Mandari Insight

V/0029/2011/1

Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster

Vorlagen 24.02.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.04.2011, TOP 13

Anlage 3

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Hauptvorlage V/0029/2011 mit Anlagen

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3

6479 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2010 
 
 
 
 
 
 
 
F DP - RATSFRAKTION  MÜNSTER – DIE LIBERALEN  
Die FDP  - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de 
FDP - Ratsfraktion 
 Geringhoffstraße 48 
 48163 Münster 
 Tel.: 0251 - 987 30 60 
 Fax: 0251 - 987 30 61 
 Email: fraktion@fdp-ms.de 
 
 
 
 
Münster,11. Januar 2010 
 
 
 
 
Antrag:  
 
Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei  
verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermöglichen 
 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob in ein er der aufgrund der Einwohneranzahl ge- 
eigneten münsterschen Bezirksvertretungen ein Inter esse daran besteht, modellhaft ein Kon- 
zept für eine Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der  frei verfügbaren Mittel des BV-Haushaltes 
2011 umzusetzen.  
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im Falle ein er festen Interessenbekundung durch eine 
Bezirksvertretung im Rahmen eines Modellversuchs ei n solches Konzept für eine Beteiligung 
der Bürger bei der Vergabe der frei verfügbaren Mit tel in dieser Bezirksvertretung vorzulegen. 
Bei den in Frage kommenden Bezirksvertretungen bewe gen sich die Etatansätze der frei ver- 
fügbaren Mittel im Haushaltsplanentwurf 2010 zwisch en 74.300 Euro (Bezirksvertretung Ost) 
und 130.850 Euro (Bezirksvertretung West). 
  
Im Rahmen dieses Konzepts soll die umfassende Information und Einbindung der Bürgerinnen 
und Bürger in die Beratung und Entscheidung über di e Vergabe der frei verfügbaren Mittel  
erreicht werden. Soweit der Modellversuch erfolgrei ch verläuft, kann das Konzept einer Bür- 
gerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren  Mittel einer BV dann unter Berücksichti- 
gung der unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten  der einzelnen Bezirksvertretungen auf 
die anderen Bezirksvertretungen in Münster übertrag en werden, wenn diese dem Konzept 
zustimmen.  
 
Begründung:  
Der kommunale Haushalt und auch die Haushalte der B ezirksvertretungen werden von vielen 
Bürgerinnen und Bürgern als kompliziertes, undurchs chaubares Regelwerk betrachtet. Das 
hat zur Folge, dass diese sich nicht näher damit au seinandersetzen, was sich nicht zuletzt 
auch daran zeigt, dass nur wenige Bürgerinnen und B ürger in den letzten Jahren von ihrem 
Recht Gebrauch gemacht haben, den kommunalen Haushaltsentwurf einzusehen.  
Dabei könnten der kritische Blick von außen und die  kreativen Ideen der Bürger den politisch 
Verantwortlichen nützlich sein, wie die Bertelsmann -Stiftung in ihren Studien wiederholt her- 
vorhebt. Gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen  hat die Bertelsmann-Stiftung daher 
das Projekt "Kommunaler Bürgerhaushalt NRW" ins Leb en gerufen. Darin haben sich die 
sechs Projekt-Städte Castrop-Rauxel, Emsdetten, Ham m, Hilden, Monheim und Vlotho der 
Aufgabe gestellt, ihre Aufgaben und Ausgaben transp arent zu machen und die Bürger und 
ihre Anregungen stärker in die Haushaltsentscheidungen einzubeziehen.

- 2 - 
Ziel des Projektes ist es, den Bürgern zu ermöglich en, sich aktiv  in die Aufstellung des Haus- 
halts einzubringen. Dadurch können auch die Zwänge von Ein- und Ausgaben eines kommu- 
nalen  Haushalts besser nachvollzogen und so möglicherweis e der vielfach monierten Politik- 
müdigkeit aktiv begegnet werden.  
In Deutschland gibt es bereits auf verschiedenen Eb enen Ansätze, einen Bürgerhaushalt zu 
erproben und die Bürger in die entsprechenden Entsc heidungsprozesse einzubinden. Auf der 
einen Seite gibt es dabei größere Gemeinden und Stä dte, die nach Sachgebieten differenziert 
einen Teil ihres Haushalts in Form eines Bürgerhaus haltes für die Diskussion öffnen, auf der 
anderen Seite gibt es insbesondere kleine und klein ste Gemeinden und Stadtteile, die ihren 
Gesamthaushalt im Bereich der freiwilligen Leistung en den Bürgern vor- und zur Diskussion 
stellen.  
Die Erfahrungen und Auswertungen der bisherigen Bür gerhaushalte anderer Kommunen zei- 
gen, dass die Umsetzung eines Bürgerhaushaltes und die Größe der jeweiligen Gemeinde 
oder Stadt in enger Verbindung zueinander stehen: Je kleiner die Gemeinde oder der Stadtteil 
ist, deren Haushalt diskutiert werden soll, desto e infacher ist die Umsetzung eines Bürger- 
haushaltes. Dies betrifft nicht nur die auf Seiten der Verwaltung benötigten personellen Res- 
sourcen und Sachmittel, sondern auch die Möglichkei ten und Formen der direkten Kommuni- 
kation und Information.  
Wo in kleinen Gemeinden meist schon in einer Vor-Or t-Veranstaltung alle interessierten Bür- 
gerinnen und Bürger erreicht werden, muss in größer en Städten ein deutlich höherer Aufwand 
eingeplant werden, um eine entsprechende und gut fu nktionierende Kommunikationsstruktur 
zu schaffen. So waren beispielsweise in Groß-Umstad t (22.000 Einwohner in neun einge- 
meindeten Dörfern) eine zentrale Informationsverans taltung und mehrere Bürgersprechstun- 
den als Informationsplattform ausreichend. In größe ren Städten wie Köln musste hingegen 
neben einer breit angelegten Informationskampagne u nd Bürgerversammlungen auch eine 
Internetplattform geschaffen werden, die rund um di e Uhr erreichbar ist und an sieben Tagen 
in der Woche im Mehrschichtbetrieb moderiert wird. Beim ersten Kölner Bürgerhaushalt 2008 
entstanden dabei Kosten in Höhe von 200.000 Euro fü r die Infrastruktur und die mediale Be- 
gleitung des Bürgerhaushaltes und daneben weitere P ersonalkosten. Aufgrund der ver- 
gleichsweise sehr hohen Anzahl der Einwohner hält d ie FDP-Fraktion die BV Mitte hinsichtlich 
eines Modellversuches für nicht geeignet. 
Inhaltlich hat sich gezeigt, dass die Bürgerinnen u nd Bürger in allen Kommunen mit Bürger- 
haushalten wesentlich mehr Ausgaben als Einsparunge n vorgeschlagen haben. Hier wird die 
Politik für einen entsprechenden Ausgleich sorgen müssen.  
Organisatorisch haben die bisherigen Erfahrungen ge zeigt, dass sich ein Bürgerhaushalt mit 
einem vertretbaren personellen und sächlichen Aufwand am ehesten in einem kleineren Raum 
umsetzen lässt. Die FDP-Fraktion schlägt daher vor, in einem Modellversuch zunächst in einer 
münsterschen Bezirksvertretung ein solches Konzept für eine Beteiligung der Bürger bei der 
Vergabe der frei verfügbaren Mittel in dieser Bezir ksvertretung umzusetzen. Im Erfolgsfall 
kann dieses Modell dann auf die anderen Bezirksvertretungen ausgeweitet werden.  
 
gez.  
Carola Möllemann-Appelhoff  
Hans Varnhagen 
Jürgen Reuter  
Dr. Karin Obst 
Sebastian Steinzen 
Gisela Geschkewitz 
Jens Lenski

Ergänzungsvorlage Beschluss

34047 Zeichen

V/0029/2011/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat OB / II 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
05.04.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
06.04.2011 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Kernarbeitsgruppe zum Bürger/innen-Haushalt 
1. Die in der Begründung dargestellten Aktivitäten der Kernarbeitsgruppe, die den Verfahrens-
entwurf für einen Bürger/innen-Haushalt in der Stadt Münster erarbeitet hat, werden zur 
Kenntnis genommen. 
Einrichtung und Verfahren eines Bürger/innen-Haushalts 
2.1 Der Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster gemäß dem in Anlage 1 
dargestellten Verfahren ab dem Jahr 2011 wird zugestimmt.  
2.2 Das Verfahren setzt sich aus folgenden Phasen zusammen: 
- Informationsphase 
- Vorschlagsphase 
- Bewertungsphase 
- Dokumentationsphase 
- Rechenschaftsphase. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0029/2011/1. Erg.
Auskunft erteilt: 
Herr Uetz / Herr Möller 
Ruf: 
492-60 20 / 492-70 22 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.02.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0029/2011/1 
2.3 Der Bürger/innen-Haushalt besteht aus mehreren Komponenten bzw. Beteiligungsformen: 
- Internet-gestützte Dialoge 
- Veranstaltungen in den Stadtbezirken 
- Schriftliche Umfrage. 
Dabei wird eine geschlechterdifferenzierte Auswertungsmöglichkeit dieser Beteili-
gungsformen vorgesehen. 
2.4 Bei jedem Vorschlag, der zu Mehraufwendungen oder Mindererträgen führt, soll die 
Möglichkeit vorgesehen werden, auch einen Gegenfinanzierungsvorschlag abzugeben. 
2.5 Die im Rahmen des Bürger/innen-Haushalts gesammelten und bewerteten Vorschläge werden 
dem Rat der Stadt Münster gleichzeitig mit Einbringung des jeweiligen Haushaltsplanentwur-
fes vorgelegt, so dass die Vorschläge bei den Etatberatungen der Parteien berücksichtigt wer-
den können. 
2.6 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, 
- wie der Münsteraner Haushalt verständlich und transparent auf der Internetseite 
zum Bürger/innen-Haushalt veranschaulicht werden kann, 
- wie auf Basis der Erfahrungen mit dem diesjährigen Bürger/innen-Haushalts-
verfahren Jugendliche ebenso wie Senioren und Seniorinnen in zukünftigen Jahren 
gezielt angesprochen werden können. Unabhängig von diesem Prüfauftrag werden 
im Rahmen des diesjährigen Verfahrens gezielt Jugend-, Frauen- und Senioren-
organisationen informiert. 
Einrichtung eines Beirates
 
3. Zur weiteren Begleitung des Bürger/innen-Haushalts wird ein Beirat eingerichtet. Der Beirat 
tagt unterjährig und kann bei Bedarf Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Verfahren 
des Bürger/innen-Haushalts erarbeiten. Der Rat der Stadt Münster entscheidet über diese Än-
derungs- oder Ergänzungsvorschläge. Der Beirat setzt sich zusammen aus interessierten 
Bürger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Ver-
bände und Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung. 
Verfahrensstart für den Bürger/innen-Haushalt
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung des Bürger/innen-Haushaltes in Münster kurz-
fristig so vorzubereiten, dass im April 2011 der Verfahrensstart erfolgen kann. Über die Start-
vorbereitungen und den Verfahrensstart wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Aus-
schusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten. 
Umsetzung politischer Anträge 
5. Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-
R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 erledigt. 
6. Der Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 „Modellversuch: 
Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung er-

- 3 - 
V/0029/2011/1 
möglichen“ vom 11.01.2010 wird in der Weise aufgegriffen, dass zahlreiche bezirksbezogene 
Elemente in das Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt aufgenommen werden. Mit Umset-
zung dieser Vorlage ist der Antrag der FDP-Fraktion erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen für die Einführung des Bürger/innen-Haushalts werden sich im Jahr 2011 vor-
aussichtlich auf rd. 30.500 Euro belaufen. Hiervon entfallen auf die Produktgruppe  
 
- 0109 „Finanz- und Beteiligungsmanagement“ 15.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und 
Vor-Ort-Veranstaltungen und 13.500 Euro für die Erstellung der Internetplattform. Darüber 
hinaus ist nach heutiger Einschätzung mit Folgekosten für Betrieb, Wartung und kleinere 
Anpassungen der Internetplattform in Höhe von jährlich ca. 2.000 Euro zu rechnen.  
- 0901 „Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung“ in Höhe von 5.000 Euro (Durchfüh-
rung einer Bürgerumfrage als Teil des Bürgerhaushalts). 
 
Die Aufwendungen sind zunächst aus den Budgets der zuvor genannten Produktgruppen zu 
bestreiten. Mit dem geplanten Nachtrag zum Haushaltsplan 2011 sind die Mittel dann zusätzlich 
bereitzustellen. 
 
 
Begründung: 
(Ergänzungen gegenüber der Ursprungsvorlage V/0029/2011 sind durch eine Markierung „ | “ links 
neben dem Text gekennzeichnet.) 
Zu Beschlusspunkt 1: Kernarbeitsgruppe zum Bürger/innen-Haushalt 
Ausgangslage 
Der Hauptausschuss des Rates der Stadt 
Münster hat am 3. Februar 2010 zur weiteren Umset-
zung eines Bürgerhaushaltes in Münster Folgendes beschlossen: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam mit interessierten 
Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern zu erarbeiten, diese im federfüh-
renden Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und im Ausschuss für Gleich-
stellung abzustimmen und über die weiteren Umsetzungsschritte regelmäßig zu berichten.“ 
Ausgangspunkt für diesen Beschluss war der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Nr. A-R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 (vgl. Anlage 2). 
Einrichtung einer Kernarbeitsgruppe 
Vor diesem Hintergrund hatte die Stadtverwaltung auf der ersten Bürgerversammlung zum städti-
schen Haushalt am 14.
01.2010 interessierte Ei nwohnerinnen und Einwohner um Mitwirkung bei

- 4 - 
V/0029/2011/1 
der Entwicklung eines Bürgerhaushaltes in Münster gebeten. Im Nachgang zur Bürgerversamm-
lung haben sich 12 Einwohner/innen gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung in einer soge-
nannten Kernarbeitsgruppe zusammengefunden. Die erste Sitzung der Kernarbeitsgruppe hat am 
24.02.2010 stattgefunden. Die Sitzungen der Kernarbeitsgruppe sind nachfolgend aufgeführt und 
die wesentlichen Inhalte der Sitzungen kurz dargestellt: 
Sitzung am 24.02.2010: - Darstellung aktueller und zukünftig denkbarer Formen der Bürgerbeteili-
gung am Haushalt 
Sitzung am 23.03.2010:  - Abstimmung eines Entwurfes für einen Workshop zum Bürger/innen-
Haushalt für Münster 
- Bürgerumfrage 2010 mit Fragen zu Einsparmöglichkeiten und Mehrein-
nahmen 
Sitzung am 29.06.2010: - Abstimmung des konkreten Programmablaufs für einen Workshop zum 
Bürger/innen-Haushalt für Münster 
- Informationen zur Bürgerumfrage 2010 und zur Haushaltskonsolidierung 
Sitzung am 06.10.2010: - Nachlese Workshop zum Bürger/innen-Haushalt für Münster, der am 
18.09.2010 stattgefunden hat 
- Bericht aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen 
und Liegenschaften zum Thema Bürger/innen-Haushalt 
- Bildung mehrerer „Unterarbeitsgruppen“ 
Sitzung am 16.11.2010: - Vorstellung des von der Unterarbeitsgruppe „Inhalte / Organisation“ erar-
beiteten Verfahrensentwurf für den Bürger/innen-Haushalt in Münster 
Sitzung am 14.12.2010: - Weitere „Verfeinerung“ des Verfahrensentwurfs für den Bürger/innen-
Haushalt in Münster 
Sitzung am 10.01.2011: - Diskussion über die wesentlichen Eckpunkte der städtischen Beschluss-
vorlage zum Bürger/innen-Haushalt 
Sitzung am 24.02.2011: - Diskussion über den Aufbau der Internetplattform zum Bürger/innen-
Haushalt 
Seit der ersten Sitzung der Kernarbeitsgruppe ist die Zahl der Teilnehmer/innen aus der Bürger-
schaft kontinuierlich angestiegen. Aktuell engagieren sich 36 Einwohner/innen in der Kernarbeits-
gruppe. 
Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung eines Bürger/innen-Haushaltes 
Die Kernarbeitsgruppe 
hat im letzten Jahr mehrere Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung 
eines Bürger/innen-Haushaltes organisiert. Eine erste Veranstaltung hat am 29.04.2010 unter 
dem Titel „Ein Bürgerhaushalt für Münster“ stattgefunden. Der Politikwissenschaftler Dr. Carsten 
Herzberg, der am Centre Marc Bloch, einem deutsch-französischen Forschungsinstitut in Berlin 
arbeitet, stellte die Anfänge von Bürgerhaushalten in Südamerika dar. Anschließend berichtete er

- 5 - 
V/0029/2011/1 
über die Entwicklung in Europa und speziell in Deutschland. Dabei ging er auch auf die unter-
schiedlichen Modelle von Bürgerhaushalten ein. 
Welche Chancen bietet ein Bürgerhaushalt für eine Stadt? Lohnt sich ein Bürgerhaushalt auch bei 
knapper Kassenlage? Worauf ist zu achten, wenn Bürgerbeteiligung eine positive Wirkung haben 
soll? Solche und ähnliche Fragen beantwortete Dr. Herzberg in seinem Vortrag, bevor mit den teil-
nehmenden Bürgerinnen und Bürgern diskutiert wurde. 
Eine weitere, ganztägige Informationsveranstaltung wurde am 18.09.2010 durchgeführt: Ein 
Workshop zum Bürger/innen-Haushalt für Münster . Rund 40 Bürgerinnen und Bürger hatten 
sich Zeit genommen, um zusammen mit Experten Vorschläge zu erarbeiten, wie Bürgerinnen und 
Bürger zukünftig am städtischen Haushaltsverfahren beteiligt werden können. 
Auftakt des Workshops war ein Vortrag von Johannes Middendorf, der den Bürgerhaushalt des 
Berliner Stadtbezirks Lichtenberg beleuchtete. In Lichtenberg setzt man seit Jahren auf eine Kom-
bination von mehreren Elementen: Auf Veranstaltungen vor Ort in den einzelnen Stadtteilen des 
Bezirks, auf eine breit angelegte Bürgerumfrage und auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bür-
ger über das Internet. Über diese drei Wege werden Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen 
und Bürger - nach abschließendem Beschluss durch di e Bezirksverordnetenversammlung - in den 
Bezirkshaushalt aufgenommen. 
Im zweiten Vortrag des Workshops stellte Volker Vorwerk mögliche Bestandteile eines Münstera-
ner Bürgerhaushalts vor. Dazu arbeitete er zunä chst die unterschiedlichen Modelle von Bürger-
haushalten in Deutschland heraus: schwerpunktmäßig internet-gestützte Beteiligung (z. B. Köln), 
Beteiligung ausschließlich über Vor-Ort-Veranstaltungen (z. B. Emsdetten) und Kombinationsmo-
delle (z. B. Berlin-Lichtenberg). Seine Empfehlung für Münster lautete schließlich, auf ein Kombi-
nationsmodell zu setzen und dabei die in Münster bereits vorhandenen Ansätze (z. B. im Rahmen 
der Konsolidierung) nutzbar zu machen. 
Nach diesen beiden Vorträgen war die Grundlage dafür gelegt, in drei unterschiedlichen Arbeits-
gruppen in verschiedene Aspekte von Bürgerhaushalten tiefer einzusteigen. Die Arbeitsgruppen 
setzten sich konkret mit folgenden Fragestellungen auseinander: 
1. Arbeitsgruppe: Online-Dialoge: Ein wichtiger Bestandteil des Bürgerhaushalts in Münster? 
2. Arbeitsgruppe: Welche Beiträge können Vor-Ort-Veranstaltungen zur Diskussion um den Haus-
halt liefern? 
3. Arbeitsgruppe: Wie soll die Bürgerbeteiligung zum Haushalt in Münster thematisch ausgerichtet 
werden? 
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden anschließend in großer Runde vorgestellt und disku-
tiert.

- 6 - 
V/0029/2011/1 
Internetseite zur Vorbereitung eines Bürger/innen-Haushaltes 
Die Stadtverwaltung hat im Februar 2010 eine Internetseite eingerichtet, auf der sämtliche Informa-
tionen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bürger/innen-Haushaltes stehen, zu fin-
den sind. Die Informationen sind abrufbar unter 
www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php
  
Zu Beschlusspunkt 2: Einrichtung und Verfahren eines Bürger/innen-Haushalts 
Beteiligungsformen des Bürger/innen-Haushalts 
Kernarbeitsgruppe und 
Stadtverwaltung haben sich im letzten Jahr intensiv mit den vorhandenen 
Bürgerhaushaltsmodellen in anderen Städten beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass eine umfas-
sende Beteiligung der Bürger/innen dann gewährleistet werden kann, wenn mindestens zwei Be-
teiligungsformen existieren: internet-gestützte Dialogmöglichkeiten und Vor-Ort-Veranstaltungen in 
den Stadtbezirken. 
Deshalb sieht der Verfahrensvorschlag gemäß Anlage 1 auch beide Beteiligungsformen vor, er-
gänzt um eine Bürgerumfrage. 
Internet-gestützte Dialoge bieten mehrere Vorteile und können die Akzeptanz eines Bürgerhaus-
halts erhöhen: 
• Es können beliebig viele Menschen an internet-gestützten Dialogen teilnehmen. 
• Internet-gestützte Dialoge können auch dann stattfinden, wenn die Dialogpartner zeitlich 
oder räumlich voneinander getrennt sind. 
• Man erzielt eine hohe Transparenz und kann einzelne Personengruppen gezielt anspre-
chen (z. B. die Einwohner/innen eines Stadtbezirks). 
• Mehrere Dialogmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Lesen, Vorschlagen, Bewerten, Kom-
mentieren. 
• Man hat einen zentralen Ort, wo das Wissen über den Bürger/innen-Haushalt (z. B. Vor-
schläge, Ratsbeschlüsse, etc.) zur Verfügung steht. 
• Die Dokumentation des Bürger/innen-Haushaltes ist im Internet vergleichsweise günstig. 
Nachteilig an internet-gestützten Dialogen ist, dass Missverständnisse bei rein schriftlicher Kom-
munikation entstehen können. Ein weiterer gewichtiger Nachteil ist, dass noch nicht die gesamte 
Bevölkerung über das Internet erreicht werden kann: Insbesondere bei älteren Menschen sind In-
ternetzugänge teilweise (noch) nicht vorhanden, oder die im Internet üblichen Kommunikations-
techniken sind nicht bekannt.

- 7 - 
V/0029/2011/1 
Wegen der eben erwähnten Nachteile bieten sich neben internet-gestützten Dialogen Vor-Ort-
Veranstaltungen an. Die Vorteile von Vor-Ort-Veranstaltungen sind nachfolgend dargestellt: 
• Auf Vor-Ort-Veranstaltungen sind intensive Diskussionen möglich. 
• Es besteht die Möglichkeit, über konkrete Sachverhalte einen Konsens zu erzielen. 
• Die Authentizität der Sprechenden ist auf Vor-Ort-Veranstaltungen spür- und erlebbar. 
• Vor-Ort-Veranstaltungen finden an konkreten Orten und zu konkreten Zeiten statt, sie ste-
hen für die Echtheit eines Bürger/innen-Haushalts. 
Nachteile gibt es auf Vor-Ort-Veranstaltungen, wenn einzelne Wortführende die Veranstaltung do-
minieren. Außerdem ist auf Vor-Ort-Veranstaltung Gruppendenken eher möglich als bei internet-
gestützten Dialogen. Die Anzahl von Vor-Ort -Veranstaltungen ist von den Ressourcen abhängig 
und insofern begrenzt. 
Als zusätzliches Element kann eine Bürgerumfrage dienen und internet-gestützte Dialoge und 
Vor-Ort-Veranstaltungen sinnvoll ergänzen. Vorteilhaft an Umfragen ist: 
• Aufgrund der Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister kann mit einer entspre-
chenden Anzahl von Fragebögen ein repräsentatives Meinungsbild erhoben werden. 
• Grundsätzlich lässt sich eine größere Anz ahl von Menschen über eine Umfrage erreichen 
als über Vor-Ort-Veranstaltungen. 
• Die Umfrage eignet sich insbesondere zum Bewerten von Vorschlägen und zum Bilden ei-
ner Rangfolge. 
Umfragen stoßen an Kapazitätsgrenzen, wenn es viele und umfangreiche Vorschläge gibt, die zu 
bewerten sind. Es muss immer auch der Aufwand für die Erstellung des Umfragebogens, für den 
Versand und für die Auswertung berücksichtigt werden. 
Für alle drei Beteiligungsformen (Internet-gestützte Dialoge, Vor-Ort-Veranstaltungen und schriftli-
che Umfrage) wird eine geschlechterdifferenzierte Auswertungsmöglichkeit vorgesehen. So kön-
nen zukünftig mögliche Veränderungsbedarfe am Verf ahren des Bürger/innen-Haushalts ermittelt 
werden. 
Verfahren des Bürger/innen-Haushalts 
Wichtig für d
as geplante Verfahren des Bürger/innen-Haushalts ist es, dass 
- der Bürger/innen-Haushalt als Prozess verstand en wird, der nicht nach einem Jahr abgeschlos-
sen ist und wo Veränderungen möglich sind; 
- der Bürger/innen-Haushalt niedrigschwellig, einfach, transparent und verständlich ist;

- 8 - 
V/0029/2011/1 
- der Bürger/innen-Haushalt auch dazu genutzt wird, unterschiedliche Informationen über den 
kommunalen Haushalt, die aktuelle städtische Finanzlage, die Haushaltsaufstellung und -
verabschiedung den interessierten Bürger/innen näher zu bringen. 
Das geplante Verfahren des Bürger/innen-Haushalts ist in Anlage 1 dargestellt. Es besteht aus 
mehreren Phasen, wobei jede Phase einen konkreten Anfangszeitpunkt und Endzeitpunkt besitzt. 
Lediglich die Informationsphase zieht sich über das gesamte Verfahren des Bürger/innen-
Haushalts. 
Die einzelnen Phasen werden nachfolgend ausführlich beschrieben. 
Informationsphase 
Um das Bürger/innen-Haushaltsverfahren bekannt zu machen, ist es erforderlich, auf den Bür-
ger/innen-Haushalt und seine Beteiligungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Das ge-
schieht im Rahmen der Informationsphase. Die Informationsphase zieht sich wie gesagt über 
das gesamte Verfahren, so dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten Informationen vermittelt wer-
den können. Dies kann beispielsweise über Pressemitteilungen, E-Mail-Newsletter, städtische 
Internetseiten, Flyer, Plakate und auch über Informationsveranstaltungen erfolgen. 
Im Rahmen der Information über den Bürger/innen-Haushalt besteht auch die Möglichkeit, auf 
alternativ bestehende Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerschaft (z. B. Anregungen nach § 24 
der Gemeindeordnung NRW) hinzuweisen. 
Vorschlagsphase 
Nach Einrichtung der entsprechenden Internetplattform startet voraussichtlich Mitte April 2011 
die Vorschlagsphase des Bürger/innen-Haushalts. Vorschläge der Bürger/innen zu allen Aspek-
ten der städtischen Haushaltspolitik können ohne inhaltliche Beschränkung  grundsätzlich 
schriftlich, telefonisch, auf Veranstaltungen oder im Internet abgegeben werden. Alle Vorschlä-
ge werden elektronisch erfasst und auf der Internetplattform zur Verfügung gestellt. 
Bei jedem Vorschlag, der zu Mehraufwendungen oder Mindererträgen führt, soll die Möglichkeit 
vorgesehen werden, auch einen Gegenfinanzierungsvorschlag abzugeben. 
Vorschläge kommen aus der Bürgerschaft. Die Stadtverwaltung wird keine eigenen Vorschläge 
auf der Internetplattform einstellen, um das Verfahren nicht zu beeinflussen. Wer einen Vor-
schlag im Internet abgeben möchte, muss sich registrieren. Die Registrierung ist nicht nur für 
die Vorschlagsphase, sondern auch für die anschließende Bewertungsphase wichtig, um Mani-
pulationen (mehrfaches Abstimmen für einen Vorschlag durch dieselbe Person) zu verhindern. 
Ein Redaktionsteam der Stadtverwaltung, gegebenenfalls mit externer Unterstützung, sichtet 
die eingehenden Vorschläge und gibt sie frei, sofern es sich nicht um Gewalt verherrlichende, 
radikale oder ähnliche Vorschläge handelt.

- 9 - 
V/0029/2011/1 
Selbstverständlich können Vorschläge durch andere (registrierte) Nutzer im Internet kommen-
tiert werden. So ist bereits in der Vorschlagsphase ein erstes Stimmungsbild zu den Vorschlä-
gen erkennbar. 
Alle Vorschläge, die bis Mitte Mai abgegeben werden, können für den aktuellen Bürgerhaushalt 
(bis Mai 2011 also für den (Bürger-)Haushalt 2012) genutzt werden. Vorschläge, die später ein-
gehen, werden für den nächsten Bürgerhaushalt (also beispielsweise 2013) aufgehoben. 
Bewertungsphase 
Die in der Vorschlagsphase gesammelten Vorschläge können in der sich anschließenden Be-
wertungsphase bewertet werden. Bewertungen können auf Vor-Ort-Veranstaltungen, im Inter-
net und mittels einer schriftlichen Bürgerumfrage abgegeben werden. Auch soll es in dieser 
Phase weiterhin eine Kommentierungsmöglichkeit geben. 
Ziel der Bewertungsphase ist es, eine Rangfolge der eingereichten Vorschläge zu erstellen. 
Dazu ist es nach Einschätzung der Stadtverwaltung sinnvoll, auf der Internetplattform eine dy-
namische (also wechselnde) Listung der Vorschläge vorzunehmen, so dass jeder Vorschlag die 
Chance auf Bewertung hat. Für die Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken bietet es sich 
an, die jeweiligen bezirksbezogenen Vorschläge bewerten zu lassen. Parallel dazu wird mittels 
einer schriftlichen Bürgerumfrage ein repräsentatives Meinungsbild erhoben. Dabei wird den 
Bürgerinnen und Bürgern eine Auswahl sowohl stadtbezirksübergreifender Vorschläge als auch 
der jeweiligen stadtbezirksbezogenen Vorschläge zur Bewertung vorgelegt. Geplant ist die Ver-
schickung von 900 Fragebögen je Stadtbezirk (siehe auch Begründung zu Beschlusspunkt 5).  
Die bestbewerteten Vorschläge (Anzahl wird in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der Vorschlä-
ge und Bewertungen festgelegt) aus dem Internetdialog, aus den Vor-Ort-Veranstaltungen und 
aus der schriftlichen Bürgerumfrage werden anschließend in der nächsten Phase aufbereitet. 
Als Voraussetzung für die Aufnahme in die „Bestenliste“ muss eine Mindestanzahl von Bewer-
tungen pro Vorschlag vorliegen. 
Dokumentationsphase 
Die Verwaltung prüft die bestbewerteten Vorschläge auf Umsetzbarkeit, haushalterische Wir-
kung, etc. und dokumentiert dies für Rat und Bürgerschaft.  
Ziel sollte es sein, diese Dokumentation dem Rat und der Bürgerschaft zeitgleich mit der Ein-
bringung des Haushaltsplanentwurfs (also für den Haushaltsplanentwurf 2012 im September 
2011) zugänglich zu machen. So besteht für die Parteien im Rat der Stadt Münster die Möglich-
keit, die Bürgervorschläge in den Haushaltsklausuren angemessen zu berücksichtigen. 
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Verwaltung die Bürgervorschläge nicht in 
den Haushaltsplanentwurf einarbeitet. Sie werden in einer separaten städtischen Vorlage und 
auf der Internetplattform dokumentiert. Die Bürgervorschläge fließen erst dann in den Haushalt

- 10 - 
V/0029/2011/1 
ein, wenn die kommunalen Gremien die Vorschläge während der Haushaltsberatungen aufgrei-
fen. 
Rechenschaftsphase 
Kernelement eines jeden Bürgerhaushalts ist es, über die getroffenen Beschlüsse zu den Bür-
gervorschlägen Rechenschaft abzulegen. Dazu muss der Rat im Rahmen des Satzungsbe-
schlusses zum Haushalt über die priorisierten Vorschläge entscheiden. 
Die Ratsbeschlüsse – und auch ihre Umsetzung – sind zu dokumentieren und werden auf der 
Internetplattform zugänglich gemacht. 
Wie bei den vorangehenden Phasen auch wird die Verwaltung die Erfahrungen anderer Städte 
und Gemeinden mit der Rechenschaftslegung berücksichtigen. 
Im darauf folgenden Jahr beginnt der Bürger/innen-Haushalt wieder mit der Informations- und der 
Vorschlagsphase. 
Zu Beschlusspunkt 3: Einrichtung eines Beirates
 
Die Stadtverwaltung schlägt die Einrichtung eines Beirates zum Bürger/innen-Haushalt vor. Ers-
tens wird damit der Beschluss des Hauptausschusses vom 03.02.2010 fortgeführt, gemeinsam mit 
Bürger/innen das Verfahren zu entwickeln bzw. dann weiterzuentwickeln. Zweitens können in ei-
nem Beirat auftretende Probleme, Veränderungsnotwendigkeiten und ähnliches diskutiert werden. 
Die Verwaltung versteht den Beirat als offenes Gremium, ähnlich der bislang bestehenden Kernar-
beitsgruppe. Deshalb sollte der Beirat möglichst breit besetzt werden und aus interessierten Bür-
ger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Verbände 
und Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung bestehen. 
Die bislang bestehende Kernarbeitsgruppe geht im Beirat auf. Die Stadtverwaltung übernimmt die 
Geschäftsführung für die Sitzungen des Beirates. 
Bei der Besetzung des Beirats wird eine geschlechterparitätische Besetzung (§ 12 Landesgleich-
stellungsgesetz und Frauenförderplan Stadt Münster, Januar 2010) angestrebt. Die Parteien / 
Fraktionen und die Ämter der Stadtverwaltung werden aufgefordert, bei der Benennung ihrer Ver-
treter/innen jeweils eine ausgewogene Besetzung (gegebenenfalls mehrerer Personen (m/w)) vor-
zunehmen. Bei den weiteren Verbänden und Organisationen wird um eine jeweils paritätische Ent-
sendung gebeten.

- 11 - 
V/0029/2011/1 
Zu Beschlusspunkt 4: Verfahrensstart für den Bürger/innen-Haushalt 
Um bereits im Jahr 2011 den Bürger/innen-Haushalt in Münster durchzuführen, ist ein Verfahrens-
start im April 2011 erforderlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Bürgervorschläge 
rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen der Parteien im Rat der Stadt Münster vorgelegt werden 
können. Auf den Verfahrensablauf gemäß Anlage 1 wird verwiesen. 
Für einen Verfahrensstart im April 2011 sind noch mehrere Punkte zu erledigen, unter anderem: 
- Aufbau einer geeigneten Internetplattform 
- Einrichtung eines Redaktions-/Moderationsteams, gegebenenfalls mit externer Unterstützung 
- Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung und mehrerer Vor-Ort-Veranstaltungen. 
Über die Startvorbereitungen und den Verfahrensstart wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung 
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten. 
Zu Beschlusspunkt 5: Umsetzung politischer Anträge
 
Antrag der CDU-Fraktion „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ 
Der Antrag 
der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bür-
gerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 (vgl. Anlage 2) hat die Verwaltung beauftragt, geeignete 
Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu entwickeln und vorzuschlagen. 
Nach der Intention des Antrages sollte die Bürgerschaft in einem ersten Schritt in einer Form über 
den Haushalt der Stadt Münster informiert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist.  
In einem zweiten Schritt sollten geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu 
allen Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und An-
regungen zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen sollten auf 
verschiedene Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder 
schriftlich. 
Die Vorschläge sollten zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen, 
Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanbera-
tungen weitergeleitet werden. 
Nach der Verabschiedung des Haushaltes sollte der Bürgerschaft Rechenschaft darüber abgelegt 
werden, welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind. 
Mit der Vorlage V/0077/2010 hatte die Verwaltung bereits eine Verfahrensvorlage erstellt. Mit Blick 
auf das in Anlage 1 dargestellte Verfahren wird dem Antragsanliegen Rechnung getragen: In der 
Informationsphase soll auf verschiedenen Wegen über den Haushalt der Stadt Münster informiert 
werden. In der Vorschlags- und Bewertungsphase besteht für die Bürger/innen die Möglichkeit, zu

- 12 - 
V/0029/2011/1 
allen Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und An-
regungen zu machen. 
In der Dokumentationsphase werden die bestbewerteten Vorschläge von der Verwaltung aufberei-
tet und den Parteien im Rat für die Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt. 
In der Rechenschaftsphase wird für jeden Vorschlag aus der Bürgerschaft dargestellt, ob er aufge-
griffen worden ist oder nicht. 
Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion erledigt. 
Antrag der FDP-Fraktion „Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei ver-
fügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermöglichen“ 
Mit dem Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 „Modellversuch: 
Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermögli-
chen“ vom 11.01.2010 (vgl. Anlage 3) wurde die Verwaltung beauftragt zu klären, ob in einer der 
aufgrund der Einwohneranzahl geeigneten münsterschen Bezirksvertretungen ein Interesse daran 
besteht, modellhaft ein Konzept für eine Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren 
Mittel des Bezirksvertretungshaushaltes umzusetzen. 
Die Verwaltung hatte daraufhin mit den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern 
Kontakt aufgenommen, grundsätzliches Interesse am Thema Bürgerhaushalt wurde seitens der 
Bezirksbürgermeister/innen signalisiert. 
Darüber hinaus hatte die Verwaltung mit mehreren Städten über die Einführung eines Bürgerhaus-
halts auf Bezirksebene gesprochen. So wird beispielsweise in Berlin auf Ebene mehrerer Bezirke 
ein Bürgerhaushalt – zum Teil bereits seit vielen Jahren – erfolgreich umgesetzt. Allerdings sind 
die Berliner Stadtbezirke sowohl von der Einwohnerzahl als auch von der Aufgabenzuordnung 
nicht mit Stadtbezirken in Nordrhein-Westfalen vergleichbar. Allein im Stadtbezirk Berlin-
Lichtenberg leben rund 252.000 Einwohner, Lichtenberg ist für Bildungsangebote (VHS, Musik-
schule, etc.), kulturelle Angebote, Gesundheitsförderung, Kinder- und Jugendförderung, Sportför-
derung, Grünflächenunterhaltung, Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes und anderes ver-
antwortlich. 
Angesichts dieser unterschiedlichen Ausgangslagen ist auf den in Münster durchgeführten Infor-
mationsveranstaltungen auch die Frage thematisiert worden, ob zunächst mit einem Bürgerhaus-
halt auf Bezirksebene oder auf gesamtstädtischer Ebene gestartet werden sollte. Die Referenten 
auf den Informationsveranstaltungen haben – obwohl Bürgerhaushalte auf Bezirksebene erfolg-
reich durchgeführt werden können (Beispiel Berlin) – empfohlen, angesichts der Größenordnung

- 13 - 
V/0029/2011/1 
Münsters den Bürgerhaushalt auf gesamtstädtischer Ebene einzuführen, dabei aber bezirkliche 
Aspekte zu berücksichtigen. 
Die Frage, wie bezirkliche Aspekte bei einem gesamtstädtischen Bürgerhaushalt berücksichtigt 
werden können, ist auch in der Kernarbeitsgruppe besprochen worden. Dabei ist die Idee entstan-
den, Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken und die internet-gestützten Online-Dialoge mit-
einander zu verknüpfen. Sowohl im Internet als auch auf Vor-Ort-Veranstaltungen können Vor-
schläge abgegeben werden, die die Gesamtstadt oder nur einen Stadtbezirk / Stadtteil betreffen. 
Bei Abgabe eines bezirksbezogenen Vorschlags im Internet kann der entsprechende Stadtbezirk 
angewählt werden. 
In der Bewertungsphase (durch die Bürger/innen) können dann auf den Vor-Ort-Veranstaltungen in 
den Stadtbezirken die jeweils bezirksbezogenen Maßnahmen zur Bewertung vorgelegt werden. 
Auch die Bewertung über die Bürgerumfrage lässt sich bezirksbezogen durchführen. Für jeden 
Stadtbezirk werden bezirksbezogene Bewertungsbögen angefertigt. Auf diese Weise erhält man 
mit einem gesamtstädtischen Bürgerhaushalt mehrere bezirksbezogene Elemente. 
Der Antrag der FDP-Fraktion soll deshalb in der Weise aufgegriffen werden, dass die genannten 
bezirksbezogenen Elemente in das Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt aufgenommen wer-
den. Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der FDP-Fraktion erledigt. 
Zum Beschlusspunkt II. ‚Finanzielle Auswirkungen’
 
Die Verwaltung hat eine Markterkundung durchgeführt, um festzustellen, ob die in der Kernarbeits-
gruppe vorgeschlagenen Elemente des Bürger/innen-Haushalts grundsätzlich am Markt realisiert 
werden können. 
Als Ergebnis der Markterkundung ist festzuhalten, dass die unterschiedlichen Elemente des Bür-
ger/innen-Haushalts vom Markt erbracht werden können. Für die Erstellung einer Internetplattform 
für den Bürger/innen-Haushalt werden am Markt Preise im fünfstelligen Euro-Bereich gefordert. 
Nach der Erarbeitung eines detaillierten Pflichtenheftes hat sich die Verwaltung jedoch entschie-
den, eine Eigenentwicklung der Internetplattform durchzuführen. Für die Erstellung der Internet-
plattform ist dabei mit Kosten in Höhe von 13.500 Euro zu rechnen. Darüber hinaus ist nach heuti-
ger Einschätzung mit Folgekosten für Betrieb, Wartung und kleinere Anpassungen der Internet-
plattform in Höhe von jährlich ca. 2.000 Euro zu rechnen. 
Daneben ist die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und von Vor-Ort-Veranstaltungen mit Kos-
ten verbunden. Vor-Ort-Veranstaltungen sollten nach Ansicht der Kernarbeitsgruppe sowohl in der 
Vorschlagsphase (als Auftaktveranstaltung) als auch in der Bewertungsphase angeboten werden.

- 14 - 
V/0029/2011/1 
Andernfalls würden einzelne Aspekte des Bürger/innen-Haushalts nur über das Internet zugänglich 
sein. Die Verwaltung rechnet mit Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Vor-Ort-Veranstaltungen von 
ca. 15.000 Euro. 
Für eine Bürgerumfrage sollten ca. 5.000 Euro einkalkuliert werden. Mit diesem Betrag könnten in 
jedem Stadtbezirk 900 Frage- bzw. Bewertungsbögen verschickt werden. Die Repräsentativität der 
Umfrage wäre damit möglich. 
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zusätzlicher Personalbedarf entstehen kann, wenn 
Anzahl und Umfang der Bürger/innen-Vorschläge über den Umfang der Bürger-
Konsolidierungsvorschläge im Jahr 2010 hinausgehen. Die Verwaltung wird in diesem Fall dem 
Rat zu gegebener Zeit einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten. 
Neben den vorgenannten Kostengesichtspunkten ist aber auch der Nutzen von Bürger/innen-
Haushalten in den Blick zu nehmen: Erstens kann der Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und 
Verwaltung als „Wert an sich“ erkannt werden. Zweitens kann bei einzelnen kommunalen Ent-
scheidungen durch das Votum der Bürgerschaft gegebenenfalls eine höhere Entscheidungssi-
cherheit zugrunde gelegt werden. Auch kann ei ne höhere Akzeptanz von Kommunalentscheidun-
gen in der Bürgerschaft erzeugt werden. Drittens kann ein Bürger/innen-Haushalt als Demokratie 
förderndes Element angesehen werden, das einer Verwaltungs- und Politikverdrossenheit entge-
genwirken kann. 
Insofern stehen aus Sicht der Verwaltung Kosten und Nutzen des Bürger/innen-Haushalts in einem 
angemessenen Verhältnis. 
gez. 
Lewe 
Oberbürgermeister 
Anlagen
 
Anlage 1: Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt in Münster 
Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 
Anlage 3: Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010

Anlage 2

3452 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2009 
 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
       
         
 
 16.November 2009 
 
Antrag  
 
„Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu 
entwickeln und vorzuschlagen.  
 
In einem ersten Schritt soll die Bürgerschaft in einer Form über den Haushalt der Stadt Münster infor-
miert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist. Dabei sollen die Fragen, woher die Stadt ihr 
Geld bekommt, wofür sie es ausgibt, wie die finanzielle Lage ist und welche Handlungsmöglichkeiten 
für Stadt und Rat bestehen, aufbereitet werden. Die Ergebnisse sollen in verschiedenen, jeweils ge- 
eigneten Formaten präsentiert werden, z.B. im Internet, als Printprodukt oder als Informationsveran- 
staltung.    
 
In einem zweiten Schritt sollen geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu allen 
Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und Anregungen 
zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen müssen auf verschiedene 
Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder schriftlich. Soweit der 
Bürgervorschlag Mehrausgaben beinhaltet, sollte auch ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden. 
Die Vorschläge sollen zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen, 
Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanberatun- 
gen weitergeleitet werden.   
 
Nach der Verabschiedung des Haushaltes, für den selbstverständlich ausschließlich der Rat der Stadt 
Münster Verantwortung trägt, wird die Stadt Münster der Bürgerschaft Rechenschaft darüber ablegen, 
welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind.  
 
Begründung: 
 
Die CDU Münster hat in ihrem Wahlprogramm 2009 die Einrichtung eines Bürgerhaushaltes gefordert. 
Gerade in Zeiten angespannter wirtschaftlicher Situationen, ist die Erhöhung der Transparenz der 
wirtschaftlichen Situation einer Kommune geboten. Durch die Einführung des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements ist der städtische Haushalt für Nicht-Fachleute fast nicht mehr zu verstehen. 
Daher soll in einem ersten Schritt die Bürgerschaft in allgemeinverständlicher Weise über den Haus- 
halt ihrer Stadt informiert werden. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger 
bei der Verteilung bzw. Reduzierung entsprechender Finanzmittel zu beteiligen und konkrete Anre- 
gungen und Hinweise zu erhalten. Es sollte dabei jedoch nie der Eindruck entstehen, der Rat trete die 
Entscheidungskompetenz für den Haushalt an die Bürgerschaft ab.    
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenbäumer 
Olaf Dre ßen 
Edgar Dr üge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von G öwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

Hauptvorlage V/0029/2011 mit Anlagen

42683 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Dezernat OB / II 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0029/2011  
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Uetz / Herr Möller 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2011 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
22.02.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
16.02.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Kernarbeitsgruppe zum Bürger/innen-Haushalt 
1. Die in der Begründung dargestellten Aktivitäten der Kernarbeitsgruppe, die den Verfahrens-
entwurf für einen Bürger/innen-Haushalt in der Stadt Münster erarbeitet hat, werden zur 
Kenntnis genommen. 
Einrichtung und Verfahren eines Bürger/innen-Haushalts 
2.1 Der Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster gemäß dem in Anlage 1 
dargestellten Verfahren ab dem Jahr 2011 wird zugestimmt.  
2.2 Das Verfahren setzt sich aus folgenden Phasen zusammen: 
- Informationsphase 
- Vorschlagsphase 
- Bewertungsphase 
- Dokumentationsphase 
- Rechenschaftsphase. 
2.3 Der Bürger/innen-Haushalt besteht aus mehreren Komponenten bzw. Beteiligungsformen: 
- Internet-gestützte Dialoge 
- Veranstaltungen in den Stadtbezirken 
- Schriftliche Umfrage. 
492-60 20 / 492-70 22 
 
E-Mail: 
MoellerFrank@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.01.2011 
V/0029/2011

- 2 - 
2.4 Die im Rahmen des Bürger/innen-Haushalts gesammelten und bewerteten Vorschläge werden 
dem Rat der Stadt Münster gleichzeitig mit Einbringung des jeweiligen Haushaltsplanentwur-
fes vorgelegt, so dass die Vorschläge bei den Etatberatungen der Parteien berücksichtigt wer-
den können. 
Einrichtung eines Beirates
 
3. Zur weiteren Begleitung des Bürger/innen-Haushalts wird ein Beirat eingerichtet. Der Beirat 
tagt unterjährig und kann bei Bedarf Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Verfahren 
des Bürger/innen-Haushalts erarbeiten. Der Rat der Stadt Münster entscheidet über diese Än-
derungs- oder Ergänzungsvorschläge. Der Beirat setzt sich zusammen aus interessierten 
Bürger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Ver-
bände und Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung. 
Verfahrensstart für den Bürger/innen-Haushalt
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung des Bürger/innen-Haushaltes in Münster kurz-
fristig so vorzubereiten, dass im April 2011 der Verfahrensstart erfolgen kann. Über die Start-
vorbereitungen und den Verfahrensstart wird die Verwaltung in der April-Sitzung des Aus-
schusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten. 
Umsetzung politischer Anträge
 
5. Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-
R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 erledigt. 
6. Der Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 „Modellversuch: 
Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung er-
möglichen“ vom 11.01.2010 wird in der Weise aufgegriffen, dass zahlreiche bezirksbezogene 
Elemente in das Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt aufgenommen werden. Mit Umset-
zung dieser Vorlage ist der Antrag der FDP-Fraktion erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Aufwendungen für die Einführung des Bürger/innen-Haushalts werden sich im Jahr 2011 vor-
aussichtlich auf rd. 60.000 Euro belaufen. Hiervon entfallen auf die Produktgruppe  
 
- 0109 „Finanz- und Beteiligungsmanagement“ 15.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und 
Vor-Ort-Veranstaltungen und 40.000 Euro für die Erstellung der Internettplattform (nach 
heutigen Anforderungen, die endgültigen Kosten für die Internetplattform können erst 
nach Erstellung des Pflichtenheftes detailliert genannt werden). Darüber hinaus ist nach 
heutiger Einschätzung mit Folgekosten für Betrieb, Wartung und kleinere Anpassungen 
der Internetplattform in Höhe von jährlich ca. 10.000 Euro zu rechnen.  
- 0901 „Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung“ in Höhe von 5.000 Euro (Durchfüh-
rung einer Bürgerumfrage als Teil des Bürgerhaushalts). 
V/0029/2011

- 3 - 
Die Aufwendungen sind zunächst aus den Budgets der zuvor genannten Produktgruppen zu 
bestreiten. Mit dem geplanten Nachtrag zum Haushaltsplan 2011 sind die Mittel dann zusätzlich 
bereitzustellen. 
Begründung: 
Zu Beschlusspunkt 1: Kernarbeitsgruppe zum Bürger/innen-Haushalt
 
Ausgangslage 
Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Münster hat am 3. Februar 2010 zur weiteren Umset-
zung eines Bürgerhaushaltes in Münster Folgendes beschlossen: 
„Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam mit interessierten 
Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern zu erarbeiten, diese im federfüh-
renden Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und im Ausschuss für Gleich-
stellung abzustimmen und über die weiteren Umsetzungsschritte regelmäßig zu berichten.“ 
Ausgangspunkt für diesen Beschluss war der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Nr. A-R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 (vgl. Anlage 2). 
Einrichtung einer Kernarbeitsgruppe 
Vor diesem Hintergrund hatte die Stadtverwaltung auf der ersten Bürgerversammlung zum städti-
schen Haushalt am 14.01.2010 interessierte Ei nwohnerinnen und Einwohner um Mitwirkung bei 
der Entwicklung eines Bürgerhaushaltes in Münster gebeten. Im Nachgang zur Bürgerversamm-
lung haben sich 12 Einwohner/innen gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung in einer soge-
nannten Kernarbeitsgruppe zusammengefunden. Die erste Sitzung der Kernarbeitsgruppe hat am 
24.02.2010 stattgefunden. Die Sitzungen der Kernarbeitsgruppe sind nachfolgend aufgeführt und 
die wesentlichen Inhalte der Sitzungen kurz dargestellt: 
Sitzung am 24.02.2010: - Darstellung aktueller und zukünftig denkbarer Formen der Bürgerbeteili-
gung am Haushalt 
Sitzung am 23.03.2010:  - Abstimmung eines Entwurfes für einen Workshop zum Bürger/innen-
Haushalt für Münster 
- Bürgerumfrage 2010 mit Fragen zu Einsparmöglichkeiten und Mehrein-
nahmen 
Sitzung am 29.06.2010: - Abstimmung des konkreten Programmablaufs für einen Workshop zum 
Bürger/innen-Haushalt für Münster 
- Informationen zur Bürgerumfrage 2010 und zur Haushaltskonsolidierung 
V/0029/2011

- 4 - 
Sitzung am 06.10.2010: - Nachlese Workshop zum Bürger/innen-Haushalt für Münster, der am 
18.09.2010 stattgefunden hat 
- Bericht aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen 
und Liegenschaften zum Thema Bürger/innen-Haushalt 
- Bildung mehrerer „Unterarbeitsgruppen“ 
- Vorstellung des von der Unterarbeitsgruppe „Inhalte / Organisation“ erar-
beiteten Verfahrensentwurf für den Bürger/innen-Haushalt in Münster 
Sitzung am 16.11.2010: 
- Weitere „Verfeinerung“ des Verfahrensentwurfs für den Bürger/innen-
Haushalt in Münster 
Sitzung am 14.12.2010: 
- Diskussion über die wesentlichen Eckpunkte der städtischen Beschluss-
vorlage zum Bürger/innen-Haushalt 
Sitzung am 10.01.2011: 
Seit der ersten Sitzung der Kernarbeitsgruppe ist die Zahl der Teilnehmer/innen aus der Bürger-
schaft kontinuierlich angestiegen. Aktuell engagieren sich 36 Einwohner/innen in der Kernarbeits-
gruppe. 
Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung eines Bürger/innen-Haushaltes 
Die Kernarbeitsgruppe hat im letzten Jahr mehrere Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung 
eines Bürger/innen-Haushaltes organisiert. Eine erste Veranstaltung hat am 29.04.2010 unter 
dem Titel „Ein Bürgerhaushalt für Münster“ stattgefunden. Der Politikwissenschaftler Dr. Carsten 
Herzberg, der am Centre Marc Bloch, einem deutsch-französischen Forschungsinstitut in Berlin 
arbeitet, stellte die Anfänge von Bürgerhaushalten in Südamerika dar. Anschließend berichtete er 
über die Entwicklung in Europa und speziell in Deutschland. Dabei ging er auch auf die unter-
schiedlichen Modelle von Bürgerhaushalten ein. 
Welche Chancen bietet ein Bürgerhaushalt für eine Stadt? Lohnt sich ein Bürgerhaushalt auch bei 
knapper Kassenlage? Worauf ist zu achten, wenn Bürgerbeteiligung eine positive Wirkung haben 
soll? Solche und ähnliche Fragen beantwortete Dr. Herzberg in seinem Vortrag, bevor mit den teil-
nehmenden Bürgerinnen und Bürgern diskutiert wurde. 
Eine weitere, ganztägige Informationsveranstaltung wurde am 18.09.2010 durchgeführt: Ein 
Workshop zum Bürger/innen-Haushalt für Münster . Rund 40 Bürgerinnen und Bürger hatten 
sich Zeit genommen, um zusammen mit Experten Vorschläge zu erarbeiten, wie Bürgerinnen und 
Bürger zukünftig am städtischen Haushaltsverfahren beteiligt werden können. 
Auftakt des Workshops war ein Vortrag von Johannes Middendorf, der den Bürgerhaushalt des 
Berliner Stadtbezirks Lichtenberg beleuchtete. In Lichtenberg setzt man seit Jahren auf eine Kom-
bination von mehreren Elementen: Auf Veranstaltungen vor Ort in den einzelnen Stadtteilen des 
Bezirks, auf eine breit angelegte Bürgerumfrage und auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bür-
ger über das Internet. Über diese drei Wege werden Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen 
V/0029/2011

- 5 - 
und Bürger - nach abschließendem Beschluss durch di e Bezirksverordnetenversammlung - in den 
Bezirkshaushalt aufgenommen. 
Im zweiten Vortrag des Workshops stellte Volker Vorwerk mögliche Bestandteile eines Münstera-
ner Bürgerhaushalts vor. Dazu arbeitete er zunä chst die unterschiedlichen Modelle von Bürger-
haushalten in Deutschland heraus: schwerpunktmäßig internet-gestützte Beteiligung (z. B. Köln), 
Beteiligung ausschließlich über Vor-Ort-Veranstaltungen (z. B. Emsdetten) und Kombinationsmo-
delle (z. B. Berlin-Lichtenberg). Seine Empfehlung für Münster lautete schließlich, auf ein Kombi-
nationsmodell zu setzen und dabei die in Münster bereits vorhandenen Ansätze (z. B. im Rahmen 
der Konsolidierung) nutzbar zu machen. 
Nach diesen beiden Vorträgen war die Grundlage dafür gelegt, in drei unterschiedlichen Arbeits-
gruppen in verschiedene Aspekte von Bürgerhaushalten tiefer einzusteigen. Die Arbeitsgruppen 
setzten sich konkret mit folgenden Fragestellungen auseinander: 
1. Arbeitsgruppe: Online-Dialoge: Ein wichtiger Bestandteil des Bürgerhaushalts in Münster? 
2. Arbeitsgruppe: Welche Beiträge können Vor-Ort-Veranstaltungen zur Diskussion um den Haus-
halt liefern? 
3. Arbeitsgruppe: Wie soll die Bürgerbeteiligung zum Haushalt in Münster thematisch ausgerichtet 
werden? 
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden anschließend in großer Runde vorgestellt und disku-
tiert. 
Internetseite zur Vorbereitung eines Bürger/innen-Haushaltes 
Die Stadtverwaltung hat im Februar 2010 eine Internetseite eingerichtet, auf der sämtliche Informa-
tionen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bürger/innen-Haushaltes stehen, zu fin-
den sind. Die Informationen sind abrufbar unter 
www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php
  
Zu Beschlusspunkt 2: Einrichtung und Verfahren eines Bürger/innen-Haushalts 
Beteiligungsformen des Bürger/innen-Haushalts 
Kernarbeitsgruppe und Stadtverwaltung haben sich im letzten Jahr intensiv mit den vorhandenen 
Bürgerhaushaltsmodellen in anderen Städten beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass eine umfas-
sende Beteiligung der Bürger/innen dann gewährleistet werden kann, wenn mindestens zwei Be-
teiligungsformen existieren: internet-gestützte Dialogmöglichkeiten und Vor-Ort-Veranstaltungen in 
den Stadtbezirken. 
V/0029/2011

- 6 - 
Deshalb sieht der Verfahrensvorschlag gemäß Anlage 1 auch beide Beteiligungsformen vor, er-
gänzt um eine Bürgerumfrage. 
Internet-gestützte Dialoge bieten mehrere Vorteile und können die Akzeptanz eines Bürgerhaus-
halts erhöhen: 
• Es können beliebig viele Menschen an internet-gestützten Dialogen teilnehmen. 
• Internet-gestützte Dialoge können auch dann stattfinden, wenn die Dialogpartner zeitlich 
oder räumlich voneinander getrennt sind. 
• Man erzielt eine hohe Transparenz und kann einzelne Personengruppen gezielt anspre-
chen (z. B. die Einwohner/innen eines Stadtbezirks). 
• Mehrere Dialogmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Lesen, Vorschlagen, Bewerten, Kom-
mentieren. 
• Man hat einen zentralen Ort, wo das Wissen über den Bürger/innen-Haushalt (z. B. Vor-
schläge, Ratsbeschlüsse, etc.) zur Verfügung steht. 
• Die Dokumentation des Bürger/innen-Haushaltes ist im Internet vergleichsweise günstig. 
Nachteilig an internet-gestützten Dialogen ist, dass Missverständnisse bei rein schriftlicher Kom-
munikation entstehen können, z. B., weil die Körpersprache fehlt. Ein weiterer gewichtiger Nachteil 
ist, dass noch nicht die gesamte Bevölkerung über das Internet erreicht werden kann: Insbesonde-
re bei älteren Menschen sind Internetzugänge teilweise (noch) nicht vorhanden, oder die im Inter-
net üblichen Kommunikationstechniken sind nicht bekannt. 
Wegen der eben erwähnten Nachteile bieten sich neben internet-gestützten Dialogen Vor-Ort-
Veranstaltungen an. Die Vorteile von Vor-Ort-Veranstaltungen sind nachfolgend dargestellt: 
• Auf Vor-Ort-Veranstaltungen sind intensive Diskussionen möglich. 
• Es besteht die Möglichkeit, über konkrete Sachverhalte einen Konsens zu erzielen. 
• Die Authentizität der Sprechenden ist auf Vor-Ort-Veranstaltungen spür- und erlebbar. 
• Vor-Ort-Veranstaltungen finden an konkreten Orten und zu konkreten Zeiten statt, sie ste-
hen für die Echtheit eines Bürger/innen-Haushalts. 
Nachteile gibt es auf Vor-Ort-Veranstaltungen, wenn einzelne Wortführende die Veranstaltung do-
minieren. Außerdem ist auf Vor-Ort-Veranstaltung Gruppendenken eher möglich als bei internet-
gestützten Dialogen. Die Anzahl von Vor-Ort -Veranstaltungen ist von den Ressourcen abhängig 
und insofern begrenzt. 
Als zusätzliches Element kann eine Bürgerumfrage dienen und internet-gestützte Dialoge und 
Vor-Ort-Veranstaltungen sinnvoll ergänzen. Vorteilhaft an Umfragen ist: 
• Aufgrund der Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister kann mit einer entspre-
chenden Anzahl von Fragebögen ein repräsentatives Meinungsbild erhoben werden. 
V/0029/2011

- 7 - 
• Grundsätzlich lässt sich eine größere Anz ahl von Menschen über eine Umfrage erreichen 
als über Vor-Ort-Veranstaltungen. 
• Die Umfrage eignet sich insbesondere zum Bewerten von Vorschlägen und zum Bilden ei-
ner Rangfolge. 
Umfragen stoßen an Kapazitätsgrenzen, wenn es viele und umfangreiche Vorschläge gibt, die zu 
bewerten sind. Es muss immer auch der Aufwand für die Erstellung des Umfragebogens, für den 
Versand und für die Auswertung berücksichtigt werden. 
Verfahren des Bürger/innen-Haushalts 
Wichtig für das geplante Verfahren des Bürger/innen-Haushalts ist es, dass 
- der Bürger/innen-Haushalt als Prozess verstand en wird, der nicht nach einem Jahr abgeschlos-
sen ist und wo Veränderungen möglich sind; 
- der Bürger/innen-Haushalt niedrigschwellig, einfach, transparent und verständlich ist; 
- der Bürger/innen-Haushalt auch dazu genutzt wird, unterschiedliche Informationen über den 
kommunalen Haushalt, die aktuelle städtische Finanzlage, die Haushaltsaufstellung und -
verabschiedung den interessierten Bürger/innen näher zu bringen. 
Das geplante Verfahren des Bürger/innen-Haushalts ist in Anlage 1 dargestellt. Es besteht aus 
mehreren Phasen, wobei jede Phase einen konkreten Anfangszeitpunkt und Endzeitpunkt besitzt. 
Lediglich die Informationsphase zieht sich über das gesamte Verfahren des Bürger/innen-
Haushalts. 
Die einzelnen Phasen werden nachfolgend ausführlich beschrieben. 
Informationsphase 
Um das Bürger/innen-Haushaltsverfahren bekannt zu machen, ist es erforderlich, auf den Bür-
ger/innen-Haushalt und seine Beteiligungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Das ge-
schieht im Rahmen der Informationsphase. Die Informationsphase zieht sich wie gesagt über 
das gesamte Verfahren, so dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten Informationen vermittelt wer-
den können. Dies kann beispielsweise über Pressemitteilungen, E-Mail-Newsletter, städtische 
Internetseiten, Flyer, Plakate und auch über Informationsveranstaltungen erfolgen. 
Im Rahmen der Information über den Bürger/innen-Haushalt besteht auch die Möglichkeit, auf 
alternativ bestehende Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerschaft (z. B. Anregungen nach § 24 
der Gemeindeordnung NRW) hinzuweisen. 
V/0029/2011

- 8 - 
Vorschlagsphase 
Nach Einrichtung der entsprechenden Internetplattform startet voraussichtlich Anfang April 2011 
die Vorschlagsphase des Bürger/innen-Haushalts. Vorschläge der Bürger/innen zu allen Aspek-
ten der städtischen Haushaltspolitik können ohne inhaltliche Beschränkung  grundsätzlich 
schriftlich, telefonisch, auf Veranstaltungen oder im Internet abgegeben werden. Alle Vorschlä-
ge werden elektronisch erfasst und auf der Internetplattform zur Verfügung gestellt. 
Vorschläge kommen aus der Bürgerschaft. Die Stadtverwaltung wird keine eigenen Vorschläge 
auf der Internetplattform einstellen, um das Verfahren nicht zu beeinflussen. Wer einen Vor-
schlag im Internet abgeben möchte, muss sich registrieren. Die Registrierung ist nicht nur für 
die Vorschlagsphase, sondern auch für die anschließende Bewertungsphase wichtig, um Mani-
pulationen (mehrfaches Abstimmen für einen Vorschlag durch dieselbe Person) zu verhindern. 
Ein Redaktionsteam der Stadtverwaltung, gegebenenfalls mit externer Unterstützung, sichtet 
die eingehenden Vorschläge und gibt sie frei, sofern es sich nicht um Gewalt verherrlichende, 
radikale oder ähnliche Vorschläge handelt. 
Selbstverständlich können Vorschläge durch andere (registrierte) Nutzer im Internet kommen-
tiert werden. So ist bereits in der Vorschlagsphase ein erstes Stimmungsbild zu den Vorschlä-
gen erkennbar. 
Alle Vorschläge, die bis Anfang / Mitte Mai abgegeben werden, können für den aktuellen Bür-
gerhaushalt (bis Mai 2011 also für den (Bürger-)Haushalt 2012) genutzt werden. Vorschläge, 
die später eingehen, werden für den nächsten Bürgerhaushalt (also beispielsweise 2013) auf-
gehoben. 
Bewertungsphase 
Die in der Vorschlagsphase gesammelten Vorschläge können in der sich anschließenden Be-
wertungsphase bewertet werden. Bewertungen können auf Vor-Ort-Veranstaltungen, im Inter-
net und mittels einer schriftlichen Bürgerumfrage abgegeben werden. Auch soll es in dieser 
Phase weiterhin eine Kommentierungsmöglichkeit geben. 
Ziel der Bewertungsphase ist es, eine Rangfolge der eingereichten Vorschläge zu erstellen. 
Dazu ist es nach Einschätzung der Stadtverwaltung sinnvoll, auf der Internetplattform eine dy-
namische (also wechselnde) Listung der Vorschläge vorzunehmen, so dass jeder Vorschlag die 
Chance auf Bewertung hat. Für die Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken bietet es sich 
an, die jeweiligen bezirksbezogenen Vorschläge bewerten zu lassen. Parallel dazu wird mittels 
einer schriftlichen Bürgerumfrage ein repräsentatives Meinungsbild erhoben. Dabei wird den 
Bürgerinnen und Bürgern eine Auswahl sowohl stadtbezirksübergreifender Vorschläge als auch 
der jeweiligen stadtbezirksbezogenen Vorschläge zur Bewertung vorgelegt. Geplant ist die Ver-
schickung von 900 Fragebögen je Stadtbezirk (siehe auch Begründung zu Beschlusspunkt 5).  
V/0029/2011

- 9 - 
Die bestbewerteten Vorschläge (Anzahl wird in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der Vorschlä-
ge und Bewertungen festgelegt) aus dem Internetdialog, aus den Vor-Ort-Veranstaltungen und 
aus der schriftlichen Bürgerumfrage werden anschließend in der nächsten Phase aufbereitet. 
Als Voraussetzung für die Aufnahme in die „Bestenliste“ muss eine Mindestanzahl von Bewer-
tungen pro Vorschlag vorliegen. 
Dokumentationsphase 
Die Verwaltung prüft die bestbewerteten Vorschläge auf Umsetzbarkeit, haushalterische Wir-
kung, etc. und dokumentiert dies für Rat und Bürgerschaft.  
Ziel sollte es sein, diese Dokumentation dem Rat und der Bürgerschaft zeitgleich mit der Ein-
bringung des Haushaltsplanentwurfs (also für den Haushaltsplanentwurf 2012 im September 
2011) zugänglich zu machen. So besteht für die Parteien im Rat der Stadt Münster die Möglich-
keit, die Bürgervorschläge in den Haushaltsklausuren angemessen zu berücksichtigen. 
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Verwaltung die Bürgervorschläge nicht in 
den Haushaltsplanentwurf einarbeitet. Sie werden in einer separaten städtischen Vorlage und 
auf der Internetplattform dokumentiert. Die Bürgervorschläge fließen erst dann in den Haushalt 
ein, wenn die kommunalen Gremien die Vorschläge während der Haushaltsberatungen aufgrei-
fen. 
Rechenschaftsphase 
Kernelement eines jeden Bürgerhaushalts ist es, über die getroffenen Beschlüsse zu den Bür-
gervorschlägen Rechenschaft abzulegen. Dazu muss der Rat im Rahmen des Satzungsbe-
schlusses zum Haushalt über die priorisierten Vorschläge entscheiden. 
Die Ratsbeschlüsse – und auch ihre Umsetzung – sind zu dokumentieren und werden auf der 
Internetplattform zugänglich gemacht. 
Wie bei den vorangehenden Phasen auch wird die Verwaltung die Erfahrungen anderer Städte 
und Gemeinden mit der Rechenschaftslegung berücksichtigen. 
Im darauf folgenden Jahr beginnt der Bürger/innen-Haushalt wieder mit der Informations- und der 
Vorschlagsphase. 
Zu Beschlusspunkt 3: Einrichtung eines Beirates
 
Die Stadtverwaltung schlägt die Einrichtung eines Beirates zum Bürger/innen-Haushalt vor. Ers-
tens wird damit der Beschluss des Hauptausschusses vom 03.02.2010 fortgeführt, gemeinsam mit 
Bürger/innen das Verfahren zu entwickeln bzw. dann weiterzuentwickeln. Zweitens können in ei-
nem Beirat auftretende Probleme, Veränderungsnotwendigkeiten und ähnliches diskutiert werden. 
V/0029/2011

- 10 - 
Die Verwaltung versteht den Beirat als offenes Gremium, ähnlich der bislang bestehenden Kernar-
beitsgruppe. Deshalb sollte der Beirat möglichst breit besetzt werden und aus interessierten Bür-
ger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Verbände 
und Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung bestehen. 
Die bislang bestehende Kernarbeitsgruppe geht im Beirat auf. Die Stadtverwaltung übernimmt die 
Geschäftsführung für die Sitzungen des Beirates. 
Zu Beschlusspunkt 4: Verfahrensstart für den Bürger/innen-Haushalt
 
Um bereits im Jahr 2011 den Bürger/innen-Haushalt in Münster durchzuführen, ist ein Verfahrens-
start im April 2011 erforderlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Bürgervorschläge 
rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen der Parteien im Rat der Stadt Münster vorgelegt werden 
können. Auf den Verfahrensablauf gemäß Anlage 1 wird verwiesen. 
Für einen Verfahrensstart im April 2011 sind noch mehrere Punkte zu erledigen, unter anderem: 
- Aufbau einer geeigneten Internetplattform 
- Einrichtung eines Redaktions-/Moderationsteams, gegebenenfalls mit externer Unterstützung 
- Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung und mehrerer Vor-Ort-Veranstaltungen. 
Über die Startvorbereitungen und den Verfahrensstart wird die Verwaltung in der April-Sitzung des 
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten. 
Zu Beschlusspunkt 5: Umsetzung politischer Anträge
 
Antrag der CDU-Fraktion „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ 
Der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bür-
gerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 (vgl. Anlage 2) hat die Verwaltung beauftragt, geeignete 
Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu entwickeln und vorzuschlagen. 
Nach der Intention des Antrages sollte die Bürgerschaft in einem ersten Schritt in einer Form über 
den Haushalt der Stadt Münster informiert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist.  
In einem zweiten Schritt sollten geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu 
allen Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und An-
regungen zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen sollten auf 
verschiedene Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder 
schriftlich. 
V/0029/2011

- 11 - 
Die Vorschläge sollten zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen, 
Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanbera-
tungen weitergeleitet werden. 
Nach der Verabschiedung des Haushaltes sollte der Bürgerschaft Rechenschaft darüber abgelegt 
werden, welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind. 
Mit der Vorlage V/0077/2010 hatte die Verwaltung bereits eine Verfahrensvorlage erstellt. Mit Blick 
auf das in Anlage 1 dargestellte Verfahren wird dem Antragsanliegen Rechnung getragen: In der 
Informationsphase soll auf verschiedenen Wegen über den Haushalt der Stadt Münster informiert 
werden. In der Vorschlags- und Bewertungsphase besteht für die Bürger/innen die Möglichkeit, zu 
allen Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und An-
regungen zu machen. 
In der Dokumentationsphase werden die bestbewerteten Vorschläge von der Verwaltung aufberei-
tet und den Parteien im Rat für die Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt. 
In der Rechenschaftsphase wird für jeden Vorschlag aus der Bürgerschaft dargestellt, ob er aufge-
griffen worden ist oder nicht. 
Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion erledigt. 
Antrag der FDP-Fraktion „Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei ver-
fügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermöglichen“ 
Mit dem Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 „Modellversuch: 
Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermögli-
chen“ vom 11.01.2010 (vgl. Anlage 3) wurde die Verwaltung beauftragt zu klären, ob in einer der 
aufgrund der Einwohneranzahl geeigneten münsterschen Bezirksvertretungen ein Interesse daran 
besteht, modellhaft ein Konzept für eine Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren 
Mittel des Bezirksvertretungshaushaltes umzusetzen. 
Die Verwaltung hatte daraufhin mit den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern 
Kontakt aufgenommen, grundsätzliches Interesse am Thema Bürgerhaushalt wurde seitens der 
Bezirksbürgermeister/innen signalisiert. 
Darüber hinaus hatte die Verwaltung mit mehreren Städten über die Einführung eines Bürgerhaus-
halts auf Bezirksebene gesprochen. So wird beispielsweise in Berlin auf Ebene mehrerer Bezirke 
ein Bürgerhaushalt – zum Teil bereits seit vielen Jahren – erfolgreich umgesetzt. Allerdings sind 
die Berliner Stadtbezirke sowohl von der Einwohnerzahl als auch von der Aufgabenzuordnung 
nicht mit Stadtbezirken in Nordrhein-Westfalen vergleichbar. Allein im Stadtbezirk Berlin-
Lichtenberg leben rund 252.000 Einwohner, Lichtenberg ist für Bildungsangebote (VHS, Musik-
V/0029/2011

- 12 - 
schule, etc.), kulturelle Angebote, Gesundheitsförderung, Kinder- und Jugendförderung, Sportför-
derung, Grünflächenunterhaltung, Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes und anderes ver-
antwortlich. 
Angesichts dieser unterschiedlichen Ausgangslagen ist auf den in Münster durchgeführten Infor-
mationsveranstaltungen auch die Frage thematisiert worden, ob zunächst mit einem Bürgerhaus-
halt auf Bezirksebene oder auf gesamtstädtischer Ebene gestartet werden sollte. Die Referenten 
auf den Informationsveranstaltungen haben – obwohl Bürgerhaushalte auf Bezirksebene erfolg-
reich durchgeführt werden können (Beispiel Berlin) – empfohlen, angesichts der Größenordnung 
Münsters den Bürgerhaushalt auf gesamtstädtischer Ebene einzuführen, dabei aber bezirkliche 
Aspekte zu berücksichtigen. 
Die Frage, wie bezirkliche Aspekte bei einem gesamtstädtischen Bürgerhaushalt berücksichtigt 
werden können, ist auch in der Kernarbeitsgruppe besprochen worden. Dabei ist die Idee entstan-
den, Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken und die internet-gestützten Online-Dialoge mit-
einander zu verknüpfen. Sowohl im Internet als auch auf Vor-Ort-Veranstaltungen können Vor-
schläge abgegeben werden, die die Gesamtstadt oder nur einen Stadtbezirk / Stadtteil betreffen. 
Bei Abgabe eines bezirksbezogenen Vorschlags im Internet kann der entsprechende Stadtbezirk 
angewählt werden. 
In der Bewertungsphase (durch die Bürger/innen) können dann auf den Vor-Ort-Veranstaltungen in 
den Stadtbezirken die jeweils bezirksbezogenen Maßnahmen zur Bewertung vorgelegt werden. 
Auch die Bewertung über die Bürgerumfrage lässt sich bezirksbezogen durchführen. Für jeden 
Stadtbezirk werden bezirksbezogene Bewertungsbögen angefertigt. Auf diese Weise erhält man 
mit einem gesamtstädtischen Bürgerhaushalt mehrere bezirksbezogene Elemente. 
Der Antrag der FDP-Fraktion soll deshalb in der Weise aufgegriffen werden, dass die genannten 
bezirksbezogenen Elemente in das Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt aufgenommen wer-
den. Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der FDP-Fraktion erledigt. 
Zum Beschlusspunkt „Finanzielle Auswirkungen“
 
Die Verwaltung hat eine Markterkundung durchgeführt, um festzustellen, ob die in der Kernarbeits-
gruppe vorgeschlagenen Elemente des Bürger/innen-Haushalts grundsätzlich am Markt realisiert 
werden können. 
Als Ergebnis der Markterkundung ist festzuhalten, dass die unterschiedlichen Elemente des Bür-
ger/innen-Haushalts vom Markt erbracht werden können. Für die Erstellung einer Internetplattform 
für den Bürger/innen-Haushalt werden am Markt Preise im fünfstelligen Euro-Bereich gefordert. 
V/0029/2011

- 13 - 
Vor diesem Hintergrund wird zunächst mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 40.000 Euro 
(die Kosten für die Internetplattform werden nach Erstellung des Pflichtenheftes detailliert geplant) 
gerechnet. 
Daneben ist die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und von Vor-Ort-Veranstaltungen mit Kos-
ten verbunden. Vor-Ort-Veranstaltungen sollten nach Ansicht der Kernarbeitsgruppe sowohl in der 
Vorschlagsphase (als Auftaktveranstaltung) als auch in der Bewertungsphase angeboten werden. 
Andernfalls würden einzelne Aspekte des Bürger/innen-Haushalts nur über das Internet zugänglich 
sein. Die Verwaltung rechnet mit Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Vor-Ort-Veranstaltungen von 
ca. 15.000 Euro. 
Für eine Bürgerumfrage sollten ca. 5.000 Euro einkalkuliert werden. Mit diesem Betrag könnten in 
jedem Stadtbezirk 900 Frage- bzw. Bewertungsbögen verschickt werden. Die Repräsentativität der 
Umfrage wäre damit möglich. 
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zusätzlicher Personalbedarf entstehen kann, wenn 
Anzahl und Umfang der Bürger/innen-Vorschläge über den Umfang der Bürger-
Konsolidierungsvorschläge im Jahr 2010 hinausgehen. Die Verwaltung wird in diesem Fall dem 
Rat zu gegebener Zeit einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten. 
Neben den vorgenannten Kostengesichtspunkten ist aber auch der Nutzen von Bürger/innen-
Haushalten in den Blick zu nehmen: Erstens kann der Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und 
Verwaltung als „Wert an sich“ erkannt werden. Zweitens kann bei einzelnen kommunalen Ent-
scheidungen durch das Votum der Bürgerschaft gegebenenfalls eine höhere Entscheidungssi-
cherheit zugrunde gelegt werden. Auch kann ei ne höhere Akzeptanz von Kommunalentscheidun-
gen in der Bürgerschaft erzeugt werden. Drittens kann ein Bürger/innen-Haushalt als Demokratie 
förderndes Element angesehen werden, das einer Verwaltungs- und Politikverdrossenheit entge-
genwirken kann. 
Insofern stehen aus Sicht der Verwaltung Kosten und Nutzen des Bürger/innen-Haushalts in einem 
angemessenen Verhältnis. 
Lewe 
Oberbürgermeister 
Anlagen
 
Anlage 1: Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt in Münster 
Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 
Anlage 3: Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 
V/0029/2011

- 14 - 
V/0029/2011

Informationsphase 
 
Geplanter Rats- 
beschluss zum 
Bürgerhaushalt 
02  / 2011  
03  / 2011  
04  / 2011  
05  / 2011  
06  / 2011  
07  / 2011  
08  / 2011  
09  / 2011  
10  / 2011  
11  / 2011  
12  / 2011  
01 / 2012  
02 / 2012  
03 / 2012  
Vorschlagsphase   
	

	 

		 


 
Informationsphase 
Bewertungs- 
phase 


 
!"

Eckwerte- bzw. 
Strategiebeschluss 
des Rates 
Ratsbeschluss 
zum Haushalt 
2012 
Einbringung 
Haushaltsentwurf 
2012 in den Rat 
Dokumentati- 
onsphase   
#	
"	
" 
	$%&		
 
Rechenschafts- 
phase   
"	
"'	$( 
	&		  
Nächste                        
Vorschlags-                       
phase                          
B Ü R G E R I N N E N -   U N D   B Ü R G E R H A U S H A L T   M Ü N S T E R 
- Verfahrensentwurf - 
Andere Beteiligungsmöglichkeiten 
Bürger/innen-
Haushalt 
V/0029/2011, Anlage 1

Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2009 
 
 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
       
         
 
 16.November 2009 
 
Antrag  
 
„Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu 
entwickeln und vorzuschlagen.  
 
In einem ersten Schritt soll die Bürgerschaft in einer Form über den Haushalt der Stadt Münster infor-
miert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist. Dabei sollen die Fragen, woher die Stadt ihr 
Geld bekommt, wofür sie es ausgibt, wie die finanzielle Lage ist und welche Handlungsmöglichkeiten 
für Stadt und Rat bestehen, aufbereitet werden. Die Ergebnisse sollen in verschiedenen, jeweils ge- 
eigneten Formaten präsentiert werden, z.B. im Internet, als Printprodukt oder als Informationsveran- 
staltung.    
 
In einem zweiten Schritt sollen geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu allen 
Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und Anregungen 
zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen müssen auf verschiedene 
Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder schriftlich. Soweit der 
Bürgervorschlag Mehrausgaben beinhaltet, sollte auch ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden. 
Die Vorschläge sollen zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen, 
Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanberatun- 
gen weitergeleitet werden.   
 
Nach der Verabschiedung des Haushaltes, für den selbstverständlich ausschließlich der Rat der Stadt 
Münster Verantwortung trägt, wird die Stadt Münster der Bürgerschaft Rechenschaft darüber ablegen, 
welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind.  
 
Begründung: 
 
Die CDU Münster hat in ihrem Wahlprogramm 2009 die Einrichtung eines Bürgerhaushaltes gefordert. 
Gerade in Zeiten angespannter wirtschaftlicher Situationen, ist die Erhöhung der Transparenz der 
wirtschaftlichen Situation einer Kommune geboten. Durch die Einführung des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements ist der städtische Haushalt für Nicht-Fachleute fast nicht mehr zu verstehen. 
Daher soll in einem ersten Schritt die Bürgerschaft in allgemeinverständlicher Weise über den Haus- 
halt ihrer Stadt informiert werden. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger 
bei der Verteilung bzw. Reduzierung entsprechender Finanzmittel zu beteiligen und konkrete Anre- 
gungen und Hinweise zu erhalten. Es sollte dabei jedoch nie der Eindruck entstehen, der Rat trete die 
Entscheidungskompetenz für den Haushalt an die Bürgerschaft ab.    
 
gez. 
H.-Dieter Sellenriek 
Gilbert Aldejohann 
Frank Baumann 
Sybille Benning 
Georg Berding 
Dieter von den Berg 
Meik Bolte 
Heinz-Georg Buddenbäumer 
Olaf Dre ßen 
Edgar Dr üge 
 
 
Wolfhard Ediger 
Dr. Dietmar Erber 
Walter von G öwels 
Gilbert Hartmann 
Horst Kisnat 
Rolf Klein 
Bruno Kleine Borgmann 
Karl Kleine-Wilke 
Marliese Kosmider 
Franz-Pius Graf von Merveldt 
 
 
Andreas Nicklas 
Jürgen Ohm 
Robert Otte 
Karin Reismann 
Josef Rickfelder 
Stefan-Alexander Roth 
Florian Steinforth 
Barbara Stober  
Stefan Weber 
Helga Welker 
Simone Wendland

Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2010 
 
 
 
 
 
 
 
F DP - RATSFRAKTION  MÜNSTER – DIE LIBERALEN  
Die FDP  - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de 
FDP - Ratsfraktion 
 Geringhoffstraße 48 
 48163 Münster 
 Tel.: 0251 - 987 30 60 
 Fax: 0251 - 987 30 61 
 Email: fraktion@fdp-ms.de 
 
 
 
 
Münster,11. Januar 2010 
 
 
 
 
Antrag:  
 
Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei  
verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermöglichen 
 
Der Rat möge beschließen: 
Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob in ein er der aufgrund der Einwohneranzahl ge- 
eigneten münsterschen Bezirksvertretungen ein Inter esse daran besteht, modellhaft ein Kon- 
zept für eine Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der  frei verfügbaren Mittel des BV-Haushaltes 
2011 umzusetzen.  
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im Falle ein er festen Interessenbekundung durch eine 
Bezirksvertretung im Rahmen eines Modellversuchs ei n solches Konzept für eine Beteiligung 
der Bürger bei der Vergabe der frei verfügbaren Mit tel in dieser Bezirksvertretung vorzulegen. 
Bei den in Frage kommenden Bezirksvertretungen bewe gen sich die Etatansätze der frei ver- 
fügbaren Mittel im Haushaltsplanentwurf 2010 zwisch en 74.300 Euro (Bezirksvertretung Ost) 
und 130.850 Euro (Bezirksvertretung West). 
  
Im Rahmen dieses Konzepts soll die umfassende Information und Einbindung der Bürgerinnen 
und Bürger in die Beratung und Entscheidung über di e Vergabe der frei verfügbaren Mittel  
erreicht werden. Soweit der Modellversuch erfolgrei ch verläuft, kann das Konzept einer Bür- 
gerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren  Mittel einer BV dann unter Berücksichti- 
gung der unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten  der einzelnen Bezirksvertretungen auf 
die anderen Bezirksvertretungen in Münster übertrag en werden, wenn diese dem Konzept 
zustimmen.  
 
Begründung:  
Der kommunale Haushalt und auch die Haushalte der B ezirksvertretungen werden von vielen 
Bürgerinnen und Bürgern als kompliziertes, undurchs chaubares Regelwerk betrachtet. Das 
hat zur Folge, dass diese sich nicht näher damit au seinandersetzen, was sich nicht zuletzt 
auch daran zeigt, dass nur wenige Bürgerinnen und B ürger in den letzten Jahren von ihrem 
Recht Gebrauch gemacht haben, den kommunalen Haushaltsentwurf einzusehen.  
Dabei könnten der kritische Blick von außen und die  kreativen Ideen der Bürger den politisch 
Verantwortlichen nützlich sein, wie die Bertelsmann -Stiftung in ihren Studien wiederholt her- 
vorhebt. Gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen  hat die Bertelsmann-Stiftung daher 
das Projekt "Kommunaler Bürgerhaushalt NRW" ins Leb en gerufen. Darin haben sich die 
sechs Projekt-Städte Castrop-Rauxel, Emsdetten, Ham m, Hilden, Monheim und Vlotho der 
Aufgabe gestellt, ihre Aufgaben und Ausgaben transp arent zu machen und die Bürger und 
ihre Anregungen stärker in die Haushaltsentscheidungen einzubeziehen.

- 2 - 
Ziel des Projektes ist es, den Bürgern zu ermöglich en, sich aktiv  in die Aufstellung des Haus- 
halts einzubringen. Dadurch können auch die Zwänge von Ein- und Ausgaben eines kommu- 
nalen  Haushalts besser nachvollzogen und so möglicherweis e der vielfach monierten Politik- 
müdigkeit aktiv begegnet werden.  
In Deutschland gibt es bereits auf verschiedenen Eb enen Ansätze, einen Bürgerhaushalt zu 
erproben und die Bürger in die entsprechenden Entsc heidungsprozesse einzubinden. Auf der 
einen Seite gibt es dabei größere Gemeinden und Stä dte, die nach Sachgebieten differenziert 
einen Teil ihres Haushalts in Form eines Bürgerhaus haltes für die Diskussion öffnen, auf der 
anderen Seite gibt es insbesondere kleine und klein ste Gemeinden und Stadtteile, die ihren 
Gesamthaushalt im Bereich der freiwilligen Leistung en den Bürgern vor- und zur Diskussion 
stellen.  
Die Erfahrungen und Auswertungen der bisherigen Bür gerhaushalte anderer Kommunen zei- 
gen, dass die Umsetzung eines Bürgerhaushaltes und die Größe der jeweiligen Gemeinde 
oder Stadt in enger Verbindung zueinander stehen: Je kleiner die Gemeinde oder der Stadtteil 
ist, deren Haushalt diskutiert werden soll, desto e infacher ist die Umsetzung eines Bürger- 
haushaltes. Dies betrifft nicht nur die auf Seiten der Verwaltung benötigten personellen Res- 
sourcen und Sachmittel, sondern auch die Möglichkei ten und Formen der direkten Kommuni- 
kation und Information.  
Wo in kleinen Gemeinden meist schon in einer Vor-Or t-Veranstaltung alle interessierten Bür- 
gerinnen und Bürger erreicht werden, muss in größer en Städten ein deutlich höherer Aufwand 
eingeplant werden, um eine entsprechende und gut fu nktionierende Kommunikationsstruktur 
zu schaffen. So waren beispielsweise in Groß-Umstad t (22.000 Einwohner in neun einge- 
meindeten Dörfern) eine zentrale Informationsverans taltung und mehrere Bürgersprechstun- 
den als Informationsplattform ausreichend. In größe ren Städten wie Köln musste hingegen 
neben einer breit angelegten Informationskampagne u nd Bürgerversammlungen auch eine 
Internetplattform geschaffen werden, die rund um di e Uhr erreichbar ist und an sieben Tagen 
in der Woche im Mehrschichtbetrieb moderiert wird. Beim ersten Kölner Bürgerhaushalt 2008 
entstanden dabei Kosten in Höhe von 200.000 Euro fü r die Infrastruktur und die mediale Be- 
gleitung des Bürgerhaushaltes und daneben weitere P ersonalkosten. Aufgrund der ver- 
gleichsweise sehr hohen Anzahl der Einwohner hält d ie FDP-Fraktion die BV Mitte hinsichtlich 
eines Modellversuches für nicht geeignet. 
Inhaltlich hat sich gezeigt, dass die Bürgerinnen u nd Bürger in allen Kommunen mit Bürger- 
haushalten wesentlich mehr Ausgaben als Einsparunge n vorgeschlagen haben. Hier wird die 
Politik für einen entsprechenden Ausgleich sorgen müssen.  
Organisatorisch haben die bisherigen Erfahrungen ge zeigt, dass sich ein Bürgerhaushalt mit 
einem vertretbaren personellen und sächlichen Aufwand am ehesten in einem kleineren Raum 
umsetzen lässt. Die FDP-Fraktion schlägt daher vor, in einem Modellversuch zunächst in einer 
münsterschen Bezirksvertretung ein solches Konzept für eine Beteiligung der Bürger bei der 
Vergabe der frei verfügbaren Mittel in dieser Bezir ksvertretung umzusetzen. Im Erfolgsfall 
kann dieses Modell dann auf die anderen Bezirksvertretungen ausgeweitet werden.  
 
gez.  
Carola Möllemann-Appelhoff  
Hans Varnhagen 
Jürgen Reuter  
Dr. Karin Obst 
Sebastian Steinzen 
Gisela Geschkewitz 
Jens Lenski

Anlage 1

976 Zeichen

Informationsphase 
 
Geplanter 
Ratsbeschluss 
zum Bürger- 
hau shalt  
03  / 2011  
04  / 2011  
05  / 2011  
06  / 2011  
07  / 2011  
08  / 2011  
09  / 2011  
10  / 2011  
11  / 2011  
12  / 2011  
01 / 2012  
02 / 2012  
03 / 2012  
Vorschlags-
phase   
	

	

		


 
 
Informationsphase 
Bewertungs- 
phase 


 
!"

Eckwerte- 
bzw. Strate- 
giebeschluss 
des R ates  
Rats-
beschluss 
zum Haus- 
halt  2012  
Einbringung 
Haushalts- 
entwurf 2012 
in den Rat  
Dokumentati- 
onsphase   
#	
"	
"
	$%&		
 
Rechenschafts- 
phase   
 "	
"'	$( 
	&		  
 
Nächste                        
Vorschlags-                    
phase                          
B Ü R G E R I N N E N -   U N D   B Ü R G E R H A U S H A L T   M Ü N S T E R 
- Verfahrensentwurf - 
Andere Beteiligungsmöglichkeiten 
Bürger/innen-
Haushalt 
V/0029/2011/1, Anlage 1

Beratungsverlauf (9)

10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.04.2011 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
06.04.2011 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Mauritzstraße 7
  • Geringhoffstraße 48

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0029/2011/1
Typ
Vorlagen
Datum
24.02.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37