V/0424/2015
Bebauungsplan Nr. 533 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0424-2015-Anlage-6-Planverkleinerung
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Graben Graben W W Friedhof Weg Teich Spielplatz 110 KV 110 KV Weg Weg Friedhof Leichenhalle -I Spielplatz Spielplatz Bolzplatz Weg Friedhof 547 548 638 639 612 613 617 618 619 606 607 622 623 609 624 625 626 681 682 684 721 704 705 706 683 722 707 723 727 713 715 716 718 719 720 814 830 815 831 832 817 833 834 819 835 836 837 838 826 839 827 808 810 811 862 863 864 855 866 739 799 802 804 805 806 803 807 812 828 813 829 854 867 868 856 869 857 870 858 871 891 906 908 909 876 877 878 879 880 914 915 931 932 919 920 921 936 922 923 940 941 859 872 875 841 842 843 844 845 895 882 896 897 884 898 885 899 886 900 887 901 888 902 889 890 942 943 911 913 951 967 968 157 159 213 85 67 68 70 92 74 160 162 163 164 165 167 154 153 152 781 782 800 801 792 616 608 610 611 777 816 818 840 809 865 161 977 950 1006 860 861 883 904 894 928 929 935 910 912 966 75 969 970 971 1007 1008 1009 960 961 962 976 963 964 965 946 949 1002 1003 1004 1005 55 45 65 67 19 21 17 23 25 27 31 33 29 8 33 10 35 37a 43 41 37 35 4 5 2a 29 31 3 2 13 15 6 39 11 9 4a 31a 27 1 23 25 21 31 25 33 29 29a 30 34 43 35 39 31 32 41 45 45a 28 21 24 38 44 42 49 51 26 36 47 27 25 21a 44 42 34 36 28 26 19 19a 9a 11 22 40 46 48 23 13 720 48 46 17 15 40a 40 38 30 24 18 5 16 14 22 59a 34 6 55 51 20 18 59 1 59 57 57 61 12 63 37 39 41 12 53 53 49 43 47 45 14 16 P P P P P 1732 2718 1760 1773 1761 1774 1762 1776 1777 2822 1765 1778 1766 1768 1769 1770 1771 1779 2824 1767 1780 1887 1888 1889 1896 1913 1897 1914 1898 1916 1900 1918 1919 1885 1886 1920 1934 1921 2420 1226 2378 595 2439 2408 2410 2411 2467 2468 2121 2399 2400 2401 2473 1791 1812 1813 2 2443 2447 2448 2111 2 1808 1809 2479 2480 1814 1815 1803 1816 1804 1817 1805 1818 1806 1819 1807 1820 1783 2481 2492 2523 2707 2195 2197 2542 2543 279 3019 1883 1884 2419 2122 1811 1810 2413 2417 2418 2450 2123 2474 1801 1589 2703 2694 2698 1772 1775 1763 1764 2825 2834 1915 1899 1917 1901 1902 2223 1932 1933 2283 3149 3151 3021 3332 3334 3012 3017 3343 3098 3100 3117 3118 3120 3121 3097 3128 3130 3131 3132 3145 3146 3147 3148 3150 3123 3124 3125 3126 3127 2835 2831 2832 2833 2836 2837 2826 2827 2828 2829 2830 3013 3014 3015 3016 3018 3010 3023 3011 3020 3350 3340 3342 3008 3009 3022 3344 3345 1890 1891 1892 1907 1893 1908 1894 1895 3347 3348 3349 3333 1881 118 1882 1831 2566 2567 2539 1429 1430 1431 1432 1433 2594 2595 2652 1570 2689 2702 2690 2691 2704 2705 2692 2693 2706 2695 2708 1588 2653 2654 1568 2655 1569 2656 2696 2697 1639 2687 2688 2729 273 1640 2699 1641 2700 1642 2701 621 419 27 69 71 10 48 46 50 52 54 56 42 44 40 81 26 28 30 32 34 38 36 59 79 16 22 24 77 14a 18 20 63 61 14 75 15 65 65b 1g 1f 1h 9a 523 25 33 35 71 73 31 1e 1d 79 7a 1c 1b 1a 21 19 67a 69 33a 55a 1 317 15 29 31 67 1 64 66 23 56 58 68 23 25 70 46 48 27 29 31 60 58 62 64 66 10 50 60 62 33 27a 14 12 44 52 54 19 48 52 50 54 56 16 22 28 15a P PP P P P P P P P P P P P P PP P P P P 1020 1019 1011 1012 1013 1014 1015 1016 1017 1018 Flur 13 Silberbrink Silberbrink Goldbrink Eschstraße Goldbrink Tönne-Vorm ann-W eg Kupferbrink Kupferbrink Eschstraße Anlage 6 zur Vorlage Nr. V/0424/2015 Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für ST ADT M TÜNS ER Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße (zwisch en Silberbrink und Ortsumgehung) Planverkleinerung, ohne Maßstab
V-0424-2015-Anlage-4-Stellungnahmen-II
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0424/2015 Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens im Sinne von § 214 (4) BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Inhalt Seite 1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange .................................................................................. 1 1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) .......................................................................... 1 1.2 Deutsche Telekom Technik GmbH ........................................................................................................ 1 1.3 münsterNetz GmbH ............................................................................................................................... 2 1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ....................................................................................... 2 1.5 Handwerkskammer Münster .................................................................................................................. 3 1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland ............................................... 3 2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern .................................................................................... 3 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung .............................. 3 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen ............................................................................... 20 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung ...................................................... 25 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof ................................................................................. 29 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit ................................................................ 31 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung .................................................................. 36 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz ............................................................................ 37 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt ............................................................ 41 2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren ...................................................... 46 Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 533 im Rahmen des ergänzenden Verfahrens im Sinne von § 214 (4) BauGB wurden 635 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, davon eine Stellungnahme des Vereins „Rettet-den-Esch e.V.“ sowie 6 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingereicht. D iese enthalten folgende Anregungen: 1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) 1.1.1 Die IHK teilt mit, dass gegen den Bebauungsplan Nr. 533 weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.2 Deutsche Telekom Technik GmbH 1.2.1 Die Deutsche Telekom Technik GmbH teilt mit, dass die Stellungnahme des Amtsvorgängers Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH vom 12.08.2010 inhaltlich unverändert gilt. Die Deutsche Telekom Netzproduktion teilte in ihrer Stellungnahme vom 12.08.2010 mit, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden und diese von der Straßenbaumaßnahme berührt werden. Infolgedessen müssen die Telekommunikationslinien gesichert, verändert und verlegt werden. Aussagen zu Ort und Umfang erforderlich werdender Anpassungsmaßnahmen können erst nach Vorlage detai llierter Straßenbaupläne getroffen werden. Zur Berücksichtigung STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 1 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) zukünftiger Bedarfe im Telekommunikationsnetz bittet die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, im Ausbaubereich zwischen Goldbrink und Silberbrink die Mitlegung eines Kabelkanalrohres KKR 110 zu berücksichtigen. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung m it dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger bittet die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, dass ihr der Beginn der Baumaßnahmen so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Gegen die vorgebrachten Anregungen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Bau maßnahme mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.2.1) 1.3 münsterNetz GmbH 1.3.1 Die münsterNetz GmbH teilt mit , dass sich im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 533 Versorgungsleitungen der münsterNetz GmbH (Gas -, Wasser- und Stromversorgung), sowie Beleuchtungskabel der Stadtwerke Münster GmbH befinden. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Leitungen frei von Anlagen und Bäumen bleiben müssen. Der östlich liegen de vorgeschlagene Baumstandort an Hausnummer 1 befindet sich auf einer Gasleitung. Zudem liegt eine Gasleitung vor Hausnummer 1 an einer Stelle, an der eine Lärmschutzwand geplant ist. Die münsterNetz GmbH bittet um besondere Vorsicht bei Tiefbauarbeiten in diesem Bereich. Sofern sichergestellt ist, dass keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsleitungen eintreten, gibt die münsterNetz GmbH ihre Zustimmung. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung wird im Rahmen der Ausführungsplanung in Abstimm ung mit der münsterNetz GmbH prüfen, wie deren Belange berücksichtigt werden können und ob ggf. vorhandene Leitungen zu verlegen sind. Beschlussvorschlag: Der Anregung der münsterNetz GmbH, bei den Tiefbauarbeiten sicherzustellen, dass keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsleitungen eintreten, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.2.2) 1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 1.4.1 Die Landwirtschaftskammer teilt mit, dass gegen die Planung keine Bedenken vorgebracht werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 2 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 1.5 Handwerkskammer Münster 1.5.1 Die Handwerkskammer teilt mit, dass zum Bebauungsplanentwurf keine Anregungen vorgetragen werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland 1.6.1 Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland teilt mit, dass zum Bebauungsplan keine Anregungen und Bedenken vorgetragen werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung 2.1.1 Nach Ansicht des Vereins Rettet -den-Esch e.V. mangelt es an einer sachgerechten Verkehrsprognose. Im Rahmen der Offenlegung des Bebauungsplans wurde lediglich ein Ergebnisbericht vorgelegt. Dieser erfüllt nach Ansicht der Eingeber nicht die Anforderungen an ein sachgerechtes Verkehrsgutachten, da die Ermittlung der Ergebnisse des Ergebnisberichts nicht nachvollzogen werden können. Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen des Gesamtverkehrsplans GVP 1986 hat die Stad t Münster vor ca. 25 Jahren ein Verkehrssimulationsmodell angeschafft und seitdem weiterentwickelt und gepflegt. Mit Hilfe dieses Verkehrsmodells werden die notwendigen Verkehrsuntersuchungen und Verkehrsprognosen erarbeitet. Damit die Ergebnisse immer au f einem aktuellen Stand sind und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, werden die Eingangsdaten ständig aktualisiert und überprüft. Zu den wesentlichen Eingangsgrößen gehören: • Die Strukturdaten der Stadt Münster, differenziert nach 174 innerstädtischen Verkehrszellen und 47 Umlandzellen. Für den Prognosehorizont 2025 wurden die Strukturdaten differenziert nach Einwohnern, Erwerbstätigen, Arbeitsplätzen, tertiären Arbeitsplätzen, Schülern, Studenten, Schulplätzen und Studienplätzen berechnet und i n das Verkehrsmodell eingefügt. Diese sogenannten „GVP - Strukturdaten“ wurden speziell für das Verkehrsmodell ausgearbeitet, basieren auf der allgemeinen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster, jedoch mit einem erweiterten Prognosehorizont. • Das Verkehrsver halten der Münsteraner, das mittlerweile zum fünften Mal seit 1982 mit Hilfe von Haushaltsbefragungen ermittelt wurde. • Das komplette Straßennetz der Stadt Münster, das komplette ÖV -Netz der Stadt Münster und des Umlandes sowie auch das komplette Radwegenetz sind Bestandteil des Verkehrsmodells. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 3 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) • Darüber hinaus werden jährlich die Verkehrbelastungen in Teilen des Hauptverkehrsstraßennetzes durch Vorortzählungen erfasst und mit de n Verkehrssimulationsergebnissen abgeglichen. Im Rhythmus von fünf Jahren werden hierdurch die vorhandenen Verkehrsbelastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz einschließlich zahlreicher untergeordneter Straßen erfasst. Dieser hohe Aufwand garantiert, dass auch kleinräumig erstellte Verkehrsuntersuchungen aktuell und belastbar sind und den Regeln der Technik entsprechen. Aufbauend auf den gesamtstädtischen Verkehrsanalysen werden auch die Verkehrsprognosen mit dem Verkehrsmodell der Stadt Münster ausgearbeitet. Planerisch bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Münster den Rahm en für die Prognoseberechnungen. Darüber hinaus werden je nach Frage- / Aufgabenstellung Detailplanungen berücksichtigt, um auch kleinräumige Verkehrsprognosen differenziert abbilden zu können. Die vorliegenden Analyse- und Prognoseberechnungen sind fachli ch und sachlich einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssituation in Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz -Verkehr nur im Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die U mgehungsstraße erreicht werden kann. Darüber hinaus haben die Erfahrungen der letzten 20 Jahre gezeigt, das ein „einfacher“ Ergebnisbericht bürgerfreundlicher und allgemein verständlicher ist, als die Ergebnisse in ein komplexes nur für Fachleute verständliches Verkehrsgutachten zu verpacken. Für offene und vertiefende Fragen zu den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung täglich von m ontags bis freitags zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorliege, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.1) 2.1.2 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass die Tagesbelastung der Eschstraße in der Analyse nicht sachgerecht ermittelt wurde. Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die DTV -Analysewerte auf einer Hochrechnung von Spitzenstundenzählungen basieren. Im Regelfall werde zur Ermittlung des Tageswertes das Aufkommen der Spitzenstunde mit Faktoren zwischen 10 und 12 multipliziert, in Abhängigkeit vom Charakter der Straße. Im Fall der Verkehrsuntersuchung Wolbeck schwankt der Faktor zwischen 9,75 (Steintor südlich Markt) und 12,25 (Hofstraße). Bei der Eschstraße wurde ein Faktor von 17,45 angesetzt. Mit einem Faktor 9 bzw. 11 wären im Analysefall 1200 statt 1900 Fahrten zu veranschlagen gew esen. Das Analyseverkehrsaufkommen sei von entscheidender Bedeutung für die anschließenden Variantenvergleiche. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 4 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Täglich werden im Stadtgebiet von Münster 1,4 Millionen Wege und Fahrten von Münsteranern und Pendlern zurück gelegt. Das Verkehrsmodell bildet so realität snah wie möglich dieses Verkehrsaufkommen ab und zwar differenziert nach Verkehrsarten (Fuß, Rad, Kfz, ÖPNV), Reisezwecken und Zielen im gesamten Stadtgebiet und dem angrenzenden Umland. Obwohl dieses Verkehrsmodell seit über 25 Jahren gepflegt, weiterentwickelt und immer wieder an die veränderten Verkehrss ituationen angepasst wurde, bleibt es ein Rechenmodell. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist sehr flexibel und unterliegt Einflüssen (z. B. Wetter) die nicht be rechenbar sind und sich täglich ändern k önnen. Allein aus diesem Grund dürfen ausschließlich die Größenordnungen bei den Ergebnissen einer Verkehrssimulation betrachtet werden. Im vorliegenden Fall bedeutet dies z. B. wenn in der Analyse 200 Fahrten, in der Prognose 400 Fahrten und im Planfall 300 Fahrten ausgewiesen werden, handelt es sich immer um die gleiche Größenordnung und es sind keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten. Dies gilt auch für die Analyse. Wenn im Verkehrsmodell für die Eschstraße ein Wert von 1.900 Kfz / Tag ausgewiesen w ird, der Spitzenstundenanteil hochgerechnet mit einem gemi ttelten Faktor einen Wert von 1.200 Kfz / Tag ergibt, ist dies nicht falsch. Sondern auch hier handelt es sich um die gleiche Größenordnung. Durch die Anwendung von Eichparametern ist es möglich, j eden einzelnen Wert der Verkehrserhebungen bei der Simulation der Analyse zu erreichen. Dies ist jedoch nicht sachgerecht. Hierdurch würden die vorhandenen Verkehrsbelastungen für die einzelnen Streckenabschnitte festgeschrieben. Prognoseberechnungen und P lanfälle würden dann kaum noch sinnvoll sein, weil Veränderungen nicht mehr möglich wären. Es ist wichtiger, dass sich das Verkehrsaufkommen im Straßennetz frei verteilen kann, als die sehr genaue Wiedergabe einzelner Verkehrserhebungen. Denn auch die Verkehrserhebungen bilden nur eine kurze Momentaufnahme des Verkehrsaufkommens. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten haben gezeigt, dass das Verkehrsaufkom men von einem auf den anderen Tag um bis zu 20 % schwanken kann. Dementsprechend sind auch hochger echnete Stundenwerte zu bewerten. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, die Tagesbelastung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht ermi ttelt worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.2) 2.1.3 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. stellt die Pl ausibilität der Verkehrsstärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ infrage. Als Begründung wird angeführt, dass nach der Verkehrsuntersuchung 950 Fahrten auf der ausgebauten Eschstraße über den nördl ichen Zweig der Umgehungsstraße abgewickelt werden. Dies sei nicht plausibel, da alle relevanten Quellen und Ziele, mit Ausnahme des Recyclinghofes schneller und kürzer über die Münsterstraße erreichbar sind. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 5 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Kürzere Wege sind nicht automatisch mit schnelleren Wegen gleichzusetzen. Die geplante Umgehungsstraße ist anbaufrei und garantiert ein Fahren ohn e Störungen. Die Münsterstraße dagegen ist stark angebaut. Hier wird der Verkehrsfluss ständig durch querende, einfahrende und parkende Fahrzeuge gestört. Dies ist für viele Verkehrsteilnehmer Grund genug die störungsfreie Route über die Umgehungsstraße zu wählen, auch wenn sie länger ist. Rein rechnerisch ist die Route aber zeitlich in einigen Fällen schneller. Denn das Verkehrsmodell berücksichtigt entsprechende Störungen des Verkehrsflusses. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsst roms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord sei nicht plausibel, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.3) 2.1.4 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“. Es wird hinterfragt, ob für den Belastungssprung von 100 Kfz / 24 h westlich und östlich der Zufahrt zum Recyclinghof ein Dienstagnachmittag angenom men wurde oder ob es sich um einen Tagesdurchschnitt handelt. Der Belastungssprun g am Knotenpunkt Eschstraße / Tönne-Vormann-Weg sei nicht plausibel. Die Eingeber gehen davon aus, dass der Ziel - und Quellverkehr aus dem Bereich Tönne- Vormann-Weg in Richtung Westen um 400 Kfz / 24 h höher sei, als in Richtung Osten. Aktuell betr age die Höhe des Ziel- und Quellverkehrs nur 200 Kfz / 24 h. Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Bei den dargestellten Verkehrsbelastungen handelt es sich um das Durchschnittliche Tägliche Verkehrsaufkommen an einem Werktag (DTVw). Das Verkehrsmodell berücksichtigt nicht einzelne Adressen wie den Recyclinghof. Insgesamt werden in der Stadt Münster über 500.000 Kfz-Fahrten / Tag auf 174 Stadtzellen und 47 Umlandzellen verteilt. Das Verkehrsaufkommen einer Verkehrszelle wird dann prozentual an die Straßen der Verkehrszelle angebunden. Wolbeck ist insgesamt auf vier Verkehrszellen aufgeteilt. Der Quell - Ziel- und Binnenverkehr der Wolbecker liegt bei ca. 21.000 Kfz / 24 h. Mit dem Verkehrsmodell kann das Verkehrsaufkommen nur in Größenor dnungen simuliert und dargestellt werden. Belastungssprünge von 100 Kfz / 24 h sind s ystembedingt nicht vermeidbar, ändern aber auch nichts an dem Gesamtergebnis. Gleiches gilt für die aufgeführte Verteilung der Verkehrsströme. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.4) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 6 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.1.5 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Ansicht, dass die Stärke des Verkehr sstroms Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße nicht richtig ermittelt wurde. Begründet wird diese Ansicht damit, dass unabhängig von der Anbindung der Eschstraße die Telgter Straße mit 3.400 Kfz / 24 h belastet ist. Es wird die Auffassung vertreten, dass mit der Anbindung der Eschstraße eine neue Verbindung für den überörtlichen Verkehr in der Fahrbeziehung Telgte/Everswinkel – Gremmendorf/Hiltrup geschaffen wird. Für diese Fahrbeziehung ist der Weg über Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße kürzer, als über Freckenhorster Straße – Münsterstraße – Umgehungsstraße. Daher muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Anbindung der Eschstraße die Telgter Straße stärker belastet wird und über diese Strecke zusätzlicher, unerwünschter Verkehr in den Ort geholt wird. Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Berechnungen der Verkehrsbelastungen werden sowohl die Kfz -Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströ me über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation, die entsprechende überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es vereinzelte Kfz - Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den Süden der Stadt Münster geben, die über die Eschstraße fahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der über regionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Str aßennetz nutzen, um aus Ostwestfalen den Süden der Stadt Münster zu erreichen. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.5) 2.1.6 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt erneut die Auffassung, dass die Verkehre aus Osten nicht hinreichend ermittelt wurden. Begründet wird diese Auffassung u. a. damit, dass die Eschstraße die Funktion einer Kreisstraße übernehmen soll. Dies stehe im Widerspruch zur Aussage der Verwaltung, dass auf der Eschstraße keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströme zu erwarten sind. Stellungnahme der Verwaltung: Die Übernahme der Funktion einer Kreisstraße hat keinen Einfluss auf die Höhe des Lkw-Anteils auf der Eschstraße. Entscheidend sind die Verkehrsbeziehungen im Straßennetz. Diese wurden bei der Prognose hinreichend berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Verkehre aus Osten nicht hi nreichend ermittelt wurden, wird nicht gefolgt. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 7 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.6) 2.1.7 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden. Begründet wird diese Auffassung mit den in der Verkehrsuntersuchung dargestellten Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung Eschstraße 2000 Kfz / 24 h, ohne Anbindung 1600 Kfz / 24 h, mit Anbindung Wolbecker Windmühle 2500 Kfz / 24 h. Das bedeutet nach Auffassung der Eingeber, dass bei zusätzlichen Anbindungen an die Umgehungsstraße nördlich der Angel Verkehr aus dem Wohngebiet Juffernkamp oder sogar Fernverkehr in den Ortsk ern hinein gezogen wird und nicht wie gewünscht, über die Umgehungsstraße abgewickelt wird. Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das veränderte Straßennetz führt dazu, das s alle Verkehrsströme neu berechnet werden. Dies kann durchaus dazu führen, das s einzelne Routen durch die Ortsmitte wieder attraktiver sind als über die Umgehungsstraße. Hierdurch erklären sich auch die unterschiedlichen Belastungen auf der oben genannten Straße. Entscheidend ist, dass nur mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße die Ortsmitte ausreichend entlastet werden kann. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.7) 2.1.8 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. bezweifelt die Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“. Begründet wird diese Auffassung u. a. mit den in der Verkehrsuntersuchung dargestellten Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung Eschstraße 1700 Kfz / 24 h (statt heute 1300 Kfz / 24 h) und ohne Anbindung 2300 Kfz / 24 h. Die Diff erenz von 600 Kfz / 24 h sei nicht plausibel, da die Zumbuschstraße als Alternativroute nach Albersloh von untergeordneter Bedeutung ist und sie keine Anbindung an die Umgehungsstraße erhält. Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 8 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. Es ist falsch, die veränderten Verkehrsbelastungen auf einzelnen Streckenabschnitten isoliert zu betrachten. Die Entwicklung der Verkehrsbelastungen muss immer im Netzzusammenhang gesehen werden. Auch wenn die Zumbuschstraße nicht an die Umgehungsstraße angebunden ist, verändern sich die Verkehrsbelastungen, wenn das angrenzende Straßennetz verändert wird. Es ist fachlich durchaus nachvol lziehbar, dass sich die Verkehrsbelastungen auf der Zumbuschstraße erhöhen, wenn die Eschstraße nicht an die Umgehungsstraße angebunden wird. Offensichtlich gibt es aus dem benachbarten Umland Fahrbeziehungen, die ohne die Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße bevorzugt die Route über die Zumbuschstraße wählen. Dies ist absolut plausibel. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.8) 2.1.9 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Ansicht. dass die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ nicht richtig ermittelt wurde. Es sei auffällig, dass im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ die Straße Am Berler Kamp mit 8000 Kfz / 24 h mehr als doppelt so hoch belastet wird als mit Anbindung der Eschstraße (3100 Kfz / 24 h). Da in diesem Planfall nur 1.900 Kfz / 24 h aus Wolbeck Nord zusätzlich in den Ortskern fahren, sei die Belastung nicht plausibel. Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. Durch die Anbindung der Straße Am Berler Kamp an die Umgehungsstraße werden auf dieser Achse insbesondere auch Verkehrsströme von der Hiltruper Straße auf die Straße Am Berler Kamp verlagert. Dieser Effekt ist gut zu erkennen, wenn die Ergebnisse der Ist-Situation mit in den Vergleich aufgenommen werden. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 9 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.9) 2.1.10 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe des auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ prognostizierten Lkw-Anteils von 6 %. Die Eingeber begründen ihre Auffassung damit, dass die Ortsdurchfahrt Wolbeck derzeit für den Lkw -Verkehr gesperrt ist. Für die nördliche Münsterstraße ist für den Analysefall ein Lkw -Anteil von 1,9 % angegeben. Bei einer Belastu ng von ca. 10.000 Kfz / 24 h beträgt der Lkw -Anteil ca. 200 Lkw / 24 h. Im Bereich der Münsterstraße gibt es keine Erweiterungsplanungen, die eine signifikante Erhöhung des Lkw-Verkehrs erwarten lassen. Da die Eschstraße nicht dem Durchgangsverkehr dienen soll und der Ort skern weiterhin für den Lkw -Verkehr gesperrt bleibt, ist davon auszugehen, dass ein Teil des Lkw-Verkehrs zukünftig über die Umgehungsstraße und Eschstraße zur Münster straße fährt. Diese Zahl sollte deutlich unter 200 Lkw / 24 h liegen und damit deutlich unter dem für die Eschstraße prognostizierten Wert von 6 %. Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Der prognostizierte Lkw -Anteil für die Eschstraße wurde als möglicher Maximalwert angegeben und aus den Lkw -Anteilen des angrenzenden Straßennetzes abgeleitet. Hier wurde ein Maximalwert festgelegt um sicherzustellen, dass der notwendige Straßenaufbau und ein ausreichender Lärmschutz umgesetzt werden. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.10) 2.1.11 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt erneut die Richtigkeit der H öhe der Lkw - Prognose. Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Eschstraße die Funktion einer Kreisstraße übernehmen soll. Stellungnahme der Verwaltung: Die Übernahme der Funktion einer Kreisstraße hat keinen Ei nfluss auf die Höhe des Lkw-Anteils auf der Eschstraße. Entscheidend sind die Verkehrsbeziehungen im Straßennetz. Diese wurden bei der Prognose hinreichend berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.10) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 10 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.1.12 Der Verein R ettet-den-Esch e.V. und weitere Eingeber sind der Ansicht, dass die Entlastungswirkung für den Ortskern nicht so hoch ist wie prognostiziert, da der Weg durch den Ort kürzer ist als über die Eschstraße. Der Verein Rettet -den-Esch e.V. belegt seine Auffassung zudem mit umfangreichen Wegstreckenberechnungen. Diese Anregung des Vereins Rettet-den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Routenwahl eines jeden Verkehrsteilnehmers hängt nicht ausschließlich von der Länge der Strecke ab. Vielmehr sind Zeit und Bequemlichkeit entscheidende Kriterien für die Routenwahl. Sicherlich gibt es noch viele Wolbecker, die innerhalb Wolbecks ihr Kfz nutzen und den direkten Weg durch den Ortskern wählen. Laut Ve rkehrsprognose sind dies noch 6.400 Kfz / 24 h. Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation für Wolbeck. Ziel -, Quell -, Binnen- und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, di e Stadt Münster und das Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell be inhaltet und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analyse der Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, und hier im speziellen die Entlastungswirkung des Ortskernes, plausibel und nachvollziehbar. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch wie prognostiziert, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.11) 2.1.13 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass das verwendete Abwägungsmaterial über holt ist. Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Planungen zur Ortskerngestaltung nicht in die Abwägung einbezogen wurden. Insbesondere die geplante Temporeduzierung von 30 auf 20 km/h und / oder die Verengungen im Ortskern bzw. die komplette Sper rung für den Durchgangsverkehr sind nicht in den Prognosen berücksichtigt. Stellungnahme der Verwaltung: Bei den Prognoseberechnungen zur Eschstraße wurden für die Ortsdurchfahrt von Wolbeck höhere Netzwiderstände unterstellt. Die Erhöhung der Netzwiders tände simulierten entsprechende Geschwindigkeitsreduzierungen oder auch einen möglichen Rückbau der Ortsdurchfahrt. Wie dabei die Ortkerngestaltung im Detail aussieht, ist bei Prognoseberechnungen mit dem Verkehrsmodell der Stadt Münster unerheblich. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, das verwendete Abwägungsmaterial sei überholt, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.12) 2.1.14 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass die Alternative „Anbindung Wolbecker Windmühle“ nicht hinreichend geprüft wurde. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 11 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Der Planfall „Anbindung Wolbecker Windmühle“ wurde nach der gleichen Methodik gerechnet, wie alle anderen Prognosen / Planfälle. Nur so können die Auswirkungen unterschiedlicher Maßnahmen miteinander verglichen und bewertet werden. Zum Einsatz kamen die üblichen anerkannten Berechnungsverfahren (v gl. auch Stellungnahme zu 2.1.1). Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der Planfall „Anbindung Wolbecker Windmühle“ nicht hinreichend geprüft wurde, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.13) 2.1.15 Es wird die Auffassung vertreten, dass für den innerörtlichen Verkehr die Eschstraße aufgrund der Länge des Verkehrsweges keine Alternative darstellt. Stellungnahme der Verwaltung: Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.1.12 Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Eschstraße für den innerörtlichen Verkehr aufgrund der Länge des Verkehrsweges keine Alternative darstellt, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.14) 2.1.16 Es wir d die Auffassung vertreten, dass im Vorfeld keine spezifizierten Verkehrserhebungen nach Ziel-, Quell- und Binnenverkehr durchgeführt wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Planungen für die Umgehungsstraße Wolbeck und die Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße dauern schon Jahrzehnte. Im Verlaufe dieses Planungsprozesses wurden unterschiedlichste Verkehrserhebungen durchgeführt. Hierzu zählten unter anderem auch umfangreiche Erhebungen zum Ziel -, Quell- und Binnenverkehr, die mittels ei ner Kennzeichenverfolgungszählung ermittelt wurden. Diese Erhebungen aus den 90er Jahren bildeten die Grundlage für die Planungen zur Umgehungsstraße bzw. die Planun gen zur Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße. Darüber hinaus werden die aktuellen Ziel -, Quell -, Binnen- und Durchgangsverkehre mit dem Verkehrssimulationsmodell der Stadt Münster berechnet und berücksichtigt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass im Vorfeld keine spezifizierten Verkehrserhebungen nach Ziel -, Quell- und Binnenverkehr durchgeführt wurden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.15) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 12 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.1.17 Es wird die Auffassung vertreten, dass für die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzepts ein Ausbau der Eschstraße nicht erforderlich sei. Stellungnahme der Verwaltung: Das städtebauliche Entwicklungskonzept sieht für den Ortskern Wolbecks die Umgestaltung und Ausweisung der Münsterstraße als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ vor. Zur Einrichtung verkehrsberuhigter Geschäftsbereiche müssen bestimmte Vorgaben der StVO erfüllt werden. U. a. darf der Durchgangsverkehr in dem betrachteten Straßenabschnitt nur von untergeordneter Bedeutung sein. Diese Anforderung lässt sich nur mit einem Ausbau und mit einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung erreichen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass für die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungskonzept s ein Ausbau der Eschstraße nicht erforderlich sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.16) 2.1.18 Es wird beanstandet, dass keine alternativen Streckenverläufe untersucht wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Abstand zwischen dem Ende des ausgebauten Teilabschnitts östlich der Ortsumgehung und der Zufahrt zum Recyclinghof beträgt lediglich 370 m. Alternative Streckenverläufe für einen der art kurzen Straßenabschnitt sind nicht möglich. Der übrige Bereich der auszubauenden Straße wird im Norden durch das Baugebiet Tönne-Vormann-Weg und im Süden durch den Friedhof begrenzt, sodass auch hier keine alternativen Streckenverläufe möglich sind. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass keine alternativen Streckenverläufe untersucht wurden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.17) 2.1.19 Es wird beanstandet, dass keine aktuellen Verkehrszählungen zugrunde gelegt wurden. Die Spitzenstundenbelastungen im Ortskern haben in den letzten Jahren abgenommen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Hauptverkehrsstraßennetz der Stadt Münster werden die Verkehrsbelastungen laufend erhoben. Somit kann sichergestellt werden, dass die verwendeten Daten nie älter als 5 Jahre sind. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass keine aktuellen Verkehrszählungen zugrunde gelegt wurden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.18) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 13 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.1.20 Es wird beanstandet, dass der Unterschied zwischen den Verkehrsbelastungen der Planfeststellung und der Verwaltungsvorlage V/0986/2003 mehr als 50 % beträgt und die Verkehrswerte daher widersprüchlich sind. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsuntersuchung im Rahmen der Planfeststellung zur Ortsumgehung wurd e mit einem anderen Verkehrssimulationsmodell erarbeitet, als die Verkehrsuntersuchung der Stadt Münster. Eventuelle Unterschiede sind systembedingt, da das Modell der Stadt Münster kleinräumiger rechnet. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass der Unterschied zwischen den Verkehrsbelastungen der Planfeststellung und der Verwaltungsvorlage V/0986/2003 mehr als 50% betr ägt und daher die Verkehrswerte widersprüchlich sind, wir nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.19) 2.1.21 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Ausbau der Eschstraße keine wesentliche Entlastung des Ortskerns bringe. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass durch den Ausbau der Eschstraße eine Verkehrsreduzierung von ca. 2000 Kfz / 24 h im Ortskern von Wolbeck erreicht wird (Vergleich Prognose FNP mit Planfall ohne Anbindung Eschstraße). Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße keine wesentliche Entlastung des Ortskerns bringe, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.20) 2.1.22 Es wird vorgeschlagen, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die Umgehungsstraße anzubinden. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass über die angebundene Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp – Ortsumgehung – Eschstraße abgewickelt werden. Für diese Verkehrsbeziehung stellt die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle keine Alternative dar. Die Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass sich bei einer Anbindung der Wolbecker Windmühle der gewünschte Entlastungseffekt im zentralen Bereich Wolbecks nicht einstellen würde. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die Umgehungsstraße anzubinden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.21) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 14 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.1.23 Es wird beanstandet, dass keine Alternativlösungen ohne Ausbau der Eschstraße untersucht wurden. Stellungnahme der Verwaltung: In der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurden neben dem Planfall „mit Anbindung Eschstraße an die Ortsumgehung“ die Planfälle „ohne Anbindung Eschstraße an die Ortsumgehung“ und „Anbindung der Wolbecker Windmühle an die Ortsumgehung“ untersucht und bewertet. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass keine Alternativlösungen ohne Ausbau der Eschstraße untersucht wurden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.22) 2.1.24 Es wird befürchtet, dass ein Ausbau der Eschstraße Verkehrsströme von Hiltrup nach Telgte anziehe. Stellungnahme der Verwaltung: Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.1.33 Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass ein Ausbau der Eschstraße Verkehrsströme von Hiltrup nach Telgte anziehe, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.23) 2.1.25 Es wird befürchtet , dass durch den Ausbau der Eschstraße und durch die Anbindung an die Umgehungsstraße zusätzlicher regionaler und überregionaler Verkehr angezogen wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung lassen in keiner Weise erkennen, dass regionale und überregionale Verkehrsströme über die Eschstraße abgewickelt werden. Weder die Lage im Netz noch der geplante Ausbau und auch nicht die prognostizierten Verkehrsbelastungen lassen entsprechende Rückschlüsse zu. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße und durch die Anbindung an die Umgehungsstraße zusätzlicher regionaler und überregionaler Verkehr angezogen wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.24) 2.1.26 Es wird die Auffassung vert reten, dass Anreize geschaffen werden sollten, alternative Verkehrsmittel zu nutzen. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 15 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Das Ziel, die Ortsdurchfahrt nachhaltig vom Kfz -Verkehr zu entlasten kann alleine durch eine Förderung alternativer Verkehrsmittel nicht erreicht werden. Die Stadt Münster fördert seit Jahren das Radfahren mit großem Erfolg. Seit 2007 werden täglich von den Münsteranern mehr Fahrten mit dem Fahrrad als mit dem Kfz unternommen. Trotzdem wird die Ortsdurchfahrt in Wolbeck hoch belastet. Nur mi t Hilfe der Ortsumgehung und der gleichzeitigen Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße kann die Ortsdurchfahrt entlastet werden, um die Verkehrsstärken auch hier auf ein sozial-, stadt- und umweltverträgliches Maß zu reduzieren. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, Anreize zur Nutzung alternativer Verkehrsmittel zu schaffen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.25) 2.1.27 Es wird befürchtet, dass die Straße Am Borggarten durch den Ausbau der Eschstraße stärker belastet wird. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde die Verkehrsbelastung für die Straße Am Borggarten ermittelt. Ein Vergleich der Ist -Situation (vor Ausbau Ortsumgehung) mit dem Planfall Prognose FNP zeigt eine Abnahme der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borgarten von ca. 1000 Kfz / 24 h. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass die Straße Am Borggarten durch den Ausbau der Eschstraße stärker belastet wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.26) 2.1.28 Es wird befürchtet, dass Silberbrink und Lerschmehr als Zubringer zur Münsterstraße genutzt werden und dadurch ihren Charakter als Wohnstraßen verlieren. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsuntersuchung berücksichtigt sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation für Wolbeck. Ziel -, Quell -, Binnen- und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, die Stadt Münster und das Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell bei nhaltet und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analyse der Ve rkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung plausibel und nac hvollziehbar. Danach kann ausgeschlossen werden, dass Silberbrink und Lerschmehr in nennenswertem Umfang zusätzlich belastet werden. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 16 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass Silberbrink und Lerschmehr als Zubringer zur Münsterstraße genutzt werden und dadurch ihren Charakter als Wohnstraßen verlieren, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.27) 2.1.29 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Eschstraße nicht zur Entlastung der Münsterstraße höher belastet werden kann. Begründet wird diese Auffassung damit, dass nicht nur die Münsterstraße zwischen Drostenhof und Ehrenmahl zum Ortskern gehört, sondern auch die Eschstraße. Stellungnahme der Verwaltung: Der Ausbau der Eschstraße mit einer Anbindung an die Umgehungsstraße erfolgt mit dem Ziel einer Entlastung der Münsterstraße im Bereich Wigbold. Unabhäng ig von dem städtebaulichen Ziel , die Aufenthaltsqualität im Wigbold zu verbessern, ist eine Mehrbelastung der Eschstraße zugunsten einer Entlastung der Münsterstraße auch aus verkehrlicher Sicht durchaus gerechtfertigt. Im Gegensatz zur Eschstraße, die im bereits ausgebauten Bereich über getrennte R ad- und Gehwege verfügt und im weiteren Verlauf einen gemeinsamen Geh- und Radweg erhält, verfügt die Münsterstraße teilweise nur über sehr schmale Gehwege, die nicht den Sicherheitsansprüchen genügen. Im Übrigen ist die prognostizierte Verkehrsbelastung auf beiden Straßen annähernd gleich. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Eschstraße nicht zur Entlastung der Münsterstraße höher belastet werden kann, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.28) 2.1.30 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Verkehrsuntersuchung nicht nach Ziel -, Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehr unterscheidet. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde mit Hilfe des Verkehrsmodells der Stadt Münster ausgearbeitet. Das Modell berücksi chtigt 174 innerstädtische Verkehrszellen und 47 Umlandzellen. Der Stadtteil Wolbeck umfasst dabei 4 Verkehrszellen. Somit ist sichergestellt, dass in der Verkehrsuntersuchung Ziel -, Quell -, Binnen- und Durchgangsverkehr berücksichtigt werden. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Verkehrsuntersuchung nicht nach Ziel - Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehr unterscheidet, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.29) 2.1.31 Es wird beanstandet, dass beim Planfall Anbindung Wolbecker Windmühle weder Methoden noch Ergebnisse in der Verkehrsuntersuchung offengelegt wurden. Es fehlen Angaben über die Vorgehensweise bei der Prognoseberechnung und darüber, STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 17 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) wie hoch der Einfluss objektiver / quantitativer Extrapolationskriterien und wie stark qualitative Kriterien berücksichtigt wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Planfall „Anbindung Wolbecker Windmühle“ wurde nach der gleichen Methodik gerechnet, wie alle anderen Prognosen / Planfälle. Nur so können die Auswirkungen unterschiedlicher Maßnahmen miteinander verglichen und bewertet werden. Zum Einsatz kamen die üblichen anerkannten Berechnungsverfahren (v gl. a uch Stellungnahme zu 2.1.1). Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass im Planfall Anbindung Wolbecker Windmühle weder Methoden noch E rgebnisse in der Verkehrsuntersuchung offengelegt wurden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.30) 2.1.32 Es wird beanstandet, dass eine Begründung zur Aufstufung der Eschstraße zur Kreisstraße fehle. Stellungnahme der Verwaltung: Die Fest legung der Straßenklassifizierung ist nicht Bestandteil des Bebauungsplanverfahrens und bedarf daher grundsätzlich keiner Aufnahme in die Begründung. Bedingt durch den Ausbau der Umgehungsstraße (L 585 n) musste das klassifizierte Straßennetz in und um Wo lbeck insgesamt neu geordnet werden. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde entschieden, die Eschstraße in Verlängerung der Straße Am Borggarten als Kreisstraße K 3 auszuweisen um ein geschlossenes klassifiziertes Straßennetz in Wolbeck zu erhalten. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass eine Begründung zur Aufstufung der Eschstraße zur Kreisstraße fehle, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.31) 2.1.33 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße der überörtliche Verkehr aus Telgte und Everswinkel in den Ort geleitet wird. Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf der Achse Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße wird Wolbeck zweigeteilt. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Berechnungen der Verkehrsbelastungen werden sowohl die Kfz -Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströme über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation, die entsprechende überregionale Verkehr sströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es vereinzelte Kfz - Fahrten aus dem Raum Telgte / Warendorf in den Süden der Stadt Münster geben, die STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 18 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) über die Esc hstraße fahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der über regionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschs traße der überörtliche Verkehr aus Telgte und Everswinkel in den Ort geleitet wird und durch das hohe Verkehrsaufkommen Wolbeck zweigeteilt wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.32) 2.1.34 Es wird die Auffassung vertreten, dass ohne einen kostspieligen Umbau des Knotenpunkts Münsterstraße / Am Borggarten / Eschstraße das zu erwartende Verkehrsaufkommen nicht abgewickelt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Durch den Bau der Ortsumgehung hat die Verkehrsbelastung auf der Münsterst raße abgenommen. Auch mit einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung kann das Verkehrsaufkommen ohne Umbau des Knotenpunktes Münsterstraße / Am Borggarten / Eschstraße abgewickelt werden. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass ohne einen kost spieligen Umbau des Knotenpunkt s Münsterstraße / Am Borggarten / Eschstraße das zu erwartende Verkehrsaufkommen nicht abgewickelt werden kann, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.33) 2.1.35 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße und der damit verbundenen Verkehrszunahme ein kostspieliger Umbau des Knotenpunkts Telgter Straße / Am Borggarten / Zur Walbeke notwendig wird. Stellungnahme der Verwaltung: Auch mit einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung kann das Verkehrsaufkommen ohne Umbau des Knotenpunkts Telgter Straße / Am Borggarten / Zur Walbeke abgewickelt werden. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein kostspieliger Um bau des Knotenpunkts Telgter Straße / Am Borggarten / Zur Walbeke notwendig wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.34) 2.1.36 Es wird die Auffassung vertreten, dass keine Prognosen vorliegen, wie sich der Verkehr im Ortskern verändert, wenn die Eschstraße nicht gebaut wird. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 19 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: In der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde eine Verkehrsprognose für den Planfall ohne Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ermittelt und dargestellt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass keine Prognosen darüber vor liegen, wie sich der Verkehr im Ortskern verändert, wenn die Eschstraße nicht gebaut wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.35) 2.1.37 Es wird die Auffassung vertreten, dass es sich bei der Verkehrsuntersuchung Wolbeck um eine kleinräumi ge Verkehrsuntersuchung handelt. Verkehrssimulationsverfahren können jedoch nur bei großräumigen Verkehrsverbindungen sinnvoll eingesetzt werden und sind bei kleinräumigen Simulationen fehleranfällig. Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Verkehrsuntersuchung Wolbeck handelt es sich um eine großräumige Verkehrsuntersuchung. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass es sich bei der Verkehrsuntersuchung Wolbeck um eine kleinräumige Verkehrsuntersuchung handelt und das Verkehrssimulationsverfahren deshalb nicht eingesetzt werden kann, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.36) 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen 2.2.1 Es wird angeregt, mit der Kampagne „Kopf an – Motor aus“ eine Verkehrs reduzierung durchzuführen. Mit dieser Kampagne konnte in anderen Städten mit einem sehr geringen finanziellen Aufwand eine dauerhafte Reduzierung des Verkehrs um 25 % erreicht worden. Im Falle Wolbeck müssten dann nur ca. 0,75 % der Kosten für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraße aufgewendet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Das Umweltbundesamt hat 2009/2010 die Kampagne "Kopf an – Motor aus" in insgesamt 9 Modellstädten durchgeführt. Die Stadt Münster hatte sich hierfür ebenfalls beworben, den Zuschlag aber nicht erhalten. Im Rahmen der Ka mpagne wurde mit sehr aufwendigen, plakativen Maßnahmen dafür geworben, das Auto auch mal stehen zu lassen und an dessen Stelle das Fahrrad zu nutzen oder zu Fuß zu gehen. Die Evaluierung ergab, dass ca. 25 % derer, welche die Kampagne wahrgenommen hatten (ca. 50 %), ihr Verkehrsverhalten überdacht haben. Dies allerdings überwiegend im Freizeitverkehr. Die Kampagne wurde 2011 vom Umweltbundesamt eingestellt. Derzeit bereitet die Stadt Münster eine eigene Kampagne zur umweltgerechten Mobilität vor. Die Stadt Münster betreibt seit vielen Jahren sehr erfolgreich eine Verkehrspolitik mit dem Ziel einer umweltgerechten Mobilität. Die l etzte Erhebung im Jahr 2013 zur Verkehrsmittelwahl ergab, dass nur noch 29 % der Wege der Münsteraner Bevölkerung mit dem K fz zurückgelegt werden. Aber auch für diese Restgröße muss die erforderliche Straßeninfrastruktur vorgehalten werden. Für die Eschstraße bedeutet STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 20 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) das, dass die Umgehung Wolbeck ohne die Anbindung der Eschstraße die Entlastungswirkung für Wolbeck nicht entfalten kann. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Kampagne „Kopf an – Motor aus“ durchzuführen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.37) 2.2.2 Es wird angeregt, dass aufgrund der angespannten Finanzlage der Stadt Münster die Finanzierung anderer Maßnahmen mehr im Vordergrund stehen sollte, als der Ausbau der Eschstraße. Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmittel n. Hierüber entschei det vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für andere Maßnahmen zu verwenden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.38) 2.2.3 Es wird die Auffassung vertreten , dass unter Berücksichtigung der Lage der öffentlichen Haushalte die Planung nicht zu vertreten ist, da das Geld nach dem strengen Winter für die Reparatur von vorhandenen Straßen benötigt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Mit de r Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmitten. Hierüber entscheidet vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die Reparatur von Straßen zu verwenden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.39) 2.2.4 Es wird die Auffassung vertreten , dass unter Berücksichtigung der Lage der öffentlichen Haushalte die Planung nicht zu vertreten ist, da das Geld nach dem Hochwasser dringend für die Reparatur von Straßen und Gebäuden benötigt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Mit de r Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmittel n. Hierüber entscheidet STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 21 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die Beseitigung von Hochwasserschäden an Straßen und Gebäuden zu verwenden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.40) 2.2.5 Es wird angeregt, dass das Geld anstelle zum Ausbau der Eschstraße zur G estaltung des Ortskerns verwendet werden sollte, damit für Radfahrer, Mütter mit Kinderwagen und Bewohner des Achatiushauses die Situation verbessert wird. Stellungnahme der Verwaltung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmittel n. Hierüber entscheidet vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die Gestaltung des Ortskerns zu verwenden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.41) 2.2.6 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Sparvorschläge aus dem Bürgerhaushalt ignoriert wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Bürgerhaushaltsverfahren 2011 ist der Vorschlag "Keine Anbindung Eschstraße an Umgehung Wolbeck" eingereicht worden (Vorschlag Nr. 2011 -525). Alle Informationen zum Vorschlag sind auf der folgenden städtischen Internetseite abrufbar: http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/ergebnisse-der-vorjahre/buergerhaushalt- 2011/vorschlaege-2011/buergerhaushalt/vorschlag/detailansicht/keine-anbindung- eschstrasse-an-umgehung-wolbeck.html Bei der Bewertung im Internet durch Münsteraner Bürgerinnen und Bürger hat dieser Vorschlag 232 Ja-Stimmen, 4 Neutral-Stimmen und 45 Nein-Stimmen erhalten. Neben der Internet-Bewertung wurde auch eine repräsentative schriftliche Umfrage zu allen Bürgerhaushaltsvorschlägen unter den Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Für den Vorschlag Nr. 2011 -525 hatte die repräsentative schriftliche Umfrage folgendes Ergebnis: 115 Ja- Stimmen, 40 Neutral -Stimmen und 66 Nein- Stimmen. 82 Bürg erinnen und Bürger gaben an, den Vorschlag nicht beurteilen zu können. Über die Internet -Bewertung ist der Vorschlag in die sogenannte Best enliste gekommen. Bei der schriftlichen Umfrage hat der Vorschlag mit Rang 62 die Bestenliste verfehlt. Die Aufnahme von Vorschlägen in die Bestenliste bewirkt, dass die Verwaltung zu diesen Vorschlägen eine Stellungnahme abgibt und die Vorschläge STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 22 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) anschließend zur Beratung und Beschlussfassung an die politischen Gremien weiterleitet. Die a bschließende Beschlussfassung obliegt – wie bei allen Vorschlägen aus der Bestenliste – dem Rat der Stadt Münster. Nach der Aufnahme des Vorschlags Nr. 2011-525 in die Bestenliste hat die Verwaltung eine Stellungnahme verfasst und darin deutlich gemacht, warum aus fachlicher Sicht der Verwaltung dem Vorschlagsanliegen nicht entsprochen werden sollte. In der (öffentlichen) Sitzung des Rates der Stadt Münster am 14. Dezember 2011 hat der Rat beschlossen, den Vorschlag nicht aufzugreifen. Die Beschlussfassung des Rates zu allen (insgesamt 90) Vorschlägen aus der Bestenliste ist nach der Ratssitzung auf den Internetseiten des Bürgerhaushalts dokumentiert worden. Alle Informati onen, vom Vorschlagsanliegen über die Internet - Abstimmung und die Stellungnahme der Verwaltung bis zum Beschluss des Rates sind im Internet unter der oben angegebenen Internet -Adresse dokumentiert und damit öffentlich zugänglich. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren des Bürgerhaushalts sowohl auf der Internetseite als auch in entsprechenden städtischen Broschüren dargestellt und verdeutlicht wird. Zwar ist es grundsätzlich das Bestreben der Verwaltung, möglichst viele der Vorschläge aus der Bestenliste auch umzusetzen. Allerdings wird an keiner Stelle eine "Garantie" dafür ausgesprochen, dass alle Vorschläge aus der Bestenliste aufgegriffen werden. Vielmehr wurde und wird darüber informiert, dass die Letztentscheidung über das Aufgreifen der Vorschläge beim Rat der Stadt Münster liegt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, der Sparvorschlag aus dem Bürgerhaushalt sei ignoriert worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.42) 2.2.7 Es wird die Auffassung vertreten, dass kein Geld für die Eschstraße ausgegeben werden sollte. Stellungnahme der Verwaltung: Mit de r Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmitten. Hierüber entscheidet vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- und Finanzlage. Beschlussvorschlag: Der Anregung, dass kein Geld für die Eschstraße ausgegeben werden sollte, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.43) 2.2.8 Es wird die Befürchtung geäußert, dass für den Rückbau der vorhandenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erneut Anliegerbeiträge erhoben werden. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 23 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem derzeitigen Kenntnisstand löst der Rückbau der vorhandenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen keine Beitragspflicht aus. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass für den Rückbau der vorhandenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erneut Anliegerbeiträge erhoben werden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.44) 2.2.9 Es wird beanstandet, dass sich die Kosten für den Ausbau der Eschstraße seit der ersten Planung von 1,2 Mio. € auf 3,0 Mio. € erhöht haben. Stellungnahme der Verwaltung: Die beanstandete Kostensteigerung von 1,2 Mio. € auf 3,0 Mio. € ist nicht nachvollziehbar, da eine Quellenangabe zu dem genannten Betrag von 1,2 Mio. € fehlt. Die Verwaltung ist sowohl in der öffentlichen Berichtsvorlage Nr. V/0606/2011 an den Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) als auch in der öffent lichen Beschlussvorlage Nr. V/0547/2013 an den Rat von einer Kostenschätzung in Höhe von 2,86 Mio. € ausgegangen. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass sich die Kosten für den Ausbau der Eschstraße seit der ersten Planung von 1,2 Mio. € auf 3,0 Mio. € erhöht haben, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.45) 2.2.10 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im ausgebauten Teilabschnitt der Eschstraße nicht beseitigt werden können, da diese von den Anliegern bezahlt wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Es ist zutreffend, dass der jetzt vorhandene Ausbau nach den Bestimmungen des KAG NW abgerechnet wurde. Von den Anliegern wurden Beiträge erhoben. Die Gemeinde kann nach der Abrechnung von Baumaßnahmen Änderungen an der Straße vornehmen, wenn dies durch Zeitablauf oder eine veränderte Verkehrssituat ion im gemeindlichen Interesse liegt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im ausgebauten Teilabschnitt der Eschstraße nicht beseitigt werden können, da diese von den Anliegern bezahlt wurden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.46) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 24 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung 2.3.1 Es wird die Auffassung vertreten, dass du rch einen Ausbau der Eschstraße ein Naherholungsgebiet / Landschaftsschutzgebiet unwiederbringlich zerstört wird. Dadurch wird der Erholungs- und Freizeitwert verschlechtert. Stellungnahme der Verwaltung: Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil der des Bebauungsplangebiets liegt im Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen ausgewiesen und hat eine bedeutende Funktion im Erholungs netz (Begründung Abschnitt 7.4.1). Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer deutlichen Zunahme der Verkehrs - und Lärmbelastung gegenüber dem Ist -Zustand verbunden. Es wird nicht verkannt, dass die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im Landschaftsraum entlang der Eschstraße nicht mehr in der heutigen Form möglich sein wird, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein wird (Begründung Abschnitt 7.8). Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans hat sich die Verwaltung ei ngehend mit dem Thema Erholung befasst. Der Belang Erholung war jedoch im Kontext weiterer Belange auf der einen Seite gegenüber dem Belang der gewünschten optimalen Entlastungswirkung innerhalb des zentralen Bereich Wolbecks auf der anderen Seite gegeneinander und untereinander abzuwägen. Dabei dur fte nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Erholungsfunktion des Esch bereits durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird. Die Nichtdurchführung der Planung (Pr ognose Null -Variante) und die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der Abwägung als nicht geeignet bewertet. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein Naherholungsgebiet / Landschaftsschutzgebiet unwiederbringlich zerstört wird und sich dadurch der Erholungs- und Freizeitwert verschlechtert, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.47) 2.3.2 Es wird befürchtet, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der Hochwassersituation ergibt. Stellungnahme der Verwaltung: Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eschstraße ist im Abschnitt zwischen Goldbrink und dem Ende der Bebauung der Bau eines Regenwasserkanals geplant. Ab dem Ende der Bebauung bis zur Umgehungsstraße ist auf der Nordseite der Eschstraße der Bau eines Entwässerungsgrabens vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen stellen sicher, dass das Oberflächenwasser der Esc hstraße sicher abgeleitet wird. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der Hochwassersituation ergibt, wird nicht gefolgt. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 25 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.48) 2.3.3 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein schutzwürdiger Plaggenesch zerstört wird. Dieser Eingriff sei nicht ausgleichbar. Stellungnahme der Verwaltung: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind keine Baudenkmäler vorhanden und derzeit keine Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem Gebiet, in dem Eschböden anstehen. Vor allem südlich der Eschstraße haben sich im Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten. Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie können zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden 10. Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind erfahrungsgemäß im Münsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch- und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs vorausgehen, mitten in diesem. Durch den schüt zenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut erhalten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit. Eschböden schützen nicht nur darunter liegende his torische Siedungsstätten, die den Charakter eines Bodendenkmals gemäß § 2 DSchG besitzen können, sie zeugen auch selbst von der historischen Landnutzung und können deshalb ein Bodendenkmal gemäß § 2 DSchG sein. Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl, Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der Er darbeiten müssen mit der Städtischen Denkmalbehörde und der LWL - Archäologie für Wes tfalen abgestimmt werden. Nur durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Bodendenkmäler und dam it das Schutzgut Kultur hat. Mit einer angemessenen archäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld jedweder Bautätigkeit einschließen kann, kön nen z. B. die negativen Auswirkungen auf die mit an Sicherheit grenzender Wahr scheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert werden. Auf Abschnitt 7.4.7 der Begründung und die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan wird verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein schutzwürdige r Plaggenesch zerstört wird und der Eingriff nicht ausgleichbar sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.49) 2.3.4 Es wird die Ansicht vertreten, dass Lärm und Abgase das Landschaftsschutzgebiet belasten. Stellungnahme der Verwaltung: Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.3.1 STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 26 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass Lärm und Abgase das Landschaftsschutzgebiet belasten, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.50) 2.3.5 Es wird befürchtet, dass durch die Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Verminderung der Lebensqualität eintreten. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 533 wurde durch das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Grundlage für die Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, nach der im Prognosejahr 2025 auf der ausgebauten Eschstraße je nach A bschnitt eine Verkehrsbelastung zwischen 3.100 und 4.300 Kfz / 24 h zu erwarten sind. Die daraus resultierenden aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände zw ischen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im Bebauungsplan festgesetzt. Durch die Schallschutzmaßnahmen werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten. In den Oberschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den Fassaden mit ver bleibenden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf Prüfung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV „Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden Schallschutz hinsi chtlich der Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser Voraussetzung würden sich die passiven Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen und Aufenthaltsräumen mit Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen beschränken. Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht gesondert untersucht. Eine grobe Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des Luftqualitätsplanes Münster vorgenommen werden. Verkehrsbedingte Schadstoffbelastungen für Fei nstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz pro Tag treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehrsbedingten Abnahmen werden dort zu einer deutl ichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Straßenverkehr führen. Im Ausbaubereich der E schstraße wird es aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und der besseren Durchlüftungsverhältnisse nicht zu einer relevanten Schad stoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben genannte 39. BImSchV kommen. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 27 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintritt, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.51) 2.3.6 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Gärten an Erholungswert verlieren. Stellungnahme der Verwaltung: Im auszubauenden Teilabschnitt der Eschstraße sind durchgehend aktive Lärmschutzmaßnahmen in Form von Lärmschutzwänden geplant. Diese wurden so bemessen, dass in den Außenwohnbereichen (Terrassen) die Im missionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. Damit wird sichergestellt, dass trotz Verkehrszunahme weiterhin eine Gartennutzung ohne Beeinträcht igungen erfolgen kann. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Gärten an Erholungswert verlieren, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.52) 2.3.7 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Feinstaubbelastung zunimmt. Dies sei bei der Planung nicht berücksichtigt worden. Stellungnahme der Verwaltung: Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.3.5 Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Feinstaubbelastung zunimmt und dies bei der Planung nicht berücksichtigt worden sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.53) 2.3.8 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Straßenausbau Tiere gefähr det bzw. vertrieben werden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag durch das Büro Froelich & Sporbeck erstellt. In diesem Fachbeitrag wurden die artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Umsetzung der Straßenausbauplanung Eschstraße eingehend geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass unter B erücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen für keine planungsrelevante Art Verbotstatbestände gem äß § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind und somit aus Artenschutzsicht dem Vorhaben nichts entgegensteht. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag war Bestandteil der Offenlegung. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 28 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch den Straßenausbau eine Gefährdung und Vertreibung von Tieren erfolgt, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.54) 2.3.9 Es wird die Auffassung vertreten, dass der geplante Ausbau der Eschstraße den Zielsetzungen des Landschaftsschutzgebiet s LSG – 3912 -0014 widerspricht. Diese Auffassung wird damit begründet, dass der geplante Ausbau der Eschstraße unmittelbar an das LSG grenzt und damit den Zielsetzungen „Erhalt der münsterländischen Parklandschaft“ und der „Erholungsnutzung als S ekundärnutzung“ entgegensteht. Stellungnahme der Verwaltung: Im Landschaftsplan Werse ist südlich der bestehenden Eschstraße das Landschaftsschutzgebiet „Werse -Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ festgesetzt. Die Abgrenzung erfolgt an der südlichen Katasterlinie der bestehenden Straßenparzelle. Der Bebauungsplan nimmt gleichfalls diese Linie auf und entwickelt den neuen Straßenkörper in nördliche Richtung. Somit wird das bestehende Land schaftsschutzgebiet durch den Bebauungsplan nicht tangiert und steht damit auch dessen Zielsetzungen nicht entgegen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der geplante Ausbau der Eschstraße den Zielsetzungen des Landschaftsschutzgebiets „Werse -Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ widerspricht, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.55) 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof 2.4.1 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch die Planung die Zugänglichkeit des Friedhofs, insbesondere für ältere Menschen, erschwert wird. Stellungnahme der Verwaltung: Das vorhandene Friedhofstor der Eschstraße wird mit der Aufgabe des Gehwegs geschlossen. Es wird ein neuer Friedhofszugang im Einmündungsbereich Eschstraße / Weg zum Recyclinghof angelegt. In diesem Bereich ist einerseits durch die geplante Mittelinsel eine sichere Querungsmöglichkeit gegeben. Andererseits sind durch den geplanten Parkstreifen am Weg zum Recyclinghof genügend Parkmöglichkeiten für Kurzbesuche des aktuellen Gräberfelds vorhanden. Weiterhin gibt es einen Friedhofszugang an der Aussegnungshalle in unmittelbarer Nähe des vorhandenen Friedhofsparkplatzes. Damit ist eine gute Zugänglichkeit des Friedhofs von allen Seiten gewährleistet. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch die Planung die Zugänglichkeit des Friedhofs, insbesondere für ältere Menschen, erschwert wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.56) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 29 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.4.2 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Anzahl der Parkplätze nach Ausbau der Eschstraße nicht mehr ausreichend ist. Stellungnahme der Verwaltung: Entlang des Wegs zum Recyclinghof lassen sich ca. 25 Stellplätze in Längsaufstellung anlegen. Zusammen mit dem vorhandenen Parkplatz mit 20 Stellplätzen ergibt sich ein Gesamtstellplatzangebot von 45 Stellplätzen für den Friedhof. Dieses Stellplatzangebot ist nach Ansicht der Verwaltung ausreichend. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass die Anzahl der Parkplätze nach Ausbau der Eschstraße nicht mehr ausreichend sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.57) 2.4.3 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Parkmöglichkeiten und der Gehweg am Friedhof für Friedhofsbesucher erhalten bleiben müssen. Eine Verlegung der Parkplätze an die Zufahrt zum Recyclinghof wird nicht als sinnvoll erachtet. Stellungnahme der Verwaltung: Der Straßenquerschnitt der Eschstraße ist im Abschnitt zwischen Silberbrink und Goldbrink besonders schmal. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im Süden durch den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Silberbrink 1 bis 1 h gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der vorhandene Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der Eschstraße ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender gemeinsamer Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Die Aufgabe des Gehwegs auf der Friedhofsseite ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da gleichzeitig auch eine Verlegung des Friedhofszugangs in den Einmündungsbereich Eschstr aße / Weg zum Recyclinghof erfolgt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs erhalten bleiben muss und eine Verlegung der Parkplätze an die Zufahrt zum Recyclinghof nicht sinnvoll ist, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.58) 2.4.4 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Friedhofsruhe gestört wird. Stellungnahme der Verwaltung: Für den Ausbau der Eschstraße wurde eine schalltechnische Untersuchun g durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgte eine Beurteilung des Straßenverkehrslärms sowohl auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV als auch auf der Grundlage der DIN 18005/07.02 – Schallschutz im Städtebau. Im Sinne der 16. BImSchV stellt der Friedhof keine schutzbedürftige Nutzung dar. Nach der DIN 18005/07.02 wird der Friedhof tagsüber einem allgemeinem Wohngebiet mit einem schalltechnischen Orientierungswert von 55 dB(A) gleichgestellt. Der Orientierungswert wird am Vorplatz der Leichenhalle ohne STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 30 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Lärmschutzmaßnahmen um 3 dB(A) überschritten. Nach den Ermit tlungen des Gutachters kann mit einer Lärmschutzwand von mind. 2,5 m Höhe über Niveau des Vorplatzes und einer Länge von 34 m die zu erwartende Lärmbelastung deutlich unter 55 dB(A) reduziert werden. Die Verwaltung wird im Rahmen des Ausbaus der Eschstraße eine Lärmschutzwand ggf. in Verbindung mit einer Urnenwand errichten. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Friedhofsruhe g estört wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.59) 2.4.5 Es wird vorgeschlagen, den Wegfall der Parkplätze auf der Eschstraße durch eine Erweiterung des vorhandenen Friedhofsparkplatzes zu kompensieren. Dies sei sinnvoller als der Bau von Stellplätzen an der Zuwegung zum Recyclinghof. Stellungnahme der Verwaltung: Der rechtsgültige Bebauungsplan Nr. 217 „Steingärten (nördlicher Teil)“ stellt den Friedhofsparkplatz nachrichtlich in seinen heutigen Abmessungen innerhalb einer öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Eine Erweiterung des Parkplatzes nach Süden hätte einen erheblichen Eingriff in die vorhandene Grünsubstanz zur Folge. Die Verwaltung plant daher die Anlage eines Längsparkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof, da dort der Eingriff weniger gravierend ist. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhandenen Friedhofsparkplatz zu erweitern, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.60) 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit 2.5.1 Es wird befürchtet, dass die Anbindung der Eschstraße ein erhebliches Gefährdungspotential für den Schülerverkehr nach sich zieht, insbesondere durch das starke Anwachsen des Lkw-Verkehrs. Stellungnahme der Verwaltung: Es gibt zwei Schulwege, die durch den Ausbau der Eschstraße betroffen sind: • Schulweg westlich des Friedhofs Richtung Schulzentrum • Schulweg östlich des Friedhofs Richtung Nikolaischule Zur Querung der Eschstraße für den Schulweg westlich des Friedhofs sieht die Planung den Einbau einer Querungshilfe (Mittelinsel) vor. Zur Querung der Eschstraße östlich des Friedhofs ist der Bau einer Bedarfsampel geplant. Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 31 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt. Nach Auffassung des Auditors wäre auch für di e Querung des Weges östlich des Friedhofs anstelle der geplanten Ampel der Einbau ei ner Querungshilfe ausreichend. Damit werden die Anforderungen für ein gefahrloses Überqueren der Eschstraße deutlich übererfüllt. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, das s der Ausbau der Eschstraße ein erhebliches Gefährdungspotential für den Schülerverkehr nach sich zieht, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.61) 2.5.2 Es wird befürchtet, dass sich Probleme beim Ausfahren aus den privaten Stic hstraßen im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink ergeben werden. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und Anbindung an die Umgehungsstraße im bebauten Bereich zwischen 3.100 Kfz / 24 h und 4.300 Kfz / 24 h befahren. Bei diesen Verkehrsbelastungen ist ein Ausfahren aus den privaten Stichstraßen unter Beachtung der notwendigen Sorgfaltspflicht problemlos möglich. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass sich beim Ausfahren aus den privaten Stichstraßen künftig Probleme ergeben, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.62) 2.5.3 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Ausbau der Eschstraße für zahlreiche Anwohner, Schüler und Radfahrer schwerwiegende Beeinträchtigungen und Gefährdungen beinhaltet (nicht näher spezifiziert). Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße für zahlreiche Anwohner, Schüler und Radfahrer schwerwiegende Beeinträchtigungen und Gefährdungen beinhaltet, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.63) 2.5.4 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Ausbau der Eschstraße eine Gefahrenquelle für Friedhofsbesucher darstellt. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 32 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Die Parkplätze für Friedhofsbesucher befinden sich an der Zufahrt zum Recyclinghof und östlich des Friedhofs auf dem Friedhofsparkplatz. An beiden Parkplätzen befinden sich Friedhofszugänge. Ferner sind in unmittelbarer Nähe der Friedhofszugänge Querungshilfen über die Eschstraße geplant. Gefahrenquellen für Friedhofsbesucher sind somit nicht vorhanden. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße eine Gefahrenquelle für Friedhofsbesucher darstellt, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.64) 2.5.5 Es wird die Auffassung vertreten, dass die geplante Geschwindigkeit von 50 km/h zu hoch ist. Die Zahl von schwerverletzten und getöteten Menschen, insbesondere von Kindern wird deutlich ansteigen. Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem Ausbau der Eschstraße werden ausreichende Nebenanlagen und sichere Querungen vorgesehen. Von einer konkreten Gefahr, die das allgemeine Gefahrenrisiko er heblich übersteigt, ist trotz der zu erwartenden Steigerung der Verkehrsbelastung nicht auszugehen. Nach den Vorgaben der StVO beträgt die zulässige Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die geplante Geschwindigkeit von 50 km/h zu hoch ist und die Zahl von schwerverletzten und getöteten Menschen, insbesondere von Kindern ansteigen wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.65) 2.5.6 Es wird befürchtet, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Verkehrssituation insbesondere für Radfahrer unsicherer wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Eschstraße verfügt im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink über beidseitige Radwege. Ab Silberbrink bis zum bereits ausgebauten Bereich an der Umgehungsstraße ist auf der Nordseite der Eschstraße ein gemeinsamer Geh - und Radweg geplant. Die Verkehrssicherheit für den Radfahrerver kehr ist damit gewährleistet. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Verkehrssituation insbesondere für Radfahrer unsicherer wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.66) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 33 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.5.7 Es wird die Ansicht vertreten, dass die Ampelanlage am Knotenpunkt Es chstraße / Umgehungsstraße für Radfahrer und Fußgänger ein Gefährdungspotential beinhaltet. Die Ampelanlage sollte daher durch einen Kreisverkehr ersetzt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der bereits ausgebaute Knotenpunkt Umgehungsstraße / Eschstraße stellt mit der vorhandenen Lichtsignalanlage eine verkehrssichere Lösung für den Fußgänger - und Radfahrerverkehr zur Querung der Umgehungsstraße dar. Ein Umbau des Knotenpunktes zu einem Kreisverkehr ist nicht notwendig und auch nicht möglich, da der vorhandene Ausbau planfestgestellt ist. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass die Ampelanlage am Knotenpunkt Eschstraße / Umgehungsstraße für Radfahrer und Fußgänger ein Gefährdungspotential beinhaltet und deshalb durch einen Kreisverkehr ersetzt werden sollte, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.67) 2.5.8 Es wird die Auffassung vertreten, dass als Querungshilfen für den Schülerverkehr ausschließlich Verkehrsinseln vorgesehen sind. Nach Auffassung des Eingebers ist dies für die Verkehrssicherheit nicht ausreichend. Aus diesem Grund wird angeregt, bei einem eventuellen Ausbau der Eschstraße Anforderungsampeln als Querungshilfen vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Auffassung, dass als Querungshilfen für den Schülerverkehr ausschließl ich Verkehrsinseln vorgesehen sind, ist unzutreffend. Zur Querung der Eschstraße für den Schülerverkehr im Bereich der Zuwegung zum Recyclinghof westlich des Friedhofs sieht die Planung den Einbau einer Mittelinsel vor. Zur Querung der Eschstraße östlich des Friedhofs ist der Bau einer Anforderungsampel geplant. Nach Auffassung des Sicherheitsauditors wäre auch für die Querung des Weges östlich des Friedhofs anstelle der geplanten Ampel der Einbau einer Mittelinsel ausreichend. Mit der vorgesehenen Anforder ungsampel werden die Anforderungen für ein gefahrloses Überqueren der Eschstraße deutlich übererfüllt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass als Querungshilfen für den Schülerverkehr ausschließlich Verkehrsinseln und keine Anforderungsampeln vorgesehen sind, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.68) 2.5.9 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch eine Anhebung des Geschwindigkeitsniveaus ein sicheres Ausfahren aus den Grundstücksausfahrten (gemeint ist offensichtlich der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink) nicht mehr möglich ist. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und Anbindung an die Umgehungsstraße im vorderen Bereich von ca. 3.100 Kfz / 24 h befahren. Bei dieser Verkehrsbelastung ist auch bei einer zulässigen Geschwindigkeit STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 34 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) von 50 km/h unter Beachtung der erforderlichen Sorgfaltsp flicht eine Ausfahrt aus den Privatgrundstücken problemlos möglich. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass durch die Anhebung des Geschwindigkeitsniveaus ein sicheres Ausfahren aus den Grundstücksausfahrten nicht mehr möglich ist, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.69) 2.5.10 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch die Verkehrszunahme auf der Straße Am Borggarten das Überqueren der Straße insbesondere für Kinder und Senioren schwieriger wird und dadurch das Gefährdungspotential gesteigert wird. Stellungnahme der Verwaltung: Durch den Bau der Umgehungsstraße hat die Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borggarten abgenommen. Mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße wird die Verkehrsbelastung zwar wieder leicht ansteigen, aber mit einer prognostizierten Verkehrsmenge von ca. 2100 Kfz / 24 h nicht mehr das ursprüngliche Belastungsniveau von 3200 Kfz / 24 h erreichen. Somit wird die Überquerungsmöglichkeit der Straße Am Borgar ten nicht grundsätzlich verschlechtert. Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Wohnanlage „Bremer Stadtmusikanten“ bereits eine Mittelinsel in der Str aße Am Borggarten vorhanden ist und sich weiter östlich zwei weitere in der Planung befinden. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass durch die Verkehrszunahme auf der Straße Am Borggarten das Überqueren der Straße insbesondere für Kinder und Senioren schwieriger wird und dadurch das Gefährdungspotential gesteigert wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.70) 2.5.11 Es wird die Ansicht vertreten, dass aufgrund der starken Nutzung der Eschstraße durch Radfahrer, Fußgänger und Jogger ein einseitiger Geh- und Radweg im Bereich des Friedhofs unzureichend und konfliktträchtig ist. Stellungnahme der Verwaltung: Im Abschnitt zwischen Silberbrink und der Zufahrt zum Recyclinghof ist die Straßentrasse im Norden begrenzt durch die Wohnbebauung Tönne -Vormann-Weg und im Süden durch den Friedhof. Aufgrund der begrenzten Breite ist hier lediglich die Anlage eines einsei tigen Geh- und Radweges möglich. Im anschließenden Abschnitt liegt die Eschstraße weitgehend außerhalb eines bebauten Gebiet s. Außerhalb bebauter G ebiete s ind einseitige gemeinsame Geh- und Radwege die Regel. Die geplante Breite von 2,50 m ist ausrei chend um alle von den Eingebern genannten Nutzungsansprüche unter dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme abzuwickeln. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass aufgrund der starken Nutzung der Eschstraße durch Radfahrer, Fußgänger und Jogger ein ei nseitiger Geh - und Radweg im Bereich des Friedhof s unzureichend und konfliktträchtig ist, wird nicht gefolgt. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 35 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.71) 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung 2.6.1 Es werden Bedenken gegen die Aufstufung zur Kreisstraße erhoben. Stellungnahme der Verwaltung: Bedingt durch den Ausbau der Umgehungsstraße (L 585 n) muss das klassifizierte Straßennetz in und um Wolbeck insgesamt neu geordnet werden. Im Rahmen dieses Verfahrens wurde entschieden, die Eschstraße in Verlängerung der Straße Am Borggarten als Kreisstraße K 3 auszuweisen um ein geschlossenes klassifiziertes Straßennetz in Wolbeck zu erhalten. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Eschstraße nicht zur Kreisstraße aufgestuft werden darf, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.72) 2.6.2 Es wird angeregt, die bestehende Tempo -30-Regelung mit den Fahrbahneinengungen und der Rechts-vor-Links-Regelung beizubehalten. Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem Klassifizierungskonzept der Stadt ist vorgesehen, die Eschstraße in Verlängerung der Kreisstraße Am Borggarten ebenfalls als Kreisstraße zu klassifizieren. Nach den Vorgaben der StVO ist eine Ausweisung als Tempo- 30-Zone bei einer Kreisstraße nicht möglich. Tempo 30 auf Strecke (VZ 274.53 StVO) ist auch auf Kreisstraßen möglich, wenn Nebenanlagen (Rad -/ Gehwege) nicht oder nicht hinreichend vorhanden sind und somit eine konkrete Gefahr besteht, die das al lgemeine Gefahrenrisiko der Teilnahme am Verkehr erheblich übersteigt. Auf der Münsterstraße und der Hofstraße ist die zulässige Geschwindigkeit mit VZ 274.53 StVO auf 30 km/h begrenzt, weil dort Radwege nicht vorhanden sind und die Gehwege teilweise unter einem Meter breit sind. Mit dem Ausbau der Eschstraße werden ausreichende Nebenanlagen und sichere Querungen vorgesehen. Von einer konkreten Gefahr, die das allgemeine Gefahrenrisiko er heblich übersteigt, ist trotz der zu erwartenden Steigerung der Verkehrsbelastung nicht auszugehen. Da der Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink mit beidseitigen Rad - und Gehwegen versehen ist, scheidet hier Tempo 30 auf Strecke ebenfalls aus. Fazit: Nach den Vorgaben der StVO ist die Geschwindigkeit, die für St raßen innerhalb geschlossener Ortschaften gilt, auch für die Eschstraße nach Fertigstellung und nach Einstufung als Kreisstraße gültig. Die Geschwindigkeit auf der Eschstraße muss somit 50 km/h betragen. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 36 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Tempo-30-Zone und die Rechts-vor-Links-Regelung beizubehalten, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.73) 2.6.3 Das Bürgerforum Wolbeck sowie weitere Eingeber regen an, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren. Das Bürgerforum Wolbeck begründet die Anregung u. a. damit, dass bei einem Lkw - Verbot geringere Störwirkungen von der Eschstraße ausgehen würden. Stellungnahme der Verwaltung: Über die Eschstraße müssen der Recyclinghof sowie die angrenzenden Wohngebiete z. B. von Müllfahrzeugen und Möbelwag en erreicht werden. Eine Sperrung für den Lkw-Verkehr könnte somit nur mit dem Zusatz „Anlieger frei“ erfolgen. Da der Anliegerbegriff weit gefasst ist, wäre ein Lkw-Verbot in der Praxis nicht überwachbar. Weiterhin muss zur Verkehrsberuhigung des Ortsker ns ein funktionierendes Vorbehaltsnetz verbleiben, auf dem der Lkw -Verkehr außerhalb des Ortskerns geführt werden kann. Die Eschstraße soll diese Funktion übernehmen. Eine Herausnahme des Lkw-Verkehrs würde diesem Auftrag widersprechen, so dass die Ausweis ung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs im Ortskern nicht möglich wäre. Insofern ist eine Sperrung für den Lkw-Verkehr nicht möglich. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.74) 2.6.4 Es wird angeregt, neben der Eschstraße auch die Straße Am Berler Kamp für den Lkw- Verkehr zu sperren, da die Gewerbeflächen auch über die gut ausgebaute Hiltruper Straße erreicht werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Siehe Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.6.3. Beschlussvorschlag: Der Anregung, neben der Eschstraße auch die Straße Am Berler Kamp für den Lkw - Verkehr zu sperren, da die Gewerbeflächen auch über die gut ausgebaute Hiltruper Straße erreicht werden können, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.75) 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz 2.7.1 Es wird die Auffassung vertreten, dass die geplanten Lärmschutzwände die Landschaft verschandeln. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 37 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Der Belang des Schal lschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen B elangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen ande rer Belange – insbesondere in bebaut en Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Fall des Ausbaus der Eschstraße wurde in der Abwägung zugunsten eines ausreichenden Lärmschutzes entschieden. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die geplanten Lärmsc hutzwände die Landschaft verschandeln, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.76) 2.7.2 Es wird die Auffassung vertreten, dass die geplanten Lärmschutzwände die Gärten verschatten. Stellungnahme der Verwaltung: Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen B elangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen ande rer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Fall des Ausbaus der Eschstraße wurde in der Abwägung zugunsten eines ausreichenden Lärmschutzes entschieden. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschutzwände die Gärten verschatten, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.77) 2.7.3 Ein Eingeber kann nicht nachvollziehen, warum im Bereich seines Hauses am Tönne - Vormann-Weg eine Lärmschutzwand mit nur 2,50 m Höhe geplant ist, während in anderen Bereichen 3,50 m Höhe geplant sind. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Bemessung der erforderlichen Wandhöhen sind verschiedene Faktoren von Bedeutung. Neben der Höhe des zu schützenden Objektes sind u. a. die Abstände zwischen Lärmquelle und Lärmschutzwand sowie zwischen Lärmschutzwand und dem zu schützenden Objekt von Bedeutung. In dem Bereich, in dem eine Wand in 3,50 m Höhe geplant ist, steht die Wand aufgrund der geplanten Lärmschleusen weiter von der Straße entfernt als in den übrigen Bereichen und mus s daher höher ausgebildet werden. Die Schalltechnische Untersuchung wurde von einem anerkannten Fachbüro erstellt Die Berechnungen entsprechen den einschlägigen Vorschriften und sind daher nicht zu beanstanden. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 38 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Dem Einwand eines Eing ebers, dass im Bereich seines Hauses am Tönne- Vormann- Weg die Lärmschutzwand nur in 2,50 m Höhe geplant ist, während in anderen Bereichen 3,50 m Höhe vorgesehen sind, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.78) 2.7.4 Es wird die Meinung vertret en, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen für die Schlafräume im Dachgeschoß für die Anwohner am Silberbrink nicht ausreichend sind. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Schalltechnischen Prüfung wurden drei mögliche Varianten für den aktiven Lärmschutz untersucht. Im Rahmen der Abwägung wurde entschieden, dass aus städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen die Variante 3 weiter verfolgt werden soll. Durch die im Bebauungsplan festgesetzten aktiven Schallschutzmaßnahmen der Vorz ugsvariante verbleiben bei einigen Gebäuden Überschreitungen der Grenzwerte in den Dachgeschossen und damit der Anspruch auf Durchführung von Lärmschutzmaßnahmen dem Grunde nach. Im weiteren Verfahren wird untersucht, ob bauliche Verbesserungen an den Umfa ssungsbauteilen schutzwürdiger Räume durc hzuführen sind. Zu den Umfassungsbauteilen gehören insbesondere Fenster, Türen, Rollladenkästen, Wände und Dächer. Für Schlafräume gehören schallgedämmte Lüftungen ebenfalls zu den erforderlichen Maßnahmen. Beschlussvorschlag: Der Meinung, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen für die Schlafräume im Dachgeschoss für die Anwohner am Silberbrink nicht ausreichend sind, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.79) 2.7.5 Es wird befürchtet, dass durch die g eplanten Lärmschutzwände Rettungs - und Fluchtwege versperrt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplan s wurde auch die Feuerwehr beteiligt. Eine Beeinträchtigung der Rettungs- und Fluchtwege wurde nicht beanstandet. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs - und Fluchtwege versperrt werden, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.80) 2.7.6 Es wird die Auffassung vertreten, dass die geplanten Lärmschutzwände die B elichtung der Wohnräume negativ beeinflussen. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 39 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben anderen B elangen zu ver stehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen ande rer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Im Fall des Ausbaus der Eschstraße wurde in der Abwägung zugunsten eines ausreichenden Lärmschutzes entschieden. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschutzwände die Belichtung der Wohnräume negativ beeinflussen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.81) 2.7.7 Ein Eingeber bemängelt, dass er die Schalltechnische Untersuchung für sein Haus Silberbrink 7 nicht nachvollziehen kann. Er vertritt die Ansicht, dass höhere Immissionswerte zu erwarten sind. Stellungnahme der Verwaltung: Die Schalltechnische Untersuchung wurde von einem anerkannten Fachbüro erstellt Die Berechnungen entsprechen den einschlägigen Vorschriften und sind daher nicht zu beanstanden. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass am Haus Silberbrink 7 höhere Immissionswerte zu erwarten sind, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.82) 2.7.8 Es wird die Ansicht vertreten, dass sich durch die Anhebung des Geschwindigkeitsprofils und durch die Zunahme des Pkw - und Lkw -Verkehrs insbesondere die Lärmbelastung drastisch verschärfen wird. Stellungnahme der Verwaltung: In den lärmtechnischen Berechnungen wurden sowohl die zulässigen Geschwindigkeiten, als auch die Zunahmen des Pkw - und Lkw -Verkehrs berücksichtigt. Die Berechnungen sind somit nicht zu beanstanden. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass sich durch die Anhebung der Geschwindigkeit und durch die Zunahme des Pkw - und Lkw-Verkehrs die Lärmbelastung drastisch verschärfen wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.83) 2.7.9 Es wird bemängelt, dass für den Abschnitt der Eschstraße zwischen Silberbrink un d Münsterstraße keine Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 40 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) besteht Anspruch auf Lärmschutz, wenn eine bestehende Straße wesentlich geändert wird. Die wesentliche Änderung einer Straße setzt nach der Verkehrslärmschutzverordnung einen baulichen Eingriff an der Straße voraus. Da aber an der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße keine baulichen Veränderungen im Sinne der Verkehrslärmschutzverordnung erfolgen, besteht in diesem Abschnitt der Eschstraße kein Anspruch auf Lärmschutz. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass zwischen Silberbrink und Münsterstraße kein Lärmschutz vorgesehen ist, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.84) 2.7.10 Es wird bemängelt, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die Radfahrer - und Fußgänger-LSA in Höhe des Friedhofs nicht berücksichtigt wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem Berechnungsverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Str aßen RLS- 90 sind Zuschläge für erhöhte Störwirkungen nur an lichtzeichengeregelten Kreuzungen und Einmündungen zu berücksichtigen. Für Radfahrer und Fußgänger - LSA entfällt dieser Zuschlag. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die Radfahrer - und Fußgänger-LSA in Höhe des Friedhofs nicht berücksichtigt wurde, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.85) 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt 2.8.1 Mehrere Eingeber bemängeln, dass ein Überqueren der Umgehungsstraße nur über Steigungen möglich ist und diese von älteren Menschen mit Rollatoren und Radfahrern kaum zu bewältigen sind. Stellungnahme der Verwaltung: Die Umgehungsstraße ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.8.2 Es wird die Ansicht vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfahren. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 41 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Durch die vorgesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind weiterhin gesunde Lebensbedingungen gegeben. Eine unzumutbare Wertminderung durch den Ausbau der Eschstraße ist daher nicht ersichtlich. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfahren, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.86) 2.8.3 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße mehr Bürger negativ betroffen sind, als in der jetzigen Ortsdurchfahrt. Stellungnahme der Verwaltung: Ziel des Bebauungsplanes Nr. 533 ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Eschstraße zu schaffen. Mit dem Ausbau der Eschstraße erfolgt eine Entlastung der Münsterstraße im Wigbold. Die Entlastung der Münsterstraße erfolgt primär mit dem Ziel, den zentralen Bereich Wolbecks zu einem attraktiven Zentrum zu entwickeln. Hiervon profitieren nicht nur die direkten Anwohner der Münsterstraße sondern die Wolbecker Bevölkerung insgesamt , auch die der Eschstraße. Vor diesem Hintergrund ist die Anzahl der negativ betroffenen Bürger auf der einen Seite und die Anzahl der positiv betroffenen auf der anderen Seite unerheblich und auch nicht zu beziffern. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mehr Bürger negativ betroffen seien, als in der jetzigen Ortsdurchfahrt, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.87) 2.8.4 Es wird bemängelt, dass die verkehrsplanerisch beabsichtigte Umgestaltung der Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink nicht im Bebauungsplan Nr. 533 dargelegt wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Der Abschnitt der Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanes Nr. 533. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass die verkehrsplanerisch beabsichtigte Umgestaltung der Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink nicht im Bebauungsplan Nr. 533 dargelegt wurde, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.88) 2.8.5 Es wird die Auff assung vertreten, dass der geplante Ausbau der Eschstraße überdimensioniert ist. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 42 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Begründet wird diese Auffassung teilweise damit, dass der geplante Straßenquerschnitt zwischen einem RQ 9,5 und einem RQ 10,5 läge und daher für einen Leistungsfähigkeit von 15.000 und 20.000 Kfz / 24 h ausgelegt sei. Stellungnahme der Verwaltung: Der Begriff RQ = Regelquerschnitt stammt aus dem Landstraßenbau. Der Regelquerschnitt setzt sich zusammen aus der Fahrbahn, bestehend aus den Fahrstreifen und den Randstreifen sowi e aus den Banketten. Die aktuellen Richtlinien für die Anlage von Landstr aßen (RAL) Ausgabe 2012 beinhalten u. a. die Regelquerschnitte RQ 9 und RQ 11. Die von den Eingebern genannten Querschnitte RQ 9,5 und 10,5 gibt es nicht. Der Regelquerschnitt RQ 9 mit einer Fahrbahnbreite von 6,00 m kommt nach der Richtlinie bei Verkehrsstärken bis 3.000 Kfz / 24 h in Betracht. Der nächstgrößere RQ 11 hat bereits eine Fahrbahnbreite von 8,00 m. Die Eschstraße ist als Stadtstraße geplant und daher nicht nach der RAL sondern nach der RASt 06 (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) zu bemessen. Die für die Eschstraße vorgesehene Fahrbahnbreite von 6,50 m entspricht den verkehrstechnischen Anforderungen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, der geplante Ausbau der Eschstraße sei überdimensioniert, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.89) 2.8.6 Das Bürgerforum Wolbeck begrüßt den offen gelegten Bebauungsplan nac hdrücklich, da durch den Ausbau der Eschstraße die Chance gegeben ist, das Wigbold attraktiv und zukunftsfähig zu entwickeln. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Beschlussvorschlag: Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 2.8.7 Es wird bemängelt, dass der Bebauungsplan keine Maßnahmen enthält, wie der regionale und überregionale Verkehr auf der Eschstraße unterbunden werden soll. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung lassen in keiner Weise erkennen, dass regionale und überregionale Verkehrsströme über die Eschstraße abgewi ckelt werden. Weder die Lage im Netz noch der geplante Ausbau und auch nicht die prognostizierten Verkehrsbelastungen lassen entsprechende Rückschlüsse zu. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass der Bebauungsplan keine Maßnahmen zur Unterbindung des regionalen und überregionalen Verkehrs auf der Eschstraße enthält, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.90) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 43 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.8.8 Es wird die Auffassung vertreten, dass durch den Ausbau der Eschstraße der Ort zweigeteilt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Nach den Verkehrsprognosen wird auf der Eschstraße nach Ausbau und Anbindung an die Ortsumgehung eine Verkehrsbelastung von maximal 4.400 Kfz / 24 h erwartet. Bei dieser Verkehrsbelastung kann von einer Zweiteilung des Ortes im Sinne einer städtebaulichen Zäsur keine Rede sein. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße der Ort zweigeteilt wird, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.91) 2.8.9 Es wird befürchtet, dass durch den Ausbau der Eschstraße und den damit verbundenen Anstieg der Verkehrsbelastung Schäden an den Gebäuden entstehen. Stellungnahme der Verwaltung: Nach den Verkehrsprognosen wird auf der Eschstraße nach Ausbau und Anbindung an die Ortsumgehung eine Verkehrsbelastung von maximal 4.400 Kfz / 24 h erwartet. Von Schäden an Gebäuden ist bei dieser Verkehrsbelastung nicht auszugehen. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass durch den Ausbau der Eschstraße und den damit verbundenen Anstieg der Verkehrsbelastung Schäden an den Gebäuden entstehen, wird nic ht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.92) 2.8.10 Es wird die Auffassung vertreten, dass bei der Erschließung des Baugebiets Goldbrink, Silberbrink und Kupferbrink die Bürger in diesem Gebiet durch die Stadt Münster getäuscht wurden, da der geplante Straßenausbau nicht angekündigt wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Die Planungen der Stadt Münster zu einem Anschluss der Eschstraße an die Ortsumgehung bestehen seit vielen Jahren. Eine Ankündigungspflicht der Verwaltung über geplante Straßenbauvorhaben besteht nicht. Den Käufern von Grundstücken und Immobilien steht es anheim, sich bei der Fachverwaltung über die bestehenden Planungen im Umfeld ihrer Grundstücke zu informieren. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass Bürger im Bereich Goldbrink, Silberbrink und Kupferbrink getäuscht wurden, da der geplante Straßenausbau nicht angekündigt wurde, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.93) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 44 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.8.11 Es wird beanstandet, dass das Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg künftig in Notfällen nur noch über den Tönne-Vormann-Weg erreichbar ist, da die Feuerwehrzufahrten von der Eschstraße aus entfallen. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde auch die Feuerwehr beteiligt. Eine Beeinträchtigung der Rettungs- und Fluchtwege wurde nicht beanstandet. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass das Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg künftig in Notfällen nur noch über den Tönne-Vormann-Weg erreichbar ist, da die Feuerwehrzufahrten von der Eschstraße aus entfallen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.94) 2.8.12 Es wird vorgeschlagen, die Lichtzeichenanlage am Knotenpunkt Eschstraße / Umgehungsstraße wieder abzubauen und stattdessen eine Fußgänger - und Radfahrerbrücke im Zuge der Eschstraße zu bauen. Stellungnahme der Verwaltung: Der Knotenpunkt Eschstraße / Umgehungstraße ist nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Zudem wurde der Knotenpunkt mit Lichtzeichenanlage vom Landesbetrieb Straßenbau auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 06.02.2008 realisiert. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, die Lichtzeichenanlage am Knotenpunkt Eschstraße / Umgehungsstraße wieder abzubauen und stattdessen eine Fußgänger - und Radfahrerbrücke im Zuge der Eschstraße zu bauen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.95) 2.8.13 Es wird die Ansicht vertreten, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink erhalten bleiben müssen. Stellungnahme der Verwaltung: Mit dem Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Silberbr ink und Ortsumgehung sollen im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink die Tempo- 30-Zone und die Rechts-vor-Links-Regelung entfallen. In diesem Zusammenhang müssen auch die Baumnasen beseitigt werden. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink erhalten bleiben müssen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.96) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 45 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.8.14 Es wird vorgeschlagen, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße 19 für die Anlage von Parkplätzen zurückzukaufen. Stellungnahme der Verwaltung: Der geplante Straßenausbau lässt sich auch ohne Inanspruchnahme der Fläche vor dem Haus Eschstraße 19 realisieren. Ein Rückkauf ist daher nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße 19 für die Anlage von Parkplätzen zurückzukaufen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.97) 2.8.15 Es wird die Auffassung vertreten, dass ein Ausbau der Eschstraße, allerding s in einer geringeren Breite, für den Ortskern wichtig ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die Eschstraße entspricht in der vorgesehenen Breite den verkehrlichen Anforderungen (siehe auch Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.8.5). Beschlussvorschlag: Der Anregun g, die Eschstraße in einer geringeren Breite auszubauen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.98) 2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren 2.9.1 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass die Straßenplanung durch einen Bebauungsplan im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist. Begründet wird diese Auffassung damit, dass nach der Rechtsprechung Straßenplanungen durch Bebauungspläne nur für Planungen mit örtlichem Bezug gerechtfertigt seien. Wesentlicher Planungsanlass sei aber, die Eschstraße so auszubauen, dass sie die Funktion einer Durchgangsstraße erhalte. Mit dem Ausbau der Eschstraße werde eine neue Ost -West-Verbindung zwischen Telgter Straße und Umgehungsstraße g eschaffen, wodurch die Ersc hließungsfunktion für die angrenzenden Wohngebiete in den Hintergrund trete. Da die Straße insgesamt einen überörtlichen Bezug aufweise, sei sie im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde berei ts zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Prognoseberechnungen im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurden sowohl die Kfz -Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Ver kehrsströme über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 46 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation, die entsprechende überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es ver einzelte Kfz-Fahrten aus dem Raum Telgte / Warendorf in den Süden der Stadt Münster g eben, die über die Eschstraße fahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der überregionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen, um aus Ostwestfalen den Süden der Stadt Münster zu erreichen. Die Eschstraße hat somit überwiegend einen örtlichen Bezug. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.99) 2.9.2 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die planfestgestellte Ortsumgehung nicht gegeben ist. Der Verein begründet dies damit, dass trotz der planfestgestellten Trasse mit Anschluss der Eschstraße eine andere planerische Konzeption seitens der Stadt noch möglich sei. Im Falle d es Nichtausbaus der Eschstraße könne das Anschlussstück entfallen und entweder im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zunächst nicht ausgebaut werden oder aber unter teilweiser Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses endgültig darauf verzichtet werden. Weiter hin wird angeführt, dass die Ortsumgehung nicht erst durch den Anschluss der Eschstraße ihre Verkehrsbedeutung erhalte. Dem Vorhabenträger der U mgehungsstraße sei es gleichgültig gewesen, ob eine Anbindung der Eschstraße erfolge. Es sei Wunsch de r Stadt im Planfeststellungsverfahren gewesen, eine Anbi ndung der Eschstraße vorzusehen. Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ausführungen des Vereins Rettet-den-Esch e.V. hinsichtlich der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße sind nicht zutreffend. Bereits in der Vorplanung des Landesstraßenbauamtes Münster aus dem Jahre 1993 ist eine höhengleiche Kreuzung zwischen Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. Im Rahmen des Linienbestimmungsverfahrens nach UVP -G NW und § 37 StrWG NW hat dann der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Münster beschlossen: „[…] Für den Wohnbereich Wolbeck -Mitte/Nord ist die Eschstraße als direkte Anbindung an die Westumgehung Wolbeck einzuplanen. Die Gestaltung der Eschstraße und die Einbindung in das Landschaftsbild wird von der Stadt Münster geplant und mit dem Landesstraßenbauamt abgestimmt. […]“ Begründet wurde diese Forderung seinerzei t mit dem Ergebnis der Verkehrsuntersuchung IVV-Aachen aus dem Jahr 1990. Der Rechtsnachfolger des Landesstraßenbauamtes, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, hat im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Wolbeck im Jahre 2003 ebenfalls einen höhengleichen Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage zur STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 47 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Verknüpfung von Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. Der Forderung der Stadt Münster, eine Verknüpfung mittels Kreisverkehr zu planen, wurde im Planfeststellungsverfahren nicht gefolgt. Sofern, wie von den Eingebern vorgeschlagen, auf eine Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung verzichtet würde, müsste eine andere verkehrssichere Lösung zur Querung des Fußgänger - und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs zur Querung der Ortsumgehun g geschaffen werden, was eine Änderung des bestehenden Planfeststellungsbeschlusses zur Folge hätte. Somit ist ein Zusammenhang zwischen der Planung zur Eschstraße und zur planfestgestellten Umgehungsstraße durchaus gegeben. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante Ortsumgehung nicht gegeben ist, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.100) 2.9.3 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung hat und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist. Begründet wird diese Auffassung damit, dass es ausdrückliches Planungsziel der Stadt sei, eine leistungsfähige Verbindung zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung zu schaffen. Dieses Ziel sei aber durch den Bebauungsplan Nr. 533 nicht zu erreichen, da er nur den Abschnitt zwischen Ortsumgehung und Silberbrink betrifft. Um das Planungsziel zu verwirklichen sei es erforderlich, auch den Abschnitt zwischen Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einzubeziehen. Diese Anregung des Vereins Rettet -den-Esch e.V. wurde bereits zur ersten Offenlegung vorgetragen und wird aufrechterhalten. Stellungnahme der Verwaltung: Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war nat ürlich die gesamte Eschstraße von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen (beidseitig getrennte Rad- und Gehwege) ausgebaut. Außer einer Beseitigung von zwei Einengungen, die keine wesentliche Änderung der Straße im Sinne der 16. BImSchV darstellen, bedarf es keiner weiteren baulichen Veränderung. Auch am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten sind keine baulichen Veränderungen geplant, da dieser nach Fertigste llung der Umgehungsstraße entlastet ist und eine ausreichende Leistungsfähigkeit auch mit A nbindung der Eschstraße aufweist. Insofern konnte das Bebauungsplanverfahren auf den auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt werden. Der Bebauungsplan Nr . 533 hat einen eigenen Verkehrswert, da er die Grundlage zum Ausbau der Esc hstraße zwischen dem bereits ausgebauten Teil der Eschstraße und der Umgehungsstraße bildet. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsb edeutung hat und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.101) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 48 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.9.4 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass der vordere Teil der Eschstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans hätte einbezogen werden müssen. Begründet wird diese Auffassung damit, dass die Abbiegeverkehre am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten nicht ohne flankierende Maßnahme abgewickelt werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Es wird auf die Stellungnahme zu lfd. Nr. 2.9.3 verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der vordere Teil der Eschstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans hätte einbezogen werden müssen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.102) 2.9.5 Es wird die Auffassung vertreten, dass die Planfeststellung zur Umgehung sstraße mit dem Ausbau der Eschstraße (ca. 150 m) ohne rechtliche Grundlage erfolgte, da der Bebauungsplan Nr. 533 noch keine Rechtskraft erlangt hatte. Stellungnahme der Verwaltung: Der Ausbau des ca. 150 m langen Teilstücks der Eschstraße erfolgte auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau der Landesstraße L 585 n vom 06.02.2008. Einer Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 533 bedurfte e s zum Ausbau dieses Teilstücks nicht, da es außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans liegt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Planfeststellung zur Umgehungsstraße mit dem Ausbau der Eschstraße (ca. 150 m) ohne rechtliche Grundlage er folgte, da der Bebauungsplan noch keine Rechtskraft erlangt hatte, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.103) 2.9.6 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft ist, da keine Alternativlösungen ohne Ausbau und Anbindung der Eschstraße geprüft wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Auffassung, es seien keine Alternativen geprüft worden, ist unzutreffend. Es wurden sowohl die Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null -Variante) als auch eine Anbindung der S traße Wolbecker Windmühle an die Ortsumgehung geprüft und bewertet. Die Varianten sind in den Abschnitten 7.5 und 7.6 der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, der Bebauungsplan sei abwägungsfehlerhaft, da keine Al ternativen ohne Ausbau und Anbindung der Eschstraße geprüft wurden, wird nicht gefolgt. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 49 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.104) 2.9.7 Es wird die Auffassung vertreten, dass der Bebauungsplan Nr. 533 solange zurückgestellt werden sollte, bis Erfahrungen über die Entlastungswirkung durch die Umgehungsstraße vorliegen. Stellungnahme der Verwaltung: Eine Zurückstellung des Bebauungsplans zum jetzigen weit fortgeschrittenen Verfahrensstadium ist nicht sinnvoll. Einerseits werden durch den Bebauungsplan keine Fes tsetzungen über den Zeitpunkt der Umsetzung der Maßnahme getroffen , andererseits sind für den Herbst 2015 umfangreiche Verkehrserhebungen in Wolbeck geplant, sodass zeitnah Erkenntnisse über das aktuelle Verkehrsgeschehen in Wolbeck vorliegen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der Bebauungsplan solange zurückgestellt werden sollte, bis Erfahrungen über die Entlastungswirkung durch die Umgehungsstraße vorliegen, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.105) 2.9.8 Es wird die Auffassung vert reten, dass vor der Entscheidung über den Ausbau der Eschstraße zunächst eine Entscheidung über ein Ortskernkonzept erfolgen müsste. Stellungnahme der Verwaltung: Das städtebauliche Entwicklungskonzept sieht für den Ortskern Wolbecks die Umgestaltung und Ausweisung der Münsterstraße als „Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich“ vor. Zur Einrichtung verkehrsberuhigter Geschäftsbereiche müssen bestimmte Vorgaben der StVO erfüllt werden. U. a. darf der Durchgangsverkehr in dem betrachteten Straßenabschnitt nur v on untergeordneter Bedeutung sein. Diese Anforderung lässt sich nur mit einem Ausbau und mit einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung erreichen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass vor der Entscheidung über den Ausbau der Eschstraße zunächst eine Entscheidung über ein Ortskernkonzept erfolgen muss, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.106) 2.9.9 Es wird beanstandet, dass der Bebauungsplan nicht in der Bezirksverwaltung Südost ausgelegt wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Die ortsübliche Auslegung aller Bauleitpläne erfolgt im Kundenzentrum des Stadthauses 3. Zusätzlich können die Pläne auch im Internet eingesehen werden. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 50 von 51 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass der Bebauungsplan nicht in der Bezirksverwaltung Südost ausgelegt wurde, wird nicht gefolgt. (Anlage 3, Beschlusspunkt 1.1.107) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur erneuten Offenlegung / Seite 51 von 51
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0424/2015 Stellungnahmen zur ersten Offenlegung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Inhalt Seite 1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange .................................................................................. 1 1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) .......................................................................... 1 1.2 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH ............................................................................................ 1 1.3 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster .......................................................................... 2 1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ....................................................................................... 2 1.5 Handwerkskammer Münster .................................................................................................................. 2 1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland ............................................... 2 2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern .................................................................................... 2 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung .............................. 2 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen ............................................................................... 14 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung ...................................................... 15 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof ................................................................................. 19 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit ................................................................ 22 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung .................................................................. 26 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz ............................................................................ 27 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt ............................................................ 29 2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren ...................................................... 34 Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 533 wurden 186 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern, davon eine Sammeleingabe des Vereins „Rettet-den-Esch e.V.“ mit 1216 Unterschriften sowie 6 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange eingereicht. Diese enthalten folgende Anregungen: 1 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange 1.1 Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen (IHK) 1.1.1 Die IHK teilt mit, dass gegen den Bebauungsplan Nr. 533 weder Bedenken noch Anregungen vorgebracht werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.2 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH 1.2.1 Die Deutsche Telekom Netzproduktion teilt mit, dass sich im Planbereich Telekommunikationslinien der Telekom befinden und diese von der Straßenbaumaßnahme berührt werden. Infolgedessen müssen die Telekommunikationslinien ge sichert, verändert und verlegt werden. Aussagen zu Ort und Umfang erforderlich werdender Anpassung smaßnahmen können erst nach Vorlage detai llierter Straßenbaupläne getroffen werden. Zur Berücksichtigung zukünftiger Bedarfe im Telekommunikationsnetz bittet die Deut sche Telekom Netzproduktion GmbH, im Ausbaubereich zwischen Goldbrink und Si lberbrink die Mitlegung eines Kabelkanalrohres KKR 110 zu berücksichtigen. Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger bittet die Deutsche Telekom STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 1 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Netzproduktion GmbH, dass ihr der Beginn der Baumaß nahmen so früh wie möglich, mindestens 3 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Gegen die vorgebrachten Anregungen bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. Beschlussvorschlag: Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Bau maßnahme mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.1) 1.3 LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Münster 1.3.1 Die LWL-Archäologie für Westfalen teilt mit, dass in den B ebauungsplan ein Hinweis betreffend archäologischer Bodenfunde aufgenommen wurde und daher keine Bedenken gegen die Planung bestehen. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.4 Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen 1.4.1 Die Landwirtsc haftskammer teilt mit, dass gegen die Planung keine Bedenken vorgebracht werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.5 Handwerkskammer Münster 1.5.1 Die Handwerkskammer teilt mit, dass zum Bebauungsplanentwurf keine Anregungen vorgetragen werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 1.6 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland 1.6.1 Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland teilt mit, dass zum Bebauungsplan keine Anregungen und Bedenken vorgetragen werden. Eine Stellungnahme und ein Beschluss erübrigen sich. 2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern 2.1 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsprognose / Verkehrsentwicklung 2.1.1 Nach Ansicht des Vereins Rettet -den-Esch e.V. mangelt es an einer sachgerechten Verkehrsprognose. Im Rahmen de r Offenlegung des Bebauungsplans wurde lediglich ein Ergebnisbericht vorgelegt. Dieser erfüllt nach Ansicht der Eingeber nicht die STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 2 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Anforderungen an ein sachgerechtes Verkehrsgutac hten, da die Ermittlung der Ergebnisse des Ergebnisberichtes nicht nachvollzogen werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen des Gesamtverkehrsplans GVP 1986 hat die Stadt Münster vor ca. 25 Jahren ein Verkehrssimulationsmodell angeschafft und seitdem weiterentwickelt und gepflegt. Mit Hilfe dieses Verkehrsmodells werden die notwendigen Verkehrsuntersuchungen und Verkehrsprognosen erarbeitet. Damit die Ergebnisse immer auf einem aktuellen Stand sind und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen, werden die Eingangsdaten ständig aktualisiert und überprüft. Zu den wesentlichen Eingangsgrößen gehören: • Die Strukturdaten der Stadt Münster, differenziert nach 174 innerstädtischen Verkehrszellen und 47 Umlandzellen. Für den Prognosehorizont 2025 wurden die Strukturdaten differenziert nach Einwohnern, Erwerbstätigen, Arbeitsplätzen, tertiären Arbeitsplätzen, Schülern, Studenten, Schulplätzen und Studienplätzen berechnet und in das Verkehrsmodell eingefügt. Diese sogenannten „GVP - Strukturdaten“ wurden speziell für das Verkehrsmodell ausgearbeitet, basieren auf der allgemei nen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster, jedoch mit einem erweiterten Prognosehorizont. • Das Verkehrsverhalten der Münsteraner, das mittlerweile zum fünften Mal seit 1982 mit Hilfe von Haushaltsbefragungen ermittelt wurde. • Das komplette Straßennetz der Stadt Münster, das komplette ÖV -Netz der Stadt Münster und des Umlandes sowie auch das komplette Radwegenetz sind Bestandteil des Verkehrsmodells. • Darüber hinaus werden jährlich die Verkehrbelastungen in Teilen des Hauptverkehrsstraßennetzes durch Vorortzählungen erfasst und mit dem Verkehrssimulationsergebnissen abgeglichen. Im Rhythmus von fünf Jahren werden hierdurch die vorhandenen Verkehrsbelastungen im gesamten Hauptverkehrsstraßennetz einschließlich zahlreicher untergeordneter Straßen erfasst. Dieser hohe Aufwand garantiert, dass auch kleinräumig erstellte Verkehrsuntersuchungen aktuell und belastbar sind und den Regeln der Technik entsprechen. Aufbauend auf den gesamtstäd tischen Verkehrsanalysen werden auch die Verkehrsprognosen mit dem Verkehrsmodell der Stadt Münster ausgearbeitet. Planerisch bildet der Flächennutzungsplan der Stadt Münster den Rahmen für die Prognoseberechnungen. Darüber hinaus werden je nach Frage- / Aufgabenstellung Detailplanungen berücksichtigt, um auch kleinräumige Verkehrsprognosen differenziert abbilden zu können. Die vorliegenden Analyse- und Prognoseberechnungen sind fachlich und sachlich einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssitua tion in Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz -Verkehr nur im STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 3 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die U mgehungsstraße erreicht werden kann. Darüber hinaus haben die Erfahrungen der letzten 20 Jahre gezeigt, das ein „einfacher“ Ergebnisbericht bürgerfreundlicher und allgemein verständlicher ist, als die Ergebnisse in ein komplexes nur für Fachleute verständliches Verkehrsgutachten z u verpacken. Für offene und vertiefende Fragen zu den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung stehen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung täglich von Montags bis Freitags zur Verfügung. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorliege, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.1) 2.1.2 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass die Tagesbelastung der Eschstraße in der Analyse nicht sachgerecht ermittelt wurde. Als Begründung hierfür wird angeführt, dass die DTV -Analysewerte auf einer Hochrechnung von Spitzenstundenzählungen basieren. Im Regelfall werde zur Ermittlung des Tageswertes das Aufkommen der Spitzenstunde mit Faktoren zwischen 10 und 12 multipliziert, in Abhängigkeit vom Charakter der Straße. Im Fall der Verkehrsuntersuchung Wolbeck schwankt der Faktor zwischen 9,75 (Steintor südlich Markt) und 12,25 (Hofstraße). Bei der Eschstraße wurde ein Faktor von 17,45 angesetzt. Mit einem Faktor 9 bzw. 11 wären im Analysefall 1200 statt 1900 Fahrten zu veranschlagen gew esen. Das Analyseverkehrsaufkommen sei von entscheidender Bedeutung für die anschließenden Variantenvergleiche. Stellungnahme der Verwaltung: Täglich werden im Stadtgebiet von Münster 1,4 Millionen Wege und Fahrten von Münsteranern und Pendlern zurück gelegt. Das Verkehrsmodell bildet so realitätsnah wie möglich dieses Verkehrsaufkommen ab und zwar differenziert nach Ver kehrsarten (Fuß, Rad, Kfz, ÖPNV), Reisezwecken und Zielen im gesamten Stadtgebiet und dem angrenzenden Umland. Obwohl dieses Verkehrsmodell seit über 25 Jahren gepflegt, weiterentwickelt und immer wieder an die veränderten Verkehrss ituationen angepasst wurde, bleibt es ein Rechenmodell. Das Verhalten der Verkehrsteilnehmer ist sehr flexibel und unterliegt Einflüssen (z.B. We tter) die nicht be rechenbar sind und sich täglich ändern können. Allein aus diesem Grund dürfen ausschließlich die Größenordnungen bei den Ergebnissen einer Verkehrssimulation betrachtet werden. Im vorliegenden Fall bedeutet dies z. B. wenn in der Analyse 200 Fahrten, in der Prognose 400 Fahrten und im Planfall 300 Fahrten ausgewiesen werden, handelt es sich immer um die gle iche Größenordnung und es sind keine wesentlichen Veränderungen zu erwarten. Dies gilt auch für die Analyse. Wenn im Verkehrsmodell für die Eschstraße ein Wert von 1.900 Kfz/Tag ausgewiesen wird, der Spitzenstundenanteil hochgerechnet mit einem gemittelten Faktor einen Wert von 1.200 Kfz/Tag ergibt, ist dies nicht falsch. Sondern auch hier handelt es sich um die gleiche Größenordnung. Durch die Anwendung von Eichparametern ist es möglich, jeden einzelnen Wert der Verkehrserhebungen bei der Simulation der Analyse zu erreichen. Dies ist jedoch nicht sachgerecht. Hierdurch würden die vorhandenen Verkehrsbelastungen für die einzelnen Streckenabschnitte festgeschrieben. Prognoseberechnungen und Planfäl le würden dann kaum noch sinnvoll sein, weil Veränderungen nicht mehr möglich wären. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 4 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Es ist wichtiger, dass sich das Verkehrsaufkommen im Straßennetz frei verteilen kann, als die sehr genaue Wiede rgabe einzelner Verkehrserhebungen. Denn auch die Verkehrserhebungen bilden nur eine kurze Momentaufnahme des Verkehrsaufkommens. Die Erfahrungen aus den letzten Jahrzehnten haben gezeigt, dass das Verkehrsaufkom men von einem auf den anderen Tag um bis zu 20 % schwanken kann. Dementsprechend sind auch hochgerechnete Stundenwerte zu bewerten. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, die Tagesbelastung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht ermi ttelt worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.2) 2.1.3 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. stellt die Plausibilität der Verkehrsstärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ infrage. Als Begründung wird angeführt, dass nach der Verkehrsuntersuchung 950 Fahrten auf der ausgebauten Eschstraße über den nördlichen Zweig der Umgehungsstraße abgewickelt werden. Dies sei nicht plausibel, da alle relevanten Quellen und Ziele, mit Ausnahme des Recyclinghofes schneller und kürzer über die Münsterstraße erreichbar sind. Stellungnahme der Verwaltung: Kürzere Wege sind nicht automatisch mit schnelleren Wegen gleichzusetzen. Die geplante Umgehungsstraße ist anbaufrei und garantiert ein Fahren ohne Störungen. Die Münsterstraße dagegen ist stark angebaut. Hier wird der Verke hrsfluss ständig durch querende, einfahrende und parkende Fahrzeuge gestört. Dies ist für viele Verkehrsteilnehmer Grund genug die störungsfreie Route über die Umgehungsstraße zu wählen, auch wenn sie länger ist. Rein rechnerisch ist die Route aber zeitlich in einigen Fällen schneller. Denn das Verkehrsmodell berücksichtigt entsprechende Störungen des Verkehrsflusses. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord sei nicht plausibel, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.3) 2.1.4 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“. Es wird hinterfragt, ob für den Belastungssp rung von 100 Kfz/24h westlich und östlich der Zufahrt zum Recyclinghof ein Dienstagnachmittag angenom men wurde oder ob es sich um einen Tagesdurchschnitt handelt. Der Belastungssprung am Knoten punkt Eschstraße/ Tönne-Vormann-Weg sei nicht plausibel. Die Ei ngeber gehen davon aus, dass der Ziel - und Quellverkehr aus dem Bereich Tönne- Vormann-Weg in Richtung Westen um 400 Kfz/24h höher sei, als in Richtung Osten. Aktuell betrage die Höhe des Ziel- und Quellverkehrs nur 200 Kfz/24h. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 5 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Bei den dargestellten Verkehrsbelastungen handelt es sich um das Durchschnittliche Tägliche Verkehrsaufkommen an einem Werktag (DTVw). Das Verkehrsmodell berücksichtigt nicht einzelne Adressen wie den Recyclinghof. Insgesamt werden in der Stadt Münster über 500.000 Kfz-Fahrten/Tag auf 174 Stadtzellen und 47 Umlandzellen verteilt. Das Verkehrsaufkommen einer Verkehrszelle wird dann prozen tual an die Straßen der Verkehrszelle angebunden. Wolbeck ist insgesamt auf vier Verkehrszellen aufgeteilt. Der Quell - Ziel- und Binnenverkehr der Wolbecker liegt bei ca. 21.000 Kfz/24h. Mit dem Verkehrsmodell kann das Verkehrsaufkommen nur in Größenordnungen s imuliert und dargestellt werden. Belastun gssprünge von 100 Kfz/24h sind s ystembedingt nicht vermeidbar, ändern aber auch nichts an dem Gesamtergebnis. Gleiches gilt für die aufgeführte Verteilung der Verkehrsströme. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.4) 2.1.5 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Ansicht, dass die Stärke des Verkehr sstroms Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße nicht richtig ermittelt wurde. Begründet wird diese Ansicht damit, dass unabhängig von der Anbindung der Eschstraße die Telgter Straße mit 3.400 Kfz/24h belastet ist. Es wird die Auffassung vertreten, dass mit der Anbindung der Eschstraße eine neue Verbindung für den überörtlichen Verkehr in der Fahrbeziehung Telgte/Everswinkel – Gremmendorf/Hiltrup geschaffen wird. Für diese Fahrbeziehung ist der Weg über Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße kürzer, als über Freckenhorster Straße – Münsterstraße – Umgehungsstraße. Daher muss davon ausgegangen werden, dass bei einer Anbindung der Eschstraße die Telgter Straße stärker belastet wird und über diese Strecke zusätzlicher, unerwünschter Verkehr in den Ort geholt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Für die Berechnungen der Verkehrsbelastungen werden so wohl die Kfz -Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströme über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation, die entsprechende überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es vereinzelte Kfz - Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den Süden Stadt Münster geben, die über die Eschstraße f ahren. Diese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der über regionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Str aßennetz nutzen, um aus Ostwestfalen den Süden der Stadt Münster zu erreichen. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.5) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 6 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.1.6 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden. Begründet wird diese Auffassung mit den in der Verkehrsuntersuchung dargest ellten Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung Eschstraße 2000 Kfz/24h, ohne Anbindung 1600 Kfz/24h, mit Anbindung Wolbecker Windmühle 2500 Kfz/24h. Das bedeutet nach Auffassung der Eingeber, dass bei zusätzlichen Anbindungen an die Umgehungsstraße nördlich der Angel Verkehr aus dem Wohngebiet Juffernkamp oder sogar Fernverkehr in den Ortskern hinein gezogen wird und nicht wie gewünscht, über die Umgehungsstraße abgewickelt wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. Dies kann durchaus dazu führen, das einzelne Routen durch die Ortsmitte wieder attraktiver sind als über die Umgehungsstraße. Hierdurch erklären sich auch die unterschiedlichen Belastungen, auf der oben genannten Straße. Entscheidend ist, dass nur mit der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße die Ortsmitte ausreichend entlastet werden kann. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.6) 2.1.7 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. bezweifelt die Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“. Begründet wird diese Auffassung u. a. mit den in der Verkehrsuntersuchung dargestellten Verkehrsbelastungen in den verschiedenen Planfällen. Mit Anbindung Eschstraße 1700 Kfz/24h (statt heute 1300 Kfz/24h) und ohne Anbindung 2300 Kfz/24h. Die Differenz von 600 Kfz/24h sei nicht plausibel, da die Zumbuschstraße als Alternativroute nach Albersloh von untergeordneter Bedeutung ist und sie keine Anbindung an die Umgehungsstraße erhält. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 7 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Es ist falsch, die veränderten Verkehrsbelastungen auf einzelnen Streckenabschni tten isoliert zu betrachten. Die Entwicklung der Verkehrsbelastungen muss immer im Netzzusammenhang gesehen werden. Auch wenn die Zumbuschstraße nicht an die Umgehungsstraße angebunden ist, verändern sich die Verkehrsbelastungen, wenn das angrenzende Straßennetz verändert wird. Es ist fachlich durchaus nachvol lziehbar, dass sich die Verkehrsbelastungen auf der Zumbuschstraße erhöh en, wenn die Eschstraße nicht an die Umgehungsstraße angebunden wird. Offensichtlich gibt es aus dem benachbarten Umland Fahrbeziehung, die ohne die Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße bevorzugt die Route über die Zumbuschstraße wählen. Dies is t absolut plausibel. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.7) 2.1.8 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Ansicht. dass die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstr aße“ nicht richtig ermittelt wurde. Es sei auffällig, dass im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ die Straße Am Berler Kamp mit 8000 Kfz/24h mehr als doppelt so hoch belastet wird als mit Anbindung der Eschstraße (3100 Kfz/24h). Da in diesem Planfall nur 1.900 Kfz/24h aus Wolbeck Nord zusätzlich in den Ortskern fahren, sei die Belastung nicht plausibel. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verkehrsbelastungen für die Straßenabschnitte im Untersuchungsgebiet Wol beck werden immer im Netzzusammenbehang berechnet. Der Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ wurde aus dem Planfall „Mit Anbindung der Eschstraße“ entwickelt, indem ausschließlich die Anbindung der Eschstraße aus dem Netz he rausgenommen wurde. Die unveränderte Prognosematrix, die alle Fahrbeziehungen beinhaltet, wurde auf das veränderte Straßennetz (ohne die Anbindung der Eschstraße) umgelegt. Das veränderte Straßennetz führt dazu, dass alle Verkehrsströme neu berechnet werden. Durch die Anbindung der Straße Am Berler Kamp an die Umgehungsstraße werden auf dieser Achse insbesondere auch Verkehrsströme von der Hiltruper Straße auf die Straße Am Berler Kamp verlagert. Dieser Effekt ist gut zu erkennen, wenn die Ergebnisse der Ist-Situation mit in den Vergleich aufgenommen werden. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraß e“ sei nicht richtig ermittelt worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.8) 2.1.9 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. bezweifelt die Höhe des auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ prognostizierten Lkw-Anteils von 6 %. Die Eingeber begründen ihre Auffassung damit, dass die Ortsdurchfahrt Wolbeck derzeit für den Lkw -Verkehr gesperrt ist. Für die nördliche Münsterstraße ist für den STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 8 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Analysefall ein Lkw -Anteil von 1,9 % angegeben. Bei einer Belastung von ca. 10.000 Kfz/24h beträgt der Lkw-Anteil ca. 200 Lkw/24h. Im Bereich der Münster straße gibt es keine Erweiterungsplanungen, die eine signifikante Erhöhung des Lkw -Verkehrs erwarten lassen. Da die Eschstraße nicht dem Durchgangsverkehr dienen soll und der Ortskern weiterhin für den Lkw-Verkehr gesperrt bleibt, ist davon auszugehen, dass ein Teil des Lkw -Verkehrs zukünftig über die Umgehungsstraße und Eschstraße zur Münsterstraße fährt. Diese Zahl sollte deutlich unter 200 Lkw/24h liegen und damit deutlich unter dem für die Eschstraße prognostizierten Wert von 6 %. Stellungnahme der Verwaltung: Der prognostizierte Lkw -Anteil für die Eschstraße wurde als möglicher Maximalwert angegeben und aus den Lkw -Anteilen des angrenzenden Straßennetzes abgeleitet. Hier wurde ein Maximalwert f estgelegt um sicherzustellen, dass der notwendige Straßenaufbau und ein ausreichender Lärmschutz umgesetzt werden. Beschlussvorschlag: Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.9) 2.1.10 Der Verein R ettet-den-Esch e.V. und weitere 88 Eingeber sind der A nsicht, dass die Entlastungswirkung für den Ortskern nicht so hoch ist, wie prognost iziert, da der Weg durch den Ort kürzer ist als über die Eschstraße. Der Verein Rettet -den-Esch e.V. belegt seine Auffassung zudem mit umfangreichen Wegstreckenberechnungen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Routenwahl eines jeden Verkehrsteilnehmers hängt nicht ausschließlich von der Länge der Strecke ab. Vielmehr sind Zeit und Bequemlichkeit entscheidende Kriterien für die Routenwahl. Sicherlich gibt es noch viele Wolbecker die innerhalb Wo lbecks ihr Kfz nutzen und den direkten Weg durch den Ortskern wählen. Laut Ve rkehrsprognose sind dies noch 6.400 Kfz/24h. Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation für Wolbeck. Ziel -, Quell -, Binnen- und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, di e Stadt Münster und das Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell be inhaltet und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analyse der Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung, und hier im speziellen die Entlastungswirkung des Ortskernes, plausibel und nachvollziehbar. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch wie prognostiziert, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.10) 2.1.11 Vier Eingeber befürchteten, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und Lerschmehr geführt wird. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 9 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Die Berechnungen berücksichtigen sehr differenziert die tatsächliche Verkehrssituation für Wolbeck. Ziel -, Quell -, Binnen- und Durchgangsverkehrsströme für Wolbeck, die Stadt Münster und das Umland wurden berücksichtigt. Das Verkehrsmodell be inhaltet und berücksichtigt alle Wegeverbindungen der Stadt Münster. Die Analys e der Verkehrsuntersuchung wurde an aktuellen Verkehrserhebungsdaten geeicht. Fachlich sind die vorliegenden Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung plausibel und nachvollziehbar. Danach können zusätzliche Schleichverkehre bzw. Durchgangsverkehre, die in einem nennenswerten Umfang Silberbrink und Lerschmehr belasten, ausgeschlossen werden. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und Lerschmehr geführt werde, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.11) 2.1.12 Acht Eingeber regen an, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, z. B. das Fahrrad, zu fördern. Stellungnahme der Verwaltung: Das Ziel, die Orts durchfahrt nachhaltig vom Kfz -Verkehr zu entlasten kann durch ei ne Förderung des Fahrrades nicht erreicht werden. Die Stadt Münster fördert seit Jahren das Radfahren mit großem Erfolg. Seit 2007 werden täglich von den Münsteranern mehr Fahrten mit dem Fahrrad als mit dem Kfz unternommen. Trotzdem wird die Ortsdurchfahrt in Wolbeck täglich von über 12.000 Kfz/24h belastet. Nur mit Hilfe der Ortsumgehung und der gleichzeitigen Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße kann die Ortsdurchfahrt entlastet werden, um die Verkehrstärken auch hier auf ein sozial -, stadt- und umweltverträgliches Maß zu reduzieren. Beschlussvorschlag: Der Anregung, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, z. B. das Fahrrad, zu fördern, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.12) 2.1.13 Acht Eingeber halten die Anbindung der Eschstraße nicht für erforde rlich, da der Weg über andere Straßen zumutbar ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die vorliegenden Analyse- und Prognoseberechnungen sind fachlich und sachlich einwandfrei und stützen die Entscheidung, die Eschstraße an die Umgehung Wolbeck anzubinden. Diese Entscheidung basiert jedoch nicht ausschließlich auf den Ergebnissen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung, sondern ist das Ergebnis eines Jahrzehnte langen Planungsprozesses. In dieser Zeit wurde die Verkehrssituation in Wolbeck regelmäßig analysiert und bewertet und immer mit dem Ergebnis, dass eine sozial- und stadtverträgliche Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Kfz -Verkehr nur im STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 10 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Netzzusammenhang mit der Anbindung der Eschstraße an die U mgehungsstraße erreicht werden kann. Andere Straßen stehen hierfür nicht zur Verfügung, um die notwendige Entlastung der Ortsdurchfahrt zu erreichen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, eine Anbindung der Eschstraße sei nicht erforderlich, da der Weg über andere Straßen zumutbar ist, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.13) 2.1.14 Nach Ansicht von 67 Eingebern erhält die Eschstraße eine regionale und überregionale Netzfunktion. Ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und Mautumgeher werden über die Eschstraße geleitet. Stellungnahme der Verwaltung: Das regionale und überregionale Straßennetz ist im Regionalplan des Münsterlandes definiert und dargestellt. Die Eschstraße gehört nicht dazu. Darüber hinaus lassen die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in keiner Weise erkennen, das s regionale und überregionale Verkehrsströme über die Eschstraße abgewickelt werden. Weder die Lage im Netz noch der geplante Ausbau und auch nicht die prognostizierten Verkehrsbelastungen lassen einen entsprechenden Rückschluss zu. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und Mautumgeher über die Eschstraße geleitet werden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.14) 2.1.15 16 Eingeber schlagen vor, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbe cker Windmühle an die Umgehungsstraße anzubinden. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass über die angebundene Eschstraße hauptsächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp – Ortsumgehung – Eschstraße abgewickelt werden. Für diese Verkehrsbeziehung stellt die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle keine Alternative dar. Die Verkehrsuntersuchung hat ergeben, dass sich bei einer Anbindung der Wolbecker Windmühle der gewünschte Entlastungseffekt im zentralen Bereich Wolbecks nicht einstellen würde. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die Umgehungsstraße anzubinden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.15) 2.1.16 Ein Eingeber befürchtet, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borggarten z unehmen wird. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 11 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurde ermittelt, dass mit dem Bau der Ortsumgehung mit Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borggarten von derzeit ca. 3200 Kfz/24h auf 2100 Kfz/24h abnimmt. Ohne Anbindung der Es chstraße erfolgt eine Verkehrsabnahme von 3200 Kfz/24h auf 2000 Kfz/24h. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbe lastung auf der Straße Am Borggarten zunehmen werde, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.16) 2.1.17 Sechs Eingeber sind der Ansicht, dass ein Widerspruch in der Verkehrspro gnose für die Eschstraße zwischen dem Verkehrsgutachten zur Planfeststellung für die Umgehungsstraße und dem Verkehrsgutachten für den Bebau ungsplan besteht un d fragen, wie die Differenz zu erklären ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die beiden angesprochenen Gutachten wurden mit zwei unterschiedlichen Verkehrssimulationsmodellen erarbeitet. Eventuelle Unterschiede in den Ergebnissen sind systembedingt, da das Modell der Stadt Münster kleinräumiger rechnet. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, die Verkehrsprognosen zum Ausbau der Umgehungsstraße und zum Bebauungsplan seien widersprüchlich, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.17) 2.1.18 Ein Eingeber bemängelt, dass keine spezifischen Erhebungen nach Ziel -, Quell- und Binnenverkehr durchgeführt wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Die Planungen für die Umgehungsstraße Wolbeck und die Anbindung der Eschstr aße an die Umgehungsstraße dauern schon Jahrzehnte. Im Verlaufe dieses Planungsprozesses wurden unterschiedlichste Verkehrserhebungen durchgeführt. Hierzu zählten unter anderem auch umfangreiche Erhebungen zum Ziel -, Quell- und Binnenverkehr, die mittels einer Kennzeichenverfol gungszählung ermittel t wurden. Diese Erhebungen aus den 90er Jahren bildeten die Grundlage für die Planungen zur Umgehungsstraße bzw. die Planungen zur Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße. Darüber hinaus werden die aktuellen Ziel -, Quell -, Binnen- und Durchgangsverkehre mit dem Verkehrssimulationsmodell der Stadt Münster berechnet und berücksichtigt. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 12 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass keine spezifischen Erhebungen des Ziel-, Quell- und Binnenverkehrs durchgeführt wurden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.18) 2.1.19 Ein Eingeber vertritt die Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegen den Verkehrserhebungen veraltet sind. Stellungnahme der Verwaltung: Der Verkehruntersuchung von 2010 liegen umfangreiche Verkehrerhebungen aus dem Jahr 2009 zu Grunde. Somit basieren die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung auf einer aktuellen Datengrundlage. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden Verkehrserhebungen veraltet seien, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.19) 2.1.20 Ein Eingeber bemängelt, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße in der Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Die Eschstraße übernimmt keine regionale und überregionale Netzfunktion und ist auch nicht Bestandteil dieses Straßennetzes. Im Regionalplan ist das Straßennetz für den regionalen und überregionalen Verkehr definiert. Aus diesem Grund besteht auch keine Notwendigkeit in der Begründung darauf einzugehen. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße in der Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht au fgeführt wurde, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.20) 2.1.21 Ein Eingeber ist der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz-von-Waldeck-Straße und die Dirk -von-Merveldt-Straße erfolgen kann, wenn die dort vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der Straßenzug Franz-von-Waldeck-Straße – Dirk-von-Merveldt-Straße kann aufgrund seiner Lage im Netz nicht den Verkehr der Eschstraße aufnehmen. Somit stellt dieser Vorschlag keine Alternative zum Ausbau der Eschstraße dar. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 13 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz -von- Waldeck-Straße und die Dirk -von-Merveldt-Straße erfolgen k önne, wenn die dort vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.21) 2.2 Stellungnahmen zum Themenkomplex Finanzen 2.2.1 73 Eingeber geben an, dass im Rahmen des Bürgerhaushaltverfahrens als Sparvorschlag „Keine Anbindung Eschstraße an Umgehung Wolbeck“ eingebracht wurde. Obwohl dieser Sparvorschlag von 82,3 % aller Bürger auf Platz 2 gewählt wurde, sei dieser „stillschweigend gekippt“ worden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Bürgerhaushaltsverfahren 2011 ist der Vorschlag "Keine Anbindung Eschstr aße an Umgehung Wolbeck" eingereicht worden (Vorschlag Nr. 2011 -525). Alle Informationen zum Vorschlag sind auf der folgenden städtischen Internetseite abrufbar: http://buergerhaushalt.stadt-muenster.de/ergebnisse-der-vorjahre/buergerhaushalt- 2011/vorschlaege-2011/buergerhaushalt/vorschlag/detailansicht/keine-anbindung- eschstrasse-an-umgehung-wolbeck.html Bei der Bewertung im Internet durch Münsteraner Bürgerinnen und Bürger hat dieser Vorschlag 232 Ja -Stimmen, 4 Neutral -Stimmen und 45 Neinstimmen erhalten. Neben der Internet-Bewertung wurde auch eine repräsentative schriftliche Umfrage zu allen Bürgerhaushaltsvorschlägen unter den Münsteraner Bürgerinnen und Bürgern durchgeführt. Für den Vorschlag Nr. 2011 -525 hatte die repräsentative schriftliche Umfrage folgendes Ergebnis: 115 Ja- Stimmen, 40 Neutral -Stimmen und 66 Neinstimmen. 82 Bürgerinnen und Bürger gaben an, den Vorschlag nicht beurteilen zu können. Über die Internet -Bewertung ist der Vorschlag in die sogenannte Bestenliste gekommen. Bei der schriftlichen Umfrage hat der Vorschlag mit Rang 62 die Bestenliste verfehlt. Die Aufnahme von Vorschlägen in die Bestenliste bewirkt, dass die Verwaltung zu diesen Vorschlägen eine Stellungnahme abgibt und die Vorschläge anschließend zur Beratung und Beschlussfassung an die politischen Gremien weiterleitet. Die a bschließende Beschlussfassung obliegt – wie bei allen Vorschlägen aus der Bestenliste – dem Rat der Stadt Münster. Nach der Aufnahme des Vorschlags Nr. 2011-525 in die Bestenliste hat die Verwaltung eine Stellungnahme verfasst und darin deutlich gemacht, warum aus fachlicher Sicht der Verwaltung dem Vorschlagsanliegen nicht entsprochen werden sollte. In der (öffentlichen) Sitzung des Rates der Stadt Münster am 14. Dezember 2011 hat der Rat beschlossen, den Vorschlag nicht aufzugreifen. Die Beschlussfassung des Rates zu allen (insgesamt 90) Vorschlägen aus der Bestenliste ist nach der Ratssitzung auf den Internetseiten des Bürgerhaushalts dokumentiert worden. Alle Informationen, vom Vorschlagsanliegen über die Internet - Abstimmung und die Stellungnahme der Verwaltung bis zum Beschluss des Rates sind im Internet unter der oben ang egebenen Internet -Adresse dokumentiert und damit öffentlich zugänglich. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 14 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Verfahren des Bürgerhaushalts sowohl auf der Internetseite als auch in entsprechenden städtischen Broschüren dargestellt und verdeutlicht wird. Zwar ist es grundsätzlich das Bestreben der Verwaltung, möglichst viele der Vorschläge aus der Bestenliste auch umzusetzen. Aller dings wird an keiner Stelle eine "Garantie" dafür ausgesprochen, dass alle Vor schläge aus der Bestenliste aufgegriffen werden. Vielmehr wurde und wird darüber informiert, dass die Letztentscheidung über das Aufgreifen der Vor schläge beim Rat der Stadt Münster liegt. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, der Sparvorschlag aus dem 1. Bürgerhaushalt „Keine Anbindung der Eschstraße an die Umgehung Wolbeck“ sei „stillschweigend gekippt“ worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.22) 2.2.2 22 Eingeber halten die Anbindung der Eschstraße für eine Verschwen dung von Steuergeldern. Ein Verzicht auf den Ausbau würde Geld sparen. Das Geld solle lieber für nachhaltige Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenr eparaturen ausgegeben werden. Stellungnahme der Verwaltung: Mit de r Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt keine Festlegung über die Bereitstellung bzw. die Verwendung von Haushaltsmitten. Hierüber entscheidet vielmehr der Rat im Rahmen der jährlichen Beratungen über das Investitionsprogramm unter Berücksichtigung der dann gegebenen Haushalts- uns Finanzlage. Beschlussvorschlag: Der Anregung, das Geld für den Ausbau der Eschstraße lieber für nachhaltige Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen auszugeben, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.23) 2.3 Stellungnahmen zum Themenkomplex Umweltschutz / Erholung 2.3.1 104 Eingeber befürchten, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintritt. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 533 wurde durch das Planungsbüro für Lärm schutz Altenberge eine Schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Grundlage für die Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, nach der im Prognosejahr 2025 auf der ausgebauten Eschstraße je nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung zwischen 3.100 und 4.300 Kfz/24h zu erwarten sind. Die daraus resultierenden aktiven Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände zwischen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im Bebauungsplan festgesetzt. Durch die Schallschutzmaßnahmen werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte der 16. BImSchV eingehalten. In den Oberschossen verbleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 15 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) den Fassaden mit ver bleibenden Überschrei tungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf Prüfung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV „Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden Schallschutz hinsicht lich der Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser Voraussetzung würden sich die passiven Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen und Aufenthaltsräum en mit Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen beschränken. Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht gesondert unersucht. Eine grobe Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des Luftqualitätsplanes Münster vorgenommen werden. Verkehrsbedingte Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstoffdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz pro Tag treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehrsbedingten Abnahmen werden dort zu einer deutl ichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Straßenverkehr führen. Im Ausbaubereich der Eschstraße wird es aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und der besseren Durchlüftungsverhältnisse nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben g enannte 39. BImSchV kommen. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintrete, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.24) 2.3.2 100 Eingeber sind der Auffassung, dass durch einen Ausbau der Eschstraße ein Naherholungsgebiet zerstört wird. Dadurch wird der Erho lungs- und Freizeitwert verschlechtert und deshalb soll auf einen Ausbau der Eschstraße verzichtet werden. Stellungnahme der Verwaltung: Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil der des Bebauungsplangebi etes liegt im Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grünordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen ausgewiesen und hat eine bedeutende Funktion im Erholungsnetz (B egründung Abschnitt 7.4.1). Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer deutlichen Zunahme der Verkehrs - und Lärmbelastung gegenüber dem Ist -Zustand verbunden. Es wird nicht verkannt, dass die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im Landschaftsraum entlang der Eschstraße nicht mehr in der heutigen Form möglich sein wird, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein wird (Begründung Abschnitt 7.8). STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 16 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Im Rahmen de r Aufstellung des Bebauungsplans hat sich die Verwaltung eing ehend mit dem Thema Erholung befasst. Der Belang Erholung war jedoch im Kontext weiterer Belange auf der einen Seite gegenüber dem Belang der gewünschten optimalen Entlastungswirkung innerhalb des zentralen Bereich Wolbecks auf der anderen Seite gegeneinander und untereinander abzuwägen. Dabei dur fte nicht unberücksichtigt bleiben, dass die Erholungsfunktion des Esch bereits durch die planfestgestellte und im Bau befindliche bzw. fertig gestellt e Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird. Die Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null -Variante) und die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkei ten wurden im Rahmen der Abwägung als nicht geeignet bewertet. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass w egen der Zerstörung eines Naherholungsgebietes und der damit verbundenen Verschlechterung des Erholungs - und Freizeitwertes auf den Ausbau der Eschstraße verzichtet werden soll, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.25) 2.3.3 Das Bürgerforum Wolbeck und ein weiterer Eingeber schlagen vor, als Kompensation für den Wegfall der Naherholungsfunktion des Esch einen neuen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke der Umgehungsstraße zu bauen. Stellungnahme der Verwaltung: Aus folgenden Punkten ist eine Fortsetzung des Angelseitenweges nach Westen schwer zu realisieren: • Bei einer Wegeverbindung nördlich der Angel müssten zahlreiche private Grundstücksflächen in Anspruch genommen werden. Ob hier durchgängig eine Verkaufsbereitschaft besteht, müsste verhandelt werden. • Die Angel hat in dem angefragten Bereich noch einen naturnahen Verlauf mit Mäandern und Steilufern, in denen auch Eisvögel brüten. Abschnitte sind vom Landesamt für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz NRW als gesetzlich geschütztes Biotop kartiert worden. Im Regionalplanentwurf ist darüber hinaus ein Abschnitt als Bereich zum Schutz der Natur dargestellt. • Fließgewässer mit ihren Auen sind Landschaftselemente, die aufgrund ihrer Bedeutung für Mensch und Natur eines besonderen Schutzes bedürfen. Aufgrund der viel fältigen Wechselbeziehungen zwischen Fluss und Aue werden sie in Gewässerentwicklungskonzepten und Bewirtschaftungsplänen der EG - Wasserrahmenrichtlinie als Einheit gesehen. Die Planungen an einem Gewässer sind daher auf eine gemeinsame Entwicklung dieser Bereiche auszurichten. In der Vergangenheit sind die gewässernahen Flächen durch anthropogene Einflüsse ständig reduziert bzw. in ihren Funktionalitäten stark eingeschränkt worden. Daher ist die Ausweisung von G ewässerrandstreifen und -entwicklungskorridoren ein wichtiges Ziel. Gewässerrand streifen bewirken ein Abrücken der angrenzenden Nutzungen vom Fließgewässer und eröffnen Möglichkeiten für eigendynamische Gewässerentwicklungen. Im Gegensatz zu anderen Bereichen befindet sich die Angel zwischen Wolbeck und Angelmodde noch in einem weitgehend ursprünglichen Zustand. Deshalb ist es von besonderer Bedeutung, diesen natürlichen Bereich zwischen Wolbeck und Angelmodde als Strahlursprung gem. der EG -Wasserrahmenrichtlinie weiter zu entwickeln. Um diese Funktion zu unterstützen, sind entlang der Angelaue, STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 17 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) westlich der Umgehungsstraße, Flächen für landschaftspflegerische Maßnahmen festgesetzt worden. Diese kompensieren den Eingriff in Natur und Landschaft durch den Bau der Umgehungsstraße. • Für die Angel ist ein gesetzlich festgeschriebenes Überschwemmungsgebiet ausgewiesen, so dass auch das besondere Verhalten der Angel bei Hochwasser zu b eachten ist. Der Wasserstand steigt bei Hochwasser überaus schnell an. Daraus ergibt sich so gut wie keine Vorwarnzeit zur Absperrung von Wegen im Überschwemmungsgebiet der Angel. Daher sind z.B. die Wege außerhalb des Überschwemmungsgebietes, mindestens aber in einem Abstand von 15 m von der Angel zu errichten. • Eine Führung des Angelseitenweges unter der jetzt im Bau befindlichen Brücke im Bereich der Umgehungsstraße, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr möglich, da die Planfeststellung hier keine öffentliche Wegeverbindung vorgesehen hat. Es ist auch davon auszugehen, dass der neue gemeinsame Geh - und Radweg an der ausgebauten Eschstraße in seiner Fortsetzung in den Raum Angelmodde (Gaststätte Hoffschulte) über die „alte“ Eschstraße als direkte Verbindung weitergenutzt wird, z umal diese westlich der Umgehungsstraße als Feldweg erhalten bleibt. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, als Kompensation für den Verlust der Naherholungsfunktion des Esch einen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke der Umgehungsstraße zu bauen, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.26) 2.3.4 Drei Eingeber sind der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierarten nicht hinreichend ermittelt wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde ein artensc hutzrechtlicher Fachbeitrag durch das Büro Froelich & Sporbeck erstellt. In diesem Fachbeitrag wurden die artenschutzrechtlichen Auswirkungen der Umsetzung der Straßenausbauplanung Eschstraße eingehend geprüft. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass unter B erücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen und Vermeidungsmaßnahmen für keine planungsrelevante Art Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt sind und somit aus Artenschutzsicht dem Vorhaben nichts entgegen steht. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag war Bestandteil der Offenlegung. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierar ten nicht hinreichend ermittelt wurde, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.27) 2.3.5 Ein Eingeber befürchtet, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschär fung der Hochwassersituation ergibt. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 18 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Im Zusammenhang mit dem Ausbau der Eschstraße ist im Abschnitt zw ischen Goldbrink und dem Ende der Bebauung der Bau eines Regenwasserkanals geplant. Ab dem Ende der Bebauung bis zur Umgehungsstraße ist auf der Nordseite der Eschstraße der Bau eines Entwässerungsgrabens vorgesehen. Die geplanten Maßnahmen stellen sicher, dass das Oberflächenwasser der Eschstraße sicher abgeleitet wird. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der Hochwassersituation ergebe, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.28) 2.4 Stellungnahmen zum Themenkomplex Friedhof 2.4.1 Das Bürgerforum Wolbeck regt an, in die Planung zum Ausbau der Eschstraße auch den Zugang zum Friedhof mit einzubeziehen. Ein bereits diskutierter neuer Zugang vom vorhandenen Parkplatz zur Friedhofskapelle erscheint aus Sicht des Bürgerforums nicht akzeptabel, da diese Fläche bereits als Leichenvorfahrt genutzt wird. Außerdem wird befürchtet, dass sich durch die Lage des geplanten Zugangs eine verstärkte Nutzung des Weges über den Friedhof ergibt, da auf der Südseite der Eschstraße kein Geh- und Radweg geplant ist. Stellungnahme der Verwaltung: Das vorhandene Friedhofstor liegt in einem Abschnitt der Eschstraße, an dem der Straßenquerschnitt besonders schmal ist. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im Süden durch den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Si lberbrink 1 bis 1h gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der vorhandene Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der Eschstraße ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender gemeinsamer Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Bei ei nem Erhalt des vorhandenen Friedhofstores müssten Besucher, die ihr Fahrzeug auf dem Friedhofsparkplatz geparkt haben, zum Erreichen oder Verlassen des Friedhofs zweimal die Eschstraße überqueren, wobei die Querung in Höhe des Friedhofstores ungesichert erfolgen würde. Aus Gründen der Verkehrssicherheit hält die Verwaltung daher eine Schließung des vorhandenen Zugangs und eine Neugestaltung für sinnvoll. Eine ver stärkte Nutzung des Weges durch Fußgänger über den Friedhof wird nicht gesehen, wäre aber auch aus Sicht der Verwaltung unkritisch. Der Zugang zum Friedhof Eschstraße liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. Aussagen zu einer Umgestaltung, wie in der Anlage des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz dargelegt, erfolgen somit nur nachrichtlich. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 19 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Gestaltungsvorschlag Der Gestaltungsvorschlag greift jedoch grundsätzlich die Anregungen des Bürgerforums auf. Er zeigt eine mögliche Umgestaltung der Eingangssituation und bietet Lösungsansätze für den Lärmschutz vor der Trauerhalle. Beschlussvorschlag: Der Anregung , eine Überarbeitung des Eingangbereichs des Friedhofs unter Berücksichtigung der Funktionalitäten sowie der Aufenthaltsqualität vor der Feierhalle vorzunehmen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.2) 2.4.2 Aus Sicht des Bürgerforums Wolbeck ist für Kurzbesuche auf dem Friedhof mit schnellem Zugang zum aktuellen Gräberfeld der Erhalt des vorhandenen Tores kombiniert mit einem Parkstreifen sinnvoll. Stellungnahme der Verwaltung: Das vorhandene Friedhofstor der Eschstraße zum aktuellen Gräberfeld wird geschlossen. Es wird ein neuer Friedhofszugang im Einmündungsbereich Eschstraße / Weg zum Recyclingho f angelegt. In diesem Bereich ist einerseits durch die geplante Mittelinsel eine sichere Querungsmöglichkeit gegeben. Andererseits sind durch den geplanten Parkstreifen am Weg zum Recyclinghof genügend Parkmöglichkeiten für Kurzbesuche des aktuellen Gräberfeldes vorhanden. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 20 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Anregung, das vorhandene Friedhofstor kombiniert mit einem Parkstreifen zu erhalten, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.29) 2.4.3 Das Bürgerforum Wolbeck und zwei weitere Eingeber schlagen vor, als Ersatz für die wegfallenden Parkplätze auf der Eschstraße vor dem Haupteingang und anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhande nen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern. Stellungnahme der Verwaltung: Der re chtsgültige Bebauungsplan Nr. 217 Teilabschnitt II „Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil)“ stellt den Friedhofsparkplatz nachrichtlich in seinen heutigen Abmessungen innerhalb einer ö ffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“ dar. Eine E rweiterung des Parkplatzes nach Süden hätte einen erheblichen Eingriff in die vorhandene Grün substanz zur Folge. Die Verwaltung plant die Anlage eines Längsparkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof, da dort der Eingriff weniger gravierend ist. Beschlussvorschlag: Der Anregung, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhandenen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.30) 2.4.4 Sechs Eingeber bezweifeln, dass die geplanten Parkplätze entlang des W eges zum Recyclinghof westlich des Friedhofs ausreichen und dass diese angenommen werden. Stellungnahme der Verwaltung: Entlang des Weges zum Recycli nghof lassen sich ca. 25 Stellplätze in Längsaufstellung an legen. Zusammen mit dem vorhandenen Parkplatz mit 20 Stellplätzen ergibt sich ein Gesamtstellplatzangebot von 45 Stellplätzen für den Friedhof. Dieses Stel lplatzangebot ist nach Ansicht der Verwalt ung ausreichend und wird bei Bedarf auch angenommen. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum Recyclinghof nicht ausreichend seien und dass diese nicht angenommen werden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.31) 2.4.5 Das Bürgerforum Wolbeck und 62 weitere Eingeber sind der Auffas sung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Friedhofsruhe und Trauerfeiern durch Straßenlärm gestört werden. Geeignete Abschirmmaßnahmen sind vorzusehen. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 21 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Für den Ausbau der Eschstraße wurde eine schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchung erfolgte eine Beurteilung des Straßenverkehrslärms sowohl auf der Grundlage der Verkehrslärmschutzver ordnung – 16. BImSchV als auch auf der Grundlage der DIN 18005/07.02 – Schallschutz im Städtebau. Im Sinne der 16. BImSchV stellt der Friedhof keine schutzbedürftige Nutzung dar. Nach der DIN 18005/07.02 wird der Friedhof tagsüber einem allgemeinem Wohngebiet mit einem schalltechnischen Orientierungswert von 55 dB(A) gleichgestellt. Der Orientierungswert wird am Vorplatz der Leichenhalle ohne Lärmschutzmaßnahmen um 3 dB(A) über schritten. Nach den Ermittlungen des Gutachters kann mit einer Lärmschutzwand von mind. 2,5 m Höhe übe r Niveau des Vorplatzes und einer Länge von 34 m die zu erwar tende Lärmbelastung deutlich unter 55 dB(A) reduziert werden. Die Ver waltung wird im Rahmen des Ausbaus der Eschstraße eine Lärmschutzwand ggf. in Verbindung mit ei ner Kolumbarienwand errichten. Beschlussvorschlag: Der Anregung wird in sofern gefolgt, als dass außerhalb des Bebauungsplanverfahrens eine Neuordnung des Umfeldes der Trauerhalle vorgenommen wird, die auch eine Verbesserung der Lärmsituation beinhaltet. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.3) 2.4.6 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im B ereich des Friedhofs unbedingt notwendig ist und deshalb nicht entfallen sollte. Stellungnahme der Verwaltung: Der Straßenquerschnitt der Eschstraße ist im Abschnitt zwis chen Silberbrink und Goldbrink besonders schmal. Die Abgrenzung der Verkehrsfläche wird im Süden durch den Friedhof und im Norden durch die Reihenhausbebauung Silberbrink 1 bis 1h gebildet. Zum Ausbau der Eschstraße in diesem Abschnitt muss der vorhandene Gehweg entlang des Friedhofs aufgegeben werden. Mit dem Ausbau der Eschstraße ist zwischen Silberbrink und Ortsumgehung ein durchgehender gemeinsamer Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße geplant. Die Aufgabe des Gehweges auf der Friedhofsseite ist aus Sicht der Verwaltung vertretbar, da gleichzeitig auch eine Verlegung des Friedhofszugangs in den Einmündungsbereich Eschstraße / Weg zum Recyclinghof erfolgt. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs unbedingt notwendig sei und deshalb nicht entfallen solle, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.32) 2.5 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrssicherheit 2.5.1 96 Eingeber befürchten, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem Schulweg gefährdet werden. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 22 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Da die Eingeber nicht konkretisieren, worin genau die potentiellen Gefahren für den Schulweg gesehen werden, kann nur allgemein Stellung bezogen werden. Es gibt zwei Schulwege, die durch den Ausbau der Eschstraße betroffen sind: • Schulweg westlich des Friedhofs Richtung Schulzentrum. • Schulweg östlich des Friedhofs Richtung Nikolaischule. Zur Querung der Eschstraße für den Schulweg westlich des Friedhofs sieht die Planung den Einbau einer Querungshilfe (Mittelinsel) vor. Zur Querung der Eschstraße östlich des Friedhofs ist der Bau einer Bedarfsampel geplant. Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstraße durch einen Auditor prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen M ängel bezüglich der Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt. Nach Auffassung des Auditors wäre auch für die Querung des Weges östlich des Friedhofs anstelle der geplanten Ampel der Einbau einer Querungshilfe ausreichend. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem Schulweg gefährdet werden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.33) 2.5.2 Elf Eingeber sind der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht g efahrlos überquert werden kan n und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Nach den einschlägigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf • Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), Ausgabe 2002 • Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010 sind an der Eschstraße aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung Querungshilfen (Mittelinseln) sowohl für die Wegeverbindung westlich des Friedhofs, als auch für die Wegeverbindung östlich des Friedhofs ausreichend. Für die Wegeverbindung östlich des Friedhofs sieht die Planung den Bau einer Bedarfsampel vor. Damit werden die Anforderungen für ein gefahrloses Überqueren der Eschstraße deutlich übererfüllt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos überquert werden kann und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt werden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.34) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 23 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.5.3 45 Eingeber sind dagegen, dass die vorhandene Tempo- 30-Zone und die Rechts -vor- Links-Regelung nach Ausbau der Eschstraße entfallen; 50 km/h für die Eschstraße sind zu hoch. Stellungnahme der Verwaltung: Nach dem Klassifizierungskonzept der Stadt ist vorgesehen, die Eschstraße in Verlängerung der Kreisstraße Am Borggarten ebenfalls als Kreisstraße zu klassifizieren. Nach den Vorgaben der StVO ist eine Ausweisung als Tempo- 30-Zone bei einer Kreisstraße nicht möglich. Tempo 30 auf Strecke (VZ 274.53 StVO) ist auch auf Kreisstraßen möglich, wenn Nebenanlagen (Rad- / Gehwege) nicht oder nicht hinreichend vorhanden sind und somit eine konkrete Gefahr besteht, die das allgemeine Gefahrenrisiko der Teilnahme am Verkehr erheblich übersteigt. Auf der Münsterstraße und der Hofstraße ist die zulässige Geschw indigkeit mit VZ 274.53 StVO auf 30 km/h begrenzt, weil dort Radwege nicht vorhanden sind und die Gehwege teilweise unter einem Meter breit sind. Mit dem Ausbau der Eschstraße werden ausreichende Nebenanlagen und sichere Querungen vorgesehen. Von einer konkreten Gefahr, die das allgemeine Gefahrenrisiko erheblich übersteigt, ist trotz der zu erwartenden Steigerung der Verkehrsbelastung nicht auszugehen. Da der Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink mit beidseitigen Rad - und Gehwegen versehen ist, scheidet hier Tempo 30 auf Strecke ebenfalls aus. Fazit: Nach den Vorgaben der StVO ist die Geschwindigkeit, die für Straßen inner halb geschlossener Ortschaften gilt , auch für die Eschstraße nach Fertigstellung und nach Einstufung als Kreisstraße gültig. Die Geschwindigkeit auf der Eschstraße muss somit 50 km/h betragen. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Tempo 30- Zone und die Rechts-vor-Links-Regelung beizubehalten, da 50 km/h zu hoch sind, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.35) 2.5.4 Drei Eingeber sind der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als Querungshilfe nicht ausreichend ist. Stellungnahme der Verwaltung: Nach den einschlägigen Richtlinien der Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen, Arbeitsgruppe Straßenentwurf • Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen (EFA), Ausgabe 2002 • Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010 ist für die Wegeverbindung westlich des Friedhofs aufgrund der zu erwartenden Verkehrsbelastung eine Mittelinsel als Querungshilfe ausreichend. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 24 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als Querung shilfe nicht ausreichend sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.36) 2.5.5 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig schwierig wird. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Ausbau und Anbindung an die Umgehungsstraße im bebauten Bereich von 3.100 Kfz/24h bis 4.300 Kfz/24h befahren. Bei diesen Verkehrsbelastun gen ist ein Einbiegen aus den Nebenstraßen problemlos möglich. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen k ünftig schwierig werde, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.37) 2.5.6 Ein Eingeber vertritt die Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne- Vormann-Weg / Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln wird. Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung hat die Planung zum Ausbau der Eschstr aße durch einen Auditor prüfen lassen. Der Auditor hat keine grundsätzlichen Mängel bezüglich der Verkehrssicherheit in der Planung festgestellt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne -Vormann-Weg / Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln werde, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.38) 2.5.7 Drei Eingeber sind der Ansicht, dass der geplante gemeinsame Geh - und Radweg zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg unzureichend ist. Stellungnahme der Verwaltung: Der Straßenabschnitt der Eschstraße zwischen Silberbrink und Tönne -Vormann-Weg wird im Norden durch die Bebauung Silberbrink 1 bis 1h und im Süden durch den Friedhof begrenzt. Es handelt sich hier um den engsten Abschnitt der Eschstraße. Aufgrund der beengten Platzverhältnisse wird der 2,50 m breite gemeinsame Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße durch einen 0,50 m breiten gepflasterten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn getrennt und nicht, wie in den übr igen Abschnitten, durch einen Grünstreifen. Nach Ansicht der Verwaltung ist der geplante Ausbau ausreichend. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 25 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Ansicht, der geplante gemeinsame Geh- und Radweg zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg sei unzureichend, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.39) 2.5.8 Sieben Eingeber sind der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs- und Fluchtwege versperrt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Im Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplans wurde auch die Feuerwehr beteiligt. Eine Beeinträchtigung der Rettungs - und Fluchtwege wurde nicht beanstandet. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs - und Fluchtwege versperrt werden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.40) 2.5.9 Zwei Eingeber haben Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße künftig schlecht verlassen werden können. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird die Eschstraße nach Aus bau und Anbindung an die Umgehungsstraße im vorderen Bereich (gemeint ist offensichtlich der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink) von ca. 3.100 Kfz/24 befahren. Bei dieser Verkehrsbelastung ist eine Ausfahrt aus den Privat grundstücken problemlos möglich. Beschlussvorschlag: Den Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße künftig schlecht verlassen werden können, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.41) 2.6 Stellungnahmen zum Themenkomplex Verkehrsregelung 2.6.1 Drei Eingeber regen an, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren. Stellungnahme der Verwaltung: Über die Eschstraße müssen der Recyclinghof sowie die angrenzenden Wohng ebiete z. B. von Müllfahrzeugen und Möbelwagen erreicht werden. Eine Sperr ung für den Lkw-Verkehr könnte somit nur mit dem Zusatz „Anlieger frei“ erfolgen. Da der Anliegerbegriff weit gefasst ist, wäre ein Lkw-Verbot in der Praxis nicht überwachbar. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 26 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt. 1.1.42) 2.6.2 Ein Eingeber regt an, das Parken im Einmündungsbereich Tönne- Vormann-Weg zu verbieten, um Rückstaus auf die Eschstraße zu verhindern. Stellungnahme der Verwaltung: Die Gefahr einer Rückstaubildung vom Tönne- Vormann-Weg auf die Eschstraße wird seitens der Verwaltung derzeit nicht gesehen. Sofern sich hier später tatsächlich Probleme ergeben sollten, kann hierauf jederzeit mit entsprechenden Maßnah men reagiert werden. Zudem ist die Festlegung von Parkverboten nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Beschlussvorschlag: Der Anregung, das Parken im Einmündungsbereich Tönne -Vormann-Weg zu verbieten, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.43) 2.6.3 Zwei Eingeber schlagen vor, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehungsstraße zu führen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Stadt Münster hat in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW die Neuordnung der Wegweisung nach Ausbau der Ortsumgehung festgelegt. Danach erfolgt die übergeordnete Wegweisung über die Freckenhorster Straße und die Umgehungsstraße. Eine Wegweisung über die Eschstraße zu übergeordneten Zielen ist nicht geplant. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehungsstraße zu führen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.4) 2.7 Stellungnahmen zum Themenkomplex Lärmschutz 2.7.1 Vier Eingeber wenden ein, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei. Stellungnahme der Verwaltung: Das Lärmgutachten wurde von einem anerkannten Fachbüro erstellt. Es entspricht den gesetzlichen Vorschriften und ist daher nicht zu beanstanden. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 27 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.44) 2.7.2 Ein Eingeber beanstandet , dass zwischen Silberbrink und Münsterstraße kein Lärmschutz geplant ist. Stellungnahme der Verwaltung: Nach der 16. Verordnung zur Durchführung des Bundes -Immissionsschutzgesetzes (Verkehrslärmschutzverordnung – 16. BImSchV) besteht Anspruch auf Lärmschutz, wenn eine bestehende. Straße wesentlich geändert wird. Die wesentliche Änderung einer Straße setzt nach der Verkehrslärmschutzverordnung einen baulichen Eingriff an der Straße voraus. Da aber an der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße keine baulichen Veränderungen im Sinne der Verkehrslärmschutzveror dnung erfolgen, besteht in diesem Abschnitt der Eschstraße kein Anspruch auf Lärmschutz. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung eines fehlenden Lärmschutzes zwischen Silberbrink und Münsterstraße wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.45) 2.7.3 Ein Eingeber befürchtet, dass er wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen für sein Wohngebäude am Silberbrink schlechter gestellt wird, als andere Anwohner. Begründet wird diese Befürchtung damit, dass im ersten Obergeschoss seines Gebäudes, in dem sich der Schlafraum befindet, zwar die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden, nicht aber die schalltechnischen Orientierung swerte der DIN 18005. Stellungnahme der Verwaltung: Im Gegensatz zu den Immissionsgrenzwerten der 16. BImSchV, auf die ein Rechtsanspruch besteht, handelt es sich bei den Werten der DIN 18005 um schalltechnische Orientierungswerte, die der Abwägung unterliegen. Der Belang des Schallschutzes ist bei der in der städtebaulichen Planung erforderlichen Abwägung der Belange als ein wichtiger Planungsgrundsatz neben den anderen Belangen zu verstehen. Die Abwägung kann in bestimmten Fällen bei Überwiegen anderer Belange – insbesondere in bebauten Gebieten – zu einer entsprechenden Zurückstellung des Schallschutzes führen. Der Bebauungsplan setzt zum Schutz der Reihenhausbebauung Silberbrink 1 -1h den Bau einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand fest. Diese Wandhöhe gewährleistet, dass die Immissionsgrenzwerte von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht auch im ersten Obergeschoss eingehalten werden. Die Schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 werden im ersten Obergeschoss um bis zu 1,2 dB(A) überschritten. Der Gutachter hat ermittelt, dass zum Vollschutz der Bebauung die Lärmschutzwand auf 4,0 m (16. BImSchV) bzw. 5,5 m (DIN 18005) erhöht werden müsste. Im Rahmen der Abwägung wurde aus gestalterischen Gründen entschieden, eine 2,50 m hohe Lärmschutzwand im Bebauungsplan festzusetzen. Diese Wandhöhe bietet einen vollen STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 28 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) aktiven Lärmschutz bis einschließlich des ersten Obergeschosses. Lediglich an einem Gebäude wird der Immissionsgrenzwert im DG tags um 0,3 dB(A) überschritten. Da insgesamt auf die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV abgestellt wurde, er folgt keine Schlechterstellung des Eingebers gegenüber anderen Anwohnern. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen schlechter gestellt zu sein, als andere Anwohner, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.46) 2.7.4 Ein Eingeber befürchtet , dass durch die geplante Lärmschutzwand im B ereich Goldbrink eine Trichterwirkung mit Knalleffet entsteht. Stellungnahme der Verwaltung: Die befürchteten Be gleiterscheinungen sind durch die Lärmschutzwand nicht zu erwarten. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich Goldbrink eine Trichterwirkung mit Knalleffekt entstehe, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.47) 2.8 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplaninhalt 2.8.1 21 Eingeber vertreten die Ansicht , dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfährt. Stellungnahme der Verwaltung: Durch die vor gesehenen aktiven Lärmschutzmaßnahmen sind weiterhin gesunde Lebensbedingungen gegeben. Eine unzumutbare Wertminderung durch den Ausbau der Eschstraße ist daher nicht ersichtlich. Beschlussvorschlag: Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfahre, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.48) 2.8.2 34 Eingeber haben Bedenken , dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen. Stellungnahme der Verwaltung: Derzeit parken Fri edhofsbesucher an der Nordseite des Friedhofs längs der Eschstraße. Diese Parkmöglichkeit wird mit dem Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Umgehungsstraße entfallen. Als Ersatz sind Stellplätze längs der Zufahrt zum Recy clinghof an der Westseite des Friedhofs geplant. Weiterhin ist die STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 29 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Anlage von 6 neuen Stellplätzen in der Eschstraße zwischen Silberbrink und Am Brockhoff geplant. Beschlussvorschlag: Den Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.49) 2.8.3 Sechs Eingeber sind der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einbezogen werden muss. Stellungnahme der Verwaltung: Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war natürlich die gesamte Esc hstraße von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Esc hstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen ausgebaut. Außer einer Beseitigung von zwei Einengungen und dem Ausbau einiger S tellplätze bedarf es hier keiner wesentlichen baulichen Änderung der Straße im Sinne der 16. BImSchV. Auch am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten sind keine baulichen Veränderungen geplant. Insofern konnte das eigentliche Bebau ungsplanverfahren auf den tatsächlich auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt werden. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einbezogen werden müsse, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.50) 2.8.4 Die Aufstellung des Bebauungsplans wird durch einen Eingeber begrüßt, da durch einen Ausbau der Eschstraße die Straße Am Berler Kamp entlastet wird. Eine Stellungnahme und eine Beschlussfassung erübrigen sich. 2.8.5 Zwölf Eingeber sind der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden eine Trennwirkung entsteht. Stellungnahme der Verwaltung: Sofern von den Eingebern eine Trennung von Wegebeziehungen gemeint ist, ist die Befürchtung unberechtigt, da durch den Bau der Lärmschutzwände keine bestehenden Wegebeziehungen unterbunden werden. Sofern eine gestalterische Trennwirkung gemeint ist, wird auf die Stellungnahme zu Punkt 2.8.10 verwiesen. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass durch den A usbau der Eschstraße mit Lärmschutzw änden eine Trennwirkung entstehe, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.51) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 30 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.8.6 Zwei Eingeber begrüßen den Ausbau der Eschstraße, da diese die Voraussetzung für eine Entlastung des Ortskerns ist. Eine Stellungnahme und eine Beschlussfassung erübrigen sich. 2.8.7 Ein Ei ngeber schlägt vor, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße zusätzliche Parkbuchten anzulegen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Planung der Verwaltung sieht vor, im Bereich der Grünstreifen Parkbuchten für sechs Stellplätze anzulegen. Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße zusätzliche Parkbuchten anzulegen, wird außerhalb des Bebauungsplanverfahrens gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.2.5) 2.8.8 Ein Eingeber regt an, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die Planung einzubeziehen. Stellungnahme der Verwaltung: Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war auch die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten . Nach Verkehrsfreigabe der Ortsumgehung wird dieser Knotenpunkt erheblich entlastet. Nach der Verkehrsuntersuchung Wolbeck 2010 wird das Verkehrsaufkommen auf der Münsterstraße nördlich des Knotenpunktes von derzeit ca. 10.800 Kfz/24h au f ca. 5.200 Kfz/24h reduziert. Auch mit Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung kann das Verkehrsaufkommen am Knotenpunkt ohne bauliche Veränderungen abgewickelt werden. Eine Einbeziehung des Knotenpunktes in das Bebauungsplanverfahren war daher nicht erforderlich. Beschlussvorschlag: Der Anregung, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die Planung einzubeziehen, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.52) 2.8.9 Zwei Eingeber schlagen vor, die ehemalige städtische Fläc he vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 zurückzukaufen. Stellungnahme der Verwaltung: Der geplante Straßenausbau lässt sich auch ohne Inanspruchnahme der Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 realisieren. Ein Rückkauf ist daher nicht erforderlich. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 31 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 zurückzukaufen, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.53) 2.8.10 Vier Eingeber wenden ein, dass der Ausbau der Esc hstraße mit Lärmschutzwänden städtebaulich nicht verträglich sei. Die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend berücksichtigt worden. Stellungnahme der Verwaltung: Bei der Planung der Lärmschutzwände war zwischen einem ausreichenden Lärmschutz einerseits und einer städtebaulichen Verträ glichkeit andererseits abzuwägen. Für den Lärmschutz wurden daher verschiedene Varianten hinsichtlich der Lage und Höhe der Wände untersucht. Im Rahmen der Variantenuntersuchungen wurde die im Bebauungsplan ausgewiesene Variante 3 aus städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen bevorzugt. Durch die Schallschutzmaßnahmen der Vorzug svariante werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzungen die Grenzwerte nach 16. BImSchV in den Erdgeschossen eingehalten. In den Obergeschossen verbl eiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten, die aber im ungüns tigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. Für einen Vollschutz aller Geschosse w ären Wandhöhen bis zu 5,50 m erforderlich. Im Abwägungsergebnis stellt die Ausweisung von Wandhöhen von maximal 3,50 m einen guten Kompromiss zwischen dem Belang Lärmschutz und städtebaulichen Belan gen dar, zumal auch die Breite der Grünstreifen eine gute Einbindung der Lärmschutzwände gewährleistet. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, der Ausbau der Esc hstraße mit Lärmschutzwänden sei städtebaulich nicht verträglich und die städtebaulichen Belange seien nicht hinreichend berücksichtigt worden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.54) 2.8.11 Acht Eingeber sind der Auffassung, dass durch den Bau der Lärmschutzwände eine Beeinträchtigung der Gartennutzung erfolgt. Stellungnahme der Verwaltung: Die aktiven Lärmschutzmaßnahmen am auszubauenden Teil der Eschstraße wurden so bemessen, dass in den Außenwohnbereichen (Terrassen) die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV eingehalten werden. Damit soll sichergestellt werden, dass trotz Verkehrszunahme weiterhin eine Gartennutzung ohne Beeinträchtigungen erfolgen kann. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, durch den Bau der Lärmschutzwände erfolge eine Beeinträchtigung der Gartennutzung, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.55) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 32 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 2.8.12 Ein Eingeber ist der Ansicht, dass eine verbleibende Ackerfläche nicht mehr wirtschaftlich genutzt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Aus dem Grundeigentum des Eingebers ist eine Fläche für den Ausbau der Eschstraße zu erwerben. Der Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen ist Bestandteil der Grunderwerbsverhandlungen. Ein Beschluss erübrigt sich. 2.8.13 Ein Eingeber befürchtet, dass durch den Ausbau der Eschstraße eine Beeinträchtigung der Drainage seines Grundstücks erfolgt. Stellungnahme der Verwaltung: Sofern Veränderungen und/oder Anpassungen der bestehenden Drainage erforde rlich sind, werden diese sach- und fachgerecht im Rahmen der anstehenden Tiefbauarbeiten in Absprache mit dem Eigentümer durchgeführt. Beeinträchtigungen der Drainageleistung sind nicht zu befürchten. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass die Drainage eines Grundstücks beeinträchtigt werde, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.56) 2.8.14 Ein Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nutzfläche befürchtet, dass neben einer Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen für den Ausbau der Eschstraße die Landwirte zusätzlich belasten. Stellungnahme der Verwaltung: Der zur Umsetzung des Bebauungsplans erforderliche Grunderwerb beinhaltet auch die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plans selbst. Da der erforderliche Ausgleich nicht vollständig innerhalb des Plang ebietes umgesetzt werden kann, ist als Ersatzmaßnahme die Aufwertung eines Gewässers südlich von Amelsbüren geplant. Landwirte im Bereich Eschstraße sind dadurch nicht betroffen. Beschlussvorschlag: Der Befürchtung, dass neben der Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen die Landwirte zusätzlich belasten, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.57) 2.8.15 Mehrere Eingeber wenden ein, dass sie sich getäuscht fühlen, da beim Kauf Ihrer Grundstücke von einem Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehung nie die Rede gewesen sei. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 33 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Die Planungen der Stadt Münster zu einem Anschluss der Eschstraße an die Ortsumgehung bestehen seit vielen Jahren. Der Bebauungsplan Nr. 389 Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink vom 14.01.1994 weist daher eine öffentliche Verkehrsfläche in ca. 10 m Breite zum Ausbau der Eschstraße aus. Ferner enthält der Bebauungsplan den Hinweis: „Eschstraße - Anbindung an die L 585n möglich“. Den Käufer n von Grundstücken und Immobilien hätte es anheim gestanden, sich bei der Fachverwaltung über die bestehenden Pl anungen im Umfeld ihrer Grundstücke zu informieren. Beschlussvorschlag: Dem Einwand, dass Käufer von Grundstücken getäuscht wurden, da von einem Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehungsstraße nie die Rede gewesen sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.58) 2.8.16 Ein Eingeber spricht sich dagegen aus, dass der Entwässerungsgraben an der Eschstraße entfallen soll. Stellungnahme der Verwaltung: Die Aufgabe des Entwässerungsgrabens ist erforderlich, um Flächen für den geplanten Straßenausbau mit den erforderlichen Nebenanlagen zu gewinnen. Die erforderliche Entwässerung bleibt jedoch gewährleistet, da mit dem Ausbau der Eschstraße auch der Bau eines Regenwasserkanals erfolgt. Hierüber erfolgt künftig auch die Entwässerung der nördlich an die Eschstraße angrenzenden Grundstücke. Beschlussvorschlag: Dem Einspruch gegen den Wegfall des Entwässerungsgrabens wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.59) 2.9 Stellungnahmen zum Themenkomplex Bebauungsplanverfahren 2.9.1 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. vertritt die Auffassung, dass die Straßenplanung durch einen Bebauungsplan im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist. Begründet wird diese Auffassung damit, dass nach der Rechtsprechung Straßenplanungen durch Bebauungspläne nur für Planungen mit örtlichem Bezug gerechtfertigt seien. Wesentlicher Planungsanlass sei aber, die Eschstraße so auszubauen, dass sie die Funktion einer Durchgangsstraße erhalte. Mit dem Ausbau der Eschstraße werde eine neue Ost -West-Verbindung zwischen Telgter Straße und Umgehungsstraße g eschaffen, wodurch die Erschließungsfunktion für die angrenzenden Wohngebiete in den Hintergrund trete. Da die Straß enplanung insgesamt einen überörtlichen Bezug aufweise, sei sie im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 34 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stellungnahme der Verwaltung: Für die Prognoseberechnungen im Rahmen der Verkehrsuntersuchung Wolbeck wurden sowohl die Kfz -Fahrten der Münsteraner als auch die Umlandverkehre berücksichtigt. Nach den vorliegenden Berechnungen werden keine nennenswerten überregionalen Verkehrsströme über die genannte Achse durch Wolbeck geführt. Dieses Ergebnis ist nachvollziehbar und plausibel, denn es gibt auch keine bedeutende Relation, die entsprechende überregionale Verkehrsströme erzeugen könnte. Sicherlich wird es ve reinzelte Kfz -Fahrten aus dem Raum Telgte/Warendorf in den Süden der Stadt Münster g eben, die über die Eschstraße fahren. D iese vereinzelten Fahrten sind rechnerisch aber nicht nachweisbar. Der überregionale Verkehr wird weiterhin das entsprechend gut ausgebaut überregionale Straßennetz nutzen, um aus Ostwestfalen den Süden der Stadt Münster zu erreichen. Die Eschstraße hat somit überwiegend einen örtlichen Bezug. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.60) 2.9.2 Der Verein Rettet -den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die planfestgestellte Ortsumgehung nicht gegeben ist. Der Verein begründet dies damit, dass trotz der planfestgestellten Trasse mit Anschluss der Eschstraße eine andere planerische Konzeption seitens der Stadt noch möglich sei. Im Falle des Nichtausbaus der Eschstraße könne das Anschlussstück entfallen und entweder im Rahmen des Planfeststellungsbeschlusses zunächst nicht ausgebaut werden oder aber unter teilweiser Aufhebung d es Planfeststellungsbeschlusses endgültig darauf verzichtet werden. Des Weiteren wird angeführt, dass die Ortsumgehung nicht erst durch den Anschluss der Eschstraße ihre Verkehrsbedeutung erhalte. Dem Vorhabenträger der Umgehungsstraße sei es gleichgültig gewesen, ob eine Anbindung der Eschstraße erfolge. Es sei Wunsch der Stadt im Planfeststellungsverfahren gew esen, eine Anbindung der Eschstraße vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung: Die Ausführungen des Vereins retten den Esch e.V. hinsichtlich der A nbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße sind nicht zutreffend. Bereits in der Vorplanung des Landesstraßenbauamtes Münster aus dem Jahre 1993 ist eine höhengleiche Kreuzung zwischen Ortsumgehung und Eschstraße vorges ehen. Im Rahmen des Linienbestim mungsverfahrens nach UVP-G NW und § 37 StrWG NW hat dann der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Münster beschlossen: „ […] Für den Wohnbereich Wolbeck -Mitte/Nord ist die Eschstraße als direkte Anbindung an die Westumgehung Wolbeck einzuplanen. Die Gestaltung der Eschstraße und die Einbindung in das Landschaftsbild wir d von der Stadt Münster geplant und mit dem Landesstraßenbauamt abgestimmt. […] “ STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 35 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Begründet wurde diese Forderung seinerzeit mit dem Ergebnis der Verkehruntersuchung IVV-Aachen aus dem Jahr 1990. Der Rechtsnachfolger des Landesstraßenbauamtes, der Landesbetrieb Straßenbau NRW, hat im Planfeststellungsverfahren zum Neubau der Ortsumgehung Wolbeck im Jahre 2003 ebenfalls einen höhengleichen Knotenpunkt mit Lichtsignalanlage zur Verknüpfung von Ortsumgehung und Eschstraße vorgesehen. Der Forderung der Stadt Münster, eine Verknüpfung mittels Kreisverkehr zu planen, wurde im Planfeststellungsverfahren nicht gefolgt. Sofern, wie von den Eingebern vorgeschlagen, auf eine Anbindung der Es chstraße an die Ortsumgehung verzichtet würde, müsste eine andere verkehrssichere Lö sung zur Querung des Fußgänger - und Radverkehrs sowie des landwirtschaftlichen Verkehrs zur Querung der Ortsumgehung geschaffen werden, was eine Änderung des bestehenden Pl anfeststellungsbeschlusses zur Folge hätte. Somit ist ein Zusammenhang zwischen der Planung zur Eschstraße und zur planfestgestellten Umgehungsstraße durchaus gegeben. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante Ortsumgehung nicht gegeben sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.61) 2.9.3 Der Verein Rettet-den-Esch e.V. ist der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung hat und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist. Begründet wird diese Auffassung damit, dass es ausdrückliches Planungsziel der Stadt sei, eine leistungsfähige Verbindung zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung zu schaffen. Dieses Ziel sei aber durch den Bebauungsplan Nr. 533 nicht zu erreichen, da er nur den Abschnitt zwischen Ortsumgehung und Silberbrink betrifft. Um das Planungsziel zu verwirklichen sei es erforderlich, auch den Abschnitt zw ischen Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einzubeziehen. Stellungnahme der Verwaltung: Bestandteil der verkehrstechnischen Planungen war natürlich die gesamte Esc hstraße von der Münsterstraße bis zur Ortsumgehung. Das Teilstück der Eschstraße zw ischen Silberbrink und Münsterstraße ist mit Nebenanlagen (beidseitig getrennt e Rad- und Gehwege) ausgebaut. Außer einer Beseitigung von zwei Einengungen, die keine wesentliche Änderung der Straße im Sinne der 16. BImSchV darstellen, bedarf es keiner weiteren baulichen Veränderung. Auch am Knotenpunkt Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten sind keine baulichen Veränderungen geplant, da dieser nach Fertigstellung der Umgehungsstraße entlastet ist und eine ausrei chende Leistungsfähigkeit auch mit Anbindung der Eschstraße aufweist. Insofern konnte das Bebauungsplanverfahren auf den auszubauenden Teil der Eschstraße beschränkt werden. Der Bebauungsplan Nr. 533 hat einen eigenen Verkehrswert, da er die Grundlage zum Ausbau der Esc hstraße zwischen dem bereits ausgebauten Teil der Eschstraße und der Umgehungsstraße bildet. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 36 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung habe und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei , wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.62) 2.9.4 Ein Eingeber erwartet, dass die Stellungnahmen zu den Eingaben und die Gesamtabwägung nicht durch einen Mitarbeiter der Stadt Münster sondern durch einen unabhängigen Gutachter durchgeführt werden. Stellungnahme der Verwaltung: Das BauGB sieht eine Bearbeitung der Stellungnahmen durch einen u nabhängigen Gutachter nicht vor. Die Verwaltung bereitet lediglich die Stellungnahmen und die Beschlussvorschläge vor. Abschließend entscheidend, und damit auch zuständig für die Gesamtabwägung, ist der Rat. Beschlussvorschlag: Der Erwartung, die Bearbeitung der Stellungnahmen und eine Gesamtabwägung durch einen unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.63) 2.9.5 Neun Eingeber sind der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und daher der Bebauungsplan abwägungsfehlerhaft ist. Stellungnahme der Verwaltung: Die Auffassung, es seien keine Alternativen geprüft worden, ist unzutreffend. Es wurde sowohl die Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null -Variante) als auch eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle an die Ortsumgehung geprüft. Die Varianten sind in den Abschnitten 7.5 und 7.6 der Begründung zum Bebauungsplan beschrieben. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und der Bebauungsplan daher abwägungsfehlerhaft sei, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.64) 2.9.6 Ein Eingeber beanstandet, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben informiert wurden. Stellungnahme der Verwaltung: In § 3 BauGB ist die Beteiligung der Öffentlic hkeit im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen geregelt. Nach § 3 (2) ist die öffentliche Auslegung von Bebauungsplänen ortsüblich bekannt zu machen. Die ortsübliche Bekanntmachung in Münster ist ei ne Veröffentlichung im Amtsblatt und in den amtlichen M itteilungen der Tageszeitungen. Eine direkte Information der Anlieger ist nicht vorgesehen. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 37 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Eine direkte Information der Anlieger ist auch deshalb nicht möglich, weil der Stadt Münster lediglich die Eigentumsverhältnisse der angrenzenden Grundstücke bekan nt sind, aber nicht die Miet- und Pachtverhältnisse. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung darüber, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben informiert wurden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.65) 2.9.7 Ein Eingeber beanstandet, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Die ortsübliche Auslegung der Pläne erfolgt im Kundenzentrum des Stadthauses 3. Für weitergehende Informationen können die Pläne auch im Internet eingesehen werden. Beschlussvorschlag: Der Beanstandung, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.66) 2.9.8 Zwei Eingeber sind der Auffassung, dass die Eschstraße nicht in eine Hauptverkehrsstraße umgewandelt werden kann, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG abgerechnet wurde. Stellungnahme der Verwaltung: Es ist zutreffend, dass der jetzt vorhandene Ausbau nach den Bestimmungen des KAG NW abgerechnet wurde. Von den Anliegern wurden Beiträge erhoben. Die Gemeinde kann nach der Abrechnung von Baumaßnahmen Änderungen an der Straße vornehmen, wenn dies durch Zeitablauf oder eine veränderte Verkehrssituation im gemeindlichen Interesse liegt. Beschlussvorschlag: Der Auffassung, die Eschstraße könne nicht zur Hauptverkehrsstraße umgewandelt werden, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG abgerechnet wurde, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.67) 2.9.9 Fünf Eingeber sind der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden. Stellungnahme der Verwaltung: Alle für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten sind in der Begründung zum Bebauungsplan genannt. Vertiefende Angaben sind aus den f ür den Bebauungsplan erstellten Fachgutachten, die auch Bestandteil der Offenlegung waren, ersichtlich. STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 38 von 39 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beschlussvorschlag: Der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden, wir nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.68) 2.9.10 Ein Eingeber ist der Meinung, dass Planungsfehler und Absprachemängel zw ischen den beiden Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße vorliegen. Stellungnahme der Verwaltung: Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den Baulastträgern der Umgehungsstraße und Eschstraße liegen nicht vor. Beschlussvorschlag: Der Meinung, es gäbe Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den beiden Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße, wird nicht gefolgt. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.1.69) 3. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Detailplanung ist es geboten, die innere Aufteilung der Verkehrsfläche im westlichen Teilbereich dahingehend zu ändern, dass der ursprünglich am nördlichen Plangebietsrand vorgesehene Entwässerungsgraben in die Mitte verlegt wird und stattdessen der gemeinsame Geh - und Radweg an den nördlichen Rand des Plangebiets rückt. Die Änderung betrifft nur den Teilbereich westlich der Wohnbebauung am Tönne- Vormann-Weg. Die Lage der Kfz -Fahrstreifen, die Festsetzungen zu den anzupflanzenden Bäumen und die festgesetzten Lärmschutzwände werden nicht verändert. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich lediglich auf die innere Einteilung der Verkehrsfläche. Eine erneute Offenlegung ist daher nicht erforderlich. (Anlage 1, Beschlusspunkt 1.3) STA DT MUNSTER Stellungnahmen zur ersten Offenlegung / Seite 39 von 39
V-0424-2015-Anlage-3-Beschlussvorschlaege-II
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0424/2015 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STA DT MUNSTER Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Hier: Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs im Rahmen des ergänzenden Verfahrens im Sinne von § 214 (4) BauGB 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwur f des Bebauungsplans Nr. 533 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorlieg e (Anlage 4, Punkt 2.1.1). 1.1.2 Der A uffassung, die Tagesbelastung auf der Eschstraße sei nicht sachgerecht ermittelt worden (Anlage 4, Punkt 2.1.2). 1.1.3 Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord sei nicht plausibel (Anlage 4, Punkt 2.1.3). 1.1.4 Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastung en auf den einzelnen Abschnitte n der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 4, Punkt 2.1.4). 1.1.5 Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage 4, Punkt 2.1.5). 1.1.6 Der Auffassung, dass die Verkehre aus Osten nicht hinreichend ermittelt wurden (Anlage 4, Punkt 2.1.6). 1.1.7 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage 4, Punkt 2.1.7). 1.1.8 Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 4, Punkt 2.1.8). 1.1.9 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage 4, Punkt 2.1.9). 1.1.10 Dem Zweifel an der Richtigkeit der H öhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 4, Punkte 2.1.10 und 2.1.11). 1.1.11 Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch wie prognostiziert (Anlage 4, Punkt 2.1.12). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 1 von 8 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STA DT MUNSTER 1.1.12 Der Auffassung, das verwe ndete Abwägungsmaterial sei überholt (Anlage 4, Punkt 2.1.13). 1.1.13 Der Auffassung, dass der Planfall „Anbindung Wolbecker Windmühle“ nicht hinreichend geprüft wurde (Anlage 4, Punkt 2.1.14). 1.1.14 Der Auffassung, dass die Eschstraße für den innerörtlichen Verkehr aufgrund der Länge des Verkehrsweges keine Alternative darstellt (Anlage 4, Punkt 2.1.15). 1.1.15 Der Auffassung, dass im Vorfeld keine spezifi zierten Verkehrserhebungen nach Ziel-, Quell- und Binnenverkehr durchgeführt wurden (Anlage 4, Punkt 2.1.16). 1.1.16 Der Auffassung, dass für die Umsetzung des städtebaulichen Entwicklungs konzepts ein Ausbau der Eschstraße nicht erforderlich sei (Anlage 4, Punkt 2.1.17). 1.1.17 Der Beanstandung, dass kei ne alternativen Streckenverläufe untersucht wurden (Anlage 4, Punkt 2.1.18). 1.1.18 Der Beanstandung, dass keine aktuellen Verkehrszählungen zugrunde gelegt wurden (Anlage 4, Punkt 2.1.19). 1.1.19 Der Beanstandung, dass der Unterschied zwischen den Verkehrsbelastungen der Planfeststellung und der Verwaltungsvorlage V/0986/2003 mehr als 50% betr ägt und daher die Verkehrswerte widersprüchlich sind (Anlage 4, Punkt 2.1.20). 1.1.20 Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße keine wesentliche Entlastung des Ortskerns bringe (Anlage 4, Punkt 2.1.21). 1.1.21 Dem Vorschlag, anstelle der Eschstraße die Straße Wolbecker Windmühle an die Eschstraße anzubinden (Anlage 4, Punkt 2.1.22). 1.1.22 Der Beanstandung, dass keine Alternativlösungen ohne Ausbau der Eschstraße untersucht wurden (Anlage 4, Punkt 2.1.23). 1.1.23 Der Befürchtung dass ein Ausbau der Eschstraße Verkehrsströme von Hiltrup nach Telgte anziehe (Anlage 4, Punkt 2.1.24). 1.1.24 Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße und durch die Anbindung an die Umgehungsstraße zusätzlicher regionaler und überregionaler Verkehr angezogen wird (Anlage 4, Punkt 2.1.25). 1.1.25 Der Auffassung, Anreize zur Nutzung alternativer Verkehrsmittel zu schaffen (Anlage 4, Punkt 2.1.26). 1.1.26 Der Befürchtung, dass die Straße Am Borggarten durch den Ausbau der Esc hstraße stärker belastet wird (Anlage 4, Punkt 2.1.27). 1.1.27 Der Befürchtung, dass Silberbrink und Lerschmehr als Zubringer zur Münsterstraße genutzt werden und dadurch i hren Charakter als Wohnstraßen verlieren (Anlage 4, Punkt 2.1.28). 1.1.28 Der Auffassung, dass die Eschstraße nicht zur Entlastung der Münsterstraße höher belastet werden kann (Anlage 4, Punkt 2.1.29). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 2 von 8 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STA DT MUNSTER 1.1.29 Der Auffassung, dass die Verkehrsuntersuchung nicht nach Ziel-, Quell-, Binnen- und Durchgangsverkehr unterscheidet (Anlage 4, Punkt 2.1.30). 1.1.30 Der Beanstandung, dass im Planfall Anbindung Wolbecker Windmühle weder Methoden noch Ergebnis se in der Verkehrsuntersuchung offengelegt wurden (Anlage 4, Punkt 2.1.31). 1.1.31 Der Beanstandung, dass eine Begründung zur Aufstufung der Eschstraße zur Kreisstraße fehle (Anlage 4, Punkt 2.1.32). 1.1.32 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße der überörtliche Verkehr aus Telgte und Everswinkel in den Ort geleitet wird und durch das hohe Verkehrsaufkommen Wolbeck zweigeteilt wird (Anlage 4, Punkt 2.1.33). 1.1.33 Der Auff assung, dass ohne einen kostspieligen Umbau des Knotenpunkts Münsterstraße / Am Borggarten / Eschstraße das zu erwartende Verkehrsaufkommen nicht abgewickelt werden kann (Anlage 4, Punkt 2.1.34). 1.1.34 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein kostspieliger Umbau des Knotenpunkts Telgter Straße / Am Borggarten / Zur Walbeke notwendig wird (Anlage 4, Punkt 2.1.35). 1.1.35 Der Auffassung, dass keine Prognosen darüber vorliegen, wie sich der Verkehr im Ortskern verändert, wenn die Eschstraße nicht gebaut wird (Anlage 4, Punkt 2.1.36). 1.1.36 Der Auffassung, dass es sich bei der Verkehrsuntersuchung Wolbeck um eine kleinräumige Verkehrsuntersuchung handelt, und das Verkehrssimulationsverfahren deshalb nicht eingesetzt werden kann (Anlage 4, Punkt 2.1.37). 1.1.37 Der Anregung, die Kampagne „Kopf an – Motor aus“ durchzuführen (Anlage 4, Punkt 2.2.1). 1.1.38 Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für andere Maßnahmen zu verwenden (Anlage 4, Punkt 2.2.2). 1.1.39 Der Auffassung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die Reparatur von Straßen zu verwenden (Anlage 4, Punkt 2.2.3). 1.1.40 Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die Beseitigung von Hochwasserschäden an Straßen und Gebäuden zu verw enden (Anlage 4, Punkt 2.2.4). 1.1.41 Der Anregung, die Haushaltsmittel anstelle für den Ausbau der Eschstraße für die Gestaltung des Ortskerns zu verwenden (Anlage 4, Punkt 2.2.5). 1.1.42 Der Auffassung, der Sparvorschlag aus dem Bürgerhaushalt sei ignoriert worden (Anlage 4, Punkt 2.2.6). 1.1.43 Der Anregung, dass kein Geld für die Eschstraße ausgegeben werden sollte (Anlage 4, Punkt 2.2.7). 1.1.44 Der Befürchtung, dass für den Rückbau der vorhandenen Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erneut Anliegerbeiträge erhoben werden (Anlage 4, Punkt 2.2.8). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 3 von 8 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STA DT MUNSTER 1.1.45 Der Beanstandung, dass sich die Kosten für den Ausbau der Eschstraße seit der ersten Planung von 1,2 Mio. € auf 3,0 Mio. € erhöht haben (Anlage 4, Punkt 2.2.9). 1.1.46 Der Auffassung, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im ausgebauten Teilabschnitt der Eschstraße nicht beseitigt werden können, da diese von den Anliegern bezahlt wurden (Anlage 4, Punkt 2.2.10). 1.1.47 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein Naherholungsgebiet / Landschaftsschutzgebiet unwiederbringlich zerstört wird und sich dadurch der Erholungs- und Freizeitwert verschlechtert (Anlage 4, Punkt 2.3.1). 1.1.48 Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der Hochwassersituation ergibt (Anlage 4, Punkt 2.3.2). 1.1.49 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße ein schutzwürdiger Plaggenesch zerstört wird und der Eingriff nicht ausgleichbar sei (Anlage 4, Punkt 2.3.3). 1.1.50 Der Ansicht, dass Lärm und Abgase das Landschaftsschutzgebiet belasten (Anlage 4, Punkt 2.3.4). 1.1.51 Der Befürchtung, das s durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintritt (Anlage 4, Punkt 2.3.5). 1.1.52 Der Auffassung, dass die Gärten an Erholungswert verlieren (Anlage 4, Punkt 2.3.6). 1.1.53 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Feinstaubbelastung zunimmt und dies bei der Planung nicht berücksichtigt worden sei (Anlage 4, Punkt 2.3.7). 1.1.54 Der Auffassung, dass durch den Straßenaus bau eine Gefährdung und Vertreibung von Tieren erfolgt (Anlage 4, Punkt 2.3.8). 1.1.55 Der Auffassung, dass der geplante Ausbau der Eschstraße den Zielsetzungen des Landschaftsschutzgebiets „Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergarten“ widerspricht (Anlage 4, Punkt 2.3.9). 1.1.56 Der Auffassung, dass durch die Planung die Zugänglichkeit des Friedhofs, insbesondere für ältere Menschen erschwert wird (Anlage 4, Punkt 2.4.1). 1.1.57 Der Ansicht, dass die Anzahl der Parkplätze nach Ausbau der Eschstraße nicht mehr ausreichend sei (Anlage 4, Punkt 2.4.2). 1.1.58 Der Auffassung, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs erhalten bleiben muss und eine Verlegung der Parkplätze an die Zufahrt zum Recyclinghof nicht sinnvoll ist (Anlage 4, Punkt 2.4.3). 1.1.59 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Friedhofsruhe gestört wird (Anlage 4, Punkt 2.4.4). 1.1.60 Dem Vorschlag, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhandenen Friedhofsparkplatz zu erweitern (Anlage 4, Punkt 2.4.5). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 4 von 8 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STA DT MUNSTER 1.1.61 Der Befürchtung, dass der Ausbau der Eschstraße ein erhebliches Gefährdungspotential für den Schülerverkehr nach sich zieht (Anlage 4, Punkt 2.5.1). 1.1.62 Der Ansicht, dass sich beim Ausfahren aus den privaten Stichstraßen künftig Probleme ergeben (Anlage 4, Punkt 2.5.2). 1.1.63 Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße für zahlreiche Anwohner, Schüler und Radfahrer schwerwiegende Beeinträchtigungen und Gefährdungen beinhaltet (Anlage 4, Punkt 2.5.3). 1.1.64 Der Auffassung, dass der Ausbau der Eschstraße eine Gefahrenquelle für Friedhofsbesucher darstellt (Anlage 4, Punkt 2.5.4). 1.1.65 Der Auffassung, dass die geplante Geschwindigkeit von 50 km/h zu hoch ist und die Zahl von schwerverletzten und getöteten Menschen, insbesondere von Kindern ansteigen wird (Anlage 4, Punkt 2.5.5). 1.1.66 Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße die Verkehrssituation insbesondere für Radfahrer unsicherer wird (Anlage 4, Punkt 2.5.6). 1.1.67 Der Ansicht, dass die Ampelanlage am Knotenpunkt Eschstraße / Umgehungsstraße für Radfahrer und Fußgänger ein Gefährdungspotential beinhaltet und deshalb durch einen Kreisverkehr ersetzt werden sollte (Anlage 4, Punkt 2.5.7). 1.1.68 Der Auffassung, dass als Querungshilfen für den Schülerverkehr ausschließlich Verkehrsinseln und keine Anforderungsampeln vorgesehen sind (Anlage 4, Punkt 2.5.8). 1.1.69 Der Ansicht, dass durch die Anhebung des Geschwindigkeitsniveaus ein sicheres Ausfahren aus den Grundstücksausfahrten nicht mehr möglich ist (Anlage 4, Punkt 2.5.9). 1.1.70 Der Ansicht, dass durch die Verkehrszunahme auf der Straße Am Borggarten das Überqueren der Straße insbesondere für Kinder und Senioren schwieriger wird und dadurch das Gefährdungspotential gesteigert wird (Anlage 4, Punkt 2.5.10). 1.1.71 Der Ansicht, dass aufgr und der starken Nutzung der Eschstraße durch Radfahrer, Fußgänger und Jogger ein einseitiger Geh - und Radweg im Bereich des Friedhof s unzureichend und konfliktträchtig ist (Anlage 4, Punkt 2.5.11). 1.1.72 Der Auffassung, dass die Eschstraße nicht zur Kreisstraße aufgestuft werden darf (Anlage 4, Punkt 2.6.1). 1.1.73 Der Anregung, die Tempo -30-Zone und die Rechts -vor-Links-Regelung beizubehalten (Anlage 4, Punkt 2.6.2). 1.1.74 Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw -Verkehr zu sperren (Anlage 4, Punkt 2.6.3). 1.1.75 Der Anregung, neben der Eschstraße auch die Straße Am Berler Kamp für den Lkw - Verkehr zu sperren, da die Gewerbeflächen auch über die gut ausgebaute Hiltruper Straße erreicht werden können (Anlage 4, Punkt 2.6.4). 1.1.76 Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschut zwände die Landschaft verschandeln (Anlage 4, Punkt 2.7.1). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 5 von 8 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STA DT MUNSTER 1.1.77 Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschutzwände die Gärten verschatten (Anlage 4, Punkt 2.7.2). 1.1.78 Dem Einwand eines Eingebers, dass im Bereich seines Hauses am Tönne- Vormann- Weg die Lärmschut zwand nur in 2,50 m Höhe geplant ist, während in anderen Bereichen 3,50 m Höhe vorgesehen sind (Anlage 4, Punkt 2.7.3). 1.1.79 Der Meinung, dass die geplanten Lärmschutzmaßnahmen für die Schlafräume im Dachgeschoss für die Anwohner am Silberbrink nicht ausreichend sind (Anlage 4, Punkt 2.7.4). 1.1.80 Der Befürchtung, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs - und Fluchtwege versperrt werden (Anlage 4, Punkt 2.7.5). 1.1.81 Der Auffassung, dass die geplanten Lärmschutzwände die Belichtung der Wohnräume negativ beeinflussen (Anlage 4, Punkt 2.7.6). 1.1.82 Dem Einwand, dass am Haus Silberbrink 7 höhere Immissionswerte zu erwarten sind (Anlage 4, Punkt 2.7.7). 1.1.83 Der Ansicht, dass sich durch die Anhebung der Geschwindigkeit und durch die Zunahme des Pkw - und Lkw-Verkehrs die Lärmbelastung drastisch verschärfen wird (Anlage 4, Punkt 2.7.8). 1.1.84 Dem Einwand, dass zwischen Silberbrink und Münsterstraße kein Lärmschutz vorgesehen ist (Anlage 4, Punkt 2.7.9). 1.1.85 Dem Einwand, dass in der Schalltechnischen Untersuchung die Radfahrer - und Fußgänger-LSA in Höhe des Friedhofs nicht berücksichtigt wurde (Anlage 4, Punkt 2.7.10). 1.1.86 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfahren (Anlage 4, Punkt 2.8.2). 1.1.87 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mehr Bürger negativ betroffen seien, als in der jetzigen Ortsdurchfahrt (Anlage 4, Punkt 2.8.3). 1.1.88 Dem Einwand, dass die verkehrsplanerisch beabsichtigte Umgestaltung der Eschstraße zwischen Münsterstraße und Silberbrink nicht im Bebauungsplan Nr. 533 dargelegt wurde (Anlage 4, Punkt 2.8.4). 1.1.89 Der Auffassung, der geplante Ausbau der Eschstraße sei überdimensioniert (Anlage 4, Punkt 2.8.5). 1.1.90 Dem Einwand, dass der Bebauungsplan keine Maßnahmen zur Unterbindung des regionalen und überregionalen Verkehrs auf der Eschstraße enthält (Anlage 4, Punkt 2.8.7). 1.1.91 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße der Ort zweigeteilt wird (Anlage 4, Punkt 2.8.8). 1.1.92 Dem Einwand, dass durch den Ausbau der Eschstraße und den damit verbundenen Anstieg der Verkehrsbelastung Schäden an den Gebäuden entstehen (Anlage 4, Punkt 2.8.9). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 6 von 8 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STA DT MUNSTER 1.1.93 Dem Einwand, dass Bürger im Bereich Goldbrink, Silberbrink und Kupferbrink getäuscht wurden, da der geplante Straßenausbau nicht angekündi gt wurde (Anlage 4, Punkt 2.8.10). 1.1.94 Dem Einwand, dass das Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg künftig in Notfällen nur noch über den Tönne- Vormann-Weg erreichbar ist, da die Feuerwehrzufahrten von der Eschstraße aus entfallen (Anlage 4, Punkt 2.8.11). 1.1.95 Dem Vors chlag, die Lichtzeichenanlage am Knotenpunkt Eschstraße / Umgehungsstraße wieder abzubauen und stattdessen eine Fußgänger - und Radfahrerbrücke im Zuge der Eschstraße zu bauen (Anlage 4, Punkt 2.8.12). 1.1.96 Der Ansicht, dass die Verkehrsberuhigungsmaßnahmen im Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink erhalten bleiben müssen (Anlage 4, Punkt 2.8.13). 1.1.97 Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße 19 für die Anlage von Parkplätzen zurückzukaufen (Anlage 4, Punkt 2.8.14). 1.1.98 Der An regung, die Eschstraße in einer geringeren Breite auszubauen (Anlage 4, Punkt 2.8.15). 1.1.99 Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei (Anlage 4, Punkt 2.9.1). 1.1.100 Der Auffassung, dass eine Vor gabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante Ortsumgehung nicht gegeben ist (Anlage 4, Punkt 2.9.2). 1.1.101 Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung hat und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich ist (Anlage 4, Punkt 2.9.3). 1.1.102 Der Auffassung, dass der vordere Teil der Eschstraße in den Geltungsbereich des Bebauungsplans hätte einbezogen werden müssen (Anlage 4, Punkt 2.9.4). 1.1.103 Der Auffassung, dass die Planfeststellung zur Umgehungsstraße mit dem Ausbau der Eschstraße (ca. 150 m) ohne rechtliche Grundlage erfolgte, da der Bebauungsplan noch keine Rechtskraft erlangt hatte (Anlage 4, Punkt 2.9.5). 1.1.104 Der Auffassung, der Bebauungsplan sei abwägungsfehlerhaft, da keine Alternativen ohne Ausbau und Anbindung der Eschstraße geprüft wurden (Anlage 4, Punkt 2.9.6). 1.1.105 Der Auffassung, dass der Bebauungsplan solange zurückgestellt werden sollte, bis Erfahrungen über die Entlastungswirkung durch die Umgehungsstraße vorliegen (Anlage 4, Punkt 2.9.7). 1.1.106 Der Auffassung , dass vor der Entscheidung über den Ausbau der Eschstraße zunächst eine Entscheidung über ein Ortskernkonzept erfolgen muss (Anlage 4, Punkt 2.9.8). 1.1.107 Der Beanstandung, dass der Bebauungsplan nicht in der Bezirksverwaltung Südost ausgelegt wurde (Anlage 4, Punkt 2.9.9). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 7 von 8 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STA DT MUNSTER 1.2 Den nachfolgenden Anregungen wird außerhalb des Verfahrens zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 gefolgt: 1.2.1 Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Baumaßnahme mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen (Anlage 4, Punkt 1.2.1). 1.2.2 Der Anregung der münsterNetz GmbH, bei den Tiefbauarbeiten sicherzustellen, dass keine negativen Auswirkungen auf die Versorgungsleitungen eintreten (Anlage 4, Punkt 1.3.1). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens / Seite 8 von 8
Beschlussvorlage
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V/0424/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 11.06.2015 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 11.06.2015 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.06.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533: Wol- beck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) wird wie folgt Beschluss ge- fasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterei- nander werden über die Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung die in Anlage 1 aufgeführten Beschlüsse gefasst. 1.2 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unterei- nander werden über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im ergänzen- den Verfahren die in Anlage 3 aufgeführten Beschlüsse gefasst. 2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung)“ wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch und §§ 7 und 41 Gemein- deordnung NRW als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht wird ebenfalls beschlossen. Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes Nr. 533 treten die Bebauungspläne Nr. 213 Teilab- schnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink teilweise außer Kraft. Vorlagen-Nr.: V/0424/2015 Auskunft erteilt: Herr Witt / Herr Hülk Ruf: 492 61 57 / 492 61 90 E-Mail: Huelk@stadt-muenster.de Datum: 20.05.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0424/2015 II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten. Begründung: 1. Verfahrensschritt 1. - Offenlegung Der Rat der Stadt Münster hat am 03.02.2010 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 533 be- schlossen. Der Entwurf des Bebauungsplans hat vom 10.10.2011 bis zum 10.11.2011 öffentlich ausgelegen. Zu dieser Offenlegung wurden die in Anlage 2 dargestellten Stellungnahmen vorge- tragen. Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 entsprechend den in Anlage 1 aufgeführten Be- schlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.69 und 1.2.1. bis 1.2.5 und 1.3 Beschluss gefasst (siehe Vorlage Nr. V/0547/2013) und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Aufgrund der Detailplanung war es geboten, die innere Aufteilung der Verkehrsfläche im westli- chen Teilbereich dahingehend zu ändern, dass der ursprünglich am nördlichen Plangebietsrand vorgesehene Entwässerungsgraben in die Mitte verlegt und stattdessen der gemeinsame Geh- und Radweg an den nördlichen Rand des Plangebiets rückt. Die Änderung betrifft nur den Teilbe- reich westlich der Wohnbebauung am Tönne-Vormann-Weg. Die Lage der Kfz-Fahrstreifen, die Festsetzungen zu den anzupflanzenden Bäumen und die festgesetzten Lärmschutzwände wurden nicht verändert. Die vorgesehenen Änderungen beziehen sich lediglich auf die innere Einteilung der Verkehrsfläche. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster am 04.10.2013 ist der Bebauungs- plan in Kraft getreten. 2. Verfahrensschritt 2 – Erneute Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens im Sinne von § 214 (4) BauGB 1. Anlass Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 533 hat wie unter Punkt 1 dargestellt öffentlich ausgelegen. Die Offenlegungsbekanntmachung geht qualitativ deutlich über das bis dahin erforderliche Maß hinaus indem, die vorhandenen umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern Menschen, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter; sowie die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sons- tigen Träger öffentlicher Belange in der Bekanntmachung angezeigt wurden. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 23.07.2013 (4 CN 3.12) entschieden, dass die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung auch schlagwortartige Informationen darüber enthalten muss, welche Umweltbelange in den verfügbaren Stellungnahmen behandelt werden. Diese Rechtspre- chung lag zum Zeitpunkt der Offenlegungsbekanntmachung bei diesem Verfahren (2011) noch nicht vor. Eine zwischenzeitlich eingereichte Normenkontrollklage zum Bebauungsplan Nr. 533 basiert der- zeit allein auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Offenlegungsbekanntmachung. 2. Ergänzendes Verfahren Nach einer fachanwaltlichen, die Verwaltung beratenden Stellungnahme kann nicht sicher ausge- schlossen werden, dass die in 2011 durchgeführte Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 533 nicht den zwischenzeitlich gerichtlich neu festgelegten Anforderungen an die Hinweise auf die Arten der Umweltinformationen entsprochen hat. - 3 - V/0424/2015 Unter Berücksichtigung der veränderten rechtlichen Situation, sollten in einem „ergänzenden Ver- fahren“ gemäß § 214 (4) BauGB, mögliche formale Mängel im Aufstellungsverfahren ausgeräumt werden indem die Offenlegung des Bebauungsplanes wiederholt wird. Dieses ergänzende Verfah- ren räumt etwaige Zweifel an der formellen Wirksamkeit des Bebauungsplanes aus und wirkt vor diesem Hintergrund prophylaktisch planwirksamkeitserhaltend. Diese erneute 2. Offenlegung im Rahmen des ergänzenden Verfahrens fand vom 29.09. bis 29.10.2014 statt. Zu dieser Offenlegung wurden die in Anlage 4 dargestellten Stellungnahmen vor- getragen, über die entsprechend den in Anlage 3 aufgeführten Beschlussvorschlägen 1.1.1 bis 1.1.107 und 1.2.1. und 1.2.2 Beschluss gefasst werden soll. 3. Abwägung und Beschlüsse Nach der 1. Offenlegung und der erneuten Offenlegung im ergänzenden Verfahren ist über alle im vorliegenden Verfahren vorgetragenen Stellungnahmen Beschluss zu fassen. Die vorgetragenen Stellungnahmen zu den einzelnen Offenlegungen überschneiden und ergänzen sich teilweise oder werden mit unterschiedlichen Argumenten modifiziert. Teilweise wurden aber auch einzelne Stellungnahmen nur in je einem der Offenlegungsverfahren vorgetragen. Im Zusammenhang mit der ergänzenden öffentlichen Auslegung wurden die zum Ausbau der Eschstraße durchgeführten Gutachten und Untersuchungen erneut überprüft: Verkehrsuntersuchung Wolbeck Schalltechnische Untersuchung Landschaftspflegerischer Begleitplan Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von Amphibien an der Eschstraße Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Eschstraße Die Überprüfung ergab, dass die in der Begründung zum Bebauungsplan dargestellten Ergebnisse der Gutachten und Prognosen unverändert Bestand haben und keiner Änderung bedürfen. Gleichwohl wurden die Stellungnahmen der Verwaltung –siehe Anlage 2 der Vorlage- redaktionell ergänzt und an die neuerliche Beschlussfassung zur erneuten Offenlegung angepasst. Insoweit stehen auch aus heutiger Sicht keine städtebaulichen Belange der in 2013 erfolgten Ab- wägung und den damals gefassten Beschlüssen entgegen. Insofern sind die damals gefassten Beschlüsse auch nach erneuter Abwägung der unterschiedlichen Belange, aus städtebaulicher und planungsrechtlicher Sicht unverändert aktuell. Um die notwendigen Beschlüsse zu den Stellungnahmen auch für die Bürgerinnen und Bürger transparent und rechtssicher darzustellen zu können soll über die Stellungnahmen aus den beiden Offenlegungen getrennt beschlossen werden. Einige Stellungnahmen, die bereits zur ersten Offen- legung vorgetragen worden waren, wurden zur erneuten Offenlegung – inhaltlich gleich oder ähn- lich lautend – erneut vorgetragen. Hieraus resultiert, dass es nach der Abwägung der unterschied- lichen Belange auch bei den Beschlussvorschlägen (Anlagen 1 und 3) zu inhaltlichen Überschnei- dungen kommt. Nach erneuter Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und unter- einander soll über die Stellungnahmen aus der 1. Offenlegung entsprechend den Be- schlussvorschlägen der Anlage 1 Beschluss gefasst werden. Über die Stellungnahmen aus der erneuten Offenlegung im ergänzenden Verfahren soll entsprechend den Beschlussvor- schlägen der Anlage 3 Beschluss gefasst werden. Da die vorstehenden Beschlussvorschläge zur ergänzenden Offenlegung keine Änderungen und Ergänzungen des Bebauungsplanes beinhalten, kann gemäß Beschlussvorschlag 2 der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gefasst werden. - 4 - V/0424/2015 Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit Rechtskraft des neuen Plans treten diese Bebauungspläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Die Fest- setzungen in den übrigen Bereichen können als eigenständige Festsetzungen bestehen bleiben. Durch die vorstehenden Beschlussvorschläge entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten. Weitere Einzelheiten können den beigefügten Anlagen entnommen werden. In Vertretung gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung 2. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung 3. Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung im ergänzenden Verfah- ren 4. Abwägung zu den Stellungnahmen aus der Offenlegung im ergänzenden Verfahren 5. Begründung zum Bebauungsplan 6. Plan (Verkleinerung)
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0424/2015 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für STA DT MUNSTER Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Hier: Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der er sten Offenlegung des Bebauungsplanentwurfs 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und priv aten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Ansicht, dass keine sachgerechte Verkehrsprognose vorliege (Anlage 2, Punkt 2.1.1). 1.1.2 Der Auffassung, die Tagesbelast ung für die Eschstraße sei nicht sachgerecht ermittelt worden (Anlage 2, Punkt 2.1.2). 1.1.3 Der Auffassung, die Stärke des Verkehrsstroms Eschstraße – Umgehungsstraße Nord sei nicht plausibel (Anlage 2, Punkt 2.1.3). 1.1.4 Dem Zweifel an der Höhe der Verkehrsbelastungen auf den einzelnen Abschnitten der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 2, Punkt 2.1.4). 1.1.5 Der Ansicht, die Stärke des Verkehrsstroms Telgter Straße – Am Borggarten – Eschstraße – Umgehungsstraße sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage 2, Punkt 2.1.5). 1.1.6 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Steintor südlich der Hiltruper Straße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage 2, Punkt 2.1.6). 1.1.7 Dem Zweifel an der Richtigkeit der ermittelten Verkehrsstärke für die Zumbuschstraße im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 2, Punkt 2.1.7). 1.1.8 Der Ansicht, die Höhe der Verkehrsbelastung auf der Straße Am Berler Kamp im Planfall „Keine Anbindung der Eschstraße“ sei nicht richtig ermittelt worden (Anlage 2, Punkt 2.1.8). 1.1.9 Dem Zweifel an der Richtigkeit der Höhe des Lkw -Anteils auf der Eschstraße im Planfall „Anbindung der Eschstraße“ (Anlage 2, Punkt 2.1.9). 1.1.10 Der Ansicht, die Entlastungswirkung im Ortskern sei nicht so hoch, wie prognostiziert (Anlage 2, Punkt 2.1.10). 1.1.11 Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung zusätzlicher Schleichverkehr bzw. Durchgangsverkehr über Silberbrink und Lerschmehr geführt werde (Anlage 2, Punkt 2.1.11). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung Seite 1 von 5 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) STA DT MUNSTER Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 1.1.12 Der Anregung, anstelle des Ausbaus der Eschstraße alternative Verkehrsmittel, z. B. das Fahrrad, zu fördern (Anlage 2, Punkt 2.1.12). 1.1.13 Der Auffassung, eine Anbindung der Eschstraße sei nicht erforderlich, da der Weg über andere Straßen zumutbar ist (Anlage 2, Punkt 2.1.13). 1.1.14 Der Ansicht, dass ortsfremder Verkehr, Durchgangsverkehr, Schwerverkehr und Mautumgeher über die Eschstraße geleitet werden (Anlage 2, Punkt 2.1.14). 1.1.15 Dem Vorschlag, anstelle der Eschs traße die Straße Wolbecker Windmühle an die Umgehungsstraße anzubinden (Anlage 2, Punkt 2.1.15). 1.1.16 Der Befürchtung, dass durch die Anbindung der Eschstraße die Verkehrsbelastung auf der Straße Am Borggarten zunehmen werde (Anlage 2, Punkt 2.1.16). 1.1.17 Der Ansicht, die Verkehrsprognosen zum Ausbau der Umgehungsstraße und zum Bebauungsplan seien widersprüchlich (Anlage 2, Punkt 2.1.17). 1.1.18 Der Ansicht, dass keine spezifischen Erhebungen des Ziel -, Quell - und Binnenverkehrs durchgeführt wurden (Anlage 2, Punkt 2.1.18). 1.1.19 Der Ansicht, dass die dem Verkehrsgutachten zugrunde liegenden Verkehrserhebungen veraltet seien (Anlage 2, Punkt 2.1.19). 1.1.20 Der Ansicht, dass die regionale und überregionale Netzfunktion der Eschstraße in der Begründung nicht hinreichend beschrieben oder gar nicht aufgeführt wurde (Anlage 2, Punkt 2.1.20). 1.1.21 Der Auffassung, dass eine Entlastung des Ortskerns auch über die Franz -von- Waldeck-Straße und die Dirk -von-Merveldt-Straße erfolgen könne, wenn die dort vorhandenen Einbauten zurückgebaut werden (Anlage 2, Punkt 2.1.21). 1.1.22 Dem Einwand, der Sparvorschlag aus dem 1. Bürgerhaushalt „Keine Anbindung der Eschstraße an die Umgehung Wolbeck“ sei „stillschweigend gekippt“ worden (Anlage 2, Punkt 2.2.1). 1.1.23 Der Anregung, das Geld für den Ausbau der Eschstraße lieber für nachhaltige Projekte bzw. sinnvolleres wie z. B. Straßenreparaturen auszugeben (Anlage 2, Punkt 2.2.2). 1.1.24 Der Befürchtung, dass durch eine Erhöhung von Lärm, Abgasen und Feinstaub eine Gesundheitsgefährdung und eine Minderung der Lebensqualität eintrete (Anlage 2, Punkt 2.3.1). 1.1.25 Der Auffassung, dass wegen der Zerstörung eines Naherholungsgebietes und der damit verbundenen Verschlechterung des Erholungs - und Freizeitwertes auf den Ausbau der Eschstraße verzichtet werden soll (Anlage 2, Punkt 2.3.2). 1.1.26 Dem Vorschlag, als Kompensation für den Verlust der Naherholungsfunktion des Esch einen Angelseitenweg im Abschnitt vom Recyclinghof bis westlich der Brücke der Umgehungsstraße zu bauen (Anlage 2, Punkt 2.3.3). 1.1.27 Der Auffassung, dass eine Gefährdung und Vertreibung geschützter Tierarten nicht hinreichend ermittelt wurde (Anlage 2, Punkt 2.3.4). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung Seite 2 von 5 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) STA DT MUNSTER Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 1.1.28 Der Befürchtung, dass sich durch die Flächenversiegelung eine Verschärfung der Hochwassersituation ergebe (Anlage 2, Punkt 2.3.5). 1.1.29 Der Anregung, das vorhandene Friedhofstor kombiniert mit einem Parkstreifen zu erhalten (Anlage 2, Punkt 2.4.2). 1.1.30 Der Anregung, als Ersatz für die entfallenden Parkplätze auf der Eschstraße und anstelle des geplanten Parkstreifens entlang des Weges zum Recyclinghof den vorhandenen Friedhofsparkplatz nach Süden zu erweitern (Anlage 2, Punkt 2.4.3). 1.1.31 Der Ansicht, dass die geplanten Parkplätze entlang des Weges zum Recyclinghof nicht ausreichend seien und dass diese nicht angenommen werden (Anlage 2, Punkt 2.4.4). 1.1.32 Der Ansicht, dass der Gehweg entlang der Eschstraße im Bereich des Friedhofs unbedingt notwendig sei und deshalb nicht entfallen solle (Anlage 2, Punkt 2.4.6). 1.1.33 Der Befürchtung, dass durch den Ausbau der Eschstraße Kinder auf ihrem Schulweg gefährdet werden (Anlage 2, Punkt 2.5.1). 1.1.34 Der Auffassung, dass die Eschstraße nach Ausbau nicht gefahrlos überquert werden kann und die vorhandenen Wegeverbindungen beeinträchtigt werden (Anlage 2, Punkt 2.5.2). 1.1.35 Der Anregung, die Tempo -30-Zone und die Recht s-vor-Links-Regelung beizubehalten, da 50 km/h zu hoch sind (Anlage 2, Punkt 2.5.3). 1.1.36 Der Auffassung, dass die geplante Mittelinsel westlich des Friedhofs als Querungshilfe nicht ausreichend sei (Anlage 2, Punkt 2.5.4). 1.1.37 Der Ansicht, dass das Einbiegen aus den Nebenstraßen künftig schwierig werde (Anlage 2, Punkt 2.5.5). 1.1.38 Der Auffassung, dass sich der Einmündungsbereich Tönne- Vormann-Weg / Eschstraße künftig zu einem Gefahrenpunkt entwickeln werde (Anlage 2, Punkt 2.5.6). 1.1.39 Der Ansicht, der geplante gemeinsame Geh- und Radweg zwischen Silberbrink und Tönne-Vormann-Weg sei unzureichend (Anlage 2, Punkt 2.5.7). 1.1.40 Der Ansicht, dass durch die geplanten Lärmschutzwände Rettungs - und Fluchtwege versperrt werden (Anlage 2, Punkt 2.5.8). 1.1.41 Den Bedenken, dass die Grundstücke im vorderen Bereich der Eschstraße künftig schlecht verlassen werden können (Anlage 2, Punkt 2.5.9). 1.1.42 Der Anregung, die Eschstraße für den Lkw -Verkehr zu sperren (Anlage 2, Punkt 2.6.1). 1.1.43 Der Anregung, das Parken im Einmündungsbereich Tönne- Vormann-Weg zu verbieten (Anlage 2, Punkt 2.6.2). 1.1.44 Dem Einwand, dass das vorgelegte Lärmgutachten nicht korrekt sei (Anlage 2, Punkt 2.7.1). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung Seite 3 von 5 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) STA DT MUNSTER Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 1.1.45 Der Beanstandung eines fehlenden Lärmschutzes zwischen Silberbrink und Münsterstraße (Anlage 2, Punkt 2.7.2). 1.1.46 Der Befürchtung, wegen fehlender Lärmschutzmaßnahmen schlechter gestellt zu sein, als andere Anwohner (Anlage 2, Punkt 2.7.3). 1.1.47 Der Befürchtung, dass durch die geplante Lärmschutzwand im Bereich Goldbrink eine Trichterwirkung mit Knalleffekt entstehe (Anlage 2, Punkt 2.7.4). 1.1.48 Der Ansicht, dass durch den Ausbau der Eschstraße das Eigenheim bzw. das Grundstück einen Wertverlust erfahre (Anlage 2, Punkt 2.8.1). 1.1.49 Den Bedenken, dass durch den Ausbau der Eschstraße Parkplätze entfallen (Anlage 2, Punkt 2.8.2). 1.1.50 Der Auffassung, dass das Teilstück der Eschstraße zwischen Silberbrink und Münsterstraße in die Planung einbezogen werden müsse (Anlage 2, Punkt 2.8.3). 1.1.51 Der Auffassung, dass durch den Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden eine Trennwirkung entstehe (Anlage 2, Punkt 2.8.5). 1.1.52 Der Anregung, die Kreuzung Münsterstraße / Eschstraße / Am Borggarten in die Planung einzubeziehen (Anlage 2, Punkt 2.8.8). 1.1.53 Dem Vorschlag, die ehemalige städtische Fläche vor dem Haus Eschstraße Nr. 19 zurückzukaufen (Anlage 2, Punkt 2.8.9). 1.1.54 Dem Einwand, der Ausbau der Eschstraße mit Lärmschutzwänden sei städtebaulich nicht verträglich und die städtebaulichen Belange seien ni cht hinreichend berücksichtigt worden (Anlage 2, Punkt 2.8.10). 1.1.55 Der Auffassung, durch den Bau der Lärmschutzwände erfolge eine Beeinträchtigung der Gartennutzung (Anlage 2, Punkt 2.8.11). 1.1.56 Der Befürchtung, dass die Drainage eines Grundstücks beeinträcht igt werde (Anlage 2, Punkt 2.8.13). 1.1.57 Der Befürchtung, dass neben der Flächeninanspruchnahme für den Straßenbau weitere Flächeninanspruchnahmen für Ausgleichsflächen die Landwirte zusätzlich belasten (Anlage 2, Punkt 2.8.14). 1.1.58 Dem Einwand, dass Käufer von Grundstücken getäuscht wurden, da von einem Ausbau der Eschstraße als Zubringer zur Umgehungsstraße nie die Rede gewesen sei (Anlage 2, Punkt 2.8.15). 1.1.59 Dem Einspruch gegen den Wegfall des Entwässerungsgrabens (Anlage 2, Punkt 2.8.16). 1.1.60 Der Auffassung, dass ein Bebauungsplan für die Eschstraße im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei (Anlage 2, Punkt 2.9.1). 1.1.61 Der Auffassung, dass eine Vorgabe zum Ausbau der Eschstraße durch die geplante Ortsumgehung nicht gegeben sei (Anlage 2, Punkt 2.9.2). Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung Seite 4 von 5 Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) STA DT MUNSTER Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für 1.1.62 Der Auffassung, dass der Bebauungsplan Nr. 533 keine eigene Verkehrsbedeutung habe und daher im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich sei (Anlage 2, Punkt 2.9.3). 1.1.63 Der Erwartung, die Bearbeitung der Stellungnahmen und eine Gesamtabwägung durch einen unabhängigen Gutachter durchführen zu lassen (Anlage 2, Punkt 2.9.4). 1.1.64 Der Auffassung, dass keine Alternativen geprüft wurden und der Bebauungsplan daher abwägungsfehlerhaft sei (Anlage 2, Punkt 2.9.5). 1.1.65 Der Beanstandung darüber, dass die Anlieger nicht direkt über das Vorhaben informiert wurden (Anlage 2, Punkt 2.9.6). 1.1.66 Der Beanstandung darüber, dass die Pläne nicht in Wolbeck ausgelegt wurden (Anlage 2, Punkt 2.9.7). 1.1.67 Der Auffassung, die Eschstraße könne nicht zur Hauptverkehrsstraße umgewandelt werden, da der Abschnitt zwischen Münsterstraße und Silberbrink nach KAG abgerechnet wurde (Anlage 2, Punkt 2.9.8). 1.1.68 Der Meinung, dass die für die Abwägung relevanten Zahlen und Fakten nicht hinreichend und nachvollziehbar beschrieben wurden (Anlage 2, Punkt 2.9.9). 1.1.69 Der Meinung, es gäbe Absprachemängel und Planungsfehler zwischen den beiden Baulastträgern der Umgehungsstraße und der Eschstraße (Anlage 2, Punkt 2.9.10). 1.2 Den nachfolgenden Anregungen wird außerhalb des Verfahrens zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 gefolgt: 1.2.1 Den Anregungen, beim Ausbau der Eschstraße im Abschnitt zwischen Goldbrink und Silberbrink ein Kabelkanalrohr zu berücksichtigen und den Beginn der Baumaßnahme mindestens 3 Monate vor Beginn anzuzeigen (Anlage 2, Punkt 1.2.1). 1.2.2 Der Anregung, eine Überarbeitung des Eingangsbereichs des Friedhofs unter Berücksichtigung der Funktionalitäten sowie der Aufenthaltsqualität vor der Feierhalle vorzunehmen (Anlage 2; Punkt 2.4.1). 1.2.3 Der Anregung, eine Neuordnung des Umfeldes der Feierhalle vorzunehmen, die auch eine Verbesserung der Lärmsituation beinhaltet (Anlage 2, Punkt 2.4.5). 1.2.4 Der Anregung, die Wegweisung über Freckenhorster Straße und Umgehungsstraße zu führen (Anlage 2, Punkt 2.6.3). 1.2.5 Dem Vorschlag, im Grünstreifen des ausgebauten Teils der Eschstraße zusätzliche Parkbuchten anzulegen (Anlage 2, Punkt 2.8.7). 1.3 Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwische n Silberbrink und Ortsumgehung) wird dahingehend geändert, dass im westlichen Teilbereich die innere Einteilung der Verkehrsfläche verändert dargestellt wird. Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen aus der ersten Offenlegung Seite 5 von 5
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Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0424/2015 Begründun g zum Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Inhalt Seite 1. Planungsanlass ...................................................................................................................................... 1 2. Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 2 3. Planungsrechtliche Situation .................................................................................................................. 2 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan ............................................................................... 2 3.2 Planungsrechtliche Situation ...................................................................................................... 2 4. Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4 5. Planungsziele ......................................................................................................................................... 4 6. Inhalt des Bebauungsplanes .................................................................................................................. 5 6.1 Straßenverkehrsflächen ............................................................................................................. 5 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB ..................................................... 7 7.1 Rahmen der Umweltprüfung ....................................................................................................... 7 7.2 Kurzdarstellung der Planung....................................................................................................... 7 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ....................................................... 8 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose ............................................ 8 7.4.1 Menschen .......................................................................................................................... 8 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt .......................................................................... 13 7.4.3 Boden .............................................................................................................................. 15 7.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 16 7.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 16 7.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 17 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 17 7.4.8 Wechselwirkungen .......................................................................................................... 18 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 18 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ....................................................... 19 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 19 7.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 20 7.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 20 8. Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 22 9. Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 23 10. Durchführungsmaßnahmen ................................................................................................................. 23 1. Planungsanlass Der Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) sieht vor, dass die Eschstraße an die Umgehungsstraße über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt angebunden wird. Die Eschstraße wird somit künftig als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur Ortsumgehung übernehmen. Um dieser Funktion gerecht zu werden, ist ein Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung erforderlich. Zur Verwirkl ichung dieses Planungsziels ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.02.2010 beschlossen, für den Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck gemäß § 2 (1) BauGB den Bebauungsplan Nr. 533 unter anderem zur Festsetzung der Verkehrsflächen aufzustellen. Der Bebauungsplan Nr. 533 überplant z. T. die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 213 Teilabschnitt II: Wolbeck – Goldbrink, Nr. 217 Teilabschnitt II: Wolbeck – Steingärten (nördlicher Teil) und Nr. 389: Wolbeck – Eschstraße / Goldbrink. Mit der Rechtskraft des Begründung / Seite 1 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Bebauungsplanes Nr. 533 treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. 2. Geltungsbereich Der Geltungsbereich umfasst den Trassenv erlauf der Eschstraße im Abschnitt zwischen Silberbrink im Osten und der Anschlussplanung des Landesbetriebs Straßenbau NRW im Westen. Die westliche Plangebietsgrenze liegt ca. 170 m östlich der geplanten Ortsumgehung Wolbeck. Die südliche Plangebietsgrenz e deckt sich im Wesent lichen mit dem südlichen Rand der Eschstraße. Die Straßenverbreiterung erfolgt nach Norden. Die Gesamtbreite der Straßentrasse beträgt einschließlich sämtlicher Nebenanlagen ca. 18,50 m. Im B ereich der Wohnbebauung Tönne- Vormann-Weg w ird die nördliche Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 533 durch den Grenzverlauf der angrenzenden Wohngrundstücke gebildet. Dieses entspricht der Grenze der Verkehrsfläche zum Ausbau der Eschstraße entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 389 vom 14.01.1994. Der Bebauungsplan Nr. 389 weist innerhalb seines Geltungsbereichs bereits Verkehrsflächen zum Ausbau der Eschstraße ab dem Silberbrink aus und enthält folgenden Hinweis: „Eschstraße – Anbindung an die L 585n möglich“. Da der Bebauungsplan Nr. 389 jedoch für den Ausbau der Eschstraße keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen festsetzt, wird der Bereich der Eschstraße durch den Bebauungsplan Nr. 533 überlagert, bzw. ersetzt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes Nr. 533 liegen folgende Grundstücke: Gemarkung Wolbeck-Stadt, Flur 1, Teile der Flurstücke 1226, 2467, 2566, 3333, 3334. Gemarkung Wolbeck-Kirchspiel, Flur 13, Flurstücke 1004, 1006, 1007, 1008, 1011, 1013, 1015, 1017, 1019, Teile der Flurstücke 74, 213, 715, 777, 976. Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen bezeichnet. 3. Planungsrechtliche Situation 3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan Die Eschstraße ist derzeit als nicht klassifizierte Straße im Flächennutzungsplan nicht dargestellt. Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. 3.2 Planungsrechtliche Situation Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 533 hat vom 10.10. bis 10.11.2011 öffentlich ausgelegen. Die Offenlegungsbekanntmachung geht qualitativ deutlich über das bis dahin erforderl iche Maß hinaus indem, die ▪ vorhandenen umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern Menschen, Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sachgüter; sowie ▪ die wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Begründung / Seite 2 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) in der Bekanntmachung angezeigt wurden. Über die während der Offenlegung vorgetragenen Stellungnahmen hat der Rat der Stadt Münster am 25.09.2013 Beschluss gefasst und den Bebauungsplan als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Münster am 04.10.2013 ist der Bebauungsplan in Kraft getreten. Das Bundesverwaltungsgericht hat anlässlich eines streitigen Bebauungsplans in Baden- Württemberg mit Urteil vom 23.07.2013 (4 CN 3.12) entschieden, dass die ortsübliche Bekanntmachung der Auslegung auch schlagwortartige Informationen darüber enthalten muss, welche Umweltbelange in den verfügbaren Stellungnahmen behandelt werden. Diese Rechtsprechung lag zum Zeitpunkt der Offenlegungsbekanntmachung noch nicht vor. Eine zwischenzeitlich eingereichte Normenkontrollklage zum Bebauungsplan basiert allein auf dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Offenlegungsbekanntmachung. Nach den Umständen kann nicht sicher ausgeschlossen werden, dass die in 2011 durchgeführte Offenlage des Bebauungsplans Nr. 533 noch nicht den zwischenzeitlich gerichtlich neu festgelegten Anforderungen an die Hinweise auf die Arten der Umweltinformationen entsprochen hat. Die Verwaltung ist daher der Auffassung, dass unter Berücksichtigung der veränderten rechtlichen Situation, nun in einem „ergänzenden Verfahren“ gemäß § 214 (4) BauGB, mögliche Mängel im Aufstellungsverfahren ausger äumt werden indem die Offenlegung des Bebauungsplans wiederholt wird. Dieses ergänzende Verfahren räumt etwaige Zweifel an der formellen Wirksamkeit des Bebauungsplans aus und wirkt vor diesem Hintergrund planwirksamkeitserhaltend. Im Zusammenhang mit der geplanten öffentlichen Auslegung wurden die zum Ausbau der Eschstraße durchgeführten Gutachten und Untersuchungen erneut überprüft: ▪ Verkehrsuntersuchung Wolbeck ▪ Schalltechnische Untersuchung ▪ Landschaftspflegerische Begleitplan ▪ Gutachten zum Vorkommen und z u Wanderbewegungen von Amphibien an der Eschstraße ▪ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Eschstraße Die aktuelle Überprüfung ergab, dass die in der Begründung zum Bebauungsplan dargestel lten Ergebnisse der Gutachten und Prognosen unverändert Bestand haben. Dabei wurde der Umweltbericht dieser Begründung aktualisiert (siehe 7.1): ▪ Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung (7.4.1) ▪ Dokumentation zur Anbringung von Nistkästen (7.4.2). Im Rahmen der Planungen zum angrenzenden Friedhof soll die Zuf ahrt von der Eschstraße zum Friedhof geringfügig verlegt werden. Dies wird durch eine Verschiebung der Verkehrsgrünfläche innerhalb der Verkehrsfläche dargestellt, hat jedoch keine Auswirkungen auf die festgesetzte Verkehrsfläche des Bebauungsplanes. Begründung / Seite 3 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 4. Räumliche und strukturelle Situation Die Eschstraße weist derzeit je nach Abschnitt unterschiedliche Ausbaustandards aus. Ab der Münsterstraße ist die Eschstraße als Tempo- 30-Zone ausgewiesen. Im Abschnitt zwischen der Münsterstraße und Silberbrink sind ins gesamt vier Fahrbahneinengungen als verkehrsberuhigende Elemente ausgebaut. Ferner weist die Eschstraße in diesem Abschnitt beidseitig sonstige (nicht benutzungspflichtige) Radwege sowie Gehwege aus. Stellenweise sind Parkstreifen vorhanden. Die Eschstraße übernimmt direkte Erschließungsfunktion für die angrenzende Bebauung. Im Abschnitt zwischen Silberbrink und Goldbrink weist die Eschstraße beidseitig Gehwege aus. In diesem Abschnitt liegen auf der Südseite die Zufahrt zum Parkplatz des Friedhofs und der Zugang zum Friedhof bzw. zur Leichenhalle. Östlich des Friedhofs befindet sich eine wichtige Fuß- und Radwegverbindung, die das nördlich der Eschstraße liegende Wohngebiet mit dem Zentrum Wolbeck verbindet. Westlich der Straße Goldbrink weist die Eschstraße keine Nebenanlagen auf. Im Abschnitt zwischen Goldbrink und Umgehungsstraße dient die Eschstraße der verkehrlichen Erschließung des städt. Recyclinghofes westlich des Friedhofs sowie im weiteren Verlauf der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Wohngebäude im Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zwischen dem nördlich der Eschstraße gelegenen Wohngebiet und dem Schulzentrum Wolbeck. Die Eschstraße selbst ist in dem zu überplanenden Abschnitt Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegverbindung zwischen Wolbeck und Angelmodde (Wirtshaus Hoffschulte), die insbesondere für den Erholungsverkehr von großer Bedeutung ist. 5. Planungsziele In Übereinstimmung mit verschiedenen parlamentarischen Beschlüssen sollen mit dem Bebauungsplan Nr. 533 die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und der Ortsumgehung Wolbeck (L 585n) geschaffen werden. Ziel der Verkehrsanbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße ist es, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, des Wigbold, zu erreichen. Dieser Bereich ist derzeit mit bis zu 12.900 Kfz/24h (Höhe Drostenhof) außerordentlich stark belastet. Da ca. 50 % dieses Verkehrsaufkommens durch den Wolbecker Ziel-, Quell- und Binnenverkehr verursacht wird, müssen zur Entlastung des Straßenzuges Münsterstraße – Am Steintor zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung als verkehrlich attraktive Alternative geschaffen werden. Dieses sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp. Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die Verkehrsuntersuchung Wolbeck, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die Eschstraße haupt sächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp – Ortsumgehung – Eschstraße – Am Borgarten und Gegenrichtung abgewickelt werden. Bei einem Verzicht der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. Verkehre den kürzeren Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit zusätzlich den Wolbecker Ortskern belasten. Insbesondere auf der Münsterstraße und der Hiltruper Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfallen, als mit einer Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Begründung / Seite 4 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Anbindung der Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung g egenüber heute zu erwarten. Die im Rahmen der Bürgerbeteiligung vorgeschlagene Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung keine sinnvolle Alternative dar. Der gewünschte Entlastungseffekt auf der Münsterstraße zwischen Hofstraße und Eschstraße würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1). Verkehrliche Entwicklung Entsprechend der Verkehrsuntersuchung Wolbeck (Stand: 7/2010) sind folgende verkehrl iche Entwicklungen im Stadtteil Münster-Wolbeck zu erwarten: Straßenabschnitt Status Quo Prognose 2025 mit Anbindung Eschstraße Prognose 2025 ohne Anbindung Eschstraße Prognose 2025 mit Anbindung Wolbecker Windmühle [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] [Kfz/24h] Eschstraße 1.900 3.100 1.900 1.900 zwischen Münsterstraße und Silberbrink Eschstraße 400 3.900 500 400 zwischen Silberbrink und Goldbrink Eschstraße 200 4.300 200 200 westlich Goldbrink Münsterstraße 10.200 3.900 5.900 5.600 zwischen Hofstraße und Eschstraße Am Steintor 12.500 6.400 8.900 8.600 zwischen Hofstraße und Hiltruper Straße Hofstraße 4.300 3.200 3.200 3.200 zwischen Münsterstraße und Telgter Straße Hiltruper Straße 9.800 4.900 8.500 8.200 zwischen Am Steintor und Am Berler Kamp Am Berler Kamp 4.100 3.100 8.000 7.500 westlich Hiltruper Straße Tabelle 1: Verkehrsentwicklung im Stadtteil Münster-Wolbeck Quelle: Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 6. Inhalt des Bebauungsplanes 6.1 Straßenverkehrsflächen Der Bebauungsplan Nr. 533 beinhaltet die Festsetzung der Verkehrsflächen zum Ausbau der Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung Wolbeck. Der Ausbau der Eschstraße ist als zweistreifige Straße mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m geplant. Auf der Nordseite der Eschstraße ist ein gemeinsamer Geh- und Radweg in einer Breite von 2,50 m vorgesehen, der durch einen Grünstreifen mit Baumbepflanzung von der Fahrbahn getrennt ist. Im Abschnitt zwischen den Einmündungen Si lberbrink und Goldbrink wird der gemeinsame Geh- und Radweg aufgrund der beengten Verhältnisse durch einen 0,50 m bre iten Sicherheitstrennstreifen von der Fahrbahn getrennt. Die Trennung zwischen Fahrbahn und Geh- und Radweg erfolgt in diesem Abschnitt mittels Hochbord. Nördlich des Begründung / Seite 5 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) gemeinsamen Geh- und Radweges ist ein Grünstreifen ausgewiesen, in dem zum Schutz der Wohnbebauung Silberbrink 1 bis 1h der Bau einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand erfolgt. In einem Abschnitt von ca. 30 m westlich des Wohngebietes Tönne- Vormann-Weg bis zur Einmündung der Straße Silberbrink ist innerhalb des Grünstreifens der Bau einer Lärmschutzwand in einer Höhe von 2,00 m bis 2,50 m ausgewiesen. Hierfür wird der Grünstreifen auf bis zu 5,70 m Brei te aufgeweitet, wodurch eine beidseitige Eingrünung der Lärmschutzwand gewährleistet ist. Westlich der Wohnbebauung Tönne- Vormann-Weg schließt der Grünstreifen in einer Breite ab 2,50 m nördlich an die Fahrbahn und daran anschließend ein offener Straßenseitengraben in 3,00 m Breite an. Der gemeinsame Geh- und Radweg wird in einer Breite von 2,50 m nördlich dieses Grabens geführt. Die ursprünglich hier vorgesehene Einteilung, nach der zuerst der gemeinsame Geh- und Radweg an den Grünstreifen und dann der offene Straßenseitengraben an den Geh- und Radweg anschloss, wurde aufgr und der zwischenzeitlich erfolgten Detailplanung geändert. Der vorhandene Graben zwischen der westlichen Wohngebietsgrenze Tönne- Vormann-Weg und der Straße Silberbrink entfällt. Die Oberflächenentwässerung des Wohng ebietes erfolgt künftig über einen Regenwasserkanal, der im Zuge des Straßenausbaus in der Eschstraße verlegt wird. Die Eschstraße wird künftig zwischen Münsterstraße und Ortsumgehung bevorrechtigt g eführt, d. h. die einmündenden Straßen werden untergeordnet. Die bestehende Tempo 30- Zone auf der Eschstraße wird aufgehoben. Der Beginn der Tempo 30- Zone liegt künftig am Beginn der von der Eschstraße abzweigen Straßen. Aus dem Wohngebiet Tönne- Vormann-Weg führen derzeit zwei Fuß- und Radwegverbindungen zur Eschstraße. Beide Wege werden künftig durch die Anlage einer Lärmschleuse vereinigt und münden im Bereich des vorhandenen Weges westlich des Friedhofs auf die Eschstraße. Zur sicheren Querung der Eschstraße ist, insbesondere für den Schülerverkehr, die Anlage einer Querungshilfe in Form einer Mittelinsel vorgesehen. Eine weitere wichtige Fuß- und Radwegeverbindung führt in Verlängerung der Straße Silberbrink östlich des Friedhofs in Richtung Wigbold. Zur sicheren Querung der Eschstraße von Fußgängern und Radfahrern ist hier die Anlage einer Bedarfsampel geplant. An dieser signalgeregelten Querungsstelle können auch Radfahrer in Fahrtrichtung Münsterstraße von dem einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße auf den Radweg an der Südseite der Eschstraße wechseln. In ca. 170 m Abstand zur westlichen Plangebietsgrenze verläuft künftig die derzeit im Bau befindliche Ortsumgehung Wolbeck (L 585n). Der Planfeststellungsbeschluss vom 06. Februar 2008 zur Ortsumgehung Wolbeck sieht vor, dass die Eschstraße mittels eines lichtsignalgeregelten Knotenpunktes an die Ortsumgehung angebunden wird. Der Planfeststellungsbeschluss regelt ebenfalls den Ausbau der Eschstraße auf einer Länge von ca. 170 m zwischen Ortsum gehung und der westlichen Plangebietsgrenze des Bebauungsplanes Nr. 533. Di e Pl anung sieht vor, dass auch der gemeinsame Geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße lichtsignalgeregelt über die Ortsumgehung geführt wird und eine Anbindung an die bestehende Wegeverbindung der Eschstraße erhält. Damit ist gewährleistet, dass auch künftig eine durc hgehende Wegeverbindung für den Fußgänger - und Radfahrer zwischen Wolbeck und Angelmodde zur Verfügung steht. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 533 wurde durch das Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH eine Schalltechnische Untersuchung durc hgeführt. Grundlage für diese Untersuchung war die Verkehrsuntersuchung Wolbeck Stand 7/2010, nach Begründung / Seite 6 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) der im Prognosejahr 2025 auf der Eschstraße je nach Abschnitt eine Verkehrsbelastung zwischen 3.100 und 4.300 Kfz/24h zu erwarten sind. Die daraus resultierenden aktiven Lärmschutzmaßnahmen (Lärmschutzwände zwischen 2,00 m und 3,50 m Höhe) sind im Bebauungsplan festgesetzt. Weitere Informationen können der Schalltechnischen Untersuchung zum Ausbau der Eschstraße (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011) entnommen werden. 7. Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB 7.1 Rahmen der Umweltprüfung Der vorliegende Entwurf des Umweltberichtes ist auf Basis der bislang durchgeführten Prüfschritte der Umweltprüfung gemäß der Anlage 1 zu § 2 Abs. 4 und § 2a Nr. 2 des Baugesetzbuches erstellt worden. D em Entwurf liegen vorhandene Daten sowie folgende Gutachten, die für die Planung erstellt wurden, zugrunde: ▪ Schalltechnische Untersuchung z um Ausbau der Eschstraße (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2011). ▪ Landschaftspflegerischer Begleitplan zum Ausbau der Eschstraße in Münster -Wolbeck (Froelich & Sporbeck, 2011). ▪ Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von A mphibien an der Eschstraße in Münster-Wolbeck (Nabu-Naturschutzstation Münsterland e.V., 2009), ▪ Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zum Ausbau der Eschstraße in Münster -Wolbeck (Froelich & Sporbeck, 2011). Der vorliegende Umweltbericht des Bebauungsplans wurde aktualisiert . Es sind folgende Ergänzungen vorgenommen worden: ▪ Ergänzung zur schalltechnischen Untersuchung (Planungsbüro für Lärmschutz Altenberge Sitz Münster GmbH, 2014) (s. Punkt 7.4.1); ▪ Dokumentation der im März 2014 erfolgten Anbringung von Nist kästen für den Feldsperling (s. Punkt 7.4.2); Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im Internet (www.stadt-muenster.de/ Verkehr&Umwelt/Umweltkataster). Der Untersuchungsraum wurde jeweils so weit gefasst, wie Aus wirkungen auf die ei nzelnen Schutzgüter zu erwarten sind, d.h. diese reichen auch über den eigentlichen Geltungsbe reich des Bebauungsplans hinaus. 7.2 Kurzdarstellung der Planung Im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck ist die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung vorgesehen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraßean den planfes tgestellten Bereich der Ortsumgehung Münster-Wolbeck (L 585n) geschaffen. Die Eschstraße soll als Haupterschließungsstraße auch eine Zubringerfunktion zur Ortsumgehung übernehmen. Der Ausbau soll zwischen dem Silberbrink im Osten und der Ortsumgehung im Westen er folgen. Im bestehenden Bebauungsplan Nr. 389 „Wolbeck – Begründung / Seite 7 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Eschstraße / Goldbrink“ ist die Verkehrsfläche für den Ausbau der Eschstraße festgesetzt und es erfolgt ein Hinweis auf die mögliche Anbindung an die L 585n. Im Bebauungsplan Nr. 533 werden im Wesentlichen die Verkehrsflächen der ausgebauten Eschstraße einschließlich Lärmschutzwand, der gemeinsame Geh- und Radweg sowie die Verkehrsgrünflächen und ein Pflanzgebot für Bäume festgesetzt. 7.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für den vorliegenden Bebauungsplan neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende relevant und zu berücksichtigen (in der jeweils aktuellen Fassung): Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Menschen / Gesundheit Klima / Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) - Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV ) - DIN 18005, Teil 1 (technisches Regelwerk) - Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng geschützte Arten - Landschaftsgesetz NRW Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz NRW Kulturgüter und sonstige Sachgüter - Denkmalschutzgesetz NRW Tabelle 2: Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksic htigt werden wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt. Schutzausweisungen Der westliche Bereich des Bebauungsplangebietes liegt im Gebiet des Landschaftsplans (LP) Werse, der das Landschafts schutzgebiet „ Werse-Ems-Niederung, Kreuzbach, Angel und Wolbecker Tiergar ten“ ausweist sowie die Anpflanzung einer Baumreihe nördlich der Eschstraße festsetzt. Ansonsten bestehen i m Plangebiet und der Umgebung keine Schutzausweisungen des Natur- und Umweltschutzes. Von der Planung sind keine Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH -Gebiete) oder Europäische Vogelschutzgebiete im Si nne des Bundesnaturschutzgesetzes betroffen. Die Grenzen des LP Werse wurden im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung entspr echend angepasst. 7.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose 7.4.1 Menschen Derzeitige Umweltsituation Nördlich der Eschstraße befindet sich das Wohngebiet des Bebauungsplans Nr. 389, südlich liegt der städtische Friedhof Wolbeck (Bebauungsplan Nr. 217). Die Eschstraße dient gegenwärtig zwisc hen dem Goldbrink und der planfestgestellten Umgehungsstraße der verkehrlichen Erschließung des städtischen Recyclinghofes westlich des Fried hofs sowie im weiteren Verlauf der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen sowie zweier Begründung / Seite 8 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Wohngebäude im Außenbereich. Der Erschließungsweg zum Recyclinghof ist gleichzeitig Bestandteil einer wichtigen Fuß- und Radwegeverbindung zum Schulzentrum Wolbeck. Die Eschstraße hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink ein V erkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen den Straßen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die Eschstraße mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen. Die vorherrschende N utzung im Einwirkungsbereich der Eschstraße ist als reines und allgemeines Wohngebiet sowie Mischg ebiet (Nördlich Eschstraße / westlich Münsterstraße) zu berücksichtigen. Die Wohnhäuser Eschstraße 25 und 31 sind entsprechend der vorhande nen Struktur als Außenbereich einzustufen. In rund 450 m Luftlinie zum Westrand des Wohngebietes Eschstraße verläuft die planfestgestellte Trasse der Ortsumgehung Wolbeck. Der Abschnitt der Eschstraße östlich außerhalb des Bebauungsplangebietes, zw ischen der Einmündung Sil berbrink und der Münsterstraße, ist durch Verkehrsberuhi gungsmaßnahmen und Tempo-30-Regelung gekennzeichnet. Erholungsnutzung Der westliche, landwirtschaftlich genutzte Teil des Bebauungsplangebietes liegt im Grünzug Lütkenbeck-Loddenbach der Grün ordnung Münster. Die Eschstraße ist in der Grünordnung Münster als Verbindung zwischen Freizeit - und Erholungseinrichtungen ausgewi esen und hat eine bedeutende Funktion im Erholungswegenetz. Westlich der Abzweigung zum Recyclinghof dient die Eschstraße lediglich der E rschließung zweier Wohngebäude und der landwirtschaftlichen Flächen und weist die Optik eines Wirtschaftsweges auf. Ab dem Waldstück östlich des Gasthauses Hoffschulte handelt es sich um eine Fuß- und Radwegeverbindung nach Angelmodde Dorf. Diese Abschnitte mit untergeordnetem Kfz -Verkehrsaufkommen ermöglichen eine ruhige, landschaftsbezogene Erholung zu Fuß und mit dem Fahrrad etc. Die gegenwärtige hohe Freizeit - und Erholungsqualität des Landschaftsraumes im Bereich der Eschstraße wird jedoch durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumg ehung stark beeinträchtigt. Die Ortsumgehung ist als Vorbelastung zu berücksichtigen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Immissionsschutz Zur immissionsschutzrechtlichen E inschätzung wurde ein schalltechnisches Gutachten durch das Planungsbüro für Lärmschutz, Münster (2011) erstellt um folgende Fragestellungen zu klären: 1. Rechtliche Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz 2. Dimensionierung von aktiven Verkehr slärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung von passiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen 3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien 4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck Begründung / Seite 9 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Zugrunde gelegt wurden dem Gutachten die prognostizierten Verkehrsbelastungen für das Jahr 2025. Die Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen k önnen wie folgt zusammengefasst werden: 1. Prüfung der Anspruchsvoraussetzung auf Verkehrslärmschutz In der 16. BImSchV „Verkehrslärmschutzv erordnung“ ist geregelt, dass bei wesentlichen Änderungen von Straßen im Bereich des Straßenausbaus Lärmvorsorgemaßnahmen zu prüfen sind. Der wesentlich geänderte Straßenausbau beginnt im Bereich des Wolbecker Eschs und endet in der Einmündung des Silberbr ink (siehe Übersichtslageplan im Gutac hten). Die Verkehrszunahmen außerhalb der wesentlichen Änderungen der Eschstraße (zw ischen Silberbrink und Münsterstraße) wurden ebenfalls untersucht. Die Verkehrszunahme in diesem Straßenabschnitt führen zu Lärmpegelerhöhungen von etwa 5 dB(A) auf bis zu 63/53 dB(A) Tag/Nacht. Gesunde Wohnverhältnisse bleiben gewahrt. 2. Dimensionierung von aktiven Verkehrslärmschutzmaßnahmen und Anspruch auf Prüfung von passiven Lärmschutzmaßnahmen Durch die wesentliche Änderung der E schstraße bis zum Silberbrink haben 23 Wohngebäu de eine Anspruchsvoraussetzung für Lärmvorsorge. Aktive Schallschutzmaßnahmen (z. B. Wälle, Wände) haben Vorrang vor passiven (z. B. Schallschutzfenster). Insgesamt wurden drei unterschiedliche Verläufe der S challschutzwände mit jeweils zwei unterschiedlichen H öhen der Wände untersucht. Die Wandhöhen wurden so dimensioniert, dass die Wohngebäu de im Bereich des wesentlich geänderten Straßenabschnitts - im ersten Schritt nach den rechtlich verbindlichen Grenzwerten der 16. BImSchV (betrifft Varianten 1, 3, 5) und - im zweiten Schritt den, für die städtebauliche Abwägung relevanten Orientierungswerten der DIN 18005, Teil 1 (betrifft Varianten 2, 4, 6) weitestgehend geschützt sind. Die drei unterschiedlichen Verläufe der Lärmschutzwände orientieren sich bei - Variante 1 und 2 in 8,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand mit dem Geh- und Radweg sowie der Baumreihe südlich der Wand, - Variante 3 und 4 in 2,75 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der Schallschleuse) mit dem Geh- und Radweg nördlich sowie der Baumreihe südlich der Wand und - Variante 5 und 6 in 1,25 m Abstand parallel zum Fahrbahnrand (mit Ausnahme der Schallschleuse) mit dem Geh- und Radweg sowie der Baumreihe nördlich der Wand. Die Vorzugsvariante ist Variante 3 (2,75 m Abstand parallel zur Eschstraße mit dem Geh- und Radweg nördlich sowie Baumreihe südlich der Wand). Aus städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen wird diese Variante bevorzugt. Durch die Schallschutzmaßnahmen der V orzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16. BImSchV eingehalten. In den Obergeschossen ver bleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den Fassaden mit verbleibenden Über schreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Eine Festsetzung der rückwärtigen Schallschutzwand an der Schallschleuse auf eine städtebaulich vertretbare Höhe von 3,5 m führt am Gebäude Tönne- Vormann-Weg 59 im Dachgeschoss zu einer Überschreitung der Grenzwerte nach 16. BImSchV um 2 dB(A. Begründung / Seite 10 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Der Gutachter geht davon aus, dass die vorhandenen Gebäude mit Anspruch auf Prüfung von passiven Schallschutzmaßnahmen nach der 24. BImSchV „V erkehrswege- Schallschutzmaßnahmenverordnung“ über einen ausreichenden Schallschutz hinsichtlich der Umfassungsbauteile verfügen. Unter dieser Voraussetzung würden sich die passiven Schallschutzmaßnahmen auf den Einbau von schallgedämmten Lüftungseinrichtungen in Schlafräumen und Aufenthaltsräumen mit Sauerstoff verbrauchenden Energiequellen beschränken. Ergänzungen: Im Rahmen der 1. Offenlegung des Bebauungsplanes Eschstraße hatte sich ergeben, dass für die Flurstücke Nr. 712 (neu 1005) und 79 (neu 1016) westlich des Wohngebietes separate Zufahrten von der Eschstraße aus vorgesehen werden mussten. Daher musste die Überstandslänge der Wand gekürzt werden. Durch das beauftragte Ergänzungsgutachten (Planungsbüro für Lärmschutz Alten berge Sitz Münster GmbH, 2014) war nunmehr zu ermitteln, ob sich durch die Verkürzung der Lärmschutzwand weitere Ansprüche auf passiven Lärmschutz ergeben, insbesondere für die am nächsten gelegenen Immissionsorte Tönne-Vormann-Weg 42, 44 und 46/48. Durch die Verkürzung der Lärmschut zwand und der damit geänderten Überstandslänge gegenüber der bisherigen schalltechnischen Untersuchung, ergeben sich an den baulichen Anlagen im Einwirkungsbereich der verkürzten Lärmschutzwand Erhöhungen der Beurteilungspegel von maximal 0,9 dB(A). Für das Objekt 23 - Tönne-Vormann-Weg 42 - führt die verkürzte Wandlänge zu einer Erhöhung der Beurteilungspegel um aufgerundet 1 dB(A). An der Südseite ergibt sich sowohl im Erdgeschoß als auch im Dachgeschoß eine Erhöhung um 0,6 dB(A). Für die Westseite des Gebäudes ist eine Erhöhung der Beurteilungspegel im Erdgeschoß mit 0,9 dB(A) und im Dachgeschoß mit 0,7 dB(A) zu dokumentieren. An der Ostseite bleiben die Beurteilungspe gel unverändert, da die Verkürzung der Lärmschutzwand am westlichen Ende erfolgte. Die I mmissionsgrenzwerte der 16. BImSchV als auch die Orientierungswerte der DIN 18005 werden weiterhin nicht überschritten bzw. erreicht. An dem Objekt 24 - Tönne-Vormann-Weg 44 - ergeben sich Erhöhungen der Beurteilungspegel zwischen 0,2 und 0,7 dB(A). An der Südfassade der baulichen Anlage ist im Erdg eschoß eine Erhöhung um 0,2 dB(A) gegeben während im Dachgeschoß der Beurteilungspe gel unverändert bleibt. Für die Westseite beträgt die Erhöhung im Erdgeschoß 0,7 dB(A) und im Dachgeschoß 0,4 dB(A). Dort, wo eine Erhöhung der Beurteilungspegel zu dokumentieren ist, wer den die Grenzwerte der 16. BImSchV als auch die Orientierungswerte der DIN 18005 weiterhin nicht überschritten. Lediglich für das Dachgeschoß der Südseite verbleibt eine Überschreitung der Orientierungswerte, die allerdings auch mit der bisherigen schalltechnischen Untersuchung dokumentiert wurde. Die Beurteilungspegel bleiben auch mit der Verkürzung der Lärmschutzwand unverändert. Für das Objekt 25 – Tönne-Vormann-Weg 46/48 – beträgt die maximale Er höhung der Beurteilungspegel 0,1 dB(A), so dass selbst die gem. RLS-90 aufgerundeten Beurteilungspegel unverändert bleiben. Gegen die beschriebene notwendige Verkürzung der Lärmschutzwand im Zuge der Esc hstraße bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken, da selbst die geringen Erhö hungen der Begründung / Seite 11 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Beurteilungspegel vom maximal 0,9 dB(A) nicht zu neuen Ansprüchen auf Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen führen. 3. Beurteilung des Straßenverkehrslärms nach städtebaulichen Kriterien In der Vorzugsvariante (Variante 3 des Gutachtens) werden an allen Wohngebäuden mit Anspruchsvoraussetzung nach 16. BImSchV im Erdgeschoss und auf den Terrassen auch die Orientierungswerte nach DIN 18005 eingehalten. In den Obergeschossen werden die Orientierungswerte lediglich an zwei Aufpunkten um nicht mehr als 5 dB(A) überschritten. Im ungünstigsten Fall sind demnach passive Schallschutzmaßnahmen, die dem Lärmpegelbereich 3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen, erforderlich. Der bauliche Standard im Lärmpegelbereich 3 wird bei Fenstern bereits durch die Einhaltung der Anforde rungen der Energieeinsparungsverordnung erreicht. Zu den Ergänzungen s. unter Nr. 2. Zusätzlich wurden die Auswirkungen der Planung aus städtebaulicher Sicht auf die Aussegnungshalle des Friedhof Wolbeck untersucht. Der Orientierungswert für Friedhöfe wird dort um bis zu 3 dB(A) überschritten. Es wurden Varianten des aktiven Schallschutzes untersucht um eine Verbesserung der Lärmsituation vor allem in Hinblick auf die dort stattfindenden Gottesdienste zu erreichen. 4. Auswirkungen der Planung auf das Hauptverkehrsstraßennetz in Wolbeck An fünf Straßenquerschnitten der Straßen Am Berler Kamp, Hiltruper Straße und Münsterstraße wurden die Entlastungswirkungen der Umgehungsstraße Wolbeck und der Anbindung der Eschstraße an die Umgehungsstraße im Vergleich zum Ist -Zustand analysiert. Der Verkehr i nnerhalb des Stadtteil s Wolbeck wird nach der Prognose auf dem Berler Kamp um 25%, auf der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bi s 65% abnehmen. Die Verkehr sentlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an der Münsterstraße nördlich der Hof straße führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 4 dB(A). Pegelä nderungen von 1 dB(A) sind gerade wahrnehmbar und Pegeländerungen von über 3 dB(A) gut hörbar. Die Auswirkungen auf die Luftqualität wurden nicht untersucht. Eine grobe Einschätzung der Auswirkungen kann aufgrund der Erkenntnisse des Luftqualitätsplanes Münster vorgenom men werden. Verkehrsbedingte Schadstoffbelastungen für Feinstaub und Stickstof fdioxid im Bereich der Grenzwerte nach der 39. BImSchV sind vor allem in engen Straßenschluchten bei täglichen Verkehrsbelastungen von über 10.000 Kfz pro Tag zu erwarten. Schlechte Ausbreitungsbedingungen für Luftschadstoffe bei Verkehrsbelastungen von 10.000 Kfz am Tag treten in Wolbeck vor allem in der Münsterstraße auf. Die verkehr sbedingten Abnahmen werden dort zu einer deutlichen Reduzierung der Schadstoffbelastungen durch den lokalen Straßenverkehr führen. In diesem Zusammenhang erfolgt der Hinweis, dass es im Ausbaubereich der Eschstraße aufgrund des deutlich geringeren Verkehrsaufkommens und besseren Durchlüftungsverhältnissen nicht zu einer relevanten Schadstoffbelastung der Luft im Hinblick auf die oben genannten Grenzwerte kommt. Erholungsnutzung Die Erholungsqualität des zukünftigen straßenparall elen Geh- und Radweges wird durch das Verkehrsaufkommen einschließlich LKW auf der Eschstraße mit entsprechenden Einwirkun gen durch Lärm beeinträchtigt. Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem Geh- und Radweg durch die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen g eschützt, durch die straßenparallele Wand wird jedoch eine Zerschnei dungswirkung auftreten. Vermindert wird Begründung / Seite 12 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) diese Zerschneidungswirkung durch einen Überweg inkl. einer Lichtzei chenanlage mit Bedarfsschaltung („Anforderungsampel“) westlich des Silberbrink, um den südlich gelegenen Friedhof zu erreichen, sowie durch eine weiter westlich angeordnete Que rungshilfe, die den Übergang vom Wohngebiet zur Fuß- und Radwegeverbindung südlich der Eschstraße erleichtert. Bei den genannten Beeinträchtigungen ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Erholungsqualität des Raumes bereits durch die planfestgestellte und gegenwärtig im Bau befindliche Ortsumgehung stark beeinträchtigt wird. Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild sowie Kulturgüter etc. werden in den einzelnen Kapiteln thematisiert. 7.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt Derzeitige Umweltsituation Biotope Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 533 befindet sich in Höhe des Wohngebietes nördlich der Eschstraße ein Grünstreifen mit Graben und vereinzeltem Gehölzaufwuchs, der im bestehenden Bebauungsplan Nr. 389 als Verkehrsfläche und -grün festgesetzt ist. Westlich des Wohngebietes ist eine Ausgleichsfläche (Fläche für Maß nahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft) festgesetzt und realisiert. Südlich außerhalb des Bebauungsplangebietes grenzt der städ tische Friedhof Wolbeck an. Weiter westlich grenzen beidseitig der vorhandenen Trasse der Eschstraße Ackerflächen („Eschflur“, s. Punkt 7.4.6) sowie ein Wohnhaus mit Garten an das Bebauungsplangebiet. Die Ackerflächen, Gärten, Wege und der Graben besitzen nur eine geringe ökologische Bedeutung. Das Grünland, die jüngeren Gehölze sowie der Friedhof weisen eine mittlere Bedeutung auf. Der in Teilbereichen vorhandene alte Baumbestand hat eine hohe Bedeutung. (Weitere Informationen können dem Landschaftspflegerischen Begleit plan entnommen werden). Tiere Amphibien Im Frühjahr 2009 wurden Amphibienvorkommen an der Eschstraße und jeweils einem nördlich und südlich gelegenen Kleingewässer sowie am westlich gelegenen Gasthaus Hoffschulte erfasst. Es wurden insgesamt 8 Begehungen des Untersuchungsgebietes durchgeführt. Im Ergebnis wurden insgesamt 17 Individuen (einschl. 1 Verkehrsopfer) der Erdkröte gefunden, davon einige Tiere entlang der Eschstraße. Ein Teil der Erdkröten wanderten vom Friedhof, der vermutlich als Landhabitat und Überwinterungsplatz genutzt wird Richtung Norden. Nordwestlich steht ein Kleingewässer als Laichhabitat zur Verfügung. In diesem als Fischteich genutzten Gewässer wurden Laichschnüre der Erdkröte gefunden. Ansonsten werden ggf. Gartenteiche im Wohngebiet als Laichgewässer genutzt. Einige der Erdkröten wurden außerhalb des Bebauungsplangebietes im Bereich der Pumpstation im Süden sowie im Bereich des Gasthauses Hoffschulte, jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung, angetroffen. Weitere Amphibienarten wurden nicht kartiert. Nähere Informationen können dem „Gutachten zum Vorkommen und zu Wanderbewegungen von Amphibien an der Eschstraße in Münster-Wolbeck“ (2009) entnommen werden. Begründung / Seite 13 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Fledermäuse und Vögel Im Umfeld der geplanten Straße wurden 5 Fledermausarten (Zwerg -, Breitflügel -, Wasserfledermaus, Kleiner und Großer Abendsegler) festgestellt. Die besonderen Aktivitätsschwerpunkte der Fledermäuse liegen im Bereich der Angel sowie südlich der Straße „Am Angelkamp“ sowie nördlich des Bereichs „Altarwiese“ zwischen zwei Waldstücken und damit in rund 300 m bis 600 m Entfernung. Im direkten Umfeld der Eschstraße wurden jagende Zwergfledermäuse sowie einmal eine überfliegende Breitflügelfledermaus festgestellt. Fledermausquartiere sind im Bereich der Trasse nic ht vorhanden. Im Rahmen der Erfassungen der Vogelarten wurden insgesamt 34 Arten (Brutvögel und Nahrungsgäste) festgestellt. Überwiegend handelt es sich dabei um sog. Allerweltsarten, mit Ausnahme von 4 planungsrelevanten Arten. Dabei handelt es sich um Feldsperling, K uckuck, Steinkauz und Waldkauz. Die beiden Eulenarten wurden in einiger Entfernung zur Eschstraße, jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung kartiert. Der Kuckuck wurde in der Angelaue beobachtet. Der Feldsperling nutzt zwei direkt südlic h an die Eschstraße angrenzende Hoflagen mit Hecken und älteren Obstbäumen. Weitere Informationen können dem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (2011) entnommen werden. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Biotop-/Nutzungstypen Vom Ausbau der Eschstraße sind im Wesentlichen Teile der angrenzenden Ackerflächen sowie des Grünstreifens zwischen Wohngebiet und Eschstraße, der planungsrechtlich als Verkehrsfläche und –grün zu berücksichtigen ist, betroffen. In geringfüg igem Maße si nd auch Teile des Friedhofs Wolbeck im Bereich des Bebauungsplans Nr. 217 betroffen. Insgesamt werden durch den Ausbau der Eschstraße rund 5.023 qm Fläche in Anspruch genommen, davon beträgt die Neuversiegelung durch den Fahrstreifen, den Geh- und Radweg sowie die Lärmschutzwände rund 1.674 qm. Tiere Hinsichtlich der Erdkröten wurde in den 8 Begehungen eine relativ geringe Individuenanzahl (17 Exemplare) kartiert. Davon befanden sich die 4 Exemplare bei Hoffschulte jenseits der im Bau befindlichen Ortsumgehung sowie die 2 Erdkröten an der Pumpstation nicht im un mittelbaren Bereich der Eschstraße. Bei den verbleibenden Erdkröten kann nicht ausg eschlossen werden, dass sie bei ihren Wanderungen zu Laichgewässern die Eschstraße que ren. Als Vermeidungsmaßnahme wurde im Gutachten zu den Amphibienvorkommen (Nabu, 2009) die Installation von Leiteinric htungen empfohlen. Diese Empfehlung wurde geprüft mit folgenden Ergebnissen: • Vor dem Hintergrund einer relativ geringen Anzahl potenziell betroffener Erdkröten erscheinen technisch aufwändige Leiteinrichtungen mit den entsprechenden Tunnelsystemen als nicht angemessen. • Seitens der Stadt Münster wird nach Inbetriebnahme der ausgebauten und an die Ortsumgehung angebundenen Eschstraße ein Monitoring zur Feststellung der Betroffenheit von Erdkröten durchgeführt (s. Punkt 7.7). Streng geschützte Amphibienarten sind von der Planung nicht betroffen. Begründung / Seite 14 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Für die 5 im Betrachtungsraum auftretenden Fledermausarten entsteht nicht das Risiko baubedingter Individuenverluste, da kei ne Strukturen durch die Baumaßnahme betroffen sind, die von den Arten als Quartier genutzt werden können. Störungsbe dingte Auswirkungen auf den Erhaltungszustand einer lokalen Population oder ein Verlust der ökologischen Funktion einer Lebensstätte im räum lichen Zusammenhang sind nicht zu erwarten. Es werden keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Bezüglich der ungefährdeten Vogelarten sind keine artenschutzrechtlich relevanten Auswirkungen bei Beachtung einer Bauzeitenfestlegung für die Baufeldräumung (außerhalb der Zeit vom 01. März bis zum 30. September) zu erwarten. Es werden keine Verbotstatbestän de gemäß § 44 Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG erfüllt. Dies gilt auch für die planungsrel evanten Arten Kuckuck, Steinkauz und Waldkauz. Für den Feldsperling werden artenschutzrechtlich relevante Verbotstatbestände durch habi tatoptimierende Maßnahmen vermieden (Anbringung von Nistkästen). Es wurden im März 2014 insgesamt 13 Nistkästen auf städt ischen Flächen, davon 11 an Bäum en auf dem Friedhof Wolbeck und 2 an den Gebäuden des Pumpwerks angebracht (siehe Anlage). Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung Im Ausgangszustand besitzen die bewerteten Flächen einen Biotopwert von 20.777 Punkten. Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Gestaltung wie z.B. der Baumpflanzungen und sonstiger Eingrünungsmaßnahmen etc. verbleibt eine Wertminderung des Eingriffsbereiches um 5.853 Punkte. Der Ausgleich erfolgt im Bereich von insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren. Diese Flächen mit einer Gesamtgröße von 2.941 qm werden mit lebensraumtypischen Gehölzen bepflanzt zur Ergänzung der am Graben bereits vorhandenen Gehölzstrukturen. Diese Strukturen übernehmen eine wichtige Funktion im Verbundsystem zwischen den Lebensräumen für Tiere und Pflanzen. Es wird eine Flächenaufwertung um 6.352 Biotopwertpunkte erzielt, so dass der Eingriff ausgeglichen wird und ein geringfügiger Überschuss verbleibt. 7.4.3 Boden Derzeitige Umweltsituation Die Bodenkarte im Maßstab 1:50.000 weist im Plangebiet und weiter nördlich Graubraunen Plaggenesch als schutzwürdigen Boden (mittlere Kategorie) aufgrund der Archivfunktion der Natur- und Kulturgeschichte aus. Hinweise auf Eschböden f inden sich auch in der Namensgebung von Nutzungen in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstraße“). Im Verlauf des auszubauenden Bereichs der Eschstraße wurden 4 Bohrungen aus dem Jahr 1977 ausgewertet. Die Bohrungen zeigen Bodenprofile mit jeweils 40 cm Oberbodenauflage. Der Oberboden wird von schwach- schluffigem bis schwach- tonigem Feinsand unter lagert. Die Endteufen der Bohrungen liegen zwischen 1,60 m und 2,00 m bzw. 2,50 m. Grundwasser wurde lediglich bei einer Bohrung in einer Tiefe von 2,40 m unter Geländeoberkante erbohrt. Die Böden im westlichen Bereich des Bebauungsplangebietes werden landwirtschaftlich genutzt. Im östlichen Bereich besteht zw ischen der Eschstraße und dem Graben am Wohngebiet ei n Grünstreifen. Ansonsten umfasst das Bebauungsplangebiet die vorhandene versiegelte Trasse der Eschstraße. Innerhalb des Bebauungsplangebietes befinden sich gemäß Umweltkataster Münster keine Altlast-/-Verdachtsflächen. Zu Bodendenkmälern s. Punkt 7.4.7 (Kulturgüter). Begründung / Seite 15 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Durch den Ausbau der Eschstraße und den Bau des Geh- und Radweges kommt es zu ei ner zusätzlichen Bodenversiegelung im Bereich schutzwürdiger Böden mit landwirtschaftlicher Nutzung. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archi vfunktion des Bodens für die Natur - und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler Untersuchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (s. Punkt 7.4.7). Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 389 ist der Ausbaustreifen bereits als Verkehrsfläche festgesetzt. Die Bodenversiegelung in Höhe von 1.674 qm wird in der Eingriffs -/Ausgleichsbilanzierung (s. Punkt 7.4.2) berücksichtigt. 7.4.4 Wasser Derzeitige Umweltsituation Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine Grundwasserschutzfunktion (Wasserschutzgebiet o.ä.) auf. Im Rahmen von Bodenerkundungen entlang der Eschstraße (s. Punkt 7.4.3) wurde in einem Bodenprofil Grundwasser in 2,40 m Tiefe unter Geländeoberkante erbohrt. Jeweils nördlich und südlich des Bebauungsplangebietes befindet sich ein Kleingewässer, das als Erdkrötenlaichgewässer dient (s. Punkt 7.4.2). Innerhalb des Bebauungsplangebietes befindet sich kein klassifiziertes Still- oder Fließgewässer. Der Graben nördlich der Eschstraße weist eine geringe Wasserführung auf. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Still- oder Fließgewässer sind durch die Planung nicht unmittelbar betroffen. Die Fläche des Grabens wird im Bereich der Wohnsiedlung für den gemeinsamen Geh- und Radweg sowie tlw. für die Lärmschutzwand in Anspruch genommen. Das Niederschlag swasser wird in Kanälen im Trennsystem abgeführt. Außerhalb der geschlossenen Wohnbebauung wird nördli ch der Eschstraße ein neuer Graben angelegt. Die Niederschlagswässer werden von der Straße über die belebte Bodenschicht dem Grundwasser zugeführt. Dabei erfolgt eine Reinigung, die der Vermeidung von Schadstoffeinträgen ins Grundwasser dient. Im Rahmen der Eingriffs -/Ausgleichsbilanzierung erfolgt eine Berücksichtigung der Bodenversiegelung. 7.4.5 Klima / Luft Derzeitige Umweltsituation Das Bebauungsplangebiet und die Umgebung weisen gemäß Umweltkataster Münster keine besondere Klimafunktion auf. Bei den Ackerflächen ist generell von einer mittleren Kaltluftproduktionsfunktion auszugehen. Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Im Bereich der Neuversiegelungen werden mikroklimatisch Veränderungen auftreten, die jedoch darüber hinaus kaum wahrnehmbar sein dürften. Durch die zusätzliche Versiegelung ist nicht von einer Beeinträchtigung von Klimafunktionen über den mikroklimatischen Bereich hinaus auszugehen. Begründung / Seite 16 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Die Auswirkungen auf die Luft werden unter dem Punkt 7.4.1 behandelt, da Beeinträchtigun gen der Luft in erster Linie auf den Menschen einwirken. 7.4.6 Landschaft / Ortsbild Derzeitige Umweltsituation Im gegenwärtigen Zustand verläuft die Eschstraße zwischen dem Ortsrand Wolbecks und dem Wäldchen östlich des Gasthauses Hoffs chulte als schmaler Wirtschaftsweg und weiter wes tlich als „Pättken“ für Radfahrer und Fußgänger bis nach Angelmodde Dorf. Der Raum wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Es handelt sich um eine alte Eschlage mit der typischen Untergliede rung der Ack erflur in Längsstreifen, die in der Deutschen Grundkarte 1:5.000 (DGK 5) bzw. Katasterkarte zu erkennen ist. Diese historische Flurform findet sich auch in der Namensgebung von Nutzungen in der Umgebung („Wolbecker Esch“, „Eschbusch“ und „Eschstraße“, s. hierzu auch Punkte 7.4.3 und 7.4.7). Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Hinsichtlich des Landschafts - bzw. Ortsbildes werden keine prägenden und hochwertigen Strukturen durch die Planung in Anspruch genommen. Außerhalb des S iedlungsbereiches bleiben die Sichtbeziehungen auf die nördlichen Waldbereiche und die süd liche Angel erhalten. Die ausgebaute Eschstraße mit höherem Verkehrsaufkommen ist jedoch im Vergleich mit dem heutigen Wirtschaftswegcharakter in der Landschaft deutl icher wahrzunehmen und störend für die Erholungsnutzung (s. hierzu Punkt 7.4.1). Die landschaftliche Einbindung der ausgebauten Eschstraße erfolgt durch die geplante straßenparallele Baumreihe aus einheimischen Laubbäumen. Der verbleibende Eingriff wird auf insgesamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren ausgeglichen. Diese Flächen weisen teilweise Gehölzbewuchs auf, der im Rahmen der Ausgleichsmaßnahmen ergänzt wird. Diese Kompensationsmaßnahmen dienen dem Biotopverbund sowie der Gliederung und Aufwertung des Landschaftsbildes (s. auch Punkt 7.4.2). 7.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter Derzeitige Umweltsituation Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind keine Baudenkmäler vorhanden und der zeit keine Bodendenkmäler bekannt. Die auszubauende Straße liegt jedoch mitten in einem Gebiet, in dem Eschböden anstehen. Vom allem südlich der Eschstraße haben sich im Parzellenzuschnitt bis heute historische Flurformen erhalten. Esche sind alte Anbaufluren, auf denen die Äcker einer Siedlung gruppiert waren. Sie kön nen zum Teil erhebliche Auftragsböden besitzen, die sich durch die seit dem ausgehenden 10. Jahrhundert praktizierte Düngung mit Heideplaggen gebildet haben. Eschfluren sind erfahrungsgemäß im M ünsterland archäologisch hochrelevant. In der Regel befinden sich die frühmittelalterlichen Höfe, die den hoch- und spätmittelalterlichen Anlagen am Rand des Eschs vorausgehen, mitten in diesem. Durch den schützenden Bodenauftrag sind sie meist sehr gut erhalten. Gleichfalls befinden sich dort häufig Siedlungsplätze der Eisenzeit. Eschböden schützen nicht nur darunter liegende historische Siedungsstätten, die den Charakter eines Bodendenkmals gemäß § 2 DSchG besitzen können, sie zeu gen auch selbst von der historischen Landnutzung und können deshalb ein Bodendenk mal gemäß § 2 DSchG sein. Begründung / Seite 17 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung Inwieweit und in welchem Umfang Bodendenkmäler von den Planungen betroffen sind, kann nur durch eine Voruntersuchung (Prospektion) des zur Bebauung anstehenden Geländes geklärt werden. Die Prospektion muss in Form von Suchschnitten durchgeführt werden. Anzahl, Breite und Lage der Suchschnitte sowie die Ausführung der Erdarbeiten müssen mit der Städtischen Denkmalbehörde und der LWL-Archäologie für Westfalen abgestimmt wer den. Nur durch die Suchschnitte kann abschließend beurteilt werden, welche Auswirkungen das Vorhaben auf die Bodendenkmäler und damit das Schutzgut Kultur hat. Mit einer angemessenen ar chäologischen Begleitung des Vorhabens, die eine Ausgrabung im Vorfeld jedweder Bautätigkeit einschließen kann, können z.B. die ne gativen Auswirkungen auf die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhandenen Bodendenkmäler abgemindert werden. Entsprechende Unterlagen mit den Ergebnissen der Suchschnitte sind vom Antragsteller beizubringen. In Abstimmung mit der Unteren Denkmalbehörde erfolgen die Untersuchungen zu den Bodendenkmälern im Vorfeld der Bautätigkeiten. Eine vorgeschaltete Untersuchung im Rahmen der Bebauungsplanaufstellung ist nicht erforderlich. Den Umgang mit Boden denkmälern regelt das Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG). Bodendenkmäler gemäß § 2 Denkmalschutzgesetz Nordrhein- Westfalen (DSchG) sind nach § 3 DSchG in die Denkm alliste der Stadt Münster einzutragen. Mit der Eintragung in die Denkmalliste unterliegen sie insbesondere den Bestimmungen der §§ 9 und 12 DSchG, die festlegen, dass jeder Eingriff in ein Bodendenkmal einer Erlaubnis der zuständigen Denkmalbehörde bedarf. Auch außerhalb eines Bodendenkmals können bei Bodeneingriffen archäologische Funde und Befunde auftreten sowie Bodendenkm äler entdeckt wer den. Die Entdeckung von Bodendenkm älern ist unverzüglich der Stadt oder dem Land schaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). Der Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis. 7.4.8 Wechselwirkungen Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen U mweltauswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben. 7.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen Als erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind solche Wirkungen zu ver stehen, die auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich die Umwelt beeinträchtigen. Das zukünftige Kfz-Verkehrsaufkommen einschließlich LKW führt zu einer Beeinträchtigung der Erholungsqualität für Radfahrer und Fußgänger. Als Vorbe lastung ist al lerdings die im Bau befindliche Ortsumgehung zu berücksichtigen. Im Bereich des Wohngebietes kommt eine Zerschneidungswirkung durch die Lärmschutzwand hinzu. Zur Verminderung dieser Zerschneidungswirkung sind zwei Fahrbahnübergänge geplant. Gemäß dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag ist die Archivfunktion des Bodens für die Natur- und Kulturgeschichte nicht ausgleichbar, so dass erhebliche Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen in diesem Bereich verbleiben. Hierbei ist aller dings zu berücksichtigen, dass im Vorfeld des Straßenausbaus im Hinblick auf mögliche Bodendenkmäler Unters uchungen durchgeführt werden und ggf. erforderliche Maßnahmen aus denkmalpflegerischer Sicht getroffen werden (s. Punkt 7.4.7). Begründung / Seite 18 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) 7.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) Im Rahmen der Umweltprüfung ist auch die Prognose des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante) zu betrachten. Die Nullvariante würde im vorliegenden Fall den Verzicht auf die Aufstellung und Realisierung des Bebauungsplans bedeuten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Voraussetzungen für die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumg ehung sowie ein Teilausbau der vorhandenen Trasse bereits im rechtswirksamen Planfeststel lungsbeschluss enthalten sind. Gemäß dem Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck sind folgende Voraussetzungen bereits geschaffen: 1. Die Esch straße wird über einen lichtsignalgeregelten Knotenpunkt an die Ortsumgehung angebunden. 2. Ein 170 m langer Abschnitt der Trasse der Eschstraße von der Ortsumgehung nach Osten wird ausgebaut. Aufgrund dieser Voraussetzungen bedarf es geeigneter Maßnahmen, um die im Falle der Nullvariante unerwünschten Durchgangsverkehre von der Eschstraße fernzuhalten bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der Durchgängigkeit für den landwirtschaftlichen Verkehr sowie für Radfahrer und Fußgänger. Eine geeignete Maßnahme wäre die Errichtung von Schranken jeweils vor dem Knotenpunkt an der Ortsumgehung, die nur durch Berechtigte (landwirtschaftlicher Verkehr) zu öffnen sind bei gleichzeitiger Durchgängigkeit für Radfahrer und Fußgänger (Ampel mit Anforderung). Im Falle der Nullvariante entfiele auch die Notwendigkeit für den 170 m langen Ausbau der Eschstraße von der Ortsumgehung nach Osten. Hier könnte der Straßenbaulastträger für die Ortsumgehung (Straßen.NRW) unter den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses bleiben. Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der Verkehrsuntersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs - und Lärmentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten. Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und Lärmschutzmaßnahmen w ären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung der Esc hstraße positiv auswirken. 7.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten Im Rahmen einer Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen (GO NRW, lfd. Nr. 162/2009) wurde vorgeschlagen, die Eschstraße nicht an die Ortsumgehung anzubinden, sondern stattdessen eine Anbindung weiter nördl ich über die Straße Wolbecker Windmühle vorzusehen. Bei dem Bereich Wolbecker Windmühle handelt es sich um ein Gewerbegebiet mit entsprechend höheren gebietsbezogenen Lärmimmissionswerten als in einem Wohngebiet. Dieser Vorschlag wurde nicht weiter verfol gt, da eine möglichst große Verkehrsentlastung des zentralen Bereichs von Wolbeck ang estrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zent rumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen wer den. Diese sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Begründung / Seite 19 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Straße Am Angelkamp. Eine Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle wurde als nicht geeignet bewertet, um diese Funktionen zu übernehmen. Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle ist nicht im Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumgehung Wolbeck enthalten. Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden verschiedene Varianten des aktiven Lärmschutzes hinsichtlich Lage und Höhe der Lärmschutzwände untersucht. Außerdem wurde die Option passi ver Lärmschutzmaßnahmen betrachtet. Im Ergebnis wurde die Var iante 3 des aktiven Lärmschutzes als Vorzugsvariante gewählt (s. Punkt 7.4.1 und ausführliche Informationen in der schalltechnischen Untersuchung). 7.7 Überwachung (Monitoring) Die Gemeinden sind verpflichtet, die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchführung der Bauleitpläne entstehen, zu überwachen. Sie werden damit in die Lage versetzt, nachteilige Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu ergreifen. Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Erhebungen zu den Verkehrszahlen erfolgen im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung im klassifizierten Straßennetz (die nächste im Jahr 2015). Zur Feststellung, inwieweit Erdkröten von dem Ausbau und der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung betroffen sind, wird nach Inbetriebnahme der Straße ein Monitoring seitens der Stadt Münster durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Überwachung dienen als Grundlage, um etwaige Gegenmaßnahmen zu treffen. Sofern sich nach Abschluss des Verfahrens Erkenntnisse über sonstige erhebliche Umweltauswirkungen im Zuge der Durchführung des Bebauungsplanes ergeben, sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die Stadt entsprechend zu unterrichten (§ 4 Abs. 3 BauGB). 7.8 Zusammenfassung Mit dem Bebauungsplan Nr. 533 „Wolbeck – Eschstraße zwischen Silberbrink und Ortsumgehung“ werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Ausbau und die Anbindung der Eschstraße an den planfestgestellten Bereich der Ortsumgehung Münster - Wolbeck (L 585n) geschaffen. Die Eschstraße hat im gegenwärtigen Zustand im ausgebauten Bereich zwischen Münsterstraße und Silberbrink ein Verkehrsaufkommen von ca. 1.900 Kfz/24h und zwischen den Straßen Silberbrink und Goldbrink 400 Kfz/24h. Im Abschnitt westlich Goldbrink hat die Eschstraße mit 200 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden ein lediglich geringes Verkehrsaufkommen. Der Ausbau der Eschstraße und Anbindung an die Ortsumgehung ist mit einer deutlichen Zunahme der Verkehrs - und Lärmbelastung gegenüber dem Ist -Zustand verbunden. In der Verkehrsuntersuchung (2010) wurden als Prognoseverkehrsmengen für den Abschnitt der Eschstraße zwischen der Westumgehung und dem Goldbrink 4.400 Kfz/24 h ermittelt und im Abschnitt Goldbrink bis zum Silberbrink 3.900 Kfz/24 h. Für den Abschnitt zwischen Silber brink und Münsterstraße werden 3.100 Kfz/24 h prognostiziert. Im Rahmen der Variantenuntersuchung zum Lärmschutz wurde die Variante 3 aus städtebaulichen, verkehrstechnischen und finanziellen Gründen bevorzugt. Durch die Schallschutzmaßnahmen der Vorzugsvariante werden bei allen Wohngebäuden mit Begründung / Seite 20 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Anspruchsvoraussetzung die Grenzwerte nach 16. BImSchV eingehalten. In den Obergeschossen ver bleiben an 11 Gebäuden Überschreitungen von Grenzwerten nach 16. BImSchV, die aber auch im ungünstigsten Fall nicht mehr als 2 dB(A) betragen. An den Fassaden mit verblei benden Überschreitungen sind passive Schallschutzmaßnahmen zu prüfen. Im Hinblick auf die Orientierungswerte der DIN 18005, Beiblatt 1, die flankierend herangez ogen wurden, werden die Orientierungswerte lediglich an zwei Aufpunkten um nicht mehr als 5 dB(A) überschritten. Im ungünstigsten Fall sind demnach passive Schallschutzmaßnah men, die dem Lärmpegelbereich 3 nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entsprechen, erforderlich. Aus der 1. Offenlegung des Bebauungsplans ergab sich die Notwendigkeit, die Überstandslänge der Lärmschutzwand im W esten des Plangebietes zu verkürzen. Gegen die notwendige Verkürzung der Lärmschutzwand bestehen aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken, da selbst die geringen Erhöhungen der Beurteilungspegel von maximal 0,9 dB(A) nicht zu neuen Ansprüchen auf Durchführung passiver Lärmschutzmaßnahmen führen. Der Verkehr innerhalb des Stadtteils Wolbeck wird nach der Prognose auf der Straße Am Berler Kamp um 25%, auf der Hiltruper Straße um 50 % und auf der Münsterstraße um 50 bis 65% abnehmen. Die Verkehrsentlastung an den stark verkehrslärmbelasteten Gebäuden an der Münsterstraße nördlich der Hofstraße führt dort zur rechnerischen Lärmentlastung von ca. 4 dB(A). Pegeländerungen von 1 dB(A) sind gerade wahrnehmbar und Pegelände rungen von über 3 dB(A) gut hörbar. Die ruhige, landschaftsbezogene Erholung im Landschaftsraum wird entlang der Eschstraße nicht mehr in der heutigen Form möglich, sondern durch Verkehr und Lärm beeinträchtigt sein. Im Bereich des Wohngebietes werden Erholungssuchende auf dem Geh- und Radweg durch die Lärmschutzwand weitgehend vor Immissionen geschützt, durch die straßenparall ele Wand wird jedoch eine Zerschneidungswirkung auftreten. Allerdings wird die Erholung sfunktion bereits durch die planfestgestellte und im Bau befindliche Ortsumgehung beeinträchtigt. Die Erfassungen von Tierarten im Bereich der Trasse und der Umgebung führte zu dem Ergebnis, dass im Umfeld der Trasse planungsrelevante Fledermaus - und Vogelarten vorkommen sowie als Vertreter der Amphibien die Erdkröte als verbreitete Art. Hinsichtlich der Fledermäuse treten durch Realisierung der Planung keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 i.V. mit Abs. 5 BNatSchG ein. Dies gilt auch für die Vogelarten unter der Vorausset zung der von Bauzeitenfestlegungen für die Baufeldräumung (außerhalb der Zeit vom 01. März bis zum 30. September) sowie des Anbringens von Nistkästen für den Feldsperling. Es wurden im März 2014 insgesamt 13 Nistkästen auf städtischen Flächen, davon 11 an Bäu men auf dem Friedhof Wolbeck und 2 an den Gebäuden des Pumpwerks angebracht. Hinsichtlich des Vorkommens von Erdkröten wird ein Monitoring nach Inbetriebnahme der Straße durchgeführt. Durch die Neuversiegelung von Flächen im Zuge des Ausbaus der Eschstraße ergeben sich Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft. Unter Berücksichtung von Maßnah men zur Vermeidung und Minderung und zur landschaftlichen Einbindung (Pflanzung einer Baumreihe entlang der Eschstraße) verbleibt eine Wertminderung des Eingriffsbereiches. Der Ausgleich erfolgt im Bereich von insg esamt 4 Ackerrandstreifen beidseitig eines Entwässerungsgrabens östlich des Emmerbachs in Amelsbüren. Für den Boden verbleiben gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan erhebliche Auswirkungen aufgrund der Archivfunktion für die Natur - und Kulturgeschichte. Zur Feststellung, ob sich innerhalb der Eschfluren Bodendenkmäler befinden, erfolgen vor den Baumaßnahmen Prospektionen des Geländes. Begründung / Seite 21 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Für Wolbeck hätte die Nullvariante zur Konsequenz, dass die Verkehre gemäß der Verkehrsuntersuchung (Stand 07/2010) den Weg über Am Berler Kamp – Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit den Wolbecker Ortskern belasten würden. Die durch die Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung erwartete Verkehrs - und Lärmentlastung des Straßenzuges Am Steintor – Münsterstraße im Bereich des Wigboldes würde nicht eintreten. Für die Anwohner an der Eschstraße, für Friedhofsbesucher sowie für die Menschen, die den Landschaftsraum an der Eschstraße als Naherholungsgebiet nutzen, würde sich die Nullvariante durch den nicht auftretenden Durchgangsverkehr positiv auswirken. Die zusätzlichen Lärmbelastungen auf der Eschstraße würden nicht auftreten und Lärmschutzmaßnahmen wären nicht erforderlich. Für den Naturhaushalt und den Landschaftsraum würde sich die entfallende Neuversiegelung positiv auswirken. Als Planungsalternative wurde untersucht, ob eine Anbindung der Ortsumgehung über die Straße Wolbecker Windmühle statt über die Eschstraße erfolgen könnte. Diese alternative Anbindung wurde als nicht geeignet bewertet, da eine m öglichst große Verkehrsentlastung des zentralen Bereichs von Wolbeck angestrebt wird. Eine verkehrlich attraktive Alternative zur Münsterstraße soll für den Binnenverkehr von Wolbeck durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Diese si nd im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp. Desweiteren wurden Alternativen im Hinblick auf den Lärmschutz betrachtet (Varianten des aktiven Lärmschutzes und passiver Lärmschutz). Im Rahmen der Pflege und Unterhaltung der städtischen Ausgleichsflächen erfolgt eine kontinuierliche Überwachung der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen. Ein Monitoring der Verkehrszahlen erfolgt im Rahmen der bundesweiten Verkehrszählung im klassifizierten Straßennetz. 8. Gesamtabwägung Verzicht auf eine Anbindung der Eschstraße / Anbindung Wolbecker Windmühle Planungsziel ist, eine möglichst große Verkehrsentlastung des Straßenzuges Am Steintor - Münsterstraße im zentralen Bereich von Wolbeck, des Wigbold, zu er reichen. Dieses Ziel kann nur durch zentrumsnahe Zufahrten zur Ortsumgehung geschaffen werden. Dieses sind im Norden die Eschstraße und im Süden die Straße Am Angelkamp. Der Verkehrswert einer Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung wird durch die Verkehrsuntersuchung Wolbec k, Stand 7/2010 erneut belegt. Im Rahmen dieser Verkehrsuntersuchung durchgeführte Routenverfolgungen haben ergeben, dass über die Eschstraße haupt sächlich Verkehre in der Beziehung Am Angelkamp - Ortsumgehung - Eschstraße - Am Borga rten und Gegenrichtung abgewickelt werden. Bei einem Verzicht der Anbindung der Eschstraße an die Ortsumgehung würden die o. g. Verkehre den kürzeren Weg über Am Berler Kamp - Hiltruper Straße – Am Steintor wählen und damit zusätzlich den Wolbecker Ort skern belasten. Insbesonder e auf der Münsterstraße und der Hiltruper Straße würde die Entlastungswirkung der Ortsumgehung deutlich geringer ausfal len, als mit einer Anbindung der Eschstraße. Auf der Straße Am Berler Kamp wäre ohne Anbindung der Eschstraße annähernd eine Belastungsverdoppelung gegenüber heute zu erwarten. Die Anbindung der Straße Wolbecker Windmühle stellt für die o. g. Verkehrsbeziehung ebenfalls keine Alternative dar. Der gewünschte Entlastungseffekt im zentralen bereich Wolbecks würde sich nicht einstellen (s. Tabelle 1 der Begründung). Begründung / Seite 22 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Schulwegsicherung Die beiden Wege westlich und östlich des Friedhofs sind zwei wichtige Schulwegverbindun gen für Kinder aus dem Bereich nördlich der Eschstraße. Damit auch künftig die stärker be fahrene Eschstraße gefahrlos gequert werden kann, wird westlich des Friedhofs eine Mittel insel als Querungshilfe vorgesehen. An der Wegeverbindung östlich des Friedhofs kann aufgrund der beengten Verhältnisse keine Mittelinsel als Querungshilfe vorgesehen werden. Aus diesem Grunde ist hier zur sicheren Querung der Eschstraße von Fußgängern und Radfahrern die Anlage einer Bedarfsampel geplant. Mit diesen Maßnahmen kann der Schülerverkehr zwischen dem Wohnbereich nördlich der Eschstraße und dem Schulzentrum Sicher abgewickelt werden. Straßenquerschnitt An der geplanten Lichtsignalanlage in Höhe der Einmündung Silberbrink findet auch der Wechsel von beidseitigen getrennten Geh- und Radwegen auf den einseitigen gemeinsamen geh- und Radweg auf der Nordseite der Eschstraße statt. Die Anlage von beidsei tigen Geh- und Radwegen bis zum Weg zum Recyclinghof wäre zwar wünschenswert, lässt sich aber aufgrund der beengten Verhältnisse zw ischen dem Friedhof im Süden und dem Wohngebiet Tönne-Vormann-Weg im Norden nicht verwirklichen. Dadurch bedingt muss der Einmündungsbereich Goldbrink / Eschstraße von Radfahrern in beiden Richtungen befahren werden. Dies ist jedoch mit den Belangen der Verkehrssicherheit vereinbar, da der Einmündungsbereich ausschließlich von Bewohnern des Wohngebietes befahren wird, die mit den örtlichen Verhältnissen vertraut sind. Parkplatzsituation am Friedhof Derzeit werden bei größeren Beisetzungen Fahrzeuge von Trauergästen in der Eschstraße abgestellt. Diese Möglichkeit des Parkens entfällt mit dem Ausbau der Eschstraße. Als Ersatz werden außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Parkmöglichkeiten westlich des Friedhofs am Weg zum Recyclinghof geschaffen. 9. Flächenbilanz Plangebietsgröße 1,2 ha 100% Verkehrsfläche (davon Verkehrsgrün 0,5 ha) 1,2 ha 100% Tabelle 3: Flächenbilanz 10. Durchführungsmaßnahmen Zur Verwirklichung des Bebauungsplanes sind als Maßnahmen zur Ordnung des Grund und Bodens freihändige vertragliche Vereinbarungen zwischen der Stadt Münster und den beteiligten Grundstückseigentümern vorgesehen, und, falls diese Verhandlungen nicht zum Ziel führen, hilfsweise die Enteignung. Die Verwirklichung des Bebauungsplanes wird sich auf die persönlichen Lebensum stände der im Umfeld des Plangebietes lebenden und arbeitenden Menschen zwar auswirken, nac hteilige Auswirkungen in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht sind jedoch nicht ersichtlich. Ein Sozialplan ist daher nicht erforderlich. Der Ausbau soll auf der Grundlage des Bebauungsplanes erfolgen. Ein Ausbau in Teilabschnitten bleibt vorbehalten. Begründung / Seite 23 von 24 Stadtplanung Verkehrsplanung StadtentwicklungAmt für Bebauungsplan Nr. 533 Wolbeck - Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung) Diese Begründung dient gemäß § 9 (8) Baugesetzbuch als Anlage zu dem durch den Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 533: Wolbeck – Eschstraße (zwischen Silberbrink und Ortsumgehung). Münster, den Markus Lewe Oberbürgermeister Begründung / Seite 24 von 24 Anlage
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (25)
- Eschstraße 1700
- Hofstraße 4
- Münsterstraße 10
- Telgter Straße
- Freckenhorster Straße
- Hiltruper Straße 9
- Zumbuschstraße
- Tönne-Vormann-Weg 42
- Am Borggarten
- Am Steintor 12
- Am Berler Kamp 4
- Am Angelkamp
- Zur Walbeke
- Umgehungsstraße
- Wolbecker Windmühle 2500
- Franz-von-Waldeck-Straße
- Silberbrink 1
- Am Brockhoff
- Goldbrink 400
- Juffernkamp
- Lerschmehr
- Kreuzbach
- Tiergarten
- Kupferbrink
- Werse
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Details
- Aktenzeichen
- V/0424/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37