V/0299/2016
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
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299-2016 Anlage
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Dringlichkeitsentscheidung gemäß $ 60 Abs. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen Betreff: Halle Münsterland, Congress Centrum, Sanierung Tonnendach Zusätzliche Mittelbereitstellung aufgrund der Ausschreibungsergebnisse Beschränkte Ausschreibungen nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Beschlussvorschlag Sachentscheidung: i Es wird zur Kenntnis genommen, dass sich aufgrund der Ausschreibungsergebnisse die Projektkosten von 4.039.000 € um 600.000 € auf insgesamt 4.639.000 € erhöhen. Bedingt durch die aktuelle Konjunkturlage und der sehr. schwierigen und komplexen Baumaßnahme haben sich, trotz des bereits wiederholten Ausschreibungsverfahrens, nur sehr wenige Unternehmen an dem Wettbewerb beteiligt. Die mittlerweile vorliegenden Angebote der Firmen liegen im Ergebnis weit über den geplanten Kostenberechnungen. Da aber die Halle Münsterland GmbH im Zeitraum von Mai bis September 2016 extra für die anstehenden Baumaßnahmen veranstaltungsfrei ist, muss die Maßnahme trotz der angebotsbedingten höheren Kosten in diesem knappen Zeitfenster durchgeführt werden. Kosten/Folgekosten Die aktuelle Projektsumme beträgt 4.639.000 € brutto Die Kostenberechnung beträgt 4.039.000 € brutto Folgekosten entstehen keine. Mittelbereitstellung/Finanzierung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Finanzstelle 23000111014091: Überdachung MCC HaMü: 4.039.000 € netto Finanzstelle 20009999P®&Umsatzsteuer 767.410 € Insgesamt stehen zur Verfügung: 4.806.410 € brutto Befristung Keine Begründung Vorbemerkung: Für die projektierte Baumaßnahme Halle Münsterland, Congress Centrum, Sanierung Tonnendach wurde ein Baubeschluss durch den Rat mit der Vorlage V/ 0952/2015 am 16.12.2015 herbeigeführt. Hierauf basierend wurden die nachfolgenden Arbeiten/Leistungen ausgeschrieben. ON Der Vergabeausschuss hatte am 09.12.2015 bei allen Gewerken einer beschränkten Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb zugestimmt. Die Submission der ersten Gewerke war am 24.02.2016. Bei der Ausschreibung Nr. 92/23 Rückbau-Stahlbau-Dacheindeckung wurden neun Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, nur eine Firma hat ein überhöhtes Angebot von 189 % über der Kostenberechnung abgegeben. Bei der Ausschreibung Nr. 99/23 Rohbauarbeiten gingen nur drei Bewerbungen ein, zwei Bewerber wurden aufgefordert ein Angebot abzugeben. Ein Bieter gab ein überhöhtes Angebot von 177 % über der Kostenberechnung ab. Beide Ausschreibungen wurden gem. VOB $17 am 25.02.2016 aufgehoben. Die Ausschreibungen wurden nach Klärung und Rücksprache neu strukturiert und die Inhalte geändert und angepasst. Es wurden mehrere Firmen abgefragt und eine entsprechende Anzahl war bereit an einem neuen Verfahren „Freihändige Vergabe nach Angebotsbeiziehung‘ teilzunehmen. Die Versendung der neuen Leistungsverzeichnisse erfolgte am 01.03.2016. Beim Stahlbau waren es 7 Firmen, bei der Dacheindeckung 12Firmen, beim Rückbau 5 Firmen und beim Rohbau 5 Firmen, die die neuen Leistungsverzeichnisse erhielten. Am 15.03. lagen die neuen Angebote vor, aber auch hier mit teilweise überhöhten Angeboten: Beim Rückbau gibt es nur 1 Angebot, das 126 % über der Kostenberechnung liegt. Beim Stahlbau gibt es zwei Angebote, ein Angebot ging verspätet ein und kann nicht gewertet werden. Das Mindestangebot liegt 162 % über der Kostenberechnung. Bei der Dacheindeckung gibt es drei Angebote, bei denen das Mindestangebot mit 93 % ausnahmsweise geringfügig unter der Kostenberechnung liegt. Beim Rohbau gibt es drei Angebote, bei denen der Mindestbieter 190 % über der Kostenberechnung anbietet. Die Summe der Mehrkosten beträgt bei diesen Gewerken bereits eine Höhe von 482.000 €. Das Gewerk Trockenbau wurde am 08.03.2016 submittiert. Auch hier lag nur ein überhöhtes Angebot von 149 % über der Kostenberechnung vor. Die Ausschreibung wurde aufgehoben und am 14.3.2016 wurden daraufhin sieben Firmen mit geändertem Leistungsverzeichnis aufgefordert ein neues Angebot vorzulegen. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Insgesamt lässt sich feststellen, dass gegenwärtig die Firmen wenig Interesse haben, diese schwierige und komplizierte Baumaßnahme für die Halle Münsterland durchzuführen. Das Projekt hat eine kurze Ausführungszeit, es sind längere tägliche Arbeitszeiten und Wochenendarbeit notwendig und auch das Risiko bei dieser Maßnahme, aufgrund der Öffnung des Daches, ist sehr hoch. Dadurch verzichten die potentiellen Auftragnehmer ggf. ganz auf einen Auftrag oder sind nur unter deutlicher Einpreisung der besonderen Rahmenbedingungen der Baumaßnahme bereit, einen Auftrag zu übernehmen. Die Maßnahme muss ab Mai 2016 durchgeführt werden, da die Halle Münsterland so geplant hat, dass in der avisierten Bauzeit keine Veranstaltungen im Congress Centrum stattfinden. Sollte die Baumaßnahme im Sommer 2016 nicht durchgeführt werden, isteine Realisierung aufgrund bereits gebuchter Veranstaltungen erst wieder in einigen Jahren möglich. Das ist aufgrund der vorhandenen statischen Probleme im Dachtragwerk und aufgrund der Undichtigkeiten im Deckenbereich nicht sinnvoll. Daher wird eine zusätzliche Finanzierung, begründet durch die unerwartet hohen Angebotspreise, „vorgeschlagen. Aufgrund der vorliegenden Angebote und der zu erwartenden Kosten der noch offenen Vergaben ist von einer Kostensteigerung in der Maßnahme von 600.000 € auszugehen. Das Budget erhöht sich damit auf 4.639.000 €. ch Alternativ könnten notwendige Maßnahmen im Innenbereich auf spätere Jahre geschoben werden und man würde jetzt nur das Dach sanieren. Diese Möglichkeit verursacht jedoch später weitere zusätzliche Kosten und das geplante neue Erscheinungsbild des Congress Centrums entspricht . hicht dem Ansehen des Betreibers. Bei den haustechnischen Gewerken liegen ebenfalls bereits Angebote vor. Hier konnte das Budget der Haustechnik in Höhe von ca. 1.000.000 € eingehalten werden, obwohl auch hier teilweise nur ein oder zwei Angebote von Firmen vorlagen. Eine Zusatzfinanzierung der benötigten Haushaltsmittel ist Jedoch nicht erforderlich, da die Stadt Münster bei Sanierungsarbeiten bei der Halle Münsterland die Vorsteuer ziehen kann. Die Umsatzsteuer wird aus einer zentralen Steuerfinanzstelle finanziert und das in der Haushaltsstelle vorhandene Budget von 4.039.000 € ist ein Netto-Betrag. Zuzüglich der Umsatzsteuer stehen 4.806.410 € zur Verfügung. Damit ist die Kostensteigerung trotz der überhöhten Ausschreibungs- ergebnisse gedeckt. Es steht noch ein geringfügiger Betrag für Unvorhergesehenes zur Verfügung. Die Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung soll in der nächsten Sitzung des Rates eingeholt werden. Münster, 22.03.2019" A \ Wh UA Wendela-Beste Vilhjalmsson Bürgermeisterin 30.2 2046 4 x 23 846 233 5 Häktwig Schultheiß Stadtdirektor
Beschlussvorlage
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V/0299/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung Halle Münsterland, Congress Centrum, Sanierung Tonnendach Zusätzliche Mittelbereitstellung aufgrund der Ausschreibungsergebnisse Beschränkte Ausschreibungen nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Beratungsfolge 03.05.2016 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 10.05.2016 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.05.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung über die Erhöhung der Projektkosten bei der Sanierung des Ton- nendaches der Halle Münsterland wird gemäß § 60 GO NW genehmigt. Begründung: Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen. I.A. gez. Peck Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0299/2016 Auskunft erteilt: Herr Methner Ruf: 492-2412 E-Mail: MethnerS@stadt-muenster.de Datum: 08.04.2016 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0299/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.04.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37