V/0308/2010
Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Münster, inkl. 5. Finanzformel für die Spielzeiten 2011/2012 bis 2013/2014
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Managementkontrakt Städtische Bühnen 13.04.10
11613 Zeichen
MANAGEMENTKONTRAKT
zwischen
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Münster
und
der Stadt Münster
1. Präambel
Mit den Regelungen dieses Vertrages soll beschrieben und hinreichend fixiert werden, welche Ziel-
erwartungen die Stadt Münster an die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtische Bühnen Müns-
ter hat und wie beide Parteien dazu beitragen können, diese Ziele zu erreichen.
Während im ersten Teil des Vertrages zeitlich dauer hafte Regelungen in einem strategischen Sin-
ne inhaltlich und qualitativ geregelt werden sollen , werden im zweiten Teil zeitlich befristete Rege-
lungen hinsichtlich bestimmter Qualitäts- und Quant itätsziele für die Laufzeit des Managementkon-
traktes mit entsprechender Bemessung der Finanzressourcen bestimmt.
Besondere Bedeutung für das Beziehungsgeflecht hat die Einordnung der Städtische Bühnen
Münster in den Konzern Stadt Münster. Maßgeblich ist dafür die Zuordnung der Städtische Bühnen
Münster in die Informationskategorie A und die Zuor dnung in das Steuerungscluster I. Danach
unterliegen die Städtische Bühnen Münster einer qua rtalsweisen Berichtspflicht und gelten als Zu-
schussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget.
Damit wird den Beteiligungsgrundsätzen und der Rahm enrichtlinie für Beteiligungen der Stadt
Münster Rechnung getragen.
2. Zeitlich dauerhafte Regelungen
2.1. Zielbestimmungen der Städtischen Bühnen Münste r
2.1.1. Betriebszweck
Als Betriebszweck ist in der Betriebssatzung ausgeführt (Stand 02.07.2008):
„Zweck und Gegenstand der Einrichtung einschließlic h etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die
Förderung des kulturellen Lebens durch den Betrieb der Städtischen Bühnen Münster. Das Sinfo-
nieorchester Münster ist Bestandteil des Betriebes. Die Einrichtung kann zur Erfüllung des Be-
triebszwecks sowohl eigene Leistungen erstellen, al s auch die Bestrebungen und Aktivitäten Drit-
ter unterstützen. Der Betriebszweck ist im Rahmen d er gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt
Münster, individueller Zielvereinbarungen sowie unt er Beachtung einer wirtschaftlichen Leistungs-
erbringung zu erfüllen .“
„Die Einrichtung verfolgt ausschließlich und unmitt elbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Ab-
schnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordn ung. Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht
in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Einrichtung dürfen nur für die satzungsmäßi-
gen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person d urch Ausgaben, die dem Zweck der Ein-
richtung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig h ohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auf-
lösung oder Aufhebung der Einrichtung oder bei Wegf all ihres bisherigen Zwecks hat die Stadt
Münster ihr Vermögen, soweit es den Wert der Sach- und Kapitaleinlagen übersteigt, ausschließ-
lich für die Förderung der Kunst und Kultur zu verwenden.“
Die Städtischen Bühnen Münster haben kein eigenes G rundeigentum, sondern nutzen Grund und
Boden sowie Gebäude im Rahmen eines Mietvertrages mit der Stadt Münster.
2.1.2. Oberziele
Als Oberzentrum nimmt Münster in kultureller Hinsic ht eine wichtige Rolle für die Städte und Ge-
meinden im Umland ein. Die Städtischen Bühnen präge n mit ihrem Theater- und Konzertangebot
das kulturelle Niveau Münsters wesentlich mit und s trahlen mit ihren Aktivitäten weit über die loka-
len Grenzen hinaus. Aufgabe der Städtischen Bühnen ist es, nicht nur für die eigene Einwohner-
schaft, sondern auch für die Bewohner in der Region ein umfassendes Theater- und Konzertange-
bot vorzuhalten. Durch ein hochwertiges Programm so ll die Wahrnehmung und der Bekanntheits-
grad von Münster erhöht und das große Engagement in der Region sichtbar werden.
Neben v.g. Oberzielen steht auch immer die Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Städt. Bühnen
Münster im Fokus.
Sachziele
Konkret lassen sich aus den v.g. Oberzielen folgende Sachziele ableiten:
• Etablierung eines künstlerisch leistungsfähigen un d anspruchvollen Mehrspartenhauses (Mu-
sik-, Sprech-, Tanz-, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte) für Münster und die Region
• Akquise neuer Veranstaltungen zur Ergänzung und Au sweitung des Leistungsangebotes
• Erweiterung des Kunden- und Serviceangebotes zur S teigerung der Aufenthaltsqualität
Finanzziele
Die Finanzziele der Städtischen Bühnen leiten sich unmittelbar aus den oben aufgeführten Ober-
und Sachzielen ab:
• Erfüllung des Betriebszweckes auf der Basis der je weiligen beschlossenen Wirt-
schaftspläne unter Einhaltung der mit der Stadt Mün ster vereinbarten Finanzmittel-
bereitstellung
• Steigerung der Einnahmen/Umsatzerlöse
• Erhöhung des Kostendeckungsgrades
3. Zeitlich befristete Regelungen
3.1. Finanztransfers der Stadt Münster an die Städt ischen Bühnen
Auf Grundlage der 5. Finanzformel, Laufzeit 3 Jahre, beträgt der Zu schuss für die Spielzeiten
2011/2012 bis 2013/2014 jeweils 18.964.300 €.
Für einen wirtschaftlichen „Zielmittel“ - Einsatz d er finanziellen Ressourcen gelten die folgenden
Leitlinien für das Aufstellungs- und Bewirtschaftungsver fahren des Wirtschaftsplanes der ei-
genbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Münster:
• Der Wirtschaftsplan wird jährlich durch einen beso nderen Beschluss des Rates beschlos-
sen. Mit der Umwandlung in eine eigenbetriebsähnlic he Einrichtung wird nach den NKF-
Regeln nur noch eine jahresbezogene Zuschussausweis ung im städtischen Haushalt er-
scheinen. Damit ist er neuerdings Anlage des städtischen Haushaltsplanes.
• Zur allgemeinen Entlastung des Theater- und Orches terhaushaltes und im Hinblick auf eine
angemessene Beteiligung der Besucher an den lfd. st eigenden Kosten des Wirtschaftspla-
nes ist im Rahmen des Geltungszeitraumes dieses Man agementkontraktes jährlich bei der
Aufstellung des Wirtschaftsplanes die Frage einer a ngemessenen Eintrittspreisanpassung
zu prüfen.
• Ein den Städt. Bühnen zuerkanntes Zuschussbudget w ird im Rahmen der Aufstellung des
Wirtschaftsplanes von den Städt. Bühnen eigenverant wortlich und eigenständig ausdiffe-
renziert und nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer B uchführung auf die Ertrags- und
Aufwandspositionen sach- und fachgerecht entsprechend veranschlagt.
• Auf der Grundlage der 5. Finanzformel ist von den Städt. Bühnen rechtzeitig der Spiel- und
Konzertplan der jeweiligen Spielzeit vorzulegen.
• Anpassungen innerhalb des Wirtschaftsplans, die im laufenden Wirtschaftsjahr notwendig
sind, können eigenverantwortlich durch die Städtischen Bühnen vorgenommen werden. Bei
wesentlichen Änderungen ist ein geänderter Wirtschaftsplan vorzulegen.
• Die Leistungsverrechnungen mit städtischen Ämtern/ Einrichtungen sind zur Spielzeit
2008/2009 komplett erfasst und neu berechnet worden . Die Städtischen Bühnen erhalten
jährlich eine genaue Abrechnung der erbrachten Leis tungen und erstatten den Aufwand an
die Ämter/Einrichtungen. Bei einer wesentlichen Ver änderung der Aufwendungen, soweit
diese nicht von den Städtischen Bühnen Münster im v ornherein beeinflussbar sind, muss
eine Neuberechnung und Anpassung der Zuschusshöhe erfolgen.
• In der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene Ja hresüberschüsse werden für die Fol-
gejahre in eine Gewinnrücklage der Städt. Bühnen ei ngestellt. In dieser Gewinnrücklage
werden Beträge aus Bewirtschaftungsverbesserungen a ngesammelt, die sich durch Ein-
sparungen bei den Sachkosten und/oder durch Mehrein nahmen bei den Eintrittsgeldern
oder sonstigen Zuschüssen und Zuweisungen ergeben ( eigene Managementleistungen).
Die Verwendung dieser Gewinnrücklage liegt in der e igenverantwortlichen Disposition der
Städtischen Bühnen Münster. Die Gewinnrücklage ist im Regelfall für den konsumtiven Be-
reich des Wirtschaftsplans zu verwenden. Soweit dav on auch Investitionen finanziert wer-
den sollen (Ausnahmeregelung), ist dies erst möglich, wenn die folgenden Finanzplanungs-
jahre ausgeglichen sind.
• Jahresfehlbeträge, die im Zusammenhang mit einem e inmal aufgestellten Zuschussbudget
und dessen Verwendung entstehen, liegen im Verantwo rtungsbereich der Städt. Bühnen
und sind im Rahmen des Budgets und/oder aus den in der Rücklage der Städt. Bühnen
evtl. vorhandenen Mitteln auszugleichen.
a) Entstandene Personalkostendefizite, soweit nicht durch Sonderregelungen abgedeckt
(vgl. a) der u.a. Sonderregelungen), sind aus lfd. Bewirtschaftungsvorteilen der jeweili-
gen Spielzeit bzw. der Gewinnrücklage zu decken.
b) Alle sonstigen Defizite, soweit nicht durch Sond erregelungen abgedeckt (vgl. b) der u.a.
Sonderregelungen), sind aus Bewirtschaftungsvorteilen bzw. der Gewinnrücklage zu de-
cken. Sollte ein Ausgleich dennoch nicht möglich sein, sind der Betriebsausschuss
(Kulturausschuss) und der Ausschuss für Finanzen, B eteiligungen und Liegenschaften
rechtzeitig per Vorlage zu unterrichten.
• Sonderregelungen zum Defizitausgleich werden getroffen , wenn
a) während der Laufzeit des Managementkontrakts ein e Tarifsteigerung für den öffent-
lichen Dienst erfolgt und somit zusätzliche tarifbe dingte Personalmehraufwendun-
gen entstehen.
b) die tatsächlichen Einnahmen der Betriebskostenzuweisungen des Landes um
mehr als 10 % geringer ausfallen als im Wirtschaftsplan veranschlagt,
c) die Finanzlage der Stadt Münster sich derart ve rschlechtert, dass eine Haushaltssi-
cherung unmittelbar droht.
In diesen Fällen ist zwischen dem Finanzdezernat, d en Städt. Bühnen und dem Fachde-
zernat unter Berücksichtigung der vorhandenen Rücklage eine Lösung zur Defizitabde-
ckung herbeizuführen und den zuständigen Ratsgremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
3.2. Kenngrößen zur Zielerreichung
Als Bewertungsmaßstab für das Erreichen der Finanzz iele gilt unter der Voraussetzung, dass die
unter 3.1. genannten Zahlungen durch die Stadt Müns ter und die ggfls. zur Abdeckung der zusätz-
lichen finanziellen Kapitalbedarfe erfolgen, die Er reichung der in den jährlichen Wirtschaftsplänen
festgelegten monetären Zielgrößen.
Als nichtmonetäre Zielgrößen für das Erreichen der Sachziele werden festgelegt:
• Erhaltung aller Sparten
• Steigerung des Besucheraufkommens
• Anzahl der neu entwickelten Veranstaltungen/Angebo te
3.3. Mietregelungen
Der bislang bestehende Mietvertrag mit dem Amt für Immobilienmanagement wird für den aktuell
angemieteten bestehenden städtischen Gebäude- und G rundstücksbestand bis zum 31.08.2014
zu den derzeitigen Konditionen verlängert. Die Miet e wird für die Laufzeit dieses Managementkon-
traktes nicht erhöht.
4. Laufzeit der Vereinbarung
Diese Vereinbarung hat eine Laufzeit von 3 Jahren, vom 01.09.2011 bis 31.08.2014. Die Parteien
verpflichten sich, die Verhandlungen über eine Fort schreibung dieses Kontraktes u.a. wegen der
personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die N ichtverlängerungsmitteilungen zur Beendi-
gung von Arbeitsverträgen im Solo-Bereich § 61 NV-B ühne) spätestens ab dem 01.01.2013 zu
beginnen und bis zum 15.05.2013 abzuschließen.
5. Sonstige Regelungen
• Für das Berichtswesen gelten die Beteiligungsgrund sätze und die Rahmenrichtlinie für Beteili-
gungen der Stadt Münster.
• Die Städtischen Bühnen unterliegen einer quartalsw eisen Berichtspflicht.
Münster, den 13.04.2010
Für die Städtischen Bühnen Für die Stadt M ünster
Der Oberbürgermeister
In Vertretung
Dr. Hanke Rita Feldmann Wolfgang Quetes Bickeböller
Stadträtin Verwaltungsdirektorin Generalintendant Stadtkämmerin
Beschlussvorlage
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V/0308/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Städtische Bühnen Betrifft Managementkontrakt mit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Münster, inkl. 5. Finanzformel für die Spielzeiten 2011/2012 bis 2013/2014 Beratungsfolge 27.04.2010 Kulturausschuss Vorberatung 27.04.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 28.04.2010 Rat Entscheidung Vorbemerkung: Die Ergebnisse der Tarifverhandlungen 2010 für den öffentlichen Dienst haben dazu geführt, dass die ursprüngliche Vorlage V/105/2010 zum Managementkontrakt, inkl. 5. Finanzformel in wesentli- chen Punkten modifiziert werden muss und durch diese Vorlage ersetzt wird. Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1.1 Zum Ausgleich tarifbedingter Mehraufwendungen aufgrund des Tarifabschlusses 2010 erhalten die Städtischen Bühnen Münster für die Spielzeit 2010/2011 einen einmaligen Sonderzuschuss i.H.v. 218.000 €. 1.2 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass den Städtischen Bühnen Münster mit dem bisherigen Zu- schussverfahren eine verlässliche Finanzbasis auf Grundlage einer Finanzformel gegeben wurde. 1.3 Dem Abschluss des als Anlage beigefügten Managementkontrakts, inkl. der 5. Finanzformel, als verlässliche Finanzbasis wird zugestimmt. 1.4 Die Städtischen Bühnen Münster werden im Beteiligungs-Portfolio der Stadt Münster dem Steuerungs-Cluster I (Zuschussbeteiligung mit mittelfristig festgelegtem Budget) und der Infor- mationskategorie A (quartalsweise Berichterstattung) zugeordnet. 2 Unter Berücksichtigung der Entscheidu ng des Rates vom 09.12.2009 (Vorlage V/0743/2009) zur strategischen Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung in Münster werden die Zuschussbeträge an die Städtischen Bühnen für die Spielzeiten 2011/2012 bis 2013/2014 auf jährlich 18.964.300 € festgesetzt. Vorlagen-Nr.: V/0308/2010 Auskunft erteilt: Herr Braun Ruf: 59 09 121 E-Mail: Braun@stadt-muenster.de Datum: 14.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0308/2010 3 Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Städtischen Bühnen den sich ergebenden Mehraufwand durch den aktuellen Tarifabschluss 2010 ab der Spielzeit 2011/2012 aus dem laufenden Zuschuss decken. Unter Berücksi chtigung der Spielz eiten 2009/2010 und 2010/2011 ergibt sich während der Laufzeit der 5. Finanzformel ein Konsolidierungsbeitrag von insgesamt 1.220.000 € den die Städtischen Bühnen zur Entlastung des gesamtstädti- schen Haushalts beisteuern. 4 Die Laufzeit des Managementkontrakts mit der 5. Finanzformel beträgt 3 Jahre für die Spielzeiten 2011/2012 bis 2013/2014. 5 Die bisherigen Leitlinien für das Aufstell ungs- und Bewirtschaftungsverfahren des Wirt- schaftsplanes werden, auf Grundlage der praktischen Erfahrungen seit der Überführung der Städtischen Bühnen in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung, den geänderten Erfor- dernissen angepasst und mit in den Managementkontrakt aufgenommen. 6 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit den vorgenannten Beschlüssen zum Managementkon- trakt, incl. der 5. Finanzformel, das Risiko von weiteren tarifvertraglich bedingten Personalkos- tensteigerungen nicht berücksichtigt ist . Sollten darüber hinaus während der Laufzeit des Managementkontrakts tarifbedingte Perso- nalmehraufwendungen notwendig werden, ist rechtzeitig eine Klärung mit der Stadt Münster zur Finanzierung herbei zu führen. 7 Für den Fall, dass sich die Finanzlage der Stadt Münster derart verschlechtert und eine Haus- haltssicherung unmittelbar droht, ist gegebenenfa lls mit der Stadt Münster über eine Anpas- sung des Managementkontrakts, inkl. der 5. Finanzformel zu verhandeln. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0407 Städtische Bühnen Zeile 15 Transferaufwendungen 2010 19.157.300 Davon entfallen 218.000 € auf au- ßerplanmäßige Auf- wendungen nach § 83 GO NW 2011 bis 2013 18.964.300 Anpassung der Be- träge in der Finanz- planung um + 25.000 € p.a. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind überwiegend im Haushaltsplan 2010 bei der o. g. Produktgruppe veranschlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung in den Folgejahren unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der jeweiligen Haushaltssatzung bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. - 3 - V/0308/2010 Den zur Finanzierung in 2010 erforderlichen überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 218.000 € wird nach § 83 GO zugestimmt. Deckung: Minderaufwendungen der Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft, Zeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen. Begründung: Mit der Vorlage 401/2002 „Optimierung des Beteiligungsmanagements und des Beteiligungs- controllings– Abschluss von Zielvereinbarungen mit den städtischen Gesellschaften und Ei- genbetrieben“ hat der Rat beschlossen, das Beteiligungsmanagement dahingehend zu erwei- tern, dass in Abhängigkeit vom Steuerungscluste r des Beteiligungsportfolios für die einzelnen Gesellschaften Zielvereinbarungen zu erarbeiten und im sog. Managementkontrakt zwischen der Trägerin und der Beteiligung zu fixieren sind. Mit dem Kontrakt sollen die inhaltlichen und qualitativen Zielerwartungen der Trägerin Stadt Münster und deren Beiträge zur Erreichung dieser Ziele beschrieben werden. Außerdem wird den Städtischen Bühnen eine gesicherte, mehrjähr ige finanzielle Perspektive geboten. Die genannten Zuschüsse werden in der mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Münster entspre- chend berücksichtigt. Der Rat hat in seiner Sitzung am 09.12.2009; Vorlage V/0743/2009, in den Beschluss zur stra- tegischen Haushaltsentwicklung und -steuerung aufgenommen, dass auch die städtischen Beteiligungen einen Anteil zur langfristigen K onsolidierung des gesamtstädtischen Haushalts zu leisten haben. Auf Grundlage dieser Entscheidung leisten die Städtischen Bühnen mit der neuen 5. Finanzformel einen weiteren erheblichen Konsolidierungsbeitrag. Die Zuschussbeträge der neuen 5. Finanzformel an die Städtischen Bühnen für die Spielzeiten 2011/2012 bis 2013/2014 werden unverändert auf jährlich 18.964.300 € festgesetzt. Mit dem aktuellen Abschluss der Tarifrunde 2010 sind zusätzliche Mehraufwendungen ent- standen, die zu einem Jahresfehlbetrag im Wirtschaftsplan der Städtischen Bühnen ab der Spielzeit 2009/2010 führen. Die Tariferhöhung für das laufende Jahr 2009/2010 führt zu Mehr- aufwendungen i.H.v. 99.000 € die die Städtischen Bühnen innerhalb des Budgets durch Ein- sparungen und Mehreinnahmen selbständig ausgleichen. Das Gesamtergebnis der Tarifrunde führt in der Spielzeit 2010/2011 zu einem Fehl betrag von 418.000 €. Diese Unterdeckung wird zum einen durch einen Sonderzuschuss i.H.v. 218.000 der Stadt Münster und einem Konsoli- dierungsbeitrag der Städtischen Bühnen von 200.000 € ausgeglichen. Ab der Spielzeit 2011/2012 ergibt sich ein tarifbedingter jährlicher Fehlbetrag von 307.000 €, der durch die zeit- liche Streckung und Reduzierung von Investitionsmaßnahmen innerhalb der Wirtschaftspläne der Städtischen Bühnen finanziert wird. Mit der neuen 5. Finanzformel wird über 3 Jahre bis einschließlich der Spielzeit 2013/2014 mit einer Zuschusshöhe von jeweils 18.964.300 € ein kumulierter Beitrag von insgesamt 1.220.000 € zur langfristigen Konsolidierung des Konzern Stadt durch die Städtischen Bühnen erreicht. Trotz dieses erneuten Konsolidierungsbeitrages halten die Städtischen Bühnen Münster an ihrer Zielsetzung fest, ein künstlerisch leistungsfähiges und anspruchvolles Mehrspartenhaus (Musik-, Sprech-, Tanz-, Kinder- und Jugendtheater, Konzerte) anzubieten. Insbesondere der Erhalt aller Sparten erscheint unter den reduzierten finanziellen Rahmenbedingungen weiter möglich. Bei einer weiteren Absenkung der Zuschusssumme sind jedoch einschneidende Konsequen- zen, bis hin zur Schließung von Sparten, nicht mehr auszuschließen. - 4 - V/0308/2010 Die Aufwendungen der Städtischen Bühnen hängen fast ausschließlich von deren Produktionen und Aufführungen ab. Den größten Anteil an den Gesamtaufwendungen haben die Personalaus- gaben mit 82 %. Dies entspricht dem allgemein üblichen Anteil an deutschen Theatern, der sich zwischen 80 und 85 % bewegt. Begründet ist der personalintensive Betrieb dadurch, dass für die Produkte des Theaters Chor, Orchester, Schauspiel- und Tanztheaterensemble usw. vorgehalten werden müssen. Zusätzlich sind bei den Produktionen Einzelfertigungen von Bühnenbildern, Re- quisiten und Kostümen notwendig, die ebenfalls sehr personalintensiv sind. Die Entwicklung dieser Kostenblöcke (Werkstätten, Technik, Overhead) wird durch Tarifsteigerungen direkt beeinflusst. Da der überwiegende Teil der Dienstverhältnisse der Tarifbindung unterliegt, wirken sich Erhöhun- gen in hohem Maße auf die finanzielle Situation aus, ohne dass ausreichend Kompensation durch Einnahmesteigerungen erreicht werden könnte. Eine Tarifsteigerung von 1 % für das Gesamthaus (künstlerisches und nicht-künstlerisches Personal) entspricht einer Summe von rd. 160.000 €. Der Managementvertrag sieht eine Laufzeit bis zum 31.08.2014 vor. Die Verhandlungen über eine Verlängerung des Managementvertrages müssten u.a. wegen der personalrechtlichen Regelungen (Verfahren für die Nichtverlängerungsmitteilungen zur Beendigung von Arbeitsverträgen im Solo- Bereich § 61 NV-Bühne) spätestens ab dem 01.01.2013 beginnen und bis zum 15.05.2013 abge- schlossen werden. i.V. i.V. Bickeböller Dr. Hanke Stadtkämmerin Stadträtin Anlage: Managementkontrakt zwischen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Städtische Bühnen Müns- ter und der Stadt Münster
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0308/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37