V/0112/2017
Anpassung der Entgeltordnung der Stadthalle Hiltrup zum 01.05.2017
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Beschlussvorlage
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V/0112/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Bezirksverwaltung Münster-Hiltrup Betrifft Anpassung der Entgeltordnung der Stadthalle Hiltrup zum 01.05.2017 Beratungsfolge 09.03.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die anliegende geänderte Entgeltordnung (Anlage) für die Stadthalle Hiltrup wird beschlossen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten. Begründung: Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revison hat im Rahmen des Prüfungsberichtes aus dem Jahr 2016 darauf hingewiesen, dass die Entgeltordnung für die Stadthalle Hiltrup zu überarbeiten ist. Hierbei soll zum einen darauf Wert gelegt werden, dass alle erforderlichen Tatbestände erfasst werden und zum anderen doppelt erfasste Tatbestände bereinigt werden. Diesen Hinweis greift die Verwaltung mit der vorgelegten Entgeltordnung auf. Darüber hinaus unterliegt die Nutzung der vermietbaren Räume in der Stadthalle Hiltrup einigen Ve r- änderungen. Diese resultieren zum einen aus ihrer Position am Markt du rch die andauernde Diskus- sion über den Fortbestand (Stichwort „Investitionsstau“). Bedingt dadurch steigen der Anteil der Ve r- anstaltungen von Vereinen mit „Festzeltcharakter“ und großer Familienfeiern von Menschen mit Mi g- rationshintergrund mit bis zu 600 P ersonen kontinuierlich an. Diese Bereiche der Nutzung waren bi s- her nicht bzw. nicht eindeutig geregelt. Zum anderen machte die Schließung des Stadthallenresta u- rants vor einigen Jahren Anpassungen bei den Entgelten erforderlich. So wurde die Bereitstellung der Ausgabeküche, die nun gemietet werden kann, als gesonderte Position aufgenommen. Vorlagen-Nr.: V/0112/2017 Auskunft erteilt: Herr Tüns Ruf: 492-1630 E-Mail: Tuens@stadt-muenster.de Datum: 10.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0112/2017 Weitere Positionen, die keine Relevanz mehr hatten, wurden gestrichen („Regelmäßig wiederkehre n- de stundenweise Nutzung“ in Teil A, Allgemeine Art sowie „Auf - und Abbau außerhalb der Veranstal- tungstage“ in Teil B, Geselliger Art). Ergänzend wurden Anpassungen im Bereich der Nebenkosten vorgenommen (z. B. Anpassung Pe r- sonalkosten an Mindestlohnerfordernis, Müllentsorgung) sowie kleinere redaktionelle Änderungen zur Verbesserung der Eindeutigkeit. Die Änderungen wurden in der beigefügten Neufassung kenntlich gemacht. gez. Wolfgang Heuer Stadtrat Anlage: Entgeltordnung für die Stadthalle Hiltrup ab 01.05.2017
Entgeltordnung Stadthalle Hiltrup
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Entgeltordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten in der Stadthalle Hiltrup ab 01.05.2017 A. Veranstaltungen Allgemeiner Art (z.B. Bälle, Tagungen, kommerzieller Art Kongresse, Familienfeiern) Raum Grundpreis in € Grundpreis in € . | 1. Veranstaltungssaal Saal und Oberes Foyer, Nutzung mit und ohne Bestuhlung bis zu 6 Stun- den - bis 200 Plätze 460,00 - bis 400 Plätze 595,00 Je Veranstaltung mindestens - bis 500 Plätze 770,00 | 1.185,00 (unabhängig von der - bis 600 Plätze 940,00 Bestuhlung) - über 600 Plätze 1.050,00 Verlängerung je angefangene Stun- 55,00 Eee er ee de Auf- und Abbau außerhalb der ei- 460,00 50 % des Grundpreises gentlichen Veranstaltungstage je Nutzungstag Benutzung außerhalb der vereinbar- ten Veranstaltungszeit (z.B. für Aus- schmückung, Proben, Auf- und Ab- bauten der Musikbands) je angefangene Stunde - bei Familienfeiern 55,00 - _bei allen weiteren Veranstaltungen 10,00 | 2. Weitere Räume Oberes Foyer ohne Saal - bis zu 6 Stunden 135,00 je Veranstaltungstag - über 6 Stunden 155,00 mindestens 280,00 Unteres Foyer | - bis zu 6 Stunden 80,00 Je Veranstaltungstag - über 6 Stunden 110,00 mindestens 215,00 Sitzungssaal - je angefangene Stunde 20,00 Je Veranstaltungstag mindestens 225,00 Raum 212 oder 213 - je angefangene Stunde 11,00 11,00 Raum 214 bis 222 - je angefangene Stunde 8,00 8,00 Der Grundpreis schließt die normalen Reinigungskosten, allgemeinen Stromkosten (Beleuchtung und Lüftung) und Benutzung der sanitären Anlagen ein. B. Veranstaltungen l. der im Rat der Stadt oder in der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup vertre- tenden Parteien ll. von Vereinen/Verbänden und Einrichtungen aus dem Stadtbezirk Hiltrup Il. der Kirchengemeinden/Religionsgemeinschaften aus dem Stadtbezirk Hiltrup sonstiger Art incl. Neben- geselliger Art kosten ohne Personalauf- (z.B. Tanz- wand mit Ausnahme kom- veranstaltungen) | merzieller Ausstellungen Raum Grundpreis in € Grundpreis in € 1. Veranstaltungssaal Saal und Oberes Foyer, Nutzung mit und ohne Bestuhlung bis zu 8 Stunden 2. Weitere Räume - bis 200 Plätze 295,00 Je angefangene Stunde Nutzer - bis 300 Plätze 370,00 I. =60,00 - bis 400 Plätze 495,00 Il. = 50,00 - bis 450 Plätze 555,00 Ill. = 50,00 - bis 500 Plätze 635,00 - über 500 Plätze 755,00 Verlängerung je angefangene Stunde 45,00 > Auf- und Abbau außerhalb der eigentlichen Veran- 295,00 295,00 staltungstage je Nutzungstag Benutzung außerhalb der vereinbarten Veranstal- tungszeit (z.B. Ausschmückung) - je angefangene Stunde 15.00 | 15,00 Oberes Foyer ohne Saal - bis zu 6 Stunden 85,00 Je angefangene Stunde 27,00 - über 6 Stunden 110,00 Unteres Foyer - bis zu 6 Stunden 85,00 Je angefangene Stunde 27,00 - über 6 Stunden 110,00 : Sitzungssaal - je angefangene Stunde 11,00 kostenfrei Raum 212 oder 213 - je angefangene Stunde 8,00 kostenfrei Raum 214 bis 222 - je Raum / je angefangene Stunde 5,00 kostenfrei Der Grundpreis schließt die normalen Reinigungskosten, allgemeinen Stromkosten (Beleuchtung und Lüftung) und Benutzung der sanitären Anlagen ein. C. Nebenkosten (einheitlich für alle Veranstaltungsarten) _ 1. Allgemeine Personal- und Aufwandskosten Preis in € Bestuhlungs- und Bühnenumbauten, Bedienung der Elektroakustik, Mediengeräte etc. - städt. Dienstkraft, zz. je angefangene Stunde 28,00 - Helfer, zz. je angefangene Stunde 15,00 Kontrollpersonal - Helfer, zz. je angefangene Stunde 15,00 - Fremdfirmen nach Aufwand - Feuersicherheitswache nach Aufwand - Unfallhilfepersonal nach Aufwand - Garderobenpersonal (mind. 2 Personen) 3 A zz. pro Person/je angefangene Stunde 15,00 - Garderobengebühr pro Kleidungsstück 1,50 - gesonderte Müllentsorgung, Container (2,5 cbm) F 154,70 2. Benutzung der allgemeinen Einrichtungen/Einrichtungsgegenstände Künstlergarderobe - untere Garderobe, pauschal 30,00 - obere Garderobe, pauschal 40,00 Benutzung Flügel/Klavier (plus evtl. Stimmkosten), pauschal 45,00 Stellwände/Metaplanwände pro Stück/je Tag 4,00 Tanzteppich, pauschal 15,00 Benutzung der Ausgabeküche 30,00 Standgebühr gewerblicher Stand (Verkauf oder Präsentation) mindestens 30,00 3. Benutzung der technischen Einrichtungsgegenstände, Medientechnik Rednerpult 30,00 Mikrofon einschl. Justierung, je Mikro 6,00 Mikroportanlage, pauschal 60,00 Konferenzsprechanlage, je Einheit 9,00 Overheadprojektor / Diaprojektor einschl. Leinwand 40,00 Leinwand 3,10 m x 2,80 m 25,00 Leinwand 1,75 mx 1,75m 13,00 Beamer, klein 20,00 Beamer, groß 50,00 Flipchart 10,00 Laserpointer 3,00 Beschaffung nicht vorhandener Materialien einschl. der technischen Geräte nach Aufwand Verfolgerscheinwerfer 30,00 Podeste 1x2 m je 15,00 Benutzung des Regieraumes (nach Absprache,) pauschal 50,00 D. Nebenkostenpflichtige Veranstaltungen 1. Musisch-kulturelle Veranstaltungen der Vereine aus dem Stadtbezirk Hiltrup, die durch die Stadt Münster gefördert und initiiert wurden und für die kein über den Kostenbeitrag hinausgehender Eintrittspreis verlangt wird. Veranstaltungen von anerkannten freien Trägern der Jugendpflege oder Sozialhilfe, Kir- chengemeinden/Religionsgemeinschaften aus dem Stadtbezirk Hiltrup in ihrem Aufga- benbereich, soweit kein über den Kostenbeitrag hinausgehender Eintrittspreis verlangt wird. Abiturbälle Nichtkommerzielle Ausstellungen von Veranstaltern aus dem Stadtbezirk Hiltrup E. Benutzung der technischen Einrichtungsgegenstände, Medientechnik - Veranstaltungen städtischer Schulen und vergleichbarer Schulen freier Träger - Entlassungsfeiern und Abiturbälle der Schulen im Schulzen- Pauschale: trum Hiltrup (Hauptschule, Johannes-Gutenberg-Realschule, Immanuel-Kant-Gymnasium und Kardinal-von-Galen-Gym- 0,00 € - 140,00 € nasium) - Veranstaltungen kultureller, pädagogischer, jugendpflege- Rischer und sozialer Art (z.B. ökumenische Adventsfeiern) - Veranstaltungen städtischer Dienststellen Im Einzelfall kann bei städtischen Veranstaltungen und Schulveranstaltungen eine andere Rege- lung getroffen werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0112/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37