V/0634/2025
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife
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Rat_V_0634_2025_Gewaessergebuehrensatzung_2026_Anlage 1-3
7195 Zeichen
Anlage 1
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Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch das Gesetz vom
10.07.2025 (GV.NRW, S. 617), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch
Gesetz vom 05.03.2024 (GV.NRW, S. 155), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushaltsgesetzes des
Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585 ff.), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBl. I, S. 189) sowie der §§ 62 bis 65 des Wassergesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2016
(GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 17.12.2021 (GV.NRW, S. 1470)
hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 10.12.2025 die folgende Satzung beschlossen:
Artikel I
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:
Artikel II
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
befestigte
Fläche
übrige
(unbefestigte)
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 0,009929 0,000190
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 0,021135 0,0003 59
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 0,006346 0,0 00124
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-
Altenberge“ 0,023491 0,000312
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 0,056256 0,0 00256
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 0,015736 0,0 00852
Unterhaltungsbereich
€ / m²
Anlage 2
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Gebührenbedarfsberechnung 2026
Gewässerunterhaltung
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen
Pos. 1: Personalaufwendungen
Der Personalaufwand 2026 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 6,7 % auf rund 592 T€.
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (601 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (360 T€). Aufgrund von Kostensteig erungen ist der Ansatz für die Unter-
haltung der Gewässer um rd. 100 T€ erhöht worden.
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt.
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden.
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen und Regenwassereinleitungen aus
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert.
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 505 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer rund 313 T€.
GBR
2026
GBR
2025
GBR
2026
GBR
2025
PG
gesamt
relevant für
Gewässer-
gebühr
2 3 4 5 6 = 2 - 3 7 = 4 - 5
1 Personalaufwendungen 591,9 554,5 369,9 346,6 37,3 23,3
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 1.006,6 907,8 961,3 862,0 98,9 99,3
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 51,0 51,4 48,6 49,1 - 0,4 -0,5
4 Interne Leistungsverrechnungen 108,7 92,5 77,6 66,4 16, 2 11,2
5 Kalkulatorische Abschreibungen 163,4 156,6 - - 6,7 -
6 Kalkulatorische Zinsen 18,2 20,1 - - -1,9 -
1.939,8 1.782,9 1.457,4 1.324,2 156,8 133,3
7 Erstattungen von PG 1101 505,3 479,4 313,3 296,4 25,9 16 ,9
8 Sonstige Erträge 170,6 163,3 170,6 163,3 7,3 7,3
9 Gewässergebühren 973,6 864,5 973,6 864,5 109,0 109,0
1.649,4 1.507,2 1.457,4 1.324,2 142,2 133,3
-290,3 -275,7 - - -14,6 -
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant
für Gewässergebühr
Veränderung 2026
zu 2025
Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
1
Anlage 2
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Sonstige Erträge
Die sonstigen Erträge steigen um rund 7 T€ auf rund 171 T€. Wesentlich für diesen Betrag
ist eine Rückgabe von den Jahresüberschüssen aus Vo rjahren (Inanspruchnahme des Son-
derpostens für den Gebührenausgleich) in Höhe von 1 50 T€ beim Unterhaltungsgebiet Stadt
Münster.
Pos. 9: Gewässergebühren
Die Gebühren werden gemäß dem Landeswassergesetz NRW mit einem differenzierten Flä-
chenmaßstab je Grundstück nach der befestigen und d er übrigen (unbefestigten) Fläche
veranlagt. Hierbei werden 90 % der umlagefähigen Ko sten auf befestigte und 10 % der um-
lagefähigen Kosten auf übrige (unbefestigte) Flächen verteilt.
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand von rund
973,6 T€ (2025 = 864,5 T€) für jeden Unterhaltungsv erband einzeln ermittelt (s. Anlage 3).
Die Gebührentarife bei den befestigten Flächen bewegen sich zwischen 0,006346 € / m² und
0,056256 € / m² (der Durchschnitt liegt bei 0,014863 € / m² statt bisher 0,013202 € / m²).
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.
Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2026
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und
Bodenverbände
veranlagte
Gesamt-
fläche 2024
= Maßstab
befestigte Flächen
übrige
(unbefestigte)
Flächen
1 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 71.425.017 10.509.036,0 60.915.981,0 115.935 104.342 0,009929 11.594 0,000190 0,009583 0,000346 3,6%
Obere Stever 7.254.077 961.441,0 6.292.636,0 22.578 20.320 0,021135 2.258 0,000359 0,012144 0,008991 74,0%
Havixbeck - Roxel 40.044.689 6.004.609,0 34.040.080,0 42.336 38.102 0,006346 4.234 0,000124 0,007651 -0,001305 -17,1%
St. Mauritz - Altenberge 28.330.131 3.022.459,0 25.307.672,0 78.889 71.000 0,023491 7.889 0,000312 0,018498 0,004993 27,0%
Süd - Ost 23.398.267 921.281,0 22.476.986,0 57.586 51.827 0,056256 5.759 0,000256 0,038441 0,017815 46,3%
Zwischensumme Wasser- und
Bodenverbände 170.452.181 21.418.826,0 149.033.355,0 317.324 285.592 0,013334 31.732 0,000213 0,011685 0,001649 14,1%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster 114.516.866 37.533.088,0 76.983.778,0 656.239 590.615 0,015736 65.624 0,000852 0,014065 0,001671 11,9%
Summe Gewässerunterhaltung 284.969.047 58.951.914,0 226.017.133,0 973.564 876.207 0,014863 97.356 0,000431 0,013202 0,001661 12,6%
Gebührensatz
befestigte
Fläche 2025
Flächen in m²
Veränderung
Gebührensatz für
befestigte Flächen von
2025 auf 2026
Kostenanteil
90 % auf
befestigte
Flächen
Gebühr
befestigte
Fläche
Kostenanteil
10 % auf
übrige
Flächen
Gebühr übrige
(unbefestigte)
Fläche
Flächenaufteilung in m²
umlagefäh.
Aufwand lt.
GBR 2026
in €
Beschlussvorlage
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V/0634/2025 V/0634/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife Beratungsfolge 10.12.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird beschlossen (Anlage 1). 2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt (Anlagen 2 und 3). II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1304 Fließende Gewässer Zeile 04 Öffentlich -rechtliche Leistungs- entgelte 2026 973.564 Im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 sind für 2026 in der Produktgruppe 1304 „Fließende Gewässer“ Erträge entsprechend veranschlagt. Begründung: Berechnung der Gewässergebühren für 2026 (Anlagen 2 - 3) Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2026 stellen sich insgesamt wie folgt dar: Amt für Mobilität und Tiefbau 25.11.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Höveler Telefon: 492-6607 Hoeveler@stadt - muenster.de - 2 - V/0634/2025 2026 2025 2026 2025 + Gesamtkosten 1.939.753 1.782.936 1.457.424 1.324.160 ./. Erlöse ohne Gebühren 675.851 642.678 483.861 459.638 = Fehlbetrag ohne Gebühren 1.263.902 1.140.259 973.564 864.522 + Gewässergebühren 973.564 864.522 973.564 864.522 = verbleibender Fehlbetrag 290.339 275.737 - - Kosten und Erlöse PG 1304 gesamt davon umlagefähiger Unterhaltungsaufwand Angaben in € Ansätze Gewässerunterhaltung Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe- darfsberechnung für 2026 (Anlagen 2 - 3) dargestellt. Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 973.564 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen Un- terhaltungsgebiete: 2026 2025 2026 2025 Veränderung absolut Veränderung prozentual Amelsbüren - Hiltrup 115.935 111.170 0,009929 0,009583 0,000346 3,6% Obere Stever 22.578 12.928 0,021135 0,012144 0,008991 74,0% Havixbeck - Roxel 42.336 51.451 0,006346 0,007651 -0,001305 -17,1% St. Mauritz - Altenberge 78.889 61.053 0,023491 0,018498 0,004993 27,0% Süd - Ost 57.586 40.998 0,056256 0,038441 0,017815 46,3% Stadt Münster 656.239 586.923 0,015736 0,014065 0,001671 11,9% Gewässerunterhaltung gesamt 973.564 864.522 0,014863 0,013202 0,001661 12,6% Unterhaltungsgebiet Umlagefähiger Aufwand in € Gewässergebühr in € / m² (bezogen auf befestigte Flächen) In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässer- gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz NRW einen Kostenvertei- lerschlüssel von 90% (befestigte Flächen) zu 10% (übrige (unbefestigte) Flächen) vor. Hinsichtlich der Tarifsätze gibt es bei allen 6 Unterhaltungsgebieten Veränderungen im Vergleich zum Vorjahr. Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen auf höher geplanten Aufwendungen für die Unterhaltung in Höhe von rd. 100.000 €. Den erhöhten Aufwendungen stehen wiederum Minderungen durch die Rückgabe von Jahresüberschüssen aus Vorjahren (Inanspruchnahme des Sonderpostens für den Gebührenausgleich) gebührensenkend gegenüber. i. V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen Anlage A Anlage 1 - 3 Gewässergebührensatzung, Gebührenbedarfsberechnung
Anlage A
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Anlage A zur V/0634/2025 Kurzüberblick Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2026. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltge- rechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2026“. Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. Finanzierung Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im Entwurf des Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlagen: Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64 Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: Entfällt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Entfällt
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0634/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.11.2025
- Erstellt
- 17.11.2025 14:26