V/1047/2018
89. Änderung FNP - Bebauungsplan Nr. 287, 4. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/1047/2018 V/1047/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Gelmer-Dyckburg im Bereich Gelmer – Westlich Hessenweg / Nördlich Hessenbusch Beschluss zur Änderung 2. 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287: Gelmer - Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund-Ems-Kanals Erweiteter Beschluss zur Änderung [Verlagerung Betriebsstandort Westfalen AG] Beratungsfolge 28.11.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 06.12.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 12.12.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.12.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbezirk Münster-Ost im Stadtteil Gelmer -Dyckburg im Bereich Gelmer – Westlich Hessen- weg / Nördlich Hessenbusch zu ändern. (89. Änderung des FNP). 2. Der vom Rat der S tadt Münster am 17.05.2017 gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) BauGB gefasste Be- schluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287: Gelmer – Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund-Ems-Kanals wird räumlich erweitert. Außerdem wird er dahingehend g e- ändert, dass anstelle einer in einem Teilbereich vorhabenbezogenen nun insgesamt eine nicht vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung durchgeführt wird. Innerhalb des Bereichs der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287 liegen nunmehr die fo l- genden Grundstücke: Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 22.11.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Zaddach / Herr Husmann Telefon: 492 63 83 / 492 61 94 Zaddach@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/1047/2018 Gemarkung St. Mauritz Flur 21 Flurstücke 22, 287, 492, 537, 538, 539, 540, 543, 544, 652, 653, Teile der Flurstücke 197, 238, 289, 291, 324, 400, 466, 500, 542, 547, 561, 562, 563, 566, 615, 630, 631, 635, 638. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Änderung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des Betriebsstandorts der Westfalen AG aus Gremmendorf in das Industriegebiet am Hessenweg in Gelmer ist die Änd e- rung des dort bestehenden Planungsrechts (sowohl Flächennutzungsplan als auch Bebauungsplan) erforderlich. Das hierzu einerseits notwendige Änderungsverfahren für den Flächennutzungsplan wird mit dem Beschluss unter (1) eingeleitet. Der andererseits erforderliche Beschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 287: Gelmer – Industriegebiet Hessenweg / Östlich des Dortmund -Ems-Kanals wurde vom Rat der Stadt Münster bereits am 17.05.2017 gefasst (siehe Vorlage Nr. V/0316/2017). Der Plan sollte ursprünglich in Teilen vorhabenbezogen sein. Insbesondere aus Gründen einer größeren Flexibilität, die das Vorhaben au f- grund seiner Komplexität erfordert, wird der Plan nun insgesamt als Angebotsbebauungsplan ausg e- staltet sein. Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund einer Erweiterung des Geltungsbereichs um den geplanten Fuß- und Radweg entlang des Hes senwegs, erfolgt mit dieser Vorlage ein erweiterter Än- derungsbeschluss (Beschlussvorschlag 2). Die Abgrenzungen der Bereiche der 89. FNP-Änderung und der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287 sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Zur geplanten öffentlichen Auslegung der Planunterlagen ergeht parallel zu dieser Vorlage eine B e- richtsvorlage an die Bezirksvertretu ng Münster-Ost und den Ausschuss für Stadtplanung, Stadten t- wicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) (V/1048/2018). I.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A 1. Bereich der 89. FNP-Änderung 2. Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 287
Anlage A
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Anlage A zur Vorlage Nr. V/1047/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage sind die einleitenden Beschlüsse zu den Änderungsverfahren für den Flächen- nutzungsplan und den Bebauungsplan im Bereich des Industriegebiets am Hessenweg in Gelmer. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verlagerung des Betriebs- standorts der Westfalen AG aus Gremmendorf in das Industriegebiet am Hessenweg in Gelmer. Teilziel hierzu ist die Änderung des dort bestehenden Planungsrechts (sowohl Flächennutzungs- plan als auch Bebauungsplan). Die mit dieser Vorlage verbundenen Änderungsbeschlüsse stehen am Anfang der Planänderungs- verfahren. Im weiteren Verlauf werden die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und schließlich die abschließenden Beschlüsse zu den Planänderungen erfolgen. Finanzierung Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine.
V-1047-2018-Anlage-2-BPL-Änderungsbereich
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bQGHUXQJVEHUHLFK0DVWDEbQGHUXQJ%HEDXXQJVSODQ1U*HOPHU,QGXVWULHJHELHW+HVVHQZHJgVWOLFKGHV'RUWPXQG(PV.DQDOV[Verlagerung Betriebsstandort Westfalen AG] Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1047/2018
V-1047-2018-Anlage-1-FNP-Änderungsbereich
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bQGHUXQJVEHUHLFK0DVWDEbQGHUXQJ)13*HOPHU:HVWOLFK+HVVHQZHJ1|UGOLFK+HVVHQEXVFK[Verlagerung Betriebsstandort Westfalen AG] Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1047/2018
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Hessenweg
- Hessenbusch
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Details
- Aktenzeichen
- V/1047/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.11.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37