V/0825/2008
Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der Aufgabenwahrnehmung "Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (hier: Jungen von 13 - 18 Jahren) gemäß § 42 SGB VIII"
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Beschlussvorlage
8511 Zeichen
V/0825/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der Aufgabenwahrnehmung
"Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (hier: Jungen von 13 - 18
Jahren) gemäß § 42 SGB VIII"
Beratungsfolge
29.10.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung
05.11.2008 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat beschließt die Beteiligung des Trägers Diakonisches Werk Münster e.V. (Evangelische
Kinder- und Jugendhäuser Blaukreuzwäldchen) an der Aufgabenwahrnehmung „Vorläufige Maß-
nahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (h ier: Jungen von 13 – 18 Jahren) gem. § 42
SGB VIII“ ab 01.01.2009.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem freien Träger einen entsprechenden Vertrag abzu-
schließen.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Aufgabenbeteiligung ein Betrag von rund 150.000 €
pro Jahr im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gebunden wird.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Bereich „Inobhutnahme von Jungen“ Kosten in Hö-
he von rund 150.000 € pro Jahr entstehen. Dies bedeutet eine Einsparung von ca. 75.000 € ge-
genüber dem bisherigen Ansatz.
Vorlagen-Nr.:
V/0825/2008
Auskunft erteilt:
Herr Vogt
Ruf:
492 51 75
E-Mail:
VogtH@stadt-muenster.de
Datum:
29.09.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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III. Finanzierung/Mittelbereitstellung
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Aufwendungen
Nr. Bezeichnung Haus h.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0605. Erzieherische und wirt-
schaftliche Hilfen für Familien
2009 ff
Teilergebnisplan
(Zeile)
15 Transferaufwendungen 29.063.980 € Reduzierung
des bisherigen
Ansatzes von
29.138.980 €
um 75.000 €
Begründung:
1. Ausgangslage
Mit der Vorlage 139/2006 hat der Rat am 05.04.2006 die Umstrukturierung und Weiterentwick-
lung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche beschlossen. Im Tenor ging es im
Rahmen einer aufgabenkritischen Betrachtung des Systems um eine konzeptionelle Weiterent-
wicklung der Angebote und notwendige Veränderungen der Aufgabenwahrnehmung im Hinblick
auf Platzzahlen und Finanzierungsmodalitäten.
Die Inobhutnahme von Jungen von 14 – 18 Jahren wurde dem Träger SKM – Katholischer Ver-
ein für soziale Dienste in Münster e.V. mit Wirkung vom 01.05.2006 erneut übertragen.
(Anm.: Der SKM hatte mit der Einrichtung ZOFF bereits ab 01.01.1995 die Inobhutnahme in
diesem Bereich wahrgenommen.) Konzeptionell wurde ab 01.05.06 die für die Stadt Münster
vorgehaltene Platzzahl von zwei Plätzen für die Inobhutnahme und vier Plätzen für die Abklä-
rung halbiert (neu: 1 x Inobhutnahme, 1 x Abklärung, 1 x flexible Nutzung); die verbleibenden
drei Plätze werden seit dieser Zeit pauschal finanziert.
Der Träger SKM hatte im ZOFF neben den drei Plätzen für die Stadt Münster weitere 1,5 Plätze
für den Kreis Warendorf und einen halben trägereigenen Platz eingerichtet. Mit Wirkung zum
01.01.2009 hat der Kreis Warendorf die zugeteilten 1,5 Plätze für die Zielgruppe der Jungen
gekündigt. Der Kreis Warendorf wird eine eigene, neue Inobhutnahme – Einrichtung im Kreis-
gebiet betreiben.
(Anmerkung: Der Kreis Warendorf hat auch den einen Platz für die Inobhutnahme von Mäd-
chen im Mädchenhaus MIA gekündigt. Dies führt jedoch nicht zu Zielkonflikten. Im Gegenteil:
Der Kreis Warendorf hatte seinen Platz im Mädchenhaus MIA teilweise erheblich überbelegt.
Der jetzt freiwerdende Platz wird zukünftig von der Stadt Münster belegt werden können, ohne
dass sich an der konzeptionellen Ausrichtung und den Finanzierungsregelungen etwas ändert.)
Der Träger SKM hatte der Verwaltung signalisiert, dass das ZOFF mit den verbleibenden 3,5
Plätzen nicht mehr wirtschaftlich zu führen ist. Zu berücksichtigen ist, dass der Personalbedarf
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für den Rund-um-die-Uhr-Betrieb nicht oder nur unwesentlich verändert werden kann. Durch
den wegfallenden Finanzierungsbeitrag des Kreises Warendorf hätte die Stadt Münster einen
mindestens sechsstelligen Betrag mehr aufwenden bzw. der Träger hätte seinen Kostenanteil
entsprechend erhöhen müssen. Dies ist rechtlich und wirtschaftlich nicht zu vertreten.
2. Auslastung des ZOFF in den Jahren 2006 – 2008
Nach der Umstrukturierung des Inobhutnahme-Systems ergaben sich für das Zoff folgende Aus-
lastungszahlen und –quoten:
Zeitraum Tage Inobhutnahme Tage Abklärung Summe Ausl.
01.05.06 – 31.12.06 83 415 498 68 %
01.01.07 – 31.12.07 64 389 453 41 %
01.01.08 – 30.06.08 24 242 266 49 %
Damit wird deutlich, dass die vorhandene Zahl von 3 Plätzen für die Inobhutnahme von Jungen
zwischen 14 – 18 Jahren mehr als ausreicht.
3. Folgerungen
Die Verwaltung hat mit dem Träger SKM Gespräche geführt, um Lösungsmöglichkeiten zu ent-
wickeln.
Im Ergebnis wird zwischen dem öffentlichen und freien Träger einvernehmlich verhandelt, dass
die Inobhutnahme-Einrichtung ZOFF zum 31.12.2008 geschlossen wird. Die Immobilie Hafen-
straße 21 wird an den Vermieter (die Stiftung Siverdes) zurückgegeben.
Die Verwaltung muss aufgrund ihrer Gesamt- und Planungsverantwortung (Pflichtaufgabe nach
dem SGB VIII) einen neuen Träger mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragen. Folgende Kri-
terien müssen dabei berücksichtigt werden:
- Der Träger soll bereits über Erfahrungen im Münsteraner-Inobhutnahme-Baustein-System
verfügen.
- Der Träger muss Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeit mit Jungen des entsprechen-
den Alters haben.
- Die Altersgrenze der Jungen wird von 14 auf 13 Jahre gesenkt. Diese Regelung ist mit dem
bisher für dieses Alter zuständigen Kinderheim St. Mauritz abgestimmt worden.
- Der Träger muss in der Lage sein, einen nahtlosen Übergang der Aufgabe zum 01.01.2009
zu gewährleisten.
Angesichts der bisherigen Auslastungszahlen schlägt die Verwaltung zudem vor, die bisherige
Platzzahl bedarfsgerecht von drei Plätzen auf zwei Plätze (Pauschalfinanzierung) plus zwei
Notplätze zu reduzieren. Die Notplätze werden nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme finan-
ziert.
Nach interner Abstimmung ist mit dem Diakonischen Werk Münster e.V. und seiner Einrichtung
„Evangelische Kinder- und Jugendhäuser Blaukreuzwäldchen“ (Standort: Am Blaukreuzwäld-
chen 31) ein geeigneter Träger ausgewählt worden. Die Evangelischen Kinder- und Jugend-
häuser betreiben bereits das sleep-in für Jungen/junge Männer und Mädchen/junge Frauen am
Dahlweg - damit ist der Träger im Münsteraner Inobhutnahme-Baustein-System bereits invol-
viert. Die Evangelischen Kinder- und Jugendhäuser verfügen auch über die notwendigen
Kenntnisse für das entsprechende Klientel - am Standort Blaukreuzwäldchen werden in mehre-
ren Jugendwohngemeinschaften Jungen in dem angesprochenen Alter betreut, so dass die
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fachlichen Erfahrungen in der Arbeit mit diesem Personenkreis vorliegen. Daneben können die
organisatorischen (z.B. Tag- und Nachtbetrieb), personellen (z.B. Rufbereitschaft) und räumli-
chen Synergien (z.B. abgetrennter Wohnbereich) für den Betrieb einer Inobhutnahme-
Einrichtung ab 01.01.2009 genutzt werden.
Das Konzept des Trägers ist in der Anlage beigefügt.
Der Träger wird eine entsprechende Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt beantragen.
Finanziell wirkt sich für die Stadt Münster positiv aus, dass die Kosten aufgrund von Synergien
deutlich gesenkt werden können. Zunächst einmal werden die zwei Plätze weiterhin pauschal in
einem Umfang von 730 Tagen (2 x 365 Tage) jährlich finanziert. Dies entspricht schon einer
Einsparung von rund 73.000 €. Darüber hinaus können Rufbereitschaften, die sowieso vorhan-
den sind, genutzt werden. Über alles rechnet die Verwaltung mit einem Konsolidierungsbeitrag
von rund 75.000 €, der für den steigenden Bedarf bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung
verwendet werden wird.
4. Vertragsgestaltung
Die Verwaltung wird mit dem Diakonischen Werk Münster e.V. einen Vertrag über die Aufga-
benbeteiligung ab 01.01.2009 abschliessen. Dieser Vertrag wird sich an den seinerzeit ge-
schlossenen Verträgen mit den anderen Trägern im Bereich der Inobhutnahme, dies sind das
Kinderheim St. Mauritz und die Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH, aus-
richten.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Anlage - Konzeption Inobhutnahme
7555 Zeichen
Bankverbindung:
KD Bank eG (BLZ 350 601 90)
Geschäftskonto 2104 132 017
Spendenkonto 2104 132 025
Vorstand:
Vorsitzender Dipl.-Kfm. Pastor H.-J. Hamer
Vereinsregister Münster 1438
Diakonisches Werk Münster e.V.
Fliednerstraße 15
48149 Münster
Tel.: 0251 8909-0
Ev. Kinder- und Jugendhäuser Am Blaukreuzwäldchen 31 48167 Münster
Stadt Münster
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Ihr Schreiben/Zeichen Unser Zeichen Durchwahl / Emai l Datum
06.10.2008
Konzeption für die Inobhutnahme in den
Ev. Kinder- und Jugendhäusern Blaukreuzwäldchen
1. Einleitung
Auf der Grundlage des § 42 SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien berechtigt und
verpflichtet ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen.
Diese Aufgabe ist in Münster gem. § 76 SGB VIII an freie Träger der Jugendhilfe übertragen.
Im Zuge der Strukturveränderungen des Gesamtsystems Inobhutnahme der Stadt Münster und den
Prozessvernetzungen in den Hilfen zur Erziehung bieten wir die Inobhutnahme von männlichen Jugendlichen
ab 13 Jahre im Jugendhilfeverbund der Ev. Kinder- und Jugendhäuser „Blaukreuzwäldchen“ an.
Das bedeutet nicht eine Vermischung von Hilfen und Konzeptionen, sondern einen differenzierten Blick auf
die persönliche Notlage von Jugendlichen und die Möglichkeit der Nutzung vorhandener Ressourcen.
Die Ev. Kinder- und Jugendhäuser Blaukreuzwäldchen verfügen über ein hohes Fachpotential, gewachsen
aus über 30 Jahren Entwicklung und Qualitätsarbeit.
Bei der Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII handelt es sich um eine vorübergehende Unterbringung auf dem
Hintergrund der akuten Krise oder dringenden Gefahr, in der sich ein Minderjähriger befindet. Dazu stellt die
Einrichtung einen speziellen und geschützten Rahmen, der Abstand zur Eskalation bietet, die Versorgung
sichert und die Situation klärt.
Ev. Kinder- und
Jugendhäuser
Blaukreuzwäldchen
Am Blaukreuzwäldchen 31
48167 Münster
Tel.: 0251 96140-0
Fax: 0251 96140-40
Email: kinder@diakonie-muenster.de
http://www.diakonie-muenster.de
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2. Zielgruppe/Zielsetzung
Das Angebot der Inobhutnahme richtet sich an männliche Jugendliche im Alter von 13-17 Jahren, die sich in
einer akuten Notlage befinden und bei weiterer Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung an
Körper, Geist und Seele erfahren würden. Sie stellt eine intensive sozialpädagogische Hilfestellung dar.
Jugendliche können dabei selbst um Hilfe nachsuchen; so genannte Selbstmelder.
oder
Jugendliche können durch das Jugendamt, die Polizei o. a. zugeführt werden.
Vorrangiges Ziel ist es den Jugendlichen möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe zu bieten ohne dass -
nach Möglichkeit- ähnliche überfordernde oder gefährdende Situationen wieder auftreten.
Die Inobhutnahme ist vergleichbar mit einer Erste-Hilfe-Maßnahme.
Neben dem Schutz und der Versorgung des Jugendlichen ist eine Klärung der Situation und das Aufzeigen
von Hilfen und Unterstützung zentrales Ziel für die Maßnahme.
3. Aufnahme
Die Aufnahmen finden grundsätzlich unter Federführung bzw. in Abstimmung mit dem Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien der Stadt Münster statt.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inobhutnahme ergeben sich, wenn ein Jugendlicher um Obhut bittet
oder eine akute Gefahrenlage vorliegt, bei der das Tätigwerden des Jugendamtes keinen Aufschub duldet.
Jede Aufnahme wird über einen Aufnahmebogen dokumentiert.
Der Jugendliche bekommt umgehend die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen.
Nach der Aufnahme sind unverzüglich die Sorgeberechtigten von der Inobhutnahme und zum
Gefährdungsrisiko zu unterrichten. Falls die Sorgeberechtigten der Maßnahme nicht zustimmen, muss der
Jugendliche unverzüglich den Sorgeberechtigten übergeben werden oder zur Abwehr einer Gefährdung das
Familiengericht angerufen werden.
Eine Erreichbarkeit und eine pädagogische Betreuung für 24 Stunden am Tag ist gegeben.
Freiheitsentziehende Maßnahmen im Sinne des § 42 Abs. 5 und 6 SGB VIII sind ausgeschlossen und die
Jugendlichen müssen sich auf die Hilfestellung einlassen.
4. Pädagogische Betreuungskonzept
Vor dem Hintergrund der Prämisse, dass Krisen auch Chancen sind, beinhaltet die Inobhutnahme neben der
akuten Versorgung und Deeskalation die Möglichkeit für die Jugendlichen Hilfe und Unterstützung
aufzuzeigen.
Als Grundelemente bietet die Inobhutnahme in den Ev. Kinder- und Jugendhäusern folgende Leistungen:
- Sicherstellung materieller Grundversorgung ( regelmäßige Mahlzeiten, Schlafmöglichkeiten,
Räume für die Körperpflege)
- Die Schaffung von Entlastung durch Sicherheit, Ruhe und Zeit sowie Gewährleistung
emotionaler Zuwendung
- Eine fachlich qualifizierte Einschätzung zur Notlage
- Zur Orientierung wird den Jugendlichen ein klarer Rahmen mit entsprechenden Strukturen
und Regeln vorgegeben
- Umfassende sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Stabilisierung mit dem Hauptziel
Handlungsperspektiven aufzuzeigen
- Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zum Verlauf und der
Entwicklung von Perspektiven
- Ggf. Einrichtung einer Hilfe.
5. Arbeit im Verbund und Kooperation
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Das Hilfsangebot der Inobhutnahme ist räumlich verortet im Stammhaus der Ev. Kinder- und Jugendhäuser.
Durch den Verbund der sozialpädagogischen Gruppenformen gibt es offene pädagogisch begleitete
Freizeitangebote, die im Sinne einer Tagestrukturierung und Schaffung von sozialen Lernfeldern ein
wichtiges Element darstellen können. Somit stehen auch für die in Obhut genommenen Jugendlichen
Angebote für eine konstruktive Freizeitgestaltung zur Verfügung.
Für Übergangsbetreuungen bis zur Abklärung der Perspektive ist eine Unterbringung in eine der
Wohngruppen der Einrichtung möglich.
Durch den psychologischen Dienst der Einrichtung wird das Angebot fachlich begleitet und unterstützt
(Einschätzung von Gefährdungspotential und von komplexen Problemlagen).
Eine kontinuierliche dichte Kooperation ist eine wichtige Vorraussetzung für die Hilfe. Weitere
Kooperationsebenen ergeben sich aus den Berührungspunkten der Jugendlichen (Schulen, Polizei, Sleep-In,
Jugendzentrum und Streetwork der Ev. Kinder- , Jugend- und Familiendienste u. a.)
6. Platzzahl
2 feste Plätze, ergänzt durch 2 Notbettplätze
7. Rahmenbedingungen
Das Angebot der Inobhutnahme ist eine eigene räumlich seperate Einheit von 2 Zimmern von ca. 16qm und
14qm mit jeweils einem eigenen Sanitärbereich, einer Küchenzeile im Flur und Platz für zwei weitere Betten.
Eine Anbindung an eine andere Gruppe (s. auch Pkt. 5) ist, bei unterstützender Wirkung auf die Krise,
möglich und bei einer längeren Abklärungsphase vorgesehen.
8. Personalbemessung
Für die spezifischen Aufgabenstellungen der Inobhutnahme werden 2,25 Dipl.
SozialarbeiterInnen/Sozialpädagoge/Innen zugeordnet die in einem pädagogischen Team eingebunden sind.
9. Qualitätssicherung
Zur Sicherung einer fachlichen Qualität dienen die folgenden Merkmale:
- Fallberatungen durch den psychologischen Dienst
- Standardisierte Aufnahmebögen zur aktuellen Lebenssituation der Jugendlichen
- Eine ständige Rufbereitschaft zur Durchführung der Aufnahmen
- Enge Hintergrundbereitschaft durch den päd. Leiter für die stationären Angebotsformen und den
psychologischen Dienst
- Supervision
- Coaching
U. Wellmann L. Selig
Päd. Leiter Leiter Ev. Kinder- und Jugendhäuser
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Fliednerstraße 15
- Dahlweg
- Am Blaukreuzwäldchen 31
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0825/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37