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V/0424/2015

Bebauungsplan Nr. 533 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Vorlagen 15.05.2015

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V-0424-2015-Anlage-6-Planverkleinerung

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Ansehen

V-0424-2015-Anlage-4-Stellungnahmen-II

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Ansehen

V-0424-2015-Anlage-2-Stellungnahmen-I

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Ansehen

V-0424-2015-Anlage-3-Beschlussvorschlaege-II

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V-0424-2015-Anlage-1-Beschlussvorschlaege-I

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Ansehen

V-0424-2015-Anlage-5-Begruendung_mit_Anlage

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Ansehen

V-0424-2015-Anlage-6-Planverkleinerung

3905 Zeichen

Graben 
Graben 
W
W
Friedhof 
Weg 
Teich 
Spielplatz 
110 KV 
110 KV 
Weg 
Weg 
Friedhof 
Leichenhalle 
-I 
Spielplatz 
Spielplatz 
Bolzplatz 
Weg 
Friedhof 
547 
548 
638 
639 612 
613 617 
618 
619 
606 
607 
622 
623 
609 
624 
625 
626 
681 
682 
684 
721 
704 
705 
706 
683 
722 
707 
723 
727 
713 
715 
716 
718 
719 
720 
814 
830 
815 
831 
832 
817 
833 
834 
819 
835 
836 
837 
838 
826 
839 
827 
808 
810 
811 
862 
863 
864 
855 
866 
739 
799 
802 
804 
805 
806 
803 
807 
812 
828 
813 
829 
854 
867 868 
856 
869 
857 
870 
858 
871 
891 
906 
908 
909 
876 
877 
878 879 
880 
914 
915 
931 
932 
919 
920 
921 
936 
922 
923 
940 
941 
859 
872 
875 
841 
842 
843 
844 
845 
895 
882 
896 
897 
884 
898 885 
899 886 900 
887 
901 
888 
902 
889 
890 
942 
943 
911 
913 
951 
967 
968 
157 159 
213 
85 
67 
68 
70 
92 
74 
160 
162 
163 
164 
165 
167 
154 
153 
152 
781 
782 
800 
801 
792 616 
608 
610 
611 
777 
816 
818 
840 
809 
865 
161 
977 
950 
1006 
860 
861 
883 
904 
894 
928 
929 
935 
910 
912 
966 
75 
969 
970 
971 
1007 
1008 
1009 
960 
961 
962 
976 
963 964 965 
946 
949 
1002 1003 
1004 
1005 
55 
45 
65 
67 
19 21 
17 
23 
25 27 31 33 29 
8
33 
10 
35 
37a 
43 
41 
37 
35 
4
5
2a 29 
31 
3
2
13 
15 
6
39 
11 
9
4a 
31a 
27 
1
23 
25 
21 
31 
25 
33 
29 
29a 
30 
34 43 
35 
39 
31 32 41 
45 
45a 
28 
21 
24 
38 
44 
42 
49 
51 
26 
36 47 
27 
25 
21a 
44 
42 
34 36 28 
26 
19 
19a 
9a 11 
22 40 
46 
48 
23 
13 
720 
48 
46 
17 
15 
40a 40 38 
30 24 
18 
5
16 
14 
22 
59a 
34
6
55 51 
20 18 59 
1
59 57 
57 
61 
12 
63 
37 39 41 
12 53 
53 49 
43 47 45 
14 
16 
P
P
P
P
P
1732 
2718 
1760 
1773 
1761 
1774 
1762 
1776 
1777 
2822 
1765 
1778 
1766 1768 
1769 
1770 
1771 
1779 
2824 
1767 
1780 
1887 
1888 
1889 
1896 
1913 
1897 
1914 
1898 
1916 
1900 
1918 
1919 
1885 1886 
1920 
1934 
1921 
2420 
1226 
2378 
595 
2439 
2408 
2410 
2411 
2467 
2468 
2121 
2399 
2400 
2401 
2473 
1791 
1812 
1813 
2
2443 
2447 
2448 
2111 
2
1808 
1809 
2479 
2480 
1814 
1815 
1803 
1816 
1804 
1817 
1805 
1818 
1806 
1819 
1807 
1820 
1783 
2481 
2492 
2523 
2707 
2195 
2197 
2542 2543 
279 
3019 
1883 1884 
2419 
2122 
1811 
1810 
2413 
2417 
2418 
2450 
2123 
2474 
1801 
1589 
2703 
2694 
2698 
1772 
1775 
1763 
1764 
2825 
2834 
1915 
1899 
1917 
1901 
1902 
2223 
1932 1933 
2283 
3149 
3151 
3021 
3332 
3334 
3012 
3017 
3343 
3098 
3100 
3117 
3118 
3120 
3121 
3097 
3128 
3130 3131 
3132 
3145 
3146 
3147 
3148 
3150 
3123 
3124 
3125 
3126 
3127 
2835 
2831 
2832 2833 
2836 2837 
2826 
2827 
2828 
2829 
2830 
3013 
3014 
3015 3016 
3018 3010 
3023 
3011 
3020 
3350 
3340 
3342 
3008 
3009 3022 
3344 
3345 
1890 
1891 
1892 
1907 
1893 
1908 
1894 
1895 
3347 
3348 
3349 
3333 
1881 
118 
1882 
1831 
2566 
2567 
2539 
1429 
1430 
1431 
1432 
1433 
2594 
2595 
2652 
1570 
2689 
2702 
2690 2691 2704 
2705 
2692 
2693 
2706 
2695 
2708 
1588 
2653 
2654 
1568 
2655 
1569 
2656 
2696 2697 
1639 
2687 2688 
2729 
273 
1640 
2699 
1641 
2700 
1642 
2701 
621 
419 
27 
69 71 10 
48 
46 
50 52 
54 56 
42 
44 
40 
81 
26 
28 30 
32 34 38 36 
59 
79 
16 22 24 
77 
14a 
18 20 
63 
61 
14 
75 
15 
65 65b 
1g 
1f 
1h 
9a 
523 
25 33 
35 
71 
73 
31 1e 
1d 
79 7a 
1c 
1b 
1a 
21 
19 
67a 
69 
33a 55a 
1
317 
15 29 31 
67 
1
64 
66 
23 
56 
58 
68 
23 25 
70 
46 
48 
27 
29 
31 60 58 
62 
64 66 
10 50 
60 
62 
33 
27a 
14 
12 
44 
52 
54 19 
48 
52 50 
54 56 
16 
22 
28 
15a 
P
PP
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
P
PP
P
P
P
P
1020 
1019 
1011 
1012 
1013 
1014 
1015 
1016 
1017 
1018 
Flur 13 
Silberbrink 
Silberbrink 
Goldbrink 
Eschstraße 
Goldbrink 
Tönne-Vorm
ann-W
eg 
Kupferbrink 
Kupferbrink 
Eschstraße 
Anlage 6 
zur Vorlage Nr. V/0424/2015 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße (zwisch en Silberbrink und Ortsumgehung) 
Planverkleinerung, ohne Maßstab

V-0424-2015-Anlage-4-Stellungnahmen-II

136035 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 4  
zur Vorlage Nr. V/0424/2015  
  
Stellungnahmen zur erneuten  Offenlegung   
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens im Sinne von § 214 (4) BauGB 
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533:  
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Inhalt Seite 
1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange .................................................................................. 1 
1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) .......................................................................... 1 
1.2 Deutsche Telekom Technik GmbH ........................................................................................................ 1 
1.3 münsterNetz GmbH ............................................................................................................................... 2 
1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ....................................................................................... 2 
1.5 Handwerkskammer Münster .................................................................................................................. 3 
1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland ............................................... 3 
2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern .................................................................................... 3 
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung .............................. 3 
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen ............................................................................... 20 
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung ...................................................... 25 
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof ................................................................................. 29 
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit ................................................................ 31 
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung .................................................................. 36 
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz ............................................................................ 37 
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt ............................................................ 41 
2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren ...................................................... 46 
Während der öffentlichen Auslegung  des Entwurfs des Bebauungsplans Nr.  533 im Rahmen 
des ergänzenden Verfahrens im Sinne von § 214 (4) BauGB wurden 635 Stellungnahmen von 
Bürgerinnen und Bürgern, davon eine Stellungnahme des Vereins „Rettet-den-Esch e.V.“ sowie 
6 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingereicht. D iese enthalten folgende 
Anregungen:  
1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange  
1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK)  
1.1.1 Die IHK teilt mit, dass gegen den Bebauungsplan Nr.  533 weder Bedenken noch 
Anregungen vorgebracht werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.2 Deutsche Telekom Technik GmbH  
1.2.1 Die Deutsche Telekom Technik GmbH  teilt mit, dass  die Stellungnahme des 
Amtsvorgängers Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH vom 12.08.2010  inhaltlich 
unverändert gilt.  
Die Deutsche Telekom Netzproduktion teilte in ihrer Stellungnahme vom 12.08.2010 
mit, dass  sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden und 
diese von der Straßenbaumaßnahme berührt werden. Infolgedessen müssen die 
Telekommunikationslinien gesichert, verändert und verlegt werden. Aussagen zu Ort 
und Umfang erforderlich werdender Anpassungsmaßnahmen können erst nach 
Vorlage detai llierter Straßenbaupläne getroffen werden.  Zur Berücksichtigung 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 1 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
zukünftiger Bedarfe im Telekommunikationsnetz bittet die Deutsche Telekom 
Netzproduktion GmbH, im Ausbaubereich zwischen Goldbrink und Silberbrink die 
Mitlegung eines Kabelkanalrohres KKR 110 zu berücksichtigen. Für den rechtzeitigen 
Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung m it dem Straßenbau 
und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger bittet die Deutsche Telekom 
Netzproduktion GmbH, dass ihr der Beginn der Baumaßnahmen so früh wie möglich, 
mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Gegen die vorgebrachten Anregungen bestehen seitens der Verwaltung keine 
Bedenken.  
Beschlussvorschlag:  
Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und 
Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Bau maßnahme 
mindestens 3  Monate vor Beginn anzuzeigen, wird außerhalb des 
Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.2.1)  
1.3 münsterNetz GmbH  
1.3.1 Die münsterNetz GmbH teilt mit , dass sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr.  533 
Versorgungsleitungen der münsterNetz GmbH (Gas -, Wasser- und Stromversorgung), 
sowie Beleuchtungskabel der Stadtwerke Münster GmbH  befinden. Es wird darauf 
hingewiesen, dass diese Leitungen frei von Anlagen und Bäumen bleiben müssen. Der 
östlich liegen de vorgeschlagene Baumstandort an Hausnummer 1 befindet sich auf 
einer Gasleitung. Zudem liegt eine Gasleitung vor Hausnummer 1 an einer Stelle, an 
der eine Lärmschutzwand geplant ist.  Die münsterNetz GmbH bittet um besondere 
Vorsicht bei Tiefbauarbeiten  in diesem Bereich. Sofern sichergestellt ist, dass keine 
negativen Auswirkungen auf die Versorgungsleitungen eintreten, gibt die münsterNetz 
GmbH ihre Zustimmung. 
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verwaltung wird im Rahmen der Ausführungsplanung in Abstimm ung mit der 
münsterNetz GmbH prüfen, wie deren Belange berücksichtigt werden können und ob 
ggf. vorhandene Leitungen zu verlegen sind.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung der münsterNetz GmbH, bei den Tiefbauarbeiten sicherzustellen, dass 
keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsleitungen eintreten, wird außerhalb 
des Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.2.2)  
1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen  
1.4.1 Die Landwirtschaftskammer teilt mit, dass gegen die Planung keine Bedenken 
vorgebracht werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 2 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
1.5 Handwerkskammer Münster  
1.5.1 Die Handwerkskammer teilt mit, dass zum  Bebauungsplanentwurf keine Anregungen 
vorgetragen werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland  
1.6.1 Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland teilt mit, 
dass zum Bebauungsplan keine Anregungen und Bedenken vorgetragen werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern  
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung  
2.1.1 Nach Ansicht des Vereins Rettet -den-Esch e.V. mangelt es an einer sachgerechten 
Verkehrsprognose. Im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplans wurde lediglich 
ein Ergebnisbericht vorgelegt. Dieser erfüllt nach Ansicht der Eingeber nicht die 
Anforderungen an ein sachgerechtes Verkehrsgutachten, da die Ermittlung der  
Ergebnisse des Ergebnisberichts nicht nachvollzogen werden können.  
Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen des Gesamtverkehrsplans GVP  1986 hat die Stad t Münster vor ca. 
25 Jahren ein Verkehrssimulationsmodell angeschafft und seitdem weiterentwickelt 
und gepflegt. Mit Hilfe dieses Verkehrsmodells werden die notwendigen 
Verkehrsuntersuchungen und Verkehrsprognosen erarbeitet.  
Damit die Ergebnisse immer au f einem aktuellen Stand sind und den anerkannten 
Regeln der Technik entsprechen, werden die Eingangsdaten ständig aktualisiert und 
überprüft. Zu den wesentlichen Eingangsgrößen gehören:  
• Die Strukturdaten der Stadt Münster, differenziert nach 174 innerstädtischen 
Verkehrszellen und 47 Umlandzellen. Für den Prognosehorizont 2025 wurden die 
Strukturdaten differenziert nach Einwohnern, Erwerbstätigen, Arbeitsplätzen, 
tertiären Arbeitsplätzen, Schülern, Studenten, Schulplätzen  und Studienplätzen  
berechnet und i n das Verkehrsmodell eingefügt. Diese sogenannten „GVP -
Strukturdaten“ wurden speziell für das Verkehrsmodell ausgearbeitet, basieren auf 
der allgemeinen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster, jedoch mit einem 
erweiterten Prognosehorizont.  
• Das Verkehrsver halten der Münsteraner, das mittlerweile zum fünften Mal seit 
1982 mit Hilfe von Haushaltsbefragungen ermittelt wurde.  
• Das komplette Straßennetz der Stadt Münster, das komplette ÖV -Netz der Stadt 
Münster und des Umlandes sowie auch das komplette Radwegenetz sind 
Bestandteil des Verkehrsmodells.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 3 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
• Darüber hinaus werden jährlich die Verkehrbelastungen in Teilen des 
Hauptverkehrsstraßennetzes durch Vorortzählungen erfasst und mit de n 
Verkehrssimulationsergebnissen abgeglichen. Im Rhythmus von fünf Jahren 
werden hierdurch die vorhandenen Verkehrsbelastungen im gesamten 
Hauptverkehrsstraßennetz einschließlich zahlreicher untergeordneter Straßen 
erfasst.  
Dieser hohe Aufwand garantiert, dass auch kleinräumig erstellte 
Verkehrsuntersuchungen aktuell  und belastbar sind und den Regeln der Technik 
entsprechen.  
Aufbauend auf den gesamtstädtischen Verkehrsanalysen werden auch die 
Verkehrsprognosen mit dem Verkehrsmodell der Stadt Münster ausgearbeitet. 
Planerisch bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Münster den Rahm en für die 
Prognoseberechnungen. Darüber hinaus werden je nach Frage- / Aufgabenstellung 
Detailplanungen berücksichtigt, um auch kleinräumige Verkehrsprognosen differenziert 
abbilden zu können.  
Die vorliegenden Analyse-  und Prognoseberechnungen sind fachli ch und sachlich 
einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck 
anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den 
Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines 
Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssituation in 
Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine 
sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz -Verkehr nur im 
Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die U mgehungsstraße 
erreicht werden kann.  
Darüber hinaus haben die Erfahrungen der letzten 20 Jahre gezeigt, das ein 
„einfacher“ Ergebnisbericht bürgerfreundlicher und allgemein verständlicher ist, als die 
Ergebnisse in ein komplexes nur für Fachleute verständliches Verkehrsgutachten zu 
verpacken. Für offene und vertiefende Fragen zu den Ergebnissen der 
Verkehrsuntersuchung stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung täglich von m ontags 
bis freitags zur Verfügung.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorliege, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.1)  
2.1.2 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass die Tagesbelastung der 
Eschstraße in der Analyse nicht sachgerecht ermittelt wurde.  
Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die DTV -Analysewerte auf einer 
Hochrechnung von Spitzenstundenzählungen basieren. Im Regelfall werde zur 
Ermittlung des Tageswertes das Aufkommen der Spitzenstunde mit Faktoren zwischen 
10 und 12 multipliziert, in Abhängigkeit vom Charakter der Straße. Im Fall der 
Verkehrsuntersuchung Wolbeck schwankt der Faktor zwischen 9,75 (Steintor südlich 
Markt) und 12,25 (Hofstraße). Bei der Eschstraße wurde ein Faktor von 17,45 
angesetzt. Mit einem Faktor 9 bzw. 11 wären im Analysefall 1200 statt 1900 Fahrten zu 
veranschlagen gew esen. Das Analyseverkehrsaufkommen sei von entscheidender 
Bedeutung für die anschließenden Variantenvergleiche.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 4 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Täglich werden im Stadtgebiet von Münster 1,4 Millionen Wege und Fahrten von 
Münsteranern und Pendlern zurück gelegt. Das Verkehrsmodell bildet so realität snah 
wie möglich dieses Verkehrsaufkommen ab und zwar differenziert nach Verkehrsarten 
(Fuß, Rad, Kfz, ÖPNV), Reisezwecken und Zielen im gesamten Stadtgebiet und dem 
angrenzenden Umland. Obwohl dieses Verkehrsmodell seit über 25 Jahren gepflegt, 
weiterentwickelt und immer wieder an die veränderten Verkehrss ituationen angepasst 
wurde, bleibt es ein Rechenmodell. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist sehr 
flexibel und unterliegt Einflüssen (z.  B. Wetter) die nicht be rechenbar sind und sich 
täglich ändern k önnen. Allein aus diesem Grund dürfen ausschließlich die 
Größenordnungen bei den Ergebnissen einer Verkehrssimulation betrachtet werden. 
Im vorliegenden Fall bedeutet dies z.  B. wenn in der Analyse 200 Fahrten, in der 
Prognose 400 Fahrten und im Planfall 300 Fahrten ausgewiesen werden, handelt es 
sich immer um die gleiche Größenordnung und es sind keine wesentlichen 
Veränderungen zu erwarten. Dies gilt auch für die Analyse. Wenn im Verkehrsmodell 
für die Eschstraße ein Wert von 1.900 Kfz / Tag ausgewiesen w ird, der 
Spitzenstundenanteil hochgerechnet mit einem gemi ttelten Faktor einen Wert von 
1.200 Kfz / Tag ergibt, ist dies nicht falsch. Sondern auch hier handelt es sich um die 
gleiche Größenordnung.  
Durch die Anwendung von Eichparametern ist es möglich, j eden einzelnen Wert der 
Verkehrserhebungen bei der Simulation der Analyse zu erreichen. Dies ist jedoch nicht 
sachgerecht. Hierdurch würden die vorhandenen Verkehrsbelastungen für die 
einzelnen Streckenabschnitte festgeschrieben. Prognoseberechnungen und P lanfälle 
würden dann kaum noch sinnvoll sein, weil Veränderungen nicht mehr möglich wären. 
Es ist wichtiger, dass sich das Verkehrsaufkommen im Straßennetz frei verteilen kann, 
als die sehr genaue Wiedergabe einzelner Verkehrserhebungen. Denn auch die 
Verkehrserhebungen bilden nur eine kurze Momentaufnahme des 
Verkehrsaufkommens. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten haben gezeigt, 
dass das Verkehrsaufkom men von einem auf den anderen Tag um bis zu 20 % 
schwanken kann. Dementsprechend sind auch hochger echnete Stundenwerte zu 
bewerten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, die Tagesbelastung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht ermi ttelt 
worden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.2)  
2.1.3 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. stellt die Pl ausibilität der Verkehrsstärke des 
Verkehrsstroms Eschstraße –  Umgehungsstraße Nord im Planfall „Anbindung  der 
Eschstraße“ infrage.  
Als Begründung wird angeführt, dass nach der Verkehrsuntersuchung 950 Fahrten auf 
der ausgebauten Eschstraße über den nördl ichen Zweig der Umgehungsstraße 
abgewickelt werden. Dies sei nicht plausibel, da alle relevanten Quellen und Ziele, mit 
Ausnahme des Recyclinghofes schneller und kürzer über die Münsterstraße erreichbar 
sind.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 5 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Kürzere Wege sind nicht automatisch mit schnelleren Wegen gleichzusetzen. Die 
geplante Umgehungsstraße ist anbaufrei und garantiert ein Fahren ohn e Störungen. 
Die Münsterstraße dagegen ist stark angebaut. Hier wird der Verkehrsfluss ständig 
durch querende, einfahrende und parkende Fahrzeuge gestört. Dies ist für viele 
Verkehrsteilnehmer Grund genug die störungsfreie Route über die Umgehungsstraße 
zu wählen, auch wenn sie länger ist. Rein rechnerisch ist die Route aber zeitlich in 
einigen Fällen schneller. Denn das Verkehrsmodell berücksichtigt entsprechende 
Störungen des Verkehrsflusses.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsst roms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord 
sei nicht plausibel, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.3)  
2.1.4 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe der Verkehrsbelastungen auf den 
einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“.  
Es wird hinterfragt, ob für den Belastungssprung von 100 Kfz / 24 h westlich und östlich 
der Zufahrt zum Recyclinghof ein Dienstagnachmittag angenom men wurde oder ob es 
sich um einen Tagesdurchschnitt handelt. Der Belastungssprun g am Knotenpunkt 
Eschstraße / Tönne-Vormann-Weg sei nicht plausibel. Die Eingeber gehen davon aus, 
dass der Ziel - und Quellverkehr aus dem Bereich Tönne- Vormann-Weg in Richtung 
Westen um 400 Kfz / 24 h höher sei, als in Richtung Osten. Aktuell betr age die Höhe 
des Ziel- und Quellverkehrs nur 200 Kfz / 24 h.  
Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei den dargestellten Verkehrsbelastungen handelt es sich um das Durchschnittliche 
Tägliche Verkehrsaufkommen an einem Werktag (DTVw). Das Verkehrsmodell 
berücksichtigt nicht einzelne Adressen wie den Recyclinghof. Insgesamt werden in der 
Stadt Münster über 500.000 Kfz-Fahrten / Tag auf 174  Stadtzellen und 
47 Umlandzellen verteilt. Das Verkehrsaufkommen einer Verkehrszelle wird dann 
prozentual an die Straßen der Verkehrszelle angebunden. Wolbeck ist insgesamt auf 
vier Verkehrszellen aufgeteilt. Der Quell - Ziel- und Binnenverkehr der Wolbecker liegt 
bei ca. 21.000 Kfz / 24 h. Mit dem Verkehrsmodell kann das Verkehrsaufkommen nur 
in Größenor dnungen simuliert und dargestellt werden. Belastungssprünge von 
100 Kfz / 24 h sind s ystembedingt nicht vermeidbar, ändern aber auch nichts an dem 
Gesamtergebnis. Gleiches gilt für die aufgeführte Verteilung der Verkehrsströme.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der 
Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.4)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 6 von 51

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.1.5 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Ansicht, dass die Stärke des Verkehr sstroms 
Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße nicht richtig 
ermittelt wurde.  
Begründet wird diese Ansicht damit, dass unabhängig von der Anbindung der 
Eschstraße die Telgter Straße mit 3.400 Kfz / 24 h belastet ist. Es wird die Auffassung 
vertreten, dass mit der Anbindung der Eschstraße eine neue Verbindung für den 
überörtlichen Verkehr in der Fahrbeziehung Telgte/Everswinkel – Gremmendorf/Hiltrup 
geschaffen wird. Für diese Fahrbeziehung ist der Weg über Telgter Straße –  Am 
Borggarten – Eschstraße kürzer, als über Freckenhorster Straße –  Münsterstraße – 
Umgehungsstraße. Daher muss davon ausgegangen werden, dass bei einer 
Anbindung der Eschstraße die Telgter Straße stärker belastet wird und über diese 
Strecke zusätzlicher, unerwünschter Verkehr in den Ort geholt wird.  
Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für die Berechnungen der Verkehrsbelastungen werden sowohl die Kfz -Fahrten der 
Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden 
Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströ me über die 
genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und 
plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation,  die entsprechende 
überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es vereinzelte Kfz -
Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den Süden der Stadt Münster geben, die 
über die Eschstraße fahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht 
nachweisbar. Der über regionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut 
ausgebaut überregionale Str aßennetz nutzen, um aus Ostwestfalen den Süden der 
Stadt Münster zu erreichen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten –  
Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.5)  
2.1.6 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt erneut die Auffassung, dass die Verkehre aus 
Osten nicht hinreichend ermittelt wurden. Begründet wird diese Auffassung u.  a. damit, 
dass die Eschstraße die Funktion einer  Kreisstraße übernehmen soll. Dies stehe im 
Widerspruch zur Aussage der Verwaltung, dass auf der Eschstraße keine 
nennenswerten überregionalen Verkehrsströme zu erwarten sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Übernahme der Funktion einer Kreisstraße hat  keinen Einfluss auf die Höhe des 
Lkw-Anteils auf der Eschstraße. Entscheidend sind die Verkehrsbeziehungen im 
Straßennetz. Diese wurden bei der Prognose hinreichend berücksichtigt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die Verkehre aus Osten nicht hi nreichend ermittelt wurden, wird 
nicht gefolgt.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 7 von 51

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.6)  
2.1.7 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, die Höhe der 
Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall 
„Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden.  
Begründet wird diese Auffassung mit den in der Verkehrsuntersuchung dargestellten 
Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung Eschstraße 
2000 Kfz / 24 h, ohne Anbindung 1600  Kfz / 24 h, mit Anbindung Wolbecker 
Windmühle 2500 Kfz / 24 h. Das bedeutet nach Auffassung der Eingeber, dass bei 
zusätzlichen Anbindungen an die Umgehungsstraße nördlich der Angel Verkehr aus 
dem Wohngebiet Juffernkamp oder sogar Fernverkehr in den Ortsk ern hinein gezogen 
wird und nicht wie gewünscht, über die Umgehungsstraße abgewickelt wird.  
Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck 
werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der 
Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem 
ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. 
Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das 
veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das 
veränderte Straßennetz führt dazu, das s alle Verkehrsströme neu berechnet werden. 
Dies kann durchaus dazu führen, das s einzelne Routen durch die Ortsmitte wieder 
attraktiver sind als über die Umgehungsstraße. Hierdurch erklären sich auch die 
unterschiedlichen Belastungen auf der oben genannten Straße. Entscheidend ist, dass 
nur mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße die Ortsmitte 
ausreichend entlastet werden kann.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der 
Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt 
worden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.7)  
2.1.8 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. bezweifelt die Richtigkeit der ermittelten 
Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“.  
Begründet wird diese Auffassung u.  a. mit den in der Verkehrsuntersuchung 
dargestellten Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung 
Eschstraße 1700 Kfz / 24 h (statt heute 1300 Kfz / 24 h) und ohne Anbindung 
2300 Kfz / 24 h. Die Diff erenz von 600 Kfz / 24 h sei nicht plausibel, da die 
Zumbuschstraße als Alternativroute nach Albersloh von untergeordneter Bedeutung ist 
und sie keine Anbindung an die Umgehungsstraße erhält.  
Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 8 von 51

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck 
werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der 
Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem 
ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. 
Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das 
veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das 
veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden.  
Es ist falsch, die veränderten Verkehrsbelastungen auf einzelnen Streckenabschnitten 
isoliert zu betrachten. Die Entwicklung der Verkehrsbelastungen muss immer im 
Netzzusammenhang gesehen werden. Auch wenn die Zumbuschstraße nicht an die 
Umgehungsstraße angebunden ist, verändern sich die Verkehrsbelastungen, wenn das 
angrenzende Straßennetz verändert wird. Es ist fachlich durchaus nachvol lziehbar, 
dass sich die Verkehrsbelastungen auf der Zumbuschstraße erhöhen, wenn die 
Eschstraße nicht an die Umgehungsstraße angebunden wird. Offensichtlich gibt es aus 
dem benachbarten Umland Fahrbeziehungen, die ohne die Anbindung der Eschstraße 
an die Umgehungsstraße bevorzugt die Route über die Zumbuschstraße wählen. Dies 
ist absolut plausibel.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße 
im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.8)  
2.1.9 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Ansicht. dass die Höhe der Verkehrsbelastung 
auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ nicht 
richtig ermittelt wurde.  
Es sei auffällig, dass im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ die Straße Am 
Berler Kamp mit 8000 Kfz / 24 h mehr als doppelt so hoch belastet wird als mit 
Anbindung der Eschstraße (3100 Kfz / 24 h). Da in diesem Planfall nur 1.900 Kfz / 24 h 
aus Wolbeck Nord zusätzlich in den Ortskern fahren, sei die Belastung nicht plausibel.  
Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck 
werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der 
Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem 
ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. 
Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das 
veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das 
veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden.  
Durch die Anbindung der Straße Am Berler Kamp an die Umgehungsstraße werden 
auf dieser Achse insbesondere auch Verkehrsströme von der Hiltruper  Straße auf die 
Straße Am Berler Kamp verlagert. Dieser Effekt ist gut zu erkennen, wenn die 
Ergebnisse der Ist-Situation mit in den Vergleich aufgenommen werden.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 9 von 51

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im 
Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei  nicht richtig ermittelt worden, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.9)  
2.1.10 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe des auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ prognostizierten Lkw-Anteils von 6 %.  
Die Eingeber  begründen ihre Auffassung damit, dass die Ortsdurchfahrt Wolbeck 
derzeit für den Lkw -Verkehr gesperrt ist. Für die nördliche Münsterstraße ist für den 
Analysefall ein Lkw -Anteil von 1,9 % angegeben. Bei einer Belastu ng von ca. 
10.000 Kfz / 24 h beträgt der Lkw -Anteil ca. 200 Lkw / 24 h. Im Bereich der 
Münsterstraße gibt es keine Erweiterungsplanungen, die eine signifikante Erhöhung 
des Lkw-Verkehrs erwarten lassen. Da die Eschstraße nicht dem Durchgangsverkehr 
dienen soll und der Ort skern weiterhin für den Lkw -Verkehr gesperrt bleibt, ist davon 
auszugehen, dass ein Teil des Lkw-Verkehrs zukünftig über die Umgehungsstraße und 
Eschstraße zur Münster straße fährt. Diese Zahl sollte deutlich unter 200 Lkw / 24 h 
liegen und damit deutlich unter dem für die Eschstraße prognostizierten Wert von 6 %.  
Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der prognostizierte Lkw -Anteil für die Eschstraße wurde als möglicher Maximalwert 
angegeben und aus den Lkw -Anteilen des angrenzenden Straßennetzes abgeleitet. 
Hier wurde ein Maximalwert festgelegt um sicherzustellen, dass der notwendige 
Straßenaufbau und ein ausreichender Lärmschutz umgesetzt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.10)  
2.1.11 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt erneut die Richtigkeit der H öhe der Lkw -
Prognose. Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Eschstraße die Funktion 
einer Kreisstraße übernehmen soll.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Übernahme der Funktion einer Kreisstraße hat keinen Ei nfluss auf die Höhe des 
Lkw-Anteils auf der Eschstraße. Entscheidend sind die Verkehrsbeziehungen im 
Straßennetz. Diese wurden bei der Prognose hinreichend berücksichtigt.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.10)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 10 von 51

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.1.12 Der Verein R ettet-den-Esch e.V. und weitere Eingeber sind der Ansicht, dass die 
Entlastungswirkung für den Ortskern nicht so hoch ist  wie prognostiziert, da der Weg 
durch den Ort kürzer ist als über die Eschstraße. Der Verein Rettet -den-Esch e.V. 
belegt seine Auffassung zudem mit umfangreichen Wegstreckenberechnungen.  
Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Routenwahl eines jeden Verkehrsteilnehmers hängt nicht ausschließlich von der 
Länge der Strecke ab. Vielmehr sind Zeit und Bequemlichkeit entscheidende Kriterien 
für die Routenwahl. Sicherlich gibt es noch viele Wolbecker, die innerhalb Wolbecks ihr 
Kfz nutzen und den direkten Weg durch den Ortskern wählen. Laut Ve rkehrsprognose 
sind dies noch 6.400 Kfz / 24 h.  
Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation 
für Wolbeck. Ziel -, Quell -, Binnen-  und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, di e 
Stadt Münster und das  Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell be inhaltet 
und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analyse der 
Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich 
sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, und hier im speziellen die 
Entlastungswirkung des Ortskernes, plausibel und nachvollziehbar.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch wie prognostiziert, 
wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.11)  
2.1.13 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass das verwendete 
Abwägungsmaterial über holt ist. Begründet wird diese Auffassung damit, dass die 
Planungen zur Ortskerngestaltung nicht in die Abwägung einbezogen wurden. 
Insbesondere die geplante Temporeduzierung von 30 auf 20  km/h und / oder die 
Verengungen im Ortskern bzw. die komplette Sper rung für den Durchgangsverkehr 
sind nicht in den Prognosen berücksichtigt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei den Prognoseberechnungen zur Eschstraße wurden für die Ortsdurchfahrt von 
Wolbeck höhere Netzwiderstände unterstellt. Die Erhöhung der Netzwiders tände 
simulierten entsprechende Geschwindigkeitsreduzierungen oder auch einen möglichen 
Rückbau der Ortsdurchfahrt. Wie dabei die Ortkerngestaltung im Detail aussieht, ist bei 
Prognoseberechnungen mit dem Verkehrsmodell der Stadt Münster unerheblich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, das verwendete Abwägungsmaterial sei überholt, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.12)  
2.1.14 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass die Alternative 
„Anbindung Wolbecker Windmühle“ nicht hinreichend geprüft wurde.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 11 von 51

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Planfall „Anbindung Wolbecker Windmühle“ wurde nach der gleichen Methodik 
gerechnet, wie alle anderen Prognosen / Planfälle. Nur so können die Auswirkungen 
unterschiedlicher Maßnahmen miteinander verglichen und bewertet werden. Zum 
Einsatz kamen die üblichen anerkannten Berechnungsverfahren (v gl. auch 
Stellungnahme zu 2.1.1).  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der Planfall „Anbindung Wolbecker Windmühle“ nicht 
hinreichend geprüft wurde, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.13)  
2.1.15 Es wird die Auffassung vertreten, dass für den innerörtlichen Verkehr die Eschstraße 
aufgrund der Länge des Verkehrsweges keine Alternative darstellt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.1.12  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung,  dass die Eschstraße für den innerörtlichen Verkehr aufgrund der 
Länge des Verkehrsweges keine Alternative darstellt, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.14)  
2.1.16 Es wir d die Auffassung vertreten, dass im Vorfeld keine spezifizierten 
Verkehrserhebungen nach Ziel-, Quell- und Binnenverkehr durchgeführt wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Planungen für die Umgehungsstraße Wolbeck und die Anbindung der Eschstraße 
an die Umgehungsstraße dauern schon Jahrzehnte. Im Verlaufe dieses 
Planungsprozesses wurden unterschiedlichste Verkehrserhebungen durchgeführt. 
Hierzu zählten unter anderem auch umfangreiche Erhebungen zum Ziel -, Quell- und 
Binnenverkehr, die mittels ei ner Kennzeichenverfolgungszählung ermittelt wurden. 
Diese Erhebungen aus den 90er Jahren bildeten die Grundlage für die Planungen zur 
Umgehungsstraße bzw. die Planun gen zur Anbindung der Eschstraße an die 
Umgehungsstraße.  
Darüber hinaus werden die aktuellen Ziel -, Quell -, Binnen-  und Durchgangsverkehre 
mit dem Verkehrssimulationsmodell der Stadt Münster berechnet und berücksichtigt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass im Vorfeld keine spezifizierten Verkehrserhebungen nach Ziel -, 
Quell- und Binnenverkehr durchgeführt wurden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.15)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 12 von 51

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.1.17 Es wird die Auffassung vertreten, dass für die Umsetzung des städtebaulichen 
Entwicklungskonzepts ein Ausbau der Eschstraße nicht erforderlich sei.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das städtebauliche Entwicklungskonzept sieht für den Ortskern Wolbecks die 
Umgestaltung und Ausweisung der Münsterstraße als „Verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich“ vor. Zur Einrichtung verkehrsberuhigter Geschäftsbereiche müssen 
bestimmte Vorgaben der StVO erfüllt werden. U. a. darf der Durchgangsverkehr in dem 
betrachteten Straßenabschnitt nur von untergeordneter Bedeutung sein. Diese 
Anforderung lässt sich nur mit einem Ausbau und mit einer Anbindung der Eschstraße 
an die Ortsumgehung erreichen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass für die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzept s 
ein Ausbau der Eschstraße nicht erforderlich sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.16)  
2.1.18 Es wird beanstandet, dass keine alternativen Streckenverläufe untersucht wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Abstand zwischen dem Ende des ausgebauten Teilabschnitts östlich der 
Ortsumgehung und der Zufahrt zum Recyclinghof beträgt lediglich 370 m. Alternative 
Streckenverläufe für einen der art kurzen Straßenabschnitt sind nicht möglich. Der 
übrige Bereich der auszubauenden Straße wird im Norden durch das Baugebiet 
Tönne-Vormann-Weg und im Süden durch den Friedhof begrenzt, sodass auch hier 
keine alternativen Streckenverläufe möglich sind.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass keine alternativen Streckenverläufe untersucht wurden, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.17)  
2.1.19 Es wird beanstandet, dass keine aktuellen Verkehrszählungen zugrunde gelegt 
wurden. Die Spitzenstundenbelastungen im Ortskern haben in den letzten Jahren 
abgenommen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Münster werden die Verkehrsbelastungen 
laufend erhoben. Somit kann sichergestellt werden, dass die verwendeten Daten nie 
älter als 5 Jahre sind.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass keine aktuellen Verkehrszählungen zugrunde gelegt wurden, 
wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.18)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 13 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.1.20 Es wird beanstandet, dass der Unterschied zwischen den Verkehrsbelastungen der 
Planfeststellung und der Verwaltungsvorlage V/0986/2003 mehr als 50 % beträgt und 
die Verkehrswerte daher widersprüchlich sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Planfeststellung zur Ortsumgehung wurd e 
mit einem anderen Verkehrssimulationsmodell erarbeitet, als die 
Verkehrsuntersuchung der Stadt Münster. Eventuelle Unterschiede sind 
systembedingt, da das Modell der Stadt Münster kleinräumiger rechnet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass der Unterschied zwischen den Verkehrsbelastungen der 
Planfeststellung und der Verwaltungsvorlage V/0986/2003 mehr als 50% betr ägt und 
daher die Verkehrswerte widersprüchlich sind, wir nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.19)  
2.1.21 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Ausbau der Eschstraße keine wesentliche 
Entlastung des Ortskerns bringe.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass durch den 
Ausbau der Eschstraße eine Verkehrsreduzierung von ca. 2000 Kfz / 24 h im Ortskern 
von Wolbeck erreicht wird (Vergleich Prognose FNP mit Planfall ohne Anbindung 
Eschstraße).  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße keine wesentliche Entlastung des 
Ortskerns bringe, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.20)  
2.1.22 Es wird vorgeschlagen, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an 
die Umgehungsstraße anzubinden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass über die angebundene 
Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp – 
Ortsumgehung – Eschstraße abgewickelt werden. Für diese Verkehrsbeziehung stellt 
die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle keine Alternative dar. Die 
Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass sich bei einer Anbindung der Wolbecker 
Windmühle der gewünschte Entlastungseffekt im zentralen Bereich Wolbecks nicht 
einstellen würde.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die 
Umgehungsstraße anzubinden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.21)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 14 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.1.23 Es wird beanstandet, dass keine Alternativlösungen ohne Ausbau der Eschstraße 
untersucht wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
In der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurden neben dem Planfall „mit Anbindung 
Eschstraße an die Ortsumgehung“ die Planfälle „ohne Anbindung Eschstraße an die 
Ortsumgehung“ und „Anbindung der Wolbecker Windmühle an die Ortsumgehung“ 
untersucht und bewertet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass keine Alternativlösungen ohne Ausbau der Eschstraße 
untersucht wurden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.22)  
2.1.24 Es wird befürchtet, dass ein Ausbau der Eschstraße Verkehrsströme von Hiltrup nach 
Telgte anziehe.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.1.33  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass ein Ausbau der Eschstraße Verkehrsströme von Hiltrup nach 
Telgte anziehe, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.23)  
2.1.25 Es wird befürchtet , dass durch den Ausbau der Eschstraße und durch die Anbindung 
an die Umgehungsstraße zusätzlicher regionaler und überregionaler Verkehr 
angezogen wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung lassen in keiner Weise erkennen, dass 
regionale und überregionale Verkehrsströme über die Eschstraße abgewickelt werden.  
Weder die Lage im Netz noch der geplante Ausbau und auch nicht die prognostizierten 
Verkehrsbelastungen lassen entsprechende Rückschlüsse zu.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße und durch die Anbindung an 
die Umgehungsstraße zusätzlicher regionaler und überregionaler Verkehr angezogen 
wird, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.24)  
2.1.26 Es wird die Auffassung vert reten, dass Anreize geschaffen werden sollten, alternative 
Verkehrsmittel zu nutzen.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 15 von 51

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Verkehrsplanung
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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Ziel, die Ortsdurchfahrt nachhaltig vom Kfz -Verkehr zu entlasten kann alleine 
durch eine Förderung alternativer Verkehrsmittel nicht erreicht werden.  
Die Stadt Münster fördert seit Jahren das Radfahren mit großem Erfolg. Seit 2007 
werden täglich von den Münsteranern mehr Fahrten mit dem Fahrrad als mit dem Kfz 
unternommen. Trotzdem wird die Ortsdurchfahrt in Wolbeck hoch belastet. Nur mi t 
Hilfe der Ortsumgehung und der gleichzeitigen Anbindung der Eschstraße an die 
Umgehungsstraße kann die Ortsdurchfahrt entlastet werden, um die Verkehrsstärken 
auch hier auf ein sozial-, stadt- und umweltverträgliches Maß zu reduzieren.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, Anreize zur Nutzung alternativer Verkehrsmittel zu schaffen, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.25)  
2.1.27 Es wird befürchtet, dass die Straße Am Borggarten durch den Ausbau der Eschstraße 
stärker belastet wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde die Verkehrsbelastung für die 
Straße Am Borggarten ermittelt. Ein Vergleich der Ist -Situation (vor Ausbau 
Ortsumgehung) mit dem Planfall Prognose FNP zeigt eine Abnahme der 
Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borgarten von ca. 1000 Kfz / 24 h.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass die Straße Am Borggarten durch den Ausbau der Eschstraße 
stärker belastet wird, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.26)  
2.1.28 Es wird befürchtet, dass Silberbrink und Lerschmehr als Zubringer zur Münsterstraße 
genutzt werden und dadurch ihren Charakter als Wohnstraßen verlieren.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsuntersuchung berücksichtigt sehr differenziert die tatsächliche 
Verkehrssituation für Wolbeck. Ziel -, Quell -, Binnen-  und Durchgangsverkehrsströme 
für Wolbeck, die  Stadt Münster und das  Umland wurden berücksichtigt. Das 
Verkehrsmodell bei nhaltet und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt 
Münster. Die Analyse der Ve rkehrsuntersuchung wurde an aktuellen 
Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich sind die vorliegenden Ergebnisse der 
Verkehrsuntersuchung plausibel und nac hvollziehbar. Danach kann ausgeschlossen 
werden, dass Silberbrink und Lerschmehr in nennenswertem Umfang zusätzlich 
belastet werden.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 16 von 51

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass Silberbrink und Lerschmehr als Zubringer zur Münsterstraße 
genutzt werden und dadurch ihren Charakter als Wohnstraßen verlieren, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.27)  
2.1.29 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Eschstraße nicht zur Entlastung der 
Münsterstraße höher belastet werden kann. Begründet wird diese Auffassung damit, 
dass nicht nur die Münsterstraße zwischen Drostenhof und Ehrenmahl zum Ortskern 
gehört, sondern auch die Eschstraße.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Ausbau der Eschstraße mit einer Anbindung an die Umgehungsstraße erfolgt mit 
dem Ziel einer Entlastung der Münsterstraße im Bereich Wigbold. Unabhäng ig von 
dem städtebaulichen Ziel , die Aufenthaltsqualität im Wigbold zu verbessern, ist eine 
Mehrbelastung der Eschstraße zugunsten einer Entlastung der Münsterstraße auch 
aus verkehrlicher Sicht durchaus gerechtfertigt. Im Gegensatz zur Eschstraße, die im 
bereits ausgebauten Bereich über getrennte R ad- und Gehwege verfügt und im 
weiteren Verlauf einen gemeinsamen Geh-  und Radweg erhält, verfügt die 
Münsterstraße teilweise nur über sehr schmale Gehwege, die nicht den 
Sicherheitsansprüchen genügen. Im Übrigen ist die prognostizierte Verkehrsbelastung 
auf beiden Straßen annähernd gleich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die Eschstraße nicht zur Entlastung der Münsterstraße höher 
belastet werden kann, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.28)  
2.1.30 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Verkehrsuntersuchung nicht nach Ziel -, 
Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehr unterscheidet.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde mit Hilfe des Verkehrsmodells der Stadt 
Münster ausgearbeitet. Das Modell berücksi chtigt 174 innerstädtische Verkehrszellen 
und 47 Umlandzellen. Der Stadtteil Wolbeck umfasst dabei 4 Verkehrszellen. Somit ist 
sichergestellt, dass in der Verkehrsuntersuchung Ziel -, Quell -, Binnen-  und 
Durchgangsverkehr berücksichtigt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die Verkehrsuntersuchung nicht nach Ziel - Quell-, Binnen- und 
Durchgangsverkehr unterscheidet, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.29)  
2.1.31 Es wird beanstandet, dass beim Planfall Anbindung Wolbecker Windmühle weder 
Methoden noch Ergebnisse in der Verkehrsuntersuchung offengelegt wurden. Es 
fehlen Angaben über die Vorgehensweise bei der Prognoseberechnung und darüber, 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 17 von 51

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
wie hoch der Einfluss objektiver / quantitativer Extrapolationskriterien und wie stark 
qualitative Kriterien berücksichtigt wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Planfall „Anbindung Wolbecker Windmühle“ wurde nach der gleichen Methodik 
gerechnet, wie alle anderen Prognosen / Planfälle. Nur so können die Auswirkungen 
unterschiedlicher Maßnahmen miteinander verglichen und bewertet werden. Zum 
Einsatz kamen die üblichen anerkannten Berechnungsverfahren (v gl. a uch 
Stellungnahme zu 2.1.1).  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass im Planfall Anbindung Wolbecker Windmühle weder 
Methoden noch E rgebnisse in der Verkehrsuntersuchung offengelegt wurden, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.30)  
2.1.32 Es wird beanstandet, dass eine Begründung zur Aufstufung der Eschstraße zur 
Kreisstraße fehle.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Fest legung der Straßenklassifizierung ist nicht Bestandteil des 
Bebauungsplanverfahrens und bedarf daher grundsätzlich keiner Aufnahme in die 
Begründung.  
Bedingt durch den Ausbau der Umgehungsstraße (L 585 n) musste das klassifizierte 
Straßennetz in und um Wo lbeck insgesamt neu geordnet werden. Im Rahmen dieses 
Verfahrens wurde entschieden, die Eschstraße in Verlängerung der Straße Am 
Borggarten als Kreisstraße K  3 auszuweisen um ein geschlossenes klassifiziertes 
Straßennetz in Wolbeck zu erhalten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass eine Begründung zur Aufstufung der Eschstraße zur 
Kreisstraße fehle, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.31)  
2.1.33 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße der überörtliche 
Verkehr aus Telgte und Everswinkel in den Ort geleitet wird. Durch das hohe 
Verkehrsaufkommen auf der Achse Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße wird 
Wolbeck zweigeteilt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für die Berechnungen der Verkehrsbelastungen werden sowohl die Kfz -Fahrten der 
Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden 
Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströme über die 
genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und 
plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation,  die entsprechende 
überregionale Verkehr sströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es vereinzelte Kfz -
Fahrten aus dem Raum Telgte / Warendorf in den Süden der Stadt Münster geben, die 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 18 von 51

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
über die Esc hstraße fahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht 
nachweisbar. Der über regionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut 
ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschs traße der überörtliche Verkehr aus 
Telgte und Everswinkel in den Ort geleitet wird und durch das hohe 
Verkehrsaufkommen Wolbeck zweigeteilt wird, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.32)  
2.1.34 Es wird die Auffassung vertreten, dass ohne einen kostspieligen Umbau des 
Knotenpunkts Münsterstraße / Am Borggarten / Eschstraße das zu erwartende 
Verkehrsaufkommen nicht abgewickelt werden kann.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch den Bau der Ortsumgehung hat die Verkehrsbelastung auf der Münsterst raße 
abgenommen. Auch mit einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung kann 
das Verkehrsaufkommen ohne Umbau des Knotenpunktes Münsterstraße / Am 
Borggarten / Eschstraße abgewickelt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass ohne einen kost spieligen Umbau des Knotenpunkt s 
Münsterstraße / Am Borggarten / Eschstraße das zu erwartende Verkehrsaufkommen 
nicht abgewickelt werden kann, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.33)  
2.1.35 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße und der damit 
verbundenen Verkehrszunahme ein kostspieliger Umbau des Knotenpunkts Telgter 
Straße / Am Borggarten / Zur Walbeke notwendig wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Auch mit einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung kann das 
Verkehrsaufkommen ohne Umbau des Knotenpunkts Telgter Straße / Am Borggarten / 
Zur Walbeke abgewickelt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein kostspieliger Um bau des 
Knotenpunkts Telgter Straße / Am Borggarten / Zur Walbeke notwendig wird, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.34)  
2.1.36 Es wird die Auffassung vertreten, dass keine Prognosen vorliegen, wie sich der 
Verkehr im Ortskern verändert, wenn die Eschstraße nicht gebaut wird.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 19 von 51

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
In der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde eine Verkehrsprognose für den Planfall 
ohne Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ermittelt und dargestellt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass keine Prognosen darüber vor liegen, wie sich der Verkehr im 
Ortskern verändert, wenn die Eschstraße nicht gebaut wird, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.35)  
2.1.37 Es wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
um eine kleinräumi ge Verkehrsuntersuchung handelt. Verkehrssimulationsverfahren 
können jedoch nur bei großräumigen Verkehrsverbindungen sinnvoll eingesetzt 
werden und sind bei kleinräumigen Simulationen fehleranfällig.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei der Verkehrsuntersuchung Wolbeck handelt es sich um eine großräumige 
Verkehrsuntersuchung.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass es sich bei der Verkehrsuntersuchung Wolbeck um eine 
kleinräumige Verkehrsuntersuchung handelt und das Verkehrssimulationsverfahren 
deshalb nicht eingesetzt werden kann, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.36)  
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen  
2.2.1  Es wird angeregt, mit der Kampagne „Kopf an –  Motor aus“ eine Verkehrs reduzierung 
durchzuführen. Mit dieser Kampagne konnte in anderen Städten mit einem sehr 
geringen finanziellen Aufwand eine dauerhafte Reduzierung des Verkehrs um 25  % 
erreicht worden. Im Falle Wolbeck müssten dann nur ca. 0,75 % der Kosten für den 
Ausbau und die Anbindung der Eschstraße aufgewendet werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Umweltbundesamt hat 2009/2010 die Kampagne "Kopf an – Motor aus" in 
insgesamt 9 Modellstädten durchgeführt. Die Stadt Münster hatte sich hierfür ebenfalls 
beworben, den Zuschlag aber nicht erhalten. Im Rahmen der Ka mpagne wurde mit 
sehr aufwendigen, plakativen Maßnahmen dafür geworben, das Auto auch mal stehen 
zu lassen und an dessen Stelle das Fahrrad zu nutzen oder zu Fuß zu gehen. Die 
Evaluierung ergab, dass ca. 25 % derer, welche die Kampagne wahrgenommen hatten 
(ca. 50  %), ihr Verkehrsverhalten überdacht haben. Dies allerdings überwiegend im 
Freizeitverkehr. Die Kampagne wurde 2011 vom Umweltbundesamt eingestellt. Derzeit 
bereitet die Stadt Münster eine eigene Kampagne zur umweltgerechten Mobilität vor.  
Die Stadt Münster betreibt seit vielen Jahren sehr erfolgreich eine Verkehrspolitik mit 
dem Ziel einer umweltgerechten Mobilität. Die l etzte Erhebung im Jahr 2013 zur 
Verkehrsmittelwahl ergab, dass nur noch 29 % der Wege der Münsteraner 
Bevölkerung mit dem K fz zurückgelegt werden. Aber auch für diese Restgröße muss 
die erforderliche Straßeninfrastruktur vorgehalten werden. Für die Eschstraße bedeutet 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 20 von 51

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
das, dass die Umgehung Wolbeck ohne die Anbindung der Eschstraße die 
Entlastungswirkung für Wolbeck nicht entfalten kann.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Kampagne „Kopf an – Motor aus“ durchzuführen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.37)  
2.2.2 Es wird angeregt, dass aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt Münster die 
Finanzierung anderer Maßnahmen mehr im Vordergrund stehen sollte, als der Ausbau 
der Eschstraße.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die 
Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmittel n. Hierüber entschei det 
vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm 
unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für andere 
Maßnahmen zu verwenden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.38)  
2.2.3 Es wird die Auffassung vertreten , dass unter Berücksichtigung der Lage der 
öffentlichen Haushalte die Planung nicht zu vertreten ist, da das Geld nach dem 
strengen Winter für die Reparatur von vorhandenen Straßen benötigt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit de r Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die 
Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmitten. Hierüber entscheidet 
vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm 
unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die 
Reparatur von Straßen zu verwenden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.39)  
2.2.4 Es wird die Auffassung vertreten , dass unter Berücksichtigung der Lage der 
öffentlichen Haushalte die Planung nicht zu vertreten ist, da das Geld nach dem 
Hochwasser dringend für die Reparatur von Straßen und Gebäuden benötigt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit de r Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die 
Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmittel n. Hierüber entscheidet 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 21 von 51

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm 
unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die 
Beseitigung von Hochwasserschäden an Straßen und Gebäuden zu verwenden, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.40)  
2.2.5 Es wird angeregt, dass das Geld anstelle zum Ausbau der Eschstraße zur G estaltung 
des Ortskerns verwendet werden sollte, damit für  Radfahrer, Mütter mit Kinderwagen 
und Bewohner des Achatiushauses die Situation verbessert wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die 
Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmittel n. Hierüber entscheidet 
vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm 
unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die 
Gestaltung des Ortskerns zu verwenden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.41)  
2.2.6 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Sparvorschläge aus dem Bürgerhaushalt 
ignoriert wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Bürgerhaushaltsverfahren 2011 ist der Vorschlag "Keine Anbindung Eschstraße an 
Umgehung Wolbeck" eingereicht worden (Vorschlag Nr. 2011 -525). Alle Informationen 
zum Vorschlag sind auf der folgenden städtischen Internetseite abrufbar:  
http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/ergebnisse-der-vorjahre/buergerhaushalt-
2011/vorschlaege-2011/buergerhaushalt/vorschlag/detailansicht/keine-anbindung-
eschstrasse-an-umgehung-wolbeck.html  
Bei der Bewertung im Internet durch Münsteraner Bürgerinnen und Bürger hat dieser 
Vorschlag 232 Ja-Stimmen, 4 Neutral-Stimmen und 45 Nein-Stimmen erhalten. Neben 
der Internet-Bewertung wurde auch eine repräsentative schriftliche Umfrage zu allen 
Bürgerhaushaltsvorschlägen unter den Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern 
durchgeführt. Für den Vorschlag Nr. 2011 -525 hatte die repräsentative schriftliche 
Umfrage folgendes Ergebnis: 115 Ja- Stimmen, 40 Neutral -Stimmen und 66 Nein-
Stimmen. 82 Bürg erinnen und Bürger gaben an, den Vorschlag nicht beurteilen zu 
können.  
Über die Internet -Bewertung ist der Vorschlag in die sogenannte Best enliste 
gekommen. Bei der schriftlichen Umfrage hat der Vorschlag mit Rang 62 die 
Bestenliste verfehlt. Die Aufnahme von Vorschlägen in die Bestenliste bewirkt, dass die 
Verwaltung zu diesen Vorschlägen eine Stellungnahme abgibt und die Vorschläge 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 22 von 51

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
anschließend zur Beratung und Beschlussfassung an die politischen Gremien 
weiterleitet. Die a bschließende Beschlussfassung obliegt – wie bei allen Vorschlägen 
aus der Bestenliste – dem Rat der Stadt Münster.  
Nach der Aufnahme des Vorschlags Nr. 2011-525 in die Bestenliste hat die Verwaltung 
eine Stellungnahme verfasst und darin deutlich gemacht, warum aus fachlicher Sicht 
der Verwaltung dem Vorschlagsanliegen nicht entsprochen werden sollte. In der 
(öffentlichen) Sitzung des Rates der Stadt Münster am 14. Dezember 2011 hat der Rat 
beschlossen, den Vorschlag nicht aufzugreifen.  
Die Beschlussfassung des Rates zu allen (insgesamt 90) Vorschlägen aus der 
Bestenliste ist nach der Ratssitzung auf den Internetseiten des Bürgerhaushalts 
dokumentiert worden. Alle Informati onen, vom Vorschlagsanliegen über die Internet -
Abstimmung und die Stellungnahme der Verwaltung bis zum Beschluss des Rates sind 
im Internet unter der oben angegebenen Internet -Adresse dokumentiert und damit 
öffentlich zugänglich.  
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren des Bürgerhaushalts sowohl 
auf der Internetseite als auch in entsprechenden städtischen Broschüren dargestellt 
und verdeutlicht wird. Zwar ist es grundsätzlich das Bestreben der Verwaltung, 
möglichst viele der Vorschläge aus der Bestenliste auch umzusetzen. Allerdings wird 
an keiner Stelle eine "Garantie" dafür ausgesprochen, dass alle Vorschläge aus der 
Bestenliste aufgegriffen werden. Vielmehr wurde und wird darüber informiert, dass die 
Letztentscheidung über das Aufgreifen der Vorschläge beim Rat der Stadt Münster 
liegt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, der Sparvorschlag aus dem Bürgerhaushalt sei ignoriert worden, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.42)  
2.2.7 Es wird die Auffassung vertreten, dass kein Geld für die Eschstraße ausgegeben 
werden sollte.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit de r Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die 
Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmitten. Hierüber entscheidet 
vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm 
unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, dass kein Geld für die Eschstraße ausgegeben werden sollte, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.43)  
2.2.8 Es wird die Befürchtung geäußert, dass für den Rückbau der vorhandenen 
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erneut Anliegerbeiträge erhoben werden.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 23 von 51

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand löst der Rückbau der vorhandenen 
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen keine Beitragspflicht aus.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass für den Rückbau der vorhandenen 
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erneut Anliegerbeiträge erhoben werden, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.44)  
2.2.9 Es wird beanstandet, dass sich die Kosten für den Ausbau der Eschstraße seit der 
ersten Planung von 1,2 Mio. € auf 3,0 Mio. € erhöht haben.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die beanstandete Kostensteigerung von 1,2 Mio. € auf 3,0  Mio. € ist nicht 
nachvollziehbar, da eine Quellenangabe zu dem genannten Betrag von 1,2 Mio. € fehlt. 
Die Verwaltung ist sowohl in der öffentlichen Berichtsvorlage Nr.  V/0606/2011 an den 
Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) als 
auch in der öffent lichen Beschlussvorlage Nr.  V/0547/2013 an den Rat von einer 
Kostenschätzung in Höhe von 2,86 Mio. € ausgegangen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass sich die Kosten für den Ausbau der Eschstraße seit der 
ersten Planung von 1,2 Mio. € auf 3,0 Mio. € erhöht haben, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.45)  
2.2.10 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im 
ausgebauten Teilabschnitt der Eschstraße nicht beseitigt werden können, da diese von 
den Anliegern bezahlt wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Es ist zutreffend, dass der jetzt vorhandene Ausbau nach den Bestimmungen des 
KAG NW abgerechnet wurde. Von den Anliegern wurden Beiträge erhoben.  
Die Gemeinde kann nach der Abrechnung von Baumaßnahmen Änderungen an der 
Straße vornehmen, wenn dies durch Zeitablauf oder eine veränderte Verkehrssituat ion 
im gemeindlichen Interesse liegt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im ausgebauten 
Teilabschnitt der Eschstraße nicht beseitigt werden können,  da diese von den 
Anliegern bezahlt wurden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.46)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 24 von 51

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung  
2.3.1 Es wird die Auffassung vertreten, dass du rch einen Ausbau der Eschstraße ein 
Naherholungsgebiet / Landschaftsschutzgebiet unwiederbringlich zerstört wird. 
Dadurch wird der Erholungs- und Freizeitwert verschlechtert.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil der des Bebauungsplangebiets liegt im 
Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der 
Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen 
ausgewiesen und hat eine bedeutende Funktion im Erholungs netz (Begründung 
Abschnitt 7.4.1).  
Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer 
deutlichen Zunahme der Verkehrs - und Lärmbelastung gegenüber dem Ist -Zustand 
verbunden. Es wird nicht verkannt, dass die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im 
Landschaftsraum entlang der Eschstraße nicht mehr in der heutigen Form möglich sein 
wird, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein wird (Begründung 
Abschnitt 7.8).  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans hat sich die Verwaltung ei ngehend 
mit dem Thema Erholung befasst. Der Belang Erholung war jedoch im Kontext weiterer 
Belange auf der einen Seite gegenüber dem Belang der gewünschten optimalen 
Entlastungswirkung innerhalb des zentralen Bereich Wolbecks auf der anderen Seite 
gegeneinander und untereinander abzuwägen. Dabei dur fte nicht unberücksichtigt 
bleiben, dass die Erholungsfunktion des Esch bereits durch die planfestgestellte und im 
Bau befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird. Die Nichtdurchführung der 
Planung (Pr ognose Null -Variante) und die Prüfung anderweitiger 
Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der Abwägung als nicht geeignet bewertet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein Naherholungsgebiet / 
Landschaftsschutzgebiet unwiederbringlich zerstört wird und sich dadurch der 
Erholungs- und Freizeitwert verschlechtert, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.47)  
2.3.2 Es wird befürchtet, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der 
Hochwassersituation ergibt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eschstraße ist im Abschnitt zwischen 
Goldbrink und dem Ende der Bebauung der Bau eines Regenwasserkanals geplant. 
Ab dem Ende der Bebauung bis zur Umgehungsstraße ist auf der Nordseite der 
Eschstraße der Bau eines Entwässerungsgrabens vorgesehen. Die geplanten 
Maßnahmen stellen sicher, dass das Oberflächenwasser der Esc hstraße sicher 
abgeleitet wird.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung  eine Verschärfung der 
Hochwassersituation ergibt, wird nicht gefolgt.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 25 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.48)  
2.3.3 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein 
schutzwürdiger Plaggenesch zerstört wird. Dieser Eingriff sei nicht ausgleichbar.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind keine Baudenkmäler vorhanden und 
derzeit keine Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten 
in einem Gebiet, in dem Eschböden anstehen. Vor allem südlich der Eschstraße haben 
sich im Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten.  
Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie 
können zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem 
ausgehenden 10. Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. 
Eschfluren sind erfahrungsgemäß im Münsterland archäologisch hochrelevant. In der 
Regel befinden sich die frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch-  und 
spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs vorausgehen, mitten in diesem. 
Durch den schüt zenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut erhalten. Gleichfalls 
befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit.  
Eschböden schützen nicht nur darunter liegende his torische Siedungsstätten, die den 
Charakter eines Bodendenkmals gemäß § 2 DSchG besitzen können, sie zeugen auch 
selbst von der historischen Landnutzung und können deshalb ein Bodendenkmal 
gemäß § 2 DSchG sein.  
Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, 
kann nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden 
Geländes geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten 
durchgeführt werden. Anzahl, Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung 
der Er darbeiten müssen mit der Städtischen Denkmalbehörde und der LWL -
Archäologie für Wes tfalen abgestimmt werden. Nur durch die Suchschnitte kann 
abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die 
Bodendenkmäler und dam it das Schutzgut Kultur hat. Mit einer angemessenen 
archäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld jedweder 
Bautätigkeit einschließen kann, kön nen z. B. die negativen Auswirkungen auf die mit 
an Sicherheit grenzender Wahr scheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler 
abgemindert werden.  
Auf Abschnitt  7.4.7 der Begründung und die textlichen Festsetzungen zum 
Bebauungsplan wird verwiesen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein schutzwürdige r 
Plaggenesch zerstört wird und der Eingriff nicht ausgleichbar sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.49)  
2.3.4 Es wird die Ansicht vertreten, dass Lärm und Abgase das Landschaftsschutzgebiet 
belasten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.3.1  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 26 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass Lärm und Abgase das Landschaftsschutzgebiet belasten, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.50)  
2.3.5 Es wird befürchtet, dass durch die Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine 
Gesundheitsgefährdung und eine Verminderung der Lebensqualität eintreten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr.  533 wurde durch das 
Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge eine Schalltechnische Untersuchung 
durchgeführt. Grundlage für die Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
Stand 7/2010, nach der im Prognosejahr 2025 auf der ausgebauten Eschstraße je 
nach A bschnitt eine Verkehrsbelastung zwischen 3.100 und 4.300 Kfz / 24 h zu 
erwarten sind. Die  daraus resultierenden aktiven Schallschutzmaßnahmen 
(Lärmschutzwände zw ischen 2,00  m und 3,50  m Höhe) sind im Bebauungsplan 
festgesetzt.  
Durch die Schallschutzmaßnahmen werden bei allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte der 16.  BImSchV eingehalten. In den 
Oberschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 
16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An 
den Fassaden mit ver bleibenden Überschreitungen sind passive 
Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.  
Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf 
Prüfung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24.  BImSchV 
„Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden 
Schallschutz hinsi chtlich der Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser 
Voraussetzung würden sich die passiven Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von 
schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen und Aufenthaltsräumen mit 
Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen beschränken.  
Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht gesondert untersucht. Eine grobe 
Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des 
Luftqualitätsplanes Münster vorgenommen werden. Verkehrsbedingte 
Schadstoffbelastungen für Fei nstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte 
nach der 39.  BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen 
Verkehrsbelastungen von über 10.000  Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte 
Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz 
pro Tag treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehrsbedingten 
Abnahmen werden dort zu einer deutl ichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen 
durch den lokalen Straßenverkehr führen.  
Im Ausbaubereich der E schstraße wird es aufgrund des deutlich geringeren 
Verkehrsaufkommens und der besseren Durchlüftungsverhältnisse nicht zu einer 
relevanten Schad stoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben genannte 
39. BImSchV kommen.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 27 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine 
Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintritt, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.51)  
2.3.6 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Gärten an Erholungswert verlieren.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im auszubauenden Teilabschnitt der Eschstraße sind durchgehend aktive 
Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden geplant. Diese wurden so 
bemessen, dass in den Außenwohnbereichen (Terrassen) die Im missionsgrenzwerte 
der 16.  BImSchV eingehalten werden. Damit wird sichergestellt, dass trotz 
Verkehrszunahme weiterhin eine Gartennutzung ohne Beeinträcht igungen erfolgen 
kann.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die Gärten an Erholungswert verlieren, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.52)  
2.3.7 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße die 
Feinstaubbelastung zunimmt. Dies sei bei der Planung nicht berücksichtigt worden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.3.5  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Feinstaubbelastung zunimmt 
und dies bei der Planung nicht berücksichtigt worden sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.53)  
2.3.8 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Straßenausbau Tiere gefähr det bzw. 
vertrieben werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein artenschutzrechtlicher 
Fachbeitrag durch das Büro Froelich & Sporbeck erstellt. In diesem Fachbeitrag 
wurden die artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Umsetzung der 
Straßenausbauplanung Eschstraße eingehend geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, 
dass unter B erücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und 
Vermeidungsmaßnahmen für keine planungsrelevante Art Verbotstatbestände gem äß 
§ 44 Abs.  1 Nr.  1 bis 3 i.  V. m. Abs.  5 BNatSchG erfüllt sind und somit aus 
Artenschutzsicht dem Vorhaben nichts entgegensteht.  
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag war Bestandteil der Offenlegung.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 28 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch den Straßenausbau eine Gefährdung und Vertreibung von 
Tieren erfolgt, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.54)  
2.3.9 Es wird die Auffassung vertreten, dass der geplante Ausbau der Eschstraße den 
Zielsetzungen des Landschaftsschutzgebiet s LSG – 3912 -0014 widerspricht. Diese 
Auffassung wird damit begründet, dass der geplante Ausbau der Eschstraße 
unmittelbar an das LSG grenzt und damit den Zielsetzungen „Erhalt der 
münsterländischen Parklandschaft“ und der „Erholungsnutzung als S ekundärnutzung“ 
entgegensteht.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Landschaftsplan Werse ist südlich der bestehenden Eschstraße das 
Landschaftsschutzgebiet „Werse -Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker 
Tiergarten“ festgesetzt. Die Abgrenzung erfolgt an der südlichen Katasterlinie der 
bestehenden Straßenparzelle. Der Bebauungsplan nimmt gleichfalls diese Linie auf 
und entwickelt den neuen Straßenkörper in nördliche Richtung. Somit wird das 
bestehende Land schaftsschutzgebiet durch den Bebauungsplan nicht tangiert und 
steht damit auch dessen Zielsetzungen nicht entgegen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der geplante Ausbau der Eschstraße den Zielsetzungen des 
Landschaftsschutzgebiets „Werse -Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker 
Tiergarten“ widerspricht, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.55)  
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof  
2.4.1 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch die Planung die Zugänglichkeit des 
Friedhofs, insbesondere für ältere Menschen, erschwert wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das vorhandene Friedhofstor der Eschstraße wird mit der Aufgabe des Gehwegs 
geschlossen. Es wird ein neuer Friedhofszugang im Einmündungsbereich Eschstraße / 
Weg zum Recyclinghof angelegt. In diesem Bereich ist einerseits durch die geplante 
Mittelinsel eine sichere Querungsmöglichkeit gegeben. Andererseits sind durch den 
geplanten Parkstreifen am Weg zum Recyclinghof genügend Parkmöglichkeiten für 
Kurzbesuche des aktuellen Gräberfelds vorhanden. Weiterhin gibt es einen 
Friedhofszugang an der Aussegnungshalle in unmittelbarer Nähe des vorhandenen 
Friedhofsparkplatzes. Damit ist eine gute Zugänglichkeit des Friedhofs von allen Seiten 
gewährleistet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch die Planung die Zugänglichkeit des Friedhofs, 
insbesondere für ältere Menschen, erschwert wird, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.56)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 29 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.4.2 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Anzahl der Parkplätze nach Ausbau der 
Eschstraße nicht mehr ausreichend ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Entlang des Wegs zum Recyclinghof lassen sich ca. 25  Stellplätze in Längsaufstellung 
anlegen. Zusammen mit dem vorhandenen Parkplatz mit 20 Stellplätzen ergibt sich ein 
Gesamtstellplatzangebot von 45 Stellplätzen für den Friedhof. Dieses Stellplatzangebot 
ist nach Ansicht der Verwaltung ausreichend.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass die Anzahl der Parkplätze nach Ausbau der Eschstraße nicht mehr 
ausreichend sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.57)  
2.4.3 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Parkmöglichkeiten und der Gehweg am 
Friedhof für Friedhofsbesucher erhalten bleiben müssen. Eine Verlegung der 
Parkplätze an die Zufahrt zum Recyclinghof wird nicht als sinnvoll erachtet.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Straßenquerschnitt der Eschstraße ist im Abschnitt zwischen Silberbrink und 
Goldbrink besonders schmal. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im Süden durch 
den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Silberbrink  1 bis 1 h 
gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der vorhandene 
Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der Eschstraße 
ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender gemeinsamer Geh- und 
Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Die Aufgabe des Gehwegs auf der 
Friedhofsseite ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da gleichzeitig auch eine 
Verlegung des Friedhofszugangs in den Einmündungsbereich Eschstr aße / Weg zum 
Recyclinghof erfolgt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs 
erhalten bleiben muss und eine Verlegung der Parkplätze an die Zufahrt zum 
Recyclinghof nicht sinnvoll ist, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.58)  
2.4.4 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße die 
Friedhofsruhe gestört wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für den Ausbau der Eschstraße wurde eine schalltechnische Untersuchun g 
durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgte eine Beurteilung des 
Straßenverkehrslärms sowohl auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung - 
16. BImSchV als auch auf der Grundlage der DIN  18005/07.02 – Schallschutz im 
Städtebau. Im Sinne der 16.  BImSchV stellt der Friedhof keine schutzbedürftige 
Nutzung dar. Nach der DIN  18005/07.02 wird der Friedhof tagsüber einem 
allgemeinem Wohngebiet mit einem schalltechnischen Orientierungswert von 55 dB(A) 
gleichgestellt. Der Orientierungswert wird am Vorplatz der Leichenhalle ohne 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 30 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Lärmschutzmaßnahmen um 3 dB(A) überschritten. Nach den Ermit tlungen des 
Gutachters kann mit einer Lärmschutzwand von mind. 2,5  m Höhe über Niveau des 
Vorplatzes und einer Länge von 34 m die zu erwartende Lärmbelastung deutlich unter 
55 dB(A) reduziert werden. Die Verwaltung wird im Rahmen des Ausbaus der 
Eschstraße eine Lärmschutzwand ggf. in Verbindung mit einer Urnenwand errichten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Friedhofsruhe g estört 
wird, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.59)  
2.4.5 Es wird vorgeschlagen, den Wegfall der Parkplätze auf der Eschstraße durch eine 
Erweiterung des vorhandenen Friedhofsparkplatzes zu kompensieren. Dies sei 
sinnvoller als der Bau von Stellplätzen an der Zuwegung zum Recyclinghof.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr.  217 „Steingärten (nördlicher Teil)“ stellt den 
Friedhofsparkplatz nachrichtlich in seinen heutigen Abmessungen innerhalb einer 
öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Eine Erweiterung 
des Parkplatzes nach Süden hätte einen erheblichen Eingriff in die vorhandene 
Grünsubstanz zur Folge. Die Verwaltung plant daher die Anlage eines 
Längsparkstreifens entlang des Weges zum  Recyclinghof, da dort der Eingriff weniger 
gravierend ist.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und 
anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den 
vorhandenen Friedhofsparkplatz zu erweitern, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.60)  
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit  
2.5.1 Es wird befürchtet, dass die Anbindung der Eschstraße ein erhebliches 
Gefährdungspotential für den Schülerverkehr nach sich zieht, insbesondere durch das 
starke Anwachsen des Lkw-Verkehrs.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Es gibt zwei Schulwege, die durch den Ausbau der Eschstraße betroffen sind:  
• Schulweg westlich des Friedhofs Richtung Schulzentrum  
• Schulweg östlich des Friedhofs Richtung Nikolaischule  
Zur Querung der Eschstraße für den Schulweg westlich des Friedhofs sieht die 
Planung den Einbau einer Querungshilfe (Mittelinsel) vor. Zur Querung der Eschstraße 
östlich des Friedhofs ist der Bau einer Bedarfsampel geplant.  
Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor 
prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 31 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt. Nach Auffassung des Auditors wäre 
auch für di e Querung des Weges östlich des Friedhofs anstelle der geplanten Ampel 
der Einbau ei ner Querungshilfe ausreichend. Damit werden die Anforderungen für ein 
gefahrloses Überqueren der Eschstraße deutlich übererfüllt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, das s der Ausbau der Eschstraße ein erhebliches 
Gefährdungspotential für den Schülerverkehr nach sich zieht, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.61)  
2.5.2 Es wird befürchtet, dass sich Probleme beim Ausfahren aus den privaten Stic hstraßen 
im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink ergeben werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und 
Anbindung an die Umgehungsstraße im bebauten Bereich zwischen 3.100 Kfz / 24 h 
und 4.300 Kfz / 24 h befahren. Bei diesen Verkehrsbelastungen ist ein Ausfahren aus 
den privaten Stichstraßen unter Beachtung der notwendigen Sorgfaltspflicht 
problemlos möglich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass sich beim Ausfahren aus den privaten Stichstraßen künftig Probleme 
ergeben, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.62)  
2.5.3 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Ausbau der Eschstraße für zahlreiche 
Anwohner, Schüler und Radfahrer schwerwiegende Beeinträchtigungen und 
Gefährdungen beinhaltet (nicht näher spezifiziert).  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor 
prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der 
Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße für zahlreiche Anwohner, Schüler 
und Radfahrer schwerwiegende Beeinträchtigungen und Gefährdungen beinhaltet, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.63)  
2.5.4 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Ausbau der Eschstraße eine 
Gefahrenquelle für Friedhofsbesucher darstellt.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 32 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Parkplätze für Friedhofsbesucher befinden sich an der Zufahrt zum Recyclinghof 
und östlich des Friedhofs auf dem Friedhofsparkplatz. An beiden Parkplätzen befinden 
sich Friedhofszugänge. Ferner sind in unmittelbarer Nähe der Friedhofszugänge 
Querungshilfen über die Eschstraße geplant. Gefahrenquellen für Friedhofsbesucher 
sind somit nicht vorhanden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße eine Gefahrenquelle für 
Friedhofsbesucher darstellt, wird nicht gefolgt. 
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.64)  
2.5.5 Es wird die Auffassung vertreten, dass die geplante Geschwindigkeit von 50 km/h zu 
hoch ist. Die Zahl von schwerverletzten und getöteten Menschen, insbesondere von 
Kindern wird deutlich ansteigen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit dem Ausbau der Eschstraße werden ausreichende Nebenanlagen und sichere 
Querungen vorgesehen. Von einer konkreten Gefahr, die das allgemeine 
Gefahrenrisiko er heblich übersteigt, ist trotz der zu erwartenden Steigerung der 
Verkehrsbelastung nicht auszugehen. Nach den Vorgaben der StVO beträgt die 
zulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die geplante Geschwindigkeit von 50 km/h zu hoch ist und die 
Zahl von schwerverletzten und getöteten Menschen, insbesondere von Kindern 
ansteigen wird, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.65)  
2.5.6 Es wird befürchtet, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Verkehrssituation 
insbesondere für Radfahrer unsicherer wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Eschstraße verfügt im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink über 
beidseitige Radwege. Ab Silberbrink bis zum bereits ausgebauten Bereich an der 
Umgehungsstraße ist auf der Nordseite der Eschstraße ein gemeinsamer Geh - und 
Radweg geplant. Die Verkehrssicherheit für den Radfahrerver kehr ist damit 
gewährleistet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Verkehrssituation 
insbesondere für Radfahrer unsicherer wird, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.66)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 33 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.5.7 Es wird die Ansicht vertreten, dass die Ampelanlage am Knotenpunkt Es chstraße / 
Umgehungsstraße für Radfahrer und Fußgänger ein Gefährdungspotential beinhaltet. 
Die Ampelanlage sollte daher durch einen Kreisverkehr ersetzt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der bereits ausgebaute Knotenpunkt Umgehungsstraße / Eschstraße stellt mit der 
vorhandenen Lichtsignalanlage eine verkehrssichere Lösung für den Fußgänger - und 
Radfahrerverkehr zur Querung der Umgehungsstraße dar. Ein Umbau des 
Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr ist nicht notwendig und auch nicht möglich, da 
der vorhandene Ausbau planfestgestellt ist.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass die Ampelanlage am Knotenpunkt Eschstraße / Umgehungsstraße 
für Radfahrer und Fußgänger ein Gefährdungspotential beinhaltet und deshalb durch 
einen Kreisverkehr ersetzt werden sollte, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.67)  
2.5.8 Es wird die Auffassung vertreten, dass als Querungshilfen für den Schülerverkehr 
ausschließlich Verkehrsinseln vorgesehen sind. Nach Auffassung des Eingebers ist 
dies für die Verkehrssicherheit nicht ausreichend. Aus diesem Grund wird angeregt, bei 
einem eventuellen Ausbau der Eschstraße Anforderungsampeln als Querungshilfen 
vorzusehen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Auffassung, dass als Querungshilfen für den Schülerverkehr ausschließl ich 
Verkehrsinseln vorgesehen sind, ist unzutreffend. Zur Querung der Eschstraße für den 
Schülerverkehr im Bereich der Zuwegung zum Recyclinghof westlich des Friedhofs 
sieht die Planung den Einbau einer Mittelinsel vor. Zur Querung der Eschstraße östlich 
des Friedhofs ist der Bau einer Anforderungsampel geplant. Nach Auffassung des 
Sicherheitsauditors wäre auch für die Querung des Weges östlich des Friedhofs 
anstelle der geplanten Ampel der Einbau einer Mittelinsel ausreichend. Mit der 
vorgesehenen Anforder ungsampel werden die Anforderungen für ein gefahrloses 
Überqueren der Eschstraße deutlich übererfüllt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass als Querungshilfen für den Schülerverkehr ausschließlich 
Verkehrsinseln und keine Anforderungsampeln vorgesehen sind, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.68)  
2.5.9 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch eine Anhebung des Geschwindigkeitsniveaus 
ein sicheres Ausfahren aus den Grundstücksausfahrten (gemeint ist offensichtlich der 
Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink) nicht mehr möglich ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und 
Anbindung an die Umgehungsstraße im vorderen Bereich von ca. 3.100 Kfz / 24 h 
befahren. Bei dieser Verkehrsbelastung ist auch bei einer zulässigen Geschwindigkeit 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 34 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
von 50 km/h unter Beachtung der erforderlichen Sorgfaltsp flicht eine Ausfahrt aus den 
Privatgrundstücken problemlos möglich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass durch die Anhebung des Geschwindigkeitsniveaus ein sicheres 
Ausfahren aus den Grundstücksausfahrten nicht mehr möglich ist, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.69)  
2.5.10 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch die Verkehrszunahme auf der Straße Am 
Borggarten das Überqueren der Straße insbesondere für Kinder und Senioren 
schwieriger wird und dadurch das Gefährdungspotential gesteigert wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch den Bau der Umgehungsstraße hat die Verkehrsbelastung auf der Straße Am 
Borggarten abgenommen. Mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße 
wird die Verkehrsbelastung zwar wieder leicht ansteigen, aber mit einer 
prognostizierten Verkehrsmenge von ca. 2100 Kfz / 24 h nicht mehr das ursprüngliche 
Belastungsniveau von 3200 Kfz / 24 h erreichen. Somit wird die 
Überquerungsmöglichkeit der Straße Am Borgar ten nicht grundsätzlich verschlechtert. 
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Wohnanlage „Bremer 
Stadtmusikanten“ bereits eine Mittelinsel in der Str aße Am Borggarten vorhanden ist 
und sich weiter östlich zwei weitere in der Planung befinden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass durch die Verkehrszunahme auf der Straße Am Borggarten das 
Überqueren der Straße insbesondere für Kinder und Senioren schwieriger wird und 
dadurch das Gefährdungspotential gesteigert wird, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.70)  
2.5.11 Es wird die Ansicht vertreten, dass aufgrund der starken Nutzung der Eschstraße 
durch Radfahrer, Fußgänger und Jogger ein einseitiger Geh-  und Radweg im Bereich 
des Friedhofs unzureichend und konfliktträchtig ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Abschnitt zwischen Silberbrink und der Zufahrt zum Recyclinghof ist die 
Straßentrasse im Norden begrenzt durch die Wohnbebauung Tönne -Vormann-Weg 
und im Süden durch den Friedhof. Aufgrund der begrenzten Breite ist hier lediglich die 
Anlage eines einsei tigen Geh- und Radweges möglich. Im anschließenden Abschnitt 
liegt die Eschstraße weitgehend außerhalb eines bebauten Gebiet s. Außerhalb 
bebauter G ebiete s ind einseitige gemeinsame Geh-  und Radwege die Regel. Die 
geplante Breite von 2,50 m ist ausrei chend um alle von den Eingebern genannten 
Nutzungsansprüche unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme abzuwickeln.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass  aufgrund der starken Nutzung der Eschstraße durch Radfahrer, 
Fußgänger und Jogger ein ei nseitiger Geh - und Radweg im Bereich des Friedhof s 
unzureichend und konfliktträchtig ist, wird nicht gefolgt.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 35 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.71)  
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung  
2.6.1 Es werden Bedenken gegen die Aufstufung zur Kreisstraße erhoben.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bedingt durch den Ausbau der Umgehungsstraße (L 585 n) muss das klassifizierte 
Straßennetz in und um Wolbeck insgesamt neu geordnet werden. Im Rahmen dieses 
Verfahrens wurde entschieden, die Eschstraße in Verlängerung der Straße Am 
Borggarten als Kreisstraße K  3 auszuweisen um ein geschlossenes klassifiziertes 
Straßennetz in Wolbeck zu erhalten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die Eschstraße nicht zur Kreisstraße aufgestuft werden darf, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.72)  
2.6.2 Es wird angeregt, die bestehende Tempo -30-Regelung mit den Fahrbahneinengungen 
und der Rechts-vor-Links-Regelung beizubehalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach dem Klassifizierungskonzept der Stadt ist vorgesehen, die Eschstraße in 
Verlängerung der Kreisstraße Am Borggarten ebenfalls als Kreisstraße zu 
klassifizieren. Nach den Vorgaben der StVO ist eine Ausweisung als Tempo- 30-Zone 
bei einer Kreisstraße nicht möglich.  
Tempo 30 auf Strecke (VZ 274.53 StVO) ist auch auf Kreisstraßen möglich, wenn 
Nebenanlagen (Rad -/ Gehwege) nicht oder nicht hinreichend vorhanden sind und 
somit eine konkrete Gefahr besteht, die das al lgemeine Gefahrenrisiko der Teilnahme 
am Verkehr erheblich übersteigt.  
Auf der Münsterstraße und der Hofstraße ist die zulässige Geschwindigkeit mit 
VZ 274.53 StVO auf 30 km/h begrenzt, weil dort Radwege nicht vorhanden sind und 
die Gehwege teilweise unter einem Meter breit sind.  
Mit dem Ausbau der Eschstraße werden ausreichende Nebenanlagen und sichere 
Querungen vorgesehen. Von einer konkreten Gefahr, die das allgemeine 
Gefahrenrisiko er heblich übersteigt, ist trotz der zu erwartenden Steigerung der 
Verkehrsbelastung nicht auszugehen.  
Da der Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink mit beidseitigen Rad - und 
Gehwegen versehen ist, scheidet hier Tempo 30 auf Strecke ebenfalls aus.  
Fazit: Nach den Vorgaben der StVO ist die Geschwindigkeit, die für St raßen innerhalb 
geschlossener Ortschaften gilt, auch für die Eschstraße nach Fertigstellung und nach 
Einstufung als Kreisstraße gültig. Die Geschwindigkeit auf der Eschstraße muss somit 
50 km/h betragen.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 36 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Tempo-30-Zone und die Rechts-vor-Links-Regelung beizubehalten, 
wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.73)  
2.6.3 Das Bürgerforum Wolbeck sowie weitere Eingeber regen an, die Eschstraße für den 
Lkw-Verkehr zu sperren.  
Das Bürgerforum Wolbeck begründet die Anregung u. a. damit, dass bei einem Lkw -
Verbot geringere Störwirkungen von der Eschstraße ausgehen würden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Über die Eschstraße müssen der Recyclinghof sowie die angrenzenden Wohngebiete 
z. B. von Müllfahrzeugen und Möbelwag en erreicht werden. Eine Sperrung für den 
Lkw-Verkehr könnte somit nur mit dem Zusatz „Anlieger frei“ erfolgen. Da der 
Anliegerbegriff weit gefasst ist, wäre ein Lkw-Verbot in der Praxis nicht überwachbar.  
Weiterhin muss zur Verkehrsberuhigung des Ortsker ns ein funktionierendes 
Vorbehaltsnetz verbleiben, auf dem der Lkw -Verkehr außerhalb des Ortskerns geführt 
werden kann. Die Eschstraße soll diese Funktion übernehmen. Eine Herausnahme des 
Lkw-Verkehrs würde diesem Auftrag widersprechen, so dass die Ausweis ung eines 
verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs im Ortskern nicht möglich wäre. Insofern ist 
eine Sperrung für den Lkw-Verkehr nicht möglich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.74)  
2.6.4 Es wird angeregt, neben der Eschstraße auch die Straße Am Berler Kamp für den Lkw-
Verkehr zu sperren, da die Gewerbeflächen auch über die gut ausgebaute Hiltruper 
Straße erreicht werden können.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.6.3.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, neben der Eschstraße auch die Straße Am Berler Kamp für den Lkw -
Verkehr zu sperren, da die Gewerbeflächen auch über die gut ausgebaute Hiltruper 
Straße erreicht werden können, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.75)  
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz  
2.7.1 Es wird die Auffassung vertreten, dass die geplanten Lärmschutzwände die Landschaft 
verschandeln.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 37 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Belang des Schal lschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung 
erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben 
anderen B elangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei 
Überwiegen ande rer Belange –  insbesondere in bebaut en Gebieten –  zu einer 
entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Fall des Ausbaus der 
Eschstraße wurde in der Abwägung zugunsten eines ausreichenden Lärmschutzes 
entschieden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die geplanten Lärmsc hutzwände die Landschaft verschandeln, 
wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.76)  
2.7.2 Es wird die Auffassung vertreten, dass die geplanten Lärmschutzwände die Gärten 
verschatten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung 
erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben 
anderen B elangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei 
Überwiegen ande rer Belange –  insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer 
entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Fall des Ausbaus der 
Eschstraße wurde in der Abwägung zugunsten eines ausreichenden Lärmschutzes 
entschieden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschutzwände die Gärten verschatten, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.77)  
2.7.3 Ein Eingeber kann nicht nachvollziehen, warum im Bereich seines Hauses am Tönne -
Vormann-Weg eine Lärmschutzwand mit nur 2,50 m Höhe geplant ist, während in 
anderen Bereichen 3,50 m Höhe geplant sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für die Bemessung der erforderlichen Wandhöhen sind verschiedene Faktoren von 
Bedeutung. Neben der Höhe des zu schützenden Objektes sind u.  a. die Abstände 
zwischen Lärmquelle und Lärmschutzwand sowie zwischen Lärmschutzwand und dem 
zu schützenden Objekt von Bedeutung. In dem Bereich, in dem eine Wand in 3,50  m 
Höhe geplant ist, steht die Wand aufgrund der geplanten Lärmschleusen weiter von 
der Straße entfernt als in den übrigen Bereichen und mus s daher höher ausgebildet 
werden.  
Die Schalltechnische Untersuchung wurde von einem anerkannten Fachbüro erstellt 
Die Berechnungen entsprechen den einschlägigen Vorschriften und sind daher nicht zu 
beanstanden.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 38 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand eines Eing ebers, dass im Bereich seines Hauses am Tönne- Vormann-
Weg die Lärmschutzwand nur in 2,50  m Höhe geplant ist, während in anderen 
Bereichen 3,50 m Höhe vorgesehen sind, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.78)  
2.7.4 Es wird die Meinung vertret en, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen für die 
Schlafräume im Dachgeschoß für die Anwohner am Silberbrink nicht ausreichend sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Schalltechnischen Prüfung wurden drei mögliche Varianten für den 
aktiven Lärmschutz untersucht. Im Rahmen der Abwägung wurde entschieden, dass 
aus städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen die Variante 3 
weiter verfolgt werden soll. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten aktiven 
Schallschutzmaßnahmen der Vorz ugsvariante verbleiben bei einigen Gebäuden 
Überschreitungen der Grenzwerte in den Dachgeschossen und damit der Anspruch auf 
Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach. Im weiteren Verfahren 
wird untersucht, ob bauliche Verbesserungen an den Umfa ssungsbauteilen 
schutzwürdiger Räume durc hzuführen sind. Zu den Umfassungsbauteilen gehören 
insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände und Dächer. Für Schlafräume 
gehören schallgedämmte Lüftungen ebenfalls zu den erforderlichen Maßnahmen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Meinung, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen für die Schlafräume im 
Dachgeschoss für die Anwohner am Silberbrink nicht ausreichend sind, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.79)  
2.7.5 Es wird befürchtet, dass durch die g eplanten Lärmschutzwände Rettungs - und 
Fluchtwege versperrt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan s wurde auch die Feuerwehr beteiligt. 
Eine Beeinträchtigung der Rettungs- und Fluchtwege wurde nicht beanstandet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs - und 
Fluchtwege versperrt werden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.80)  
2.7.6 Es wird die Auffassung vertreten, dass die geplanten Lärmschutzwände die B elichtung 
der Wohnräume negativ beeinflussen.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 39 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung 
erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben 
anderen B elangen zu ver stehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei 
Überwiegen ande rer Belange –  insbesondere in bebauten Gebieten –  zu einer 
entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Fall des Ausbaus der 
Eschstraße wurde in der Abwägung zugunsten eines ausreichenden Lärmschutzes 
entschieden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschutzwände die Belichtung der Wohnräume 
negativ beeinflussen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.81)  
2.7.7 Ein Eingeber bemängelt, dass er  die Schalltechnische Untersuchung für sein Haus 
Silberbrink 7 nicht nachvollziehen kann. Er vertritt die Ansicht, dass höhere 
Immissionswerte zu erwarten sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Schalltechnische Untersuchung wurde von einem anerkannten Fachbüro erstellt 
Die Berechnungen entsprechen den einschlägigen Vorschriften und sind daher nicht zu 
beanstanden.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass am Haus Silberbrink  7 höhere Immissionswerte zu erwarten sind, 
wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.82)  
2.7.8 Es wird die Ansicht vertreten, dass sich durch die Anhebung des 
Geschwindigkeitsprofils und durch die Zunahme des Pkw - und Lkw -Verkehrs 
insbesondere die Lärmbelastung drastisch verschärfen wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
In den lärmtechnischen Berechnungen wurden sowohl die zulässigen 
Geschwindigkeiten, als auch die Zunahmen des Pkw - und Lkw -Verkehrs 
berücksichtigt. Die Berechnungen sind somit nicht zu beanstanden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass sich durch die Anhebung der Geschwindigkeit und durch die  
Zunahme des Pkw - und Lkw-Verkehrs die Lärmbelastung drastisch verschärfen wird, 
wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.83)  
2.7.9 Es wird bemängelt, dass für den Abschnitt der Eschstraße zwischen Silberbrink un d 
Münsterstraße keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 40 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach der 16.  Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes 
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) besteht Anspruch auf Lärmschutz, 
wenn eine bestehende Straße wesentlich geändert wird. Die wesentliche Änderung 
einer Straße setzt nach der Verkehrslärmschutzverordnung einen baulichen Eingriff an 
der Straße voraus. Da aber an der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße 
keine baulichen Veränderungen im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung erfolgen, 
besteht in diesem Abschnitt der Eschstraße kein Anspruch auf Lärmschutz.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass zwischen Silberbrink und Münsterstraße kein Lärmschutz 
vorgesehen ist, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.84)  
2.7.10 Es wird bemängelt, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die Radfahrer - und 
Fußgänger-LSA in Höhe des Friedhofs nicht berücksichtigt wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach dem Berechnungsverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Str aßen RLS-
90 sind Zuschläge für erhöhte Störwirkungen nur an lichtzeichengeregelten 
Kreuzungen und Einmündungen zu berücksichtigen. Für Radfahrer und Fußgänger -
LSA entfällt dieser Zuschlag.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die Radfahrer - und 
Fußgänger-LSA in Höhe des Friedhofs nicht berücksichtigt wurde, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.85)  
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt  
2.8.1 Mehrere Eingeber bemängeln, dass ein Überqueren der Umgehungsstraße nur über 
Steigungen möglich ist und diese von älteren Menschen mit Rollatoren und Radfahrern 
kaum zu bewältigen sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Umgehungsstraße ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
2.8.2 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim 
bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfahren.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 41 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind weiterhin gesunde 
Lebensbedingungen gegeben. Eine unzumutbare Wertminderung durch den Ausbau 
der Eschstraße ist daher nicht ersichtlich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das 
Grundstück einen Wertverlust erfahren, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.86)  
2.8.3 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße mehr Bürger 
negativ betroffen sind, als in der jetzigen Ortsdurchfahrt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Ziel des Bebauungsplanes Nr.  533 ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum 
Ausbau der Eschstraße zu schaffen. Mit dem Ausbau der Eschstraße erfolgt eine 
Entlastung der Münsterstraße im Wigbold. Die Entlastung der Münsterstraße erfolgt 
primär mit dem Ziel, den zentralen Bereich Wolbecks zu einem attraktiven Zentrum zu 
entwickeln. Hiervon profitieren nicht nur die direkten Anwohner der Münsterstraße 
sondern die Wolbecker Bevölkerung insgesamt , auch die der Eschstraße. Vor diesem 
Hintergrund ist die Anzahl der negativ betroffenen Bürger auf der einen Seite und die 
Anzahl der positiv betroffenen auf der anderen Seite unerheblich und auch nicht zu 
beziffern.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mehr Bürger negativ betroffen 
seien, als in der jetzigen Ortsdurchfahrt, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.87)  
2.8.4 Es wird bemängelt, dass die verkehrsplanerisch beabsichtigte Umgestaltung der 
Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink nicht im Bebauungsplan Nr.  533 
dargelegt wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Abschnitt der Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink ist nicht 
Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 533.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass die verkehrsplanerisch beabsichtigte Umgestaltung der 
Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink nicht im Bebauungsplan Nr. 533 
dargelegt wurde, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.88)  
2.8.5 Es wird die Auff assung vertreten, dass der geplante Ausbau der Eschstraße 
überdimensioniert ist.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 42 von 51

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Begründet wird diese Auffassung teilweise damit, dass der geplante 
Straßenquerschnitt zwischen einem RQ  9,5 und einem RQ  10,5 läge und daher für 
einen Leistungsfähigkeit von 15.000 und 20.000 Kfz / 24 h ausgelegt sei.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Begriff RQ = Regelquerschnitt stammt aus dem Landstraßenbau. Der 
Regelquerschnitt setzt sich zusammen aus der Fahrbahn, bestehend aus den 
Fahrstreifen und den Randstreifen sowi e aus den Banketten. Die aktuellen Richtlinien 
für die Anlage von Landstr aßen (RAL) Ausgabe 2012 beinhalten u.  a. die 
Regelquerschnitte RQ 9 und RQ  11. Die von den Eingebern genannten Querschnitte 
RQ 9,5 und 10,5 gibt es nicht. Der Regelquerschnitt RQ 9 mit einer Fahrbahnbreite von 
6,00 m kommt nach der Richtlinie bei Verkehrsstärken bis 3.000 Kfz / 24 h in Betracht. 
Der nächstgrößere RQ 11 hat bereits eine Fahrbahnbreite von 8,00 m.  
Die Eschstraße ist als Stadtstraße geplant und daher nicht nach der RAL sondern nach 
der RASt  06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) zu bemessen. Die für die 
Eschstraße vorgesehene Fahrbahnbreite von 6,50 m entspricht den 
verkehrstechnischen Anforderungen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, der geplante Ausbau der Eschstraße sei überdimensioniert, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.89)  
2.8.6 Das Bürgerforum Wolbeck begrüßt den offen gelegten Bebauungsplan nac hdrücklich, 
da durch den Ausbau der Eschstraße die Chance gegeben ist, das Wigbold attraktiv  
und zukunftsfähig zu entwickeln.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen.  
Beschlussvorschlag:  
Eine Beschlussfassung erübrigt sich.  
2.8.7 Es wird bemängelt, dass der Bebauungsplan keine Maßnahmen enthält, wie der 
regionale und überregionale Verkehr auf der Eschstraße unterbunden werden soll.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung lassen in keiner Weise erkennen, dass 
regionale und überregionale Verkehrsströme über die Eschstraße abgewi ckelt werden. 
Weder die Lage im Netz noch der geplante Ausbau und auch nicht die prognostizierten 
Verkehrsbelastungen lassen entsprechende Rückschlüsse zu.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass der Bebauungsplan keine Maßnahmen zur Unterbindung des 
regionalen und überregionalen Verkehrs auf der Eschstraße enthält, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.90)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 43 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.8.8 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße der Ort 
zweigeteilt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach den Verkehrsprognosen wird auf der Eschstraße nach Ausbau und Anbindung an 
die Ortsumgehung eine Verkehrsbelastung von maximal 4.400 Kfz / 24 h erwartet. Bei 
dieser Verkehrsbelastung kann von einer Zweiteilung des Ortes im Sinne einer 
städtebaulichen Zäsur keine Rede sein.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße der Ort zweigeteilt wird, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.91)  
2.8.9 Es wird befürchtet, dass durch den Ausbau der Eschstraße und den  damit 
verbundenen Anstieg der Verkehrsbelastung Schäden an den Gebäuden entstehen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach den Verkehrsprognosen wird auf der Eschstraße nach Ausbau und Anbindung an 
die Ortsumgehung eine Verkehrsbelastung von maximal 4.400 Kfz / 24 h erwartet. Von 
Schäden an Gebäuden ist bei dieser Verkehrsbelastung nicht auszugehen.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass durch den Ausbau der Eschstraße und den  damit verbundenen 
Anstieg der Verkehrsbelastung Schäden an den Gebäuden entstehen, wird nic ht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.92)  
2.8.10 Es wird die Auffassung vertreten, dass bei der Erschließung des Baugebiets Goldbrink, 
Silberbrink und Kupferbrink die Bürger in diesem Gebiet durch die Stadt Münster 
getäuscht wurden, da der geplante Straßenausbau nicht angekündigt wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Planungen der Stadt Münster zu einem Anschluss der Eschstraße an die 
Ortsumgehung bestehen seit vielen Jahren.  
Eine Ankündigungspflicht der Verwaltung über geplante Straßenbauvorhaben besteht 
nicht. Den Käufern von Grundstücken und Immobilien steht es anheim, sich bei der 
Fachverwaltung über die bestehenden Planungen im Umfeld ihrer Grundstücke zu 
informieren.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass Bürger im Bereich Goldbrink, Silberbrink und Kupferbrink 
getäuscht wurden, da der geplante Straßenausbau nicht angekündigt wurde, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.93)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 44 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.8.11 Es wird beanstandet, dass das Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg künftig in Notfällen 
nur noch über den Tönne-Vormann-Weg erreichbar ist, da die Feuerwehrzufahrten von 
der Eschstraße aus entfallen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde auch die Feuerwehr beteiligt. 
Eine Beeinträchtigung der Rettungs- und Fluchtwege wurde nicht beanstandet.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass das Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg künftig in Notfällen nur 
noch über den Tönne-Vormann-Weg erreichbar ist, da die Feuerwehrzufahrten von der 
Eschstraße aus entfallen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.94)  
2.8.12 Es wird vorgeschlagen, die Lichtzeichenanlage am Knotenpunkt Eschstraße / 
Umgehungsstraße wieder abzubauen und stattdessen eine Fußgänger - und 
Radfahrerbrücke im Zuge der Eschstraße zu bauen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Knotenpunkt Eschstraße / Umgehungstraße ist nicht Gegenstand des 
Bebauungsplanverfahrens. Zudem wurde der Knotenpunkt mit Lichtzeichenanlage vom 
Landesbetrieb Straßenbau auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 
06.02.2008 realisiert.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, die Lichtzeichenanlage am Knotenpunkt Eschstraße / 
Umgehungsstraße wieder abzubauen und stattdessen eine Fußgänger - und 
Radfahrerbrücke im Zuge der Eschstraße zu bauen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.95)  
2.8.13 Es wird die Ansicht vertreten, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Abschnitt 
zwischen Münsterstraße und Silberbrink erhalten bleiben müssen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit dem Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Silberbr ink und Ortsumgehung 
sollen im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink die Tempo- 30-Zone und 
die Rechts-vor-Links-Regelung entfallen. In diesem Zusammenhang müssen auch die 
Baumnasen beseitigt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Abschnitt zwischen 
Münsterstraße und Silberbrink erhalten bleiben müssen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.96)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 45 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.8.14 Es wird vorgeschlagen, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße  19 
für die Anlage von Parkplätzen zurückzukaufen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der geplante Straßenausbau lässt sich auch ohne Inanspruchnahme der Fläche vor 
dem Haus Eschstraße 19 realisieren. Ein Rückkauf ist daher nicht erforderlich.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße 19 für die 
Anlage von Parkplätzen zurückzukaufen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.97)  
2.8.15 Es wird die Auffassung vertreten, dass ein Ausbau der Eschstraße, allerding s in einer 
geringeren Breite, für den Ortskern wichtig ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Eschstraße entspricht in der vorgesehenen Breite den verkehrlichen 
Anforderungen (siehe auch Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.8.5).  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregun g, die Eschstraße in einer geringeren Breite auszubauen, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.98)  
2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren  
2.9.1 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass die Straßenplanung 
durch einen Bebauungsplan im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist.  
Begründet wird diese Auffassung damit, dass nach der Rechtsprechung 
Straßenplanungen durch Bebauungspläne nur für Planungen mit örtlichem Bezug 
gerechtfertigt seien. Wesentlicher Planungsanlass sei aber, die Eschstraße so 
auszubauen, dass sie die Funktion einer Durchgangsstraße erhalte. Mit dem Ausbau 
der Eschstraße werde eine neue Ost -West-Verbindung zwischen Telgter Straße und 
Umgehungsstraße g eschaffen, wodurch die Ersc hließungsfunktion für die 
angrenzenden Wohngebiete in den Hintergrund trete.  
Da die Straße insgesamt einen überörtlichen Bezug aufweise, sei sie im Sinne des § 1 
Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.  
Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde berei ts zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für die Prognoseberechnungen im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
wurden sowohl die Kfz -Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre 
berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten 
überregionalen Ver kehrsströme über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 46 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende 
Relation, die entsprechende überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. 
Sicherlich wird es ver einzelte Kfz-Fahrten aus dem Raum Telgte / Warendorf in den 
Süden der Stadt Münster g eben, die über die Eschstraße fahren. Diese vereinzelten 
Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der überregionale Verkehr wird 
weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen, um aus 
Ostwestfalen den Süden der Stadt Münster zu erreichen. Die Eschstraße hat somit 
überwiegend einen örtlichen Bezug.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 
BauGB nicht erforderlich sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.99)  
2.9.2 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau 
der Eschstraße durch die planfestgestellte Ortsumgehung nicht gegeben ist.  
Der Verein begründet dies damit, dass trotz der planfestgestellten Trasse mit 
Anschluss der Eschstraße eine andere planerische Konzeption seitens der Stadt noch 
möglich sei. Im Falle d es Nichtausbaus der Eschstraße könne das Anschlussstück 
entfallen und entweder im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zunächst nicht 
ausgebaut werden oder aber unter teilweiser Aufhebung des 
Planfeststellungsbeschlusses endgültig darauf verzichtet werden. Weiter hin wird 
angeführt, dass die Ortsumgehung nicht erst durch den Anschluss der Eschstraße ihre 
Verkehrsbedeutung erhalte. Dem Vorhabenträger der U mgehungsstraße sei es 
gleichgültig gewesen, ob eine Anbindung der Eschstraße erfolge. Es sei Wunsch de r 
Stadt im Planfeststellungsverfahren gewesen, eine Anbi ndung der Eschstraße 
vorzusehen.  
Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Ausführungen des Vereins Rettet-den-Esch e.V. hinsichtlich der Anbindung der 
Eschstraße an die Umgehungsstraße sind nicht zutreffend.  
Bereits in der Vorplanung des Landesstraßenbauamtes Münster aus dem Jahre 1993 
ist eine höhengleiche Kreuzung zwischen Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. 
Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens nach UVP -G NW und § 37 StrWG NW 
hat dann der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Münster beschlossen:  
„[…] Für den Wohnbereich Wolbeck -Mitte/Nord ist die Eschstraße als direkte 
Anbindung an die Westumgehung Wolbeck einzuplanen. Die Gestaltung der 
Eschstraße und die Einbindung in das Landschaftsbild wird von der Stadt Münster 
geplant und mit dem Landesstraßenbauamt abgestimmt. […]“  
Begründet wurde diese Forderung seinerzei t mit dem Ergebnis der 
Verkehrsuntersuchung IVV-Aachen aus dem Jahr 1990.  
Der Rechtsnachfolger des Landesstraßenbauamtes, der Landesbetrieb Straßenbau 
NRW, hat im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Wolbeck im 
Jahre 2003 ebenfalls einen höhengleichen Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage zur 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 47 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Verknüpfung von Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. Der Forderung der Stadt 
Münster, eine Verknüpfung mittels Kreisverkehr zu planen, wurde im 
Planfeststellungsverfahren nicht gefolgt.  
Sofern, wie von den Eingebern vorgeschlagen, auf eine Anbindung der Eschstraße an 
die Ortsumgehung verzichtet würde, müsste eine andere verkehrssichere Lösung zur 
Querung des Fußgänger - und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs 
zur Querung der Ortsumgehun g geschaffen werden, was eine Änderung des 
bestehenden Planfeststellungsbeschlusses zur Folge hätte. Somit ist ein 
Zusammenhang zwischen der Planung zur Eschstraße und zur planfestgestellten 
Umgehungsstraße durchaus gegeben.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante 
Ortsumgehung nicht gegeben ist, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.100)  
2.9.3 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr.  533 
keine eigene Verkehrsbedeutung hat und daher im Sinne des §  1 Abs. 3 BauGB nicht 
erforderlich ist.  
Begründet wird diese Auffassung damit, dass es ausdrückliches Planungsziel der Stadt 
sei, eine leistungsfähige Verbindung zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung zu  
schaffen. Dieses Ziel sei aber durch den Bebauungsplan Nr. 533 nicht zu erreichen, da 
er nur den Abschnitt zwischen Ortsumgehung und Silberbrink betrifft. Um das 
Planungsziel zu verwirklichen sei es erforderlich, auch den Abschnitt zwischen 
Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einzubeziehen.  
Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten 
Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war nat ürlich die gesamte Eschstraße 
von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Eschstraße zwischen 
Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen (beidseitig getrennte Rad-  und 
Gehwege) ausgebaut. Außer einer Beseitigung von zwei Einengungen, die keine 
wesentliche Änderung der Straße im Sinne der 16.  BImSchV darstellen, bedarf es 
keiner weiteren baulichen Veränderung. Auch am Knotenpunkt Münsterstraße / 
Eschstraße / Am Borggarten sind keine baulichen Veränderungen geplant, da dieser 
nach Fertigste llung der Umgehungsstraße entlastet ist und eine ausreichende 
Leistungsfähigkeit auch mit A nbindung der Eschstraße aufweist. Insofern konnte das 
Bebauungsplanverfahren auf den auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt 
werden. Der Bebauungsplan Nr . 533 hat einen eigenen Verkehrswert, da er die 
Grundlage zum Ausbau der Esc hstraße zwischen dem bereits ausgebauten Teil der 
Eschstraße und der Umgehungsstraße bildet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsb edeutung hat 
und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.101)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 48 von 51

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.9.4 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass der vordere Teil der 
Eschstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans hätte einbezogen werden 
müssen.  
Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Abbiegeverkehre am Knotenpunkt 
Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten nicht ohne flankierende Maßnahme 
abgewickelt werden können.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Es wird auf die Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.9.3 verwiesen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der vordere Teil der Eschstraße in den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans hätte einbezogen werden müssen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.102)  
2.9.5 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Planfeststellung zur Umgehung sstraße mit 
dem Ausbau der Eschstraße (ca. 150 m) ohne rechtliche Grundlage erfolgte, da der 
Bebauungsplan Nr. 533 noch keine Rechtskraft erlangt hatte.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Ausbau des ca. 150 m langen Teilstücks der Eschstraße erfolgte auf der 
Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Landesstraße 
L 585 n vom 06.02.2008. Einer Rechtskraft des Bebauungsplans Nr.  533 bedurfte e s 
zum Ausbau dieses Teilstücks nicht, da es außerhalb des Geltungsbereiches des 
Bebauungsplans liegt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die Planfeststellung zur Umgehungsstraße mit dem Ausbau der 
Eschstraße (ca. 150 m) ohne rechtliche Grundlage er folgte, da der Bebauungsplan 
noch keine Rechtskraft erlangt hatte, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.103)  
2.9.6 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft ist, da 
keine Alternativlösungen ohne Ausbau und Anbindung der Eschstraße geprüft wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Auffassung, es seien keine Alternativen geprüft worden, ist unzutreffend. Es 
wurden sowohl die Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null -Variante) als auch 
eine Anbindung der S traße Wolbecker Windmühle an die Ortsumgehung geprüft und 
bewertet. Die Varianten sind in den Abschnitten 7.5 und 7.6 der Begründung zum 
Bebauungsplan beschrieben.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, der Bebauungsplan sei abwägungsfehlerhaft, da keine Al ternativen 
ohne Ausbau und Anbindung der Eschstraße geprüft wurden, wird nicht gefolgt.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 49 von 51

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.104)  
2.9.7 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Bebauungsplan Nr.  533 solange 
zurückgestellt werden sollte, bis Erfahrungen über die Entlastungswirkung durch die 
Umgehungsstraße vorliegen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Eine Zurückstellung des Bebauungsplans  zum jetzigen weit fortgeschrittenen 
Verfahrensstadium ist nicht sinnvoll. Einerseits werden durch den Bebauungsplan 
keine Fes tsetzungen über den Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme getroffen , 
andererseits sind für den Herbst 2015 umfangreiche Verkehrserhebungen in Wolbeck 
geplant, sodass zeitnah Erkenntnisse über das aktuelle Verkehrsgeschehen in 
Wolbeck vorliegen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der Bebauungsplan solange zurückgestellt werden sollte, bis 
Erfahrungen über die Entlastungswirkung durch die Umgehungsstraße vorliegen, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.105)  
2.9.8 Es wird die Auffassung vert reten, dass vor der Entscheidung über den Ausbau der 
Eschstraße zunächst eine Entscheidung über ein Ortskernkonzept erfolgen müsste.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das städtebauliche Entwicklungskonzept sieht für den Ortskern Wolbecks die 
Umgestaltung und Ausweisung der Münsterstraße als „Verkehrsberuhigter 
Geschäftsbereich“ vor. Zur Einrichtung verkehrsberuhigter Geschäftsbereiche müssen 
bestimmte Vorgaben der StVO erfüllt werden. U. a. darf der Durchgangsverkehr in dem 
betrachteten Straßenabschnitt nur v on untergeordneter Bedeutung sein. Diese 
Anforderung lässt sich nur mit einem Ausbau und mit einer Anbindung der Eschstraße 
an die Ortsumgehung erreichen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass vor der Entscheidung über den Ausbau der Eschstraße zunächst 
eine Entscheidung über ein Ortskernkonzept erfolgen muss, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.106)  
2.9.9 Es wird beanstandet, dass der Bebauungsplan nicht in der Bezirksverwaltung Südost 
ausgelegt wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die ortsübliche Auslegung aller Bauleitpläne erfolgt im Kundenzentrum des 
Stadthauses 3. Zusätzlich können die Pläne auch im Internet eingesehen werden.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 50 von 51

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass der Bebauungsplan nicht in der Bezirksverwaltung Südost 
ausgelegt wurde, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.107)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 51 von 51

V-0424-2015-Anlage-2-Stellungnahmen-I

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 2  
zur Vorlage Nr. V/0424/2015  
  
Stellungnahmen zur ersten Offenlegung   
zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533:  
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Inhalt Seite 
1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange .................................................................................. 1 
1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) .......................................................................... 1 
1.2 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH ............................................................................................ 1 
1.3 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster .......................................................................... 2 
1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ....................................................................................... 2 
1.5 Handwerkskammer Münster .................................................................................................................. 2 
1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland ............................................... 2 
2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern .................................................................................... 2 
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung .............................. 2 
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen ............................................................................... 14 
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung ...................................................... 15 
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof ................................................................................. 19 
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit ................................................................ 22 
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung .................................................................. 26 
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz ............................................................................ 27 
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt ............................................................ 29 
2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren ...................................................... 34 
Während der öffentlichen Auslegung  des Entwurfs des Bebauungsplans Nr.  533 wurden 186 
Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, davon eine Sammeleingabe des Vereins 
„Rettet-den-Esch e.V.“ mit 1216 Unterschriften sowie 6 Stellungnahmen von Trägern 
öffentlicher Belange eingereicht. Diese enthalten folgende Anregungen:  
1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange  
1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK)  
1.1.1 Die IHK teilt mit, dass gegen den Bebauungsplan Nr. 533 weder Bedenken noch 
Anregungen vorgebracht werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.2 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH  
1.2.1 Die Deutsche Telekom Netzproduktion teilt mit, dass sich im Planbereich 
Telekommunikationslinien der Telekom befinden und diese von der 
Straßenbaumaßnahme berührt werden. Infolgedessen müssen die 
Telekommunikationslinien ge sichert, verändert und verlegt werden. Aussagen zu Ort 
und Umfang erforderlich werdender Anpassung smaßnahmen können erst nach 
Vorlage detai llierter Straßenbaupläne getroffen werden.  Zur Berücksichtigung 
zukünftiger Bedarfe im Telekommunikationsnetz bittet die Deut sche Telekom 
Netzproduktion GmbH, im Ausbaubereich zwischen Goldbrink und Si lberbrink die 
Mitlegung eines Kabelkanalrohres KKR 110 zu berücksichtigen. Für den rechtzeitigen 
Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau 
und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger bittet die Deutsche Telekom 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 1 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Netzproduktion GmbH, dass ihr der Beginn der Baumaß nahmen so früh wie möglich, 
mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Gegen die vorgebrachten Anregungen bestehen seitens der Verwaltung keine 
Bedenken.  
Beschlussvorschlag:  
Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und 
Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Bau maßnahme 
mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen, wird außerhalb des 
Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.1) 
1.3 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster  
1.3.1 Die LWL-Archäologie für Westfalen teilt mit, dass in den B ebauungsplan ein Hinweis 
betreffend archäologischer Bodenfunde aufgenommen wurde und daher keine 
Bedenken gegen die Planung bestehen.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen  
1.4.1 Die Landwirtsc haftskammer teilt mit, dass gegen die Planung keine Bedenken 
vorgebracht werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.5 Handwerkskammer Münster  
1.5.1 Die Handwerkskammer teilt mit, dass zum  Bebauungsplanentwurf keine Anregungen 
vorgetragen werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland  
1.6.1 Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland teilt mit, 
dass zum Bebauungsplan keine Anregungen und Bedenken vorgetragen werden.  
Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich.  
2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern  
2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung  
2.1.1 Nach Ansicht des Vereins Rettet -den-Esch e.V. mangelt es an einer sachgerechten 
Verkehrsprognose. Im Rahmen de r Offenlegung des Bebauungsplans wurde lediglich 
ein Ergebnisbericht vorgelegt. Dieser erfüllt nach Ansicht der Eingeber nicht die 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 2 von 39

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
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Anforderungen an ein sachgerechtes Verkehrsgutac hten, da die Ermittlung der 
Ergebnisse des Ergebnisberichtes nicht nachvollzogen werden können.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen des Gesamtverkehrsplans GVP 1986 hat die Stadt Münster vor ca. 25 
Jahren ein Verkehrssimulationsmodell angeschafft und seitdem weiterentwickelt und 
gepflegt. Mit Hilfe dieses Verkehrsmodells werden die notwendigen 
Verkehrsuntersuchungen und Verkehrsprognosen erarbeitet.  
Damit die Ergebnisse immer auf einem aktuellen Stand sind und den anerkannten 
Regeln der Technik entsprechen, werden die Eingangsdaten ständig aktualisiert und 
überprüft. Zu den wesentlichen Eingangsgrößen gehören:  
• Die Strukturdaten der Stadt Münster, differenziert nach 174 innerstädtischen 
Verkehrszellen und 47 Umlandzellen. Für den Prognosehorizont 2025 wurden die 
Strukturdaten differenziert nach Einwohnern, Erwerbstätigen, Arbeitsplätzen, 
tertiären Arbeitsplätzen, Schülern, Studenten, Schulplätzen  und Studienplätzen  
berechnet und in das Verkehrsmodell eingefügt. Diese sogenannten „GVP -
Strukturdaten“ wurden speziell für das Verkehrsmodell ausgearbeitet, basieren auf 
der allgemei nen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster, jedoch mit einem 
erweiterten Prognosehorizont.  
• Das Verkehrsverhalten der Münsteraner, das mittlerweile zum fünften Mal seit 
1982 mit Hilfe von Haushaltsbefragungen ermittelt wurde.  
• Das komplette Straßennetz der Stadt Münster, das komplette ÖV -Netz der Stadt 
Münster und des Umlandes sowie auch das komplette Radwegenetz sind 
Bestandteil des Verkehrsmodells.  
• Darüber hinaus werden jährlich die Verkehrbelastungen in Teilen des 
Hauptverkehrsstraßennetzes durch Vorortzählungen erfasst und mit dem 
Verkehrssimulationsergebnissen abgeglichen. Im Rhythmus von fünf Jahren 
werden hierdurch die vorhandenen Verkehrsbelastungen im gesamten 
Hauptverkehrsstraßennetz einschließlich zahlreicher untergeordneter Straßen 
erfasst.  
Dieser hohe Aufwand garantiert, dass auch kleinräumig erstellte 
Verkehrsuntersuchungen aktuell  und belastbar sind und den Regeln der Technik 
entsprechen.  
Aufbauend auf den gesamtstäd tischen Verkehrsanalysen werden auch die 
Verkehrsprognosen mit dem Verkehrsmodell der Stadt Münster ausgearbeitet. 
Planerisch bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Münster den Rahmen für die 
Prognoseberechnungen. Darüber hinaus werden je nach Frage- / Aufgabenstellung 
Detailplanungen berücksichtigt, um auch kleinräumige Verkehrsprognosen differenziert 
abbilden zu können.  
Die vorliegenden Analyse-  und Prognoseberechnungen sind fachlich und sachlich 
einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck 
anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den 
Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines 
Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssitua tion in 
Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine 
sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz -Verkehr nur im 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 3 von 39

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die U mgehungsstraße 
erreicht werden kann.  
Darüber hinaus haben die Erfahrungen der letzten 20 Jahre gezeigt, das ein 
„einfacher“ Ergebnisbericht bürgerfreundlicher und allgemein verständlicher ist, als die 
Ergebnisse in ein komplexes nur für Fachleute verständliches Verkehrsgutachten z u 
verpacken. Für offene und vertiefende Fragen zu den Ergebnissen der 
Verkehrsuntersuchung stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung täglich von Montags 
bis Freitags zur Verfügung.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorliege, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.1)  
2.1.2 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass die Tagesbelastung der 
Eschstraße in der Analyse nicht sachgerecht ermittelt wurde.  
Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die DTV -Analysewerte auf einer 
Hochrechnung von Spitzenstundenzählungen basieren. Im Regelfall werde zur 
Ermittlung des Tageswertes das Aufkommen der Spitzenstunde mit Faktoren zwischen 
10 und 12 multipliziert, in Abhängigkeit vom Charakter der Straße. Im Fall der 
Verkehrsuntersuchung Wolbeck schwankt der Faktor zwischen 9,75 (Steintor südlich 
Markt) und 12,25 (Hofstraße). Bei der Eschstraße wurde ein Faktor von 17,45 
angesetzt. Mit einem Faktor 9 bzw. 11 wären im Analysefall 1200 statt 1900 Fahrten zu 
veranschlagen gew esen. Das Analyseverkehrsaufkommen sei von entscheidender 
Bedeutung für die anschließenden Variantenvergleiche.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Täglich werden im Stadtgebiet von Münster 1,4 Millionen Wege und Fahrten von 
Münsteranern und Pendlern zurück gelegt. Das Verkehrsmodell bildet so realitätsnah 
wie möglich dieses Verkehrsaufkommen ab und zwar differenziert nach Ver kehrsarten 
(Fuß, Rad, Kfz, ÖPNV), Reisezwecken und Zielen im gesamten Stadtgebiet und dem 
angrenzenden Umland. Obwohl dieses Verkehrsmodell seit über 25 Jahren gepflegt, 
weiterentwickelt und immer wieder an die veränderten Verkehrss ituationen angepasst 
wurde, bleibt es ein Rechenmodell. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist sehr 
flexibel und unterliegt Einflüssen (z.B. We tter) die nicht be rechenbar sind und sich 
täglich ändern können. Allein aus diesem Grund dürfen ausschließlich die 
Größenordnungen bei den Ergebnissen einer Verkehrssimulation betrachtet werden. 
Im vorliegenden Fall bedeutet dies z. B. wenn in der Analyse 200 Fahrten, in der 
Prognose 400 Fahrten und im Planfall 300 Fahrten ausgewiesen werden, handelt es 
sich immer um die gle iche Größenordnung und es sind keine wesentlichen 
Veränderungen zu erwarten. Dies gilt auch für die Analyse. Wenn im Verkehrsmodell 
für die Eschstraße ein Wert von 1.900 Kfz/Tag ausgewiesen wird, der 
Spitzenstundenanteil hochgerechnet mit einem gemittelten Faktor einen Wert von 
1.200 Kfz/Tag ergibt, ist dies nicht falsch. Sondern auch hier handelt es sich um die 
gleiche Größenordnung.  
Durch die Anwendung von Eichparametern ist es möglich, jeden einzelnen Wert der 
Verkehrserhebungen bei der Simulation der Analyse zu erreichen. Dies ist jedoch nicht 
sachgerecht. Hierdurch würden die vorhandenen Verkehrsbelastungen für die 
einzelnen Streckenabschnitte festgeschrieben. Prognoseberechnungen und Planfäl le 
würden dann kaum noch sinnvoll sein, weil Veränderungen nicht mehr möglich wären. 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 4 von 39

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Es ist wichtiger, dass sich das Verkehrsaufkommen im Straßennetz frei verteilen kann, 
als die sehr genaue Wiede rgabe einzelner Verkehrserhebungen. Denn auch die 
Verkehrserhebungen bilden nur eine kurze Momentaufnahme des 
Verkehrsaufkommens. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten haben gezeigt, 
dass das Verkehrsaufkom men von einem auf den anderen Tag um bis zu 20 % 
schwanken kann. Dementsprechend sind auch hochgerechnete Stundenwerte zu 
bewerten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, die Tagesbelastung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht ermi ttelt 
worden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.2)  
2.1.3 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. stellt die Plausibilität der Verkehrsstärke des 
Verkehrsstroms Eschstraße –  Umgehungsstraße Nord im Planfall „Anbindung  der 
Eschstraße“ infrage.  
Als Begründung wird angeführt, dass nach der Verkehrsuntersuchung 950 Fahrten auf 
der ausgebauten Eschstraße über den nördlichen Zweig der Umgehungsstraße 
abgewickelt werden. Dies sei nicht plausibel, da alle relevanten Quellen und Ziele, mit 
Ausnahme des Recyclinghofes schneller und kürzer über die Münsterstraße erreichbar 
sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Kürzere Wege sind nicht automatisch mit schnelleren Wegen gleichzusetzen. Die 
geplante Umgehungsstraße ist anbaufrei und garantiert ein Fahren ohne Störungen. 
Die Münsterstraße dagegen ist stark angebaut. Hier wird der Verke hrsfluss ständig 
durch querende, einfahrende und parkende Fahrzeuge gestört. Dies ist für viele 
Verkehrsteilnehmer Grund genug die störungsfreie Route über die Umgehungsstraße 
zu wählen, auch wenn sie länger ist. Rein rechnerisch ist die Route aber zeitlich in 
einigen Fällen schneller. Denn das Verkehrsmodell berücksichtigt entsprechende 
Störungen des Verkehrsflusses.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße –  Umgehungsstraße Nord 
sei nicht plausibel, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.3)  
2.1.4 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe der Verkehrsbelastungen auf den 
einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“.  
Es wird hinterfragt, ob für den Belastungssp rung von 100 Kfz/24h westlich und östlich 
der Zufahrt zum Recyclinghof ein Dienstagnachmittag angenom men wurde oder ob es 
sich um einen Tagesdurchschnitt handelt. Der Belastungssprung am Knoten punkt 
Eschstraße/ Tönne-Vormann-Weg sei nicht plausibel. Die Ei ngeber gehen davon aus, 
dass der Ziel - und Quellverkehr aus dem Bereich Tönne- Vormann-Weg in Richtung 
Westen um 400 Kfz/24h höher sei, als in Richtung Osten. Aktuell betrage die Höhe des 
Ziel- und Quellverkehrs nur 200 Kfz/24h.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 5 von 39

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei den dargestellten Verkehrsbelastungen handelt es sich um das Durchschnittliche 
Tägliche Verkehrsaufkommen an einem Werktag (DTVw). Das Verkehrsmodell 
berücksichtigt nicht einzelne Adressen wie den Recyclinghof. Insgesamt werden in der 
Stadt Münster über 500.000 Kfz-Fahrten/Tag auf 174 Stadtzellen und 47 Umlandzellen 
verteilt. Das Verkehrsaufkommen einer Verkehrszelle wird dann prozen tual an die 
Straßen der Verkehrszelle angebunden. Wolbeck ist insgesamt auf vier Verkehrszellen 
aufgeteilt. Der Quell - Ziel- und Binnenverkehr der Wolbecker liegt bei ca. 21.000 
Kfz/24h. Mit dem Verkehrsmodell kann das Verkehrsaufkommen nur in 
Größenordnungen s imuliert und dargestellt werden. Belastun gssprünge von 100 
Kfz/24h sind s ystembedingt nicht vermeidbar, ändern aber auch nichts an dem 
Gesamtergebnis. Gleiches gilt für die aufgeführte Verteilung der Verkehrsströme.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der 
Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.4)  
2.1.5 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Ansicht, dass die Stärke des Verkehr sstroms 
Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße nicht richtig 
ermittelt wurde.  
Begründet wird diese Ansicht damit, dass unabhängig von der Anbindung der 
Eschstraße die Telgter Straße mit 3.400 Kfz/24h belastet ist. Es wird die Auffassung 
vertreten, dass mit der Anbindung der Eschstraße eine neue Verbindung für den 
überörtlichen Verkehr in der Fahrbeziehung Telgte/Everswinkel – Gremmendorf/Hiltrup 
geschaffen wird. Für diese Fahrbeziehung ist der Weg über Telgter Straße –  Am 
Borggarten – Eschstraße kürzer, als über Freckenhorster Straße –  Münsterstraße – 
Umgehungsstraße. Daher muss davon ausgegangen werden, dass bei einer 
Anbindung der Eschstraße die Telgter Straße stärker belastet wird und über diese 
Strecke zusätzlicher, unerwünschter Verkehr in den Ort geholt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für die Berechnungen der Verkehrsbelastungen werden so wohl die Kfz -Fahrten der 
Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden 
Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströme über die 
genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und 
plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation,  die entsprechende 
überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es vereinzelte Kfz -
Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den Süden Stadt Münster geben, die über 
die Eschstraße f ahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht 
nachweisbar. Der über regionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut 
ausgebaut überregionale Str aßennetz nutzen, um aus Ostwestfalen den Süden der 
Stadt Münster zu erreichen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten –  
Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.5)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 6 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.1.6 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, die Höhe der 
Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall 
„Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden.  
Begründet wird diese Auffassung mit den in der Verkehrsuntersuchung dargest ellten 
Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung Eschstraße 
2000 Kfz/24h, ohne Anbindung 1600 Kfz/24h, mit Anbindung Wolbecker Windmühle 
2500 Kfz/24h. Das bedeutet nach Auffassung der Eingeber, dass bei zusätzlichen 
Anbindungen an die Umgehungsstraße nördlich der Angel Verkehr aus dem 
Wohngebiet Juffernkamp oder sogar Fernverkehr in den Ortskern hinein gezogen wird 
und nicht wie gewünscht, über die Umgehungsstraße abgewickelt wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck 
werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der 
Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem 
ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. 
Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das 
veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das 
veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. 
Dies kann durchaus dazu führen, das einzelne Routen durch die Ortsmitte wieder 
attraktiver sind als über die Umgehungsstraße. Hierdurch erklären sich auch die 
unterschiedlichen Belastungen, auf der oben genannten Straße. Entscheidend ist, dass 
nur mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße die Ortsmitte 
ausreichend entlastet werden kann.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der 
Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt 
worden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.6)  
2.1.7 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. bezweifelt die Richtigkeit der ermittelten 
Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“.  
Begründet wird diese Auffassung u. a. mit den in der Verkehrsuntersuchung 
dargestellten Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung 
Eschstraße 1700 Kfz/24h (statt heute 1300 Kfz/24h) und ohne Anbindung 2300 
Kfz/24h. Die Differenz von 600 Kfz/24h sei nicht plausibel, da die Zumbuschstraße als 
Alternativroute nach Albersloh von untergeordneter Bedeutung ist und sie keine 
Anbindung an die Umgehungsstraße erhält.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck 
werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der 
Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem 
ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. 
Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das 
veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das 
veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 7 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Es ist falsch, die veränderten Verkehrsbelastungen auf einzelnen Streckenabschni tten 
isoliert zu betrachten. Die Entwicklung der Verkehrsbelastungen muss immer im 
Netzzusammenhang gesehen werden. Auch wenn die Zumbuschstraße nicht an die 
Umgehungsstraße angebunden ist, verändern sich die Verkehrsbelastungen, wenn das 
angrenzende Straßennetz verändert wird. Es ist fachlich durchaus nachvol lziehbar, 
dass sich die Verkehrsbelastungen auf der Zumbuschstraße erhöh en, wenn die 
Eschstraße nicht an die Umgehungsstraße angebunden wird. Offensichtlich gibt es aus 
dem benachbarten Umland Fahrbeziehung, die ohne die Anbindung der Eschstraße an 
die Umgehungsstraße bevorzugt die Route über die Zumbuschstraße wählen. Dies is t 
absolut plausibel.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße 
im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.7)  
2.1.8 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Ansicht. dass die Höhe der Verkehrsbelastung 
auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstr aße“ nicht 
richtig ermittelt wurde.  
Es sei auffällig, dass im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ die Straße Am 
Berler Kamp mit 8000 Kfz/24h mehr als doppelt so hoch belastet wird als mit 
Anbindung der Eschstraße (3100 Kfz/24h). Da in diesem Planfall nur 1.900 Kfz/24h 
aus Wolbeck Nord zusätzlich in den Ortskern fahren, sei die Belastung nicht plausibel.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck 
werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der 
Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem 
ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. 
Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das 
veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das 
veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden.  
Durch die Anbindung der Straße Am Berler Kamp an die Umgehungsstraße werden 
auf dieser Achse insbesondere auch Verkehrsströme von der Hiltruper  Straße auf die 
Straße Am Berler Kamp verlagert. Dieser Effekt ist gut zu erkennen, wenn die 
Ergebnisse der Ist-Situation mit in den Vergleich aufgenommen werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im 
Planfall „Keine Anbindung der Eschstraß e“ sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.8)  
2.1.9 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe des auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ prognostizierten Lkw-Anteils von 6 %.  
Die Eingeber begründen ihre Auffassung damit, dass die Ortsdurchfahrt Wolbeck 
derzeit für den Lkw -Verkehr gesperrt ist. Für die nördliche Münsterstraße ist für den 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 8 von 39

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Analysefall ein Lkw -Anteil von 1,9 % angegeben. Bei einer Belastung von ca.  10.000 
Kfz/24h beträgt der Lkw-Anteil ca. 200 Lkw/24h. Im Bereich der Münster straße gibt es 
keine Erweiterungsplanungen, die eine signifikante Erhöhung des Lkw -Verkehrs 
erwarten lassen. Da die Eschstraße nicht dem Durchgangsverkehr dienen soll und der 
Ortskern weiterhin für den Lkw-Verkehr gesperrt bleibt, ist davon auszugehen, dass ein 
Teil des Lkw -Verkehrs zukünftig über die Umgehungsstraße und Eschstraße zur 
Münsterstraße fährt. Diese Zahl sollte deutlich unter 200 Lkw/24h liegen und damit 
deutlich unter dem für die Eschstraße prognostizierten Wert von 6 %.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der prognostizierte Lkw -Anteil für die Eschstraße wurde als möglicher Maximalwert 
angegeben und aus den Lkw -Anteilen des angrenzenden Straßennetzes abgeleitet. 
Hier wurde ein Maximalwert f estgelegt um sicherzustellen, dass der notwendige 
Straßenaufbau und ein ausreichender Lärmschutz umgesetzt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.9)  
2.1.10 Der Verein R ettet-den-Esch e.V. und weitere 88  Eingeber sind der A nsicht, dass die 
Entlastungswirkung für den Ortskern nicht so hoch ist, wie prognost iziert, da der Weg 
durch den Ort kürzer ist als über die Eschstraße. Der Verein Rettet -den-Esch e.V. 
belegt seine Auffassung zudem mit umfangreichen Wegstreckenberechnungen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Routenwahl eines jeden Verkehrsteilnehmers hängt nicht ausschließlich von der 
Länge der Strecke ab. Vielmehr sind Zeit und Bequemlichkeit entscheidende Kriterien 
für die Routenwahl. Sicherlich gibt es noch viele Wolbecker die innerhalb Wo lbecks ihr 
Kfz nutzen und den direkten Weg durch den Ortskern wählen. Laut Ve rkehrsprognose 
sind dies noch 6.400 Kfz/24h.  
Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation 
für Wolbeck. Ziel -, Quell -, Binnen-  und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, di e 
Stadt Münster und das  Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell be inhaltet 
und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analyse der 
Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich 
sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, und hier im speziellen die 
Entlastungswirkung des Ortskernes, plausibel und nachvollziehbar.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch wie prognostiziert, 
wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.10)  
2.1.11 Vier Eingeber befürchteten,  dass durch die Anbindung der Eschstraße an die 
Ortsumgehung zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink 
und Lerschmehr geführt wird.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 9 von 39

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation 
für Wolbeck. Ziel -, Quell -, Binnen-  und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, die 
Stadt Münster und das  Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell be inhaltet 
und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analys e der 
Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich 
sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung plausibel und 
nachvollziehbar. Danach können zusätzliche Schleichverkehre bzw. 
Durchgangsverkehre, die in einem nennenswerten Umfang Silberbrink und Lerschmehr 
belasten, ausgeschlossen werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung 
zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und 
Lerschmehr geführt werde, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.11)  
2.1.12 Acht Eingeber regen an, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative 
Verkehrsmittel, z. B. das Fahrrad, zu fördern.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Ziel, die Orts durchfahrt nachhaltig vom Kfz -Verkehr zu entlasten kann durch ei ne 
Förderung des Fahrrades nicht erreicht werden.  
Die Stadt Münster fördert seit Jahren das Radfahren mit großem Erfolg. Seit 2007 
werden täglich von den Münsteranern mehr Fahrten mit dem Fahrrad als mit dem Kfz 
unternommen. Trotzdem wird die Ortsdurchfahrt in Wolbeck täglich von über 12.000 
Kfz/24h belastet. Nur mit Hilfe der Ortsumgehung und der gleichzeitigen Anbindung der 
Eschstraße an die Umgehungsstraße kann die Ortsdurchfahrt entlastet werden, um die 
Verkehrstärken auch hier auf ein sozial -, stadt- und umweltverträgliches Maß zu 
reduzieren.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, z. B. 
das Fahrrad, zu fördern, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.12)  
2.1.13 Acht Eingeber halten die Anbindung der Eschstraße nicht für erforde rlich, da der Weg 
über andere Straßen zumutbar ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die vorliegenden Analyse-  und Prognoseberechnungen sind fachlich und sachlich 
einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck 
anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den 
Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines 
Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssituation in 
Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine 
sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz -Verkehr nur im 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 10 von 39

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Wolbeck – Eschstraße  
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Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die U mgehungsstraße 
erreicht werden kann. Andere Straßen stehen hierfür nicht zur Verfügung, um die 
notwendige Entlastung der Ortsdurchfahrt zu erreichen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, eine Anbindung der Eschstraße sei nicht erforderlich, da der Weg 
über andere Straßen zumutbar ist, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.13)  
2.1.14 Nach Ansicht von 67 Eingebern erhält die Eschstraße eine regionale und überregionale 
Netzfunktion. Ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und 
Mautumgeher werden über die Eschstraße geleitet.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das regionale und überregionale Straßennetz ist im Regionalplan des Münsterlandes 
definiert und dargestellt. Die Eschstraße gehört nicht dazu. Darüber hinaus lassen die 
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in keiner Weise erkennen, das s regionale und 
überregionale Verkehrsströme über die Eschstraße abgewickelt werden. Weder die 
Lage im Netz noch der geplante Ausbau und auch nicht die prognostizierten 
Verkehrsbelastungen lassen einen entsprechenden Rückschluss zu.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und 
Mautumgeher über die Eschstraße geleitet werden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.14)  
2.1.15 16 Eingeber schlagen vor, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbe cker Windmühle 
an die Umgehungsstraße anzubinden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass über die angebundene 
Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp – Ortsumgehung 
– Eschstraße abgewickelt werden. Für diese Verkehrsbeziehung stellt die Anbindung 
der Straße Wolbecker Windmühle keine Alternative dar. Die Verkehrsuntersuchung hat 
ergeben, dass sich bei einer Anbindung der Wolbecker Windmühle der gewünschte 
Entlastungseffekt im zentralen Bereich Wolbecks nicht einstellen würde.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die 
Umgehungsstraße anzubinden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.15)  
2.1.16 Ein Eingeber befürchtet, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die 
Umgehungsstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borggarten z unehmen 
wird.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 11 von 39

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass mit dem Bau der 
Ortsumgehung mit Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße 
Am Borggarten von derzeit ca. 3200 Kfz/24h auf 2100 Kfz/24h abnimmt. Ohne 
Anbindung der Es chstraße erfolgt eine Verkehrsabnahme von 3200 Kfz/24h auf 2000 
Kfz/24h. 
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbe lastung auf 
der Straße Am Borggarten zunehmen werde, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.16)  
2.1.17 Sechs Eingeber sind der Ansicht, dass ein Widerspruch in der Verkehrspro gnose für 
die Eschstraße zwischen dem Verkehrsgutachten zur Planfeststellung für die 
Umgehungsstraße und dem Verkehrsgutachten für den Bebau ungsplan besteht un d 
fragen, wie die Differenz zu erklären ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die beiden angesprochenen Gutachten wurden mit zwei unterschiedlichen 
Verkehrssimulationsmodellen erarbeitet. Eventuelle Unterschiede in den Ergebnissen 
sind systembedingt, da das Modell der Stadt Münster kleinräumiger rechnet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, die Verkehrsprognosen zum Ausbau der Umgehungsstraße und zum 
Bebauungsplan seien widersprüchlich, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.17)  
2.1.18 Ein Eingeber bemängelt, dass keine spezifischen Erhebungen nach Ziel -, Quell- und 
Binnenverkehr durchgeführt wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Planungen für die Umgehungsstraße Wolbeck und die Anbindung der Eschstr aße 
an die Umgehungsstraße dauern schon Jahrzehnte. Im Verlaufe dieses 
Planungsprozesses wurden unterschiedlichste Verkehrserhebungen durchgeführt. 
Hierzu zählten unter anderem auch umfangreiche Erhebungen zum Ziel -, Quell- und 
Binnenverkehr, die mittels einer Kennzeichenverfol gungszählung ermittel t wurden. 
Diese Erhebungen aus den 90er Jahren bildeten die Grundlage für die Planungen zur 
Umgehungsstraße bzw. die Planungen zur Anbindung der Eschstraße an die 
Umgehungsstraße.  
Darüber hinaus werden die aktuellen Ziel -, Quell -, Binnen-  und Durchgangsverkehre 
mit dem Verkehrssimulationsmodell der Stadt Münster berechnet und berücksichtigt.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 12 von 39

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass keine spezifischen Erhebungen des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs 
durchgeführt wurden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.18)  
2.1.19 Ein Eingeber vertritt die Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegen den 
Verkehrserhebungen veraltet sind.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Verkehruntersuchung von 2010 liegen umfangreiche Verkehrerhebungen aus dem 
Jahr 2009 zu Grunde. Somit basieren die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung auf 
einer aktuellen Datengrundlage.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden 
Verkehrserhebungen veraltet seien, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.19)  
2.1.20 Ein Eingeber bemängelt, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der 
Eschstraße in der Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt 
wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Eschstraße übernimmt keine regionale und überregionale Netzfunktion und ist 
auch nicht Bestandteil dieses Straßennetzes. Im Regionalplan ist das Straßennetz für 
den regionalen und überregionalen Verkehr definiert. Aus diesem Grund besteht auch 
keine Notwendigkeit in der Begründung darauf einzugehen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße in der 
Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht au fgeführt wurde, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.20)  
2.1.21 Ein Eingeber ist der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die 
Franz-von-Waldeck-Straße und die Dirk -von-Merveldt-Straße erfolgen kann, wenn die 
dort vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Straßenzug Franz-von-Waldeck-Straße – Dirk-von-Merveldt-Straße kann aufgrund 
seiner Lage im Netz nicht den Verkehr der Eschstraße aufnehmen. Somit stellt dieser 
Vorschlag keine Alternative zum Ausbau der Eschstraße dar.  
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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz -von-
Waldeck-Straße und die Dirk -von-Merveldt-Straße erfolgen k önne, wenn die dort 
vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.21)  
2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen  
2.2.1  73 Eingeber geben an, dass im Rahmen des Bürgerhaushaltverfahrens als 
Sparvorschlag „Keine Anbindung Eschstraße an Umgehung Wolbeck“ eingebracht 
wurde. Obwohl dieser Sparvorschlag von 82,3 % aller Bürger auf Platz 2 gewählt 
wurde, sei dieser „stillschweigend gekippt“ worden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Bürgerhaushaltsverfahren 2011 ist der Vorschlag "Keine Anbindung Eschstr aße an 
Umgehung Wolbeck" eingereicht worden (Vorschlag Nr. 2011 -525). Alle Informationen 
zum Vorschlag sind auf der folgenden städtischen Internetseite abrufbar:  
http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/ergebnisse-der-vorjahre/buergerhaushalt-
2011/vorschlaege-2011/buergerhaushalt/vorschlag/detailansicht/keine-anbindung-
eschstrasse-an-umgehung-wolbeck.html 
Bei der Bewertung im Internet durch Münsteraner Bürgerinnen und Bürger hat dieser 
Vorschlag 232 Ja -Stimmen, 4 Neutral -Stimmen und 45 Neinstimmen erhalten. Neben 
der Internet-Bewertung wurde auch eine repräsentative schriftliche Umfrage zu allen 
Bürgerhaushaltsvorschlägen unter  den Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern 
durchgeführt. Für den Vorschlag Nr. 2011 -525 hatte die repräsentative schriftliche 
Umfrage folgendes Ergebnis: 115 Ja- Stimmen, 40 Neutral -Stimmen und 66 
Neinstimmen. 82 Bürgerinnen und Bürger gaben an, den Vorschlag  nicht beurteilen zu 
können.  
Über die Internet -Bewertung ist der Vorschlag in die sogenannte Bestenliste 
gekommen. Bei der schriftlichen Umfrage hat der Vorschlag mit Rang 62 die 
Bestenliste verfehlt. Die Aufnahme von Vorschlägen in die Bestenliste bewirkt, dass die 
Verwaltung zu diesen Vorschlägen eine Stellungnahme abgibt und die Vorschläge 
anschließend zur Beratung und Beschlussfassung an die politischen Gremien 
weiterleitet. Die a bschließende Beschlussfassung obliegt – wie bei allen Vorschlägen 
aus der Bestenliste – dem Rat der Stadt Münster.  
Nach der Aufnahme des Vorschlags Nr. 2011-525 in die Bestenliste hat die Verwaltung 
eine Stellungnahme verfasst und darin deutlich gemacht, warum aus fachlicher Sicht 
der Verwaltung dem Vorschlagsanliegen nicht entsprochen werden sollte. In der 
(öffentlichen) Sitzung des Rates der Stadt Münster am 14. Dezember 2011 hat der Rat 
beschlossen, den Vorschlag nicht aufzugreifen.  
Die Beschlussfassung des Rates zu allen (insgesamt 90) Vorschlägen aus der 
Bestenliste ist nach der Ratssitzung auf den Internetseiten des Bürgerhaushalts 
dokumentiert worden. Alle Informationen, vom Vorschlagsanliegen über die Internet -
Abstimmung und die Stellungnahme der Verwaltung bis zum Beschluss des Rates sind 
im Internet unter der oben ang egebenen Internet -Adresse dokumentiert und damit 
öffentlich zugänglich.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 14 von 39

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren des Bürgerhaushalts sowohl 
auf der Internetseite als auch in entsprechenden städtischen Broschüren dargestellt 
und verdeutlicht  wird. Zwar ist es grundsätzlich das Bestreben der Verwaltung, 
möglichst viele der Vorschläge aus der Bestenliste auch umzusetzen. Aller dings wird 
an keiner Stelle eine "Garantie" dafür ausgesprochen, dass alle Vor schläge aus der 
Bestenliste aufgegriffen werden. Vielmehr wurde und wird darüber informiert, dass die 
Letztentscheidung über das Aufgreifen der Vor schläge beim Rat der Stadt Münster 
liegt.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, der Sparvorschlag aus dem 1. Bürgerhaushalt „Keine Anbindung der 
Eschstraße an die Umgehung Wolbeck“ sei „stillschweigend gekippt“ worden, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.22)  
2.2.2 22 Eingeber halten die Anbindung der Eschstraße für eine Verschwen dung von 
Steuergeldern. Ein Verzicht auf den Ausbau würde Geld sparen. Das Geld solle lieber 
für nachhaltige Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenr eparaturen ausgegeben 
werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Mit de r Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die 
Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmitten. Hierüber entscheidet 
vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm 
unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- uns Finanzlage.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, das Geld für den Ausbau der Eschstraße lieber für nachhaltige Projekte 
bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen auszugeben, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.23)  
2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung  
2.3.1 104 Eingeber befürchten, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und 
Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintritt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 533 wurde durch das 
Planungsbüro für Lärm schutz Altenberge eine Schalltechnische Untersuchung 
durchgeführt. Grundlage für die Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
Stand 7/2010, nach der im Prognosejahr 2025 auf der ausgebauten Eschstraße je 
nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung zwischen 3.100 und 4.300 Kfz/24h zu erwarten 
sind. Die daraus resultierenden aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände 
zwischen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im Bebauungsplan festgesetzt.  
Durch die Schallschutzmaßnahmen werden bei allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten. In den 
Oberschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 
16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 15 von 39

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
den Fassaden mit ver bleibenden Überschrei tungen sind passive 
Schallschutzmaßnahmen zu prüfen.  
Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf 
Prüfung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV 
„Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden 
Schallschutz hinsicht lich der Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser 
Voraussetzung würden sich die passiven Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von 
schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen und Aufenthaltsräum en mit 
Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen beschränken.  
Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht gesondert unersucht. Eine grobe 
Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des 
Luftqualitätsplanes Münster vorgenommen werden. Verkehrsbedingte 
Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte 
nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen 
Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte 
Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz 
pro Tag treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehrsbedingten 
Abnahmen werden dort zu einer deutl ichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen 
durch den lokalen Straßenverkehr führen.  
Im Ausbaubereich der Eschstraße wird es aufgrund des deutlich geringeren 
Verkehrsaufkommens und der besseren Durchlüftungsverhältnisse nicht zu einer 
relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben g enannte 39. 
BImSchV kommen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine 
Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintrete, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.24)  
2.3.2 100 Eingeber sind der Auffassung, dass durch einen Ausbau der Eschstraße ein 
Naherholungsgebiet zerstört wird. Dadurch wird der Erho lungs- und Freizeitwert 
verschlechtert und deshalb soll auf einen Ausbau der Eschstraße verzichtet werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil der des Bebauungsplangebi etes liegt im 
Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der 
Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen 
ausgewiesen und hat eine bedeutende Funktion im Erholungsnetz (B egründung 
Abschnitt 7.4.1).  
Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer 
deutlichen Zunahme der Verkehrs - und Lärmbelastung gegenüber dem Ist -Zustand 
verbunden. Es wird nicht verkannt, dass die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im 
Landschaftsraum entlang der Eschstraße nicht mehr in der heutigen Form möglich sein 
wird, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein wird (Begründung Abschnitt  
7.8).  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 16 von 39

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Im Rahmen de r Aufstellung des Bebauungsplans hat sich die Verwaltung eing ehend 
mit dem Thema Erholung befasst. Der Belang Erholung war jedoch im Kontext weiterer 
Belange auf der einen Seite gegenüber dem Belang der gewünschten optimalen 
Entlastungswirkung innerhalb des zentralen Bereich Wolbecks auf der anderen Seite 
gegeneinander und untereinander abzuwägen. Dabei dur fte nicht unberücksichtigt 
bleiben, dass die Erholungsfunktion des Esch bereits durch die planfestgestellte und im 
Bau befindliche bzw. fertig gestellt e Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird. Die 
Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null -Variante) und die Prüfung 
anderweitiger Planungsmöglichkei ten wurden im Rahmen der Abwägung als nicht 
geeignet bewertet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass w egen der Zerstörung eines Naherholungsgebietes und der 
damit verbundenen Verschlechterung des Erholungs - und Freizeitwertes auf den 
Ausbau der Eschstraße verzichtet werden soll, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.25)  
2.3.3 Das Bürgerforum Wolbeck und ein weiterer Eingeber schlagen vor, als Kompensation 
für den Wegfall der Naherholungsfunktion des Esch einen neuen Angelseitenweg im 
Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke der Umgehungsstraße zu bauen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Aus folgenden Punkten ist eine Fortsetzung des Angelseitenweges nach Westen 
schwer zu realisieren:  
• Bei einer Wegeverbindung nördlich der Angel müssten zahlreiche private 
Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden. Ob hier durchgängig eine 
Verkaufsbereitschaft besteht, müsste verhandelt werden.  
• Die Angel hat in dem angefragten Bereich noch einen naturnahen Verlauf mit 
Mäandern und Steilufern, in denen auch Eisvögel brüten. Abschnitte sind vom 
Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW als gesetzlich 
geschütztes Biotop kartiert worden. Im Regionalplanentwurf ist darüber hinaus ein 
Abschnitt als Bereich zum Schutz der Natur dargestellt.  
• Fließgewässer mit ihren Auen sind Landschaftselemente, die aufgrund ihrer 
Bedeutung für Mensch und Natur eines besonderen Schutzes bedürfen. Aufgrund 
der viel fältigen Wechselbeziehungen zwischen Fluss und Aue werden sie in 
Gewässerentwicklungskonzepten und Bewirtschaftungsplänen der EG -
Wasserrahmenrichtlinie als Einheit gesehen. Die Planungen an einem Gewässer  
sind daher auf eine gemeinsame Entwicklung dieser Bereiche auszurichten. In der 
Vergangenheit sind die gewässernahen Flächen durch anthropogene Einflüsse 
ständig reduziert bzw. in ihren Funktionalitäten stark eingeschränkt worden. Daher 
ist die Ausweisung  von G ewässerrandstreifen und -entwicklungskorridoren ein 
wichtiges Ziel. Gewässerrand streifen bewirken ein Abrücken der angrenzenden 
Nutzungen vom Fließgewässer und eröffnen Möglichkeiten für eigendynamische 
Gewässerentwicklungen.  
Im Gegensatz zu anderen Bereichen befindet sich die Angel zwischen Wolbeck 
und Angelmodde noch in einem weitgehend ursprünglichen Zustand. Deshalb ist 
es von besonderer Bedeutung, diesen natürlichen Bereich zwischen Wolbeck und 
Angelmodde als Strahlursprung gem. der EG -Wasserrahmenrichtlinie weiter zu 
entwickeln. Um diese Funktion zu unterstützen, sind entlang der Angelaue, 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 17 von 39

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westlich der Umgehungsstraße, Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen 
festgesetzt worden. Diese kompensieren den Eingriff in Natur und Landschaft 
durch den Bau der Umgehungsstraße.  
• Für die Angel ist ein gesetzlich festgeschriebenes Überschwemmungsgebiet 
ausgewiesen, so dass auch das besondere Verhalten der Angel bei Hochwasser 
zu b eachten ist. Der Wasserstand steigt bei Hochwasser überaus schnell an. 
Daraus ergibt sich so gut wie keine Vorwarnzeit zur Absperrung von Wegen im 
Überschwemmungsgebiet der Angel. Daher sind z.B. die Wege außerhalb des 
Überschwemmungsgebietes, mindestens aber in einem Abstand von 15 m von der 
Angel zu errichten.  
• Eine Führung des Angelseitenweges unter der jetzt im Bau befindlichen Brücke im 
Bereich der Umgehungsstraße, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da 
die Planfeststellung hier keine öffentliche Wegeverbindung vorgesehen hat. Es ist 
auch davon auszugehen, dass der neue gemeinsame Geh - und Radweg an der 
ausgebauten Eschstraße in seiner Fortsetzung in den Raum Angelmodde 
(Gaststätte Hoffschulte) über die „alte“ Eschstraße als direkte Verbindung 
weitergenutzt wird, z umal diese westlich der Umgehungsstraße als Feldweg 
erhalten bleibt.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, als Kompensation für den Verlust der Naherholungsfunktion des Esch 
einen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke der 
Umgehungsstraße zu bauen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.26)  
2.3.4 Drei Eingeber sind der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter 
Tierarten nicht hinreichend ermittelt wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein artensc hutzrechtlicher 
Fachbeitrag durch das Büro Froelich & Sporbeck erstellt. In diesem Fachbeitrag 
wurden die artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Umsetzung der 
Straßenausbauplanung Eschstraße eingehend geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, 
dass unter B erücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und 
Vermeidungsmaßnahmen für keine planungsrelevante Art Verbotstatbestände gem. § 
44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind und somit aus 
Artenschutzsicht dem Vorhaben nichts entgegen steht.  
Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag war Bestandteil der Offenlegung.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierar ten nicht 
hinreichend ermittelt wurde, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.27)  
2.3.5 Ein Eingeber befürchtet, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschär fung 
der Hochwassersituation ergibt.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 18 von 39

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Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eschstraße ist im Abschnitt zw ischen 
Goldbrink und dem Ende der Bebauung der Bau eines Regenwasserkanals geplant. 
Ab dem Ende der Bebauung bis zur Umgehungsstraße ist auf der Nordseite der 
Eschstraße der Bau eines Entwässerungsgrabens vorgesehen. Die geplanten 
Maßnahmen stellen sicher, dass das Oberflächenwasser der Eschstraße sicher 
abgeleitet wird.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der 
Hochwassersituation ergebe, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.28)  
2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof  
2.4.1 Das Bürgerforum Wolbeck regt an, in die Planung zum Ausbau der Eschstraße auch 
den Zugang zum Friedhof mit einzubeziehen. Ein bereits diskutierter neuer Zugang 
vom vorhandenen Parkplatz zur Friedhofskapelle erscheint aus Sicht des 
Bürgerforums nicht akzeptabel, da diese Fläche bereits als Leichenvorfahrt genutzt 
wird. Außerdem wird befürchtet, dass sich durch die Lage des geplanten Zugangs eine 
verstärkte Nutzung des Weges über den Friedhof ergibt, da auf der Südseite der 
Eschstraße kein Geh- und Radweg geplant ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das vorhandene Friedhofstor liegt in einem Abschnitt der Eschstraße, an dem der 
Straßenquerschnitt besonders schmal ist. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im 
Süden durch den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Si lberbrink 
1 bis 1h gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der 
vorhandene Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der 
Eschstraße ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender 
gemeinsamer Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Bei ei nem 
Erhalt des vorhandenen Friedhofstores müssten Besucher, die ihr Fahrzeug auf dem 
Friedhofsparkplatz geparkt haben, zum Erreichen oder Verlassen des Friedhofs 
zweimal die Eschstraße überqueren, wobei die Querung in Höhe des Friedhofstores 
ungesichert erfolgen würde. Aus Gründen der Verkehrssicherheit hält die Verwaltung 
daher eine Schließung des vorhandenen Zugangs und eine Neugestaltung für sinnvoll. 
Eine ver stärkte Nutzung des Weges durch Fußgänger über den Friedhof wird nicht 
gesehen, wäre aber auch aus Sicht der Verwaltung unkritisch.  
Der Zugang zum Friedhof Eschstraße liegt nicht im Geltungsbereich des 
Bebauungsplanes. Aussagen zu einer Umgestaltung, wie in der Anlage des Amtes für 
Grünflächen und Umweltschutz dargelegt, erfolgen somit nur nachrichtlich.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 19 von 39

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Gestaltungsvorschlag 
Der Gestaltungsvorschlag greift jedoch grundsätzlich die Anregungen des 
Bürgerforums auf. Er zeigt eine mögliche Umgestaltung der Eingangssituation und 
bietet Lösungsansätze für den Lärmschutz vor der Trauerhalle.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung , eine Überarbeitung des Eingangbereichs des Friedhofs unter 
Berücksichtigung der Funktionalitäten sowie der Aufenthaltsqualität vor der Feierhalle 
vorzunehmen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.2)  
2.4.2 Aus Sicht des Bürgerforums Wolbeck ist für Kurzbesuche auf dem Friedhof mit 
schnellem Zugang zum aktuellen Gräberfeld der Erhalt des vorhandenen Tores 
kombiniert mit einem Parkstreifen sinnvoll.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das vorhandene Friedhofstor der Eschstraße zum aktuellen Gräberfeld wird 
geschlossen. Es wird ein neuer Friedhofszugang im Einmündungsbereich Eschstraße / 
Weg zum Recyclingho f angelegt. In diesem Bereich ist einerseits durch die geplante 
Mittelinsel eine sichere Querungsmöglichkeit gegeben. Andererseits sind durch den 
geplanten Parkstreifen am Weg zum Recyclinghof genügend Parkmöglichkeiten für 
Kurzbesuche des aktuellen Gräberfeldes vorhanden.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 20 von 39

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Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, das vorhandene Friedhofstor kombiniert mit einem Parkstreifen zu 
erhalten, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.29)  
2.4.3 Das Bürgerforum Wolbeck und zwei weitere Eingeber schlagen vor, als Ersatz für die 
wegfallenden Parkplätze auf der Eschstraße vor dem Haupteingang und anstelle des 
geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhande nen 
Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der re chtsgültige Bebauungsplan Nr. 217 Teilabschnitt II  „Wolbeck – Steingärten 
(nördlicher Teil)“ stellt den Friedhofsparkplatz nachrichtlich in seinen heutigen 
Abmessungen innerhalb einer ö ffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung 
„Parkanlage“ dar. Eine E rweiterung des Parkplatzes nach Süden hätte einen 
erheblichen Eingriff in die vorhandene Grün substanz zur Folge. Die Verwaltung plant 
die Anlage eines Längsparkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof, da dort der 
Eingriff weniger gravierend ist.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und 
anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den 
vorhandenen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.30)  
2.4.4 Sechs Eingeber bezweifeln, dass die geplanten Parkplätze entlang des W eges zum 
Recyclinghof westlich des Friedhofs ausreichen und dass diese angenommen werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Entlang des Weges zum Recycli nghof lassen sich ca. 25 Stellplätze in 
Längsaufstellung an legen. Zusammen mit dem vorhandenen Parkplatz mit 20 
Stellplätzen ergibt sich ein Gesamtstellplatzangebot von 45 Stellplätzen für den 
Friedhof. Dieses Stel lplatzangebot ist nach Ansicht der Verwalt ung ausreichend und 
wird bei Bedarf auch angenommen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum Recyclinghof nicht 
ausreichend seien und dass diese nicht angenommen werden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.31)  
2.4.5 Das Bürgerforum Wolbeck und 62 weitere Eingeber sind der Auffas sung, dass durch 
den Ausbau der Eschstraße die Friedhofsruhe und Trauerfeiern durch Straßenlärm 
gestört werden. Geeignete Abschirmmaßnahmen sind vorzusehen.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 21 von 39

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Stellungnahme der Verwaltung:  
Für den Ausbau der Eschstraße wurde eine schalltechnische Untersuchung 
durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgte eine Beurteilung des 
Straßenverkehrslärms sowohl auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzver ordnung – 
16. BImSchV  als auch auf der Grundlage der DIN 18005/07.02 –  Schallschutz im 
Städtebau. Im Sinne der 16. BImSchV stellt der Friedhof keine schutzbedürftige 
Nutzung dar. Nach der DIN 18005/07.02 wird der Friedhof tagsüber einem 
allgemeinem Wohngebiet mit einem schalltechnischen Orientierungswert von 55 dB(A) 
gleichgestellt. Der Orientierungswert wird am Vorplatz der Leichenhalle ohne 
Lärmschutzmaßnahmen um 3 dB(A) über schritten. Nach den Ermittlungen des 
Gutachters kann mit einer Lärmschutzwand von mind. 2,5 m Höhe übe r Niveau des 
Vorplatzes und einer Länge von 34 m die zu erwar tende Lärmbelastung deutlich unter 
55 dB(A) reduziert werden. Die Ver waltung wird im Rahmen des Ausbaus der 
Eschstraße eine Lärmschutzwand ggf. in Verbindung mit ei ner Kolumbarienwand 
errichten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung wird in sofern gefolgt, als dass außerhalb des Bebauungsplanverfahrens 
eine Neuordnung des Umfeldes der Trauerhalle vorgenommen wird, die auch eine 
Verbesserung der Lärmsituation beinhaltet.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.3)  
2.4.6 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im B ereich des 
Friedhofs unbedingt notwendig ist und deshalb nicht entfallen sollte.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Straßenquerschnitt der Eschstraße ist im Abschnitt zwis chen Silberbrink und 
Goldbrink besonders schmal. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im Süden durch 
den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Silberbrink 1 bis 1h 
gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der vorhandene 
Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der Eschstraße 
ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender gemeinsamer Geh- und 
Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Die Aufgabe des Gehweges auf der 
Friedhofsseite ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da gleichzeitig auch eine 
Verlegung des Friedhofszugangs in den Einmündungsbereich Eschstraße / Weg zum 
Recyclinghof erfolgt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs 
unbedingt notwendig sei und deshalb nicht entfallen solle, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.32)  
2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit  
2.5.1 96 Eingeber befürchten, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem 
Schulweg gefährdet werden.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 22 von 39

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Stellungnahme der Verwaltung:  
Da die Eingeber nicht konkretisieren, worin genau die potentiellen Gefahren für den 
Schulweg gesehen werden, kann nur allgemein Stellung bezogen werden.  
Es gibt zwei Schulwege, die durch den Ausbau der Eschstraße betroffen sind:  
• Schulweg westlich des Friedhofs Richtung Schulzentrum.  
• Schulweg östlich des Friedhofs Richtung Nikolaischule.  
Zur Querung der Eschstraße für den Schulweg westlich des Friedhofs sieht die 
Planung den Einbau einer Querungshilfe (Mittelinsel) vor. Zur Querung der Eschstraße 
östlich des Friedhofs ist der Bau einer Bedarfsampel geplant.  
Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor 
prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen M ängel bezüglich der 
Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt. Nach Auffassung des Auditors wäre 
auch für die Querung des Weges östlich des Friedhofs anstelle der geplanten Ampel 
der Einbau einer Querungshilfe ausreichend.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem Schulweg 
gefährdet werden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.33)  
2.5.2 Elf Eingeber sind der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht g efahrlos 
überquert werden kan n und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt 
werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach den einschlägigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen - und 
Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf  
• Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), Ausgabe 2002  
• Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010  
sind an der Eschstraße aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung 
Querungshilfen (Mittelinseln) sowohl für die Wegeverbindung westlich des Friedhofs, 
als auch für die Wegeverbindung östlich des Friedhofs ausreichend. Für die 
Wegeverbindung östlich des Friedhofs sieht die Planung den Bau einer Bedarfsampel 
vor. Damit werden die Anforderungen für ein gefahrloses Überqueren der Eschstraße 
deutlich übererfüllt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos überquert werden 
kann und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt werden, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.34)  
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2.5.3 45 Eingeber sind dagegen, dass die vorhandene Tempo- 30-Zone und die Rechts -vor-
Links-Regelung nach Ausbau der Eschstraße entfallen; 50 km/h für die Eschstraße 
sind zu hoch.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach dem Klassifizierungskonzept der Stadt ist vorgesehen, die Eschstraße in 
Verlängerung der  Kreisstraße Am Borggarten ebenfalls als Kreisstraße zu 
klassifizieren. Nach den Vorgaben der StVO ist eine Ausweisung als Tempo- 30-Zone 
bei einer Kreisstraße nicht möglich.  
Tempo 30 auf Strecke (VZ 274.53 StVO) ist auch auf Kreisstraßen möglich, wenn 
Nebenanlagen (Rad- / Gehwege) nicht oder nicht hinreichend vorhanden sind und 
somit eine konkrete Gefahr besteht, die das allgemeine Gefahrenrisiko der Teilnahme 
am Verkehr erheblich übersteigt.  
Auf der Münsterstraße und der Hofstraße ist die zulässige Geschw indigkeit mit VZ 
274.53 StVO auf 30 km/h begrenzt, weil dort Radwege nicht vorhanden sind und die 
Gehwege teilweise unter einem Meter breit sind.  
Mit dem Ausbau der Eschstraße werden ausreichende Nebenanlagen und sichere 
Querungen vorgesehen. Von einer konkreten Gefahr, die das allgemeine 
Gefahrenrisiko erheblich übersteigt, ist trotz der zu erwartenden Steigerung der 
Verkehrsbelastung nicht auszugehen.  
Da der Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink mit beidseitigen Rad - und 
Gehwegen versehen ist, scheidet hier Tempo 30 auf Strecke ebenfalls aus.  
Fazit: Nach den Vorgaben der StVO ist die Geschwindigkeit, die für Straßen inner halb 
geschlossener Ortschaften gilt , auch für die Eschstraße nach Fertigstellung und nach 
Einstufung als Kreisstraße gültig. Die Geschwindigkeit auf der Eschstraße muss somit 
50 km/h betragen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Tempo 30- Zone und die Rechts-vor-Links-Regelung beizubehalten, 
da 50 km/h zu hoch sind, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.35)  
2.5.4 Drei Eingeber sind der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs 
als Querungshilfe nicht ausreichend ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach den einschlägigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen - und 
Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf  
• Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), Ausgabe 2002  
• Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010  
ist für die Wegeverbindung westlich des Friedhofs aufgrund der zu erwartenden 
Verkehrsbelastung eine Mittelinsel als Querungshilfe ausreichend.  
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Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als Querung shilfe 
nicht ausreichend sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.36)  
2.5.5 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig 
schwierig wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und 
Anbindung an die Umgehungsstraße im bebauten Bereich von  3.100 Kfz/24h bis 
4.300 Kfz/24h befahren. Bei diesen Verkehrsbelastun gen ist ein Einbiegen aus den 
Nebenstraßen problemlos möglich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen k ünftig schwierig werde, wird 
nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.37)  
2.5.6 Ein Eingeber vertritt die Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne-
Vormann-Weg / Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln wird.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstr aße durch einen Auditor 
prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der 
Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne -Vormann-Weg / 
Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln werde, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.38)  
2.5.7 Drei Eingeber sind der Ansicht, dass der geplante gemeinsame Geh - und Radweg 
zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg unzureichend ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der Straßenabschnitt der Eschstraße zwischen Silberbrink und Tönne -Vormann-Weg 
wird im Norden durch die Bebauung Silberbrink 1 bis 1h und im Süden durch den 
Friedhof begrenzt. Es handelt sich hier um den engsten Abschnitt der Eschstraße. 
Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird der 2,50 m breite gemeinsame Geh- und 
Radweg auf der Nordseite der Eschstraße durch einen 0,50 m breiten gepflasterten 
Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn getrennt und nicht, wie in den übr igen 
Abschnitten, durch einen Grünstreifen. Nach Ansicht der Verwaltung ist der geplante 
Ausbau ausreichend.  
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Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, der geplante gemeinsame Geh-  und Radweg zwischen Silberbrink und 
Tönne-Vormann-Weg sei unzureichend, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.39)  
2.5.8 Sieben Eingeber sind der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände 
Rettungs- und Fluchtwege versperrt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Rahmen des Verfahrens zur  Aufstellung des Bebauungsplans wurde auch die 
Feuerwehr beteiligt. Eine Beeinträchtigung der Rettungs - und Fluchtwege wurde nicht 
beanstandet.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs - und Fluchtwege 
versperrt werden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.40)  
2.5.9 Zwei Eingeber haben Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der 
Eschstraße künftig schlecht verlassen werden können.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Aus bau und 
Anbindung an die Umgehungsstraße im vorderen Bereich (gemeint ist offensichtlich 
der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink) von ca. 3.100 Kfz/24 befahren. 
Bei dieser Verkehrsbelastung ist eine Ausfahrt aus den Privat grundstücken problemlos 
möglich.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße künftig 
schlecht verlassen werden können, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.41)  
2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung  
2.6.1 Drei Eingeber regen an, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Über die Eschstraße müssen der Recyclinghof sowie die angrenzenden Wohng ebiete 
z. B. von Müllfahrzeugen und Möbelwagen erreicht werden. Eine Sperr ung für den 
Lkw-Verkehr könnte somit nur mit dem Zusatz „Anlieger frei“ erfolgen. Da der 
Anliegerbegriff weit gefasst ist, wäre ein Lkw-Verbot in der Praxis nicht überwachbar.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 26 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt. 1.1.42)  
2.6.2 Ein Eingeber regt an, das Parken im Einmündungsbereich Tönne- Vormann-Weg zu 
verbieten, um Rückstaus auf die Eschstraße zu verhindern.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Gefahr einer Rückstaubildung vom Tönne- Vormann-Weg auf die Eschstraße wird 
seitens der Verwaltung derzeit nicht gesehen. Sofern sich hier später tatsächlich 
Probleme ergeben sollten, kann hierauf jederzeit mit entsprechenden Maßnah men 
reagiert werden. Zudem ist die Festlegung  von Parkverboten nicht Gegenstand des 
Bebauungsplanverfahrens.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, das Parken im Einmündungsbereich Tönne -Vormann-Weg zu 
verbieten, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.43)  
2.6.3 Zwei Eingeber schlagen vor, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und 
Umgehungsstraße zu führen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Stadt Münster hat in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die 
Neuordnung der Wegweisung nach Ausbau der Ortsumgehung festgelegt. Danach 
erfolgt die übergeordnete Wegweisung über die Freckenhorster Straße und die 
Umgehungsstraße. Eine Wegweisung über die Eschstraße zu übergeordneten Zielen 
ist nicht geplant.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehungsstraße zu 
führen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.4)  
2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz  
2.7.1 Vier Eingeber wenden ein, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das Lärmgutachten wurde von einem anerkannten Fachbüro erstellt. Es entspricht den 
gesetzlichen Vorschriften und ist daher nicht zu beanstanden.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 27 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.44)  
2.7.2 Ein Eingeber beanstandet , dass zwischen Silberbrink und Münsterstraße kein 
Lärmschutz geplant ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes 
(Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) besteht Anspruch auf Lärmschutz, 
wenn eine bestehende. Straße wesentlich geändert wird. Die wesentliche Änderung 
einer Straße setzt nach der Verkehrslärmschutzverordnung einen baulichen Eingriff an 
der Straße voraus. Da aber an der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße 
keine baulichen Veränderungen im Sinne der Verkehrslärmschutzveror dnung erfolgen, 
besteht in diesem Abschnitt der Eschstraße kein Anspruch auf Lärmschutz.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung eines fehlenden Lärmschutzes  zwischen Silberbrink und 
Münsterstraße wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.45)  
2.7.3 Ein Eingeber befürchtet, dass er wegen fehlender  Lärmschutzmaßnahmen für sein 
Wohngebäude am Silberbrink schlechter gestellt wird, als andere Anwohner.  
Begründet wird diese Befürchtung damit, dass im ersten Obergeschoss seines 
Gebäudes, in dem sich der Schlafraum befindet, zwar die Immissionsgrenzwerte der 
16. BImSchV eingehalten werden, nicht aber die schalltechnischen Orientierung swerte 
der DIN 18005.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Im Gegensatz zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, auf die ein 
Rechtsanspruch besteht, handelt es sich bei den Werten der DIN 18005 um 
schalltechnische Orientierungswerte, die der Abwägung unterliegen. Der Belang des 
Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der 
Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben den anderen Belangen zu 
verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange 
– insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des 
Schallschutzes führen.  
Der Bebauungsplan setzt zum Schutz der Reihenhausbebauung Silberbrink 1 -1h den 
Bau einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand fest. Diese Wandhöhe gewährleistet, dass 
die Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht auch im 
ersten Obergeschoss eingehalten werden. Die Schalltechnischen Orientierungswerte 
der DIN 18005 werden im ersten Obergeschoss um bis zu 1,2 dB(A) überschritten. Der 
Gutachter hat ermittelt, dass zum Vollschutz der Bebauung die Lärmschutzwand auf 
4,0 m (16. BImSchV) bzw. 5,5 m (DIN 18005) erhöht werden müsste. Im Rahmen der 
Abwägung wurde aus gestalterischen Gründen entschieden, eine 2,50 m hohe 
Lärmschutzwand im Bebauungsplan festzusetzen. Diese Wandhöhe bietet einen vollen 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 28 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
aktiven Lärmschutz bis einschließlich des ersten Obergeschosses. Lediglich an einem 
Gebäude wird der Immissionsgrenzwert im DG tags um 0,3 dB(A) überschritten.  
Da insgesamt auf die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV abgestellt wurde, er folgt 
keine Schlechterstellung des Eingebers gegenüber anderen Anwohnern.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen schlechter gestellt zu sein, 
als andere Anwohner, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.46)  
2.7.4 Ein Eingeber befürchtet , dass  durch die geplante Lärmschutzwand im B ereich 
Goldbrink eine Trichterwirkung mit Knalleffet entsteht.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die befürchteten Be gleiterscheinungen sind durch die Lärmschutzwand nicht zu 
erwarten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich Goldbrink eine 
Trichterwirkung mit Knalleffekt entstehe, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.47)  
2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt  
2.8.1 21 Eingeber vertreten die Ansicht , dass durch den Ausbau der Eschstraße das 
Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfährt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Durch die vor gesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind weiterhin gesunde 
Lebensbedingungen gegeben. Eine unzumutbare Wertminderung durch den Ausbau 
der Eschstraße ist daher nicht ersichtlich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das 
Grundstück einen Wertverlust erfahre, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.48)  
2.8.2 34 Eingeber haben Bedenken , dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze 
entfallen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Derzeit parken Fri edhofsbesucher an der Nordseite des Friedhofs längs der 
Eschstraße. Diese Parkmöglichkeit wird mit dem Ausbau der Eschstraße und 
Anbindung an die Umgehungsstraße entfallen. Als Ersatz sind Stellplätze längs der 
Zufahrt zum Recy clinghof an der Westseite des  Friedhofs geplant. Weiterhin ist die 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 29 von 39

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Verkehrsplanung
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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Anlage von 6 neuen Stellplätzen in der Eschstraße zwischen Silberbrink und Am 
Brockhoff geplant.  
Beschlussvorschlag:  
Den Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.49)  
2.8.3 Sechs Eingeber sind der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen 
Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einbezogen werden muss.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war natürlich die gesamte Esc hstraße 
von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Esc hstraße zwischen 
Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen ausgebaut. Außer einer 
Beseitigung von zwei Einengungen und dem Ausbau einiger S tellplätze bedarf es hier 
keiner wesentlichen baulichen Änderung der Straße im Sinne der 16. BImSchV. Auch 
am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten sind keine baulichen 
Veränderungen geplant. Insofern konnte das eigentliche Bebau ungsplanverfahren auf 
den tatsächlich auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und 
Münsterstraße in die Planung einbezogen werden müsse, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.50)  
2.8.4 Die Aufstellung des Bebauungsplans wird durch einen Eingeber begrüßt, da durch 
einen Ausbau der Eschstraße die Straße Am Berler Kamp entlastet wird.  
Eine Stellungnahme und eine Beschlussfassung erübrigen sich.  
2.8.5 Zwölf Eingeber sind der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mit 
Lärmschutzwänden eine Trennwirkung entsteht.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Sofern von den Eingebern eine Trennung von Wegebeziehungen gemeint ist, ist die 
Befürchtung unberechtigt, da durch den Bau der Lärmschutzwände keine bestehenden 
Wegebeziehungen unterbunden werden. Sofern eine gestalterische Trennwirkung 
gemeint ist, wird auf die Stellungnahme zu Punkt 2.8.10 verwiesen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass durch den A usbau der Eschstraße mit Lärmschutzw änden eine 
Trennwirkung entstehe, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.51)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 30 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.8.6 Zwei Eingeber begrüßen den Ausbau der Eschstraße, da diese die Voraussetzung für 
eine Entlastung des Ortskerns ist.  
Eine Stellungnahme und eine Beschlussfassung erübrigen sich.  
2.8.7 Ein Ei ngeber schlägt vor, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße 
zusätzliche Parkbuchten anzulegen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Planung der Verwaltung sieht vor, im Bereich der Grünstreifen Parkbuchten für 
sechs Stellplätze anzulegen.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße zusätzliche 
Parkbuchten anzulegen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.5)  
2.8.8 Ein Eingeber regt an, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die 
Planung einzubeziehen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war auch die Kreuzung Münsterstraße 
/ Eschstraße / Am Borggarten . Nach Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung wird dieser 
Knotenpunkt erheblich entlastet. Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird 
das Verkehrsaufkommen auf der Münsterstraße nördlich des Knotenpunktes von 
derzeit ca. 10.800 Kfz/24h au f ca. 5.200 Kfz/24h reduziert. Auch mit Anbindung der 
Eschstraße an die Ortsumgehung kann das Verkehrsaufkommen am Knotenpunkt 
ohne bauliche Veränderungen abgewickelt werden. Eine Einbeziehung des 
Knotenpunktes in das Bebauungsplanverfahren war daher nicht erforderlich.  
Beschlussvorschlag:  
Der Anregung, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die 
Planung einzubeziehen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.52)  
2.8.9 Zwei Eingeber schlagen vor, die ehemalige städtische Fläc he vor dem Haus 
Eschstraße Nr. 19 zurückzukaufen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der geplante Straßenausbau lässt sich auch ohne Inanspruchnahme der Fläche vor 
dem Haus Eschstraße Nr. 19 realisieren. Ein Rückkauf ist daher nicht erforderlich.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 31 von 39

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 
zurückzukaufen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.53)  
2.8.10 Vier Eingeber wenden ein, dass  der Ausbau der Esc hstraße mit Lärmschutzwänden  
städtebaulich nicht verträglich sei. Die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend 
berücksichtigt worden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bei der Planung der Lärmschutzwände war zwischen einem ausreichenden 
Lärmschutz einerseits und einer städtebaulichen Verträ glichkeit andererseits 
abzuwägen. Für den Lärmschutz wurden daher verschiedene Varianten hinsichtlich der 
Lage und Höhe der Wände untersucht. Im Rahmen der Variantenuntersuchungen 
wurde die im Bebauungsplan ausgewiesene Variante 3 aus städtebaulichen, 
verkehrstechnischen und finanziellen Gründen bevorzugt. Durch die 
Schallschutzmaßnahmen der Vorzug svariante werden bei allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte nach 16. BImSchV in den Erdgeschossen 
eingehalten. In den Obergeschossen verbl eiben an 11 Gebäuden Überschreitungen 
von Grenzwerten, die aber im ungüns tigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. Für 
einen Vollschutz aller Geschosse w ären Wandhöhen bis zu 5,50 m erforderlich. Im 
Abwägungsergebnis stellt die Ausweisung von Wandhöhen von maximal 3,50 m einen 
guten Kompromiss zwischen dem Belang Lärmschutz und städtebaulichen Belan gen 
dar, zumal auch die Breite der Grünstreifen eine gute Einbindung der 
Lärmschutzwände gewährleistet.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, der Ausbau der Esc hstraße mit Lärmschutzwänden sei städtebaulich 
nicht verträglich und die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend 
berücksichtigt worden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.54)  
2.8.11 Acht Eingeber sind der Auffassung, dass durch den Bau der Lärmschutzwände eine 
Beeinträchtigung der Gartennutzung erfolgt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen am auszubauenden Teil der Eschstraße wurden 
so bemessen, dass in den Außenwohnbereichen (Terrassen) die 
Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. Damit soll sichergestellt 
werden, dass trotz Verkehrszunahme weiterhin eine Gartennutzung ohne 
Beeinträchtigungen erfolgen kann.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, durch den Bau der Lärmschutzwände erfolge eine Beeinträchtigung 
der Gartennutzung, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.55)  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 32 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
2.8.12 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass eine verbleibende Ackerfläche nicht mehr 
wirtschaftlich genutzt werden kann.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Aus dem Grundeigentum des Eingebers ist eine Fläche für den Ausbau der Eschstraße 
zu erwerben. Der Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen ist Bestandteil der 
Grunderwerbsverhandlungen.  
Ein Beschluss erübrigt sich.  
2.8.13 Ein Eingeber befürchtet, dass durch den Ausbau der Eschstraße eine Beeinträchtigung 
der Drainage seines Grundstücks erfolgt.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Sofern Veränderungen und/oder Anpassungen der bestehenden Drainage erforde rlich 
sind, werden diese sach-  und fachgerecht im Rahmen der anstehenden 
Tiefbauarbeiten in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt. Beeinträchtigungen 
der Drainageleistung sind nicht zu befürchten.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass die Drainage eines Grundstücks beeinträchtigt werde, wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.56)  
2.8.14 Ein Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nutzfläche befürchtet, dass neben einer 
Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau weitere Flächeninanspruchnahmen für 
Ausgleichsflächen für den Ausbau der Eschstraße die Landwirte zusätzlich belasten.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Der zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderliche Grunderwerb beinhaltet auch 
die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plans selbst. Da der erforderliche Ausgleich 
nicht vollständig innerhalb des Plang ebietes umgesetzt werden kann, ist als 
Ersatzmaßnahme die Aufwertung eines Gewässers südlich von Amelsbüren geplant. 
Landwirte im Bereich Eschstraße sind dadurch nicht betroffen.  
Beschlussvorschlag:  
Der Befürchtung, dass neben der Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau 
weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen die Landwirte zusätzlich 
belasten, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.57)  
2.8.15 Mehrere Eingeber wenden ein, dass sie sich getäuscht  fühlen, da beim Kauf Ihrer 
Grundstücke von einem Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehung nie die 
Rede gewesen sei.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 33 von 39

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Planungen der Stadt Münster zu einem Anschluss der Eschstraße an die 
Ortsumgehung bestehen seit vielen Jahren.  
Der Bebauungsplan Nr. 389 Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink vom 14.01.1994 weist 
daher eine öffentliche Verkehrsfläche in ca. 10 m Breite zum Ausbau der Eschstraße 
aus. Ferner enthält der Bebauungsplan den Hinweis: „Eschstraße - Anbindung an die L 
585n möglich“. Den Käufer n von Grundstücken und Immobilien hätte es anheim 
gestanden, sich bei der Fachverwaltung über die bestehenden Pl anungen im Umfeld 
ihrer Grundstücke zu informieren.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einwand, dass Käufer von Grundstücken getäuscht wurden, da von einem 
Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehungsstraße nie die Rede gewesen 
sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.58)  
2.8.16  Ein Eingeber spricht  sich dagegen aus, dass der  Entwässerungsgraben an der 
Eschstraße entfallen soll.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Aufgabe des Entwässerungsgrabens ist erforderlich, um Flächen für den geplanten 
Straßenausbau mit den erforderlichen Nebenanlagen zu gewinnen. Die erforderliche 
Entwässerung bleibt jedoch gewährleistet, da mit dem Ausbau der Eschstraße auch 
der Bau eines Regenwasserkanals erfolgt. Hierüber erfolgt künftig auch die 
Entwässerung der nördlich an die Eschstraße angrenzenden Grundstücke.  
Beschlussvorschlag:  
Dem Einspruch gegen den Wegfall des Entwässerungsgrabens wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.59)  
2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren  
2.9.1 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass die Straßenplanung 
durch einen Bebauungsplan im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist.  
Begründet wird diese Auffassung damit, dass nach der Rechtsprechung 
Straßenplanungen durch Bebauungspläne nur für Planungen mit örtlichem Bezug 
gerechtfertigt seien. Wesentlicher Planungsanlass sei aber, die Eschstraße so 
auszubauen, dass sie die Funktion einer Durchgangsstraße erhalte. Mit dem Ausbau 
der Eschstraße werde eine neue Ost -West-Verbindung zwischen Telgter Straße und 
Umgehungsstraße g eschaffen, wodurch die Erschließungsfunktion für die 
angrenzenden Wohngebiete in den Hintergrund trete.  
Da die Straß enplanung insgesamt einen überörtlichen Bezug aufweise, sei sie im 
Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 34 von 39

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Für die Prognoseberechnungen im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
wurden sowohl die Kfz -Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre 
berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten 
überregionalen Verkehrsströme über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. 
Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende 
Relation, die entsprechende überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. 
Sicherlich wird es ve reinzelte Kfz -Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den 
Süden der Stadt Münster g eben, die über die Eschstraße fahren. D iese vereinzelten 
Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der überregionale Verkehr wird 
weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen, um aus 
Ostwestfalen den Süden der Stadt Münster zu erreichen. Die Eschstraße hat somit 
überwiegend einen örtlichen Bezug.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 
BauGB nicht erforderlich sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.60)  
2.9.2 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau 
der Eschstraße durch die planfestgestellte Ortsumgehung nicht gegeben ist.  
Der Verein begründet dies damit, dass trotz der planfestgestellten Trasse mit 
Anschluss der Eschstraße eine andere planerische Konzeption seitens der Stadt noch 
möglich sei. Im Falle des Nichtausbaus der Eschstraße könne das Anschlussstück 
entfallen und entweder im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zunächst nicht 
ausgebaut werden oder aber unter teilweiser Aufhebung d es 
Planfeststellungsbeschlusses endgültig darauf verzichtet werden. Des Weiteren wird 
angeführt, dass die Ortsumgehung nicht erst durch den Anschluss der Eschstraße ihre 
Verkehrsbedeutung erhalte. Dem Vorhabenträger der Umgehungsstraße sei es 
gleichgültig gewesen, ob eine Anbindung der Eschstraße erfolge. Es sei Wunsch der 
Stadt im Planfeststellungsverfahren gew esen, eine Anbindung der Eschstraße 
vorzusehen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Ausführungen des Vereins retten den Esch e.V. hinsichtlich der A nbindung der 
Eschstraße an die Umgehungsstraße sind nicht zutreffend.  
Bereits in der Vorplanung des Landesstraßenbauamtes Münster aus dem Jahre 1993 
ist eine höhengleiche Kreuzung zwischen Ortsumgehung und Eschstraße vorges ehen. 
Im Rahmen des Linienbestim mungsverfahrens nach UVP-G NW und § 37 StrWG NW 
hat dann der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Münster beschlossen:  
„ 
[…] Für den Wohnbereich Wolbeck -Mitte/Nord ist die Eschstraße als direkte 
Anbindung an die Westumgehung Wolbeck einzuplanen.  Die Gestaltung der 
Eschstraße und die Einbindung in das Landschaftsbild wir d von der Stadt Münster 
geplant und mit dem Landesstraßenbauamt abgestimmt. […] “  
 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 35 von 39

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Begründet wurde diese Forderung seinerzeit mit dem Ergebnis der 
Verkehruntersuchung IVV-Aachen aus dem Jahr 1990. 
Der Rechtsnachfolger des Landesstraßenbauamtes, der Landesbetrieb Straßenbau 
NRW, hat im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Wolbeck im 
Jahre 2003 ebenfalls einen höhengleichen Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage zur 
Verknüpfung von Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. Der Forderung der Stadt 
Münster, eine Verknüpfung mittels Kreisverkehr zu planen, wurde im 
Planfeststellungsverfahren nicht gefolgt.  
Sofern, wie von den Eingebern vorgeschlagen, auf eine Anbindung der Es chstraße an 
die Ortsumgehung verzichtet würde, müsste eine andere verkehrssichere Lö sung zur 
Querung des Fußgänger - und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs 
zur Querung der Ortsumgehung geschaffen werden, was eine Änderung des 
bestehenden Pl anfeststellungsbeschlusses zur Folge hätte. Somit ist ein 
Zusammenhang zwischen der Planung zur Eschstraße und zur planfestgestellten 
Umgehungsstraße durchaus gegeben.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante 
Ortsumgehung nicht gegeben sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.61)  
2.9.3 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 
keine eigene Verkehrsbedeutung hat und daher im Sinne des § 1 Abs.  3 BauGB nicht 
erforderlich ist.  
Begründet wird diese Auffassung damit, dass es ausdrückliches Planungsziel der Stadt 
sei, eine leistungsfähige Verbindung zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung zu 
schaffen. Dieses Ziel sei aber durch den Bebauungsplan Nr. 533 nicht zu erreichen, da 
er nur den Abschnitt zwischen Ortsumgehung und Silberbrink betrifft. Um das 
Planungsziel zu verwirklichen sei es erforderlich, auch den Abschnitt zw ischen 
Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einzubeziehen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war natürlich die gesamte Esc hstraße 
von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Eschstraße zw ischen 
Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen (beidseitig getrennt e Rad-  und 
Gehwege) ausgebaut. Außer einer Beseitigung von zwei Einengungen, die keine 
wesentliche Änderung der Straße im Sinne der 16. BImSchV darstellen, bedarf es 
keiner weiteren baulichen Veränderung. Auch am Knotenpunkt Münsterstraße / 
Eschstraße / Am  Borggarten sind keine baulichen Veränderungen geplant, da dieser 
nach Fertigstellung der Umgehungsstraße entlastet ist und eine ausrei chende 
Leistungsfähigkeit auch mit Anbindung der Eschstraße aufweist. Insofern konnte das 
Bebauungsplanverfahren auf den auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt 
werden. Der Bebauungsplan Nr. 533 hat einen eigenen Verkehrswert, da er die 
Grundlage zum Ausbau der Esc hstraße zwischen dem bereits ausgebauten Teil der 
Eschstraße und der Umgehungsstraße bildet.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 36 von 39

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung 
habe und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei , wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.62)  
2.9.4 Ein Eingeber erwartet, dass die Stellungnahmen zu den Eingaben und die 
Gesamtabwägung nicht durch einen Mitarbeiter der Stadt Münster sondern durch einen 
unabhängigen Gutachter durchgeführt werden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Das BauGB sieht eine Bearbeitung der Stellungnahmen durch einen u nabhängigen 
Gutachter nicht vor.  Die Verwaltung bereitet lediglich die Stellungnahmen und die 
Beschlussvorschläge vor. Abschließend entscheidend, und damit auch zuständig für 
die Gesamtabwägung, ist der Rat.  
Beschlussvorschlag:  
Der Erwartung, die Bearbeitung der Stellungnahmen und eine Gesamtabwägung durch 
einen unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.63)  
2.9.5 Neun Eingeber sind der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und daher 
der Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft ist.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die Auffassung, es seien keine Alternativen geprüft worden, ist unzutreffend. Es wurde 
sowohl die Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null -Variante) als auch eine 
Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle an die Ortsumgehung geprüft. Die 
Varianten sind in den Abschnitten 7.5 und 7.6 der Begründung zum Bebauungsplan 
beschrieben.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und der Bebauungsplan daher 
abwägungsfehlerhaft sei, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.64)  
2.9.6 Ein Eingeber beanstandet, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben informiert 
wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
In § 3 BauGB ist die Beteiligung der Öffentlic hkeit im Rahmen der Aufstellung von 
Bauleitplänen geregelt. Nach § 3 (2) ist die öffentliche Auslegung von 
Bebauungsplänen ortsüblich bekannt zu machen. Die ortsübliche Bekanntmachung in 
Münster ist ei ne Veröffentlichung im Amtsblatt und in den amtlichen M itteilungen der 
Tageszeitungen. Eine direkte Information der Anlieger ist nicht vorgesehen.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 37 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Eine direkte Information der Anlieger ist auch deshalb nicht möglich, weil der Stadt 
Münster lediglich die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke bekan nt 
sind, aber nicht die Miet- und Pachtverhältnisse.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung darüber, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben informiert 
wurden, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.65)  
2.9.7 Ein Eingeber beanstandet, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Die ortsübliche Auslegung der Pläne erfolgt im Kundenzentrum des Stadthauses 3. Für 
weitergehende Informationen können die Pläne auch im Internet eingesehen werden.  
Beschlussvorschlag:  
Der Beanstandung, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden,  wird nicht 
gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.66)  
2.9.8 Zwei Eingeber sind der Auffassung, dass die Eschstraße nicht in eine 
Hauptverkehrsstraße umgewandelt werden kann, da der Abschnitt zwischen 
Münsterstraße und Silberbrink nach KAG abgerechnet wurde.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Es ist zutreffend, dass der jetzt vorhandene Ausbau nach den Bestimmungen des KAG 
NW abgerechnet wurde. Von den Anliegern wurden Beiträge erhoben.  
Die Gemeinde kann nach der Abrechnung von Baumaßnahmen Änderungen an der 
Straße vornehmen, wenn dies durch Zeitablauf oder eine veränderte Verkehrssituation 
im gemeindlichen Interesse liegt.  
Beschlussvorschlag:  
Der Auffassung, die Eschstraße könne nicht zur Hauptverkehrsstraße umgewandelt 
werden, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG 
abgerechnet wurde, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.67)  
2.9.9 Fünf Eingeber sind der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und 
Fakten nicht hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Alle für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten sind in der Begründung zum 
Bebauungsplan genannt. Vertiefende Angaben sind aus den f ür den Bebauungsplan 
erstellten Fachgutachten, die auch Bestandteil der Offenlegung waren, ersichtlich.  
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 38 von 39

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Beschlussvorschlag:  
Der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht 
hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden, wir nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.68)  
2.9.10 Ein Eingeber ist der Meinung, dass Planungsfehler und Absprachemängel zw ischen 
den beiden Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße vorliegen.  
Stellungnahme der Verwaltung:  
Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den Baulastträgern der 
Umgehungsstraße und Eschstraße liegen nicht vor.  
Beschlussvorschlag:  
Der Meinung, es gäbe Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den beiden 
Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße, wird nicht gefolgt.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.69)  
3. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Detailplanung ist es geboten, die innere 
Aufteilung der Verkehrsfläche im westlichen Teilbereich dahingehend zu ändern, dass 
der ursprünglich am nördlichen Plangebietsrand vorgesehene Entwässerungsgraben in 
die Mitte verlegt wird und stattdessen der gemeinsame Geh - und Radweg an den 
nördlichen Rand des Plangebiets rückt. Die Änderung betrifft nur den Teilbereich 
westlich der Wohnbebauung am Tönne- Vormann-Weg. Die Lage der Kfz -Fahrstreifen, 
die Festsetzungen zu den anzupflanzenden Bäumen und die festgesetzten 
Lärmschutzwände werden nicht verändert.  Die vorgesehenen Änderungen beziehen 
sich lediglich auf die innere Einteilung der Verkehrsfläche. Eine erneute Offenlegung ist 
daher nicht erforderlich.  
(Anlage 1, Beschlusspunkt 1.3)  
 
STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 39 von 39

V-0424-2015-Anlage-3-Beschlussvorschlaege-II

20928 Zeichen

Anlage 3  
zur Vorlage Nr. V/0424/2015  
  
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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
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Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533:  
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Hier: Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten 
Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs im Rahmen des ergänzenden 
Verfahrens im Sinne von § 214 (4) BauGB  
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.  533: 
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) wird wie folgt 
Beschluss gefasst:  
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und 
untereinander wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwur f des 
Bebauungsplans Nr. 533 nicht gefolgt:  
 
1.1.1 Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorlieg e (Anlage 4, 
Punkt 2.1.1).  
 
1.1.2 Der A uffassung, die Tagesbelastung auf der Eschstraße sei nicht sachgerecht 
ermittelt worden (Anlage 4, Punkt 2.1.2).  
 
1.1.3 Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße 
Nord sei nicht plausibel (Anlage 4, Punkt 2.1.3).  
 
1.1.4 Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastung en auf den einzelnen Abschnitte n 
der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 4, Punkt 2.1.4).  
 
1.1.5 Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße –  Am Borggarten – 
Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage  4, 
Punkt 2.1.5).  
 
1.1.6 Der Auffassung, dass die Verkehre aus Osten nicht hinreichend ermittelt wurden 
(Anlage 4, Punkt 2.1.6).  
 
1.1.7 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor  südlich der 
Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig 
ermittelt worden (Anlage 4, Punkt 2.1.7).  
 
1.1.8 Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die 
Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ (Anlage  4, 
Punkt 2.1.8).  
 
1.1.9 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im 
Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden 
(Anlage 4, Punkt 2.1.9).  
 
1.1.10 Dem Zweifel an der Richtigkeit der H öhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 4, Punkte 2.1.10 und 2.1.11).  
 
1.1.11 Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch wie prognostiziert 
(Anlage 4, Punkt 2.1.12).  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung  
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 1 von 8

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
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1.1.12 Der Auffassung, das verwe ndete Abwägungsmaterial sei überholt (Anlage  4, 
Punkt 2.1.13).  
 
1.1.13 Der Auffassung, dass der Planfall „Anbindung Wolbecker Windmühle“ nicht 
hinreichend geprüft wurde (Anlage 4, Punkt 2.1.14).  
 
1.1.14 Der Auffassung, dass die Eschstraße für den innerörtlichen Verkehr aufgrund der 
Länge des Verkehrsweges keine Alternative darstellt (Anlage 4, Punkt 2.1.15).  
 
1.1.15 Der Auffassung, dass im Vorfeld keine spezifi zierten Verkehrserhebungen nach Ziel-, 
Quell- und Binnenverkehr durchgeführt wurden (Anlage 4, Punkt 2.1.16).  
 
1.1.16 Der Auffassung, dass für die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungs konzepts 
ein Ausbau der Eschstraße nicht erforderlich sei (Anlage 4, Punkt 2.1.17).  
 
1.1.17 Der Beanstandung, dass kei ne alternativen Streckenverläufe untersucht wurden 
(Anlage 4, Punkt 2.1.18).  
 
1.1.18 Der Beanstandung, dass keine aktuellen Verkehrszählungen zugrunde gelegt wurden 
(Anlage 4, Punkt 2.1.19).  
 
1.1.19 Der Beanstandung, dass der Unterschied zwischen den Verkehrsbelastungen der 
Planfeststellung und der Verwaltungsvorlage V/0986/2003 mehr als 50% betr ägt und 
daher die Verkehrswerte widersprüchlich sind (Anlage 4, Punkt 2.1.20).  
 
1.1.20 Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße keine wesentliche Entlastung des 
Ortskerns bringe (Anlage 4, Punkt 2.1.21).  
 
1.1.21 Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die 
Eschstraße anzubinden (Anlage 4, Punkt 2.1.22).  
 
1.1.22 Der Beanstandung, dass keine Alternativlösungen ohne Ausbau der Eschstraße 
untersucht wurden (Anlage 4, Punkt 2.1.23).  
 
1.1.23 Der Befürchtung dass ein Ausbau der Eschstraße Verkehrsströme von Hiltrup nach 
Telgte anziehe (Anlage 4, Punkt 2.1.24).  
 
1.1.24 Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße und durch die Anbindung 
an die Umgehungsstraße zusätzlicher regionaler und überregionaler Verkehr 
angezogen wird (Anlage 4, Punkt 2.1.25).  
 
1.1.25 Der Auffassung, Anreize zur Nutzung alternativer Verkehrsmittel zu schaffen 
(Anlage 4, Punkt 2.1.26).  
 
1.1.26 Der Befürchtung, dass die Straße Am Borggarten durch den Ausbau der Esc hstraße 
stärker belastet wird (Anlage 4, Punkt 2.1.27).  
 
1.1.27 Der Befürchtung, dass Silberbrink und Lerschmehr als Zubringer zur Münsterstraße 
genutzt werden und dadurch i hren Charakter als Wohnstraßen verlieren (Anlage 4, 
Punkt 2.1.28).  
 
1.1.28 Der Auffassung, dass die Eschstraße nicht zur Entlastung der Münsterstraße höher 
belastet werden kann (Anlage 4, Punkt 2.1.29).  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung  
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 2 von 8

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1.1.29 Der Auffassung, dass die Verkehrsuntersuchung nicht nach Ziel-, Quell-, Binnen- und 
Durchgangsverkehr unterscheidet (Anlage 4, Punkt 2.1.30).  
 
1.1.30 Der Beanstandung, dass im Planfall Anbindung Wolbecker Windmühle weder 
Methoden noch Ergebnis se in der Verkehrsuntersuchung offengelegt wurden 
(Anlage 4, Punkt 2.1.31).  
 
1.1.31 Der Beanstandung, dass eine Begründung zur Aufstufung der Eschstraße zur 
Kreisstraße fehle (Anlage 4, Punkt 2.1.32).  
 
1.1.32 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße der überörtliche Verkehr aus 
Telgte und Everswinkel in den Ort geleitet wird und durch das hohe 
Verkehrsaufkommen Wolbeck zweigeteilt wird (Anlage 4, Punkt 2.1.33).  
 
1.1.33 Der Auff assung, dass ohne einen kostspieligen Umbau des Knotenpunkts 
Münsterstraße / Am Borggarten / Eschstraße das zu erwartende Verkehrsaufkommen 
nicht abgewickelt werden kann (Anlage 4, Punkt 2.1.34).  
 
1.1.34 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein kostspieliger Umbau des 
Knotenpunkts Telgter Straße / Am Borggarten / Zur Walbeke notwendig wird 
(Anlage 4, Punkt 2.1.35).  
 
1.1.35 Der Auffassung, dass keine Prognosen darüber vorliegen, wie sich der Verkehr im 
Ortskern verändert, wenn die Eschstraße nicht gebaut wird (Anlage 4, Punkt 2.1.36).  
 
1.1.36 Der Auffassung, dass es sich bei der Verkehrsuntersuchung Wolbeck um eine 
kleinräumige Verkehrsuntersuchung handelt, und das Verkehrssimulationsverfahren 
deshalb nicht eingesetzt werden kann (Anlage 4, Punkt 2.1.37).  
 
1.1.37 Der Anregung, die Kampagne „Kopf an –  Motor aus“ durchzuführen (Anlage  4, 
Punkt 2.2.1).  
 
1.1.38 Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für andere 
Maßnahmen zu verwenden (Anlage 4, Punkt 2.2.2).  
 
1.1.39 Der Auffassung, die Haushaltsmittel  anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die 
Reparatur von Straßen zu verwenden (Anlage 4, Punkt 2.2.3).  
 
1.1.40 Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die 
Beseitigung von Hochwasserschäden an Straßen und Gebäuden zu verw enden 
(Anlage 4, Punkt 2.2.4).  
 
1.1.41 Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die 
Gestaltung des Ortskerns zu verwenden (Anlage 4, Punkt 2.2.5).  
 
1.1.42 Der Auffassung, der Sparvorschlag aus dem Bürgerhaushalt sei ignoriert worden  
(Anlage 4, Punkt 2.2.6).  
 
1.1.43 Der Anregung, dass kein Geld für die Eschstraße ausgegeben werden sollte 
(Anlage 4, Punkt 2.2.7).  
 
1.1.44 Der Befürchtung, dass für den Rückbau der vorhandenen 
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erneut Anliegerbeiträge erhoben werden 
(Anlage 4, Punkt 2.2.8).  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung  
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 3 von 8

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1.1.45 Der Beanstandung, dass sich die Kosten für den Ausbau der Eschstraße seit der 
ersten Planung von 1,2 Mio. € auf 3,0 Mio. € erhöht haben (Anlage 4, Punkt 2.2.9).  
 
1.1.46 Der Auffassung, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im ausgebauten 
Teilabschnitt der Eschstraße nicht beseitigt werden können, da diese von den 
Anliegern bezahlt wurden (Anlage 4, Punkt 2.2.10).  
 
1.1.47 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein Naherholungsgebiet / 
Landschaftsschutzgebiet unwiederbringlich zerstört wird und sich dadurch der 
Erholungs- und Freizeitwert verschlechtert (Anlage 4, Punkt 2.3.1).  
 
1.1.48 Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der 
Hochwassersituation ergibt (Anlage 4, Punkt 2.3.2).  
 
1.1.49 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein schutzwürdiger  
Plaggenesch zerstört wird und der Eingriff nicht ausgleichbar sei  (Anlage 4, 
Punkt 2.3.3).  
 
1.1.50 Der Ansicht, dass Lärm und Abgase das Landschaftsschutzgebiet belasten 
(Anlage 4, Punkt 2.3.4).  
 
1.1.51 Der Befürchtung, das s durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine 
Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintritt (Anlage 4, 
Punkt 2.3.5).  
 
1.1.52 Der Auffassung, dass die Gärten an Erholungswert verlieren (Anlage 4, Punkt 2.3.6).  
 
1.1.53 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Feinstaubbelastung zunimmt 
und dies bei der Planung nicht berücksichtigt worden sei (Anlage 4, Punkt 2.3.7).  
 
1.1.54 Der Auffassung, dass durch den Straßenaus bau eine Gefährdung und Vertreibung 
von Tieren erfolgt (Anlage 4, Punkt 2.3.8).  
 
1.1.55 Der Auffassung, dass der geplante Ausbau der Eschstraße den Zielsetzungen des 
Landschaftsschutzgebiets „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker 
Tiergarten“ widerspricht (Anlage 4, Punkt 2.3.9).  
 
1.1.56 Der Auffassung, dass durch die Planung die Zugänglichkeit des Friedhofs, 
insbesondere für ältere Menschen erschwert wird (Anlage 4, Punkt 2.4.1).  
 
1.1.57 Der Ansicht, dass die Anzahl der Parkplätze nach Ausbau der Eschstraße nicht mehr 
ausreichend sei (Anlage 4, Punkt 2.4.2).  
 
1.1.58 Der Auffassung, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs 
erhalten bleiben muss und eine Verlegung der Parkplätze an die Zufahrt zum 
Recyclinghof nicht sinnvoll ist (Anlage 4, Punkt 2.4.3).  
 
1.1.59 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Friedhofsruhe gestört 
wird (Anlage 4, Punkt 2.4.4).  
 
1.1.60 Dem Vorschlag, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und 
anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den 
vorhandenen Friedhofsparkplatz zu erweitern (Anlage 4, Punkt 2.4.5).  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung  
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 4 von 8

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1.1.61 Der Befürchtung, dass der Ausbau der Eschstraße ein erhebliches 
Gefährdungspotential für den Schülerverkehr nach sich zieht (Anlage 4, Punkt 2.5.1).  
 
1.1.62 Der Ansicht, dass sich beim Ausfahren aus den privaten Stichstraßen künftig 
Probleme ergeben (Anlage 4, Punkt 2.5.2).  
 
1.1.63 Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße für zahlreiche Anwohner, Schüler 
und Radfahrer schwerwiegende Beeinträchtigungen und Gefährdungen beinhaltet 
(Anlage 4, Punkt 2.5.3).  
 
1.1.64 Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße eine Gefahrenquelle für 
Friedhofsbesucher darstellt (Anlage 4, Punkt 2.5.4).  
 
1.1.65 Der Auffassung, dass die geplante Geschwindigkeit von 50 km/h zu hoch ist und die 
Zahl von schwerverletzten und getöteten Menschen, insbesondere von Kindern 
ansteigen wird (Anlage 4, Punkt 2.5.5).  
 
1.1.66 Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Verkehrssituation 
insbesondere für Radfahrer unsicherer wird (Anlage 4, Punkt 2.5.6).  
 
1.1.67 Der Ansicht, dass die Ampelanlage am Knotenpunkt Eschstraße / Umgehungsstraße 
für Radfahrer und Fußgänger ein Gefährdungspotential beinhaltet und deshalb durch 
einen Kreisverkehr ersetzt werden sollte (Anlage 4, Punkt 2.5.7).  
 
1.1.68 Der Auffassung, dass als Querungshilfen für den Schülerverkehr ausschließlich 
Verkehrsinseln und keine Anforderungsampeln vorgesehen sind (Anlage 4, 
Punkt 2.5.8).  
 
1.1.69 Der Ansicht, dass durch die Anhebung des Geschwindigkeitsniveaus ein sicheres 
Ausfahren aus den Grundstücksausfahrten nicht mehr möglich ist (Anlage  4, 
Punkt 2.5.9).  
 
1.1.70 Der Ansicht, dass durch die Verkehrszunahme auf der Straße Am Borggarten das 
Überqueren der Straße insbesondere für Kinder und Senioren schwieriger wird und 
dadurch das Gefährdungspotential gesteigert wird (Anlage 4, Punkt 2.5.10).  
 
1.1.71 Der Ansicht, dass aufgr und der starken Nutzung der Eschstraße durch Radfahrer, 
Fußgänger und Jogger ein einseitiger Geh - und Radweg im Bereich des Friedhof s 
unzureichend und konfliktträchtig ist (Anlage 4, Punkt 2.5.11).  
 
1.1.72 Der Auffassung, dass die Eschstraße nicht zur Kreisstraße aufgestuft werden darf  
(Anlage 4, Punkt 2.6.1).  
 
1.1.73 Der Anregung, die Tempo -30-Zone und die Rechts -vor-Links-Regelung 
beizubehalten (Anlage 4, Punkt 2.6.2).  
 
1.1.74 Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw -Verkehr zu sperren  (Anlage 4, 
Punkt 2.6.3).  
 
1.1.75 Der Anregung, neben der Eschstraße auch die Straße Am Berler Kamp für den Lkw -
Verkehr zu sperren, da die Gewerbeflächen auch über die gut ausgebaute Hiltruper 
Straße erreicht werden können (Anlage 4, Punkt 2.6.4).  
 
1.1.76 Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschut zwände die Landschaft verschandeln  
(Anlage 4, Punkt 2.7.1).  
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung  
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 5 von 8

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1.1.77 Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschutzwände die Gärten verschatten  
(Anlage 4, Punkt 2.7.2).  
 
1.1.78 Dem Einwand eines Eingebers, dass im Bereich seines Hauses am Tönne- Vormann-
Weg die Lärmschut zwand nur in 2,50  m Höhe geplant ist, während in anderen 
Bereichen 3,50 m Höhe vorgesehen sind (Anlage 4, Punkt 2.7.3).  
 
1.1.79 Der Meinung, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen für die Schlafräume im 
Dachgeschoss für die Anwohner am Silberbrink nicht ausreichend sind (Anlage 4, 
Punkt 2.7.4).  
 
1.1.80 Der Befürchtung, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs - und 
Fluchtwege versperrt werden (Anlage 4, Punkt 2.7.5).  
 
1.1.81 Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschutzwände die Belichtung der 
Wohnräume negativ beeinflussen (Anlage 4, Punkt 2.7.6).  
 
1.1.82 Dem Einwand, dass am Haus Silberbrink 7 höhere Immissionswerte zu erwarten sind 
(Anlage 4, Punkt 2.7.7).  
 
1.1.83 Der Ansicht, dass sich durch die Anhebung der Geschwindigkeit und durch die  
Zunahme des Pkw - und Lkw-Verkehrs die Lärmbelastung drastisch verschärfen wird  
(Anlage 4, Punkt 2.7.8).  
 
1.1.84 Dem Einwand, dass zwischen Silberbrink und Münsterstraße kein Lärmschutz 
vorgesehen ist (Anlage 4, Punkt 2.7.9).  
 
1.1.85 Dem Einwand, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die Radfahrer - und 
Fußgänger-LSA in Höhe des Friedhofs nicht berücksichtigt wurde (Anlage 4, 
Punkt 2.7.10).  
 
1.1.86 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das 
Grundstück einen Wertverlust erfahren (Anlage 4, Punkt 2.8.2).  
 
1.1.87 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mehr Bürger negativ 
betroffen seien, als in der jetzigen Ortsdurchfahrt (Anlage 4, Punkt 2.8.3).  
 
1.1.88 Dem Einwand, dass die verkehrsplanerisch beabsichtigte Umgestaltung der 
Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink nicht im Bebauungsplan Nr.  533 
dargelegt wurde (Anlage 4, Punkt 2.8.4).  
 
1.1.89 Der Auffassung, der geplante Ausbau der Eschstraße sei überdimensioniert  
(Anlage 4, Punkt 2.8.5).  
 
1.1.90 Dem Einwand, dass der Bebauungsplan keine Maßnahmen zur Unterbindung des 
regionalen und überregionalen Verkehrs auf der Eschstraße enthält  (Anlage 4, 
Punkt 2.8.7).  
 
1.1.91 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße der Ort zweigeteilt wird  
(Anlage 4, Punkt 2.8.8).  
 
1.1.92 Dem Einwand, dass durch den Ausbau der Eschstraße und den damit verbundenen 
Anstieg der Verkehrsbelastung Schäden an den Gebäuden entstehen  (Anlage 4, 
Punkt 2.8.9).  
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung  
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 6 von 8

Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
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1.1.93 Dem Einwand, dass Bürger im Bereich Goldbrink, Silberbrink und Kupferbrink 
getäuscht wurden, da der geplante Straßenausbau nicht angekündi gt wurde  
(Anlage 4, Punkt 2.8.10).  
 
1.1.94 Dem Einwand, dass das Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg künftig in Notfällen nur 
noch über den Tönne- Vormann-Weg erreichbar ist, da die Feuerwehrzufahrten von 
der Eschstraße aus entfallen (Anlage 4, Punkt 2.8.11).  
 
1.1.95 Dem Vors chlag, die Lichtzeichenanlage am Knotenpunkt Eschstraße / 
Umgehungsstraße wieder abzubauen und stattdessen eine Fußgänger - und 
Radfahrerbrücke im Zuge der Eschstraße zu bauen (Anlage 4, Punkt 2.8.12).  
 
1.1.96 Der Ansicht, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im  Abschnitt zwischen 
Münsterstraße und Silberbrink erhalten bleiben müssen (Anlage 4, Punkt 2.8.13).  
 
1.1.97 Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße 19 für die 
Anlage von Parkplätzen zurückzukaufen (Anlage 4, Punkt 2.8.14).  
 
1.1.98 Der An regung, die Eschstraße in einer geringeren Breite auszubauen (Anlage 4, 
Punkt 2.8.15).  
 
1.1.99 Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 
BauGB nicht erforderlich sei (Anlage 4, Punkt 2.9.1).  
 
1.1.100 Der Auffassung, dass eine Vor gabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante 
Ortsumgehung nicht gegeben ist (Anlage 4, Punkt 2.9.2).  
 
1.1.101 Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung 
hat und daher im Sinne des § 1 Abs.  3 BauGB nicht erforderlich ist  (Anlage 4, 
Punkt 2.9.3).  
 
1.1.102 Der Auffassung, dass der vordere Teil der Eschstraße in den Geltungsbereich des 
Bebauungsplans hätte einbezogen werden müssen (Anlage 4, Punkt 2.9.4).  
 
1.1.103 Der Auffassung, dass die Planfeststellung zur Umgehungsstraße mit dem Ausbau der 
Eschstraße (ca. 150 m) ohne rechtliche Grundlage erfolgte, da der Bebauungsplan 
noch keine Rechtskraft erlangt hatte (Anlage 4, Punkt 2.9.5).  
 
1.1.104 Der Auffassung, der Bebauungsplan sei abwägungsfehlerhaft, da keine Alternativen 
ohne Ausbau und Anbindung der Eschstraße geprüft wurden (Anlage 4, Punkt 2.9.6).  
 
1.1.105 Der Auffassung, dass der Bebauungsplan solange zurückgestellt werden sollte, bis 
Erfahrungen über die Entlastungswirkung durch die Umgehungsstraße vorliegen  
(Anlage 4, Punkt 2.9.7).  
 
1.1.106 Der Auffassung , dass vor der Entscheidung über den Ausbau der Eschstraße 
zunächst eine Entscheidung über ein Ortskernkonzept erfolgen muss  (Anlage 4, 
Punkt 2.9.8).  
 
1.1.107 Der Beanstandung, dass der Bebauungsplan nicht in der Bezirksverwaltung Südost 
ausgelegt wurde (Anlage 4, Punkt 2.9.9).  
 
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung  
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 7 von 8

Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STA DT MUNSTER
1.2 Den nachfolgenden Anregungen wird außerhalb des Verfahrens zum Entwurf des 
Bebauungsplans Nr. 533 gefolgt:  
 
1.2.1 Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und 
Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der 
Baumaßnahme mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen (Anlage 4, Punkt 1.2.1).  
 
1.2.2 Der Anregung der münsterNetz GmbH, bei den Tiefbauarbeiten sicherzustellen, dass 
keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsleitungen eintreten (Anlage 4, 
Punkt 1.3.1).  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung  
im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 8 von 8

Beschlussvorlage

9712 Zeichen

V/0424/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
1. Beschluss über die Stellungnahmen 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.06.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533: Wol-
beck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) wird wie folgt Beschluss ge-
fasst: 
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterei-
nander werden über die Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung die in Anlage 1 
aufgeführten Beschlüsse gefasst. 
 
1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterei-
nander werden über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im ergänzen-
den Verfahren die in Anlage 3 aufgeführten Beschlüsse gefasst. 
 
2.  Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink 
und Ortsumgehung)“ wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemein-
deordnung NRW als Satzung beschlossen.  
 
Die Begründung mit Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen.  
 
Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 533 treten die Bebauungspläne Nr. 213 Teilab-
schnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten und Nr. 
389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink teilweise außer Kraft.  
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0424/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Witt / Herr Hülk 
Ruf: 
492 61 57 / 492 61 90 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.05.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0424/2015 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Durch die Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten. 
 
 
Begründung: 
1. Verfahrensschritt 1. - Offenlegung 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 533 be-
schlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 10.10.2011 bis zum 10.11.2011 öffentlich 
ausgelegen. Zu dieser Offenlegung wurden die in Anlage 2 dargestellten Stellungnahmen vorge-
tragen. 
 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 entsprechend den in Anlage 1 aufgeführten Be-
schlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.69 und 1.2.1. bis 1.2.5 und 1.3 Beschluss gefasst (siehe Vorlage 
Nr. V/0547/2013) und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. 
 
Aufgrund der Detailplanung war es geboten, die innere Aufteilung der Verkehrsfläche im westli-
chen Teilbereich dahingehend zu ändern, dass der ursprünglich am nördlichen Plangebietsrand 
vorgesehene Entwässerungsgraben in die Mitte verlegt und stattdessen der gemeinsame Geh- 
und Radweg an den nördlichen Rand des Plangebiets rückt. Die Änderung betrifft nur den Teilbe-
reich westlich der Wohnbebauung am Tönne-Vormann-Weg. Die Lage der Kfz-Fahrstreifen, die 
Festsetzungen zu den anzupflanzenden Bäumen und die festgesetzten Lärmschutzwände wurden 
nicht verändert. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich lediglich auf die innere Einteilung 
der Verkehrsfläche.  
 
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster am 04.10.2013 ist der Bebauungs-
plan in Kraft getreten. 
 
2. Verfahrensschritt 2 – Erneute Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens 
im Sinne von § 214 (4) BauGB 
 
1. Anlass 
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533 hat wie unter Punkt 1 dargestellt öffentlich ausgelegen. 
Die Offenlegungsbekanntmachung geht qualitativ deutlich über das bis dahin erforderliche Maß 
hinaus indem, die  
 vorhandenen umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern Menschen, Pflanzen 
und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kulturgüter und 
sonstige Sachgüter; sowie 
 die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sons-
tigen Träger öffentlicher Belange 
in der Bekanntmachung angezeigt wurden. 
 
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.07.2013 (4 CN 3.12) entschieden, dass die ortsübliche 
Bekanntmachung der Auslegung auch schlagwortartige Informationen darüber enthalten muss, 
welche Umweltbelange in den verfügbaren Stellungnahmen behandelt werden. Diese Rechtspre-
chung lag zum Zeitpunkt der Offenlegungsbekanntmachung bei diesem Verfahren (2011) noch 
nicht vor. 
 
Eine zwischenzeitlich eingereichte Normenkontrollklage zum Bebauungsplan Nr. 533 basiert der-
zeit allein auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Offenlegungsbekanntmachung.  
 
2. Ergänzendes Verfahren 
Nach einer fachanwaltlichen, die Verwaltung beratenden Stellungnahme kann nicht sicher ausge-
schlossen werden, dass die in 2011 durchgeführte Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 533 nicht 
den zwischenzeitlich gerichtlich neu festgelegten Anforderungen an die Hinweise auf die Arten der 
Umweltinformationen entsprochen hat.

- 3 - 
V/0424/2015 
 
Unter Berücksichtigung der veränderten rechtlichen Situation, sollten in einem „ergänzenden Ver-
fahren“ gemäß § 214 (4) BauGB, mögliche formale Mängel im Aufstellungsverfahren ausgeräumt 
werden indem die Offenlegung des Bebauungsplanes wiederholt wird. Dieses ergänzende Verfah-
ren räumt etwaige Zweifel an der formellen Wirksamkeit des Bebauungsplanes aus und wirkt vor 
diesem Hintergrund prophylaktisch planwirksamkeitserhaltend. 
 
Diese erneute 2. Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens fand vom 29.09. bis 
29.10.2014 statt. Zu dieser Offenlegung wurden die in Anlage 4 dargestellten Stellungnahmen vor-
getragen, über die entsprechend den in Anlage 3 aufgeführten Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 
1.1.107 und 1.2.1. und 1.2.2 Beschluss gefasst werden soll.  
 
3. Abwägung und Beschlüsse 
Nach der 1. Offenlegung und der erneuten Offenlegung im ergänzenden Verfahren ist über alle im 
vorliegenden Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen Beschluss zu fassen.  
 
Die vorgetragenen Stellungnahmen zu den einzelnen Offenlegungen überschneiden und ergänzen 
sich teilweise oder werden mit unterschiedlichen Argumenten modifiziert. Teilweise wurden aber 
auch einzelne Stellungnahmen nur in je einem der Offenlegungsverfahren vorgetragen. 
 
Im Zusammenhang mit der ergänzenden öffentlichen Auslegung wurden die zum Ausbau der 
Eschstraße durchgeführten Gutachten und Untersuchungen erneut überprüft: 
 Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
 Schalltechnische Untersuchung 
 Landschaftspflegerischer Begleitplan 
 Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von Amphibien an der Eschstraße 
 Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Eschstraße 
 
Die Überprüfung ergab, dass die in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellten Ergebnisse 
der Gutachten und Prognosen unverändert Bestand haben und keiner Änderung bedürfen. 
Gleichwohl wurden die Stellungnahmen der Verwaltung –siehe Anlage 2 der Vorlage- redaktionell 
ergänzt und an die neuerliche Beschlussfassung zur erneuten Offenlegung angepasst. 
 
Insoweit stehen auch aus heutiger Sicht keine städtebaulichen Belange der in 2013 erfolgten Ab-
wägung und den damals gefassten Beschlüssen entgegen. Insofern sind die damals gefassten 
Beschlüsse auch nach erneuter Abwägung der unterschiedlichen Belange, aus städtebaulicher 
und planungsrechtlicher Sicht unverändert aktuell.  
 
Um die notwendigen Beschlüsse zu den Stellungnahmen auch für die Bürgerinnen und Bürger 
transparent und rechtssicher darzustellen zu können soll über die Stellungnahmen aus den beiden 
Offenlegungen getrennt beschlossen werden. Einige Stellungnahmen, die bereits zur ersten Offen-
legung vorgetragen worden waren, wurden zur erneuten Offenlegung – inhaltlich gleich oder ähn-
lich lautend – erneut vorgetragen. Hieraus resultiert, dass es nach der Abwägung der unterschied-
lichen Belange auch bei den Beschlussvorschlägen (Anlagen 1 und 3) zu inhaltlichen Überschnei-
dungen kommt. 
 
Nach erneuter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter-
einander soll über die Stellungnahmen aus der 1. Offenlegung entsprechend den Be-
schlussvorschlägen der Anlage 1 Beschluss gefasst werden. Über die Stellungnahmen aus 
der erneuten Offenlegung im ergänzenden Verfahren soll entsprechend den Beschlussvor-
schlägen der Anlage 3 Beschluss gefasst werden. 
 
Da die vorstehenden Beschlussvorschläge zur ergänzenden Offenlegung keine Änderungen 
und Ergänzungen des Bebauungsplanes beinhalten, kann gemäß Beschlussvorschlag 2 der 
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden.

- 4 - 
V/0424/2015 
Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 
Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher 
Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit Rechtskraft des neuen Plans treten diese 
Bebauungspläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Fest-
setzungen in den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben.  
 
Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen 
Kosten. 
 
Weitere Einzelheiten können den beigefügten Anlagen entnommen werden.  
 
In Vertretung 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung 
2. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung 
3. Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung im ergänzenden Verfah-
ren 
4. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung im ergänzenden Verfahren 
5. Begründung zum Bebauungsplan 
6. Plan (Verkleinerung)

V-0424-2015-Anlage-1-Beschlussvorschlaege-I

13809 Zeichen

Anlage 1  
zur Vorlage Nr. V/0424/2015  
  
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
STA DT MUNSTER
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533:  
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
Hier: Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der er sten Offenlegung 
des Bebauungsplanentwurfs  
1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr.  533: 
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) wird wie folgt 
Beschluss gefasst:  
 
1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und priv aten Belange gegeneinander und 
untereinander wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des 
Bebauungsplans Nr. 533 nicht gefolgt:  
 
1.1.1 Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorliege (Anlage 2, Punkt 
2.1.1).  
 
1.1.2 Der Auffassung, die Tagesbelast ung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht 
ermittelt worden (Anlage 2, Punkt 2.1.2).  
 
1.1.3 Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße 
Nord sei nicht plausibel (Anlage 2, Punkt 2.1.3).  
 
1.1.4 Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten 
der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 2, Punkt 2.1.4).  
 
1.1.5 Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße –  Am Borggarten – 
Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage 2, Punkt 
2.1.5).  
 
1.1.6 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der 
Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig 
ermittelt worden (Anlage 2, Punkt 2.1.6).  
 
1.1.7 Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die 
Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 2, 
Punkt 2.1.7).  
 
1.1.8 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im 
Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden 
(Anlage 2, Punkt 2.1.8).  
 
1.1.9 Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im 
Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 2, Punkt 2.1.9).  
 
1.1.10 Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch, wie prognostiziert 
(Anlage 2, Punkt 2.1.10).  
 
1.1.11 Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung 
zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und 
Lerschmehr geführt werde (Anlage 2, Punkt 2.1.11).  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung  
Seite 1 von 5

Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
STA DT MUNSTER
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
1.1.12 Der Anregung, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, z. B. 
das Fahrrad, zu fördern (Anlage 2, Punkt 2.1.12).  
 
1.1.13 Der Auffassung, eine Anbindung der Eschstraße sei nicht erforderlich, da der Weg 
über andere Straßen zumutbar ist (Anlage 2, Punkt 2.1.13).  
 
1.1.14 Der Ansicht, dass ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und 
Mautumgeher über die Eschstraße geleitet werden (Anlage 2, Punkt 2.1.14).  
 
1.1.15 Dem Vorschlag, anstelle der Eschs traße die Straße Wolbecker Windmühle an die 
Umgehungsstraße anzubinden (Anlage 2, Punkt 2.1.15).  
 
1.1.16 Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbelastung 
auf der Straße Am Borggarten zunehmen werde (Anlage 2, Punkt 2.1.16).  
 
1.1.17 Der Ansicht, die Verkehrsprognosen zum Ausbau der Umgehungsstraße und zum 
Bebauungsplan seien widersprüchlich (Anlage 2, Punkt 2.1.17).  
 
1.1.18 Der Ansicht, dass keine spezifischen Erhebungen des Ziel -, Quell - und 
Binnenverkehrs durchgeführt wurden (Anlage 2, Punkt 2.1.18).  
 
1.1.19 Der Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden 
Verkehrserhebungen veraltet seien (Anlage 2, Punkt 2.1.19).  
 
1.1.20 Der Ansicht, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße in der 
Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt wurde 
(Anlage 2, Punkt 2.1.20).  
 
1.1.21 Der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz -von-
Waldeck-Straße und die Dirk -von-Merveldt-Straße erfolgen könne, wenn die dort 
vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden (Anlage 2, Punkt 2.1.21).  
 
1.1.22 Dem Einwand, der Sparvorschlag aus dem 1. Bürgerhaushalt „Keine Anbindung der 
Eschstraße an die Umgehung Wolbeck“ sei „stillschweigend gekippt“ worden 
(Anlage 2, Punkt 2.2.1).  
 
1.1.23 Der Anregung, das Geld für den Ausbau der  Eschstraße lieber für nachhaltige 
Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen auszugeben (Anlage 2, 
Punkt 2.2.2).  
 
1.1.24 Der Befürchtung, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine 
Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintrete (Anlage 2, 
Punkt 2.3.1).  
 
1.1.25 Der Auffassung, dass wegen der Zerstörung eines Naherholungsgebietes und der 
damit verbundenen Verschlechterung des Erholungs - und Freizeitwertes auf den 
Ausbau der Eschstraße verzichtet werden soll (Anlage 2, Punkt 2.3.2).  
 
1.1.26 Dem Vorschlag, als Kompensation für den Verlust der Naherholungsfunktion des 
Esch einen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke 
der Umgehungsstraße zu bauen (Anlage 2, Punkt 2.3.3).  
 
1.1.27 Der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierarten nicht 
hinreichend ermittelt wurde (Anlage 2, Punkt 2.3.4).  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung  
Seite 2 von 5

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
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Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
1.1.28 Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der 
Hochwassersituation ergebe (Anlage 2, Punkt 2.3.5).  
 
1.1.29 Der Anregung, das vorhandene Friedhofstor kombiniert mit einem Parkstreifen zu 
erhalten (Anlage 2, Punkt 2.4.2).  
 
1.1.30 Der Anregung, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und 
anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den 
vorhandenen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern (Anlage 2, Punkt 2.4.3).  
 
1.1.31 Der Ansicht, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum Recyclinghof 
nicht ausreichend seien und dass diese nicht angenommen werden (Anlage 2, 
Punkt 2.4.4).  
 
1.1.32 Der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs 
unbedingt notwendig sei und deshalb nicht entfallen solle (Anlage 2, Punkt 2.4.6).  
 
1.1.33 Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem Schulweg 
gefährdet werden (Anlage 2, Punkt 2.5.1).  
 
1.1.34 Der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos überquert werden 
kann und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt werden (Anlage 2, 
Punkt 2.5.2).  
 
1.1.35 Der Anregung, die Tempo -30-Zone und die Recht s-vor-Links-Regelung 
beizubehalten, da 50 km/h zu hoch sind (Anlage 2, Punkt 2.5.3).  
 
1.1.36 Der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als 
Querungshilfe nicht ausreichend sei (Anlage 2, Punkt 2.5.4).  
 
1.1.37 Der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig schwierig werde 
(Anlage 2, Punkt 2.5.5).  
 
1.1.38 Der Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne- Vormann-Weg / 
Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln werde (Anlage 2, 
Punkt 2.5.6).  
 
1.1.39 Der Ansicht, der geplante gemeinsame Geh-  und Radweg zwischen Silberbrink und 
Tönne-Vormann-Weg sei unzureichend (Anlage 2, Punkt 2.5.7).  
 
1.1.40 Der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs - und Fluchtwege 
versperrt werden (Anlage 2, Punkt 2.5.8).  
 
1.1.41 Den Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße künftig 
schlecht verlassen werden können (Anlage 2, Punkt 2.5.9).  
 
1.1.42 Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw -Verkehr zu sperren (Anlage 2, 
Punkt 2.6.1).  
 
1.1.43 Der Anregung, das Parken im Einmündungsbereich Tönne- Vormann-Weg zu 
verbieten (Anlage 2, Punkt 2.6.2).  
 
1.1.44 Dem Einwand, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei (Anlage 2, 
Punkt 2.7.1).  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung  
Seite 3 von 5

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Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
1.1.45 Der Beanstandung eines fehlenden Lärmschutzes zwischen Silberbrink und 
Münsterstraße (Anlage 2, Punkt 2.7.2).  
 
1.1.46 Der Befürchtung, wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen schlechter gestellt zu 
sein, als andere Anwohner (Anlage 2, Punkt 2.7.3).  
 
1.1.47 Der Befürchtung, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich Goldbrink 
eine Trichterwirkung mit Knalleffekt entstehe (Anlage 2, Punkt 2.7.4).  
 
1.1.48 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das 
Grundstück einen Wertverlust erfahre (Anlage 2, Punkt 2.8.1).  
 
1.1.49 Den Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen 
(Anlage 2, Punkt 2.8.2).  
 
1.1.50 Der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und 
Münsterstraße in die Planung einbezogen werden müsse (Anlage 2, Punkt 2.8.3).  
 
1.1.51 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden eine 
Trennwirkung entstehe (Anlage 2, Punkt 2.8.5).  
 
1.1.52 Der Anregung, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die 
Planung einzubeziehen (Anlage 2, Punkt 2.8.8).  
 
1.1.53 Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 
zurückzukaufen (Anlage 2, Punkt 2.8.9).  
 
1.1.54 Dem Einwand, der Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden sei städtebaulich 
nicht verträglich und die städtebaulichen Belange seien ni cht hinreichend 
berücksichtigt worden (Anlage 2, Punkt 2.8.10).  
 
1.1.55 Der Auffassung, durch den Bau der Lärmschutzwände erfolge eine Beeinträchtigung 
der Gartennutzung (Anlage 2, Punkt 2.8.11).  
 
1.1.56 Der Befürchtung, dass die Drainage eines Grundstücks beeinträcht igt werde 
(Anlage 2, Punkt 2.8.13).  
 
1.1.57 Der Befürchtung, dass neben der Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau 
weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen die Landwirte zusätzlich 
belasten (Anlage 2, Punkt 2.8.14).  
 
1.1.58 Dem Einwand, dass Käufer von Grundstücken getäuscht wurden, da von einem 
Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehungsstraße nie die Rede gewesen 
sei (Anlage 2, Punkt 2.8.15).  
 
1.1.59 Dem Einspruch gegen den Wegfall des Entwässerungsgrabens (Anlage 2, 
Punkt 2.8.16).  
 
1.1.60 Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 
BauGB nicht erforderlich sei (Anlage 2, Punkt 2.9.1).  
 
1.1.61 Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante 
Ortsumgehung nicht gegeben sei (Anlage 2, Punkt 2.9.2).  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung  
Seite 4 von 5

Bebauungsplan Nr. 533  
Wolbeck – Eschstraße  
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)  
STA DT MUNSTER
Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für
1.1.62 Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung 
habe und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei (Anlage 2, 
Punkt 2.9.3).  
 
1.1.63 Der Erwartung, die Bearbeitung der Stellungnahmen und eine Gesamtabwägung 
durch einen unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen (Anlage 2, Punkt 2.9.4).  
 
1.1.64 Der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und der Bebauungsplan 
daher abwägungsfehlerhaft sei (Anlage 2, Punkt 2.9.5).  
 
1.1.65 Der Beanstandung darüber, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben 
informiert wurden (Anlage 2, Punkt 2.9.6).  
 
1.1.66 Der Beanstandung darüber, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden 
(Anlage 2, Punkt 2.9.7).  
 
1.1.67 Der Auffassung, die Eschstraße könne nicht zur Hauptverkehrsstraße umgewandelt 
werden, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG 
abgerechnet wurde (Anlage 2, Punkt 2.9.8).  
 
1.1.68 Der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht 
hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden (Anlage 2, Punkt 2.9.9).  
 
1.1.69 Der Meinung, es gäbe Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den beiden 
Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße (Anlage 2, Punkt 2.9.10).  
 
 
1.2 Den nachfolgenden Anregungen wird außerhalb des Verfahrens zum Entwurf des 
Bebauungsplans Nr. 533 gefolgt:  
 
1.2.1 Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und 
Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der 
Baumaßnahme mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen (Anlage 2, Punkt 1.2.1).  
 
1.2.2 Der Anregung, eine Überarbeitung des Eingangsbereichs des Friedhofs unter 
Berücksichtigung der Funktionalitäten sowie der Aufenthaltsqualität vor der Feierhalle 
vorzunehmen (Anlage 2; Punkt 2.4.1).  
 
1.2.3 Der Anregung, eine Neuordnung des Umfeldes der Feierhalle vorzunehmen, die auch 
eine Verbesserung der Lärmsituation beinhaltet (Anlage 2, Punkt 2.4.5).  
 
1.2.4 Der Anregung, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehungsstraße 
zu führen (Anlage 2, Punkt 2.6.3).  
 
1.2.5 Dem Vorschlag, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße zusätzliche 
Parkbuchten anzulegen (Anlage 2, Punkt 2.8.7).  
 
1.3 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwische n 
Silberbrink und Ortsumgehung)  wird dahingehend geändert,  dass im westlichen 
Teilbereich die innere Einteilung der Verkehrsfläche verändert dargestellt wird.  
 
Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung  
Seite 5 von 5

V-0424-2015-Anlage-5-Begruendung_mit_Anlage

79866 Zeichen

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Anlage 5  
zur Vorlage Nr. V/0424/2015  
  
Begründun g  
zum Bebauungsplan Nr. 533:  
Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Inhalt Seite 
1. Planungsanlass ...................................................................................................................................... 1 
2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 
3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 2 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 
3.2 Planungsrechtliche Situation ...................................................................................................... 2 
4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 
5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 4 
6. Inhalt des Bebauungsplanes .................................................................................................................. 5 
6.1 Straßenverkehrsflächen ............................................................................................................. 5 
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ..................................................... 7 
7.1  Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7 
7.2  Kurzdarstellung der Planung....................................................................................................... 7 
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 8 
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 8 
7.4.1 Menschen .......................................................................................................................... 8 
7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .......................................................................... 13 
7.4.3 Boden .............................................................................................................................. 15 
7.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 16 
7.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 16 
7.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 17 
7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 17 
7.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 18 
7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 18 
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 19 
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 19 
7.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 20 
7.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 20 
8. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 22 
9. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 23 
10. Durchführungsmaßnahmen ................................................................................................................. 23 
1. Planungsanlass 
Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) sieht vor, dass die 
Eschstraße an die Umgehungsstraße über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt 
angebunden wird. Die Eschstraße wird somit künftig als Haupterschließungsstraße auch eine 
Zubringerfunktion zur Ortsumgehung übernehmen. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist 
ein Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung erforderlich. 
Zur Verwirkl ichung dieses Planungsziels ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes 
erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 beschlossen, für den Ausbau der 
Eschstraße zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck gemäß § 2 (1) BauGB den 
Bebauungsplan Nr. 533 unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen. 
Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant z. T. die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 
Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten 
(nördlicher Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit der Rechtskraft des 
Begründung / Seite 1 von 24

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Bebauungsplanes Nr. 533 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, 
teilweise außer Kraft. 
2. Geltungsbereich 
Der Geltungsbereich umfasst den Trassenv erlauf der Eschstraße im Abschnitt zwischen 
Silberbrink im Osten und der Anschlussplanung des Landesbetriebs Straßenbau NRW im 
Westen. Die westliche Plangebietsgrenze liegt ca. 170 m östlich der geplanten Ortsumgehung 
Wolbeck. Die südliche Plangebietsgrenz e deckt sich im Wesent lichen mit dem südlichen Rand 
der Eschstraße. Die Straßenverbreiterung erfolgt nach Norden. Die Gesamtbreite der 
Straßentrasse beträgt einschließlich sämtlicher Nebenanlagen ca. 18,50 m. Im B ereich der 
Wohnbebauung Tönne- Vormann-Weg w ird die nördliche Plangebietsgrenze des 
Bebauungsplanes Nr. 533 durch den Grenzverlauf der angrenzenden Wohngrundstücke 
gebildet. Dieses entspricht der Grenze der Verkehrsfläche zum Ausbau der Eschstraße 
entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 389 vom 14.01.1994.  
Der Bebauungsplan Nr. 389 weist innerhalb seines Geltungsbereichs bereits Verkehrsflächen 
zum Ausbau der Eschstraße ab dem Silberbrink aus und enthält folgenden Hinweis: 
„Eschstraße – Anbindung an die L 585n möglich“. Da der Bebauungsplan Nr. 389 jedoch für 
den Ausbau der Eschstraße keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen festsetzt, wird der Bereich 
der Eschstraße durch den Bebauungsplan Nr. 533 überlagert, bzw. ersetzt. 
Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 533 liegen folgende Grundstücke: 
Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1,  
Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3334. 
Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 13,  
Flurstücke 1004, 1006, 1007, 1008, 1011, 1013, 1015, 1017, 1019,  
Teile der Flurstücke 74, 213, 715, 777, 976. 
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch 
einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 
3. Planungsrechtliche Situation 
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan 
Die Eschstraße ist derzeit als nicht klassifizierte Straße im Flächennutzungsplan nicht 
dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 
3.2 Planungsrechtliche Situation  
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 hat vom 10.10. bis 10.11.2011 öffentlich ausgelegen. 
Die Offenlegungsbekanntmachung geht qualitativ deutlich über das bis dahin erforderl iche Maß 
hinaus indem, die  
▪ vorhandenen umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern Menschen, 
Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, 
Kulturgüter und sonstige Sachgüter; sowie 
▪ die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und 
sonstigen Träger öffentlicher Belange 
Begründung / Seite 2 von 24

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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
in der Bekanntmachung angezeigt wurden. 
Über die während der Offenlegung vorgetragenen Stellungnahmen hat der Rat der Stadt 
Münster am 25.09.2013 Beschluss gefasst und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. 
Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster am 04.10.2013 ist der Bebauungsplan 
in Kraft getreten. 
Das Bundesverwaltungsgericht hat anlässlich eines streitigen Bebauungsplans in Baden-
Württemberg mit Urteil vom 23.07.2013 (4 CN 3.12) entschieden, dass die ortsübliche 
Bekanntmachung der Auslegung auch schlagwortartige Informationen darüber enthalten muss, 
welche Umweltbelange in den verfügbaren Stellungnahmen behandelt werden. Diese 
Rechtsprechung lag zum Zeitpunkt der Offenlegungsbekanntmachung noch nicht vor. 
Eine zwischenzeitlich eingereichte Normenkontrollklage zum Bebauungsplan basiert allein auf 
dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Offenlegungsbekanntmachung. 
Nach den Umständen kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die in 2011 
durchgeführte Offenlage des Bebauungsplans Nr. 533 noch nicht den zwischenzeitlich 
gerichtlich neu festgelegten Anforderungen an die Hinweise auf die Arten der 
Umweltinformationen entsprochen hat.  
Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass unter Berücksichtigung der veränderten 
rechtlichen Situation, nun in einem „ergänzenden Verfahren“ gemäß § 214 (4) BauGB, 
mögliche Mängel im Aufstellungsverfahren ausger äumt werden indem die Offenlegung des 
Bebauungsplans wiederholt wird. Dieses ergänzende Verfahren räumt etwaige Zweifel an der 
formellen Wirksamkeit des Bebauungsplans aus und wirkt vor diesem Hintergrund 
planwirksamkeitserhaltend. 
Im Zusammenhang mit der geplanten öffentlichen Auslegung wurden die zum Ausbau der 
Eschstraße durchgeführten Gutachten und Untersuchungen erneut überprüft: 
▪ Verkehrsuntersuchung Wolbeck 
▪ Schalltechnische Untersuchung 
▪ Landschaftspflegerische Begleitplan 
▪ Gutachten zum Vorkommen und z u Wanderbewegungen von Amphibien an der 
Eschstraße 
▪ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Eschstraße 
Die aktuelle Überprüfung ergab, dass die in der Begründung zum Bebauungsplan dargestel lten 
Ergebnisse der Gutachten und Prognosen unverändert Bestand haben.  
Dabei wurde der Umweltbericht dieser Begründung aktualisiert (siehe 7.1): 
▪ Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung (7.4.1) 
▪ Dokumentation zur Anbringung von Nistkästen (7.4.2). 
Im Rahmen der Planungen zum angrenzenden Friedhof soll die Zuf ahrt von der Eschstraße 
zum Friedhof geringfügig verlegt werden. Dies wird durch eine Verschiebung der 
Verkehrsgrünfläche innerhalb der Verkehrsfläche dargestellt, hat jedoch keine Auswirkungen 
auf die festgesetzte Verkehrsfläche des Bebauungsplanes. 
Begründung / Seite 3 von 24

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Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
4. Räumliche und strukturelle Situation 
Die Eschstraße weist derzeit je nach Abschnitt unterschiedliche Ausbaustandards aus.  
Ab der Münsterstraße ist die Eschstraße als Tempo- 30-Zone ausgewiesen. Im Abschnitt 
zwischen der Münsterstraße und Silberbrink sind ins gesamt vier Fahrbahneinengungen als 
verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut. Ferner weist die Eschstraße in diesem Abschnitt 
beidseitig sonstige (nicht benutzungspflichtige) Radwege sowie Gehwege aus. Stellenweise 
sind Parkstreifen vorhanden. Die Eschstraße übernimmt direkte Erschließungsfunktion für die 
angrenzende Bebauung. 
Im Abschnitt zwischen Silberbrink und Goldbrink weist die Eschstraße beidseitig Gehwege aus. 
In diesem Abschnitt liegen auf der Südseite die Zufahrt zum Parkplatz des Friedhofs und der 
Zugang zum Friedhof bzw. zur Leichenhalle. Östlich des Friedhofs befindet sich eine wichtige 
Fuß- und Radwegverbindung, die das nördlich der Eschstraße liegende Wohngebiet mit dem 
Zentrum Wolbeck verbindet. 
Westlich der Straße Goldbrink weist die Eschstraße keine Nebenanlagen auf. Im Abschnitt 
zwischen Goldbrink und Umgehungsstraße dient die Eschstraße der verkehrlichen 
Erschließung des städt. Recyclinghofes westlich des Friedhofs sowie im weiteren Verlauf der 
Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im Außenbereich. 
Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß-  und 
Radwegeverbindung zwischen dem nördlich der Eschstraße gelegenen Wohngebiet und dem 
Schulzentrum Wolbeck. 
Die Eschstraße selbst ist in dem zu überplanenden Abschnitt Bestandteil einer wichtigen Fuß-  
und Radwegverbindung zwischen Wolbeck und Angelmodde (Wirtshaus Hoffschulte), die 
insbesondere für den Erholungsverkehr von großer Bedeutung ist. 
5. Planungsziele 
In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarischen Beschlüssen sollen mit dem 
Bebauungsplan Nr. 533 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Eschstraße 
zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) geschaffen werden. 
Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst 
große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich 
von Wolbeck, des Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu 12.900 Kfz/24h 
(Höhe Drostenhof) außerordentlich stark belastet. Da ca. 50 % dieses Verkehrsaufkommens 
durch den Wolbecker Ziel-, Quell- und Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur Entlastung 
des Straßenzuges Münsterstraße –  Am Steintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung 
als verkehrlich attraktive Alternative geschaffen werden. Dieses sind im Norden die Eschstraße 
und im Süden die Straße Am Angelkamp.  
Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die 
Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser 
Verkehrsuntersuchung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die 
Eschstraße haupt sächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp –  Ortsumgehung – 
Eschstraße – Am Borgarten und Gegenrichtung abgewickelt werden.  
Bei einem Verzicht der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. 
Verkehre den kürzeren Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und 
damit zusätzlich den Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und 
der Hiltruper Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer 
ausfallen, als mit einer Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne 
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StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Anbindung der Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung g egenüber heute zu 
erwarten. 
Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgeschlagene Anbindung der Straße Wolbecker 
Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung keine sinnvolle Alternative dar. Der 
gewünschte Entlastungseffekt auf der Münsterstraße zwischen Hofstraße und Eschstraße 
würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1). 
Verkehrliche Entwicklung 
Entsprechend der Verkehrsuntersuchung Wolbeck (Stand: 7/2010) sind folgende verkehrl iche 
Entwicklungen im Stadtteil Münster-Wolbeck zu erwarten: 
Straßenabschnitt Status Quo 
Prognose 2025 
mit Anbindung 
Eschstraße 
Prognose 
2025 ohne 
Anbindung 
Eschstraße 
Prognose 2025 
mit Anbindung 
Wolbecker 
Windmühle 
 [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] 
Eschstraße 1.900 3.100 1.900 1.900 zwischen Münsterstraße und Silberbrink 
Eschstraße 400 3.900 500 400 zwischen Silberbrink und Goldbrink 
Eschstraße 200 4.300 200 200 westlich Goldbrink 
Münsterstraße 10.200 3.900 5.900 5.600 zwischen Hofstraße und Eschstraße 
Am Steintor 12.500 6.400 8.900 8.600 zwischen Hofstraße und Hiltruper Straße 
Hofstraße 
4.300 3.200 3.200 3.200 zwischen Münsterstraße und Telgter 
Straße 
Hiltruper Straße 
9.800 4.900 8.500 8.200 zwischen Am Steintor und Am Berler 
Kamp 
Am Berler Kamp 4.100 3.100 8.000 7.500 westlich Hiltruper Straße 
Tabelle 1: Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Wolbeck 
Quelle: Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
6. Inhalt des Bebauungsplanes 
6.1 Straßenverkehrsflächen 
Der Bebauungsplan Nr. 533 beinhaltet die Festsetzung der Verkehrsflächen zum Ausbau der 
Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung Wolbeck.  
Der Ausbau der Eschstraße ist als zweistreifige Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m 
geplant. Auf der Nordseite der Eschstraße ist ein gemeinsamer Geh-  und Radweg in einer 
Breite von 2,50 m vorgesehen, der durch einen Grünstreifen mit Baumbepflanzung von der 
Fahrbahn getrennt ist. Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Si lberbrink und Goldbrink 
wird der gemeinsame Geh- und Radweg aufgrund der beengten Verhältnisse durch einen 0,50 
m bre iten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die Trennung zwischen 
Fahrbahn und Geh-  und Radweg erfolgt in diesem Abschnitt mittels Hochbord. Nördlich des 
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Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
gemeinsamen Geh- und Radweges ist ein Grünstreifen ausgewiesen, in dem zum Schutz der 
Wohnbebauung Silberbrink 1 bis 1h der Bau einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand erfolgt. 
In einem Abschnitt von ca. 30 m westlich des Wohngebietes Tönne- Vormann-Weg bis zur 
Einmündung der Straße Silberbrink ist innerhalb des  Grünstreifens der Bau einer 
Lärmschutzwand in einer Höhe von 2,00 m bis 2,50 m ausgewiesen. Hierfür wird der 
Grünstreifen auf bis zu 5,70 m Brei te aufgeweitet, wodurch eine beidseitige Eingrünung der 
Lärmschutzwand gewährleistet ist.  
Westlich der Wohnbebauung Tönne- Vormann-Weg schließt der  Grünstreifen in einer Breite ab 
2,50 m nördlich an die Fahrbahn und daran anschließend ein offener Straßenseitengraben in 
3,00 m Breite an. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird in einer Breite von 2,50 m nördlich 
dieses Grabens geführt. Die ursprünglich hier vorgesehene Einteilung, nach der zuerst der 
gemeinsame Geh- und Radweg an den Grünstreifen und dann der offene Straßenseitengraben 
an den Geh-  und Radweg anschloss, wurde aufgr und der zwischenzeitlich erfolgten 
Detailplanung geändert.  
Der vorhandene Graben zwischen der westlichen Wohngebietsgrenze Tönne- Vormann-Weg 
und der Straße Silberbrink entfällt. Die Oberflächenentwässerung des Wohng ebietes erfolgt 
künftig über einen Regenwasserkanal, der im Zuge des Straßenausbaus in der Eschstraße 
verlegt wird. 
Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt g eführt, 
d. h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die bestehende Tempo 30- Zone auf 
der Eschstraße wird aufgehoben. Der Beginn der Tempo 30- Zone liegt künftig am Beginn der 
von der Eschstraße abzweigen Straßen. 
Aus dem Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg führen derzeit zwei Fuß-  und 
Radwegverbindungen zur Eschstraße. Beide Wege werden künftig durch die Anlage einer 
Lärmschleuse vereinigt und münden im Bereich des vorhandenen Weges westlich des 
Friedhofs auf die Eschstraße. Zur sicheren Querung der Eschstraße ist, insbesondere für den 
Schülerverkehr, die Anlage einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen. 
Eine weitere wichtige Fuß-  und Radwegeverbindung führt in Verlängerung der Straße 
Silberbrink östlich des Friedhofs in Richtung Wigbold. Zur sicheren Querung der Eschstraße 
von Fußgängern und Radfahrern ist hier die Anlage einer Bedarfsampel geplant. An dieser 
signalgeregelten Querungsstelle können auch Radfahrer in Fahrtrichtung Münsterstraße von 
dem einseitigen gemeinsamen Geh-  und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße auf den 
Radweg an der Südseite der Eschstraße wechseln. 
In ca. 170 m Abstand zur westlichen Plangebietsgrenze verläuft künftig die derzeit im Bau 
befindliche Ortsumgehung Wolbeck (L 585n). Der Planfeststellungsbeschluss vom 06. Februar 
2008 zur Ortsumgehung Wolbeck sieht vor, dass die Eschstraße mittels eines 
lichtsignalgeregelten Knotenpunktes an die Ortsumgehung angebunden wird. Der 
Planfeststellungsbeschluss regelt ebenfalls den Ausbau der Eschstraße auf einer Länge von 
ca. 170 m zwischen Ortsum gehung und der westlichen Plangebietsgrenze des 
Bebauungsplanes Nr. 533. Di e Pl anung sieht vor, dass auch der gemeinsame Geh-  und 
Radweg auf der Nordseite der Eschstraße lichtsignalgeregelt über die Ortsumgehung geführt 
wird und eine Anbindung an die bestehende Wegeverbindung der Eschstraße erhält. Damit ist 
gewährleistet, dass auch künftig eine durc hgehende Wegeverbindung für den Fußgänger - und 
Radfahrer zwischen Wolbeck und Angelmodde zur Verfügung steht. 
Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 533 wurde durch das Planungsbüro für 
Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH eine Schalltechnische Untersuchung durc hgeführt. 
Grundlage für diese Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, nach 
Begründung / Seite 6 von 24

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Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
der im Prognosejahr 2025 auf der Eschstraße je nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung 
zwischen 3.100 und 4.300 Kfz/24h zu erwarten sind. Die daraus resultierenden aktiven 
Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände zwischen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im 
Bebauungsplan festgesetzt.  
Weitere Informationen können der Schalltechnischen Untersuchung zum Ausbau der 
Eschstraße (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011) entnommen 
werden. 
7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 
7.1  Rahmen der Umweltprüfung 
Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis der bislang durchgeführten 
Prüfschritte der  Umweltprüfung gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 des 
Baugesetzbuches erstellt  worden. D em Entwurf  liegen vorhandene Daten sowie folgende 
Gutachten, die für die Planung erstellt wurden, zugrunde: 
▪ Schalltechnische Untersuchung z um Ausbau der Eschstraße (Planungsbüro für 
Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011). 
▪ Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Ausbau der Eschstraße in Münster -Wolbeck 
(Froelich & Sporbeck, 2011).  
▪ Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von A mphibien an der 
Eschstraße in Münster-Wolbeck (Nabu-Naturschutzstation Münsterland e.V., 2009), 
▪ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Eschstraße in Münster -Wolbeck 
(Froelich & Sporbeck, 2011).  
Der vorliegende Umweltbericht des Bebauungsplans wurde aktualisiert . Es sind folgende 
Ergänzungen vorgenommen worden: 
▪ Ergänzung zur schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz 
Altenberge Sitz Münster GmbH, 2014) (s. Punkt 7.4.1); 
▪ Dokumentation der im März 2014 erfolgten Anbringung von Nist kästen für den 
Feldsperling (s. Punkt 7.4.2); 
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im 
Internet (www.stadt-muenster.de/ Verkehr&Umwelt/Umweltkataster).  
Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Aus wirkungen auf die ei nzelnen 
Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbe reich 
des Bebauungsplans hinaus.  
7.2  Kurzdarstellung der Planung 
Im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck ist die Anbindung der 
Eschstraße an die Ortsumgehung vorgesehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – 
Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen 
Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraßean den planfes tgestellten 
Bereich der Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585n) geschaffen.  
Die Eschstraße soll als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur 
Ortsumgehung übernehmen. Der Ausbau soll zwischen dem Silberbrink im Osten und der 
Ortsumgehung im Westen er folgen. Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 389 „Wolbeck – 
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Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Eschstraße / Goldbrink“ ist die Verkehrsfläche für den Ausbau der Eschstraße festgesetzt und 
es erfolgt ein Hinweis auf die mögliche Anbindung an die L 585n.   
Im Bebauungsplan Nr. 533 werden im Wesentlichen die Verkehrsflächen der ausgebauten 
Eschstraße einschließlich Lärmschutzwand, der gemeinsame Geh-  und Radweg sowie die 
Verkehrsgrünflächen und ein Pflanzgebot für Bäume festgesetzt.  
7.3  Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für den vorliegenden 
Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende 
relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung):  
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Menschen / Gesundheit  
 
Klima / Luft 
- Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) 
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) 
- DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) 
- Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. 
BImSchV) 
Pflanzen und Tiere / 
biologische Vielfalt 
Landschaft 
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 
92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten 
- Landschaftsgesetz NRW  
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz 
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW 
Kulturgüter und sonstige 
Sachgüter 
- Denkmalschutzgesetz NRW 
Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes 
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksic htigt 
werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. 
Schutzausweisungen 
Der westliche Bereich des Bebauungsplangebietes liegt im Gebiet des Landschaftsplans (LP) 
Werse, der das Landschafts schutzgebiet „ Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und 
Wolbecker Tiergar ten“ ausweist sowie die Anpflanzung einer Baumreihe nördlich der 
Eschstraße festsetzt. Ansonsten bestehen i m Plangebiet und der Umgebung keine 
Schutzausweisungen des Natur- und Umweltschutzes. Von der Planung sind keine Gebiete von 
gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Si nne 
des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen.  
Die Grenzen des LP Werse wurden im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung entspr echend 
angepasst.   
7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 
7.4.1 Menschen 
Derzeitige Umweltsituation 
Nördlich der Eschstraße befindet sich das Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 389, südlich 
liegt der städtische Friedhof Wolbeck (Bebauungsplan Nr. 217). Die Eschstraße dient 
gegenwärtig zwisc hen dem Goldbrink und der planfestgestellten Umgehungsstraße der 
verkehrlichen Erschließung des städtischen Recyclinghofes westlich des Fried hofs sowie im 
weiteren Verlauf der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier 
Begründung / Seite 8 von 24

Stadtplanung
Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Wohngebäude im Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig 
Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zum Schulzentrum Wolbeck.  
Die Eschstraße hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen 
Münsterstraße und Silberbrink ein V erkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen 
den Straßen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die 
Eschstraße mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen.   
Die vorherrschende N utzung im Einwirkungsbereich der Eschstraße ist als reines und 
allgemeines Wohngebiet sowie Mischg ebiet (Nördlich Eschstraße / westlich Münsterstraße) zu 
berücksichtigen. Die Wohnhäuser Eschstraße 25 und 31 sind entsprechend der vorhande nen 
Struktur als Außenbereich einzustufen.  
In rund 450 m Luftlinie zum Westrand des Wohngebietes Eschstraße verläuft die 
planfestgestellte Trasse der Ortsumgehung Wolbeck.  
Der Abschnitt der Eschstraße östlich außerhalb des Bebauungsplangebietes, zw ischen der 
Einmündung Sil berbrink und der Münsterstraße, ist durch Verkehrsberuhi gungsmaßnahmen 
und Tempo-30-Regelung gekennzeichnet.  
Erholungsnutzung 
Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil des Bebauungsplangebietes liegt im Grünzug 
Lütkenbeck-Loddenbach der Grün ordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung 
Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen ausgewi esen und hat 
eine bedeutende Funktion im Erholungswegenetz. 
Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof dient die Eschstraße lediglich der E rschließung 
zweier Wohngebäude und der landwirtschaftlichen Flächen und weist die Optik eines 
Wirtschaftsweges auf. Ab dem Waldstück östlich des Gasthauses Hoffschulte handelt es sich 
um eine Fuß-  und Radwegeverbindung nach Angelmodde Dorf. Diese Abschnitte mit 
untergeordnetem Kfz -Verkehrsaufkommen ermöglichen eine ruhige, landschaftsbezogene 
Erholung zu Fuß und mit dem Fahrrad etc.  
Die gegenwärtige hohe Freizeit - und Erholungsqualität des Landschaftsraumes im Bereich der 
Eschstraße wird jedoch durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumg ehung stark 
beeinträchtigt. Die Ortsumgehung ist als Vorbelastung zu berücksichtigen.   
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Immissionsschutz 
Zur immissionsschutzrechtlichen E inschätzung wurde ein schalltechnisches Gutachten durch 
das Planungsbüro für Lärmschutz, Münster (2011) erstellt um folgende Fragestellungen zu 
klären: 
1. Rechtliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz 
2. Dimensionierung von aktiven Verkehr slärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung 
von passiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen 
3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien 
4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck 
Begründung / Seite 9 von 24

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Zugrunde gelegt wurden dem Gutachten die prognostizierten Verkehrsbelastungen für das Jahr 
2025. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen k önnen wie folgt zusammengefasst 
werden: 
1. Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz 
In der 16. BImSchV „Verkehrslärmschutzv erordnung“ ist geregelt, dass bei wesentlichen 
Änderungen von Straßen im Bereich des Straßenausbaus Lärmvorsorgemaßnahmen zu prüfen 
sind. Der wesentlich geänderte Straßenausbau beginnt im Bereich des Wolbecker Eschs und 
endet in der Einmündung des Silberbr ink (siehe Übersichtslageplan im Gutac hten). Die 
Verkehrszunahmen außerhalb der wesentlichen Änderungen der Eschstraße (zw ischen 
Silberbrink und Münsterstraße) wurden ebenfalls untersucht. Die Verkehrszunahme in diesem 
Straßenabschnitt führen zu Lärmpegelerhöhungen von etwa 5 dB(A) auf bis zu 63/53 dB(A) 
Tag/Nacht. Gesunde Wohnverhältnisse bleiben gewahrt. 
2. Dimensionierung von aktiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung 
von passiven Lärmschutzmaßnahmen 
Durch die wesentliche Änderung der E schstraße bis zum Silberbrink haben 23 Wohngebäu de 
eine Anspruchsvoraussetzung für Lärmvorsorge. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Wälle, 
Wände) haben Vorrang vor passiven (z. B. Schallschutzfenster). Insgesamt wurden drei 
unterschiedliche Verläufe der S challschutzwände mit jeweils zwei unterschiedlichen H öhen der 
Wände untersucht. Die Wandhöhen wurden so dimensioniert, dass die Wohngebäu de im 
Bereich des wesentlich geänderten Straßenabschnitts 
- im ersten Schritt nach den rechtlich verbindlichen Grenzwerten  der 16. BImSchV (betrifft 
Varianten 1, 3, 5) und 
- im zweiten Schritt den, für die städtebauliche Abwägung relevanten Orientierungswerten 
der DIN 18005, Teil 1 (betrifft Varianten 2, 4, 6) weitestgehend geschützt sind.  
Die drei unterschiedlichen Verläufe der Lärmschutzwände orientieren sich bei 
- Variante 1 und 2 in 8,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand mit dem Geh- und Radweg 
sowie der Baumreihe südlich der Wand, 
- Variante 3 und 4 in 2,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der 
Schallschleuse) mit dem Geh-  und Radweg nördlich sowie der Baumreihe südlich der 
Wand und 
- Variante 5 und 6 in 1,25 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der 
Schallschleuse) mit dem Geh- und Radweg sowie der Baumreihe nördlich der Wand. 
Die Vorzugsvariante ist Variante 3 (2,75 m Abstand parallel zur Eschstraße mit dem Geh-  und 
Radweg nördlich sowie Baumreihe südlich der Wand). Aus städtebaulichen, 
verkehrstechnischen und finanziellen Gründen wird diese Variante bevorzugt. Durch die 
Schallschutzmaßnahmen der V orzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16.  BImSchV eingehalten. In den 
Obergeschossen ver bleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. 
BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den 
Fassaden mit verbleibenden Über schreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu 
prüfen. 
Eine Festsetzung der rückwärtigen Schallschutzwand an der Schallschleuse auf eine 
städtebaulich vertretbare Höhe von 3,5 m führt am Gebäude Tönne- Vormann-Weg 59 im 
Dachgeschoss zu einer Überschreitung der Grenzwerte nach 16. BImSchV um 2 dB(A. 
Begründung / Seite 10 von 24

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Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf Prüfung von 
passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV „V erkehrswege-
Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden Schallschutz hinsichtlich der 
Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser Voraussetzung würden sich die passiven 
Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in 
Schlafräumen und Aufenthaltsräumen mit Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen 
beschränken. 
Ergänzungen: 
Im Rahmen der 1. Offenlegung des Bebauungsplanes Eschstraße hatte sich ergeben, dass für 
die Flurstücke Nr. 712 (neu 1005) und 79 (neu 1016) westlich des Wohngebietes separate 
Zufahrten von der Eschstraße aus vorgesehen werden mussten. 
Daher musste die Überstandslänge der Wand gekürzt werden. Durch das beauftragte 
Ergänzungsgutachten (Planungsbüro für Lärmschutz Alten berge Sitz Münster GmbH, 2014) 
war nunmehr zu ermitteln, ob sich durch die Verkürzung der Lärmschutzwand weitere 
Ansprüche auf passiven Lärmschutz ergeben, insbesondere für die am nächsten gelegenen 
Immissionsorte Tönne-Vormann-Weg 42, 44 und 46/48.  
Durch die Verkürzung der Lärmschut zwand und der damit geänderten Überstandslänge 
gegenüber der bisherigen schalltechnischen Untersuchung, ergeben sich an den baulichen 
Anlagen im Einwirkungsbereich der verkürzten Lärmschutzwand Erhöhungen der 
Beurteilungspegel von maximal 0,9 dB(A). 
Für das Objekt 23 -  Tönne-Vormann-Weg 42 -  führt die verkürzte Wandlänge zu einer 
Erhöhung der Beurteilungspegel um aufgerundet 1 dB(A). An der Südseite ergibt sich sowohl 
im Erdgeschoß als auch im Dachgeschoß eine Erhöhung um 0,6 dB(A). Für die Westseite des 
Gebäudes ist eine Erhöhung der Beurteilungspegel im Erdgeschoß mit 0,9 dB(A) und im 
Dachgeschoß mit 0,7 dB(A) zu dokumentieren. An der Ostseite bleiben die Beurteilungspe gel 
unverändert, da die Verkürzung der Lärmschutzwand am westlichen Ende erfolgte. 
Die I mmissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als auch die Orientierungswerte der DIN 18005 
werden weiterhin nicht überschritten bzw. erreicht. 
An dem Objekt 24 - Tönne-Vormann-Weg 44 - ergeben sich Erhöhungen der Beurteilungspegel 
zwischen 0,2 und 0,7 dB(A). An der  Südfassade der baulichen Anlage ist im Erdg eschoß eine 
Erhöhung um 0,2 dB(A) gegeben während im Dachgeschoß der Beurteilungspe gel unverändert 
bleibt. Für die Westseite beträgt die Erhöhung im Erdgeschoß 0,7 dB(A) und im Dachgeschoß 
0,4 dB(A). Dort, wo eine Erhöhung der Beurteilungspegel zu dokumentieren ist, wer den die 
Grenzwerte der 16. BImSchV als auch die Orientierungswerte der DIN 18005 weiterhin nicht 
überschritten. 
Lediglich für das Dachgeschoß der Südseite verbleibt eine Überschreitung der 
Orientierungswerte, die allerdings auch mit der bisherigen schalltechnischen Untersuchung 
dokumentiert wurde. Die Beurteilungspegel bleiben auch mit der Verkürzung der 
Lärmschutzwand unverändert. 
Für das Objekt 25 – Tönne-Vormann-Weg 46/48 – beträgt die maximale Er höhung der 
Beurteilungspegel 0,1 dB(A), so dass selbst die gem. RLS-90 aufgerundeten Beurteilungspegel 
unverändert bleiben. 
Gegen die beschriebene notwendige Verkürzung der Lärmschutzwand im Zuge der Esc hstraße 
bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken, da selbst die geringen Erhö hungen der 
Begründung / Seite 11 von 24

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Beurteilungspegel vom maximal 0,9 dB(A) nicht zu neuen Ansprüchen auf Durchführung 
passiver Lärmschutzmaßnahmen führen. 
3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien 
In der Vorzugsvariante (Variante 3 des Gutachtens) werden an allen Wohngebäuden mit 
Anspruchsvoraussetzung nach 16. BImSchV im Erdgeschoss und auf den Terrassen auch die 
Orientierungswerte nach DIN 18005 eingehalten. In den Obergeschossen werden die 
Orientierungswerte lediglich an zwei Aufpunkten  um nicht mehr als 5 dB(A) überschritten. Im 
ungünstigsten Fall sind demnach passive Schallschutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich 
3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen,  erforderlich. Der bauliche Standard 
im Lärmpegelbereich 3 wird bei Fenstern bereits durch die Einhaltung der Anforde rungen der 
Energieeinsparungsverordnung erreicht. 
Zu den Ergänzungen s. unter Nr. 2. 
Zusätzlich wurden die Auswirkungen der Planung aus städtebaulicher Sicht auf die 
Aussegnungshalle des Friedhof Wolbeck untersucht. Der Orientierungswert für Friedhöfe wird 
dort um bis zu 3 dB(A) überschritten. Es wurden Varianten des aktiven Schallschutzes 
untersucht um eine Verbesserung der Lärmsituation vor allem in Hinblick auf die dort 
stattfindenden Gottesdienste zu erreichen. 
4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck 
An fünf Straßenquerschnitten der Straßen Am Berler Kamp, Hiltruper Straße und 
Münsterstraße wurden die Entlastungswirkungen der Umgehungsstraße Wolbeck und der 
Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße im Vergleich zum Ist -Zustand analysiert. 
Der Verkehr i nnerhalb des Stadtteil s Wolbeck wird nach der Prognose auf dem Berler Kamp 
um 25%, auf der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bi s 65% 
abnehmen. Die Verkehr sentlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an der 
Münsterstraße nördlich der Hof straße führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 4 
dB(A). Pegelä nderungen von 1 dB(A) sind gerade wahrnehmbar und Pegeländerungen von 
über 3 dB(A) gut hörbar.  
Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht untersucht. Eine grobe Einschätzung der 
Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des Luftqualitätsplanes Münster vorgenom men 
werden. Verkehrsbedingte Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstof fdioxid im Bereich 
der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen 
Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte 
Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz am Tag 
treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehr sbedingten Abnahmen 
werden dort zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch den lokalen 
Straßenverkehr führen.  
In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass es im Ausbaubereich der Eschstraße 
aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und besseren 
Durchlüftungsverhältnissen nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick 
auf die oben genannten Grenzwerte kommt.  
Erholungsnutzung 
Die Erholungsqualität des zukünftigen straßenparall elen Geh-  und Radweges wird durch das 
Verkehrsaufkommen einschließlich LKW auf der Eschstraße mit entsprechenden Einwirkun gen 
durch Lärm beeinträchtigt. Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem 
Geh- und Radweg durch die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen g eschützt, durch 
die straßenparallele Wand wird jedoch eine Zerschnei dungswirkung auftreten. Vermindert wird 
Begründung / Seite 12 von 24

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diese Zerschneidungswirkung durch einen Überweg inkl. einer Lichtzei chenanlage mit 
Bedarfsschaltung („Anforderungsampel“) westlich des Silberbrink, um den südlich gelegenen 
Friedhof zu erreichen, sowie durch eine weiter westlich angeordnete Que rungshilfe, die den 
Übergang vom Wohngebiet zur  Fuß- und Radwegeverbindung südlich der Eschstraße 
erleichtert.    
Bei den genannten Beeinträchtigungen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die 
Erholungsqualität des Raumes bereits durch die planfestgestellte und gegenwärtig im Bau 
befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird.  
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild sowie  
Kulturgüter etc. werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert.  
7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt 
Derzeitige Umweltsituation  
Biotope  
Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 533 befindet sich in Höhe des Wohngebietes nördlich der 
Eschstraße ein Grünstreifen mit Graben und vereinzeltem Gehölzaufwuchs, der im 
bestehenden Bebauungsplan Nr. 389 als Verkehrsfläche und -grün festgesetzt ist. Westlich des 
Wohngebietes ist eine Ausgleichsfläche (Fläche für Maß nahmen zum Schutz, zur Pflege und 
zur Entwicklung von Natur und Landschaft) festgesetzt und realisiert. Südlich außerhalb des 
Bebauungsplangebietes grenzt der städ tische Friedhof  Wolbeck an. Weiter westlich grenzen 
beidseitig der vorhandenen Trasse der Eschstraße Ackerflächen („Eschflur“, s. Punkt 7.4.6) 
sowie ein Wohnhaus mit Garten an das Bebauungsplangebiet.  
Die Ackerflächen, Gärten, Wege und der Graben besitzen nur eine geringe ökologische 
Bedeutung. Das Grünland, die jüngeren Gehölze sowie der Friedhof weisen eine mittlere 
Bedeutung auf. Der in Teilbereichen vorhandene alte Baumbestand hat eine hohe Bedeutung. 
(Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleit plan entnommen 
werden).  
Tiere 
Amphibien 
Im Frühjahr 2009 wurden Amphibienvorkommen an der Eschstraße und jeweils einem nördlich 
und südlich gelegenen Kleingewässer sowie am westlich gelegenen Gasthaus Hoffschulte 
erfasst. Es wurden insgesamt 8 Begehungen des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Im 
Ergebnis wurden insgesamt 17 Individuen (einschl. 1 Verkehrsopfer) der Erdkröte gefunden, 
davon einige Tiere entlang der Eschstraße. Ein Teil der Erdkröten wanderten vom Friedhof, der 
vermutlich als Landhabitat und Überwinterungsplatz genutzt wird Richtung Norden. 
Nordwestlich steht ein Kleingewässer als Laichhabitat zur Verfügung. In diesem als Fischteich 
genutzten Gewässer wurden Laichschnüre der Erdkröte gefunden. Ansonsten werden ggf. 
Gartenteiche im Wohngebiet als Laichgewässer genutzt.  
Einige der Erdkröten wurden außerhalb des Bebauungsplangebietes im Bereich der 
Pumpstation im Süden sowie im Bereich des Gasthauses Hoffschulte, jenseits der im Bau 
befindlichen Ortsumgehung, angetroffen. Weitere Amphibienarten wurden nicht kartiert. 
Nähere Informationen können dem „Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen 
von Amphibien an der Eschstraße in Münster-Wolbeck“ (2009) entnommen werden.  
Begründung / Seite 13 von 24

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Fledermäuse und Vögel 
Im Umfeld der geplanten Straße wurden 5 Fledermausarten (Zwerg -, Breitflügel -, 
Wasserfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler) festgestellt.  
Die besonderen Aktivitätsschwerpunkte der Fledermäuse liegen im Bereich der Angel sowie 
südlich der Straße „Am Angelkamp“ sowie nördlich des Bereichs „Altarwiese“ zwischen zwei 
Waldstücken und damit in rund 300 m bis 600 m Entfernung. Im direkten Umfeld der 
Eschstraße wurden jagende Zwergfledermäuse sowie einmal eine überfliegende 
Breitflügelfledermaus festgestellt. Fledermausquartiere sind im Bereich der Trasse nic ht 
vorhanden.  
Im Rahmen der Erfassungen der Vogelarten wurden insgesamt 34 Arten (Brutvögel und 
Nahrungsgäste) festgestellt. Überwiegend handelt es sich dabei um sog. Allerweltsarten, mit 
Ausnahme von 4 planungsrelevanten Arten. Dabei handelt es sich um Feldsperling, K uckuck, 
Steinkauz und Waldkauz. Die beiden Eulenarten wurden in einiger Entfernung zur Eschstraße, 
jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung kartiert. Der Kuckuck wurde in der Angelaue 
beobachtet. Der Feldsperling nutzt zwei direkt südlic h an die Eschstraße angrenzende 
Hoflagen mit Hecken und älteren Obstbäumen.  
Weitere Informationen können dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (2011) entnommen 
werden.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Biotop-/Nutzungstypen 
Vom Ausbau der Eschstraße sind im Wesentlichen Teile der angrenzenden Ackerflächen sowie 
des Grünstreifens zwischen Wohngebiet und Eschstraße, der planungsrechtlich als 
Verkehrsfläche und –grün zu berücksichtigen ist, betroffen. In geringfüg igem Maße si nd auch 
Teile des Friedhofs Wolbeck im Bereich des Bebauungsplans Nr. 217 betroffen.  
Insgesamt werden durch den Ausbau der Eschstraße rund 5.023 qm Fläche in Anspruch 
genommen, davon beträgt die Neuversiegelung durch den Fahrstreifen, den Geh-  und Radweg 
sowie die Lärmschutzwände rund 1.674 qm.  
Tiere 
Hinsichtlich der Erdkröten wurde in den 8 Begehungen eine relativ geringe Individuenanzahl (17 
Exemplare) kartiert. Davon befanden sich die 4 Exemplare bei Hoffschulte jenseits der im Bau 
befindlichen Ortsumgehung sowie die 2 Erdkröten an der Pumpstation nicht im un mittelbaren 
Bereich der Eschstraße. Bei den verbleibenden Erdkröten kann nicht ausg eschlossen werden, 
dass sie bei ihren Wanderungen zu Laichgewässern die Eschstraße que ren. Als 
Vermeidungsmaßnahme wurde im Gutachten zu den Amphibienvorkommen (Nabu, 2009) die 
Installation von Leiteinric htungen empfohlen. Diese Empfehlung wurde geprüft mit folgenden 
Ergebnissen:  
• Vor dem Hintergrund einer relativ geringen Anzahl potenziell betroffener Erdkröten 
erscheinen technisch aufwändige Leiteinrichtungen mit den entsprechenden 
Tunnelsystemen als nicht angemessen.  
• Seitens der Stadt Münster wird nach Inbetriebnahme der ausgebauten und an die 
Ortsumgehung angebundenen Eschstraße ein Monitoring zur Feststellung der 
Betroffenheit von Erdkröten durchgeführt (s. Punkt 7.7).  
Streng geschützte Amphibienarten sind von der Planung nicht betroffen.    
Begründung / Seite 14 von 24

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Für die 5 im Betrachtungsraum auftretenden Fledermausarten entsteht nicht das Risiko 
baubedingter Individuenverluste, da kei ne Strukturen durch die Baumaßnahme betroffen sind, 
die von den Arten als Quartier genutzt werden können. Störungsbe dingte Auswirkungen auf 
den Erhaltungszustand einer lokalen Population oder ein Verlust der ökologischen Funktion 
einer Lebensstätte im räum lichen Zusammenhang sind nicht zu erwarten. Es werden keine 
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt.  
Bezüglich der ungefährdeten Vogelarten sind keine artenschutzrechtlich relevanten 
Auswirkungen bei Beachtung einer Bauzeitenfestlegung für die Baufeldräumung (außerhalb der 
Zeit vom 01. März bis zum 30. September) zu erwarten. Es werden keine Verbotstatbestän de 
gemäß § 44 Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Dies gilt auch für die planungsrel evanten 
Arten Kuckuck, Steinkauz  und Waldkauz. Für den Feldsperling werden artenschutzrechtlich 
relevante Verbotstatbestände durch habi tatoptimierende Maßnahmen vermieden (Anbringung 
von Nistkästen). Es wurden im März 2014 insgesamt 13 Nistkästen auf städt ischen Flächen, 
davon 11 an Bäum en auf dem Friedhof Wolbeck und 2 an den Gebäuden des Pumpwerks 
angebracht (siehe Anlage).  
Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung  
Im Ausgangszustand besitzen die bewerteten Flächen einen Biotopwert von 20.777 Punkten. 
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Gestaltung wie z.B. 
der Baumpflanzungen und sonstiger Eingrünungsmaßnahmen etc. verbleibt eine 
Wertminderung des Eingriffsbereiches um 5.853 Punkte. Der Ausgleich erfolgt im Bereich von 
insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungsgrabens östlich des 
Emmerbachs in Amelsbüren. Diese Flächen mit einer Gesamtgröße von 2.941 qm werden mit 
lebensraumtypischen Gehölzen bepflanzt zur Ergänzung der am Graben bereits vorhandenen 
Gehölzstrukturen. Diese Strukturen übernehmen eine wichtige Funktion im Verbundsystem 
zwischen den Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Es wird eine Flächenaufwertung um 6.352 
Biotopwertpunkte erzielt, so dass der Eingriff ausgeglichen wird und ein geringfügiger 
Überschuss verbleibt.  
7.4.3 Boden 
Derzeitige Umweltsituation 
Die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 weist im Plangebiet und weiter nördlich Graubraunen 
Plaggenesch als schutzwürdigen Boden (mittlere Kategorie) aufgrund der Archivfunktion der 
Natur- und Kulturgeschichte aus. Hinweise auf Eschböden f inden sich auch in der 
Namensgebung von Nutzungen in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 in der Umgebung 
(„Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstraße“).  
Im Verlauf des auszubauenden Bereichs der Eschstraße wurden 4 Bohrungen aus dem Jahr 
1977 ausgewertet. Die Bohrungen zeigen Bodenprofile mit jeweils 40 cm Oberbodenauflage. 
Der Oberboden wird von schwach- schluffigem bis schwach- tonigem Feinsand unter lagert. Die 
Endteufen der Bohrungen liegen zwischen 1,60 m und 2,00 m bzw. 2,50 m. Grundwasser 
wurde lediglich bei einer Bohrung in einer Tiefe von 2,40 m unter Geländeoberkante erbohrt.  
Die Böden im westlichen Bereich des Bebauungsplangebietes werden landwirtschaftlich 
genutzt. Im östlichen Bereich besteht zw ischen der Eschstraße und dem Graben am 
Wohngebiet ei n Grünstreifen. Ansonsten umfasst das Bebauungsplangebiet die vorhandene 
versiegelte Trasse der Eschstraße.  
Innerhalb des Bebauungsplangebietes befinden sich gemäß Umweltkataster Münster keine 
Altlast-/-Verdachtsflächen.  
Zu Bodendenkmälern s. Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). 
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Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Durch den Ausbau der Eschstraße und den Bau des Geh-  und Radweges kommt es zu ei ner 
zusätzlichen Bodenversiegelung im Bereich schutzwürdiger Böden mit landwirtschaftlicher 
Nutzung. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archi vfunktion des Bodens 
für die Natur - und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen 
der Bodenfunktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, 
dass im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler 
Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus 
denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (s. Punkt 7.4.7). Innerhalb des Geltungsbereiches 
des Bebauungsplans Nr. 389 ist der Ausbaustreifen bereits als Verkehrsfläche festgesetzt. Die 
Bodenversiegelung in Höhe von 1.674 qm wird in der Eingriffs -/Ausgleichsbilanzierung (s. 
Punkt 7.4.2) berücksichtigt.  
7.4.4 Wasser 
Derzeitige Umweltsituation 
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine 
Grundwasserschutzfunktion (Wasserschutzgebiet o.ä.) auf. Im Rahmen von 
Bodenerkundungen entlang der Eschstraße (s. Punkt 7.4.3) wurde in einem Bodenprofil 
Grundwasser in 2,40 m Tiefe unter Geländeoberkante erbohrt.  
Jeweils nördlich und südlich des Bebauungsplangebietes befindet sich ein Kleingewässer, das 
als Erdkrötenlaichgewässer dient (s. Punkt 7.4.2). Innerhalb des Bebauungsplangebietes 
befindet sich kein klassifiziertes  Still- oder Fließgewässer. Der Graben nördlich der Eschstraße 
weist eine geringe Wasserführung auf.  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung 
Still- oder Fließgewässer sind durch die Planung nicht unmittelbar betroffen. Die Fläche des 
Grabens wird im Bereich der Wohnsiedlung für den gemeinsamen Geh- und Radweg sowie tlw. 
für die Lärmschutzwand in Anspruch genommen. Das Niederschlag swasser wird in Kanälen im 
Trennsystem abgeführt. Außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung wird nördli ch der 
Eschstraße ein neuer Graben angelegt.  
Die Niederschlagswässer werden von der Straße über die belebte Bodenschicht dem 
Grundwasser zugeführt. Dabei erfolgt eine Reinigung, die der Vermeidung von 
Schadstoffeinträgen ins Grundwasser dient. Im Rahmen der Eingriffs -/Ausgleichsbilanzierung 
erfolgt eine Berücksichtigung der Bodenversiegelung. 
7.4.5 Klima / Luft 
Derzeitige Umweltsituation  
Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine 
besondere Klimafunktion auf. Bei den Ackerflächen ist generell von einer mittleren 
Kaltluftproduktionsfunktion auszugehen.   
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Im Bereich der Neuversiegelungen werden mikroklimatisch Veränderungen auftreten, die 
jedoch darüber hinaus kaum wahrnehmbar sein dürften. Durch die zusätzliche Versiegelung ist 
nicht von einer Beeinträchtigung von Klimafunktionen über den mikroklimatischen Bereich 
hinaus auszugehen.  
Begründung / Seite 16 von 24

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Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punkt 7.4.1 behandelt, da Beeinträchtigun gen 
der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken.  
7.4.6 Landschaft / Ortsbild 
Derzeitige Umweltsituation  
Im gegenwärtigen Zustand verläuft die Eschstraße zwischen dem Ortsrand Wolbecks und dem 
Wäldchen östlich des Gasthauses Hoffs chulte als schmaler Wirtschaftsweg und weiter wes tlich 
als „Pättken“ für Radfahrer und Fußgänger bis nach Angelmodde Dorf. Der Raum wird 
überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um eine alte Eschlage mit der 
typischen Untergliede rung der Ack erflur in Längsstreifen, die in der Deutschen Grundkarte 
1:5.000 (DGK 5) bzw. Katasterkarte zu erkennen ist. Diese historische Flurform findet sich auch 
in der Namensgebung von Nutzungen in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und 
„Eschstraße“, s. hierzu auch Punkte 7.4.3 und 7.4.7).  
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Hinsichtlich des Landschafts - bzw. Ortsbildes werden keine prägenden und hochwertigen 
Strukturen durch die Planung in Anspruch genommen. Außerhalb des S iedlungsbereiches 
bleiben die Sichtbeziehungen auf die nördlichen Waldbereiche und die süd liche Angel erhalten. 
Die ausgebaute Eschstraße mit höherem Verkehrsaufkommen ist jedoch im Vergleich mit dem 
heutigen Wirtschaftswegcharakter in der Landschaft deutl icher wahrzunehmen und störend für 
die Erholungsnutzung (s. hierzu Punkt 7.4.1). Die landschaftliche Einbindung der ausgebauten 
Eschstraße erfolgt durch die geplante straßenparallele Baumreihe aus einheimischen 
Laubbäumen. Der verbleibende Eingriff wird auf insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines 
Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren ausgeglichen. Diese Flächen 
weisen teilweise Gehölzbewuchs auf, der im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen ergänzt wird. 
Diese Kompensationsmaßnahmen dienen dem Biotopverbund sowie der Gliederung und 
Aufwertung des Landschaftsbildes (s. auch Punkt 7.4.2). 
7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 
Derzeitige Umweltsituation  
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Baudenkmäler vorhanden und der zeit 
keine  Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem 
Gebiet, in dem Eschböden anstehen. Vom allem südlich der Eschstraße haben sich im 
Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten.  
Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie kön nen  
zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden 10. 
Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind 
erfahrungsgemäß im M ünsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die 
frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch-  und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs 
vorausgehen, mitten in diesem. Durch den schützenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut 
erhalten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit.  
Eschböden schützen nicht nur darunter liegende historische Siedungsstätten, die den 
Charakter eines Bodendenkmals gemäß § 2 DSchG besitzen können, sie zeu gen auch selbst 
von der historischen Landnutzung und können deshalb ein Bodendenk mal gemäß § 2 DSchG 
sein.  
Begründung / Seite 17 von 24

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung  
Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann 
nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes 
geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl, 
Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der Erdarbeiten müssen mit der 
Städtischen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen abgestimmt wer den. Nur 
durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das 
Vorhaben auf die Bodendenkmäler und damit das Schutzgut Kultur hat. Mit einer 
angemessenen ar chäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld 
jedweder Bautätigkeit einschließen kann, können z.B. die ne gativen Auswirkungen auf die  mit 
an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert 
werden.  
Entsprechende Unterlagen mit den Ergebnissen der Suchschnitte sind vom Antragsteller 
beizubringen. 
In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen die Untersuchungen zu den 
Bodendenkmälern im Vorfeld der Bautätigkeiten. Eine vorgeschaltete Untersuchung im 
Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ist nicht erforderlich.  
Den Umgang mit Boden denkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen 
(DSchG). Bodendenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) 
sind nach § 3 DSchG in die Denkm alliste der Stadt Münster einzutragen. Mit der Eintragung in 
die Denkmalliste unterliegen sie insbesondere den Bestimmungen der §§ 9 und 12 DSchG, die 
festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der zuständigen 
Denkmalbehörde bedarf.  Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen 
archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkm äler entdeckt wer den. Die 
Entdeckung von Bodendenkm älern ist unverzüglich der Stadt oder dem Land schaftsverband 
Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die 
Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen 
entsprechenden Hinweis. 
7.4.8 Wechselwirkungen 
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen U mweltauswirkungen auf die 
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.  
7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen 
Als erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu ver stehen, die auch 
unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich die 
Umwelt beeinträchtigen.  
Das zukünftige Kfz-Verkehrsaufkommen einschließlich LKW führt zu einer Beeinträchtigung der 
Erholungsqualität für Radfahrer und Fußgänger. Als Vorbe lastung ist al lerdings die im Bau 
befindliche Ortsumgehung zu berücksichtigen. Im Bereich des Wohngebietes kommt eine 
Zerschneidungswirkung durch die Lärmschutzwand hinzu. Zur Verminderung dieser 
Zerschneidungswirkung sind zwei Fahrbahnübergänge geplant.  
Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archivfunktion des Bodens für die 
Natur- und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der 
Bodenfunktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist aller dings zu berücksichtigen, dass 
im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler Unters uchungen 
durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht 
getroffen werden (s. Punkt 7.4.7). 
Begründung / Seite 18 von 24

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Verkehrsplanung
StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 
Wolbeck - Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) 
Im Rahmen der Umweltprüfung ist auch die Prognose des Umweltzustandes bei 
Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) zu betrachten. Die Nullvariante würde im 
vorliegenden Fall den Verzicht auf die Aufstellung und Realisierung des Bebauungsplans  
bedeuten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Anbindung der 
Eschstraße an die Ortsumg ehung sowie ein Teilausbau der vorhandenen Trasse bereits im 
rechtswirksamen Planfeststel lungsbeschluss enthalten sind. Gemäß dem 
Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck sind folgende Voraussetzungen 
bereits geschaffen:  
1. Die Esch straße wird über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an die Ortsumgehung 
angebunden. 
2. Ein 170 m langer Abschnitt  der Trasse der Eschstraße von der Ortsumgehung nach Osten 
wird ausgebaut.   
Aufgrund dieser Voraussetzungen bedarf es geeigneter Maßnahmen, um die im Falle der 
Nullvariante unerwünschten Durchgangsverkehre von der Eschstraße fernzuhalten bei 
gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie 
für Radfahrer und Fußgänger. Eine geeignete Maßnahme wäre die Errichtung von Schranken 
jeweils vor dem Knotenpunkt an der Ortsumgehung, die nur durch Berechtigte 
(landwirtschaftlicher Verkehr) zu öffnen sind bei gleichzeitiger Durchgängigkeit für Radfahrer 
und Fußgänger (Ampel mit Anforderung).  
Im Falle der Nullvariante entfiele auch die Notwendigkeit für den 170 m langen Ausbau der 
Eschstraße von der Ortsumgehung nach Osten. Hier könnte der Straßenbaulastträger für die 
Ortsumgehung (Straßen.NRW) unter den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses bleiben.  
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der 
Verkehrsuntersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp –  Hiltruper Straße – 
Am Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die 
Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs - und Lärmentlastung des 
Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten. 
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den 
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die 
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die 
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und 
Lärmschutzmaßnahmen w ären nicht erforderlich.  Für den Naturhaushalt und den 
Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung der Esc hstraße positiv 
auswirken.  
7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten 
Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW, 
lfd. Nr. 162/2009) wurde vorgeschlagen, die Eschstraße nicht an die Ortsumgehung 
anzubinden, sondern stattdessen eine Anbindung weiter nördl ich über die Straße Wolbecker 
Windmühle vorzusehen. Bei dem Bereich Wolbecker Windmühle handelt es sich um ein 
Gewerbegebiet mit entsprechend höheren gebietsbezogenen Lärmimmissionswerten als in 
einem Wohngebiet.  
Dieser Vorschlag wurde nicht weiter verfol gt, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des 
zentralen Bereichs von Wolbeck ang estrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur 
Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zent rumsnahe Zufahrten zur 
Ortsumgehung geschaffen wer den. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die 
Begründung / Seite 19 von 24

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Verkehrsplanung
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Straße Am Angelkamp. Eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle wurde als nicht 
geeignet bewertet, um diese Funktionen zu übernehmen.  
Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für die 
Ortsumgehung Wolbeck enthalten.  
Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden verschiedene Varianten des aktiven 
Lärmschutzes hinsichtlich Lage und Höhe der Lärmschutzwände untersucht. Außerdem wurde 
die Option passi ver Lärmschutzmaßnahmen betrachtet. Im Ergebnis wurde die Var iante 3 des 
aktiven Lärmschutzes als Vorzugsvariante gewählt (s. Punkt 7.4.1 und ausführliche 
Informationen in der schalltechnischen Untersuchung).  
7.7 Überwachung (Monitoring) 
Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der 
Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage 
versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur 
Abhilfe zu ergreifen. 
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine 
kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. 
Erhebungen zu den Verkehrszahlen erfolgen im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung 
im klassifizierten Straßennetz (die nächste im Jahr 2015).  
Zur Feststellung, inwieweit Erdkröten von dem Ausbau und der Anbindung der Eschstraße an 
die Ortsumgehung betroffen sind, wird nach Inbetriebnahme der Straße ein Monitoring seitens 
der Stadt Münster durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Überwachung dienen als Grundlage, 
um etwaige Gegenmaßnahmen zu treffen.  
Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntnisse über sonstige erhebliche 
Umweltauswirkungen im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanes ergeben, sind die 
zuständigen Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB). 
7.8 Zusammenfassung 
Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Silberbrink und 
Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die 
Anbindung der Eschstraße an den planfestgestellten Bereich der Ortsumgehung Münster -
Wolbeck (L 585n) geschaffen. 
Die Eschstraße hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen 
Münsterstraße und Silberbrink ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen 
den Straßen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die 
Eschstraße mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen. 
Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer deutlichen 
Zunahme der Verkehrs - und Lärmbelastung gegenüber dem Ist -Zustand verbunden. In der 
Verkehrsuntersuchung (2010) wurden als Prognoseverkehrsmengen für den Abschnitt der 
Eschstraße zwischen der Westumgehung und dem Goldbrink 4.400 Kfz/24 h ermittelt und im 
Abschnitt Goldbrink bis zum Silberbrink 3.900 Kfz/24 h. Für den Abschnitt zwischen Silber brink 
und Münsterstraße werden 3.100 Kfz/24 h prognostiziert. 
Im Rahmen der Variantenuntersuchung zum Lärmschutz wurde die Variante 3 aus 
städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen bevorzugt. Durch die 
Schallschutzmaßnahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit 
Begründung / Seite 20 von 24

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Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16.  BImSchV eingehalten. In den 
Obergeschossen ver bleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. 
BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den 
Fassaden mit verblei benden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu 
prüfen. 
Im Hinblick auf die Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1, die flankierend herangez ogen 
wurden, werden die Orientierungswerte lediglich an zwei Aufpunkten um nicht mehr als 5 dB(A) 
überschritten. Im ungünstigsten Fall sind demnach passive Schallschutzmaßnah men, die dem 
Lärmpegelbereich 3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen, erforderlich. 
Aus der 1. Offenlegung des Bebauungsplans ergab sich die Notwendigkeit, die 
Überstandslänge der Lärmschutzwand im W esten des Plangebietes zu verkürzen. Gegen die 
notwendige Verkürzung der Lärmschutzwand bestehen aus schalltechnischer Sicht keine 
Bedenken, da selbst die geringen Erhöhungen der Beurteilungspegel von maximal 0,9 dB(A) 
nicht zu neuen Ansprüchen auf Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen führen.  
Der Verkehr innerhalb des Stadtteils Wolbeck wird nach der Prognose auf der Straße Am 
Berler Kamp um 25%, auf der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bis 
65% abnehmen. Die Verkehrsentlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an 
der Münsterstraße nördlich der Hofstraße führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 
4 dB(A). Pegeländerungen von 1 dB(A) sind gerade wahrnehmbar und Pegelände rungen von 
über 3 dB(A) gut hörbar.  
Die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im Landschaftsraum wird entlang der Eschstraße 
nicht mehr in der heutigen Form möglich, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein. 
Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem Geh-  und Radweg durch 
die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen geschützt, durch die straßenparall ele Wand 
wird jedoch eine Zerschneidungswirkung auftreten. Allerdings wird die Erholung sfunktion 
bereits durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung beeinträchtigt.  
Die Erfassungen von Tierarten im Bereich der Trasse und der Umgebung führte zu dem 
Ergebnis, dass im Umfeld der Trasse planungsrelevante Fledermaus - und Vogelarten 
vorkommen sowie als Vertreter der Amphibien die Erdkröte als verbreitete Art. Hinsichtlich der 
Fledermäuse treten durch Realisierung der Planung keine Verbotstatbestände gemäß § 44 
Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG ein. Dies gilt auch für die Vogelarten unter der Vorausset zung 
der von Bauzeitenfestlegungen für die Baufeldräumung (außerhalb der Zeit vom 01. März bis 
zum 30. September) sowie des Anbringens von Nistkästen für den Feldsperling. Es wurden im 
März 2014 insgesamt 13 Nistkästen auf städtischen Flächen, davon 11 an Bäu men auf dem 
Friedhof Wolbeck und 2 an den Gebäuden des Pumpwerks angebracht.  
Hinsichtlich des Vorkommens von Erdkröten wird ein Monitoring nach Inbetriebnahme der 
Straße durchgeführt.  
Durch die Neuversiegelung von Flächen im Zuge des Ausbaus der Eschstraße ergeben sich 
Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft. Unter Berücksichtung von Maßnah men 
zur Vermeidung und Minderung und zur landschaftlichen Einbindung (Pflanzung einer 
Baumreihe entlang der Eschstraße) verbleibt eine Wertminderung des Eingriffsbereiches. Der 
Ausgleich erfolgt im Bereich von insg esamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines 
Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren. Für den Boden verbleiben 
gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan erhebliche Auswirkungen aufgrund der 
Archivfunktion für die Natur - und Kulturgeschichte. Zur Feststellung, ob sich innerhalb der 
Eschfluren Bodendenkmäler befinden, erfolgen vor den Baumaßnahmen Prospektionen des 
Geländes.  
Begründung / Seite 21 von 24

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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der 
Verkehrsuntersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp –  Hiltruper Straße –  
Am Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die 
Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs - und Lärmentlastung des 
Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten.   
Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den 
Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die 
Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die 
zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und 
Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den 
Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung positiv auswirken.  
Als Planungsalternative wurde untersucht, ob eine Anbindung der Ortsumgehung über die 
Straße Wolbecker Windmühle statt über die Eschstraße erfolgen könnte. Diese alternative 
Anbindung wurde als nicht geeignet bewertet, da eine m öglichst große Verkehrsentlastung des 
zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur 
Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur 
Ortsumgehung geschaffen werden. Diese si nd im Norden die Eschstraße und im Süden die 
Straße Am Angelkamp.  
Desweiteren wurden Alternativen im Hinblick auf den Lärmschutz betrachtet (Varianten des 
aktiven Lärmschutzes und passiver Lärmschutz).  
Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine 
kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. 
Ein Monitoring der Verkehrszahlen erfolgt im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung im 
klassifizierten Straßennetz. 
8. Gesamtabwägung 
Verzicht auf eine Anbindung der Eschstraße / Anbindung Wolbecker Windmühle 
Planungsziel ist, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor - 
Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, des Wigbold, zu er reichen. Dieses Ziel kann 
nur durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Dieses sind im 
Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp.  
Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die 
Verkehrsuntersuchung Wolbec k, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser 
Verkehrsuntersuchung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die 
Eschstraße haupt sächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp - Ortsumgehung - 
Eschstraße - Am Borga rten und Gegenrichtung abgewickelt werden. Bei einem Verzicht der 
Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. Verkehre den kürzeren Weg 
über Am Berler Kamp - Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit zusätzlich den 
Wolbecker Ort skern belasten. Insbesonder e auf der Münsterstraße und der Hiltruper Straße 
würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfal len, als mit einer 
Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Anbindung der 
Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung gegenüber heute zu erwarten. 
Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung 
ebenfalls keine Alternative dar. Der gewünschte Entlastungseffekt im zentralen bereich 
Wolbecks würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1 der Begründung). 
Begründung / Seite 22 von 24

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Verkehrsplanung
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(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 
Schulwegsicherung 
Die beiden Wege westlich und östlich des Friedhofs sind zwei wichtige Schulwegverbindun gen 
für Kinder aus dem Bereich nördlich der Eschstraße. Damit auch künftig die stärker be fahrene 
Eschstraße gefahrlos gequert werden kann, wird westlich des Friedhofs eine Mittel insel als 
Querungshilfe vorgesehen. An der Wegeverbindung östlich des Friedhofs kann aufgrund der 
beengten Verhältnisse keine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen werden. Aus diesem 
Grunde ist hier zur sicheren Querung der Eschstraße von Fußgängern und Radfahrern die 
Anlage einer Bedarfsampel geplant. Mit diesen Maßnahmen kann der Schülerverkehr zwischen 
dem Wohnbereich nördlich der Eschstraße und dem Schulzentrum Sicher abgewickelt werden. 
Straßenquerschnitt 
An der geplanten Lichtsignalanlage in Höhe der Einmündung Silberbrink findet auch der 
Wechsel von beidseitigen getrennten Geh-  und Radwegen auf den einseitigen gemeinsamen 
geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße statt. Die Anlage von beidsei tigen Geh-  
und Radwegen bis zum Weg zum Recyclinghof wäre zwar wünschenswert, lässt sich aber 
aufgrund der beengten Verhältnisse zw ischen dem Friedhof im Süden und dem Wohngebiet 
Tönne-Vormann-Weg im Norden nicht verwirklichen. Dadurch bedingt muss der 
Einmündungsbereich Goldbrink / Eschstraße von Radfahrern in beiden Richtungen befahren 
werden. Dies ist jedoch mit den Belangen der Verkehrssicherheit vereinbar, da der 
Einmündungsbereich ausschließlich von Bewohnern des Wohngebietes befahren wird, die mit 
den örtlichen Verhältnissen vertraut sind.  
Parkplatzsituation am Friedhof 
Derzeit werden bei größeren Beisetzungen Fahrzeuge von Trauergästen in der Eschstraße 
abgestellt. Diese Möglichkeit des Parkens entfällt mit dem Ausbau der Eschstraße. Als Ersatz 
werden außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Parkmöglichkeiten westlich 
des Friedhofs am Weg zum Recyclinghof geschaffen.  
9. Flächenbilanz 
 
Plangebietsgröße 1,2 ha 100% 
Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0,5 ha) 1,2 ha 100% 
Tabelle 3: Flächenbilanz 
10. Durchführungsmaßnahmen 
Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maßnahmen zur Ordnung des Grund und 
Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und den 
beteiligten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, falls diese Verhandlungen nicht zum Ziel 
führen, hilfsweise die Enteignung. 
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensum stände der 
im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nac hteilige 
Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein 
Sozialplan ist daher nicht erforderlich. 
Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplanes erfolgen. Ein Ausbau in 
Teilabschnitten bleibt vorbehalten. 
Begründung / Seite 23 von 24

Stadtplanung
Verkehrsplanung
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Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu 
dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung 
beschlossenen Bebauungsplan Nr.  533: Wolbeck –  Eschstraße 
(zwischen Silberbrink und Ortsumgehung).  
Münster, den  
 
 
Markus Lewe  
Oberbürgermeister  
 
Begründung / Seite 24 von 24

Anlage

Beratungsverlauf (4)

11.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 44.4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.06.2015 Rat
TOP 46.4.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (25)

  • Eschstraße 1700
  • Hofstraße 4
  • Münsterstraße 10
  • Telgter Straße
  • Freckenhorster Straße
  • Hiltruper Straße 9
  • Zumbuschstraße
  • Tönne-Vormann-Weg 42
  • Am Borggarten
  • Am Steintor 12
  • Am Berler Kamp 4
  • Am Angelkamp
  • Zur Walbeke
  • Umgehungsstraße
  • Wolbecker Windmühle 2500
  • Franz-von-Waldeck-Straße
  • Silberbrink 1
  • Am Brockhoff
  • Goldbrink 400
  • Juffernkamp
  • Lerschmehr
  • Kreuzbach
  • Tiergarten
  • Kupferbrink
  • Werse

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0424/2015
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37