R o-
dung von Gehölzen betreffend gegebenenfalls auch während der Sperrzeit möglich.
5.4.3 Fläche und Boden
Derzeitige Umweltsituation
Die Fläche des Änderungsbereichs ist bereits im Ist -Zustand fast vollständig überbaut und ver-
siegelt. Innerhalb des Stadtteilzentrums befindet sich die im städtischen Altlasten- /-Verdachts-
flächenkataster geführte Fläche Nr. 637. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Standort
einer chemischen Reinigung. Die Lage des Standortes wird im FNP mit einem Symbol als Alt-
last-/-Verdachtsfläche < 1 ha gekennzeichnet.
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die Weiterentwicklung des bestehenden Stadtteilzentrums Hamannplatz entspricht dem Ziel der
vorrangigen Ausr ichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung gemäß § 1a Absatz
2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der
Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenent-
wicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Mit
Blick auf die im Bestand bereits großflächige Versiegelungssituation werden auf Maßstabsebe-
ne des Flächennutzungsplans durch dessen 87. Änderung keine erheblichen nachteiligen U m-
weltauswirkungen auf das Schutzgut Boden vorbereitet.
Abfall: Hinsichtlich der Vermeidung, Verwertung und Entsorgung der Abfälle der Gewerbebe-
triebe sind die Vorgaben der Gewerbeabfallverordnung zu beachten.
Altlasten: siehe oben.
Zu Bodendenkmälern siehe Punkt 5.4.7 (Kulturgüter).
5.4.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Im Plangebiet kommen keine Oberflächengewässer vor. Die Grundwasserneubildungsrate ist
bereits im Ist -Zustand durch die Versiegelung stark eingeschränkt. Das Niederschlagswasser
wird in der Bestandssituation ungedrosselt in die Kanalisation eingeleitet.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Im Rahmen der Bebauungsplanung ist mit geeigneten Maßnahmen eine verzögerte Abführung
sowie nach Möglichkeit Verdunstung von Niederschlagswasser zu regeln. Dies ist mit einer voll-
flächigen Begrünung der Flachdächer zu erreichen. Alternativ muss der Niederschlagswasser-
abfluss durch technische Einrichtungen geregelt werden.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Unter den beschriebenen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Bestandssituation
sind durch die Planung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten.
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Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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5.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation
Aufgrund des bestehenden hohen Versiegelungsgrades besteht im Plangebiet im Sommer bei
entsprechender Sonneneinstrahlung eine Wärmebelastung tagsüber und nachts. Positive Kl i-
mawirkungen haben die Grünfläche im Norden sowie die Bäume im Änderungsbereich, die als
Frischluftproduzenten fungieren, indem sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und
Sauerstoff produzieren. Im Sommer führt die Schattenwirkung zu einer Hitzeentlastung.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Es ist vorgesehen im Rahmen der Bebauungsplanung die 7 Großbäume (Platanen) an der
nordöstlichen Plangebietsgrenze sowie einen Einzelbaum an der Königsberger Straße mit ihren
positiven Wirkungen für das Kleinklima zu erhalten. Weitere Bäume im Bereich des Stadttei l-
zentrums, die nicht zwingend für Gebäudeneubauten etc. gefällt werden müssen, können erhal-
ten bleiben. Die vorhandene öffentliche Grünfläche im Norden des Änderungsbereichs bleibt
unter geringfügiger Flächenreduzierung erhalten.
Die geplante Dachflächenbegrünung hat positive Ausw irkungen auf das Kleinklima durch die
Verdunstungswirkung der Pflanzen. Aufgrund dessen sollte von der Ausnahmemöglichkeit, bei
der keine Dachbegrünung durchgeführt wird, nach Möglichkeit kein Gebrauch gemacht werden.
Bei der geplanten Stellplatzbegrünung sorgt der Schattenwurf der Bäume an warmen Sommer-
tagen für die erwünschte positive Klimawirkung.
Erhebliche Umweltauswirkungen auf das Kleinklima sind mit Blick auf die Bestandssituation
durch die Planung nicht zu erwarten.
Klimawandel
Neben bau- und be triebsbedingten Treibhausgasemissionen fallen diese auch aus dem Ve r-
kehrsaufkommen an. Aufgrund des vergrößerten Einzelhandelsangebotes entsteht deutlich er-
höhter Kundenverkehr von ca. 2.500 zusätzlichen PKW-Bewegungen auf den Stellplatzflächen
des Stadtteilzentrums (Wenker&Gesing, 2018) und damit verbundene höhere Treibhaus-
gasemissionen.
Der Ersatz der energetisch veralteten Gebäudesubstanz durch neue, entsprechend gedämmte
Gebäude ist im Hinblick auf den Klimawandel positiv zu bewerten.
Mit Blick auf e rneuerbare Energien sind im Bebauungsplan Regelungen vorgesehen, nach de-
nen Solarpaneele oder Photovoltaikanlagen im gesamten Plangebiet auf den Gebäuden zuläs-
sig sind.
5.4.6 Landschaft / Ortsbild
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung
und Minderung
Der Änderungsbereich liegt innerhalb des dicht bebauten Siedlungsbereichs von Coerde. Als
innerstädtisches Areal hat der Änderungsbereich keinen direkten Bezug zur freien Landschaft.
Das Ortsbild ist geprägt durch das bestehende Stadtteilzentrum Hamannplat z aus den 1960er -
87. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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70er Jahren, das durch den Neubau des Discounters im Norden Ende der 1990er Jahre eine
wesentliche Änderung erfuhr.
Die neue Planung der Umstrukturierung und Vergrößerung des Einzelhandels greift das best e-
hende Konzept einer autofreien Ei nkaufszone auf und entspricht damit den Wünschen der Ei n-
wohner von C oerde. Die geplante maximale 3- Geschossigkeit der Gebäude, die im Bebau-
ungsplanverfahren festzulegen ist, führt zu einer maßvollen Höhenentwicklung im Stadtteilzen-
trum. Unter Berücksichti gung der geplanten Maßnahmen zum Erhalt von 7 Großbäumen (Pl a-
tanen) sowie der im FNP dargestellten Grünfläche mit Spielplatz und Wiederbepflanzung um-
gestalteter Flächen sind keine erheblichen negativen Auswirkungen auf das Ortsbild zu erwar-
ten.
Negative Auswirkungen auf die umgebende Landschaft im Umfeld von Coerde sind nicht zu er-
warten.
5.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation / Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung
und Minderung
Es befinden sich keine Baudenkmäler im Plangebiet, Bodendenkmäler sind nicht bekannt.
Das Referat Paläontologie der LWL- Archäologie für Westfalen weist jedoch darauf hin, dass in
direkter und näherer Nachbarschaft Hinweise auf eine besondere Fossilführung vorliegen. Es
muss damit gerechnet werden, dass auch im Plangebiet bislang unbekannte paläontologische
Bodendenkmäler in Form von Fossilien (versteinerte Überreste von Pflanzen und Tieren) ange-
troffen werden. Daher wird um die Berücksichtigung folgender Hinweise gebeten:
1. Erste Erdbewegungen sind rechtzeitig (ca. 14 Tage vor Beginn) der LWL -Archäologie für
Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL -Museum für Naturkunde R e-
ferat Paläontologie, Sentruper Straße 285, 48161 Münster schriftlich mitzuteilen.
2. Der LWL -Archäologie für Westfalen oder der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde sind
Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche / paläontologische Bodenfunde, aber auch Verände-
rungen und Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) unverzüglich zu melden.
Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§§ 15 und 16 DSchG).
3. Der LWL-Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroffenen
Grundstücke zu gestatten, um ggf. archäologische und/oder paläontologische Untersuchun-
gen durchführen zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die
Dauer der Untersuchungen freizuhalten.
Regelungen für den Fall des Auffindens eines Bodendenkmals wird auch der Bebauungsplan
treffen.
Der Hamannplatz als Stadtteilzentrum von Coerde w ird mit Blick auf eine dauerhafte Erhaltung
aufgewertet.
5.4.8 Wechselwirkungen
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.
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5.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Die Überschreitungen der schalltechnischen Orientierungswerte durch den Verkehrslärm im
südlichen Plangebiet sind als erhebliche Umweltauswirkungen zu werten (s. Kap. 5.4.2). Diesen
wird durch geeignete passive Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan begegnet. Desweite-
ren handelt es sich bei den Überschreitungen der Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm tag s-
über an zwei Wohngebäuden an der Königsberger Straße um erhebliche Umweltauswirkungen.
Diese Überschreitungen bestehen rechnerisch bereits im Bestand und werden durch die Pl a-
nung nicht erhöht. Der Bebauungsplan enthält Hinweise zur Vorsorge gegen Gewerbelärm, die
im weiteren Verfahren zu berücksichtigen sind.
5.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Die Nullvariante würde bedeuten, dass die 87. Änderung nicht durchgeführt und die planer i-
schen Voraussetzungen für eine Vergrößerung des Discounters im Norden nicht gegeben w ä-
ren. Die geringfügige Verkleinerung der öffentlichen Grünfläche wäre nicht erforderlich.
5.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Gemäß § 1a BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend umgegangen werden;
dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nut-
zungen die Möglichkeiten der Entwick lung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbar-
machung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nut-
zen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Die Stadt Münster hat zum Ziel, das Bauen im Siedlung sbestand nach Möglichkeit zu präferi e-
ren und durch die Innenentwicklung den Neubaulandbedarf zu verringern.
Das Stadtteilzentrum Hamannplatz ist an seinem Standort bereits seit mehr als 50 Jahren vor-
handen, eine Umstrukturierung unter Vergrößerung des Einzelhandels am Standort ist möglich.
Vor diesem Hintergrund drängen sich vernünftige Alternativen zur Planung am Standort nicht
auf.
5.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesondere unvorhergesehene nachteil i-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen. Da im Rahmen der vorbereitenden Bauleitplanung in der Regel keine kon-
kreten Maßnahmen des Umweltschutzes festgelegt werden, erfolgen dementsprechend keine
konkreten Angaben zu Monitoringmaßnahmen. Dies erfolgt auf der Ebene des Bebauungsplans
oder in nachfolgenden Genehmigungsverfahren. Das Monitoring des Flächennutzungsplans er-
folgt in der Regel bei dessen Fortschreibung.
Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns-
ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben,
werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen.
Die Stadt Münster erfasst im Rahmen der von ihr erhobenen Umweltdaten Münster kontinuier-
lich die Entwicklung wesentlicher Schutzgüter im Stadtgebiet. Mittels geeigneter Indikatoren
kann die Entwicklung mit Blick auf die vom Rat beschlossenen Umweltstandards nachvollzogen
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werden. Die Umweltdaten Münster dienen damit in Münster einem gesamtstädtischen Monit o-
ring der Umweltentwicklungen.
5.8 Zusammenfassung
Durch die 87. Änderung des Flächennutzung splans werden die planerischen Voraussetzungen
zur Neustrukturierung mit Vergrößerung des Einzelhandels im Stadtteilzentrum Coerde – Ha-
mannplatz geschaffen.
Da es sich bei dem Stadtteilzentrum Hamannplatz bereits um einen Jahrzehnte alten Bestand
handelt und nur geringfügige Neuversiegelungen vorgesehen sind, ergeben sich aufgrund von
Flächenbefestigungen keine relevanten Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter. Mit Blick auf
Verkehrs- und Gewerbelärm sind im weiteren Verfahren im Bebauungsplan bzw. im bauor d-
nungsrechtlichen Genehmigungsverfahren Maßnahmen zum Schallschutz zu berücksichtigen,
um den zu erwartenden Überschreitungen zu begegnen. Eine vorhandene Altlast -/-Verdachts-
fläche wird im FNP gekennzeichnet.
Anderweitige Planungsmöglichkeiten oder ein Verzicht auf die Planung kommen vor dem Hi n-
tergrund des Ziels, das bestehende Stadtteilzentrum am Standort Hamannplatz zu entwickeln,
nicht in Betracht. Die Weiterentwicklung des bestehenden Stadtteilzentrums Hamannplatz ent-
spricht dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung g e-
mäß § 1a Absatz 2 BauGB, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und die
Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maß-
nahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenverdichtungen auf das notwendige Maß
zu begrenzen. Eine konkrete, über die Erfassung der städtischen Umweltdaten hinausgehende
Überwachung von Umweltfolgen im Kontext der Planung ist auf der Ebene des Flächennut-
zungsplans nicht erforderlich.
5.9 Quellen
Wenker & Gesing (2018): Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 557
„Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz“ der Stadt Münster.
Stadt Münster (2017): Fortschreibung Einzelhandel- und Zentrenkonzept Stadt Münster
(V/1048/2017)
http://www.stadt-muenster.de/fileadmin//user_upload/stadt-muenster/61_stadtplanung/pdf/einzelhandel/ ein-
zelhandels konzept_v-1048-2017.pdf
Umweltdaten Münster 2014/2015
https://www.stadt-muenster.de/sessionnet/sessionnetbi/vo0050.php?__kvonr=2004041141
Umweltkataster der Stadt Münster im Internet:
http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster
6. Kennzeichnungen, nachrichtliche Übernahmen und Hinweise
6.1 Altlasten
Im Hinblick auf Altlasten besitzt der FNP mit der Kennzeichnung von schadstoffbelasteten bzw.
mit hoher Wahrscheinlichkeit belasteten Flächen eine Hinweis - und Warnfunktion. Im Flächen-
87. Änderung des Flächennutzungsplans
Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde
im Bereich Hamannplatz
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nutzungsplan sollen gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 BauGB „für bauliche Nutzungen vorgesehene Fl ä-
chen, deren Böden mit umweltgefährdenden Stoffen belastet sind“, gekennzeichnet werden.
Im Bereich der Planung befindet sich die im städtischen Altlast -/-Verdachtsflächenkataster ge-
führte Fläche 637. Hierbei handelt es sich um den ehemaligen Standort einer chemischen Rei -
nigung. Aufgrund einer aktuellen Untersuchung dieses Lagebereichs kann die Altlast -/-Ver-
dachtsfläche genau abgegrenzt werden. Die Altlast -/-Verdachtsfläche ist in der Planzeichnung
gekennzeichnet.
Nach Abriss der Gebäude auf dieser Fläche soll erneut eine Untersuchung vorgenommen wer -
den, um exakt über notwendige Sanierungsmaßnahmen entscheiden zu können.
Diese Begründung dient gemäß § 5 (5) Baugesetzbuch als Anlage zu
der durch den Rat der Stadt Münster am __________ abschließend be-
schlossenen 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Müns-
ter im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde im Bereich
Hamannplatz
Münster, den __________
Markus Lewe
Oberbürgermeister
V-0174-2019-Anlage-1-Stellungnahmen
8361 Zeichen
Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 1 von 6 87. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Stadtbezirk Münster-Nord, Münster-Nord, im Stadtteil Coerde im Bereich – Hamannplatz – Zusammenfassung der Anregungen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB 1 A nregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Nr. Stellungnahme Anmerkungen und Fragen Abwägung Beschlussvorschlag Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB fand im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung am 18.10.2017 statt. Die während der Veranstaltung gestellten Fragen bezogen sich fast ausschließlich auf Belange, die auf Ebene des Bebauungsplans geregelt werden. Alle Fragen wurden während der Veranstaltung abschließend beantwortet (s. auch Vorlage V/0780/2018, Anlage 6). Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0174/2019 87. Änderung des FNP Coerde - Hamannplatz Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 2 von 6 2 Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Beteiligungszeitraum 19.01.2018 bis einschließlich 16.02.2018 Nr. Stellungnahme Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Behördenabstimmung | Stellungnahmen sonstige TÖB 2.1 Amprion GmbH am 25.01.2018 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorg e- tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 2.2 Bezirksregie- rung Münster, Dez. 54, Was- serwirtschaft am 26.01.2018 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorg e- tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 2.3 Städtische Denkmalbehör- de, 05.02.2018 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorg e- tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 2.4 IHK Nord West- falen, am 09.01.2018 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorg e- tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 2.5 münsterNETZ GmbH, am 13.02.2018 Es wurden Bestandspläne bestehender Leitungstras- sen übersandt. Mittelfristig sind weder Instandset- zungen noch Erweiterungen geplant. Es werden keine Anregungen und Bedenken vorge- tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 2.6 HWK Münster am 16.02.2018 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorg e- tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 87. Änderung des FNP Coerde - Hamannplatz Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 3 von 6 Nr. Stellungnahme Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 2.7 LWL- Archäologie für Westfalen, am 16.02.2018 Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die o. g. Planung. Das Referat Paläontologie weist jedoch darauf hin, dass in direkter und näherer Nachbarschaft Hinweise auf eine besondere Fossi l- führung vorliegen. Es muss damit gerechnet werden, dass auch im Plangebiet bislang unbekannte paläon- tologische Bodendenkmäler in Form von Fossilien (versteinerte Überreste von Pflanzen und Tieren) angetroffen werden. Daher wird um die Berücksicht i- gung folgender Hinweise gebeten: 1. Erste Erdbewegungen sind rechtzei tig (ca. 14 T a- ge vor Beginn) der LWL- Archäologie für Westfalen, An den Speichern 7, 48157 Münster und dem LWL - Museum für Naturkunde, Referat Paläontologie, Sen- truper Straße 285, 48161 Münster schriftlich mitzutei- len. 2. Der LWL -Archäologie für Westfalen oder der Ge- meinde als Untere Denkmalbehörde sind Boden- denkmäler (kulturgeschichtliche / paläontologische Bodenfunde, aber auch Veränderungen und Verfär- bungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) un- verzüglich zu melden. Ihre Lage im Gelände darf nicht verändert werden (§§ 15 und 16 DSchG). 3. Der LWL -Archäologie für Westfalen oder ihren Beauftragten ist das Betreten der betroffenen Grund- stücke zu gestatten, um ggf. archäologische und/ oder paläontologische Untersuchungen durchführen In der Begründung zur 87. Änderung des FNP ist unter Kapitel 5.4.7 „Kulturgüter und sonstige Sachgü- ter“ ein Hinweis zu Bodendenkmalen e rhalten, in dem die grundlegende Betroffenheit zum Boden- schutz und Vorgehensweisen beim Auffinden von Bodendenkmälern im Sinne des Denkmalschutzes benannt sind. Der Hinweis wird um die schriftliche Anzeige und das weitere Vorgehen für Untersuchun- gen ergänzt. Der Hinweis zur Denkmal- pflege wird um die genann- ten Punkte ergänzt. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 87. Änderung des FNP Coerde - Hamannplatz Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 4 von 6 zu können (§ 28 DSchG NRW). Die dafür benötigten Flächen sind für die Dauer der Untersuchungen frei- zuhalten. 3 Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum 02.01.2019 bis einschließlich 01.02.2019 Nr. Stellungnahme Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Stellungnahmen Öffentlichkeit 3.1 Private Stel- lungnahme vom 01.02.2019 „Ich möchte anregen, den so genannten Klette r- baum zwischen Coerde- Apotheke und der ehemal i- gen Post/Spielhalle/Mittendrin möglichst stehen zu lassen und auch den abgezäunten Bereich unang e- tastet zu lassen. Der Baum, obschon nicht sehr hoch, bietet eine sehr hohe Identifikation mit dem Zentrum von Coerde und sein E rhalt ist sehr vielen Coerderanern eine Herzensangelegenheit.“ Zweitens bitte ich um etwas Wasch- oder Sichtbeton an der Fassade des Edekamarktes, um das neue Gebäude mit der vorhandenen Bebauung zu ver- binden und nicht wie ein Fremdkörper aussehen zu lassen.“ Inhaltlich beziehen sich die Anregungen auf Belange, die nur im Rahmen der Aufstellung des Bebauungs- plans Nr. 557 geregelt bzw. berücksichtigt werden können. Die Anregungen werden im Rahmen der Abwägung zum Bebauungsplans Nr. 557 aufgegriffen und be- wertet. Ein Beschlussvorschlag auf FNP-Ebene erübrigt sich. 87. Änderung des FNP Coerde - Hamannplatz Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 5 von 6 4 Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB Beteiligungszeitraum 18.12.2018 bis einschließlich 01.02.2019 Nr. Stellungnahme Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag Behördenabstimmung | Stellungnahmen sonstige TÖB 4.1 Amprion GmbH 18.01.2019 Es verliefen keine Höchstspannungsleitungen im Planbereich. Planungen für diesen Bereich lägen nicht vor. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 4.2 IHK Nord West- falen 22.01.2019 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorge - tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 4.3 Polizeipräsidi- um Münster 23.01.2019 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorge - tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 4.4 Telekom Deutschland GmbH, 23.01.2019 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorge - tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 4.5 münsterNETZ 29.01.2019 Innerhalb des Änderungsbereichs befinden sich vor- handene Versorgungsleitungen; Bestandpläne wur- den beigefügt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Plangebiet Leitungen der Westfälischen Fer n- wärme GmbH befinden. Für die Bebauungsplan- ebene wurden Anregungen und Hinweise vorgetr a- gen Auf Ebene des FNP ist eine Abwägung nicht erfo r- derlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich. 87. Änderung des FNP Coerde - Hamannplatz Stellungnahmen zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung / Seite 6 von 6 Nr. Stellungnahme Anregungen und Hinweise Abwägung Beschlussvorschlag 4.6 Handelsver- band NRW WM 01.02.2019 Es werden keine Anregungen und Bedenken vorge - tragen. Eine Abwägung ist nicht erforderlich. Ein Beschlussvorschlag erübrigt sich.
V-0174-2019-Anlage-3-Planzeichnung
321 Zeichen
STADT ||| MÜNSTER 1-7 Änderungsbereich Amt für Stadtentwicklung, . Stadtplanung, Eı Wohnbaufläche Verkehrsplanung DI Gemischte Baufläche Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0174/2019 BEE] srünfächen Plan zur 87. Änderung [EI] Spielbereich A des Flächennutzungsplans Coerde - Hamannplatz - Altlast- / Verdachtsfläche < 1 ha >
Beschlussvorlage
2306 Zeichen
V/0174/2019 V/0174/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Nord im Stadtteil Coerde im Bereich Hamannplatz Abschließender Beschluss Beratungsfolge 19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 28.03.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 03.04.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 03.04.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der 87. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Müns- ter-Nord im Stadtteil Coerde im Bereich Hamannplatz wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) ab- schließend beschlossen. Die Begründung zur Flächennutzungsplanänderung wird ebenfalls beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Flächennutzungsplanänderung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erfolgte durch den Rat der Stadt Münster am 12. Dezember 2018 (V/0779/2018). Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 87. Än- derung des FNP gemäß § 3 (2) BauGB wurde vom 2. Januar bis zum 1. Februar 2019 durchgeführt. Das Verfahren zur 87. Änderung des FNP erfolgt zusammen mit dem Bebauungsplanverfahren Nr. 557: Coerde – Stadtteilzentrum am Hamannplatz im sogenannten Parallelverfahren. Der Bebauungs- plan hat zeitgleich mit der FNP-Änderung ausgelegen, ein Satzungsbeschluss soll ebenfalls in dieser Sitzungskette erzielt werden (V/0187/2019). Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 01.03.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Telefon: 492 61 11/ 492 61 93 Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0174/2019 Zu den Entwürfen wurden keine Stellungnahmen abgegeben, über die im Rahmen der Flächennut- zungsplanänderung Beschluss gefasst werden muss. Da der Plan zur 87. Änderung des FNP nicht geändert wird, kann somit der abschließende Beschluss gefasst werden. Weitere Informationen können den beigefügten Anlagen entnommen werden. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Stellungnahmen Anlage 2 - Begründung Anlage 3 - Planzeichnung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Breslauer Straße
- Schneidemühler Straße
- Königsberger Straße
- Sentruper Straße 285
- Kiesekampweg
- An den Speichern 7
- Kinderhaus
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0174/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37