0919/2026
Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplanentwurfes Nr. 7542/02 Arbeitstitel "Maarhäuser Weg/ Hansestraße" in Köln-Porz-Eil
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3 - Textliche Festsetzungen
22111 Zeichen
Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 1 A TEXTLICHE FESTSETZUNGEN 2026-04-30 1 Bauplanungsrechtliche Festsetzungen Gemäß § 12 Abs. 3a Satz 1 BauGB wird unter entsprechender Anwendung des § 9 Abs. 2 BauGB festgesetzt, dass im Rahmen der festgesetzten Nut- zungen nur solche Vorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. 2 Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung 2.1 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die allgemein zu- lässigen Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke nach § 8 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauNVO nicht zulässig. 2.2 Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 Abs. 3 Nrn. 1 bis 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Be- triebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, - Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke, - Vergnügungsstätten nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. 2.3 Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Einzelhandelsbe- triebe unzulässig. 3 Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung 3.1 Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die baulichen Anlagen im Ge- werbegebiet (GE) Gebäudehöhen über Normalhöhennull (NHN) als Höchst- grenze festgesetzt. Als oberer Bezugspunkt gilt die Oberkante der Attika oder, wenn keine Attika hergestellt wird, die Oberkante des Gebäudes. Anlage 3 Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 2 3.2 Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Gebäudehöhen durch untergeordnete Bauteile oder bauliche Anlagen - z.B. Kühlanlagen, Anten- nen, Kamine, Lüftungseinrichtungen, Oberlichter, Treppenhäuser und Licht- kuppeln - auf den baulich zugeordneten Dachflächen überschritten werden. Für Kühlanlagen und Treppenhäuser beträgt das höchstzulässige Maß der Überschreitung 5,00 m in der Höhe; der Flächenanteil der Überschreitungen je Dachfläche darf dabei insgesamt 15% nicht übersteigen. Für Antennen, Kamine, Lüftungseinrichtungen, Oberlichter, Lichtkuppeln etc. beträgt das höchstzulässige Maß der Überschreitung 2,00 m in der Höhe; der Flächenan- teil der Überschreitungen je Dachfläche darf dabei insgesamt 30% nicht übersteigen. 4 Bauweise Gemäß § 22 Abs. 4 BauNVO wird folgende abweichende Bauweise festge- setzt: Im Gewerbegebiet (GE) sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten. Es sind Gebäude bis zu einer Länge von 390 m zulässig. 5 Überbaubare Grundstücksfläche Die gemäß § 23 BauNVO zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen dürfen durch untergeordnete Teile von Gebäuden wie z.B. Vordächer, Fluchttrep- penhaus und Eingangsportal auf bis zu 30% der jeweiligen Fassadenlänge um bis zu 3 m überschritten werden. 6 Festsetzungen über die Flächen für Nebenanlagen und für Stellplätze mit ihren Einfahrten 6.1 Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze nur in den nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGB dafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. 6.2 Gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO können Nebenanlagen auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und außerhalb der Fläche für Technikge- bäude und Sprinkleranlage zugelassen werden. 7 Festsetzungen über die Führung von oberirdischen oder unterirdischen Versorgungsanlagen und -leitungen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB sind Telekommunikations- sowie sonstige Versorgungsleitungen unterirdisch zu führen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 3 8 Schallschutzmaßnahmen 8.1 Passive Schallschutzmaßnahmen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmen ent- sprechend des Lärmpegelbereiches V (LPB V) an den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgebli- chen Außenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 – Beuth Verlag GmbH, Berlin). Die Zuordnung zwischen den Lärmpegelbereichen und den maßgeblichen Außenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Lärmpegelbereich Maßgeblicher Außenlärmpegel L a dB I 55 II 60 III 65 IV 70 V 75 VI 80 VII > 80 a a Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-Werte Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schall- technischen Untersuchung ein niedrigerer Lärmpegelbereich oder ein niedri- gerer Außenlärmpegel an den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räu- men nachgewiesen wird. 8.2 Lärmschutzwände Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass die Lärmschutz- wände ein Schalldämmmaß von mindestens 25 dB(A) und die in der Plan- zeichnung festgesetzte Mindesthöhe haben müssen. Bezugshöhe für die An- gabe der Mindesthöhe ist dabei die Fahrbahnhöhe der angrenzenden Fahr- wege auf dem Betriebsgelände. Anforderungen an die Absorptionseigen- schaften der Schallschutzwände werden nicht gestellt. Von den zeichnerisch festgesetzten Lärmschutzwänden kann von der Lage bis zu 1,0 m abgewichen werden, wenn örtliche Anpassungen (z.B. An- Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 4 schluss an Gebäude, Übergang zu Grenzen) dies erfordern und anhand ei- ner schalltechnischen Untersuchung die Einhaltung des erforderlichen Schallschutzes nachgewiesen wird. 9 Festsetzungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonsti- gen Bepflanzungen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Plangebiet folgende Begrü- nungsmaßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten: - Innerhalb der mit P1 bezeichneten Flächen ist eine Strauchhecke gemäß Biotopcode BB1 (GH411) aus standortgerechten Sträuchern anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Vorhandene standortgerechte Gehölze sind in die Anpflanzung einzubinden. - Innerhalb der mit P2 bezeichneten Fläche ist eine Obstwiese aus mindes- tens 12 Bäumen gemäß Biotopcode HK21 (LW331) anzulegen. Die Neupflanzungen sind durch Anstrich gegen Verbiss zu schützen sowie art- und fachgerecht zu pflegen und bei Verlust zu ersetzen. - Die nicht überbauten Grundstücksflächen, die zudem nicht als Flächen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser genutzt wer- den, sind mit einer strukturreichen Mischvegetation aus Bäumen, Sträu- chern, Bodendeckern, Stauden und Rasen (HM1/PA121) zu begrünen und zu pflegen. Die Anpflanzungen sind dauerhaft art- und fachgerecht zu pfle- gen, zu erhalten, und bei Verlust zu ersetzen. - Anlagen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser sind mit einer Raseneinsaat mit regionalem Saatgut der Herkunftsregion 2 sowie zusätzlich mit Stauden, wie Seggen, Reitgräser, Thymian, Brau- nellen oder Pfeifengräser zu begrünen. - Die Dachflächen sind mit einer extensiven Dachbegrünung gemäß Biotop- code DC3 (NB6244) zu gestalten. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm zuzüglich einer Filter - und Drainschicht her- zustellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Dachterrassen und technische Aufbauten, die auf maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche zulässig sind. Photovoltaikmodule können über der Dachbegrünung instal- liert werden, jedoch ist sicherzustellen, dass mindestens 20.000 m² Dach- fläche ohne eine Überbauung mit Photovoltaikanlagen begrünt werden. - Die vorgesetzten Fassaden des Parkhauses und die Lärmschutzwände in Richtung Siedlungsbereich sind mit Ausnahme von Fenstern, Türen und Lüftungseinrichtungen sowie von Wänden, soweit diese grenzständig zu Privatgrundstücken errichtet werden, als Fassadenbegrünung mit Kletter- pflanzen mit Bodenanschluss je laufendem Meter Wand bei Selbstklim- mern bzw. mit einer Kletterpflanze je 2 laufenden Metern Wand bei Rank- und Schlingpflanzen zu gestalten. Bei Rank- und Schlingpflanzen ist eine Kletterhilfe vorzusehen. Zur Erläuterung der vorgenannten Kürzel – siehe Hinweis Nr. 11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 5 10 Festsetzungen über Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen: - Innerhalb der festgesetzten Flächen mit Bindungen für „Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan- zungen“ sind die vorhandenen Bäume und Sträucher dauerhaft zu er- halten. Bei Ausfall von einzelnen Bäumen sind entsprechen de Ersatz- pflanzungen gemäß Biotopcode BF31 (GH741) vorzunehmen. Zur Erläuterung der vorgenannten Kürzel – siehe Hinweis Nr. 11. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 6 B GESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN 1 Dachform / Dachneigung / Firstrichtung / Dachaufbauten Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind ausschließlich Flachdächer zulässig. Dächer mit einer Neigung bis maximal 5 Grad gelten als Flachdä- cher. 2 Einfriedungen Entlang der Grundstücksgrenze sowie im Bereich der festgesetzten Flächen für das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind Einfriedungen entlang den Grundstücksgrenzen nur in Form von Stahl- gitter-, Stabgitter- oder Maschendrahtzäunen o. ä. zulässig. 3 Werbeanlagen a) Werbeanlagen mit im Tagesverlauf wechselnden oder mit bewegten Sichtflächen sowie akustisch unterstützte beziehungsweise ausschließlich akustische Werbeanlagen sind nicht zulässig. b) Werbeanlagen, die unter der Verwendung der Leuchtdioden (LED)- Technik oder selbstleuchtend hergestellt werden, sind nicht zulässig. Werbe- anlagen dürfen nur hinterleuchtet sein. c) Unabhängig davon sind Hinweistafeln und -schilder für die Mitarbeiten- den und Zuliefernden zulässig. 4. Stellplatzbegrünung (LKW-Fläche) Innerhalb der festgesetzten Stellplatzfläche sind mindestens sechs hoch- stämmige, großkronige Laubbäume BF 31 (GH 741) bzw. BF 41 (GH 742) zu pflanzen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 7 C NACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN 1 Wasserschutz Die auf der Grundlage des § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Ver- ordnung festgesetzte Wasserschutzzone III B der Wasserwerke Köln- West- hoven und Erker Mühle. 2 Natur- und Landschaftsschutz Das gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzte Land- schaftsschutzgebiet LSG 22 "Königsforst und vorgelagerte Freiräume" mit dem Entwicklungsziel 1 (Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft). Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 8 D HINWEISE 1 Artenschutz Laut Artenschutzprüfung des Kölner Büros für Faunistik, Dezember 2023, Ar- tenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 75419/03, ergeben sich keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Bun- desnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. keine vorgezogenen Ausgleichs- maßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG, wenn die folgenden Vermeidungs- maßnahmen umgesetzt werden: a) Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30. September eines jeden Jahres verboten, Bäume, Hecken, Gebü- sche und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Be- seitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Sollte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September die Beseitigung o. g. Vegetationsstrukturen zwingend erforderlich sein und eine Legalaus- nahme gemäß § 39 Abs. 5 Satz 2 zutreffen, so ist eine ökologische Bau- begleitung (ÖBB) hinzuzuziehen. Die ÖBB muss sicherstellen, dass die Beseitigung der o. g. Vegetationsstrukturen keine Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auslöst. Diesbezüglich muss die ÖBB die zu beseiti- genden Vegetationsstrukturen frühestens zwei Tage vor Beginn der Ar- beiten auf Besatz durch besonders geschützte Arten untersuchen. Erst nach erfolgtem Negativnachweis und Freigabe durch die ÖBB darf mit den Arbeiten begonnen werden. Die Ergebnisse der ÖBB sind zu proto- kollieren. Das Protokoll ist der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln unaufgefordert vorzulegen. b) Transparente und/ oder spiegelnde Baustoffe der Außenfassade sind so zu gestalten und/ oder mit Vogelschutzmarkierungen zu versehen, dass sie für Vögel als Hindernis erkennbar sind. Vollumfängliche Sicherungspflicht (Vollbemusterung) bei: • Eckverglasungen (Glaselemente, die über eine Gebäudeecke führen), transparente Absturzsicherungen (z. B. Glasgeländer), transparente Ver- bindungsgänge Diese Glaselemente sind vollumfänglich gegen Vogelschlag zu sichern. Partielle Sicherungspflicht (Teilbemusterung) bei: • Glaselemente, die größer als 5 m² sind • Bodentiefe Fenster (Fenster, deren Unterkante sich weniger 0,90 m über dem begehbaren Boden befindet) Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 9 • Fensterbänder oder Fensterreihen (zusammenhängende Verglasungs- flächen) Diese Glaselemente sind dahingehend zu sichern, dass der verbleibende ungeschützte Bereich die Größe von 5 m² nicht überschreitet. Beispiels- weise können bodentiefe Fenster im unteren, nicht sichtbaren Bereich er- kennbar gemacht werden. Technische Anforderungen: • Zulässig sind nur Sicherungsmaßnahmen (Muster/Markierungen), die nach dem Stand der Wissenschaft eine Anflugwahrscheinlichkeit von un- ter 10 % aufweisen • Die Markierungen sind von außen auf die Glaselemente aufzubringen oder es sind gleichwertige, positiv getestete Produkte auf anderen Glas- ebenen zu verwenden. • Der Außenreflexionsgrad der verwendeten Verglasung darf maximal 8 % (bzw. maximal 15 % bei Isolierverglasung) betragen. c) Zur Minimierung von negativen Auswirkungen auf nachtaktive Tiere (ins- besondere Insekten, Fledermäuse) sind permanent angebrachte Außen- leuchten ausschließlich zur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen und der sonstigen Sicherung von Grundstücken einschließlich deren Gebäuden zulässig. Insofern sind bei der Beleuchtung des Gelän- des Leuchtmittel mit möglichst geringen Strahlungsanteilen im ultraviolet- ten Bereich (maximal UV-Licht-Anteil 0,02 %) maximal 2.700 bis 3.000 Kelvin Farbtemperatur zulässig. Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschir- men und dürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad C nicht über- schreiten. Die Lichtquellen sollten weder über die Horizontale hinaus nach oben hin noch zur Seite [– insbesondere nicht auf etwaige angren- zende Gehölze und Biotope –] abstrahlen. Dunkelräume sind zu erhalten. Dazu sind Lampen insgesamt möglichst niedrig aufzustellen. Die Beleuchtungsdauer und Beleuchtungsintensität sind auf das notwen- dige Maß zu begrenzen (smarte Beleuchtungssteuerung wie Nachtabsen- kung bzw. Einsatz von Bewegungsmeldern). d) Zu erhaltende Bäume und Gehölze sind während der Bauzeit durch Bau- zäune und Maßnahmen zum Wurzelschutz zu sichern. Hierbei sind insbe- sondere im Bereich geschützter Bäume die DIN 18920 „Schutz von Bäu- men, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen“, die R SBB „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnah- men“ sowie die „ZTV-Baumpflege“ (FLL 2017) und die Baumschutzsat- zung der Stadt Köln zu berücksichtigen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 10 2 Baumschutz a) Es gilt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebau- ungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom 18. Juli 2023 (Amtsblatt Nr. 54 vom 02.August 2023). b) Gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Be- bauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom 18. Juli 2023 (Amtsblatt Nr. 54 vom 02.August 2023) sind Ersatz- pflanzungen bzw. Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällende Bäume zu leisten, soweit diese Bäume nicht bereits im Bebauungsplanverfahren bei der Bewertung und Bilanzie- rung nach der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGB berücksichtigt wurden. 3 Bauschutzbereiche Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn. 4 Bodenschutz Die Vorschriften der §§ 6 - 8 der Bundesbodenschutz-Verordnung (BBodSchV) sind zu beachten. 5 Denkmalschutz Werden bei Bodeneingriffen archäologische Bodenfunde entdeckt, ist dies gemäß §§ 16 und 17 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) unverzüglich dem Römisch-Germanischen Museum/Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln (RGM), Tel. 0221/221-22304, Fax 0221/221-24030, anzuzeigen und die Bodenfunde sind dem RGM vorrüber- gehend zu überlassen. Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungs- stätte sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige in unveränder- tem Zustand zu belassen. 6 DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende Regelwerke DIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke sind jeweils in der bei Er- lass dieser Satzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06. E 05, Stadthaus Deutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, wäh- rend der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 11 7 Externe Ausgleichsmaßnahmen Der Ausgleich des verbleibenden Kompensationsdefizits erfolgt über externe Ausgleichsflächen im Kölner Stadtgebiet Die Sicherung der Herstellung und Kostentragung durch die Vorhabenträgerin wird im Durchführungsvertrag zum VEP geregelt: a) Köln-Rondorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 66389- 03 „Rondorf Nordwest“, Gemarkung „Rondorf-Land“, Flur 7, Flurstück 463 teilweise. Hier stehen 150.823 BWP auf 12.596 m² zur Verfügung. Die Maßnahme umfasst die Anlage einer extensiven Glatthaferwiese (LW41111 / EA1) mit zweischüriger Mahd bzw. dreischüriger Mahd in den ersten 5 Jahren und einer extensiven Weide (LW421111 / EB11), die mit Rindern oder Schafen beweidet wird. b) Städtische Maßnahme „Brück“, Gemarkung Langenbrück, Flur 74, Flur- stück 758 (tlw.). Auf 7.552 m² der Maßnahmenfläche stehen 67.970 BWP zur Verfügung. Die Maßnahme umfasst die Herstellung einer extensiven Fettwiese (Grünland, LW41112 / EA31) mit 2-schüriger Mahd. 8 Kampfmittelbeseitigungsdienst Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern / Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahme von Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40 (allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter der Benennung der Bebauungsplan-Nummer einzuschalten. Die An- frage kann per E-Mail an kampfmittel@stadt-koeln.de erfolgen. 9 Rechtsfolgen Innerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des Preußischen Fluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW, des Bundes- baugesetzes oder des Baugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außer Kraft. 10 Rechtsgrundlagen a) Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). b) Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Novem- ber 2017 (BGBl. I S. 3786). c) Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 58). e) Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbau- ordnung 2018 - (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421). f) Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung Vorhabenbezogener Bebauungsplan-Entwurf Nummer 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln-Porz-Eil 12 11 Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen Die verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf die Anlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostener- stattungsbeträgen gemäß §§ 135a bis 135c BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt Köln Nr. 1 vom 04. Januar 2012). In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzeln allgemein gültige Qualitätsmaßstäbe für Begrü- nungsmaßnahmen der Stadt Köln formuliert. 12 Starkregenereignis Im Plangebiet liegt bei einem Starkregenereignis gemäß der „Starkregen Ge- fahrenkarte“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) eine Überflutungs- gefährdung vor. Baumaßnahmen im Plangebiet sind vor deren Ausführung mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln abzustimmen. 13 Versickerung von Niederschlagswasser Gemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern. Bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehörde bei der Stadt Köln einzuschalten. Die Niederschlagsentwässerung im gesamten Plangebiet soll durch Versi- ckerung erfolgen. Hierzu bedarf es einer Befreiung von dem nach der Was- serschutzgebietsverordnung bestimmten Verbot der Versickerung von Nie- derschlagswasser. Zuständig sind die Untere Wasserbehörde und die Was- serwerke Köln- Westhoven und Erker Mühle. 14 Lärmimmissionen Das Plangebiet ist durch Lärmimmissionen des Straßen- und Schienenver- kehrs vorbelastet. 15 Erschütterungen Das Plangebiet ist durch Erschütterungen des Schienenverkehrs vorbelastet.
Anlage 1 - Geltungsbereich
424 Zeichen
Maarhäuser Weg Hansestraße Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000 N Stadtplanungsamt Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 7542/02 Maarhäuser Weg / Hansestraße in Köln - Porz - Eil 0 10050 200 300 Meter
Anlage 5 - Vorhaben- und Erschließungsplanentwurf 7542/02 Blatt 2
5632 Zeichen
Gemarkung Eil Flur 5 Gemarkung Eil 79 593 47 591 615 606 70 616 592 602 72 597 559 600 618 604 601 589 588 605 83 595 599 1464 594 598 538 586 74 587 77 81 386 223 218 274 114 421 215 245 123 472 433 500 352 244 217 475 489 420 488 491 485 31 483 422 479 188 367 432 326 180 205 198 257 115 284 226 248 382 361 181 122 220 247 464 125 196 415 499 346 261 262 210 263 410 258 498 285 178 221 470 182 465 323 276 187 345 453 146 224 414 260 481 197 418 471 477 354 417 350 212 497 246 227 255 186 259 116 351 184 467 357 484 468 185 208 490 493 264 478 360 327 265 44 214 286 416 487 495 209 349 343 455 272 155 211 191 344 322 342 353 213 359 162 202 201 496 256 412 474 225 177 194 216 473 275 492 348 249 254 642 641 506 505 655 656 657 658 512 Gemarkung Heumar Flur 6 HansestraßeHansestraße FII SI FI FII PI FI FI FI FI FI FI F Landw. Betriebsfläche I F V F I F I F I F I P IV P II W III F I F Silos A59 I F II S II F II F II S I S I F I S II S I F I F Halle I F I F I F II F I S I F I F I S I F I F F I F III S V F I S I F III F I F I F I S F I F I F 50.88 I F II F Halle I F I S II F V F V F I S II F I F I F I F II F II S II S I F I F I F II F I F I F V F III S I F I F I F I F I SHalle I F I F III F I F I F I F III F I F I F I F II S II F I F IV F I F F I F I F I F II P I F I F I F I F I S II F I F Halle II F S I F I S F I Halle I F I W I F II F II S I F I S I F II F I F I F I FHalle I S I F I F II F III SI F I F I F II F III F I F IIF I P II F S II F 51.26 49.70 I F IP II F I S I I F I F 51.55 49.79 I F III S I F I F I F I F IF I F II F S IF I F I F IIF 51.66 2 52 50 55 1 31-35 29 17 18 17 36 50.94 24 42 34 7 13 9 21 19 49 18 43-45 22 3 12 19 10 6 27 37 29 14 13 22 33-35 15 11 39 38 18 51-53 26 27 39 31 34 a 7 44 11 20 1 41 15 4 43 30 32 25 19 45 5 37 16 28 25 9 8 40 1 a 45 a 50.84 51.14 50.38 50.85 50.52 50.40 50.54 (1) 50.71 50.63 50.79 50.79 50.76 51.18 51.43 51.11 51.52 51.68 51.56 47.79 51.80 50.24 51.07 51.17 51.06 50.90 51.11 50.87 110 KV 110 kV 110 KV 110 kV 220 kV 220 kV Bahntrasse 48.19 48.92 50.01 50.71 51.48 51.62 51.30 51.54 51.37 50.31 51.12 51.32 49.53 50.61 50.87 51.26 51.31 50.75 50.62 50.73 50.88 50.78 50.71 50.56 50.70 50.55 50.90 51.45 51.45 51.19 FuggerstraßeRudolf-Diesel-StraßeTheodor-Heuss-StraßeL358 L358 Maarhäuser WegL99 Ferdinand-Porsche-StraßeHansestraße Theodor-Heuss-StraßeMaarhäuser WegL99 12345678910111213141516171819202122232425 IFC_UUIDinstanceID 1234567891011121314151617181920212223 IFC_UUIDinstanceID LIDLLogistikzentrumHochregallagerParkhaus LKW-StellplätzeEin- und Ausfahrt LKW Ein- und AusfahrtParkhausLSW LSWLSW Ein-undAusfahrt im NotfallAußenfläche Recycling VerwaltungTechnikbühneGefahrenstoffraumFahrer-Lounge AA BBCCDD Grenze des räumlichen Geltungs-bereiches des BebauungsplanesPlanungGeltungsbereich des Vorhaben-und Erschließungsplanes 0100200 Meter 7542/02Maßstab 1:2 000"Maarhäuser Weg / Hansestraße"in Köln-Porz-EilBlatt 2 von 2VorhabenbezogenerBebauungsplan Entwurfund Vorhaben- undErschließungsplan EntwurfPflasterflächeExtensive Dachbegrünung mitPhotovoltaikBetonflächeAsphaltflächeRegenrückhaltebeckenSprinklergebäudeNotstrom (Technikgebäude)Extensive DachbegrünungLärmschutzwandBaum BestandBaum Neu, Pflanzkategorie gem.FällgenemigungGrünfläche Rudolf-Diesel-StraßeTheodor-Heuss-Straße Maarhäuser WegHansestraße LichtkuppelDachterrasseFassadenbegrünungEin- und AusfahrtsbereichLSWSchnittlinie Stand: 05.05.2026-Veröffentlichung-I,IIIS,W BahngleiseBordsteintopografische BegrenzungFlurstücksgrenzeFlurgrenzeDachformZahl der Vollgeschossevorhandene GebäudeBaumDurchfahrtBestand 46.71GemarkungsgrenzeZeichenerklärungEs wird bescheinigt, dass diesePlanunterlage den Bestimmungen des§ 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht.(Stand 30.11.2023)Vermessungsbüro RLSHajo Lühring - Jürgen SonntagWestfeldgasse 3, 51143 Kölnöffentlich bestellter VermessungsingenieurKöln, denDer Stadtentwicklungsausschuss hat diePlanaufstellung am __.__._____ nach§ 12 Abs. 2 BauGB beschlossen.Der Beschluss wurde am __.__._____ortsüblich bekannt gemacht.Der Planentwurf ist in der Zeitvom __.__._____ bis __.__._____nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründungveröffentlicht worden.Der Rat hat diesen vorhabenbezogenenBebauungsplan in seiner Sitzungam __.__._____ nach § 10 Abs. 1 BauGBals Satzung mit Begründung nach § 9 Abs.8 BauGB beschlossen.Für den PlanentwurfVorhabenträger/inKöln, denFür den PlanentwurfStadtplanungsamtDie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligunghat in der Zeitvom __.__._____ bis __.__._____nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.Die örtsübliche Bekanntmachung über denBeschluss des vorhabenbezogenenBebauungsplanes durch den Rat einschließlichdes Hinweises nach§ 10 Abs. 3 BauGB ist am__.__._____ erfolgt.AmtsleiterinKöln, denOberbürgermeisterKöln, denDATUM DER BEKANNTMACHUNGSANORDNUNGgez. BurmesterOberbürgermeisterOberbürgermeisterDer OberbürgermeisterStadtplanungsamtIm AuftragFunktionKöln, denKöln, denKöln, den OK Attika +20,00OK Attika +11,67 OK Attika +11,67OK Attika +20,00 OK Attika +11,73OK Attika +20,00OK Attika +20,00OK Attika +14,81OK Attika +11,92OK Attika +20,75 OK ±0,00OK Attika +11,89OK Attika +8,79OK FFB ±0,00OK Attika +13,53 OK BW im First +20,39OK ±0,00OK First +19,89OK Attika +11,73OK Attika +14,81OK FFB ±0,00OK Attika +19,34OK Attika +19,34 OK FFB ±0,00OK Attika +19,34OK First +19,89OK Attika +14,81OK Attika +11,73OK Attika +19,34OK FFB ±0,00OK Attika +19,34OK Attika +11,92OK FFB ±0,00OK First +19,97OK Attika +19,34OK Attika +11,73N Ansicht HansestraßeAnsicht BahntrasseAnsicht Theodor-Heuss-Straße / LKW Wartebereich M. 1:500 Schnitt A-A TegohalleSchnitt B-B FrischeSchnitt C-CSchnitt D-DM. 1:500M. 1:500M. 1:500M. 1:500M. 1:500M. 1:500
Anlage 2 - Begründung mit Umweltbericht
266707 Zeichen
- 1 | 79 - ANLAGE 2 Begründung nach § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 2a Baugesetzbuch (BauGB) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf Nr. 7542/02 Arbeitstitel: „Maarhäuser Weg / Hansestraße“ in Köln-Porz-Eil 1. Anlass und Ziel der Planung 1.1. Anlass der Planung Ein bundesweit tätiges Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen plant am Standort Köln- Porz-Eil die Errichtung eines Logistikzentrums. Das geplante Logistikzentrum nimmt die Funktion eines regionalen Verwaltungssitzes (sogenannte Regionalgesellschaft) ein, der in- nerhalb des Unternehmens folgende Funktionen erfüllt: • Warenlagerung, -bereitstellung und -auslieferung • Filialbelieferung von circa 80-100 Discountmärkten im Großraum Köln • Filial-, Mitarbeitenden- und Geschäftsverwaltung • Filialexpansion und -steuerung • Controlling • Waren- und Aktionsgeschäft • Abfalllagerung und -recycling • Filialretouren. Derzeit gibt es deutschlandweit 39 Regionalgesellschaften. Zukünftig sollen im Logistikzent- rum in Porz mindestens 250 bis 300 Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigt werden. 1.2 Ziel der Planung Das Plangebiet liegt mit einem 65 m tiefen Streifen parallel zur Hansestraße im Geltungsbe- reich des Bebauungsplans Nummer 74420/03 mit dem Arbeitstitel „Industriegebiet Grem- berghoven“ und größtenteils im Außenbereich. Geplant ist, einen vorhabenbezogenen B e- bauungsplan gemäß § 12 BauGB im Regelverfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen, in dem ein Logistikzentrum mit angeglieder- tem Verwaltungs-/Bürotrakt sowie Stellflächen für Pkw und Lkw sowie Nebenanlagen zuläs- sig ist. 2. Verfahren Mit Schreiben vom 07.10.2021 hat die Firma Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG ei- nen Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Be- bauungsplans gemäß § 12 Absatz 2 BauGB gestellt. Auf der Grundlage einer ersten Kon- zeptplanung wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Ab- satz 1 BauGB) sowie der Dienststellen in der Zeit vom 19.09. bis 28.10.2022 durchgeführt. Die Einleitung des Verfahrens wurde im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 31.08.2023 beschlossen. Im Einleitungsbeschluss wurden durch den StEA folgende Vorgaben getroffen: • Neben der Photovoltaik-Anlage soll auch eine extensive Dachbegrünung erfolgen. Dabei soll beides miteinander kombiniert werden und sich über die gesamten Dach- flächen erstrecken. • Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass diese so ortsnah wie möglich erfolgen und ökologisch sinnvoll sind. • Sowohl bei den Ausgleichsmaßnahmen als auch bei den Anpflanzungen auf dem Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 2 | 79 - Gelände selbst ist darauf zu achten, dass die Vorgaben aus dem Projekt „essbare Stadt“ (70 % essbar für Mensch und/oder Tier) berücksichtigt werden. • Anlage einer Obstbaumwiese und/oder artenreichen Wiese auf dem Grundstück selbst. • Nisthilfen (Vögel. Fledermäuse, Insekten), Unterschlüpfe (Insekten, Amphibien, Repti- lien) und Aufenthaltshilfen (Kleinwirbler) sind unter Berücksichtigung lebensmittel- und brandschutzrechtlicher Vorgaben zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln vorzusehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte per Aushang im Bezirksrathaus vom 08.02. bis 23.02.2024. Es gingen 6 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein, die keine Pla- nungsänderung erforderlich machten. Ein Vorgabenbeschluss war nicht erforderlich. Das Ver- fahren wurde gleichwohl im Gestaltungsbeirat behandel t, zuletzt am 24.09.2024 . Einzelne Empfehlungen, wie die Fassadengestaltung oder ein Nachhaltigkeitskonzept, werden im Rah- men des Durchführungsvertrages geregelt bzw. von der Vorhabenträgerin noch ausgearbei- tet, haben jedoch keine Relevanz für den Planentwurf. Vom 22.01. bis 24.02.2025 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli- cher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Daraufhin ergab sich eine redaktio- nelle Anpassung der Stadtteilbe nennung im Arbeitstitel von „Köln- Porz-Gremberghoven“ zu „Köln-Porz-Eil“ . Inhaltliche Änderungen ergaben sich keine für das Planverfahren. Im Vorfeld der nun anstehenden Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB ergaben sich vorhabenträgerseitig wenige Änderungen in der inneren Gebäudestruktur, wodurch sich der Eingangsbereich ins Gebäude einige Meter nach Süden verschoben hat und die Ansichten auf dem Vorhaben- und Erschließungsplanentwurf ausgetauscht wurden. Weitere Auswirkun- gen haben diese Änderungen nicht. Zudem wurden für den naturschutzrechtlichen Eingriff zwei Ausgleichsflächen identifiziert und auf der Planzeichnung sowie unter den textlichen Festsetzungen ergänzt. 3. Erläuterungen zum Plangebiet 3.1 Lage im Stadtgebiet/ Abgrenzung des Plangebietes Das Plangebiet liegt im Stadtteil Porz-Eil im Südosten von Köln und umfasst die gesamte Flä- che des Flurstücks 656, Flur 5, Gemarkung Heumar in einer Größe von circa 13 ha. Das Plan- gebiet liegt südlich der Straße Maarhäuser Weg, westlich der Bahntrasse der Deutschen Bahn, nördlich der Theodor-Heuss-Straße und nordöstlich der Hansestraße. 3.2 Bestandssituation/ vorhandene Struktur Das Plangebiet wird derzeit vollständig landwirtschaftlich genutzt. Sowohl paral lel zur Bahntrasse als auch entlang der Hansestraße befindet sich eine Baumreihe. Nördlich des Maarhäuser Wegs existiert bereits ein Logistikzentrum (Vorhabenbezogener Be- bauungsplan (VEP) Nummer 75420/05 „Hansestraße“) . Südlich der Hansestraße grenzen klassische Gewerbegebiete sowie vereinzelte Wohngebäude an. Jenseits der Bahngleise im Nordosten liegen weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 3 | 79 - 3.3 Erschließung Die äußere n öffentlichen Erschließungsstraßen sind der Maarhäuser Weg und die Han- sestraße sowie die Theodor-Heuss-Straße. Das Grundstück ist damit gut an das örtliche und überörtliche Verkehrsnetz angebunden. In rund 300 m Entfernung verläuft die Bundesautob- ahn (A) 59 südlich des Plangebiets. Das Gebiet liegt im Nahbereich der Anschlussstelle Köln - Gremberghoven zur Autobahn A 559 und der Anschlussstelle Köln - Rath zur A 59 (in Rich- tung A 3). Über die Hansestraße und Theodor-Heuss-Straße besteht eine schnelle Anbindung an die angrenzenden Porzer Ortsteile (z.B. Eil, Porz-Zentrum). Das Plangebiet ist zudem über die Haltestelle „ Fuggerstraße“ der Buslinie 154 sowie die Haltestelle „Maarhäuser Weg“ der Buslinien 151 und 154, die unmittelbar am Plangebiet liegt, an das Busnetz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) angeschlossen. Mit der Bus- linie 154 ist d ie Haltestelle der Deutschen Bahn "Porz-Steinstraße" sowie die gleichnamige Haltestelle der Stadtbahnlinie zu erreichen. Hier verkehrt die S -Bahn-Linie S12 in Richtung Köln-Zentrum und Troisdorf sowie die Stadtbahnlinie 7 in Richtung Köln- Zentrum und Zün- dorf. Die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn) ist vor dem Hintergrund der städtischen Randlage des Standorts als gut zu bewerten. Trotzdem ist nur mit einer durchschnittlichen ÖPNV-Nutzung zu rechnen, da zum Erreichen des Standorts mit öffentli- chen Verkehrsmitteln in vielen Fällen mehrere Umstiege notwendig sind. Die wahrscheinlich nicht zufriedenstellende ÖPNV -Nutzung hat raumstrukturelle Gründe und ist nicht auf ein unzureichendes ÖPNV-Angebot vor Ort zurückzuführen 3.4 Naturraum und Klima 3.4.1 Baumbestand Entlang der Hansestraße besteht eine Baumreihe aus Spitzahorn und einigen Winterlinden. Zudem entstand aufgrund der textlichen Festsetzung VI des Bebauungsplans Nummer 74420/03 circa 65 m von der Hansestraße entfernt entlang der Bahntrasse eine circa 10 m breite Fläche mit Bäumen und Sträuchern. Auf Kapitel 7.5.2 „Pflanzen“ im Umweltbericht wird verwiesen. 3.4.2 Boden Im Plangebiet sind Parabraunerden und Braunerden aus sandigen Lehmen ausgeprägt. Der fachgerechte Umgang mit Aushub und Verwertung von Mutterboden ist im § 202 BauGB ge- regelt. Bei Entwicklung des Plangebietes wird es zu erheblichen Beeinträchtigungen der natürlichen Bodenfunktionen kommen. Die Belange des Bodenschutzes werden im Rahmen des Land- schaftspflegerischen Fachbeitrags zum Bebauungsplan berücksichtigt. Auf Kapitel 7.5. 4.1 „Boden“ im Umweltbericht wird verwiesen. 3.4.3 Klima Als ackerbaulich genutzte Freiflächen sind im Plangebiet nahezu flächendeckend klimaökolo- gisch wirksame Flächen zur Kaltluftproduktion vorhanden. Ohne einen bedeutsamen Sied- lungsbezug kommt der klimatischen Ausgleichsfunktion in der Fläche nur eine allgemeine Be- deutung zu. Angesichts der Ausw eisung in der Planungshinweiskarte Hitze des Hitzeportals Köln als klimatischer Puffer zwischen Siedlungsbereichen und Freiflächen hat die Fläche im Stadtgebiet dennoch eine gewisse Bedeutung für stadtklimatische Zusammenhänge. Die Um- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 4 | 79 - setzung der Planung bedingt eine großflächige Bebauung und Versiegelung von bisher klima- tisch wirksamen Freiflächen im Übergang zum Siedlungsbereich. Auf Kapitel 7.5.7 „Klima“ im Umweltbericht wird verwiesen. 3.4.4 Starkregen Gemäß Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe staut sich in Teilen des Plangebietes bei einem 100-jährlichen Starkregenereignis Wasser ein. Die Einstauhöhen sind dabei als mäßig beschrieben. Auf Kapitel 7.5. 5.3 „Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregen“ im Umweltbericht wird verwiesen. 3.5 Alternativstandorte Große Gewerbeflächen, die für ein Logistikzentrum erforderlich sind, wurden andernorts nicht gefunden. Für das Unternehmen bietet der rechtsrheinische Standort die Möglichkeit, die (Filial)-Belieferung via Porz ausschließlich rechtsrheinisch zu betreiben. Linksrheinisch gibt es dafür das Zentrallager Kerpen, das ebenso wie das Lager in Leverkusen an der Kapazi- tätsgrenze ist. Alternative Standorte im rechtsrheinischen Köln wurden geprüft, aber aufgrund mangelnder Flächengröße verworfen. Die Flächenverfügbarkeit stellte somit ein limitierendes Kriterium bei der Standortsuche dar. Auf Kapitel 7.5.23 „In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen)“ im Umweltbericht wird verwiesen. 4. Planungsvorgaben 4.1 Regionalplan Im gültigen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Köln, ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans teilweise als „Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen- GIB“ und teilweise als „Allgemeine Freiraum - und Agrarbereiche“ mit der Über- lagerung „Regionale Grünzüge“ dargestellt. Mit Neuaufstellung des Regionalplans ist das Plangebiet als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung (GIB) festgelegt worden. Der neue Regionalplan für den gesamten Re- gierungsbezirk Köln wurde vom Regionalrat in seiner Sitzung am 11.07.2025 beschlossen (Feststellungsbeschluss) und ist am 29.10.2025 in Kraft getreten. 4.2 Flächennutzungsplan (FNP) Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln ist das Plangebiet als Gewerbegebiet (GE) darge- stellt. Für die Errichtung eines Logistikzentrums soll im Bebauungsplan ein Gewerbegebiet festgesetzt werden, demnach kann der Bebauungsplan gemäß § 8 BauGB aus dem Flä- chennutzungsplan entwickelt werden. 4.3 Landschaftsplan (LP) Der Landschaftsplan der Stadt Köln enthält für das Plangebiet Darstellungen. Das Plangebiet liegt überwiegend innerhalb des festgesetzten Landschaftsschutzgebietes (LSG) 22 " Land- schaftsraum Gut Leidenhausen und Freiraum um Brück" mit dem Entwicklungsziel 1 (Erhal- tung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft). Bei der Aufstellung, Änderung und Ergänzung eines Flächennutzungsplans im Geltungsbe- reich eines Landschaftsplans treten widersprechende Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplans mit dem Inkrafttreten des aus dem Flächennutzungsplan entwickelten Be- bauungsplans außer Kraft, da der Träger der Landschaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht widersprochen hat. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 5 | 79 - 4.4 Berücksichtigung von Fachplanungen (Planfeststellung) Das Plangebiet liegt in der Wasserschutzzone III B der Wasserwerke Westhoven und Erker Mühle. Bei der weiteren Planung sind die Vorschriften der jeweiligen Wasserschutzzonen- verordnungen zu berücksichtigen. Das Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Flughafens Köln-Bonn und im Schutzbereich des Köln-Bonn-Radars. Das gesamte Plangebiet liegt in der Nachtschutzzone des Köln-Bon- ner Flughafens. Das Plangebiet liegt zudem gemäß Fluglärmschutzverordnung im Lärm- schutzbereich der Tagschutzzone 2 und im Anlagenschutzbereich "Bauwerke"/"Windkraft" gemäß § 18a Luftverkehrsgesetz (LuftVG). 4.5 Bebauungsplan Für einen Teilbereich des Plangebiets entlang der Hansestraße besteht der rechtsverbindli- che Bebauungsplan Nummer 74420/03 von 1992. In einem 65 m tiefen Streifen parallel zur Hansestraße setzt der Bebauungsplan ein Gewerbegebiet – GE fest. Dieser Streifen ist in einen GE 1 und GE 2 gegliedert. Innerhalb des GE 2 sind Gewerbebetriebe, Lagerhäuser und öffentliche Betriebe, die das Wohnen nicht wesentlich stören zulässig. Innerhalb des GE 1 und GE 2 sind Einzelhandelsbetriebe, Vergnügungsstätten, Betriebe des Beherber- gungsgewerbes sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke ausgeschlossen. Zur freien Landschaft ist ein 10 m breiter Streifen mit Flächen zum Anpflan- zen von Bäumen und Sträuchern festgesetzt. 4.6 Städtebauliche Entwicklungskonzepte / Planungen Für das Plangebiet gelten die Leitlinien zum Klimaschutz in der Umsetzung nicht-städtischer Neubauvorhaben in Köln (KKL) vom 24.03.2022. Mit den Leitlinien wird ein Baustein aus dem Klimaschutzmaßnahmenprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ (Ratsbeschluss 2019) um- gesetzt. Sie greifen das Bekenntnis zum klimaneutralen Köln (Ratsbeschluss 2019 zum Kli- manotstand und 2021 zur Klimaneutralität bis 2035) auf und zielen darauf ab, den Klima- schutz in der Umsetzung von nicht -städtischen Neubauvorhaben künftig verbindlich zu be- rücksichtigen. Am 24.11.2022 erfolgte die Zustimmung zur Anwendung der Klimaschutzleitlinie durch die Vorhabenträgerin. Das Konzept Essbare Stadt (Beschluss des Ausschusses Klima, Umwelt und Grün 11/2019) sieht vor, in der Stadt Köln vermehrt Pflanzen anzubauen, die essbare Früchte tragen. Die Umsetzung erfolgt in der Ausführungsplanung zu den geplanten Grünflächen. Dem Strategiekonzept Wasserwirtschaftliche Klimafolgenanpassung wird durch die Umset- zung der Entwässerungsplanung mit Starkregenvorsorge Rechnung getragen. 4.7 Denkmalschutz Baudenkmäler sind weder im Plangebiet noch im Umfeld des Plangebietes vorhanden. 4.8 Kooperatives Baulandmodell Das Kooperative Baulandmodell kommt nicht zur Anwendung, da kein Wohnungsbau geplant ist. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 6 | 79 - 5. Begründung der Planinhalte 5.1 Städtebauliches Konzept Das geplante Gebäude des Logistikzentrums nimmt einen Großteil des Plangebietes ( circa 130.000 m²) ein (Bruttogrundfläche: circa 48.000 m²). Das Hauptgebäude wird mit einer ab- gestuften Bauhöhe geplant. Die geplante maximale Gesamthöhe des Gebäudes beträgt im Bereich des Hauptlagers circa 22,50 m exklusive Dachaufbauten. Auf diesem Teil des Ge- bäudes werden technische Aufbauten wie Kühlanlage, Verdampfer, Treppenhaus (maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche) errichtet. Die restlichen Flächen des Lagerdachs werden mit Photovoltaik-Anlagen und Dachbegrünung geplant. Die verkehrliche Erschließung für die Lkw-Anlieferung und die Pkw der Mitarbeitenden erfolgt getrennt über die Hansestraße. Eine ergänzende Zufahrt ausschließlich für die Feuerwehr und Rettungswagen ist über den Maarhäuser Weg geplant . Die Stellplätze der Mitarbeiten- den (mindestens 200 Stellplätze) sowie Fahrradabstellmöglichkeiten in ausreichender Zahl sollen in einem Parkhaus untergebracht werden. Ein Technikgebäude und Sprinklertank sind südlich der P kw-Zufahrt vorgesehen. Im Gebäude befinden sich Nebenanlagen wi e Not- stromaggregat und Sprinklertankpumpe. Der Sprinklert ank ist mit c irca 9 - 10 m Höhe ge- plant. Zusätzlich wird es neben einem Pförtnergebäude auch ein Gebäude für Lkw-Fahrer als Aufenthaltsbereich inklusive sanitären Einrichtungen und Versorgungsmöglichkeiten wie Snack- und Kaffeeautomaten geben. Eine Versiegelung der Grundstücksfläche wird - wie für gewerbliche Nutzungen üblich - zu rund 80% geplant. Als Abschirmung des durch den Betrieb des Logistikzentrums entstehenden Lärms ge gen- über den Immissionsorten an der Heumarer Straße (südlich des Plangebietes) werden im Plangebiet parallel zur Hansestraße begrünte Lärmschutzwände vorgesehen. 5.2 Funktionales Konzept Folgende Funktionen und Abläufe liegen dem Planungskonzept zugrunde: Arbeitsabläufe: • Anlieferung, Lagerung und Kommissionierung von Waren des täglichen Bedarfs. • Die Entladung der Lieferfahrzeuge erfolgt nach Aufforderung am vorgegebenen La- detor. Hierzu rangieren die Lkw an das entsprechende Tor. Sämtliche Entladevor- gänge finden unmittelbar in das Lager statt. Alle Tore werden mit Torabdichtungen ausgestattet, so dass die im Inneren entstehenden Geräusche im Hinblick auf die Nachbarschaft nicht relevant sind. • Zur Minimierung der Rangiervorgänge werden stationäre Vorschubüberladebrücken, vollhydraulisch, mit elektrischem Antrieb und automatischer Rückkehr eingebaut. Notwendige Maschinen, Apparate, Fördereinrichtungen, Betriebsfahrzeuge: • Diverse batteriebetriebene Stapler und Flurförderfahrzeuge. • Im Bereich des innenliegenden Entsorgungsbereichs (Recycling) werden Kanalbal- lenpressen betrieben; die u.a. Kartonage, Plastik, PET zu kompakten Ballen pres- sen. Die einzelnen Ballen werden im angrenzenden Wertstofflager zwischengelagert und später abtransportiert. • Innerhalb des Logistikzentrums werden ebenfalls gekühlte und tiefgekühlte Produkte gelagert, mittels Kälteanlage, die mit natürlichen Kältemitteln (Ammoniak) betrieben werden. Die Menge des eingesetzten Ammoniaks wird mit rund 4 Tonnen über den Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 7 | 79 - Grenzwert von 3 Tonnen hinausgehen, sodass eine Genehmigung nach Bun- desimmissionsschutzgesetz (BImSchG) erforderlich wird. Notwendige Betriebszeit: • Betrieb des Logistikzentrums 7 Tage je Woche und 24 Stunden je Tag. Fahrzeugbewegungen: Lastkraftwagen: • Be- und Entladung von maximal 275 Lastkraftwagen je Tag (24 Stunden), • Insgesamt maximal 550 Ein- und Ausfahrten je Tag (24 Stunden), Personenkraftwagen: • 250 bis 300 Personenkraftwagen in 24 Stunden (ohne Berücksichtigung von Fahrge- meinschaften, ÖPNV, Fahrrad) • Insgesamt 600 Ein- und Ausfahrten je Tag (24 Stunden), 5.3 Art der baulichen Nutzung Gemäß § 12 Absatz 3a Satz 1 BauGB wird unter entsprechender Anwendung des § 9 Ab- satz 2 BauGB festgesetzt, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorha- ben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet. Diese Festsetzung stellt die Koppelung des vorhabenbezogenen Bebauungs- plans an den Durchführungsvertrag sicher. Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Gewerbegebietes , in dem vorrangig ein Logistik- zentrum zulässig ist. Die in einem Gewerbegebiet allgemein zulässigen Tankstellen und An- lagen für sportliche Zwecke und die ausnahmsweise zulässigen Nutzungen - Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Bet riebsinhaber und Betriebsleiter, Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke und Vergnügungsstätten - wer- den ausgeschlossen bzw. sind nicht Bestandteil des Bebauungsplans. Ebenso unzulässig sind Einzelhandelsbetriebe als Unterart der Gewerbebetriebe aller Art gem äß § 8 Abs atz 2 Nummer 1 Baunutzungsverordnung ( BauNVO). Da es der planerischen Intention des Plan- verfahrens dient, die planungsrechtlichen Grundlagen für das den Gegenstand des Vorha- ben- und Erschließungsplans bildende Vorhaben des Vorhabenträgers zu schaffen, können Nutzungen ausgeschlossen werden, die nicht Bestandteil des vom Vorhabenträger verfolgten Vorhabens sind. Darüber hinaus dient dieser Ausschluss aus städtebaulichen Gründen der Reservierung der Flächen im Gewerbegebiet für rein gewerbliche Nutzungen. Das Logistikzentrum für die Lagerung und den Umschlag von Gütern ist als Gewerbebetrieb einzustufen, der in einem Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO zulässig ist. Soweit einzelne untergeordnete Anlagenteile ( Abfallbehandlung) immissionsschutzrechtlich genehmigungs- bedürftig sind, führt dies nicht dazu, dass das Vorhaben insgesamt als BImSchG -genehmi- gungsbedürftiger Betrieb gilt und grundsätzlich nur in einem Industriegebiet gem äß § 9 BauNVO zugelassen werden kann. Angesichts der deutlichen Unterordnung dieser Anlagen- teile ist insoweit von einer atypischen Situation auszugehen, da diese nicht das für eine in- dustriegebietstypische Anlage typische Störungspotential aufweist. 5.4 Maß der baulichen Nutzung Das Maß der baulichen Nutzung wird durch überbaubare Grundstücksflächen in Verbindung mit der Grundflächenzahl (GRZ) und der Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. Die Fest- setzung einer Baumassenzahl (BMZ) war nicht erforderlich, da der Orientierungswert für Gewerbegebiete gemäß § 17 BauNVO aufgrund der getroffenen Festsetzungen rechnerisch deutlich unterschritten wird. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 8 | 79 - 5.4.1 Grundflächenzahl (GRZ) Die festgesetzte GRZ von 0,8 entspricht den Orientierungswerten des § 17 BauNVO für Ge- werbegebiete. Ein Anteil von mind. 20 % der Grundstücksfläche bleibt unversiegelt und mit Bodenanschluss. Mit der festgesetzten GRZ kann das Vorhaben umgesetzt werden. 5.4.2 Höhe der baulichen Anlagen Die zulässige Gebäudehöhe wird als absolute Zahl in Metern über Normalhöhennull (NHN) festgesetzt. Die zeichnerisch festgesetzte maximale Höhe von 75,0 m NHN für die Logistik- halle entspricht dabei einer Gebäudehöhe von maximal 22,5 m über Grund. Diese Gebäude- höhe entspricht einem Bürogebäude mit 7-8 Geschossen und ist für ein Gewerbegebiet ver- tretbar. Die festgesetzten Gebäudehöhen dürfen durch untergeordnete Bauteile oder bauliche Anla- gen - z.B. Kühlanlagen, Antennen, Kamine, Lüftungseinrichtungen, Oberlichter - auf den bau- lich zugeordneten Dachflächen überschritten werden. Für Kühlanlagen und Treppenhäuser beträgt das höchstzulässige Maß der Überschreitung 5,00 m in der Höhe; der Flächenanteil der Überschreitungen je Dachfläche darf dabei insgesamt 15% nicht übersteigen. Für Anten- nen, Kamine, Lüftungseinrichtungen, Oberlichter, Lichtkuppeln etc. beträgt das höchstzuläs- sige Maß der Überschreitung 2,00 m in der Höhe; der Flächenanteil der Überschreitungen je Dachfläche darf dabei insgesamt 30% nicht übersteigen. Diese Festsetzung wird getroffen, da die erforderlichen technischen Einrichtungen zu diesem Planungsstand noch nicht bekannt sind. 5.4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche Im Gewerbegebiet (GE) sind Gebäude bis zu einer Länge von 390 m zulässig und mit Grenz- abstand zu errichten. Diese abweichende Bauweise wird festgesetzt, um Gebäude > 50 m zu ermöglichen, die sonst nur in geschlossener Bauweise möglich wären. Die zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen dürfen durch untergeordnete Teile von Gebäu- den wie z.B. Vordächer, Fluchttreppenhaus und Eingangsportal auf bis zu 30% der jeweiligen Fassadenlänge um bis zu 3 m überschritten werden. Diese Festsetzung wird getroffen, da die genannten untergeordneten Gebäudeteile zum jetzigen Planungsstand noch nicht ab- schließend bekannt sind. 5.5 Technische Infrastruktur Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser und Strom kann über die vorhandenen Anlagen in den umliegenden Straßen gesichert werden, wobei ein Gasan- schluss bzw. fossile Energieträger im Betrieb nicht benötigt werden. Abstimmungen mit den Versorgungsunternehmen erfolgen im Laufe der weiteren Planung. 5.5.1 Versorgung Die Vorhabenträgerin plant in der Immobilie zahlreiche energieeffiziente Maßnahmen umzu- setzen. Unter anderem soll das Gebäude vollständig mit LED-Beleuchtung ausgestattet wer- den. Tageslichtkuppeln und Sichtfenster sorgen für eine gute Durchflutung mit Tageslicht und weiterer Energieeinsparung. Im Gebäudebetrieb kann auf fossile Energieträger verzi chtet werden, da die Abwärme der Kälteanlagen genutzt wird, um das Gebäude zu beheizen. Es werden lediglich natürliche Kältemittel zum Einsatz kommen. Photovoltaik-Anlagen zur eige- nen Stromversorgung werden auf den Dachflächen installiert. Zusätzlich wird das Gebäude mit Isopaneelfassaden und einer Dachdämmung ausgestattet. Ladesäulen für Elektrofahr- zeuge und Akkuladestationen für Elektrofahrräder (E-Bikes) ergänzen das Angebot. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 9 | 79 - 5.5.2 Entsorgung Schmutzwasser Die Entwässerung des anfallenden Schmutzwassers (kein anfallendes Niederschlagswasser) kann über die öffentlichen Schmutzwasserkanäle in der Hansestraße (PVC 600) oder Theo- dor-Heuss-Straße (B Ei 700/1050) erfolgen. Die Schmutzwasserentwässerung geht von 2 Sammelsträngen jeweils mit Hebeanlagen und eigenem Anschluss an den öffentlichen SW - Kanal aus. 5.5.3 Niederschlagswasser (also Regenwasserbewirtschaftung, Überflutungsnach- weis) Das nicht klärpflichtige Niederschlagswasser ist gemäß § 44 Absatz 1 Landeswassergesetz von Grundstücken zu versickern, sofern das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Das Plangebiet befindet sich innerhalb einer äußeren Wasserschutzzone (III B). Hier ist in der Regel nur die großflächige Versickerung über eine belebte Bodenzone (Mutterboden- schicht) und die Versickerung über Mulden oder eine Mulden-/ Rigolenkombination erlaubt. Die Entwässerungskonzeption für das Vorhaben (Kaiser Ingenieure, Oktober 2024) sieht eine möglichst gleichmäßige Ableitung und Verteilung des anfallenden Regenwassers auf die de- zentral zur Verfügung stehenden Muldenstandorte vor. Die Einleitung in die Mulden erfolgt fast überall mittels Sammelleitungen oder Transportgräben mit entsprechender Tiefenlage der Mulden. Dabei wurde von einer extensiven Dachbegrünung ausgegangen. So kann auf eine Versickerung in Rigolen verzichtet werden zugunsten einer klimatisch wie grünplanerisch und überflutungstechnisch vorteilhaften Muldenversickerung. Da laut Wasserschutzgebiets- verordnung in der Wasserschutzzone III B eigentlich nur eine Versickerung von Dachwasser erlaubt ist, erfolgt eine Vollversickerung vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren Wasser- behörde. Alternativ können die Abflüsse von den Verkehrsflächen und Dachflächen getrennt werden, sodass das Wasser der Verkehrsflächen Behandlungsanlagen zugeführt werden kann. Oder es erfolgt für die Entwässerung der Verkehrsflächen eine offene Rückhaltung in abgedichte- ten Mulden ohne Versickerungsmöglichkeit mit gedrosselter Ableitung in den Kanal. Auf Ka- pitel 7.5.5.3 „Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregen“ im Umweltbericht wird ver- wiesen. Der Nachweis des Überflutungsschutzes nach DIN 1986-100 mindestens für das 30-jährliche Regenereignis ist durch kurzzeitigen Einstau in den Senken der befestigten Flächen und zu- sätzlich durch geringfügig höheren Einstau (voraussichtlich circa 10 cm) in den Mulden funk- tionssicher und kostengünstig möglich. Das Konzept von Regenwasserbewirtschaftung und Überflutungsschutz wird über den Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan gesichert. 5.5.4 Brandschutz Ein detailliertes Brandschutzkonzept wird im Rahmen des bauordnungsrechtlichen Genehmi- gungsverfahrens erarbeitet. 5.6 Erschließung 5.6.1 Innere Erschließung Die verkehrliche Erschließung für die Lkw -Anlieferung und für die Pkw der Mitarbeitenden erfolgt getrennt über die Hansestraße. Die Lkw -Zufahrt führt zu einem Lkw -Stellplatz. Von hier aus führt eine interne Erschließungsstraße einmal um das Logistikzentrum herum zur Anlieferung / Abholung von Waren und zurück zur Ausfahrt (=Zufahrt). Die Pkw-Zufahrt führt Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 10 | 79 - getrennt davon zu einem Parkhaus für Mitarbeitende. Eine Kreuzung der Fahrwege von Pkw und Lkw ist nicht möglich. 5.6.2 Verkehrsuntersuchung Im Rahmen der vorliegenden Verkehrsuntersuchung (Bernard Gruppe, Köln, August 2025) wurden zunächst , basierend auf Eingangsdaten des Vorhabenträgers und des Büros für Stadt- und Verkehrsplanung Dr.-Ing. Reinhold Baier GmbH (BSV), mit Hilfe eines Umlegungs- modells die Verkehrsbelastung für das Jahr 2035 prognostiziert. Darüber hinaus wurden der Analysefall, Nullfall und Planfall mit einem mikroskopischen Verkehrsflussmodell simuliert, um die planbedingten verkehrlichen Auswirkungen des geplanten Logistikzentrums zu ermit- teln. Die makroskopischen Modelle bilden den Verkehr nur in seiner Masse ab, einzelne Fahr- zeug-Einheiten werden nicht betrachtet. Diese Modelle erlauben Aussagen über den Ver- kehrsfluss und die Verkehrsdichte. Der Analysefall spiegelt den Basiszustand des Verkehrs- geschehens, bezogen auf ein Bezugsjahr als Ausgangszustand wider. Der Nullfall enthält alle innerhalb des festgelegten Prognose- Zeitraums als sicher anzunehmenden Entwicklungen sowie bereits in der Umsetzung befindliche Maßnahmen. Der Planfall betrachtet schließlich das Verkehrsgeschehen einschließlich der durch die Planung ausgelösten Verkehre. Im makroskopischen Verkehrsmodell wurden der Analysefall, der Nullfall 2035 sowie der Planfall 2035 umgelegt. Dabei wurde im Nullfall 2035 eine generelle Zunahme des Verkehrs- aufkommens gegenüber dem Analysefall an den meisten relevanten Straßenquerschnitten im Umfeld des Plangebiet es festgestellt. Weder im Nullfall noch im Planfall sind Effekte d er Verkehrsverlagerung (Modal Shift) eingerechnet worden, da diese im Umfeld des Plangebie- tes seitens der Stadt Köln nicht gesehen werden. Der Mehrverkehr der im Umfeld des Plan- vorhabens geplanten städtebaulichen Aufsiedlungen, die bis zum Jahr 2035 fertiggestellt sein werden und Einfluss auf das planinduzierte Verkehrsgeschehen haben, und die Netzmaß- nahme des 6-spurigen Ausbaus der BAB 59 bewirken einen Anstieg der Verkehrsbelastung im Umfeld des Plangebietes. Insbesondere an der südlichen Anschlussstelle der BAB 559 Köln-Gremberghoven steigt das Verkehrsaufkommen gegenüber dem Analysefall an. Auch auf der BAB 59 ist eine Zunahme des Verkehrs zu verzeichnen. Diese Effekte sind beim Nullfall 2035 im Tagesverkehr sowie in den Spitzenstunden zu verzeichnen. Die Verkehrsumlegung hat zudem gezeigt, dass es im Planfall aufgrund des Plangebietsver- kehrs zu einem leichten Anstieg in den umliegenden Straßenquerschnitten gegenüber dem Nullfall kommt. Der stärkste Anstieg ist in der Hansestraße in bzw. aus Richtung Westen zwi- schen Maarhäuser Weg und Fuggerstraße zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich um die Hauptroute des Plangebietsverkehrs, so dass es hier im Tagesverkehr und der Morgenspit- zenstunde auch zu Mehrverkehr gegenüber dem Analysefall kommt. An nahezu allen rele- vanten Straßenquerschnitten steigt die Verkehrsbelastung im Planfall gegenüber dem Analy- sefall an. Diese Effekte sind beim Planfall 2035 im Tagesverkehr sowie in den Spitzenstunden zu verzeichnen. Aufgrund des geringen abgeschätzten Verkehrsaufkommens des Plange- biets in der Abendspitzenstunde, treten in diesem Zeitbereich nur sehr geringe Veränderun- gen im Planfall gegenüber dem Nullfall auf. Im Rahmen der Analyse der Verkehrsqualität wurde für den Analysefall festgestellt, dass an allen untersuchten Knoten eine ausreichende Verkehrsqualität vorliegt. Im Nullfall werden be- dingt durch Unfallhäufungsstellen an den Lichtsignalanlagen Frankfurter Straße/Maarhäuser Weg/Steinstraße und an den Anschlussstellen der AS Rath an den Maarhäuser Weg Signa- lisierungen verändert oder eingeführt, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Auf Basis der Signallagepläne und Zwischenzeitenmatrizen der Stadt Köln wurden hier auf die Nullfall- belastungen abgestimmte Festzeitprogramme konzeptionell für die vorliegende Untersu- chung entwickelt. Vor diesem Hintergrund verändern sich einige Qualitätsstufen im Nullfall Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 11 | 79 - gegenüber dem Analysefall. Es tritt jedoch nur an der Lichtsignalanlage Frankfurter Straße/BAB 559 Anschlussstelle Gremberghoven Süd in einem Strom die Qualitätsstufe E auf. Da der Knoten in Festzeit simuliert wurde, in Realität jedoch eine verkehrsabhängige Steuerung vorliegt, wird erwartet, dass diese sich den Belastungen angemessen anpassen kann. Im Rahmen der Untersuchung wurde als Maßnahme eine Veränderung des Signalpro- gramms erarbeitet, so dass letztlich an allen Knoten mindestens eine ausreichende Verkehrs- qualität nachgewiesen werden kann. Auf dieser Basis wurde der Planfall mit dem Mehrverkehr aus dem Lidl Logistikzentrum aus- gewertet. In der Morgenspitze bleiben die Qualitätsstufen wie im Nullfall, es gibt keine not- wendigen Maßnahmen, die neu entstehen. In der Abendspitze wurden bezüglich der Verkehrsqualität bereits im Analysefall Defizite fest- gestellt. Am Knoten Frankfurter Straße/Maarhäuser Weg/Steinstraße werden in der Stein- straße und im Maarhäuser Weg einzelne Ströme mit der Qualitätsstufe E bewertet, weil ins- besondere Linksabbieger den Gegenverkehr nicht in ausreichendem Maß durchsetzen kön- nen. Dies hat zusätzlich Auswirkungen auf den Knoten Maarhäuser Weg/Rudolf -Diesel- Straße, der ebenfalls mit der Stufe E bewertet wird. Vereinzelte lange Staus können sich auf dem Maarhäuser Weg bis zur Autobahnabfahrt an der Anschlussstelle Rath entwickeln. Am Knoten Frankfurter Straße/Theodor -Heuss-Straße wird die östliche Zufahrt in der Abend- spitze ebenfalls mit der Stufe E bewertet, auch hier ist die Kombination aus Belastungen und notwendigem Durchsetzen des Gegenverkehrs beim Linksabbiegen Hauptursache für die Be- wertung. Im Nullfall werden die in der Morgenspitze beschriebenen Maßnahmen umgesetzt. Auf dem Maarhäuser Weg werden dadurch die Knoten mit Qualitätsstufe E im Analysefall so verbes- sert, dass sie ausreichend leistungsfähig betrieben werden können. Es bleibt zu erwähnen, dass wegen des Staus auf der BAB 59 in Fahrtrichtung Süden vor der Fahrstreifenreduzie- rung von zwei auf einen Fahrstreifen am Maarhäuser Weg nicht die volle Soll-Belastung an- kommt. Dies ist dennoch ein realistisches Ergebnis, was in dieser Weise akzeptiert werden muss. An der Lichtsignalanlage Frankfurter Straße/Theodor-Heuss-Straße wird auch im Null- fall wie schon im Analysefall die Qualitätsstufe E in der östlichen Zufahrt der Theodor-Heuss- Straße ermittelt. Durch eine Maßnahme, bei der die Freigabezeiten besser auf die Prognose- belastungen des Nullfalls angepasst werden, kann jedoch auch hier eine ausreichende Ver- kehrsqualität für alle Ströme nachgewiesen werden. Im Planfall ist das zusätzliche Aufkommen des Plangebietes in der Abendspitze gering, so dass sich nur geringfügige Erhöhungen der Belastungen an den Knoten ergeben, die im Rah- men der wochentäglichen Schwankungsbreite liegen. Am Knotenpunkt Maarhäuser Weg/Hansestraße überschreitet der Linksabbiegestrom der südlichen Hansestraße, der im Nullfall bereits an der Grenze zur Qualitätsstufe D lag, den Wartezeitschwellwert und wird mit Qualitätsstufe D bewertet. Dies bleibt ohne negative Konsequenzen. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen des Plangebietes kann in beiden Zeitbereichen an den untersuchten Knotenpunkten angemessen abgewickelt werden, ohne dass hierfür zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Auch die Anbindungsknotenpunkte an der Hansestraße sowie die Einfahrt im Bereich des Parkhauses für Pkw sind angemessen dimensioniert und ohne Defizite in beiden Zeitbereichen. Die verkehrliche Umsetzbarkeit des Vorhabens kann durch die Analysen bestätigt werden. 5.6.3 Stellplätze Stellplätze für Mitarbeitende werden in einem Parkhaus untergebracht, das in unmittelbarer Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 12 | 79 - Nähe zum Eingang des Bürogebäudes platziert ist. Das Parkhaus wird mit Hilfe von Baugren- zen und einer maximal zulässigen Höhe von 64 m über NHN festgesetzt, was einer Höhe von circa 11 m über Grund entspricht. Die Stellplatzflächen für die Lastkraftwagen liegen südlich des Logistikgebäudes mit einer separaten Zufahrt von der Hansestraße aus. Sie werden als Fläche für Stellplätze zeichne- risch festgesetzt. 5.6.4 Mobilitätskonzept Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung wurde auch ein Mobilitätskonzept erarbeitet, das Mög- lichkeiten aufzeigt, die entstehenden Kfz-Verkehre zu minimieren und die vorhandenen Mo- bilitätsbedürfnisse durch alternative Mobilitätsangebote abzudecken. Aufgrund der geringen Kfz-Belastung auf der Hansestraße im Bestand sowie der überschaubaren bzw. über den Tagesverlauf sehr verteilten Zu- und Ausfahrten sind im Planfall auf der Hansestraße für den Pkw- und Lkw-Verkehr keine Verkehrsprobleme zu erwarten. Durch die Lage des Plangebiets unmittelbar am Autobahnkreuz Köln-Porz mit zwei Autobahn- anschlussstellen ist das Logistiklager nicht nur sehr gut für die Lkw -Verkehre bzw. den Wa- rentransport, sondern auch für die Pkw-Verkehre der Mitarbeitenden zu erreichen. Im Gegensatz dazu kann die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln (Bus und Bahn) aufgrund der Randlage nur als durchschnittlich bewertet werden. Auch die zum Teil nicht vorhandenen Radverkehrsinfrastrukturen im benachbarten Umfeld sowie die geringen Ange- bote von fußläufig gut erreichbaren öffentlichen Sharing- Angeboten schaffen nur wenig An- reize für eine Wahl bzw. Nutzung dieser Verkehrsmittel. Die Umsetzung des Ratsbeschlusses zum Radverkehrskonzept Porz mit Ausbau des Rad- wegenetzes entlang der Hansestraße kann zeitlich nicht bestimmt werden. Aufgrund der günstigen Lage für den Kfz-Verkehr ist es daher umso wichtiger, auf dem Plan- gebiet neue Maßnahmen und alternative Mobilitätsangebote für die zukünftigen Mitarbeiten- den zu schaffen. Dazu werden im Mobilitätskonzept mehr als 10 Maßnahmen festgelegt und qualitativ bewertet. • Förderung von Fahrgemeinschaften • Vermeidung von Pkw-Fahrten durch Förderung der Arbeitsmöglichkeiten im Home- Office • Bereitstellung von Car-Sharing durch firmeneigene Pool-Fahrzeuge • Bereitstellung von Ladesäulen für Elektrofahrzeuge • Vergünstigtes Deutschlandticket als Job-Ticket • Bereitstellung einer BahnCard (nach positiver Bedarfsanalyse für Dienstfahrten) • Bereitstellung von ausreichenden und qualitativ guten Fahrradabstellanlagen • Planung von Umkleide-/Duschmöglichkeiten • Angebot von Reparatur- und Akkulademöglichkeiten • Vergünstigter Fahrradkauf durch Rabatte • Mobilitätsinformationen und Mobilitätsberatung Bei einer Umsetzung dieser Maßnahmen ist damit zu rechnen, dass ein gewisser Anteil der Mitarbeitenden am Standort seine Verkehrsmittelwahl (für den Weg zu/von der Arbeit) zu- künftig ändert. Dies reduziert das planbedingte Verkehrsaufkommen und trägt zum Umwelt- schutz bei. Im weiteren Verfahren werden die Maßnahmen aus dem Mobilitätskonzept kon- kretisiert. Ggf. erfolgen Regelungen im Durchführungsvertrag. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 13 | 79 - 5.6.5 Straßenbegrenzungslinie Das Plangebiet grenzt an die öffentlichen Verkehrsflächen der Hansestraße und des Maar- häuser Weges an, weswegen dort entlang des Geltungsbereichs Straßenbegrenzungslinien festgesetzt sind. 5.6.6 Müllentsorgung Die Entsorgung und das Recycling der Abfälle werden über eine eigene Firma abgedeckt. Gelagert werden die Abfälle im nördlichen Plangebiet (Recyclinghof). Im Bereich der Entsor- gung werden innerhalb des Gebäudes in einem offenen Hallenbereich Kanalballenpressen betrieben, die u.a. Kartonage, Plastik, PET zu kompakten Ballen pressen. Die einzelnen Bal- len werden im angrenzenden Wertstofflager zwischengelagert und später abtransportiert. Es fallen hauptsächlich Verpackungsmaterialien an. Die Abholung erfolgt über die Lkw-Zufahrt an der Hansestraße und Umfahrung der Logistikhalle. 5.7 Begrünungsmaßnahmen im Plangebiet Das städtebauliche Konzept sieht umfassende Begrünungsmaßnahmen vor. Neben extensi- ver Begrünung der Dächer des Hauptgebäudes und des Parkhauses sowie der Fahrerlounge werden auch Fassadenbegrünungen am Parkhaus und Begrünungen der Lärmschutzwände festgesetzt. Baumpflanzungen und die Anlage von natürlichen Retentionsbecken auf dem Grundstück tragen zu einem grünen Erscheinungsbild bei und minimieren den Eingriff durch das Vorhaben ökologisch und klimawirksam. Innerhalb der zeichnerisch festgesetzten Pflanzflächen M1 ist eine Strauchhecke aus stand- ortgerechten Sträuchern anzulegen und dauerhaft zu erhalten. Diese Maßnahme dient neben der Minimierung des Eingriffs auch der Eingrünung des Plangebietes. Innerhalb der mit M2 bezeichneten Flächen (östlich der Lkw-Stellplatzanlage) sind 12 Ersatz- pflanzungen für Inanspruchnahmen von Bäumen vorzunehmen, die durch die Baumschutz- satzung der Stadt Köln geschützt sind. G emäß dem geänderten Einleitungsbeschluss (Be- rücksichtigung Konzept essbare Stadt) ist eine Obstwiese gemäß Biotopcode HK21 (LW331) geplant. Die Neupflanzungen sind durch Anstrich gegen Verbiss zu schützen sowie art - und fachgerecht zu pflegen und bei Verlust zu ersetzen (siehe Kapitel 2). Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind mit einer strukturreichen Mischvegetation aus Bäumen, Sträuchern, Bodendeckern, Stauden und Rasen zu begrünen und zu pflegen. Die Anpflanzungen sind dauerhaft art- und fachgerecht zu pflegen, zu erhalten und bei Verlust zu ersetzen. Anlagen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser sind mit einer Raseneinsaat mit regionalem Saatgut sowie zusätzlich mit Stauden, wie Seggen, Reit- gräser, Thymian, Braunellen oder Pfeifengräser zu begrünen. Die Dachflächen sind mit einer extensiven Dachbegrünung zu gestalten. Die Vegetationstrag- schicht ist mit einer Stärke von mindestens 8 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht her- zustellen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Dachterrassen und technisc he Aufbau- ten, die auf maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche zulässig sind. Photovoltaikmodule kön- nen über der Dachbegrünung installiert werden, jedoch ist sicherzustellen, dass mindestens 20.000 m² Dachfläche ohne eine Überbauung mit Photovoltaikanlagen begrünt werden. Die vorgestellten Fassaden des Parkhauses und die Lärmschutzwände werden mit Kletter- pflanzen mit Bodenanschluss begrünt. Die Fassadenbegrünung und die Dachbegrünung tra- gen zu einer ökologischen und kleinklimatischen Verbesserung bei und sind eine sinnvolle Ergänzung zu den sonstigen Begrünungsmaßnahmen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 14 | 79 - Innerhalb der festgesetzten Flächen mit Bindungen für „Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ (M3) sind die vorhandenen Bäume und Sträucher zu erhalten. Bei Ausfall von einzelnen Bäumen sind Ersatzpflanzungen vorzu- nehmen. Alle der vorgenannten Pflanzmaßnahmen erfolgen nach den Standards der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a-135c BauGB. Auf Kapitel 7.5.2 „Pflanzen“ im Umweltbericht wird verwiesen. 5.8 Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege 5.8.1 Artenschutz Grundlage der Konfliktermittlung der vorliegenden artenschutzrechtlichen Prüfung ( Kölner Büro für Faunistik, Dezember 2023) sind die Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 Bun- desnaturschutzgesetz (BNatSchG), nach dem eine Tötung oder Verletzung von Individuen (Nummer 1), eine erhebliche Störung ( Nummer 2) oder eine Zerstörung oder Beschädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nummer 3) artenschutzrechtlich relevanter Arten ver- boten ist. Als artenschutzrechtlich relevant sind entsprechend § 44 Absatz 5 BNatSchG im Zusammenhang mit dem Vorhaben die europäisch geschützten Arten (Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und wildlebende Vogelarten) zu betrachten. Die vorliegende Artenschutz- prüfung kommt unter Zugrundelegung der genannten Rechtsgrundlage n zu folgendem Er- gebnis: Für artenschutzrechtlich relevante und potenziell betroffene 14 planungsrelevante Arten (Gastvögel, eine Art Brutverdacht außerhalb Plangebiet) werden Vermeidungs- und Vermin- derungsmaßnahmen vorgeschlagen, mit denen artenschutzrechtliche Betroffenheiten ver- mieden oder auf ein unerhebliches Maß reduziert werden können: • Zeitliche Begrenzung der Inanspruchnahme von Gehölzbeständen • Kontrolle von Baumhöhlen auf Besatz durch Fledermäuse vor Fällmaßnahmen • Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung • Maßnahmen, die Kollisionen von Vogelarten an Glasfassaden verhindern können, wie z.B. Vermeidung von großflächigen Glasbauteilen, Verwendung von Glas mit einem Außenreflexionsgrad von max. 15 % zur Reduktion der Spiegelwirkung, die Verwen- dung von halbtransparentem Glas, das Anbringen entsprechender Markierungen (z.B. Streifen- oder Punktras ter, keine Greifvogelsilhouetten), Installation von Sonnen- schutzsystemen an den Außenseiten. Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen kann das Eintreten artenschutzrechtlicher Verbots- tatbestände des § 44 Abs atz 1 Nummer 1 BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Indivi- duen und ihren Entwicklungsstadien) für den Großteil der nachgewiesenen artenschutzrecht- lich relevanten Arten vermieden werden. Darüberhinausgehende funktionserhaltende Aus- gleichsmaßnahmen werden für keine der artenschutzrechtlich relevanten Arten notwendig. Zusammenfassend und unter Beachtung der vorgesehenen Vermeidungs - und Verminde- rungsmaßnahmen kommt die artenschutzrechtliche Prüfung zu dem Ergebnis, dass die Um- setzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Nummer 75419/03 „Maarhäuser Weg/Hansestraße“ in Köln-Porz-Eil der Stadt Köln aus artenschutzrechtlicher Sicht nach den Vorgaben des § 44 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 BNatSchG zulässig ist. Die Vermei- dungsmaßnahmen wurden als Hinweise in den Bebauungsplane ntwurf aufgenommen. Auf Kapitel 7.5.1 „Tiere“ im Umweltbericht wird verwiesen. 5.8.2 Eingriff/ Ausgleich Die Auswirkungen der Planung auf die Natur und Landschaft wurden ermittelt; entsprechende Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 15 | 79 - Ausgleichsmaßnahmen werden festgelegt. Im Rahmen eines Landschaftspflegerischen Fachbeitrags werden die Eingriffe in Boden, Natur und Landschaft beschrieben und bewertet und Minderungsmaßnahmen erarbeitet. Die Bilanzierung des Eingriffs und der planinternen Ausgleichsmaßnahmen ergibt ein Defizit, das nicht innerhalb des Plangebietes zu befriedigen ist. Mit Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird ein naturschutzrechtlicher Eingriff innerhalb des Plangebiets statuiert und es verbleibt ein Kompensationsdefizit von 218.793 Ökowertpunkten (ÖWP). Insgesamt kann der Eingriff nach derzeitigem Planungs- stand somit zu etwa 60% (324.767 BWP) innerhalb des Plangebietes kompensiert werden. Der Ausgleich des verbleibenden Kompensationsdefizits erfolgt über externe Ausgleichsflä- chen im Kölner Stadtgebiet. Zum derzeitigen Planungsstand liegen zwei Kompensationsmaß- nahmen vor, die den Eingriff gemeinsam vollständig kompensieren. Diese umfassen zum ei- nen den Kompensationsüberschuss aus einem Bauleitplanverfahren in Köln- Rondorf und zum anderen die städtische Maßnahme „Brück“. Die Sicherung der Herstellung und Kosten- tragung durch die Vorhabenträgerin wird im Durchführungsvertrag zum VEP geregelt. Kompensationsüberschuss in Rondorf Köln-Rondorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 66389- 03 „Rondorf Nord- west“, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 7, Flurstück 463 teilweise. Hier stehen 150.823 BWP auf 12.596 m² zur Verfügung. Die Maßnahme umfasst die Anlage einer extensiven Glattha- ferwiese (LW41111 / EA1) mit zweischüriger Mahd bzw. dreischüriger Mahd in den ersten 5 Jahren und einer extensi ven Weide (LW421111 / EB11), die mit Rindern oder Schafen be- weidet wird. Städtische Maßnahme Brück Städtische Maßnahme „Brück“, Gemarkung Langenbrück, Flur 74, Flur stück 758 (teilweise). Auf 7.552 m² der Maßnahmenfläche stehen 67.970 BWP zur Verfügung. Die Maßnahme um- fasst die Herstellung einer extensiven Fettwiese (Grünland, LW41112 / EA31) mit zweischü- riger Mahd. 5.9 Immissionsschutzbezogene Festsetzungen Aufgrund der räumlichen Nähe zu schutzbedürftigen Nutzungen (auch Wohngebäude, Büros) können schalltechnische Konflikte nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher sichergestellt, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen aufgrund des Anlagenlärms durch das geplante Logistikzentrum hervorgerufen werden. Zudem dürfen bereits bestehende gewerbliche Nut- zungen nicht in ihrem aktuellen Betrieb durch die Ansiedlung des Logistikzentrums einge- schränkt werden. Aus schalltechnischer Sicht sind die Geräuscheinwirkungen durch Anlagen- lärm zu untersuchen und anhand der Technischen Anleitung zum Schutz geg en Lärm (TA Lärm) die maßgebliche Beurteilungsgrundlage, zu bewerten. Neben den Geräuscheinwirkun- gen durch den Anlagenlärm ist die Zunahme des Verkehrslärms zu untersuchen. In der schall- technischen Untersuchung zu diesen Einwirkungen auf das Plangebiet und zu Auswirkungen auf die bestehende Wohnnachbarschaft wurden erforderliche Schallschutzmaßnahmen erar- beitet (Schalltechnische Untersuchung von Konzept dB plus GmbH, August 2025). 5.9.1 Lärmbelastung im Plangebiet 5.9.1.1 Verkehrslärm Bei der schalltechnischen Untersuchung des Verkehrslärms sind die Geräuscheinwirkungen durch die umliegenden Verkehrslärmquellen ermittelt und anhand der DIN 18005 „Schall- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 16 | 79 - schutz im Städtebau“ beurteilt worden. Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen im Plange- biet sind die Theodor -Heuss-Straße (L 358), die Eiler Straße (L 358), der Maarhäuser Weg (L 99), die Frankfurter Straße (B 8), die Steinstraße, die Hansestraße, die A 59, die A 559 sowie die Schienenstrecke 2691 (Köln – Frankfurt) berücksichtigt worden. Darüber hinaus sind die Geräuscheinwirkungen des nahegelegenen Flughafens Köln- Bonn berücksichtigt worden. Da innerhalb des Plangebiets ausnahmsweise zulässige Betriebsleiterwohnungen ausgeschlossen werden, werden die Geräuscheinwirkungen auch nachts am Orientierungs- wert der DIN 18005 von 65 dB(A) beurteilt. Am Tag (06.00-22.00 Uhr) werden bei freier Schallausbreitung Beurteilungspegel zwischen 62 dB(A) und 69 dB(A) ermittelt. Der Orientierungswert für ein Gewerbegebiet von 65 dB(A) wird entlang der Hansestraße sowie entlang der Schienenstrecke geringfügig überschritten, innerhalb der für das Logistikzentrum festgesetzten Baugrenzen jedoch eingehalten. An den Fassaden des geplanten Verwaltungsgebäudes werden Beurteilungspegel zwischen 61 dB(A) und 63 dB(A) ermittelt. Der Orientierungswert wird unter Berücksichtigung der geplan- ten Baustruktur eingehalten. Im Beurteilungszeitraum Nacht (22.00- 06.00 Uhr) sind geringere Geräuscheinwirkungen zu erwarten. Daher ist der Nachtzeitraum aus schalltechnischer Sicht weniger kritisch als der Tag. Ein ausreichender Schallschutz kann durch passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ sichergestellt werden. Hierzu sind die maßgeblichen Außenlärm- pegel unter Berücksichtigung des Fluglärms und Gewerbelärms ermittelt worden. Die maß- geblichen Außenlärmpegel betragen zwischen 72 und 74 dB(A). 5.9.1.2 Gewerbelärm Der durch das Logistikzentrum zukünftig ausgehende Gewerbelärm unter anderem durch die Fahrbewegungen und Verladetätigkeiten der Lkw sowie weitere Betriebstätigkeiten auf dem Betriebsgelände (Rangierfahrten, Müllentsorgung et cetera) wurde untersucht und anhand der Vorgaben der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ bewertet. Die Geräuscheinwirkungen durch Gewerbelärm sind im Beurteilungszeitraum Tag (06.00- 22.00 Uhr) schalltechnisch verträglich. Sowohl die Immissionsrichtw erte der TA Lärm als auch die zulässigen Spitzenpegel werden an allen umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen einge- halten. Im Beurteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr, lauteste Nachtstunde) werden Über- schreitungen der Immissionsrichtwerte bzw. Immissionsrichtwertanteile für die Zusatzbelas- tung durch das geplante Logistikzentrum ermittelt. Die zulässigen Spitzenpegel werden im Beurteilungszeitraum Nacht eingehalten. Um die schalltechnische Verträglichkeit mit den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen auch im Beurteilungszeitraum Nacht sicherzustellen, ist ein Schallschutzkonzept erarbeitet worden. Die dort aufgeführten aktiven Maßnahmen (Schallschutzwände) sind im Bebauungs- planentwurf durch Festsetzungen gesichert und in den Vorhaben- und Erschließungsplan- Entwurf übernommen worden. Weitere Maßnahmen (technische und organisatorische) sind durch Auflagen zur Baugenehmigung zu sichern. Die Lärmschutzwände sollten ein Schalldämmmaß von mindestens 25 dB(A) und die in der Planzeichnung festgesetzte Mindesthöhe von 3 m bzw. 5 m haben. Bezugshöhe für die An- gabe der Mindesthöhe ist dabei die Fahrbahnhöhe der angrenzenden Fahrwege auf dem Betriebsgelände. Von den zeichner isch festgesetzten Lärmschutzwänden kann in Lage, Höhe und Ausdehnung abgewichen werden, wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren an- hand einer schalltechnischen Untersuchung die Einhaltung des erforderlichen Schallschutzes nachgewiesen wird. Diese Ausnahmeregelung wird erforderlich, um bei der Bauausführung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 17 | 79 - flexibel zu bleiben und notwendige Anpassungen (z.B. den direkten Anschluss an das Park- haus) zu ermöglichen. 5.9.2 Anforderungen an den Schallschutz Ein ausreichender Schallschutz kann nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ durch pas- sive Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen sicher- gestellt werden. Hierzu sind die maßgeblichen Außenlärmpegel unter Berücksichtigung des Fluglärms und Gewerbelärms ermittelt worden. Die maßgeblichen Außenlärmpegel betragen zwischen 72 und 74 dB(A). Entsprechend der maßgeblichen Außenlärmpegel sind die Au- ßenbauteile so zu gestalten, dass in schutzbedürftigen Räumen (hier: Büroräume) ein gesun- des Arbeiten möglich ist. Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung ein niedri- gerer Lärmpegelbereich oder ein niedrigerer Außenlärmpegel an den Außenbauteile n von schutzbedürftigen Räumen nachgewiesen wird. 5.9.3 Auswirkungen auf die Umgebung Entlang der Hansestraße wird eine Verkehrslärmzunahme durch das Lidl-Logistikzentrum von bis zu 1,7 dB(A) am Tag und 3,2 dB(A) in der Nacht ermittelt. Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV werden auch im Prognose-Planfall unterschritten. Die Nutzungen entlang der Hansestraße befinden sich in einem festgesetzten Gewerbegebiet. Gewerbegebiete dienen u. a. der Unterbringung von Gewerbebetrieben aller Art. Eine Zunahme des Verkehrslärms ist somit in Gewerbegebieten durch die Ansiedlung weiterer gewerblicher Nutzungen stets erwartbar. Daher nehmen diverse Regelungen Gewerbe- und Industriegebiete (auch dort vor- handene Betriebsleiterwohnungen) aus der Untersuchung der Zunahme des Verkehrslärms aus. Die TA Lärm verweist unter Nr. 7.4 „Berücksichtigung von Verkehrsgeräuschen“ explizit darauf, dass die zusätzlichen Verkehrsgeräusche nur außerhalb von Industrie- und Gewer- begebieten zu untersuchen sind. Ebenso gewährt die 16. BImSchV bei einer Erhöhung der Lärmbelastung im Bereich der Gesundheitsgefährdung (70 dB(A) a m Tag und 60 dB(A) in der Nacht) Gewerbegebieten explizit keinen Schutzanspruch. Aufgrund der aufgeführten Gründe (Einhaltung IGW, geringer Schutzanspruch vor Zunahme des Verkehrslärms) wird die Zunahme des Verkehrslärms entlang der Hansestraße als hinnehmbar eingestuft. Entlang der Heumarer Straße sind zwei Einwirkungsbereiche zu unterscheiden. Während die nördlichen Wohnnutzungen überwiegend den Geräuscheinwirkungen durch die Heumarer Straße selbst ausgesetzt sind, wird im Süden der Heumarer Straße die Geräuschsituation durch die südlich verlaufende Bundesautobahn 59 bestimmt. Im Norden der Heumarer Straße bedingen die zusätzlichen Verkehre des Planvorhabens eine Geräuschzunahme um 0,1 dB(A) am Tag und 0,2 dB(A) in der Nacht. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird nicht erreicht bzw. überschritten. Die Geräuschzunahmen von maximal 0,2 dB(A) werden als geringfügig und hinnehmbar eingestuft. Im Süden der Heumarer Straße, berücksichtigt durch den Immissionsort „Heumarer Straße 81“, werden im Nachtzeitraum Geräuschbelastungen über der Schwelle der Gesundheitsge- fährdung ermittelt. Die ermittelten Beurteilungspegel betragen zwischen 59,2 und 61,5 dB(A), wobei die Geräuschbelastung im 2. Obergeschoss am höchsten ist. Aufgrund der pegelbe- stimmenden Bundesautobahn wird keine weitergehende Geräuschzunahme durch die zu- sätzlichen Verkehre des Planvorhabens auf der Heumarer Straße ermittelt. Da die Zunahme des Verkehrslärms rechnerisch mit 0,0 dB(A) ermittelt wird, wird die Zunahme als völlig ge- ringfügig und zumutbar eingestuft. Die bestehende gesundheitsgefährdende Geräuschsitua- tion wird nicht in relevantem Umfang verschärft. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 18 | 79 - Entlang der Frankfurter Straße werden am Tag und in der Nacht bereits im Prognose-Nullfall hohe Geräuschbelastungen ermittelt. Der Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV wird am Tag und in der Nacht überschritten. Hohe Beurteilungspegel werden u. a. am Immissionsort „Am Hochkreuz 15“ mit 67,2 dB(A) am Tag und 61,2 dB(A) in der Nacht ermittelt. In der Nacht wird somit der Schwellenwert der Gesundheitsgefährdung von 60 dB(A) bereits im Prognose- Nullfall um 1,2 dB überschritten. Durch das Planvorhaben werden am Tag Geräuschzunahmen von 0,1 dB(A) ermittelt. In der Nacht wird im Erdgeschoss (keine Gesundheitsgefährdung durch Verkehrslärm) eine Ge- räuschzunahme von 0,2 dB(A) ermittelt. Im 1. Obergeschoss (Verkehrslärmbelastung im Be- reich der Gesundheitsgefährdung) beträgt die Pegelzunahme ebenfalls 0,2 dB(A). Die Ge- räuschzunahmen sind als äußerst geringfügig einzustufen. Jedoch wird durch das Über- schreiten der Schwelle der Gesundheitsgefährdung im Nachtzeitraum eine potenziell gesund- heitsgefährdende Geräuschbelastung weiter verschärft. Bundesstraßen sind nach Bundesfernstraßengesetz (FStrG) öffentliche Straßen, die ein zu- sammenhängendes Verkehrsnetz bilden und einem weiträumigen Verkehr dienen oder zu dienen bestimmt sind. Bundesstraßen bündeln somit überregionale Verkehre. Die Funktion der Straße steht somit einem Anspruch auf Schallschutz gegenüber. Aufgrund der Bünde- lungsfunktion von Bundesstraßen ist entlang von Bundesstraßen eine Verkehrszunahme und somit auch des Verkehrslärms erwartbar. Eine gesundheitsgefährdende Geräuschbelastung wird maximal an zwei Wohnnutzungen („Am Hochkreuz 13“ und „Am Hochkreuz 15“) ermittelt. Die Zunahme von 0,2 dB(A) verur- sacht an den Gebäuden keine grundsätzliche Änderung des baulichen Schallschutzes. Bei entsprechender Dimensionierung eines ausreichenden Schallschutzes im Status quo ist auch im Prognose-Planfall von einem ausreichenden baulichen Schallschutz auszugehen. Zudem verfügen die Gebäude über lärmabgewandte Fassaden. Die ermittelte Geräuschbelastung ist ausschließlich an der höchst belasteten Fassade in Richtung der Bundesstraße ermittelt wor- den. An den abgewandten Fassaden ist durch die Eigenabschirmung der Gebäude keine Geräuschbelastung in Höhe der Gesundheitsgefährdung vorhanden. Die planbedingte Ver- kehrszunahme verursacht somit nur punktuell eine weitergehende Geräuscherhöhung im Be- reich der Gesundheitsgefährdung und bedingt keine grundsätzlichen Änderungen an den baulichen Schallschutz. Zudem bleibt den Anwohnern die Möglichkeit Schlafräume zu den lärmabgewandten Fassaden zu orientieren, an denen keine gesundheitsgefährdende Ge- räuschbelastung vorhanden ist. Entlang der Eiler Straße werden sowohl am Tag als auch in der Nacht keine Änderungen der schalltechnischen Situation ermittelt. Dies ist darauf zurückzuführen, dass laut Verkehrsgut- achten (E) die geringen Mehrverkehre, die durch das Planvorhaben in diese Richtung verur- sacht werden durch andere verkehrliche Effekte kompensiert werden. Das Verkehrsgutach- ten prognostiziert in Richtung der Ortslage von Heumar sogar ein leicht geringeres Verkehrs- aufkommen im Prognose- Planfall gegenüber dem Prognose- Nullfall. Im schalltechnischen Gutachten sind Verkehrs- und damit Geräuschabnahmen nicht berücksichtigt. Da keine Än- derungen der Verkehrslärmsituation zu erwarten ist, erfolgt keine weitergehende Beurteilung. Gesamtlärmbelastung Bei einer Zunahme der Lärmbelastung im Bereich der Gesundheitsgefährdung ist zu prüfen, ob durch das Planvorhaben die Gesamtlärmbelastung erhöht wird. Die Gesamtlärmbelastung an der Wohnbebauung „Am Hochkreuz“ dürfte nahezu der ermittelten Verkehrslärmbelastung entsprechen. Es sind zwar weitere potentielle Schallquellen im Umfeld der Nutzungen vor- handen, jedoch sind hier keine relevanten Geräuscheinwirkungen zu erwarten. Die Wohnbe- bauung „Am Hochkreuz“ weist zusammenhängende Wohngebietsstrukturen auf. Auch unter Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 19 | 79 - Berücksichtigung einer Zwischenwertbildung zwischen dem Wohngebiet und dem angren- zenden Gewerbegebiet ist das Überschreiten eines nächtlichen Zwischenwerts von 45 dB(A) durch Gewerbelärm nur in Einzelfällen zulässig. Eine Geräuscheinwirkung durch Gewerbe- lärm von 45 dB(A) erhöht den ermittelten Beurteilungspegel von 61,6 dB(A) um weniger als 0,1 dB. Da die Gebäude „Am Hochkreuz“ über eine lärmabgewandte Fassade verfügen, ist auch eine gesundheitsgefährdende Belastung für alle Fassadenseiten auszuschließen. Auch die Gesamtlärmsituation entlang der „Heumarer Straße“ wird im kritischen Beurteilungs- zeitraum Nacht durch das Vorhaben nicht verändert. Am maßgeblichen Immissionsort „Heu- marer Straße 97“ wird der Immissionsrichtwert für allgemeine Wohngebiete von 40 dB(A) in der Nacht eingehalten. An weiter entfernt liegenden Immissionsorten im südlichen Bereich der Heumarer Straße sind geringere Geräuscheinwirkungen zu erwarten. Da im südlichen Bereich der Heumarer Straße keine Effekte durch die Zunahme des Verkehrslärms ermittelt werden, wird eine Gesamtlärmbetrachtung nicht erforderlich. Das Vorhaben verursacht hier weder durch die Zunahme des Verkehrslärms noch durch den Gewerbelärm relevante Ge- räuscheinwirkungen. Die genannten Gründe der Erwartbarkeit, der nahezu irrelevanten Geräuscherhöhung, der Bündelungsfunktion der B 8 und der geringen Betroffenheit überwiegen die ermittelte Zu- nahme des Verkehrslärms im Bereich der Gesundheitsgefährdung an der Wohnnutzung „Hochkreuz 15“. Die Zunahme des Verkehrslärms durch das Planvorhaben wird aus den ge- nannten Gründen als verträglich eingestuft. Es sind weder Schallschutzmaßnahmen durch- zuführen, noch löst die Planung einen Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach aus. 5.9.4 Erschütterungen Auf Kapitel 7.5.12.2 (Umweltbericht) wird verwiesen. 5.9.5 Gerüche Auf Kapitel 7.5.14 (Umweltbericht) wird verwiesen. 5.10 Weitere Umweltbelange Das Logistikzentrum enthält Anlagenteile, die einer Genehmigung nach Bundesimmissions- schutzgesetz (BImSchG) unterliegen. Dazu gehört die Lagerung von mehr als 100 Tonnen und Behandlung von mehr als 10 Tonnen pro Tag von Abfällen . Diese Menge stellt keine Anlage gemäß § 3 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung ( 4. BImSchV) dar (Industrie- betrieb). Einzelne immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Anlagenteile führen nicht dazu, dass das Vorhaben insgesamt als Industriebetrieb gilt und nur in einem Industrie- gebiet gem. § 9 BauNVO zugelassen werden kann. Bei den Abfällen handelt es sich vor allem um Pappe und Papier bzw. Kunststoff sowie um Abschriften und Bruchware. Daneben fallen Abfälle auch beim Betrieb des Logistikzentrums selbst an, insbesondere Pappe und Papier bzw. Kunststofffolien. Auf Kapitel 7.5.12.3 (Umweltbericht) wird verwiesen. 5.10.1 Altlast/ Altstandort/ Deponieentgasung/ Bodenuntersuchung Im Plangebiet liegen keine Altlastverdachtsflächen vor. Der Logistikstandort kann damit an dieser Stelle umgesetzt werden. Weitere Ausführungen siehe im Umweltbericht, Kapitel 7.5.4.2. 5.10.2 Starkregenbetrachtung/ Überflutungsnachweis/ Hochwasser Geplant ist die Rückhaltung und Versickerung der Dach- und Hofflächen über die belebte Bodenzone in mehreren Versickerungsflächen im Plangebiet. Das Niederschlagswasser wird Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 20 | 79 - im Starkregenfall vollständig im Plangebiet zurückgehalten und versickert anschließend in den Mulden (siehe Kapitel 5.5.3 und 7.5.5.3). 5.10.3 Luft (Frischluftschneise, Luftreinhalteplan) Auf Kapitel 7.5.9 und 7.5.16 (Umweltbericht) wird verwiesen. 5.10.4 Klimaschutz und Klimaanpassung (energetische Auswirkungen) Das Vorhaben fällt unter den Anwendungsfall der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln (KLL). Ihre Umsetzung wird im weiteren Verfahren nachgewiesen. Maßnahmen zur Verbesserung des klimatischen Zustandes und zur Verringerung der Über- hitzung wie Erhöhung der Rückstrahlwirkung von Dächern, Fassaden und Flächen durch die Wahl reflektierender Materialien und heller Farben, Baumpflanzungen, Dach- und Fassaden- begrünungen und eine möglichst winddurchlässige Bepflanzung sind bereits eingeplant. Vor- gesehen sind mehrere Versickerungsmulden im Plangebiet, die bei Anstau mit Regenwasser durch Verdunstungskühlung positive Effekte auf das Kleinklima haben. Passive Maßnahmen zum Schutz vor sommerlicher Überhitzung und alternative Formen klimaneutraler Mobilität werden geprüft. Das Vorhaben beinhaltet Maßnahmen der Klimawandelanpassung wie die Rückhaltung des Starkregens auf dem Grundstück, dementsprechend Verbesserung des Kleinklimas durch Verdunstungskühlung, Baum- und Strauchpflanzungen, Dachbegrünungen, Ausschluss fos- siler Brennstoffe. Die Beachtung von Kriterien der Nachhaltigkeit bzw. Kreislaufwirtschaft ist Bestandteil des Vorhabens, eine Orientierung an die Kriterien von Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Baues (DGNB -Kriterien) oder vergleichbaren Zertifizierungss ystemen aus Großbritannien wie etwa BREEAM (Building Research Establishment Environmental Asses- sment Method) ist vorgesehen. Eine Zertifizierung wird im weiteren Projektverlauf geprüft und angestrebt. Durch den Grundstückszuschnitt und die Flächenverfügbarkeit ist die Flexibilität in der Aus- richtung des Gebäudes eingeschränkt. Im Gebäudebetrieb kann auf fossile Energieträger verzichtet werden, da die Abwärme der Kälteanlagen genutzt wird, um das Gebäude zu be- heizen. Es werden lediglich natürliche Kältemittel zum Einsatz kommen. Photovoltaik -Anla- gen werden auf den Dachflächen installiert. So soll eigens Strom erzeugt werden. Die Immo- bilie wird zusätzlich mit Isopaneelfassaden und einer Dachdämmung ausgestattet. 5.10.5 Erdbebenzone Auf Kapitel 7.5.19 (Umweltbericht) wird verwiesen. 5.10.6 Archäologische Bodendenkmalpflege Innerhalb des Plangebietes sind archäologische Bodenfunde nicht ausgeschlossen. Werden bei Bodeneingriffen archäologische Bodenfunde entdeckt, ist gemäß §§ 16 und 17 Denkmal- schutzgesetz (DSchG) das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Bodendenkmal- pflege der Stadt Köln unverzüglich zu informieren. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. 5.10.7 Kampfmittel Im Plangebiet ist mit Bombenblindgängern / Kampfmitteln zu rechnen. Ein entsprechender Hinweis wird in den Bebauungsplanentwurf aufgenommen. Vor Aufnahme von Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung, Gliederungsziffer 322/40 (allgemeine Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 21 | 79 - Ordnungsangelegenheiten) unter der Benennung der Bebauungsplan Nummer einzuschal- ten. Die Anfrage kann per E-Mail an kampfmittel@stadt-koeln.de erfolgen. 5.11 Luftschadstoffe Auf Kapitel 7.5.6 (Umweltbericht) wird verwiesen. 5.12 Örtliche Bauvorschriften 5.12.1 Dachform / Dachneigung / Dachaufbauten Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind ausschließlich Flachdächer zulässig. Dächer mit einer Neigung bis maximal 5 Grad gelten als Flachdächer. 5.12.2 Einfriedungen Entlang der Grundstücksgrenze sowie im Bereich der festgesetzten Flächen für das Anpflan- zen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind aus Gründen des Ortsbildes Einfriedungen entlang den Grundstücksgrenzen nur in Form von Stahlgitter-, Stabgitter- oder Maschendrahtzäunen o. ä. zulässig. 5.12.3 Werbeanlagen Werbeanlagen mit im Tagesverlauf wechselnden oder mit bewegten Sichtflächen sowie akus- tisch unterstützte beziehungsweise ausschließlich akustische Werbeanlagen sind nicht zu- lässig. Werbeanlagen, die unter der Verwendung der Leuchtdioden (LED) -Technik oder selbstleuchtend hergestellt werden, sind nicht zulässig. Werbeanlagen dürfen nur hinterleuch- tet sein. Unabhängig davon sind Hinweistafeln und - schilder für die Mitarbeitenden und Zu- liefernden zulässig. 5.12.4 Stellplatzbegrünung (Lkw-Fläche) Innerhalb der festgesetzten Stellplatzfläche sind mindestens sechs hochstämmige, großkro- nige Laubbäume zu pflanzen. Diese Festsetzung wurde in Anlehnung an die Musterfestset- zung für Pkw- Stellplätze getroffen, nach der alle vier Stellplätze ein Baum zu pflanzen ist, um großflächig versiegelte Stellplatzflächen zu vermeiden. Da ein Unterbrechen der Lkw -Stell- platzfläche durch Bäume aufgrund der Wende- und Rangierradien nicht möglich ist, sollen die sechs Bäume am Rand der Anlage gepflanzt werden und zu einer Eingrünung der Stellplatz- anlage führen. 6 Nachrichtliche Übernahmen 6.1 Wasserschutz Die auf der Grundlage des § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Verordnung festge- setzte Wasserschutzzone III B der Wasserwerke Köln-Westhoven und Erker Mühle wurde nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen. Die jeweiligen Wasserschutzgebietsver- ordnungen sind zu beachten. 6.2 Natur- und Landschaftsschutz Das gemäß § 26 BNatSchG festgesetzte Landschaftsschutzgebiet LSG 22 "Königsforst und vorgelagerte Freiräume" mit dem Entwicklungsziel 1 (Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahen Landschaft) wurde nachrichtlich in den Bebauungsplan übernom- men. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 22 | 79 - 7 Umweltbericht Die Stadt Köln plant die Neuaufstellung des Bebauungsplans 7542/02 „Maarhäuser Weg / Hansestraße“ im Stadtteil Köln-Porz-Eil. Durch den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sol- len die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines Logistikzentrums für den Einzelhandel geschaffen werden. Das geplante Logistikzentrum nimmt die Funktion eines regionalen Verwaltungssitzes (sogenannte Regionalgesellschaft) ein, der innerhalb des Un- ternehmens folgende Funktionen erfüllt: • Warenlagerung, -bereitstellung und -auslieferung • Filialbelieferung von circa 80 - 100 Discountmärkten im Großraum Köln • Filial-, Mitarbeitenden- und Geschäftsverwaltung • Controlling • Waren- und Aktionsgeschäft • Abfalllagerung und -recycling • Filialretouren Derzeit gibt es deutschlandweit 39 Regionalgesellschaften. Zukünftig sollen im Logistikzent- rum in Porz mindestens 250 bis 300 Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigt werden. Für das Bebauungsplanverfahren wird eine Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 Baugesetz- buch (BauGB) für die Belange nach § 1 Absatz 6 Nummer 7 und § 1a BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden in einem Umweltbericht gemäß § 2a BauGB und der Anlage 1 zum BauGB dargestellt. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist im verbindlichen Bauleitplanverfahren in der Abwägung gemäß § 1 Absatz 7 BauGB zu berücksichtigen. 7.1 Darstellung des Inhalts und wichtigster Ziele des Bauleitplans Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Der Bebauungsplan soll gemäß § 12 BauGB im „Regelverfahren“ als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt werden. Be- standteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird der Vorhaben- und Erschließungs- plan sowie der Durchführungsvertrag, in dem sich die Vorhabenträgerin zur Durchführung der Planung verpflichtet (vergleiche Punkt 1.2 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf). Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 23 | 79 - 7.2 Bedarf an Grund und Boden Tabelle 1: Bedarf an Grund und Boden Bestandsnutzung in m² geplante Vorhaben in m² Acker, intensiv 81.040 Versiegelte Fläche 80.480 Festsetzungen gem. Bebauungs- plan Nummer 74420/03 - Versie- gelte Fläche (Gewerbegebiet) 42.785 Dachgrün 20.000 Festsetzungen gem. Bebauungs- plan Nummer 74420/03 - Strauch- hecken (Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern) 6.195 Einzelbäume, Baumgruppen 3.165 Vegetation an Straßen- und Wege- rändern 1.160 Grünfläche mit Baumbestand und Strauchhecke 27.535 Summe 131.180 131.180 7.3 Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzten und Fachplänen festgelegten Ziele des Umweltschutzes Als Ziele des Umweltschutzes werden die einschlägigen Gesetze, Rechtsverordnungen, Er- lasse, Verwaltungsvorschriften und "Technischen Anleitungen" zugrunde gelegt, die für die jeweiligen Schutzgüter in Bauleitplan-Verfahren anzuwenden sind. Die EU-Schutzziele finden sich im Wesentlichen umgesetzt im deutschen Bundesimmissionsschutzgesetzt (BImSchG, Luftreinhalteplanung, Lärmminderung) und seinen Verordnungen, dem Bundesnaturschutzge- setz (BNatschG – Arten-, Landschafts- und Biotopschutz), dem Bundesbodenschut zgesetz (BBodSchG – Bodenschutz, Schutz vor bzw. Umgang mit schädlichen Bodenveränderungen) und seiner Verordnung, dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie dem Denkmalschutzge- setz (DSchG). Auf Landeseben greifen weitere Regelungen wie die Geruchsrichtlinie No rd- rhein-Westfalen (GIRL – Beurteilung von Gerüchen), das Landeswassergesetz Nordrhein- Westfalen (LWG NRW – Schutz des Grundwasserdargebotes) sowie Verordnungen auf Ebene der Bezirksregierungen wie Wasserschutzzonen-Verordnungen und der Luftreinhalte- plan. Auf kommunaler Ebene werden die Baumschutzsatzung und der Landschaftsplan der Stadt Köln berücksichtigt. Die Ziele des Umweltschutzes werden bei der Beschreibung und Bewer- tung der einzelnen Schutzgüter näher beschrieben. Im Einzelnen siehe dazu die folgende Tabelle 2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 24 | 79 - Tabelle 2: Ziele des Umweltschutzes Umweltbelang Fachgesetz / Vorschrift Ziel des Umweltschutzes Tiere BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Vermeidung Verschlechterung Erhal- tungszustand; Schutz wild-lebender Tiere und Lebensgemeinschaften, Vermeidung Tötung (Tötungsverbot) Pflanzen BauGB, BNatSchG, LNatSchG NRW, Baum- schutzsatzung Stadt Köln Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung ge- schützter Biotope und Naturbestände, Vermeidung von Eingriffen; Fläche BauGB Schonender Umgang mit Boden, Innen- entwicklung vor Außenentwicklung, Revi- talisierung von vorgenutzten Flächen Boden und Altlasten Boden BauGB; BBoDSchG, BBoDSchV, LBoDSchG NRW sparsamer Umgang mit Grund und Bo- den, Innenentwicklung; Entsiegelung; Sicherung und Entwicklung von Bodenfunktionen, Abwendung schäd- licher Bodenveränderungen und Einträge Altlasten BauGB; BBoDSchG, BBoDSchV, LBoDSchG NRW, LAWA-Richtlinie, LAGA Anforderungen Vermeidung von Gefährdung durch die Wirkpfade Boden-Mensch, Boden-Luft, Boden-Grundwasser; Sanierung; Wasser Oberflächenwasser WHG, LWG NRW, WRRL, HWRM-RL, HWSGII naturnahe Gestaltung von Fließgewäs- sern; Reinhaltung, Schutz und Pflege von Gewässern; Deckung Wasserbedarf; Ver- meidung negativer Veränderungen; Sa- nierung; naturnaher Aus- bzw. Rückbau Grundwasser WHG, LWG NRW, Wasser- schutzzonen-Verordnung der jeweiligen Wassergewin- nungsanlagen Grundwasserneubildung erhalten und ver- bessern, Berücksichtigung der Ge- und Verbote; Vermeidung von Einträgen; Umgang mit Niederschlagswas- ser und Starkregenvorsorge WHG, LWG NRW Versickerung von Niederschlagswasser, Hinweis auf Starkregenbetroffenheit; Ab- leitung von Niederschlagswasser; Verhin- dern von Starkregengefahren Hochwasserbelange WHG, LWG NRW, HWRW- RL; HWSG II Hochwassersichere Baugebiete, Hinweis auf Hochwasserrisikogebiete; Hochwas- serrisikoprophylaxe Luft Luftschadstoffe – Emissio- nen/Immissionen BImSchG; BauGB, 39. BIm- SchV, TA Luft; Zielwerte der LAI Schaffung und Erhalt gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse; Vermeiden von Emissionen und Konflikten; Erhalt und Verbesserung der Luftgüte; Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Klima Kaltluft/ Ventilation KlAnG NRW; BNatSchG, LNatSchG, BWaldG, LFoG NRW Vermeidung bioklimatisch belasteter Wohngebiete, Erhalt bioklimatischer Ent- lastungsbereiche und Bereiche mit Kaltluf- tentstehung; Erhalt und Planung von Frischluftzufuhr durch Grünflächen; Ver- besserung des Mikroklimas durch Baum- pflanzungen und Grünflächen; Maßnah- men zur Klimawandelanpassung Landschaft/ Ortsbild BauGB, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in das Land- schaftsbild; Wahrung und Entwicklung der Vielfalt, Eigenart, Schönheit und dem Er- holungswert von Landschaft- und Ortsbild; Wahrung des Charakters der Kulturland- schaft Biologische Vielfalt BauGB, BNatSchG, FFH-RL, VRL, LNatSchG NRW Erhalt wildlebender Tier- und Pflanzenar- ten, Erhalt von Lebensräumen, Stärkung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 25 | 79 - der Biotopvernetzung, Entwicklung und Wiederherstellung der Tier- und Pflanzen- welt z.B. bei Eingriffen; Schutz der natürli- chen Lebensgrundlagen Gebiete von gemeinschaftli- cher Bedeutung / europäische Vogelschutzgebiete BNatSchG, FFH-RL; VRL Schutz prioritärer Arten, Beachtung der Schutzziele Mensch, Gesundheit, Bevöl- kerung Lärm BImSchG; TA Lärm; DIN 4109; DIN 18005; DIN 45691; 16. BImSchV; Frei- zeitlärmerlass; 18. BImSchV, BauGB; Lärmaktionsplan Stufe III und IV Einhaltung der Orientierungs-, Richt- und Grenzwerte; Konfliktvermeidung durch Planung; Trennungsgrundsatz; Einhalt und Sicherung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse Erschütterungen BImSchG; Abstandserlass; DIN 4150 Teil 1 und 2 Einhaltung der Werte der DIN 4150 Teil 2; Konfliktvermeidung sonstige Gesundheitsbelange / Risiken - Störfallrecht - Magnetfeldbelastung Seveso-III-Richtlinie; KAS- 18, BImSchG; 12. BImSchV Bundesimmissionsschutz-ge- setz, Abstandserlass NW, städtischer Vorsorgewert Einhaltung von Achtungs- und angemes- senen Sicherheitsabständen Einhaltung ausreichender Abstände zu sensiblen Nutzungen Besonnung/ Belichtung BauGB, BauO NW, DIN 5034:2011 Positionspapier „Versorgung mit Tageslicht / Besonnung“ im Stadtpla- nungsamt Köln, 10/2021 Sicherung gesunder Wohnverhältnisse Kultur- und sonstige Sachgü- ter BauGB, Denkmalschutzge- setz; BNatSchG Vermeidung der Beeinträchtigung von Bau,- Klein und Bodendenkmälern; Natur- denkmalen, Resten historischer Kultur- landschaften oder deren Bestandteilen Vermeidung von Emissionen (, insbesondere Licht, Gerü- che), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern Bundesimmissionsschutz-ge- setz; Lichterlass NW; LAI Hinweise; TA-Luft, Anhang 7, LWG NRW; Vermeidung von Emissionen; Konfliktbe- wältigung; Sicherstellung der sach- und fachgerechten Entsorgung Nutzung erneuerbare Ener- gien/ sparsame und effiziente Nutzung von Energie KSG; KSG NRW BauGB; EEG, GEG, Energie- einsparVO, Beschluss des Rates der Stadt Köln zur Kli- maneutralität bis 2035 (06/2021), Leitlinien Klima- schutz der Stadt Köln (03/2022) Energieeffizient Planen, Verringerung / Vermeidung von Klimagas-Emissionen, energetisch optimierte Baustandards Darstellung von Landschafts- plänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser- Abfall-, Immissions-schutz- recht BauGB, BNatSchG, DSchG; LNatSchG NRW, Wasser- schutzzonen-Verordnung der jeweiligen Wassergewin- nungsanlagen, Luftreinhalte- plan Köln 2021 Schutzziele der LP-Schutzausweisung, Entwicklungsziele umsetzen; Schutz, Pflege und Entwicklung der Viel- falt, Eigenart, Schönheit und Erholungs- wert von Natur und Landschaft Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in de- nen die durch Rechtsverord- nung zur Erfüllung von bin- denden Beschlüssen der Eu- ropäischen Gemeinschaft BauGB; Bundesimmissions- schutz-gesetz; Luftreinhalte- plan Köln 2021 Einhaltung Grenzwerte der 39. BImSchV Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 26 | 79 - festgelegten Immissions- grenzwerte nicht überschrit- ten werden Anfälligkeit für die Auswirkun- gen schwerer Unfälle und Ka- tastrophen auf die Belange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs. 6 Nummer 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Flä- che, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologi- sche Vielfalt, Natura 2000-Ge- biete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkun- gen BauGB Vermeidung von Planungen mit einer ho- hen Anfälligkeit für die Auswirkungen von Katastrophen oder schweren Unfällen. Eingriff/Ausgleich BauGB, BNatSchG, LNatSchG Ausgleich von Eingriffen in den Natur- haushalt; Ausgleich bzw. Ersatzmaßnah- men nachhaltig und standortgerecht Abkürzungen: FFH-RL = Flora-Fauna-Habitat-Richtline, VRL = Vogelschutzrichtlinie, LNatSchG NRW = Landesnaturschutzge- setz Nordrhein Westfalen, BBodSchV = Bundesbodenschutzverordnung, LAWA = Bund/Länderarbeitsgemein- schaft Wasser, LAGA = Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, WRRL = Wasserrahmenrichtlinie, HWRM -RL = Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie, HWSG II = Hochwasserschutzgesetz 2, TA Luft = Technische Anlei- tung Lärm, LAI = Länderarbeitsgemeinschaft Immissionsschutz, KlAnG NRW = Klimaanpassungsgesetz Nord- rhein Westfalen, BWaldG = Bundeswaldgesetz, LFoG NRW = Landesforstgesetz Nordrhein Westfalen, TA Lärm = Technische Anleitung Lärm, KAS -18 = Kommission für Anlagensicherheit, Leitfaden 18, BauO NW = Bauord- nung Nordrhein Westfalen, KSG = Bundesklimaschutz, KSG NRW = Klimaschutzgesetz Nordrhein Westfalen, EEG = Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien, GEG = Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nut- zung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebäudeenergiegesetz) Grenzüberschreitende Auswirkungen von Bebauungsplänen oder Flächennutzungsplan- Än- derungen sind in Köln aufgrund der Lage in großem Abstand zu Landesgrenzen nicht zu er- warten. Raumbedeutsame Planungen werden mit den angrenzenden Gemeinden abge- stimmt. 7.4. Grundlagen Die Untersuchungstiefe der Umweltprüfung orientiert sich in Übereinstimmung mit der Formu- lierung in § 2 Abs atz 4 Satz 3 BauGB an den Festsetzungen des Bebauungsplane ntwurfes mit dem Arbeitstitel „Maarhäuser Weg/Hansestraße“ in Köln-Porz-Eil. Geprüft wird, welche erheblichen Auswirkungen durch die Umsetzung des Bebauungsplane ntwurfes auf die Um- weltbelange entstehen können und welche Einwirkungen auf die geplanten Nutzungen im Gel- tungsbereich aus der Umgebung erheblich einwirken können. Hierzu werden vernünftiger- weise regelmäßig bzw. dauerhaft erhebliche anzunehmende Einwirkungen geprüft, nicht je- doch außergewöhnliche und nicht vorhersehbare Ereignisse. Für die konkreten Vorhaben werden Regelungen zur Bauphase gemäß den einschlägigen Vorschriften und Normen im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren getroffen. Entspre- chend beinhaltet diese Prüfung nicht die Untersuchung von Auswirkungen der Bauphase. Es werden durch die Umsetzung der Planung keine Techniken oder Stoffe eingesetzt und ver- wendet, die zu erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen führen werden. Weiterhin wer- den bei Vorliegen mehrerer Planungen in räumlicher Nähe kumulierende Umweltauswirkun- gen beschrieben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 27 | 79 - 7.4.1 Beschreibung derzeitiger Umweltzustand (Basisszenario) Das Plangebiet liegt im Stadtteil Köln- Porz und entspricht in seiner Abgrenzung vollständig dem Flurstück 656 der Flur 5 in der Gemarkung Heumar. Im Norden wird das Grundstück durch den Maarhäuser Weg, im Südwesten durch die Hansestraße und im Südosten dur ch die Theodor-Heuss-Straße begrenzt. Die östliche Grenze wird durch einen zur Bahntrasse der Deutschen Bahn gehörenden Rettungs-/Wirtschaftsweg gesetzt. Das Grundstück wird im derzeitigen Zustand nahezu gänzlich als Intensivacker genutzt. Nur entlang des Wirtschaftsweges im Osten und entlang des Maarhäuser Wegs zieht sich ein dün- ner Saumstreifen, welcher durch Vorkommen von stickstoffzeigenden Pflanzenarte n geprägt wird. Entlang des Maarhäuser Wegs, der Hansestraße und der Theodor-Heuss-Straße stehen zudem insgesamt 69 Einzelbäume und Baumgruppen, welche im Schnitt ein Alter von 20 – 50 Jahre aufweisen. Das Umfeld des Plangebietes ist zunächst vor allem durch verschiedene Infrastrukturtrassen bzw. die dortigen Verkehrsträger geprägt. Neben der Bahntrasse im Osten, auf der Fern- und Regionalzüge verkehren, wird der Maarhäuser Weg vorrangig genutzt, um die naheliegenden Autobahntrassen der A59 und A559 zu erreichen. Darüber hinaus befindet sich das Plangebiet in unmittelbarer Nähe zu der Außenanlage des Gestüt s Röttgen an der Eiler Straße. Die öst- liche Umgebung des Plangebietes ist durch Ackerflächen und Grünland sowie die bereits ge- nannte Gutsanlage geprägt. Die südwestliche bis nördliche Umgebung wird durch gewerbliche Nutzungen geprägt, wobei es sich an der Hansestraße entlang der Plangebietsgrenze über- wiegend um kleinere Standorte handelt, während die Gew erbenutzungen am Maarhäuser Weg im Vergleich deutlich großflächiger ausfallen. Als Beispiel kann hier das Logistikzentrum des Unternehmens Dachser aufgeführt werden. Im Flächennutzungsplan der Stadt Köln wird das gesamte Plangebiet wie auch sein südwest- liches Umfeld als „Gewerbegebiet“ dargestellt. Darüber hinaus liegt das Plangebiet anteilig innerhalb des Geltungsbereichs des rechts wirksamen Bebauungsplans Nummer 74420/03, welcher Gewebegebietsflächen auf einem circa 65 m breiten Streifen entlang der Hansestraße und begleitend eine Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern an der nordöstlichen Grenze als Abgrenzung zur landwirtschaftlich genutzten Fläche festsetzt. Dieser Bebauungs- plan enthält keine Maße der baulichen Nutzung, wie eine GRZ oder Angaben zur maximal zulässigen Gebäudehöhe. Im Rahmen der Eingriffsbilanzierung werden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag inner- halb des Geltungsbereiches des B ebauungsplans Nummer 74420/03 die Flächen als Aus- gangszustand angesetzt, im übrigen Bereich des Plangebiets des Bebauungsplane ntwurfes wird der Realzustand auf Grundlage einer aktuellen Biotoptypenkartierung zu Grunde gelegt. 7.4.2 Beschreibung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung (Nullva- riante) Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Da die Fläche im Flächennutzungsplan bereits für eine ge- werbliche Nutzung vorbereitet wird und anteilig ein Bebauungsplan mit entsprechender Nut- zung besteht, wird sich mittelfristig in jedem Fall eine bauliche Nutzung des bisher noch unbe- bauten Grundstücks einstellen, die mit dem vorliegenden Bebauungsplan entwurf planungs- rechtlich vorbereitet wird. Da das Plangebiet mit Ausnahme der im Randbereich liegenden Bäume, die weitestgehend planungsrechtlich gesichert werden sollen, über keine besonders hochwertigen Grünstruktu- ren verfügt oder aufgrund seiner Lage und Ausstattung unter Umweltaspekten in besonderer Weise empfindlich ist, sind auch von solchen zukünftigen Entwicklungen bzw. Eingriffen ohne Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 28 | 79 - Durchführung des derzeitigen Vorhabens keine maßgeblichen Beeinträchtigungen des Um- weltzustandes zu erwarten. 7.4.3 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung der Pla- nung Durch die Umsetzung des geplanten Vorhabens kommt es im Plangebiet zu einer Bebauung im Rahmen des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung und somit im Vergleich zur derzei- tigen Bestandsnutzung zu einem deutlich erhöhten Versiegelungsgrad. Der derzeit vorhan- dene Acker wird zu weiten Anteilen durch Bebauung und die geplanten Fahr - und Stellplatz- flächen versiegelt. Die unbebauten Bereiche des Plangebiets werden durch die Umwandlung von einer intensiv genutzten Ackerfläche zu strukturreicheren Rasenflächen mit anteiligen Stauden und Gehölbeständen eine ökologische Aufwertung erfahren. Die vorhandenen Einzelbäume und Baumgruppen in den Randbereichen des Plangebiets wer- den nur teilweise durch einzelne Zufahrten überplant und sollen so weit wie möglich erhalten werden („Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“). Die verbleibenden unbebauten Flächen des Plan- gebietes (circa 23%) sollen durch eine strukturreiche Mischvegetation aus Bäumen, Sträu- chern, Stauden und Rasen begrünt werden. Zudem ist eine extensive Begrünung der Dach- flächen und eine Eingrünung der nördlichen und östlichen Grenze durch eine Strauchhecke vorgesehen. Letztlich geht mit der Umsetzung der Planung und der dadurch bedingten Ver- siegelung aber dennoch ein Verlust ökologischer Funktionen des Freiraums in der Fläche ein- her, der verschiedene umweltbezogene Aspekte des Offenlands betrifft. Hier sind insbeson- dere die Habitatfunktion sowie natürliche Bodenfunktionen, wie die Infiltration und Pufferfunk- tion (Wasserhaushalt), oder auch die klimatische Ausgleic hsfunktion zu nennen, die im Fol- genden vertiefend thematisiert werden. Den potenziell nachteiligen Auswirkungen auf diese Umweltbelange wird im Zuge der Planung durch ein geeignetes Maßnahmenkonzept entge- gengewirkt, sodass erhebliche Auswirkungen weitestgehend vermieden, vermindert oder aus- geglichen werden können. 7.5 Umweltbelange gemäß §1 Absatz 6 Nummer 7 Buchstaben a – j und §1a BauGB 7.5.1 Tiere (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Aufgrund der bestehenden Offenlandstrukturen und der örtlichen Lebensraumbedingungen kann das Plangebiet selbst und sein näheres, vom zukünftigen Bauvorhaben möglicherweise indirekt betroffenes Umfeld grundsätzlich als potenzieller Lebensraum von Offen- und Halbof- fenlandvogelarten sowie von verschiedenen zum Teil planungsrelevanten Säugetier-, Amphi- bien- und Reptilienarten eingestuft werden. Im Rahmen von faunistischen Detailuntersuchungen erfolgte im Jahr 2022 für das Plangebiet und sein näheres Umfeld (= Untersuchungsraum) eine konkrete Erfassung der örtlich vorkom- menden Brutvögel, einschließlich temporär auftretender Nahrungsgäste und Durchzügler, so- wie der örtlichen Fledermausfauna und der Haselmaus. Zudem wurde im Rahmen einer Quer- schnittskartierung das Plangebiet und sein näheres Umfeld auf mögliche Vorkommen von Am- phibien und Reptilien untersucht (Kölner Büro für Faunistik 2023). Insgesamt wurden im Untersuchungsraum 42 Vogelarten nachgewiesen. Dabei handelt es sich um 19 Arten , die im Untersuchungsraum brüten (11 davon auch innerhalb des Plange- biets), 16 treten zudem als Nahrungsgäste auf, 5 Arten wurden als Durchzügler und 2 als Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 29 | 79 - Überflieger eingestuft (siehe Tabelle 3). Im Rahmen der Kartierungen wurden jedoch keine in NRW sogenannte planungsrelevanten Brutvogelarten innerhalb des Plangebiets festgestellt. Bei den übrigen nachgewiesenen Vogelarten kann aufgrund ihrer Anpassungsfähigkeit und ihres günstigen Erhaltungszustandes davon ausgegangen werden, dass sie im Hinblick auf die Planungsziele keine erhöhte Empfindlichkeit oder Gefährdung aufweisen und daher nicht vertiefend artenschutzrechtlich zu beurteilen sind. Ihre Lebensräume werden grundsätzlich pauschal im Rah men der Eingriffsregelung, nicht jedoch in einer Art -für-Art-Betrachtung be- rücksichtigt. Des Weiteren wurden im Untersuchungsraum 2 Fledermausarten nachgewiesen. Hierbei han- delt es sich um den Abendsegler, welcher nur selten beobachtet wurde und die Zwergfleder- maus, welche bei der Jagd und bei Transferflügen beobachtet werden konnte. Allgemein sind innerhalb des Plangebiets zwar theoretische Quartiermöglichkeiten in Form von vereinzelten Baumhöhlen vorhanden, eine tatsächliche Quartiersnutzung wurde im Plangebiet jedoch nicht festgestellt. Amphibien- oder Reptilienvorkommen wurden nicht nachgewiesen. Die Lebensraumeignung für weitere planungsrelevante Tierartengruppen wie Schmetterlinge, Libellen, Altholzkäfer oder Weichtiere ist auf Grundlage der örtlichen Habitatbedingungen ebenfalls als g ering ein- zustufen und wird daher nicht weiterführend betrachtet. Die konkreten Ergebnisse der Kartie- rung von 2022 sind Tabelle 3 zu entnehmen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 30 | 79 - Tabelle 3 Im Untersuchungsraum nachgewiesene Tierarten: Abkürzungen: + = planungsrelevant (besonders und streng geschützt) und – = besonders geschützte Arten, FFH = Art des Anhangs der Flora Fauna Habitat Richtlinie, VS-RL = Art des Anhangs/ Artikel Vogelschutz -Richtlinie, RL NRW = Rote Liste NRW, Regionalisierung RL NB/ RL TL/ RL NRBU, (= Niederrheinische Bucht/ Tiefland bzw. Kölner Bucht und Niederrheinische Bucht) (Rote Listen jeweils aus 2016 für Vögel und aus 2010 für alle anderen Klas- sen): 0 = ausgestorben/ verschollen, 1 = vom Aussterben bedroht, 2 = stark gefährdet, 3 = gefährdet, R = extrem selten, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes, V = Vorwarnliste, * = ungefährdet, D = Daten unzureichend. Die Bewertung der Tierarten erfolgt gemäß Fachinformationssystem Geschützte Arten in NRW des Landesamtes für Natur, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW. Vogelarten Art Status pla- nungs-re- levant VS-RL RL NRW RL NB Amsel Brutvogel - * * Bachstelze Brut außerhalb des Plangebiets - * V Blaumeise Brutvogel - * * Bluthänfling Nahrungsgast + 3 2 Buchfink Brutvogel - * * Buntspecht Nahrungsgast - * * Dohle Nahrungsgast - * * Dorngrasmücke Brutvogel - * * Eichelhäher Nahrungsgast - * * Elster Nahrungsgast - * * Feldlerche Durchzügler + 3 3 Fitis Brut außerhalb des Plangebiets - V 2 Goldregenpfeifer Durchzügler + Anh. I 0 - Grünling1 Brut außerhalb des Plangebiets - * * Grünspecht Nahrungsgast - * * Hausrotschwanz Brut außerhalb des Plangebiets - * * Haussperling Nahrungsgast - * * Heckenbraunelle Brutvogel - * * Heidelerche Durchzügler + Anh. I * V Heringsmöwe Überfliegend + * * Kanadagans Nahrungsgast - - - Klappergrasmücke Brutvogel - * V Kohlmeise Brutvogel - * * Mauersegler Nahrungsgast - * V Mäusebussard Nahrungsgast + * * Misteldrossel Nahrungsgast - * * Mönchsgrasmücke Brutvogel - * * Rabenkrähe Nahrungsgast - * * Rauchschwalbe Nahrungsgast + 3 2 Rebhuhn Nahrungsgast + 2 1 Ringeltaube Brut außerhalb des Plangebiets - * * Rotkehlchen Brutvogel - * * Rotmilan Nahrungsgast + Anh. I * 3 Schafstelze Durchzügler - * * Schwarzmilan Nahrungsgast + Anh. I * * Singdrossel Brutverdacht - * * Stieglitz Brutvogel - * * Straßentaube Überfliegend - - - Turmfalke Brutverdacht außerhalb des Plangebiets + V 2 Wiesenpieper Durchzügler + 2 1 Zaunkönig Brutvogel - * * 1 Alternativ Grünfink (Chloris chloris) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 31 | 79 - Zilpzalp Brut außerhalb des Plangebiets - * * Säugetiere Art Status planungs- relevant FFH RL NRW RL TL Abendsegler Unregelmäßig, mit potenziellen Quartieren + IV R R Zwergfledermaus Jagdgebiet/Transferflüge Mit potenziellen Quartieren + IV * * Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung ist je- doch davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück auch ohne die derzeitige Planung absehbar eine Art von gewerblicher Nutzung ergeben wird. Entsprechend wird es langfristig nicht beim Erhalt der örtlich bestehenden Habitatfunktionen für wild lebende Tierarten bleiben oder sich diesbezüglich gar eine Verbesserung einstellen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit dem geplanten Vorhaben gehen unterschiedliche Auswirkungen auf die Natur einher, die auch aus Sicht des Artenschutzes von Bedeutung sein können. Im Vordergrund steht hierbei die mögliche unmittelbare Gefährdung von Individuen und (Teil -) Lebensräumen durch den Flächenverlust im Zuge der geplanten Inanspruchnahme und Bebauung. Daneben spielen vor allem mittelbare Wirkfaktoren durch Emissionen wie Lärm oder Licht die zu einer erheblichen Störung führen können eine Rolle. Außerdem ist eine potenzielle Fragmentierung von Lebens- räumen beziehungsweise die Unterbrechung des Biotopverbunds zu berücksichtigen. Bei Be- rücksichtigung der genannten Wirkfaktoren kann eine artenschutzrechtliche Betroffenheit zahlreicher Arten durch das Vorhaben jedoch von vorneherein ausgeschlossen werden, da keine entsprechenden Empfindlichkeiten bestehen. Dies betrifft zunächst alle wild lebenden Vogelarten, die als Gastvogel im Umfeld des Plange- biets nachgewiesen wurden oder dort brüten, aber das eigentliche Plangebiet nicht als Brut- platz nutzen. Bei all diesen Arten kann eine unmittelbare Betroffenheit von Individuen oder ihren Entwicklungsstadien ausgeschlossen werden. Erhebliche Störungen, die sich auf die lokalen Populationen auswirken, lassen sich ebenfalls ausschließen. Die vorkommenden pla- nungsrelevanten Arten verlieren durch das Vorhaben auch keine Fortpflanzungs- oder Ruhe- stätten, da diese das Plangebiet selber nicht zur Fortpflanzung oder Ruhestätte nutzen. Die Betroffenheit von artenschutzrechtlich relevanten und potenziell betroffenen Arten kann folg- lich durch gängige Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen auf ein unerhebliches Maß reduziert werden. So kann die Tötung oder Verletzung von Vogelarten und somit ein Eintreten eines Verbotstatbestandes gemäß § 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG abgewendet werden. Die übrigen nicht als planungsrelevant einzustufenden Vogelarten werden aufgrund ihrer Le- bensraumansprüche auf angrenzende Flächen ausweichen können oder nach Realisierung der Planung auch die neuen Grünstrukturen im Plangebet wieder besiedeln, so dass es hier nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensraumfunktionen kommen wird. Hinsichtlich der örtlichen Fledermausvorkommen ist ebenfalls davon auszugehen, dass diese auch nach Verwirklichung der Planung das Gebiet noch als Durchzugs- und Jagdlebensraum nutzen können. Insbesondere die vorhandene Baumreihe entlang der Hansestraße soll durch entsprechende bauleitplanerische Festsetzungen weitestgehend in ihrer heutigen Funktion er- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 32 | 79 - halten bleiben und wird somit auch zukünftig als Leitstruktur und mit ihrem bestehenden Quar- tierspotenzial für Fledermäuse zur Verfügung stehen. Die nachfolgend aufgeführten Vermeidungsmaßnahmen wurden im Rahmen der Artenschutz- prüfung (Kölner Büro für Faunistik 2024) zur Vermeidung artenschutzrechtlicher Verbotstatbe- stände abgeleitet: Vermeidungs-/Minderungsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltauswirkungen: Vermeidungsmaßnahme V1a (baubedingt): Maßnahmen zur Beseitigung von Gehölzen sollten außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit wild- lebender Vogelarten stattfinden. Dies ist der Zeitraum für Revierbesetzung, Balz und Brut bis zum Ausfliegen der Jungtiere. Hierdurch werden der Verlust von Individuen sowie die unmit- telbare Beschädigung oder Zerstörung von Nestern und Eiern brütender Vögel vermieden. Die Maßnahmen zur Beseitigung der Vegetationsschicht sind außerhalb des Zeitraumes 1. März bis 30. September durchzuführen. Durch die zeitliche Begrenzung der Flächeninanspruch- nahme kann vermieden werden, dass der Verbotstatbestand des § 44 Abs atz 1 Nummer 1 BNatSchG (unmittelbare Gefährdung von Individuen inkl. ihrer Eier und Jungtiere) für wildle- bende Vogelarten eintritt. Sollte die Beschränkung der Flächeninanspruchnahme auf den Zeit- raum außerhalb der Brutzeit aus Gründen des Baufortschritts nicht möglic h sein, wären Ver- grämungsmaßnahmen und Nesterkontrollen notwendig (Vermeidungsmaßnahme V1b). Vermeidungsmaßnahme V1b (baubedingt): Sollte eine Flächeninanspruchnahme innerhalb der Brutzeit wildlebender Vogelarten stattfin- den müssen, sind vor Beginn der Brutzeit Maßnahmen zur Vermeidung einer Brutansiedlung zu treffen (etwa durch Vergrämung) und es ist eine ökologische Baubegleitung ei nzurichten, die sicherstellt, dass Brutvorkommen rechtzeitig identifiziert und geschützt werden können. Vermeidungsmaßnahme V2 (baubedingt): Anhand der durchgeführten Fledermauserfassungen konnten keine Hinweise zu einer Nut- zung der Bäume des Plangebietes als Quartier von Fledermäusen gewonnen werden. Vor der Fällung von Höhlenbäumen im Plangebiet sind diese vorsichtshalber dennoch durch eine fach- kundige Person (Faunist/ -in) auf den aktuellen Besatz durch Fledermäuse zu kontrollieren. Diese Überprüfung erfolgt mittels Endoskopkamera von einer Leiter oder Hebebühne aus. Sollten in einem Baum Fledermäuse angetroffen werden, könnte die Fällung des jeweiligen Baums nur erfolgen, wenn eine erneute Kontrolle ergäbe, dass die Tiere ausgeflogen sind und der Baum nicht mehr als Quartier genutzt würde. Unabhängig von dem Ergebnis der Höhlen- kontrolle können auch die Höhlenbäume nur außerhalb des Zeitraumes 1. März bis 30. Sep- tember oder nach einer Kontrolle auf genutzte Vogelnester gefällt werden, um die Zerstörung von Gelegen oder eine Tötung von Jungvögeln zu verhindern ( vergleiche Maßnahmen V1a, V1b). Vermeidungsmaßnahme V3 (anlage-/betriebsbedingt): Zum Einsatz von Glaselementen an Gebäuden liegen derzeit noch keine Aussagen vor. Soll- ten großflächige Glaselemente im Bereich der Fassaden verbaut werden, könnte die Gefahr einer Tötung von Tieren durch Vogelschlag signifikant steigen. Deshalb sind der Ei nsatz von Glaselementen und die davon ausgehende Gefahr für Vögel durch eine fachkundige Person (Faunist/-in) zu überprüfen, wenn eine konkrete Planung für die Fassadengestaltung der Ge- bäudestrukturen vorliegt. Sollten Konflikte absehbar sein, z.B. beim Einbau von Glas in Ecksi- tuationen oder aufgrund des Einbaus spiegelnder Gläser, wären entsprechende Konflikt- punkte durch den Einsatz von Vogelschutzglas zu entschärfen. Bezüglich der Auswahl von Vogelschutzglas bzw. auf konventionelle Glasscheiben aufzubringende Folien sei auf geprüfte Muster nach der österreichischen „DIN-Norm“ für Vogelschutzglas „ONR 191040“ verwiesen. Eine Auswahl an zu empfehlenden Mustern zur Vermeidung von Vogelschlag ist RÖSSLER Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 33 | 79 - & DOPPLER (2014, 2019) zu entnehmen . Die beschriebenen Maßnahmen dienen vor allem dazu, die Verbotstatbestände des § 44 Absatz 1 Nummer 1 BNatSchG (unmittelbare Gefähr- dung von Individuen und ihren Entwicklungsstadien sowie Nestern) für die im Plangebiet brü- tenden Vogelarten zu umgehen. Daneben ist eine weitere Maßnahme zu empfehlen, die hilft, eintretende Beeinträchtigungen artenschutzrechtlich relevanter Arten zu vermindern: Minderungsmaßnahme V4 (baubedingt): Die Flächeninanspruchnahme ist so zu begrenzen, dass ein zusätzlicher Flächenverbrauch, der über das eigentliche Plangebiet hinausgeht, vermieden wird. Dies gilt in besonderem Maße für die Inanspruchnahme von Gehölzen und Saumstrukturen. Zudem sollte versu cht werden, möglichst viele der in den Randbereichen des Plangebietes stockenden Gehölze zu erhalten. Von der Maßnahme profitieren die im Plangebiet brütenden Vogelarten. Darüber hinaus sind keine weiteren funktionserhaltenden, vorgezogenen Ausgleichsmaßnah- men (CEF-Maßnahmen) notwendig. Die Minderungsmaßnahmen V1a, V1b, V2 und V3 werden als Hinweise in den Bebauungsplan übernommen. Bewertung: Das Plangebiet hat aufgrund seiner Lage im städtischen Randbereich und der intensiven land- wirtschaftlichen Nutzung schon heute eine vergleichsweise geringe Eignung als natürlicher Lebensraum für wild lebende Tierarten. Eine höhere Wertigkeit haben lediglich die vorhande- nen Grünstrukturen, die von ubiquitären Vogelarten sowie Fledermäusen ggf. zur Nahrungs- suche und als Neststandort genutzt werden. Da das Planvorhaben keine maßgebliche Bean- spruchung dieser Flächen vorsieht, sondern diese sogar teilweise erweitert und durch zusätz- liche strukturreiche Grünflächen und Dachbegrünung ergänzt werden sollen, verändern sich die Lebensraumbedingungen im Plangebiet nicht so wesentlich, dass es hier planungsbedingt zu einer erheblichen funktionalen Einschränkung kommen wird. Somit wird die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben unter Einbe- ziehung der o. g. Vermeidungsmaßnahmen auf das Schutzgut als gering eingestuft und ist damit nicht abwägungserheblich. 7.5.2 Pflanzen (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Der überwiegende Teil des Plangebiets stellt sich als intensiv bewirtschaftete Ackerfläche dar und hat somit keinen natürlichen, sondern bereits einen anthropogen geprägten Charakter in Bezug auf seine Floristik. Entlang der nördlichen, westlichen, südlichen und südöstlichen Plan- gebietsgrenzen (Maarhäuser Weg, Hansestraße, Theodor -Heuss-Straße) sind Einzelbäume und Baumgruppen vorhanden, die eine straßenbegleitende Baumreihe, vor allem entlang der Hansestraße bilden. Von den insgesamt 69 aufgenommenen Bäumen im Plangebiet und sei- ner näheren Umgebung liegen 56 Bäume direkt im Plangebiet. Die Bäume am Maarhäuser Weg stehen außerhalb, aber zum Teil in einer sehr geringen Ent- fernung (< 1m) zur Plangebietsgrenze, werden nach aktuellem Planungsstand jedoch nicht entfernt und können voraussichtlich erhalten werden. 51 der im Plangebiet vorkommenden Bäume werden durch die städtische Baumschutzsatzung geschützt und müssen im Eingriffs- fall durch eine Ersatzpflanzung, welche die Satzung definiert, ersetzt werden. Das Planungs- ziel ist jedoch auf den vorrangigen Erhalt und die planungsrechtliche Sicherung der Baumreihe ausgerichtet, so dass ein Eingriff nur in Einzelfällen erfolgt und vor dem Hintergrund der pla- nerischen Ziele als unvermeidbar einzustufen ist. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 34 | 79 - Darüber hinaus liegt das Plangebiet, wie bereits unter 7.5.1 beschrieben, außerhalb von Na- tura 2000- (hier insb. FFH-Gebiete) und Naturschutzgebieten, jedoch vollständig innerhalb ei- ner Teilfläche des Biotopverbunds „Wälder östlich von Brück und im Süden von Heumar“ (VB- K-5008-004) besonderer Bedeutung. Biotope besonderer Wertigkeit oder geschützte Ele- mente wie gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 BNatSchG bzw. § 42 LNatSchG oder Alleen gemäß § 29 Absatz 3 BNatSchG bzw. § 41 LNatSchG sind nicht vorhanden. Hinweise auf in NRW gefährdete Pflanzenarten liegen darüber hinaus ebenfalls nicht vor. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP-Darstellung ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück auch ohne die derzeitige Planung ein e Art von gewerblicher Nutzung ergeben wird. Inwieweit sich im Rahmen der Nullvariante zukünftig eine stärkere Durchgrünung des Plangebietes ergibt, ist nicht absehbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit Umsetzung des Bebauungsplans werden große Teile der Plangebietsfläche bebaut oder versiegelt, was eine grundlegende Veränderung gegenüber der Bestandssituation darstellt. Die mit Vegetation bestandene Fläche wird umfangreich reduziert. Der Verlust der vorhande- nen Flora betrifft jedoch in erster Linie Nutzpflanzen auf der intensiv ackerbaulich genutzten Fläche, sowie die angrenzende Grasflur entlang der Straßen und Wegesränder. Künftig un- versiegelte Bereiche zwischen den Gebäuden und sonstigen versiegelt en Flächen (Umfah- rung, Stellplätze etc.) werden mit Hochstauden (geplante Versickerungsbecken) und einer strukturreichen Mischvegetation aus Bäumen, Sträuchern und Rasenflächen bepflanzt. Zu- sätzlich werden die geplanten Dachflächen extensiv begrünt. In den unbebauten Bereichen des Plangebietes (circa 23%) kommt es somit zu einer ökologischen Aufwertung des Vegeta- tionsbestandes gegenüber dem derzeitigen Zustand der Plangebietsfläche. Dies ist insbeson- dere auch unter dem Gesichtspunkt der bereits bestehenden bauleitplanerischen Festsetzun- gen auf Teilen der Fläche zu berücksichtigen. Von den 51 im Plangebiet vorhandenen Bäumen, die unter die Baumschutzsatzung der Stadt Köln fallen, werden maximal vier Bäume bau- und anlagenbedingt in Anspruch genommen. Diese sind gemäß Baumschutzsatzung durch Ersatzpflanzungen zu ersetzen, was im Rahmen der ohnehin geplanten Baumpflanzungen innerhalb der Plangebietsfläche vorgesehen ist. Hierzu wird eine gesonderte Maßnahmenfläche im Bebauungsplan ausgewiesen. Zusätzlich zu den satzungsgeschützten Bäumen werden zwei weitere Baumstandorte, die aufgrund ei- nes Stammumfangs von weniger als 80 cm nicht unter die Baumschutzsatzung fallen, in An- spruch genommen. Diese stehen im Verbund mit weiteren, teils satzungsgeschützten Bäumen im Rahmen der Baumreihe an der Hansestraße. Das Konzept der „Essbaren Stadt“ findet im Rahmen der Erarbeitung der Ausführungsplanung zudem Einzug in die Umsetzung der Er- satzmaßnahme (M2), indem diese zur Anlage einer Obstwiese im Plangebiet genutzt wird. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Vermeidungsmaßnahme V5 (baubedingt) – Baumschutz während der Bautätigkeit Zu erhaltende Bäume und Gehölze sind während der Bauzeit durch Bauzäune und Maßnah- men zum Wurzelschutz zu sichern. Hierbei sind insbesondere im Bereich geschützter Bäume die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen“, die R SBB „Richtlinien zum Schutz von Bäumen und Vegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“ sowie die „ZTV-Baumpflege“ (FLL 2017) und die Baumschutzsatzung der Stadt Köln zu berücksich- tigen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 35 | 79 - Der Bebauungsplan setzt die folgenden Pflanzmaßnahmen fest: Innerhalb der „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ an den süd- südwestlich straßenzugewandten Plangebietsgrenzen sind die vorhandenen Baumbestände so weit wie möglich zu erhalten. Die Pflanzungen sind darüber hinaus bei Abgang oder lückenhaftem Bestand durch standort- gerechte Gehölze zu ersetzen und zu ergänzen. Bäume, die nicht erhalten werden können und gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Köln geschützt sind, müssen gemäß den Regelun- gen der Baumschutzsatzung durch Ersatzpflanzungen ersetzt werden. Innerhalb der „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflan- zungen“ sind zusätzliche Anpflanzungen vorzunehmen. Auf den Dachflächen der geplanten Gebäude ist, mit Ausnahme von technischen Aufbauten und Dachterrassen, die auf maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche begrenzt sind, eine ex- tensive Begrünung festgesetzt. Photovoltaikmodule können über der Dachbegrünung instal- liert werden, jedoch ist sicherzustellen, dass mindestens 20.000 m² Dachfläche ohne eine Überbauung mit Photovoltaikanlagen begrünt werden. Bewertung: Die Gehölze im Plangebiet sind typisch für den städtischen Bereich und haben eine gewisse Wertigkeit. Da das Planvorhaben nur partiell eine Beanspruchung von Gehölzen vorsieht und diese, im Vergleich zur bisherigen planungsrechtlichen Situation, sogar dauerhaft gesichert und teilweise erweitert werden, verändern sich die floristischen Gegebenheiten im Plangebiet primär durch die Versiegelung der Ackerfläche. Dadurch wird zwar die vegetationsfähige Flä- che reduziert, allerdings erfahren die verbleibenden Bereiche eine ökologische Aufwertung durch die Anlage standortgerechter und im Vergleich zum Bestand vielfältigerer Grünstruktu- ren. Durch die extensive Begrünung der Dachflächen werden zusätzliche Bereiche geschaf- fen, um den Verlust des Pflanzenbestands auch i m Bereich bebauter Flächen teilweise zu ersetzen, neuen Lebensraum zu schaffen und weitere nachteilige Auswirkungen zu vermin- dern. Verluste von gemäß Baumschutzsatzung geschützten Bäumen werden durch Ersatz- pflanzungen ersetzt. Aufgrund der vergleichsweise geringen ökologischen Wertigkeit des derzeitigen Pflanzenbe- stands auf der Plangebietsfläche sowie den bereits bestehenden planungsrechtlichen Vorga- ben auf Teilen der Fläche, denen mit einer langfristigen planungsrechtlichen Sic herung des bestehenden Baumbestandes und der Schaffung ökologisch hochwertigerer Neupflanzungen im Plangebiet entgegengewirkt wird, kann die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben, trotz des deutlich erhöhten Versiegelungsgrads, auf das Schutzgut als ge- ring eingestuft werden. 7.5.3 Fläche (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet des Bebauungsplanentwurfes Nummer 7542/02 repräsentiert eine circa 13 ha große Freifläche in östlicher Angrenzung an die Gewerbegebietsflächen des Stadtteils Eil in Köln-Porz. Sie erstreckt sich zwischen dem Maarhäuser Weg, der Hansestraße, der Theodor- Heuss-Straße und der Trasse der Bahnlinie. Bezüglich der derzeitigen Flächennutzung im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes ist zwischen der planungsrechtlichen Be- standssituation und dem Realzustand der Fläche zu differenzieren. Während der bestehende Bebauungsplan Nummer 74420/03 für den südwestlichen Teilbereich ber eits planungsrecht- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 36 | 79 - lich eine gewerbliche Nutzung vorsieht, stellt sich der Realzustand hier noch immer als unver- siegelte, intensiv bewirtschaftete Ackerfläche, wie im Rest des Plangebietes dar, weil dieser Bebauungsplan innerhalb der Plangebietsfläche bislang noch nicht umgesetzt ist. Hinzu kommt eine straßenbegleitende Baumreihe entlang der Hansestraße, die der bisher rechts- wirksame Bebauungsplan mit den gewerblichen Nutzflächen planungsrechtlich noch über- plant. Insgesamt ist die Fläche nicht als natürlich und anthropogen unbeeinflusst anzusprechen, was jedoch ebenfalls dem Charakter des näheren Umfelds des Plangebiets entspricht, zumal der Flächennutzungsplan, entsprechend den umliegenden Nutzungen, auch für das Plangebiet vollständig eine gewerbliche Baufläche vorsieht. Erst in der erweiterten östlichen Umgebung sind natürliche bzw. naturnahe Strukturen, wie die dortigen großflächigen Waldbestände, vor- handen. Dennoch ist die Plangebietsfläche bislang gänzlich unversiegelt und verfügt als Freifläche bzw. Offenland über die typischen Funktionen einer unversiegelten Fläche, wie beispielsweise eine grundlegende Habitatfunktion für Offenlandarten, natürliche Bodenfunktionen oder eine klimatische Ausgleichsfunktion, die in den nachfolgenden Abschnitten zu den jeweiligen Schutzgütern thematisiert werden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung ergeben wird. Für das Schutzgut Fläche sind da- her auch ohne die Durchführung der Planung keine maßgeblichen Veränderungen der mo- mentanen Situation ableitbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Insgesamt verfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplane ntwurfes Num- mer 7542/02 das Ziel, die planungsrechtliche Inanspruchnahme der Fläche von etwa 13 ha zur Ansiedlung eines Logistikzentrums mit Regionalverwaltungsbüros vorzubereiten. Durch die geplanten Festsetzungen ergeben sich für einen Teil der Fläche, und zwar im Gelt ungs- bereich des bestehenden Bebauungsplans Nummer 74420/03, keine unmittelbaren räumli- chen Veränderungen oder eine Neuordnung der Flächennutzung, da auch bisher eine Bebau- ung zur gewerblichen Nutzung dieser Fläche planungsrechtlich möglich war, jedoch noch nicht erfolgte. Im Gegenteil wird hier sogar die bestehende Baumreihe in die künftige Flächennut- zung integriert und durch den Bebauungsplan langfristig planungsrechtlich gesichert. Die geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ermöglichen dane- ben jedoch eine planungsrechtliche Inanspruchnahme weiterer Flächen im Geltungsbereich und die damit einhergehende großflächige Bebauung und Versiegelung bisheriger Freiflä- chen. Durch die Umsetzung des Bebauungsplans wird der Versiegelungsgrad (versiegelte und teilversiegelte Flächen mit begrünten Dachflächen) innerhalb der Plangebietsfläche von der- zeit 0 % auf zukünftig voraussichtlich bis zu 77 % ( circa 10 ha) erhöht. Damit w ird erstmals eine Versiegelung in der Fläche initiiert, da der bisher bereits rechtswirksame Bebauungsplan Nummer 74420/03 bisher nicht umgesetzt wurde. Der Zustand des Plangebiets wird somit grundlegend verändert, entspricht aber der Flächennutzung der südwestlich und nördlich an- grenzenden Industrie- und Gewerbegebiete. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Nachteiligen Versiegelungseffekten wird insbesondere mit einer umfangreichen Begrünung Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 37 | 79 - der künftigen Dachflächen entgegengewirkt, wodurch der Anteil der vollständig versiegelten Flächen ohne Funktion für den Naturhaushalt planerisch optimiert und die Auswirkungen ver- mindert werden. Zudem verbleiben circa 3 ha des Plangebietes als Grünflächen, die eine öko- logische Aufwertung durch die Umwandlung von Intensivacker in eine strukturreiche Mischve- getation aus Baum- und Strauchpflanzungen, Stauden und Rasenflächen erfahren, die in vie- len Teilen des Plangebietes zu einer ökologischen Aufwertung gegenüber der derzeitigen in- tensiven Ackernutzung führen. Die bestehende Baumreihe, die das Plangebiet im Bereich der Hansestraße arrondiert, wird soweit möglich innerhalb der Plangebietsfläche erhalten und durch die zusätzliche Anpflanzung einer ebenfalls arr ondierenden Strauchhecke im Norden und Nordosten ergänzt. Bewertung: Das Schutzgut Fläche weist im derzeitigen Zustand des Plangebietes mit intensiv bewirtschaf- tetem Ackerbau sowie den bestehenden bauleitplanerischen Vorgaben keine besondere Emp- findlichkeit gegenüber negativen Umweltauswirkungen auf. Lediglich die das Plangebiet ent- lang der Straßen arrondierenden Einzelbäume und Baumgruppen sind als ökologisch höher- wertige Flächennutzungen zu sehen, die auch teilweise aufgrund ihrer Ausprägung und des Alters in gewissem Maße eine besondere Bedeutung für den Naturhaushalt auf weisen. Das Planvorhaben zielt gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan auf eine räumlich begrenzte Flä- cheninanspruchnahme mit einem hohen Ausnutzungsgrad ab, so dass eine effiziente Flächen- nutzung erreicht wird. Das gut erschlossene Gebiet ist sowohl durch die intensive landwirt- schaftliche Nutzung des Plangebiets selbst als auch durch angrenzende Nutzungen (Ge- werbe, Verkehr) bereits anthropogen überprägt und befindet sich dementsprechend in unmit- telbarer räumlicher Nähe zu ähnlichen Flächennutzungen. Eine gewerbliche Entwicklung sol- cher arrondierenden Flächen ist der Planung im Außenbereich generell vorzuziehen. Speziell auch die vorgesehene planungsrechtliche Sicherung des vorhandenen Baumbestandes, ist hier positiv zu berücksichtigen. Die beschriebenen Ausgleichs- und Verminderungsmaßnahmen mindern jedoch zwar die Ver- siegelungseffekte, diese überwiegen aber dennoch im Vergleich zum unversiegelten Aus- gangszustand. Aufgrund dieser Größe der Flächenversiegelung (circa 10 ha) wird die Erheb- lichkeit der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut daher als mittel eingestuft und ist damit abwägungserheblich. 7.5.4 Boden und Altlasten (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 7.5.4.1 Boden Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Da die Fläche im derzeitigen Zustand intensiv ackerbaulich bewirtschaftet wird, kann nicht mehr von ursprünglichen (natürlichen) und unbeeinflussten, sondern vielmehr von anthropo- gen veränderten Bodenverhältnissen im Plangebiet ausgegangen werden. Dies trifft auch auf die begrünten Randbereiche zu. Die natürlichen Bodenfunktionen sind jedoch in der gesamten Fläche erhalten oder allenfalls durch Bodenverdichtungen geringfügig eingeschränkt. Im Rahmen der Beteiligung der Dienststellen der Stadt Köln wurde durch das Umwelt - und Verbraucherschutzamt darauf hingewiesen, dass großmaßstäbige Bodeninformationen (1:5.000) vorliegen, die im Bereich des Plangebiets verschiedene Braunerden darstellen und dass einer dieser Ausprägungen (B43) eine Schutzwürdigkeit zukommt. Diese führt die Untere Bodenschutzbehörde auf die maßgebliche Funktion als Wasserspeicher im 2-Meter-Raum zu- rück, welche wiederum nach den Kriterien des Geologischen Dienstes immer dann vorliegt, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 38 | 79 - wenn die nutzbare Feldkapazität im 2- Meter-Raum bei >220 mm liegt (Geologischer Dienst NRW 2024). Da die von der Unteren Bodenschutzbehörde angeführten Informationen (Bodenkarte im Maß- stab 1:5.000) nicht vorliegen und entsprechend fachlich nicht nachvollzogen werden können, wird im Folgenden weiterhin auf die durch den Geologischen Dienst NRW bereitges tellte Bo- denkarte im Maßstab 1:50.000 (BK50) zurückgegriffen. Die lokalen Bedingungen haben zur Entwicklung von unterschiedlichen Bodentypen geführt. Gemäß Bodenkarte NRW (BK50) wird der Geltungsbereich des Bebauungsplans großflächig durch eine natürlich gewachsene Parabraunerde (L4) gekennzeichnet. Ein deutlich kleinerer Teilbereich des Plangebietes im westlichen Teil wird als Braunerde (B51) ausgewiesen. Beide Bodentypen weisen eine hohe Ertragsfähigkeit, eine mittlere nutzbare Feldkapazität und eine mittlere gesättigte Wasserleitfähigkeit auf. Die sandig- lehmige Parabraunerde verfügt zudem über eine hohe, die stark lehmig-sandige Braunerde hingegen über eine mittlere Kationenaus- tauschkapazität. Südlich tangiert das Plangebiet darüber hinaus einen Bereich mit Gleyen (G4), die ebenfalls westlich knapp außerhalb des Geltungsbereichs in circa 30 m Entfernung vorkommen (G7). Dabei ist der Gley südlich durch eine mittlere Ertragsfähigkeit, eine mittlere nutzbare Feldka- pazität, eine hohe Kationenaustauschkapazität und eine mittlere gesättigte Wasserleitfähigkeit geprägt. Für die im Plangebiet vorkommenden Parabraunerden aus Hochflutlehm und verlehmten Ter- rassensanden wird der Schwellenwert der nutzbaren Feldkapazität von 220 mm im 2- Meter- Raum auf Grundlage der Bodenkarte 1:50.000 nicht erreicht. Die von der Bodenschutzbe- hörde benannte Bodenform „Braunerde sandig-lehmig (B43)“ wird in der BK50 für NRW aus- schließlich im Kreis Steinfurt an der niedersächsischen Landesgrenze ausgewiesen – nicht jedoch für den Kölner Raum. Eine Ausprägung von B43 im Plangebiet ist daher nach den vorliegenden Daten mit großer Wahrscheinlichkeit nicht gegeben. Die Lokalisierung des gemäß Bodenkarte NRW vorherrschenden Bodentyps der Parabraun- erde wird zudem durch das vorliegende Baugrundgutachten (bgm 2024) gestützt, das zwar nach geotechnischen Normen erhoben wurde, aber dennoch eine klare Aussage zu den Subs- traten zulässt. Die Baugrunderkundungen dokumentieren eine bis über 2 m mächtige Deck- schicht aus verlehmten Terrassensanden mit Schluffanteilen bzw. Hochflutlehm, die auf durch- lässigen Terrassensanden und - kiesen liegt. Diese Profilabfolge ist typisch für Par abrauner- den. Hinweise auf klassische Braunerden, die sich üblicherweise aus mäßig lehmigen bis san- digen Substraten ohne bindige Decklage entwickeln, ergeben sich lediglich in einem kleinen Teilbereich des Plangebiets, das offenbar die Terrasse eines ehemaligen Rheinarms oder ei- nes Nebenflusses darstellt. Hinsichtlich einer Einschätzung der nutzbaren Feldkapazität und somit der Schutzwürdigkeit der angetroffenen Bodenformen kann unter bestimmten Annahmen eine vergleichsweise hohe nutzbare Feldkapazität für die angetroffenen Bodenarten nicht ausgeschlossen w erden. Eine solche näherungsweise Ableitung aus den geotechnisch ermittelten Bodenzusammensetzun- gen erscheint jedoch methodisch wenig belastbar. Insgesamt ist die von der unteren Bodenschutzbehörde angenommene Schutzwürdigkeit der vorhandenen Bodenformen unter bestimmten Annahmen potenziell denkbar. Allerdings las- sen sich auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen und Bodenkarten keine belastbaren Da- ten entnehmen, durch die sich eine solche Schutzwürdigkeit begründen lässt, zumal die Bo- denkarte 1:50.000 diese nicht ausweist und der von der Bodenschutzbehörde mit einer Schutzwürdigkeit in Verbindung gebrachte Bodentyp B43 im Raum Köln bzw. im Plangebi et Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 39 | 79 - nicht anzutreffen ist. Daher wird der Einschätzung der unteren Bodenschutzbehörde nicht ge- folgt und stattdessen davon ausgegangen, dass den Böden im Plangebiet keine besondere Schutzwürdigkeit zukommt. Zusammenfassend wird – gestützt durch die Daten des Geologischen Dienstes NRW sowie des vorliegenden Baugrundgutachtens – keinem der Böden im Plangebiet eine Schutzwürdig- keit aufgrund besonderer Bodenfunktionen zugeschrieben. Den Böden im Plangebiet kommt somit insgesamt eher eine allgemeine Bedeutung bezüglich ihrer Bodenfunktionen zu. Durch seine Lage innerhalb der tektonisch aktiven Niederrheinischen Bucht befindet sich das Plangebiet zudem innerhalb der Erdbebenzone 1 (Gebiete, denen gemäß dem zugrunde ge- legten Gefährdungsniveau ein Intensitätsintervall von 6,5 bis < 7,0 zugeordnet ist) sowie in der geologischen Untergrundklasse T (Übergangsbereich zwischen den Gebieten der Untergrund- klassen R und S sowie Gebiete relativ flachgründiger Sedimentbecken). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück auch ohne die derzeitige Planung langfristig eine Art von gewerblicher Nutzung etablieren wird. Für das Schutzgut Bo- den sind daher auch ohne die Durchführung der Planung keine maßgeblichen Veränderungen der momentanen Situation ableitbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nummer 7542/02 und die künftige gewerbliche Nutzung des Plangebiets bedingt die nachhaltige großflächige Bebauung und Versiegelung oder Teilversiegelung von Böden in diesem Bereich. Die bereits überprägten Bodenfunktionen werden somit weiter verändert. In den künftig überbauten und versiegelten Flächen gehen diese abgesehen von einer nachgeschalteten Versickerung über Mulden sogar vollständig verloren. Der Verlust der Bodenfunktionen betrifft aus naturschutzfachlicher Sicht zwar potenziell durch ackerbauliche Nutzungen eingeschränkte, aber dennoch bisher vollständig vorhandene Bo- denfunktionen in derzeit unversiegelten Bereichen. Hierbei ist jedoch einschränkend zu be- rücksichtigen, dass für einen Teil des Plangebietes bereits eine planungsrechtliche Inan- spruchnahme durch den recht swirksamen Bebauungsplan Nummer 74420/03 und die Fest- setzung eines Gewerbegebiets stattgefunden hat. Innerhalb der verbleibenden unbebauten Flächen bzw. Grünflächen (circa 23 % / 3 ha gemäß VEP) bleiben die natürlichen bzw. naturnahen Böden samt ihrer Bodenfunktionen zudem er- halten und werden nicht in Anspruch genommen, sondern im Bebauungsplan durch entspre- chende Festsetzungen (Flächen für Anpflanzungen und Erhalt) planungsrechtlich gesichert. Durch die Anlage einer Mischvegetation aus Bäumen, Sträuchern, Stauden und Rasenflächen sowie dem künftigen Ausbleiben der Düngung der Böden, kann sich zudem langfristig eine Verbesserung der Bodenverhältnisse in diesen Bereichen einstellen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Durch die nachgeschaltete Versickerung des auf den Dachflächen anfallenden Niederschlags- wassers über eine belebte Bodenzone in mehreren Mulden, kann die Versickerung und damit die Grundwasserspeise auch in bebauten Bereichen aufrechterhalten werden. Innerhalb der nicht überbauten Flächen kann sich mit der Anlage einer strukturreichen Mischvegetation und Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 40 | 79 - dem Ausbleiben einer Düngung langfristig eine Verbesserung der Bodenverhältnisse einstel- len. Die verbleibenden Defizite durch Eingriffe in die Bodenfunktionen werden im Rahmen der externen Maßnahmenflächen multifunktional kompensiert. Bewertung: Die Böden im Plangebiet sind aufgrund ihrer randlichen Lage im urban geprägten Umfeld so- wie ihrer intensiv ackerbaulichen Nutzung bereits anthropogen überprägt. Hinzu kommt die in Teilen der Fläche bereits planungsrechtlich vorbereitete Inanspruchnahme für eine gewerbli- che Nutzung aufgrund des rechtswirksamen Bebauungsplans Nummer 74420/03. Der verblei- bende Eingriff durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nummer 7542/02 trifft auf einen anthropogen veränderten Bodenstandort mit als durch den Geologischen Dienst NRW nicht - schutzwürdig bewerteten Böden, deren Wertigkeit vor allem in ihren allgemeinen Bodenfunk- tionen besteht. Diese allgemeinen Bodenfunktionen können lediglich auf circa 23 % der Plan- gebietsfläche erhalten und durch die vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen hier teilweise sogar verbessert werden. Zusätzlich wird im Rahmen der naturschutzfachlichen Kompensa- tion auf den externen Maßnahmenflächen der Verlust der Bodenfunktionen durch die Bebau- ung und nachhaltige Versiegelung multifunktional kompensiert. Hierbei wird eine ökologische Aufwertung von einer intensiv bewirtschafteten Ackerfläche zu einer artenreichen, extensiven Glatthaferwiese vorgenommen. Dabei wird durch die Einstel lung der Bodenbearbeitung und Düngung der intensiv ackerbaulich genutzten Fläche auch eine Verbesserung der Bodenfunk- tionen erreicht. Insofern kann der Verlust der Bodenfunktionen im Plangebiet – auch unter Berücksichtigung der konträren fachlichen Einschätzung der Schutzwürdigkeit – im Rahmen der externen Maßnahmenflächen multifunktional kompensiert werden. Vor diesem Hintergrund und der an anderer Stelle bereits bewerteten umfangreichen Flächen- inanspruchnahme, wird die Erheblichkeit der verbleibenden Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf das Schutzgut Boden als mittel eingestuft und ist damit abwägungsrelevant. 7.5.4.2 Altlasten Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Innerhalb des Plangebiets befindet sich gemäß Altlastkataster der Stadt Köln weder ein Alt- standort noch eine Altablagerung. Der Nahbereich einer östlich im Bereich des geschützten Landschaftsbestandteils „Feldgehölz am Maarhäuser Weg“ gelegenen Altablagerung / -depo- nie (Nummer 70510) reicht maximal randlich in den Geltungsbereich des Bebauungsplanent- wurfes hinein. Die Nahbereichsfläche stellt einen prophylaktischen Pufferbereich dar, in deren räumlicher Abgrenzung ggf. negative Auswirkungen bzw. Störwirkungen durch die vorhan- dene Altlast bzw. den Bereich der Altablagerung zu erwarten sind. Aus der Nahbereichsfläche lassen sich jedoch keine konkreten Aussagen über eine mögliche stoffliche Belastung ablei- ten. Da der Nahbereich das Plangebiet im Osten nur leicht sowie sehr peripher tangiert und zudem die Gleistrasse der DB mit ihrem Geländeeinschnitt mitten durch den Nahbereich führt, das Plangebiet räumlich von der Altablagerung entkoppelt und die Bodenverhältnisse in die- sem Bereich nachhaltig überprägt hat, sind negative Auswirkungen auf die Bodenfunktionen im Plangebiet hierdurch nicht zu erwarten. Außerdem i st im nordwestlichen/westlichen Teil des Plangebietes ein Grundwasserschaden mit einer PFC-Belastung bekannt (bgm 2024). Im Rahmen einer geo- und abfalltechnischen Untersuchung (bgm 2024) wurde unter anderem untersucht, ob aus der östlichen Verdachtsfläche belastete Bodenluft entweicht und ob ein PFC-Grundwasserschaden im Plangebiet vorliegt. Es konnten jedoch keine eindeuti gen Ver- unreinigungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers nachgewiesen werden. Die geringfügig festgestellten Überschreitungen der Parameter Eisen und Mangan gemäß Trink- wasserverordnung bei einer Grundwasserprobe im südöstlichen Plangebiet sind aufgrund der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 41 | 79 - Fließrichtung des Grundwassers nach Nordwesten nicht auf die nordöstlich gelegene Deponie zurückzuführen. Leicht erhöhte Schwefelwasserstoff -Konzentrationen wurden auf anaerobe, organische Abbauprozesse im Grundwasser zurückgeführt. Eine Belastung des Grun dwas- sers mit PFC sowie ein Schadstoffeintrag aus der östlich gelegenen Deponie konnten somit nicht nachgewiesen werden, sodass keine Gefahr für die Schutzgüter Mensch und Grundwas- ser erwartet wird. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich langfristig auf dem Grundstück auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung ergeben wird. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Da keine Altlastenstandorte oder stofflichen Belastungen des Bodens und Grundwassers im Plangebiet im Zuge der altlastentechnischen Untersuchungen nachgewiesen wurden, sind diesbezüglich keine Auswirkungen durch die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans zu erwarten. Zudem verhindert die künftig großflächige Versiegelung der Flächen weitere Beeinträchtigungen entlang des Wirkungspfads Boden-Mensch. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Im vorliegenden Fall nicht relevant. Bewertung: Auf Basis der geo- und abfalltechnischen Untersuchungsergebnisse kann davon ausgegan- gen werden, dass das Plangebiet keine besondere Empfindlichkeit aufgrund von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen aufweist. Insgesamt ist das stoffliche Gefährdungs poten- zial des geplanten Logistikzentrums mit dem anderer nicht erheblich belästigender Gewerbe- betriebe vergleichbar und im Zusammenhang mit den vorgesehenen technischen und organi- satorischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes besteht keine Gefahr schädlicher Umwelteinwirkungen für die Umgebung. Die Gebietsverträglichkeit des Lo- gistikzentrums kann also auch vor dem Hintergrund der Gefahrstoffproblematik als dauerhaft und zuverlässig sichergestellt angesehen werden. Die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen wird daher als gering eingestuft und ist somit nicht abwägungserheblich. 7.5.5 Wasser (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 7.5.5.1 Oberflächenwasser Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Innerhalb des Plangebietes und seiner näheren Umgebung befinden sich keine Oberflächen- gewässer. Die nächstgelegenen Gewässerflächen befinden sich in circa 900 m bis 1 km Ent- fernung nördlich und nordöstlich des Plangebiets. Der Rhein befindet sich mit einem Mäander in circa 2,4 km Entfernung südwestlich des Geltungsbereichs des Bebauungsplanentwurfes in Köln-Porz. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Im vorliegenden Fall nicht relevant. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 42 | 79 - Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Aufgrund der ausreichenden Entfernung zu bestehenden Oberflächengewässern sind diesbe- züglich keine Betroffenheiten und somit keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Der Be- bauungsplan sieht keine Neuanlage eines Oberflächengewässers vor. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Im vorliegenden Fall nicht relevant. Bewertung: In Bezug auf Oberflächengewässer hat das Plangebiet keine Bedeutung. 7.5.5.2 Grundwasser Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Die nächstgelegene Grundwassermessstelle am Maarhäuser Weg liefert aktuelle Daten zum Stand des Grundwasserspiegels. Dieser liegt derzeit mit durchschnittlich circa 41 m über NHN circa 10 m unter der derzeitigen Geländeoberfläche. Das Plangebiet liegt im Bereich des Grundwasserkörpers „Niederung des Rheins“ (ID 27_25), der mit Entnahmen über 100 m 3 Wasser pro Tag für die Trinkwassernutzung eine hohe was- serwirtschaftliche Bedeutung aufweist. Sowohl der mengenmäßige als auch der chemische Zustand des betroffenen Grundwasserkörpers wurden im Rahmen des 3. Monitoringzyklus (2013-2018) als schlecht bewertet. Der schlechte chemische Zustand ist primär auf eine Be- lastung mit einzelnen Pflanzenschutzmitteln, Tetrachlorethen (Per) und Trichlorethen (Tri) zu- rückzuführen. Dabei stellen Sümpfungswasser und punktuell Altlasten bzw. Altstandorte Quel- len der Belastung dar. Darüber hinaus liegt das Plangebiet vollständig innerhalb der Schutzzone IIIB der festgesetz- ten Trinkwasserschutzgebiete „Erker Mühle“ nordöstlich und „Westhoven“ südwestlich. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück auch ohne die der zeitige Planung langfristig eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird. Für das Grundwasser sind daher auch ohne die Durchführung der Planung keine maßgeblichen Veränderungen der momentanen Situation ableitbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der Realisierung des Vorhabens geht ein deutlich erhöhter Versiegelungsgrad einher, wodurch die versickerungsfähige Fläche maßgeblich reduziert wird. Dadurch ist grundsätzlich anzunehmen, dass die Infiltration des Niederschlagswassers in den Boden und somit die Grundwasserspeise reduziert wird. Die Planung sieht jedoch zur Vermeidung und Minderung der nachteiligen Versiegelungseffekte eine nachgeschaltete Versickerung des Niederschlags- wassers von bebauten Flächen vor. Aufgrund der Lage innerhalb der Zon e IIIB zweier Was- serschutzgebiete ist im Bereich der versiegelten Flächen ausschließlich eine Versickerung un- belasteten Niederschlagswassers zulässig, was im Rahmen eines Entwässerungskonzepts für das Plangebiet aufgegriffen und im Rahmen einer konkreten Entwässerungsplanung für die Versickerungsmulden umgesetzt wurde. Die grundsätzliche Versickerungsfähigkeit der Böden im Plangebiet wurde im Rahmen der Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 43 | 79 - geo- und abfalltechnischen Untersuchungen (bgm 2024) und der hierbei durchgeführten Ver- sickerungsversuche nachgewiesen. Demzufolge kann die Grundwasserneubildung im Plan- gebiet weitgehend aufrechterhalten werden, sodass keine maßgeblichen Auswirkungen auf die künftige Grundwasserspeise zu erwarten sind. Mit Blick auf die (bauzeitliche) Lagerung von Schutt und Abfallstoffen, sind die Bestimmungen der Wasserschutzgebietsverordnungen, insbesondere die Verbote, zu beachten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Das auf dem Grundstück anfallende unbelastete Niederschlagswasser ist soweit wie möglich vor Ort zu versickern und somit dem Grundwasserhaushalt zuzuführen. Hierzu wurde für den Bebauungsplan ein entsprechendes Entwässerungskonzept erarbeitet. Zur Rückhaltung und Zwischenspeicherung von Niederschlagswasser, auch zur Prävention von Überflutungen bei Starkregenereignissen, sind auf den Dachflächen der geplanten Gebäude anteilig extensive Dachbegrünungen vorzunehmen. Die extensive Dachbegrünung wir d in den Bebauungsplan als textliche Festsetzung übernommen. Die Wasserschutzzonen werden nachrichtlich in die textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan übernommen, um die Beachtung der Ge- und Verbote aus den Wasserschutzzonen- Verordnungen im Baugenehmigungsverfahren sicher- zustellen. Bewertung: Gravierende Veränderungen der Grundwasserneubildungsrate und des chemischen Zustands oder eine schwerwiegende Störung des Wasserhaushaltes sind aufgrund der Gestalt des Planvorhabens mit den dargelegten Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen (insb. Ent- wässerungskonzept) nicht zu erwarten. Somit wird die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf das Schutzgut Wasser mit speziellem Bezug auf das Grundwas- ser als gering eingestuft und ist damit nicht abwägungserheblich. 7.5.5.3 Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Gemäß der Starkregengefahrenkarte der Stadtentwässerungsbetriebe Köln staut sich in Tei- len des Plangebietes bei einem 100-jährlichen Starkregenereignis Wasser ein. Die Einstauhö- hen sind dabei als mäßig beschrieben. Für ein außergewöhnliches (100- jährliches) Ereignis werden hier Wasserhöhen zwischen circa 0,1 und 0,7 m, punktuell auch bis circa 1 m westlich an der Hansestraße angegeben. Ein extremes Ereignis (hN = 100 mm/qm/h) kann Einstauhö- hen zwischen circa 0,1 und 0,8 m und an der Hansestraße bis zu circa 1,2 m erreichen. Als "hoch“ oder „sehr hoch" bewertete Starkregengefährdungsflächen im betrachteten Umfeld lie- gen jedoch ausschließlich außerhalb des Plangebietes im Bereich der Bahntrasse vor. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück auch ohne die der zeitige Planung langfristig eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird. Für Starkregenereig- nisse sind daher auch ohne die Durchführung der Planung keine maßgeblichen Veränderun- gen der momentanen Situation ableitbar und das Plangebiet bleibt weiterhi n mäßig von sol- chen Ereignissen betroffen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Für den künftigen Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser im Plangebiet wurde ein Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 44 | 79 - Entwässerungskonzept entwickelt. Die Konzeption beinhaltet eine möglichst gleichmäßige Ab- leitung und Verteilung des anfallenden Regenwassers auf die dezentral geplanten Mulden- standorte. Die Einleitung in die Mulden erfolgt fast überall mittels Sammelleitungen (außer im Osten über die Schulter) mit entsprechender Tiefenlage der Mulden. Dabei wurde von der fast vollflächigen extensiven Dachbegrünung ausgegangen. So kann auf eine Versickerung in Ri- golen verzichtet werden zugunsten einer klimatisch wie grünplanerisch und überflutungstech- nisch vorteilhaften Muldenversickerung. Eine vollständige Versickerung ist mit den ermittelten Bodendurchlässigkeit en möglich. Die ermittelte Durchlässigkeit im Terrassensand/-kies ist mit circa 1*10E-04 m/s (circa 864 cm/d) so hoch, dass in etwa die 10- fache Menge eines Jahresniederschlags ( circa 800 mm) inner- halb eines Tages versickern kann. Die Durchlässigkeit wurde mit Bohrlochtests in circa 5 m Tiefe im Terrassensand/-kies ermittelt. Nach Auswertung der zugehörigen Bohrprofile der ent- sprechenden Standorte der Versickerungsversuche/Rammkernsondierungen steht dieser sehr gut durchlässige Terrassensand/-kies dabei schon ab einer Tiefe von circa 1,5 bis 2,5 m an. Dies ist eine Tiefenlage, in der die geplanten Muldensohlen ohnehin mindestens liegen werden, da sie i.d.R. nur über Leitungen erreichbar sind. Somit ist keine zusätzliche Kofferung der Schicht der Hochflutlehme erforderlich. Die Vollver sickerung wird wegen der Lage des Plangebietes im Wasserschutzgebiet zurzeit noch mit der Unteren Wasserbehörde (UWB) ab- gestimmt. Der Nachweis des Überflutungsschutzes nach DIN 1986-100 mindestens für das 30-jährliche Regenereignis ist durch kurzzeitigen Einstau in den Senken der befestigten Flächen oder al- ternativ bzw. zusätzlich durch geringfügig höheren Einstau (voraussichtlich circa 10 cm) in den Mulden bzw. funktionssicher und kostengünstig möglich. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Zur Vermeidung und Verminderung der Folgen von Starkregenereignissen, ist für einen Groß- teil der Dachflächen im Plangebiet eine extensive Begrünung vorgesehen, die der zusätzlichen Rückhaltung von anfallendem Niederschlagswasser dient und in Kombination mit der nachge- schalteten dezentralen Versickerung über Mulden zu einem verbesserten Regenwasserma- nagement innerhalb des Gebietes beiträgt. Bewertung: Durch das entwickelte Entwässerungskonzept ist die Entwässerung auch bei Starkregener- eignissen möglich. Das geplante Dachgrün trägt dazu bei, die Wassermengen über einen län- geren Zeitraum zu verteilen und kann so die kurzzeitige Belastung reduzieren. 7.5.5.4 Hochwasserbelange Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet befindet sich außerhalb festgesetzter und sonstiger (u.a. vorläufig gesicherte und ermittelte) Überschwemmungsgebiete. Für das Szenario eines Hochwassers besteht gemäß der Hochwassergefahrenkarten NRW entsprechend keine Betroffenheit. Dies trifft insbesondere auf häufige, das heißt 10 – 20-jähr- liche (HQ häufig) und mittlere, das heißt 100-jährliche (HQ100) und seltene, das heißt 200- jährli- che (HQ200) Hochwasserereignisse zu. Erst im Falle eines extremen Hochwassers (HQ extrem) sind tiefere Geländebereiche, sowohl topographisch bedingt als auch anthropogen veränderte Geländeangleichungen, wie beispielsweise Trassen der Verkehrsinfrastruktur, in der näheren Umgebung von Überschwemmungen betroffen. Dabei tangiert das Plangebiet im Südosten an der Theodor-Heuss-Straße geringfügig (bis zu 0,2 m Tiefe) überschwemmte Bereiche. Für die Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 45 | 79 - östlich gelegene Bahntrasse, die in das Gelände eingeschnitten ist und im weiteren südlichen Verlauf unterirdisch geführt wird, werden Wassertiefen von 4 m bis 8 m angegeben (HQextrem). Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück langfristig auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird. Für Hochwasserereig- nisse sind daher auch ohne die Durchführung der Planung keine maßgeblichen Veränderun- gen der momentanen Situation ableitbar und das Plangebiet selbst bleibt w eitgehend unbe- troffen. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Da das Plangebiet im Fall von Hochwasserereignissen weitgehend unbetroffen ist, sind für die Planung keine maßgeblichen Auswirkungen ableitbar. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Im vorliegenden Fall nicht relevant. Bewertung: Die Lage außerhalb festgesetzter Überschwemmungsgebiete lässt mit Blick auf das Planvor- haben keine besondere Empfindlichkeit des Plangebiets gegenüber Hochwasserereignissen erkennen. Für das Szenario eines extremen Hochwasserereignisses (HQ extrem) sind zwar im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets überschwemmte Bereiche ausgewiesen. Aufgrund der topographisch deutlichen tieferen Lage der Gleistrasse der DB mit ihrem Geländeeinschnitt besteht jedoch kein funktionaler Zusammenhang mit dem Plangebiet. Insgesamt ist keine be- sondere Betroffenheit der künftigen Nutzung im Plangebiet durch Hochwasserszenarien er- sichtlich. Die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf die Hochwassersitu- ation wird daher als gering eingestuft und ist somit nicht abwägungserheblich. 7.5.6 Luft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) 7.5.6.1 Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Bei der Betrachtung von Luftschadstoffen sind insbesondere Feinstaub, Stickstoff - und Koh- lenstoffverbindungen relevant, die sich schädlich auf die menschliche Gesundheit oder bei- spielsweise in Form von CO 2 als Treibhausgas auf das Klima auswirken können. Derzeit ge- hen vom Plangebiet keine maßgeblichen Luftschadstoffemissionen aus, die vorbelastend auf den Menschen und seine Gesundheit wirken könnten, da die Fläche einer landwirtschaftlichen Nutzung unterliegt. Im Zuge der ackerbaulichen Bewirtschaftung kommt es allenfalls durch die eingesetzten landwirtschaftlichen Maschinen zu einem Ausstoß von Luftschadstoffen in gerin- gem Umfang. Gleiches gilt für die Emission von Treibhausgasen, die zwar grundsätzlich bei einer ausschließlich landwirtschaftlichen Nutzung zu erwarten ist, jedoch im vorliegenden Fall nur von untergeordneter Bedeutung im städtischen und verkehrlich stark erschlossenen Um- feld des Plangebietes sein dürfte. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 46 | 79 - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück langfristig auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird. Die Veränderung der Luftschadstoff-Emissionen und zukünftiger Flächenentwicklungen ist nicht konkret vorherseh- bar. Diese werden sich aber wohl auch künftig am städtisch geprägten Umfeld des Plangebie- tes orientieren. Generell ist jedoch davon auszugehen, dass die Emission von Luftschadstof- fen aus dem Verkehrs - und Gewerbebereich in Zukunft weiter abnimmt, da es zunehmend zum Einsatz emissionsärmerer oder emissionsfreier Antriebswege sowie regenerativer Ener- gieversorgungssysteme kommt. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit Realisierung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist durch den zukünftigen Gewer- bebetrieb mit einer Zunahme von Luftschadstoffen, hier insbesondere Stickoxide und Fein- stäube aus dem betriebsbedingten Lastkraftverkehr und nachgeordnet dem motorisierten In- dividualverkehr (MIV) der künftigen Mitarbeitenden zu rechnen. Die neu erzeugten Kfz-Fahrten werden mit 1.088 Kfz/24 h des täglichen Quell - und Zielverkehrs im Planfall 2035 prognosti- ziert (BERNARD GRUPPE 2025). Die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen dieser Emissi- onen wird im folgenden Kapitel zu den Luftschadstoffimmissionen noch einmal näher betrach- tet. Generell ist jedoch davon auszugehen, dass die Emission von Luftschadstoffen aus dem Verkehrsbereich in Zukunft, durch die Modernisierungen im Bereich von Verbrennungsmoto- ren und den zunehmenden Umstieg auf Elektromobilität, weiter abnimmt. Dies betrifft entspre- chend auch die durch das Planvorhaben induzierten verkehrlichen Emissionen. Daneben kann durch die Lokalisierung des geplanten Logistikzentrums perspektivisch von einer Entlastung der regionalen warenlogistischen Verkehrsströme ausgegangen werden, da sich die bisher notwendige Anlieferung der Märkte durch andere, umliegende Logistikzentren verringert bzw. diese Verkehrsströme ersetzt werden. Um künftig, neben den verkehrsgebundenen Luftschadstoffen, keine weiteren maßgeblichen Emissionen durch die Ansiedlung des Logistikzentrums zu generieren, wird im künftigen Ge- bäudebetrieb vollständig auf fossile Brennstoffe verzichtet. So soll die Energiev ersorgung zu einem großen Anteil über die Installation von Photovoltaik -Modulen auf den Dachflächen ge- währleistet werden. Die Abwärme der geplanten Kälteanlage wird beispielsweise für die Be- heizung des Lagers verwendet. Insgesamt wird auch in Bezug auf Luf tschadstoffe ein nach- haltiges Betriebskonzept mit entsprechender Zertifizierung angestrebt. Darüber hinaus sind durch das Vorhaben keine weiteren gewerblichen Emissionen von Luftschadstoffen zu erwar- ten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Im Bebauungsplan sind keine unmittelbaren Maßnahmen zur Minderung von Luftschadstoff - Emissionen vorgesehen. Durch die Installation von Photovoltaikmodulen auf den Dachflächen wird jedoch der Aufbau einer dezentralen Energieversorgung im Generellen und dami t auch die Senkung des Bedarfs an fossilen Energieträgern vorangetrieben. Der Standort ist zudem über zwei Buslinie an das Busnetz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ange- schlossen. Bewertung: Die Umsetzung der Planung wird voraussichtlich zu einer Zunahme der Emission von Luft- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 47 | 79 - schadstoffen führen, die überwiegend auf den zunehmenden Lastkraftverkehr sowie den mo- torisierten Individualverkehr (MIV) der künftigen Mitarbeitenden und damit den durch das Vor- haben induzierten Zusatzverkehr zurückzuführen sein wird. Diese wird jedoch im urban ge- prägten Umfeld des Plangebietes, samt weiterer gewerblicher Nutzungen, u.a. auch eines weiteren Logistikzentrums, sowie aufgrund der Nähe zur Autobahn, nicht maßgeblich den orts- üblichen Rahmen überschreiten. Die Entwicklungen der letzten Jahre zeigen zudem, dass die verkehrsbedingten Emissionen langfristig weiter abnehmen werden. Daneben kann zudem prognostiziert werden, dass es durch den neuen Logistikstandort zu einer Reduzierung der notwendigen regionalen warenlogistischen Verkehrsströme kommt. Da im künftigen Gebäudebetrieb vollständig auf fossile Brennstoffe verzichtet wird, ist zudem nicht mit gewerblichen Emissionen von Luftschadstoffen von besonderer Relevanz zu rech- nen. Die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch die vom Planvorhaben ausgehenden Emis- sionen werden daher insgesamt als gering eingestuft und sind somit nicht abwägungserheb- lich. Eine Darstellung der Immissionsseite findet sich in den folgenden Ausführungen. 7.5.6.2 Luftschadstoffe – Immissionen Bestand (derzeitiger Umweltzustand) Im Nahbereich des Plangebiets liegen die üblichen städtischen und gewerbebetrieblichen Emissionsquellen Verkehr (MIV, Schienen- und Lastkraftverkehr) und Gebäudeheizung / Warmwasserbereitstellung vor. Insofern ist im Plangebiet und dessen Umfeld eine gewisse Vorbelastung der Luftqualität gegeben. Die lufthygienische Beeinträchtigung ist zunächst auf die umgebenden Straßen, aber auch die DB -Gleistrasse, die unmittelbar entlang der nord- westlichen Plangebietsgrenze verläuft, zurück zuführen. Im Bereich der nahegelegenen Ver- kehrswege, insbesondere der Bundesautobahnen A 59 (circa 250 – 300 m südwestlich) und A 3 (mind. 1 km nördlich / nordwestlich), ist grundsätzlich mit erhöhten Stickstoff - und Feinstaubkonzentrationen (NO 2, PM10, PM2,5) zu rechnen. Außerdem tragen Kleinfeuerungs- anlagen im Siedlungsbereich zur Belastung der Luftqualität bei. Trotz der anzunehmenden Vorbelastung liegen für das Plangebiet bisher keine Hinweise auf mögliche Überschreitungen der in der 39. BImSchV definierten Grenzwerte von 40 µg/m³ bei NO 2, 40 µg/m³ bei PM 10 und 5 µg/m³ bei Benzol im Jahresdurchschnitt vor. Die nächstgele- gene stationäre Messstelle des Luftqualitätsüberwachungssystems (LUQS) des LANUV be- findet sich zentral innerhalb des Stadtteils Köln-Porz (Mitte) in einer Entfernung von circa 2,8 km zum Plangebiet (Messort: Köln-Hauptstraße, KOHA). Die Messstation stellt einen für den Stadtteil Porz typischen Belastungsstandort an einer vergleichsweise viel befahrenen inner- städtischen Hauptverkehrsachse dar. Die verfügbaren Messdaten für Stickstoff lassen für die Station keine Überschreitungen der in der 39. BImSchV definierten Grenzwerte von 40 µg/m³ bei NO 2 ableiten. Im Gegenteil wird der Grenzwert im Mittel regelmäßig deutlich unterschritten, teilweise um mehr als 10 µg/m³. Messwerte für Feinstaub oder Benzol werden an der Station nicht erhoben. Gemäß Luftreinhalteplan wurden jedoch bereits im Jahr 2020 an allen Mess- stellen im Kölner Stadtgebiet die Grenzwerte eingehalten. Lufthygienisch wirksame Strukturen sind im Plangebiet randlich in Form der straßenbegleiten- den Baumreihe an der Hansestraße vorhanden, bei der die Bäume die Funktionen wie CO 2- Aufnahme, Sauerstoffbildung und Luftreinhaltung übernehmen. Großflächigere Baumgruppen oder Waldstandorte, die in größerem Umfang Schadstoffe aus der Luft filtern und somit in besonderer Weise über die Plangebietsgrenzen hinaus zur Lufthygiene beitragen würden, sind hingegen nicht vorhanden. Die im Plangebiet vorhandene Ackerfläche weist keine besondere Bedeutung für die Luftreinhaltung auf. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 48 | 79 - Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes vorerst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP-Darstellung als Gewer- begebiet ist davon auszugehen, dass sich anschließend auf dem Grundstück langfristig auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird, auf deren Betrieb Immissionen einwirken könnten. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Umsetzung der Planung wird durch den induzierten Zusatzverkehr voraussichtlich auch außerhalb des unmittelbaren Geltungsbereichs des Bebauungsplans zu einer Zunahme der Luftschadstoffbelastung führen. Der durch das Vorhaben induzierte Zusatzverkehr von 1.088 Kfz/24 h (BERNARD GRUPPE 2025), primär der Lastkraftverkehr, aber auch der MIV, erhöht durch die An- und Abfahrten die Freisetzung verkehrsbedingter Luftschadstoffe, insbesondere Stickoxide und Feinstäube in den umliegenden Straßen. Weitere Immissionen, die über das bisherige Maß hinaus auf die künftige Nutzung einwirken können, sind zum derzeitigen Kenntnisstand nicht abzuleiten. Die wenigen im Plangebiet vorhandenen lufthygienisch wirksamen Vegetationsstrukturen wer- den teilweise vorhabenbedingt durch die geplanten Zufahrten (teilweise auch die Anlage der Lärmschutzwände) in Anspruch genommen. Der Gehölzverlust betrifft voraussicht lich sechs Einzelbäume, von denen vier unter die Baumschutzsatzung fallen und somit ersetzt werden müssen. Innerhalb der „Flächen mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ entlang der Hansestraße werden die bestehenden Bäume darüber hinaus so weit wie möglich erhalten und durch zusätzliche An- pflanzungen ergänzt. Zusätzlich wird innerhalb des Plangebietes eine strukturreiche Mischve- getation aus Bäumen, Sträuchern, Stauden und Rasenflächen angelegt, die teilweise neue Funktionen für die Lufthygiene übernehmen wird. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Der weitgehende Erhalt vorhandener Bäume und die Neupflanzung von Bäumen und Sträu- chern sowie die Anlage der Dachbegrünung wirkt sich insgesamt positiv auf die Luftreinhaltung und die Luftqualität im Plangebiet aus. Bewertung: Mit der Umsetzung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans entsteht zwar auch in den um- liegenden Straßen insbesondere eine Erhöhung des Lastkraftverkehrs, die auf das Plangebiet einwirkenden Immissionen werden jedoch voraussichtlich nicht gravierend zunehmen, sodass sich die bestehende lufthygienische Vorbelastung immissionsbedingt absehbar nicht erheblich verschlechtern wird. Im Hinblick auf die örtliche Luftqualität sind somit planungsbedingt keine Auswirkungen zu erwarten, die als erhebliche Beeinträchtigungen der Leistungs - und Funkti- onsfähigkeit des Naturhaushaltes einzustufen sind. Aus naturschutzfachlicher Sicht wurde der vorhabenbedingte Eingriff in lufthygienisch wirksame Gehölze bzw. Einzelbäume im Zuge der Planung so weit wie möglich auf den planungsbedingt absolut unvermeidbaren Gehölzverlust minimiert. Zur weiteren Reduzierung der Luftschadstoffbelastung im Plangebiet und seinem Umfeld wird die zusätzliche Pflanzung von Bäumen und die Anlage von Grünflächen geplant. Durch diese zusätzlichen Anpflanzungen werden auch zukünftig Gehölzstrukturen mit einer lokalen Bedeutung für die Luftreinhaltung im Plangebiet vorhanden sein, die sich positiv auf die Bindung von Luftschadstoffen auswirken und somit regulierend auf die Luftqualität wirken. Generell ist zudem von einer Abnahme der notwendigen regionalen warenlogistischen Ver- kehrsströme durch den neuen Logistikstandort auszugehen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 49 | 79 - Somit wird die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf das Schutzgut Luft mit speziellem Bezug auf Luftschadstoffe - Immissionen als gering eingestuft und ist damit nicht abwägungserheblich. 7.5.7 Klima (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Klimaökologisch wirksame Flächen und Elemente sind im Plangebiet nahezu flächendeckend vorhanden, wobei hier insbesondere die Ackerfläche in ihrer Funktionalität hervorzuheben ist. Die vorhandene Freifläche dient grundsätzlich der Kaltluftentstehung, wobei sich diese Funk- tion im östlichen Umfeld des Plangebietes fortsetzt. Entlang der südwestlichen und nördlichen Plangebietsgrenzen befinden sich zudem lineare Baum- und Gehölzbestände, die neben den bereits thematisierten Funktionen zur Luftreinhaltung in untergeordneter Weise auch tempe- raturregulierend wirken (Transpirationsprozesse, Beschattung). Aufgrund des fehlenden topo- graphischen Gefälles in Richtung der angrenzenden Siedlungsflächen besteht jedoch kein maßgeblicher klimatisch relevanter Zusammenhang, der sich regulierend auf die Temperatur- belastung im Bereich der nächstgelegenen Wohnstandorte (Heumarer Straße) auswirken kann. Eine Betrachtung der Klimaanalyse- Karten des LANUV bestätigt diese Einschätzung, indem diese die gesamte Plangebietsfläche als Freilandklimatop darstellen, dem jedoch aufgrund der berechneten Kaltluftströme nur eine mittlere thermische Ausgleichsfunktion z ukommt. Dane- ben sind im näheren Umfeld des Plangebiets nördlich und südlich an der Hansestraße Klima- wandelvorsorgebereiche ausgewiesen, für die in den gewerblich genutzten Bereichen eine mäßige bis starke nächtliche Überwärmung dargestellt wird. Gemäß der Klimafunktionskarte der Stadt Köln wird dem Plangebiet die Kategorie Freilandklima I zugewiesen, das durch einen ungestörten, stark ausgeprägten Tagesgang von Temperatur und Feuchte, sowie eine wind- offene, starke Frisch- / Kaltluftproduktion gekennzeichnet ist. Die im Rahmen des Projekts „Klimawandelgerechte Metropole Köln“ zur zukünftigen Wärme- belastung erstellte Planungshinweiskarte weist dem Plangebiet bereits die Klasse 3 (belastete Siedlungsfläche) zu. Damit ist das Plangebiet als stadtklimatische Übergangszone zu betrach- ten. Flächen dieser Klasse umfassen sowohl dichte, als auch weniger dichte Bebauung und angrenzende Grün-/Freiflächen. Die nächtliche Abkühlung ist hier im Vergleich etwas höher als in den angrenzenden stärker belasteten Siedlungsflächen (Klassen 1 und 2), aber dennoch eingeschränkt, da lokale Winde behindert oder abgebremst werden. Durch zusätzliche Ver- siegelung kann es hier schnell zu einer Verstärkung der klimatischen Belastung kommen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes mit seinen bestehenden klimatischen Freiraumfunktionen im Siedlungsrandbe- reich zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP-Darstellung als Gewerbege- biet ist davon auszugehen, dass sich langfristig auf dem Grundstück auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung etablieren wird, so dass es zur baulichen Inan- spruchnahme der bestehenden Freiflächen kommt. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Planung bedingt eine umfangreiche Neuversiegelung und Bebauung im Geltungsbereich des Bebauungsplans (bis zu 77 % gemäß VEP), wodurch es grundsätzlich zu einer Verringe- rung der klimatisch relevanten Flächen mit Kaltluftproduktion und somit zu einer Ver schlech- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 50 | 79 - terung der örtlichen Klimabedingungen kommen kann. Neben der umfangreichen Inanspruch- nahme von ackerbaulich genutzten Freiflächen findet stellenweise auch ein Eingriff in einzelne Baumbestände statt, die in untergeordneter Weise auch temperaturregulierend wirken. Diesen Negativwirkungen ist somit durch gezielte planerische Maßnahmen entgegenzuwirken. Als kli- matischer Pufferbereich (Klasse 3) gemäß des LANUV -Fachberichts 50 (LANUV 2013), zwi- schen den Randbereichen der Freiflächen (Klassen 4 und 5) und den Siedlungsflächen (Klas- sen 1 und 2), ist das Plangebiet bei Nutzungsintensivierungen speziell zu prüfen. Als weniger dicht bebautes bzw. in diesem Fall gänzlich unbebautes Gebiet ist es besonders klimarelevant. Die Fläche ist relativ windoffen und kann nachts deutlich abkühlen. Eine zusätzliche Bebauung sollte die Windkorridore mit Hauptwindrichtung Südsüdost und West durchlässig gestalten, sodass Frischluft von den Freiflächen in die Bebauung einsickern kann. Die Neuversiegelung im Plangebiet reduziert zunächst die potenzielle Kaltluftentstehung und trägt darüber hinaus zur nächtlichen Überwärmung bei. Auch die lokale Luftzirkulation kann durch die Bebauung beeinträchtigt werden. Hierbei ist jedoch zum einen zu berücksichtigen, dass ein größerer Teil der Plangebietsfläche bereits heute planungsrechtlich für eine gewerb- liche Bebauung vorbereitet ist und die negativen klimatischen Auswirkungen auch generell auf ein stark gewerblich geprägtes Umfeld treffen, also i n keinem direkten Zusammenhang mit nahegelegenen Wohnstandorten stehen. Speziell die Kaltluftproduktion auf der bestehenden Ackerfläche steht topographisch bedingt in keinen Zusammenhang mit relevanten Siedlungs- flächen und die Fläche bildet damit auch keine bedeutsame Kaltluftbahn. Zusätzlich sind diverse Maßnahmen im Gebiet geplant, die auf die auf die Verminderung der negativen Klimafolgen bei der Entwicklung des Plangebiets zielen. Die geplante extensive Be- grünung der Dachflächen kann beispielsweise die Auswirkungen der Versiegelu ng auf die Kaltluftproduktion vermindern. Die geplante Gebäudestellung bewirkt, dass eine Luftzirkula- tion entlang der Hansestraße grundsätzlich weiterhin gewährleistet ist. Auch im südlichen Teil des Plangebiets kann die von Osten kommende Kalt - oder Frisc hluft bei entsprechenden Windrichtungen nahezu ungehindert in den Siedlungsraum abfließen, da hier keine Gebäude geplant sind. Die vorgesehenen Neuanpflanzungen im Gebiet (Einzelbäume und Strauchhe- cke), welche die künftige Bebauung arrondieren, ergänzen di e temperaturregulierende Wir- kung der zu erhaltenden Baumreihe entlang der Hansestraße und tragen zu diesem Effekt bei. Auch die dezentral geplanten Versickerungsmulden im Plangebiet, wirken sich bei Anstau mit Regenwasser durch Verdunstungskühlung positiv auf das Kleinklima aus. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Die geplanten Maßnahmen zur extensiven Begrünung der Dachflächen und randlichen Ein- grünung mit Neuanpflanzungen (Rasenflächen mit Stauden, Einzelbäumen und Strauchhe- cke) können die nachteiligen Auswirkungen der planungsbedingten Versiegelung und Bebau- ung auf das Stadtklima und die umgebenden stadtklimatischen Bedingungen zwar vermin- dern, jedoch nicht vollständig funktional ausgleichen. Bewertung: Die Plangebietsfläche weist insgesamt nur eine allgemeine Bedeutung für die Kaltluftproduk- tion auf, da ein bedeutsamer Siedlungsbezug zu den nächstgelegenen Wohnstandorten auf- grund des fehlenden topographischen Gefälles und der ohnehin fehlenden freien Kaltluftbahn durch die Bestandsgebäude im angrenzenden Gewerbegebiet fehlt. Angesichts der Auswei- sung in der Planungshinweiskarte Hitze des Hitzeportals Köln als klimatischer Puffer zwischen Siedlungsbereichen und Freiflächen hat die Fläche im Stadtgebiet eine gewisse Bedeutung für stadtklimatische Zusammenhänge. Durch den geplanten Gebäudekomplex mit umfangreichen Versiegelungen in der Fläche Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 51 | 79 - kommt es zu einer nicht unerheblichen Belastung des Plangebiets selbst sowie nachfolgend auch des umgebenden Stadtklimas eines bereits heute und zukünftig stark wärmebelasteten Klimatops. Zwar tragen die Dachbegrünung und Anpflanzungen zur Verminderung nächtlicher Überwärmung sowie in einem gewissen Umfang auch zur Erhaltung der Kaltluftproduktion und Regulierung der Temperatur bei. Vor dem Hintergrund der großflächigen Bebauung und Ver- siegelung von bisher klimatisch wirksameren Freiflächen im Übergang zum Siedlungsbereich kann dieser Effekt die heute bestehenden klimatischen Funktionen jedoch nicht vollständig ausgleichen. Somit verbleibt durch die Umsetzung der Planung eine Beeinträchtigung der ört- lichen Klimafunktionen. Dies hat jedoch absehbar keine maßgeblichen Auswirkungen auf an- grenzende Siedlungsbereiche mit Wohnfunktion. Zudem wird die klimatische Situation im Plangebiet künftig deutlich besser sein als in angrenzenden Gewerbegebieten, da umfangrei- che klimatische Minderungsmaßnahmen und Begrünungsmaßnahmen geplant sind. Die verbleibenden Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf das Schutzgut Klima werden dennoch als mittel eingestuft und sind damit abwägungserheblich. 7.5.8 Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Siehe Kapitel 7.5.18. 7.5.9 Landschaft (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet ist derzeit durch eine großflächige landwirtschaftliche Nutzung charakterisiert und weist daher keine besonderen Qualitäten in Bezug auf das Schutzgut Landschaft auf. Mehrere Bäume bzw. Baumreihen am Rande des Grundstücks dienen jedoch der Eingrünung des Gebietes und tragen damit in geringem Maße zu einer landschaftlichen Gestaltung bzw. einer Strukturierung der Landschaft sowie der Einbettung der Fläche in den Landschaftsraum bei. Westlich erstreckt sich der Siedlungsraum von Köln-Porz und das Ortsbild ist durch städtische Elemente verschiedener Nutzungsstrukturen, im direkten Umfeld jedoch vor allem gewerbli- che Nutzungen, geprägt und damit bereits visuell vorbelastet. Östlich öffnet sich der Land- schaftsraum über Offenlandflächen hin zu den großflächigen Waldgebieten Königsforst und Wahner Heide Eine landschaftsbezogene Erholungseignung ist im Plangebiet aufgrund fehlender Wegever- bindungen innerhalb und fehlender attraktiver Strukturen nicht gegeben. Die Einsehbarkeit des Plangebietes von Osten (aus dem Freiraum) ist durch die vorhandenen Gehölzbestände außerhalb des Plangebietes eingeschränkt und eine direkte Sichtverbindung aus dem Frei- raum wird weitgehend unterbunden. Hierzu tragen sowohl die linear en Gehölzstrukturen ent- lang der umliegenden Verkehrstrassen (Gleistrasse, Maarhäuser Weg und Theodor -Heuss- Straße) sowie innerhalb der landwirtschaftlich genutzten Flächen, als auch punktuell vorhan- dene flächige Bestände in der Feldflur bei. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück langfristig auch o hne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird. Für das Schutzgut Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 52 | 79 - Landschaft sind daher auch ohne die Durchführung der Planung keine maßgeblichen Verän- derungen der momentanen Situation oder eine landschaftsgerechte Umnutzung des Plange- bietes ableitbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit Realisierung der Planung kommt es zu einer städtebaulichen Inanspruchnahme und groß- flächigen Bebauung und Versiegelung des bislang unversiegelten, landwirtschaftlich genutz- ten Plangebiets. Hierdurch wird der heutige Ortsrand nach Osten bis an die Bahnt rasse ver- schoben. Die geplanten Gebäude tragen mit einer maximalen Gebäudehöhe von maximal 22,5 m über Grund in besonderem Maße zur weiteren visuellen Überprägung bei. Allerdings entsprechen die künftige Nutzung und das Maß der Bebauung den bereits umliege nden Ge- werbenutzungen und das geplante Logistikzentrum wird räumlich an diese angegliedert. Der weitgehende Erhalt der arrondierenden Baumreihe entlang der Hansestraße sowie die zusätzliche Anpflanzung einer strukturreichen Mischvegetation innerhalb der nicht überbauten Flächen (23 % gemäß VEP) vermindern die Auswirkungen geringfügig. Die randliche Eingrü- nung der Fläche trägt dazu bei, das Logistikzentrum in den Stadt - und Landschaftsraum ein- zubetten. Durch ergänzende Fassadenbegrünungen (Kletterpflanzen mit Bodenanschluss) des Parkhauses mit einer vorgesetzten Fassade und der Lärmschutzwände sowi e eine farb- lich passende Gestaltung der Außenfassaden des Hauptgebäudes mindern die Veränderung des Orts- und Landschaftsbildes. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Zur Begegnung der nachteiligen Umweltauswirkungen des Planvorhabens auf das Schutzgut Landschaft werden im Bebauungsplan Eingrünungsmaßnahmen für das Plangebiet festge- setzt. Der Erhalt der straßenbegleitenden Baumreihe an der Hansestraße sowie die Neuan- pflanzung einer strukturreichen Mischvegetation, wie auch die Begrünung von Lärmschutz- wänden zum Siedlungsbereich und die farbliche Gestaltung der Fassaden vermindern die vi- suellen Auswirkungen auf das Landschaftsbild und tragen, auch durch randliche Eingrünung, zur Einbindung in den Stadt- und Landschaftsraum bei. Bewertung: Das Schutzgut Landschaft weist im derzeitigen Zustand des Plangebietes keine besonderen Qualitäten, aber durch die Lage im bereits stark überprägten städtischen Randbereich den- noch eine gewisse Empfindlichkeit gegenüber negativen Umweltauswirkungen (zusätz liche Bebauung) auf. Das Plangebiet wird ackerbaulich genutzt und somit durch landwirtschaftliche Freiflächen dominiert, die sich im östlich angrenzenden Landschaftsraum durch weitere Grün- und Offenlandflächen fortsetzen. Die vereinzelten Grünstrukturen u nd Baumpflanzungen im Randbereich sind als strukturierende Elemente mit höherer Qualität für das Landschafts- und / Ortsbild zu sehen. Aufgrund ihrer Ausprägung und Größe kann ihnen eine besondere Be- deutung für den Landschaftsraum im städtischen Nahbereich zugeschrieben werden. Die künftige Bebauung überprägt das örtliche Landschaftsbild maßgeblich. Dabei ist die räumliche Angliederung an bestehende, vergleichbare Nutzungsstrukturen und Bauweisen der Entwick- lung in unbelasteten Gebieten jederzeit vorzuziehe n. Allerdings ist eine Verminderung der Auswirkungen nur in geringem Maße möglich und es verbleibt eine erhebliche visuelle Wir- kung auf das Landschafsbild. Die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen auf das Schutzgut wird daher als mittel eingestuft und ist damit abwägungserheblich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 53 | 79 - 7.5.10 Biologische Vielfalt (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 a BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Auf Grund der derzeitigen intensiven Nutzung als Ackerfläche und der damit einhergehenden Vegetation von Monokulturen, ist die biologische Vielfalt innerhalb des Plangebietes relativ gering (vergleiche Kapitel 7.5.1 und 7.5.2). Lediglich im Randbereich findet sich mit der vor- handenen Baumreihe entlang der Hansestraße eine hiervon abweichende Bepflanzung. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück auch ohne die derz eitige Planung langfristig eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird. Eine Zunahme der bi- ologischen Vielfalt im Plangebiet ist hieraus zunächst nicht ableitbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Vorhabenbedingt kommt es zu einer zusätzlichen Versiegelung im Plangebiet und damit zur Inanspruchnahme potenzieller Vegetationsfläche und Lebensräume. Zudem gehen einige we- nige Bäume der vorhandenen Baumreihe verloren. Demgegenüber kommt es jedoch im Rah- men der Planung zu einer zusätzlichen Begrünung des Plangebietes durch eine strukturreiche Mischvegetation aus Bäumen, Sträuchern, Stauden und Rasenflächen. Darüber hinaus ist die umfangreiche extensive Begrünung der Dachflächen des Vorhabens vorgesehen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Bewertung: Vorhabenbedingt kommt es zwar zu einer zusätzlichen Inanspruchnahme potenzieller Vege- tationsflächen und Lebensräume, dies betrifft aber einen bisher intensiv ackerbaulich genutz- ten Standort mit geringer biologischer Vielfalt. Die künftige Aufwertung des Plangebietes durch eine strukturreichere Vegetation und unterschiedliche Pflanzmaßnahmen, führt letztlich zu ei- ner Verbesserung bzw. Aufwertung der biologischen Vielfalt im Plangebiet. Somit kann die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf das Schutzgut allenfalls als gering eingestuft werden und ist damit nicht abwägungserheblich. 7.5.11 Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete (Gebiete von gemein- schaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete) (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 b BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet selbst liegt außerhalb von Natura 2000-Gebieten. Die nächstgelegenen Natura 2000-Gebiete sind die gleichnamigen FFH - (DE-5108-301) und Vogelschutzgebiete (DE - 5108-401) „Wahner Heide“, die sich in einer Entfernung von circa 1,5 km östlich zum Plange- biet befinden. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Im vorliegenden Fall nicht relevant. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 54 | 79 - Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Aufgrund der Entfernung zwischen dem Plangebiet und dem nächstgelegenen VSG und FFH- Gebiet sind keine negativen Auswirkungen zu erwarten. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Bewertung: In Bezug auf Natura 2000-Gebiete hat das Plangebiet keine Bedeutung. 7.5.12 Mensch, Gesundheit, Bevölkerung (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 c BauGB) 7.5.12.1 Lärm Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das unmittelbare Umfeld des Plangebietes wird durch verschiedene Nutzungen geprägt, die zu einer lärmtechnischen Vorbelastung führen. Dies betrifft insbesondere den Verkehrslärm der umliegenden Straßen, den Schienenverkehrslärm auf der angrenzenden DB-Trasse, den Flugverkehrslärm des Köln-Bonner Flughafens sowie den Gewerbelärm aus den angrenzen- den gewerblichen Nutzungen. Das Plangebiet selbst emittiert im Rahmen der landwirtschaftli- chen Bewirtschaftung nur temporär und in gegenüber dem urban geprägten Umfeld vernach- lässigbarer Größe selbst Lärm. Bei der Untersuchung des Verkehrslärms sind die Geräuscheinwirkungen durch die umliegen- den Verkehrslärmquellen ermittelt und anhand der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ beurteilt worden. Die Ergebnisse veranschaulichen die bestehende Belastungssituati on im Plangebiet. Zur Ermittlung der Geräuscheinwirkungen im Plangebiet sind die Theodor-Heuss- Straße (L 358), die Eiler Straße (L 358), der Maarhäuser Weg (L 99), die Frankfurter Straße (B 8), die Steinstraße, die Hansestraße, die A 59, die A 559 sowie di e Schienenstrecke 2691 (Köln – Frankfurt) berücksichtigt worden. Darüber hinaus sind die Geräuscheinwirkungen des nahegelegenen Flughafens Köln-Bonn berücksichtigt worden. Am Tag (06.00 - 22.00 Uhr) werden bei freier Schallausbreitung Beurteilungspegel zwischen 62 dB(A) und 69 dB(A) ermittelt. Der Orientierungswert für ein Gewerbegebiet von 65 dB(A) wird entlang der Hansestraße sowie entlang der Schienenstrecke geringfügig überschritten. Da nachts generell von deutlich geringeren Beurteilungspegeln ausgegangen werden kann, aber ebenfalls ein Orientierungswert von 65 dB(A) anzusetzen ist, ist im Nachzeitraum nicht mit einer maßgeblichen lärmtechnischen Vorbelastung des Plangebiets auszugehen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes mitsamt der der bestehenden Lärmbelastung zunächst erhalten. Vor dem Hin- tergrund der aktuellen FNP -Darstellung ist davon auszugehen, ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung ergeben wird. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Gewerbelärm Der durch das Logistikzentrum zukünftig ausgehende Gewerbelärm u. a. durch die Fahrbewe- Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 55 | 79 - gungen und Verladetätigkeiten der Lkw sowie weitere Betriebstätigkeiten auf dem Betriebsge- lände ist untersucht und anhand der Vorgaben der „Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm“ bewertet worden. Die Geräuscheinwirkungen durch Gewerbelärm s ind im Beurteilungszeitraum Tag (06.00 - 22.00 Uhr) schalltechnisch verträglich. Sowohl die Immis- sionsrichtwerte der TA Lärm als auch die zulässigen Spitzenpegel werden an allen umliegen- den schutzbedürftigen Nutzungen eingehalten. Im Beurteilungszeitraum N acht (22.00 -06.00 Uhr, lauteste Nachtstunde) werden Überschreitungen der Immissionsrichtwerte bzw. Immissi- onsrichtwertanteile für die Zusatzbelastung durch das geplante Logistikzentrum ermittelt. Die zulässigen Spitzenpegel werden im Beurteilungszeitraum Nacht eingehalten. Um die schalltechnische Verträglichkeit mit den umliegenden schutzbedürftigen Nutzungen auch im Beurteilungszeitraum Nacht sicherzustellen, ist ein Schallschutzkonzept erarbeitet worden. Die dort aufgeführten baulichen Maßnahmen (Schallschutzwände) sind im Bebau- ungsplan durch Festsetzungen gesichert und in den Vorhaben- und Erschließungsplan zu übernehmen. Soweit erforderlich werden w eitere Maßnahmen (technische und organisatori- sche) durch Aufnahme in den Durchführungsvertrag gesichert. Verkehrslärm Da bereits im derzeitigen Zustand eine gewisse Vorbelastung durch Verkehrslärm im Plange- biet und seinem Umfeld vorliegt, wurden sowohl die Auswirkungen der künftigen Verkehrslär- mimmissionen auf die Nutzung im Plangebiet wie auch auf umliegende schutzbedürftige Nut- zungen im Rahmen eines schalltechnischen Gutachtens untersucht (KONZEPT DB PLUS GMBH 2024). Die Ergebnisse zeigen, dass innerhalb der für das Logistikzentrum festgesetz- ten Baugrenzen der Orientierungswert der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für ein Ge- werbegebiet von 65 dB(A) jedoch eingehalten werden kann. An den Fassaden des geplanten Verwaltungsgebäudes werden Beurteilungspegel zwischen 61 dB(A) und 63 dB(A) ermittelt. Der Orientierungswert wird unter Berücksichtigung der geplanten Baustruktur eingehalten. Im Beurteilungszeitraum Nacht (22.00 - 06.00 Uhr) sind geringere Geräuscheinwirkungen zu er- warten. Daher ist der Nachtzeitraum aus schalltechnischer Sicht weniger kritisch als der Tag. Für die Beurteilung der Zunahme des Verkehrslärms auf bestehenden Straßen im Umfeld gibt es keine rechtlich fixierte Beurteilungsgrundlage. Wichtigstes Kriterium ist hier der Ursachen- zusammenhang. Ein Planvorhaben bedingt stets eine Verkehrszunahme und somit auch eine Zunahme des Verkehrslärms. Der räumliche Bezug einer planbedingten Zunahme des Ver- kehrslärms ist dabei so zu wählen, dass ein eindeutiger Ursachenzusammenhang besteht. Das bedeutet, dass Mehrverkehre dem Planvorhaben noch eindeutig zuzuordnen sein müs- sen. Neben dem Ursachenzusammenhang werden weitere Kriterien wie die Funktion und Klassifizierung der Straßen, die Schutzwürdigkeit der betroffenen Gebiete und die Art und der Umfang des Planvorhabens und dessen Eingliederung in die bereits bestehende städtebauli- che Situation berücksichtigt. Als schalltechnische Kriterien werden gemäß schalltechnischem Gutachten die Zunahme des Verkehrslärms > 2,05 dB(A) (Kriterium 1), die Überschreitung der gebietsbezogenen Immissionsgrenzwerte und eine Pegelzunahme > 1,05 dB(A) (Kriterium 2) sowie Pegelzunahmen >0,05 dB(A) bei einer bestehenden gesundheitsgefährdenden Ge- räuschbelastung von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) nachts (Kriterium 3) berücksichtigt (KON- ZEPT DB PLUS GMBH 2024). Verkehrszunahmen sind vor allem entlang der Hansestraße zu erwarten. Der Großteil der zu- sätzlichen Verkehre (1.088 neu erzeugte Kfz -Fahrten/24 h) wird über die Hansestraße zum Maarhäuser Weg und von dort ins übergeordnete Straßennetz (L 99, B 8, A 59, A 559) geführt. Nach Norden (Maarhäuser Weg – Abschnitt ab, Eiler Straße – Abschnitt 2b) wird keine Ver- kehrszunahme durch das Planvorhaben nach der vorliegenden Verkehrsuntersuchung prog- nostiziert. Aufgrund von verkehrlichen Verdrängungseffekten im Straßennetz, wird teilweise Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 56 | 79 - sogar eine geringfügige Abnahme prognostiziert (BERNARD GRUPPE 2025). Dadurch ist die Zunahme des Verkehrslärms in Richtung Rath-Heumar nicht untersuchungsrelevant. Entlang der Hansestraße werden Zunahmen des Verkehrslärms von mehr als 3 dB(A) im Be- urteilungszeitraum Nacht (22.00-06.00 Uhr) ermittelt. Entlang der Hansestraße befinden sich ausschließlich gewerbliche Nutzungen. Diese sind nach Nummer 7.4 TA Lärm explizit vom Schutzanspruch in Bezug auf die Zunahme des Verkehrslärms ausgeschlossen. Ebenso ge- währt die Verkehrslärmschutzverordnung - 16. BImSchV bei einer Erhöhung der Lärmbelas- tung im Bereich der Gesundheitsgefährdung (70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nac ht) Gewerbegebieten explizit keinen Schutzanspruch. Aufgrund der aufgeführten Gründe (Einhal- tung IGW, geringer Schutzanspruch vor Zunahme des Verkehrslärms) wird die Zunahme des Verkehrslärms entlang der Hansestraße als hinnehmbar eingestuft. Entlang der Heumarer Straße sind zwei Einwirkungsbereiche zu unterscheiden. Während die nördlichen Wohnnutzungen überwiegend den Geräuscheinwirkungen durch die Heumarer Straße selbst ausgesetzt sind, wird im Süden der Heumarer Straße die Geräuschsituation durch die südlich verlaufende Bundesautobahn 59 bestimmt. Im Norden der Heumarer Straße bedingen die zusätzlichen Verkehre des Planvorhabens eine Geräuschzunahme um 0,1 dB(A) am Tag und 0,2 dB(A) in der Nacht. Die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung wird ni cht er- reicht bzw. überschritten. Die Geräuschzunahmen von maximal 0,2 dB(A) werden als gering- fügig und hinnehmbar eingestuft. Im Süden der Heumarer Straße wird aufgrund der Ge- räuscheinwirkungen der A 59 die Schwelle zur Gesundheitsgefährdung insbesondere i n den oberen Geschossen überschritten. Durch die zusätzlichen Verkehre auf der Heumarer Straße wird jedoch keine weitere Lärmzunahme ermittelt. Die bestehende gesundheitsgefährdende Geräuschbelastung wird nicht weitergehend verschärft. Entlang der Frankfurter Straße werden am Tag und in der Nacht hohe Geräuschbelastungen ermittelt. Nachts werden für die Wohnbebauung „Am Hochkreuz“ Geräuschbelastungen über der Schwelle der Gesundheitsgefährdung ermittelt. Durch die zusätzlichen planbedingten Ver- kehre wird eine Zunahme des Verkehrslärms um 0,1 bis 0,2 dB(A) ermittelt. Die Frankfurter Straße ist als Bundesstraße klassifiziert. Bundesstraßen sind öffentliche Straßen, die ein zu- sammenhängendes Verkehrsnetz bilden und dem weiträumigen Verkehr dienen. Bundesstra- ßen bündeln überregionale Verkehre. Aufgrund der Bündelungsfunktion von Bundesstraßen sind Verkehrszunahmen erwartbar. Auch liegt aus schalltechnischer Sicht eine ideale Erschlie- ßung des Plangebiets vor, da nur wenige schutzbedürftige Nutz ungen überhaupt Verkehrs- lärmzunahmen ausgesetzt sind. Eine weitergehende Erhöhung gesundheitsgefährdender Ge- räuscheinwirkungen betrifft maximal zwei Wohnnutzungen. Die Betroffenheiten sind somit sehr gering. In den Bereichen mit gesundheitsgefährdender Ger äuschbelastung („Am Hoch- kreuz“ westlich/südwestlich in Gremberghoven und „Heumarer Straße“ südlich in Eil) wird auch im Hinblick einer Gesamtlärmbetrachtung (Verkehr + Gewerbe) die Geräuschsituation nicht geändert. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Die Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig, wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung ein niedri- gerer Lärmpegelbereich oder ein niedrigerer Außenlärmpegel an den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen nachgewiesen wird. Gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 24 BauGB wird festgesetzt, dass die Lärmschutzwand ein Schalldämmmaß von mindestens 25 dB(A) und die in der Planzeichnung festgesetzte Mindesthöhe haben muss. Bezugshöhe für die Angabe der Mindesthöhe ist dabei die Fahrbahnhöhe der angrenzenden Fahrwege a uf dem Betriebsge- lände. Anforderungen an die Absorptionseigenschaften der Schallschutzwände werden nicht Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 57 | 79 - gestellt. Ein ausreichender Schallschutz wird durch passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ sichergestellt. Hierzu sind die maßgeblichen Außenlärmpegel un- ter Berücksichtigung des Fluglärms und Gewerbelärms ermittelt worden. Die maßgebli chen Außenlärmpegel betragen zwischen 72 und 74 dB(A). Der daraus abgeleitete Lärmpegelbe- reich V wird für den gesamten Bebauungsplan textlich festgesetzt. Bewertung: Die derzeit bereits bestehende Vorbelastung des Plangebietes und seines Umfelds durch den angrenzenden Verkehrs- und Gewerbelärm wirkt sich unter Berücksichtigung der statuierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nicht maßgeblich auf die künftige Umsetzung des Planvorhabens aus. Ein ausreichender Schallschutz gegenüber den künftigen gewerblichen Immissionen kann sowohl innerhalb des Plangebietes als auch im Umfeld gewährleistet wer- den. Auch der künftige Verkehrslärm stellt zumindest für das Vorhaben innerhalb des Plange- bietes keine erhebliche Umweltauswirkung dar. Auch im Umfeld des Plangebiets bzw. entlang der betreffenden Verkehrsachsen ist im Kontext der Planung mit gesteigertem Verkehrsaufkommen zu rechnen, jedoch sind keine notwendi- gen Maßnahmen im Sinne des Schallschutzes ableitbar. Die genannten Gründe der Er wart- barkeit, der nahezu irrelevanten Geräuscherhöhung, der Bündelungsfunktion der B 8 und der geringen Betroffenheit überwiegen die ermittelte Zunahme des Verkehrslärms im Bereich der Gesundheitsgefährdung an der Wohnnutzung „Hochkreuz 15“. Die Zunahme des Verkehrs- lärms durch das Planvorhaben wird aus den genannten Gründen als verträglich eingestuft. Es sind weder Schallschutzmaßnahmen durchzuführen, noch löst die Planung einen Anspruch auf Schallschutz dem Grunde nach aus. Die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch Lärmemissionen und -immissionen im Plan- verfahren wird somit als gering eingestuft und ist damit nicht abwägungserheblich. 7.5.12.2 Erschütterungen Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Eine Vorbelastung des Plangebietes durch Erschütterungen, die über das für Innenstädte üb- liche Maß hinausgehen, ist nicht bekannt. Durch den Schienenverkehr auf der angrenzenden Trasse der DB sowie den Straßenverkehr auf den teils stark befahrenen Straßen im Umfeld ist jedoch grundsätzlich davon auszugehen, dass es im Plangebiet zu Erschütterungen im üblichen Maßstab für die Randbereiche urbaner Ballungsräume kommt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück langfristig auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird. Für das Thema der Erschütterungsbelastung sind daher auch ohne die Durchführung der Planung keine maßgeb- lichen Veränderungen der momentanen Situation des Plangebietes ableitbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Unzumutbare bzw. gesundheitsgefährdende Erschütterungswirkungen sind weder durch die zukünftige Nutzung des Plangebietes noch als Einwirkungen von außen auf dieses zu erwar- ten. Das Plangebiet dient primär der Lagerung von Ware. Stanzvorgänge oder größere Press- vorgänge, wie in produzierendem Gewerbe, können ausgeschlossen werden. Damit sind Er- schütterungen durch die Planung nicht zu befürchten. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 58 | 79 - Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Bewertung: Das Thema Erschütterungen hat für das Plangebiet absehbar keine relevante Bedeutung. So- mit wird die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben als gering ein- gestuft und ist damit nicht abwägungserheblich. 7.5.12.3 sonstige Gesundheitsbelange / Risiken zum Beispiel Hochwasser, Magnetfeldbelastung, Störfallrisiko, Starkregen (Kli- mawandelfolgen) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Plangebiet befindet sich in circa 900 m Entfernung zum nächsten Oberflächengewässer. Damit liegt es auch außerhalb von möglichen Hochwasserrisikogebieten oder Überschwem- mungsbereichen. Für das Plangebiet sind weder besonderen Magnetfeldbelastungen be- kannt, noch befinden sich Hochspannungs - oder Höchstspannungsfreileitungstrassen in der unmittelbaren Umgebung. Nach Angaben der Karte „Betriebsbereiche nach Störfallverordnung“ des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW (LANUV) liegen im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes keine Betriebe, die der Störfallverordnung unterliegen und im Hinblick auf § 50 BImSchG eine Gefahr für schutzbedürftige Gebiete (im vorliegenden Fall Büroarbeitsplätze) darstellen können. Das Plangebiet befindet sich somit nicht in einem Achtungsabstand und in einem angemessenen Sicherheitsabstand von Betriebsbereichen nach d er Störfall -Verord- nung. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück langfristig auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird. Für sonstige Gesund- heitsbelange bzw. Risiken sind daher auch ohne die Durchführung der Planung keine maß- geblichen Veränderungen der momentanen Situation des Plangebietes oder ei ne besondere Empfindlichkeit ableitbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: In Bezug auf sonstige Gesundheitsbelange bzw. Risiken ergeben sich durch die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens absehbar keine maßgeblichen Veränderungen in Bezug zum momentanen Zustand des Plangebietes. Das Logistikzentrum enthält Anlagenteile, die einer Genehmigung nach Bundes immissionsschutzgesetz (BImSchG) unterliegen. Dazu ge- hört die Lagerung von mehr als 100 Tonnen und Behandlung von mehr als 10 Tonnen pro Tag von Abfällen. Diese Menge stellt keine Anlage gemäß § 3 der 4. Bundesimmissionsschutzver- ordnung (BImSchV) dar (Industriebetrieb). Bei den Abfällen handelt es sich vor allem um Pappe und Papier bzw. Kunststoff sowie um Abschriften und Bruchware. Daneben fallen Ab- fälle auch beim Betrieb des Logistikzentrums selbst an, insbesondere Pappe und Papier bzw. Kunststofffolien. Die Lagerung von Feuerwerkartikeln erfolgt jährlich wiederkehrend in den letzten fünf Kalen- derwochen des Jahres sowie in den ersten vier Kalenderwochen des Folgejahres. Die Lage- rung von 49 Tonnen Netto-Explosivstoffmasse, Klasse I und II pyrotechnischer Gegenstände, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 59 | 79 - unterliegt der Genehmigungspflicht gemäß 4. BImSchV. Gelagert werden ausschließlich Feu- erwerksartikel in gefahrgutrechtlich zugelassenen Transportverpackungen der Kategorie 1 und 2. Die Produkte werden vom Zentrallager in Form von individuell kommissionierten Liefe- rungen an die Filialen geschickt. Nach Ablauf des Feuerwerksverkaufs werden die Restanten aus den Filialen an das Zentrallager zurückgeführt, dort zu Transport-einheiten verdichtet und an den Hersteller zurückgegeben. Geplant ist zudem der Betrieb einer Ammoniak -Kälteanlage mit einer Füllmenge von circa 4 Tonnen NH3 gemäß 4. BImSchV, Anhang 1. Die geplante Anlage stellt keine Anlage gemäß § 3 der 4. BImSchV dar. Das geplante Logistikzentrum ist weder Betriebsbereich noch Teil eines Betriebsbereichs im Sinne des § 3 Absatz 5a BImSchG und unterliegt damit nicht den Regelungen der Seveso-III-Richtlinie. Angemessene Sicherheitsabstände zwischen Betriebs- bereichen und schutzbedürftigen Gebieten bzw. Nutzungen sind daher im Bebauungsplanver- fahren nicht zu ermitteln. Folgende Stoffe nach der Stoffliste des Anhangs I der 12. BImSchV können im Logistikzentrum vorhanden sein: • Ammoniak aufgrund der Kälteanlage (Nummer 2.5 nach Stoffliste Anhang I 12. BIm- SchV) • umweltgefährliche Produkte (Nummer 1.3.1 und 1.3.2, z.B. Reinigungsmittel) • entzündbare Flüssigkeiten (Nummer 1.2.5.3, z.B. Farbverdünner und Autopflegemit- tel als Aktionsware) • Aerosole (Nummer 1.3.2.1, Spraydosen) • Flüssiggas (Nummer 2.1, Gaskartuschen als Aktionsware und Feuerzeuge) sowie • saisonal pyrotechnische Artikel (Nummer 1.2.1.2, Silvesterfeuerwerk) Mit Ausnahme des Kältemittels handelt es sich bei den Stoffen und Gemischen, die nach der Stoffliste des Anhangs I der 12. BImSchV zu betrachten sind, um Waren des täglichen Be- darfs, die jedermann im Einzelhandel zugänglich sind. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Im vorliegenden Fall nicht erforderlich. Bewertung: In Bezug auf sonstige Gesundheitsbelange und Risiken weist das Plangebiet keine besondere Empfindlichkeit auf. Aus der Gesamtbetrachtung der potenziell im Logistikzentrum gelagerten Stoffe lässt sich zudem ableiten, dass das stoffliche Gefährdungspotenzial des geplanten Lo- gistikzentrums mit dem anderer, nicht erheblich belästigender, Gewerbebetriebe vergleichbar ist und im Zusammenhang mit den vorgesehenen technischen und organisatorischen Maß- nahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes keine Gefahr schädlicher Umwelt- einwirkungen für die Umgebung besteht. Die Gebietsverträglichkeit des Logistikzentrums kann also auch vor dem Hintergrund der Gefahrstoffproblematik als dauerhaft und zuverlässig si- chergestellt angesehen werden. Somit wird die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf diesen Belang als gering eingestuft und ist damit nicht abwägungserheblich. 7.5.12.4 Besonnung/Belichtung Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Eine Vorbelastung des Plangebietes durch besondere Verschattungswirkungen bzw. nachtei- lige Besonnungs- und Belichtungsverhältnisse ist nicht bekannt. Generell ist für das Plangebiet Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 60 | 79 - als offene Ackerfläche ohne maßgeblich hohe Bebauung im unmittelbaren Umfeld von einer unbeeinträchtigten Besonnungs- / Belichtungssituation auszugehen. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens, bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich auf dem Grundstück langfristig auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung entwickeln wird. Für das Thema der Besonnung / Belichtung ist ohne die Durchführung der Planung davon auszugehen, dass sich die derzeitigen Belichtungsverhältnisse nicht wesentlich ändern. Es ist nicht zu erwarten, dass sich an der derzeitigen Art oder dem Maß der Bebauung im Umfeld des Plangebietes in absehbarer Zeit etwas derart ändert, dass die Belichtungsverhältnisse im Plangebiet verändert werden. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Mit der vorhabenbedingten Bebauung des Plangebiets, kommt es künftig zu einer verstärkten Verschattungswirkung im Plangebiet und dem unmittelbaren Umfeld. Diese betrifft jedoch ein nahezu rein gewerblich genutztes Umfeld und keine relevanten schutzbedürftigen Nutzungen. Das von Außenbeleuchtungen an Straßen und Gebäuden ausgehende Licht kann insbeson- dere zur Nachtzeit eine erhebliche Belästigung für die Allgemeinheit oder für die Nachbar- schaft im Sinne des § 3 BImSchG herbeiführen. Licht emittierende Anlagen sind deshalb so zu errichten und betreiben, dass schädliche Umwelteinwirkungen verhindert bzw. auf ein Min- destmaß beschränkt werden. Ausschlaggebend ist der jeweilige Stand der Technik. Auch hier sind im unmittelbaren Umfeld des Plangebietes jedoch voraussichtlich keine schutzbedürfti- gen Nutzungen betroffen. Dennoch sollte auch im Sinne des Natur - und Artenschutzes au f eine verträgliche Lichtnutzung im Außenbereich geachtet werden. Das BlmSchG stuft Licht- verschmutzungen als schädliche Umwelteinwirkungen ein, wenn sie durch Art, Ausmaß oder Dauer Gefahren, erhebliche Nachteile oder Belästigungen für die Allgemeinheit bedeuten. Eine objektive Beurteilung, ab wann eine Lichteinwirkung als erhebliche Belästigung im Sinne des § 3 Absatz 1 BImSchG einzuschätzen ist, gestaltet sich aufgrund des hohen Anteils sub- jektiver Merkmale oft schwierig. Grundlage für die neutrale und sachliche Beurteilung von Lichteinwirkungen nach BImSchG sind die Hinweise zur Messung, Beurteilung und Verminde- rung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) und des MULNV. An- hand einfacher Parameter wie Leuchtdichte, Beleuchtungsstärke und Farbtemperatur der Au- ßenbeleuchtung kann eine Überbeleuchtung jedoch grundsätzlich vermieden werden. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Anhand einfacher Parameter wie Leuchtdichte, Beleuchtungsstärke und Farbtemperatur der Außenbeleuchtung kann eine Überbeleuchtung des Plangebietes grundsätzlich vermieden werden. Bewertung: In Bezug auf Besonnung/Belichtung weist weder das Plangebiet noch die unmittelbare Umge- bung eine besondere Empfindlichkeit auf. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens, kommt es naturgemäß zu einer Veränderung der Verschattungs- und Belichtungssituation im Plange- biet selbst, aber auch in der näheren Umgebung. Diese betrifft jedoch keinerlei schutzbedürf- tige Nutzungen. Somit wird die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf diesen Be- lang als gering eingestuft und ist damit nicht abwägungserheblich. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 61 | 79 - 7.5.13 Kultur- und sonstige Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 d BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Innerhalb des Plangebietes und seiner näheren Umgebung befinden sich keine bekannten Kultur- und sonstigen Sachgüter. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Im vorliegenden Fall nicht relevant. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Durch die Planung werden voraussichtlich keine Kultur - oder Sachgüter betroffen. Innerhalb des Plangebietes können archäologische Bodenfunde jedoch nicht ausgeschlossen werden. Werden bei Bodeneingriffen archäologische Bodenfunde entdeckt, ist gemäß §§ 15 und 16 Denkmalschutzgesetz (DSchG) das Römisch-Germanische Museum/Archäologische Boden- denkmalpflege der Stadt Köln unverzüglich zu informieren. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Ein Hinweis auf den Umgang mit Bodenfunden wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Bewertung: In Bezug auf Kultur- und Sachgüter weist das Plangebiet keine Bedeutung auf. 7.5.14 Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 e BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Für das Plangebiet bzw. seine Nutzung sind derzeit keine besonderen Emissionen in Form von Licht, Gerüchen, Strahlung oder Wärme bekannt. Im Hinblick auf Abfallvorkommen und - entsorgung weist das Plangebiet ebenfalls keine Be- sonderheiten auf. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Im vorliegenden Fall nicht relevant. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Eine Abstrahlung von erheblichen Wärme- oder Strahlungsemissionen wird mit der Umset- zung der Planung nicht einhergehen. Im Plangebiet ist zudem nicht mit einer wahrnehmbaren Geruchsbildung zu rechnen, die anfallenden Abfälle werden regelmäßig entsorgt. In Bezug auf Lichtemissionen und Belichtung generell, wird auf das Kapitel 7.5.12.4 „Besonnung/Be- lichtung“ verwiesen. Aufgrund der geplanten zukünftigen Geländesituation (Versiegelung durch Gebäude, Verkehrsflächen, Überdeckung mit sauberem Erdreich) ist eine inhalative oder direkte Aufnahme von Schadstoffen nicht zu erwarten. Die im Plangebiet darüber hinaus anfallenden bau- , anlagen- und betriebsbedingten Abfälle entsprechen dem für Siedlungs- / Gewerbebereiche üblichen Maß und werden durch die Bau- firmen, die örtlich zuständigen Abfallwirtschaftsbetriebe oder entsprechende Ent sorgungsfir- men entsorgt. Die Anforderungen des KrwG bezüglich Beseitigung und Verwertung werden somit gewährleistet. Auswirkungen durch die Planung sind nicht zu erwarten, da umliegende Flächen bereits heute in gleichwertiger Weise genutzt werden. Ein sachgerechter Umgang mit Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 62 | 79 - Abwässern ist ebenfalls über die Stadtentwässerungsbetriebe gewährleistet. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblich nachteiliger Umweltauswir- kungen: Im vorliegenden Fall nicht relevant. Bewertung: Durch die Planung kommt es auch künftig zu keiner besonderen Emission von Wärme, Strah- lung und Gerüchen. Besondere Emissionen von Licht sind auf Ebene des Bebauungsplans noch nicht einschätzbar und im Zuge der konkreten Vorhabenplanung zu berücksichtigen, zu- dem wird auf die Ausführungen in Kapitel 7.5.12.4 verwiesen. Die Anforderungen des KrwG bezüglich Beseitigung und Verwertung von Abfällen werden gewährleistet. Auswirkungen durch die Planung sind nicht zu erwarten. Ein sachgerechter Umgang mit Abwässern ist eben- falls über die Stadtentwässerungsbetriebe gewährleistet. Somit wird die Erheblichkeit der Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf den Belang der Vermeidung von Emissionen als gering eingestuft und ist damit nicht abwägungserheb- lich. 7.5.15 Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 f BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Innerhalb des Plangebietes findet derzeit keine Nutzung erneuerbarer Energien oder eine be- sonders sparsame und effiziente Nutzung von Energie statt. Umweltzustand bei Nichtdurchführung der Planung (Nullvariante): Ohne die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens bleibt der derzeitige Zustand des Plangebietes zunächst erhalten. Vor dem Hintergrund der aktuellen FNP -Darstellung als Ge- werbegebiet ist davon auszugehen, dass sich langfristig auf dem Grundstück auch ohne die derzeitige Planung eine Art von gewerblicher Nutzung etablieren wird, wobei jedoch nicht ab- sehbar ist, ob diese eine Nutzung erneuerbarer Energien und eine sparsame und effiziente Nutzung von Energie vorsieht. Für das Thema der Nutzung erneuerbarer Energien bzw. der sparsamen und effizienten Nutzung von Energie sind daher auch ohne die Durchführung der Planung keine maßgeblichen Veränderungen der momentanen Situation des Plangebietes ableitbar. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Das Vorhaben fällt unter den Anwendungsbereich der Klimaschutzleitlinien der Stadt Köln (KLL), nach denen alle zu errichtenden Gebäude, die einen Strombedarf bedingen, mit einer Photovoltaikanlage (PV) auszustatten sind (Anlagenleistung mind. ein Kilowatt-Peak). Die Um- setzung wird im weiteren Verfahren nachgewiesen. Der Bebauungsplan sieht daher im Sinne der Klimaschutzleitlinien die umfangreiche Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Logistikzentrums vor. Diese würden zu einer effizienteren und grüneren Energiewirtschaft des Logistikzentrums beitragen und auch insgesamt die Dezentralisierung und nachhaltige Ausrichtung der Energieversorgung in der Stadt Köln vorantreiben. Darüber hinaus soll die Abwärme der geplanten Kälteanlage für die Beheizung des Lagers verwendet werden. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umweltaus- wirkungen: Im vorliegenden Fall nicht relevant. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 63 | 79 - Bewertung: Die Ausstattung der Dachflächen mit Photovoltaikanlagen trägt maßgeblich dazu bei , den Strombedarf des geplanten Logistikzentrums aus erneuerbaren Energien (Solarenergie) zu decken, sodass voraussichtlich keine fossilen Energieträger zur Energiegewinnung herange- zogen werden müssen, die wiederum im Zuge der Energiegewinnung Treibhausgase missio- nen verursachen. Zusätzlich trägt die Nutzung der Abwärme der geplanten Kälteanlage für die Beheizung des Lagers zu einer besonders sparsamen und effizienten Nutzung vo n Energie im Plangebiet bei. In dieser Hinsicht sind die Auswirkungen der Planung auf die Umwelt als gering und somit nicht abwägungserheblich einzustufen. 7.5.16 Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 g BauGB) Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Kölner Landschaftsplans. Hier wird der Teil des Plangebiets, welcher nicht im Bereich des rechts wirksamen Bebauungsplans Nummer 74420/03 liegt, als Landschaftsschutzgebiet (LSG) (L22) festgesetzt. Des Weiteren wird an der nördlichen Grenze der Fläche eine Baumreihe als Entwicklungsmaßnahme fest- gesetzt (8.2-33). Darüber hinaus sind keine geschützten Landschaftsbestandteile oder Natur- schutzgebiete im Plangebiet vorhanden. Der nächstgelegene geschützte La ndschaftsbe- standteil, das Feldgehölz „Am Maarhäuser Weg“ (LB 7.05), befindet sich unmittelbar östlich der DB-Trasse. Das Plangebiet liegt zudem, wie bereits erläutert, in zwei aneinandergrenzenden Wasser- schutzzonen der Stufe III -B. Die Zone im nordöstlichen Teil des Gebietes gehört dem Trink- wasserschutzgebiet „Erker Mühle“ an und die Zone im südwestlichen Bereich ist Tei l des Trinkwasserschutzgebiets „Westhoven“. Diese verbieten die Lagerung von Bauschutt, die Nut- zung von Dünger und den generellen Umgang mit wassergefährdenden Stoffen. Diejenigen Aspekte des Planvorhabens, die den Gegenstand wasser - oder abfallrechtlicher Pläne betreffen oder sich mit emissionstechnischen Vorgaben auseinandersetzen, wurden be- reits in den entsprechenden Kapiteln (7.5.5 „Wasser“, 7.5.12.2 „Altlasten“, 7.5. 12.4 „sonstige Gesundheitsbelange / Risiken“, 7.5.14 „Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Ge- rüche, Strahlung, Wärme), sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern“) abgehan- delt. Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des 2021 fortgeschriebenen Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Köln. Im Rahmen des ursprünglich zum 31.10.2006 aufgestellten, im April 2012 erstmals und im April 2019 zum zweiten Mal fortgeschriebenen Luftreinhalteplans konn- ten bereits gute Erfolge erzielt werden. So konnte für den Jahresmittelwert für Stickstoffdioxid an allen Messstellen eine Absenkung der Belastung erreicht werden. Diese reichte jedoch noch nicht aus, um die festgelegten Grenzwerte einzuhalten und löste damit auch ursprünglich bereits das Erfordernis zur zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans aus. Im Jahr 2020 konnten jedoch an allen Messstellen die Grenzwerte eingehalten werden. Die dritte Fortschrei- bung des Luftreinhalteplans Köln basiert nun auf dem Prozess der Vergleichsverhandlungen zur Beilegung des Rechtsstreits der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und dem Land Nordrhein- Westfalen. Durch die dritte Fortschreibung des Luftreinhalt eplans Köln werden insbesondere die folgenden zusätzlichen Maßnahmenpakete eingeleitet, um- und fortgesetzt: Da der Straßenverkehr – neben dem regionalen Hintergrund – Hauptverursacher der Belas- tungen im Stadtgebiet ist, konzentriert sich die Mehrzahl der Maßnahmen auf die Verringerung der verkehrsbedingten Emissionen. Herauszustellen sind hierbei insbesondere: • Busse umrüsten Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 64 | 79 - • Radverkehr ausbauen • Individualverkehr steuern Durch die geplanten Maßnahmen werden weitere Reduktionen der NO2-Konzentration in der Außenluft erreicht. Im Rahmen des Bebauungsplans wird keines dieser Maßnahmenpakete in der Planung ver- tiefend weiterverfolgt, da es sich in erster Linie um ein Privatvorhaben handelt. Dennoch wird mithilfe neuer Technologien versucht die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausga- sen durch das Vorhaben möglichst gering zu halten und die Nutzung foss iler Brennstoffe all- gemein zu verringern, bzw. für das Vorhaben selbst vollständig auszuschließen ( vergleiche Kapitel 7.5.6). 7.5.17 Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechts- verordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Ge- meinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 h BauGB) Durch die Berücksichtigung der Vorgaben durch den Luftreinhalteplan ( vergleiche Kapitel 7.5.16) für das gesamte Stadtgebiet Kölns und im speziellen der vorgesehenen Maßnahmen und Ziele in der Planung des aktuellen Vorhabens durch den Bebauungsplan kann gewähr- leistet werden, dass im Bereich des Plangebietes sowie seines Umfelds die bestmögliche Luft- qualität auch nach Umsetzung des Vorhabens erhalten bleibt. 7.5.18 Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d des § 1 Abs atz 6 Nummer 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevölkerung, Kultur- und Sachgüter (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 i BauGB) Wechselwirkungen sind alle denkbaren und strukturellen Beziehungen zwischen den obenge- nannten Schutzgütern und Umweltbelangen, innerhalb von Schutzgütern sowie zwischen und innerhalb von landschaftlichen Ökosystemen, soweit sie aufgrund einer zu erwartenden Be- troffenheit durch Projektwirkungen von entscheidungserheblicher Bedeutung sind. Beste- hende Wechselwirkungen werden im Rahmen der Erfassung der einzelnen Schutzgüter be- schrieben. Dieser Vorgehensweise liegt ein Umweltbegriff zugrunde, der die Umwelt nicht als Summe der einzelnen Schutzgüter, sondern ganzheitlich versteht. Eine besondere Form des Zusammenwirkens, die über die Qualität oder die Funktion der in den einzelnen schutzgutbezogenen Kapiteln beschriebenen Belange hinausgeht, ist im Plan- gebiet oder dessen direktem Umfeld nicht festgestellt worden. Da die Flächen des Plangebie- tes bereits heute anthropogen überformt sind, werden hochwertig e natürliche Lebensräume von einer Inanspruchnahme verschont und somit negative Verlagerungseffekte zwischen den Schutzgütern weitestmöglich vermieden. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 65 | 79 - 7.5.19 Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen auf die Be- lange des Umweltschutzes nach den Buchstaben a bis d und i des § 1 Abs atz 6 Nummer 7 BauGB - Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Land- schaft, biologische Vielfalt, Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit und Bevöl- kerung, Kultur- und Sachgüter, Wechselwirkungen, z. B. Seveso- III-RL, 12. BIm- SchV, KAS 18 (§ 1 Absatz 6 Nummer 7 j BauGB) Bestand (derzeitiger Umweltzustand): Das Stadtgebiet Köln liegt in der Erdbebenzone 1 gemäß DIN EN 1998- 1/NA (2011). Dort werden vier Zonen - 0 bis 4 - zur Erdbebengefährdung ausgewiesen. Demnach können in Köln leichte Erdbeben auftreten mit der Folge von leichten Beschädigungen an Gebäuden. Sonstige schwere Unfälle oder (Natur-)Katastrophen sind für das Plangebiet als sehr unwahr- scheinlich anzunehmen. Die Auswirkungen sonstiger potenzieller Gesundheitsrisiken wurden zudem in Kapitel 7.5.12.3 abgehandelt. Prognose Umweltzustand nach Durchführung der Planung: Die Gebäude im Plangebiet werden unter Beachtung der Hinweise DIN EN 1998-1/NA (2011) neu errichtet. Die Anforderungen an Rettungswege und Zugänglichkeit von Gebäuden für Ret- tungskräfte werden berücksichtigt. Insofern erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebie- tes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. Dies gilt auch für die Umweltbelange Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, biologische Vielfalt, Natura 2000- Gebiete, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen. Vermeidungs-/Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen erheblicher nachteiliger Umwelt-aus- wirkungen: Im vorliegenden Fall nicht relevant. Bewertung: Mit Ausnahme leichter Erdbeben sind sonstige schwere Unfälle oder Katastrophen für das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Katastrophen nicht. 7.5.20 Eingriffsregelung Von der Neuaufstellung des Bebauungsplans 7542/02 gehen Wirkungen auf den Naturhaus- halt und das Landschaftsbild aus, die einen Eingriff im Sinne des § 14 Absatz 1 BNatSchG verursachen und somit Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen hervorru- fen. Für die Beurteilung dieser Wirkungen werden die geplanten zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans (insb. Grundflächenzahl, Baugrenz en, Fahrwege und Stellplatzflächen etc.) sowie der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan gehörende Vorha- ben- und Erschließungsplan zu Grunde gelegt. Zum Zweck der Umweltvorsorge und aufgrund des Vermeidungsgebotes gemäß § 15 BNatSchG ist der Verursacher eines Eingriffs vorrangig zu verpflichten, vermeidbare Beein- trächtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auszugleichen oder auf andere Weise zu kompensieren. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beeinträchtigung en des Landschaftsbildes sowie der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts in der Abwägung zu berücksichtigen (§ 1a Absatz 3 BauGB). Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 66 | 79 - Durch die Realisierung der durch den Bebauungsplan vorgesehenen städtebaulichen Entwick- lung geht eine Ackerfläche verloren, an deren Stelle die geplanten Gebäude (Logistikzentrum und Parkhaus) und die damit in Verbindung stehenden Zufahrten, Park - und Stellplätze und Nebenanlagen errichtet werden. Das Planvorhaben verursacht somit absehbar in einem ho- hen Umfang neue Versiegelungen und Bebauung (gemäß VEP circa 77 % der Plangebietsflä- che) auf einer bisher im Realbestand weitestgehend unversiegelten Fläche, die jedoch anteilig bereits bauleitplanerischen Festsetzungen unterliegt. Planungsbedingt sind hierdurch, aufgrund der intensiv ackerbaulichen Nutzung, weder Son- derstandorte noch Biotope mit seltenen Standortbedingungen betroffen. Die entsprechende Biotopwertigkeit ist im Rahmen der Eingriffs -/Ausgleichsbilanzierung ( vergleiche Tabelle 4) unter Berücksichtigung des bestehenden Planungsrechtes zu berücksichtigen. Auch hinsichtlich der übrigen Naturgüter Boden, Wasser, Klima und Luft wurden im Rahmen der Bestandserfassung keine Wert - und Funktionselemente besonderer Bedeutung festge- stellt, die eine besondere Eingriffserheblichkeit ableiten lassen. Lediglich das in Teilen des Plangebietes festgesetzte Landschaftsschutzgebiet sowie der flächendeckende Biotopver- bund besonderer Bedeutung stellen hier eine gewisse Wertigkeit in Bezug auf das Erreichen naturschutzfachlicher Planungsziele dar. Jedoch wurde durch den Flächen nutzungsplan der Stadt Köln bereits die Inanspruchnahme dieser Flächen und die Etablierung eines Gewerbe- gebietes am gewählten Standort planungsrechtlich vorbereitet. Die Eingriffe in den Naturhaus- halt werden somit im Sinne der Eingriffsregelung zusammenfassend als ausgleichbar einge- stuft. Tabelle 4: Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung 1 2 3 4 5 6 7 Code Biotoptyp F läche Grundwert Bestand Korrektur- wert G esamtwert Einzel- flächenwert Biotoptypen (gem. Ludw ig (1991) Methode zur ökologischen Bew ertung der Biotopfunktion von Biotoptypen; Köln-Code) (m ²) ökologische Werteinheiten (gem. Köln- Code) (Sp. 4 + Sp. 5) (Sp. 3 x Sp. 6) HN4 / SB211 Vers iegelte Fläche (Gewerbegebiet) 42.786 1 -1 0 0 42.786 0 BB1 / GH411 Strauchhecke (Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern) 6.197 7 0 7 43.377 HA0 / LW1 Acker, intensiv 81.039 6 0 6 486.235 HH7 / BR132 Vegetation an Straßen- und Wegerändern, gehölzarm 1.162 12 0 12 13.948 88.398 543.560 A. Ausgangszustand des Plangebietes gemäß BP Nr. 74420/03 und Realzustand auf den sonstigen Flächen Gesamtfläche Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich: zugehöriger Gesamtflächenwert A: Realzustand sonstige Flächen Inhalte Bebauungsplan Nr. 74420/03 Nicht-ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich (GE im bisherigen BP Nr. 74420/03) Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich Gesamtfläche Nicht-ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich: Ausgangswert Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 67 | 79 - Ergebnis der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung Die Ergebnisse der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung sind der Tabelle 4 zu entnehmen. Hier wird, wie in Kapitel 2.3.2 des Landschaftspflegerischen Fachbeitrags zum Bebauungsplanver- fahren beschrieben, zwischen dem nicht -ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich, im Bereich des bereits durch den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 74420/03 festgesetzten Gewerbe- gebiets, und dem ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich auf den baurechtlich unbeplanten Flä- chen sowie innerhalb der Grünfläche des BP Nr. 74420/03 unterschieden. Die Gegenüberstellung der Wertigkeit (Biotopwertpunkte – BWP) der Bestandsbiotoptypen im 1 2 3 4 5 6 7 Code Biotoptyp F läche Grundwert Bestand Korrektur- wert G esamtwert Einzel- flächenwert Biotoptypen (gem. Ludw ig (1991) Methode zur ökologischen Bew ertung der Biotopfunktion von Biotoptypen; Köln-Code) (m ²) ökologische Werteinheiten ( gem. Köln- Code) (Sp. 4 + Sp. 5) (Sp. 3 x Sp. 6) DC3 / NB6244 Mager-/Straußgras ras en (Dachgrün, extensiv, außerhalb PV-Anlagen) 2.886 3 0 3 8. 658 HN4 / SB211 Vers iegelte Fläche (Gewerbegebiet, Fahrwege und unbegrünte Dachflächen) 24.279 0 0 0 0 HM1 / PA121 Scherras en mit Baumbestand 12. 380 7 0 7 86.662 BB1 / GH411 Strauchhecke (M1) mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 78 14 0 14 1. 094 BF32 / GH731 (HM51 / PA122) Einzelbäume, Baumreihe, Allee (M3) mit mittlerem Baumholz, standorttypisch 3.163 15 -1 14 44. 289 42.787 140.703 D C3 / NB6244 Mager-/Straußgras ras en (Dachgrün, extensiv, außerhalb PV-Anlagen) 17.114 3 0 3 51. 342 HN4 / SB211 Vers iegelte Fläche (Gewerbegebiet, Fahrwege und unbegrünte Dachflächen) 56.209 1 -1 0 0 BB1 / GH411 Strauchhecke (M1) mit überwiegend standorttypischen Gehölzen 4.168 14 0 14 58. 351 HM1 / PA121 Scherras en mit Baumbestand 8. 931 7 0 7 62.515 HM51 / PA122 (HK21 / LW331) Scherras en ohne Baumbestand (als Obswiese angelegte Fläche z um Ausgleich satzungsgeschützter Bäume - M2) 1.976 6 0 6 11. 856 88.397 184.064 140. 703 Ges amt- flächenwert B Ges amt- flächenwert A Bilanz 184.064 543.560 - 218.793 * Aufgrund der Überführung von Planungsdaten in ein Geographisches Informationssystem und des hierbei zugrunde gelegten projizierten Referenzsystems (ETRS 1989/UTM) können sich gegenüber den Flächenangaben aus dem Liegenschaftskataster oder aus vorgenommenen Vermessungen geringfügige Abw eichungen ergeben ( Weitere Informationen hierzu: https://w w w .bezreg-koeln.nrw .de/brk_internet/publikationen/abteilung07/pub_geobasis_etrs89.pdf) B. Zielzustand des Plangebietes gemäß BP Nr. 7542/02 Gesamtfläche Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich: zugehöriger Gesamtflächenwert B: Ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich Nicht-ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich 140.703 Gesamtfläche Nicht-ausgleichspflichtiger Eingriffsbereich: Aufwertung: Aufwertung im Nicht-ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich gegenüber Bebauungsplan NR 74420/03: C. Bilanz: (Gesamtflächenwert B - Gesamtflächenwert A) Aufwertung im Nicht- ausgleichspflichtigen E ingriffsbereich Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 68 | 79 - ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich (543.560 BWP) mit dem geplanten Zielzustand der Flä- che gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan (184.064 BWP) ergibt zunächst ein Defizit von 359.496 BWP. Dieses wird jedoch durch die geplanten Aufwertungen im nicht -ausgleichs- pflichtigen Eingriffsbereich gegenüber dem derzeitigen planungsrechtlichen Zustand (Gewer- begebiet) noch einmal verringert. Während das Gewerbegebiet im nicht-ausgleichspflichtigen Eingriffsbereich des geltenden BP im Bestand vollständig mit 0 Wertpunkten bewertet wird, erfährt diese Teilfläche im Rahmen der BP-Neuaufstellung eine Aufwertung durch die Anlage von Grünflächen, Dach begrünung und die planungsrechtliche Sicherung der bestehenden Baumreihe an der Hansestraße. Die Aufwertung beläuft sich insgesamt auf 140.703 BWP im nicht -ausgleichspflichtigen Eingriffs- bereich. Mit der Umsetzung der Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 7542/02 und der Vorgaben, die aus dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum Bebauungsplan hervorgehen, ergibt sich somit insgesamt ein restliches Kompensationsdefizit von 218.793 Biotopwertpunkten (BWP). Insgesamt kann der Eingriff nach derzeitigem Planungsstand somit zu etwa 60% (324.767 BWP) innerhalb des Plangebietes kompensiert werden. Der Ausgleich des verbleibenden Kompensationsdefizits erfolgt über externe Ausgleichsflä- chen im Kölner Stadtgebiet. Zum derzeitigen Planungsstand liegen zwei Kompensationsmaß- nahmen vor, die den Eingriff gemeinsam vollständig kompensieren. Diese umfassen zum ei- nen den Kompensationsüberschuss aus einem Bauleitplanverfahren in Köln-Rondorf und zum anderen die städtische Maßnahme „Brück“. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens „Rondorf NW“ wurde ein Kompensationsüber- schuss generiert, der gemäß de m Amt für Landschaftspflege und Grünflächen für die Kom- pensation eines größeren Teils des externen Ausgleichserfordernisses aus dem BP-Verfahren 7542/02 herangezogen werden kann. Hier stehen 150.823 BWP auf 12.596 m² zur Verfügung, wodurch ein restliches Defizit von 67.970 BWP verbleibt. Im Laufe des Verfahrens wurden die verfügbaren Punkte durch die Stadt Köln bereits für das B-Planverfahren „Maarhäuser Weg / Hansestraße“ reserviert. Die Maßnahme umfasst die Anlage einer extensiven Glatthaferwiese (LW41111 / EA1) mit zweischüriger Mahd bzw. dreischüriger Mahd in den ersten 5 Jahren und einer extensiven Weide (LW421111 / EB11), die mit Rindern oder Schafen beweidet wird. Ergänzend hierzu stehen in der städtischen Maßnahme „Brück“ ausreichend Ökowertpunkte zur Deckung des verbleibenden Kompensationsdefizits zur Verfügung. Die Maßnahme um- fasst die Herstellung einer extensiven Fettwiese (Grünland, LW41112 / EA31) mit 2-schüriger Mahd. Aufgrund der Verwendung von Regiosaatgut (artenreiche Wiesenmischung) und der anfänglichen Aushagerung der Fläche durch häufigere Schnittnutzung kann die Artenvielfalt, die Häufigkeit, die Wiederherstellbarkeit und der Gefährdungsgrad sowie die Natürlichkeit um jeweils einen Punkt höher bewertet werden, sodass die Maßnahme insgesamt mit 15 BWP pro m² bewertet wird. Basierend auf dem Ausgangszustand als Ackerfläche (LW1 / HA0) mit 6 BWP pro m² beträgt die Aufwertung 9 BWP pro m². Daraus ergibt sich ein Flächenbedarf von 7.552 m² zum Ausgleich des verbleibenden Defizits. 7.5.21 Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) ff) Es sind keine benachbarten Plangebiete bekannt, mit denen es zu besonderen kumulierenden Auswirkungen auf das Plangebiet und sein Umfeld kommen könnte. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 69 | 79 - 7.5.22 eingesetzte Stoffe und Techniken (Anlage 1 zum BauGB, 2. b) hh) Es werden absehbar keine Stoffe oder Techniken eingesetzt, die eine besondere umweltrecht- liche Relevanz haben könnten. 7.5.23 In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen) (Anlage 1 zum BauGB, 2. d) Bereits auf Flächennutzungsplanebene wurden alternative gewerbliche Flächen untersucht und bewertet. Große Gewerbeflächen, die für ein Logistikzentrum erforderlich sind, wurden andernorts nicht gefunden. Für das Unternehmen bietet der rechtsrheinische Standort die Möglichkeit, die (Filial-)Belieferung via Porz ausschließlich rechtsrheinisch zu betreiben. Links- rheinisch gibt es dafür das Zentrallager Kerpen, das ebenso wie das Lager in Leverkusen an der Kapazitätsgrenze ist. Alternative Standorte im rechtsrheinischen Köln wurden geprüft, aber aufgrund mangelnder Flächengröße verworfen. Die Flächenverfügbarkeit stellte somit ein li- mitierendes Kriterium bei der Standortsuche dar. Darüber hinaus ist der Standort durch den bereits rechts wirksamen Bebauungsplan Nummer 74420/03 bereits in Teilen für die gewerbliche Inanspruchnahme vorbereitet. Durch die Neu- aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans werden die relevanten Umweltauswir- kungen des Vorhabens gemäß den derzeit geltenden rechtlichen Grundlagen bewertet de m aktuellen Stand der Technik entsprechend vermieden und/oder vermindert, wodurch generell, aber auch gegenüber dem bisher geltenden Planungsrecht, möglichst geringe Umweltauswir- kungen zu erwarten ist. Eine Umsetzung des Planvorhabens mit geringeren Auswirkungen auf die Umwelt als im vor- liegenden Fall beschrieben, ist am geplanten Standort unter den dort gegebenen Vorausset- zungen nicht möglich. Bei Berücksichtigung der in den vorhabenbezogenen Gutachten erar- beiteten Ergebnissen und Maßnahmen, die ebenfalls Eingang in den vorliegenden Umweltbe- richt gefunden haben, erscheint die Umsetzung des Vorhabens gemäß den aktuellen Planun- gen als die optimale Alternative. 7.6 Technische Verfahren bei der Umweltprüfung beziehungsweise Hinweise auf Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht beinhaltet eine schutzgutbezogene Erfassung der Auswirkungen auf die Bestandsituation unter Berücksichtigung der tatsächlichen realen Flächennutzung und der ak- tuell rechtswirksamen Darstellungen des Flächennutzungsplans und den Festsetzungen des rechtswirksamen Bebauungsplans Nummer 74420/03. Die Grundlage für die Beschreibung der Auswirkungen bilden neben mehreren Ortsbegehungen und den digital verfügbaren um- weltbezogenen Fachinformationen auch verschiedene Fachgutachten, die für die beabsich- tigte Aufstellung des Bebauungsplans erstellt wurden. Den Fachgutachten können die jeweils zu Grunde liegenden technischen Verfahren zur Datenerhebung wie Rammkernsondierungen, Versickerungsversuche, Verkehrszählungen, etc. entnommen werden. Die vorliegenden Daten und Gutachten geben einen relativ vollständigen Überblick über die Ist-Situation und bieten eine verlässliche Grundlage zur Ermittlung und Bewertung dieser Um- weltauswirkungen. Der Prognosestand ist vergleichsweise gut gefestigt. Somi t kann davon ausgegangen werden, dass keine erheblichen Risiken hinsichtlich der Voraussagegenauigkeit auftreten werden. Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen traten nicht auf. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 70 | 79 - 7.7 Geplante Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monito- ring) Aufgrund der guten Prognosesicherheit kann die Formulierung von Maßnahmen zur Überwa- chung erheblicher Auswirkungen unterbleiben. 7.8 Zusammenfassung Entsprechend der Bewertungsergebnisse der Umweltprüfung ergeben sich für die Umweltbe- lange die nachfolgend zusammengefassten Auswirkungen durch das Planvorhaben. Tiere: Das Plangebiet ist in den städtischen Randbereich des Stadtteils Köln- Porz eingebettet. Die gegenwärtige Habitatausstattung der intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche lässt auf eine geringe Eignung als natürlicher Lebensraum für wild lebende Tierarten schließen. Ledig- lich die randlich vorhandenen Grünstrukturen verfügen über eine höhere Wertigkeit und wer- den von ubiquitären Vogelarten sowie Fledermäusen zur Nahrungssuche und als Neststandort genutzt. Da das Planvorhaben keine maßgebliche Beanspruchung der hochwertigeren Grünstrukturen vorsieht, sondern diese sogar teilweise erweitert und durch zusätzliche strukturreiche Grünflä- chen und Dachbegrünung ergänzt werden sollen, verändern sich die Lebensraumbedingun- gen im Plangebiet nicht so wesentlich, dass es hier planungsbedingt zu einer erheblichen funktionalen Einschränkung kommen wird. Es kommt zu keinem Verlust von Fortpflanzungs - und Ruhestätten planungsrelevanter Arten. Durch gängige Vermeidungs - und Minderungs- maßnahmen, wie z.B. Rodungszeiten außerhalb der Brutzeit, können erhebliche Auswirkun- gen auf die örtliche Fauna ausgeschlossen werden. Pflanzen: Da das Planvorhaben nur partiell eine Beanspruchung von Gehölzen vorsieht und diese, im Vergleich zur bisherigen planungsrechtlichen Situation, sogar dauerhaft gesichert und teil- weise erweitert werden, verändern sich die floristischen Gegebenheiten im Plangebiet primär durch die Versiegelung der Ackerfläche. Dadurch wird zwar die vegetationsfähige Fläche re- duziert, allerdings erfahren die verbleibenden Bereiche eine ökologische Aufwertung durch die Anlage standortgerechter und im Vergleich zum Bestand vielf ältigerer Grünstrukturen. Ver- luste von gemäß Baumschutzsatzung geschützten Bäumen werden durch Ersatzpflanzungen ersetzt. Durch gängige Maßnahmen, wie Bauzäune und Maßnahmen zum Wurzelschutz, kön- nen Schäden an bestehenden Bäumen während der Bauzeit vermieden werden. Fläche: Das Plangebiet repräsentiert eine Freifläche in städtischer Randlage zu Gewerbegebietsflä- chen des Stadtteils Eil in Köln- Porz. Das Schutzgut Fläche weist im derzeitigen Zustand des Plangebietes mit intensiv bewirtschaftetem Ackerbau sowie den bestehenden bauleitplaneri- schen Vorgaben (gewerbliche Nutzung gemäß FNP und rechtskräftigem BP im Südwesten) keine besondere Empfindlichkeit gegenüber negativen Umweltauswirkungen auf. Trotz der bestehenden bauleitplanerischen Zielsetzung der gewerblichen Entwicklung, stellt sich der Realzustand noch immer als unversiegelte, intensiv bewirtschaftete Ackerfläche dar. Das Planvorhaben zielt gemäß Vorhaben- und Erschließungsplan auf eine räumlich begrenzte Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 71 | 79 - Flächeninanspruchnahme mit einem hohen Ausnutzungsgrad ab, so dass eine effiziente Flä- chennutzung erreicht wird und im Gegensatz zum bestehenden rechtskräftigen Bebauungs- plan auch die bestehende Baumreihe in die künftige Flächennutzung integriert und langfristig planungsrechtlich gesichert wird. Durch Ausgleichs- und Verminderungsmaßnahmen werden zwar die nachteiligen Versiegelungseffekte gemindert, diese überwiegen aber dennoch im Vergleich zum unversiegelten Ausgangszustand. Insbesondere aufgrund der Größ e der Flä- cheninanspruchnahme zur Neuversiegelung stellen sich die vorhabenbedingten Auswirkun- gen auf das Schutzgut Fläche als abwägungserheblich dar. Boden: Die Plangebietsfläche ist im Ausgangszustand unversiegelt, aber die planungsrechtliche Inan- spruchnahme in Teilen der Fläche für eine gewerbliche Nutzung ist aufgrund des rechtskräfti- gen Bebauungsplans Nr. 74420/03 bereits vorbereitet. Der verbleibende Eingriff durch die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 7542/02 trifft auf einen anthropogen veränderten Bo- denstandort mit als nicht-schutzwürdig bewerteten Böden, deren Wertigkeit vor allem in ihren allgemeinen Bodenfunktionen besteht. Vor diesem Hintergrund und der umfangreichen Flä- cheninanspruchnahme, wird die Erheblichkeit der verbleibenden Umweltauswirkungen durch das Planvorhaben auf das Schutzgut Boden als mittel eingestuft und ist damit abwägungsre- levant. Altlasten: Durch eine geo- und abfalltechnische Untersuchung des Untergrundes (bgm 2024) (insb. öst- liche Verdachtsfläche und PFC-Grundwasserschaden) konnten keine eindeutigen Verunreini- gungen des Bodens, der Bodenluft und des Grundwassers nachgewiesen werden. Daher sind diesbezüglich keine Auswirkungen durch die Realisierung des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans zu erwarten. Zudem verhindert die künftig großflächige Versiegelung der Flächen weitere Beeinträchtigungen entlang des Wirkungspfads Boden- Mensch. Ebenso besteht in Hinblick auf das stoffliche Gefährdungspotenzial und unter Berücksichtigung der vorgesehe- nen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes keine Gefahr schädlicher Umwelteinwirkungen durch das geplante Logistikzentrum für die Umgebung. Wasser: Oberflächenwasser: Oberflächengewässer sind durch die Planung nicht betroffen. Grundwasser: Das Plangebiet befindet sich vollständig innerhalb der festgesetzten Trinkwasserschutzge- biete „Erker Mühle“ und „Westhoven“ (Zone IIIB). Die Anforderungen werden entsprechend berücksichtigt. Die Daten der nächstgelegenen Grundwassermessstelle lassen auf ei nen Grundwasserstand von ca. 10 m unterhalb der Geländeoberfläche schließen. Mit der Reali- sierung des Vorhabens geht ein deutlich erhöhter Versiegelungsgrad einher. Die geplante um- fassende nachgeschaltete Versickerung des unbelasteten Niederschlagswassers hält die Grundwasserneubildung im Plangebiet jedoch aufrecht. Maßgebliche Veränderungen der Grundwasserneubildungsrate, des chemischen Zustands oder eine schwerwiegende Störung des Wasserhaushaltes sind aufgrund der Gestalt des Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 72 | 79 - Planvorhabens mit den dargelegten Vermeidungs - und Minderungsmaßnahmen (insb. Ent- wässerungskonzept) nicht zu erwarten. Umgang mit Niederschlagswasser und Starkregenvorsorge: Das Entwässerungskonzept sieht eine möglichst gleichmäßige Ableitung und Verteilung des anfallenden Regenwassers auf die dezentral geplanten Muldenstandorte vor, so dass auf eine Versickerung in Rigolen zugunsten einer klimatisch wie grünplanerisch und überflutungstech- nisch vorteilhaften Muldenversickerung verzichtet werden kann. Durch das entwickelte Entwässerungskonzept ist die Entwässerung auch bei Starkregener- eignissen möglich. Die geplante Dachbegrünung trägt dazu bei, die Wassermengen über ei- nen längeren Zeitraum zu verteilen und kann so die kurzzeitige Belastung reduzieren. Hochwasserbelange: Da das Plangebiet im Fall von Hochwasserereignissen weitgehend unbetroffen ist, sind für die Planung keine maßgeblichen Auswirkungen ableitbar. Lediglich für das Szenario eines extre- men Hochwasserereignisses (HQextrem) sind im unmittelbaren Umfeld des Plangebiets über- schwemmte Bereiche in topographisch tiefer gelegenen Geländebereichen ausgewiesen. Es sind jedoch keine funktionalen Zusammenhänge mit dem Plangebiet ersichtlich. Luft: Luftschadstoffe – Emissionen, auch Treibhausgase: Derzeit gehen vom Plangebiet keine maßgeblichen Luftschadstoffemissionen aus, die vorbe- lastend auf den Menschen und seine Gesundheit wirken könnten. Die Umsetzung der Planung wird voraussichtlich durch den Zusatzverkehr (1.088 Kfz/24 h) zu einer Zunahme der Emission von Luftschadstoffen führen, die jedoch nicht maßgeblich den ortsüblichen Rahmen über- schreiten. Da im künftigen Gebäudebetrieb vollständig auf fossile Brennstoffe verzichtet wird, ist zudem nicht mit gewerblichen Emissionen von Luftschadstoffen von besonderer Relevanz zu rechnen. Luftschadstoffe – Immissionen: Lufthygienische Beeinträchtigungen des Plangebietes durch lokale Emittenten sind insbeson- dere durch die umgebenden Straßen gegeben. Es liegen für das Plangebiet jedoch keine Da- ten vor, die auf eine Überschreitung der in der 39. BImSchV definierten Grenzwerte hindeuten. Der Anteil an Luftschadstoffen, die auf das Plangebiet wirken, wird sich in Folge des zuneh- menden Verkehrs auf den öffentlichen Straßen voraussichtlich leicht erhöhen. Mit einer maß- geblichen Beeinträchtigung durch Luftschadstoffe ist jedoch nicht zu rechnen. Der vorhabenbedingte Eingriff in randlich vorhandene lufthygienisch wirksame Gehölze bzw. Einzelbäume wurde im Zuge der Planung so weit wie möglich minimiert. Zur weiteren Redu- zierung der Luftschadstoffbelastung im Plangebiet und seinem Umfeld wird die zusätzliche Pflanzung von Bäumen und die Anlage von Grünflächen geplant, sodass auch zukünftig Ge- hölzstrukturen mit einer lokalen Bede utung für die Luftreinhaltung im Plangebiet vorhanden sein werden, die sich positiv auf die Bindung von Luftschadstoffen auswirken und somit regu- lierend auf die Luftqualität wirken. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 73 | 79 - Klima: Als ackerbaulich genutzte Freifläche sind im Plangebiet nahezu flächendeckend klimaökolo- gisch wirksame Flächen zur Kaltluftproduktion vorhanden. Ohne einen bedeutsamen Sied- lungsbezug kommt der klimatischen Ausgleichsfunktion in der Fläche nur eine allgemeine Be- deutung zu. Angesichts der Ausweisung in der Planungshinweiskarte Hitze des Hitzeportals Köln als klimatischer Puffer zwischen Siedlungsbereichen und Freiflächen hat die Fläche im Stadtgebiet dennoch eine gewisse Bedeutung für stadtklimatische Zusammenhänge. Die Umsetzung der Planung bedingt eine großflächige Bebauung und Versiegelung von bisher klimatisch wirksamen Freiflächen im Übergang zum Siedlungsbereich. Der Eingriff in die heute bestehenden klimatischen Funktionen und die damit einhergehende nicht unerhebliche Belas- tung kann nur teilweise durch Ausgleichsmaßnahmen (Dachbegrünung und Anpflanzungen) vermindert werden und es verbleibt letztlich eine Beeinträchtigung der örtlichen Klimafunktio- nen. Wirkungsgefüge zwischen Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima: Es wurden keine besonderen Wirkzusammenhänge ermittelt, die eine über die in den schutz- gutbezogenen Ausführungen hinausgehende gesonderte Betrachtung erforderlich machen. Landschaft: Das Plangebiet wird durch landwirtschaftliche Freiflächen (Ackerbau) dominiert, die sich im östlich angrenzenden Landschaftsraum durch weitere Grün- und Offenlandflächen fortsetzen. Die vereinzelten Grünstrukturen und Baumpflanzungen im Randbereich sind al s strukturie- rende Elemente mit höherer Qualität für das Landschafts- und / Ortsbild zu sehen, denen eine besondere Bedeutung für den Landschaftsraum im städtischen Nahbereich zugeschrieben werden kann. Die künftige Bebauung überprägt das örtliche Landschaftsbild maßgeblich. Dabei ist die räum- liche Angliederung an bestehende, vergleichbare Nutzungsstrukturen und Bauweisen der Ent- wicklung in unbelasteten Gebieten jederzeit vorzuziehen. Allerdings ist eine Verminderung der Auswirkungen nur in geringem Maße möglich und es verbleibt eine erhebliche visuelle Wir- kung auf das Landschafsbild. Biologische Vielfalt: Vorhabenbedingt kommt es zwar zu einer Inanspruchnahme potenzieller Vegetationsflächen und Lebensräume, dies betrifft aber einen bisher intensiv ackerbaulich genutzten Standort mit geringer biologischer Vielfalt. Die künftige Aufwertung des Plangebietes durch eine struktur- reichere Vegetation und unterschiedliche Pflanzmaßnahmen, führt letztlich zu einer Verbes- serung bzw. Aufwertung der biologischen Vielfalt im Plangebiet. Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000- Gebiete (Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung/europäische Vogelschutzgebiete): Das Plangebiet liegt nicht in einem Natura 2000- Gebiet. Die nächstgelegenen Natura 2000- Gebiete sind die gleichnamigen FFH- (DE-5108-301) und Vogelschutzgebiete (DE-5108-401) „Wahner Heide“, die sich in einer Entfernung von ca. 1,5 km östlich zum Geltungsbereich be- finden und absehbar keinen funktionalen Wirkzusammenhang mit dem Plangebiet aufweisen. In Bezug auf Natura 2000-Gebiete hat das Plangebiet daher keine Bedeutung. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 74 | 79 - Mensch, Gesundheit, Bevölkerung Lärm: Die derzeit bereits bestehende Vorbelastung des Plangebietes und seines Umfelds durch den angrenzenden Verkehrs- und Gewerbelärm wirkt sich unter Berücksichtigung der statuierten Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen nicht maßgeblich auf die künftige Umsetzung des Planvorhabens aus. Ein ausreichender Schallschutz (Lärmpegelbereiche und Lärmschutz- wände) gegenüber den künftigen gewerblichen Immissionen kann sowohl innerhalb des Plan- gebietes als auch im Umfeld gewährleistet werden. Weder innerhalb des Plangebiets noch im Umfeld stellen die Lärmemissionen durch das künftige gesteigerte Verkehrsaufkommen (1.088 Kfz/24 h) eine erhebliche Umweltauswirkung dar. Die Zunahme des Verkehrslärms durch das Planvorhaben wird daher als verträglich eingestuft. Es sind diesbezüglich weder Schallschutzmaßnahmen durchzuführen, noch löst die Planung einen Anspruch auf Schall- schutz dem Grunde nach aus. Erschütterungen: Eine Vorbelastung des Plangebietes durch Erschütterungen, die über das für Randbereiche urbaner Ballungsräume übliche Maß hinausgehen, ist nicht bekannt. Auch durch die zukünf- tige Nutzung sind keine unzumutbaren bzw. gesundheitsgefährdenden Erschütterungswirkun- gen auf dieses zu erwarten. sonstige Gesundheitsbelange / Risiken: In Bezug auf sonstige Gesundheitsbelange und Risiken weist das Plangebiet keine besondere Empfindlichkeit auf. Der BP -Geltungsbereich liegt außerhalb von Hochwasserrisikogebieten oder Überschwemmungsbereichen. Es sind keine besonderen Magnetfeldbelastungen be- kannt und in der unmittelbaren Umgebung befinden sich keine Hochspannungs- oder Höchst- spannungsfreileitungstrasse. Zudem liegt die Fläche außerhalb des Achtungsabstands von Betrieben, die der Störfallverordnung unterliegen und somit in einem angemessenen Sicher- heitsabstand von Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung. In Bezug auf sonstige Gesundheitsbelange bzw. Risiken ergeben sich durch die Umsetzung des bauleitplanerischen Vorhabens absehbar keine maßgeblichen Veränderungen zum mo- mentanen Zustand des Plangebietes. Aus der Gesamtbetrachtung der potenziell im Logistik- zentrum gelagerten Stoffe lässt sich zudem ableiten, dass das stoffliche Gefährdungspotenzial des geplanten Logistikzentrums mit dem anderer, nicht erheblich belästigender, Gewerbebe- triebe vergleichbar ist und im Zusammenhang mit den vorgesehenen technischen und organi- satorischen Maßnahmen zur Gewährleistung eines störungsfreien Betriebes keine Gefahr schädlicher Umwelteinwirkungen für die Umgebung besteht. Besonnung/Belichtung: In Bezug auf Besonnung/Belichtung weist weder das Plangebiet noch die unmittelbare Umge- bung eine besondere Empfindlichkeit auf. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens, kommt es naturgemäß zu einer Veränderung der Verschattungs- und Belichtungssituation im Plange- biet selbst, aber auch in der näheren Umgebung aufgrund der Lichteinwirkungen durch Au- ßenbeleuchtung zur Nachtzeit sowie eine verstärkte Verschattungswirkung tags. Diese betrifft jedoch keinerlei schutzbedürftige Nutzungen, sodass unter Berücksichtigung gängiger Maß- nahmen zur Vermeidung der Überbeleuchtung keine erheblichen Umweltauswirkungen ver- bleiben. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 75 | 79 - Kultur- und sonstige Sachgüter: Innerhalb des Plangebietes und in seinem unmittelbaren Umfeld sind voraussichtlich keine Kultur- oder Sachgüter durch die Planung betroffen. Archäologische Bodenfunde können je- doch nicht ausgeschlossen werden und sind unverzüglich an das Römisch-Germanische Mu- seum/Archäologische Bodendenkmalpflege der Stadt Köln zu melden. Vermeidung von Emissionen (insbesondere Licht, Gerüche, Strahlung, Wärme), sach- gerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern: Für das Plangebiet bzw. seine Nutzung sind derzeit keine besonderen Emissionen in Form von Licht, Gerüchen, Strahlung oder Wärme bekannt. Im Hinblick auf Abfallvorkommen und - entsorgung weist das Plangebiet ebenfalls keine Besonderheiten auf. Durch die Planung kommt es absehbar auch künftig zu keiner besonderen und ortsunüblichen Emission von Wärme, Strahlung und Gerüchen. Der sachgerechte Umgang mit Abwässern und Abfällen wird gewährleistet. Besondere Emissionen von Licht sind auf Ebene des Bebauungsplans noch nicht einschätzbar und im Zuge der konkreten Vorhabenplanung zu berücksichtigen, aber grundsätzlich sind er- hebliche Auswirkungen vermeidbar. Nutzung erneuerbarer Energien / sparsame und effiziente Nutzung von Energie: Der Bebauungsplan sieht die umfangreiche Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach des Logistikzentrums vor. Darüber hinaus soll die Abwärme der geplanten Kälteanlage für die Beheizung des Lagers verwendet werden. Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen, insbesondere des Was- ser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes: Das Plangebiet liegt innerhalb des Geltungsbereichs des Kölner Landschaftsplans. Hier wird der Teil des Plangebiets, welcher nicht im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 74420/03 liegt, als Landschaftsschutzgebiet (LSG) (L22) festgesetzt. Des Weiteren wird an der nördlichen Grenze der Fläche eine Baumreihe als Entwicklungsmaßnahme festgesetzt (8.2-33). Das Plangebiet liegt zudem in zwei unmittelbar aneinandergrenzenden Wasserschutzzonen der Stufe III -B. Die Anforderungen der Trinkwasserschutzgebiete „Erker Mühle“ und „West- hoven“ sind zu berücksichtigen. Die Plangebietsfläche der BP -Aufstellung liegt im Geltungsbereich des 2021 fortgeschriebe- nen Luftreinhalteplans für das Stadtgebiet Köln. Im Rahmen des Bebauungsplans wird keines der darin aufgeführten Maßnahmenpakete in der Planung vertiefend weiterverfolgt, da es sich in erster Linie um ein Privatvorhaben handelt. Dennoch wird mithilfe neuer Technologien an- gestrebt, die Emissionen von Luftschadstoffen und Treibhausgasen durch das Vorhaben mög- lichst gering zu halten und die Nutzung fossiler Brennstoffe all gemein zu verringern bzw. für das Vorhaben selbst vollständig auszuschließen. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 76 | 79 - Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsver- ordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden: Durch die Berücksichtigung der Vorgaben des Luftreinhalteplans in der Planung des Vorha- bens kann gewährleistet werden, dass im Bereich des Plangebietes sowie seines Umfelds die bestmögliche Luftqualität auch nach Umsetzung des Vorhabens erhalten bleibt. Wechselwirkungen: Da die Flächen des Plangebietes bereits heute anthropogen überformt und teilweise seit eini- gen Jahren bauleitplanerisch gesichert sind, werden hochwertige natürliche Lebensräume von einer Inanspruchnahme verschont und somit negative Verlagerungseffekte zwi schen den Schutzgütern weitestmöglich vermieden. Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen: Mit Ausnahme leichter Erdbeben (Erdbebenzone 1) sind sonstige schwere Unfälle oder Kata- strophen für das Plangebiet als sehr unwahrscheinlich anzunehmen. Nach Umsetzung der Planung erhöht sich die geringe Anfälligkeit des Plangebietes für schwere Unfälle oder Kata- strophen nicht. Die Hinweise DIN EN 1998-1/NA (2011) sowie die Anforderungen an Rettungs- wege und die Zugänglichkeit von Gebäuden für Rettungskräfte werden bei der Errichtung der geplanten Gebäude berücksichtigt. Eingriffsregelung: Die Plangebietsfläche der BP-Aufstellung unterliegt anteilig bereits bauleitplanerischen Fest- setzungen, die eine gewerbliche Nutzung und Bebauung von Teilen des Gebiets planungs- rechtlich erlauben. Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 7542/02, Arbeitstitel „Hansestraße / Maarhäuser Weg“ werden zusätzliche Flächen bauleitpla- nerisch beansprucht. Mit Realisierung der Planung erfolgt ein Eingriff in Ackerflächen zuguns- ten der geplanten Gebäude (Logistikzentrum und Parkhaus) und der Anlage von Zufahrten, Park- und Stellplätzen sowie Nebenanlagen. Das Planvorhaben verursacht somit absehbar in einem hohen Umfang neue Versiegelungen und Bebauung (gemäß VEP ca. 77 % der Plan- gebietsfläche) auf einer bisher im Realbestand weitestgehend unversiegelten Fläche. Verblei- bende Freiflächen werden einer höherwertigen ökologischen Grünnutzung mit Baumbestand zugeführt und Dachflächen weitestgehend extensiv begrünt. Der Eingriff in randlich vorhan- dene Baumbestände wurde planerisch so optimiert, dass der Gehölzverlust so weit wie mög- lich minimiert wird. Außerdem wird die Baumreihe an der Hansestraße weitgehend im Rahmen der Maßnahmenfläche M3 erhalten und ergänzt. Die im Südosten des Plangebiets vorgese- hene Maßnahmenfläche M2 erfüllt den Zweck einer Ausgleichsfläche, die der Ersatzpflanzung von in Anspruch genommenen und satzungsgeschützten Bäume dient sowie eine Lebens- raumfunktion für geschützte Arten bietet. Der Ausgleich des verbleibenden Kompensations- defizits erfolgt über externe Ausgleichsflächen im Köl ner Stadtgebiet. Zum derzeitigen Pla- nungsstand liegen zwei Kompensationsmaßnahmen vor, die den Eingriff gemeinsam vollstän- dig kompensieren. Diese umfassen zum einen den Kompensationsüberschuss aus einem Bauleitplanverfahren in Köln-Rondorf und zum anderen die städtische Maßnahme „Brück“. Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, einge- setzte Stoffe und Techniken, Alternativen, Monitoring (falls erforderlich): Dies ist für das vorliegende Planvorhaben nicht von Relevanz. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 77 | 79 - 7.9 Referenzliste der Quellen • BERNARD Gruppe ZT GmbH (2025): Verkehrsuntersuchung, Lidl Logistikzentrum in Köln-Porz (Stand: 07.08.2025); • Bezirksregierung Köln (2021): Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Köln. Dritte Fort- schreibung 2021; • Bezirksregierung Köln: Topographisches Informationsmanagement (TIM-Online) der Abteilung Geobasis NRW. Abrufbar unter: www.tim-online.nrw.de (Abrufdatum 11.10.2024); • BGM Baugrundberatung (2024): Geo- und abfalltechnischer Untersuchungsbericht (weiterführende Untersuchungen), Köln-Porz, Hansestraße, Neubau eines Lidl-Lo- gistikzentrums (Stand: 22.05.2024); • Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG): WMS-Datendienst: Starkregenge- fahrenhinweise Nordrhein-Westfalen (Starkregen NRW), dl-de/by-2-0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) https://geoportal.de (Abrufdatum 11.10.2024); • Geologischer Dienst NRW (2024): Die Karte der schutzwürdigen Böden von NRW 1 : 50.000 – 2024 Auflage 3.2 – Methodik der 3. Auflage, neue Daten. Bodenschutz- Fachbeitrag für die räumliche Planung. (Stand: 03.04.2025) • Geologischer Dienst NRW (Hrsg.): Informationssystem Bodenkarte von Nordrhein- Westfalen 1 : 50.000. Abrufbar unter: https://www.gd.nrw.de/pr_kd_bodenkarte- 50000.php (Abrufdatum: 11.10.2024); • KaiserIngenieure (2024): Konzept Entwässerung, Konzeptlageplan (Stand: 19.08.2024) • Konzept dB plus GmbH (2024): Schalltechnisches Gutachten, Vorhabenbezogener Bebauungsplan 7542/02 „Hansestraße Maarhäuser Weg“, Köln-Porz (Stand: 25.10.2024) • Kölner Büro für Faunistik (2023): Stadt Köln, Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nummer 75419/03 „Maarhäuser Weg / Hansestraße“ in Köln-Porz-Gremberghoven – Artenschutzrechtliche Prüfung. (Stand: Dezember 2023); • Landesamt für Natur, Landwirtschaften, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein- Westfalen – LANUV: Landschaftsinformationssammlung (LINFOS) (Abrufdatum 26.09.2024); • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen - LANUV: Betriebsbereiche nach Störfall-Verordnung. Abrufbar unter: https://www.la- nuv.nrw.de/umwelt/industrieanlagen/art-und-standorte-von-anlagen (Abrufdatum 11.10.2024); • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – LANUV (2013): Auszug aus der Planungshinweiskarte „Zukünftige Wärmebelastung“, aus: Klimawandelgerechte Metropole Köln, Abschlussbericht, LANUV Fachbericht Num- mer 50, Recklinghausen; • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – LANUV: Klimaatlas NRW. Abrufbar unter: http://www.klimaatlas.nrw.de (Abrufdatum 11.10.2024); • Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen – LANUV: Online-Emissionskataster Luft NRW. Abrufbar unter: http://www.ekl.nrw.de/ekat/ (Ab- rufdatum 11.10.2024); • Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW: Elektro- nisches wasserwirtschaftliches Verbundsystem für die Wasserwirtschaftsverwaltung in NRW. ELWAS-WEB. (Abrufdatum 11.10.2024); • Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen / Land NRW: Hochwasserkarten NRW, Datenlizenz Deutschland Namensnennung 2.0 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 78 | 79 - (www.govdata.de/dl-de/by-2-0), Abrufbar unter: https://www.hochwasserkar- ten.nrw.de/ (Abrufdatum: 11.10.2024); • Stadt Köln (Hrsg.) (1997): Synthetische Klimafunktionskarte, Köln; • Stadt Köln (Hrsg.) (2023): Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS), Köln (Stand: 18.07.2023); • Stadt Köln (Hrsg.): Flächennutzungsplan der Stadt Köln. Interaktive Karte abrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/planen-bauen/suche-flaechennut- zungsplan/index.html (Abrufdatum: 11.10.2024); • Stadt Köln (Hrsg.): Landschaftsplan der Stadt Köln – Blatt 7 Digitale Version abrufbar unter: https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf67/lp_kln_blatt__blatt_7.pdf (Abrufdatum: 11.10.2024); • Stadt Köln, Stadtentwässerungsbetriebe (StEB) AÖR: Hochwassergefahrenkarte, Köln, (Abrufdatum: 06.05.2024); • Stadt Köln: Altlastenkataster Köln - Auszug (Stand: 06.05.2024) • Stadt Köln: Überflutungshöhen bei verschiedenen Starkregenereignissen, aus StEB AÖR, Köln, (Abrufdatum: 06.05.2024) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7542/02 – Arbeitstitel: Maarhäuser Weg/Hansestraße in Köln-Porz-Eil - 79 | 79 - 8 Planverwirklichung 8.1 Städtebaulicher Vertrag/ Durchführungsvertrag Die Realisierung des Logistikzentrums ist kurzfristig vorgesehen. Begleitend zum vorhaben- bezogenen Bebauungsplan soll mit der Vorhabenträgerin ein Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB abgeschlossen werden. In diesem Durchführungsvertrag werden Regelungen zur Durchführung der nach dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan zulässigen Nutzungen in- nerhalb einer zu bestimmenden Frist getroffen. Gegenstand des Durchführungsvertrages werden auch etwa notwendig werdende Erschließungsmaßnahmen, einschließlich erforderli- cher Regelungen im Zusammenhang mit Betriebsabläufen, die lärmimmissionsrelevant sind sowie etwaige Anforderungen an die bauliche Gestaltung des Vorhabens. Geregelt werden in diesem Durchführungsvertrag ebenso die Anforderungen an den naturschutzfachlichen Ausgleich und artenschutzrechtliche Vorgaben, soweit diese nicht festgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für plangebietsexterne Ausgleichsmaßnahmen. Etwaige weitere Inhalte des Durchführungsvertrages werden sich aus den Erkenntnissen des weiteren Planungsver- laufs ergeben. 8.2 Kosten (für die Stadt Köln, Übernahme durch Vorhabenträgerin) Die Kosten werden gemäß Planungsvereinbarung durch die Vorhabenträgerin getragen. 9 Städtebauliche Kenndaten Größe des Plangebiets in ha 13,1 Größe des Gewerbegebietes (GE) in m² 131.184 − davon überbaubare Grundstücksflächen in m² 52.054 − davon Flächen für Stellplätze in m² 15.242 − davon Flächen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzun- gen 3.170 − davon Flächen zum Anpflanzen von Bäu- men, Sträuchern und sonstigen Bepflan- zungen 6.381
Anlage 4 - Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 7542/02 Blatt 1
26192 Zeichen
0100200 Meter 7542/02Maßstab 1:2 000"Maarhäuser Weg / Hansestraße"in Köln-Porz-EilBlatt 1 von 2Stand: 05.05.2026 VorhabenbezogenerBebauungsplan Entwurfund Vorhaben- undErschließungsplan Entwurf-Veröffentlichung- Rudolf-Diesel-StraßeTheodor-Heuss-Straße Maarhäuser WegHansestraße Gemarkung Eil Flur 5 Gemarkung Eil 79 593 47 591 615 606 70 616 592 602 72 597 559 600 618 609 604 601 620 25 589 588 605 621 585 83 595 599 547 1464 594 598 538 586 74 542 587 77 81 1463 622 386 223 218 274 114 421 215 245 123 1 2 472 433 322 500 435 352 244 217 427 475 325 489 420 488 374 491 318 485 31 483 422 425 479 366 188 79 367 424 432 436 323 326 180 205 198 257 115 321 284 226 248 382 361 312 181 122 277 370 292 220 319 247 464 125 196 13 415 293 499 346 313 261 262 371 210 315 263 410 258 498 285 178 221 470 182 465 317 323 423 276 187 345 453 85 146 224 414 393 260 481 197 418 471 477 354 3 417 350 14 387 311 64 212 316 497 395 392 246 227 255 186 259 116 351 184 216 467 357 484 468 185 208 490 493 264 478 360 327 265 5 2 44 214 286 416 487 495 154 209 349 434 391 12 486 343 455 320 314 272 155 324 211 191 344 322 342 353 213 359 162 202 201 309 496 256 412 474 225 177 194 216 473 275 492 328 15 326 348 327 249 254 637 642 641 506 505 413 501 504503 655 656 510 508 509 507 657 658 396397 401 398 399 400 512 Gemarkung Heumar Flur 6 HansestraßeHansestraße FII SI FI W I FII PI FI FI FI FI FI FI FI F SI FIV Landw. Betriebsfläche I F V F I F I F II W I S I F I F IF II W I IW I F I P IV P II W IKW III F II W I F Silos A59 Bahntrasse III F II F I F III W II S II F II F II S II W I S I F I B I S II S I F I F Halle I F I F I F II F I S I F I F I S I F II S I F II F F II F Halle I F III S V F I S I S I F III F I S I F I F II F I F I S I S F I F I F I F 50.88 I F II F Halle I F I S II F V F V F I S I F II F I F I F I F I F II F I F Halle I I P I S II S I F I F I F II F I F I F V F III S I F II S I F I F I F II S I SHalle I F I F F I F III F I F I F I F III F I F I F I F II S I S II F I F IV F I F F I F I F I F I F I F II P I F I F I F I F I S I S II F I S I F Halle II F S I F I S F I F Halle I F I I W I F II F II S I F I F I S I F II F I F I F I FHalle I S I W I F I F III F II F III SI F I F I F II F IS III F I F II S IIF I P II F II S S II W II F 51.26 49.70 I F IP II F I F IW III F I S I F I II I F I F 51.55 49.79 I F III S I F I S I F I F I I F F I F I S I F IF II S I F I F II F I S I P IF I F I F I F IIF I S Lagerplatz 51.66 Lagerplatz 57 2 52 50 55 1 31-35 29 17 18 17 36 32 50.94 24 42 83 34 7 85 13 9 21 19 49 81 18 100 43-45 22 3 12 19 10 6 27 110 79 a 71 91 16 37 29 14 13 22 3 33-35 15 11 39 112 75 a 38 18 51-53 26 12 27 39 31 34 a 7 44 97 11 73 5 20 1 93 83 a 41 15 87 4 77 43 30 32 25 19 45 5 37 95 16 28 89 25 9 75 8 94 40 73 a 106 102 1 a 45 a 50.84 51.14 50.38 50.85 50.52 50.40 50.54 (1) 50.71 50.63 50.79 50.79 50.76 51.18 51.43 51.11 51.52 51.68 51.56 47.79 51.80 50.24 51.07 51.17 51.06 50.90 51.11 50.87 110 KV 110 KV 110 kV 110 kV 110 KV 110 KV 110 kV 110 kV 220 KV 220 kV 220 kV 220 kV Bahntrasse 48.19 48.92 50.01 50.71 51.48 51.62 51.30 51.54 51.37 50.31 51.12 51.32 49.53 50.61 50.87 51.26 51.31 50.75 50.62 50.73 50.88 50.78 50.71 50.56 50.70 50.55 50.90 51.45 51.45 51.19 FuggerstraßeRudolf-Diesel-StraßeTheodor-Heuss-StraßeL358Heumarer Straße L358 Maarhäuser WegL99Eiler StraßeL358 Ferdinand-Porsche-StraßeHansestraße Theodor-Heuss-StraßeMaarhäuser WegL99LogistikzentrumGH 75,0Parkhaus GH 64,0 St LKWEin- und Ausfahrt LKW Ein- und AusfahrtParkhausFahrer-LoungeGH 57,0 P1 P1 LSW 3,0 m LSW 5,0 mLSW 3,0 mLSW3,0 m GEGRZ 0,8FDGH 64,0Na GH 66,0GH69,0GH 64,0GH66,0P2P2 30,073,5 28,0 34,520,0 76,037,033,058,551,5 3064,5 20,5 1279,0 20,020,05,05,05,0 5,0 5,0 5,0 I,IIIS,W BahngleiseBordsteintopografische BegrenzungFlurstücksgrenzeFlurgrenzeDachformZahl der Vollgeschossevorhandene GebäudeBaumDurchfahrtBestand 46.71Gemarkungsgrenzevorhandene Höhenlage über NHNZeichenerklärungGrenze des räumlichen Geltungs-bereiches des BebauungsplanesPlanungGeltungsbereich des Vorhaben-und ErschließungsplanesEs wird bescheinigt, dass diesePlanunterlage den Bestimmungen des§ 1 Abs. 2 Plan ZV entspricht.(Stand 30.11.2023)Vermessungsbüro RLSHajo Lühring - Jürgen SonntagWestfeldgasse 3, 51143 Kölnöffentlich bestellter VermessungsingenieurKöln, denGrundflächenzahlBaugrenzeGebäudehöhe in m überNormalhöhennull (NHN)(als Höchstmaß)Stellplätze LastkraftwagenGRZ GHSt LKWStraßenbegrenzungslinie auchgegenüber Verkehrsflächenbesonderer ZweckbestimmungEin- und AusfahrtsbereichFlächen mit Bindungen fürBepflanzungen und für dieErhaltung von Bäumen, Sträuchernund sonstigen Bepflanzungensowie von Gewässern (z.B. E1)Flächen zum Anpflanzen vonBäumen und Sträuchern undsonstigen Bepflanzungen (z.B. P1)Lärmschutzwand (LSW)Gewerbegebietenicht überbaubar I überbaubarFlachdachFDGEsonstige Nebenanlagen(Technikgebäude)Na Der Stadtentwicklungsausschuss hat diePlanaufstellung am __.__._____ nach§ 12 Abs. 2 BauGB beschlossen.Der Beschluss wurde am __.__._____ortsüblich bekannt gemacht.Der Planentwurf ist in der Zeitvom __.__._____bis __.__._____nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Begründungveröffentlicht worden.Der Rat hat diesen vorhabenbezogenenBebauungsplan in seiner Sitzungam __.__._____nach § 10 Abs. 1 BauGBals Satzung mit Begründung nach§ 9 Abs. 8 BauGB beschlossen.Für den PlanentwurfVorhabenträger/inKöln, denFür den PlanentwurfStadtplanungsamtDie frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligunghat in der Zeitvom __.__._____ bis __.__._____nach § 3 Abs. 1 BauGB stattgefunden.Die örtsübliche Bekanntmachung über denBeschluss des vorhabenbezogenenBebauungsplanes durch den Rat einschließlichdes Hinweises nach§ 10 Abs. 3 BauGB ist am__.__._____ erfolgt.AmtsleiterinKöln, denOberbürgermeisterKöln, denDATUM DER BEKANNTMACHUNGSANORDNUNGgez. BurmesterOberbürgermeisterOberbürgermeisterDer OberbürgermeisterStadtplanungsamtIm AuftragFunktionKöln, denKöln, denKöln, denFlächen für Nebenanlagen undGemeinschaftsanlagen Flurstück 758Teilbereich Teilbereich 1Flurstück 463Teilbereich 3Teilbereich 2 N ATEXTLICHE FESTSETZUNGEN1Bauplanungsrechtliche FestsetzungenGemäß § 12 Abs. 3a Satz 1 BauGB wird unter entsprechender Anwendung des §9Abs. 2 BauGB festgesetzt, dass im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solcheVorhaben zulässig sind, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger imDurchführungsvertrag verpflichtet.2Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung2.1Gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) die allgemein zulässigenTankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke nach § 8 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 BauNVOnicht zulässig.2.2Gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO sind die im Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 Abs. 3Nrn. 1 bis 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen-Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaberund Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber inGrundfläche und Baumasse untergeordnet sind,-Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke,-Vergnügungsstättennicht Bestandteil des Bebauungsplanes.2.3Gemäß § 1 Abs. 5BauNVO sind im Gewerbegebiet (GE) Einzelhandelsbetriebeunzulässig.3Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung3.1Gemäß § 16 Abs. 2 Nr. 4 BauNVO werden für die baulichen Anlagen imGewerbegebiet (GE) Gebäudehöhen über Normalhöhennull (NHN) als Höchstgrenzefestgesetzt.Als oberer Bezugspunkt gilt die Oberkante der Attika oder, wenn keine Attikahergestellt wird, die Oberkante des Gebäudes.3.2Gemäß § 16 Abs. 6 BauNVO können die festgesetzten Gebäudehöhen durchuntergeordnete Bauteile oder bauliche Anlagen - z.B. Kühlanlagen, Antennen, Kamine,Lüftungseinrichtungen, Oberlichter, Treppenhäuser und Lichtkuppeln - auf den baulichzugeordneten Dachflächen überschritten werden. Für Kühlanlagen undTreppenhäuser beträgt das höchstzulässige Maß der Überschreitung 5,00 m in derHöhe; der Flächenanteil der Überschreitungen je Dachfläche darf dabei insgesamt15% nicht übersteigen. Für Antennen, Kamine, Lüftungseinrichtungen, Oberlichter,Lichtkuppeln etc. beträgt das höchstzulässige Maß der Überschreitung 2,00 m in derHöhe; der Flächenanteil der Überschreitungen je Dachfläche darf dabei insgesamt30% nicht übersteigen.4BauweiseGemäß § 22 Abs. 4 BauNVO wird folgende abweichende Bauweise festge-setzt:Im Gewerbegebiet (GE) sind die Gebäude mit seitlichem Grenzabstand zu errichten.Es sind Gebäude bis zu einer Länge von 390 m zulässig.5Überbaubare GrundstücksflächeDie gemäß § 23 BauNVO zeichnerisch festgesetzten Baugrenzen dürfen durchuntergeordnete Teile von Gebäuden wie z.B. Vordächer, Fluchttrep-penhaus undEingangsportal auf bis zu 30% der jeweiligen Fassadenlänge um bis zu 3 müberschritten werden.6Festsetzungen über die Flächen für Nebenanlagen und für Stellplätze mit ihrenEinfahrten6.1Gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sind Stellplätze nur in den nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 BauGBdafür festgesetzten Flächen und innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächenzulässig.6.2Gemäß § 14 Abs. 1 BauNVO können Nebenanlagen auch außerhalb derüberbaubaren Grundstücksflächen und außerhalb der Fläche für Technikgebäude undSprinkleranlage zugelassen werden.7Festsetzungen über die Führung von oberirdischen oder unterirdischenVersorgungsanlagen und -leitungenGemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 BauGB sind Telekommunikations- sowie sonstigeVersorgungsleitungen unterirdisch zu führen.8Schallschutzmaßnahmen8.1Passive SchallschutzmaßnahmenGemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB sind passive Schallschutzmaßnahmenent-sprechend des Lärmpegelbereiches V (LPB V) an den Außenbauteilen vonschutzbedürftigen Räumen zu treffen. Grundlage hierfür sind die maßgebli-chenAußenlärmpegel nach DIN 4109-1 (Schallschutz im Hochbau, Ausgabe Januar 2018 –Beuth Verlag GmbH, Berlin).Die Zuordnung zwischen den Lärmpegelbereichen und den maßgeblichenAußenlärmpegeln ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle:LärmpegelbereichMaßgeblicher AußenlärmpegelLadBI 55II60III65IV70V75VI80VII> 80aa Für maßgebliche Außenlärmpegel La > 80 dB sind die Anforderungen aufgrundderörtlichen Gegebenheiten festzulegen.Ergänzung: Es handelt sich um dB(A)-WerteDie Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist im Einzelfall zulässig,wenn im bauordnungsrechtlichen Verfahren anhand einer schalltechnischenUntersuchung ein niedrigerer Lärmpegelbereich oder ein niedrigerer Außenlärmpegelan den Außenbauteilen von schutzbedürftigen Räumen nachgewiesen wird.8.2LärmschutzwändeGemäß § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB wird festgesetzt, dass die Lärmschutzwände einSchalldämmmaß von mindestens 25 dB(A) und die in der Planzeichnung festgesetzteMindesthöhe haben müssen. Bezugshöhe für die Angabe der Mindesthöhe ist dabeidie Fahrbahnhöhe der angrenzenden Fahrwege auf dem Betriebsgelände.Anforderungen an die Absorptionseigenschaften der Schallschutzwände werden nichtgestellt.Von den zeichnerisch festgesetzten Lärmschutzwänden kann von der Lage bis zu1,0m abgewichen werden, wenn örtliche Anpassungen (z.B. Anschluss an Gebäude,Übergang zu Grenzen) dies erfordern und anhand einer schalltechnischenUntersuchung die Einhaltung des erforderlichen Schallschutzes nachgewiesen wird.9Festsetzungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigenBepflanzungenGemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 a) BauGB sind im Plangebiet folgendeBegrünungsmaßnahmen durchzuführen und dauerhaft zu erhalten:-Innerhalb der mit P1 bezeichneten Flächen ist eine Strauchhecke gemäßBiotopcode BB1 (GH411) aus standortgerechten Sträuchern anzulegen unddauerhaft zu erhalten. Vorhandene standortgerechte Gehölze sind in dieAnpflanzung einzubinden.-Innerhalb der mit P2 bezeichneten Fläche ist eine Obstwiese aus mindestens 12Bäumen gemäß Biotopcode HK21 (LW331) anzulegen. Die Neupflanzungen sinddurch Anstrich gegen Verbiss zu schützen sowie art- und fachgerecht zu pflegenund bei Verlust zu ersetzen.-Die nicht überbauten Grundstücksflächen, die zudem nicht als Flächen für dieRückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser genutzt werden, sind miteiner strukturreichen Mischvegetation aus Bäumen, Sträuchern, Bodendeckern,Stauden und Rasen (HM1/PA121) zu begrünen und zu pflegen. Die Anpflanzungensind dauerhaft art- und fachgerecht zu pflegen, zu erhalten, und bei Verlust zuersetzen.-Anlagen für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser sind miteiner Raseneinsaat mit regionalem Saatgut der Herkunftsregion 2 sowie zusätzlichmit Stauden, wie Seggen, Reitgräser, Thymian, Braunellen oder Pfeifengräser zubegrünen.-Die Dachflächen sind mit einer extensiven Dachbegrünung gemäß Biotopcode DC3(NB6244) zu gestalten. Die Vegetationstragschicht ist mit einer Stärke vonmindestens 8 cm zuzüglich einer Filter- und Drainschicht herzustellen.Ausgenommen von dieser Regelung sind Dachterrassen und technischeAufbauten, die auf maximal 30 % der jeweiligen Dachfläche zulässig sind.Photovoltaikmodule können über der Dachbegrünung installiert werden, jedoch istsicherzustellen, dass mindestens 20.000 m² Dachfläche ohne eine Überbauung mitPhotovoltaikanlagen begrünt werden.-Die vorgesetzten Fassaden des Parkhauses und die Lärmschutzwände in RichtungSiedlungsbereich sind mit Ausnahme von Fenstern, Türen undLüftungseinrichtungen sowie von Wänden, soweit diese grenzständig zuPrivatgrundstücken errichtet werden, als Fassadenbegrünung mit Kletterpflanzenmit Bodenanschluss je laufendem Meter Wand bei Selbstklimmern bzw. mit einer Kletterpflanze je 2 laufenden Metern Wand bei Rank- und Schlingpflanzen zugestalten. Bei Rank- und Schlingpflanzen ist eine Kletterhilfe vorzusehen.Zur Erläuterung der vorgenannten Kürzel – siehe Hinweis Nr. 11.10Festsetzungen über Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung vonBäumen, Sträuchern und sonstigen BepflanzungenGemäß § 9 Abs. 1 Nr. 25 b) BauGB sind im Bebauungsplangebiet folgende Bäume,Sträucher und sonstige Bepflanzungen dauerhaft zu erhalten und bei Verlust zuersetzen:-Innerhalb der festgesetzten Flächen mit Bindungen für „Bepflanzungen und für dieErhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ sind dievorhandenen Bäume und Sträucher dauerhaft zu erhalten. Bei Ausfall voneinzelnen Bäumen sind entsprechende Ersatzpflanzungen gemäß Biotopcode BF31(GH741) vorzunehmen.Zur Erläuterung der vorgenannten Kürzel – siehe Hinweis Nr. 11.BGESTALTERISCHE FESTSETZUNGEN1Dachform / Dachneigung / Firstrichtung / DachaufbautenIm Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind ausschließlich Flachdächer zulässig.Dächer mit einer Neigung bis maximal 5 Grad gelten als Flachdächer.2EinfriedungenEntlang der Grundstücksgrenze sowie im Bereich der festgesetzten Flächen für dasAnpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind Einfriedungenentlang den Grundstücksgrenzen nur in Form von Stahlgit-ter-, Stabgitter- oderMaschendrahtzäunen o. ä. zulässig.3Werbeanlagena)Werbeanlagen mit im Tagesverlauf wechselnden oder mit bewegten Sichtflächensowie akustisch unterstützte beziehungsweise ausschließlich akustischeWerbeanlagen sind nicht zulässig.b)Werbeanlagen, die unter der Verwendung der Leuchtdioden (LED)-Technik oderselbstleuchtend hergestellt werden, sind nicht zulässig. Werbeanlagen dürfen nurhinterleuchtet sein.c)Unabhängig davon sind Hinweistafeln und -schilder für die Mitarbeitenden undZuliefernden zulässig.4.Stellplatzbegrünung (LKW-Fläche)Innerhalb der festgesetzten Stellplatzfläche sind mindestens sechs hochstämmige,großkronige Laubbäume BF 31 (GH 741) bzw. BF 41 (GH 742) zu pflanzen.CNACHRICHTLICHE ÜBERNAHMEN1WasserschutzDie auf der Grundlage des § 51 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) durch Verordnungfestgesetzte Wasserschutzzone III B der Wasserwerke Köln- Westhoven und ErkerMühle.2Natur- und LandschaftsschutzDas gemäß § 26 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzteLandschaftsschutzgebiet LSG 22 "Königsforst und vorgelagerte Freiräume" mit demEntwicklungsziel 1 (Erhaltung und Weiterentwicklung einer weitgehend naturnahenLandschaft).DHINWEISE1ArtenschutzLaut Artenschutzprüfung des Kölner Büros für Faunistik, Dezember 2023,Ar-tenschutzrechtliche Prüfung zum Vorhabenbezogenen BebauungsplanNr.75419/03, ergeben sich keine Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) bzw. keine vorgezogenenAusgleichsmaßnahmen nach § 44 Abs. 5 BNatSchG, wenn die folgendenVermeidungsmaßnahmen umgesetzt werden:a)Gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG ist es im Zeitraum zwischen dem 1. März und 30.September eines jeden Jahres verboten, Bäume, Hecken, Gebüsche und andereGehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sindschonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzenoder zur Gesunderhaltung von Bäumen.Sollte in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September die Beseitigung o. g.Vegetationsstrukturen zwingend erforderlich sein und eine Legalausnahme gemäß§ 39 Abs. 5 Satz 2 zutreffen, so ist eine ökologische Baubegleitung (ÖBB)hinzuzuziehen. Die ÖBB muss sicherstellen, dass die Beseitigung der o. g.Vegetationsstrukturen keine Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auslöst.Diesbezüglich muss die ÖBB die zu beseitigenden Vegetationsstrukturenfrühestens zwei Tage vor Beginn der Arbeiten auf Besatz durch besondersgeschützte Arten untersuchen. Erst nach erfolgtem Negativnachweis und Freigabedurch die ÖBB darf mit den Arbeiten begonnen werden. Die Ergebnisse der ÖBBsind zu protokollieren. Das Protokoll ist der Unteren Naturschutzbehörde der StadtKöln unaufgefordert vorzulegen.b)Transparente und/ oder spiegelnde Baustoffe der Außenfassade sind so zugestalten und/ oder mit Vogelschutzmarkierungen zu versehen, dass sie für Vögelals Hindernis erkennbar sind.Vollumfängliche Sicherungspflicht (Vollbemusterung) bei:•Eckverglasungen (Glaselemente, die über eine Gebäudeecke führen),transparente Absturzsicherungen (z. B. Glasgeländer), transparenteVer-bindungsgängeDiese Glaselemente sind vollumfänglich gegen Vogelschlag zu sichern.Partielle Sicherungspflicht (Teilbemusterung) bei:•Glaselemente, die größer als 5 m² sind•Bodentiefe Fenster (Fenster, deren Unterkante sich weniger 0,90 m über dembegehbaren Boden befindet)•Fensterbänder oder Fensterreihen (zusammenhängende Verglasungsflächen)Diese Glaselemente sind dahingehend zu sichern, dass der verbleibendeungeschützte Bereich die Größe von 5 m² nicht überschreitet. Beispielsweisekönnen bodentiefe Fenster im unteren, nicht sichtbaren Bereich erkennbar gemachtwerden.Technische Anforderungen:•Zulässig sind nur Sicherungsmaßnahmen (Muster/Markierungen), die nach demStand der Wissenschaft eine Anflugwahrscheinlichkeit von unter 10 %aufweisen•Die Markierungen sind von außen auf die Glaselemente aufzubringen oder essind gleichwertige, positiv getestete Produkte auf anderen Glasebenen zuverwenden.•Der Außenreflexionsgrad der verwendeten Verglasung darf maximal 8 % (bzw.maximal 15 % bei Isolierverglasung) betragen.c)Zur Minimierung von negativen Auswirkungen auf nachtaktive Tiere (insbesondereInsekten, Fledermäuse) sind permanent angebrachte Außenleuchten ausschließlichzur Herstellung der verkehrssicheren Nutzung der Freiflächen und der sonstigenSicherung von Grundstücken einschließlich deren Gebäuden zulässig. Insofernsind bei der Beleuchtung des Geländes Leuchtmittel mit möglichst geringenStrahlungsanteilen im ultravioletten Bereich (maximal UV-Licht-Anteil 0,02 %)maximal 2.700 bis 3.000 Kelvin Farbtemperatur zulässig.Die Leuchtgehäuse sind gegen das Eindringen von Insekten abzuschirmen unddürfen eine Oberflächentemperatur von 60 Grad C nicht überschreiten. DieLichtquellen sollten weder über die Horizontale hinaus nach oben hin noch zurSeite [– insbesondere nicht auf etwaige angrenzende Gehöl-ze und Biotope –]abstrahlen. Dunkelräume sind zu erhalten. Dazu sind Lampen insgesamt möglichstniedrig aufzustellen.Die Beleuchtungsdauer und Beleuchtungsintensität sind auf das notwendige Maßzu begrenzen (smarte Beleuchtungssteuerung wie Nachtabsenkung bzw. Einsatzvon Bewegungsmeldern).d)Zu erhaltende Bäume und Gehölze sind während der Bauzeit durch Bauzäune undMaßnahmen zum Wurzelschutz zu sichern. Hierbei sind insbesondere im Bereichgeschützter Bäume die DIN 18920 „Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen undVegetationsflächen“, die R SBB „Richtlinien zum Schutz von Bäumen undVegetationsbeständen bei Baumaßnahmen“ sowie die „ZTV-Baumpflege“(FLL2017) und die Baumschutzsatzung der Stadt Köln zu berücksichtigen.2Baumschutza)Es gilt die Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der imZusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom18.Juli 2023 (Amtsblatt Nr. 54 vom 02.August 2023).b)Gemäß der Satzung zum Schutz des Baumbestandes innerhalb der imZusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches derBebauungspläne im Gebiet der Stadt Köln (Baumschutzsatzung – BSchS) vom18.Juli 2023 (Amtsblatt Nr. 54 vom 02.August 2023) sind Ersatzpflanzungen bzw.Ersatzgeldzahlungen für im Zuge der Umsetzung des Bebauungsplanes zu fällendeBäume zu leisten, soweit diese Bäume nicht bereits im Bebauungsplanverfahrenbei der Bewertung und Bilanzierung nach der naturschutzrechtlichenEingriffsregelung nach § 18 BNatSchG in Verbindung mit § 1a Abs. 3 BauGBberücksichtigt wurden.3BauschutzbereicheDas Plangebiet liegt im Bauschutzbereich des Verkehrsflughafens Köln/Bonn.4BodenschutzDie Vorschriften der §§ 6 - 8 der Bundesbodenschutz-Verordnung (BBodSchV) sind zubeachten.5DenkmalschutzWerden bei Bodeneingriffen archäologische Bodenfunde entdeckt, ist dies gemäß§§16 und 17 Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW)unverzüglich dem Römisch-Germanischen Museum/ArchäologischeBodendenkmalpflege der Stadt Köln (RGM), Tel. 0221/221-22304, Fax0221/221-24030, anzuzeigen und die Bodenfunde sind dem RGM vorrübergehend zuüberlassen. Das entdeckte Bodendenkmal und die Entdeckungsstätte sind bis zumAblauf von einer Woche nach der Anzeige in unverändertem Zustand zu belassen.6DIN-Vorschriften und sonstige anzuwendende RegelwerkeDIN-Vorschriften und sonstige private Regelwerke sind jeweils in der bei Erlass dieserSatzung geltenden Fassung anzuwenden und werden beim Amt für Liegenschaften,Vermessung und Kataster der Stadt Köln Plankammer, Zimmer 06. E 05, StadthausDeutz, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, wäh-rend der Öffnungszeiten zurEinsichtnahme bereitgehalten.7Externe AusgleichsmaßnahmenDer Ausgleich des verbleibenden Kompensationsdefizits erfolgt über externeAusgleichsflächen im Kölner Stadtgebiet Die Sicherung der Herstellung undKostentragung durch die Vorhabenträgerin wird im Durchführungsvertrag zum VEPgeregelt:a)Köln-Rondorf im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nummer 66389-03„Rondorf Nordwest“, Gemarkung „Rondorf-Land“, Flur 7, Flurstück 463 teilweise.Hier stehen 150.823 BWP auf 12.596 m² zur Verfügung. Die Maßnahme umfasstdie Anlage einer extensiven Glatthaferwiese (LW41111 / EA1) mit zweischürigerMahd bzw. dreischüriger Mahd in den ersten 5 Jahren und einer extensiven Weide(LW421111 / EB11), die mit Rindern oder Schafen beweidet wird.b)Städtische Maßnahme „Brück“, Gemarkung Langenbrück, Flur 74, Flurstück 758(tlw.). Auf 7.552 m² der Maßnahmenfläche stehen 67.970 BWP zur Verfügung. DieMaßnahme umfasst die Herstellung einer extensiven Fettwiese (Grünland,LW41112 / EA31) mit 2-schüriger Mahd.8KampfmittelbeseitigungsdienstIm Plangebiet ist mit Bombenblindgängern / Kampfmitteln zu rechnen. Vor Aufnahmevon Bauarbeiten (circa 6 Wochen) ist das Amt für öffentliche Ordnung,Gliederungsziffer 322/40 (allgemeine Ordnungsangelegenheiten) unter der Benennungder Bebauungsplan-Nummer einzuschalten. Die Anfrage kann per E-Mail ankampfmittel@stadt-koeln.de erfolgen.9RechtsfolgenInnerhalb des Plangebietes bestehende Rechtssetzungen aufgrund des PreußischenFluchtliniengesetzes, des Aufbaugesetzes NW, des Bundesbaugesetzes oder desBaugesetzbuches treten mit der Rechtsverbindlichkeit dieses Bebauungsplanes außerKraft.10Rechtsgrundlagena)Es gilt das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom3.November 2017 (BGBl. I S. 3634).b)Es gilt die Baunutzungsverordnung (BauNVO) vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S.132) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S.3786).c)Es gilt die Planzeichenverordnung (PlanZV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S.58).e)Es gilt die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung2018 - (BauO NRW 2018) vom 21. Juli 2018 (GV. NRW. S. 421).f)Es gilt jeweils die bei Erlass dieser Satzung geltende Fassung11Satzung zur Erhebung von KostenerstattungsbeträgenDie verwendeten Kürzel innerhalb der Begrünungsfestsetzungen beziehen sich auf dieAnlage zur Satzung der Stadt Köln zur Erhebung von Kostener-stattungsbeträgengemäß §§ 135a bis 135c BauGB vom 15. Dezember 2011 (Amtsblatt der Stadt KölnNr. 1 vom 04. Januar 2012). In dieser Anlage sind mit der Angabe von Kürzelnallgemein gültige Qualitätsmaßstäbe für Begrünungsmaßnahmen der Stadt Kölnformuliert.12StarkregenereignisIm Plangebiet liegt bei einem Starkregenereignis gemäß der „StarkregenGe-fahrenkarte“ der Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB) eineÜberflutungsgefährdung vor. Baumaßnahmen im Plangebiet sind vor derenAusführung mit den Stadtentwässerungsbetrieben Köln abzustimmen.13Versickerung von NiederschlagswasserGemäß § 44 Landeswassergesetz (LWG) in Verbindung mit § 55 Abs. 2Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist das anfallende Niederschlagswasser vor Ort zuversickern. Bezüglich der wasserrechtlichen Erlaubnis ist die Untere Wasserbehördebei der Stadt Köln einzuschalten.Die Niederschlagsentwässerung im gesamten Plangebiet soll durch Versickerungerfolgen. Hierzu bedarf es einer Befreiung von dem nach derWasserschutzgebietsverordnung bestimmten Verbot der Versickerung vonNiederschlagswasser. Zuständig sind die Untere Wasserbehörde und dieWasserwerke Köln- Westhoven und Erker Mühle.14LärmimmissionenDas Plangebiet ist durch Lärmimmissionen des Straßen- und Schienenverkehrsvorbelastet.15ErschütterungenDas Plangebiet ist durch Erschütterungen des Schienenverkehrs vorbelastet. NN Externe AusgleichsflächenLage:Im Ferkeskamp/ In der rauhen HeckeGemarkung: LangenbrückFlur:74Flurstück:758 (tlw.)Fläche: ca. 75.506 m²davon Teilbereichexterne Ausgleichsfläche: 7.552 m² M. 1: 10.000 Lage:Am Höfchen/ An der HitzelerstraßeGemarkung: Rondorf-LandFlur:7Flurstück:463 (tlw.)Fläche: ca. 88.053 m²davon Teilbereiche 1-3externe Ausgleichsfläche: 12.596 m² NN M. 1: 10.000
Mitteilung Ausschuss
4902 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VI/61/613-1 Vorlagen-Nummer 11.06.2026 0919/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 23.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Mitteilung über die Veröffentlichung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch des Bebauungsplanentwurfes Nr. 7542/02 Arbeitstitel "Maarhäuser Weg/ Hansestraße" in Köln-Porz-Eil Anlass und Ziel der Planung Ein bundesweit tätiges Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen plant am Standort Köln-Porz- Eil die Errichtung eines Logistikzentrums. Das geplante Logistikzentrum nimmt die Funktion eines regionalen Verwaltungssitzes (sogenannte Regionalgesellschaft) ein, der innerhalb des Unternehmens folgende Funktionen erfüllt: Warenlagerung, -bereitstellung und -auslieferung Filialbelieferung von circa 80-100 Discountmärkten im Großraum Köln Filial-, Mitarbeitenden- und Geschäftsverwaltung Filialexpansion und -steuerung Controlling Waren- und Aktionsgeschäft Abfalllagerung und -recycling Filialretouren. Derzeit gibt es deutschlandweit 39 Regionalgesellschaften. Zukünftig sollen im Logistikzent- rum in Porz mindestens 250 bis 300 Mitarbeitende in Vollzeit beschäftigt werden. Das Plangebiet liegt mit einem 65 m tiefen Streifen parallel zur Hansestraße im Geltungsbe- reich des Bebauungsplans Nummer 74420/03 mit dem Arbeitstitel „Industriegebiet Gremberg- hoven“ und größtenteils im Außenbereich. Geplant ist, einen vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan gemäß § 12 BauGB im Regelverfahren nach § 2 Absatz 1 BauGB aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet festzusetzen, in dem ein Logistikzentrum mit angegliedertem Verwaltungs-/Bürotrakt sowie Stellflächen für Pkw und Lkw sowie Nebenanlagen zulässig ist. Das Bauleitplanverfahren wird gemäß § 12 BauGB (vorhabenbezogener Bebauungsplan) im Normalverfahren durchgeführt. Verfahrensablauf und Vorberatungen Mit Schreiben vom 07.10.2021 hat die Firma Lidl Immobilienbüro West GmbH & Co. KG einen 2 Antrag auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans gemäß § 12 Absatz 2 BauGB gestellt. Auf der Grundlage einer ersten Konzeptpla- nung wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (§ 4 Absatz 1 BauGB) sowie der Dienststellen in der Zeit vom 19.09. bis 28.10.2022 durchgeführt. Die Einleitung des Verfahrens wurde im Stadtentwicklungsausschuss (StEA) am 31.08.2023 (0333/2023) beschlossen. Im Einleitungsbeschluss wurden durch den StEA folgende Vorga- ben getroffen: Neben der Photovoltaik-Anlage soll auch eine extensive Dachbegrünung erfolgen. Dabei soll beides miteinander kombiniert werden und sich über die gesamten Dach- flächen erstrecken. Bei der Festlegung der Ausgleichsmaßnahmen ist besonders darauf zu achten, dass diese so ortsnah wie möglich erfolgen und ökologisch sinnvoll sind. Sowohl bei den Ausgleichsmaßnahmen als auch bei den Anpflanzungen auch auf dem Gelände selbst ist darauf zu achten, dass die Vorgaben aus dem Projekt „ess- bare Stadt“ (70 % essbar für Mensch und/oder Tier) berücksichtigt werden. Anlage einer Obstbaumwiese und/oder artenreiche Wiese auf dem Grundstück selbst. Nisthilfen (Vögel. Fledermäuse, Insekten), Unterschlüpfe (Insekten, Amphibien, Repti- lien) und Aufenthaltshilfen (Kleinwirbler) sind unter Berücksichtigung lebensmittel- und brandschutzrechtlicher Vorgaben zum Betrieb von Logistikimmobilien mit Umschlag von Lebensmitteln vorzusehen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte per Aushang im Bezirksrathaus vom 08.02. bis 23.02.2024. Es gingen 6 Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein, die keine Planungsän- derung erforderlich machten. Ein Vorgabenbeschluss war nicht erforderlich. Das Verfahren wurde gleichwohl im Gestaltungsbeirat behandelt, zuletzt am 24.09.2024. Einzelne Empfehlun- gen, wie die Fassadengestaltung oder ein Nachhaltigkeitskonzept, werden im R ahmen des Durchführungsvertrages geregelt bzw. von der Vorhabenträgerin noch ausgearbeitet, haben jedoch keine Relevanz für den Planentwurf. Vom 22.01. bis 24.02.2025 wurde die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentli- cher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB durchgeführt. Daraufhin ergab sich eine redaktionelle Richtigstellung der Stadtteilbenennung im Arbeitstitel von „Köln -Porz-Gremberghoven“ zu „Köln-Porz-Eil“. Inhaltliche Änderungen ergaben sich keine. Die Veröffentlichung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ist nun für einen Zeitraum zwischen Anfang Juli und Anfang August 2026 vorgesehen. Gez. Dr. Rau Anlagen: Anlage 1Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes Anlage 2 Begründung mit Umweltbericht Anlage 3 Textliche Festsetzungen Anlage 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplanentwurf 7542/02 Blatt 1 3 Anlage 5 Vorhaben- und Erschließungsplanentwurf 7542/02 Blatt 2
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (18)
- Hansestraße
- Rudolf-Diesel-Straße
- Heumarer Straße 81
- Eiler Straße
- Theodor-Heuss-Straße
- Hitzelerstraße
- Fuggerstraße
- Frankfurter Straße
- Steinstraße
- Maarhäuser Weg
- Willy-Brandt-Platz 2
- Am Höfchen
- Am Hochkreuz 15
- Gut Leidenhausen
- Hauptstraße
- Straße 8
- Straße 9
- Am Rande
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 0919/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 11.06.2026
- Erstellt
- 27.03.2026 13:41