mandari

Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sowie für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehr und der Einheiten des Katastrophenschutzes außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS)

Beschlussvorlage 2016-21/0328

Stand: Am 20.12.2017 im Kreistag beschlossen.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. 30.11.2017

    Ausschuss für Feuerschutz und Rettungsdienst

    TOP 5.1. Ergebnis: abweichend empfohlen
  2. 20.12.2017 zuletzt

    Kreistag

    TOP 9. Ergebnis: beschlossen

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