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V/0219/2008

Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern in den beim Amtsgericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss

Vorlagen 04.04.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.05.2008, TOP 17

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

2222 Zeichen

V/0219/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Zentrales Justiziariat 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern in den beim Amtsgericht zu bildenden 
Schöffenwahlausschuss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
07.05.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
In den beim Amtsgericht zu bildenden Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen wer-
den gewählt: 
 
 
1.  5.  
    
2.  6.  
    
3.  7.  
    
4.    
 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Der beim Amtsgericht zu bildende Schöffenwahlau sschuss wählt aus der Vorschlagsliste (siehe 
Vorlage 214/2008) die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2009 – 2013. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0219/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Himmelskötter 
Ruf: 
492 30 30 
E-Mail: 
Himmelskoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.04.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0219/2008 
Der Ausschuss besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer Verwal-
tungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzerin/Beisitzer 
(§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz, GVG).  
 
Die Vertrauenspersonen sind gemäß § 40 Abs. 3 GVG vom Rat zu wählen. 
 
Unter Zugrundelegung des Höchstzahlenverfahrens nach d`Hondt ergibt sich für die Fraktionen 
folgende Sitzverteilung: 
 
CDU-Fraktion 4 Sitze 
SPD-Fraktion 2 Sitze 
GAL-Fraktion 1 Sitz 
 
Im Jahre 2004 hatte der Rat für die Amtsperiode 2005 – 2008 folgende Personen in den Aus-
schuss gewählt: 
 
1. Ratsfrau Welker 6. Ratsherr Damwerth 
2. Ratsfrau Stober 7. Ratsfrau Ganser 
3. Ratsherr Maager 8. Bürgermeister Krüger 
4. Ratsherr Rickfelder 9. Ratsherr Siekmann 
5. Ratsherr Otte 10. Herr Marczinkowski 
 
(Bei der letzten Schöffenwahl im Jahre 2004 waren nach der damals gültigen Fassung des GVG 
10 Vertrauenspersonen zu wählen.) 
 
 
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der an-
wesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl 
der Mitglieder erforderlich (§§ 36, 77 GVG). 
 
 
I. V. 
 
 
 
 
 
Dr. Heinrichs

Beratungsverlauf (2)

07.05.2008 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.05.2008 Rat
TOP 17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0219/2008
Typ
Vorlagen
Datum
04.04.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37