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V/0634/2025

Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife

Vorlagen 20.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.12.2025, TOP 15.4

Rat_V_0634_2025_Gewaessergebuehrensatzung_2026_Anlage 1-3

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Anlage A

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Rat_V_0634_2025_Gewaessergebuehrensatzung_2026_Anlage 1-3

7195 Zeichen

Anlage 1 
   Seite 1 / 1 
 
Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster 
Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung 
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW, S. 666) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 
10.07.2025 (GV.NRW, S. 617), der §§ 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes für das Land 
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV.NRW, S. 712) zuletzt geändert durch 
Gesetz vom 05.03.2024 (GV.NRW, S. 155), der §§ 39 bis 42 des Wasserhaushaltsgesetzes des 
Bundes (WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.07.2009 (BGBl. I, S. 2.585 ff.), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 12.08.2025 (BGBl. I, S. 189) sowie der §§ 62 bis 65 des Wassergesetzes 
für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2016 
(GV.NRW, S. 559) zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 17.12.2021 (GV.NRW, S. 1470) 
hat der Rat der Stadt Münster in der Sitzung am 10.12.2025 die folgende Satzung beschlossen: 
Artikel I 
Im gemäß § 4 Abs. 6 der Gewässergebührensatzung der Stadt Münster beigefügten Gebührentarif 
werden nachfolgende Gebührensätze geändert:  
 
 
 
Artikel II 
Diese Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft. 
befestigte 
Fläche
übrige 
(unbefestigte) 
Fläche
1. Unterhaltungsverband „Amelsbüren-Hiltrup“ 0,009929 0,000190
2. Unterhaltungsverband „Obere Stever“ 0,021135 0,0003 59
3. Unterhaltungsverband „Havixbeck-Roxel“ 0,006346 0,0 00124
4. Unterhaltungsverband „St. Mauritz-
Altenberge“ 0,023491 0,000312
5. Unterhaltungsverband „Münster Süd-Ost“ 0,056256 0,0 00256
6. Unterhaltungsbereich der Stadt Münster 0,015736 0,0 00852
Unterhaltungsbereich
€ / m²

Anlage 2 
   
Seite 1 / 2 
 
         
           
Gebührenbedarfsberechnung 2026 
Gewässerunterhaltung 
 
 
I. Zusammenfassende Übersicht der wesentlichen Kosten- und Ertragspositionen 
 
 
 
II. Erläuterungen zu wesentlichen Ansätzen 
 
Pos. 1: Personalaufwendungen  
Der Personalaufwand 2026 der Produktgruppe 1304 ste igt verglichen mit der Gebührenbe-
darfsberechnung des Vorjahres um rund 6,7 % auf rund 592 T€. 
 
Pos. 2: Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 
Diese Position ist wesentlich geprägt durch die Unt erhaltungs- und Betriebskosten für die 
Gewässerunterhaltung der Stadt Münster (601 T€) sow ie den Zahlungen an die fünf Unter-
haltungsverbände (360 T€). Aufgrund von Kostensteig erungen ist der Ansatz für die Unter-
haltung der Gewässer um rd. 100 T€ erhöht worden. 
 
Pos. 3: Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Diese Position beinhaltet u. a. personalabhängige S achkosten wie z. B. Schutz- und Dienst-
kleidung, Fortbildungen und Büromaterialien. Des Weiteren sind hier die Ausgleiche aus den 
Unterdeckungen der Vorjahre berücksichtigt. 
 
Pos. 7: Erstattungen von PG 1101 
Die Gewässerunterhaltung ist eine kostenrechnende E inrichtung. Deshalb müssen Tätigkei-
ten, die für andere Einrichtungen der Stadt erbrach t werden, in Rechnung gestellt werden. 
Durch den Zufluss von Schmutzwasser aus Kläranlagen  und Regenwassereinleitungen aus 
Kanälen in Fließgewässer wird z. B. die Unterhaltun g der Wasserläufe nachhaltig erschwert. 
Daher sind die von den Unterhaltungsverbänden mit i hren Beiträgen geltend gemachten Er-
schwerer für o. g. Einleitungen im internen Verrechnungsverfahren von der Abwasserbeseiti-
gung zu erstatten. Gleiches gilt für das Unterhaltu ngsgebiet der Stadt Münster. Die Verrech-
nungen betragen insgesamt rund 505 T€. Hiervon entfallen auf die Erschwerer rund 313 T€. 
 
GBR
2026
GBR
2025
GBR
2026
GBR
2025
PG
gesamt
relevant für 
Gewässer-
gebühr
2 3 4 5 6 = 2 - 3 7 = 4 - 5
1 Personalaufwendungen 591,9 554,5 369,9 346,6 37,3 23,3
2 Aufwand für Sach- und Dienstleistungen 1.006,6 907,8 961,3 862,0 98,9 99,3
3 Sonstige ordentliche Aufwendungen 51,0 51,4 48,6 49,1 - 0,4 -0,5 
4 Interne Leistungsverrechnungen 108,7 92,5 77,6 66,4 16, 2 11,2
5 Kalkulatorische Abschreibungen 163,4 156,6 - - 6,7 -
6 Kalkulatorische Zinsen 18,2 20,1 - - -1,9 -
1.939,8 1.782,9 1.457,4 1.324,2 156,8 133,3
7 Erstattungen von PG 1101 505,3 479,4 313,3 296,4 25,9 16 ,9
8 Sonstige Erträge 170,6 163,3 170,6 163,3 7,3 7,3
9 Gewässergebühren 973,6 864,5 973,6 864,5 109,0 109,0
1.649,4 1.507,2 1.457,4 1.324,2 142,2 133,3
-290,3 -275,7 - - -14,6 -
Produktgruppe 1304 Summe gesamt davon relevant 
für Gewässergebühr
Veränderung 2026
zu 2025
Ergebnis
Summe Erträge
Angaben in T€
Kosten
Erträge
Summe Kosten
1

Anlage 2 
   
Seite 2 / 2 
 
Sonstige Erträge 
Die sonstigen Erträge steigen um rund 7 T€ auf rund  171 T€. Wesentlich für diesen Betrag 
ist eine Rückgabe von den Jahresüberschüssen aus Vo rjahren (Inanspruchnahme des Son-
derpostens für den Gebührenausgleich) in Höhe von 1 50 T€ beim Unterhaltungsgebiet Stadt 
Münster.  
 
Pos. 9: Gewässergebühren 
Die Gebühren werden gemäß dem Landeswassergesetz NRW mit einem differenzierten Flä-
chenmaßstab je Grundstück nach der befestigen und d er übrigen (unbefestigten) Fläche 
veranlagt. Hierbei werden 90 % der umlagefähigen Ko sten auf befestigte und 10 % der um-
lagefähigen Kosten auf übrige (unbefestigte) Flächen verteilt. 
 
Die Gewässergebühren werden aus dem gesamten umlage fähigen Aufwand von rund 
973,6 T€ (2025 = 864,5 T€) für jeden Unterhaltungsv erband einzeln ermittelt (s. Anlage 3). 
Die Gebührentarife bei den befestigten Flächen bewegen sich zwischen 0,006346 € / m² und 
0,056256 € / m² (der Durchschnitt liegt bei 0,014863 € / m² statt bisher 0,013202 € / m²).   
  
Der Gebührenhaushalt „Gewässerunterhaltung“ ist ausgeglichen.

Anlage 3
Produktgruppe 1304 "Fließende Gewässer"
Gebührenbedarfsrechnung 2026
Ermittlung der Gebührensätze
Bezeichnung der Wasser- und 
Bodenverbände       
veranlagte
Gesamt-
fläche 2024
= Maßstab
befestigte Flächen
übrige 
(unbefestigte) 
Flächen
1 5 6 7 8 9 = 8 * 90% 10 = 9 / 6 11 = 8 * 10% 12 = 11 / 7 13 14 = 10 - 13 15 = 14 / 13
Amelsbüren - Hiltrup 71.425.017 10.509.036,0 60.915.981,0 115.935 104.342 0,009929 11.594 0,000190 0,009583 0,000346 3,6%
Obere Stever 7.254.077 961.441,0 6.292.636,0 22.578 20.320 0,021135 2.258 0,000359 0,012144 0,008991 74,0%
Havixbeck - Roxel  40.044.689 6.004.609,0 34.040.080,0 42.336 38.102 0,006346 4.234 0,000124 0,007651 -0,001305 -17,1%
St. Mauritz - Altenberge 28.330.131 3.022.459,0 25.307.672,0 78.889 71.000 0,023491 7.889 0,000312 0,018498 0,004993 27,0%
Süd - Ost  23.398.267 921.281,0 22.476.986,0 57.586 51.827 0,056256 5.759 0,000256 0,038441 0,017815 46,3%
Zwischensumme Wasser- und 
Bodenverbände 170.452.181 21.418.826,0 149.033.355,0 317.324 285.592 0,013334 31.732 0,000213 0,011685 0,001649 14,1%
Gewässerunterhaltung
Stadt Münster     114.516.866 37.533.088,0 76.983.778,0 656.239 590.615 0,015736 65.624 0,000852 0,014065 0,001671 11,9%
Summe Gewässerunterhaltung 284.969.047 58.951.914,0 226.017.133,0 973.564 876.207 0,014863 97.356 0,000431 0,013202 0,001661 12,6%
Gebührensatz 
befestigte 
Fläche 2025
Flächen in m²
Veränderung 
Gebührensatz für
befestigte Flächen von 
2025 auf 2026
Kostenanteil
90 % auf 
befestigte 
Flächen
Gebühr 
befestigte 
Fläche
Kostenanteil
10 % auf 
übrige 
Flächen
Gebühr übrige 
(unbefestigte) 
Fläche
Flächenaufteilung in m²
umlagefäh. 
Aufwand lt. 
GBR 2026
 in €

Beschlussvorlage

3428 Zeichen

V/0634/2025 
V/0634/2025 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewässergebührensatzung: Änderung der Gebührentarife 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   10.12.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Satzung zur Änderung der Gewässergebührensatzung - Änderung der Gebührentarife wird 
beschlossen (Anlage 1). 
  
2. Der Berechnung der Gebührensätze für die Gewässerunterhaltung wird zugestimmt  
(Anlagen 2 und 3). 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  1304 Fließende Gewässer    
Zeile 04 Öffentlich -rechtliche Leistungs-
entgelte 
2026 973.564  
 
Im Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 sind für 2026 in der Produktgruppe 1304 „Fließende Gewässer“ 
Erträge entsprechend veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Berechnung der Gewässergebühren für 2026 (Anlagen 2 - 3) 
 
Die umlagefähigen Kosten werden für jedes der sechs Unterhaltungsgebiete gesondert ermittelt. Die 
Kosten und Erlöse der Gewässerunterhaltung für 2026 stellen sich insgesamt wie folgt dar: 
Amt für Mobilität und Tiefbau  
 
25.11.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Höveler  
Telefon: 492-6607 
Hoeveler@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0634/2025 
2026 2025 2026 2025
+ Gesamtkosten 1.939.753 1.782.936 1.457.424 1.324.160
./. Erlöse ohne Gebühren 675.851 642.678 483.861 459.638
= Fehlbetrag ohne Gebühren 1.263.902 1.140.259 973.564 864.522
+ Gewässergebühren 973.564 864.522 973.564 864.522
= verbleibender Fehlbetrag 290.339 275.737 - -
Kosten und Erlöse
PG 1304 gesamt
davon umlagefähiger 
Unterhaltungsaufwand
Angaben in €
Ansätze Gewässerunterhaltung
 
 
Die Berechnungen und Erläuterungen zu wesentlichen Kostenansätzen werden in der Gebührenbe-
darfsberechnung für 2026 (Anlagen 2 - 3) dargestellt. 
 
Der umlagefähige Aufwand von insgesamt 973.564 € verteilt sich nachstehend auf die einzelnen Un-
terhaltungsgebiete: 
2026 2025 2026 2025 Veränderung
absolut
Veränderung
prozentual
Amelsbüren - Hiltrup 115.935 111.170 0,009929 0,009583 0,000346 3,6%
Obere Stever 22.578 12.928 0,021135 0,012144 0,008991 74,0%
Havixbeck - Roxel  42.336 51.451 0,006346 0,007651 -0,001305 -17,1%
St. Mauritz - Altenberge 78.889 61.053 0,023491 0,018498 0,004993 27,0%
Süd - Ost  57.586 40.998 0,056256 0,038441 0,017815 46,3%
Stadt Münster     656.239 586.923 0,015736 0,014065 0,001671 11,9%
Gewässerunterhaltung gesamt 973.564 864.522 0,014863 0,013202 0,001661 12,6%
Unterhaltungsgebiet
Umlagefähiger 
Aufwand in €
Gewässergebühr in € / m²
(bezogen auf befestigte Flächen)
 
 
In jedem Unterhaltungsverband wird je nach Aufwand / Bemessungseinheit eine eigene Gewässer-
gebühr festgesetzt (s. Anlage 3). Hierbei schreibt das Landeswassergesetz NRW einen Kostenvertei-
lerschlüssel von 90% (befestigte Flächen) zu 10% (übrige (unbefestigte) Flächen) vor.  
 
Hinsichtlich der Tarifsätze gibt es bei allen 6 Unterhaltungsgebieten Veränderungen im Vergleich zum 
Vorjahr. Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen auf höher geplanten Aufwendungen für die 
Unterhaltung in Höhe von rd. 100.000 €. Den erhöhten Aufwendungen stehen wiederum Minderungen 
durch die Rückgabe von Jahresüberschüssen aus Vorjahren (Inanspruchnahme des Sonderpostens 
für den Gebührenausgleich) gebührensenkend gegenüber. 
 
 
i. V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen 
Anlage A 
Anlage 1 - 3 Gewässergebührensatzung, Gebührenbedarfsberechnung

Anlage A

1223 Zeichen

Anlage A zur V/0634/2025 
Kurzüberblick 
Neufestsetzung der Gewässergebühren für 2026. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Schaffung und Bewahrung eines ordnungsgemäßen und umweltge-
rechten Zustandes der Fließgewässer als Erholungs- und Lebensraum sowie die Gewährleistung 
eines ordnungsgemäßen Wasserabflusses“ verfolgt. 
 
Das Teilziel lautet „Neufestsetzung der Gewässergebühren 2026“. 
 
Zur Erreichung des Teilziels ist kein finanzieller Bedarf erforderlich. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 1304 Fließende Gewässer 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im Entwurf des Haushaltsplan-Entwurf 2026/2027 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlagen: 
Kommunalabgabengesetz (KAG) § 6 
Landeswassergesetz NRW (LWG) § 64 
 
Beeinflussbarkeit der finanziellen Auswirkungen: 
Entfällt. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Entfällt

Beratungsverlauf (1)

10.12.2025 Rat
TOP 15.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0634/2025
Typ
Vorlagen
Datum
20.11.2025
Erstellt
17.11.2025 14:26