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V/0626/2015/1

3. Nahverkehrsplan Stadt Münster

Vorlagen 15.02.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.02.2016, TOP 18

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

13709 Zeichen

V/0626/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
3. Nahverkehrsplan Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.02.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster beschließt den 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster als Rahmenplan 
zur konzeptionellen Planung, Organisation, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des ÖPNV in 
Münster mit folgenden Änderungen: 
 
1.1 Um eine barrierefreie Bedienung von TaxiBus-Linien zu gewährleisten, wird die 
Verwaltung beauftragt zu prüfen, die Allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Mit-
teln gem. §11 (2) ÖPNVG („Fahrzeugförderung“) dahingehend anzupassen, dass 
auch im Linienverkehr eingesetzte Taxen, die zur Beförderung von Menschen im 
Rollstuhl geeignet sind, gefördert werden können. 
 
1.2 Um die Umstiegsmöglichkeiten, insbesondere auch von und zur Ringlinie, zu ver-
bessern, wird die Verwaltung beauftragt, für die Knoten Grevener Str./Ring, Stein-
furter Str./Ring sowie für eine neue Haltestelle Neutor (stadtauswärts) Lösungen zu 
prüfen und den Gremien vorzustellen, die einen Umstieg mit kurzen Fußwegen 
möglich macht. 
 
Mit dem in Kapitel 3 beschriebenen und definierten Linienbündelungskonzept ist die Vorlage 
V/0869/2013 „2. Nahverkehrsplan Stadt Münster - Ergänzung um ein Linienbündelungskonzept“ 
erledigt. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem 3. Nahverkehrsplan die von der Politik, von Bürge-
rinnen und Bürgern, benachbarten Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Trägern öffent-
licher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken (Anlagen 2 bis 5) geprüft, mit einer 
Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag versehen sind und somit formal erledigt werden. 
Die Eingeber erhalten jeweils auf Basis der Aussagen des 3. Nahverkehrsplans Stadt Münster 
ein entsprechendes Antwortschreiben. Damit werden die Anregungen nach §24 GO NW auch 
formal erledigt (vgl. Anlage 4). 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0626/2015/1 
Auskunft erteilt: 
Herr König 
Ruf: 
492 61 51 
E-Mail: 
KoenigD@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.02.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0626/2015/1 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadt-
werke Münster GmbH, die Vorbereitung und Umsetzung der Handlungskonzepte (Anlage 1, 
Kap. 10) aufzunehmen und umzusetzen. 
 
3.1 Die Ringlinie wird, wo bislang ein 20-Minuten-Takt vorgesehen ist, durch einen 15-
Minuten-Takt ersetzt. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadt-
werke Münster GmbH, die notwendigen Planungen zur Umsetzung der im Nah-verkehrsplan 
aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen aufzunehmen und den politischen Gremien zur Be-
schlussfassung vorzulegen. Als Umsetzungszeitpunkt wird der September 2016 mit einem au-
ßerplanmäßigen Fahrplanwechsel angestrebt. 
 
5. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadt-
werke Münster GmbH, im Rahmen einer Qualitätsprüfung zu klären, inwieweit insbesondere im 
Altstadtbereich ein unter den Gesichtspunkten Stadtverträglichkeit und Nachhaltigkeit alternati-
ves Bedienungskonzept entwickelt werden könnte.  
 
6. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadt-
werke Münster GmbH ein gemeinsames Qualitätsmanagement für die Busbeschleunigung ein-
zurichten sowie eine Potenzialuntersuchung zu den betrieblichen Einspareffekten, den Kunden-
vorteilen und den verkehrlichen Auswirkungen durchzuführen. Die Verwaltung legt den zu-
ständigen Gremien einen jährlichen Maßnahmenplan zur Umsetzung vor und stellt die 
dafür möglichen Fördermittel dar. 
 
7. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beschluss des 3. Nahverkehrsplanes Stadt Münster eine 
bürgerfreundliche Broschüre zu erstellen, die die wesentlichen Änderungen, die mit der Umse t-
zung des 3. Nahverkehrsplanes verbunden sind, anschauli ch zusammenfasst. Als innovatives 
Angebot zur Verkürzung der Reisezeiten der Nutzer durch engere Takte und kürzere W ege 
wird die neue Ringlinie besonders beworben. 
 
8. 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen  legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht und 
die Stadtwerke nach 12 Monaten eine Auswertung aus dem Beschwerdemanagement vor. 
 
9. Die Verwaltung legt einen Bericht vor, wie das Ziel der Barrierefreiheit der Bushaltestel-
len in absehbarer Zeit realisiert werden kann und welche Fördermittel von Bund und 
Land genutzt werden können. Eine mögliche Finanzierung durch Mittel der Stellplatzab-
löse wird ebenfalls geprüft. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Umsetzung der im 3. Nahverkehrsplan 
genannten Infrastrukturmaßnahmen geschätzte Kosten von ca. 1.200.000 € für den städtischen 
Haushalt entstehen. 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 120
1 
Bereitstellung von Verkehr s-
flächen und Anlagen 
   
Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 2018 200.000

- 3 - 
V/0626/2015/1 
Dienstleistungen 2019 193.000 
 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2018 
2019 
120.000 
116.000 
 
Saldo  157.000  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 120
1 
Bereitstellung von Ve rkehrs-
flächen und Anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
419
8 
Kaiser-Wilhelm-Ring und Ni e-
dersachsenring Haltestellen 
   
Investitionsmaßnah-
me 
000
7 
Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen 08 Auszahlung für Baumaßnah-
men 
2016 
2018 
207.000 
600.000 
 
Einzahlungen 01 Zuwendung für Investitions-
maßnahmen 
2016 
2018 
145.000 
420.000 
 
Summe aller Auszahlungen/Saldo  242.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2016 bei 
der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die 
Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssat-
zung 2016 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
2. Der vorgelegte 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (Anlage 1) ist das Ergebnis intensiver Bera-
tungen und Abstimmungen in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren (u.a. Bezirksvertre-
tungen, Bürgerinformationen in den Stadtbezirken, interfraktionelle Gespräche) mit insgesamt 
ca. 140 Anregungen und Eingaben. Grundlegende Zielsetzung war, die vorhandenen betriebli-
chen Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen. Die Betriebsleistung soll dort eingesetzt 
werden, wo ein höchst möglicher öffentlicher Nutzen zu erwarten ist. Um dieses Ziel im Ab-
gleich mit den Qualitätsstandards zu erreichen, wurde eine Umverteilung des Leistungsangebo-
tes erarbeitet. Die umverteilte Betriebsleistung erschließt zusätzliche Nachfragepotenziale, die 
heute unterversorgt erscheinen. Im Rahmen des breit angelegten Beteiligungsverfahrens konn-
te allerdings kein kostenneutrales Ergebnis zwischen betrieblichen Einsparungen und erforderli-
chen Mehrleistungen gefunden werden. Der erzielte Konsens für den Leistungsumfang weist 
ein betriebliches Defizit von ca. 250.000 € auf, da nicht alle als verkehrlich notwendig erachte-
ten Angebotsverbesserungen (z.B.  zusätzliche Stadtbuslinie Hauptbahnhof - Friedrich-Ebert-
Straße-Hammer Straße – Berg Fidel) durch Kompensationen gegenfinanziert werden können. 
 
 Ein kostenneutrales Ergebnis kann erreicht werden, indem 
 
a)  auf die neue Stadtbuslinie Hauptbahnhof – Friedrich-Ebert-Straße – Berg Fidel im 20-
Minuten-Takt zur Herstellung des 10-Minuten-Taktes auf der Friedrich-Ebert-Straße ver-
zichtet wird. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass diese zusätzliche Stadtbuslinie 
keine betrieblichen Abhängigkeiten zu den übrigen Stadtbuslinien aufweist. Die kalkulierten 
Kosten für diese Linie belaufen sich auf ca. 360.000 € bei zu erwartenden Fahrgeldein-
nahmen in Höhe von ca. 110.000 € oder 
 
b)  die Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen der bestehenden Betrauungsvereinbarung zur 
Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben und Leistungen des öffentlichen Perso-

- 4 - 
V/0626/2015/1 
nennahverkehrs im Stadtbusverkehr vom 19.06.2008 diese Mehrleistungen über-nimmt. 
Gemäß der Dynamisierungsregelung zur Fortschreibung des ÖPNV-Leistungsangebotes 
kann die Stadt Leistungsausweitungen von bis zu + 3 % verlangen. Aktuell fahren die 
Stadtwerke jährlich ca. 8.7 Mio. Wagenkilometer (Stand: 2014).  Die zur Diskussion ste-
henden nicht gedeckten Mehrleistungen belaufen sich auf ca. 135.000 Wagenkilometer. 
Dies entspricht einer Mehrleistung von ca. 2,1 % und liegt somit deutlich unter den mögli-
chen + 3%. 
 
Mittelfristig (voraussichtlich ab 2019) ist zu erwarten, dass die finanzielle Ergiebigkeit des Quer-
verbundes nicht mehr ausreichen wird, den Verlust des ÖPNV vollumfänglich hierüber zu finan-
zieren. Hierzu wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH zu gege-
bener Zeit eine entsprechende Vorlage erarbeiten. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1.: 
 
Wie Vorlage V/0626/2015 ergänzt um: 
 
Nach der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. §11 Abs. 2 ÖPNVG NRW 
(ÖPNV-Pauschale) ist derzeit eine Förderung von Taxen, auch wenn sie als TaxiBusse eingesetzt 
werden, nicht möglich. Mit der Überarbeitung der Fahrzeugförderrichtlinien soll, wenn rechtlich mög-
lich, ein Anreiz für Taxiunternehmer geschaffen werden, Fahrzeuge für den Einsatz als TaxiBus bereit 
zu halten, die für Menschen nutzbar sind, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. 
 
Zu 3.: 
 
Wie Vorlage V/0626/2015 ergänzt um: 
 
Um auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten, in denen auf der Ringlinie ein 20‘-Takt angeboten wer-
den soll, kurze Umstiegszeiten aus den Korridoren auf die Ringlinie optimiert sicherstellen zu können, 
wird die Ringlinie in diesen Zeitintervallen im 15‘-Takt betrieben. 
 
Zu 9.: 
 
Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist eine Anzahl von max. 25 barrierefrei umzubauen-
den Bushaltestellen in der Stadt Münster realistisch. Vorrangiges Ziel sollte es daher auch für die na-
he Zukunft bleiben, die mit der KIB priorisierten Maßnahmen des langjährigen Haltestellenprogramms 
der Kategorien eins und zwei umzusetzen. Das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit  würde aus heu-
tiger Sicht (Umbau von 25 Haltestellen p. a.; 2022 = 669 umgebaut) erst im Jahr 2041 erreicht wer-
den können  (1.150 gesamt - 669 umgebaut in 2022 = 481 noch um zu bauen: 25 p.a. = 19 Jahre). 
 
 
 
Punkt A des Änderungsantrages der SPD zur Vorlage V/0626/2015. Der ASSVW hat mit den 
Stimmen der SPD bei Enthaltung der übrigen Fraktionen einstimmig beschlossen: 
 
Ein neuer Beschlusspunkt wird eingefügt: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, im Nahverkehr festzulegen, dass für die Beschäftigten einheit-
liche soziale und tarifliche Standards gelten müssen und dies auch für die Subunternehmen 
gilt. Dem Rat ist dafür ein entsprechender Beschlussvorschlag zu unterbreiten.

- 5 - 
V/0626/2015/1 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Verwaltung hat die Stadtwerke Münster GmbH beauftragt, die finanziellen Konsequenzen, die 
sich aus diesem Beschluss ergeben würden, aufzuzeigen. Seitens der Stadtwerke wird darauf hinge-
wiesen, dass der Punkt A im Änderungsantrag der SPD zur Vorlage V/0626/2016 mit erheblichen 
Kostensteigerungen für die Stadtwerke Münster - und damit auch für den Haushalt der Stadt Münster 
- verbunden sein würde. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Ziel des Antrags die Angleichung 
der Vergütungen und der damit zusammenhängenden Sozialleistungen für die Busfahrer in Münster 
auf dem Niveau des Tarifvertrags TV-N ist. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Prämisse ist mit Kostensteigerungen von ca.  3,3 Mio. Euro p.a. vor 
Steuern zu rechnen, die vollständig durch die Stadtwerke Münster zu tragen wären. Diese verteilen 
sich auf folgende Positionen: 
 
 Angleichung der Busfahrer der VSM (Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster) auf das Ni-
veau des TV-N: ca. 1,7 Mio. Euro p.a. 
 Angleichung der von Subunternehmern beschäftigten Busfahrer auf das Niveau des TV-N: ca. 
1,4 Mio. Euro p.a.  und entsprechender Ausgleich dieser Mehrkosten durch die SWMS 
 Angleichung der bei der VSM beschäftigten Kontrolleure und sonstigen Mitarbeiter auf das Ni-
veau des TV-N: 0,2 Mio. Euro p.a. 
 
Als Konsequenz dieser Mehrkosten wäre ab dem Jahr 2020 das Verkehrsdefizit nicht mehr durch die 
Ergebnisse der Energiesparte der Stadtwerke Münster zu decken. Mithin wäre ab diesem Jahr ein 
haushaltswirksamer Defizitausgleich der Stadt an die Stadtwerke Münster in Höhe von mindestens 
dieser Mehrkosten zu leisten. 
 
Auch in der Zeit bis 2020 wäre die im Management Kontrakt vorgesehene Ausschüttung um diese 
politisch bedingten Mehrkosten haushaltswirksam zu kürzen. 
 
Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die durch den Änderungsantrag bewirkten zusätzlichen Kos-
ten als politisch motivierte Maßnahme voraussichtlich steuerlich nicht als Aufwand anerkannt würden 
und demnach als verdeckte Gewinnausschüttung zu versteuern wären. Somit ist davon auszugehen, 
dass zu den o.g. 3,1 Mio. Euro ein zusätzliches Steuerrisiko in Höhe von ca. 1-2 Mio. Euro hinzu-
kommt. 
 
Zusätzliche Kosten für die Stadt Münster würden durch den Ausgleich von anderen einnahmeverant-
wortlichen Unternehmen inkl. der Subunternehmer dieser Unternehmen entstehen. 
 
Neben diesen wirtschaftlichen Argumenten sind des Weiteren rechtliche Risiken zu beachten. 
 
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung den Punkt A des Änderungsan-
trages der SPD zur Vorlage V/0626/2015 nicht aufzugreifen. 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.02.2016 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Friedrich-Ebert-Straße
  • Kaiser-Wilhelm-Ring
  • Hammer Straße
  • Neutor

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Details

Aktenzeichen
V/0626/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37