V/0359/2008
Bebauungsplan Nr. 518 - Beschluss zur Aufstellung
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Beschlussvorlage
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V/0359/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 518: Weseler Straße 225-241 / Althoffstraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 18.06.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Weseler Straße 225-241 und der Althoffstraße ist gemäß § 2 (1) i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der bauli- chen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Münster Flur 203, Flurstücke 30, 40, 46, 346, 456 – 458, 516 – 524 und Teile des Flurstücks 667. II. Kosten/Folgekosten Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Die Absicht eines Grundstückseigentümers, in dem o. a. Plangebiet ein Wohngebäude „in zweiter Reihe“ zu errichten, ist mit dem bisher geltenden Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 237 „Grüner Grund“ nicht vereinbar. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 518 und die Aufhebung eines entsprechenden Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 237 soll eine an gesamtstädtischen Zielen orientierte und geordnete Entwicklung für eine Nachverdichtung im Bestand ermöglicht werden. Der aufzustellende Bebauungsplan überplant z. T. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237 „Grüner Grund“. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 518 tritt dieser Plan, soweit er von dem neuen Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft. Vorlagen-Nr.: V/0359/2008 Auskunft erteilt: Frau Philipp / Herr Husmann Ruf: 492 61 21 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 26.05.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0359/2008 Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks Münster-Mitte und grenzt im Westen an die Weseler Straße. Im Osten grenzt der Bereich direkt an die Erhaltungssatzung „Grüner Grund“ (Grundstücke Althoffstraße), wobei die private Verbindung von der Althoffstraße zum vor- handenen rückwärtigen Garagenhof Weseler Straße 235/237 innerhalb der Erhaltungssatzung liegt. Da es sich bei diesem Verfahren um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird es nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, so dass auf eine Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB einschließlich des Umweltberichts mit zusammenfassender Erklärung als Be- gründung zum Bebauungsplan verzichtet werden kann. Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in den zuständigen parlamentarischen Gremien parallel beraten (Vorlage Nr. 360/2008). Die Offenlegung des Planentwurfes soll unmittelbar nach den Sommerferien erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
V-0359-2008-Anlage-Übersichtsplan
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Bebauungsplan Nr. 518 Anlage zur Vorlage Nr. 359/2008 Bebauungsplan Nr. 518 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Weseler Straße 225-241 / Althoffstraße - Plangebiet - Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungOrte (3)
- Weseler Straße 225
- Althoffstraße
- Grüner Grund
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0359/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.05.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37