Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Kostenersatz für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) sowie für die Inanspruchnahme der Kreisfeuerwehr und der Einheiten des Katastrophenschutzes außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung - FwGebS)
Beschlussvorlage 2016-21/0328
Stand: Am 20.12.2017 im Kreistag beschlossen.
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Vorlage
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Anlage Feuerwehrgebührensatzung NEU mit Änderungen
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Beratungsverlauf
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