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V/0076/2023

Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Münster

Vorlagen 27.01.2023

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Prüfbericht Jahresabschluss 2021 Endgültig mit Lagebericht(1)

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Stellungnahme § 59 Abs. 3 GO mit Unterschrift

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Anlage A

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Prüfbericht Jahresabschluss 2021 Endgültig mit Lagebericht(1)

292346 Zeichen

Bericht 
 
über die Prüfung des 
Jahresabschlusses 
der Stadt Münster zum 31.12.2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsausschuss / 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

2 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
E-Mail: revision@stadt-muenster.de

3 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Inhaltsverzeichnis 
Vorwort ......................................................................................................................... 4 
1 Prüfungsauftrag ............................................................................................................. 5 
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse .................................................................................. 5 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................... 7 
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung ............................................ 7 
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung ...................................... 7 
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse ..................................................................................... 8 
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................10 
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ..............................10 
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ..................................................................11 
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses .................................................11 
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz ............................................................................................11 
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel ..............................................................13 
4.6.3 Anlagenspiegel ............................................................................................................13 
4.6.4 Eigenkapitalspiegel .....................................................................................................13 
4.6.5 Rückstellungsspiegel ...................................................................................................14 
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung .........................................................................14 
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung ............................................................................15 
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ............................................................................17 
5 Erörterung der Ergebnisrechnung ...............................................................................18 
6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.12.2021 .............24 
7 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2021 ......................................71 
8 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW ....................................73 
9 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen......................73 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
 Bilanz 
 Anlagenspiegel 
 Forderungsspiegel 
 Eigenkapitalspiegel 
 Verbindlichkeitenspiegel 
 Rückstellungsspiegel 
 Ergebnisrechnung 
 Finanzrechnung 
 Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen

4 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Vorwort 
 
Die Stadt Münster hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeord nung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 38 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) 
zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresab schluss aufzustellen, in welchem 
das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss, bestehend 
aus der Ergebnis-, der Finanzrechnung, den Teilrech nungen, der Bilanz sowie dem 
Anhang, muss unter Beachtung der Grundsätze ordnung sgemäßer Buchführung ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage 
der Stadt Münster vermitteln. 
 
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2021 ist herauszustellen, dass das Amt 
für Finanzen und Beteiligungen das Ergebnis und wes entliche Zahlen des Entwurfs des 
Jahresabschlusses zum 31.12.2021 bereits mit der Be richtsvorlage V/0364/2022 vom 
25.05.2022 in die entsprechenden Ausschüsse und in den Rat einbrachte. Hierdurch 
konnten die politischen Gremien und auch die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ergebnisse 
der Ergebnis- und der Finanzrechnung sowie der Bila nz zum Abschlussstichtag informiert 
werden. 
 
Die Kämmerin der Stadt Münster stellte gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 17.08.2022 den 
Entwurf des Jahresabschlusses 2021 auf, den der Oberbürgermeister am darauf folgenden 
Tag bestätigte. Abweichend von der Vorschrift, dass  der Oberbürgermeister den von ihm 
bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat 
zur Feststellung zuzuleiten hat, wurde der Rat der Stadt Münster erst in seiner Sitzung am 
07.09.2022 involviert (V/530/2022). Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei der 
Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 folglich überschritten; Rechtsfolgen ergaben sich 
hieraus jedoch nicht. Der Rat der Stadt Münster übe rwies in gleicher Sitzung den Entwurf 
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, welchem gemäß § 59 Abs. 3 S. 1 GO 
NRW die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Münster obliegt. 
Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Ausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung, 
dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster (AWR). Das AWR 
ist dem Rat in Verantwortung und sachlicher Zuständigkeit unmittelbar unterstellt, insofern 
bei der Erfüllung der zugewiesenen Prüfungsaufgaben  unabhängig und an Weisungen 
nicht gebunden. 
 
• § 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW: 
Kämmerin • Aufstellung eines Entwurfes des Jahresabschlusses und Lageberichts 
OB  
• § 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW: Bestätigung des Entwurfes 
• § 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW: Zuleitung des Entwurfes an den Rat  
Rat  
• Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss (RP-A) 
• Beauftragung des AWR mit der Prüfung des Entwurfs 
AWR  
• § 102 Abs. 1 GO NRW: Prüfung des Entwurfs 
• § 102 Abs. 8 GO NRW: Berichterstattung an den Rechnungsprüfungsausschuss 
Rat  
• Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses 
• § 102 Abs. 1 GO NRW: Vorlage des bestätigten Jahresabschlusses und Feststellung

5 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW Voraussetzung 
dafür, dass ihn der Rat der Stadt Münster bis späte stens 31. Dezember des auf das 
Haushaltsjahr folgenden Jahres feststellen kann. 
 
Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses entscheiden die Mitglieder des Rates 
über die Entlastung des Oberbürgermeisters. 
 
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Bericht. 
 
 
1 Prüfungsauftrag 
 
Die Prüfung beschränkte sich gemäß § 102 GO NRW auf  die Feststellung der Einhaltung 
der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder 
sonstigen Satzungen. Danach ist die Prüfung so anzu legen, dass Unrichtigkeiten und 
Verstöße gegen die Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich gemäß § 95 Abs. 
1 S. 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Fin anz- und Ertragslage der Stadt 
Münster wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden. 
 
Darüber hinaus ist der Lagebericht darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie 
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münste r vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, 
ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklun g zutreffend dargestellt sind. Die 
Prüfung des Lageberichtes hat sich zudem darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen 
Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet wurden. 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW haben die mit dem Jahresabschluss Beauftragten über Art 
und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. 
 
 
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse 
 
 Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfe hlbetrag i.H.v. -1.846.472,81 € 
(Vorjahr: -9.601.760,29 €) ab. Damit lag das Ergebn is mit 23.276.962,19 € (Vorjahr: 
42.745.394,71 €) über der Veranschlagung. 
 
 Die Ausgleichrücklage weist am 31.12.2021 einen Be stand i.H.v. 147.042.813,72 € aus. 
Sie reicht aus, um das Defizit des Haushaltsjahres 2021 auszugleichen. Gemäß § 75 Abs. 
2 GO NRW gilt der Haushalt somit als fiktiv ausgeglichen 
 
 Das Eigenkapital der Stadt Münster sank im Haushal tsjahr 2021 von 840.257.412,16 € um 
2.063.956,47 € auf 838.193.455,69 €. Es hat am Ende  des Jahres 2021 einen Anteil von 
rd. 21,8 % an der Bilanzsumme (Vorjahr: 22,1 %). 
 
 Von den Haushaltsansätzen des Jahres 2021 wurden i nsgesamt 20.315.029,00 € in das 
nachfolgende Jahr 2022 übertragen, da sich geplante  Projekte und Maßnahmen in ihrer 
Umsetzung verschieben. 
 
 Für den Jahresabschluss 2021 erteilt das AWR den u neingeschränkten 
Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschlussbericht 2021 umfasst die gesetzlich geforderten 
Bestandteile wie Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzre chnung, Teilrechnungen sowie 
Lagebericht und Anhang. 
 
 Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen Ver ständnis der Rechnungsergebnisse 
und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster sowie ihre 
Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie  stimmen mit der  Buchführung überein

6 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
und spiegeln ein wirklichkeitsgetreues Bild der wirtschaftlichen Lage der Stadt wider. 
 
 
 Die Prüfung legte nachfolgende Sachverhalte offen,  welche einer Korrektur bedürfen: 
 
o Die vollständige Bewertung der Kunstgegenstände de s Stadtmuseums, wie bereits 
durch das AWR im Jahresabschlussbericht 2020 angeregt, ist bisher nicht erfolgt. Das 
Amt für Finanzen und Beteiligungen befindet sich gegenwärtig mit dem Stadtmuseum 
in Gesprächen und wird eine Inventur inklusive Inve ntars initiieren und das 
Stadtmuseum bei der Durchführung der Bewertung beraten und unterstützen. 
 
o Die Verwaltung griff den Hinweis des AWR aus der P rüfung des Jahresabschlusses 
2020 auf, wonach die städtische Zuführung i.H.v. 29 6.730,00 € an die Stadtwerke 
Münster GmbH in die Kapitalrücklage nachträglich in 2021 als Zuschreibung beim Wert 
der Finanzanlage verbucht wurde. Diese wurde allerdings nicht mit dem Eigenkapital 
verrechnet, sondern gegen die Wertberichtigungen ge bucht. Somit wurde die 
Zuschreibung komplett neutralisiert. Die Zuführung für 2021 in gleicher Höhe blieb im 
Transferaufwand stehen und belastet damit die Ergeb nisrechnung 2021 
ungerechtfertigter Weise. Die Verwaltung sagte zu, den Sachverhalt umgehend zu 
berichtigen. 
 
o Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstück en auf die Wohn + Stadtbau 
Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (V/0270/ 2021) fielen dem AWR 
unterschiedliche Arten der Anwendung des § 44 Abs. 3 KomHVO NRW auf. Die 
Wertsteigerung der städtischen Anteile an der Wohn + Stadtbau infolge der 
Übertragung wurde über die Ausgleichsrücklage verbucht. Dem gegenüber wurden die 
Buchwertabgänge der Grundstücke i.H.v. 516.778,85 €  in 2021 mit der allgemeinen 
Rücklage verrechnet. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen wird eine Regelung für 
eine einheitliche Buchungssystematik erarbeiten und eine entsprechende Berichtigung 
durchführen.  
 
o Im Zusammenhang mit der Verbuchung der investiven ÖPNV-Zuschüsse wollte das 
Amt für Mobilität und Tiefbau ab dem Haushaltsjahr 2021 eine Umstellung der 
bisherigen Buchungssystematik vornehmen und insbeso ndere die Weiterleitung von 
Landeszuschüssen für Fahrzeuge als aktive und passi ve Rechnungsabgrenzung 
abbilden. Auf Rückfrage des AWR teilte das Fachamt mit, dass das Vorhaben bisher 
aus unterschiedlichen Gründen (u.a. Änderung der Or ganisationsstruktur, 
Personalfluktuation in den an der Umsetzung beteili gten Bereichen) noch nicht 
umgesetzt werden konnte. Die beteiligten Stellen be finden sich jedoch im Austausch 
und eine Umstellung wird unter Einbeziehung des Amt es für Finanzen und 
Beteiligungen für das Haushaltsjahr 2023 angestrebt. 
 
o Für einen im Bereich des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien gewährten 
Investitionskostenzuschuss i.H.v. 180.000,00 € wurde ein Aktiver Rechnungsabgren- 
zungsposten (ARAP) gebildet. Weiterhin wurde auch ein Passiver Rechnungsabgren- 
zungsposten (PRAP) i.H.v. 160.388,78 € gebucht. Lau t Bewilligungsbescheid vom 
05.07.2021  wurden keine Bundes- und/oder Landesmittel gewährt  sowie die 
Zweckbindung auf fünf Jahre festgelegt. Hier ist vo m Amt für Finanzen und 
Beteiligungen einerseits zu prüfen, ob der tatsächl ich mit zehn Jahren 
vorgegebene Auflösungszeitraum zu hoch festgesetzt wurde und zum anderen, 
aus welchen Gründen der PRAP gebucht wurde.  
 
o Im Bereich der passiven Rechnungsabgrenzung zeigte  sich bei einigen von der Stadt 
Münster geleisteten Zuwendungen, welche auch Fördermittel von Bund und/oder Land 
enthielten, dass unter der entsprechenden Anlagennu mmer der ARAP gebucht war, 
der PRAP jedoch bisher nicht berücksichtigt wurde. Das Amt für Finanzen und 
Beteiligungen sagte zu,  die jeweiligen Sachverhalte unter Mitwirkung der betroffenen 
Fachämter zu klären und die notwendigen Korrekturen  i.R. des Jahresabschlusses 
2022 vorzunehmen.

7 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die aufgedeckten Sachverhalte entwickelten in ihrer  Gesamtheit nicht das Gewicht, dass 
sie eine unmittelbare Korrektur des Jahresergebniss es 2021 erforderlich machen. Die 
Kernaussagen des Jahresabschlusses insbesondere in Hinblick auf die Höhe und 
Zusammensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltu ng des Haushaltsplanes, den 
Haushaltsausgleich, die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung und die Vermögensrechnung 
unter Einschluss der städtischen Liquiditätsentwick lung werden durch die 
Prüfungsfeststellungen nur unwesentlich tangiert. I nsgesamt entspricht der 
Jahresabschluss den wesentlichen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein zutreffendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster. 
 
 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
Das AWR prüfte gemäß § 102 GO NRW den Entwurf des J ahresabschlusses 2021 und 
den Lagebericht. 
 
Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen 
Vorschriften, welche sich auf die Darstellung des d en tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, erkannt werden 
konnten. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich durch die Einschätzung 
des Risikos und der Wesentlichkeit. Gemäß dem Wesen tlichkeitsgrundsatz in der 
Abschlussprüfung ist die Prüfung des Jahresabschlus ses und des Lageberichtes darauf 
auszurichten, mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, welche auf 
Unrichtigkeiten oder Verstöße zurückzuführen sind und die aufgrund ihrer Größenordnung 
oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert d er Rechnungslegung für die 
Abschlussadressaten haben. 
 
Die arbeitsteilig organisierte Prüftätigkeit des AWR erstreckte sich vorrangig auf die Monate 
September und Oktober 2022. Hierzu wurde der gesetz liche Prüfungsauftrag in 
Aufgabenbereiche bzw. in Abschnitte gegliedert und den jeweiligen Prüfer*innen zur 
Bearbeitung zugeordnet. Das zuständige Prüfteam ent wickelte zuvor ein individuelles 
Konzept, in dem die Zielrichtung der Prüfung sowie die Vorgehensweise festgelegt wurde. 
Sowohl die Prüfungsstrategie als auch die Ergebniss e zu den verschiedenen 
Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Vermerken do kumentiert und ggf. zwecks 
Ausräumung von Prüfungshinweisen während der Prüfung mit der Verwaltung abgestimmt. 
 
Die Berichterstattung über die Durchführung und die  Ergebnisse der Jahresabschluss-
prüfung erfolgt in Anlehnung an die vom Institut de r Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. 
(IDW) festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger Beri chterstattung bei Abschluss-
prüfungen“ (IDW PS 450). 
 
 
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungsleg ung 
 
 
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchf ührung 
 
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mu ss diese klar, richtig, 
vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein . Inventur und Buchführung sind 
demnach nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich innerhalb einer 
angemessenen Zeit einen Überblick über die Vorgehen sweise und über die Ergebnisse 
verschaffen kann.

8 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss un d das Belegwesen stellen eine 
vollständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geord nete Erfassung der Geschäftsvorfälle 
sicher. Als Grundlage für die Kontierung und Auswer tung dienen die vom Ministerium für 
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG 
NRW) bekannt gegebenen Produkt- und Kontenrahmen. Das von der Stadt Münster für die 
Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SA P ist zertifiziert und ausführlich 
getestet. Gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren bildet es die Grundlage für eine 
ordnungsgemäße Buchführung. 
 
Die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie Teile  der Nebenbuchhaltungen 
(Anlagenrechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhalt ung) sind Gegenstand der 
unterjährigen Prüfung von Teilhaushalten in den Ämt ern und Einrichtungen der Stadt 
Münster. Hierbei traten keine Beanstandungen auf, w elche die Funktionsweise des 
Systems und in Folge dessen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen. 
 
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben werden digitalisiert und anschließend 
im SAP-System hinterlegt. Bei der Bewirtschaftung v on Ausgaben ist gewährleistet, dass 
die von den Fachämtern vorkontierten Geschäftsvorfä lle auf der Grundlage eines 
Kontenplanes einheitlich in der Geschäftsbuchführung erfasst werden. Die Buchungen von 
Einnahmen hingegen erhalten eine spezifische Vertra gsnummer, sodass auch in diesem 
Bereich eine Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang 
jederzeit gewährleistet ist. 
 
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung sowie De bitoren- und Kreditoren-
buchhaltung sorgen für eine gesetzeskonforme, syste matische Fortschreibung und 
Auswertbarkeit von Einzelpositionen, welche in der Hauptbuchhaltung sachgerecht 
zusammengefasst werden. 
 
Der Oberbürgermeister legte die grundsätzlichen Reg elungen zur Finanzbuchhaltung in 
einer Geschäftsanweisung (GA zur Regelung der Finan zbuchhaltung der Stadt Münster) 
fest, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben  in der Finanzbuchhaltung unter 
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und 
Verwaltung von Wertgegenständen und Buchführungsunt erlagen gemäß § 32 KomHVO 
NRW sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung enthält für alle Beschäftigt en der Stadtverwaltung die 
verbindlichen Anweisungen bezüglich der Aufbau- und  Ablauforganisation, des Einsatzes 
automatisierter Datenverarbeitung in der Finanzbuch haltung, der Verwaltung von 
Zahlungsmitteln, der Sicherheit und Überwachung der  Finanzbuchhaltung sowie der 
sicheren Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen bzw. der Bücher, Unterlagen 
über die Inventur, die Jahresabschlüsse mit allen d azu ergangenen Anweisungen und 
Organisationsregelungen, Buchungsbelege und Unterla gen über den Zahlungsverkehr 
sowie die Eröffnungsbilanz. 
 
Die Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsa bwicklung  gemäß § 93 Abs.  
4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet. 
 
 
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse 
 
Im Inventar sind gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW die in der Inventur mengenmäßig erfassten 
Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Für di e Eröffnungsbilanz zur 
Einführung des NKF zum 01.01.2008 war eine Inventur durchzuführen und ein Inventar auf 
der Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte aufz ustellen. Diese angesetzten Werte 
gelten gemäß § 92 Abs. 2 GO NRW als Anschaffungs- o der Herstellungskosten. Alle 
Vermögensgegenstände, welche nach der Eröffnungsbil anz zugegangen sind, wurden 
gemäß § 34 Abs. 2 und 3 KomHVO NRW zu Anschaffungs-  oder Herstellungskosten 
bewertet. Sie werden nicht um eventuelle Zuwendungen gekürzt, da diese gemäß § 44 Abs. 
4 und 5 KomHVO NRW zu passivieren sind

9 Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die §§ 29 und 30 KomHVO NRW regeln die Durchführung  von Inventuren: Das Intervall 
für die Bestandsaufnahme des Anlagevermögens soll d anach bei körperlich beweglichen 
Vermögensgegenständen fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegen- 
ständen zehn Jahre nicht überschreiten.  
 
Aufgrund der pandemischen Lage wurde beim Jahresabschluss 2021 auf die Durchführung 
einer Inventur verzichtet (siehe „mitgeteilt“ vom 0 2.12.2021 Punkt 2.13.4). Nach Auskunft 
des Amtes für Finanzen und Beteiligungen wird im Ra hmen des Jahresabschlusses 2022 
erneut eine Inventur in verschiedenen Ämtern initiiert sowie ein Rahmenplan entwickelt, der 
neben einem standardisierten zeitlichen Ablaufplan für die Durchführung von Inventuren 
u.a. auch die in den kommenden Jahren anstehenden Inventuren nach Ämtern und Jahren 
enthalten soll. Zudem wird die Inventarordnung und die Inventurrichtlinie überarbeitet. 
 
Die vollständige Bewertung der Kunstgegenstände des  Stadtmuseums, wie bereits durch 
das AWR im Jahresabschlussbericht 2020 angeregt, is t bisher nicht erfolgt. Das Amt für 
Finanzen und Beteiligungen befindet sich gegenwärti g mit dem Stadtmuseum in 
Gesprächen und wird eine Inventur inklusive eines I nventars initiieren sowie das 
Stadtmuseum bei der Durchführung der Bewertung beraten und unterstützen. 
 
Für das immobile Anlagevermögen, unter anderem in Form von unbebauten und bebauten 
Grundstücken, Infrastrukturvermögen sowie Bauten auf fremden Grund und Boden, teilte 
das Amt für Finanzen und Beteiligungen im Rahmen de r Prüfung mit, dass gemäß der 
städtischen Inventurrichtlinie vom 01.10.2015 (Ziff er 4.2) keine körperliche Inventur, 
sondern eine Buch- und Beleginventur als permanente Inventur durchgeführt wird. 
 
Nach der Inventurrichtlinie werden bei der Buch- un d Beleginventur Art, Menge und Wert 
der Vermögensgegenstände anhand der Buchführung ermittelt. Für die Erfassung werden 
Buchungsbelege, Verträge, Urkunden und Ähnliches zu  Grunde gelegt. Art, Menge und 
Wert sind anhand von Zu- und Abgängen sowie sonstig en Wertveränderungen 
festzustellen. Unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Bauten auf fremdem Grund und 
Boden unterliegen unter anderem aus Verkehrssicheru ngszwecken einer ständigen 
Begutachtung durch die jeweiligen Fachämter. 
 
Die bebauten und unbebauten Grundstücke des Anlage- und Umlaufvermögens werden im 
Bestandsverzeichnis der SAP-Anlagenbuchhaltung gefü hrt. In dem Bestandsverzeichnis 
sind alle Zu- und Abgänge sowie die Abschreibungen ordnungsgemäß zu erfassen. Am 
Inventurstichtag kann somit der buchmäßige Endbesta nd anhand des 
Bestandsverzeichnisses ermittelt werden. Wie in der  Anlage 3 zur Inventurrichtlinie 
beschrieben, erfolgen permanente Inventurstichprobe n während der Abwicklung der 
unterschiedlichen Geschäftsvorfälle (Zu- bzw. Abgänge, Rückbau/Verschrottung etc.). 
 
In ähnlicher Weise werden auch die zu einer Sachges amtheit zusammengefassten 
Vermögensgegenstände für öffentliche Spielplätze un d Grünanlagen sowie Sportanlagen 
behandelt. 
 
Einzelheiten hierzu werden in der Anlage 5 zur Inventurrichtlinie dargestellt. Bei Bauten auf 
fremden Grundstücken erfolgt die Inventarisierung m ittels vorliegenden Pachtverträgen 
bzw. weiterer relevanter Vereinbarungen.

10  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden ist 
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch führung im Sinne des § 33 
KomHVO NRW entsprochen worden. Dabei wurden Vermöge nsgegenstände und 
Schulden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklich keitsgetreu bewertet. Die im 
Haushaltsjahr 2021 entstandenen Aufwendungen und erzielten Erträge finden, unabhängig 
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen, i m Jahresabschluss ihre 
Berücksichtigung. Die auf den vorhergehenden Jahres abschluss angewandten 
Bewertungsmethoden wurden beibehalten. 
 
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im umsatz- 
steuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorf älle unter Berücksichtigung der 
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen entha ltenen Vorsteuern bzw. 
Mehrwertsteuern erfasst worden. In den Geschäftsber eichen mit hoheitlicher Betätigung 
hingegen wurden die Bruttobeträge verbucht. 
 
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Un ternehmen Stadtwerke Münster 
GmbH und Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden mit 
ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimm ungen werden die Ertragswerte im 
Rhythmus von fünf Jahren überprüft. Die letzte Wert überprüfung wurde zum 31.12.2018 
durchgeführt. Darüber hinaus berücksichtigte die Stadt Münster Kapitalzuführungen in die 
Rücklagen bzw. Sacheinlagen, sofern diese als nacht rägliche Anschaffungskosten zu 
beurteilen sind. Die übrigen Beteiligungen bewertet e die Stadt Münster nach der 
Kapitalspiegelbildmethode und für ihre Ausleihungen  setzte sie die jeweiligen 
Rückzahlungswerte an. 
 
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkb aren Forderungsverlusten und 
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur 
Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberich tigungen hat sich gegenüber dem 
Vorjahr nicht verändert. 
 
Kredite, welche in Schweizer Franken aufgenommen wurden, bewertete die Stadt Münster 
mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 31.12.2021 i.H.v. 1,0331 CHF/€. 
Durch die Bildung einer Rückstellung für das den Kr editverträgen innewohnende 
Währungsrisiko wurde ein denkbares Absinken des Wechselkurses berücksichtigt. 
 
Um eine gleichmäßige Belastung für den städtischen Haushalt zu bewirken, wurden 
Abschreibungen grundsätzlich linear vorgenommen. 
 
Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Wer t i.H.v. 410,00 € ohne 
Umsatzsteuer wurden, je nach Entscheidung des jewei ligen Fachamtes, wahlweise als 
Sammelstammsatz in der Anlagenbuchhaltung verbucht und noch im Anschaffungsjahr 
ergebniswirksam aufgelöst oder direkt als Aufwand erfasst. Sie wurden nicht inventarisiert. 
Die Stadt Münster hat auf eine zulässige Anhebung der Wertgrenze auf 800,00 € netto im 
Haushaltsjahr 2021 verzichtet. 
 
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weiterentwicklung sgesetzes 2012 werden Erträge und 
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanz- 
anlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögen sgegenstände 
 
Die Abschreibungsrahmentabelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von 
abnutzbaren Vermögensgegenständen (Anlage 16 zum Ru nderlass des Ministeriums für 
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48 .12.02/99 – 765/19) ist Grundlage 
für die städtische Berechnung jährlicher Abschreibungen.

11  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetze nden Nutzungsdauern in einer 
Rahmenrichtlinie zusammen, welche die Einheitlichke it der Anlagenbuchhaltung 
sicherstellt. 
 
Die in der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern bewegten sich in der 
gesetzlich vorgegebenen Toleranz. 
 
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht 
 
Gemäß § 32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister un ter Berücksichtigung der 
örtlichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandards und interner Aufsicht 
zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der A ufgaben der Finanzbuchhaltung, 
den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung  und Verwaltung von 
Wertgegenständen sicherzustellen. 
 
Die Geschäftsanweisung gemäß § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung 
für die Stadt Münster wurde mit Ratsbeschluss vom 1 9.10.2011 (V/0707/2011) in Kraft 
gesetzt. Sie ist grundlegender Bestandteil des internen Kontrollsystems (IKS). 
 
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses 
 
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfasst gemäß  § 38 Abs. 1 KomHVO NRW die 
Ergebnis- und die Finanzrechnung sowie die Teilrech nungen, die Bilanz und den Anhang 
mit den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis- und Fina nzrechnung. Ferner enthält er die 
gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW geforderten Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten- 
und Eigenkapitalspiegel sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen. 
 
Somit umfasst der Anhang der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2021 alle gemäß 
§ 45 Abs. 1, 2 und 3 i.V.m. §§ 46 ff. KomHVO NRW geforderten Pflichtangaben. 
 
Insgesamt ergibt sich aus dem Anhang ein den tatsäc hlichen Verhältnissen 
entsprechendes Lagebild der Stadt Münster. Des Weit eren werden die wesentlichen 
Einflussfaktoren für das Zustandekommen des Jahrese rgebnisses 2021 sowie der 
Bestandsveränderungen in der Vermögensrechnung nachvollziehbar erörtert. 
 
 
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz 
 
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.2021 entspri cht der in § 42 KomHVO NRW 
festgelegten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsg emäß unter Fortführung der 
Eröffnungsbilanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt. 
 
Die Bilanzsumme i.H.v. 3.838.887.509,46 € erhöhte s ich gegenüber dem Vorjahr um 
27.962.214,55 €, was einer Steigerung von 0,7 % ent spricht. Die Ursache liegt vor allem 
an der anhaltend hohen Investitionstätigkeit der St adt Münster. Allein die Bilanzposition 
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau erhöhte sich um 44.120.768,10 €. 
 
In 2020 bilanzierte die Stadt Münster erstmalig auf  der Grundlage des NKF-CIG eine 
Bilanzierungshilfe. Diese wurde auch im Haushaltsjahr 2021 in der Bilanz ausgewiesen und 
betrug 25.544.000,00 €. Damit stieg sie in 2021 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 um 
10.810.000,00 € an.

12  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
Aktiva 
31.12.2020 31.12.2021 
Euro % Euro % Euro 
 
Bilanzierungshilfe 14.734.000,00 0,4 25.544.000,00 0,7 10.810.000,00  
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 711.951,12 0,0 686.599,13 0,0 -25.351,99 
Sachanlagen 2.869.136.719,55 75,3 2.913.663.176,62 75,9 44.526. 457,07  
Finanzanlagen 652.323.704,68 17,1 668.116.159,55 17,4 15.792.454, 87  
Langfristiges  Vermögen  3.536.906.375,35  92,8  3.608.009.935,30  94,0  71.103.559,95  
 
Vorräte 30.662.429,67 0,8 29.917.896,72 0,8 -744.532,95 
Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände 75.687.488,72 2,0 87.109.852,94 2,3 11.422.364,22 
 
Liquide  Mittel  100.480.014,30  2,6  41.513.065,55  1,1  -58.966.948,75  
Aktive Rechnungsabgrenzung 67.188.986,87 1,8 72.336.758,95 1,9 5.147.772,08  
Kurzfristiges  Vermögen  274.018.919,56 7,2 230.877.574,16 6,0 -43.141.345,4 0 
 
Gesamt 3.810.925.294,91 100,0 3.838.887.509,46 100,0 27.962.214,55  
 
Am 31.12.2021 ist das städtische Vermögen langfrist ig zu 75,9 % in Sach-, zu 17,4 % in 
Finanzanlagen sowie marginal in immateriellen Vermögensgegenständen gebunden. Hinzu 
kommt die Bilanzierungshilfe i.H.v. 0,7 %. Der rest liche Teil i.H.v. 6,0 % (2020 = 7,2 %) 
entfällt auf kurzfristiges Vermögen in Form von Vor räten, Forderungen, sonstigen 
Vermögensgegenständen und liquiden Mitteln sowie ak tiven Rechnungs-
abgrenzungsposten. 
 
Das langfristig gebundene Vermögen i.H.v. 3.608.009.935,30 € ist fast vollständig durch 
langfristiges Kapital i.H.v. 3.511.350.148,51 € (97,3 %) finanziert. 
 
 
Passiva 
31.12.2020 31.12.2021 
Euro % Euro % Euro 
 
Eigenkapital 840.257.412,16 22,1 838.193.455,69 21, 8 -2.063.956,47  
Sonderposten 1.216.641.828,54 31,9 1.203.024.244.38 31,3 -13.617 .584,16  
Pensionsrückstellungen 655.887.022,00 17,2 678.923.780,00 17,7 23.036.758, 00  
Sonstige Rückstellungen 13.769.234,37 0,4 13.842.950,92 0,4 73.716,55  
Langfristige Verbindlichkeiten 786.992.230,74 20,6 777.365.717,52 20,2 -9.626.513, 22  
Langfristiges  Kapital  3.513.547.727,81 92,2 3.511.350.148,51 91,4 -2.197.579,30  
 
Sonderposten Gebühren 932.339,00 0,1 932.339,00 0,1 0,00  
Instandhaltungsrückstellungen 4.521.061,79 0,1 12.076.263,75 0,3 7.555.201,96  
Sonstige Rückstellungen 45.525.536,36 1,2 67.078.758,31 1,8 21.553.221,95  
Kurzfristige Verbindlichkeiten 203.492.173,88 5,3 2 03.808.748,53 5,3 316.574,65  
Passive Rechnungsabgrenzung 42.906.456,07 1,1 43.641.251,36 1,1 734.795,29  
Kurzfristiges  Kapital  297.377.567,10 7,8 327.537.360,95 8,6 30.159.793,85  
 
Gesamt 3.810.925.294,91 100,0 3.838.887.509,46 100,0 27.962.214,55  
 
Aufseiten des kurzfristig rückzahlbaren Fremdkapitals i.H.v. 327.537.360,95 € steht diesem 
ein kurzfristig verfügbares Vermögen der Stadt Müns ter i.H.v. 230.877.574,16 € (70,5 %) 
gegenüber. 
 
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. -1.846.472,81 € sowie d ie außerhalb der Ergebnisrechnung 
vorgenommenen Verrechnungen i.H.v. insgesamt -217.483,66 € senkten das Eigenkapital 
der Stadt Münster in 2021 von 840.257.412,16 € (Stand: 31.12.2020) um  -2.063.956,47 €

13  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
(-0,3 %) auf 838.193.455,69 € (Stand 31.12.2021). Am Ende des Jahres 2021 hat das Ei- 
genkapital einen Anteil von 21,8 % an der Bilanzsumme. Die Ausweitung des Kapitals geht 
im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Rückstellungen zurück. 
 
Die im Jahresabschluss 2021 dargestellte Bilanz läs st sich lückenlos aus der städtischen 
Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen  anderen Angaben im 
Jahresabschluss. 
 
 
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel 
 
Die Stadt Münster weist im Forderungsspiegel ihre F orderungen nach Abzug von 
Wertberichtigungen aus und gliedert sie nach dem Bi lanzgliederungsschema des § 42 
Abs. 3 KomHVO NRW in öffentlich-rechtliche Forderun gen und Forderungen aus 
Transferleistungen sowie in privatrechtliche Forder ungen. Aufgegliedert werden die 
Forderungen außerdem in ihre jeweilige Restlaufzeit. 
 
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wird ebenfalls nach Restlaufzeiten und nach Arten 
entsprechend § 42 Abs. 4 KomHVO NRW strukturiert. 
 
Der Forderungs- als auch der Verbindlichkeitenspieg el entsprechen den gesetzlichen 
Anforderungen der §§ 47 und 48 KomHVO NRW. Die ausg ewiesenen Beträge sind in 
nachvollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt. 
 
 
4.6.3 Anlagenspiegel 
 
Gemäß § 46 KomHVO NRW ist im Anlagenspiegel die Ent wicklung der Posten des 
Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. 
 
Im Anlagenspiegel sind die Anschaffungs- oder Herst ellungskosten am Anfang und Ende 
des Jahres, die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen, d er Stand der kumulierten 
Abschreibungen am Anfang und Ende des Jahres, die A bschreibungen im Haushaltsjahr, 
die Zuschreibungen, die durch Zu- und Abgänge sowie  Umbuchungen verursachten 
Änderungen bei den Abschreibungen sowie die Buchwer te am Anfang und am Ende des 
Haushaltsjahres darzustellen. Damit wird die Zusamm ensetzung und Entwicklung des 
Anlagevermögens nachvollziehbar. 
 
 
4.6.4 Eigenkapitalspiegel 
 
Dem Jahresabschluss ist gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NR W ein Eigenkapitalspiegel im 
Anhang beizufügen. Er soll die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals 
veranschaulichen. 
 
Auf dem Konto 200 100 „Verrechnung nach § 44 Abs. 3 KomHVO NRW“ war im Jahr 2020 
irrtümlich ein Betrag i.H.v. -773,17 € aus der Rück zahlung gewährter investiver 
Zuwendungen gebucht worden. Eine Korrekturbuchung i st bislang nicht erfolgt, wird aber 
vom Amt für Finanzen und Beteiligungen zeitnah nachgeholt.

14  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
4.6.5 Rückstellungsspiegel 
 
Der Rückstellungsspiegel enthält die Zusammensetzun g der Rückstellungen, die Größe 
der einzelnen Positionen sowie ihre jeweilige Entwi cklung durch Aufschlüsselung in 
Zubuchung, Inanspruchnahme, Umbuchung und Auflösung. Die gesetzliche Verpflichtung 
zur Beifügung eines Rückstellungsspiegels im Anhang gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW 
ist erfüllt. 
 
Aufgrund der Prüfungsfeststellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 hat das Amt 
für Finanzen und Beteiligungen den Rückstellungsspiegel an das vom AWR vorgegebene 
Muster angepasst. Die Anfangsbestände, die unterjäh rigen Veränderungen sowie 
Endbestände stimmen mit der Buchhaltung überein. Le diglich die auf dem Konto 284000 
gebuchte Auflösung i.H.v. 27.035,58 € für die Verso rgungslasten der citeq wurde 
versehentlich als Inanspruchnahme ausgewiesen.  
 
 
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung 
 
In der Ergebnisrechnung der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2021 werden 
alle dem Haushaltsjahr 2021 zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen ausgewiesen: 
 
 
Ergebnisrechnung 
31.12.2020 31.12.2021 
Euro % Euro % Euro 
 
Ordentliche  Erträge  1.254.411.562,85  100,0  1.330.555.329,44  100,0  76.143.766,59  
Ordentliche  Aufwendungen  1.273.038.344,52  101,5  1.346.644.279,37  101,2  73.605.934,85  
Ordentliches  Ergebnis  -18.626.781,67  -1,5  -16.088.949,93  -1,2  2.537.831,74  
 
Finanzerträge  11.305.872,49  0,9  18.156.105,69  1,4  6.850.233,20  
Finanzaufwendungen  17.014.851,11  1,4  14.723.628,57  1,1  -2.291.222,54  
Finanzergebnis  -5.708.978,62  -0,5  3.432.477,12  0,3  9.141.455,74  
 
Ergebnis  laufender  
Verwaltungstätigkeit -24.335.760,29 -2,0 -12.656.472,81 -1,0 11.679.287, 48 
 
Außerordentliche  Erträge  14.734.000,00  1,2  10.810.000,00  0,8  3.924.000,00  
Außerordentliche  Aufwendungen  0,00  0,0  0,00  0,0  0,00  
Außerordentliches  Ergebnis  14.734.000,00  1,2  10.810.000,00  0,8  3.924.000,00  
 
Jahresüberschuss/ 
Jahresfehlbetrag 
 
-9.601.760,29 
 
-0,8 
 
-1.846.472,81 
 
-0,1 
 
7.755.287,48 
 
Die ordentlichen  Aufwendungen  i.H.v. 1.346.644.279,37 €  übersteigen  die  ordentlichen 
Erträge i.H.v. 1.330.555.329,44 € um 16.088.949,93 € (1,2 %). 
 
Das Finanzergebnis fällt mit einem Saldo i.H.v. 3.432.477,12 € um 9.141.455,74 € höher 
als im Vorjahr. 
 
Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit setzt sich zusammen aus dem ordentlich- 
gen Ergebnis sowie dem Finanzergebnis. In 2021 schließt dieses mit einer Differenz i.H.v. 
12.656.472,81 € ab. 
 
Durch den abermaligen Ansatz einer Bilanzierungshil fe gemäß § 6 NKF-CIG i.H.v. 
10.810.000,00 € (0,8 %) als außerordentlicher Ertra g, wird die Ergebnisrechnung des 
Haushaltsjahres 2021 in der entsprechenden Höhe entlastet und schließt daher mit einem 
rechnerischen Verlust i.H.v. 1.846.472,81 € (0,1 %) ab. 
 
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Entwicklung der Jahresergebnisse innerhalb 
der letzten zehn Jahre:

15  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
60,0  
 
50,0  
 
40,0  
 
30,0  
 
20,0  
 
10,0  
 
0,0  
 
-10,0  
 
-20,0  
 2012  2013  2014  2015  2016  2017  2018  2019  2020  2021   
 Jahresergebnis in Mio. € -20,2  28,9  24,4  -12,2  10,7  9,4  49,1  28,5  -9,6  -1,8  
 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegen- 
ständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlag en sind nach den 
haushaltsrechtlichen Bestimmungen aus der Ergebnisr echnung abzugrenzen und 
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 
 
Der Jahresabschluss 2021 weist Erträge i.H.v. 2.832.173,96 € (0,2 %) und Aufwendungen 
i.H.v. 3.049.657,62 € (0,2 %) aus und verrechnet da s Saldo i.H.v. -217.483,66 € mit der 
Allgemeinen Rücklage. 
 
 
 
Verrechnungen 
mit dem Eigenkapital 
 
31.12.2020 
 
31.12.2021 
 

 
Euro 
 
% 
 
Euro 
 
% 
 
Euro 
 
Nachrichtlich   
Erträge,  aus  3.326.459,64  0,3  2.832.173,96  0,1  -494.285,68  
Vermögensabgängen  2.281.839,10  0,2  1.885.901,55  0,0  -395.937,55  
Wertveränderung  Finanzanlagen  1.044.620,54  0,1  946.272,41  0,0  -98.348,13  
 
Aufwendungen,  aus  8.531.020,93  0,7  3.049.657,62  0,1  -5.481.363,31  
Vermögensabgängen  3.404.998,58  0,3  2.599.119,04  0,1  -805.879,54  
Wertveränderung  Finanzanlagen  5.126.022,35  0,4  450.538,58  0,0  -4.675.483,77  
 
 
Verrechnungssaldo 
 
-5.204.561,29 
 
0,4 
 
-217.483,66 
 
0,0 
 
-4.987.077,63  
 
 
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung 
 
Sämtliche Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung im Sinne des § 40 S. 1 KomHVO 
NRW des Haushaltsjahres 2021 werden getrennt vonein ander nachgewiesen und 
dargestellt. Damit wird der gesetzlich normierten G liederungsstruktur des § 3 KomHVO 
NRW entsprochen. Für die Aufstellung der Finanzrech nung finden § 3 i.V.m. § 39 Abs. 2 
KomHVO NRW entsprechende Anwendung. In dieser Aufstellung sind die Zahlungen aus 
der Aufnahme und der Tilgung von Krediten zur Liqui ditätssicherung gesondert 
auszuweisen. Fremde Finanzmittel gemäß § 15 Abs. 1 KomHVO NRW sind darin in Höhe 
der Änderung ihres Bestandes gesondert vor den gesamten liquiden Mitteln darzustellen.

16  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
In der nachfolgenden Tabelle werden die Ergebnisse der Finanzrechnungen der Jahre 
2020 und 2021 sowie die Veränderungen dargestellt: 
 
 
Finanzrechnung 
31.12.2020 31.12.2021 
Euro % Euro % Euro 
 
Einzahlungen aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 1.197.831.552,44 100,0 1.270.582.244,99 100,0 72.75 0.692.55 
 
Auszahlungen aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 1.145.214.326,75 95,6 1.214.149.682,24 95,6 68.935. 355,49  
Saldo aus laufender 
Verwaltungstätigkeit 52.617.225,69 4,4 56.432.562,75 4,4 3.815.337,06  
 
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 61.467.851,00 5,1 84.408.424,93 6,6 22.940.573,93 
 
Auszahlungen aus 
Investitionstätigkeit 157.485.696,70 13,1 150.842.227,61 11,9 -6.643.469, 09  
Saldo aus 
Investitionstätigkeit -96.017.845,70 -8,0 -66.433.802,68 -5,2 29.584.043, 02  
 
Finanzmittelüberschuss  / 
Finanzmittelfehlbetrag -43.400.620,01 -3,6 -10.001.239,93 -0,8 33.399.380,08  
      
Aufnahme und Rückflüsse 
von Darlehen 34.540.948,00 2,9 4.560.038,17 0,4 -29.980.909.83 
Aufnahme von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 15.872.013,79 1,3 0,00 0,0 -15.872.013,79 
      
Tilgungen und Gewährung 
von Darlehen 75.202.040,82 6,3 47.250.275,98 3,7 -27.951.764,84 
Tilgung von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 0,00 0,0 14.999.883,98 1,2 14.999.883,98 
 
      
Saldo aus 
Finanzierungstätigkeit  -24.789.079,03 -2,1 -57.690.121,79 -4,5 32.901.042,76  
      
Änderung  des  Bestandes  
an eigenen Finanzmitteln -68.189.699,04 -5,7 -67.691.361,72 -5,3 498.337,32 
      
Anfangsbestand  
an Finanzmitteln 164.138.194,39 13,7 100.480.014,30 7,9 -63.658.180, 09 
      
Änderung des Bestandes an 
fremden Finanzmitteln 4.531.518,95 0,4 8.724.412,97 0,7 4.192.894,02  
      
Liquide Mittel 
am Ende des Jahres 100.480.014,30 8,4 41.513.065,55 3,3 -58.966.948,75 
 
 
Insgesamt fällt der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit für 2021 gegenüber dem Vorjahr um 
3.815.337,06 € höher aus und schließt mit einem Wer t i.H.v. 56.432.562,75 € ab. Trotz 
wachsender Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigke it konnte der Saldo durch deutlich 
gestiegene Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit erhöht werden. 
 
Auch der Saldo aus Investitionstätigkeit verringert e sich gegenüber dem Vorjahr um 
29.584.043,02 € auf -66.433.802,68 €. Dies konnte durch eine Erhöhung der Einzahlungen 
um 22.940.573,93 € sowie einer Verringerung der Aus gaben um 6.643.469,09 € erreicht 
werden. 
 
Der Finanzmittelfehlbetrag verringerte sich gegenüb er dem Vorjahr ebenfalls um 
33.399.380,08 € und fällt mit -10.001.239,93 € deutlich geringer aus als im Vorjahr. 
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich u m 32.901.042,76 € gegenüber 2020. 
Dabei verringerten sich die Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen um 29.980.909.83 €. 
Gleichzeitig stieg die Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung um 14.999.883,98 €.

17  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Insgesamt betrachtet ergibt sich aus den vorstehend en Änderungen sowie der 
Hinzurechnung im Haushaltsjahr 2021, dass sich der Bestand an Finanzmitteln i.H.v. 
100.480.014,30 € um 58.966.948,75 € (-58,7 %) auf 41.513.065,55 € verringert. 
 
Die Finanzrechnung der Stadt Münster im Haushaltsja hr 2021 entspricht der gesetzlich 
vorgegebenen Gliederungsstruktur. Das Ergebnis der Finanzrechnung findet sich 
korrekterweise spiegelbildlich in dem in der Schlus sbilanz ausgewiesenen Bestand an 
liquiden Mitteln wieder. Ein Abgleich der übrigen W erte mittels SAP-Auswertung führte 
seitens des AWR zu keinen Feststellungen. 
 
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung 
 
Im Rahmen des Jahresabschlusses ist gemäß § 95 Abs.  2 GO NRW ein Lagebericht 
aufzustellen. Dieser ist gemäß § 49 KomHVO NRW so z u fassen, dass er ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und 
Finanzlage der Stadt Münster vermittelt. 
 
In den Vorbemerkungen des Lageberichts wird die Inanspruchnahme der durch das NKF- 
COVID-19 Isolierungsgesetz eingeräumten Bilanzierungshilfe i.H.v. 10.810.000 € erläutert. 
Sie setzt sich aus Corona bedingten Mehraufwendungen und Mindererträgen zusammen. 
Um das Jahresergebnis zu entlasten, wurde in der Ergebnisrechnung ein außerordentlicher 
Ertrag in dieser Höhe gebucht. Die Gegenposition bildet auf der Aktiv-Seite der Bilanz die 
Bilanzierungshilfe, welche beginnend im Haushaltsjahr 2025 über einen Zeitraum von bis 
zu 50 Jahren entsprechend abgeschrieben werden soll. 
 
Darüber hinaus wird im Lagebericht die aktuelle wir tschaftliche Lage der Stadt Münster 
anhand der Ergebnisrechnung (Ertragslage), Finanzre chnung (Finanzlage) und der 
Entwicklung der Bilanzpositionen (Vermögens- und Sc huldenlage) zusammengefasst 
beschrieben. Bei der Ergebnis- sowie der Finanzrech nung wird hierbei auf die 
Abweichungen zu den fortgeschriebenen Ansätzen eingegangen. Die abgebildeten Werte 
stimmen bis auf einige wenige Rundungsdifferenzen mit dem Entwurf zum Jahresabschluss 
überein und vermitteln aus Sicht des AWR ein den ta tsächlichen Verhältnissen 
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage. 
 
Aus Sicht des AWR weist das Amt für Finanzen und Beteiligungen zutreffend auf Chancen 
und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Münster hin. Diese sind u.a.: 
 
 Baukostensteigerung durch verzögerte Ausführung vo n Bauprojekten. 
 
 Steigende Aufwendungen für Abschreibung, Bewirtsch aftung und Unterhaltung durch 
den Ausbau der Infrastruktur. 
 
 Steigende Belastung des städtischen Haushaltes dur ch die Erhöhung von 
Pensionsrückstellungen und Versorgungsaufwendungen. 
 
 Chancen und Risiken durch die Bekämpfung des Klima notstandes. 
 
 Probleme bei der Personalgewinnung und Nachbesetzu ng von Stellen sowie bei der 
Weiterentwicklung der Digitalisierung durch fehlendes Personal 
 
 Steigende Kosten in allen Bereichen als Folge des Krieges in der Ukraine. 
 
 Unklare Finanzierung der durch zusätzliche Flüchtl inge entstehenden Kosten. 
 
Die im Lagebericht aufgeführten Kennzahlen sind mit den vom AWR berechneten Werten 
identisch. Die Prüfung führte zu Feststellungen untergeordneter Bedeutung.

18  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
5 Erörterung der Ergebnisrechnung 
 
Die Ergebnisrechnung weist die dem abgelaufenen Hau shaltsjahr zuzuordnenden 
Aufwendungen und Erträge nach und bildet damit nebe n dem Ressourcenverbrauch das 
Ressourcenaufkommen ab. Sie setzt sich aus den Teil ergebnisrechnungen der einzelnen 
Produktgruppen zusammen, welche Gegenstand der lauf enden unterjährigen Prüfungen 
des AWR in den städtischen Ämtern und Einrichtungen  sind. Dabei traten bislang 
grundsätzlich keine für den Jahresabschluss bedeuts amen Feststellungen auf. Vielmehr 
konnte bestätigt werden, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung eingehalten 
wurden. 
 
Darüber hinaus werden die Erträge und Aufwendungen grundsätzlich innerhalb des 
geschlossenen SAP-Buchführungssystems verarbeitet. Vorsysteme sind über 
Schnittstellen eingebunden, bei deren Einsatz bisher keine Schwierigkeiten auftraten. 
 
Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den Erl äuterungen im Anhang und im 
Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes überein. 
 
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. -1.846.472,81 € wird ko rrekt auf der Passiv-Seite der Bilanz 
unter Ziffer 1.4 als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Die nachrichtlich bei der 
Ergebnisrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der 
Veräußerung von Anlagevermögen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen mit 
einem negativen Saldo i.H.v. -217.483,66 € werden u nmittelbar mit der Allgemeinen 
Rücklage verrechnet und fließen nicht in die Ergebnisrechnung ein. 
 
In der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 werden bilanzielle Abschreibungen 
auf das Umlauf- und das Anlagevermögen i.H.v. 84.25 0.587,83 € ausgewiesen. Sie 
stimmen mit den Werten der Anlagenbuchhaltung übere in. Auch die Summe der im 
Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 
und Sachanlagen ist identisch. 
 
 
 
Ergebnis 2021 
Ansatz  
 
Haushaltsplan 
-fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis  
(nach Prüfung) 
Euro 
∆ 
 
 
Euro 
 
Jahresfehlbetrag  / -überschuss  -25.123.434,70  -1.846.472,81  23.276.961,19  
Erträge aus dem Abgang / Veräußerung von 
Anlagevermögen 200.000,00 1.885.901,55 1.685.901,55  
Erträge aus Wertveränderungen 
von Finanzanlagen 0,00 946.272,41 946.272,41 
Aufwendungen aus dem Abgang / 
Veräußerung von Anlagevermögen -1.200.000,00 -2.599.119,04 -1.399.119,04  
Aufwendungen aus Wertveränderungen von 
Finanzanlagen 0,00 -450.538,58 -450.538,58 
Verrechnungssaldo  § 43  KomHVO  NRW  -1.000.000,00  -217.483,66  782.516,34  
 
Andere  Verrechnungen  mit  
der Allgemeinen Rücklage 0,00 0,00 0,00  
 
Veränderung des Eigenkapitals -26.123.435,00 -2.063.956,47 24.059.478,53  
 
 
Das Rechnungsergebnis, unter Berücksichtigung der m it der Allgemeinen Rücklage 
vorgenommenen Verrechnungen, stellt gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung 
eine Verbesserung i.H.v. 24.059.947,53 € (92,1 %) dar. 
 
Die nachfolgende Analyse veranschaulicht die wesent lichen Planabweichungen aus der 
Ergebnisrechnung des Jahres 2021 (> 1,0 Mio. €):

19  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
Ordentliche Erträge 
Ansatz  
 
Haushaltsplan 
–fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis  
(nach Prüfung) 
Euro 
∆ 
 
 
Eur 
o 
 
Gewerbesteuer  295.000.000,00  347.714.556,51  52.714.556,51  
Gemeindeanteil  aus  der  Einkommensteuer  172.000.000,00  181.004.663,46  9.004.663,46  
Gemeindeanteil  aus  der  Umsatzsteuer  48.000.000,00  50.874.439,03  2.874.439,03  
Sonstige  Steuern  und  ähnliche  Abgaben  86.600.000,00  86.212.112,70  -387.887,30  
Steuern  und  ähnliche  Abgaben  601.600.000,00  665.805.771,70  64.205.771,70  
 
Zuweisungen  vom  Bund  6.866.410,00  1.306.897,84  -5.559.512,16  
Zuweisungen  vom  Land  120.834.750,00  114.417.685,07  -6.417.064,93  
Übrige  Zuwendungen  und  Umlagen  81.062.620,00  82.692.013,67  1.629.393,67  
Zuwendungen  und  allgemeine  Umlagen  208.763.780,00  198.416.596,58  -10.347.183,42  
 
Unterhaltsansprüche  a.v.E.  2.775.100,00  6.406.126,12  3.631.026,12  
Übrige  Transfererträge  16.284.700,00  14.838.346,71  -1.446.353,29  
Sonstige  Transfererträge  19.059.800,00  21.244.472,83  2.184.672,83  
 
Benutzungsgebühren  97.085.800,00  87.948.415,08  -9.137.384,92  
Übrige  öffentlich -rechtl.  Entgelte  33.620.250,00  33.724.871,78  104.621,78  
Öffentlich -rechtl.  Leistungsentgelte  130.706.050,00  121.673.286,86  -9.032.763,14  
 
Mieten  9.014.040,00  7.874.886,71  -1.139.153,29  
Teilnehmerentgelte  3.350.200,00  1.326.477,83  -2.023.722,17  
Übrige  privatrechtliche  Leistungsentgelte  11.474.260,00  10.547.966,27  -926.293,73  
Privatrechtliche  Leistungsentgelte  23.838.500,00  19.749.330,81  -4.089.169,19  
 
Erstattungen  vom  Bund  59.074.790,00  57.906.065,89  -1.168.724,11  
Erstattungen  vom  Land  27.512.200,00  30.129.320,85  2.617.120,85  
Erstattungen  von  Gemeinden  5.645.460,00  8.164.681,63  2.519.221,63  
Erstattung  von  verbunden  Unternehmen  4.447.410,00  5.516.189,49  1.068.779,49  
Leistungsbezug  beim  ALG  II  79.518.500,00  74.950.000,00  -4.568.500,00  
Andere  Kostenerstattungen  und  Umlagen  148.356.430,00  147.948.876,90  -407.553,10  
Kostenerstattungen  und  Umlagen  234.943.420,00  235.984.263,64  1.040.843,64  
 
Veräußerung  von  Umlaufvermögen  12.000.000,00  9.724.180,43  2.275.819,57  
Zinsen  GewSt -Nachforderungen  3.000.000,00  7.215.118,00  4.215.118,00  
Auflösung  von  Rückstellungen  0,00  6.578.555,79  6.578.555,79  
Übrige  ordentliche  Erträge  29.673.050,00  39.896.610,89  10.223.560,89  
Sonstige  ordentliche  Erträge  44.673.050,00  63.414.465,11  18.741.415,11  
 
Aktivierte  Eigenleistungen  4.091.100,00  4.267.141,91  176.041,91  
 
Ordentliche  Erträge  1.267.675.700,00  1.330.555.329,44  62.879.629,44  
 
Die Stadt Münster verzeichnete im Haushaltsjahr 202 1 ordentliche Erträge i.H.v. 
1.330.555.329,44 €. Sie weichen um 62.879.629,44 € (5,0 %) von der Gesamtsumme der 
Haushaltsansätze i.H.v. 1.267.675.700,00 € ab. 
 
Besonders groß ist die Abweichung bei der Gewerbest euer. Trotz der Einschränkungen 
und Auswirkungen durch das Pandemiegeschehen fallen  die Erträge um insgesamt 
52.714.556,51 € (17,9 %) höher aus als veranschlagt . Auch bei den städtischen Anteilen 
der Einkommen- (9.004.663,46 €) sowie der Umsatzste uer (2.874.439,03 €) fallen die 
Ergebnisse höher aus als die Ansätze. 
 
Somit wurden in 2021 die höchsten Gewerbesteuerertr äge der letzten zehn Jahre erzielt. 
Der positiv anhaltende Trend aus den Jahren 2012 bis 2018 konnte fortgesetzt werden, wie 
die nachfolgende Grafik veranschaulicht:

20  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen betragen im  Ergebnis insgesamt 
198.416.596,58 €. Sie liegen damit um 10.347.183,42 € (-5,0 %) unter dem Planwert i.H.v. 
208.763.780,00 €. Insbesondere die Zuweisungen von Bund und Land fallen deutlich 
niedriger aus. Im Fall der Bundeszuweisungen liegen diese 5.559.512,16 € (-81,0 %), bei 
den Landeszuweisungen 6.417.064,93 € (-5,3 %) unter den Veranschlagungen. 
 
In 2021 verzeichnete die Stadt Münster sonstige Tra nsfererträge i.H.v. 21.244.472,83 €. 
Damit lagen diese 2.184.672,83 € (11,5 %) höher als  der Planansatz. Ursächlich dafür ist 
insbesondere ein Mehrertrag bei den übergegangenen Unterhaltsansprüchen außerhalb 
von Einrichtungen i.H.v. 6.406.126,12 €, der damit um 3.631.026,12 € (130,8 %) höher liegt 
als veranschlagt. 
 
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten w urde der Haushaltplan mit einem 
Ergebnis i.H.v. 121.673.286,86 € um 9.032.763,14 € (-6,9 %) verfehlt. Grund hierfür sind in 
erster Linie eine hohe Planabweichung der Benutzungsgebühren (-9.137.384,92 €) bedingt 
durch die Covid-19-Pandemie. 
 
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den privatrechtli chen Leistungsentgelten. Auch dort liegt 
das Ergebnis mit 19.749.330,81 € deutlich unter dem  Ansatz i.H.v. 23.838.500,00 €. Vor 
allem im Bereich der Teilnehmerentgelte bleibt das Ergebnis pandemiebedingt um 
2.023.722,17 € (-60,41%) hinter dem Planansatz zurück. 
 
Die Stadt Münster verzeichnete im Haushaltsjahr 2021 Kostenerstattungen und Umlagen 
i.H.v. insgesamt 235.984.263,64 €. In diesem Bereic h wurden die Erwartungen der 
Verwaltung bis auf einen Restbetrag i.H.v. 1.040.84 3,64 € erfüllt. Innerhalb dieser 
Positionen gibt es jedoch auch deutliche Abweichung en: So liegt das Ergebnis für den 
Leistungsbezug ALG II um 4.568.500,00 € (-5,7%) nie driger als der Haushaltsansatz, da 
der erwartete Anstieg der Arbeitslosigkeit im Zuge der Corona-Pandemie geringer 
ausgefallen ist. 
 
Die sonstigen ordentlichen Erträge übertreffen die Haushaltsansätze um insgesamt 
18.741.415,11 € (42,0 %). Zwar bleiben die Erträge aus der Veräußerung von Umlaufver- 
mögen um 9.724.180,43 € (-19,0 %) hinter den Ansätzen zurück, da die Vermarktung von 
Wohnbaugrundstücken pandemiebedingt weiterhin großen Herausforderungen ausgesetzt 
war. Dafür konnten jedoch u.a. mit der Auflösung vo n Rückstellungen 6.578.555,79 € 
Mehrerträge sowie mit den Zinsen aus Gewerbesteuern achforderungen um insgesamt 
4.215.118,00 € (140,5 %) höhere Erträge generiert werden. 
 
Die aktivierten  Eigenleistungen betragen im Ergebnis 4.267.141,91 €  und übersteigen den 
Ansatz um 176.041,91 € (4,3 %). 
Gewerbesteuererträge  
400,0  
343,9  347,7  
350,0  333,6  
310,2   310,1  324,2  
300,0  
250,0  
200,0  
150,0  
100,0  
50,0  
0,0  
267,4  
241,1  
 256,3   255,5  
2012  2013  2014  2015  2016  2017  2018  2019  2020  2021  
Haushaltsjahr  
in  Mio.  €

21  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
Ordentliche Aufwendungen 
Ansatz  
 
Haushaltsplan 
–fortgeschrieben- 
Euro 
Ergebnis  
(nach Prüfung) 
Euro 
∆ 
 
 
Euro 
 
Entgelt  Beschäftigte  174.121.140,00  166.138.793,33  -7.982.346,67  
Pensionsrückstellung  16.311.420,00  25.830.940,00  9.519.520,00  
Beihilferückstellung  3.423.540,00  1.654.123,00  -1.769.417,00  
Übrige  Personalaufwendungen  126.643.900,00  125.175.914,17  -1.467.985,83  
Personalaufwendungen  320.500.000,00  318.799.770,50  -1.716.499,50  
 
Versorgung  Beamte  22.500.000,00  19.338.659,43  -3.161.340,57  
Beihilferückstellung  0,00  4.460.018,00  4.460.018,00  
Übrige  Versorgungsaufwendungen  5.000.000,00  5.996.929,27  996.929,27  
Versorgungsaufwendungen  27.500.000,00  29.795.606,70  2.257.466,70  
 
Unterhaltung  unbebauter  Grundstücke  5.193.510,00  3.072.939,80  -2.120.570,20  
Unterhaltung  bebauter  Grundstücke  20.291.620,00  14.980.115,78  -5.311.504,22  
Instandhaltungsrückstellungen bebaute 
Grundstücke 0,00 4.921.000,00 4.921.000,00 
 
Unterhaltung  Infrastruktur  18.478.960,00  7.396.962,16  -11.081.997,84  
Rückstellungen Unterhaltung 
Infrastruktur 0,00 1.119.000,00 1.119.000,00 
 
Instandhaltungsrückstellungen 
Infrastrukturvermögen 0,00 4.041.000,00 4.041.000,00 
 
Bauliche Unterhaltung 
Infrastrukturvermögen 700.000,00 11.235.863,20 10.535.863,20 
 
Bewirtschaftung  Gebäude  1.508.040,00  3.790.893,86  2.282.853,86  
Straßenreinigung  1.750.000,00  4.518.855,20  2.768.855,20  
Lehr - und  Lernmittel  2.898.430,00  1.702.718,04  -1.195.711,96  
IT -Dienstleistungen  23.439.310,00  18.839.507,07  -4.599.802,93  
Erstattung  verbundene  Unternehmen  5.650.610,00  4.234.933,06  -1.415.676,94  
Erstattung  private  Unternehmen  10.244.910,00  12.425.783,34  2.180.873,34  
Sonstige  Sach - und  Dienstleistungen  2.612.240,00  5.214.296,10  2.602.056,10  
Übrige  Sach - und  Dienstleistungen  59.142.770,00  55.762.409,88  -3.380.360,12  
Aufw.  für  Sach - und  Dienstleistungen  151.910.400,00  153.256.277,49  1.345.877,49  
 
Abschreibung  auf  BGA  3.410.942,44  4.690.238,25  1.279.295,81  
Übrige  Abschreibungen  78.555.637,56  79.560.349,58  1.004.712,02  
Bilanzielle  Abschreibungen  81.966.580,00  84.250.587,83  2.284.007,83  
 
Zuschüsse  an  verb.  Unternehmen  42.042.070,00  36.017.048,94  -6.025.021,06  
Zuschüsse  an  private  Unternehmen  23.968.610,00  18.707.014,37  -5.261.595,63  
Zuschüsse  übriger  Bereich  152.265.080,00  139.267.801,68  -12.997.278,32  
Sozialhilfe  / Grundsicherung  i.E.  12.550.360,00  15.094.126,74  2.543.766,74  
Jugendhilfe  in  Einrichtungen  34.254.200,00  36.589.405,70  2.335.205,70 - 
KdU  Arbeitssuchende  61.510.080,00  57.164.765,14  -4.345.314,86  
Arbeitslosengeld  II  83.718.500,00  76.437.251,69  -7.281.248,31  
Einmalige  Leistungen  2.200.000,00  4.002.340,53  1.802.340,53  
Sonstige  soziale  Leistungen  21.790.630,00  26.244.519,19  4.453.889,19  
Gewerbesteuerumlage  22.500.000,00  26.366.480,92  3.866.480,92  
Sonstige  Transferaufwendungen  214.891.020,00  212.780.264,70  -2.110.755,30  
Transferaufwendungen  671.690.550,00  648.671.019,60  -23.019.530,40  
 
Aus - und  Fortbildung  2.914.090,00  1.594.622,00  - 1.319.468,00  
Honorare  5.279.650,00  2.569.378,10  -2.710.271,90  
Sonstige  Aufwendungen  für  Dritte  14.236.740,00  6.078.261,83  -8.158.478,17  
Werbung  738.400,00  2.486.872,55  1.748.472,55  
Sonstige  Geschäftsaufwendungen  5.238.180,00  3.381.848,08  1.856.331,92  
Zuführung  sonstige  Rückstellungen  75.130,00  25.594.851,13  25.519.721,13  
Einstellung  Pauschalwertberichtigung  0,00  2.725.713,19  2.725.713,19  
Einstellung Einzelwertberichtigung 
PSCD 257.500,00 1.752.682,77 1.495.182,77 
 
Kursschwankungen  0,00  1.125.672,69  1.125.672,69  
Andere sonstige ordentliche  
Aufwendungen 66.592.804,70 64.561.114,91 -2.031.689,79 
 
Sonstige  ordentliche  Aufwendungen  95.332.494,70  111.871.017,25  16.538.522,55  
 
Ordentliche Aufwendungen 1.348.954.434,70 1.346.644.279,37 -2.310.155,33

22  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Im Haushaltsjahr 2021 verzeichnete die Stadt Münste r Aufwendungen von insgesamt 
1.346.644.279,37 €. Gegenüber der Haushaltsplanung waren das 2.310.155,33 € (-0,2 %) 
weniger. 
 
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen. Die v.g. 
Tabelle stellt die wesentlichen Planabweichungen au s der Ergebnisrechnung des Jahres 
2021 (> 1,0 Mio. €) dar. 
 
Die Personalaufwendungen des Jahres 2021 werden i.H .v. 318.799.770,50 € 
ausgewiesen. Die Nichtbesetzung bzw. verzögerte Bes etzung freier Stellen sowie 
allgemeine Fluktuation führten einerseits zu entspr echenden Minderaufwendungen. Die 
gestiegene Anzahl an Personen, für die Pensionsrückstellungen zu bilden sind, sowie die 
zum 01.01.2021 greifende Besoldungs- und Versorgungserhöhung um 1,4 % glichen dies 
weitestgehend wieder aus. Im Ergebnis bleiben die P ersonalaufwendungen mit 
1.700.229,50 € (-0,5 %) hinter dem Ansatz i.H.v. 32 0.500.000,00 €. Aufgrund der 
Besoldungs- und Versorgungserhöhung stiegen ebenso die Versorgungsaufwendungen auf 
29.795.606,70 €. Sie liegen damit um 2.257.466,70 €  (8,4 %) über der veranschlagten 
Summe. Darüber hinaus kamen Versorgungsauszahlungen für pensionierte Beamt*innen, 
die nicht durch Rückstellungen gedeckt waren sowie Beihilfezahlungen für 
Versorgungsempfänger*innen hinzu. 
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 153.256.277,49 € bilanziert 
und liegen damit um 1.345.877,49 € (0,9 %) über dem  Ansatz. Die höchste 
Ansatzüberschreitung verbuchte die bauliche Unterha ltung des Infrastrukturvermögens 
i.H.v. 10.535.863,20 €. 
 
Die bilanziellen Abschreibungen betrugen in 2021 in sgesamt 84.250.587,83 €. Sie 
überschreiten die Haushaltsplanung um 2.284.007,83 € (2,8 %). 
 
Die Transferaufwendungen bilden mit 648.671.019,60 € die größte Aufwandsposition im 
städtischen Haushalt. Sie unterschreiten im Ergebni s die Ansätze in 2021 um 
23.019.530,40 € (3,4 %). Zurückzuführen ist dies u.a. auf die stabile Arbeitsmarktsituation, 
wodurch Kosten für Unterkunft und Heizung von Arbei tssuchenden i.H.v. 4.345.314,86 € 
niedriger ausfielen als veranschlagt. Geplante Zusc hüsse an verbundene sowie private 
Unternehmen und übrigen Bereiche wurden pandemiebed ingt i.H.v. 24.283.895,01 € 
eingespart, dennoch stiegen die Transferaufwendunge n weiter an. Damit setzt sich der 
Trend der vergangenen Jahre fort, ebenso wie bei de n Transferaufwendungen aus dem 
Sozialbereich und dem Bereich der Kinder- Jugend- u nd Familienhilfe, wie das 
nachfolgende Diagramm veranschaulicht: 
 
Entwicklung  der  Transferaufwendungen  in  Mio.  € 
700   648,7   
595,8  609,7  
600  539,6  577,7  592,2  
500  470,8  493,6  
400  
300  
200  
204,5  
109,8  
218,9  237,3  
 245,6  
148,5  
236,4  
169,3  
239,0  
171,9  
250,1  
186,7  
 261,9   
205,8  
112,4  131,4  
100  
0 
2014  2015  2016  2017  2018  2019  2020  2021  
Transferaufwendungen  gesamt  
davon  Kinder-, Jugend- und  Familienhilfe  
davon  Sozialbereich

23  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen führten  Zuführungen zu Rückstellungen 
(25.594.851,13 €) und Einstellungen in die Pauschal wertberichtigungen (2.725.713,19 €) 
zu einem unerwarteten Mehraufwand i.H.v. 28.245.434,32 €. Andererseits kam es vor allem 
pandemiebedingt zu Minderaufwendungen bei der Aus- und Fortbildung von städtischen 
Beschäftigten (-1.319.468,00 €), Honoraren (-2.710.271,90 €) sowie Beratungsleistungen (-
8.158.478,17 €). Insgesamt überstiegen im Haushaltsjahr 2021 die sonstigen ordentlichen 
Aufwendungen i.H.v. 111.871.017,25 € die Ansätze um 16.538.522,55 € (17,5 %). 
 
Das Finanzergebnis fällt mit einem Saldo i.H.v. 3.432.477,12 € um 10.732.477,12 € höher 
aus als veranschlagt: 
 
 
Finanzergebnis 
Haushaltsplan 
fortgeschrieben 
 
Euro 
Ergebnis  nach 
Prüfung 
 
Euro 
Auswirkung 
auf das 
Ergebnis 
Euro 
 
Finanzerträge  12.712.300,00  18.156.105,69  5.443.805,69  
 
Zinsen  und  Finanzaufwendungen  -20.007.000,00  -14.723.628,57  5.283.371,43  
 
Finanzergebnis -7.294.700,00 3.432.477,12 10.727.177,12 
 
Die Finanzerträge setzen sich zusammen aus Zinsen von verbundenen Unternehmen i.H.v. 
1.264.796,68 €, Zinsen von Kreditinstituten i.H.v. 328.361,12 €, Zinsen vom sonstigen 
inländischen Bereich i.H.v. 6.367,02 € sowie Ausschüttungen i.H.v. 16.556.580,87 €. 
 
Die Ausschüttungen des Jahres 2021 wurden auf dem K onto Gewinnanteile von 
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfasst. Das AWR stimmte die Zahlungen 
der Nettodividenden mit den Beschlusslagen ab und ü berprüfte die Verrechnung der 
einbehaltenen Steuern. Die Beschlüsse des Rates wurden allesamt korrekt umgesetzt und 
die Ausschüttungen sowie deren Steuerbelastungen waren in der Buchhaltung sachgerecht 
erfasst: 
 
Ausschüttungen Euro Grundlage 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2021 
 
6.500.000,00 
 
V/0363/2022 
Wohn + Stadtbau GmbH 
Vorabgewinnausschüttung 2021 
 
0,00 
 
V/0383/2022 
Westfälische Bauindustrie GmbH 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2019 
 
30.000,00 
 
V/0463/2021 
AWM 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2020 
 
2.072.196,63 
 
V/0327/2021 
citeq 
Ausschüttung Jahresüberschuss 2020 
 
329.470,00 
 
V/0394/2021 
Theater Münster 
Spielzeit 2020/2021 
 
2.075.000,00 
 
V/0709/2021 
Sparkasse Münsterland Ost 
Ausschüttung 2019 
Ausschüttung 2020 
 
2.950.627,11 
2.599.287,13 
Sitzung der Versammlung des 
Sparkassen-Zweckverbandes 
am 24.06.2021 
 
Gesamt 16.556.580,87  
 
Gemäß § 5 Abs. 2 NKF-CIG ist die Summe der Haushaltsbelastungen in den Jahren 2020 
bis 2022 in Form von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen zu ermitteln. Danach ist die 
Summe der Haushaltsbelastungen gemäß § 5 Abs. 5 NKF -CIG in der Ergebnisrechnung 
durch einen außerordentlichen Ertrag zu neutralisieren. 
 
Der Haushaltsplan-Entwurf sah einen Ansatz i.H.v. 54.700.000,00 € als außerordentlichen 
Ertrag vor. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde der Ansatz auf 63.450.000,00 € erhöht.

24  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Für das Haushaltsjahr 2021 ermittelte die Verwaltun g letztendlich eine Summe i.H.v. 
10.810.000,00 € als Corona bedingte Haushaltsbelast ungen und neutralisierte die 
Ergebnisrechnung durch die Erfassung eines außerord entlichen Ertrages. Nähere 
Ausführungen dazu finden sich in Kapitel 6 dieses Berichtes. 
 
 
Außerordentliches Ergebnis 
Haushaltsplan 
fortgeschrieben 
 
Euro 
Ergebnis  
(nach Prüfung) 
 
Euro 
Auswirkung 
auf das 
Ergebnis 
Euro  
 
Außerordentliche  Erträge  63.450.000,00  10.810.000,00  -52.640.000,00  
 
Außerordentliche  Aufwendungen  0,00  0,00  0,00  
 
Außerordentliches Ergebnis 63.450.000,00 10.810.000,00 -52.640.000,00  
 
Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den Erl äuterungen im Anhang und im 
Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes überein. 
 
 
6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.12.2021 
 
Die Bilanz entspricht den Vorgaben des § 42 KomHVO NRW. Einerseits wurden die Werte 
aus der Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- und Hers tellungskosten gemäß § 92 II GO 
NRW fortgeführt, andererseits sind Neuinvestitionen  nach dem Eröffnungsbilanzstichtag 
01.01.2008 bilanziert worden. 
 
I A k t i v a 
 
Bilanzierungshilfe 25.544.000,00 € 
Vorjahr:  14.734.000,00 € 
 
Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CIG ist die Summe der Haushaltsbelastungen als außerordentlicher 
Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und als Bilanzierungshilfe zu aktivieren. 
 
Um die Corona bedingten Aufwendungen und Erträge ermitteln zu können, wurden in der 
Buchhaltung zusätzliche Aufträge eingerichtet, auf denen die entsprechenden Buchungen 
gesammelt werden. Um auch die Be- und Entlastungen zu erfassen, welche sich nicht 
direkt aus den Buchungen ergeben, insbesondere Mind ererträge und -aufwendungen, 
bestimmte die Kämmerin, wie bereits im Vorjahr, im Rahmen der Verfügung zum 
Jahresabschluss (siehe „mitgeteilt“ vom 02.12.2021), dass alle Ämter die Corona bedingten 
Belastungen dem Amt für Finanzen und Beteiligungen zu melden haben. 
 
Die auf den Aufträgen gebuchten Werte sowie die ent sprechenden Meldungen der Ämter 
ergaben für das Jahr 2021 eine Corona bedingte Bela stung i.H.v. 27.034.192,23 €. Die 
Auswertung der Ämtermeldungen und der Corona-Aufträ ge fasste das Amt für Finanzen 
und Beteiligungen in einem Vermerk am 23.05.2022 zu sammen. Als Ergebnis entschied 
die Kämmerin, von den ermittelten Beträgen 40 % zu berücksichtigen und damit 
außerordentliche Erträge i.H.v. insgesamt 10.810.000 € im Haushaltsjahr 2021 zu buchen. 
Ausschlaggebend waren die Unsicherheiten bei der Ermittlung der Haushaltsbelastung und 
die Widersprüchlichkeit zum NKF-Grundsatz der Generationengerechtigkeit. 
 
Durch diese Entscheidung wurde der Haushalt 2021 en tlastet aber auch die zukünftigen 
Generationen nicht über Gebühr belastet. So wird di e Abschreibung der Zuführung zur 
Bilanzposition  0 – Aufwendungen  zur  Erhaltung  der  gemeindlichen  Leistungsfähigkeit 
i.H.v. 10.810.000 € voraussichtlich ab dem Jahr 2025 die kommenden 50 Jahre jeweils mit 
216.200 € belasten (§ 6 NKF-CIG). Dieser Betrag ent spricht 0,02 % der ordentlichen 
Aufwendungen des Jahres 2021 i.H.v. 1.346.644.279,37 €.

25  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
1. Anlagevermögen 3.582.465.935,30 € 
Vorjahr: 3.552.172.375,35 € 
 
Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände , welche dazu bestimmt sind, 
dauerhaft von der Stadt Münster genutzt zu werden. 
 
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, dass die Vermöge nsgegenstände nicht zur 
Veräußerung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht, 
der Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen. 
 
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2021 aus den folgenden Vermögenspositionen: 
 
 Immaterielle Vermögensgegenstände 686.599,13 € 
 Sachanlagen 2.913.663.176,62 € 
 Finanzanlagen  668.116.159,55 € 
3.582.465.935,30 € 
 
 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 686.599,13 € 
Vorjahr:  711.951,12 € 
 
Unter der Bilanzposition Immaterielle Vermögensgege nstände werden Konzessionen, 
Lizenzen und EDV-Software bilanziert, soweit diese nicht der zentralen Beschaffung der 
citeq unterliegen. Eine Aktivierung kann gemäß § 44  Abs. 1 KomHVO NRW nur erfolgen, 
wenn immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworben wurden und sie 
selbstständig bewertungsfähig sind. 
 
Immaterielle 
Vermögens- 
gegenstände 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Um -
buchung 
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
  
Konzessionen  95.750,00  0,00  0,00  0,00  -3.000,00  92.750,00  
  
Lizenzen  115.741,42  22.351,77  0,00  0,00  -30.228,74  107.864,45  
  
DV Software  500.459,70  139.746,32  0,00  0,00  -154.221,34  485.984,68  
  
Gesamt  711.951,12  162.098,09  0,00  0,00  -187.450,08  686.599,13  
 
Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände sank im Vergleich zum Vorjahr 
geringfügig von 711.951,12 € um 25.351,99 € (-3,6 % ) auf 686.599,13 €. Dabei standen 
Zugängen i.H.v. 162.098,09 € Abschreibungen i.H.v. 187.450,08 € gegenüber. 
 
Der in der Anlagenrechnung zum 01.01.2021 aufgeführ te Buchwert stimmt mit dem 
Schlussbilanzwert des Jahres 2020 überein. 
 
1.2 Sachanlagen 2.913.663.176,62 € 
Vorjahr:  2.869.136.719,55 € 
 
Unter den Sachanlagen werden die materiellen Vermög ensgegenstände erfasst, welche 
dauerhaft im Eigentum der Stadt Münster stehen und für die Erstellung von 
Dienstleistungen zur Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke notwendig 
sind. Sachanlagen sind langfristig an die Stadt Münster gebunden. 
 
Der Gesamtwert des Sachanlagevermögens erhöhte sich  gegenüber dem Vorjahr um 
insgesamt 44.526.457,07 € (1,55 %). Das AWR prüfte im Rahmen des Jahresabschlusses 
die Herleitung der Bilanzwerte mittels der Anlagenr echnung sowie stichprobenhaft die in 
der Anlagenrechnung erfassten wesentlichen Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen 2021.

26  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Das Sachanlagevermögen gliedert sich am 31.12.2021 in folgende Positionen: 
 
 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Recht e 267.061.763,07 € 
 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 843.351.562,83 € 
 Infrastrukturvermögen 1.487.777.403,25 € 
 Bauten auf fremdem Grund und Boden 3.037.839,32 € 
 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 17.982.459,77 € 
 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 39.744 .473,24 € 
 Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.251.860,73 €  
 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau  218.455.81 4,41 € 
2.913.663.176,62 € 
 
Die bilanzierten Werte können durch das AWR vollstä ndig bestätigt werden, die Prüfung 
führte zu keinen Feststellungen. 
 
 
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 267.061,763,07 € 
Vorjahr:  268.339.088,42 € 
 
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden oder 
Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem 
Wert des Grundstückes von untergeordneter Bedeutung sind. Dazu zählen im Bereich der 
Grünflächen auch Kinderspielplätze und Sportanlagen. 
 
Die Stadt Münster untergliedert ihre unbebauten Gru ndstücke den gesetzlichen 
Anforderungen entsprechend in Grünflächen, Ackerlan d, Wald und Forst sowie sonstige 
unbebaute Grundstücke. 
 
 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
  
Grünflächen 
132.626.432,64 
 
692.575,53 
 
-1.848.343,51 
 
-1.075.422,45 
 
-683.700,77 
 
129.711.541,44 
  
Ackerland 
68.131.423,44 
 
559,42 
 
-252.603,28 
 
1.668.466,68 
 
0,00 
 
69.547.846,26  
  
Wald und  Forst  
11.988.295,87 
 
-5.499,22 
 
-3.071,61 
 
323.313,89 
 
0,00 
 
12.303.038,93  
 
Sonstige  
55.592.936,47 
 
3.753,48 
 
-53.317,52 
 
-44.035,99 
 
0,00 
 
55.499.336,44  
  
Gesamt  
268.339.088,42 
 
691.389,21 
 
-2.157.335,92 
 
872.322,13 
 
-683.700,77 
 
267.061.763,07  
 
 
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Buchwert der unbebauten Grundstücke und 
der grundstücksgleichen Rechte um rund 1.277.325,35 € (-0,5 %). Während sich der Wert 
des sich im Eigentum der Stadt Münster befindlichen Ackerlandes um 1.416.422,82 € (2,1 
%) und der der Wälder bzw. Forste um 314.743,06 € ( 2,6 %) erhöhte, sank der Wert der 
Grünflächen um 2.914.891,20 € (-2,2 %) und der sons tigen unbebauten Grundstücke um 
93.600,03 € (-0,2 %). 
 
Die Prüfung des AWR zeigte, dass die Anfangs- und Endbestände mit den Angaben in der 
Bilanz des Jahresabschlussentwurfes und dem SAP-Bilanzbericht übereinstimmen.

27  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Auch im Lagebericht werden die unbebauten Grundstüc ke und grundstücksgleichen 
Rechte mit einem Wert i.H.v. 267.061.763,07 € ausgewiesen. Ebenso weisen die Summen- 
und Saldenlisten der Buchhaltung die o.g. Endbestän de aus. Anhand der Anlagen-
buchhaltung lassen sich die Bilanzwerte des Vorjahr es, die Zu- und Abgänge, die 
Umbuchungen, die Abschreibungen sowie die aktuellen Bilanzwerte nachvollziehen. 
 
Ein Großteil der Bestandsveränderungen ist durch Zusammenlegungen oder Teilungen von 
Grundstücken und neue Klassifizierungen verursacht,  die das Vermessungs- und 
Katasteramt dem Amt für Immobilienmanagement mitget eilt hat. Bei diesen Buchungs-
vorgängen bleiben die Buchwerte wegen des Vorsichts prinzips unverändert, eine 
Neubewertung wird nicht vorgenommen. Es handelt sic h folglich um Verschiebungen 
innerhalb oder zwischen unterschiedlichen Bilanzpos itionen. Daneben ergeben sich 
regelmäßig Bestandszugänge, wenn Grundstücke zugeka uft und Abgänge, wenn 
Grundstücke dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. I m Umlaufvermögen werden nur 
solche Grundstücke geführt, die nicht mehr für die gemeindliche Aufgabenerfüllung 
notwendig sind und für die eine Verkaufsabsicht bes teht. Bei den Aufbauten sind die 
Veränderungen hauptsächlich in der Aktivierung von Anlagen im Bau begründet. 
 
Darüber hinaus prüfte das AWR alle Anlagen mit eine r Wertveränderung >100.000 €. Die 
geprüften Anlagen haben einen wertmäßigen Anteil vo n 1,0 % an der Bilanzposition. Bei 
den Prüfungen gab es keine Feststellungen. 
 
1.2.1 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Re chte 843.351.562,83 € 
Vorjahr:  830.285.933,26 € 
 
Unter der Bilanzposition werden bebaute Grundstücke , d.h. Grundstücke auf denen sich 
benutzbare Gebäude befinden und grundstückgleiche R echte zusammengefasst. 
Entsprechend der gesetzlichen Mindestgliederung wir d differenziert nach Kinder- und 
Jugendeinrichtungen, insbesondere KiTas, Schulen, W ohnbauten und sonstige Dienst-, 
Verwaltungs- und Betriebsgebäude. 
 
Zur Darstellung der unterschiedlichen Nutzungsdauern werden die jeweiligen Grundstücke 
in eine individuelle Anlageklasse eingeteilt. 
 
 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Kinder - und 
Jugend- 
einrichtungen 
 
83.251.209,56 
 
 
 
4.415.257,87 
 
 
 
-515.392,50 
 
 
 
3.264.499,34 
 
 
 
-1.662.484,09 
 
 
 
88.753.090,18  
 
Schulen  
369.499.374,85 
 
4.356.239,51 
 
-270.813,94 
 
320.455,43 
 
-9.907.704,77 
 
363.997.551,08  
 
Wohngebäude  
     5.087.082,55 
 
2.132.595,39 
 
-567.832,93 
 
542.065,90 
 
-56.545,39 
 
7.137.365,52  
 
Sonstige  
372.448.266,30 
 
14.264.058,44 
 
-359.456,44 
 
7.100.481,59 
 
-9.989.793,84 
 
383.463.556,05  
 
Gesamt 
830.285.933,26 
 
25.168.151,21 
 
-1.713,495,81 
 
11.227.502,26 
 
-21.616.528,09 
 
843.351.562,83  
 
 
Der Bestand an bebauten Grundstücken wuchs in 2021 von 830.285.933,26 € um 
13.065.629,57 € (1,6 %) auf 843.351.562,83 €. Den I nvestitionen i.H.v. 36.395.653,47 € 
standen Abgänge und Abschreibungen i.H.v. insgesamt 23.330.023,90 € gegenüber.

28  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Bei den Gebäuden sowie Schulen sind die Veränderung en hauptsächlich auf diverse 
Neubaumaßnahmen zurückzuführen, die von einzelnen A nlagen im Bau (AIB) aktiviert 
wurden. Im Bereich der Grundstücke resultieren die Zugänge und Umbuchungen 
hauptsächlich aus Verschmelzungen oder Zerlegungen einzelner Flurstücke. 
 
Das AWR prüfte die Anlageklassen, bei denen es im H aushaltsjahr 2021 zu Zugängen 
und/oder Umbuchungen >500.000 € kam. Die geprüften Anlagen hatten wertmäßig einen 
Anteil von 72 % an der Gesamtsumme der Zugänge und Umbuchungen. In Stichproben 
prüfte das AWR darüber hinaus die Aktivierungen von  AIBs hinsichtlich ihrer Plausibilität 
sowie die Korrektheit der Verbuchung. Die Buchungen  der Anschaffungs-/ 
Herstellungskosten ließen sich aufgrund der im Syst em hinterlegten Einzelaufstellungen 
nachvollziehen. Die jeweiligen Nutzungsdauern waren  zutreffend nach den Vorgaben der 
verwaltungsinternen Abschreibungstabelle gewählt. 
 
 
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.487.777.403,25 € 
Vorjahr:  1.505.348.090,21 € 
 
Unter der Bilanzposition Infrastrukturvermögen werd en die öffentlichen Einrichtungen 
gefasst, welche nach ihrer Bauweise und Funktion au sschließlich für den Gebrauch als 
örtliche Infrastruktur bestimmt sind. 
 
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich in 2021 von 1.505.348.090,21 € um 
17.570.686,96 € (1,2 %) auf 1.487.777.403,25 €. Das  entspricht 39 % der Bilanzsumme. 
Wegen der Eigenart des Infrastrukturvermögens und d er sich daraus ergebenden 
eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist das Infr astrukturvermögen in der Bilanz 
gesondert auszuweisen. 
 
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2021 aus den folgenden 
Posten zusammen: 
 
 Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens 316.59 4.308,66 € 
 Brücken und Tunnel 38.819.696,58 € 
 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheit sanlagen 0,00 € 
 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 654 .159.328,46 € 
 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkung sanlagen 461.175.853,82 € 
 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens  17.028 .215,73 € 
1.487.777.403,25 € 
 
 
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen 
Infrastrukturvermögens. Schwerpunkte dabei waren: 
 
 Rechnerische und sachliche Überprüfung der einzeln en Posten 
 Umsetzung von Feststellungen aus dem Vorjahr 
 Bestandsveränderungen in Form von Zugängen, Abgäng en, Umbuchungen 
 Bildung von Sonderposten 
 Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführ ung 
 Abstimmung novaKandis / Wert und SAP 
 Dokumentation von Ergebnissen der permanenten Inve ntur Kanalanlagevermögen

29  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 316.594.308,66 € 
Vorjahr:  316.426.963,77 € 
 
In der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastru kturvermögens sind alle Grundstücke 
mit Straßen, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Versorgungseinrichtungen 
zusammengefasst. Aufgrund seiner Nutzungsbeschränku ngen wird diese Bilanzposition 
getrennt von den übrigen Grundstücken der Stadt Mün ster bilanziert. Die im 
Jahresabschluss dargestellten Buchwerte ließen sich  aus dem Anlagenspiegel zum 
31.12.2020 und zum 31.12.2021 herleiten. 
 
Grund und 
Boden des 
Infrastruktur- 
vermögens 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
  
Gesamt 316.426.963,77 60.737,12 -46.971,44 153.579, 21 0,00 316.594.308,66 
 
Der Bilanzwert erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um 167.344,89 €. Den Zugängen i.H.v. 
60.737,12 € sowie Umbuchungen i.H.v. 153.579,21 € standen Abgänge i.H.v. 46.971,44 € 
entgegen. 
 
Wie auch in der Vergangenheit, begründen sich die Veränderungen beim Grund und Boden 
des Infrastrukturvermögens aus der Zusammenlegung u nd Verschmelzung von 
Grundstücken sowie Nutzungsartänderungen in Form vo n Umbuchungen im Bestand 
(aktiven Anlagen). Aber auch Änderungen an den Verm ögensverhältnissen spielen eine 
Rolle. Den Abgängen liegt in erster Linie die Veräußerung von Flächen zugrunde. 
 
Eine stichprobenhafte Betrachtung einzelner Vorgäng e durch das AWR ergab keine 
Feststellungen. 
 
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 38.819.696,58 € 
Vorjahr:  39.576.996,60 € 
 
Die im Besitz der Stadt Münster befindlichen Brücke n- und Tunnelbauwerke des 
Infrastrukturvermögens werden in der Position Brücken und Tunnel zusammengefasst. 
 
 
Brücken und 
Tunnel 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
  
Bestand 01.01.2021 
39.576.996,60  
 
202.031,79 
 
-4.246,65 
 
239.019,43 
 
-1.194.104,59 
 
38.819.696,58 
 
Unter der Bilanzposition wurden im Geschäftsjahr 20 21 insgesamt Zugänge i.H.v. 
202.031,79 € sowie Umbuchungen i.H.v. 239.019,43 € aktiviert. Demgegenüber war ein 
Abgang  i.H.v.  -4.246,65 € zu  verzeichnen.  Darüber hinaus  wurden  Abschreibungen 
i.H.v. -1.194.104,59 € gebucht, so das sich zum Stichtag 31.12.2021 ein um 757.300,02 € 
(-1,9%) verringerter Bilanzwert i.H.v. 38.819.696,58 € ergibt. 
 
Die größten Zugänge/Umbuchungen resultieren aus den  abgeschlossenen Brückenbau-
maßnahmen „Potstiege Gievenbach“ (rd. 153. Tsd. €) und „Große Hagenkamp“ (rd. 167 
Tsd. €). Bis auf einen geringen Restwert i.H.v. 2.9 30,98 € wurden die AIB vollständig 
aufgelöst und auf verschiedene Anlagen gebucht. Noc h während der laufenden Prüfung 
wurde auch der nachträglich gebuchte Wert i.H.v. 2. 930,98 € inklusive der Eigen-
Ingenieurleistung aktiviert und die AIB mit einem Deaktivierungskennzeichen versehen. 
 
Bis auf den v.g. geringfügigen Korrekturbedarf gab es hinsichtlich der Plausibilität und 
Nachvollziehbarkeit der gebuchten Werte keine Feststellungen.

30  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Nach Hinweisen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) au s der Prüfung der 
Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die Gleisanlage „Robert-Bosch-Straße“ mit einem 
Buchwert von 5.000,00 € in die Vermögensrechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die 
Restnutzungsdauer betrug zwei Jahre. Nach Ablauf de r Nutzungsdauer ist dieser Wert 
wirtschaftlich verbraucht. Das Bauwerk wird mit sei nen Stammdaten weiterhin im 
Bestandsverzeichnis der Stadt Münster geführt. 
 
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 654.159.328,46 € 
Vorjahr:  660.293.256,43 € 
 
Die Bilanzposition Entwässerungs- und Abwasserbesei tigungsanlagen besteht aus den 
Anlagen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpw erke) und zur Reinigung von 
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhaltet sie au ch Regenrückhalte- und -reini- 
gungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen. 
 
Entwässerungs- 
und Abwasserbe- 
seitigungsanlagen 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
  
Bestand 01.01.2021 
660.293.256,43  
 
4.289.084,82 
 
-699.602,74 
 
9.534.017,77 
 
-19.257.427,82 
 
654.159.328,46 
 
Aus dem Jahresabschluss 2021 bzw. aus dem Anlagenspiegel lassen sich die Buchwerte 
der Bilanzposition herleiten. 
 
In der Anlagenbuchhaltung stellt sich die Vermögensentwicklung der Abwasserbeseitigung 
wie folgt dar: Der Vermögensreduzierung aus Abschre ibungen und Abgängen in Summe 
von 19.957.030,56 € standen Vermögenszuwächse aus Umbuchungen und Zugängen i.H.v. 
13.823.102,59 € gegenüber, sodass sich das Vermögen  in der Bilanzposition 
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen um 6.133.927,97 € verringerte. 
 
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwass erbeseitigungsanlagen (91,6 %) 
wird aufgrund der Datenmengen in einer Nebenbuchhal tung (novaKANDIS) geführt. Es 
handelt sich um eine zentrale Datenbank, die techni sche, betriebswirtschaftliche und 
betrieblich relevante Informationen zu den einzelne n Objekten des Kanalvermögens 
verwaltet und bereithält. Ein darauf aufbauendes Pr ogramm ermittelt und verteilt die 
aktivierungsfähigen Investitionen und ordnet sie den einzelnen Anlagen zu. In SAP werden 
die Anlagenbewegungen für den NKF-Jahresabschluss l ediglich mit den Jahresend-
summen gebucht. Die Vermögensverwaltung im Bereich der Abwasserbeseitigung wird 
bereits seit mehreren Jahren durch eine Drittfirma im Auftrage des Fachamtes gutachterlich 
durchgeführt. 
 
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (8,4 %), d as aus Kläranlagen, Hochwasser- 
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten und Maschinentec hnik besteht, unmittelbar mit 
seinen Einzelwerten in SAP nachgehalten. 
 
Der Bestand setzt sich am Ende des Haushaltsjahres 2021 aus folgenden Vermögens-
gruppen zusammen:

31  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
Anlagennummer 
 
Bezeichnung 
Buchwert 
31.12.2021 
Euro 
novaKANDIS 
20014230  Regenwasserkanäle  251.892.297,00  
20014231  Abscheider  581.214,00  
20014232  Regenrückhaltebecken  12.466.489,00  
20014233  Regenklärbecken  konstr.  1.577.504,00  
20014234  Regenklärbecken  naturnah  1.692.365,00  
20014235  Schmutzwasserkanäle  229.667.186,00  
20014236  Mischwasserkanäle  76.763.334,00  
20014237  Druckrohrleitungen  22.436.297,00  
20014238  Kleinpumpwerke  1.751.736,00  
 
Summe  der  in  novaKANDIS  geführten  Werte  598.828.422,00  
 
SAP  
(Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten, 
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen) 
 
55.330.906,46  
 
Entwässerungs - und  Abwasseranlagen  gesamt  654.159.328,46  
 
 
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 461.175.853,82 € 
Vorjahr:  471.238.814,62 € 
 
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen u nd Verkehrslenkungsanlagen 
beinhaltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie 
Lichtsignalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung. 
 
Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen und 
Verkehrslenkungs- 
anlagen 
Zugänge  
 
 
Euro 
Abgänge  
 
 
Euro 
Umbuchung  
 
 
Euro 
AfA  
 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
  
Bestand 01.01.2021 
471.238.814,62 
 
7.086.443,46 
 
-1.273.615,60 
 
11.415.271,39 
 
-27.291.060,05 
 
461.175.853,82 
 
Der Bilanzwert reduzierte sich im Geschäftsjahr 202 1 um 10.062.960,80 € (-2,1 %) auf 
461.175.853,82 €. Den Abschreibungen und Abgängen i .H.v. 28.564.675,65 € standen 
Zugänge und Umbuchungen i.H.v. 18.501.714,85 € gegenüber. 
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen dieser Bil anzposition stichprobenartig mit 
Hilfe der vom Amt für Mobilität und Tiefbau zur Ver fügung gestellten Unterlagen. In die 
Stichprobe wurde ein Investitionsvolumen von 9.866.745,87 € einbezogen. Die Prüfung der 
Bestandsveränderungen dieser Bilanzposition ergab keine Feststellungen. Die Verteilung 
der Herstellungskosten bei den Zugängen aus der Akt ivierung von Anlagen im Bau war 
nachvollziehbar. Die Umbuchungen zur Anpassung an d ie Anlagenstruktur in LOGO 
erfolgten innerhalb der Anlagenklasse 443 und gleichen sich gegenseitig wieder aus. 
 
Bei den Verkehrslenkungsanlagen liegt der Anteil am  Gesamtwert der Bilanzposition bei 
2,4 % und erhöhte sich leicht im Vergleich zum Vorj ahr. Im Geschäftsjahr 2021 wurden 
unter der Anlagenklasse 444 Verkehrslenkungsanlagen  insgesamt 13 Einzelanlagen mit 
Anschaffungs- und Herstellungskosten i.H.v. 4.777.1 07,35 € aktiviert. Allein auf die 
Aktivierung der Leerrohrverlegung für den Breitbandausbau an Schulen entfiel ein Betrag 
i.H.v. 4.443.908,22 €. Zudem wurden die Straßenbele uchtung (276.757,90 €) und neue 
Fahrradständer im Stadtgebiet (56.441,23 €) aktiviert.

32  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 17.028.215,73 € 
Vorjahr:  17.812.058,79 € 
 
Im Bilanzjahr 2021 reduzierte sich der Buchwert der Bilanzposition von 17.812.058,79 € um 
783.843,06 € auf 17.028.215,73 €. Den Abschreibunge n i.H.v. 1.168.429,28 € standen 
Zugänge (96.485,69 €) und Umbuchungen (288.100,53 €) entsprechend gegenüber. 
 
Sonstige Bauten des 
Infrastruktur- 
vermögens 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
  
Bestand 01.01.2021 
17.812.058,79 
 
96.485,69 
 
0,00 
 
288.100,53 
 
-1.168.429,28 
 
17.028.215,73 
 
1.2.4    Bauten auf fremdem Grund und Boden 3.037.8 39,32 € 
Vorjahr:  3.316.771,37 € 
Die unter den Bauten auf fremden Grund und Boden bi lanzierten Anlagen befinden sich 
insgesamt auf Grundstücken, welche nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster 
stehen. Hierzu zählen u.a. Spielplatzeinrichtungen,  Platzbefestigungen, Reitwege und 
Wetterhäuschen. Wertprägend sind vor allen Dingen d ie Mietereinbauten (Einrichtungen) 
von KiTas, Flüchtlingswohnheimen etc. in angemieteten Gebäuden. 
 
Bauten auf 
fremdem 
Grund und Boden 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung 
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
  
Bestand 01.01.2021 
3.316.771,37  
 
25.822,98 
 
0,,00 
 
359.255,42 
 
-664.010,45 
 
3.037.839,32 
 
Der Bilanzwert der Position Bauten auf fremdem Grund und Boden reduzierte sich für das 
Geschäftsjahr 2021 um 278.932,05 € auf 3.037.839,32  €. Den Abschreibungen 
i.H.v.  664.010,45 € standen Zugänge und Umbuchunge n i.H.v. 385.078,40 € entgegen. 
Abgänge waren nicht zu verzeichnen. 
 
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 17.982.459, 77 € 
Vorjahr:  17.883.125,12 € 
 
Unter der Bilanzposition Kunstgegenstände, Kulturde nkmäler werden Vermögensgegen- 
stände der Stadt Münster erfasst, deren Erhaltung und Pflege von künstlerischer, kultureller 
oder geschichtlicher Bedeutung ist. Neben Antiquitä ten, Gemälden, Skulpturen und 
historischen Sammlungen wie Urkunden oder historisc hen Aufzeichnungen werden unter 
dieser Bilanzposition zudem Denkmäler bilanziert. 
 
Der Gesetzgeber unterstellt, dass Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler keinem Werte- 
verzehr unterliegen, sodass bei diesen Vermögensgeg enständen keine Abschreibungen 
vorgesehen sind. 
 
Im Jahr 2021 stieg der Wert des Kunst- und Kulturve rmögens von 17.883.125,12 € um 
99.334,65 € (0,56 %) auf 17.982.459,77 €. 
 
Der Bestand zum 31.12.2021 verteilt sich wie folgt:

33  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
Amt / 
Einrichtung 
 
Bezeichnung 
31.12.2020 
 
Euro 
31.12.2021 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
Stadtmuseum Kunstgegenstände, 
Gemälde, Konvolute 8.149.165,96 8.185.601,33 36.435,37 
 
 
Stadtarchiv 
Sammlungen, Urkunden, 
Ratsprotokolle, historische 
Aufzeichnungen 
 
4.435.115,89 
 
4.439.520,17 
 
4.404,28  
Kulturamt Kunstgegenstände, 
Gemälde, Skulpturen 4.274.082,62 4.275.482,49 1.400,00 
 
Villa  ten Hompel  Sammlungen  1.019.447,49  1.056.542,49  37.095,00  
Übrige Bereiche Kunstgegenstände, 
Gemälde 1.019.447,49 25.313,16 20.000,00 
 
 
Gesamt 17.883.125,12 17.982.459,77 99.334,65  
 
Die wertprägenden Bestandteile des städtischen Kunst- und Kulturbesitzes finden sich im 
Stadtmuseum, im Stadtarchiv und im Kulturamt. Der Bilanzwert erhöhte sich im Jahr 2021 
insbesondere im Stadtmuseum und der Villa ten Hompel durch Ankäufe bzw. Schenkungen 
von Kunstgegenständen. Der Bilanzwert zum 31.12.202 1 wurde vom AWR mit den 
Angaben des Bilanzberichtes, der Summen- und Salden liste und der Anlagenrechnung 
sowie mit dem Anlagenspiegel und dem Erläuterungsbericht abgestimmt. 
 
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 3 9.744.473,24 € 
Vorjahr:  37.352.116,02 € 
 
Der Bestand setzt sich am 31.12.2021 wie folgt zusammen: 
 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Maschinen  
649.263,12 
 
107.852,20 
 
-46.980,31 
 
0,00 
 
-112.286,06 
 
643.840,78 
 
Technische 
Anlagen 
4.110.777,67 
 
412.825,28 
 
0,00 
 
309.497,46 
 
-412.965,30 
 
4.420.135,11 
 
Betriebs - 
vorrichtungen 
14.646.928,90 
 
1.009.815,35 
 
0,00 
 
640.882,96 
 
-1.094.480,28 
 
15.203.146,93 
 
Sonstige 
Betriebsanlagen 
181.129,76 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
-20.935,71 
 
160.194,05 
 
PKW  
1.463.071,54 
 
133.771,92 
 
-6.210,00 
 
-342.045,83 
 
-213.444,26 
 
1.202.139,52 
 
Nutzfahrzeuge  
6.454.923,15 
 
541.636,51 
 
-289.336,70 
 
618.000,94 
 
-1.338.892,11 
 
6.042.897,92 
 
Spezialfahrzeuge  
9.599.082,78  
 
2.945.963,58 
 
-429.625,00 
 
277.098,65 
 
-1.048.939,17 
 
11.729.705,84 
 
Sonst.  Fah rzeuge  
> 410 € 
246.939,10 
 
146.399,27 
 
-29.970,22 
 
0,00 
 
-48.578,42 
 
342.413,09 
 
Fahrzeuge 
< 410 € 
0,00 
 
 
1.684,51 
 
 
0,00 
 
 
0,00 
 
 
-1.684,51 
 
 
0,00 
      
Gesamt  
37.352.116,02 
 
5.299.948,62 
 
-802.122,23 
 
1.503.434,18 
 
-4.292.205,82 
 
39.744.473,24

34  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die in dieser Bilanzposition zusammengefassten Buch werte erhöhten sich im Jahr 2021 
von 37.352.116,02 € um 2.392.357,22 € (6,4 %) auf 39.744.473,24 €. 
 
Die Buchungen waren insgesamt nachvollziehbar und d ie Zugänge mit Belegen 
nachgewiesen. Die in der Anlagenrechnung ausgewiese nen Abschreibungen auf 
Maschinen und technische Anlagen i.H.v. 1.640.667,3 5 € und auf Fahrzeuge i.H.v. 
2.649.853,96 € stimmen mit den in der Ergebnisrechn ung gebuchten Aufwendungen 
überein. 
 
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.251.860 ,73 € 
Vorjahr:  32.276.548,84 € 
 
Zur Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattu ng (BGA) gehören alle 
Vermögensgegenstände der Stadt Münster, die der all gemeinen Verwaltungstätigkeit 
dienen. Neben der Ausstattung der Büroarbeitsplätze  mit Mobiliar und EDV-Hardware 
gehören zur BGA u.a. auch Einrichtungsgegenstände a us Werkstätten einschließlich der 
Werkzeuge, Sportgeräte und Spielsachen aus Kinderta geseinrichtungen sowie diverses 
Unterrichtsmaterial. 
 
 
BGA 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
AfA  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Gesamt 32.276.548,84 9.688.355,63 -51.080,68 214.28 1,87 -5.910.986,96 36.251.860,73 
 
Der in der Anlagenrechnung zum 01.01.2021 aufgeführte Buchwert i.H.v. 32.276.548,84 € 
entspricht dem Schlussbilanzwert des Jahres 2020. Zum 31.12.2021 hat sich der Buchwert 
um 3.975.311,89 € (12,32 %) auf 36.251.860,73 € erhöht. Der Bilanzposten BGA stimmt in 
der Haupt- und Anlagenbuchhaltung überein und setzt  sich aus folgenden Posten 
zusammen: 
 
 Technische Ausstattung 9.753.040,89 € 
 Mobiliar für Verwaltung 2.497.807,28 € 
 Mobiliar sonstige Einrichtungen 8.288.448,70 € 
 Übriges Inventar 7.786.853,12 € 
 Rechnersysteme 3.557.147,67 € 
 Monitore 94.415,64 € 
 Sonstige ID-Peripherie 1.311.504,72 € 
 Festwerte BuG 2.962.642,71 € 
36.251.860,73 € 
 
Das AWR prüfte die Anlagenbewegungen in Stichproben. Die Buchungen waren insgesamt 
nachvollziehbar und die Zugangsbuchungen mit Belege n nachgewiesen. Die Zahlungen 
wurden zeitnah veranlasst. Die gewählten Nutzungsda uern entsprechen bei den 
eingesehenen Vorgängen den gesetzlichen Vorschrifte n bzw. der städtischen 
Abschreibungstabelle. Die in der Anlagenrechnung au sgewiesenen Abschreibungen 
stimmen mit der Ergebnisrechnung überein. 
 
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 218.45 5.814,41 € 
Vorjahr:  174.335.046,31 € 
 
Die Bilanzposition Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis 
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anlagen / Bau maßnahmen bzw. finanzielle 
Vorleistungen für noch zu liefernde Sachanlagen wie technische Anlagen, Fahrzeuge sowie 
Betriebs- und Geschäftsausstattungen aber auch Grundstücke und Gebäude.

35  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
Geleistete An- 
zahlungen, 
Anlagen im Bau 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
AIB Grundstücke 
und Gebäude 9.505.494,65 5.494.268,63 0,00 -2.398.978,97 12.600 .784,31  
AIB Hochbau 38.473.344,47 40.963.904,32 0,00 -10.63 9.331,64 68.797.917,15  
AIB  Tiefbau  116.858.265,09  23.611.784,84  -231.153,50  -21.482.209,39  118.756.687,04  
AIB sonstige 
Baumaßnahmen 6.954.882,53 6.988.714,99 0,00 -614.532,98 13.329.0 64,54  
AIB bewegliches 
Vermögen 2.543.059,57 3.018.153,01 0,00 -671.731,21 4.889.48 1,37  
 
Gesamt 174.335.046,31 80.076.825,79 -231.153,50 -35.806.784,19 218.373.934,41  
 
Für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich im Saldo ein e Erhöhung des Bilanzwertes der 
Anlagen im Bau um 44.120.768,10 €. Den Zugängen i.H .v. 80.076.825,79 € stand eine 
Verringerung von insgesamt -36.037.937,69 €, resultierend aus Abgängen (-231.153,50 €) 
und Umbuchungen (-35.806.784,19 €) gegenüber. 
 
Im Fokus der Prüfung standen die Herleitung der Bilanzwerte mittels der Anlagenrechnung 
sowie die Hinterfragung wesentlicher Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen in 2021. Die 
zugrundeliegenden Buchungsvorgänge konnten grundsät zlich bestätigt werden. 
Veränderungen von strategischen Bewertungsgrundsätz en vor dem Hintergrund des 2. 
NKF- Weiterentwicklungsgesetzes ergaben sich nicht. 
 
Ungeachtet dessen kam es im Rahmen der Prüfung zu verschiedenen Einzelfeststellungen, 
die Korrekturen erfordern bzw. Handlungsbedarf nach sich ziehen. Korrekturen am Entwurf 
des Jahresabschlusses sind aufgrund von Wesentlichk eitsgesichtspunkten jedoch nicht 
geboten. 
 
1.3 Finanzanlagen 668.116.159,55 € 
Vorjahr:  652.323.704,68 € 
 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögensgegenst ände angesetzt, die auf Dauer 
finanziellen Anlagenzwecken oder Unternehmensverbin dungen sowie damit zusammen-
hängenden Ausleihungen dienen. Finanzanlagen sind langfristig angelegt, d. h. sie dienen 
grundsätzlich mehrere Jahre den Zwecken der Stadt M ünster und werden deshalb im 
Anlagevermögen ausgewiesen. Für die Bewertung gilt das gemilderte Niederstwertprinzip. 
 
Im Haushaltsjahr 2021 stieg der Wert der Finanzanla gen von 652.323.704,68 € um 
15.792.454,87 € (2,4 %) auf 668.116.159,55 €. Gemessen an der Bilanzsumme beträgt der 
Bilanzposten etwa 17,4 % und hat für die Vermögensrechnung der Stadt Münster weiter an 
Bedeutung zugenommen. Er setzt sich wie folgt zusammen: 
 
 Anteile an verbundenen Unternehmen 478.219.571,48 € 
 Beteiligungen 21.088.035,00 € 
 Sondervermögen 21.863.372,98 € 
 Wertpapiere des Anlagevermögens 52.266.284,42 € 
 Ausleihungen  94.678.895,67 € 
668.116.159,55 € 
 
Das AWR hat die im Entwurf des städtischen Jahresab schlusses zum 31.12.2021 
dargestellte Zusammensetzung und Wertentwicklung der Finanzanlagen einschließlich der 
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Buchführung umfassend 
geprüft.

36  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
In die Prüfung wurden die wesentlichen Beschlüsse d es Rates hinsichtlich der Zuführung 
von Kapital und Sachwerten in die Tochtergesellscha ften sowie die Umsetzung von 
Ausschüttungsbeschlüssen einbezogen. 
 
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden ge genüber dem Vorjahr nicht 
verändert. Sie entsprechen den gesetzlichen Bestimm ungen des Neuen Kommunalen 
Finanzmanagements. 
 
Im Bereich der Finanzanlagen fehlte für die städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster 
GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH u.a. 
der vorgesehene Vermerk über die Bewertung der städtischen Beteiligungen. Die Vermerke 
sind für die Beurteilung der Werthaltigkeit durch d as AWR eine wichtige 
Dokumentationsgrundlage. 
 
Das AWR empfiehlt dem Amt für Finanzen und Beteilig ungen zu diesem Zweck, die 
bestehende amtsinterne Arbeitsanweisung auszubauen indem die Bewertungsmethoden, 
die Arbeitsschritte und Kontrollaufgaben geregelt werden. 
 
In diesem Zusammenhang sollte auch eine verwaltungs interne Vereinheitlichung der 
Beurteilung von Buchwertabgängen, die sich aus der Übertragung von städtischen 
Grundstücken auf städtische Gesellschaften ergeben, geregelt werden.  
 
 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 478.219.57 1,48 € 
Vorjahr:  472.775.208,70 € 
 
Unter dieser Bilanzposition werden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt, 
die von der Stadt Münster in der Absicht gehalten w erden, eine dauernde Verbindung zu 
diesen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der 
Stadt Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss w ird i.d.R. dann angenommen, wenn 
eine Beteiligung von mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt. 
 
 
 
Anteile an verbundenen 
Unternehmen 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge/ 
Wertbericht. 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Stadtwerke Münster GmbH 307.981.235,00 2.090.093,01  296.730,00 309.774.598,01  
Wohn + Stadtbau GmbH 131.541.031,70 3.860.000,00 0, 00 135.401.031,70  
MCC Halle Münsterland GmbH 8.037.997,42 0,00 450.53 8,58 7.587.458,84  
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 25.169.356,59 609 .458,35 367.920,00 25.410.894,94  
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 45.587,99 0,00 0,00 45 .587,99  
KonvOY  GmbH  0,00  0,00  0,00  0,00  
 
Gesamt 472.775.208,70 6.559.551,36 1.115.188,58 478.219.571,48  
 
 
Die für die Eröffnungsbilanz festgestellten Werte für Anteile an verbundenen Unternehmen 
sind in den nachfolgenden Jahren als Anschaffungsko sten fortzuführen. Sie bilden eine 
Wertobergrenze. Sofern Kapital zugeführt, Anteile v erkauft oder Einlagen entnommen 
werden, können diese Bestandsveränderungen den Beteiligungswert verändern. Daneben 
können auch wirtschaftliche Risiken zu Wertminderun gen führen. Die Finanzanlagen 
werden deshalb daraufhin überprüft, ob und ggf. wie sich die Entwicklung der Gesellschaft 
auf den Wert der im Rechnungskreis der Stadt Münster bilanzierten Finanzanlage auswirkt.

37  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
Die Überprüfung wird für jeden Einzelfall durchgeführt. Im Fall der beiden im Ertragswert- 
verfahren bewerteten Anteile der Stadt Münster an d er Stadtwerke Münster GmbH und 
Wohn + Stadtbau Münster GmbH verständigte sich die Verwaltung darauf, alle fünf Jahre 
eine gutachterliche Wertüberprüfung durchzuführen. Die letzte Wertüberprüfung bezog sich 
auf den Stichtag 31.12.2018. Bei den übrigen Anteil en setzte die Verwaltung den auf die 
Stadt Münster entfallenden Anteil am Eigenkapital an (Kapitalspiegelbildmethode). 
 
Im Haushaltsjahr 2021 stieg der Wert der Anteile an  verbundenen Unternehmen von 
472.775.208,70 € um 5.444.362,78 € (1,2 %) auf 478.219.571,48 €. 
 
Stadtwerke Münster GmbH 
 
Die Stadt Münster ist zu 100 % an der Stadtwerke Münster GmbH beteiligt. 
 
Die Stadt Münster übernimmt auf der Grundlage des R atsbeschlusses V/088/2021 vom 
10.02.2021 einen Kostenausgleich für die Beteiligun g der Stadtwerke Münster GmbH an 
den Corona bedingten Verlusten der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH. In den Jahren 
2021 und 2022 werden jeweils Zuführungen in die Kapitalrücklagen der Gesellschaft i.H.v. 
jeweils 1.793.363,01 € gezahlt. 
 
Daneben zahlt die Stadt Münster auf Grundlage des R atsbeschlusses V/800/2010 vom 
08.12.2010 regelmäßig einen jährlichen Kostenausgle ich i.H.v. 296.730,00 €, da die 
Stadtwerke Münster den Verlust der Westfälischen La ndeseisenbahn GmbH (WLE) 
übernimmt. Diese Zuschüsse erhöhten als nachträglic he Anschaffungskosten die 
städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH. 
 
Bei der Durchsicht der Jahresabschlussunterlagen fiel dem AWR auf, dass 
 
 die Verwaltung den Hinweis aus der Prüfung des Jah resabschlusses 2020 aufgriff und 
danach die städtische Zuführung i.H.v. 296.730,00 €  aus dem Jahr 2020 in die 
Kapitalrücklagen der Stadtwerke als nachträgliche A nschaffungskosten bewertete. 
(Danach sollte die Zuführung nachträglich in 2021 a ls Zuschreibung beim Wert der 
Finanzanlage verbucht werden.) Die Zuführung wurde allerdings nicht mit dem 
Eigenkapital verrechnet, sondern gegen die Wertberi chtigungen gebucht. Dies führte 
im Ergebnis dazu, dass die Zuschreibung komplett ne utralisiert wurde und sich die 
Buchung im Jahresabschluss 2021 gar nicht auswirkte. 
 
 die Stadt Münster im Jahr 2021 eine neuerliche Zuf ührung in die Kapitalrücklage i.H.v. 
296.730,00 € zahlte. Diese Zuführung blieb im Transferaufwand stehen und belastete 
die Ergebnisrechnung des Jahres 2021. Diese Zuführu ng blieb im Rahmen der 
Jahresabschlussarbeiten 2021 unberücksichtigt. 
 
 
Die Sachverhalte wurden während der Prüfung mit der Verwaltung erörtert. Danach begann 
diese unverzüglich mit den Berichtigungen. Die Korr ekturbuchungen wurden dem 
Haushaltsjahr 2022 zugerechnet. 
 
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
 
Die Stadt Münster ist zu 100 % an der Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt 
Münster GmbH beteiligt. 
 
Die Anteile werden nach dem Ertragswert der Gesellschaft bewertet. Auch dieser Wert wird 
routinemäßig im Abstand von fünf Jahren überprüft. Die nächste Wertüberprüfung ist für 
den 31.12.2023 vorgesehen.

38  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
Im Jahr 2021 wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/270/2021 das Grundstück 
Gescherweg 87 auf die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH 
übertragen. Die Einbringung erfolgte unentgeltlich als Einlage in die Kapitalrücklage. Unter 
Abzug von Rückbaukosten errechnet sich ein Teilwert i.H.v. 3.860.000,00 €, der den Wert 
der städtischen Anteile an der Gesellschaft erhöht. 
 
Die Regelungen / Handlungsempfehlungen im NKF zur A nwendung des § 44 Abs. 3 
KomHVO NRW im Fall der Übertragung von städtischen Grundstücken sind komplex. 
Infolgedessen kam es zu einer unterschiedlichen Verbuchung der mit der Übertragung der 
städtischen Grundstücke in Zusammenhang stehenden Sachverhalte. Die Wertsteigerung 
der städtischen Anteile an der Wohn + Stadtbau info lge der Übertragung wurde über die 
Ausgleichsrücklage verbucht. Dem gegenüber wurden d ie Buchwertabgänge der 
Grundstücke i.H.v. 516.778,85 € in 2021 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.  
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen wird eine Re gelung für eine einheitliche 
Buchungssystematik erarbeiten und eine entsprechende Berichtigung durchführen. 
 
 
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH 
 
Am 31.12.2021 ermittelte die Verwaltung einen auf d ie Stadt Münster entfallenden Anteil 
am Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 7.587.458,84 €. Dabei wurde der Hinweis des AWR 
aus der letzten Prüfung aufgegriffen, den Bilanzver lust der Gesellschaft jeweils in die 
Bewertung nach der Kapitalspiegelbildmethode einzubeziehen. Die Verwaltung reduzierte 
den Buchwert für die städtischen Anteile an der Mes se und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH von 8.037.997,42 € um 450.538,58 €  auf 7.587.458,84 €. Die 
Anpassung des Buchwertes wurde gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der Allgemeinen 
Rücklage verrechnet. 
 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 
 
Die Stadt Münster ist am Stammkapital der Wirtschaf tsförderung Münster GmbH zu 85 % 
beteiligt. 
 
Für die Bewertung nach der Kapitalspiegelbildmethod e ist ferner von Bedeutung, dass 
aufgrund von zwei notariellen Verträgen Grundstücke  in das Vermögen der Gesellschaft 
zum Teilwert von rd. 16,4 Mio. € eingebracht wurden . Nach dem Verkauf zahlt die 
Gesellschaft den jeweiligen Einbringungswert  der verkauften Grundstücke an die  Stadt zurück, 
was einer Kapitalentnahme gleichkommt. Die Entnahme n wurden mit dem Beteiligungs-
buchwert verrechnet. Die Beträge sind zwischen der Stadt Münster und der Gesellschaft 
abgestimmt. 
 
Im Jahr 2021 betrug die Zuführung der Stadt Münster an die Gesellschaft 1.683.000,00 €. 
Sie wurde den Vorgaben des NKF entsprechend unter den Transferaufwendungen erfasst, 
weil diese Zuführung primär der Abdeckung von Verlu sten dient. Als Ergebnis der Wert-
überprüfung ermittelte die Verwaltung einen auf die  Stadt Münster entfallenden Anteil am 
Eigenkapital der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i.H.v. 25.410.894,94 €. In Folge 
dessen wurde der Buchwert der Anteile um 241.538,35 € erhöht. 
 
Die restliche Bestandsveränderung des Jahres 2021 wurde mit der Allgemeinen Rücklage 
verrechnet.

39  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
1.3.2 Beteiligungen 21.088.035,00 € 
Vorjahr:  19.347.166,94 € 
 
Als Beteiligungen sind Anteile der Stadt Münster an Unternehmen einzuordnen, die in der 
Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu dem Unternehmen herzustellen. 
 
 
Beteiligungen 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Anteile an Kapitalgesellschaften 
Westfälische  Bauindustrie  GmbH  295.265,99  0,00  0,00  295.265,99  
RELIGIO Westfälisches Museum für 
religiöse Kultur GmbH 67.546,84 0,00 0,00 67.546,84 
Regionalverkehr  Münsterland  GmbH  303.446,85  0,00  0,00  303.446,85  
Westfälisches Pferdemuseum 
Münster gGmbH 1.035,77 239,88 0,00 1.275,65 
ISTG  GmbH  2.500,00  0,00  0,00  2.500,00  
Westfälischer Zoologischer Garten 
GmbH 10.650.486,46 212.164,39 0,00 10.862.650,85 
AirportPark  FMO  GmbH  597.772,91  124.409,79  0,00  722.182,70  
Gewerbepark Münster Loddenheide 
GmbH 4.536.680,24 0,00 0,00 4.536.680,24 
NRW URBAN Kommunale 
Entwicklung GmbH 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00 
Klärschlammverwertung 
Buchenhofen GmbH 261.870,00 115.584,00 -1.530,00 375.924,00 
Summe  16.717.605,06  452.398,06  -1.530,00  17.168.473,12  
 
Anstalten  des  öffentlichen  Rechts  
Chemisches Landes- und 
Staatliches 
Veterinäruntersuchungsamt 
 
16.000,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
16.000,00 
Summe  16.000,00  0,00  0,00  16.000,00  
 
Anteile  an  sonstigen  juristischen  Personen  
Zweckverband Mobilität 
Münsterland 114.994,00 0,00 0,00 114.994,00 
Mitgliedschaft im Sparkassen- 
Zweckverband 1,00 0,00 0,00 1,00 
Mitgliedschaft Zweckverband 
Studieninstitut Westfalen-Lippe 417.565,88 0,00 0,00 417.565,88 
Mitgliedschaft Zweckverband 
EUREGIO 1,00 0,00 0,00 1,00 
Summe  532.561,88  0,00  0,00  532.561,88  
 
Rechtlich  selbstständige  kommunale  Stiftungen  
Annette von Droste zu Hülshoff- 
Stiftung 1.306.000,00 0,00 0,00 1.306.000,00 
Zustiftung  Magdalenenhospital  775.000,00  1.290.000,00  0,00  2.065.000,00  
Summe  2.081.000,00  1.290.000,00  0,00  3.371.000,00  
 
Gesamt 19.347.166,94 1.742.398,06 -1.530,00 21.088.035,00 
 
Da die städtischen Anteile an Kapitalgesellschaften allesamt für den Gesamtabschluss als 
von untergeordneter Bedeutung eingestuft wurden, du rfte die Verwaltung zur 
Vereinfachung der Bilanzaufstellung den jeweiligen Anteil der Stadt Münster am 
Eigenkapital (Kapitalspiegelbildmethode) in der eigenen Bilanz ansetzen. 
 
Im Haushaltsjahr 2021 stieg der Wert der städtische n Beteiligungen von 19.347.166,94 € 
um 1.740.868,06 € (9,0 %) auf 21.088.035,00 €. 
 
Die Wertüberprüfungen und Bestandsveränderungen zum  31.12.2021 wurden in 
nachvollziehbarer Weise dokumentiert. Die Bestandsveränderungen erklären sich wie folgt:

40  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Westfälisches Pferdemuseum Münster gGmbH 
 
Die Stadt Münster ist mit einem Anteil von 1 % an der Westfälische Pferdemuseum gGmbH 
beteiligt. 
 
In Folge der erwirtschafteten Gewinne in den Jahren 2020 und 2021 stieg das Eigenkapital 
am 31.12.2021 bis auf 180.664,70 €. Nach der Eigenk apitalspiegelbildmethode entfällt 
davon 1 % auf die Stadt Münster. Das entspricht einem Betrag i.H.v. 1.806,65 €. 
 
Der Beteiligungsbuchwert ist allerdings in Höhe der historischen Anschaffungskosten i.H.v. 
1.275,65 € begrenzt. Die Verwaltung erhöhte den Bet eiligungsbuchwert i.H.v. 1.035,77 € 
um 239,88 € auf 1.275,65 €. Die Wertaufholung wurde im Sinne des § 44 Abs. 3 KomHVO 
NRW mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
 
Die Stadt Münster ermittelte einen auf sie entfalle nden Anteil am Eigenkapital i.H.v. 
11.335.233,37 €. Die Berechnungen sind mit der Bila nz der Gesellschaft zum 31.12.2021 
abgestimmt. 
 
Die Wertüberprüfung zog eine Zuschreibung von 10.65 0.486,46 € um 212.164,39 € auf 
10.862.650,85 € nach sich. Sie wurde im Einklang mi t dem kommunalen Haushaltsrecht 
mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet und so aus der Ergebnisrechnung 2021 
abgegrenzt. Die historischen Anschaffungskosten lim itieren die Bewertung nach der 
Eigenkapitalspiegelbildmethode. 
 
Auf der Grundlage des Managementkontraktes zahlte die Stadt Münster einen Zuschuss 
i.H.v. 4.800.000,00 € (V/0345/2018) in die Kapitalr ücklage. In Anwendung des MIK NRW 
Runderlasses vom 11.09.2014 – Az. IV / 1-904-03 wur de die Zuführung ordnungsgemäß 
als Transferaufwand erfasst. 
 
Die Auszahlung des Zuschusses i.H.v. 5,0 Mio. € für die Förderung von Investitionen nach 
dem Masterplan „Allwetterzoo Münster 2030 plus“ (V/0344/2018) wurde von 2021 auf das 
Jahr 2022 verschoben. 
 
 
AirportPark FMO GmbH 
 
Die Stadt Münster ist zu 33,33 % an der AirportPark FMO GmbH beteiligt. 
 
Die Verwaltung rechtfertigt die Wertaufholung des B eteiligungsbuchwertes i.H.v. 
597.772,91 € auf 722.182,70 € mit der positiven Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2021. 
Die Zuschreibung i.H.v. 124.409,79 € wurde gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO mit der 
Allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
 
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH 
 
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/1123/2018/2 vom 03.04.2019 beteiligt sich die 
Stadt Münster an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH. Ziel der Beteiligung ist 
es, gemeinsam mit den Partnern Wupperverband, Bergi sch Rheinischer Wasserverband, 
Aggerverband und der Stadt Düsseldorf, in Wuppertal  eine Monoklärschlammverbren- 
nungsanlage zu errichten, sodass langfristig für di e Stadt Münster die 
Klärschlammverwertung inklusive der Phosphorrückgewinn gesichert wird.

41  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die Stadt Münster übernahm einen Anteil am Stammkapital i.H.v. 9.030,00 (18,06 %) und 
leistete darüber hinaus eine erste Einlage in die K apitalrücklage i.H.v. 252.840,00 €. 
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Gese llschaft beschlossen in ihren 
Sitzungen am 23.11.2020 weitere Zuführungen in die Kapitalrücklage zur Abdeckung von 
Anlaufkosten. Auf die Stadt Münster entfiel ein Ant eil i.H.v. 115.584,00 € (V/0159/2021). 
Gleichzeitig beschlossen die Gesellschafter, weiter e Kommunen zu beteiligen. In diesem 
Zusammenhang wurden städtische Anteile im Wert von 1.530,00 € eingezogen und gegen 
Zahlung in gleicher Höhe auf neu eingetretene Gesel lschafter übertragen. Der städtische 
Anteil am Stammkapital sank danach von 18,06 % auf 11,36 %. Danach errechnet sich am 
31.12.2021 ein Beteiligungsbuchwert i.H.v. 375.924,00 €. 
 
Neben dem Beitritt neuer Gesellschafter beschlossen  die Gesellschafter die Zahlung von 
Betriebskostenzuschüssen. Auf die Stadt Münster ent fiel von der Gesamtleistung ein 
Betrag i.H.v. 5.415,74 €. Der Zuschuss wurde NKF-konform als Transferaufwand erfasst. 
 
Zustiftung bei der Stiftung Magdalenenhospital 
 
Zur weiteren Stabilisierung zahlte die Stadt Münste r im Jahr 2021 auf der Grundlage der 
Vorlage V/0494/2021 eine Zuführung i.H.v. 1.290.000 ,00 € in die rechtlich selbständige 
Stiftung Magdalenenhospital. Hierfür fand sich eine  entsprechende Höherdotierung der 
Sonderrücklagen. Die Zuführung zur Sonderrücklage wurde mit der Allgemeinen Rücklage 
verrechnet. 
 
 
1.3.3 Sondervermögen 21.863.372,98 €  
Vorjahr:  21.602.694,29 € 
 
Die einzelnen Posten dieser Bilanzposition entwickelten sich in 2021 wie folgt : 
 
 
Sondervermögen 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Rechtlich unselbständige Stiftungen 
Stiftung Generalarmenfonds 1.003.173,81 96.487,59 0 ,00 1.099.661,40  
F. u. I. Buschmann-Stiftung 2.917.128,69 164.191,10  0,00 3.081..319,79  
Stiftung Clemenshospital 1,00 0,00 0,00 1,00  
Summe 3.920.303,50 260.678,69 0,00 4.180.982,19  
 
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 8.529.393,00 0,00  0,00 8.529.393,00  
citeq 4.539.459,00 0,00 0,00 4.539.459,00  
Münster Marketing 318.645,00 0,00 0,00 318.645,00  
Theater Münster 4.294.893,79 0,00 0,00 4.294.893,79  
Summe 17.682.390,79 0,00 0,00 17.682.390,79  
 
Gesamt 21.602.694,29 260.678,69 0,00 21.863.372,98  
 
Zum Sondervermögen einer Gemeinde gehört gemäß § 97  Abs. 1 GO NRW das 
Gemeindegliedervermögen, das Vermögen der rechtlich  unselbständigen örtlichen 
Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen (§ 114 GO N RW) und organisatorisch 
verselbständigte Einrichtungen (§ 107 Abs. 2 GO NRW) ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
(wie z. B. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) sow ie rechtlich unselbständige 
Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen.

42  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 Rechtlich unselbständige Stiftungen 4.180.982,19 € 
Vorjahr:  3.920.303,50 € 
 
Die Vermögensrechnung und die Ergebnisrechnung von rechtlich unselbständigen 
Stiftungen sind gemäß § 97 Abs. 2 GO NRW in die Hau shaltsführung der mit der 
Verwaltung betrauten Kommune zu integrieren. 
 
In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde werden das Vermögen und die Schulden der 
jeweiligen Stiftung – anders als gesetzlich gefordert – in der Vermögensrechnung der 
Stadt Münster nicht den städtischen Positionen hinz ugerechnet, sondern es wird 
saldiert und als Beteiligung unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der Grund ist, dass 
bereits vor der Einführung des NKF in 2008 die Stif tungen vom Rechnungskreis der 
Stadt Münster vollständig durch die Einrichtung eig enständiger kaufmännisch 
eingerichteter Buchhaltungen getrennt wurden, über eigene Geldkonten verfügten und 
eigene Wirtschaftspläne sowie Jahresabschlüsse aufstellten. 
 
Unter dieser Maßgabe ist es erforderlich, im Rechnu ngskreis der Stadt Münster das 
Jahresergebnis bzw. die Auswirkungen der Eigenkapit alveränderung jeder einzelnen 
Stiftung parallel zu erfassen, sodass die Rechnungs ergebnisse der unselbständigen 
Stiftungen in die Ergebnisrechnung der Stadt Münster einbezogen werden. 
 
Folgerichtig wurden im Jahr 2021 die Jahresüberschü sse der Stiftung General-
armenfonds und der Friedrich und Irmgard-Buschmann-Stiftung in der Ergebnisrechnung 
der Stadt Münster erfasst.  
 
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanz anlagevermögens werden die 
Wertveränderungen bei dem Stiftungsvermögen nicht m it der Allgemeinen Rücklage 
verrechnet, sondern sie bleiben Aufwand oder Ertrag  der Stadt Münster und sind 
Bestandteil der Ergebnisrechnung. 
 
Die Bestandsveränderungen der aktiven rechtlich uns elbständigen Stiftungen sind 
durch ihre Einzelabschlüsse belegt. Der Wert der unselbständigen Stiftungen stieg von 
3.920.303,50 € um 260.678,69 € auf 4.4180.982,19 €. 
 
 Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene 17.682.3 90,79 € 
Rechtspersönlichkeit Vorjahr:  17.682.390,79 € 
 
Im Bilanzabschnitt Sondervermögen im Sinne von § 97  I Nr. 3 GO NRW werden 
ausschließlich die eigenbetriebsähnlichen Einrichtu ngen der Stadt Münster 
zusammengefasst. Sie wurden bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz im Wege der 
Eigenkapitalspiegelbildmethode bewertet. 
 
Mittlerweile stellen die historischen Anschaffungskosten aus der Erstbewertung einen 
Höchstwert dar und begrenzen eine mit der Eigenkapitalentwicklung der Einrichtungen 
gleichlaufende Wertenwicklung nach oben. 
 
Stattdessen wird der wirtschaftliche Erfolg der Einrichtungen durch die Abführung von 
Überschüssen an den Rechnungskreis der Stadt Münste r im Zeitpunkt ihrer 
Ausschüttung erfasst. 
 
Gleichwohl überprüft das Amt für Finanzen und Beteiligungen zu jedem Bilanzstichtag 
die Beteiligungswerte auf der Grundlage der geprüft en Jahresabschlüsse dieser 
Einrichtungen und nimmt im Bedarfsfall auch die erf orderlichen Wertberichtigungen 
oder Wertkorrekturen vor. Die Bestandsveränderungen  werden mit der allgemeinen 
Rücklage verrechnet.

43  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die Bilanzposition der verselbstständigten Einricht ungen ohne Rechtspersönlichkeit 
(AWM, citeq, Münster Marketing und Theater Münster)  wies im Haushaltsjahr 2021 
keine Wertveränderung aus. 
 
 
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 52.266.284,42  € 
Vorjahr:  42.266.483,80 € 
 
Die Stadt Münster legt Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an: 
 
 Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfon ds (VUS-Fonds), den die Stadt 
Münster auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom  21.02.2000 zur Absicherung 
von zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskos ten der Abfalldeponien 
gegründet hat. Neben der Stadt Münster sind die Abf allwirtschaftsbetriebe 
(Sanierungsrücklage), die citeq (Pensionsrücklage) und das Theater Münster beteiligt. 
 
 Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-F onds) hingegen ist ein 
Zusammenschluss von neun größeren Städten und verwa ltet Gelder der beteiligten 
Kommunen, die ebenfalls für die Finanzierung von Pe nsionsverpflichtungen 
zurückgelegt werden. 
 
Im Haushaltsplan 2021 veranschlagte die Stadt Münst er auf der Grundlage eines 
Ratsbeschlusses zur Finanzierung zukünftiger Pensionsverpflichtungen (V/0810/2017) den 
Zukauf von weiteren Anteilen an dem Pensionsfonds u nd erwarb daraufhin Anteile i.H.v. 
9.999.800,62 €. 
 
Danach stieg der Bestand zum Ende des Jahres 2021 auf 52.266.284,42 €. 
 
 
Wertpapiere des 
Anlagevermögens 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
VUS-Fonds 6.874.565,16 0,00 0,00 6.874.565,16  
WVR-Fonds 35.391.918,64 9.999.800,62 0,00 45.391.71 9,26  
 
Gesamt 42.266.483,80 9.999.800,62 0,00 52.266.284,42  
 
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2021, so errechnet sich für den 
VUS-Fonds ein höherer Wert i.H.v. 12.782.446,88 € und für den WVR-Fonds ein Wert von 
53.848.841,58 €. 
 
Kursentwicklung VUS-Fonds WVR-Fonds 
 
Anteile 68.782 Stück 472.607 Stück  
Bilanzwert am 31.12.2021 6.874.565,16 € 45.391.719,26 € 
Kurs 185,84 €/ je Anteil 113,94 € / je Anteil  
Kurswert am 31.12.2021 12.782.446,88 € 53.848.841,58 € 
 
Die Angaben zu den Wertpapieren des Anlagevermögens sind durch die Jahresdepotaus- 
züge der Banken zum 31.12.2021 und durch die Aufstellungen der Stadtkasse belegt.

44  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
1.3.5 Ausleihungen 94.678.895,67 € 
Vorjahr:  96.332.150,95 € 
 
Der Bilanzposten umfasst Darlehen, welche die Stadt  Münster an verbundene 
Unternehmen und Beteiligungen gewährt, einige Genos senschaftsanteile sowie diverse 
Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogramme n heraus gewährt wurden. Die 
Darlehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gem einwohlorientierter Belange. In den 
letzten Jahren förderte die Stadt Münster verstärkt  den Wohnungsbau und den Bau von 
Kindertagesstätten sowie Flüchtlingsunterkünften durch die Gewährung von Darlehen. 
 
Im Jahr 2021 standen den planmäßigen Tilgungen i.H. v. 6.673.255,28 € zwei neu 
vergebene Darlehen i.H.v. insgesamt 5.020.000,00 € gegenüber. 
 
Der  Bestand  an  Ausleihungen  verringerte  sich  zum  Ende  des  Haushaltsjahres  von 
96.332.150,95 € um 1.653.255,28 € (1,7 %) auf 94.678.895,67 €. 
 
Aus der Gewährung von Darlehen erzielte die Stadt M ünster Zinserträge und 
Verwaltungskostenerstattungen i.H.v. 1.265.415,62 €. Bezogen auf den durchschnittlichen 
Bestand der Ausleihungen entspricht das einem Zinssatz von etwa 1,32 %. 
 
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Bestandsentwicklungen der Ausleihungen im 
Haushaltsjahr 2021: 
 
 
Ausleihungen 
an … 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Tilgungen/ 
Abgänge 
 
Euro 
Wert 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Verbundene Unternehmen 
W+S / Bauförderung 607.660,61 0,00 -9.998,53 597.66 2,08  
W+S / Investitionsförderung 28.330.224,71 0,00 -803 .978,98 27.526.245,73  
KonvOY/ Investitionsförderung 66.300.000,00 5.000.0 00,00 -5.800.000,00 65.500.00,00  
Summe 95.237.885,32 5.000.000,00 -6.613.977,51 93.623.907,81  
 
Beteiligungen 
AirportPark FMO GmbH 1.056.130,00 0,00 34.000,00 1. 022.130,00  
Summe 1.056.130,00 0,00 34.000,00 1.022.130,00  
 
Mitgliedschaften 
Volksbank Münster eG 600,00 0,00 0,00 600,00  
EKV eG 500,00 0,00 -500,00 0,00  
Summe 1.100,00 0,00 -500,00 600,00  
 
Sonstige Ausleihungen 
Kleingartendarlehen 27.800,20 20.000,00 20.781,84 2 7.018,36  
Gemeindebaudarlehen 9.235,43 0,00 3.995,93 5.239,50  
Summe 37.035,63 20.000,000 24.777,77 32.257,86  
 
Gesamt  96.332.150,95  5.020.00,00  6.673.255,28  94.678.895,67  
 
Die in der Finanzbuchführung erfassten Zahlungen wu rden mit den Bestands-
veränderungen abgeglichen. Die Zins- und Tilgungsle istungen entsprachen den 
vertraglichen Vereinbarungen und wurden in der Finanzbuchführung sachgerecht erfasst. 
 
Die im Jahr 2021 neu gewährten Darlehen waren durch  Einzelbeschlüsse des Rates und 
durch die Bestätigung des Haushaltsplanes 2021 legitimiert.

45  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
2. Umlaufvermögen 158.540.815,21 € 
Vorjahr:  206.829.932,69 € 
 
Vermögensgegenstände, welche in erster Linie zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine 
sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden  in der Bilanz als Umlaufvermögen 
ausgewiesen. Typischerweise handelt es sich hierbei um Vorräte, Forderungen und liquide 
Mittel. Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstüc ke und Gebäude, welche zur 
Veräußerung bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen. 
Verwaltungsintern wurde abgestimmt, dass die abnutz baren Vermögenswerte auch nach 
der Umgliederung ins Umlaufvermögen planmäßig abzuschreiben sind. 
 
 
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2021 aus folgenden 
Wertgruppen zusammen: 
 
 Vorräte, einschließlich der zum Verkauf 
bestimmten Grundstücke und Gebäude 29.917.896,72 € 
 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87.1 09.852,94 € 
 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
 Liquide Mittel  41.513.065,55 € 
158.540.815,21 € 
 
 
2.1 Vorräte 29.917.896,72 € 
Vorjahr:  30.662.429,67 € 
 
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- u nd Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte 
der Feuerwehr und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Heizölvor- 
rat der Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops sowie der Portovorrat des 
städtischen Frankiersystems (Fachbereich Expedition  und Druck) ausgewiesen. Zudem 
umfasst die Position auch Grundstücke (unbebaut ode r bebaut), sofern diese für den 
Verkauf bestimmt sind. 
 
Die Prüfungstätigkeiten des AWR umfassten eine Abstimmung der Bilanzposition und der 
einzelnen Bestandsveränderungen mit den übrigen Erl äuterungen im Entwurf des 
Jahresabschlusses 2021 sowie der Buchhaltung. Darüb er hinaus wurden die 
Inventurunterlagen im Bereich des Vorratsvermögens zum 31.12.2021 durchgesehen und 
die Ursachen der Bestandsveränderungen nachvollzogen. 
 
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 29.917 .896,72 € 
Vorjahr:  30.662.429,67 € 
 
Zum 31.12.2021 bilanziert die Stadt Münster Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe, Waren und 
zum Verkauf bestimmte Grundstücke im Wert von insge samt 29.917.896,72 €. Der Wert 
des Vorratsvermögens sank damit gegenüber dem Vorjahr um 744.532,95 € (-2,4 %). 
 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 
sowie zum Verkauf bestimmte 
Grundstücke und Gebäude 
Endbestand 
31.12.2020 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
Betriebsstoffe 41.558,78 36.765,65 -4.793,13  
Handelswaren 73.882,31 67.869,66 -6.012,65  
Grundstücke des Umlaufvermögens 30.475.927,40 29.753.383,96 -722.543,44  
Sonstige Vorräte / Poststempler 71.061,18 59.877,45 -11.183,73  
 
Gesamt 30.662.429,67 29.917.896,72 -744.532,95

46  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die Treibstoffbestände der Feuerwehr sowie der Heiz ölbestand der Hauptkläranlage 
wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme ermi ttelt. Danach bewertete die 
Verwaltung die Bestände im Sinne des § 29 Abs. 3 KomHVO NRW mit durchschnittlichen 
Einstandspreisen. Der Bestand der Betriebsstoffe i. H.v. 36.765,65 € und die Bewertung 
konnten nachvollzogen werden. 
 
Der Bestand an Handelswaren bezieht sich auf die Wa renvorräte des Museumsshops im 
Stadtmuseum. Die Verwaltung ermittelte einen Invent urbestand zum 31.12.2021 i.H.v. 
67.869,66 €. 
 
Im Umlaufvermögen der Stadt Münster werden auch diejenigen Grundstücke und Gebäude 
abgebildet, welche nicht für die gemeindliche Aufga benerfüllung notwendig sind und bei 
denen eine Verkaufsabsicht besteht. Die Stadt Münster kauft im Rahmen des strategischen 
Flächenmanagements regelmäßig Grundstücke zur Entwi cklung von Bauland und 
veräußert diese Flächen nach entsprechender Erschließung. 
 
Im Haushaltsjahr 2021 waren nach der Anlagenrechnun g Zugänge i.H.v. 1.559.941,86 € 
zu verzeichnen. Dem gegenüber standen Abgänge i.H.v . 2.116.08,19 €. Die Buchungen 
wurden u.a. auf Grund von Veränderungsnachweisen de s Vermessungs- und 
Katasteramtes (Teilung von Grundstücken), Nutzungsä nderungen und Verkauf von 
Grundstücken durchgeführt. Die Zugänge, Abgänge und  Umbuchungen des Jahres 2021 
wurden in Stichproben vom AWR geprüft. Dabei ergaben sich keine Feststellungen. 
 
Die Wohngebäude und sonstigen Gebäude des Umlaufvermögens werden als Vermögens- 
gegenstände des Umlaufvermögens analog zum Anlagevermögen über die Laufzeit linear 
abgeschrieben. Die in der Anlagenbuchhaltung ausgew iesenen Abschreibungen i.H.v. 
165.577,11 € werden in der Ergebnisrechnung des Jah res 2021 bei Abschreibungen auf 
das sonstige Umlaufvermögen in gleicher Höhe richtig ausgewiesen. 
 
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Portovorrat der Fachstelle Expedition & Druck. 
Der Inventurbestand liegt am 31.12.2021 mit 59.877, 45 € um 11.183,73 € unter dem 
Jahresanfangsbestand i.H.v. 71.061,18 €. 
 
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Zahlungen der Stadt Münster z. B. durch Abbuchungse rmächtigungen bzw. im Rahmen 
von Auszahlungen aus Vorverfahren (Sozialhilfe etc. ), welche nicht automatisiert einer 
dazugehörigen eingebuchten Rechnung zugeordnet werd en können, werden über das 
Sachkonto 159000 „Geleistete Anzahlungen“ verbucht.  Im Rahmen der 
Jahresabschlussarbeiten wird der hier am Jahresende  aufgelaufene Betrag manuell den 
zugehörigen Bilanzpositionen zugeordnet. Die durch diese Zuordnung erzeugten 
Buchungen werden über das Sachkonto 159010 erfasst.  Im weiteren Verlauf klärt die 
Verwaltung die Hintergründe der jeweiligen Zahlung und löst die unklaren Posten auf. 
 
 
Geleistete Anzahlungen 
Bestand  31.12.2020  
 
Euro 
Bestand  31.12.2021  
 
Euro 
 
Sachkonto 159 000 
Geleistete Anzahlungen 15.220.086,08 14.836.662,17 
Sachkonto 159 010 
Geleistete Anzahlungen -15.220.086,08 -14.836.662,17 
 
Unklare Zahlungen 0,00 0,00  
 
Das AWR vergewisserte sich während der Prüfung des Jahresabschlusses 2021, dass die 
Auflösung bzw. Zuordnung der unklaren Zahlungen sachlich richtig durchgeführt wurden.

47  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8 7.109.852,94 € 
Vorjahr:  75.687.488,72 € 
 
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermöge nsgegenstände beinhaltet die 
öffentlich-rechtlichen, die privatrechtlichen Forde rungen sowie die sonstigen 
Vermögensgegenstände der Stadt Münster. 
 
Die Beträge auf den in SAP geführten Forderungskont en setzen sich aus allen offenen 
Posten der PSCD-Konten (Nebenbuchführung), die durc h eine Ämterumfrage manuell 
erfassten Forderungen im Hauptbuch sowie durch den Jahresabschluss bedingte 
Buchungen (u.a. Wertberichtungen) zusammen. 
 
Im letzten Jahr ermittelte das Fachamt die nicht zu m Soll gestellten Forderungen noch 
mittels Ämterumfrage (bei vier Ämtern) und buchte d iese manuell im Hauptbuch ein. 
Mittlerweile erfolgt eine Anfrage nur noch bei der Stadtbücherei. Die anderen Ämter erfassen 
Ihre Forderungen einzeln in PSCD. 
 
Die in den PSCD-Konten enthaltenen negativen und in ternen Forderungen wurden durch 
manuelle Buchungen im Hauptbuch korrigiert. 
 
Die Prüfung der in der Buchführung tatsächlich ausg ewiesenen negativen und internen 
Forderungen und der entsprechend von der Stadtkasse  getätigten manuellen 
Korrekturbuchungen führte seitens des AWR zu keinen Feststellungen. 
 
Die Systematik zur Pauschalwertberichtigung hat sic h gegenüber dem Jahresabschluss 
des Vorjahres nicht verändert. Das AWR überprüfte stichprobenartig offene Forderungen, 
deren Wert den Betrag i.H.v. 50.000 € überschritten. Dabei gab es keine Feststellungen. 
 
Die gebildeten Pauschalwertberichtigungen beliefen sich im Haushaltsjahr 2021 auf 
15.811.854,76 €. Hauptsächlich entfielen die Wertbe richtigungen auf den öffentlich-
rechtlichen Bereich (15.497.857,01 €). Der größte K orrekturbedarf bestand mit 
7.114.299,11 € im Bereich Steuern sowie mit 5.626.918,12 € im Bereich Forderungen aus 
Transferleistungen. Auf den privatrechtlichen Forderungsbereich entfielen 313.997,75 €. 
 
Der Saldo des Kontos „Einstellung in Pauschalwertbe richtigung“ beträgt am 31.12.2021 
2.725.713,19 €. Dieser resultiert zum einen aus der  Differenz zwischen den 
Pauschalwertberichtigungen aus dem Jahr 2020 (13.10 2.730,58 €) gegenüber 2021 
(15.811.854,76 €) i.H.v. 2.709.124,18 € und aus der  Summe der eidesstattlichen 
Versicherungen i.H.v. 16.589,01 €. 
 
Die Überprüfung der Pauschalwertberichtigungen führte zu keinen Feststellungen seitens 
des AWR. Die gewählten Parameter waren nachvollziehbar und plausibel. 
 
Damit ergab sich für das Haushaltsjahr 2021 ein Wertberichtigungsbedarf i.H.v. insgesamt 
20.019.883,99 €, der sich damit gegenüber dem Vorja hr (17,5 Mio. €) um 2,5 Mio. € 
erhöhte. Dies entspricht – bezogen auf den ursprüng lichen Forderungsbestand vor 
Wertkorrektur i.H.v. rd. 107,1 Mio. €  –  einer Wertkorrektur wie im Vorjahr von 18,5 %. 
 
Der Bestand der wertberichtigten Forderungen und so nstigen Vermögensgegenstände 
veränderte sich im Vergleich zu 2020 wie folgt: 
 
Forderungen  und  sonstige 
Vermögensgegenstände 
31.12.2020  
Euro 
31.12.2021  
Euro 
∆ 
Euro 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen 52.873.468,16 55.369.017,27 2.495.549,11  
privatrechtliche Forderungen 8.130.257,50 10.288.047,77 2.157.790,27  
sonstige Vermögensgegenstände 14.683.763,06 21.452.787,90 6.769.024,84  
 
Gesamt 75.687.488,72 87.109.852,94 11.422.364,22

48  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Am Bilanzstichtag 31.12.2021 betrug der Wert der Fo rderungen und sonstigen 
Vermögensgegenstände insgesamt 87.109.852,94 €. Der  Bestand stieg gegenüber dem 
Vorjahr um 11.422.364,22 € (15,1 %). 
 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 55.369.017 ,27 € 
Forderungen aus Transferleistungen Vorjahr:  52.873.468,16 € 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen umfassen Forderun gen aus der Erhebung von 
Gebühren, Beiträgen und Steuern. Daneben können sic h aber auch Forderungen aus 
Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe u .a.) ergeben, wenn z.B. Transfer-
leistungen zurückgefordert werden oder Erstattungsa nsprüche gegenüber Dritten 
entstehen. 
 
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen und sonstige 
Forderungen entwickelten sich in 2020 und 2021 wie folgt: 
 
Öffentlich-rechtliche Forderungen, 
Forderungen aus Transferleistungen 
31.12.2020  
 
Euro 
31.12.2021  
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
Gebühren 2.586.940,95 4.319.403,00 1.732.462,05  
Beiträge 52.448,36 294.347,99 241.899,63  
Steuern 7.346.076,82 7.201.381,78 -144.695,04  
Transferleistungen 27.961.199,67 28.401.042,46 439.842,79  
Sonstige 14.926.802,36 15.152.842,05 226.039,69  
 
Gesamt 52.873.468,16 55.369.017,27 2.495.549,11  
 
Der Bestand an öffentlich-rechtlichen Forderungen u nd Forderungen aus Transferleistun- 
gen stieg in 2021 von 52.873.468,16 € um 2.495.549,11 € (4,7 %) auf 55.369.017,27 €. 
 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 10.288.047,77 € 
Vorjahr:  8.130.257,50 € 
 
Die Stadt Münster erhebt für einige ihrer Leistunge n ein Entgelt. Sofern der Leistung ein 
privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein  Verkauf, eine Vermietung bzw. 
Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in der Bilanz 
als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen. 
 
Der Bilanzposten entwickelte sich in den letzten zwei Jahren wie folgt: 
 
Privatrechtliche Forderungen 
gegenüber… 
31.12.2020  
 
Euro 
31.12.2021  
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
privatem Bereich 2.057.761,24 1.271.015,65  -786.745,59  
öffentlichem Bereich 45.785,56 254.680,35  208.894,79  
verbundenen Unternehmen 1.959.413,20 1.706.703,35  -252.709,85  
Beteiligungen 27.182,42 116.267,25  89.084,83  
Sondervermögen 4.040.115,08 6.939.381,17  2.899.266,09  
 
Gesamt 8.130.257,50 10.288.047,77 2.157.790,27  
 
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen erhöh te sich von 8.130.257,50 € am 
31.12.2020 um 2.157.790,27 € (26,5 %) auf 10.288.047,77 € am 31.12.2021.

49  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 21.452.787,90 €  
Vorjahr:  14.683.763,06 € 
 
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände  werden Vermögensgegenstände 
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zu geordnet werden können, 
zusammengefasst. Hierzu gehören v.a. Ansprüche gegen Dritte. Der Bilanzposten erhöhte 
sich um 6.769.024,84 € (46,1 %) auf 21.452.787,90 €. 
 
Zum 31.12.2021 setzt sich der Bilanzposten wie folgt zusammen: 
 
 Cash-Pooling 8.302.253,14 € 
 Rückforderung SGB II 3.239.327,12 € 
 Vorschüsse gesetzliche Krankenversicherung 2.591.6 19,19 € 
 Umsatzsteuererstattung 3.280.894,78 € 
 Amtshilfe PSCD 887.167,65 € 
 Vorsteueranrechnung 2.272.516,39 € 
 Sonstige Forderungen PSCD 325.819,63 € 
 Übrige Vermögensgegenstände  553.619,19 € 
21.452.787,90 € 
 
 
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere, die im Umlaufvermögen auszuweisen 
sind. 
 
2.4 Liquide Mittel 41.513.065,55 € 
Vorjahr:  100.480.014,30 € 
 
Der Bilanzposten beinhaltet alle Bargeldbestände in den Kassen der städtischen Ämter und 
Einrichtungen sowie die Guthaben auf den diversen B ankkonten und den Girokonten, die 
für die städtischen Schulen eingerichtet wurden. 
 
Der Bestand an liquiden Mitteln sank im Haushaltsja hr 2021 von 100.480.014,30 € um 
58.966.948,75 € (-58,7 %) auf 41.513.065,55 €. 
 
Die liquiden Mittel der Stadt Münster setzen sich am 31.12.2021 aus den folgenden Posten 
zusammen: 
 
 
Liquide Mittel 
Endbestand 
31.12.2020 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
Kassenbestand Barkassen 119.299,47 151.882,70 32.583,23  
Bankguthaben 1.131.352,33 153.022,91 -978.329,42  
Schulgirokonten 935.478,37 1.761.590,36 826.111,99  
Festgelder 98.293.884,13 39.446.569,58 -58.847.314,55  
 
Gesamt 100.480.014,30 41.513.065,55 -58.966.948,75  
 
Die Prüfung der Kontenbestände anhand von Kontoausz ügen der jeweiligen Banken, 
Sparbücher sowie Anlagebescheinigungen durch das AW R führte zu keinerlei 
Feststellungen.

50  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Im Übrigen unterliegt die Abteilung Zahlungsverkehr  der Stadtkasse der regelmäßigen 
unvermuteten Prüfung durch das AWR. Zuletzt fand ei ne Prüfung auf der Grundlage des 
Tagesabschlusses vom 18.08.2022 statt (Bericht Nr. 31/22). Das AWR bestätigt auf der 
Grundlage der unvermuteten Kassenprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Kassengeschäfte. 
Die für den Zahlungsverkehr vorübergehend nicht benötigten Kassenmittel wurden sicher 
und zinsgünstig angelegt. Die Liquidität der Stadt Münster war zu keiner Zeit gefährdet. 
 
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 72.336.758,95 € 
Vorjahr:  67.188.986,87 € 
 
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten s tieg im Jahr 2021 von 
67.188.986,87 € auf 72.336.758,95 €, was eine Steig erung um 5.147.772,08 € (7,7 %) 
bedeutet. 
 
Die in der Bilanz ausgewiesenen Rechnungsabgrenzung sposten stimmen mit dem SAP 
Bilanzbericht, der Summen- und Saldenliste, der Anl agenbuchhaltung bzw. der 
Einzelpostenliste, mit den Erläuterungen im Anhang des Jahresabschlussentwurfs sowie 
den Hinweisen zur Aktivseite im Lagebericht überein. 
 
Ausgaben vor Aufwand 32.280.556,45 € 
Vorjahr: 32.144.020,46 € 
 
Transitorische aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 43 I Satz 1 KomHVO 
NRW vor dem Abschlussstichtag geleistete Auszahlung en, soweit sie Aufwand für eine 
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Im Jahre sabschluss 2020 wurden 
transitorische Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 32 .144.020,46 € ausgewiesen. Diese 
wurden im Haushaltsjahr 2021 vollständig aufgelöst. 
 
In der folgenden Tabelle sind die zum 31.12.2021 ne u gebildeten transitorischen 
Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt: 
 
Amt Art der Auszahlung Euro 
  
10  Dienst - und  Versorgungsbezüge  01/2022  7.216.652,62  
33  Fraktionszuwendungen  01/2022  359.781,42  
50  Sozialhilfe  01/2022  6.037.890,36  
 
51 
UVG -Zahlungen  01/2022  689.470,00  
Pflegegeldzahlungen  01/2022  169.103,07  
Betriebs kostenzuschuss  KiT as  01/2022  9.406.960,00  
59  SGB  II  Leistungen  01/2022  8.362.225,77  
diverse  Umgliederung  geleistete  Anzahlungen  38.473,21  
  
Summe  32.2380.556,45  
 
Die buchungsbegründenden Unterlagen wurden geprüft und waren bei den Buchungen in 
SAP hinterlegt. Grund und Höhe der gebildeten aktiv en Rechnungsabgrenzungsposten 
können bis auf zwei Ausnahmen geringen Ausmaßes nachvollzogen werden: 
 
Aktivierte Zuschüsse gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW 40.056.202,50 € 
Vorjahr:  35.044.966,41 € 
 
Geleistete Zuwendungen mit einer mehrjährigen, zeit bezogenen Gegenleistungs-
verpflichtung müssen gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW als Rechnungsabgrenzungs-
posten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst 
werden. 
 
Zum 31.12.2021 bilanziert die Stadt Münster für die  von ihr gezahlten Zuschüsse einen 
Betrag i.H.v. 40.056.202,50 €.

51  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Die Entwicklung der einzelnen aktiven Rechnungsabgr enzungsposten im Jahr 2021 
veranschaulicht die folgende Übersicht: 
 
 
Aktivierte RAP für… 
Bestand 
01.01.2021 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Auflösung/  
Abgänge 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
Euro 
 
Geleistete Zuwendungen an…  
den Bund 172.518,84 0,00 -2.233,25 170.285,59  
das Land NRW 1.021.924,48 0,00 -36.743,39 985.181,09  
verbundene Unternehmen 5.600.232,01 2.746.680,29 -435.901,48 7.911.010,82  
sonstige öffentliche Sonderrechnungen 3.526.400,22 0,00 -50.437,19 3.475.963,03  
private Unternehmen 5.944.680,39 383.900,00 -238.595,99 6.089.984,40  
übrige Bereiche 18.779.210,47 5.226.481,77 -2.581.914,67 21.423.777 ,57  
Zwischensumme 35.044.966,41 8.357.062,06 -3.345.825,97 40.056.202,50  
nachrichtlich 
Transitorische ARAP 32.144.020,46 32.280.556,45 -32.144.020,48 32.280.5 56,45  
 
Gesamt 35.044.966,41 8.357.062,06 -3.345.825,97 40.056.205,50  
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich insgesamt um 5.147.772,08 € auf 
72.336.758,95 €. Der Bilanzwert der beiden ARAP-Ber eiche stieg somit gegenüber dem 
Vorjahr um 7,7 % an. Allein im Bereich der investiven Zuwendungen an Dritte erhöhte sich 
der Wert der ARAP um 5.011.236,09 € (14,3 %). 
 
Das AWR hinterfragte alle Bestandsveränderungen des Jahres 2021 mit einem Einzelwert 
von mehr als 100.000,00 €: 
 
 
Inventarverzeichnis 
 
Bezeichnung 
Zugang 
31.12.2021 
Euro 
 
99999492 Projekt B-Side 1.887.000,00  
99999483 Zuschuss Theater Sanierung Ober-/Untermasc hinerie 560.514,00  
99999484 Straßenbeleuchtung 2021 299.166,00  
99999421 Investitionskostenzuschuss Mühlenhof 383.9 00,00  
99999482 Bauvorhaben PTA-Fachschule 1.025.000,00  
99999413 Sportanlage Handorf 986.800,00  
99999391 Bürgerbad Handorf 506.048,00  
99999414 Baukostenzuschüsse Vereine (Sammler) ab 20 19 393.614,00  
99999468 KiTa Landsberger Straße 364.100,00  
99999422 Zuschuss Karateschule Shotokan 345.925,00  
99999490 KiTa Nottulner Landweg 316.345,00  
99999489 Katholische KiTa St. Martini 240.000,00  
99999480 Verein für Kinderbetreuung Die Kanalhaie e .V. 180.000,00  
99999487 Großtagespflege Geringhoffstraße 4 I 166.5 00,00  
99999488 Großtagespflege Geringhoffstraße 4 II 166. 500,00  
99999443 Kath. KiTa Emilienkindergarten 163.800,00  
 
Gesamt 7.985.212,00

52  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Das AWR konnte die buchungsbegründenden Unterlagen einsehen und bestätigt das 
Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten. 
 
Die Bestandsveränderungen in der Stichprobe ließen sich allesamt nachvollziehen. 
Gleichwohl fielen dem AWR einzelne Sachverhalte auf, bei denen die Auflösung der ARAPs 
nicht rechtzeitig begonnen, die Nutzungsdauern nicht korrekt dargestellt oder eine inkorrekte 
Anlagenbezeichnung gewählt wurde. 
 
Die Landeszuweisungen zur Förderung des ÖPNVs wurde n auch im Jahr 2021 nicht als 
ARAP gebucht, obwohl dies aus Sicht des AWR gemäß §  44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW 
notwendig wäre. Die Verbuchung als konsumtive Ein- und Auszahlungen entspricht nicht 
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Das Am t für Mobilität und Tiefbau 
befindet sich dazu jedoch im Austausch und eine Ums tellung wird unter Einbindung des 
Amtes für Finanzen und Beteiligungen für das Haushaltsjahr 2023 angestrebt. 
 
Im Prüfvermerk zum Jahresabschluss 2020 wurde eine Feststellung im Zusammenhang 
mit den vom Sportamt gewährten Baukostenzuschüssen an Vereine und die daraufhin zu 
bildenden aktiven Rechnungsabgrenzungen gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW 
getroffen. Das genaue Prozedere wurde vom Amt für Finanzen und Beteiligungen in einem 
Vermerk festgehalten. Die zentrale Anlagenbuchhaltu ng sollte danach pro Beschlussjahr 
eine echte AIB (als Sammler) einrichten. Bisher wurde nach wie vor lediglich der Sammler 
für das Jahr 2019 Baukostenzuschüsse Vereine ab 2019 gebildet. In den Jahren 2020 und 
2021 kamen aktive Rechnungsabgrenzungen i.H.v. 354.527,00 € und 393.614,00 € hinzu. 
Neue Sammler wurden für die Beschlussjahre 2020 und 2021 nicht angelegt. 
 
Mit Auszahlung der letzten Rate des Baukostenzuschu sses an die Empfänger soll der 
einzurichtende ARAP bebucht und über die jeweilige, vertraglich fixierte Dauer (25 Jahre) 
der einzuhaltenden Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst werden. Verschiedene der unter 
dem o.g. Sammler erfassten Baukostenzuschüsse sind teilweise endabgerechnet und 
ausgezahlt. Im Rahmen der Prüfung konnte das AWR bislang weder eine Ausbuchung vom 
Sammler noch die neu einzurichtenden ARAPs feststel len. Das Amt für Finanzen und 
Beteiligungen und das Sportamt sind aufgefordert, d ie Umsetzung des Verfahrens 
abzustimmen und herbeizuführen. 
 
Zudem wurde für einen von der Stadt Münster geleist eten Zuschuss (100.000 €) zur 
Anschaffung von Mobiliar für die Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2020 ein ARAP gebildet. 
Für die Förderung ist lt. Bescheid eine zeitbezogene Gegenleistungsverpflichtung von zehn 
Jahren vorgesehen. Tatsächlich ist in SAP nach wie vor ein Auflösungszeitraum von 20 
Jahren vorgegeben. Aus Sicht des AWR ist eine Anpassung notwendig. 
 
Die Prüfungsfeststellungen des AWR haben unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit 
keine Auswirkungen auf die Bilanz. 
 
 
II P a s s i v a 
 
 
 
1. Eigenkapital 838.193.455,69 € 
Vorjahr:  840.257.412,16 € 
 
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden. 
 
Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentraler Bedeutung für die nachhaltige Erfüllbarkeit 
der städtischen Aufgaben. Im Jahr 2021 sank das Eig enkapital von 840.257.412,16 € um 
2.063.956,47 € (-0,3 %) auf 838.193.455,69 €.

53  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Es gliedert sich zum 31.12.2021 in folgende Bestandteile: 
 
 Allgemeine Rücklage 689.626.114,78 € 
 Sonderrücklage 3.371.000,00 € 
 Ausgleichsrücklage 147.042.813,72 € 
 Jahresfehlbetrag  -1.846.472,81 € 
838.193.455,69 € 
 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 689.626.114,78 € 
Vorjahr:  691.057.388,71 € 
 
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und 
der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus  Wertveränderungen von 
Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im Anhang zu 
erläutern. 
 
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2021 setzen sich wie folgt zusammen: 
 
Allgemeine Rücklage 
Konto Gegenkonto Bezeichnung Euro 
 
Anfangsbestand  01.01.2021  691.057.388,71  
200 100 899 910 Ertrag aus Abgang/Veräußerung von A nlagevermögen 1.885.901,55  
200 100 899 920 Ertrag aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 946.272,41  
200 100 899 950 Aufwand aus Abgang/Veräußerung von Anlagevermögen - 2.599.119,04  
200 100 899 960 Aufwand aus der Wertveränderung von Finanzanlagen - 450.538,58  
Zwischensumme  690.839.905,05  
200 000 201 000 Sonderrücklage - 1.290.000,00  
200 000 202 000 Ausgleichsrücklage 76.209,73  
Endbestand  am  31.12.2021  689.626.114,78  
 
 Wertveränderungen auf dem Konto 200 100 (-217.483, 66 €): 
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat den Hinw eis des AWR aufgegriffen und 
das Konto 200 100 von „Verrechnung nach § 43 Abs. 3 GemHVO“ in „Verrechnung nach 
§ 44 Abs. 3 KomHVO NRW“ umbenannt. In den Erläuterungen im Anhang (Seite 77 des 
Jahresabschlusses, Band 1) werden die Veränderungen  beschrieben, die durch die 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Ver äußerung von 
Vermögensgegenständen und aus der Wertveränderung der Finanzanlagen verursacht 
wurden. 
 
Auf dem Konto 200 100 war im Jahr 2020 irrtümlich ein Betrag i.H.v. -773,17 € aus der 
Rückzahlung gewährter investiver Zuwendungen gebuch t worden. Eine 
Korrekturbuchung ist bislang nicht erfolgt. 
 
 Wertveränderungen auf dem Konto 200 000 (-1.213.79 0,27 €): 
 
Wie bereits im Jahr 2020 (775.000 €) nahm die Stadt  Münster eine 
eigenkapitalstärkende Zustiftung i.H.v. 1.290.000 € für die rechtlich selbständige Stiftung 
Magdalenenhospital vor. Neben der Erhöhung der Bete iligungen als Teil der 
Finanzanlagen in der Bilanz der Stadt Münster und der Zahlungsabwicklung, musste auf 
der Passiv-Seite der Bilanz verdeutlicht werden, dass die Stiftungsmittel nicht mehr dem 
allgemeinen Haushalt zur Verfügung stehen. Dies wurde durch Umbuchung von Mitteln 
der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 1.290.000 € zur Son derrücklage vollzogen. In den 
Erläuterungen wird hierauf kurz eingegangen (Seite 78 Jahresabschluss, Band 1).

54  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
1.2 Sonderrücklagen 3.371.000,00 € 
Vorjahr:  2.081.000,00 € 
 
Der Rat der Stadt Münster beschloss am 21.03.2012 den Eigentumsanteil der Stadt Münster 
am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000 € unentgeltli ch auf die Annette von Droste-
Hülshoff-Stiftung zu übertragen und zusätzlich eine n Geldbetrag i.H.v. 500.000 € in die 
Stiftung einzubringen. Die Einlage wird seither in der städtischen Bilanz unter den Finanz- 
anlagen ausgewiesen. Die stiftungsrechtlichen Vorsc hriften führen dazu, dass das 
Stiftungsvermögen dem allgemeinen Haushalt der Stadt Münster auf Dauer entzogen wird. 
Bilanziell wird dies durch die Beschränkung des Eig enkapitals mittels Ausweis einer 
Sonderrücklage abgebildet. 
 
Die übrigen Verwaltungseinheiten wurden im Rahmen der Verfügung zum Jahresabschluss 
vom Amt für Finanzen und Beteiligungen auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Bildung 
von Sonderrücklagen hingewiesen (siehe „mitgeteilt“  vom 02.12.2021). Neben der unter 
der Allgemeinen Rücklage bereits erwähnten Zustiftung bei der Stiftung Magdalenenhospital 
lagen keine weiteren Meldungen der Fachämter für de n Jahresabschluss 2021 vor. Die 
Zustiftung führte zu einer Erhöhung der Sonderrücklage um 1.290.000 €. 
 
Damit setzt sich die Sonderrücklage zum 31.12.2021 wie folgt zusammen: 
 
 Annette von Droste Hülshoff-Stiftung = 1.306.000 €  
 Stiftung Magdalenenhospital = 2.065.000 €  
 
1.3 Ausgleichsrücklage 147.042.813,72 € 
Vorjahr:  156.720.783,74 € 
 
Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW ist in der Bilanz zusätzli ch zur Allgemeinen Rücklage eine 
Ausgleichsrücklage als gesonderter Posten des Eigen kapitals auszuweisen, welche um 
das Ziel des Haushaltsausgleichs zu erreichen ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde 
in Anspruch genommen werden darf. Solange die Fehlb eträge in der Ergebnisrechnung 
durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen we rden können, gilt der jeweilige 
Haushalt als ausgeglichen (fiktiver Haushaltsausgleich). 
 
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 mit der Feststellung des 
Jahresabschlusses 2020 zugleich beschlossen, dass der Fehlbetrag i.H.v. 9.601.760,29 € 
durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt wird (V/0204/2022). 
 
1.4 Jahresfehlbetrag / -überschuss -1.846.472,81 € 
Vorjahr:  -9.601.760,29 € 
 
Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. -1.846.472,81 € ab. 
 
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung 
ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des 
Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt. 
 
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 ging die Verwaltung von einem 
Jahresfehlbetrag i.H.v. -10.710.500 € aus, der durch die Inanspruchnahme der Ausgleichs-
rücklage gedeckt werden sollte. Diese betrug zum Ze itpunkt der Haushaltsplanung unter 
Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2019 insgesamt 156.720.783,74 €.  
  
Der geplante Fehlbetrag konnte somit durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage 
gedeckt werden. Der Haushalt des Jahres 2021 war damit in der Planung ausgeglichen.

55  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Da die Ausgleichsrücklage zum 31.12.2021 einen Best and i.H.v. 147.042.813,72 € 
aufweist, kann der Fehlbetrag in der Jahresrechnung durch ihre Inanspruchnahme gedeckt 
werden. Der Haushalt des Jahres 2021 gilt damit in der Jahresrechnung ebenfalls als 
ausgeglichen. Der Bestand der Ausgleichsrücklage wi rd sich diesbezüglich auf 
145.196.340,91 € verringern. 
 
In den Erläuterungen im Anhang (Seite 78 Entwurf de s Jahresabschlusses, Band 1) wird 
das  ordentliche  Ergebnis  mit  -12.656.472,81  € angegeben.  Tatsächlich  beträgt es 
-16.088.949,93 €. In der Tabelle auf Seite 79 wird das ordentliche Ergebnis als Ergebnis der 
lfd. Verwaltungstätigkeit bezeichnet. Dieses beinha ltet aber bereits das Finanzergebnis. 
Beim nächsten Jahresabschluss ist hierauf zu achten. 
 
2. Sonderposten 1.203.956.583,38 € 
Vorjahr:  1.217.574.167,54 € 
 
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene und zwe ckentsprechend verwendete 
Zuwendungen und Beiträge für Investitionen in der Bilanz als Sonderposten zu passivieren. 
Die Auflösung der Sonderposten wird entsprechend der Abschreibung der bezuschussten 
Vermögensgegenstände durchgeführt. Solange mit den erhaltenen Zahlungen noch keine 
aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände geschaffen  wurden, sind sie als erhaltene 
Anzahlungen auszuweisen. In betriebswirtschaftliche r Hinsicht sind die erhaltenen 
Zuwendungen und Beiträge zum Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu 
beurteilen. 
 
Die Sonderposten nehmen am Ende des Jahres 2021 ein en Anteil i.H.v. 31,4 % an der 
Bilanzsumme der Stadt Münster ein. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich ihr Bestand 
von 1.217.574.167,54 € um -13.617.584,16 € auf 1.203.956.583,38 €. 
 
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2021 aus den folgenden Bestandteilen zusammen: 
 
Sonderposten 
für… 
Bestand 
31.12.2020 
Euro 
Bestand 
31.12.2021 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
Zuwendungen 632.861.543,04 634.527.642,99 1.666.099,95  
Beiträge 575.967.506,17 560.826.863,13 -15.140.643,04  
Gebührenausgleich 932.339,00 932.339,00 0,00  
Sonstige Sonderposten 7.812.779,33 7.669.738,26 143.041,07  
 
Gesamt 1.217.574.167,54 1.203.956.583,38 -13.617.584,16  
 
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres  2021 sachlich und rechnerisch. 
Bei den gewichtigen Positionen, d.h. Sonderposten d ie aus Zuwendungen und Beiträgen 
gebildet wurden, beschränkte sich das AWR auf Bestandsveränderungen mit einem Wert-
volumen von mehr als 100.000,00 €. Insgesamt bestätigt die Prüfung der Sonderposten die 
Richtigkeit des Bilanzausweises und der Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht. Die 
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert. 
 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 634.527.642,99 € 
Vorjahr:  632.861.543,04 € 
 
Im Haushaltsjahr 2021 erhöhte sich der Bestand an S onderposten für Zuwendungen von 
632.861.543,04 € um 1.666.099,95 € auf 634.527.642,99 €

56  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
Bestand  
01.01.2021 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
Euro 
632.861.543,04 31.401.978,05 -734.475,04 5.959,89 - 29.007.362,95 634.527.642,99 
 
Innerhalb dieser Position machen die Landeszuweisun gen mit 555.106.928,20 € und die 
Zuwendungen von privaten Unternehmen mit 38.225.762 ,57 € insgesamt 93,5 % an der 
gesamten Bilanzposition aus. Der Rest besteht aus F ördermitteln des Bundes bzw. der 
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie aus übrigen Bereichen. 
 
Die Feststellung des AWR aus dem letzten Prüfungsbe richt hinsichtlich der fehlenden 
Bildung von Sonderposten i.H.v. insgesamt 140.286,47 € für Elektromobilität wurde durch 
die Verwaltung umgesetzt und die jeweiligen Werte d en entsprechenden zehn Anlagen 
zugeordnet. 
 
2.2 Sonderposten für Beiträge 560.826.863,13 € 
Vorjahr: 575.967.506,17 € 
 
Der Sonderposten für Beiträge besteht im Wesentlich en aus Beiträgen für den Bau von 
Kanälen und Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen , die auf der Grundlage des 
Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) bzw. dem Baugeset zbuch (BauGB) erhoben 
wurden. 
 
Bestand 
01.01.2021 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
Euro 
575.967.506,17 4.608.389,65 -859.773,28 -5.959,89 - 18.883.299,52 560.826.863,13 
 
Insgesamt hat sich der Bestand im Jahr 2021 an Sond erposten für Beiträge von 
575.967.506,17 € um 15.140.643,04 € (-2,6 %) auf 560.826.863,13 € verringert. 
 
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 652.232, 00 € 
Vorjahr:  930.565,00 € 
 
Kostenüberdeckungen von kostenrechnenden Einrichtun gen sind gemäß § 44 Abs. 6 
KomHVO NRW am Ende eines Kalkulationszeitraumes als  Sonderposten für den 
Gebührenausgleich anzusetzen. Sie werden gemäß § 6 KAG NRW ermittelt und sind 
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen, die im gleichen 
Zeitraum ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben. 
 
Die jeweiligen Gebührenüberschüsse bzw. Kostenunter deckungen werden von den 
Fachämtern dem Amt für Finanzen und Beteiligungen mitgeteilt. Der Nachweis wird in einer 
Nebenbuchführung beim Amt für Finanzen und Beteiligungen geführt. 
 
Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 lagen noch keine Ergebnisse 
aus den Betriebsabrechnungen der gebührenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2021 
vor. Die Bestandsveränderungen beziehen sich daher auf den Stand der Betriebs-
abrechnungen bis zum Jahr 2020: 
 
Die in der u.g. Darstellung ausgewiesenen Überdeckungen i.H.v. insgesamt 652.232,00 € 
stimmen nicht mit den in der Bilanz ausgewiesenen W erten überein. Wie das AWR 
feststellte, wird in der Bilanz für den Bereich der  Abwasserunterhaltung irrtümlicherweise 
ein Wert i.H.v. 932.339,00 € aufgeführt und damit ein um insgesamt 280.007,00 € zu hoher 
Wert ausgewiesen. Ursächlich für diese Differenz is t, dass im Jahr 2020 die in der 
aufgeführten Tabelle genannten Auflösungen und Zugä nge versehentlich vom Amt für 
Finanzen und Beteiligungen nicht gebucht wurden (Prüfbericht 24/22 vom 30.08.2022).

57  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 
 
Nachrichtlich: 
Erläuterungen im Anhang 
 Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge 
Inanspruch-
nahme 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
Bestand 
01.01.202 
1 
 
Euro  
Bestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Abwasser- 
beseitigung 
 
 
932.339,00 
 
640.272,00 
 
-932.339,00 
 
640.272,00 
 
0,00 
 
0,00 
Gewässer 
unter-
haltung 
 
-1.774,00 
 
15.571,00 
 
-1.837,00 
 
11.960,00 
 
0,00 
 
0,00 
Friedhöfe 0,00  0,00  0,00  0,00  -295.539,53  -349.050,18  
Rettungs- 
dienst 
0,00 0,00 0,00 0,00 -8.591.219,00 -13.344.472,00 
 
Gesamt  930.565,00  655.843,00  -934.176,00  652.232,00  -8.886.758,53  -13.693.522,18  
 
Danach sank der aus ehemaligen Überschüssen gebildete Sonderposten von  930.565,00 € 
um 278.333,00 € (-29,9 %) auf 652.232,00 €. 
 
Die hier nachrichtlich ausgewiesenen Unterdeckungen  im Bereich Friedhöfe und 
Rettungsdienst i.H.v. 13.693.522,18 € werden im Anh ang zur Bilanz dargestellt und die 
Veränderungen näher erläutert. 
 
2.4 Sonstige Sonderposten 7.669.738,26 € 
Vorjahr : 7.812.779,33 € 
 
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werd en Einnahmen der Stadt Münster 
bilanziert, die aus unterschiedlichen Beweggründen im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder 
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit darstellen. 
 
Der Bestand der Sonstigen Sonderposten sank von 7.8 12.779,33 € um 143.041,07 € 
(- 1,8 %) auf 7.669.738,26 €. 
 
Der Posten setzt sich am 31.12.2021 wie folgt zusammen: 
 
 
Sonstige 
Sonderposten 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Abgänge 
Inanspruch- 
nahme 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Ausgleichs- und 
Ersatzmaßnahmen 1.388.534,59 60.304,88 0,00 -88.195,49 1.360.643,98  
Hochzeitswald  122.732,05  22.200,00  0,00  -3.241,11  141,690,94  
Stellplatzablöse  2.327.313,66  0,00  0,00  -134.109,35  2.193.204,31  
rechtlich 
unselbständige 
Stiftungen 
3.974.199,03 0,00 0,00 0,00 3.974.199,03 
 
 
Gesamt 7.812.779,33 82.504,88 0,00 -225.545,95 7.669.738,26  
 
Im Einzelnen: 
 
 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 
 
Der Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen 
umfasst die vereinnahmten Ausgleichszahlungen nach dem Bundes- bzw. 
Landesnaturschutzgesetz. Zum Ende des Jahres 2021 b eträgt der Wert der 
Sonderposten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 1. 360.643,98 € und sank 
damit gegenüber dem Vorjahr um 27.890,61 € (- 2,0 %).

58  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 Entgelt für den Hochzeitswald 
 
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählten und Hochzeitsjubilaren die Möglichkeit, 
für einen Kostenbeitrag i.H.v. 150,00 € einen Baum im Hochzeitswald am Haus 
Rüschhaus zu pflanzen. Die eingezahlten Beträge werden zunächst auf dem Konto 
Verbindlichkeiten aus Entgelten für den Hochzeitswa ld Münster verbucht. Einmal 
im Jahr wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Na chhaltigkeit in der 
Anlagenbuchhaltung eine Anlage angelegt, mit der die gepflanzten Bäume aktiviert 
und die erhaltenen Entgelte passiviert werden. 
 
Der Sonderposten für den Hochzeitswald erhöhte sich zum 31.12.2021 gegenüber 
dem Vorjahr um 18.958,89 € auf 141.690,94 € (15,5 %). 
 
 Stellplatzablösebeträge 
 
Werden Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist, 
sind Stellplätze oder Garagen und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl und 
Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen (notwendige Stellplätze). Die 
Herstellungspflicht kann durch Zahlung eines in ein er Satzung festzulegenden 
Geldbetrags an die Gemeinde abgelöst werden. 
 
Die vereinnahmten Beträge sind gemäß § 48 Abs. 2 Ba uordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. der Stellplatzablösesatzung 
 
o für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandh altung, die Instandsetzung 
oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtung en einschließlich der 
Ausstattung mit Elektroladestationen, 
 
o für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen  Radverkehrsanlagen sowie 
die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätze n einschließlich der 
Ausstattung mit Elektroladestationen oder 
 
o für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr, 
einschließlich investiver Maßnahmen des öffentliche n Personennahverkehrs 
sowie andere Maßnahmen, die Bestandteil eines kommu nalen oder 
interkommunalen Mobilitätskonzepts einer oder mehrerer Gemeinden sind, 
 
einzusetzen. 
 
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noch keine  aktivierungsfähigen 
Vermögensgegenstände geschaffen wurden, sind sie al s erhaltene Anzahlungen 
auszuweisen. Erst mit der Inbetriebnahme des Vermög ensgegenstandes darf ein 
Sonderposten gebildet werden, wenn die Stadt Münste r Eigentümerin der Anlage 
ist. 
 
Da im Jahr 2021 keine Zugänge zu verzeichnen waren, verringerte sich der Jahres-
endbestand um 134.109,35 € auf 2.193.204,31 €. 
 
 Rechtlich unselbständige Stiftungen 
 
Die Stadt Münster hat das gesamte Eigenkapital der rechtlich unselbständigen 
Stiftungen auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz unter den Finanzanlagen 
ausgewiesen und in gleicher Höhe einen Sonderposten  bilanziert, da sie die 
Stiftungen ohne eine eigene finanzielle Beteiligung erhalten hat. 
 
Das Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftu ngen ist seitens der Stadt 
Münster ausschließlich für die stete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten. Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderpos- 
ten im Fall der Stiftungen nicht, denn das Stiftung svermögen ist auf unbegrenzte

59  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Dauer zu erhalten. Diese Verpflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten 
zum Ausdruck gebracht. 
 
Während die Jahresergebnisse der Stiftungen den Wert der Finanzanlage ändern, 
wird der Sonderposten nur im Falle einer ergebnisun abhängigen Eigenkapital-
erhöhung der Stiftungen durch Zustiftungen bzw. im Falle einer ergebnis-
unabhängigen Eigenkapitalminderung z. B. durch Aufl ösung einer Stiftungs-
einrichtung angepasst. Daher blieb der Bestand i.H.v. 3.974.199,03 € im Haushalts-
jahr 2021 unverändert. 
 
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 
 
 Stiftung Generalarmenfonds 1.214.296,96 €  
+ Friedrich und Irmgard Buschmann-Stiftung 2.759.901, 07 € 
+ Stiftung Clemenshospital  1,00 €  
  3.974.199,03 € 
 
 
3. Rückstellungen 771.921.752,98 € 
Vorjahr:  719.702.854,52 € 
 
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen si nd in § 88 GO NRW i.V.m. § 37 
KomHVO NRW abschließend geregelt. Rückstellungen st ellen Verpflichtungen dar, bei 
denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und ggf . in welcher Höhe sie verbindlich 
werden. Durch die Bildung von Rückstellungen werden die in späteren Jahren zu leistenden 
Auszahlungen wirtschaftlich bereits dem Aufwand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung 
zugerechnet.  
 
Die Bilanz weist zum 31.12.2021 folgende Rückstellungen aus: 
 
 Pensionsrückstellungen 678.923.780,00 € 
 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
 Instandhaltungsrückstellungen 12.076.263,75 € 
 Sonstige Rückstellungen  80.921.709,23 € 
771.921.752,98 € 
 
Die Rückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um  52.218.898,46 € (7,3 %) auf 
771.921.752,98 €. 
 
 
3.1 Pensionsrückstellungen 678.923.780,00 € 
Vorjahr:  655.887.022,00 € 
 
Insgesamt  stiegen  die  Pensionsrückstellungen  in  2021  von  655.887.022,00  € um 
23.036.758,00 € (3,5 %) auf 678.923.780,00 €. 
 
 
Pensionsrückstellungen 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
∆ 
 
Euro (%) 
 
Summe  Pensionen  530.181.086,00  547.110.200,00  16.929.114,00  (3,2)  
Summe  Beihilfen  125.705.936,00  131.813.580,00  6.107.644,00  (4,9)  
 
Gesamt 655.887.022,00 678.923.780,00 23.036.758,00 (3,5)

60  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Das Personal- und Organisationsamt teilte die erfor derlichen Umbuchungen von den 
Rückstellungen für aktive Beamt*innen zu den Rückst ellungen für Versorgungs-
empfänger*innen für die in 2021 in den Ruhestand ge tretenen Beamt*innen mit. Darüber 
hinaus teilte das Personal- und Organisationsamt di e zum 31.12.2021 errechneten 
Rückstellungsbeträge für die aktiven Beamt*innen so wie für die Versorgungs-
empfänger*innen mit. Unter Berücksichtigung der Bes tandsveränderungen durch die 
Umbuchungen wurden die Differenzen der zum 31.12.20 21 ermittelten Rückstellungs-
beträge zum Anfangsbestand am 01.01.2021 richtigerw eise als Zuführung bzw. 
Inanspruchnahme gebucht. 
 
Für die Beihilfen der Versorgungsempfänger*innen si nd ebenfalls Rückstellungen zu 
bilden. Sie können gemäß § 37 Abs. 1 S. 5 KomHVO NR W als prozentualer Anteil zur 
Pensionsrückstellung ermittelt werden. Der Prozents atz ist aus dem Verhältnis der 
gezahlten Beihilfeleistungen für Versorgungsempfäng er*innen zu den gezahlten 
Versorgungsbezügen zu ermitteln. Er bemisst sich na ch dem Durchschnitt dieser 
Leistungen in den drei dem Jahresabschluss vorangeh enden Haushaltsjahren. Die 
Ermittlung des Prozentsatzes ist mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen. 
 
Die Prüfung der Pensionsrückstellungen durch das AW R bestätigte eine korrekte 
Umsetzung der vom Personal- und Organisationsamt er mittelten Werte. Der für die 
Beihilferückstellungen zugrunde gelegte Prozentsatz i.H.v. 24,12 % (+0,41 % im Vergleich 
zum Vorjahr) wurde korrekt ermittelt. Bei den Beihi lferückstellungen für Beamt*innen der 
allgemeinen Verwaltung übersah das Personal- und Or ganisationsamt jedoch, dass der 
Basisbetrag gegenüber der ursprünglichen Berechnung  um 619.409,00 € stieg, da 
aufgrund einer Empfehlung des AWR das Pensionsalter für die Beamt*innen auf Zeit auf 65 
Jahre festgelegt wurde. Die Rückstellungen hätten u m 149.401,45 € höher ausfallen und 
damit i.H.v. 47.943.183,00 € gebildet werden müssen . Da die Pensions- und 
Beihilferückstellungen jährlich neu berechnet werde n, ergibt sich hieraus jedoch kein 
Handlungsbedarf. 
 
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rek ultivierung und Nachsorge von 
Deponien wurden auf die eigenbetriebsähnliche Einri chtung Abfallwirtschaftsbetriebe 
Münster (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivi erung und Nachsorge entstehenden 
Aufwendungen wurden folglich nur im Rechnungskreis der AWM entsprechende 
Rückstellungen gebildet, nicht aber im Rechnungskreis der Stadt Münster. 
 
Zur Bildung einer Rückstellung für Altlasten gab es im Jahr 2021 keinen Anlass, weil keine 
konkrete Verpflichtung zur Sanierung von belasteten Grundstücken vorlag. 
 
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 12.076.263,75 € 
Vorjahr: 4.521.061,79 € 
 
Für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen s ind Rückstellungen anzusetzen, 
wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher 
unterlassen bewertet werden muss. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Bestand der Inst andhaltungsrückstellungen von 
4.521.061,79 € um 7.555.201,96 € auf 12.076.263,75 €. 
 
Die Auswertung der Buchhaltung zeigt folgende Entwi cklung der Instandhaltungs-
rückstellungen im Jahr 2021:

61  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
Instandhaltungs- 
rückstellungen 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zuführung  
 
Euro 
Inanspruch - 
nahme 
 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Bestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Gebäude  2.521.061,79  4.921.000,00  -287.798,04  0,00  7.154.263,00  
Straßen  2.000.000,00  4.041.000,00  -1.119.000,00  0,00  4.922.000,00  
 
Gesamt 4.521.061,79 8.962.000,00 -1.406.798,04 0,00 12.076.263,75  
 
Wie das AWR feststellte, hatte das Amt für Finanzen  und Beteiligungen die Zuführungen 
und Inanspruchnahmen aufgrund der Mitteilungen des Amtes für Immobilienmanagement 
und des Amtes für Mobilität und Tiefbau im Rahmen d er Jahresabschlussbuchungen 
korrekt vorgenommen. 
 
In den Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen  (Seite 84, Band 1, Entwurf zum 
Jahresabschluss) wird ausgeführt, dass sich die Bes tandserhöhung der Instandhaltungs-
rückstellungen i.H.v. 7.555.201,96 € aus Inanspruch nahmen, Auflösungen und 
Zuführungen zusammensetzt. Tatsächlich sind aber ke ine Rückstellungen aufgelöst 
worden. Beim nächsten Jahresabschluss sind die Erlä uterungen den Bestands-
veränderungen entsprechend zu formulieren. 
 
Gemäß § 45 Abs. 2 Nr.4 KomHVO NRW sind die Vermögen sgegenstände des 
Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden 
sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages im Anh ang gesondert anzugeben und zu 
erläutern. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen b ildete auf der Grundlage der 
Meldungen des Amtes für Immobilienmanagement und des Amtes für Mobilität und Tiefbau 
Maßnahmenlisten im Anhang des Jahresabschlusses ab (Seiten 93 und 94, Entwurf des 
Jahresabschlusses, Band 1). 
 
Die Prüfung dieser Listen führte zu Feststellungen von untergeordneter Bedeutung. 
 
3.4 Sonstige Rückstellungen 80.921.709,23 € 
(gemäß § 37 Abs. 5 ff. KomHVO NRW) Vorjahr:  59.294.770,73 € 
Gemäß § 88 Abs. 1 GO NRW sind für ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste 
aus schwebenden Geschäften und für hinsichtlich ihr er Höhe oder des Zeitpunktes ihres 
Eintritts unbestimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Sie 
dürfen allerdings nur für die in § 37 KomHVO NRW aufgeführten Zwecke gebildet werden. 
Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund hierfür entfallen ist. 
 
Im Haushaltsjahr 2021 verstärkte die Verwaltung ihr e Risikofürsorge und erhöhte den 
Bestand an Sonstigen Rückstellungen i.H.v. 59.294.7 70,73 € um 21.626.938,50 € auf 
80.921.709,23 € (36,5 %). 
 
Das Personal- und Organisationsamt teilt dem Amt fü r Finanzen und Beteiligungen 
regelmäßig für den Jahresabschluss mit, welche Rückstellungen es für erforderlich hält. Für 
den Jahresabschluss 2021 überließ es das Personal- und Organisationsamt dem Amt für 
Finanzen und Beteiligungen, den Aufwand für die mit  der Abrechnung für den März 2022 
ausgezahlte Corona-Prämie, die dem November 2021 zu zurechnen ist, über die Bildung 
einer Rückstellung im Jahr 2021 darzustellen. Das A mt für Finanzen und Beteiligungen 
bildete daraufhin eine Rückstellung i.H.v. 1.519.16 0,00 €. Zum Zeitpunkt der Aufstellung 
des Jahresabschlusses war die Corona-Prämie bereits  ausgezahlt worden und somit die 
Höhe bekannt. Unter Berücksichtigung des Wertaufhel lungsprinzips hätte aus Sicht des 
AWR daher keine Rückstellung, sondern eine Verbindlichkeit eingestellt werden müssen.  
 
Das Amt  für Finanzen und Beteiligungen  begründete die Bildung der genannten Rückstel-

62  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
lung damit, dass der Text unter dem Punkt „Widerspr üche gegen die festgesetzte 
Besoldung wg. Verletzung des Grundsatzes der Amtsangemessenheit (und Alimentation)“ 
im Schreiben des Personal- und Organisationsamtes m issverständlich war, zumal der 
Hinweis gegeben wurde, dass kaum belastbar einzusch ätzen sei, ob es noch ein 
Nachzahlungsrisiko gibt und wie dies finanziell zu bewerten ist. Aus Sicht des Amtes für 
Finanzen und Beteiligungen war nicht eindeutig erkennbar, ob es sich bei dem aufgeführten 
Betrag um eine Verpflichtung handelt, deren Höhe le tztendlich feststeht. Da sowohl die 
Rückstellung als auch eine Verbindlichkeit mit der Auszahlung getilgt werden, bedarf es 
keiner Korrektur. 
 
Im Jahr 2021 ergaben sich bei den sonstigen Rückste llungen folgende 
Bestandveränderungen: 
 
 
Sonstige 
Rückstellungen 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zuführung  
 
Euro 
Inanspruch - 
nahme 
 
Euro 
Auflösung  
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Nicht in Anspruch 
genommener Urlaub 8.621.729,90 409.117,00 -72.078,16 0,00 8.958.768,7 4 
 
Arbeitszeitguthaben  5.950.819,26  287.664,38  -48.182,12  0,00  6.190.301,52  
Altersteilzeit  3.363.523,00  1.770.315,00  -586.046,00  0,00  4.547.792,00  
Nicht mehr bestehende 
Dienstverhältnisse 2.615.451,00 0,00 -806.451,00 0,00 1.809.000,00 
 
Sabbatvereinbarungen  308.871,28  147.739,75  -133.589,11  0,00  323.021,92  
Versorgungslasten bei 
eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen 
 
7.761.707,64 
 
1.895,40 
 
0,00 
 
-27.035,58 
 
7.736.567,46  
Risiken bei Krediten in 
ausländischer Währung 
Investitionskrediten 
 
710.631,73 
 
516.047,73 
 
0,00 
 
0,00 
 
1.226.679,46  
Versorgungslasten 
Studieninstitut (StiWL) 1.074.630,00 0,00 0,00 -45.922,00 1.028.708,00 
 
Risiken bei ausgestell- 
ten Bürgschaften 106.814,00 0,00 0,00 -14.818,00 91.996,00 
Drohende Verluste aus 
lfd. GewSt-Verfahren 215.681,92 0,00 0,00 -145,79 215.536,13 
Steuerverpflichtungen  352.000,00  869.000,00  0,00  0,00  1.221.000,00  
Ansprüche auf  
diskriminierungsfreie 
Besoldung 
 
133.000,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
133.000,00 
Risiken aus negativen 
Zinsen bei Derivaten 1.500.000,00 450.000,00 0,00 0,00 1.950,00 
 
Rückerstattung von 
Zinsen für GewSt- 
Nachforderungen 
 
14.260.000,00 
 
5.900.000,00 
 
0,00 
 
-4.500.000,00 
 
15.660.000,00  
Verzinsung von 
GewSt-Erstattungen 7.100.000,00 5.219.000,00 -349.133,00 -1.950.867,00  10.019.000,00 
 
Rückforderung von 
Landeszuweisungen 
nach dem FlüAG 
 
553.374,00 
 
0,00 
 
-553.374,00 
 
0,00 
 
0,00  
Verfassungsmäßigkeit 
der familienbezogenen 
Besoldungsbestandteile 
 
571.727,00 
 
2.000.000,00 
 
-531.959,58 
 
-39.767,42 
 
2.000.000,00  
Erhöhte Heranziehung 
zur Landschaftsumlage 3.000.000,00 0,00 0,00 0,00 3.000.000,00 
 
Mehrarbeit Feuerwehr- 
Technischer Dienst 1.094.810,00 0,00 -442.540,00 0,00 652.270,00 
Corona -Prämie  0,00  1.519.160,00  0,00  0,00  1.519.160,00  
Ausgleichsbeitrag Zu- 
satzversorgungskasse 
für Mitarbeiter/-innen 
des Klarastiftes 
 
0,00 
 
8.638.908,00 
 
0,00 
 
0,00 
 
8.638.908,00  
Stiftung 
Magdalenenhospital 0,00 4.000.000,00 0,00 0,00 4.000.000,00 
 
 
Gesamt 59.294.770,73 31.728.847,26 -3.523.352,97 -6.578.555,79 80.921.709,23  
 
Die Prüfung der Sachkonten zeigte, dass die Zuführungen und Inanspruchnahmen in der 
Ergebnisrechnung korrekt erfasst und die Salden auf den Bilanzkonten verbucht wurden.

63  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Lediglich auf einem Konto wurde eine Zuführung i.H. v. 1.895,40 € für Versorgungslasten 
von Münster Marketing und eine Auflösung i.H.v. 27. 035,58 € für die Versorgungslasten 
der citeq gebucht. Bei Münster Marketing wurden versehentlich Beträge berücksichtigt, die 
nicht die Versorgungslasten betreffen. Es hätten nur 443,60 € zugeführt werden dürfen. Im 
Rahmen des nächsten Jahresabschlusses ist eine entsprechende Korrektur vorzunehmen. 
 
4. Verbindlichkeiten 981.174.466,05 € 
Vorjahr:  990.484.404,62 € 
 
Als Verbindlichkeiten werden alle dem Grunde und de r Höhe nach feststehenden 
Zahlungsverpflichtungen der Stadt Münster zum 31.12 .2021 in die Bilanz aufgenommen. 
Diese wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. 
 
Die Bilanzposition verringerte sich von 990.484.404 ,62 € in 2020 um 9.309.938,57 € auf 
981.174.466,05 € im Jahre 2021. Dabei sanken im Ver gleich zu den Vorjahren 
insbesondere die Kredite für Investitionen und die Kredite zur Liquiditätssicherung. Die 
Positionen Sonstige Verbindlichkeiten und Erhaltene  Anzahlungen stiegen hingegen 
deutlich an. 
 
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten fallen auch d ie Verbindlichkeiten aus dem Cash- 
Pooling. Hier werden die Geldanlagen der städtischen Tochtergesellschaften von der Stadt 
Münster verwaltet, um einen konzerninternen Liquiditätsausgleich zu ermöglichen. 
 
 
Verbindlichkeiten 
31.12.2020  
 
Euro 
31.12.2021  
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
Kredite für Investitionen 792.492.866,71 750.837.205,86 -41.655.660,85  
Kredite zur Liquiditätssicherung 18.333.148,00 3.126.282,10 -15.206.865,90  
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die  
Kreditaufnahmen gleichkommen 505.278,66 477.772,57 -27.506,09 
 
Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leistungen 1.143.907,72 2.784.934,01 1.641.026,29 
 
Verbindlichkeiten aus 
Transferleistungen 
236.451,97 0,00 -236.451,97 
 
Sonstige Verbindlichkeiten 76.748.449,66 93.167.080,96 16.418.631,30  
Erhaltene Anzahlungen 101.024.301,90 130.781.190,55 29.756.888,65  
 
Gesamt 990.484.404,62 981.174.466,05 9.309.938,57  
 
Das AWR konnte sämtliche Abschlusspositionen dieses  Bilanzabschnittes mit Hilfe von 
Saldenbestätigungen, Leibrentenverträgen oder sonst igen Jahresabschlussunterlagen 
nachvollziehen. 
 
4.1 Anleihen 0,00 € 
Vorjahr:  0,00 € 
 
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei de r das benötigte Kapital von einer 
unbestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird. 
 
Die Stadt Münster hat zum 31.12.2021 keine Anleihen in ihrem Bestand. 
 
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitione n 750.837.205,86 € 
Vorjahr:  792.492.866,71 € 
 
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten verringerten 
sich zum 31.12.2021 um 41.655.660,85 € (-5,3 %) auf 750.837.205,86 €.

64  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
Kredite 
Bestand 
31.12.2020 
Euro 
Bestand 
31.12.2021 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00  
von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00  
von Sondervermögen 84.363,16 84.363,16 0,00  
vom öffentlichen Bereich 0,00 10.000.000,00 10.000.000,00  
vom privaten Kreditmarkt 792.408.503,55 740.752.842,70 -51.655.660,85  
 
Gesamt 792.492.866,71 750.837.205,86 -41.655.660,85  
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen konnte dem AWR für sämtliche Kreditaufnahmen 
entsprechende Saldenbestätigungen bzw. Vertragsunterlagen vorweisen, welche die Höhe 
der Verbindlichkeiten zum 31.12.2021 belegen. Die H aushaltssatzung legte den Rahmen 
für die Neuaufnahme an Investitionskrediten auf 179 .453.550,00 € fest. Somit liegt die 
Summe der Neuaufnahme innerhalb der Vorgabe der Haushaltssatzung. 
 
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2021 gehen auf folgende Einflüsse zurück: 
 
 Kreditneuaufnahme 5.000.000,00 € 
 Neubewertung Schweizer Franken / Kursschwankungen 1.125.672,69 € 
 Gutschrift 0,45 € 
 Tilgungen -47.176.755,91 € 
 Tilgung Gute Schule -604.578,08 € 
-41.655.660,85 € 
 
Am 31.12.2021 entfiel vom Gesamtbestand der Investi tionskredite (750.837.205,86 €) 
26.056.044,91 € (3,5 %) auf Kredite, die in Schweiz er Franken aufgenommen wurden. In 
der Haushaltssatzung 2020 waren Fremdwährungskredit e bis zu einer maximalen 
Höchstgrenze von 15 % zugelassen. Mit der Haushalts satzung 2021 waren 
Fremdwährungskredite nicht mehr zulässig.  Die Vorgaben der Haushaltssatzung wurden 
eingehalten. Am 31.12.2021 wird der Bestand an Kred iten in Schweizer Franken mit 
26.918.500,00 angegeben. Der EZB-Referenzkurs notie rte am 31.12.2021 bei 1,0331 
CHF/€; demzufolge ergibt sich eine Bewertung der CH F-Verbindlichkeiten i.H.v. 
26.065.044,91 €. 
 
Die Verbindlichkeiten resultieren in Gänze aus Inve stitionskrediten, welche bei Banken, 
Kreditinstituten und übrigen Kreditgebern aufgenommen wurden. 
 
Sämtliche Investitionskredite der Stadt Münster wer den mit dem Kreditverwaltungs-
programm S Kompass bewirtschaftet. Die Daten hieraus stellen somit die Grundlage für die 
Bilanzwerte in SAP dar. Bei dem Abgleich zwischen S Kompass und SAP stellte das AWR 
keine Differenzen fest. Das Amt für Finanzen und Be teiligungen legte für alle 
Kreditaufnahmen entsprechende Saldenbestätigungen b zw. Vertragsunterlagen vor. Die 
Höhe der Verbindlichkeiten wird zum 31.12.2021 entsprechend belegt. 
 
Neben den Investitionskrediten beinhaltet die Bilanzposition auch eine Kreditverpflichtung 
gegenüber der Hüfferstiftung i.H.v. 84.363,16 €. Di eses auf Grundlage eines 
Ratsbeschlusses (V/358/72 vom 11.10.1972) aus dem Jahre 1972 gewährte Darlehen wird 
mit einer entsprechenden jährlichen Verzinsung weitergeführt. 
 
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätss icherung 3.126.282,10 € 
Vorjahr: 18.333.148,00 € 
 
In 2021 verringerten sich gegenüber dem Vorjahr die  Verbindlichkeiten aus Krediten zur 
Liquiditätssicherung um 15.206.865,90 € (-83,0 %) auf 3.126.282,10 €.

65  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Der Großteil dieses Rückgangs ist auf die Rückzahlu ng eines Kassenkredites 
i.H.v.15.000.000 € zurückzuführen. 
 
 
Kredite 
Bestand 
31.12.2020 
 
Euro 
Bestand 
31.12.2021 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
Liquiditätskredit in Euro 15.000.000,00 0,00 -15.000.000,00 
Liquiditätskredit in CHF 0,00 0,00 0,00 
Liquiditätskredit Gute Schule 2020 3.332.020,20 3.125.038,28 -206.981,92 
Überziehungskredit 1.127,80 1.243,82 116,02 
Überziehungskredit im Rahmen des 
Cash-Pooling 0,00 0,00 0,00 
 
 
Gesamt 
 
18.333.148,00 
 
3.126.282,10 
 
15.206.865,90  
 
Das Land Nordrhein-Westfalen startete in 2017 mit d em Förderprogramm „Gute Schule 
2020“. In dessen Rahmen werden den Kommunen Fördermittel in Form von investiven als 
auch konsumtiven Krediten zur Verfügung gestellt. E ventuelle Tilgungs- bzw. 
Zinszahlungen werden vom Land übernommen. Daher ste ht der o.g. Verbindlichkeit aus 
diesem Förderprogramm für das Jahr 2021 eine Forder ung aus Transferleistungen 
gegenüber. 
 
In der Haushaltssatzung 2021 wurde festgelegt, dass die Stadt Münster zur Sicherung der 
Zahlungsfähigkeit und Durchführung einer angemessen en Liquiditätsplanung ein Kredit-
volumen von bis zu 200 Mio. € ausschöpfen darf (§ 5 Haushaltsatzung). Im Jahr 2021 wurde 
dieser Kreditrahmen zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen. 
 
Die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Jahresabschluss 2021 liegen mit 
3.126.282,10 € innerhalb des festgelegten Rahmens der Haushaltssatzung. 
 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, 477.772,57 € 
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Vorjahr:  505.278,66 € 
 
Unter der Bilanzposition 4.4 werden die Verbindlich keiten aus Vorgängen, die 
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, abgebi ldet. Hierbei handelt es sich um 
sogenannte Leibrentenverträge aus Grundstückskäufen . Dabei hat die Stadt Münster 
überwiegend zwischen 1960 und 1980 Grundstücke erwo rben, deren Kaufpreis in Form 
einer monatlichen Rente auf Lebenszeit gezahlt wird. 
 
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verbindlich keiten aus Vorgängen die 
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen um 27.506,09 € auf insgesamt 477.772,57 € 
verringert. Zum Jahresende 2021 bestanden fünf Leibrentenverträge. 
 
Für die Ermittlung der Verbindlichkeiten aus Leibre ntenverträgen wurden im Rahmen der 
Erstellung des Jahresabschlusses 2021 aktualisierte Daten zur Lebenserwartung auf Daten 
der privaten Krankenversicherungen verwandt. Bedingt durch diese Anpassung kommt es 
zum Jahresabschluss 2021 zu einer entsprechenden Verringerung der Verbindlichkeiten. 
 
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistunge n 2.784.934,01 € 
Vorjahr:  1.143.907,72 € 
 
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, die 
auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind und 
bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar emp fangen, die entsprechenden 
Gegenleistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht hat.

66  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
 
 
Verbindlichkeiten gegenüber… 
Endbestand 
31.12.2020 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
verbundene Unternehmen 846.270,78 1.551.101,51 704.830,73  
Sondervermögen 133.060,77 576.595,45 443.534,68  
öffentlichem Bereich 164.518,67 654.637,05 490.118,38  
privatem Bereich 57,50 2.600,00 2.542,50  
 
Gesamt 1.143.907,72 2.784.934,01 1.641.026,29  
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung st iegen im Vergleich zum Vorjahr um 
1.641.026,29 € (143,5 %), von 1.143.907,72 € auf 2.784.934,01 €. 
 
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 €  
Vorjahr:  236.451,97 € 
 
Unter den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind im Wesentlichen die 
Verpflichtungen der Stadt Münster auszuweisen, die aus der Übertragung von 
Finanzmitteln auf die Stadt Münster entstanden sind  und denen am Bilanzstichtag 
unmittelbar keine Gegenleistung der Kommune gegenübersteht. 
 
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sanken  zum 31.12.2021 von 236.451,97 € 
auf 0,00 €. Dies war zuletzt im Jahre 2018 der Fall. 
 
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 93.167.080,96 € 
Vorjahr:  76.748.449,66 € 
 
Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen im Haushalt sjahr 2021 von 76.748.449,66 € auf 
93.167.080,96 €, was einer Steigerung von 21,4 % entspricht. Die Bilanzposition setzt sich 
wie folgt zusammen: 
 
Sonstige 
Verbindlichkeiten 
Endbestand  31.12.2020  
 
Euro 
Endbestand  31.12.2021  
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
Ausgleichszahlungen 
bei Umlegungen nach 
BauGB 
 
1.728.197,74 
 
2.106.569,95 
 
378.372,21  
Sonstige 
Verbindlichkeiten 20.409.177,59 19.139.997,68 -1.269.179,91 
 
Amtshilfe 1.308.827,92 945.368,35 -363.459,57  
Cash-Pooling 35.938.699,07 42.721.693,12 6.782.994, 05  
Interessentenschaften 1.154.916,08 1.158.411,49 3.4 95,41  
Abfallbeseitigungs- 
gebühren AWM 214.304,20 429.727,86 215.423,66  
Straßenreinigungs- 
gebühren AWM 6.160,24 15.537,61 9.377,37 
 
Liquidität Münster 
Marketing 1.193.817,58 1.780.038,01 586.220,43 
 
Liquidität Theater 
Münster 2.946.954,08 6.785.048,81 3.838.094,73 
 
Liquidität citeq 3.185.233,81 7.685.731,96 4.500.49 8,15  
Erstattung ALG II 
nach Überzahlung 1.629.941,84 1.509.847,49 -120.094,35 
 
übrige Bilanzpositionen 7.032.219,51 10.047.520,12 1.856.889,12  
 
Gesamt 76.748.449,66 93.167.080,96 16.418.631,30

67  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Das Cash-Pooling hat mit einem Betrag von 42.721.69 3,12 € den größten Anteil an den 
Sonstigen Verbindlichkeiten. Spiegelbildlich zu den stadtseitig verwalteten liquiden Mitteln 
der Beteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einric htungen weist die Stadt Münster in 
ihrer Bilanz an dieser Stelle die Rückzahlungsverpf lichtungen gegenüber den am Cash-
Pooling beteiligten Betrieben aus. 
 
Der Bestand der im Rahmen des Cash-Pooling gebunden en Mittel unterliegt teilweise 
deutlichen Schwankungen: 
 
 Die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber den AWM s tieg im Haushaltsjahr 2021 
auf 19.496.706,20 €. Im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung i.H.v. 112,0 %.  
 
 Während die Position gegenüber der Westfälischen B auindustrie GmbH in 2020 
eine Forderung i.H.v. 2.682.620,33 € aufwies, besta nd zum Ende des 
Haushaltsjahres 2021 eine Verbindlichkeit i.H.v. 142.307,65 €. 
 
 Bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH verringe rten sich die Verbindlichkeiten 
in 2021 auf 1.625.667,37 €. Das entspricht einer Verringerung von -53,4 %. 
 
 Die Salden der Westfälischer Zoologischer Garten G mbH, der Gewerbepark 
Münster Loddenheide GmbH sowie der Wohnungsgesellsc haft Große Lodden 
entwickelten sich relativ stabil. 
 
Nachfolgend wird die Entwicklung der Verbindlichkeiten bzw. nachrichtlich der Forderungen 
gegenüber den verbundenen Unternehmen für die Jahre 2020 und 2021 dargestellt: 
 
 
Beteiligung 
Endbestand 
31.12.2020 
 
Euro 
Endbestand  
31.12.2021 
 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
AWM -9.198.553,82  -19.496.706,20  -10.298.152,38  
W+S GmbH -5.243.361,51  -498.716,87  4.744.644,64  
W+S Stiftungen -409.526,07  -609.614,96  -200.088,89  
Westfälische Bauindustrie GmbH 2.682.620,33  -142.307,65  -2.824.927,98  
MCC Halle Münsterland -2.983.230,49  -4.900.176,44  -1.916.945,95  
Technologieförderung Münster GmbH -1.604.549,53  -2.253.641,44  -649.091,91  
Wirtschaftsförderung Münster GmbH -3.488.947,71  -1.625.667,37  1.863.280,34  
Westfälischer Zoologischer Garten GmbH -5.679.640.4 5  -5.889.615.09  -209.974,64  
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 277.778,91  270.885,02  -6.893,89  
Konvoy GmbH 989.828,75  6.690.099,16  5.700.270,41  
GML -5.261.261,87  -5.165.895,74  95.366,13  
NRW.URBAN 231.153,09  1.341.268,96  1.110.115,87  
NBZ -1.150.950,54  -1.111.740,80  39.209,74  
CeNtech -918.677,08  -1.027.610,56  -108.933,48  
 
Summe 
Verbindlichkeiten -35.938.669,07  -42.721.693,12  -6.782.994,05  
Summe  
Forderungen 4.181.381,08  8.302.253,14  4.120.872,06  
 
Saldo Verbindlichkeiten und Forderungen 
 
-31.757.317,99  
 
-34.419.439,98  
 
-2.662.121,99  
 
Die vom Amt für Finanzen und Beteiligungen vorgeleg ten Salden des Cash-Poolings 
stimmen mit der in der Bilanz ausgewiesenen Positionen überein.

68  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Festgestellte Differenzen zwischen der Bilanz der S tadt Münster und den Bilanzen der 
Tochterunternehmen lassen sich mit unterschiedliche n Valuta- und Buchungsdaten 
erklären. 
 
4.8 Erhaltene Anzahlungen 130.781.190,55 € 
Vorjahr:  101.024.301,90 € 
 
In der Bilanzposition Erhaltene Anzahlungen werden alle Zahlungen von Dritten, d.h. Bund, 
Land, verbundene oder private Unternehmen und ander e erfasst, bei denen die Stadt 
Münster die jeweiligen Zahlungen erhalten hat aber ihrer Leistungsverpflichtung noch nicht 
nachgekommen ist. Vielfach handelt es sich um zweck gebundene Fördermittel. In diesen 
Fällen liegt eine „schwebende Rückzahlungspflicht“ vor und es kann sich dabei sowohl um 
Fördermittel für Investitionen als auch um Mittel z ur Unterstützung der laufenden 
Verwaltungstätigkeit handeln. 
 
Ein Vergleich der Werte zwischen 2020 und 2021 zeigt die jeweiligen Veränderungen: 
 
 
Erhaltene Anzahlungen 
Bilanzwert 
2020 
Euro 
Bilanzwert 
2021 
Euro 
∆ 
 
Euro 
 
Investitionszuwendungen 
vom Bund 31.169.548,28 
 31.118.870,26  -50.678,02  
Investitionszuwendungen 
vom Land NRW 33.097.265,00 
 60.339.660,98  27.242.395,98  
Investitionszuwendungen 
von Gemeinden 180.528,52 
 68.900,00  -111.628,52  
Investitionszuwendungen 
von verbundenen  
Unternehmen 
 
0,00  
 
3.032,48  
 
3.032,48  
Investitionszuwendungen 
von sonstigen öffentlichen 
Sonderrechnungen 
 
1.117.091,00  
 
1.168.640,00  
 
51.549,00  
Investitionszuwendungen 
von privaten Unternehmen 8.066.207,99 
 12.022.305,54  3.956.097,55  
Investitionszuwendungen 
vom übrigen Bereich 103.040,25 
 9.950,00  -93.090,25  
Investitionszuwendungen 
zur sozialen Infrastruktur 260.000,00 
 260.000,00  0,00  
Beiträgen 4.843.232,35  3.152.293,21  -1.690.939,14  
Zahlungen für Ausgleichs-/ 
Ersatzmaßnahmen 678.489,89 
 678.489,89  0,00  
Stellplatzablösebeträgen 20.103.398,62  20.539.588,62  436.190,00  
Erhaltene Anzahlungen 1.405.500,00  1.419.459,57  13.959,57  
 
 
Summe 
 
101.024.301,90  
 
130.781.190,55  
 
29.756.888,65  
 
Die Erhaltenen Anzahlungen stiegen im Betrachtungsz eitraum von 101.024.301,90 € um 
29.756.888,65 € (29,5 %) auf 130.781.190,55 € an. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf 
vereinnahmte Investitionszuwendungen von Bund und L and zurückzuführen, die am 
Bilanzstichtag 31.12.2021 noch nicht zweckentsprechend eingesetzt wurden. 
 
Darüber hinaus führte die vom AWR in Stichproben durchgeführte Prüfung der Buchführung 
zu keinen nennenswerten Feststellungen.

69  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
5. Passive Rechnungsabgrenzung 43.641.251,36 € 
Vorjahr:  42.906.456,07 € 
 
Gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW sind unter den Passive n Rechnungs-
abgrenzungsposten (PRAP) vor dem Bilanzstichtag ein gegangene Einzahlungen zu 
bilanzieren, soweit sie einen Ertrag für eine besti mmte Zeit nach diesem Tag darstellen. 
Gleiches gilt, wenn erhaltene Zuwendungen für Inves titionen an Dritte weitergeleitet 
werden. 
 
Insgesamt erhöhten sich die PRAPs um 734.795,29 € ( 1,7 %) auf 43.641.251,36 €. Die 
Höhe der aufgeführten Beträge bei den Zugängen (3.3 45.424,50 €) bzw. Auflösungen 
(-479.466,00 €) im Bereich der Einnahme vor Ertrag in der im Anhang zum Jahresabschluss 
enthaltenen Übersicht der Entwicklung der PRAPs (Jahresabschlussentwurf 2021, Band 1, 
Seite 91) konnten vom AWR nicht eindeutig nachvollz ogen werden. Da es sich bei den 
Zugängen und Auflösungen um voneinander unabhängige  Geschäftsprozesse handelt, 
sollten diese Bereiche nicht vermengt werden. 
 
Die Prüfung zeigte, dass die sich aus der Anlagenbu chhaltung ergebenden Auflösungs-
beträge mit den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Erträgen übereinstimmen. 
 
 
PRAP für… 
Bestand 
01.01.2021 
 
Euro 
Zugänge  
 
Euro 
Umbuchung  
 
Euro 
Auflösung 
Abgänge 
 
Euro 
Endbestand 
31.12.2021 
 
Euro 
 
Gebühren für 
Grabnutzungen 17.289.603,56 1.654.793,00 0,00 -996.640,94 17.947. 755,62 
 
Erhaltene investive 
Zuwendungen 13.872.179,67 0,00 2.544.448,12 -1.767.768,04 14.64 8.859,75 
 
Erhaltene konsumtive 
Zuwendungen 0,00 3.002.167,84 0,00 0,00 3.002.167,84 
 
Förderungen aus der 
Stellplatzablösung 4.927.021,37 0,00 0,00 -342.623,48 4.584.397,89 
 
Privatrechtliche 
Leistungsentgelte 606.268,47 0,00 0,00 -14.156,71 592.111,76 
 
Zwischensumme 36.695.073,07 4.656.960,84 2.544.446,12 -3.121.189,17 40.775.292,86  
nachrichtlich  
Einnahme vor Ertrag 6.211.383,00 2.865.958,50 0,00 -6.211.383,00 2.865.958,50  
 
 
Gesamt 
 
42.906.456,07 
 
7.522.919,34 
 
2.544.448,12 
 
9.332.572,17 
 
43.641.251,36  
 
 
Einnahmen vor Ertrag 
 
Transitorische PRAPs sind gemäß § 43 Abs. 3 S. 1 Ko mHVO NRW vor dem Abschluss-
stichtag eingegangene Einzahlungen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach 
diesem Tag darstellen. Weiterhin klärte das AWR, ob  die Voraussetzungen für die neu 
abgegrenzten Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 2.865.958,50 € erfüllt waren: 
 
 Steuerforderungen 2.187.289,00 € 
 Transferforderung 178.669,50 € 
 Abruf von Verwaltungskostenerstattungen  500.000,00 € 
2.865.958,50 € 
 
Das AWR stellte fest, dass die im Jahr 2020 gebilde ten Rechnungsabgrenzungsposten 
i.H.v. 6.211.383,00 € im Haushaltsjahr 2021 ordnungsgemäß aufgelöst wurden. Grund und 
Höhe wurden nachvollzogen, die buchungsbegründenden Unterlagen wurden eingesehen.

70  Bericht  über  die  Prüfung  des  Jahresabschlusses  der  Stadt  Münster  zum  31.12.2021  
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster  14 0 00 00  01/2023  
 
 
Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten 
 
 
Anlagennummer 
 
Bezeichnung 
Zugang 
31.12.2021 
Euro 
 
99999  492  Projekt  B-Side  1.887.000,00  
99999  490  KiTa  Nottulner  Landweg  269.614,00  
99999  443  Katholische  KiTa  Emilienkindergarten  163.800,00  
99999  480  Verein  für  Kinderbetreuung  Die  Kanalhaie  e.V.  160.389,00  
10000  492  PRAP  Neuvergabe  Grabstelle  30  Jahre  1.214.869,00  
10000  493  PRAP  Verlängerung  Ablauf  Nutzungsrecht  141.510,00  
10000  494  PRAP  Verlängerung  durch  Beisetzung  298.414,00  
 
Geprüfte Bestandsveränderungen in Euro 
(in % der gesamten Zugänge) 
4.135.596,00  
(55,0)  
 
Das AWR prüfte die Zugänge und Umbuchungen des Jahr es 2021 mit Werten von mehr 
als 100.000,00 €. Es wird bestätigt, dass die Vorau ssetzungen für die Bildung der 
Rechnungsabgrenzungsposten vorlagen. 
 
Mit Zuwendungsbescheid vom 17.11.2020 wurden für ei nen vom Amt für Kinder, 
Jugendliche und Familien im Jahr 2020 gewährten Zus chuss (216.492,03 €) für die 
Ausstattungsmaßnahme der KiTa „Blatt-Werk“ Landesmittel i.H.v. 63.000,00 € bewilligt. Es 
wurde bislang nur eine ARAP i.H.v. 216.492,03 € gebildet. Die ausgezahlten Landesmittel 
wurden auf dem Sachkonto Verbindlichkeiten aus Inve stitionszuwendungen von 
Gemeinden vereinnahmt. Das Amt für Finanzen und Bet eiligungen ist aufgefordert, das 
Sachkonto zu berichtigen und die PRAP zu buchen. 
 
Die Stadt Münster hat für die Outlaw-KiTa „Nottulne r Landweg“ einen Investitionskosten-
zuschuss in Gesamthöhe von 331.872,83 € gewährt. Da rin enthalten sind Fördermittel 
(Bund/Land) i.H.v. 110.250,00 €. Unter der entsprec henden Anlagennummer wurde 
tatsächlich jedoch eine PRAP i.H.v. 269.613,78 € gebucht. 
 
Für verschiedene vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien geleistete Zuschüsse zur 
Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer KiT a-Plätze wurden unter den 
entsprechenden Anlagennummern ARAPs gebildet. Neben  den städtischen Zuschüssen 
beinhalten die gewährten Fördermittel auch Zuschüss e von Dritten (Bund/Land). Die 
entsprechenden PRAPs wurden bisher nicht gebildet. 
 
In der folgenden Aufstellung sind die betroffenen Anlagen zusammengefasst: 
 
 
Anlagennummer 
Gesamtförderung 
 
Euro 
Städtischer Anteil 
 
Euro 
Anteil Bund/Land 
 
Euro 
99999 487 166.500,00 16.650,00 149.850,00  
99999 488 166.500,00 16.650,00 149.850,00  
99999 452 148.500,00 14.850,00 133.650,00  
99999 459 148.500,00 14.850,00 133.650,00  
99999 462 148.500,00 14.850,00 133.650,00  
99999 463 148.500,00 14.850,00 133.650,00  
99999 438 239.576,28 145.076,28 94.500,00  
99999 466 240.000,00 177.000,00 63.000,00  
 
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen ist aufgefordert, die v.g. Anlagen mit Blick auf die 
PRAP zu prüfen. 
 
Die Stadt Münster hat für den Umbau des ehemaligen „Hill-Speichers“ zum gemeinnützigen 
Quartierszentrum „B-Side“ Fördermittel des Landes i .H.v. 7.164.206,00 €  akquiriert. Die

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Durchführung der Maßnahme obliegt der Wirtschaftsförderung Münster (WFM), die mit Zu- 
wendungsbescheid vom 31.05.2021 und Betrauungsakt vom 01.03.2021 mit dem Umbau 
beauftragt wurde. Die Zweckbindungsfrist wurde mit 20 Jahren festgelegt. Bisher wurden 
zwei Tranchen in der Gesamthöhe von 1.887.000,00 € ausgezahlt. Die entsprechende 
ARAP sowie die PRAP wurden unter der Anlagennummer 99999492 gebildet und werden 
nach dem letzten Mittelabruf durch die WFM ertragswirksam über 20 Jahre aufgelöst. 
 
Durch die Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entst eht für die Stadt Münster eine 
mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, da die Gebühr für eine i.d.R. 30-jährige Nutzung 
einer Grabstätte entrichtet wird. Da die Gebührenei nnahmen über den Zeitraum der 
Gegenleistungsverpflichtung ertragswirksam aufgelös t werden, werden jährlich passive 
Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe der erzielten Ge bühreneinnahmen gebildet. Eine 
Unterscheidung erfolgt hierbei zwischen Neuvergabe von Grabstellen, Verlängerung nach 
Ablauf des Nutzungsrechtes und Verlängerung des Nutzungsrechtes durch Beisetzung. Die 
Summe der passivierten Beträge (1.654.793,00 €) stimmt mit den Gebühreneinnahmen des 
Jahres 2021 überein. 
 
Der Prüfhinweis bezüglich einer Korrektur der unter Anlagennummer 99999451 gebuchten 
PRAP i.H.v. 94.500,00 € wurde nicht aufgegriffen. N ach Auffassung des AWR ist die 
Berichtigung nach wie vor erforderlich, da Landesmittel i.H.v. lediglich 63.000,00 € gewährt 
wurden. 
 
Unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit haben di e oben genannten Feststellungen 
aus Sicht des AWR keine Auswirkungen auf die Bilanz. 
 
 
7 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 
 
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 begutachtete das AWR die Fortentwicklung 
und Einhaltung der ursprünglich über Ergebnis- und Finanzplan zur Verfügung gestellten 
Budgets. Diese können durch die Übertragung von nic ht in Anspruch genommenen 
Ermächtigungen aus dem Vorjahr und durch den Erlass  eines Nachtragshaushaltes 
fortgeschrieben werden. Sie stellen den politischen Willen des Rates dar. 
 
Die Entwicklung der Haushaltsansätze sowie das Erge bnis des Jahres 2021 wird in der 
nachfolgenden Tabelle dargestellt: 
 
 
Ergebnisplan 2021 
Ansatz  
 
Euro 
fortgeschr. 
Ansatz 
 
Euro 
Ergebnis  
 
Euro 
Übertrag  nach 
2022 
 
Euro 
 
Ordentliche  Erträge  1.267.675.700  1.267.675.700  1.330.555.329,44  0 
Ordentliche  Aufwendungen  1.334.541.500  1.348.954.435  1.346.644.279,37  20.315.029  
Finanzerträge  12.712.300  12.712.300  18.156.105,69  0 
Finanzaufwendungen  20.007.000  20.007.000  14.723.628,57  0 
Außerordentliche  Erträge  63.450.000  63.450.000  10.810.000,00  0 
Außerordentliche 
Aufwendungen 0 0 0,00 0 
 
Jahresergebnis  -10.710.500  -25.123.435  -1.846.472,81  - 
 
Verrechnete  Erträge  200.000  200.000  2.832.173,96  - 
Verrechnete  Aufwendungen  1.200.000  1.200.000  3.049.657,62  - 
Verrechneter  Saldo  § 44 
Abs. 3 KomHVO NRW -1.000.000 -1.000.000 -217.483,66 - 
 
Andere  Verrechnungen  mit  
der allgemeinen Rücklage 0 0 0,00 - 
 
Veränderung  
Eigenkapital -11.710.500 -26.123.435 -2.063.956,47 -

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Das Jahresergebnis für 2021 fällt mit einer Unterde ckung i.H.v. -1.846.472,81 € um 
23.276.962 € besser aus als der fortgeschriebene Haushaltsansatz. 
 
Die entscheidende politische Vorgabe, dass die Haus haltsbewirtschaftung nicht zu einer 
Verschlechterung des Jahresergebnisses gegenüber de r Planung führen darf, ist damit 
erfüllt. 
 
Auch der Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW i.H.v. -217.483,66 € fällt 
um 782.516,34 € besser aus als geplant. 
 
 
Finanzplan 2021 
Ansatz  
 
Euro 
fortgeschr. 
Ansatz 
 
Euro 
Ergebnis  
 
Euro 
Übertrag  nach 
2022 
 
Euro 
 
Einzahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.214.691.670 1.214.691.670 1.270.582.244,99 0
 
Auszahlungen aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit 1.267.156.310 1.282.195.306 1.214.149.682,24 25.596 .529  
Einzahlungen aus 
Investitionstätigkeit 87.967.540 87.967.540 84.408.424,93 0
 
Auszahlungen aus  
Investitionstätigkeit 260.811.090 483.697.480 150.842.227,61 257.642.464  
Finanzmittelüber- 
schuss/-fehlbetrag -225.308.190 -463.233.576 -10.001.239,93 -283.238.993  
 
Aufnahme und Rückflüsse 
von Darlehen 179.468.550 332.468.550 4.560.038,17 170.000.000  
Aufnahme von 
Liquiditätskrediten 349.456.539 349.456.539 0,00 0  
Tilgung und 
Gewährung von 
Darlehen 
 
63.573.600 
 
63.573.600 
 
47.250.275,98 
 
0 
Tilgung von  
Liquiditätskrediten 182.041.124 182.041.124 14.999.883,98 0
 
Änderung  des  Bestandes 
an eigenen Finanzmitteln 58.002.175 -26.923.211 -67.691.361,72 -113.238.993  
 
Anfangsbestand an 
Finanzmitteln 100.480.014 100.480.014 100.480.014,30 0  
Änderung des Bestandes 
an fremden 
Finanzmitteln 
 
0 
 
0 
 
8.724.412,97 
 
0 
 
Liquide Mittel 158.482.189 73.556.803 41.513.065,55 -113.238.993  
 
Im investiven Bereich werden alle gebundenen Ermächtigungen für Auszahlungen, denen 
ein formell erteilter Auftrag an einen Dritten zugr unde liegt, automatisiert übertragen. 
Darüber hinaus besteht auf Antrag die Möglichkeit d er Übertragung von Ermächtigungen 
für Auszahlungen. 
 
Insgesamt wurden Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 237.925.386 € aus dem Jahr 2020 
in das Folgejahr übertragen. Diese setzten sich aus  15.038.996 € Auszahlungen für die 
laufende Verwaltungstätigkeit und 222.886.390 € Aus zahlungen für Investitionen 
zusammen. Gleichzeitig wurden 153.000.000 € Kredite rmächtigungen übertragen. In 
Summe führten die Übertragungen aus 2020 dazu, dass  sich die ursprünglich geplante 
Erhöhung des eigenen Finanzmittelbestandes um 58.00 2.175 € in eine Reduzierung um 
26.923.211 € wandelte. Im Ergebnis sank der Bestand sogar um -67.691.361,72 €. 
 
Die Verwaltung rechnete für 2021 mit einem Fehlbetr ag i.H.v. -463.233.576 € inklusive 
übertragener Ermächtigungen. Im Ergebnis wurde ein Fehlbetrag i.H.v. -10.001.240 € erzielt. 
Gleichzeitig mussten deutlich weniger Kredite aufge nommen werden als geplant. Die 
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen beliefen  sich auf 4.560.038 €, während mit 
332.468.550 € ein um ein Vielfaches höherer Betrag einkalkuliert war.

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Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten waren zum Jahresende nicht zu 
verbuchen; hier waren 349.456.539 € eingeplant (bei  ebenfalls geplanter Tilgung i.H.v. 
182.041.124 €) 
 
Das AWR stellte fest, dass sich die Finanzrechnung insgesamt innerhalb der durch den Rat 
vorgegebenen haushaltsrechtlichen Vorgaben bewegte. Ein Großteil der nicht in Anspruch 
genommenen Auszahlungsermächtigungen wurde in das Jahr 2022 übertragen. 
 
 
8 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW  
 
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 1 02 Abs. 4 GO NRW die 
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegier ten Aufgaben einzubeziehen, 
sofern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gil t auch dann, wenn die Zahlungs-
vorgänge durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden. 
 
Im Bereich der Sozialhilfegewährung existieren prüf ungsrelevante Geschäftsvorfälle, da 
das Land Nordrhein-Westfalen als überörtlicher Träg er der Sozialhilfe gemäß § 3 des 
Landesausführungsgesetzes zum Zwölften Buch (SGB XI I) – Sozialhilfe – einzelne 
Aufgaben auf die Stadt Münster übertragen hat. 
 
Mit Testat vom 07.03.2022 stellte das AWR die sachliche und rechnerische Richtigkeit der 
Abrechnung der Ein- und Auszahlungen für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2021 fest. 
 
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufg aben keine Prüfung von Einzelfällen 
statt. 
 
 
9 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschl ussprüfer*innen 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR prüfte den Jahresabschuss der Stadt Münster  - bestehend aus der Bilanz zum 
31.12.2021, der Ergebnis- und der Finanzrechnung, d en Teilergebnis- sowie -finanzrech- 
nungen für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 sowie den Anhang, einschließlich 
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus prüfte das AWR den 
Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021. 
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnisse 
 
 entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlich en Belangen den gesetzlichen 
Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und son stigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deu tschen Grundsätze ordnungs-
gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältni ssen entsprechendes Bild der 
Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31. 12.2021 sowie ihrer Ertrags-
lage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 und 
 
 vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ei n zutreffendes Bild von der 
wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster. In allen w esentlichen Belangen steht dieser 
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, en tspricht den gesetzlichen 
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend 
dar.

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Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmä ßigkeit des 
Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat. 
 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und d es Lageberichtes in Überein-
stimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) 
und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgest ellten deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. 
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt  Münster gemäß § 101 Abs. 2 GO 
NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat 
unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt. Der 
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeist er. Damit ist das AWR von der 
Stadtverwaltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen (§ 319 
HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31 GO NRW) unabhängig und erfüllt seine 
sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Anforderungen. 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfer*innen erlangten Prüfungsnachweise 
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für  die Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht heranzuziehen. 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertre tungsorgans für den 
Jahresabschluss und den Lagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Au fstellung des Jahresabschlusses, der 
den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrecht-
lichen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der 
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund sätze ordnungsmäßiger 
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der Vermögens-, 
Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für  die internen Kontrollen, die die Stadt 
Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grunds ätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstell ung eines Jahresabschlusses zu 
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen 
Darstellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihr er Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung 
der Aufgaben, zu beurteilen. Des Weiteren hat er di e Verantwortung, Sachverhalte in 
Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgaben, sofern einschlägig, 
anzugeben. 
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt 
ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen wesentlichen 
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht,  den gesetzlichen Vorschriften 
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Entwicklung zutreffend darstellt, 
verantwortlich. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für  die Vorkehrungen und Maßnahmen 
(Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um di e Aufstellung eines Lageberichtes in 
Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und 
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussage n im Lagebericht erbringen zu 
können.

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Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Übe rwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Jah resabschlusses und des 
Lageberichtes. 
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des 
Lageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer*innen war es, h inreichende Sicherheit darüber zu 
erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder 
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dies es Ziel erstreckt sich auch darauf, ob 
der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt 
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres abschluss sowie mit den bei der 
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht,  den gesetzlichen Vorschriften 
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Entwicklung zutreffend darstellt. 
Der Bestätigungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurte ile der Abschlussprüfer*innen zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beac htung der vom Institut der 
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. 
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden 
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise er wartet werden könnte, dass sie 
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses  Jahresabschlusses und Lage-
berichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer*innen pflichtgemäßes Ermessen aus und 
bewahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
 identifizierten und beurteilten sie Risiken wesent licher – beabsichtigter oder 
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahres abschluss und im Lagebericht, 
planten und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, erlangten 
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sin d, um als Grundlage für die 
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentl iche falsche Darstellungen nicht 
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße 
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsic htigte Unvollständigkeiten, 
irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetze n interner Kontrollen beinhalten 
können. 
 
 gewannen die Abschlussprüfer*innen ein Verständnis  von dem für die Prüfung des 
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsyste m und den für die Prüfung des 
Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen , um Prüfungshandlungen 
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angeme ssen sind, jedoch nicht mit 
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser  Systeme der Stadt Münster 
abzugeben. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Angemess enheit der vom Oberbürger-
meister angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von 
ihm dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
 zogen die Abschlussprüfer*innen auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise 
Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherhei t im Zusammenhang mit 
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der 
Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der Aufgaben, 
aufwerfen können. Falls die Abschlussprüfer*innen z u dem Schluss kommen, dass 
eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Bestätigungs-
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabsc hluss und im Lagebericht

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auf merksam zu machen oder, falls die Angaben unangemes sen sind, sein 
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Die Absc hlussprüfer*innen zogen ihre 
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da tum des Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er eignisse oder Gegeben-
heiten können jedoch dazu führen, dass die Stadt Münster die stetige Erfüllung der 
Aufgaben nicht sicherstellen kann.  
 
 beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Gesamtda rstellung, den Aufbau und den 
Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Ang aben sowie ob der 
Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, 
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutsc hen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen V erhältnissen entsprechendes 
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
 beurteilten die Abschlussprüfer*innen den Einklang  des Lageberichtes mit dem 
Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von 
der Lage der Stadt Münster. 
 
 führten die Abschlussprüfer*innen Prüfungshandlung en zu den vom Oberbürger-
meister dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis 
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzoge n sie dabei insbesondere die 
den zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeis ters zugrunde gelegten 
bedeutsamen Annahmen nach und beurteilten die sachg erechte Ableitung der 
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. E in eigenständiges Prüfungs-
urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen 
gibt das AWR nicht ab. Es besteht ein unvermeidbare s Risiko, dass künftige 
Ergebnisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeit planung der Prüfung sowie 
bedeutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Ü berwachung Verantwortlichen. 
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfun g ausgeräumt werden. Es wurden 
keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
 
Münster, den 12.01.2023 
 
Klaus Frohne 
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Anhang

Bilanz 
zum 31.12.2021

Anlagenspiegel

Bilanzposition 
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen  (AfA) Buchwerte 
 
AK/HK  
 
Zugang 
 
Abgang 
 
Umbuchung 
 
aktuelle AHK 
 
AfA GJ-Beginn  
 
AfA des Jahres  
 
AfA Abgang  
AfA Um- 
buchung 
 
kumulierte AfA 
am 31.12. des 
Haushaltsjahres 
am 31.12. des 
Vorjahres 
01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 01.01.2020 202 0 2020 2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019 
Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  
1.1 Immaterielle Vermögens- 
gegenstände  1.796.519,99  162.098,09  0 0 1.958.618,08  -1.084.568,87  -187.450,08  0 0 -1.272.018,95  686.599,13  711.951,12  
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche  Rechte 
            
1.2.1.1  Grünflächen 169.771.839,40  692.575,53  -1.848.343,51  -1.075.422,45  167.540.648,97  -37.145.406,76  -2.502.807,58  1.819.106,81  0 -37.829.107,53  129.711.541,44  132.626.432,64  
1.2.1.2  Ackerland 68.165.160,70  559,42  -252.603,28  1.668.466,68  69.581.583,52  -33.737,26  0 0 0 -33.737,26  69.547.846,26  68.131.423,44  
1.2.1.3  Wald, Forsten 11.988.295,87  -5.499,22  -3.071,61  323.313,89  12.303.038,93  0 0 0 0 0 12.303.038,93  11.988.295,87  
1.2.1.4  Sonstige unbebaute 
Grundstücke 55.592.936,47 
 3.753,48  -53.317,52  -44.035,99  55.499.336,44  0 0 0 0 0 55.499.336,44  55.592.936,47  
1.2.2 Bebaute Grundstücke u. 
grundstücksgleiche  Rechte 
            
1.2.2.1  Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 96.449.010,65 
 4.415.257,87  -679.640,10  3.264.499,34  103.449.127,76  -13.197.801,09  -1.662.484,09  164.247,60  0 -14.696.037,58  88.753.090,18  83.251.209,56  
1.2.2.2  Schulen 497.452.575,21  4.356.239,51  -429.591,57  320.455,43  501.699.678,58  -127.953.200,36  -9.907.704,77  158.777,63  0 -137.702.127,50  363.997.551,08  369.499.374,85  
1.2.2.3  Wohnbauten 5.592.996,76  2.132.595,39  -567.832,93  542.065,90  7.699.825,12  -505.914,21  -56.545,39  0 0 -562.459,60  7.137.365,52  5.087.082,55  
1.2.2.4  Sonst. Dienst-, Geschäfts- 
und Betriebsgebäude 479.366.334,97 
 14.264.058,44  -556.595,24  7.100.481,59  500.174.279,76  -106.918.068,67  -9.989.793,84  197.138,80  0 -116.710.723,71  383.463.556,05  372.448.266,30  
 
1.2.3 
 
Infrastrukturvermögen  
            
1.2.3.1  Grund u. Boden des 
Infrastrukturvermögens  316.426.963,77  60.737,12  -46.971,44  153.579,21  316.594.308,66  0 0 0 0 0 316.594.308,66  316.426.963,77  
1.2.3.2  Brücken und Tunnel 54.732.996,56  202.031,79  -9.767,33  239.019,43  55.164.280,45  -15.155.999,96  -1.194.104,59  5.520,68  0 -16.344.583,87  38.819.696,58  39.576.996,60  
1.2.3.3  Gleisanlagen mit 
Streckenausrüstung  5.000,00  0 0 0 5.000,00  -5.000,00  0 0 0 -5.000,00  0 0 
 
1.2.3.4  
Entwässerungs-u. Abwasser- 
beseitigungsanlagen 897.552.638,69 
 4.289.084,82  -935.228,17  9.534.017,77  910.440.513,11  --237.259.382,26  -19.257.427,82  235.625,43  0 -256.281.184,65  654.159.328,46  660.293.256,43  
1.2.3.5  Straßennetz mit 
Wegen, Plätzen 813.088.377,22 
 7.086.443,46  -2.832.988,97  11.415.271,39  828.757.103,10  -341.849.562,60  -27.291.060,05  1.559.373,37  0 -367.581.249,28  461.175.853,82  471.238.814,62  
1.2.3.6  Sonstige Bauten des 
Infrastrukturvermögens  31.167.626,08  96.485,69  0 288.100,53  31.552.212,30  -13.355.567,29  -1.168.429,28  0 0 -14.253.996,57  17.028.215,73  17.812.058,79  
1.2.4 Bauten auf fremden  
Grund und Boden  6.964.667,38  25.822,98  0 359.255,42  7.349.745,78  -3.647.896,01  -664.010,45  0 0 -4.311.906,46  3.037.839,32  3.316.771,37  
1.2.5 Kunstgegenstände,  
Kulturdenkmäler 17.883.125,12  99.334,65  0 0 17.982.459,77  0 0 0 0 0 17.982.459,77  17.883.125,12  
1.2.6 Maschinen und 
technische Anlagen 72.342.261,01 
 5.299.948,62  -802.122,23  1.503.434,18  78.343.521,58  -34.990.144,99  -4.292.205,82  683.302,47  0 -38.599.048,34  39.744.473,24  37.352.116,02  
1.2.7 Betriebs- und 
Geschäftsausstattung  105.932.619,54  9.688.355,63  -51.080,68  214.281,87  115.784.176,36  -73.656.070,70  -5.910.986,96  34.742,03  0 -79.532.315,63  36.251.860,73  32.276.548,84  
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,  
Anlagen im Bau  174.335.046,31  80.158.705,79  -231.153,50  -35.806.784,19  218.455.814,41  0 0 0 0 0 218.455.814,41  174.335.046,31  
1.3.1 Anteile an verb. 
Unternehmen  480.489.285,75  6.559.551,36  -818.458,58  0 486.230.378,53  -7.714.077,05  -296.730,00  0 0 -8.010.807,05  478.219.571,48  472.775.208,70  
1.3.2 Beteiligungen  28.994.804,24  1.742.398,06  -1.530,00  0 30.735.672,30  -9.647.637,30  0 0 0 -9.647.637,30  21.088.035,00  19.347.166,94  
1.3.3 Sondervermögen  21.747.016,45  260.678,69  0 0 22.007.695,14  -144.322,16  0 0 0 -144.322,16  21.863.372,98  21.602.694,29  
1.3.4 Wertpapiere  des 
Anlagevermögen  42.266.483,80  9.999.800,62  0 0 52.266.284,42  0 0 0 0 0 52.266.284,42  42.266.483,80  
 
1.3.5 
 
Ausleihungen  
            
1.3.5.1  Ausleihungen an 
verbundene Unternehmen 95.237.885,32  5.000.000,00  -6.613.977,51  0 93.623.907,81  0 0 0 0 0 93.623.907,81  95.237.885,32  
1.3.5.2  Ausleihungen an 
Beteiligungen 1.056.130,00  0 -34.000,00  0 1.022.130,00  0 0 0 0 0 1.022.130,00  1.056.130,00  
1.3.5.4  Sonstige 
Ausleihungen 64.569,18  20.000,00  -25.277,77  0 59.291,41  -26.433,55  0 0 0 -26.433,55  32.857,86  38.135,63  
Summen  4.546.463.166,44  156.611.017,79  -16.793.551,94  0 4.686.280.632,29  -1.024.290.791,09  -84.381.740,72  4.857.834,82  0 -1.103.814.696,99  3.582.465.935,30  3.522.172.375,35

Forderungsspiegel

Forderungsspiegel 
 
 
 
Art der Forderungen 
 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2021 
 
mit einer Restlaufzeit von 
 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2020 
 
bis zu 1 Jahr 
 
1 bis 5 Jahren  
mehr  als 5 
Jahren 
 
EUR 
 
EUR 
 
EUR 
 
EUR 
 
EUR 
1.  Öffentlich-rechtliche Forderungen und 
     
Forderungen  aus  Transferleistungen  55.369.017,27  53.578.192,25  17.519,65  1.773.305,37  52.873.468,16  
1.1 (160000) Gebühren 4.319.403,00  4.319.403,00  0,00  0,00  2.586.940,95  
1.2 (162000) Beiträge 294.347,98  294.347,98  0,00  0,00  52.448,36  
1.3 (164000) Steuern 7.201.381,78  7.201.381,78  0,00  0,00  7.346.076,82  
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 28. 401.042,46  28.378.573,62  17.519,65  4.949,19  27.961.199,67  
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderu ngen 15.152.842,05  13.384.485,87  0,00  1.768.356,18  14.926.802,36  
 
2. Privatrechtliche Forderungen 
 
10.288.047,77  
 
10.286.047,77  
 
2.000,00  
 
0,00  
 
8.130.257,50  
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 1.271.0 15,65  1.269.015,65  2.000,00  0,00  2.057.761,24  
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 254 .680,35  254.680,35  0,00  0,00  45.785,56  
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 1.706.703 ,35  1.706.703,35  0,00  0,00  1.959.413,20  
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 116.267,25  116.267,25  0,00  0,00  27.182,42  
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 6.939.381,17  6.939.381,17  0,00  0,00  4.040.115,08  
 
Summe aller Forderungen 
 
65.657.065,04  
 
63.864.240,02  
 
19.519,65  
 
1.773.305,37  
 
61.003.725,66

Eigenkapitalspiegel

Bezeichnung 
 
 
Bestand 
01.01.2021 
 
 
Verrechnung der 
Vorjahrsergebnisse 
Verrechnungen 
mit der 
allg. Rücklage 
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO  
 
Veränderungen 
der 
Sonderrücklage 
 
 
Sonstige 
Verrechnungen 
Jahresergebnis 
2021 
(vor Beschluss über 
Ergebnisverwendung) 
 
 
Bestand 
31.12.2021 2 
 
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
1.1 Allgemeine Rücklage 
 
691.057.388,71 
 
0,00 
 
- 217.483,66 
 
- 1.290.000,00 
 
76.982,90 
 
0,00 
 
689.626.887,95 
1.2. Sonderrücklagen 2.081.000,00 0,00 0,00 1.290.0 00,00 0,00 0,00 3.371.000,00 
1.3. Ausgleichsrücklage 156.720.783,74 - 9.601.760, 29 0,00 0,00 - 76.982,90 0,00 147.042.040,55 
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag - 9.601.760,29 9 .601.760,29 0,00 0,00 0,00 - 1.846.472,81 - 1.846.4 72,81 
1.5. Nicht durch Eigenkapital 
       
gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
(Gegenposten Aktiva) 1        
Summe Eigenkapital 840.257.412,16 0,00 - 217.483,66  0,00 0,00 - 1.846.472,81 838.193.455,69 
 
4. Nicht durch Eigenkapital 
gedeckter Fehlbetrag 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
 
 
0,00 
 
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen. 
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses 
 
 
 
 
 
 
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96  Abs. 1 Satz 3 GO NRW) 
 
 
 
Bezeichnung 
 
 
3. Vorjahr 
Ergebnis aus 2018 
 
 
Vorvorjahr 
Ergebnis aus 2019 
 
 
Vorjahr 
Ergebnis aus 2020 
 
 
Saldo 
 
Allgemeine Rücklage (+/-) 
Ausgleichsrücklage (+/-) 
Euro Euro Euro Euro 
 
0,00 
 
49.086.846,44 
 
0,00 
 
28.466.606,70 
 
0,00 
 
- 9.601.760,29 
 
0,00 
 
67.951.692,85 
Summe 49.086.846,44 28.466.606,70 - 9.601.760,29 67 .951.692,85

Verbindlichkeitenspiegel

Verbindlichkeitenspiegel 
 
 
 
Art der Verbindlichkeiten 
 
Gesamtbetrag 
am 31.12.2021 
EUR 
 
mit einer Restlaufzeit von  
Gesamtbetrag 
am 31.12.2020 
EUR 
bis zu 1 Jahr 
EUR 
1 bis 5 Jahren 
EUR 
mehr als 5 Jahren 
EUR 
1 2 3 4 5 
1.   
Anleihen  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
 
2. Verbindlichkeiten aus Krediten 
für Investitionen  
2.1 von verbundenen Unternehmen 
2.2 von Beteiligungen  
2.3 von Sondervermögen  
2.4 vom öffentlichen Bereich  
2.5 von Kreditinstituten  
 
 
 
750.837.205,86  
0,00  
0,00  
84.363,16  
10.000.000,00  
740.752.842,70  
 
 
 
92.804.844,08  
0,00  
0,00  
0,00  
10.000.000,00  
82.804.844,08  
 
 
 
37.162.017,21  
0,00  
0,00  
0,00  
0,00  
37.162.017,21  
 
 
 
 
620.870.344,57  
0,00  
0,00  
84.363,16  
0,00  
620.785.981,41  
 
 
 
792.492.866,71  
0,00  
0,00  
84.363,16  
0,00  
792.408.503,55  
3.  Verbindlichkeiten aus Krediten 
zur Liquiditätssicherung  
 
3.126.282,10  
 
3.126.282,10  
 
0,00  
 
0,00  
 
18.333.148,00  
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die  
4.  Kreditaufnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen 
 
 
 
477.772,57  
 
 
26.918,05  
 
 
99.384,08  
 
 
351.470,44  
 
 
505.278,66  
5.  Verbindlichkeiten aus  
Lieferungen und Leistungen  
 
2.784.934,01  
 
2.784.934,01  
 
0,00  
 
0,00  
 
1.143.907,72  
6.   
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
236.451,97  
7.   
Sonstige Verbindlichkeiten  
 
93.167.080,96  
 
82.927.332,62  
 
9.214.148,07  
 
1.025.600,27  
 
76.748.449,66  
8.   
Erhaltene Anzahlungen  
 
130.781.190,55  
 
22.138.437,66  
 
88.553.750,66  
 
20.089.002,23  
 
101.024.301,90  
9.   
Summe aller Verbindlichkeiten  
 
981.174.466,05  
 
203.808.748,52  
 
135.029.300,02  
 
642.336.417,51  
 
990.484.404,62  
Nachrichtlich  
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:  
- Bürgschaften  
 
 
27.057.784,81  
    
 
29.939.268,37

Rückstellungsspiegel

Rückstellungsspiegel 2021  
 
Bilanzposition  
 
Art der Rückstellung  Gesamtbetrag 
am 31.12.2020  
Veränderung  im  Haushaltsjahr  
Gesamtbetrag am  
31.12.2021  Zuführung  Inanspruch- 
nahme  Umbuchung  Auflösung  
 
 
 
 
 
 
 
 
3.1  
Pensions- 
rückstellungen  
Pensionen Beschäftigte  283.152.075,00 € 25.830.940,00 € 0,00 € -23.166.760,00 € 0,00 € 285.816.255,00 € 
- Beamte allgemeine Verwaltung 198.828.584,00 € 18.490.243,00 € 0,00 € -18.549.410,00 € 0,00 € 198.769.417,00 € 
- Beamte Feuerwehr 84.323.491,00 € 7.340.697,00 € 0,00 € -4.617.350,00 € 0,00 € 87.046.838,00  € 
Beihilfen Beschäftigte  67.135.357,00 € 1.654.123,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 68.789.480,00 € 
- Beamte allgemeine Verwaltung 47.142.257,00 € 651.525,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 47.793.782,00 € 
- Beamte Feuerwehr 19.993.100,00 € 1.002.598,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 20.995.698,00  € 
 
Pensionen Versorgungsempfänger  
 
247.029.011,00 €
 
0,00 € 
 
8.901.826,00 €
 
23.166.760,00 €
 
0,00 € 261.293.945,00 € 
- allgemeine Verwaltung 185.082.282,00 € 0,00 € 7.422.179,00 € 18.549.410,00 € 0,00 € 196.209.513,00 € 
- Feuerwehr 59.301.213,00 € 0,00 € 1.407.740,00 € 4.617.350,00 € 0,00 € 62.510.823,00 € 
- besondere Fachbereiche 2.645.516,00 € 0,00 € 71.907,00 € 0,00 € 0,00 € 2.573.609,00  € 
 
Beihilfen Versorgungsempfänger  
 
58.570.579,00 €
 
4.460.018,00 € 
 
6.497,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 63.024.100,00 € 
- allgemeine Verwaltung 43.883.009,00 € 3.442.725,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 47.325.734,00 € 
- Feuerwehr 14.060.318,00 € 1.017.293,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 15.077.611,00 € 
- besondere Fachbereiche 627.252,00 € 0,00 € 6.497,00 € 0,00 € 0,00 € 620.755,00  € 
Summe Bilanzposition 3.1  655.887.022,00 € 31.945.081,00 € 8.908.323,00 € 0,00 € 0,00 € 678.923.780,00 € 
3.2  
Rückstellungen 
für Deponien und 
Altlasten  
      0,00 € 
      0,00 € 
      0,00  € 
Summe Bilanzposition 3.2  0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
3.3  
Instandhaltungs- 
rückstellungen  
Unterlassene Instandhaltung an Gebäuden  2.521.061,79 € 4.921.000,00 € 287.798,04 € 0,00 € 0,00 € 7.154.263,75 € 
Unterlassene Instandhaltung an  
Infrastrukturvermögen/ Straßenvermögen  
 
2.000.000,00 €
 
4.041.000,00 € 
 
1.119.000,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 4.922.000,00 € 
Summe  Bilanzposition  3.3  4.521.061,79  € 8.962.000,00  € 1.406.798,04  € 0,00  € 0,00  € 12.076.263,75  € 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
3.4 Sonstige 
Rückstellungen  
Nicht in Anspruch genommener Urlaub  8.621.729,90 € 409.117,00 € 72.078,16 € 0,00 € 0,00 € 8.958.768,74 € 
Arbeitszeitguthaben  5.950.819,26 € 287.664,38 € 48.182,12 € 0,00 € 0,00 € 6.190.301,52  € 
Altersteilzeit  3.363.523,00 € 1.770.315,00 € 586.046,00 € 0,00 € 0,00 € 4.547.792,00  € 
Sabbatjahr-Vereinbarungen  308.871,28 € 147.739,75 € 133.589,11 € 0,00 € 0,00 € 323.021,92 € 
Nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse  2.615.451,00 € 0,00 € 806.451,00 € 0,00 € 0,00 € 1.809.000,00 € 
Versorgungslasten eigenbetriebsähnliche  
Einrichtung  
 
7.761.707,64 €
 
1.895,40 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
27.035,58 € 7.736.567,46 € 
Pensions-und Beihilferückstellungen StiWL  1.074.630,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 45.922,00 € 1.028.708,00 € 
Bürgschaftsverpflichtungen  106.814,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 14.818,00 € 91.996,00  € 
Verluste aus lfd. Verfahren  215.681,92 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 145,79 € 215.536,13 € 
Steuerverpflichtungen der städtischen  
Betriebe gewerblicher Art (BgA)  
 
352.000,00 €
 
869.000,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 1.221.000,00 € 
Risiken aus Fremdwährungskrediten (Inv.- 
Kredite)  
 
710.631,73 €
 
516.047,73 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 1.226.679,46 € 
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung  4.800.000,00 € 5.219.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10.019.000,00 € 
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung  2.300.000,00 € 0,00 € 349.133,00 € 0,00 € 1.950.867,00 € 0,00 € 
Erstattungszinsen für  
Gewerbesteuernachforderung  
 
14.260.000,00 €
 
5.900.000,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
4.500.000,00 € 15.660.000,00 € 
 
Risiken aus neg. Zinsen bei Derivatgeschäften  
 
1.500.000,00 €
 
450.000,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 1.950.000,00 € 
Bombenverdachtsflächen Mauritz  0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 
Rückforderung FlüAG-Pauschalen f. 2017  553.374,00 € 0,00 € 553.374,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00  € 
Ansprüche auf diskriminierungsfreie  
Besoldung  
 
133.000,00 €
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 133.000,00 € 
Verfassungsmäßigkeit der familienbezogenen  
Besoldungsbestandteile  
 
571.727,00 €
 
0,00 € 
 
531.959,58 € 
 
0,00 € 
 
39.767,42 € 0,00 € 
Erhöhte Heranziehung zur  
Landschaftsumlage  
 
3.000.000,00 €
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 3.000.000,00 € 
Mehrarbeit  feuerwehrtechnischer  Dienst  1.094.810,00 € 0,00 € 442.540,00 € 0,00 € 0,00 € 652.270,00  € 
Widersprüche gg. festgesetzte Besoldung  
(Corona-Prämie)  
 
0,00 €
 
1.519.160,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 1.519.160,00 € 
Widersprüche gg. amtsangemessene  
Alimentation kinderreicher Beamter  
 
0,00 €
 
2.000.000,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 2.000.000,00 € 
Stiftung Magdalenenhospital  0,00 € 4.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.000.000,00 € 
Klarastift f. Ausgleichsbeträge Zusatzvers.  
Kasse  
 
0,00 €
 
8.638.908,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 
 
0,00 € 8.638.908,00 € 
Summe Bilanzposition 3.4  59.294.770,73 € 31.728.847,26 € 3.523.352,97 € 0,00 € 6.578.555,79 € 80.921.709,23 € 
Rückstellungen insgesamt  719.702.854,52 € 72.635.928,26 € 13.838.474,01 € 0,00 € 6.578.555,79 € 771.921.752,98 €

Ergebnisrechnung 
für den Zeitraum vom 01.01. –31.12.2021

Ertrags- und Aufwandsarten 
 
 
Ergebnis 2020 
 
Haushaltsansatz 2021 
original fortgeschrieben 
davon übertragene 
Ermächtigungen 
aus 2020 
 
 
Ergebnis 2021 
Vergleich fortg. 
Ansatz / Ergebnis 
absolut 
Übertragene 
Ermächtigungen 
nach 2022 
   Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
 
1 
 
 
+ 
 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 
 
 
631.794.653,75 
 
 
601.600.000,00 
 
 
601.600.000,00 
 
 
0,00 
 
 
665.805.771,70 
 
 
64.205.771,70 
 
 
0,00 
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 186.387.985,30 208.763.780,00 208.763.780,00 0,00 1 98.416.596,58 - 10.347.183,42 0,00 
3 + Sonstige Transfererträge 22.345.689,79 19.059.800,00 19.059.800,00 0,00 21.2 44.472,83 2.184.672,83 0,00 
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 127.599.617,56 130.706.050,00 130.706.050,00 0,00 1 21.673.286,86 - 9.032.763,14 0,00 
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.124.146,12 23.838.500,00 23.838.500,00 0,00 19.7 49.330,81 - 4.089.169,19 0,00 
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 211.810.496,93 234.943.420,00 234.943.420,00 0,00 2 35.984.263,64 1.040.843,64 0,00 
7 + Sonstige ordentliche Erträge 51.167.174,18 44.673.050,00 44.673.050,00 0,00 63.4 14.465,11 18.741.415,11 0,00 
8 + Aktivierte Eigenleistungen 3.181.799,22 4.091.100,00 4.091.100,00 0,00 4.267.1 41,91 176.041,91 0,00 
9 + / - Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
10 = Ordentliche Erträge 1.254.411.562,85 1.267.675.700 ,00 1.267.675.700,00 0,00 1.330.555.329,44 62.879.6 29,44 0,00 
11 - Personalaufwendungen 317.660.004,78 320.516.270,00 320.516.270,00 0,00 3 18.799.770,50 - 1.716.499,50 0,00 
12 - Versorgungsaufwendungen 36.402.425,51 27.538.140,00 27.538.140,00 0,00 29.7 95.606,70 2.257.466,70 0,00 
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 147.348.324,26 145.740.500,00 151.910.400,00 6.169. 900,00 153.256.277,49 1.345.877,49 6.123.440,00 
14 - Bilanzielle Abschreibungen 83.052.014,80 81.966.580,00 81.966.580,00 0,00 84.2 50.587,83 2.284.007,83 0,00 
15 - Transferaufwendungen 609.726.806,33 666.474.450,00 671.690.550,00 5.216. 100,00 648.671.019,60 - 23.019.530,40 10.391.100,00  
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 78.848.768,84 92.305.560,00 95.332.495,00 3.026.935 ,00 111.871.017,25 16.538.522,25 3.800.489,00 
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.273.038.344,52 1.334.54 1.500,00 1.348.954.435,00 14.412.935,00 1.346.644.2 79,37 - 2.310.155,63 20.315.029,00 
18 = Ordentliches Ergebnis - 18.626.781,67 - 66.865.800,00 - 81.278.735,00 - 14.412.935,00 - 16.088.949,93 65.189.785,07 - 20.315.029,00 
19 + Finanzerträge 11.305.872,49 12.712.300,00 12.712.300,00 0,00 18.1 56.105,69 5.443.805,69 0,00 
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 17.014.851,11 20.007.000,00 20.007.000,00 0,00 14.7 23.628,57 - 5.283.371,43 0,00 
21 = Finanzergebnis - 5.708.978,62 - 7.294.700,00 - 7.294.700,00 0,00 3.432.477,12 10.727.177,12 0,00 
22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit - 24.335.760,29 - 74.160.500,00 - 88.573.435,00 - 14.412.935,00 - 12.656.472,81 75.916.962,19 - 20.315.029,00 
23 + Außerordentliche Erträge 14.734.000,00 63.450.000,00 63.450.000,00 0,00 10.8 10.000,00 - 52.640.000,00 0,00 
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
25 = Außerordentliches Ergebnis 14.734.000,00 63.450.000,00 63.450.000,00 0,00 10.810.000,00 - 52.640.000,00 0,00 
26 = Jahresergebnis - 9.601.760,29 - 10.710.500,00 - 25.123.435,00 - 14.412.935,00 - 1.846.472,81 23.276.962,19 - 20.315.029,00 
27 - globaler Minderaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 
 
28 
 
= Jahresergebnis nach Abzug globaler 
Minderaufwand 
 
- 9.601.760,29 
 
- 10.710.500,00 
 
- 25.123.435,00 
 
- 14.412.935,00 
 
- 1.846.472,81 
 
23.276.962,19 
 
- 20.315.029,00 
nachrichtlich:  
 
 
Ertrags- und Aufwandsarten  
 
Ergebnis 2020 
 
Haushaltsansatz 2021 
original  fortgeschrieben  
davon übertragene  
Ermächtigungen  
aus 2020  
 
Ergebnis 2021 
Vergleich fortg.  
Ansatz / Ergebnis 
absolut  
Übertragene  
Ermächtigungen  
nach 2022  
   Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  Euro  
 
29  
  
Verrechnete Erträge  
bei Vermögensgegenständen  
  
200.000,00  
 
0,00  
 
1.885.901,55  
 
1.685.901,55  
 
0,00  2.281.839,10  200.000,00  
 
30  
  
Verrechnete Erträge 
bei Finanzanlagen  
 
1.044.620,54  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
946.272,41  
 
946.272,41  
 
0,00  
 
31  
  
Verrechnete Aufwendungen 
bei Vermögensgegenständen  
 
3.404.998,58  
 
1.200.000,00  
 
1.200.000,00  
 
0,00  
 
2.599.119,04  
 
1.399.119,04  
 
0,00  
 
32  
  
Verrechnete Aufwendungen  
bei Finanzanlagen  
 
5.126.022,35  
 
0,00  
 
0,00  
 
0,00  
 
450.538,58  
 
450.538,58  
 
0,00  
 
33  
  
Verrechnungssaldo  
 
- 5.204.561,29  
 
- 1.000.000,00  
 
- 1.000.000,00  
 
0,00  
 
- 217.483,66  
 
782.516,34  
 
0,00

Finanzrechnung 
für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2021

Ein- und Auszahlungsarten 
 
 
Ergebnis 2020 
 
 
Haushaltsansatz 2021 
original fortgeschrieben 
davon übertragene 
Ermächtigungen 
aus 2020 
 
 
Ergebnis 2021 
Vergleich fortg. 
Ansatz / Ergebnis 
absolut 
Übertragene 
Ermächtigungen 
nach 2022 
   Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
1 
 
+ 
 
Steuern und ähnliche Abgaben 
 
631.050.526,40 
 
601.600.000,00 
 
601.600.000,00 
 
0,00 
 
661.787.113,24 
  
60.187.113,24 
 
0,00 
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 155.505.851,37 179.230.840,00 179.230.840,00 0,00 1 70.781.891,82 - 8.448.948,18 0,00 
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 21.455.115,32 19.059.800,00 19.059.800,00 0,00 20.1 97.125,04  1.137.325,04 0,00 
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 108.499.786,17 110.270.170,00 110.270.170,00 0,00 1 01.460.576,75 - 8.809.593,25 0,00 
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 18.412.899,54 23.824.350,00 23.824.350,00 0,00 20.5 49.252,93 - 3.275.097,07 0,00 
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 215.642.528,54 234.943.420,00 234.943.420,00 0,00 2 32.157.437,82 - 2.785.982,18 0,00 
7 + Sonstige Einzahlungen 35.965.772,18 33.050.790,00 33.050.790,00 0,00 45.4 65.341,06  12.414.551,06 0,00 
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 11.299.072,92 12.712.300,00 12.712.300,00 0,00 18.1 83.506,33  5.471.206,33 0,00 
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.197.831 .552,44 1.214.691.670,00 1.214.691.670,00 0,00 1.270.582.244,99 55.890.574,99 0,00 
10 - Personalauszahlungen 274.168.363,00 299.961.130,00 299.961.130,00 0,00 2 86.820.424,91 - 13.140.705,09 0,00 
11 - Versorgungsauszahlungen 32.861.333,11 31.512.740,00 31.512.740,00 0,00 34.5 65.196,05  3.052.456,05 0,00 
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 146.271.216,13 146.147.310,00 152.943.272,00 6.795. 962,00 147.232.340,49 - 5.710.931,51 11.270.669,00 
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 17.014.851,11 20.007.000,00 20.007.000,00 0,00 14.7 23.628,57 - 5.283.371,43 0,00 
14 - Transferauszahlungen 608.428.496,05 663.966.280,00 669.182.380,00 5.216. 100,00 647.765.620,57 - 21.416.759,43 10.391.100,00  
15 - Sonstige Auszahlungen 66.470.067,35 105.561.850,00 108.588.785,00 3.026.9 35,00 83.042.471,65 - 25.546.313,35 3.934.760,00 
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.145.21 4.326,75 1.267.156.310,00 1.282.195.307,00 15.038.9 97,00 1.214.149.682,24 - 68.045.624,76 25.596.529,0 0 
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 52.617.225,69 - 52.464.640,00 - 67.503.637,00 - 15.038.997,00 56.432.562,75 123.936.199,75 - 25.596.529,00 
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahm en 46.518.590,51 49.719.600,00 49.719.600,00 0,00 63.2 41.417,29 
 
13.521.817,29 0,00 
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 922.616,57 1.060.420,00 1.060.420,00 0,00 403.261,7 6 - 657.158,24 0,00 
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 6.588.385,89 16.678.500,00 16.678.500,00 0,00 6.674 .285,29 - 10.004.214,71 0,00 
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 2.444.542,87 4.409.020,00 4.409.020,00 0,00 3.077.9 69,46 - 1.331.050,54 0,00 
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 4.993.715,16 16.100.000,00 16.100.000,00 0,00 11.01 1.491,13 - 5.088.508,87 0,00 
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 61.467.851, 00 87.967.540,00 87.967.540,00 0,00 84.408.424,93 - 3.559.115,07 0,00 
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken u. Ge bäuden 4.107.749,49 10.092.510,00 63.754.798,00 53.662.288 ,00 7.714.121,08 - 56.040.676,92 55.208.350,00 
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 101.040.157,91 206.038.560,00 317.813.817,00 111.77 5.257,00 99.635.659,11 - 218.178.157,89 157.966.404 ,00 
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlag evermögen 12.322.857,78 16.264.980,00 29.521.059,00 13.256.07 9,00 17.123.323,85 - 12.397.735,15 15.182.315,00 
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 31.684.980,99 13.606.730,00 44.222.330,00 30.615.60 0,00 18.300.627,63 - 25.921.702,37 10.000.000,00 
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 8.329.950,53 14.808.310,00 28.385.475,00 13.577.165 ,00 8.068.495,94 - 20.316.979,06 19.285.395,00 
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00  0,00 0,00 
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 157.485.696, 70 260.811.090,00 483.697.479,00 222.886.389,00 150 .842.227,61 - 332.855.251,39 257.642.464,00 
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit - 96.017.845,70 - 172.843.550,00 - 395.729.939,00 - 222.886.389,00 - 66.433.802,68 329.296.136,32 - 257.642.464,00 
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag - 43.400.620,01 - 225.308.190,00 - 463.233.576,00 - 237.925.386,00 - 10.001.239,93 453.232.336,07 - 283.238.993,00 
 
 
 
Ein- und Auszahlungsarten 
 
 
Ergebnis 2020 
 
 
Haushaltsansatz 2021 
original fortgeschrieben 
davon übertragene 
Ermächtigungen 
aus 2020 
 
 
Ergebnis 2021 
Vergleich fortg. 
Ansatz / Ergebnis 
absolut 
Übertragene 
Ermächtigungen 
nach 2022 
   Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro 
 
 
33  
 
 
+ 
 
 
Einzahlung aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Darlehen 
 
 
34.540.948,00 
 
 
179.468.550,00 
 
 
332.468.550,00 
 
 
153.000.000,00 
 
 
4.560.038,17 
 
 
- 
 
 
327.908.511,83 
 
 
0,00 
34  + Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditä tssicherung 15.872.013,79 349.456.539,00 349.456.539,00 0,00 0, 00 - 349.456.539,00 0,00 
 
35  
 
- 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für 
Investitionen und wirtsch. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 
 
75.202.040,82 
 
63.573.600,00 
 
63.573.600,00 
 
0,00 
 
47.250.275,98 
 
- 
 
16.323.324,02 
 
0,00 
 
36  
 
- 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur 
Liquiditätssicherung 
 
0,00 
 
182.041.124,00 
 
182.041.124,00 
 
0,00 
 
14.999.883,98 
 
- 
 
167.041.240,02 
 
0,00 
37  = Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 24.789.079,03 28 3.310.365,00 436.310.365,00 153.000.000,00 - 57.690 .121,79 - 494.000.486,79 0,00 
38  = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln - 68.189.699,04 58.002.175,00 - 26.923.211,00 - 84.925.386,00 - 67.691.361,72 - 40.768.150,72 - 283.238.993,00 
39  + Anfangsbestand an Finanzmitteln 164.138.194,39 100.480.014,00 100.480.014,00 0,00 1 00.480.014,30 0,00 0,00 
40  + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 4.531.518,95 0,00 0,00 0,00 8.724.412,97 8.724.412, 97 0,00 
41  = Liquide Mittel 100.480.014,30 158.482.189,00 73.556.803,00 - 84.925.386,00 41.513.065,55 - 32.043.737,75 - 283.238.993,00

Lagebericht 
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen

Lagebericht  
 
 
Stadt Münster, August 2022 
 
 
Lagebericht 
zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Münster 
 
 
1. Vorbemerkungen 
 
Grundlagen 
 
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2021  ein Jahresabschluss 
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft  nachzuweisen ist. Ihm ist ein 
Lagebericht beizufügen. Gemäß § 49 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) ist der 
Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhäl tnissen entsprechendes Bild der 
kommunalen Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt wird. 
Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken der Kommune einzugehen. 
 
Corona-Pandemie und die Auswirkungen 
 
 
Auch im Jahr 2021 bestimmte die COVID-19-Pandemie wese ntlich das öffentliche Leben in 
Deutschland. Dies führte nicht nur zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen 
und Belastungen, sondern stellte auch die kommunalen Haushalte weiterhin vor große 
Herausforderungen. Zur Bewältigung dieser Auswirkunge n und zur Sicherstellung der 
kommunalen Handlungsfähigkeit wurden die in 2020 erl assenen besonderen 
haushaltswirtschaftlichen Regelungen der Landesregierung verlängert. Durch das „Gesetz zur 
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 01. De zember 2021, hier insbesondere 
durch Anpassung des NKF-COVID-19 Isolierungsgesetzes (NKF-CIG), wurden unter anderem 
die Richtlinien für die Aufstellung der Jahresabschlüsse von 2020 auf die Jahre 2021 und 2022 
übertragen. 
Ein wesentliches Element des NKF-CIG ist die sogenannte „Bilanzierungshilfe“. Diese 
ermöglicht einen separaten Ausweis der Corona-bedingten  finanziellen Schäden im 
städtischen Haushalt und deren Neutralisierung durch Einst ellung eines außerordentlichen 
Ertrages in gleicher Höhe. Hierdurch werden die Corona -bedingten Belastungen zunächst 
nicht ergebniswirksam. Beginnend im Haushaltsjahr 2025 werden die isolierten Beträge über 
einen Zeitraum von längstens 50 Jahren linear abgeschrieben.

Lagebericht  
 
 
Aufgrund der genannten gesetzlichen Regelungen wurde im Rahmen des Jahresabschlusses 
2021 die Corona-bedingte Isolierung von Mindererträg en und Mehraufwendungen ermittelt, 
sie beträgt 10.810.000 €. Die Abschreibungen aus dieser Corona-Isolierung des Jahres 2021 
werden die künftigen Haushaltsjahre ab 2025 mit einem Betrag von 216.200 € belasten. 
 
 
2. Ertragslage 
 
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle 
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtliche n Ressourcenverbräuche 
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen. 
 
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und 
Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahresergebnis 
führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebnis zu e inem Verzehr des Eigenkapitals. 
Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushaltsausgleich. Nach 
§ 75 Abs. 2 GO ist der Haushalt ausgeglichen, wenn das Ja hresergebnis keinen negativen 
Wert ausweist. Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlb edarf durch Inanspruchnahme der 
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. 
 
Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit folgenden Werten ab: 
 
Ergebnisrechnung 2021 
 
 
Position 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) 
 
Ergebnis 
 
Abweichung 
Mio. € Mio. € Mio. € 
Ordentliche Erträge 1.267,7  1.330,6  + 62,9  
Ordentliche Aufwendungen 1.349,0  1.346,6  - 2,3  
Ordentliches Ergebnis --81,3  -16,1  + 65,2  
 
Finanzerträge 12,7  18,2  + 5,4  
Finanzaufwendungen 20,0  14,7  - 5,3  
Finanzergebnis -7,3  3,4  + 10,7

Lagebericht  
 
 
 
Außerordentliche Erträge 63,5  10,8  - 52,6  
 
Außerordentliche Aufwendung 
 
0 
 
0,0  
 
0,0  
 
Außerordentliches Ergebnis 
 
63,5  
 
10,8  
 
- 52,6 
Jahresergebnis -25,1  -1,8  + 23,3  
 
 
Das Jahresergebnis 2021 beträgt -1,8 Mio. € . Gegenüber der Haushaltsplanung 
(einschließlich der Ermächtigungsübertragungen), in der noch von einem Vermögensverzehr 
in Höhe von -25,1 Mio. € ausgegangen wurde, ergibt sich eine Verbesserung von 23,3 Mio. €. 
Das Jahresergebnis beinhaltet auch die Verbesserung aus d er Isolierung der Corona- 
bedingten Belastungen von insgesamt 10,8 Mio. €, die aktiviert und als außerordentlicher 
Ertrag die Belastung im Ergebnis neutralisieren. Blieb e die Isolierungshilfe außer Betracht, 
ergäbe sich für den Jahresabschluss 2021 ein Fehlbetrag vo n -12,7 Mio. € für die Stadt 
Münster. 
 
Gegenüber dem Planansatz sind die ordentlichen Erträge um 62,9 Mio. € (5 %) gestiegen. Die 
Aufwendungen bleiben mit 2,3 Mio. € (- 0,2 %) unter dem Ansatz. 
Nicht benötigte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 20, 3 Mio. € sind als sogenannte 
Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2022 übertragen  worden und erhöhen dort den 
laufenden Ansatz entsprechend . 
 
Hinweise zu den Erträgen: 
 
 
Bei den Steuern sind insgesamt Mehrerträge von 64,2 M io. € zu verzeichnen, insbesondere 
bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer verlief das Jahr 2021 positiv. 
Bei der Gewerbesteuer sind im Haushaltsjahr 2021 Erträ ge in Höhe von 347,7 Mio. € erzielt 
worden, damit liegt das Ergebnis um 52,7 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Der positive 
Trend setzt sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensst euer fort, hier liegt das Aufkom- 
men von 181,0 Mio. € (+9,0 Mio. €) auch deutlich über dem Planansatz. Eine weitere Ertrags- 
verbesserung von 2,9 Mio. € ergibt sich beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer. 
 
Die im Vergleich zum Haushaltsansatz hohen Gewerbesteuereinnahmen in Münster entstam- 
men einer konjunkturell guten Wirtschaftslage, z. B. im Finanz- und Versicherungswesen, im

Lagebericht  
 
 
Informations-, Kommunikations- sowie Baugewerbe und auch der Industrie. Wesentliche wirt- 
schaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie, von denen  bei der Planung in 2020 noch 
auszugehen war, waren insofern in der Münsteraner Wirt schaft bereits im Jahre 2021 nicht 
mehr zu verzeichnen. 
 
Weitere Ertragsverbesserungen sind bei den sonstigen Tran sfererträgen (2,2 Mio. €) sowie 
bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (1,0 Mio. €) zu verzeichnen. 
 
Eine wesentliche Abweichung ergibt sich im Bereich der so nstigen ordentlichen Erträge. Mit 
einem Ergebnis von insgesamt 63,4 Mio. € kann im Verg leich zum Haushaltsansatz eine 
Verbesserung von 18,7 Mio. € verbucht werden. Ursächlich hierfür sind Mehrerträge aus der 
Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen sowie Erträge  aus der Auflösung von 
Rückstellungen. 
 
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen unterschreiten mit einem Gesamtwert von 198,4 
Mio. € den Haushaltsansatz 2021 um 10,3 Mio. €. Diese Entwicklung resultiert zum einen aus 
Mehrerträgen von 9,9 Mio. € bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen im Bereich der 
Jugendhilfe. Umgekehrt ergibt sich bei den sonstigen Zu wendungen und allgemeinen 
Umlagen eine Unterschreitung des Ansatzes in Höhe von 21,5 Mio. €. 
 
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit einem Jahresergebnis von 121,7 Mio. € fallen 
um 9,0 Mio. € geringer aus als in der Planung kalkul iert. Auch die privatrechtlichen 
Leistungsentgelte erreichen den Planansatz nicht (-4,1 Mio.€). Im Haushaltsjahr 2021 machen 
sich in diesen Bereichen die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin bemerkbar. 
 
Hinweise zu den Aufwendungen: 
 
 
Das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen verbessert sich um 2,3 Mio. € im Vergleich zu 
den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen. 
Den größten Anteil an der Gesamtsumme der ordentlichen  Aufwendungen haben die 
Personalaufwendungen (23,7 %), die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (11,4%) 
sowie die Transferaufwendungen (48,2 %). 
 
Die Personalaufwendungen mit einem Ergebnis von 318,8  Mio. € unterschreiten die 
Haushaltsansätze um 1,7 Mio. €. Dabei bleiben die Dienstaufwendungen mit 9,8 Mio. € unter 
dem Ansatz, während die Zuführungen zu den Rückstellung en den Planwert um 8,1 Mio. € 
übersteigen. Bei den Versorgungsaufwendungen ergibt sich  eine Überschreitung des 
Planwertes von 2,3 Mio. €.

Lagebericht  
 
 
 
 
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen weisen Mehraufwendungen von 1,3 Mio. € 
aus, die bilanziellen Abschreibungen liegen mit 2,3 Mio. € über dem Ansatz. 
 
Mit 16,5 Mio. € deutlich über dem Planansatz liegt d as Jahresergebnis der sonstigen 
ordentlichen Aufwendungen. Die Mehraufwendungen betr effen insbesondere die 
Rückstellungen, die pauschalen Wertberichtigungen und den Bereich der Werbung. 
 
Die mit Abstand größte Ansatzunterschreitung von 23,0 M io. € verzeichnen die 
Transferaufwendungen. Diese resultiert insbesondere aus Minderaufwendungen im Bereich 
der Grundsicherung nach dem SGB II (-11,6 Mio. €) und der sonstigen Transferaufwendungen 
(-22,3 Mio. €). Bei der Gewerbesteuerumlage (+3,9 Mi o. €), den sozialen Leistungen des 
Sozialamtes (+4,4 Mio. €) und im Bereich der Kinder-  und Jugendhilfe (+2,2 Mio. €) sind die 
Ansätze hingegen überschritten worden. 
 
Hinweise zum Finanzergebnis: 
 
 
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen,  einschließlich der Ausschüttungen 
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen weist einen Betrag 
von 3,4 Mio. € aus und fällt damit um 10,7 Mio. besser  als geplant aus. Während die 
Finanzerträge mit 5,4 Mio. € den Ansatz übertreffen,  erfolgen bei den Zinsaufwendungen 
Einsparungen in Höhe von 5,3 Mio. €. Hier hat die St adt auch im Jahr 2021 von dem sehr 
niedrigen Zinsniveau profitiert. Außerdem mussten im Jahr 2021 aufgrund der weiterhin 
zeitverzögerten Umsetzung des Investitionsprogrammes un d des relativ hohen 
Liquiditätsbestandes deutlich weniger Kredite aufgenommen werden als veranschlagt.

Lagebericht  
 
 
 
3. Finanzlage 
 
Finanzrechnung  2021  
 
Position 
Haushaltsansatz 
(fortgeschrieben) Ergebnis Abwei- 
chung 
Mio. € Mio. € Mio. € 
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit - 67,5  + 56,5  + 124,0  
Saldo aus Investitionstätigkeit - 395,7  - 66,5  + 329,2  
Finanzmittelüberschuss (+) - 463,2  - 10,0  + 453,2  
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 332,7  4,6  - 328,1  
Aufnahme von Liquiditätskrediten 349,5  0,0  -349,5  
Tilgung und Gewährung von Darlehen - 63,6  - 47,3  - 16,3  
Tilgung von Liquiditätskrediten - 182,0  -15,0  - 167,0  
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 436,6  - 57,7  - 494,3  
Die Finanzlage wird beeinflusst durch das Ergebnis der  laufenden Verwaltungstätigkeit, das 
Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung der Kredite. 
 
Der in der Planung ausgewiesene Saldo aus laufender V erwaltungstätigkeit verbessert sich 
von -67,5 Mio. € auf 56,5 Mio. €, mithin um 124,0 M io. €. Der negative Saldo aus der 
Investitionstätigkeit von – 395,7 Mio. € (Einzahlunge n abzüglich der Auszahlungen für die 
Herstellung bzw. den Erwerb von Vermögen) sinkt auf – 66,5 Mio. €, was einer Verbesserung 
von 329,2 Mio. € entspricht. An dieser Entwicklung wird erneut deutlich, dass Plan- und 
Istwerte insbesondere der Bauprojekte, wie auch in den V orjahren, erheblich voneinander 
abweichen und die Verwaltung insofern deutlich wenige r investiert hat, als ursprünglich 
geplant. Im Ergebnis führen beide Verbesserungen zu ei ner deutlichen Steigerung des 
Finanzmittelüberschusses um 453,2 Mio. € auf einen Betrag von -10,0 Mio. €. 
 
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, weist 
als Ergebnis den Wert von -57,7 Mio. € aus. Im Ergebni s sind damit im Jahr 2021 im Saldo 
mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen worden. 
 
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2021 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu 
wurde zur Verstärkung der aus der unterjährigen Bewirtschaftung erzielten Einnahmen auf das 
hohe Liquiditätsaufkommen des Cash-Pools, der mit den eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtungen und Töchtern der Stadt gemeinsam betrieben wird, zurückgegriffen.

Lagebericht  
 
 
Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe wur den im Haushaltsjahr 2021 
Liquiditätskredite in Anspruch genommen, wobei der in  der Haushaltssatzung festgelegte 
Höchstbetrag (200 Mio. €) zu keiner Zeit ausgeschöpft w urde. Zum Abschlussstichtag am 
31.12.2021 bestanden Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in Höhe von 3,1 Mio. €. 
 
4. Vermögens- und Schuldenlage 
Die Schlussbilanz zum 31.12.2021 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und 
Schuldenlage der Stadt Münster. Der Vergleich der einzelnen Positionen mit den Werten des 
Vorjahres zeigt die wesentlichen Auswirkungen der abgelaufenen Haushaltswirtschaft auf die 
Bilanz. 
 
 
 
Bilanz (Aktiva) 
31.12.2021 31.12.2020 Ände- 
rung 
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
 Bilanzierungshilfe 25,5  0,7  14,7  0,4  10,8  
1. Anlagevermögen 3.582,5  93,3  3.522,2  92,4  60,3  
1.1 Immaterielle Vermögensge- 
genstände 0,7 
 0,01  0,7  0,01  0,0  
1.2 Sachanlagen 2.913,7  75,9  2.869,1  75,3  44,5  
1.3 Finanzanlagen 668,1  17,4  652,3  17,1  15,8  
 
2. Umlaufvermögen 158,5  4,1  206,8  5,4  -48,3  
2.1 Vorräte 29,9  0,8  30,7  0,8  -0,7  
2.2 Forderungen, sonst. Vermö- 
gensgegenstände 87,1 
 2,3  75,7  2,0  11,4  
2.3 Wertpapiere des Umlauf- 
vermögens 
0,0 
 0,00  0,0  0,00  0,0  
2.4 Liquide Mittel 41,5  1,1  100,5  2,6  -59,0  
 
3. Aktive Rechnungs-
abgrenzung 72,3 
 1,88  67,2  1,8  5,1  
 
 Summe Aktiva 3.838,9  100,00  3.810,9  100,00  28,0

Lagebericht  
 
 
 
 
Bilanz (Passiva) 
31.12.2021 31.12.2020 Ände- 
rung 
Mio. € % Mio. € % Mio. € 
1. Eigenkapital 838,2  21,8  840,3  22,0  -2,1  
1.1 Allgemeine Rücklage 689,6  17,9  691,1  18,1  -1,5  
1.2 Sonderrücklagen 3,4  0,1  2,1  0,1  1,3  
1.3 Ausgleichsrücklage 147,0  3,8  156,7  4,1  -9,7  
1.4 Jahresüberschuss/ 
Fehlbetrag 
-1,8 
 -0,1  -9,6  -0,3  7,8  
 
2. Sonderposten 1.204,0  31,4  1.217,6  32,0  -13,6  
 
3. Rückstellungen 771,9  20,1  719,7  18,9  52,2  
 
4. Verbindlichkeiten 981,2  25,6  990,5  26,0  -9,3  
 
5. Passive Rechnungs-
abgrenzung 43,6 
 1,1  42,9  1,1  0,7  
 
 Summe Passiva 3.838,9  100,00  3.810,9  100,00  28,0  
 
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der B ilanzpositionen werden detailliert im 
Anhang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet . An dieser Stelle sollen daher nur die 
wesentlichen Positionen dargestellt werden. 
 
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31 .12.2021 in Höhe von 3.838,9 
Mrd. € ist gegenüber dem Vorjahr um 28,0 Mio. € gestiegen. 
 
Hinweise zur Aktivseite: 
 
 
Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen der Stadt Münster dar. 
 
 
Zum Ausgleich der Corona-Belastungen wird im Haushalts jahr 2021 unter der Position 
„Aufwendung zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ eine Bilanzierungshilfe in 
Höhe von 10,8 Mio. € aktiviert. Auf die Erläuterungen unter 1. wird verwiesen.

Lagebericht  
 
 
Der größte Teil des Vermögens setzt sich mit 93,32 % a us langfristig orientiertem 
Anlagevermögen zusammen. Dieses ist um 60,3 Mio. € gestiegen. Davon entfallen 2,9 Mrd. € 
auf das Sachanlagevermögen und 668,1 Mio. € auf die Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen 
stellt das Infrastrukturvermögen (u. a. Kanäle, Straß en, Brücken, 
Abwasserbeseitigungsanlagen) mit insgesamt 1,5 Mrd. € de n größten Posten dar. Der Wert 
der unbebauten Grundstücke wird mit 267,1 Mio. €, der der bebauten Grundstücke mit 843,4 
Mio. € ausgewiesen. Auf das restliche Sachanlagevermög en (u. a. Maschinen, Fahrzeuge, 
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfallen 315,5 Mio. 
€. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligu ngen sind mit 499,3 Mio. € unter den 
Finanzanlagen aktiviert. 
 
Das Umlaufvermögen ist um 48,3 Mio. € auf 158,5 Mio. € gesunken und macht 4,1 % der 
Bilanzsumme aus. Auf die Vorräte entfallen 29,9 Mio. €, auf die Forderungen und sonstigen 
Vermögensgegenstände 87,1 Mio. € und auf die liquiden Mittel 41,5 Mio. €. 
 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betragen 72,3 Mio.  €, was 1,9 % der Bilanzsumme 
entspricht. 
 
Hinweise zur Passivseite: 
 
 
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie  
das Vermögen der Stadt finanziert ist. 
Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der St adt (Aktiva) und den 
Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rü ckstellungen, Verbindlichkeiten, 
passive Rechnungsabgrenzung) ist um 2,1 Mio. € auf 838, 2 Mio. € gesunken und entspricht 
21,83 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 693,0 Mio . € auf die allgemeine Rücklage 
(einschließlich der Sonderrücklagen) und 147,0 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die 
Ausgleichsrücklage ist um den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 9,6 Mio. € verringert 
worden. Die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich durch die  Veränderung der einzelnen 
Eigenkapitalpositionen. Ausschlaggebend für den Verzehr des Eigenkapitals im Jahr 2021 ist 
der erwirtschaftete Fehlbetrag von 1,8 Mio. €. 
 
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1.204,0 Mrd. € (31,4 %) die Sonderposten 
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle un d Straßen, Schulgebäude und 
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen d urch Erschließungsbeiträge und 
Zuwendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport-, B randschutzpauschale, 
allgemeine Investitionspauschale) mitfinanziert. In der  Bilanz sind diese Förderungen des

Lagebericht  
 
 
Anlagevermögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des 
jeweiligen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ert ragswirksam aufzulösen. Die 
ebenfalls je Vermögensgegenstand durchzuführenden Absch reibungen, die im Ergebnisplan 
als Aufwand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch  die Erträge aus der 
Sonderpostenauflösung kompensiert. 
 
Die Rückstellungen betragen 771,9 Mio. € bzw. 20,1 % d er Bilanzsumme. Hiervon entfallen 
allein 678,9 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die  Instandhaltungsrückstellungen 
(Gebäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 12,1 Mio. € und entfallen auf die Bereiche 
Hoch- und Tiefbau; die sonstigen Rückstellungen betragen 80,9 Mio. €. Weitere Einzelheiten 
zu den Rückstellungen können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden. 
 
An Verbindlichkeiten bestehen 981,2 Mio. € bzw. 25,6 % der Bilanzsumme. Der Großteil davon 
sind Kreditverbindlichkeiten für Investitionen in Höhe  750,8 Mio. €. Auf die Konzernfinanzie- 
rung entfällt ein Anteil von rund 88,0 Mio. €. 
 
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 43,6 Mio. € bzw. 1,1 % der Bilanzsumme. 
 
 
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung 
 
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und 
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Hierbei stehen die von 
der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbe reiche besonders im Fokus. So 
werden die Entwicklungen bei den Steuereinnahmen, in sbesondere bei der Gewerbesteuer 
und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig analysiert. Diese Einnahmen 
stellen wesentliche Einflussgrößen für den städtischen Hau shalt dar. Gleichwohl sind diese 
Positionen stark von externen Faktoren, insbesondere der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung 
beeinflusst und unterliegen somit von der Stadt nur se hr begrenzt zu beeinflussenden 
Schwankungen. 
Im Haushaltsjahr 2021 waren Corona-bedingte Steuermi nderungen nicht mehr zu 
verzeichnen. Nach dem Corona-bedingten Rückgang im Jahr  2020 verlief das Haushaltsjahr 
2021 bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer positiv. Insbesondere bei der Gewerbesteuer 
ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der Ansatzplan ung erzielt worden. Unabhängig 
davon sind jedoch die langfristigen Folgewirkungen der  pandemiebedingten Verwerfungen 
kaum absehbar. Die Schätzung der Höhe der Gewerbesteu er wird deshalb in den nächsten 
Jahren gerade unter dem Eindruck sich verschränkender Kr isen aufgrund der geopolitischen 
Implikationen  im  laufenden  Jahr  von  erheblicher  Bedeutung  für  die  weitere

Lagebericht  
 
 
Haushaltsentwicklung in Münster und die Bestimmung des Finanzrahmens für die Aufwands- 
und Ausgabeseite sein. 
 
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältigen He rausforderungen, die sich als Folge 
einer „wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehört die B ereitstellung von ausreichendem 
Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der Angebote für Kinder und 
Jugendliche und die schulische Versorgung. Insbesondere im Schul- und Kitabereich sowie im 
Hochbau steht in den nächsten Jahren nach wie vor ein gro ßes Bauprogramm für Neu- und 
Erweiterungsbauten mit einem hohen Investitionsvolumen auf dem Plan. Hier zeigt jedoch der 
Vergleich zwischen Planung und Jahresergebnis weiterhin erhebliche Diskrepanzen. Dieser 
Investitionsstau ergibt sich aus der verzögerten Ausführ ung vieler kommunaler Bauprojekte; 
Ursachen hierfür sind die hohe Auslastung in der Bauwirt schaft, der anhaltende 
Fachkräftemangel sowie Engpässe bei der Lieferung von Baumaterial. Im Ergebnis führt diese 
Situation zu steigenden Baukosten, die letztlich auch den Haushalt der Stadt Münster belasten. 
Unten diesen Aspekten sind realitätsnähere Veranschlagungen unerlässlich, mit dem Haushalt 
2022 ist dieses Thema über die Bildung von investiven Dezernatsbudgets angegangen worden 
und wird über eine stärkere Budgetierung auf der Dez ernatsebene perspektivisch zu mehr 
Planungssicherheit führen. 
 
Nach den aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen der Stadt Münster in den Jahren 
2023 bis 2026 auf einem ähnlichen Niveau wie 2022 liegen und damit realistischer umzusetzen 
sein als in den Vorjahren. Zur Finanzierung stehen ne ben der Binnenfinanzierung aus 
laufender Verwaltungstätigkeit Zuschüsse aus Bundes- bzw . Landesmitteln (Sonderposten) 
sowie die Erschließungsbeiträge zur Verfügung. Der restl iche Finanzbedarf muss durch 
Kreditaufnahmen gedeckt werden. Die Umsetzung des ambi tionierten Programms wird auch 
den laufenden Aufwand aus Abschreibung, Bewirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen 
und insofern die zukünftigen Jahresergebnisse belasten. Z urzeit profitiert die Stadt Münster 
noch vom niedrigen Zinsniveau. Dennoch bereitet sich die Stadt auf einen Ausstieg aus dem 
Niedrigzinsniveau vor, denn perspektivisch steigende Zinssä tze werden den Haushalt 
belasten und stellen ein mögliches Risiko für die Stadt Münster dar. 
 
Auf die Entwicklung der Personalaufwendungen ist ein besonderes Augenmerk zu richten, sie 
schlagen auf der Aufwandsseite mit einer beachtlichen Höhe zu Buche und steigen weiter an. 
Im Jahr 2021 ist der Haushaltsansatz unterschritten worden , insbesondere bei den 
Dienstaufwendungen ergeben sich Minderaufwendungen. Di ese eigentlich positive 
Abweichung resultiert im Wesentlichen aus der Nicht- bzw. verzögerten Besetzung von Stellen 
sowie  aus   einer  vermehrten  Personalfluktuation.   Die  Personalgewinnung  für  die

Lagebericht  
 
 
Nachbesetzung, aber auch für neue Aufgaben gestaltet si ch auch für die öffentliche Hand 
immer schwieriger. In der Folge bleiben viele Stellen  in der Verwaltung eine Zeit lang 
unbesetzt, wodurch Aufgaben oder Projekte geschoben werd en müssen. Die Risiken und 
Probleme aus dem Fachkräftemangel werden sich in den kommenden Jahren vermutlich 
weiter verstärken. Hier ist die Stadt Münster geforder t, mit innovativen Maßnahmen 
gegenzusteuern. 
Nicht unerhebliche Belastungen werden sich aus künftigen  Versorgungsaufwendungen 
ergeben. Die Pensionsrückstellungen sind im Jahr 2021 deutlich angestiegen und werden sich 
in den kommenden Jahren weiter erhöhen. 
 
Die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften ist  regelmäßig zu beobachten, um 
frühzeitig sich abzeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaushalt“ zu erkennen. Ein 
Schwerpunkt in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren  die Aktivierung der 
Konversionsflächen und die zügige Vermarktung der Wohn bauflächen für den 
Wohnungsmarkt der Stadt Münster sein. 
 
Mit Blick auf alle wesentlichen städtischen Beteiligungen  ist das Konzerncontrolling 
insbesondere unter besonderer Beachtung der weiteren E ntwicklung der Corona-Pandemie 
und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften weiterzuverfolgen. 
 
Die Stadt Münster steht mit dem Bekenntnis zur Klimaneu tralität und ihrer 
Nachhaltigkeitsstrategie für eine nachhaltige Kommunal entwicklung. Das große Ziel 
Klimaneutralität bis 2030 ist eine riesige Herausforde rung für die gesamte Stadt Münster. 
Wichtige kommunale Handlungsfelder sind Energieeinspar ung sowie eigene 
Energieerzeugung, eine ökologisch orientierte Stadtpl anung, umweltverträgliche 
Wohnraumschaffung, klimafreundliche Mobilitätskonzepte wie z. B. die Förderung des ÖPNV 
und der Ausbau von Velorouten und auch das Thema Digit alisierung. Diese Projekte stellen 
sehr hohe Anforderungen an die Stadtverwaltung und d ie Umsetzung wird mit großen 
Anstrengungen verbunden sein. In finanzieller Hinsicht ist weiterhin mit hohen Investitionen zu 
rechnen. Die Gesamtkosten für die Transformation sind n och schwer zu beziffern, diese 
Entwicklung bedeutet aber auch eine Stärkung der heim ischen Wirtschaft in wachsende und 
zukunftsorientierte Branchen. Langfristig wird dies zu einer Stärkung der Finanzkraft der Stadt 
Münster führen. Die Stadt Münster leistet mit ihrer Na chhaltigkeitsstrategie einen wichtigen 
Beitrag zum Klimaschutz und wird dadurch eine attrakti ve und lebenswerte Stadt – auch für 
nachfolgende Generationen - bleiben.

Lagebericht  
 
 
Für die Stadt Münster ist die Weiterentwicklung der Di gitalisierung auch in den nächsten 
Jahren ein zentrales Thema. Verwaltungsinterne Prozesse müssen besser, schneller und 
effizienter gestaltet werden sowie neue und bessere Dienstleistungen für die Bürgerinnen und 
Bürger angeboten werden. Der Nachhaltigkeitsgedanke sowie das Einsparen von Ressourcen 
spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein Risiko besteht auch hier, in ausreichendem Maß IT-affine 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Stadtverwa ltung zu gewinnen, um die 
Digitalisierungsschritte konsequent weiterverfolgen zu können. Hier steht die Stadt in einem 
sich verstärkenden Wettbewerb nicht nur mit anderen Kom munen, sondern auch mit 
Privatunternehmen. 
 
Im Februar 2022 begann der russische Angriffskrieg auf d ie Ukraine. Die Folgen des noch 
andauernden Krieges werden in Form von Verlusten an den Finanzmärkten, den steigenden 
Lebenshaltungskosten, der Verteuerung von Material u nd dem Mangel an Rohstoffen, 
insbesondere Energie, deutlich. 
Eine Vielzahl von Menschen aus den Krisengebieten befi nden sich auf der Flucht. Auch 
Deutschland hat Hilfe zugesagt und leistet seinen Beitrag bei der Aufnahme von Flüchtlingen. 
Auch die Kommunen sind hier gefordert und müssen sich auf  die Aufnahme, Unterbringung 
und Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen einstellen. Noch ist unklar, ob die hierfür seitens Land 
und Bund zur Verfügung gestellten Pauschalmittel ausrei chen, um die anfallenden Kosten 
decken zu können. Neben den Kosten für humanitäre Hilfsangebote werden insbesondere die 
aus der Krise resultierenden stark erhöhten Preise für En ergie die Haushalte der künftigen 
Jahre belasten. Daher ist es geboten, diese Haushaltsbela stungen in zukünftigen 
Haushaltsplanungen angemessen zu berücksichtigen. 
 
Der Jahresabschluss 2021 weist einen Fehlbetrag von -1,8 Mio. € aus, dieser kann durch die 
Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Auch in der Finanzplanung für die nächsten Jahre 
zeichnen sich weiter defizitäre Ergebnisse ab, die unwei gerlich eine Reduzierung des 
Eigenkapitals nach sich ziehen. Daraus wird deutlich, da ss es in Zukunft weiterhin großer 
Anstrengungen bedarf, um die uneingeschränkte finanzie lle Handlungsfähigkeit der Stadt 
Münster zu gewährleisten. 
Infolge der COVID-19-Pandemie bleibt abzuwarten, wie sich die Folgewirkungen der „Corona- 
Krise“ auf das Jahresergebnis 2022 und auch perspektivisch  auf die Folgejahre auswirken. 
Damit geht das Risiko sich zukünftig weiter einengender finanzieller Spielräume einher. Zwar 
wird die Bilanzierungshilfe zu einem Entlastungseffekt  führen, mit Beginn der linearen 
Abschreibung ab dem Jahr 2025 werden hierdurch jedoch kü nftige Haushaltsjahre mit 
entsprechenden Abschreibungen belastet. Angesichts der Ertragsstärke des Haushalts muss 
der Fokus auf eine disziplinierte Aufwand- und Ausgabenpolitik gelegt werden.

Lagebericht  
 
 
6. NKF – Kennzahlenset NRW 
 
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeind en sowie der 
Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrich tung und Vertretern der örtlichen 
Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftl ichen Lage der Kommunen ein NKF- 
Kennzahlenset erarbeitet worden. 
 
 
Die Zahlen beleuchten vier Analysebereiche: 
➢ Hauswirtschaftliche Gesamtsituation 
➢ Kennzahlen zur Vermögenslage 
➢ Kennzahlen zur Finanzlage 
➢ Kennzahlen zur Ertragslage 
 
 
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einerseits die Schlussbilanz zum 31.12.2021 
und andererseits die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 (in Klammern wird jeweils 
der Vorjahreswert aus dem Jahr 2020 ausgewiesen): 
 
 
 
 
 
Nr. Bezeichnung der 
Kennzahl 
Wert 2021 
(2020) Analyse / Erläuterung 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation: 
1. Aufwandsdeckungsgrad 98,8 % 
(98,5 %)  
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden 
Verwaltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis). 
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu 
98,8 % durch die ordentlichen Erträge gedeckt. 
 
2. Eigenkapitalquote 1 21,8 % 
(22,0 %)  
Die Kennzahl misst den Anteil des 
Eigenkapitals am Gesamtvolumen der Bilanz. 
3. Eigenkapitalquote 2 53,0 % 
(53,8 %)  
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum  
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit 
Eigenkapitalcharakter (Zuschüsse und 
Beiträge) dem Gesamtvolumen 
gegenübergestellt. 
4. (Negative) 
Überschussquote 
-0,2 % 
(-1,1 %)  
Das Jahresergebnis von -1,8 Mio. € führt zu 
einer negativen Überschussquote von -0,2 %.

Lagebericht  
 
 
 
Kennzahlen zur Vermögenslage: 
5. Infrastrukturquote 38,8 % 
(39,5 %)  
Das Verhältnis zwischen 
Infrastrukturvermögen (insb. Kanäle, Straßen, 
Brücken, Abwasserbeseitigungsanlagen) zu 
dem Gesamtvermögen der Aktivseite der 
Bilanz (entspricht der Bilanzsumme) beträgt 
38,8 %. 
6. Abschreibungsintensität 6,2 % 
(6,5 %)  
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das 
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen gegenüber. Diese entsprechen 
einem Anteil von 6,2 %. 
7. Drittfinanzierungsquote 57,2 % 
(59,2 %)  
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der 
Auflösung von Sonderposten zu den 
Abschreibungen auf das Anlagevermögen wird 
deutlich, inwieweit die Belastung durch 
Abschreibungen durch die Drittfinanzierung 
(Zuschüsse, Beiträge) gemildert wird. Danach 
verbleibt eine Nettobelastung durch 
Abschreibungen in Höhe von 57,2 %. 
8. Investitionsquote 155,2 % 
(159,2 %)  
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen 
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an 
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2021 
etwa 155,2 %. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt 
einen leichten Rückgang (jeweils Auswertung 
Anlagenspiegel). 
Kennzahlen zur Finanzlage: 
9. Anlagendeckungs- 
grad 2 
93,6 % 
(91,6 %)  
Die Kennzahl gibt an, wieviel Prozent des 
Anlagevermögens langfristig finanziert ist. 
10. Dynamischer 
Verschuldungsgrad 
29,2 Jahre  
(29,5 Jahre)  
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in 
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen 
Bedingungen möglich wäre, die 
Effektivverschuldung aus Überschüssen der 
laufenden Verwaltungstätigkeit vollständig zu 
tilgen (Entschuldungsdauer). 
11. Liquidität 2. Grades 51,7 % 
(78,5 %)  
Die Kennzahl gibt Auskunft über die 
kurzfristige Liquidität, indem sie die liquiden 
Mittel und die kurzfristigen Forderungen ins 
Verhältnis zu den kurzfristigen 
Verbindlichkeiten setzt. 
12. Kurzfristige 
Verbindlichkeitsquote 
5,3 % 
(5,3 %)  
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten 
an der gesamten Bilanzsumme beträgt 5,3 %. 
13. Zinslastquote 1,1 % 
(1,3 %)  
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung 
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den 
Aufwendungen aus laufender 
Verwaltungstätigkeit besteht. Zu den 
ordentlichen Aufwendungen kommen 
demnach noch 1,1 % entsprechend 15,0 Mio. 
 
€ an Finanzaufwendungen hinzu.

Lagebericht  
 
 
 
Kennzahlen zur Ertragslage: 
14. Netto-Steuerquote 49,0 % 
(49,4 %)  
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto- 
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an 
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an. 
 
15. Zuwendungsquote 14,9 % 
(14,9 %)  
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der 
Erträge aus Zuwendungen an den gesamten 
ordentlichen Erträgen dar. 
16. Personalintensität 23,7 % 
(25,0 %)  
Der Anteil der Personalaufwendungen 
(einschließlich der Zuführungen zu den 
Rückstellungen, aber ohne die 
Versorgungsaufwendungen) an den gesamten 
ordentlichen Aufwendungen beträgt 23,7 % 
bzw. 318,8 Mio. €. 
17. Sach- und 
Dienstleistungsintensität 
11,4 % 
(11,6 %)  
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit 
Aufwendungen durch die Inanspruchnahme 
von Sach- und Dienstleistungen Dritter im 
Verhältnis zu den gesamten ordentlichen 
Aufwendungen entstanden sind. Nicht 
enthalten sind hier allerdings z. B. die 
Zuwendungen an Dritte zur Erfüllung von 
kommunalen Aufgaben. 
18. Transferaufwandsquote 48,2 % 
(47,9 %)  
Die Kennzahl stellt den Anteil der 
Transferaufwendungen an den gesamten 
ordentlichen Aufwendungen dar. Er beträgt 
48,2 % entsprechend 648,7 Mio. €. Neben den 
hohen Zuwendungen im Jugend- und 
Sozialbereich sind hier auch die Zuwendungen 
an städtischen Beteiligungen / Eigenbetriebe 
sowie Gewerbesteuerumlagen und die 
Landschaftsumlage miterfasst.

Stellungnahme § 59 Abs. 3 GO mit Unterschrift

2550 Zeichen

Stell u ng nahm e des Rech nu n gs prüfu n gsausschusses vom 2 6.01.2023 zu dem
Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2021 gemäß S 59 Abs. 3 GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Jahresabschluss zum 31 .12.2021 -
bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - so-
wie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 geprüft und sich hierzu
des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtlicher Rechnungsprüfung
bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich-
tes des AWR vom 12.01.2023 zu dern Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem
Rat Stellung zu nehmen.
Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut
der Wirtschaftsprüfer (lDW festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö-
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW).
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab-
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons-
tigen Satzungen.
Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz: und
Ertragslage der Stadt Münster.
Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss,
entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von d.er
Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu-
treffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Gem. $ 59 Abs. 3 GO NRWwird die von der Stadtkämmerin am 17.08.2022 aufgestellte und
vom Olerbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum
31.12.2021 gebilligt.
Münster, 26.01.2023
Ulrich Möllenhoff
Vorsitzender des Rech nun gsprüfungsausschusses

Anlage A

1860 Zeichen

Anlage A zur V/0076/2023 
Kurzüberblick 
Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 der Stadt Münster 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel: 
Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass 
 
-  der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,   
   Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt, 
-  die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen    
   ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und 
-  der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung     
   von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt. 
 
Zielerreichung: 
Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom 
Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die 
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Münster vom Rat bestätigt und dem 
Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe:  0106PG Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

5496 Zeichen

V/0076/2023 
V/0076/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.02.2023 Hauptausschuss Vorberatung 
   15.02.2023 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Am-
tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2021 der Stadt Münster mit einer 
Bilanzsumme von 3.838.887.509,46 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.846.472,81 € fest 
(§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2.  Der Jahresfehlbetrag von 1 .846.472,81 € wird durch eine Inanspruchnahme der Aus-
gleichsrücklage gedeckt. 
 
3.  Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2021 Entlas-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah-
resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nach-
zuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 17.08.2022 von der Stadtkämmerin auf gestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat 
in der Sitzung am 07.09.2022 (Vorlage Nr. V/0530/2022) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an 
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü-
fungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prü-
fungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
01.02.2023 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Frohne 
Telefon: 492-1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

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V/0076/2023 
 
Die Prüfung des Jahresabschluss es hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften 
und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden 
sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und  
Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi-
nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei 
der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild 
von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der 
künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW).  
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durchgeführt und über die Prüfung den als An-
lage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei 
einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berück-
sichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen 
Gewicht, als dass eine unmittelbare Korre ktur des Jahresabschlusses 2021  erforderlich gewesen 
wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussarbeiten des 
nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten 
Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0530/2022 versandten Unterlagen 
zum Jahresabschluss 2021 verwiesen. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis se iner Prüfung einen uneinge-
schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresab-
schlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach eingehender Beratung des 
Prüfberichtes in seiner Sitzung am 26.01.2023 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Auffassung, 
dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den von 
der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Jahresabschluss nebst La-
gebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 
26.01.2023 ist als Anlage 2 beigefügt.  
Behandlung des Jahresfehlbetrages 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses 
auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichsver-
pflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von 1.846.472,81 € 
durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausg leichsrücklage zu erfolgen. Die buchungstechni-
sche Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. 
 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusse s der Stadt Münster zum 31.12.2021  
Anlage 2:  Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusse s gem. § 59 Abs. 3 GO NRW

Beratungsverlauf (2)

15.02.2023 Hauptausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2023 Rat
TOP 12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

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Details

Aktenzeichen
V/0076/2023
Typ
Vorlagen
Datum
27.01.2023
Erstellt
27.01.2023 09:11