V/0312/2022
Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2021
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Beschlussvorlage
2694 Zeichen
V/0312/2022 V/0312/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses und Verwendung des Jahresgewinns der citeq zum 31.12.2021 Beratungsfolge 01.06.2022 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 09.06.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Jahresabschluss der citeq zum 31.12.2021 (Anlage) wird mit der Bilanzsumme von 57.297.413,57 € und einem Jahresüberschuss/Bilanzgewinn von 2.086.431,24 € festgestellt. 1. Der Jahresüberschuss 2021 wird wie folgt verwendet: a) 1.586.431,24 Euro als Gewinnrücklage (darunter 325.131,50 Euro für die Verzinsung der Pensionsrückstellungen) b) 500.000 Euro als Gewinnausschüttung an die Stadt 2. Der Lagebericht wird gem. § 26 der EigVO NRW zur Kenntnis genommen. 3. Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Gewinnausschüttung ist im Haushaltsplan der Stadt Münster wie folgt veranschlagt: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0115 IT-Management (citeq) Zeile 19 Finanzerträge 2022 452.910 citeq 24.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Waterkamp T elefon:492-1806 Waterkamp@citeq.de - 2 - V/0312/2022 Begründung: Die Dr. von der Hardt & Partner mbB WP- und StB-Gesellschaft, 48147 Münster, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht des Geschäftsjahres 2021 geprüft. Die citeq erhält für das Geschäftsjahr 2021 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk. Die geprüften Unterlagen sind gemäß § 15 der Betriebssatzung der citeq dem Betriebsausschuss sowie dem Rat vorzulegen. Zu 1. Die Stadt Münster hat sich gegenüber der citeq verpflichtet, den Barwert der übertragenen Pensionslasten in Höhe von aktuell 6.502.630,01 € zu verzinsen. Für den Jahresabschluss 2021 der citeq wurde ein Zinssatz von 5,0 % zugrunde gelegt. Die berechneten Zinsen betragen 325.131,50 €. Zu 2.: Die Dr. von der Hardt & Partner mbB WP- und StB-Gesellschaft, 48147 Münster, hat festgestellt, dass der Lagebericht gemäß § 25 der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in der aktuellen Fassung aufgestellt wurde, im Einklang mit dem Jahresabschluss steht und sonstige Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung wecken. Zu 3.: Dem Betriebsausschuss der citeq wird für das Geschäftsjahr 2021 Entlastung erteilt. Die Entlastung des Betriebsleiters erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 EigVO NRW in der nächsten Sitzung des Betriebsausschusses. I. V. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlagen: Jahresabschluss und Lagebericht citeq 2021
Jahresabschluss und Lagebericht citeq 2021
88387 Zeichen
Jahresabschluss
Lagebericht
Geschäftsjahr 2021
Impressum:
Herausgeberin
Stadt Münster - citeq
Redaktion
Holger Waterkamp
Tel.: 0251/492-18 06
Fax: 0251/492-77 10
eMail:
waterkamp@citeq.de
http://www.citeq.de
3
Inhaltsverzeichnis
1 Bilanz zum 31. Dezember 2021 ..................................................................................................................... 4
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2021 .................... 6
3 Anhang ........................................................................................................................................................... 7
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss .......................................................................................... 7
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ............................................................................................. 7
3.3 Erläuterungen zur Bilanz ....................................................................................................................... 8
Aktivseite ............................................................................................................................................................ 8
Passivseite ......................................................................................................................................................... 8
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung ...............................................................................10
3.5 Sonstige Angaben ...............................................................................................................................10
3.5.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende ..........................................10
3.5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen ................................................................................................11
3.5.3 Honorar des Abschlussprüfers ........................................................................................................11
3.5.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster ..............................................................................................11
3.5.5 Organe und Aufwendungen für Organe ..........................................................................................11
Betriebsleitung .................................................................................................................................................11
Betriebsausschuss ...........................................................................................................................................11
Zentralausschuss .............................................................................................................................................12
Arbeitsausschuss .............................................................................................................................................12
3.5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag ......................................................................................................12
3.5.7 Nachtragsbericht ..............................................................................................................................12
4 Anlagennachweis .........................................................................................................................................13
5 Lagebericht ...................................................................................................................................................14
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen ...............................................................................................14
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastruktur .............................................................................14
5.3 städtische IT-Betrieb berücksichtigt die Umweltverträglichkeitsanforderungen ..................................14
5.4 Geschäftsprozesse ..............................................................................................................................16
5.5 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft ..........................................................................................17
5.6 Entwicklung in den Geschäftsbereichen ..............................................................................................17
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq ............................................................................17
5.6.2 Münster ............................................................................................................................................17
5.6.3 MEP .................................................................................................................................................21
5.6.4 ÖrV ...................................................................................................................................................21
6 Wirtschaftsbericht .........................................................................................................................................25
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen ..........................................................................................25
6.2 Geschäftsverlauf ..................................................................................................................................25
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage ...........................................................................................25
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren ..........................................................................26
7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht ......................................................................................................28
7.1 Prognosebericht ...................................................................................................................................28
7.2 Risikobericht ........................................................................................................................................29
7.3 Chancenbericht ....................................................................................................................................30
8 Organigramm ................................................................................................................................................31
4
1 Bilanz zum 31. Dezember 2021
A K T I V S E I T E 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Software 1.601.625,00 2.335.144,00
2. Geleistete Anzahlungen 508.950,98 93.645,75
2.110.575,98 2.428.789,75
II. SACHANLAGEN
1. Fahrzeuge 22.319,00 35.333,00
2. Betriebs- u. Geschäftsausstattung 6.609.484,00 7.072.136,00
3. Anlagen im Bau 19.041,06 35.407,66
6.650.844,06 7.142.876,66
III. FINANZANLAGEN
1. Beteiligungen 1.000,00 1.000,00
2. Wertpapiere des Anlagevermögens 30.859.804,46 28.036.348,96
30.860.804,46 28.037.348,96
39.622.224,50 37.609.015,37
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
Betriebsstoffe 149.545,21 192.213,19
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE
VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 113.150, 38 723.430,90
2. Forderungen an die Stadt 14.549.916,73 10.158.039,97
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2021 6.502.630,01 €
31.12.2020 6.529.665,59 €
3. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 147,00 391,00
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2021 0,00 €
31.12.2020 0,00 €
4. Sonstige Vermögensgegenstände 5.298,54 242.612,03
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
31.12.2021 0,00 €
31.12.2020 0,00 € 14.668.512,65 11.124.473,90
III. GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 6.647,37 2.121,35
14.824.705,23 11.318.808,44
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 2.850.483,84 2.699.726,64
57.297.413,57 51.627.550,45
5
P A S S I V S E I T E 31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 200.000,00 200.000,00
II. GEWINNRÜCKLAGEN
Andere Gewinnrücklagen 9.353.283,21 8.512.731,27
III. BILANZGEWINN 2.086.431,24 1.170.021,94
11.639.714,45 9.882.753,21
B. SONDERPOSTEN AUS ZUSCHÜSSEN
DER ÖFFENTLICHEN HAND ZUR FINANZIERUNG
DES SACHANLAGEVERMÖGENS 14.712,00 10.888,00
C. RÜCKSTELLUNGEN
1.
Rückstellungen für Pensionen u. ähnliche Verpflich-
tungen 31.169.151,00
30.291.518,00
2. Steuerrückstellungen 0,00 8.979,41
3. Sonstige Rückstellungen 2.027.674,86 1.618.596,07
33.196.825,86 31.919.093,48
D. VERBINDLICHKEITEN
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3.102.415, 68 2.871.639,24
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2021 3.102.415,68 €
31.12.2020 2.871.639,24 €
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.775.238,37 2.761.930,53
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2021 2.775.238,37 €
31.12.2020 2.646.397,77 €
3. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt 5.336.408,57 3.725.989,70
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2021 5.336.408,57 €
31.12.2020 3.725.989,70 €
4. Sonstige Verbindlichkeiten 1.210.503,25 439.566,46
a) davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr
31.12.2021 1.210.503,25 €
31.12.2020 439.566,46 €
b) davon aus Steuern
31.12.2021 46.971,26 €
31.12.2020 48.209,37 €
12.424.565,87 9.799.125,93
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 21.595,39 15.689,83
57.297.413,57 51.627.550,45
6
2 Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsja hr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2021
2021 2021 2020
EUR EUR EUR
1. Umsatzerlöse 36.865.140,05 35.194.162,45
./. Rückerstattung ÖrV -1.238.858,51 -133.815,64
35.626.281,54 35.060.346,81
2. Sonstige betriebliche Erträge 203.235,79 299.189,37
3. Gesamtleistung 35.829.517,33 35.359.536,18
4. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Hilfs- und Betriebs-
stoffe und für bezogene Waren 316.438,59 372.622,29
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 11.950.536,10 12.213.993,65
12.266.974,69 12.586.615,94
5. Rohergebnis 23.562.542,64 22.772.920,24
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 10.982.542,38 10.702.576,16
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung 3.555.393,71 4.385.090,02
davon für Altersversorgung: 14.537.936,09 15.087.666,18
2021: 1.663.475,20 €
2020: 2.630.512,79 €
7. Abschreibungen auf immaterielle Vermögens-
gegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen 4.546.125,70 4.170.672,82
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.211.265,05 1.270.363,83
9. Betriebsergebnis 3.267.215,80 2.244.217,41
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 325.131,50 326.483,28
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.474.541,84 1.364.809,51
davon aus Aufzinsung
2021: 1.473.345,00 €
2020: 1.356.635,00 €
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 30.592,22 35.087,24
13. Ergebnis nach Steuern 2.087.213,24 1.170.803,94
14. Sonstige Steuern 782,00 782,00
15. Jahresüberschuss 2.086.431,24 1.170.021,94
16. Zuführungen zu den Gewinnrücklagen 0,00 0,00
17. Bilanzgewinn 2.086.431,24 1.170.021,94
7
3 Anhang
3.1 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung citeq der Stadt Münster zum 31. Dezem-
ber 2021 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Vor-
schriften der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) aufgestellt. Den betriebli-
chen Besonderheiten wurde durch die Erweiterung der Bilanzgliederung um die Posten „Fahrzeuge“,
„Forderungen an die Stadt“, „Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt“ und „Sonderposten aus Zuschüs-
sen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens“ sowie der Gliederung der Gewinn- und Verlustrech-
nung durch die Kürzung der Umsatzerlöse um die Rück erstattung des erzielten Überschusses aus
dem Teilbereich der Öffentlich-rechtlichen Vereinba rung (ÖrV) an die Kooperationspartner entspro-
chen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
3.2 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurden die nachfolgend darge-
stellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, im Vergleich zum Vorjahr unverändert, angewandt.
Der Jahresabschluss wurde unter Zugrundelegung der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufge-
stellt.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensg egenstände und Sachanlagen werden zu An-
schaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und planmäßig linear über ihre voraussichtliche Nut-
zungsdauer abgeschrieben.
Dabei richten sich die Abschreibungssätze nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Gering-
wertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis zu 4 10,00 € (ohne Umsatzsteuer) werden im Jahr
des Zugangs abgeschrieben und im Anlagennachweis in die Abgänge einbezogen.
Die Finanzanlagen sind am Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Vorräte wurden durch körperliche Bestandsaufnah me ermittelt und mit dem gewogenen Durch-
schnittswert unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert unter Berücksichtigung
des erkennbaren Ausfallrisikos bewertet.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu Nominalbeträgen angesetzt.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Auf-
wand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
Der Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung de s Sachanlagevermögens enthält die für An-
schaffungen der Vermögensgegenstände des Anlageverm ögens verwendeten Zuwendungsbeträge,
vermindert um die Beträge, die den bis zum Bilanzst ichtag angefallenen Abschreibungen entspre-
chen.
Die Rückstellungen für Pensionen sind versicherungsmathematisch unter Berücksichtigung der Richt-
tafeln 2018 G von Klaus Heubeck angesetzt. Es wurde das Teilwertverfahren angewendet und ein
Rechnungszinsfuß von 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend von jeweils 0,00 % zu Grunde
gelegt. Besoldungs- und Gehaltssteigerungen wurden berücksichtigt.
Für die Berechnung der Beihilferückstellungen wurde für die Beamten ein Prozentsatz in Höhe von
24,12 % des Teilwertes für Versorgungsleistungen vom Perso nal- und Organisationsamt der Stadt
Münster ermittelt; es wurde ein Rechnungszinsfuß vo n 5,00 % sowie ein Gehalts- und Rententrend
von jeweils 0,00 % zu Grunde gelegt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellung en berücksichtigen alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfol gt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen
abzudecken. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufze it von mehr als einem Jahr werden zukünftige
8
Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Ein-
tritt vorliegen und eine Abzinsung auf den Abschlussstichtag mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechen-
den durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre vorgenommen wurde.
Der Barwert der Rückstellungen für Verpflichtungen zur Altersteilzeit (ATZ) wurde mit einem Zinssatz
in Höhe von 1,17 % berechnet.
Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen.
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen E innahmen vor dem Abschlussstichtag, die
Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der abgegrenzten Beträge
erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf.
3.3 Erläuterungen zur Bilanz
Aktivseite
Zur Zusammensetzung und Entwicklung des Anlagevermö gens einschließlich der Angabe der Ab-
schreibungen des Geschäftsjahres verweisen wir auf den beigefügten Anlagennachweis (Anlagen-
spiegel) als Bestandteil dieses Anhangs.
Die Finanzanlagen belaufen sich auf 30.860.804,46 € (Vorjahr: 28.037.348,96 €). Den wesentlichen
Bestandteil stellen die Wertpapiere, die für Zwecke der Anlage von Rücklagen für Beamtenpensionen
aufgelegt wurden, in Höhe von 30.859,804,46 € (Vorjahr: 28.036.348,96 €) dar. Der Marktwert dieser
Wertpapiere beträgt 41.516.939,18 € (Vorjahr: 36.957.286,40 €)
Die Forderungen an die Stadt Münster belaufen sich auf 14.549.916,73 € (Vor-
jahr: 10.158.039,97 €). Darin enthalten sind u.a. Forderungen aus
der gestundeten Abgeltung für übernommene, laufend e und zukünftige Pensionsverpflichtungen
von der Stadt Münster in Höhe von 6.502.630,01 € (Vorjahr: 6.529.665,59 €),
Guthaben auf Bankkonten der Stadt Münster, die für die citeq geführt werden, in Höhe von
7.685.731,96 € (Vorjahr: 3.185.233,81 €),
Lieferungen und Leistungen in Höhe von 171.489,32 € (Vorjahr: 257.333,51 €).
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen belaufen sich auf 147,00 € (Vorjahr: 391,00 €).
Darin enthalten sind Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.
Passivseite
Der Jahresüberschuss des Vorjahres wurde in Höhe von 326.483,28 € (Zinsen Pensionsrückstellung)
den Gewinnrücklagen zugeführt. Der verbleibende Bet rag in Höhe von 843.538,66 € wurde an die
Stadt Münster ausgeschüttet.
In den Sonderposten aus Zuschüssen zur Finanzierung des Anlagevermögens werden die passivier-
ten Fördermittel zur Finanzierung der geförderten A nlagegüter ausgewiesen. Die Entwicklung des
Sonderpostens verläuft durch die vorgenommenen Zugänge, Abgänge und Auflösungen im Einklang
mit der Entwicklung der entsprechenden Teile des Anlagevermögens.
Im Zusammenhang mit der Bewertung der Pensions- und Beihilferückstellungen ist auf Folgendes
hinzuweisen:
Nach § 22 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 37 A bs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung NRW
(KommHVO NRW) ist bei der Bewertung der Rückstellun gen für beamtenrechtliche Pensions- und
Beihilfeverpflichtungen ein vorgegebener Rechnungsz ins von 5,00 % zu Grunde zu legen. Demge-
genüber sind nach § 253 Abs. 2 und 6 HGB Altersvers orgungsverpflichtungen mit dem durchschnitt-
lichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre a bzuzinsen, wobei auf Marktzinssätze für Ver-
pflichtungen mit einer pauschalen Restlaufzeit von 15 Jahren Bezug genommen werden kann. Diese
durchschnittlichen Marktzinssätze werden von der Deutsche Bundesbank ermittelt. Zum 31. Dezem-
ber 2021 hat die Deutsche Bundesbank nach diesen Vo rgaben einen marktorientierten Rechnungs-
zins für die Bewertung der Rückstellungen für beamt enrechtliche Pensions- und Beihilfeverpflichtun-
gen von 1,35 % ermittelt.
9
Der Unterschiedsbetrag der passivierten Pensions- u nd Beihilferückstellungen bei einer Abzinsung
mit einem Rechnungszins von 1,35% anstatt mit einem Rechnungszins von 5,00 % beträgt 18.123
T€. Bei einer Bewertung mit einem Rechnungszins von 1,35 % müssten die Pensions- und Beihilfe-
rückstellungen in der Bilanz somit ausschließlich u nter handelsrechtlichen Aspekten bilanziert um
18.123 T€ höher ausgewiesen werden. Bei dieser stil len Last sind jedoch auch die stillen Reserven
im Deckungsvermögen (Wertpapiere) von 10.657 T€ zu berücksichtigen. Insgesamt ergibt sich eine
stille Last von 7.466 T€.
In den sonstigen Rückstellungen sind enthalten:
Sonstige Rückstellungen 31.12.20 21
€
31.12.2 020
€
Urlaub und Überstunden 1.079.789,86 996.071,57
Altersteilzeit 51.953,00 61.491,00
Ausstehende Rechnungen 819.155,00 488.897,50
Archivierungskosten 46.000,00 46.000,00
Jahresabschluss 30.777,00 26.136,00
Summe Sonstige Rückstellungen 2.027.674,86 1.618.596,07
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
davon mit einer
Laufzeit
Verbindlichkeiten in T€ Gesamt <= 1 Jahr >1 Jahr > 5 Jahre
Erhaltene Anzahlungen
Vorjahr
3.102
2.872
3.102
2.872
0
0
0
0
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Vorjahr
2.775
2.762
2.775
2.646
0
116
0
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
Vorjahr
5.336
3.726
5.336
3.726
0
0
0
0
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
1.211
439
1.211
439
0
0
0
0
Gesamt
Vorjahr
12.425
9.799
12.425
9.683
0
116
0
0
Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvor-
behalte an den gelieferten Gegenständen.
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster belaufen sich auf 5.336.408,57 € (Vor-
jahr: 3.725.989,70 €). Wesentliche Positionen darin sind
522.550,52 € (Vorjahr: 58.249,93 €) Leistungsentgeltrückerstattung 2021 des ÖrV-Bereichs,
4.813.858,05 € (Vorjahr : 3.667.520,33 €) Verbindlichkeiten aus Lieferungen u nd Leistungen ge-
genüber der Stadt Münster. Darin der größte Posten ist der MEP Finanzierungsausgleich 2007-
2021 i. H. v. 4.613.876,97 € (Vorjahr: 3.454.400,02 €).
10
3.4 Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse der citeq wurden durch die Erbringung von Dienstleistungen an die Einrichtungen
der Stadt Münster, die ÖrV-Kooperationspartner und Dritte erzielt. Die Dienstleistungen beinhalten im
Wesentlichen die Bereitstellung von Anwendungen, Hardware und Netztechnik und wurden nach dem
gültigen Preisverzeichnis abgerechnet.
Umsatzerlöse Erträge in €
2021 2020
Dienstleistungen direkt für die Stadt Münster 13.61 0.680,95 12.891.546,32
Dienstleistungen für den MEP 2.644.379,49 2.445.605,42
Dienstleistungen für die ÖrV – Stadt Münster 7.417. 727,52 7.316.962,58
Dienstleistungen für die ÖrV – sonstige Kooperationspartner 12.997.852,91 12.295.130,34
Sonstige Leistungen (Veranstaltungen, Schulungen, Bera-
terleistungen, kurzfristige Ausleihungen von Hardware) 194.499,18 244.917,79
Leistungsentgeltforderung/-rückerstattung an die ÖrV-Ko-
operationspartner -1.238.858,51 -133.815,64
Umsatzerlöse gesamt 35.626.281,54 35.060.346,81
Der Materialaufwand betrug 12.266.974,69 € (Vorjahr: 12.586.615,94 €). Darin enthalten sind v or
allem Aufwendungen für bezogene Leistungen von 11.950.536,10 € (Vorjahr: 12.213.993,65 €).
Der Personalaufwand belief sich auf 14.537.936,09 € (Vorjahr: 15.087.666,18 €).
Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachan-
lagen betrugen 4.546.125,70 € (Vorjahr: 4.170.672,82 €).
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von 1.211.265,05 € (Vorjahr: 1.270.363,83 €)
setzen sich zusammen aus:
977.371,36 € (Vorjahr: 898.674,92 €) Mieten und Reinigung,
59.639,29 € (Vorjahr: 122.116,47 €) Fortbildung,
49.958,50 € (Vorjahr: 45.771,00 €) Prüfung und Beratung
124.295,90 € (Vorjahr: 203.801,44 €) sonstige Aufwendungen
Das Finanzergebnis betrug -1.149.410,34 € (Vorjahr: -1.038.326,23 €). Wesentliche Posten sind:
325.131,50 € (Vorjahr: 326.483,28 €) Zinserträge,
-1.473.345,00 € (Vorjahr: -1.356.635,00 €) Aufwand Abzinsung Pensionen/Beihilfe)
3.5 Sonstige Angaben
3.5.1 Jahresdurchschnittlich beschäftigte Mitarbeitende und Auszubildende
Die durchschnittliche Zahl der nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelten Mitarbeitenden beträgt im Ge-
schäftsjahr:
Zeitpunkt Beamtenstatus Angestellte n-
verhältnis
gesamt
(ohne Azubis) Azubis
31.03.2021 32 149 181 8
30.06.2021 30 151 181 6
30.09.2021 29 154 183 7
31.12.2021 30 156 186 7
Durchschnitt zum 31.12.2021 30 153 183 7
Durchschnitt Vorjahr 36 145 181 9
11
3.5.2 Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesamtsumme vertraglicher Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3 HGB beträgt für die Folgejahre
nach dem Berichtsjahr voraussichtlich jährlich 920 T€. Die Verpflichtungen betreffen langfristige Miet-
verträge über die Dienstgebäude der citeq mit der Stadt Münster.
3.5.3 Honorar des Abschlussprüfers
Das für das Berichtsjahr als Aufwand erfasste Honor ar unseres Abschlussprüfers, der Dr. von der
Hardt & Partner mbB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaf t, Münster, einschließlich des Aufwands auf-
grund der Bildung von Rückstellungen für die Abschlussprüfung und der weiteren erbrachten Leistun-
gen entfällt in voller Höhe auf die Abschlussprüfun gsleistungen und beträgt 29.750,00 € (Vor-
jahr: 25.109,00 €). Das Honorar für Abschlussprüfungsleistungen beinhaltet das Honorar für die Prü-
fung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie für die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrund-
sätzegesetz (HGrG).
3.5.4 Gesamtabschluss der Stadt Münster
Die citeq wird in den Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2021 einbezogen.
3.5.5 Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Der Betriebsleiter der citeq ist Herr Stefan Schoenfelder.
Die Gesamtbezüge der Betriebsleitung betrugen in 20 21 insgesamt: 117.749,82 € einschließlich der
Arbeitgeberanteile . Die Vergütung der Betriebsleitung erfolgt auf Basi s einer Sondervereinbarung in
Anlehnung an die Regelungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Erfolgsbezogene
Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sind in der Vergütung nicht enthal-
ten.
Für ehemalige Mitglieder der Betriebsleitung und ei ne Hinterbliebene wurden an Pensionen
162.476,64 € aufgewendet. Für diesen Personenkreis bestehen Pen sionsrückstellungen in Höhe
von 1.312.300 €.
Betriebsausschuss
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütungen von der citeq.
Der Betriebsausschuss wurde im Jahr 2021 in sechs öffentlichen und sechs nicht öffentlichen Sitzun-
gen von der Betriebsleitung über die Entwicklung der citeq und alle wichtigen Angelegenheiten unter-
richtet. Dabei hat er Entscheidungen im Rahmen seiner Zuständigkeiten getroffen.
Der Betriebsausschuss setzt sich am 31.12.2021 wie folgt zusammen (RH = Ratsherr, RF =
Ratsfrau):
Ordentliche Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen
Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen
1. RH Stefan Weber, IT-Unternehmens-
berater, Vorsitzender 1. RH Dr. Martin Lücke, Tierarzt
2. RH Stefan Leschniok, Rechtsanwalt 2. Philip Neum ann, Geschäftsführer
3. RH Jan Gebker, Geschäftsführer / Verwal-
tungsleiter
3. Nadine Tenhagen, Social media Manage-
rin
4. RH Albert Wenzel, Student
2. stellv. Vorsitzender 4. RF Andrea Blome, Journalistin
5. RH Otto Reiners, Referatsleiter 5. Helga Bennin k, Dipl. Geologin
6. Fabian Müller, Student 6. RF Annika Bürger, Inf ormatikerin
7. RF Sandra Beer, Wirtschaftspsychologin
stellv. Vorsitzende 7. RH Marius Herwig, Student
12
Ordentliche Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen
Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürger*innen
8. Carsten März, Bereichsleiter 8. Bibiane Benadio, Pflegedienstleitung
9. Maximilian Kemler, Geschäftsführer 9. Paavo Czwi kla, Student
Beratendes Mitglied gemäß § 58 Abs. 1 Satz 7 ff. GO NRW: Patricia Schinke, Anwendungsentwickle-
rin, Lars Nowak, Student.
Beratende Mitglieder des Zentralausschusses für den Betriebsausschuss:
Herr Michael Gerdhenrich (Stadt Beckum) und Herr Rolf Mestekemper (Gemeinde Beelen).
Zentralausschuss
Der Zentralausschuss entscheidet über alle wichtige n Angelegenheiten für den ÖrV-Bereich, u. a.
über Umlagen, Produkte und deren Preise. Er hat im Jahr 2021 einmal getagt.
Mitglieder
Alle Hauptverwaltungsbeamten der im Rahmen der öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung beteiligten Ko-
operationspartner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
Arbeitsausschuss
Der Arbeitsausschuss bereitet im Wesentlichen die B eschlüsse und Empfehlungen des Zentralaus-
schusses vor. Er hat im Jahr 2021 viermal getagt.
Mitglieder
Jeweils eine Dienstkraft der für IT-Aufgaben zustän digen Organisationseinheit der Kooperations-
partner (Stimmanteil in Höhe des Finanzierungsanteils des Vorjahres).
3.5.6 Ergebnisverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss in Höhe von 2.086.431,24 € einen Betrag
in Höhe von 325.131,50 € (Zinsen Pensionsrückstellung) in die Gewinnrücklag en einzustellen. Der
Restbetrag in Höhe von 1.761.299,74 € ist an die Stadt Münster auszuschütten.
3.5.7 Nachtragsbericht
Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2021 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung einge-
treten.
Münster, den 31.03.2022
citeq
----------------------------
Stefan Schoenfelder
13
4 Anlagennachweis
Anfangsbestand
01.01.2021
Zugang
2021
Abgang
2021
Umbuchungen
2021
Endstand
31.12.2021
Anfangsbestand
01.01.2021
Zugang
(d.h.
Abschreibungen
im WJ 2021)
Abgang
(d.h. angesammelte
Abschreibungen auf
die in Spalte 4
ausgew iesenen
Beträge)
Endstand
31.12.2021
Restbuchw erte
am Ende des WJ
Restbuchw erte
am Ende des
vorange-
gangenen WJ
Durch-
schnittl.
Abschrei-
bungs-
satz
Durch-
schnittl.
Rest-
buch-
w ert
€ € € € € € € € € € € v.H. v.H.
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
I.
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
1. Entgetlich erw orbene
Softw are 19.300.790,71 787.658,47 349.463,89 19.738.985,29 1 6.965.646,71 1.521.177,47 349.463,89 18.137.360,29 1.601.625,00 2.335.144,00
2. Geleistete Anzahlung 93.645,75 415.305,23 508.950,98 0,00 0,00 508.950,98 93.645,75
19.394.436,46 1.202.963,70 349.463,89 0,00 20.247.9 36,27 16.965.646,71 1.521.177,47 349.463,89 18.137. 360,29 2.110.575,98 2.428.789,75 7,51 10,42
II. Sachanlagen
1. Fahrzeuge 142.771,77 142.771,77 107.438,77 13.014,00 120.452,77 22.319,00 35.333,00
2. Betriebs- und
Geschäftsausstattung 19.958.409,77 2.548.062,67 2.061.498,71 24.089,56 2 0.469.063,29 12.886.273,77 3.011.934,23 2.038.628,7 1 13.859.579,29 6.609.484,00 7.072.136,00
3. Anlagen im Bau 35.407,66 7.722,96 -24.089,56 19.041,06 0,00 0,00 19.041,06 35.407,66
20.136.589,20 2.555.785,63 2.061.498,71 0,00 20.630.876,12 12.993.712,54 3.024.948,23 2.038.628,71 13.980.032,06 6.650.844,06 7.142.876,66 14,66 32,24
III. Finanzanlagen
1. Beteiligungen 1.000,00 1.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.000,00 1.000,00
2. Wertpapiere des
Anlagevermögens 28.036.348,96 2.823.455,50 30.859.804,46 0,00 0,00 0,00 0,00 30.859.804,46 28.036.348,96
28.037.348,96 2.823.455,50 0,00 0,00 30.860.804,46 0,00 0,00 0,00 0,00 30.860.804,46 28.037.348,96 0,0 100,0
67.568.374,62 6.582.204,83 2.410.962,60 0,00 71.739.616,85 29.959.359,25 4.546.125,70 2.388.092,60 32.117.392,35 39.622.224,50 37.609.015,37 6,34 55,23 Gesamtsumme
Summe Sachanlagen
Anlagennachw eis
der citeq - Informations-Technologie für Kommunen
Kennzahlen
Summe immaterielle
Vermögensgegenstände
Posten des
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen
Summe Finanzanlagen
14
5 Lagebericht
5.1 Grundlagen und Rahmenbedingungen
Die citeq, mit Sitz in Münster, ist eine eigenbetri ebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster. Das
Stammkapital beträgt 200.000,00 €. Es gilt die Betriebssatzung der Stadt Münster für die „citeq“ in der
Fassung vom 14.12.2000 und der 3. Änderungssatzung vom 13.11.2009.
Gegenstand der Einrichtung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstech-
nologie (IT) einschließlich der Kommunikationstechnologie für die Stadt Münster, die übrigen Koope-
rationspartner der ÖrV und sonstigen Kunden im Rahm en des § 107 der Gemeindeordnung Nord-
rhein-Westfalen (GO NRW).
Zweck der Einrichtung einschließlich etwaiger Hilfs- und Nebenbetriebe ist die Optimierung des kom-
munalen Leistungsangebots für Bürger*innen durch ei ne bedarfsorientierte Erbringung von IT-
Dienstleistungen für die Stadtverwaltung Münster, für die städtischen Schulen im Rahmen des Medi-
enentwicklungsplans (MEP) und die übrigen Kooperati onspartner der ÖrV. Der Betriebszweck ist im
Rahmen der gesamtstädtischen Zielsetzung der Stadt Münster und unter Beachtung einer wirtschaft-
lichen Leistungserbringung zu erfüllen.
Die Dienstleistungen der citeq gliedern sich in Produkte, Projekte und Einzelmaßnahmen. Der Ober-
bürgermeister regelt die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Einrichtungen der Verwaltung mit
der citeq.
5.2 Organisationsstruktur / Standorte / IT-Infrastr uktur
Die citeq ist gemäß des Dezernatsverteilungsplanes der Stadt Münster dem Dezernat I für Bürgerser-
vice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT zugeordnet. Die citeq ist auf zwei Büro-
gebäude in der Scheibenstraße 109 und im Höfflingerweg 1 verteilt.
Die citeq betreibt ihre IT-Systeme aus Verfügbarkei tsgründen in mehreren Data-Centern an unter-
schiedlichen Standorten. Server, Datenspeicher, Rob otersysteme etc. sind dabei so auf die Data-
Center verteilt, dass der städtische IT-Betrieb auc h dann noch - zumindest zu großen Teilen - auf-
rechterhalten werden kann, wenn ein Data-Center ausfallen sollte.
Die einzelnen Data-Center sind gegen Überhitzung du rch redundant ausgelegte Klimaanlagen und
bei Stromausfall durch Netzersatzanlagen (NEG) abgesichert. Dabei sichern die teils gemeinsam mit
der Feuerwehr und dem Amt für Immobilienmanagement (AfIM) konzipierten NEG nicht nur die Data-
Center ab, sondern darüber hinaus noch Büros mit mehreren Dutzend Endgeräten, die im Falle eines
stadtweiten Stromausfalls (Blackout) als Notfall-Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Das überwiegend aus citeq-eigenen Glasfaserkabeln bestehende städtische Datennetz verbindet die
Data-Center und mehr als 200 städtische Dienstgebäude, Schulen, KiTas, Feuerwachen usw. Es ist
so robust konzipiert, dass der IT-Betrieb in einem Standort häufig selbst dann in kurzer Zeit wieder-
hergestellt werden kann, wenn eine Leitung ausfällt (z. B. weil ein Lichtwellenkabel durch einen Bag-
ger durchtrennt wurde). Intelligente Netzwerk-Komponenten überwachen das Netz laufend und schal-
ten bei erkannten Störungen teils automatisch auf alternative Leitungswege um.
Die Infrastruktur berücksichtigt damit die IT-Verfügbarkeit über die gesamte IT-Wertschöpfungskette:
vom Data-Center über die Gebäude- und Hausnetze bis hin zu den (Notfall-)Arbeitsplätzen in den
städtischen Gebäuden und ermöglicht so einen sicheren und gemäß Bundesamt für IT-Sicherheit zer-
tifizierten IT-Betrieb.
5.3 städtische IT-Betrieb berücksichtigt die Umwelt verträglichkeitsanforderungen
In ihrem Handeln berücksichtigt die citeq neben der Wirtschaftlichkeit, Benutzerfreundlichkeit und Ver-
fügbarkeit auch die Umweltverträglichkeit. Die Energieversorgung aller IT-Komponenten erfolgt über
das hierfür zuständige AfIM, welches ausschließlich Strom von den Stadtwerken Münster bezieht. In
den Vereinbarungen mit den Stadtwerken ist festgesc hrieben, dass der Strom für die Stadt Münster
aus erneuerbaren Energiequellen stammen muss. Der von den Stadtwerken für die Stadt Münster am
15
Markt beschaffte Strom stammt seit 2018 zu 100 % aus Wasserkraftanlagen und ist somit den erneu-
erbaren Energien zuzuordnen.
Auch in ihrer täglichen Arbeit steht die citeq in der Verpflichtung zu einem umweltbewussten Handeln:
Bei ihren Beschaffungen beachtet sie das allgemeine Vergaberecht und die städtischen Geschäfts-
anweisungen für Ausschreibungen und Vergaben (GA AV und citeq AVR), in denen unter anderem
die Berücksichtigung von Klima- und Umweltstandards vorgegeben wird.
Gem. Ziffer 3.8.1 der GA AV sind bei allen Vergaben der Stadt Münster umweltverträgliche bezie-
hungsweise umweltfreundliche Eigenschaften von Produkten und Verfahren zu berücksichtigen. Die
haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichk eit und Sparsamkeit schließen eine nachhaltige
Beschaffung nicht aus, selbst wenn diese teurer ist.
Neben den gesetzlichen Belangen zum Umweltschutz sind zusätzlich die Beschlüsse des Rates, der
Fachausschüsse und die Verwaltungsverfügungen zu beachten.
Die citeq fordert bei der Beschaffung von Hardware grundsätzlich folgende Zertifikate ein:
o RoHS-Konformität gem. EG-Richtlinie 2002/95/EG iVm EG-Richtline 2005/618/EG
Diese Richtlinie legt Bestimmungen für die Beschrän kung der Verwendung von gefährlichen Stoffen
in Elektro- und Elektrotechnikgeräten fest, um eine n Beitrag zum Schutz der menschlichen Gesund-
heit und der Umwelt einschließlich der umweltgerechten Verwertung und Beseitigung von Elektro- und
Elektronik-Altgeräten zu leisten.
o TCO (z.B. mindestens TCO 6 bei Monitoren)
Das TCO-Gütesiegel für Multimediabildschirme garant iert folgende Eigenschaften: Emissionen (Re-
duzierung magnetischer und elektrischer Felder), niedriger Energieverbrauch im Standby-Modus, Vor-
bereitung für das Recycling
o mind. Energy Star 5.0 zertifiziert
Das Kennzeichen Energy Star findet sich auf Bürogeräten, die besonders energieeffizient sind.
In besonderen Fällen, beispielsweise bei der Beschaffung von Servern, Druckern und Kopierern, wird
der Stromverbrach explizit abgefragt und bewertet. So wird der gesamte Stromverbrauch über die
Nutzungsdauer des Gerätes unter Berücksichtigung realistischer Einsatzszenarien berechnet und mit
dem aktuellen Strompreis monetär bewertet. In der vergaberechtlichen Bewertung werden die so er-
mittelten Stromkosten über die Gesamtnutzungsdauer auf den Angebotspreis addiert. Die Energieef-
fizienz ist damit ein überdurchschnittliches Vergabekriterium.
Neben der umweltgerechten Neubeschaffung von Geräten setzt die citeq bereits bei der Planung und
beim Einsatz der Technik auf Ressourcenschonung. So verfolgt die citeq die Möglichkeiten zur Ener-
gieeinsparung im Bereich Kühlung der IT-Geräte im D ata Center. Innovative und energiesparende
Konzepte wie Kalt- und Warmgang-Einhausungen werden bei Neu- oder Umbauplanungen favorisiert
und verfolgt. Es werden Präzisionsklimageräte zur Klimatisierung vorgesehen und verwendet, die über
eine Sensorik verfügen, um einen optimalen Luftaustausch zu regeln und damit Energie einzusparen.
Ferner werden Klimasysteme eingesetzt, die einen mö glichst hohen Anteil an sogenannter „Freier
Kühlung“ ermöglichen, um die Außenluft zur Kühlung mit heranzuziehen. Der Handlungsspielraum der
citeq ist hier auf Marktrecherche, Informationsweitergabe und Anforderungsdefinition beschränkt, da
die Umsetzung und Ausführung in der Verantwortung des AfIM liegt.
Die Klimatisierung im Rechenzentrum ist dabei ein wichtiger Faktor, hier wird regelmäßig auf die rich-
tige Raumtemperatur geachtet, denn je niedriger die Temperatur desto höher der Energiebedarf. Wei-
terhin wird im Rechenzentrum durch Verkabelungsinfrastrukturmaßnahmen stromverbrauchende ak-
tive Netzwerktechnik eingespart.
16
Die von der citeq eingesetzte energieeffiziente IT spart Stromkosten. Weil neuere Technik zumeist
energieeffizienter ist, werden alle älteren IT-Systeme regelmäßig ersetzt.
Die citeq plant die Ausstattung ihrer Netzwerkräume bedarfsgerecht und sorgt für ressourcenscho-
nende Netzwerkinstallationen. Nur wirklich benötigt e Datendosen werden geschaltet, so dass die
Netzwerk-Switche optimal geplant und belegt werden können.
Auch auf zusätzliche Büro-Switche wird verzichtet, Endgeräte werden möglichst über zentrale Switche
angebunden, so werden die vorhandenen Ressourcen besser ausgenutzt und weitere Stromverbrau-
cher vermieden.
Die citeq setzt die PoE Technik (Power over Ehernet ) ein. Ein PoE-Switch versorgt IP-Geräte wie
Telefone und Access Points mit Strom. Er nutzt dafü r dasselbe Ethernet-Kabel, über das auch die
Daten übertragen werden. So werden weniger Stromkab el benötigt und gleichzeitig wird weniger
Strom verbraucht.
Seit Jahren forciert die citeq den Breitbandausbau mit dem Ziel, dezentrale Server-Systeme und TK-
Systeme zu zentralisieren. Die Zentralisierung ermöglicht weiterhin, dezentrale IT-Systeme in den Au-
ßenstandorten abzubauen. Durch diese Maßnahmen - di e gemeinsame Nutzung zentraler Dienste,
Daten- und Telefonleitungen - konnte der Stromverbrauch in vielen städtischen Einrichtungen in den
letzten Jahren bereits reduziert werden. Die citeq sieht in diesem Vorgehen ein großes Energieein-
sparpotential und arbeitet stetig daran das städtische Glasfasernetz weiter auszubauen.
5.4 Geschäftsprozesse
Die citeq hat die Doppelrolle als Querschnittseinrichtung der Stadt Münster und gleichzeitig als exter-
ner Dienstleister für weitere Behörden und stellt d amit eine Besonderheit unter den kommunalen IT-
Dienstleistern in Deutschland dar.
Als dienstleistende Querschnittseinrichtung der Stadt Münster steuert und betreibt die citeq die Infor-
mations- und Kommunikationstechnologie der Stadt Mü nster: Dazu zählen die städtischen Büroar-
beitsplätze, die Netzinfrastruktur und die kommunalen Fachanwendungen, die in einem sicheren und
auf mehrere Standorte verteilten Rechenzentrum betrieben werden. Die Standorte sind untereinander
sowie mit den städtischen Dienstgebäuden über citeq -eigene Datenverbindungen vernetzt. Darüber
hinaus betreibt die citeq die IT-Infrastruktur und stellt die IT-Ausstattung der städtischen Schulen der
Stadt Münster im Rahmen des MEPs bereit. Da die cit eq neben ihrer IT-Kompetenz auch über ein
sehr umfassendes Wissen um die kommunalen Strukturen und Prozesse verfügt, arbeitet sie bei der
Optimierung der Verwaltungsabläufe der Stadt Münster eng mit dem Personal- und Organisationsamt
zusammen.
In den letzten Jahren hat die citeq eine weitere Fu nktion übernommen. Als Kompetenzzentrum für
Digitalisierung leistet sie wichtige Beiträge zur Entwicklung der digitalen Stadt Münster. Hierzu gehö-
ren über die Digitalisierung der Stadtverwaltung (E-Government, virtuelles Rathaus einschließlich der
Onlinedienste; Dokumentenmanagementsystem) hinaus a uch aktive Beiträge zum Ausbau der Gi-
gaBit-Infrastrukturen (Glasfaser und 5G) im Stadtgebiet und die Open Data Koordination.
Als externer IT-Dienstleister ist die citeq seit de m 01.01.2019 mit 27 umliegenden Kreis-, Stadt- und
Gemeindeverwaltungen über eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung verbunden und erbringt für 400
weitere Behörden IT-Leistungen: Dazu zählen neben weiteren Kommunalverwaltungen und kommu-
nalen Einrichtungen auch Landes- und Bundeseinrichtungen. Beispielhaft genannt seien das Bundes-
amt für Justiz, die Bundesagentur für Arbeit, das B undesverwaltungsamt, das Landeszentrum Ge-
sundheit Nordrhein-Westfalen und die Verbände der D iözesen und der Evangelischen Kirche
Deutschlands.
Von der Doppelrolle als dienstleistende Querschnitt seinrichtung und als externer Dienstleister profi-
tieren sowohl die Stadt Münster als auch ihre externen Kunden:
o Die Stadt Münster profitiert von der interkommunal en Zusammenarbeit über Synergien beim
IT-Betrieb und darüber hinaus von den Erfahrungen und Ideen der Kooperationsverwaltungen,
die in der gemeinsamen Arbeit der citeq mit ihren Kunden erschlossen werden.
17
o Die externen Kunden profitieren vom Know-how der M itarbeitenden der citeq, welches diese
bei ihren IT-Querschnittsaufgaben für die Stadt Mün ster erwerben und - quasi nebenbei - in
ihre Arbeit mit den Kooperationspartnern einbringen. Da die citeq den gesamten IT-Bedarf der
Großstadt Münster abdeckt, kann sie ihren externen Kunden grundsätzlich sämtliche IT-
Funktionen anbieten, die eine Kommunalverwaltung benötigt. Dabei können die externen Kun-
den die citeq-Angebote ohne eine generelle Abnahmeverpflichtung nutzen.
Voraussetzung dafür, dass die Stadt Münster und die kommunalen Partnerverwaltungen von den Vor-
teilen der Zusammenarbeit profitieren können, ist a llerdings die Bereitschaft Kompromisse einzuge-
hen.
5.5 externe Einflussfaktoren auf das Geschäft
Die Corona-Pandemie hat - wie schon im Jahr 2020 - einen Großteil der Planungen der citeq überholt.
Viele Projekte zur Unterstützung der Stadt Münster und der Kooperationspartner mussten aufgrund
corona-bedingt veränderter Schwerpunktsetzungen überarbeitet oder zurückgestellt werden. Gleich-
zeitig gab es Probleme in den weltweiten Lieferketten, deren negative Auswirkungen nur durch vielfa-
che Umorientierungen einigermaßen klein gehalten werden konnten. Wie schon im Jahr 2020 wurde
insbesondere im Bereich der Telearbeit und der Unterstützung des mobilen Arbeitens weitere erheb-
liche Ausweitungen bzw. Ergänzungsausstattungen (Vi deokonferenzsystem, Web-Cams, Headsets
etc.) vorgenommen.
Die seit langem angespannte personelle Situation der citeq konnte auch im Jahr 2021 durch gemein-
same Anstrengungen mit dem Personal- und Organisationsamtes nicht verringert werden. Durch den
starken Digitalisierungsbedarf in fast allen Branchen konkurriert die citeq mit vielen Unternehmen um
IT-Fachkräfte. Diese Entwicklung hat sich im Jahr 2021 noch verschärft. Das zeigt sich insbesondere
auch dadurch, dass die citeq im Vergleich zu den ve rgangenen Jahren eine erhebliche externe Per-
sonalfluktuation zu verkraften hat. Aufgrund der durchschnittlich ca. 45 offenen Stellen konnten viele
geplante Software-Einführungsprojekte nicht sinnvoll durchgeführt werden. Auch weil ein zum Projekt-
ende anstehender gesicherter Anwendungsbetrieb der neuen Verfahren nicht sichergestellt werden
konnte.
5.6 Entwicklung in den Geschäftsbereichen
5.6.1 Informationssicherheitsmanagement in der citeq
Die citeq betreibt ein Managementsystem für Informa tionssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 auf
Basis der IT-Grundschutz-Standards des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Im Februar 2020 hat die Zertifizierungsstelle des BSI der citeq das „ISO 27001-Zertifikat auf Basis von
IT-Grundschutz“ erteilt. Gegenstand dieses Zertifik ates sind die organisatorischen Prozesse, Daten
und Informationen, Anwendungen, Netzwerkkomponenten , IT-Systeme und die Infrastrukturkompo-
nenten, die für den Rechenzentrums-Basisbetrieb erforderlich sind.
Das vom BSI erteilte Zertifikat ist bis zum 03. Februar 2023 gültig. Innerhalb des Gültigkeitszeitraums
müssen zwei Überwachungsaudits mit positivem Ergebn is durchführt werden. Das erste Überwa-
chungsaudit wurde im November 2020 erfolgreich durc hlaufen. Zum 2. Überwachungsaudit wird die
citeq anhand der neuen BSI-Standards 200-x auditiert werden. Dafür wurde im Jahr 2021 die Sicher-
heitskonzeption der citeq auf Grundschutz-Kompendium umgestellt.
5.6.2 Münster
Im Jahr 2021 konnten unabhängig von den Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie ei-
nige Maßnahmen und Projekte weitergeführt, zum Abschluss gebracht bzw. neu begonnen werden:
o Glasfaserausbau zur städtischen Eigenversorgung
In Umsetzung des Beschlusses zur Ratsvorlage V/0969 /2016: Digitale Stadt Münster: Breit-
bandausbau - Städtische Schulen und weitere Verwaltungsstandorte wurden bis Anfang 2021
insgesamt 108 weitere Gebäude (deutlich mehr als ur sprünglich geplant) an das städtische
Glasfasernetz angeschlossen. Damit sind die zur Ver fügung gestellten Finanzmittel in Höhe
von 5.3 Millionen Euro vollständig verbraucht. Im Einzelnen sind das 58 Schulen, 26 KiTa, 11
18
Feuerwehrgebäude, 6 Verwaltungsgebäude (u. a. Bezirksverwaltungen) und 7 städtische So-
zial- und Kultureinrichtungen.
Dabei wurden die Erwartungen für die angeschlossenen Standorte voll erfüllt:
Städtische Mitarbeitende sowie Lehrende und Lernen de können mit den Netzanbindungen
an die zentralen citeq-Systeme mit einer Verfügbark eit von nahe 100 % sehr performant
arbeiten, das war zuvor insbesondere in den Schulen und in den Außenstellen der Ver-
waltung nicht immer der Fall.
Zentrale IT-Services wurden konsolidiert.
Die Mietkosten für die Leitungen sind entfallen.
Die zuvor aus vergaberechtlichen Gründen regelmäßi g erforderliche Wiederausschrei-
bung der Mietleitungen entfällt. Die Durchführung d er Ausschreibungen selbst war zeit-
und arbeitsintensiv. Ganz erhebliche Aufwände entstanden darüber hinaus dann, wenn es
im Rahmen einer Ausschreibung zu einem Providerwech sel kam. Die technische Migra-
tion zum anderen Anbieter war immer komplex und erf orderte hohe Technikeraufwände,
zuweilen auch den Austausch von Hardware-Komponenten.
Die Anbindung der noch ausstehenden städtischen Gebäudestandorte in den Außenbezirken
der Stadt Münster soll jetzt möglichst synergetisch in Verbindung mit den inzwischen angelau-
fenen Glasfaserbaumaßnahmen aus den bewilligten För derprojekten oder den eigenwirt-
schaftlichen Maßnahmen der in Münster tätigen Provider erfolgen. Eine entsprechende Rats-
vorlage wird für das zweite Quartal 2022 vorbereitet.
o WLAN-Versorgung
Aktueller Ausbaustand des frei zugänglichen WLANs „MS-Public“:
Standort Adresse Status
Abfallwirtschaftsbetriebe Rösnerstraße 10, 48155 Mü nster Werkstatt
Amt für Schule und Weiterbildung Friedrich-Ebert-S tr. 110 einzelne Bereiche
Amt für Schule und Weiterbildung
(Schulen des MEP)
diverse flächendeckend
Bezirksverwaltung Coerde Am Hamannplatz 39, 48157 M ünster flächendeckend
Bezirksverwaltung Gievenbeck Rüschhausweg 17, 48161 Münster Wartebereich, ein-
zelne Bereiche
Bezirksverwaltung Gremmendorf Albersloher Weg 550, 48167 Münster Wartebereich, ein-
zelne Bereiche
Bezirksverwaltung Handorf Vennemannstraße 5, 48157 Münster Wartebereich, ein-
zelne Bereiche
Bezirksverwaltung Kinderhaus Idenbrockplatz 8, 4815 9 Münster Wartebereich
Bezirksverwaltung Roxel Pantaleonplatz 7, 48161 Mün ster Wartebereich
Bezirksverwaltung Wolbeck Münsterstraße 7, 48167 Mü nster einzelne Bereiche
BKI Bürgerhaus Kinderhaus Idenbrockplatz 8, 48159 Münster flächendeckend
citeq Höfflingerweg 1 flächendeckend
citeq, Expedition und Druck Scheibenstraße 109 fläc hendeckend
Dienstgebäude Bahnhofstr. 8-10 Bahnhofstr. 8-10 flä chendeckend
Drogenberatungsstelle Schorlemestraße 8 flächendeck end
Fachwerk Gievenbeck Arnheimweg 40, 48161 Münster fl ächendeckend
Familienbüro Junkerstrasse1, 48153 Münster einzelne Bereiche
Feez Feldkampstiege 14, Außenbereich ein-
zelne Bereiche
Feuerwache 1 (Yorkring 25) Yorkring 25, 48159 Münst er einzelne Bereiche,
inkl. Neubau
Feuerwache 2 Theodor-Scheiwe-Str. 1 einzelne Bereic he
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Standort Adresse Status
Feuerwache 3 Hansestraße 23 einzelne Bereiche
Feuerwehrgerätehaus Hiltrup Friedhofstr. 15 einzeln e Bereiche
Freibad Hiltrup Zum Hiltruper See 171, 48165 Münste r einzelne Bereiche
Freibad Stapelskotten Laerer Werseufer 2, 48157 Mün ster einzelne Bereiche
Gesundheitsamt Stühmerweg 8, 48147 Münster Warteber eich Eingang
Gesundheitshaus Gasselstiege 13 flächendeckend
Hauptkläranlage Coerde Coerder Liekweg 72, 48157 Mü nster flächendeckend
Jobcenter Hiltrup/ Bezirksverwaltung
Hiltrup
Patronatsstraße 20, 48165 Münster Wartebereiche
Jobcenter Kinderhaus Idenbrockplatz 26 , 48159 Müns ter Wartebereiche
Jobcenter Mitte Ludgeriplatz 4, 48151 Münster Warte bereiche
Jobcenter Oxford Kaserne Roxeler Str. 340, 48161 Mü nster einzelne Bereiche
Jobcenter Wolbeck Münsterstraße 111 einzelne Bereic he
Jugendamt Mitte Hafenstrasse 30, 48153 Münster fläc hendeckend
KFZ-Zulassungsstelle Rudolf-Diesel-Straße 5-7, 4815 7 Müns-
ter
flächendeckend
LaVie Treffpunkt Gievenbeck Dieckmannstrasse 127, 4 8161 Münster einzelne Bereiche
Ordnungsamt Nieberdingstraße 30, 48155 Münster einzelne Bereich e
Personal- und Organisationsamt Wolbecker Str. 284, 48155 Münster einzelne Bereiche
Rathaus/ Bürgerhalle Prinzipalmarkt 10, 48143 Münst er flächendeckend
Stadtbücherei-Depot Büchereibus Rösnerstraße 10, 48 155 Münster Depot Büchereibus
Stadtbücherei-Hauptstelle: Bistro Alter Steinweg 11 , 48143 Münster flächendeckend
Stadtbücherei-Nebenstelle Aasee-
markt
Goerdelerstraße 51 - 53, 48151 Müns-
ter
flächendeckend
Stadtbücherei-Nebenstelle Coerde Hamannplatz 39, 48 157 Münster flächendeckend
Stadtbücherei-Nebenstelle Hansa-
platz
Wolbecker straße 97, 48155 Münster flächendeckend
Stadtbücherei-Nebenstelle St. Mi-
chael Gievenbeck
Dieckmannstr. 127, 48161 Münster Wartebereich, ein-
zelne Bereiche
Stadthalle Hiltrup Westfalenstraße 197, 48165 Münst er flächendeckend
Stadthaus 1 Außenbereich Bauteil
B, C, E
Klemensstraße 10, 48143 Münster Außenbereich ein-
zelne Bereiche
Stadthaus 1 Bauteil B, C, E und D Klemensstraße 10, 48143 Münster flächendeckend
Stadthaus 1 Münster Marketing Klemensstraße 10, 481 43 Münster Ladenlokal
Stadthaus 2 Ludgeriplatz 4, 48151 Münster flächende ckend
Stadthaus 3 Albersloher Weg 33, 48155 Münster fläc hendeckend
Städtische Bühnen Neubrückenstraße 63 einzelne Bere iche
Stadtweinhaus Prinzipalmarkt 10, 48143 Münster fläc hendeckend, au-
ßer EG
Standesamt Lotharinger Kloster Hörsterstraße 28, 48 143 Münster flächendeckend
Veterinäramt Nieberdingstraße 30a, 48155 Münster flächendeckend
Villa ten Hompel Kaiser-Wilhelm-Ring 28, 48145 Münster flächendeckend
Westfälische Schule für Musik Himmelreichallee 50, 48149 Münster flächendeckend
WUDDI Jugendzentrum, Cafebe-
reich
Idenbrockplatz 8, 48159 Münster flächendeckend
20
o WLAN durch Freifunk Münsterland
Im Themenbereich „Freifunk“ wurden in 2021 folgende Förderprojekte und der Infrastruktur-
kostenzuschuss unterstützt:
Regelmäßige jährliche Förderung der Infrastrukturk osten
SC Westfalia Kinderhaus
Gaststätte Sültemeyer, Wolbeck
Sparkasse Münsterland Ost, Geiststraße 81
Der Freifunk Münsterland hat beim SC Westfalia Kinderhaus das Vereinshaus und die Sport-
flächen mit freiem WLAN versorgt. Im Jahr 2020 wurden hierzu 14 Antennen aufgebaut, acht
für den Außenbereich des Gebäudes, drei an der Trib üne und drei im Innenbereich des Ge-
bäudes. Finanziert wurde das Projekt aus dem Topf d er Freifunk-Infrastruktur-Förderung der
Stadt Münster. 10.000 € standen im Jahr 2020 für Freifunk-Projekte zur Verfügung. In Zukunft
sollen über die neu geschaffene WLAN Infrastruktur Livebilder von Sportveranstaltungen im
Internet bereitgestellt werden. Außerdem wurde die Gaststätte Sültemeyer in Wolbeck und die
Filiale der Sparkasse Münsterland Ost an der Geiststraße mit freiem WLAN ausgestattet.
Eine in der Ratsvorlage beschlossene Förderkulisse für Freifunkrouter in Höhe von 20 € je
Router für maximal 500 Router wurde nicht abgerufen. In Gesprächen mit dem Freifunk wurde
deutlich, dass die Hardwareförderung abrechnungstechnisch mit der Stadt Münster nicht durch
den Freifunk zu leisten ist.
o Über die Corona- und IT-Infrastrukturmaßnahmen hinaus wurden weitere Maßnahmen
und Projekte durchgeführt. Hierzu gehören zum Beispiel:
Im Rahmen des Projektes „digitaler Rechnungseingan g“ wurde im Rahmen eines umfas-
senden Auswahlverfahrens jeweils eine Software für die Städte Münster und Hamm aus-
gewählt. In beiden Städten wurden die Lösungen zwischenzeitlich in den Echtbetrieb ge-
nommen.
Die vorhandene SAP-E-Recruiting-Lösung wurde für d ie Stadt Münster durch die Lösung
„bite“ ersetzt.
Zur weiteren Unterstützung des mobilen Arbeitens b ei der Stadt Münster wurde das Pro-
jekt Full-VPN-Notebook begonnen.
In verschiedenen Ämtern wurde zur Betriebsaufrecht erhaltung Softwareprodukte um Mo-
dule oder Lizenzen ergänzt, in einigen Ämtern wurden neue fachspezifische Softwarepro-
dukte zum Einsatz gebracht.
Das Projekt „Bundestagswahl 2021“ wurde erfolgreic h durchgeführt.
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Münster setzt weiterhin auf den Mix aus nachgenutz ten, standardisierten Lösungen sowie
(wenigen) Eigenentwicklungen. Dabei fokussiert sie sich zuvorderst auf die bundesweit
nach Relevanz ermittelten TOP100-OZG-Leistungen aus Bürger-, Unternehmens- und
Verwaltungssicht – dies entspricht der gängigen Pra xis auf Landes- und Bundesebene.
Die weitere Detailierung dieses Strategieansatzes wurde im Verwaltungsvorstand erläutert
und grundsätzlich positiv beschieden.
Ausbau des Dokumentenmanagements ( DMS ) und der e-Akte
Aktueller Status:
Fachaktenprojekt „Wohnungswesen und Quartiersentwi cklung“ (A64) vor Start
(Feb/2022)
Fachaktenprojekt „Sozialakte“ (A50) vor Abschluss (Feb/2022)
Projektierung „Allgemeine e-Verwaltungsakte“ im Pl an
Fachaktenprojekt für das Jobcenter (A59) live (sei t Nov 2020)
gemäß DMS-Programmplanung hätte das Fachaktenproje kt „Wohnungswesen
und Quartiersentwicklung“ (A64) bereits gestartet w erden müssen – Ressour-
cenengpässe verhinderten dies bisher.
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5.6.3 MEP
o Jahr 2021 wurde schwerpunktmäßig in den Bereichen Infrastruktur und Endgeräte ge-
arbeitet:
Optimierung der zentralen Systemüberwachung
Installation und Auslieferung von etwa 19.000 iPad s und 1.000 Apple-TV
Erweiterung und Optimierung des Betriebs-/ Netzwer kkonzeptes
Reinvestition einzelner Server und teilweise Erhöh ung der Hardwareressourcen
Optimierung der bestehenden Security-Protection un d DDoS-Abwehr
Tausch der zentralen Firewalls inkl. Upgrade von 1 Gbit/s auf potentiell 10Gbit/s
Erhöhung der zentralen Internetbandbreite von 1Gbi t/s auf 5Gbit/s
Erhöhung der Backup-Leitung auf 1Gbit/s
5.6.4 ÖrV
o Payment
Ein wesentlicher Grundstein für eine digitale Nutzung von kommunalen Leistungen ist die An-
bindung an ein E-Payment System. 2020 wurde dazu di e Software pmPayment eingeführt.
Den Anfang machten die Städte Hamm und Dülmen. Es i st ein technischer Baustein, der in
Kombination mit den verschiedensten Fachverfahren a ngeboten werden kann. Die Bürger-
schaft kann damit zum Beispiel eine Urkundenkopie online bestellen und zum Abschluss direkt
elektronisch bezahlen (PayPal, Kreditkarte etc.). Damit vereinfacht sich der Prozess auch für
die Fachämter im Nachgang, es gibt keinerlei Wiedervorlage oder Nachverfolgung einer offe-
nen Zahlung.
Weitere Städte wie Coesfeld und Münster haben den Einsatz von pmPayment in ihren Ämtern
integriert. Dazu hat sich ebenfalls das Angebot zur Nutzung der Onlinebezahlung erweitert.
Leistungen wie die Bestellung von Katasterauszügen, Personenstandsurkunden, Reitplaketten
oder die Abmeldung eines PKW durch den Dienst i-Kfz sind Beispiele für die vielfältigen Ein-
satzmöglichkeiten.
o d.3ecm Einführung Kreis Coesfeld
Höchste Bedeutung für den Kreis Coesfeld und anderen ÖrV-Partnern hat die Einführung der
DMS Umgebung mit dem Produkt d.3 des Herstellers d.velop AG. Im Zuge der Einführung des
d.3ecm Systems im Jobcenter soll auch das genutzte Fachverfahren OPEN/PROSOZ über
eine Schnittstelle an das d.3 System angebunden werden. OPEN/PROSOZ und d.3ecm wer-
den auf den Servern der citeq betrieben.
Parallel zu den vorgenannten Aktivitäten wurde seitens der citeq ein Helpdesk-Servicekonzept
mit den Partnern KDVZ Rhein-Erft-Rur in Frechen (KDVZ) projektiert und umgesetzt. Während
der Umsetzungszeit - und seit dem GoLive der Jobcen ter Fachakte - hat die citeq diese Ser-
vices erbracht, inklusive technischer Beratung und Klärung auftretender Supportanfragen.
Zielsetzung:
Die Einführung der Sozialakte mit der Anbindung an Fachverfahren. Dabei ist es irrelevant, ob
die Dokumente einem bestimmten Haushaltsmitglied zu geordnet sind oder für die gesamte
Bedarfsgemeinschaft gelten. Die der Sozialakte zuge ordneten Dokumente entstehen in
OPEN/PROSOZ oder außerhalb der Anwendung (z.B. Exce l, Word, Mails oder vom Kunden
eingereichte Dokumente). Somit hat die Sachbearbeit ung im Rahmen ihrer Berechtigungen
einen Komplettüberblick über alle für den Fall relevanten Dokumente.
o Wahlen
Unter erschwerten Bedingungen (Corona, Kontaktbesch ränkungen, keine Präsenztreffen)
wurden Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl 2021 erstellt und am Wahlwochen-
ende anwenderseitig betreut
22
o ERP-Systeme
Die citeq betreibt für ihre kommunalen Partner und Kunden die ERP-Systeme Infoma newsys-
tem und SAP-ERP (Städte Münster und Hamm) als integrierte betriebswirtschaftliche Anwen-
dungen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung der ERP-Systeme ist aktuell geprägt von:
Rechtlichen Entwicklungen, wie der Vorbereitung un d Umsetzung von § 2b Umsatzsteu-
ergesetz.
Digitalisierungsprojekten wie der Einführung von R echnungseingangsworkflows, Digitali-
sierung von Geschäftsprozessen durch Workflows, Automatisierung von Abläufen und An-
bindung von Paymentverfahren.
Grundlegenden informationstechnischen Neuerungen, die zum Teil auf den erforderlichen
Funktionsausbau durch die Digitalisierungsbestrebungen zurückzuführen sind.
Der seit Jahren erfolgreich eingesetzte SER-Doxis4-Rechnungsworkflow wird seit 2020 durch
den in Infoma newsystem weitgehend integrierte Infoma Rechnungsworkflow abgelöst.
Seit Einführung von Infoma newsystem konnte in jede m Jahr auch der Nutzungsgrad durch
Einführung neuer oder Ausrollen bereits im Einsatz befindlicher Module weiter gesteigert wer-
den. Dies hat sich auch im Jahr 2021 fortgesetzt.
Angesichts der kommunalen Digitalisierungsbestrebungen entwickelt der Hersteller Axians In-
foma konsequent das eigene Produktportfolio weiter, um noch bessere Möglichkeiten der In-
tegration von Infoma newsystem in die digitalisierten Prozesse sowie neue Funktionsbereiche
in Infoma newsystem zu schaffen. Die citeq bündelt die Informationen zu den Leistungsmerk-
malen und gegenseitigen Abhängigkeiten der einzelne n Infoma-Produkte und –Module und
gibt diese über ihre Gremien bedarfsorientiert an ihre kommunalen Partner weiter. So kann im
engen Dialog sichergestellt werden, dass Infoma newsystem als verwaltungsweit eingesetztes
Verfahren mit zentraler Bedeutung in die kommunalen Digitalisierungsprojekte eingebunden
werden kann.
Infoma newsystem nutzt als technisch-funktionale Basis Microsoft Dynamics NAV. Dies führte
mit dem umfangreichen Update auf die aktuelle Infom a newsystem Version zu einer aufwen-
digen Umstellung der Benutzerlizenzen von einem Con current-User- zu einem Named-User-
Modell.
Mit der kommenden Infoma newsystem Version 20.x gewinnt der WebClient noch einmal deut-
lich an Funktionen und Bedeutung. Der WebClient wir d seitens des Herstellers als führende
Technik in den so genannten Modern Clients (WebClient, Desktop App, Mobile Apps) angese-
hen. Diese Entwicklung wird voraussichtlich ein umfangreiches Handlungspotential eröffnen.
Als verwaltungsweit eingesetztes und hochfunktional es ERP-System ist SAP-ERP in den
Städten Münster und Hamm im Einsatz. Beide Städte h aben sich für die Einführung von in
SAP integrierten Rechnungseingangslösungen entschieden. Die Einführungsprojekte sind im
Herbst 2020 gestartet und konnten Ende 2021 bzw. Anfang 2022 mit dem Echtbetrieb für die
ersten Pilotämter wichtige Meilensteine erreichen.
Gemeinsam mit den Städten Hamm und Münster bereitet die citeq derzeit die Einführung von
S/4HANA, der neuen Softwareversion der SAP vor. Die für die Jahre 2020 und 2021 vorgese-
henen Aktivitäten mussten angesichts der erhöhten A rbeitsbelastung durch die Corona-Pan-
demie und Beteiligungen in IT-Projekten mit Rechnungswesenbezug bei gleichzeitig vakanten
Planstellen zurückgestellt werden. Im Jahr 2022 wird im Rahmen eines Vorprojektes der Pro-
jektumfang, die Einführungsstrategie und die konkrete Projektorganisation definiert.
23
o SAP-HCM –Personalwirtschaftliche Anwendungen
Zur Unterstützung des Aufgabenfeldes der Personalwi rtschaft bietet die citeq ihren Kunden
SAP-HCM an. In wichtigen Modulen wie der Personalabrechnung wird der Kommunalmasters
Personal® der Komm.ONE (Anstalt des öffentlichen Re chts aus Baden-Württemberg) inner-
halb von SAP-HCM eingesetzt. Mit dem Kommunalen Rec henzentrum Niederrhein (KRZN)
und der KDVZ Rhein-Erft-Rur setzen auch zwei kommun ale IT-Dienstleister für ihre Endkun-
den auf die Leistungen der citeq. Dies bietet allen kommunalen Kunden und Partnern der citeq
die Möglichkeit, funktionale Weiterentwicklungen in weitergehenden Kooperationen zu betrei-
ben.
Auch im Jahr 2021 war das wichtige Aufgabenfeld der Personalabrechnung von umfangrei-
chen Regelungen (zum Beispiel das sogenannte Kurzarbeitergeld) der Corona-Pandemie ge-
prägt. Daneben hat die citeq das Projekt zur Einfüh rung des Moduls Versorgungsadministra-
tion (VADM) gemeinsam mit einigen größeren Kunden w ieder aufgegriffen. Der Produktivbe-
trieb ist für 2022 geplant.
In enger Kooperation mit dem KRZN hat die citeq ein Produktkonzept für den weiteren Ausbau
von browserbasierten Nutzungsszenarien für Mitarbei tende und Führungskräfte entwickelt.
Dies wird ab 2022 in den operativen Betrieb überführt.
o E-Government – DataClearing NRW
DataClearing NRW ist ein seit 2006 gemeinsam mit dem KRZN betriebener Dienst. Die Trans-
aktionszahlen und die wirtschaftlichen Effekte aus den Vorjahren konnten für den Dienst
DataClearing NRW als zentrale Schnittstelle in der kommunalen Behördenkommunikation
NRW auf Basis des Übermittlungsstandards OSCI bestätigt und teilweise ausgebaut werden.
DataClearing NRW unterstützt mit seinen Systemen und den bereit gestellten Funktionen die
beteiligten Kommunen und Behörden bei der Umsetzung rechtlich vorgeschriebener Kommu-
nikation wie dem besonderen Behördenpostfach (beBPo ) mit der Bereitstellung notwendiger
technischer Komponenten (OSCI-Intermediär) und bietet damit weitere wirtschaftliche Vorteile.
Besondere Aktualität erhält DataClearing auch derze it im Kontext der OZG-Umsetzung, da
unter anderem speziell die vom Land gestellten Portallösungen, beispielsweise das neue Bau-
portal.NRW, die Infrastruktur des DataClearing nutzen, um die Portallösung mit den jeweiligen,
in den Kommunen individuell unterschiedlichen Fachv erfahren zu verbinden. DataClearing
wird dadurch einmal mehr zu einer wichtigen, zentralen Komponente für die Digitalisierung der
öffentlichen Verwaltung. Im Rahmen der OZG-Umsetzung kommen nun auch die Nachnutzung
von EfA-Onlinediensten in NRW über die Infrastruktu r von DataClearing NRW als Datenaus-
tauschplattform hinzu. Derzeit erfolgt die Finanzierung dieser Anteile über das Land NRW.
o E-Government - Besonderes Behördenpostfach beBPo für Stadtverwaltung Münster
Ab 1.1.2022 ist die Stadt Münster verpflichtet, den sicheren, digitalen Empfang und Versand
von Nachrichten an bzw. von juristischen Stellen (z um Beispiel Gerichten und Staatsanwalt-
schaften) zu ermöglichen. Für diese Kommunikation s oll das sogenannte Besondere Behör-
denpostfach (kurz: beBPo) genutzt werden.
Die Umsetzung und Einführung des beBPo bei der Stad t Münster wurde realisiert durch ein
Team aus citeq und dem Amt für Personal und Organis ation. In enger Zusammenarbeit mit
dem Rechts- und Ausländeramt, Expedition & Druck so wie den juristischen Ansprechpart-
ner:innen der Fachämter sind die notwendigen Schritte für die Einführung erfolgt. Im Ergebnis
ist beBPo-Münster pünktlich und wie geplant live gegangen.
o Eigenprogrammierung mit Typo3, Formsolutions und IMSWare
Das Open-Source-basierte TYPO3 ist ein beliebtes Enterprise-CMS für anspruchsvolle Web-
und Informationsportale und ist die technische Grun dlage der städtischen Internet- und Intra-
netseiten sowie der Internetseiten weiterer ÖrV-Partner.
TYPO3 CMS bietet einen langjährigen Support (LTS Ve rsion), um Sicherheit über mehrere
Jahre gewährleisten zu können. Zugleich bietet es einen enormen Funktionsumfang und einen
24
sehr hohen Grad an Individualisierbarkeit. Als Open-Source-Produkt fallen zudem keinerlei Li-
zenzkosten an. Durch den Open-Source Ansatz ist es der citeq möglich, durch eigene Pro-
grammierung Funktionen zielgerecht für die Stadt Münster zu verändern und zu verbessern.
TYPO3 Münster Internet:
einzelne Projekte wie Jugendratswahl
Umsetzung Panorama-Layout für die Auftritte Münste rs Mitte Machen, citeq.de
Migration Webservice auf PHP
Extension Übergang Schule / Beruf
jQuery Security Updates
TYPO3 Münster IntraNet:
Update auf TYPO3 10 LTS
Personalisierungsfunktionen
Verbesserung Telefonbuchsuche
Blogs
Fortlaufende Erweiterung Suchmaschinen-Indexierung
Individuelle Push Notifications für IntraNet-News
TYPO3 Hamm Internet:
Umfangreiche Optierungen im Bereich der Barrierefr eiheit
Funktionaler Ausbau der Adressextension
Migration der Extension für das Ortsrecht auf die aktuell eingesetzte TYPO3 Version und
Anpassungen des Layouts
Migration restliche Komponenten des „alten“ Web-Au ftritts web.hamm.de zu
www.hamm.de
TYPO3 Hamm IntraNet:
Vorbereitung Update TYPO3 10Einführung Online-Umfr agen
Formularentwicklung mit Form-Solutions:
Formularentwicklung im OZG-Umfeld, Ablösung einer Vielzahl an Bestandsformularen,
die in der Vergangenheit mit nicht mehr aktueller Technik erstellt wurden
Anbindung PM Payment und Autista
Eigenprogrammierung mit IMSWare
Zur Nachverfolgung von Infizierten und Reiserückke hrer wurden kurzfristig Module in-
nerhalb der Software IMSware angelegt. Diese waren einsatzfähig, bevor einheitliche
Lösungen, zum Beispiel seitens des Robert-Koch-Instituts, bereitgestellt wurden. Dabei
wurden auch Schnittstellen zur Bundeseinrichtungen für den Datenaustausch program-
miert. Dadurch reduzierte sich der Erfassungsaufwand für die Corona-Scouts.
25
6 Wirtschaftsbericht
6.1 branchenbezogene Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der vergangenen Jahre hat sich fort gesetzt. Die NRW-Kommunen werden bereits
heute von einer immer kleiner werdenden Anzahl deut lich größerer IT-Dienstleister versorgt. Gleich-
zeitig hat sich der Leistungsaustausch bei der Bereitstellung komplexer Fachanwendungen zwischen
den IT-Dienstleistern intensiviert; der Trend geht hier zum Fachrechenzentrum.
Vor diesen Hintergründen erscheint es sinnvoll, die Möglichkeiten, Chancen und Risiken einer Aus-
weitung der interkommunale IT-Zusammenarbeit für die citeq -auch in anderen Organisationsformen-
zu prüfen.
6.2 Geschäftsverlauf
Das Geschäftsjahr war geprägt durch die im Rahmen der Corona-Pandemie zu leistenden umfangrei-
chen IT-Unterstützungen der Stadt Münster, der städ tischen Schulen und der Kooperationspartner.
Hierdurch erhielt die Digitalisierung im pädagogisc hen Schulbereich einen erheblichen Schub. Die
citeq musste mit dem vorhandenen Personal erhebliche zusätzliche Leistungen erbringen. Dies führte
zu einer massiven Belastung der Mitarbeitenden bei einem gleichzeitig steigenden Umsatz. Beson-
ders im Bereich der Heimarbeitsplatzausstattungen und bei der Unterstützung des mobilen Arbeitens
wurden erhebliche Umsatzsteigerungen vorgenommen. D adurch konnten einerseits aufgrund der
nicht ausreichenden Personalkapazitäten (Stellenbesetzungen gar nicht oder mit erheblichen Verzö-
gerungen) nicht alle geplanten Projekte und Maßnahmen begonnen bzw. abgeschlossen werden. Da-
bei ist zu berücksichtigen, dass auch in den Ämtern die Ressourcen nicht immer zur Verfügung stehen.
Aufgrund dieser neuen Priorisierung innerhalb der Verwaltung hat die citeq die bestehende funktions-
fähige IT-Infrastruktur in der Stadt Münster weiter, unter Berücksichtigung der großen sicherheitstech-
nischen Herausforderungen, ausgebaut.
Im Bereich des MEP ist die Entwicklung ausgesproche n positiv, aber auch dramatisch. Durch die
bestehenden Probleme IT-Stellen zu besetzen, musste die massive Ausweitung der in den Schulen
eingesetzten Endgeräte fast vollständig durch vorha ndenes Personal geleistet werden. Durch die in
den vergangenen Jahren vorgenommenen technischen und organisatorischen Veränderungen konnte
die citeq auf einen stabilen und sicheren Betrieb a ufsetzen und durch kurzfristige Bandbreitenerwei-
terungen umfangreich das Home-Schooling technisch f ür die städtischen Schulen ermöglichen und
unterstützen. Die Ausstattung der Schülerschaft mit weiteren digitalen Endgeräten aus den Fördermit-
teln des Bundes und des Landes NRW konnte aufgrund der bestehenden technischen Möglichkeiten
umgesetzt werden, die personellen Ressourcen reichen für einen langfristig gesicherten Betrieb aber
nicht aus. Die schon seit dem Jahr 2020 bestehende Arbeitsbelastung der Mitarbeitenden konnte auch
in 2021 nicht reduziert werden, die Situation verschärfte sich, sie ist nicht mehr vertretbar.
Der Betrieb der mit den ÖrV-Partnern gemeinsam ausg ewählten Verfahren wurde ausgeweitet. Hier
sind besonders die „großen“ Verfahren wie SAP-NKF, SAP-HCM, Infoma und die Module im VOIS-
Umfeld zu nennen. Die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Produkt- und Kundenausweitun-
gen wurden stabilisiert, im SAP-Bereich wurde die S/4HANA-Umstellung vorbereitet. Im Aufgabenbe-
reich DMS wurden die Bereitstellung eines weiteren Produktes (Codia d3 u. a. Kooperation mit kdvz)
bzw. die Produktionsausweitung (SER Doxis) geplant und durchgeführt.
6.3 Ertragslage, Vermögens- und Finanzlage
Die Bilanzsumme zum 31.12.2021 beläuft sich auf 57.297 T€ und ist damit um rd . 5.670 T€ höher als
zum 31.12.2020.
2021 wurden Investitionen in Höhe von 6.582 T€ getätigt und durch Eigenmittel und Kassenkredite
finanziert. Davon entfallen auf Finanzanlagen 2.823 T€, die im Wesentlichen zur Rückdeckung der
Pensions- und Beihilfeverpflichtungen erworben wurden. Die übrigen 3.759 T€ verteilen sich im We-
sentlichen auf Softwareprodukte ( 788 T€), Rechnersysteme ( 1.280 T€), Monitore, Drucker und sons-
tige DV-Peripherie ( 464 T€), Netztechnik ( 438 T€), Telekommunikationstechnik ( 15 T€), Technische
Ausstattung ( 78 T€) und geringwertige Vermögensgegenstände in Form vo n Trivialsoftware sowie
Netz- und TK-Technik (insgesamt 273 T€) sowie Anlagen im Bau ( 8 T€) und Anzahlungen auf imma-
terielle Vermögensgegenstände ( 415 T€). Den Investitionen stehen Abschreibungen in Höhe von
4.546 T€ gegenüber.
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Das Umlaufvermögen erhöhte sich um 3.506 T€ auf 14.825 T€ insbesondere aufgrund höherer For-
derungen an die Stadt Münster.
Das Eigenkapital zum 31.12.2021 in Höhe von 11.640 T€ (Vorjahr: 9.883 T€) deckt 20,3 % der Bilanz-
summe (Vorjahr: 19,1 %). Unter Einbeziehung der Son derposten aus Zuschüssen zur Finanzierung
des Sachanlagevermögens ergibt sich eine unveränder te Eigenkapitalquote von 20,3 % (Vorjahr:
19,2 %).
Die notwendigen und zukunftssichernden Investitionen konnten wie im Vorjahr aus dem CashFlow der
laufenden Geschäftstätigkeit finanziert werden.
Die Liquidität der citeq hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verbessert, ist aber weiterhin als unzu-
reichend zu bezeichnen. Die citeq ist auf finanzielle Unterstützung der Stadt Münster angewiesen.
Die citeq erzielt Umsätze in den Bereichen Münster, ÖrV und MEP. Die Umsatzerlöse über alle Be-
reiche der citeq betragen nach Ausschüttung an die ÖrV-Kunden in 2021 rd. 35.626 T€ und waren
damit um 566 T€ höher als im Vorjahr. Hervorgerufen wurde dies u. a. durch gestiegene Fallzahlen
im Rahmen der Bereitstellung von Anwendungen, wenige neue Anwendungen und zusätzliche Hard-
wareprodukte. Als Ergebnis konnte im Geschäftsjahr 2021 ein Überschuss von rd. 2.087 T€ erzielt
werden.
Wodurch ein um rd. 105 T€ höheres Jahresergebnis im Vergleich zum Plan erzie lt wurde, kann der
nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
In 2021 konnten nicht alle geplanten Projekte auf G rund fehlender Personalressourcen umgesetzt
werden. Folglich konnten die geplanten Anwendungen nicht fakturiert werden und haben die Umsatz-
erlöse um 4.634 T€ (-12 %) geringer ausfallen lassen. Gleichzeitig ist der Personalaufwand durch die
vakanten Bestandsstellen um 1.271 T€ (-8%) gesunken. Noch stärker sind die Auswirkungen bei den
Wartungskosten im Materialaufwand zu erkennen, der sich um 2.534 T€ (-17%) reduziert. Das Jah-
resergebnis konnte im Vergleich zum Plan um 105 T€ gesteigert werden.
Das verbesserte Jahresergebnis sowohl in der Zeitre ihe als auch in Plan-Ist-Vergleich resultiert ins-
besondere durch Leistungssteigerungen bei den Bestandprodukten. Hier haben sich gestiegene Ab-
rechnungsfälle und ein gesunkener Personalaufwand durch die Vakanzen positiv auf das Gesamter-
gebnis ausgewirkt.
Alle nach dem Abschlussstichtag relevanten Ereignis se sind in angemessener Weise im Jahresab-
schluss berücksichtigt worden.
6.4 finanzielle und nicht-finanzielle Leistungsindi katoren
Ein Indikator für die Qualität der citeq ist neben der Verfügbarkeit auch die Qualität der angebotenen
Produkte. Durch die von der citeq mit den Kooperati onspartnern gemeinsam betriebenen Weiterent-
wicklungen zeigt sich eine hohe Stabilität in den Kundenbeziehungen. Dieses ist auch ein Anzeichen
für wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Produkte.
Angaben in T-Euro Plan 2021 Ist 2021 Differenz
Plan / Ist
Umsatzerlöse -40.260 -35.626 -4.634
sonstige betriebliche Erträge -120 -203 83
Summe Erträge -40.380 -35.829 -4.551
Materialaufwand 14.801 12.267 -2.534
Personalaufwand 15.809 14.538 -1.271
Abschreibungen 4.907 4.546 -361
sonstige betriebl. Aufwendungen 1.718 1.211 -507
Zinsergebnis 1.137 1.149 12
Steuern 26 31 5
Summe Aufwendungen 38.398 33.742 -4.656
Jahresergebnis -1.982 -2.087 105
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Der Personalbestand hat sich von insgesamt 190 Personen in 2020 (davon 8 Auszubildende) auf 193
Personen in 2021 (davon 7 Auszubildende) erhöht. Di ese verteilen sich auf 176,85 Stellen (Vollzeit-
äquivalente (VZÄ)). Daneben waren weitere 40,68 Stellen (VZÄ) im Dezember 2021 nicht besetzt.
Im Wirtschaftsjahr 2021 hat das Personal der citeq 7.669 Std. Mehrarbeit geleistet. Außerdem wurden
2.195,5 Tage Urlaub nicht genommen. Dies entspricht einem Arbeitsvolumen von ca. 15,3 VZÄ.
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7 Prognose-, Risiko- und Chancenbericht
7.1 Prognosebericht
Die citeq geht auf Grund ihrer Integration in die Stadt Münster als Hauptabnehmer der citeq-Leistun-
gen, der längerfristig angelegten Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern im Rahmen der be-
stehenden ÖrV und aufgrund des seit Jahren wachsenden Drittkundengeschäfts im Bereich der kom-
munalen Fachanwendungen für die nähere Zukunft von einem stabilen Kerngeschäft aus.
Gleichwohl ist im kommunalen IT-Markt eine zunehmende Konzentration bei der Entwicklung und dem
Betrieb auf Fach-Rechenzentren erkennbar. Indikatoren bzw. Treiber dieser Entwicklungen sind die
o Vorgaben des IT-Planungsrats bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Mög-
lichst viele Onlinedienste sollen nach dem EfA-Konzept (Einer für Alle) umgesetzt werden, bei
dem ein einmalig entwickelter und an einer Stelle betriebener OZG-Onlinedienst möglichst von
allen Behörden genutzt werden soll.
o von den Kommunalen Spitzenverbänden in NRW geforde rten und forcierten Überlegungen zu
einer weiteren Konzentration der Kommunalen IT-Dienstleister. Auf Bundesebene gibt es unter
dem Begriff „Dresdner Forderungen“ gleichgerichtete Zielsetzungen. Dabei beziehen die Kon-
solidierungsüberlegungen teilweise über die Kommuna len IT-Dienstleister auch die IT-
Dienstleistungen der staatlichen IT-Dienstleister mit ein.
o Entwicklung und der Betrieb (voraussichtlich ab 20 23) der auch von den Kommunen nutzbaren
Deutschen Verwaltungscloud. Hintergründe hierzu sind eine höhere Wirtschaftlichkeit und Ver-
fügbarkeit der IT-Services, aber auch eine höhere Standardisierung und Stärkung der Digitalen
Souveränität.
o im Jahr 2019 gegründete und bundesweit tätige IT-G enossenschaft govdigital zur Integration
innovativer IT-Lösungen der digitalen Daseinsvorsor ge im öffentlichen Sektor. Die von der
Bundesdruckerei, den beiden „Digitalministerien“ von Bayern und NRW und mehr als 20 (teil-
weise sehr) großen Kommunalen IT-Dienstleister (z. B. DataPort mit 4.300 Mitarbeitenden)
getragene Einrichtung gewinnt zunehmend an Fahrt.
Vor diesen Hintergründen ist klar, dass ein Teil der heute von der citeq für die Stadt Münster und die
ÖrV-Partnerverwaltungen erbrachten IT-Dienstleistun gen mittelfristig auf andere IT-Unternehmen
übertragen wird. Gleichzeitig stehen aber – zum Beispiel in den Bereichen Klimaschutz, Mobilisierung,
OZG-Umsetzung und Smart City neue IT-Aufgaben an. In der Konsequenz dieser gegenläufigen Ent-
wicklungen wird sich das Servicespektrum der citeq - bei vermutlich gleichbleibenden Aufwand - in
den kommenden Jahren stark verändern.
Die citeq reagiert auf diese Entwicklungen, indem sie ihre heutigen Aufgaben laufend hinterfragt und
im Vorfeld neuer IT-Vorhaben deren Zukunftssicherhe it besonders sorgfältig prüft. Im Zweifel über-
trägt sie den Betrieb der neuen IT-Dienste bevorzugt auf einen anderen IT-Dienstleister. Sie engagiert
sich im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten akti v zur Förderung der Digitalisierung in der Stadt
Münster und der ÖrV-Partner. Darüber hinaus leistet sie Beiträge zur Digitalisierung im Land NRW:
Funktion „Datenaustauschplattform“, mit der die sic here Kommunikation zwischen den OZG-
Landesportalen (Wirtschaft-, Bau- und Sozialportal) und den Nutzern umgesetzt wird. Hierdurch wer-
den sich die Teilbereiche der citeq sehr unterschiedlich entwickeln:
o Münster:
Es sind bereits umfangreiche Projekte und Maßnahmen vorgesehen. Darüber hinaus gehende
Maßnahmen werden in einer gemeinsam mit dem Personal- und Organisationsamt im Rahmen
des Zukunftsprozesses der citeq entwickelten priorisierten Projektliste benannt.
o MEP:
Der Medienentwicklungsplan hat sich durch die umfangreichen Fördermittel gut entwickelt. Die
Digitalisierung in den Schulen wurde in den vergang enen Jahren technisch aufgewertet und
hat sich gleichzeitig massiv ausgeweitet. Die nachhaltige Betriebshaltung und deren Finanzie-
rung stellen eine Herausforderung dar, die in einer Neukonzeption des Medienentwicklungs-
plans im ersten Halbjahr 2022 durch das Amt für Schule und Weiterbildung gemeinsam mit der
citeq aufgegriffen wird.
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o ÖrV:
Die mittelfristige Entwicklung ist angesichts der erläuterten Veränderungen schwer vorherseh-
bar, es ist aber davon auszugehen das mindesten für die kommenden 2 Jahre von einem
stabilen Betrieb auszugehen ist.
7.2 Risikobericht
Die citeq hat auf Grund ihrer besonderen Verpflicht ung zur Erhaltung des Vermögens und der Leis-
tungsfähigkeit (§10 EigVO NRW) und entsprechend den für Aktiengesellschaften geltenden gesetzli-
chen Bestimmungen ein Risikomanagementsystem aufgeb aut. Ziel ist es bestehende und mögliche
Risiken für alle Betriebsbereiche zu identifizieren, zu bewerten und strategische Maßnahmen zur Re-
duzierung und Vermeidung von Risiken zu planen, umz usetzen und deren Umsetzung zu kontrollie-
ren.
Das Risikomanagement wurde fortgeschrieben und die erkennbaren Entwicklungen ausgewertet.
Bei allen IT-Maßnahmen wird berücksichtigt, dass die Bedeutung der IT, aber auch die Gefährdungen
der IT und damit auch die Anforderungen an die IT-S icherheit in den letzten Jahren zugenommen
haben und weiter zunehmen werden. Dieser Aufwandsanstieg bezieht sich einerseits auf den zentra-
len IT-Sicherheitsbereich der citeq, aber auch auf die in den Organisationsbereichen verantwortlichen
und operativ tätigen Mitarbeitenden im System- und Anwendungsbetrieb.
Ausgelöst werden die Mehraufwände oft durch außeror dentliche, von der citeq nicht beeinflussbare
Sicherheitsprobleme, auf die dann sehr kurzfristig reagiert werden muss. Dieses waren im Jahr 2021
beispielsweise eine über Europol und BKA an die citeq herangetragene Sicherheitswarnung zu einem
befürchteten illegalen Datenabfluss und die weltweite Krise durch die Sicherheitslücke in der sehr breit
eingesetzten IT-Funktion log4shell. Ein weiterer Aufwandsschub entsteht im Jahr 2022 durch die Uk-
raine Krise. Hierzu empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) in einem
Sonderlagebericht des Nationalen IT-Krisenreaktions zentrums vom 24.02.2022 verschiedene Maß-
nahmen. Unter anderem:
„Die Verfügbarkeit (ggf. Urlaubssperre, Freigabe von Überstunden-Aufbau und Mehrarbeit zu
ungünstigen Zeiten, interne Verlagerung von Personal etc.) und Erreichbarkeit des notwendi-
gen Personals (eigenes Personal, sowie auch Personal von Dienstleistern) für die Präventions-
und Reaktionsmaßnahmen sollte konkret für die nächs ten Wochen geprüft und sichergestellt
werden.“
Aufgrund der offenen Stellen ist die citeq - auch bei Hintenanstellung der sonstigen Aufgaben - weder
im zentralen IT-Sicherheitsbereich noch in den operativen Organisationsbereichen 2, 3 und 4 perso-
nell so ausreichend ausgestattet, dass sie immer sehr rasch reagieren kann. Vor diesem Hintergrund
entwickeln sich die unbesetzten citeq-Stellen mittlerweile auch zu einem Sicherheitsproblem.
Trotzdem wird die citeq ihre IT-Sicherheit weiter ausbauen und auch ihren BSI-Überprüfungsaudit im
Jahr 2022 voraussichtlich wieder positiv abschließen. Möglich wird dieses aber nur, weil mit dem Bun-
desamt für Informationstechnik eine Verschiebung de s bisher zu Anfang des Jahres anstehenden
Überprüfungsaudits auf die Mitte des Jahres 2022 verabredet werden konnte.
Nicht nur aus Gründen der IT-Sicherheit ist es drin gend erforderlich, dass die citeq ihre Personal-
unterdeckung baldmöglichst überwindet.
o In Verbindung mit den besonderen Anforderungen aus der Corona-Pandemie hat die hohe
Anzahl der unbesetzten Stellen dazu geführt, dass die citeq nicht mehr alle IT-Anforderungen
der städtischen Ämter und Einrichtungen erfüllen ko nnte. Folge sind ein mittlerweile erhebli-
cher Innovationsstau sowie ein Akzeptanzverlust der citeq, der die Durchsetzung von für einen
wirtschaftlichen und sicheren IT-Betrieb erforderlichen Standards bei den Fachämtern und Ein-
richtungen erschwert.
o Zudem konnte sich die citeq in den letzten 2 – 3 J ahren nicht mehr in allen Bereichen ausrei-
chend technisch und organisatorisch weiterentwickeln und hat mittlerweile dringenden Nach-
holbedarf. Die konkreten Maßnahmen hierzu werden in dem seit Ende des Jahres 2021 in
Abstimmung mit der Verwaltungsführung und dem Betri ebsausschuss der citeq gestarteten
„Zukunftsprozess für die citeq“ entwickelt.
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Erhebliche Anstrengungen werden erforderlich sein, um die citeq wieder auf ihre Soll-Personalstärke
zu bringen. Dieses auch vor dem Hintergrund einer mittlerweile hohen Fluktuation von citeq-Mitarbei-
tenden, die sich u. a. aus Überlastungsgründen auf IT-Stellen in den städtischen Fachämtern und
Einrichtungen oder auch bei anderen IT-Betrieben bewerben. Eine weitere Erschwernis ist der zuneh-
mende Fachkräftemangel im branchenweit wachsenden IT-Markt.
Die Trendwende ist auch vor dem Hintergrund des auc h die citeq betreffenden demographischen
Wandels erforderlich: Innerhalb der kommenden 1 – 5 Jahre werden ca. 10 % der Mitarbeitenden die
citeq aus Altersgründen verlassen. Dabei ist der An teil der die citeq verlassenden Führungskräfte
überproportional. Die zur Vermeidung von Wissensver lust und zur Sicherstellung der langfristigen
Leistungserbringung durch qualifiziertes Personal bereits eingeleiteten Maßnahmen sind fortzusetzen
und zu verstärken (z. B. überschneidende Besetzungen von Führungsstellen).
7.3 Chancenbericht
Die anstehende Digitalisierung der Verwaltungsprozesse bei der Stadt Münster und den ÖrV-Partnern
ist Aufgabe und Chance der citeq. Sie bietet für di e kommenden Jahre Möglichkeiten neue Anwen-
dungen zu entwickeln, Dienstleistungen zu erbringen und eine Ausweitung des bisherigen Betriebs im
BSI-zertifizierten Rechenzentrum vorzunehmen. Mit entsprechender personeller Ausstattung wird die
citeq diese Chance nutzen und ihre Beiträge leisten.
Wesentliche Richtungsvorgaben ergeben sich bis zum Jahresende 2022 aus dem Projekt „Zukunfts-
prozess für die citeq“
Münster, den 31.03.2021
citeq
Stefan Schoenfelder
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8 Organigramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (38)
- Scheibenstraße 109
- Bahnhofstraße 8
- Theodor-Scheiwe-Straße 1
- Hansestraße 23
- Patronatsstraße 20
- Goerdelerstraße 51
- Wolbecker Straße 97
- Dieckmannstraße 127
- Klemensstraße 10
- Geiststraße 81
- Höfflingerweg 1
- Ludgeriplatz 4
- Albersloher Weg 33
- Idenbrockplatz 8
- Zum Hiltruper See 171
- Rudolf-Diesel-Straße 5
- Nieberdingstraße 30
- Westfalenstraße 197
- Neubrückenstraße 63
- Kaiser-Wilhelm-Ring 28
- Himmelreichallee 50
- Vennemannstraße 5
- Münsterstraße 7
- Junkerstraße
- Friedhofstraße 15
- Laerer Werseufer 2
- Coerder Liekweg 72
- Roxeler Straße 340
- Prinzipalmarkt 10
- Alter Steinweg 11
- Hörsterstraße 28
- Rösnerstraße 10
- Rüschhausweg 17
- Gasselstiege 13
- Hafenstraße 30
- Kinderhaus
- Arnheimweg 40
- Stühmerweg 8
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0312/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.05.2022
- Erstellt
- 03.05.2022 16:33