Ausweisung Heckhofweg/Escherstraße als Fahrradstraße
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 2107/2021 vom 01.06.2021
Stand: Am 17.06.2021 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-5 Vorlagen-Nummer 2107/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Ausweisung Heckhofweg/Escherstraße als Fahrradstraße Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) Begründung für die Dringlichkeit: Der Beschluss erfolgt in Form einer Dringlichkeitsentscheidung, weil aufgrund der Corona-Pandemie unklar ist, wann die Bezirksvertretung Nippes das nächste Mal regulär tagen kann und somit einem Mit- telfreigabebeschluss durch den Finanzausschuss nichts im Wege steht. Beschluss: Die Bezirksvertretung Nippes beauftragt die Verwaltung, in Ergänzung zu dem Beschluss vom 18.3.2021 TOP 2.2, im Rahmen der Sanierung des Heckhofweges zwischen der Einmündung Robert-Perthel- Straße in Bilderstöckchen und der Einmündung Butzweilerstraße in Longerich eine Fahrradstraße einzu- richten. Die Durchfahrtssperre soll neu gestaltet und die Befahrung durch Kraftfahrzeuge auf Baustellen- verkehr und Anlieger begrenzt werden. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Auf die Begründung des Antrages AN/0775/2021 wird verwiesen.
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