V/0219/2008
Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern in den beim Amtsgericht zu bildenden Schöffenwahlausschuss
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Beschlussvorlage
2222 Zeichen
V/0219/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Zentrales Justiziariat
Betrifft
Wahl von Beisitzerinnen und Beisitzern in den beim Amtsgericht zu bildenden
Schöffenwahlausschuss
Beratungsfolge
07.05.2008 Hauptausschuss Vorberatung
07.05.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
In den beim Amtsgericht zu bildenden Ausschuss für die Wahl von Schöffinnen und Schöffen wer-
den gewählt:
1. 5.
2. 6.
3. 7.
4.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
Der beim Amtsgericht zu bildende Schöffenwahlau sschuss wählt aus der Vorschlagsliste (siehe
Vorlage 214/2008) die Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 2009 – 2013.
Vorlagen-Nr.:
V/0219/2008
Auskunft erteilt:
Herr Himmelskötter
Ruf:
492 30 30
E-Mail:
Himmelskoetter@stadt-muenster.de
Datum:
04.04.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0219/2008
Der Ausschuss besteht aus der Richterin/dem Richter beim Amtsgericht (Vorsitz), einer Verwal-
tungsbeamtin oder einem Verwaltungsbeamten und 7 Vertrauenspersonen als Beisitzerin/Beisitzer
(§ 40 Abs. 2 Gerichtsverfassungsgesetz, GVG).
Die Vertrauenspersonen sind gemäß § 40 Abs. 3 GVG vom Rat zu wählen.
Unter Zugrundelegung des Höchstzahlenverfahrens nach d`Hondt ergibt sich für die Fraktionen
folgende Sitzverteilung:
CDU-Fraktion 4 Sitze
SPD-Fraktion 2 Sitze
GAL-Fraktion 1 Sitz
Im Jahre 2004 hatte der Rat für die Amtsperiode 2005 – 2008 folgende Personen in den Aus-
schuss gewählt:
1. Ratsfrau Welker 6. Ratsherr Damwerth
2. Ratsfrau Stober 7. Ratsfrau Ganser
3. Ratsherr Maager 8. Bürgermeister Krüger
4. Ratsherr Rickfelder 9. Ratsherr Siekmann
5. Ratsherr Otte 10. Herr Marczinkowski
(Bei der letzten Schöffenwahl im Jahre 2004 waren nach der damals gültigen Fassung des GVG
10 Vertrauenspersonen zu wählen.)
Für die Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der an-
wesenden Mitglieder der Gemeindevertretung, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl
der Mitglieder erforderlich (§§ 36, 77 GVG).
I. V.
Dr. Heinrichs
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0219/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.04.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37