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V/0825/2008

Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der Aufgabenwahrnehmung "Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (hier: Jungen von 13 - 18 Jahren) gemäß § 42 SGB VIII"

Vorlagen 29.09.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2008, TOP 18

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage - Konzeption Inobhutnahme

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Ansehen

Beschlussvorlage

8511 Zeichen

V/0825/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Beteiligung eines anerkannten Trägers der freien Jugendhilfe an der Aufgabenwahrnehmung 
"Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (hier: Jungen von 13 - 18 
Jahren) gemäß § 42 SGB VIII" 
 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.10.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
05.11.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
05.11.2008 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat beschließt die Beteiligung des Trägers Diakonisches Werk Münster e.V. (Evangelische 
Kinder- und Jugendhäuser Blaukreuzwäldchen) an der Aufgabenwahrnehmung „Vorläufige Maß-
nahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (h ier: Jungen von 13 – 18 Jahren) gem. § 42 
SGB VIII“ ab 01.01.2009.  
  
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit dem freien Träger einen entsprechenden Vertrag abzu-
schließen.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass durch die Aufgabenbeteiligung ein Betrag von rund 150.000 € 
pro Jahr im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gebunden wird. 
 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Bereich „Inobhutnahme von Jungen“ Kosten in Hö-
he von rund 150.000 € pro Jahr entstehen. Dies bedeutet eine Einsparung von ca. 75.000 € ge-
genüber dem bisherigen Ansatz. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0825/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Vogt 
Ruf: 
492 51 75 
E-Mail: 
VogtH@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.09.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0825/2008 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haus h.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0605. Erzieherische und wirt-
schaftliche Hilfen für Familien 
2009 ff   
Teilergebnisplan 
(Zeile) 
15 Transferaufwendungen  29.063.980 € Reduzierung 
des bisherigen 
Ansatzes von 
29.138.980 €  
um 75.000 € 
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
      1. Ausgangslage 
 
Mit der Vorlage 139/2006 hat der Rat am 05.04.2006 die Umstrukturierung und Weiterentwick-
lung des Inobhutnahme-Systems für Kinder und Jugendliche beschlossen. Im Tenor ging es im 
Rahmen einer aufgabenkritischen Betrachtung des Systems um eine konzeptionelle Weiterent-
wicklung der Angebote und notwendige Veränderungen der Aufgabenwahrnehmung im Hinblick 
auf Platzzahlen und Finanzierungsmodalitäten. 
 
Die Inobhutnahme von Jungen von 14 – 18 Jahren wurde dem Träger SKM – Katholischer Ver-
ein für soziale Dienste in Münster e.V. mit Wirkung vom 01.05.2006 erneut übertragen.  
(Anm.: Der SKM hatte mit der Einrichtung ZOFF bereits ab 01.01.1995 die Inobhutnahme in 
diesem Bereich wahrgenommen.) Konzeptionell wurde ab 01.05.06 die für die Stadt Münster 
vorgehaltene Platzzahl von zwei Plätzen für die Inobhutnahme und vier Plätzen für die Abklä-
rung halbiert (neu: 1 x Inobhutnahme, 1 x Abklärung, 1 x flexible Nutzung); die verbleibenden 
drei Plätze werden seit dieser Zeit pauschal finanziert.  
 
Der Träger SKM hatte im ZOFF neben den drei Plätzen für die Stadt Münster weitere 1,5 Plätze 
für den Kreis Warendorf und einen halben trägereigenen Platz eingerichtet. Mit Wirkung zum 
01.01.2009 hat der Kreis Warendorf die zugeteilten 1,5 Plätze für die Zielgruppe der Jungen 
gekündigt. Der Kreis Warendorf wird eine eigene, neue Inobhutnahme – Einrichtung im Kreis-
gebiet betreiben. 
 
 (Anmerkung: Der Kreis Warendorf hat auch den einen Platz für die Inobhutnahme von Mäd-
chen im Mädchenhaus MIA gekündigt. Dies führt jedoch nicht zu Zielkonflikten. Im Gegenteil: 
Der Kreis Warendorf hatte seinen Platz im Mädchenhaus MIA teilweise erheblich überbelegt. 
Der jetzt freiwerdende Platz wird zukünftig von der Stadt Münster belegt werden können, ohne 
dass sich an der konzeptionellen Ausrichtung und den Finanzierungsregelungen etwas ändert.) 
 
Der Träger SKM hatte der Verwaltung signalisiert, dass das ZOFF mit den verbleibenden 3,5 
Plätzen nicht mehr wirtschaftlich zu führen ist. Zu berücksichtigen ist, dass der Personalbedarf

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V/0825/2008 
für den Rund-um-die-Uhr-Betrieb nicht oder nur unwesentlich verändert werden kann. Durch 
den wegfallenden Finanzierungsbeitrag des Kreises Warendorf hätte die Stadt Münster einen 
mindestens sechsstelligen Betrag mehr aufwenden bzw. der Träger hätte seinen Kostenanteil 
entsprechend erhöhen müssen. Dies ist rechtlich und wirtschaftlich nicht zu vertreten.   
 
 
2. Auslastung des ZOFF in den Jahren 2006 – 2008 
 
Nach der Umstrukturierung des Inobhutnahme-Systems ergaben sich für das Zoff folgende Aus-
lastungszahlen und –quoten: 
 
Zeitraum   Tage Inobhutnahme Tage Abklärung Summe  Ausl. 
01.05.06 – 31.12.06  83   415  498  68 % 
01.01.07 – 31.12.07  64   389  453  41 % 
01.01.08 – 30.06.08  24   242  266  49 % 
 
Damit wird deutlich, dass die vorhandene Zahl von 3 Plätzen für die Inobhutnahme von Jungen 
zwischen 14 – 18 Jahren mehr als ausreicht.  
 
3. Folgerungen 
 
Die Verwaltung hat mit dem Träger SKM Gespräche geführt, um Lösungsmöglichkeiten zu ent-
wickeln.  
Im Ergebnis wird zwischen dem öffentlichen und freien Träger einvernehmlich verhandelt, dass 
die Inobhutnahme-Einrichtung ZOFF zum 31.12.2008 geschlossen wird. Die Immobilie Hafen-
straße 21 wird an den Vermieter (die Stiftung Siverdes) zurückgegeben.  
Die Verwaltung muss aufgrund ihrer Gesamt- und Planungsverantwortung (Pflichtaufgabe nach 
dem SGB VIII) einen neuen Träger mit der Aufgabenwahrnehmung beauftragen. Folgende Kri-
terien müssen dabei berücksichtigt werden: 
- Der Träger soll bereits über Erfahrungen im Münsteraner-Inobhutnahme-Baustein-System 
verfügen. 
- Der Träger muss Erfahrungen und Kenntnisse in der Arbeit mit Jungen des entsprechen-
den Alters haben. 
- Die Altersgrenze der Jungen wird von 14 auf 13 Jahre gesenkt. Diese Regelung ist mit dem 
bisher für dieses Alter zuständigen Kinderheim St. Mauritz abgestimmt worden.  
- Der Träger muss in der Lage sein, einen nahtlosen Übergang der Aufgabe zum 01.01.2009 
zu gewährleisten. 
 
Angesichts der bisherigen Auslastungszahlen schlägt die Verwaltung zudem vor, die bisherige 
Platzzahl bedarfsgerecht von drei Plätzen auf zwei Plätze (Pauschalfinanzierung) plus zwei 
Notplätze zu reduzieren. Die Notplätze werden nur bei tatsächlicher Inanspruchnahme finan-
ziert.   
Nach interner Abstimmung ist mit dem Diakonischen Werk Münster e.V. und seiner Einrichtung 
„Evangelische Kinder- und Jugendhäuser Blaukreuzwäldchen“ (Standort: Am Blaukreuzwäld-
chen 31) ein geeigneter Träger ausgewählt worden. Die Evangelischen Kinder- und Jugend-
häuser betreiben bereits das sleep-in für Jungen/junge Männer und Mädchen/junge Frauen am 
Dahlweg -  damit ist der Träger im Münsteraner Inobhutnahme-Baustein-System bereits invol-
viert. Die Evangelischen Kinder- und Jugendhäuser verfügen auch über die notwendigen 
Kenntnisse für das entsprechende Klientel - am Standort Blaukreuzwäldchen werden in mehre-
ren Jugendwohngemeinschaften Jungen in dem angesprochenen Alter betreut, so dass die

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fachlichen Erfahrungen in der Arbeit mit diesem Personenkreis vorliegen. Daneben können die 
organisatorischen (z.B. Tag- und Nachtbetrieb), personellen (z.B. Rufbereitschaft) und räumli-
chen Synergien (z.B. abgetrennter Wohnbereich) für den Betrieb einer Inobhutnahme-
Einrichtung ab 01.01.2009 genutzt werden.  
Das Konzept des Trägers ist in der Anlage beigefügt.  
Der Träger wird eine entsprechende Betriebserlaubnis beim Landesjugendamt beantragen. 
Finanziell wirkt sich für die Stadt Münster positiv aus, dass die Kosten aufgrund von Synergien 
deutlich gesenkt werden können. Zunächst einmal werden die zwei Plätze weiterhin pauschal in 
einem Umfang von 730 Tagen (2 x 365 Tage) jährlich finanziert. Dies entspricht schon einer 
Einsparung von rund 73.000 €. Darüber hinaus können Rufbereitschaften, die sowieso vorhan-
den sind, genutzt werden. Über alles rechnet die Verwaltung mit einem Konsolidierungsbeitrag 
von rund 75.000 €, der für den steigenden Bedarf bei den ambulanten Hilfen zur Erziehung 
verwendet werden wird.  
 
 
4. Vertragsgestaltung 
 
Die Verwaltung wird mit dem Diakonischen Werk Münster e.V. einen Vertrag über die Aufga-
benbeteiligung ab 01.01.2009 abschliessen. Dieser Vertrag wird sich an den seinerzeit ge-
schlossenen Verträgen mit den anderen Trägern im Bereich der Inobhutnahme, dies sind das 
Kinderheim St. Mauritz und die Outlaw Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe gGmbH,  aus-
richten.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez.  
Dr. Hanke

Anlage - Konzeption Inobhutnahme

7555 Zeichen

Bankverbindung: 
KD Bank eG (BLZ 350 601 90) 
Geschäftskonto  2104 132 017 
Spendenkonto 2104 132 025 
Vorstand: 
Vorsitzender Dipl.-Kfm. Pastor  H.-J. Hamer 
Vereinsregister Münster 1438 
Diakonisches Werk Münster e.V. 
Fliednerstraße 15 
48149 Münster 
Tel.: 0251 8909-0 
   
 
 
 
 
 
 
Ev. Kinder- und Jugendhäuser  Am Blaukreuzwäldchen 31  48167 Münster        
 
Stadt Münster 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
  
Ihr Schreiben/Zeichen  Unser Zeichen Durchwahl / Emai l Datum 
    06.10.2008 
 
 
 
 
Konzeption für die Inobhutnahme in den  
Ev. Kinder- und Jugendhäusern Blaukreuzwäldchen 
 
 
1. Einleitung 
 
Auf der Grundlage des § 42 SGB VIII ist das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien berechtigt und 
verpflichtet ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen. 
Diese Aufgabe ist in Münster gem. § 76 SGB VIII an freie Träger der Jugendhilfe übertragen. 
Im Zuge der Strukturveränderungen des Gesamtsystems Inobhutnahme der Stadt Münster und den 
Prozessvernetzungen in den Hilfen zur Erziehung bieten wir die Inobhutnahme von männlichen Jugendlichen 
ab 13 Jahre im Jugendhilfeverbund der Ev. Kinder- und Jugendhäuser „Blaukreuzwäldchen“ an. 
Das bedeutet nicht eine Vermischung von Hilfen und Konzeptionen, sondern einen differenzierten Blick auf 
die persönliche Notlage von Jugendlichen und die Möglichkeit der Nutzung vorhandener Ressourcen. 
Die Ev. Kinder- und Jugendhäuser Blaukreuzwäldchen verfügen über ein hohes Fachpotential, gewachsen 
aus über 30 Jahren Entwicklung und Qualitätsarbeit. 
Bei der  Inobhutnahme nach § 42 SGB VIII handelt es sich um eine vorübergehende Unterbringung auf dem 
Hintergrund der akuten Krise oder dringenden Gefahr, in der sich ein Minderjähriger befindet. Dazu stellt die 
Einrichtung einen speziellen und geschützten Rahmen, der Abstand zur Eskalation bietet, die Versorgung 
sichert und die Situation klärt. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Ev. Kinder- und 
Jugendhäuser 
Blaukreuzwäldchen 
Am Blaukreuzwäldchen 31 
48167 Münster 
Tel.: 0251 96140-0  
Fax: 0251 96140-40 
Email: kinder@diakonie-muenster.de 
http://www.diakonie-muenster.de

2 
2. Zielgruppe/Zielsetzung 
 
Das Angebot der Inobhutnahme richtet sich an männliche Jugendliche im Alter von 13-17 Jahren, die sich in 
einer akuten Notlage befinden und bei weiterer Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung an 
Körper, Geist und Seele erfahren würden. Sie stellt eine intensive sozialpädagogische Hilfestellung dar. 
 
Jugendliche können dabei selbst um Hilfe nachsuchen; so genannte Selbstmelder. 
      oder  
Jugendliche können durch das Jugendamt, die Polizei o. a. zugeführt werden.     
 
Vorrangiges Ziel ist es den Jugendlichen möglichst schnell und unbürokratisch Hilfe zu bieten  ohne dass - 
nach Möglichkeit- ähnliche überfordernde oder gefährdende Situationen wieder auftreten.  
Die Inobhutnahme  ist vergleichbar mit einer Erste-Hilfe-Maßnahme. 
Neben dem Schutz und der Versorgung  des Jugendlichen ist eine Klärung der Situation  und das Aufzeigen 
von Hilfen und Unterstützung  zentrales Ziel für die Maßnahme. 
 
 
 
3. Aufnahme  
 
Die Aufnahmen finden grundsätzlich unter Federführung bzw. in Abstimmung mit dem Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien der Stadt Münster statt. 
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine Inobhutnahme ergeben sich, wenn ein Jugendlicher um Obhut bittet 
oder eine akute Gefahrenlage vorliegt, bei der das Tätigwerden des Jugendamtes keinen Aufschub duldet.     
Jede Aufnahme wird über einen Aufnahmebogen dokumentiert. 
Der Jugendliche bekommt umgehend die Möglichkeit, eine Person seines Vertrauens zu benachrichtigen. 
Nach der Aufnahme sind unverzüglich die Sorgeberechtigten von der  Inobhutnahme und zum 
Gefährdungsrisiko zu unterrichten. Falls die Sorgeberechtigten der Maßnahme nicht zustimmen, muss der 
Jugendliche unverzüglich den Sorgeberechtigten übergeben werden oder zur Abwehr einer Gefährdung das 
Familiengericht angerufen werden.  
Eine Erreichbarkeit und eine pädagogische Betreuung für 24 Stunden am Tag ist gegeben. 
Freiheitsentziehende Maßnahmen im Sinne des § 42 Abs. 5 und 6 SGB VIII  sind ausgeschlossen und die 
Jugendlichen müssen sich auf die Hilfestellung einlassen.   
 
 
 
4. Pädagogische Betreuungskonzept 
 
Vor dem Hintergrund der Prämisse, dass Krisen auch Chancen sind, beinhaltet die Inobhutnahme neben der 
akuten Versorgung und Deeskalation die Möglichkeit für die Jugendlichen Hilfe und Unterstützung 
aufzuzeigen. 
Als Grundelemente bietet die Inobhutnahme in den Ev. Kinder- und Jugendhäusern folgende Leistungen: 
 
- Sicherstellung materieller Grundversorgung ( regelmäßige Mahlzeiten, Schlafmöglichkeiten, 
Räume für die Körperpflege) 
- Die Schaffung von Entlastung durch Sicherheit, Ruhe und Zeit sowie Gewährleistung 
emotionaler Zuwendung 
- Eine fachlich qualifizierte Einschätzung zur Notlage 
- Zur Orientierung wird den Jugendlichen ein klarer Rahmen mit entsprechenden Strukturen 
und Regeln vorgegeben 
- Umfassende sozialpädagogische Begleitung, Beratung und Stabilisierung mit dem Hauptziel 
Handlungsperspektiven aufzuzeigen 
- Kooperation mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien zum Verlauf und der 
Entwicklung von Perspektiven 
- Ggf. Einrichtung einer Hilfe. 
 
 
5. Arbeit im Verbund und Kooperation

3 
 
Das Hilfsangebot der Inobhutnahme ist räumlich verortet im Stammhaus der Ev. Kinder- und Jugendhäuser. 
Durch den Verbund der sozialpädagogischen Gruppenformen gibt es offene pädagogisch begleitete 
Freizeitangebote, die im Sinne einer Tagestrukturierung und Schaffung von sozialen Lernfeldern ein 
wichtiges Element darstellen können. Somit stehen auch für die in Obhut genommenen Jugendlichen 
Angebote für eine konstruktive Freizeitgestaltung zur Verfügung.  
 
Für Übergangsbetreuungen bis zur Abklärung der Perspektive ist eine Unterbringung in eine der 
Wohngruppen der Einrichtung möglich. 
Durch den psychologischen Dienst der Einrichtung wird das Angebot fachlich begleitet und unterstützt 
(Einschätzung von Gefährdungspotential und von komplexen Problemlagen). 
Eine kontinuierliche dichte Kooperation ist eine wichtige Vorraussetzung für die Hilfe. Weitere 
Kooperationsebenen ergeben sich aus den Berührungspunkten der Jugendlichen (Schulen, Polizei, Sleep-In, 
Jugendzentrum und Streetwork der Ev. Kinder- , Jugend- und Familiendienste u. a.) 
 
 
 
6. Platzzahl 
 
2 feste Plätze, ergänzt durch 2 Notbettplätze 
 
 
 
7. Rahmenbedingungen 
 
Das Angebot der Inobhutnahme ist eine eigene räumlich seperate Einheit von 2 Zimmern von ca. 16qm und 
14qm mit jeweils einem eigenen Sanitärbereich, einer Küchenzeile im Flur und Platz für zwei weitere Betten. 
Eine Anbindung an eine andere Gruppe (s. auch Pkt. 5) ist, bei unterstützender Wirkung auf die Krise, 
möglich und bei einer längeren Abklärungsphase vorgesehen. 
 
 
 
8. Personalbemessung 
 
Für die spezifischen Aufgabenstellungen der Inobhutnahme werden 2,25 Dipl. 
SozialarbeiterInnen/Sozialpädagoge/Innen zugeordnet die in einem pädagogischen Team eingebunden sind. 
 
 
 
9. Qualitätssicherung 
 
Zur Sicherung einer fachlichen Qualität dienen die folgenden Merkmale: 
 
- Fallberatungen durch den psychologischen Dienst 
- Standardisierte Aufnahmebögen zur aktuellen Lebenssituation der Jugendlichen 
- Eine ständige Rufbereitschaft zur Durchführung der Aufnahmen 
- Enge Hintergrundbereitschaft durch den päd. Leiter für die stationären Angebotsformen und den 
psychologischen Dienst 
- Supervision 
- Coaching 
 
 
 
 
 
U. Wellmann L. Selig 
Päd. Leiter Leiter Ev. Kinder- und Jugendhäuser

Beratungsverlauf (3)

29.10.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Hauptausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2008 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Fliednerstraße 15
  • Dahlweg
  • Am Blaukreuzwäldchen 31

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0825/2008
Typ
Vorlagen
Datum
29.09.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37