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A-R/0012/2021

Städtische Vermietungssituation unter Corona

Antrag an den Rat 02.02.2021

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a-r-0012-2021-CDU-Städtische Vermietssituation unter Corona

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a-r-0012-2021-CDU-Städtische Vermietssituation unter Corona

2197 Zeichen

Antrag an den Rat A-/0012/2021 
 
 
 
Antrag an den Rat 
 Münster, 2. Februar 2021 
 
 
 
Städtische Vermietungssituation unter Corona 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt, über die Vermietungssituation der städtischen 
Immobilien zu berichten, sofern diese an münsteraner Einzelhandelsunternehmen 
vermietet sind.  
 
2. 
 Insbesondere sollen folgenden Fragen beantwortet werden: Welche Immobilien sind 
betroffen? Welche Miethöhen werden hier insgesamt erzielt? Gibt es Einzelhandels-
unternehmen, die eine coronabedingte Reduktion erbeten haben? Gibt es bereits 
Vereinbarungen mit Einzelhandelsunternehmen über solche Reduktionen? 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach der zweiten Pandemiewelle hat sich gezeigt, dass der Einzelhandel kurzfristig 
Hilfestellungen benötigt, um Umsatzausfälle vor und nach Weihnachten zu überstehen. 
Diese kurzfristigen Hilfestellungen sind in erster Linie finanzieller Art.  
 
Die Stadt Münster ist auch Vermieter an Einzelhändler. Im Beschluss der Ministerpräsi-
dentenkonferenz vom 13.12.2020 (Ziff. 15) wird die Anpassung der gewerblichen Mieten 
unter dem Gesichtspunkt des Wegfalls der Geschäftsgrundlage angesprochen. Damit soll 
eine Anpassung der Miethöhen an die aktuelle Situation angemahnt werden. Dies können 
wir aktiv angehen und (ggf. mit anderen Vermietern um den Prinzipalmarkt) - aber auch in 
anderen Gebieten der Stadt - eine temporäre Reduktion der Mieten anbieten / anregen. 
Dafür haben wir bereits eine Anfrage an die Stadtverwaltung, gerichtet, welche Objekte 
betroffen sind und ob und in welcher Höhe eine Mietreduktion sinnvoll ist.  
 
Ziel muss sein, die Existenz der Mieter zu sichern und so langfristig ein stabiles 
Mietverhältnis zu erhalten. Weiteres Ziel muss sein, Leerstände zum Wohle der weiteren 
Stadtentwicklung zu vermeiden. Auch wenn sich der Einzelhandel insgesamt in einem 
Strukturwandel befindet und möglicherweise mittelfristig nicht jedes Einzelhandelskonzept 
von Dauer sein wird, sind coronabedingte Geschäftsaufgaben zu verhindern. Nur mit einem 
starken Einzelhandel lässt sich ein erfolgreicher Strukturwandel vollziehen.  
 
 
gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (2)

10.02.2021 Hauptausschuss
TOP 5.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung
10.03.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.5 Vorberatung
Zur Sitzung

Orte (1)

  • Prinzipalmarkt

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Details

Aktenzeichen
A-R/0012/2021
Typ
Antrag an den Rat
Datum
02.02.2021
Erstellt
02.02.2021 14:55