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V/0112/2017

Anpassung der Entgeltordnung der Stadthalle Hiltrup zum 01.05.2017

Vorlagen 10.02.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.03.2017, TOP 13

Beschlussvorlage

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Ansehen

Entgeltordnung Stadthalle Hiltrup

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Beschlussvorlage

2619 Zeichen

V/0112/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Hiltrup 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Anpassung der Entgeltordnung der Stadthalle Hiltrup zum 01.05.2017 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
22.03.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die anliegende geänderte Entgeltordnung (Anlage) für die Stadthalle Hiltrup wird beschlossen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten. 
 
 
Begründung: 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revison hat im Rahmen des Prüfungsberichtes aus dem 
Jahr 2016 darauf hingewiesen, dass die Entgeltordnung für die Stadthalle Hiltrup zu überarbeiten 
ist. Hierbei soll zum einen darauf Wert gelegt werden, dass alle erforderlichen Tatbestände erfasst 
werden und zum anderen doppelt erfasste Tatbestände bereinigt werden. Diesen Hinweis greift die 
Verwaltung mit der vorgelegten Entgeltordnung auf. 
 
Darüber hinaus unterliegt die Nutzung der vermietbaren Räume in der Stadthalle Hiltrup einigen Ve r-
änderungen. Diese resultieren zum einen aus ihrer Position am Markt du rch die andauernde Diskus-
sion über den Fortbestand (Stichwort „Investitionsstau“). Bedingt dadurch steigen der Anteil der Ve r-
anstaltungen von Vereinen mit „Festzeltcharakter“ und großer Familienfeiern von Menschen mit Mi g-
rationshintergrund mit bis zu 600 P ersonen kontinuierlich an. Diese Bereiche der Nutzung waren bi s-
her nicht bzw. nicht eindeutig geregelt. Zum anderen machte die Schließung des Stadthallenresta u-
rants vor einigen Jahren Anpassungen bei den Entgelten erforderlich. So wurde die Bereitstellung der 
Ausgabeküche, die nun gemietet werden kann, als gesonderte Position aufgenommen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0112/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Tüns 
Ruf: 
492-1630 
E-Mail: 
Tuens@stadt-muenster.de  
Datum: 
10.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0112/2017 
Weitere Positionen, die keine Relevanz mehr hatten, wurden gestrichen („Regelmäßig wiederkehre n-
de stundenweise Nutzung“ in Teil A, Allgemeine Art sowie „Auf - und Abbau außerhalb der Veranstal-
tungstage“ in Teil B, Geselliger Art). 
 
Ergänzend wurden Anpassungen im Bereich der Nebenkosten vorgenommen (z. B. Anpassung Pe r-
sonalkosten an Mindestlohnerfordernis, Müllentsorgung) sowie kleinere redaktionelle Änderungen zur 
Verbesserung der Eindeutigkeit. 
 
Die Änderungen wurden in der beigefügten Neufassung kenntlich gemacht. 
 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
 
 
Anlage: 
Entgeltordnung für die Stadthalle Hiltrup ab 01.05.2017

Entgeltordnung Stadthalle Hiltrup

5949 Zeichen

Entgeltordnung für die Benutzung
der Räumlichkeiten in der Stadthalle Hiltrup
ab 01.05.2017

A. Veranstaltungen

Allgemeiner Art
(z.B. Bälle, Tagungen, kommerzieller Art
Kongresse, Familienfeiern)

Raum Grundpreis in € Grundpreis in €

. | 1. Veranstaltungssaal

Saal und Oberes Foyer, Nutzung mit
und ohne Bestuhlung bis zu 6 Stun-

den

- bis 200 Plätze 460,00

- bis 400 Plätze 595,00 Je Veranstaltung mindestens
- bis 500 Plätze 770,00 | 1.185,00 (unabhängig von der
- bis 600 Plätze 940,00 Bestuhlung)
- über 600 Plätze 1.050,00

Verlängerung je angefangene Stun- 55,00 Eee er ee
de

Auf- und Abbau außerhalb der ei- 460,00 50 % des Grundpreises
gentlichen Veranstaltungstage je

Nutzungstag

Benutzung außerhalb der vereinbar-
ten Veranstaltungszeit (z.B. für Aus-
schmückung, Proben, Auf- und Ab-
bauten der Musikbands)

je angefangene Stunde

- bei Familienfeiern 55,00
- _bei allen weiteren Veranstaltungen 10,00 |

2. Weitere Räume

Oberes Foyer ohne Saal

- bis zu 6 Stunden 135,00 je Veranstaltungstag
- über 6 Stunden 155,00 mindestens 280,00
Unteres Foyer |
- bis zu 6 Stunden 80,00 Je Veranstaltungstag
- über 6 Stunden 110,00 mindestens 215,00
Sitzungssaal

- je angefangene Stunde 20,00 Je Veranstaltungstag

mindestens 225,00

Raum 212 oder 213
- je angefangene Stunde 11,00 11,00

Raum 214 bis 222
- je angefangene Stunde 8,00 8,00

Der Grundpreis schließt die normalen Reinigungskosten, allgemeinen Stromkosten (Beleuchtung
und Lüftung) und Benutzung der sanitären Anlagen ein.

B. Veranstaltungen

l. der im Rat der Stadt oder in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vertre-

tenden Parteien

ll. von Vereinen/Verbänden und Einrichtungen aus dem Stadtbezirk Hiltrup
Il. der Kirchengemeinden/Religionsgemeinschaften aus dem Stadtbezirk
Hiltrup
sonstiger Art incl. Neben-
geselliger Art kosten ohne Personalauf-
(z.B. Tanz- wand mit Ausnahme kom-
veranstaltungen) | merzieller Ausstellungen
Raum Grundpreis in € Grundpreis in €

1. Veranstaltungssaal

Saal und Oberes Foyer,
Nutzung mit und ohne Bestuhlung bis zu 8 Stunden

2. Weitere Räume

- bis 200 Plätze 295,00 Je angefangene Stunde Nutzer
- bis 300 Plätze 370,00 I. =60,00
- bis 400 Plätze 495,00 Il. = 50,00
- bis 450 Plätze 555,00 Ill. = 50,00
- bis 500 Plätze 635,00

- über 500 Plätze 755,00

Verlängerung je angefangene Stunde 45,00 >
Auf- und Abbau außerhalb der eigentlichen Veran- 295,00 295,00
staltungstage je Nutzungstag

Benutzung außerhalb der vereinbarten Veranstal-

tungszeit (z.B. Ausschmückung)

- je angefangene Stunde 15.00 | 15,00

Oberes Foyer ohne Saal

- bis zu 6 Stunden 85,00 Je angefangene Stunde 27,00
- über 6 Stunden 110,00

Unteres Foyer

- bis zu 6 Stunden 85,00 Je angefangene Stunde 27,00
- über 6 Stunden 110,00 :
Sitzungssaal

- je angefangene Stunde 11,00 kostenfrei
Raum 212 oder 213

- je angefangene Stunde 8,00 kostenfrei
Raum 214 bis 222

- je Raum / je angefangene Stunde 5,00 kostenfrei

Der Grundpreis schließt die normalen Reinigungskosten, allgemeinen Stromkosten (Beleuchtung
und Lüftung) und Benutzung der sanitären Anlagen ein.

C. Nebenkosten

(einheitlich für alle Veranstaltungsarten) _

1. Allgemeine Personal- und Aufwandskosten

Preis in €

Bestuhlungs- und Bühnenumbauten, Bedienung der Elektroakustik,
Mediengeräte etc.
- städt. Dienstkraft, zz. je angefangene Stunde 28,00
- Helfer, zz. je angefangene Stunde 15,00
Kontrollpersonal
- Helfer, zz. je angefangene Stunde 15,00
- Fremdfirmen nach Aufwand
- Feuersicherheitswache nach Aufwand
- Unfallhilfepersonal nach Aufwand
- Garderobenpersonal (mind. 2 Personen) 3 A

zz. pro Person/je angefangene Stunde 15,00
- Garderobengebühr pro Kleidungsstück 1,50
- gesonderte Müllentsorgung, Container (2,5 cbm) F 154,70
2. Benutzung der allgemeinen Einrichtungen/Einrichtungsgegenstände
Künstlergarderobe
- untere Garderobe, pauschal 30,00
- obere Garderobe, pauschal 40,00
Benutzung Flügel/Klavier (plus evtl. Stimmkosten), pauschal 45,00
Stellwände/Metaplanwände pro Stück/je Tag 4,00
Tanzteppich, pauschal 15,00
Benutzung der Ausgabeküche 30,00
Standgebühr gewerblicher Stand (Verkauf oder Präsentation) mindestens 30,00
3. Benutzung der technischen Einrichtungsgegenstände, Medientechnik
Rednerpult 30,00
Mikrofon einschl. Justierung, je Mikro 6,00
Mikroportanlage, pauschal 60,00
Konferenzsprechanlage, je Einheit 9,00
Overheadprojektor / Diaprojektor einschl. Leinwand 40,00
Leinwand 3,10 m x 2,80 m 25,00
Leinwand 1,75 mx 1,75m 13,00
Beamer, klein 20,00
Beamer, groß 50,00
Flipchart 10,00
Laserpointer 3,00
Beschaffung nicht vorhandener Materialien
einschl. der technischen Geräte nach Aufwand
Verfolgerscheinwerfer 30,00
Podeste 1x2 m je 15,00
Benutzung des Regieraumes (nach Absprache,) pauschal 50,00

D. Nebenkostenpflichtige Veranstaltungen

1.

Musisch-kulturelle Veranstaltungen der Vereine aus dem Stadtbezirk Hiltrup, die durch
die Stadt Münster gefördert und initiiert wurden und für die kein über den Kostenbeitrag
hinausgehender Eintrittspreis verlangt wird.

Veranstaltungen von anerkannten freien Trägern der Jugendpflege oder Sozialhilfe, Kir-
chengemeinden/Religionsgemeinschaften aus dem Stadtbezirk Hiltrup in ihrem Aufga-
benbereich, soweit kein über den Kostenbeitrag hinausgehender Eintrittspreis verlangt
wird.

Abiturbälle

Nichtkommerzielle Ausstellungen von Veranstaltern aus dem Stadtbezirk Hiltrup

E. Benutzung der technischen Einrichtungsgegenstände, Medientechnik

- Veranstaltungen städtischer Schulen und vergleichbarer
Schulen freier Träger

- Entlassungsfeiern und Abiturbälle der Schulen im Schulzen- Pauschale:
trum Hiltrup (Hauptschule, Johannes-Gutenberg-Realschule,
Immanuel-Kant-Gymnasium und Kardinal-von-Galen-Gym- 0,00 € - 140,00 €
nasium)

- Veranstaltungen kultureller, pädagogischer, jugendpflege-
Rischer und sozialer Art (z.B. ökumenische Adventsfeiern)

- Veranstaltungen städtischer Dienststellen

Im Einzelfall kann bei städtischen Veranstaltungen und Schulveranstaltungen eine andere Rege-
lung getroffen werden.

Beratungsverlauf (3)

09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
22.03.2017 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0112/2017
Typ
Vorlagen
Datum
10.02.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37