V/0304/2010
Vorfinanzierung der Erneuerung der Klarissengasse
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Beschlussvorlage
1528 Zeichen
V/0304/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Tiefbauamt Betrifft Vorfinanzierung der Erneuerung der Klarissengasse durch die Westfälische Bauindustrie (WBI) Beratungsfolge 27.04.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 28.04.2010 Hauptausschuss Vorberatung 28.04.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat stimmt zu, dass die Verwaltung in einem Erschließungsvertrag mit der Westfälischen Bau- industrie (WBI) folgende Punkte regelt: Die WBI erstellt auf Basis des Baubeschlusses (geplant BV-Mitte am 18.05.2010) und auf eigene Kosten die Klarissengasse im Jahr 2010. Die entstandenen Kosten werden der WBI in 2011 zinsfrei erstattet. Begründung: Im gültigen Haushaltsplan sind die Haushaltsmittel (190.000 €) zur Erneuerung der Klarissengasse für 2011 eingeplant. Die WBI hat der Verwaltung vorgeschlagen, die Klarissengasse bereits 2010 wiederherzustellen und zinsfrei bis 2011 vorzufinanzieren. Eine Erneuerung erst in 2011 hätte negative Auswirkungen auf die betroffenen Kaufleute im Umfeld und die Nutzungen im fertig gestellten Neubauprojekt. Zudem wäre eine provisorische Wiederherstellung der ursprünglichen Situation, die ohnehin aus Verkehrssicherheitsgründen erforderlich wäre, entbehrlich. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/0304/2010 Auskunft erteilt: Herr Grimm Ruf: 492 66 00 E-Mail: Grimm@stadt-muenster.de Datum: 16.04.2010 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Klarissengasse
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0304/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37