V/0626/2015/1
3. Nahverkehrsplan Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
13709 Zeichen
V/0626/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster Beratungsfolge 17.02.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.02.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster beschließt den 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster als Rahmenplan zur konzeptionellen Planung, Organisation, Ausgestaltung und Weiterentwicklung des ÖPNV in Münster mit folgenden Änderungen: 1.1 Um eine barrierefreie Bedienung von TaxiBus-Linien zu gewährleisten, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, die Allgemeine Vorschrift zur Gewährung von Mit- teln gem. §11 (2) ÖPNVG („Fahrzeugförderung“) dahingehend anzupassen, dass auch im Linienverkehr eingesetzte Taxen, die zur Beförderung von Menschen im Rollstuhl geeignet sind, gefördert werden können. 1.2 Um die Umstiegsmöglichkeiten, insbesondere auch von und zur Ringlinie, zu ver- bessern, wird die Verwaltung beauftragt, für die Knoten Grevener Str./Ring, Stein- furter Str./Ring sowie für eine neue Haltestelle Neutor (stadtauswärts) Lösungen zu prüfen und den Gremien vorzustellen, die einen Umstieg mit kurzen Fußwegen möglich macht. Mit dem in Kapitel 3 beschriebenen und definierten Linienbündelungskonzept ist die Vorlage V/0869/2013 „2. Nahverkehrsplan Stadt Münster - Ergänzung um ein Linienbündelungskonzept“ erledigt. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit dem 3. Nahverkehrsplan die von der Politik, von Bürge- rinnen und Bürgern, benachbarten Aufgabenträgern, Verkehrsunternehmen und Trägern öffent- licher Belange eingebrachten Anregungen und Bedenken (Anlagen 2 bis 5) geprüft, mit einer Stellungnahme und einem Beschlussvorschlag versehen sind und somit formal erledigt werden. Die Eingeber erhalten jeweils auf Basis der Aussagen des 3. Nahverkehrsplans Stadt Münster ein entsprechendes Antwortschreiben. Damit werden die Anregungen nach §24 GO NW auch formal erledigt (vgl. Anlage 4). Vorlagen-Nr.: V/0626/2015/1 Auskunft erteilt: Herr König Ruf: 492 61 51 E-Mail: KoenigD@stadt-muenster.de Datum: 15.02.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0626/2015/1 3. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadt- werke Münster GmbH, die Vorbereitung und Umsetzung der Handlungskonzepte (Anlage 1, Kap. 10) aufzunehmen und umzusetzen. 3.1 Die Ringlinie wird, wo bislang ein 20-Minuten-Takt vorgesehen ist, durch einen 15- Minuten-Takt ersetzt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadt- werke Münster GmbH, die notwendigen Planungen zur Umsetzung der im Nah-verkehrsplan aufgeführten Infrastrukturmaßnahmen aufzunehmen und den politischen Gremien zur Be- schlussfassung vorzulegen. Als Umsetzungszeitpunkt wird der September 2016 mit einem au- ßerplanmäßigen Fahrplanwechsel angestrebt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadt- werke Münster GmbH, im Rahmen einer Qualitätsprüfung zu klären, inwieweit insbesondere im Altstadtbereich ein unter den Gesichtspunkten Stadtverträglichkeit und Nachhaltigkeit alternati- ves Bedienungskonzept entwickelt werden könnte. 6. Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Nahverkehrsmanagement der Stadt- werke Münster GmbH ein gemeinsames Qualitätsmanagement für die Busbeschleunigung ein- zurichten sowie eine Potenzialuntersuchung zu den betrieblichen Einspareffekten, den Kunden- vorteilen und den verkehrlichen Auswirkungen durchzuführen. Die Verwaltung legt den zu- ständigen Gremien einen jährlichen Maßnahmenplan zur Umsetzung vor und stellt die dafür möglichen Fördermittel dar. 7. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Beschluss des 3. Nahverkehrsplanes Stadt Münster eine bürgerfreundliche Broschüre zu erstellen, die die wesentlichen Änderungen, die mit der Umse t- zung des 3. Nahverkehrsplanes verbunden sind, anschauli ch zusammenfasst. Als innovatives Angebot zur Verkürzung der Reisezeiten der Nutzer durch engere Takte und kürzere W ege wird die neue Ringlinie besonders beworben. 8. 24 Monate nach Inkrafttreten der Änderungen legt die Verwaltung einen Erfahrungsbericht und die Stadtwerke nach 12 Monaten eine Auswertung aus dem Beschwerdemanagement vor. 9. Die Verwaltung legt einen Bericht vor, wie das Ziel der Barrierefreiheit der Bushaltestel- len in absehbarer Zeit realisiert werden kann und welche Fördermittel von Bund und Land genutzt werden können. Eine mögliche Finanzierung durch Mittel der Stellplatzab- löse wird ebenfalls geprüft. II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die bauliche Umsetzung der im 3. Nahverkehrsplan genannten Infrastrukturmaßnahmen geschätzte Kosten von ca. 1.200.000 € für den städtischen Haushalt entstehen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 120 1 Bereitstellung von Verkehr s- flächen und Anlagen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und 2018 200.000 - 3 - V/0626/2015/1 Dienstleistungen 2019 193.000 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2018 2019 120.000 116.000 Saldo 157.000 Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 120 1 Bereitstellung von Ve rkehrs- flächen und Anlagen Investitionsmaßnah- me 419 8 Kaiser-Wilhelm-Ring und Ni e- dersachsenring Haltestellen Investitionsmaßnah- me 000 7 Verkehrsflächen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 08 Auszahlung für Baumaßnah- men 2016 2018 207.000 600.000 Einzahlungen 01 Zuwendung für Investitions- maßnahmen 2016 2018 145.000 420.000 Summe aller Auszahlungen/Saldo 242.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf 2016 bei der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssat- zung 2016 bzw. der mittelfristigen Ergebnis und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 2. Der vorgelegte 3. Nahverkehrsplan Stadt Münster (Anlage 1) ist das Ergebnis intensiver Bera- tungen und Abstimmungen in einem breit angelegten Beteiligungsverfahren (u.a. Bezirksvertre- tungen, Bürgerinformationen in den Stadtbezirken, interfraktionelle Gespräche) mit insgesamt ca. 140 Anregungen und Eingaben. Grundlegende Zielsetzung war, die vorhandenen betriebli- chen Ressourcen so effektiv wie möglich einzusetzen. Die Betriebsleistung soll dort eingesetzt werden, wo ein höchst möglicher öffentlicher Nutzen zu erwarten ist. Um dieses Ziel im Ab- gleich mit den Qualitätsstandards zu erreichen, wurde eine Umverteilung des Leistungsangebo- tes erarbeitet. Die umverteilte Betriebsleistung erschließt zusätzliche Nachfragepotenziale, die heute unterversorgt erscheinen. Im Rahmen des breit angelegten Beteiligungsverfahrens konn- te allerdings kein kostenneutrales Ergebnis zwischen betrieblichen Einsparungen und erforderli- chen Mehrleistungen gefunden werden. Der erzielte Konsens für den Leistungsumfang weist ein betriebliches Defizit von ca. 250.000 € auf, da nicht alle als verkehrlich notwendig erachte- ten Angebotsverbesserungen (z.B. zusätzliche Stadtbuslinie Hauptbahnhof - Friedrich-Ebert- Straße-Hammer Straße – Berg Fidel) durch Kompensationen gegenfinanziert werden können. Ein kostenneutrales Ergebnis kann erreicht werden, indem a) auf die neue Stadtbuslinie Hauptbahnhof – Friedrich-Ebert-Straße – Berg Fidel im 20- Minuten-Takt zur Herstellung des 10-Minuten-Taktes auf der Friedrich-Ebert-Straße ver- zichtet wird. Dies begründet sich aus der Tatsache, dass diese zusätzliche Stadtbuslinie keine betrieblichen Abhängigkeiten zu den übrigen Stadtbuslinien aufweist. Die kalkulierten Kosten für diese Linie belaufen sich auf ca. 360.000 € bei zu erwartenden Fahrgeldein- nahmen in Höhe von ca. 110.000 € oder b) die Stadtwerke Münster GmbH im Rahmen der bestehenden Betrauungsvereinbarung zur Erbringung der gemeinwirtschaftlichen Aufgaben und Leistungen des öffentlichen Perso- - 4 - V/0626/2015/1 nennahverkehrs im Stadtbusverkehr vom 19.06.2008 diese Mehrleistungen über-nimmt. Gemäß der Dynamisierungsregelung zur Fortschreibung des ÖPNV-Leistungsangebotes kann die Stadt Leistungsausweitungen von bis zu + 3 % verlangen. Aktuell fahren die Stadtwerke jährlich ca. 8.7 Mio. Wagenkilometer (Stand: 2014). Die zur Diskussion ste- henden nicht gedeckten Mehrleistungen belaufen sich auf ca. 135.000 Wagenkilometer. Dies entspricht einer Mehrleistung von ca. 2,1 % und liegt somit deutlich unter den mögli- chen + 3%. Mittelfristig (voraussichtlich ab 2019) ist zu erwarten, dass die finanzielle Ergiebigkeit des Quer- verbundes nicht mehr ausreichen wird, den Verlust des ÖPNV vollumfänglich hierüber zu finan- zieren. Hierzu wird die Verwaltung in Abstimmung mit der Stadtwerke Münster GmbH zu gege- bener Zeit eine entsprechende Vorlage erarbeiten. Begründung: Zu 1.: Wie Vorlage V/0626/2015 ergänzt um: Nach der Richtlinie der Stadt Münster zur Verwendung der Mittel gem. §11 Abs. 2 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) ist derzeit eine Förderung von Taxen, auch wenn sie als TaxiBusse eingesetzt werden, nicht möglich. Mit der Überarbeitung der Fahrzeugförderrichtlinien soll, wenn rechtlich mög- lich, ein Anreiz für Taxiunternehmer geschaffen werden, Fahrzeuge für den Einsatz als TaxiBus bereit zu halten, die für Menschen nutzbar sind, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Zu 3.: Wie Vorlage V/0626/2015 ergänzt um: Um auch außerhalb der Hauptverkehrszeiten, in denen auf der Ringlinie ein 20‘-Takt angeboten wer- den soll, kurze Umstiegszeiten aus den Korridoren auf die Ringlinie optimiert sicherstellen zu können, wird die Ringlinie in diesen Zeitintervallen im 15‘-Takt betrieben. Zu 9.: Unter den gegenwärtigen Rahmenbedingungen ist eine Anzahl von max. 25 barrierefrei umzubauen- den Bushaltestellen in der Stadt Münster realistisch. Vorrangiges Ziel sollte es daher auch für die na- he Zukunft bleiben, die mit der KIB priorisierten Maßnahmen des langjährigen Haltestellenprogramms der Kategorien eins und zwei umzusetzen. Das Ziel der vollständigen Barrierefreiheit würde aus heu- tiger Sicht (Umbau von 25 Haltestellen p. a.; 2022 = 669 umgebaut) erst im Jahr 2041 erreicht wer- den können (1.150 gesamt - 669 umgebaut in 2022 = 481 noch um zu bauen: 25 p.a. = 19 Jahre). Punkt A des Änderungsantrages der SPD zur Vorlage V/0626/2015. Der ASSVW hat mit den Stimmen der SPD bei Enthaltung der übrigen Fraktionen einstimmig beschlossen: Ein neuer Beschlusspunkt wird eingefügt: Die Verwaltung wird beauftragt, im Nahverkehr festzulegen, dass für die Beschäftigten einheit- liche soziale und tarifliche Standards gelten müssen und dies auch für die Subunternehmen gilt. Dem Rat ist dafür ein entsprechender Beschlussvorschlag zu unterbreiten. - 5 - V/0626/2015/1 Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Stadtwerke Münster GmbH beauftragt, die finanziellen Konsequenzen, die sich aus diesem Beschluss ergeben würden, aufzuzeigen. Seitens der Stadtwerke wird darauf hinge- wiesen, dass der Punkt A im Änderungsantrag der SPD zur Vorlage V/0626/2016 mit erheblichen Kostensteigerungen für die Stadtwerke Münster - und damit auch für den Haushalt der Stadt Münster - verbunden sein würde. Dabei wird davon ausgegangen, dass das Ziel des Antrags die Angleichung der Vergütungen und der damit zusammenhängenden Sozialleistungen für die Busfahrer in Münster auf dem Niveau des Tarifvertrags TV-N ist. Unter Berücksichtigung dieser Prämisse ist mit Kostensteigerungen von ca. 3,3 Mio. Euro p.a. vor Steuern zu rechnen, die vollständig durch die Stadtwerke Münster zu tragen wären. Diese verteilen sich auf folgende Positionen: Angleichung der Busfahrer der VSM (Tochtergesellschaft der Stadtwerke Münster) auf das Ni- veau des TV-N: ca. 1,7 Mio. Euro p.a. Angleichung der von Subunternehmern beschäftigten Busfahrer auf das Niveau des TV-N: ca. 1,4 Mio. Euro p.a. und entsprechender Ausgleich dieser Mehrkosten durch die SWMS Angleichung der bei der VSM beschäftigten Kontrolleure und sonstigen Mitarbeiter auf das Ni- veau des TV-N: 0,2 Mio. Euro p.a. Als Konsequenz dieser Mehrkosten wäre ab dem Jahr 2020 das Verkehrsdefizit nicht mehr durch die Ergebnisse der Energiesparte der Stadtwerke Münster zu decken. Mithin wäre ab diesem Jahr ein haushaltswirksamer Defizitausgleich der Stadt an die Stadtwerke Münster in Höhe von mindestens dieser Mehrkosten zu leisten. Auch in der Zeit bis 2020 wäre die im Management Kontrakt vorgesehene Ausschüttung um diese politisch bedingten Mehrkosten haushaltswirksam zu kürzen. Schließlich ist darauf hinzuweisen, dass die durch den Änderungsantrag bewirkten zusätzlichen Kos- ten als politisch motivierte Maßnahme voraussichtlich steuerlich nicht als Aufwand anerkannt würden und demnach als verdeckte Gewinnausschüttung zu versteuern wären. Somit ist davon auszugehen, dass zu den o.g. 3,1 Mio. Euro ein zusätzliches Steuerrisiko in Höhe von ca. 1-2 Mio. Euro hinzu- kommt. Zusätzliche Kosten für die Stadt Münster würden durch den Ausgleich von anderen einnahmeverant- wortlichen Unternehmen inkl. der Subunternehmer dieser Unternehmen entstehen. Neben diesen wirtschaftlichen Argumenten sind des Weiteren rechtliche Risiken zu beachten. Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes empfiehlt die Verwaltung den Punkt A des Änderungsan- trages der SPD zur Vorlage V/0626/2015 nicht aufzugreifen. In Vertretung Gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Friedrich-Ebert-Straße
- Kaiser-Wilhelm-Ring
- Hammer Straße
- Neutor
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0626/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37