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V/0359/2008

Bebauungsplan Nr. 518 - Beschluss zur Aufstellung

Vorlagen 16.05.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 31.1.2

Beschlussvorlage

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V-0359-2008-Anlage-Übersichtsplan

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Beschlussvorlage

3068 Zeichen

V/0359/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 518: Weseler Straße 225-241 / Althoffstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
Für den Bereich zwischen Weseler Straße 225-241 und der Althoffstraße ist gemäß § 2 (1) i. V. m. 
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der bauli-
chen Nutzung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen folgende Grundstücke:  
Gemarkung Münster 
Flur 203, 
Flurstücke 30, 40, 46, 346, 456 – 458, 516 – 524 und Teile des Flurstücks 667. 
 
II. Kosten/Folgekosten 
Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Münster keine 
Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
Die Absicht eines Grundstückseigentümers, in dem o. a. Plangebiet ein Wohngebäude „in zweiter 
Reihe“ zu errichten, ist mit dem bisher geltenden Planungsrecht des Bebauungsplanes Nr. 237 
„Grüner Grund“ nicht vereinbar.  
 
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 518 und die Aufhebung eines entsprechenden 
Teilbereichs des Bebauungsplans Nr. 237 soll eine an gesamtstädtischen Zielen orientierte und 
geordnete Entwicklung für eine Nachverdichtung im Bestand ermöglicht werden. 
 
Der aufzustellende Bebauungsplan überplant z. T. den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 
237 „Grüner Grund“. Mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 518 tritt dieser Plan, soweit er 
von dem neuen Bebauungsplan überlagert wird, teilweise außer Kraft. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0359/2008 
Auskunft erteilt: 
Frau Philipp / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 21 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0359/2008 
 
Das Plangebiet liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks Münster-Mitte und grenzt im Westen 
an die Weseler Straße. Im Osten grenzt der Bereich direkt an die Erhaltungssatzung  „Grüner 
Grund“ (Grundstücke Althoffstraße), wobei die private Verbindung von der Althoffstraße zum vor-
handenen rückwärtigen Garagenhof Weseler Straße 235/237 innerhalb der Erhaltungssatzung 
liegt. 
 
Da es sich bei diesem Verfahren um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung handelt, wird es 
nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt, so dass auf eine Umweltprüfung 
nach § 2 (4) BauGB einschließlich des Umweltberichts mit zusammenfassender Erklärung als Be-
gründung zum Bebauungsplan verzichtet werden kann. 
 
Der Entwurf des Bebauungsplanes wird in den zuständigen parlamentarischen Gremien parallel 
beraten (Vorlage Nr. 360/2008). Die Offenlegung des Planentwurfes soll unmittelbar nach den 
Sommerferien erfolgen. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Übersichtsplan

V-0359-2008-Anlage-Übersichtsplan

222 Zeichen

Bebauungsplan 
Nr. 518 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 359/2008 
Bebauungsplan Nr. 518 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Weseler Straße 225-241 / Althoffstraße - Plangebiet - Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER

Beratungsverlauf (4)

10.06.2008 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.10 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 32.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 31.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weseler Straße 225
  • Althoffstraße
  • Grüner Grund

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0359/2008
Typ
Vorlagen
Datum
16.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37