V/0076/2023
Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Münster
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Prüfbericht Jahresabschluss 2021 Endgültig mit Lagebericht(1)
292346 Zeichen
Bericht
über die Prüfung des
Jahresabschlusses
der Stadt Münster zum 31.12.2021
Rechnungsprüfungsausschuss /
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung
und Revision der Stadt Münster
Albersloher Weg 33
48155 Münster
Telefon: 02 51 – 4 92 – 14 00
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13
E-Mail: revision@stadt-muenster.de
3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Inhaltsverzeichnis
Vorwort ......................................................................................................................... 4
1 Prüfungsauftrag ............................................................................................................. 5
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse .................................................................................. 5
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung .................................................................... 7
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungslegung ............................................ 7
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchführung ...................................... 7
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse ..................................................................................... 8
4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ...................................................................10
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände ..............................10
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht ..................................................................11
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses .................................................11
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz ............................................................................................11
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel ..............................................................13
4.6.3 Anlagenspiegel ............................................................................................................13
4.6.4 Eigenkapitalspiegel .....................................................................................................13
4.6.5 Rückstellungsspiegel ...................................................................................................14
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung .........................................................................14
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung ............................................................................15
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung ............................................................................17
5 Erörterung der Ergebnisrechnung ...............................................................................18
6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.12.2021 .............24
7 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung 2021 ......................................71
8 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW ....................................73
9 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschlussprüfer*innen......................73
Anlagen:
Bilanz
Anlagenspiegel
Forderungsspiegel
Eigenkapitalspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Rückstellungsspiegel
Ergebnisrechnung
Finanzrechnung
Lagebericht mit Angaben zu Organen und Kennzahlen
4 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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Vorwort
Die Stadt Münster hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeord nung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) i.V.m. § 38 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW)
zum Ende eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresab schluss aufzustellen, in welchem
das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss, bestehend
aus der Ergebnis-, der Finanzrechnung, den Teilrech nungen, der Bilanz sowie dem
Anhang, muss unter Beachtung der Grundsätze ordnung sgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
der Stadt Münster vermitteln.
Im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlusses 2021 ist herauszustellen, dass das Amt
für Finanzen und Beteiligungen das Ergebnis und wes entliche Zahlen des Entwurfs des
Jahresabschlusses zum 31.12.2021 bereits mit der Be richtsvorlage V/0364/2022 vom
25.05.2022 in die entsprechenden Ausschüsse und in den Rat einbrachte. Hierdurch
konnten die politischen Gremien und auch die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ergebnisse
der Ergebnis- und der Finanzrechnung sowie der Bila nz zum Abschlussstichtag informiert
werden.
Die Kämmerin der Stadt Münster stellte gemäß § 95 Abs. 5 GO NRW am 17.08.2022 den
Entwurf des Jahresabschlusses 2021 auf, den der Oberbürgermeister am darauf folgenden
Tag bestätigte. Abweichend von der Vorschrift, dass der Oberbürgermeister den von ihm
bestätigten Entwurf innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres dem Rat
zur Feststellung zuzuleiten hat, wurde der Rat der Stadt Münster erst in seiner Sitzung am
07.09.2022 involviert (V/530/2022). Die gesetzlich vorgesehene Frist wurde bei der
Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 folglich überschritten; Rechtsfolgen ergaben sich
hieraus jedoch nicht. Der Rat der Stadt Münster übe rwies in gleicher Sitzung den Entwurf
zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss, welchem gemäß § 59 Abs. 3 S. 1 GO
NRW die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Münster obliegt.
Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Ausschuss der örtlichen Rechnungsprüfung,
dem Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster (AWR). Das AWR
ist dem Rat in Verantwortung und sachlicher Zuständigkeit unmittelbar unterstellt, insofern
bei der Erfüllung der zugewiesenen Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen
nicht gebunden.
• § 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW:
Kämmerin • Aufstellung eines Entwurfes des Jahresabschlusses und Lageberichts
OB
• § 95 Abs. 5 S. 1 GO NRW: Bestätigung des Entwurfes
• § 95 Abs. 5 S. 2 GO NRW: Zuleitung des Entwurfes an den Rat
Rat
• Weiterleitung an den Rechnungsprüfungsausschuss (RP-A)
• Beauftragung des AWR mit der Prüfung des Entwurfs
AWR
• § 102 Abs. 1 GO NRW: Prüfung des Entwurfs
• § 102 Abs. 8 GO NRW: Berichterstattung an den Rechnungsprüfungsausschuss
Rat
• Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses
• § 102 Abs. 1 GO NRW: Vorlage des bestätigten Jahresabschlusses und Feststellung
5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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Die Prüfung des Jahresabschlusses ist gemäß § 96 Abs. 1 S. 1 GO NRW Voraussetzung
dafür, dass ihn der Rat der Stadt Münster bis späte stens 31. Dezember des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres feststellen kann.
Auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses entscheiden die Mitglieder des Rates
über die Entlastung des Oberbürgermeisters.
Über das Ergebnis der Prüfung informiert dieser Bericht.
1 Prüfungsauftrag
Die Prüfung beschränkte sich gemäß § 102 GO NRW auf die Feststellung der Einhaltung
der gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder
sonstigen Satzungen. Danach ist die Prüfung so anzu legen, dass Unrichtigkeiten und
Verstöße gegen die Bestimmungen, die sich auf die Darstellung des sich gemäß § 95 Abs.
1 S. 4 GO NRW ergebenden Bildes der Vermögens-, Fin anz- und Ertragslage der Stadt
Münster wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.
Darüber hinaus ist der Lagebericht darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie
mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münste r vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen,
ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklun g zutreffend dargestellt sind. Die
Prüfung des Lageberichtes hat sich zudem darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen
Vorschriften zu seiner Aufstellung beachtet wurden.
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW haben die mit dem Jahresabschluss Beauftragten über Art
und Umfang sowie über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
2 Wesentliche Prüfungsergebnisse
Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfe hlbetrag i.H.v. -1.846.472,81 €
(Vorjahr: -9.601.760,29 €) ab. Damit lag das Ergebn is mit 23.276.962,19 € (Vorjahr:
42.745.394,71 €) über der Veranschlagung.
Die Ausgleichrücklage weist am 31.12.2021 einen Be stand i.H.v. 147.042.813,72 € aus.
Sie reicht aus, um das Defizit des Haushaltsjahres 2021 auszugleichen. Gemäß § 75 Abs.
2 GO NRW gilt der Haushalt somit als fiktiv ausgeglichen
Das Eigenkapital der Stadt Münster sank im Haushal tsjahr 2021 von 840.257.412,16 € um
2.063.956,47 € auf 838.193.455,69 €. Es hat am Ende des Jahres 2021 einen Anteil von
rd. 21,8 % an der Bilanzsumme (Vorjahr: 22,1 %).
Von den Haushaltsansätzen des Jahres 2021 wurden i nsgesamt 20.315.029,00 € in das
nachfolgende Jahr 2022 übertragen, da sich geplante Projekte und Maßnahmen in ihrer
Umsetzung verschieben.
Für den Jahresabschluss 2021 erteilt das AWR den u neingeschränkten
Bestätigungsvermerk. Der Jahresabschlussbericht 2021 umfasst die gesetzlich geforderten
Bestandteile wie Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzre chnung, Teilrechnungen sowie
Lagebericht und Anhang.
Aus Sicht des AWR sind die zum grundsätzlichen Ver ständnis der Rechnungsergebnisse
und ihrer Auswirkungen auf das Vermögen und die Schulden der Stadt Münster sowie ihre
Liquidität erforderlichen Informationen enthalten. Sie stimmen mit der Buchführung überein
6 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
und spiegeln ein wirklichkeitsgetreues Bild der wirtschaftlichen Lage der Stadt wider.
Die Prüfung legte nachfolgende Sachverhalte offen, welche einer Korrektur bedürfen:
o Die vollständige Bewertung der Kunstgegenstände de s Stadtmuseums, wie bereits
durch das AWR im Jahresabschlussbericht 2020 angeregt, ist bisher nicht erfolgt. Das
Amt für Finanzen und Beteiligungen befindet sich gegenwärtig mit dem Stadtmuseum
in Gesprächen und wird eine Inventur inklusive Inve ntars initiieren und das
Stadtmuseum bei der Durchführung der Bewertung beraten und unterstützen.
o Die Verwaltung griff den Hinweis des AWR aus der P rüfung des Jahresabschlusses
2020 auf, wonach die städtische Zuführung i.H.v. 29 6.730,00 € an die Stadtwerke
Münster GmbH in die Kapitalrücklage nachträglich in 2021 als Zuschreibung beim Wert
der Finanzanlage verbucht wurde. Diese wurde allerdings nicht mit dem Eigenkapital
verrechnet, sondern gegen die Wertberichtigungen ge bucht. Somit wurde die
Zuschreibung komplett neutralisiert. Die Zuführung für 2021 in gleicher Höhe blieb im
Transferaufwand stehen und belastet damit die Ergeb nisrechnung 2021
ungerechtfertigter Weise. Die Verwaltung sagte zu, den Sachverhalt umgehend zu
berichtigen.
o Bei der unentgeltlichen Übertragung von Grundstück en auf die Wohn + Stadtbau
Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH (V/0270/ 2021) fielen dem AWR
unterschiedliche Arten der Anwendung des § 44 Abs. 3 KomHVO NRW auf. Die
Wertsteigerung der städtischen Anteile an der Wohn + Stadtbau infolge der
Übertragung wurde über die Ausgleichsrücklage verbucht. Dem gegenüber wurden die
Buchwertabgänge der Grundstücke i.H.v. 516.778,85 € in 2021 mit der allgemeinen
Rücklage verrechnet. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen wird eine Regelung für
eine einheitliche Buchungssystematik erarbeiten und eine entsprechende Berichtigung
durchführen.
o Im Zusammenhang mit der Verbuchung der investiven ÖPNV-Zuschüsse wollte das
Amt für Mobilität und Tiefbau ab dem Haushaltsjahr 2021 eine Umstellung der
bisherigen Buchungssystematik vornehmen und insbeso ndere die Weiterleitung von
Landeszuschüssen für Fahrzeuge als aktive und passi ve Rechnungsabgrenzung
abbilden. Auf Rückfrage des AWR teilte das Fachamt mit, dass das Vorhaben bisher
aus unterschiedlichen Gründen (u.a. Änderung der Or ganisationsstruktur,
Personalfluktuation in den an der Umsetzung beteili gten Bereichen) noch nicht
umgesetzt werden konnte. Die beteiligten Stellen be finden sich jedoch im Austausch
und eine Umstellung wird unter Einbeziehung des Amt es für Finanzen und
Beteiligungen für das Haushaltsjahr 2023 angestrebt.
o Für einen im Bereich des Amtes für Kinder, Jugendl iche und Familien gewährten
Investitionskostenzuschuss i.H.v. 180.000,00 € wurde ein Aktiver Rechnungsabgren-
zungsposten (ARAP) gebildet. Weiterhin wurde auch ein Passiver Rechnungsabgren-
zungsposten (PRAP) i.H.v. 160.388,78 € gebucht. Lau t Bewilligungsbescheid vom
05.07.2021 wurden keine Bundes- und/oder Landesmittel gewährt sowie die
Zweckbindung auf fünf Jahre festgelegt. Hier ist vo m Amt für Finanzen und
Beteiligungen einerseits zu prüfen, ob der tatsächl ich mit zehn Jahren
vorgegebene Auflösungszeitraum zu hoch festgesetzt wurde und zum anderen,
aus welchen Gründen der PRAP gebucht wurde.
o Im Bereich der passiven Rechnungsabgrenzung zeigte sich bei einigen von der Stadt
Münster geleisteten Zuwendungen, welche auch Fördermittel von Bund und/oder Land
enthielten, dass unter der entsprechenden Anlagennu mmer der ARAP gebucht war,
der PRAP jedoch bisher nicht berücksichtigt wurde. Das Amt für Finanzen und
Beteiligungen sagte zu, die jeweiligen Sachverhalte unter Mitwirkung der betroffenen
Fachämter zu klären und die notwendigen Korrekturen i.R. des Jahresabschlusses
2022 vorzunehmen.
7 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die aufgedeckten Sachverhalte entwickelten in ihrer Gesamtheit nicht das Gewicht, dass
sie eine unmittelbare Korrektur des Jahresergebniss es 2021 erforderlich machen. Die
Kernaussagen des Jahresabschlusses insbesondere in Hinblick auf die Höhe und
Zusammensetzung des Jahresergebnisses, die Einhaltu ng des Haushaltsplanes, den
Haushaltsausgleich, die Nachhaltigkeit der Haushaltsführung und die Vermögensrechnung
unter Einschluss der städtischen Liquiditätsentwick lung werden durch die
Prüfungsfeststellungen nur unwesentlich tangiert. I nsgesamt entspricht der
Jahresabschluss den wesentlichen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein zutreffendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster.
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Das AWR prüfte gemäß § 102 GO NRW den Entwurf des J ahresabschlusses 2021 und
den Lagebericht.
Die Prüfung wurde so angelegt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die gesetzlichen
Vorschriften, welche sich auf die Darstellung des d en tatsächlichen Verhältnissen
entsprechenden Bildes der Lage der Stadt Münster wesentlich auswirken, erkannt werden
konnten. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich durch die Einschätzung
des Risikos und der Wesentlichkeit. Gemäß dem Wesen tlichkeitsgrundsatz in der
Abschlussprüfung ist die Prüfung des Jahresabschlus ses und des Lageberichtes darauf
auszurichten, mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, welche auf
Unrichtigkeiten oder Verstöße zurückzuführen sind und die aufgrund ihrer Größenordnung
oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert d er Rechnungslegung für die
Abschlussadressaten haben.
Die arbeitsteilig organisierte Prüftätigkeit des AWR erstreckte sich vorrangig auf die Monate
September und Oktober 2022. Hierzu wurde der gesetz liche Prüfungsauftrag in
Aufgabenbereiche bzw. in Abschnitte gegliedert und den jeweiligen Prüfer*innen zur
Bearbeitung zugeordnet. Das zuständige Prüfteam ent wickelte zuvor ein individuelles
Konzept, in dem die Zielrichtung der Prüfung sowie die Vorgehensweise festgelegt wurde.
Sowohl die Prüfungsstrategie als auch die Ergebniss e zu den verschiedenen
Aufgabenstellungen wurden in einzelnen Vermerken do kumentiert und ggf. zwecks
Ausräumung von Prüfungshinweisen während der Prüfung mit der Verwaltung abgestimmt.
Die Berichterstattung über die Durchführung und die Ergebnisse der Jahresabschluss-
prüfung erfolgt in Anlehnung an die vom Institut de r Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V.
(IDW) festgelegten „Grundsätze ordnungsmäßiger Beri chterstattung bei Abschluss-
prüfungen“ (IDW PS 450).
4 Feststellungen und Erläuterungen der Rechnungsleg ung
4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Buchf ührung
Nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung mu ss diese klar, richtig,
vollständig, übersichtlich und nachvollziehbar sein . Inventur und Buchführung sind
demnach nur dann ordnungsgemäß, wenn ein sachverständiger Dritter sich innerhalb einer
angemessenen Zeit einen Überblick über die Vorgehen sweise und über die Ergebnisse
verschaffen kann.
8 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die Organisation der Buchführung, der Datenfluss un d das Belegwesen stellen eine
vollständige, zeitnahe, sachlich und zeitlich geord nete Erfassung der Geschäftsvorfälle
sicher. Als Grundlage für die Kontierung und Auswer tung dienen die vom Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG
NRW) bekannt gegebenen Produkt- und Kontenrahmen. Das von der Stadt Münster für die
Buchführung eingesetzte Programm des Herstellers SA P ist zertifiziert und ausführlich
getestet. Gemeinsam mit den angebundenen Vorverfahren bildet es die Grundlage für eine
ordnungsgemäße Buchführung.
Die Teilergebnis- und -finanzrechnungen sowie Teile der Nebenbuchhaltungen
(Anlagenrechnung, Debitoren- und Kreditorenbuchhalt ung) sind Gegenstand der
unterjährigen Prüfung von Teilhaushalten in den Ämt ern und Einrichtungen der Stadt
Münster. Hierbei traten keine Beanstandungen auf, w elche die Funktionsweise des
Systems und in Folge dessen die Kernaussagen des Jahresabschlusses in Zweifel ziehen.
Die Rechnungsbelege zu den städtischen Ausgaben werden digitalisiert und anschließend
im SAP-System hinterlegt. Bei der Bewirtschaftung v on Ausgaben ist gewährleistet, dass
die von den Fachämtern vorkontierten Geschäftsvorfä lle auf der Grundlage eines
Kontenplanes einheitlich in der Geschäftsbuchführung erfasst werden. Die Buchungen von
Einnahmen hingegen erhalten eine spezifische Vertra gsnummer, sodass auch in diesem
Bereich eine Rückführung zum Ursprungsbeleg bzw. dem jeweiligen Verwaltungsvorgang
jederzeit gewährleistet ist.
Die Nebenbuchhaltungen wie Anlagenrechnung sowie De bitoren- und Kreditoren-
buchhaltung sorgen für eine gesetzeskonforme, syste matische Fortschreibung und
Auswertbarkeit von Einzelpositionen, welche in der Hauptbuchhaltung sachgerecht
zusammengefasst werden.
Der Oberbürgermeister legte die grundsätzlichen Reg elungen zur Finanzbuchhaltung in
einer Geschäftsanweisung (GA zur Regelung der Finan zbuchhaltung der Stadt Münster)
fest, um die ordnungsgemäße Erledigung der Aufgaben in der Finanzbuchhaltung unter
besonderer Berücksichtigung des Umgangs mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und
Verwaltung von Wertgegenständen und Buchführungsunt erlagen gemäß § 32 KomHVO
NRW sicherzustellen.
Die Geschäftsanweisung enthält für alle Beschäftigt en der Stadtverwaltung die
verbindlichen Anweisungen bezüglich der Aufbau- und Ablauforganisation, des Einsatzes
automatisierter Datenverarbeitung in der Finanzbuch haltung, der Verwaltung von
Zahlungsmitteln, der Sicherheit und Überwachung der Finanzbuchhaltung sowie der
sicheren Verwahrung und Verwaltung von Wertgegenständen bzw. der Bücher, Unterlagen
über die Inventur, die Jahresabschlüsse mit allen d azu ergangenen Anweisungen und
Organisationsregelungen, Buchungsbelege und Unterla gen über den Zahlungsverkehr
sowie die Eröffnungsbilanz.
Die Trennung von Geschäftsbuchführung und Zahlungsa bwicklung gemäß § 93 Abs.
4 GO NRW ist in allen Bereichen gewährleistet.
4.2 Inventur, Inventarverzeichnisse
Im Inventar sind gemäß § 91 Abs. 1 GO NRW die in der Inventur mengenmäßig erfassten
Vermögensgegenstände und Schulden anzugeben. Für di e Eröffnungsbilanz zur
Einführung des NKF zum 01.01.2008 war eine Inventur durchzuführen und ein Inventar auf
der Grundlage vorsichtig geschätzter Zeitwerte aufz ustellen. Diese angesetzten Werte
gelten gemäß § 92 Abs. 2 GO NRW als Anschaffungs- o der Herstellungskosten. Alle
Vermögensgegenstände, welche nach der Eröffnungsbil anz zugegangen sind, wurden
gemäß § 34 Abs. 2 und 3 KomHVO NRW zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten
bewertet. Sie werden nicht um eventuelle Zuwendungen gekürzt, da diese gemäß § 44 Abs.
4 und 5 KomHVO NRW zu passivieren sind
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Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die §§ 29 und 30 KomHVO NRW regeln die Durchführung von Inventuren: Das Intervall
für die Bestandsaufnahme des Anlagevermögens soll d anach bei körperlich beweglichen
Vermögensgegenständen fünf Jahre und bei körperlich unbeweglichen Vermögensgegen-
ständen zehn Jahre nicht überschreiten.
Aufgrund der pandemischen Lage wurde beim Jahresabschluss 2021 auf die Durchführung
einer Inventur verzichtet (siehe „mitgeteilt“ vom 0 2.12.2021 Punkt 2.13.4). Nach Auskunft
des Amtes für Finanzen und Beteiligungen wird im Ra hmen des Jahresabschlusses 2022
erneut eine Inventur in verschiedenen Ämtern initiiert sowie ein Rahmenplan entwickelt, der
neben einem standardisierten zeitlichen Ablaufplan für die Durchführung von Inventuren
u.a. auch die in den kommenden Jahren anstehenden Inventuren nach Ämtern und Jahren
enthalten soll. Zudem wird die Inventarordnung und die Inventurrichtlinie überarbeitet.
Die vollständige Bewertung der Kunstgegenstände des Stadtmuseums, wie bereits durch
das AWR im Jahresabschlussbericht 2020 angeregt, is t bisher nicht erfolgt. Das Amt für
Finanzen und Beteiligungen befindet sich gegenwärti g mit dem Stadtmuseum in
Gesprächen und wird eine Inventur inklusive eines I nventars initiieren sowie das
Stadtmuseum bei der Durchführung der Bewertung beraten und unterstützen.
Für das immobile Anlagevermögen, unter anderem in Form von unbebauten und bebauten
Grundstücken, Infrastrukturvermögen sowie Bauten auf fremden Grund und Boden, teilte
das Amt für Finanzen und Beteiligungen im Rahmen de r Prüfung mit, dass gemäß der
städtischen Inventurrichtlinie vom 01.10.2015 (Ziff er 4.2) keine körperliche Inventur,
sondern eine Buch- und Beleginventur als permanente Inventur durchgeführt wird.
Nach der Inventurrichtlinie werden bei der Buch- un d Beleginventur Art, Menge und Wert
der Vermögensgegenstände anhand der Buchführung ermittelt. Für die Erfassung werden
Buchungsbelege, Verträge, Urkunden und Ähnliches zu Grunde gelegt. Art, Menge und
Wert sind anhand von Zu- und Abgängen sowie sonstig en Wertveränderungen
festzustellen. Unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Bauten auf fremdem Grund und
Boden unterliegen unter anderem aus Verkehrssicheru ngszwecken einer ständigen
Begutachtung durch die jeweiligen Fachämter.
Die bebauten und unbebauten Grundstücke des Anlage- und Umlaufvermögens werden im
Bestandsverzeichnis der SAP-Anlagenbuchhaltung gefü hrt. In dem Bestandsverzeichnis
sind alle Zu- und Abgänge sowie die Abschreibungen ordnungsgemäß zu erfassen. Am
Inventurstichtag kann somit der buchmäßige Endbesta nd anhand des
Bestandsverzeichnisses ermittelt werden. Wie in der Anlage 3 zur Inventurrichtlinie
beschrieben, erfolgen permanente Inventurstichprobe n während der Abwicklung der
unterschiedlichen Geschäftsvorfälle (Zu- bzw. Abgänge, Rückbau/Verschrottung etc.).
In ähnlicher Weise werden auch die zu einer Sachges amtheit zusammengefassten
Vermögensgegenstände für öffentliche Spielplätze un d Grünanlagen sowie Sportanlagen
behandelt.
Einzelheiten hierzu werden in der Anlage 5 zur Inventurrichtlinie dargestellt. Bei Bauten auf
fremden Grundstücken erfolgt die Inventarisierung m ittels vorliegenden Pachtverträgen
bzw. weiterer relevanter Vereinbarungen.
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4.3 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden ist
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch führung im Sinne des § 33
KomHVO NRW entsprochen worden. Dabei wurden Vermöge nsgegenstände und
Schulden zum Abschlussstichtag einzeln und wirklich keitsgetreu bewertet. Die im
Haushaltsjahr 2021 entstandenen Aufwendungen und erzielten Erträge finden, unabhängig
von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen, i m Jahresabschluss ihre
Berücksichtigung. Die auf den vorhergehenden Jahres abschluss angewandten
Bewertungsmethoden wurden beibehalten.
In den Geschäftsbereichen, in denen sich die Stadt Münster als Unternehmerin im umsatz-
steuerlichen Sinne betätigt, sind die Geschäftsvorf älle unter Berücksichtigung der
Verrechenbarkeit der in den Rechnungsbeträgen entha ltenen Vorsteuern bzw.
Mehrwertsteuern erfasst worden. In den Geschäftsber eichen mit hoheitlicher Betätigung
hingegen wurden die Bruttobeträge verbucht.
Die Anteile der Stadt Münster an den verbundenen Un ternehmen Stadtwerke Münster
GmbH und Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH werden mit
ihren Ertragswerten bewertet. Nach internen Abstimm ungen werden die Ertragswerte im
Rhythmus von fünf Jahren überprüft. Die letzte Wert überprüfung wurde zum 31.12.2018
durchgeführt. Darüber hinaus berücksichtigte die Stadt Münster Kapitalzuführungen in die
Rücklagen bzw. Sacheinlagen, sofern diese als nacht rägliche Anschaffungskosten zu
beurteilen sind. Die übrigen Beteiligungen bewertet e die Stadt Münster nach der
Kapitalspiegelbildmethode und für ihre Ausleihungen setzte sie die jeweiligen
Rückzahlungswerte an.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung von denkb aren Forderungsverlusten und
Verbindlichkeiten mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert. Die Berechnungsmethode zur
Berücksichtigung von Einzel- und Pauschalwertberich tigungen hat sich gegenüber dem
Vorjahr nicht verändert.
Kredite, welche in Schweizer Franken aufgenommen wurden, bewertete die Stadt Münster
mit dem Referenzkurs der Europäischen Zentralbank vom 31.12.2021 i.H.v. 1,0331 CHF/€.
Durch die Bildung einer Rückstellung für das den Kr editverträgen innewohnende
Währungsrisiko wurde ein denkbares Absinken des Wechselkurses berücksichtigt.
Um eine gleichmäßige Belastung für den städtischen Haushalt zu bewirken, wurden
Abschreibungen grundsätzlich linear vorgenommen.
Geringwertige Vermögensgegenstände bis zu einem Wer t i.H.v. 410,00 € ohne
Umsatzsteuer wurden, je nach Entscheidung des jewei ligen Fachamtes, wahlweise als
Sammelstammsatz in der Anlagenbuchhaltung verbucht und noch im Anschaffungsjahr
ergebniswirksam aufgelöst oder direkt als Aufwand erfasst. Sie wurden nicht inventarisiert.
Die Stadt Münster hat auf eine zulässige Anhebung der Wertgrenze auf 800,00 € netto im
Haushaltsjahr 2021 verzichtet.
Seit dem Inkrafttreten des 1. NKF-Weiterentwicklung sgesetzes 2012 werden Erträge und
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen sowie die Wertberichtigungen von Finanz-
anlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
4.4 Örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögen sgegenstände
Die Abschreibungsrahmentabelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Nutzungsdauer von
abnutzbaren Vermögensgegenständen (Anlage 16 zum Ru nderlass des Ministeriums für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung 304 – 48 .12.02/99 – 765/19) ist Grundlage
für die städtische Berechnung jährlicher Abschreibungen.
11 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die Verwaltung stellte die innerstädtisch anzusetze nden Nutzungsdauern in einer
Rahmenrichtlinie zusammen, welche die Einheitlichke it der Anlagenbuchhaltung
sicherstellt.
Die in der städtischen Rahmenrichtlinie festgelegten Nutzungsdauern bewegten sich in der
gesetzlich vorgegebenen Toleranz.
4.5 Sicherheitsstandards und interne Aufsicht
Gemäß § 32 KomHVO NRW sind vom Oberbürgermeister un ter Berücksichtigung der
örtlichen Gegebenheiten nähere Vorschriften zu Sicherheitsstandards und interner Aufsicht
zu erlassen, um die ordnungsgemäße Erledigung der A ufgaben der Finanzbuchhaltung,
den Umgang mit Zahlungsmitteln sowie die Verwahrung und Verwaltung von
Wertgegenständen sicherzustellen.
Die Geschäftsanweisung gemäß § 32 KomHVO NRW zur Regelung der Finanzbuchhaltung
für die Stadt Münster wurde mit Ratsbeschluss vom 1 9.10.2011 (V/0707/2011) in Kraft
gesetzt. Sie ist grundlegender Bestandteil des internen Kontrollsystems (IKS).
4.6 Stellungnahme zum Anhang des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss der Stadt Münster umfasst gemäß § 38 Abs. 1 KomHVO NRW die
Ergebnis- und die Finanzrechnung sowie die Teilrech nungen, die Bilanz und den Anhang
mit den Erläuterungen zu Bilanz, Ergebnis- und Fina nzrechnung. Ferner enthält er die
gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW geforderten Anlagen-, Forderungs-, Verbindlichkeiten-
und Eigenkapitalspiegel sowie eine Übersicht der Ermächtigungsübertragungen.
Somit umfasst der Anhang der Entwurfsfassung des Jahresabschlusses 2021 alle gemäß
§ 45 Abs. 1, 2 und 3 i.V.m. §§ 46 ff. KomHVO NRW geforderten Pflichtangaben.
Insgesamt ergibt sich aus dem Anhang ein den tatsäc hlichen Verhältnissen
entsprechendes Lagebild der Stadt Münster. Des Weit eren werden die wesentlichen
Einflussfaktoren für das Zustandekommen des Jahrese rgebnisses 2021 sowie der
Bestandsveränderungen in der Vermögensrechnung nachvollziehbar erörtert.
4.6.1 Feststellungen zur Bilanz
Die Bilanz der Stadt Münster zum 31.12.2021 entspri cht der in § 42 KomHVO NRW
festgelegten Mindestgliederung. Sie wurde ordnungsg emäß unter Fortführung der
Eröffnungsbilanzwerte aus den Konten der SAP-Buchhaltung entwickelt.
Die Bilanzsumme i.H.v. 3.838.887.509,46 € erhöhte s ich gegenüber dem Vorjahr um
27.962.214,55 €, was einer Steigerung von 0,7 % ent spricht. Die Ursache liegt vor allem
an der anhaltend hohen Investitionstätigkeit der St adt Münster. Allein die Bilanzposition
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau erhöhte sich um 44.120.768,10 €.
In 2020 bilanzierte die Stadt Münster erstmalig auf der Grundlage des NKF-CIG eine
Bilanzierungshilfe. Diese wurde auch im Haushaltsjahr 2021 in der Bilanz ausgewiesen und
betrug 25.544.000,00 €. Damit stieg sie in 2021 im Vergleich zum Haushaltsjahr 2020 um
10.810.000,00 € an.
12 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Aktiva
31.12.2020 31.12.2021
Euro % Euro % Euro
Bilanzierungshilfe 14.734.000,00 0,4 25.544.000,00 0,7 10.810.000,00
Immaterielle
Vermögensgegenstände 711.951,12 0,0 686.599,13 0,0 -25.351,99
Sachanlagen 2.869.136.719,55 75,3 2.913.663.176,62 75,9 44.526. 457,07
Finanzanlagen 652.323.704,68 17,1 668.116.159,55 17,4 15.792.454, 87
Langfristiges Vermögen 3.536.906.375,35 92,8 3.608.009.935,30 94,0 71.103.559,95
Vorräte 30.662.429,67 0,8 29.917.896,72 0,8 -744.532,95
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände 75.687.488,72 2,0 87.109.852,94 2,3 11.422.364,22
Liquide Mittel 100.480.014,30 2,6 41.513.065,55 1,1 -58.966.948,75
Aktive Rechnungsabgrenzung 67.188.986,87 1,8 72.336.758,95 1,9 5.147.772,08
Kurzfristiges Vermögen 274.018.919,56 7,2 230.877.574,16 6,0 -43.141.345,4 0
Gesamt 3.810.925.294,91 100,0 3.838.887.509,46 100,0 27.962.214,55
Am 31.12.2021 ist das städtische Vermögen langfrist ig zu 75,9 % in Sach-, zu 17,4 % in
Finanzanlagen sowie marginal in immateriellen Vermögensgegenständen gebunden. Hinzu
kommt die Bilanzierungshilfe i.H.v. 0,7 %. Der rest liche Teil i.H.v. 6,0 % (2020 = 7,2 %)
entfällt auf kurzfristiges Vermögen in Form von Vor räten, Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenständen und liquiden Mitteln sowie ak tiven Rechnungs-
abgrenzungsposten.
Das langfristig gebundene Vermögen i.H.v. 3.608.009.935,30 € ist fast vollständig durch
langfristiges Kapital i.H.v. 3.511.350.148,51 € (97,3 %) finanziert.
Passiva
31.12.2020 31.12.2021
Euro % Euro % Euro
Eigenkapital 840.257.412,16 22,1 838.193.455,69 21, 8 -2.063.956,47
Sonderposten 1.216.641.828,54 31,9 1.203.024.244.38 31,3 -13.617 .584,16
Pensionsrückstellungen 655.887.022,00 17,2 678.923.780,00 17,7 23.036.758, 00
Sonstige Rückstellungen 13.769.234,37 0,4 13.842.950,92 0,4 73.716,55
Langfristige Verbindlichkeiten 786.992.230,74 20,6 777.365.717,52 20,2 -9.626.513, 22
Langfristiges Kapital 3.513.547.727,81 92,2 3.511.350.148,51 91,4 -2.197.579,30
Sonderposten Gebühren 932.339,00 0,1 932.339,00 0,1 0,00
Instandhaltungsrückstellungen 4.521.061,79 0,1 12.076.263,75 0,3 7.555.201,96
Sonstige Rückstellungen 45.525.536,36 1,2 67.078.758,31 1,8 21.553.221,95
Kurzfristige Verbindlichkeiten 203.492.173,88 5,3 2 03.808.748,53 5,3 316.574,65
Passive Rechnungsabgrenzung 42.906.456,07 1,1 43.641.251,36 1,1 734.795,29
Kurzfristiges Kapital 297.377.567,10 7,8 327.537.360,95 8,6 30.159.793,85
Gesamt 3.810.925.294,91 100,0 3.838.887.509,46 100,0 27.962.214,55
Aufseiten des kurzfristig rückzahlbaren Fremdkapitals i.H.v. 327.537.360,95 € steht diesem
ein kurzfristig verfügbares Vermögen der Stadt Müns ter i.H.v. 230.877.574,16 € (70,5 %)
gegenüber.
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. -1.846.472,81 € sowie d ie außerhalb der Ergebnisrechnung
vorgenommenen Verrechnungen i.H.v. insgesamt -217.483,66 € senkten das Eigenkapital
der Stadt Münster in 2021 von 840.257.412,16 € (Stand: 31.12.2020) um -2.063.956,47 €
13 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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(-0,3 %) auf 838.193.455,69 € (Stand 31.12.2021). Am Ende des Jahres 2021 hat das Ei-
genkapital einen Anteil von 21,8 % an der Bilanzsumme. Die Ausweitung des Kapitals geht
im Wesentlichen auf eine Erhöhung der Rückstellungen zurück.
Die im Jahresabschluss 2021 dargestellte Bilanz läs st sich lückenlos aus der städtischen
Buchführung entwickeln und korrespondiert mit allen anderen Angaben im
Jahresabschluss.
4.6.2 Forderungsspiegel, Verbindlichkeitenspiegel
Die Stadt Münster weist im Forderungsspiegel ihre F orderungen nach Abzug von
Wertberichtigungen aus und gliedert sie nach dem Bi lanzgliederungsschema des § 42
Abs. 3 KomHVO NRW in öffentlich-rechtliche Forderun gen und Forderungen aus
Transferleistungen sowie in privatrechtliche Forder ungen. Aufgegliedert werden die
Forderungen außerdem in ihre jeweilige Restlaufzeit.
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten wird ebenfalls nach Restlaufzeiten und nach Arten
entsprechend § 42 Abs. 4 KomHVO NRW strukturiert.
Der Forderungs- als auch der Verbindlichkeitenspieg el entsprechen den gesetzlichen
Anforderungen der §§ 47 und 48 KomHVO NRW. Die ausg ewiesenen Beträge sind in
nachvollziehbarer Weise belegt und mit der Buchführung abgestimmt.
4.6.3 Anlagenspiegel
Gemäß § 46 KomHVO NRW ist im Anlagenspiegel die Ent wicklung der Posten des
Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen.
Im Anlagenspiegel sind die Anschaffungs- oder Herst ellungskosten am Anfang und Ende
des Jahres, die Zu- und Abgänge, die Umbuchungen, d er Stand der kumulierten
Abschreibungen am Anfang und Ende des Jahres, die A bschreibungen im Haushaltsjahr,
die Zuschreibungen, die durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen verursachten
Änderungen bei den Abschreibungen sowie die Buchwer te am Anfang und am Ende des
Haushaltsjahres darzustellen. Damit wird die Zusamm ensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens nachvollziehbar.
4.6.4 Eigenkapitalspiegel
Dem Jahresabschluss ist gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NR W ein Eigenkapitalspiegel im
Anhang beizufügen. Er soll die Zusammensetzung und Entwicklung des Eigenkapitals
veranschaulichen.
Auf dem Konto 200 100 „Verrechnung nach § 44 Abs. 3 KomHVO NRW“ war im Jahr 2020
irrtümlich ein Betrag i.H.v. -773,17 € aus der Rück zahlung gewährter investiver
Zuwendungen gebucht worden. Eine Korrekturbuchung i st bislang nicht erfolgt, wird aber
vom Amt für Finanzen und Beteiligungen zeitnah nachgeholt.
14 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
4.6.5 Rückstellungsspiegel
Der Rückstellungsspiegel enthält die Zusammensetzun g der Rückstellungen, die Größe
der einzelnen Positionen sowie ihre jeweilige Entwi cklung durch Aufschlüsselung in
Zubuchung, Inanspruchnahme, Umbuchung und Auflösung. Die gesetzliche Verpflichtung
zur Beifügung eines Rückstellungsspiegels im Anhang gemäß § 45 Abs. 3 KomHVO NRW
ist erfüllt.
Aufgrund der Prüfungsfeststellungen im Rahmen des Jahresabschlusses 2020 hat das Amt
für Finanzen und Beteiligungen den Rückstellungsspiegel an das vom AWR vorgegebene
Muster angepasst. Die Anfangsbestände, die unterjäh rigen Veränderungen sowie
Endbestände stimmen mit der Buchhaltung überein. Le diglich die auf dem Konto 284000
gebuchte Auflösung i.H.v. 27.035,58 € für die Verso rgungslasten der citeq wurde
versehentlich als Inanspruchnahme ausgewiesen.
4.6.6 Feststellungen zur Ergebnisrechnung
In der Ergebnisrechnung der Stadt Münster für die Zeit vom 01.01. bis 31.12.2021 werden
alle dem Haushaltsjahr 2021 zuzurechnenden Erträge und Aufwendungen ausgewiesen:
Ergebnisrechnung
31.12.2020 31.12.2021
Euro % Euro % Euro
Ordentliche Erträge 1.254.411.562,85 100,0 1.330.555.329,44 100,0 76.143.766,59
Ordentliche Aufwendungen 1.273.038.344,52 101,5 1.346.644.279,37 101,2 73.605.934,85
Ordentliches Ergebnis -18.626.781,67 -1,5 -16.088.949,93 -1,2 2.537.831,74
Finanzerträge 11.305.872,49 0,9 18.156.105,69 1,4 6.850.233,20
Finanzaufwendungen 17.014.851,11 1,4 14.723.628,57 1,1 -2.291.222,54
Finanzergebnis -5.708.978,62 -0,5 3.432.477,12 0,3 9.141.455,74
Ergebnis laufender
Verwaltungstätigkeit -24.335.760,29 -2,0 -12.656.472,81 -1,0 11.679.287, 48
Außerordentliche Erträge 14.734.000,00 1,2 10.810.000,00 0,8 3.924.000,00
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,0 0,00 0,0 0,00
Außerordentliches Ergebnis 14.734.000,00 1,2 10.810.000,00 0,8 3.924.000,00
Jahresüberschuss/
Jahresfehlbetrag
-9.601.760,29
-0,8
-1.846.472,81
-0,1
7.755.287,48
Die ordentlichen Aufwendungen i.H.v. 1.346.644.279,37 € übersteigen die ordentlichen
Erträge i.H.v. 1.330.555.329,44 € um 16.088.949,93 € (1,2 %).
Das Finanzergebnis fällt mit einem Saldo i.H.v. 3.432.477,12 € um 9.141.455,74 € höher
als im Vorjahr.
Das Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit setzt sich zusammen aus dem ordentlich-
gen Ergebnis sowie dem Finanzergebnis. In 2021 schließt dieses mit einer Differenz i.H.v.
12.656.472,81 € ab.
Durch den abermaligen Ansatz einer Bilanzierungshil fe gemäß § 6 NKF-CIG i.H.v.
10.810.000,00 € (0,8 %) als außerordentlicher Ertra g, wird die Ergebnisrechnung des
Haushaltsjahres 2021 in der entsprechenden Höhe entlastet und schließt daher mit einem
rechnerischen Verlust i.H.v. 1.846.472,81 € (0,1 %) ab.
Das nachfolgende Diagramm verdeutlicht die Entwicklung der Jahresergebnisse innerhalb
der letzten zehn Jahre:
15 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
60,0
50,0
40,0
30,0
20,0
10,0
0,0
-10,0
-20,0
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Jahresergebnis in Mio. € -20,2 28,9 24,4 -12,2 10,7 9,4 49,1 28,5 -9,6 -1,8
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegen-
ständen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlag en sind nach den
haushaltsrechtlichen Bestimmungen aus der Ergebnisr echnung abzugrenzen und
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
Der Jahresabschluss 2021 weist Erträge i.H.v. 2.832.173,96 € (0,2 %) und Aufwendungen
i.H.v. 3.049.657,62 € (0,2 %) aus und verrechnet da s Saldo i.H.v. -217.483,66 € mit der
Allgemeinen Rücklage.
Verrechnungen
mit dem Eigenkapital
31.12.2020
31.12.2021
Euro
%
Euro
%
Euro
Nachrichtlich
Erträge, aus 3.326.459,64 0,3 2.832.173,96 0,1 -494.285,68
Vermögensabgängen 2.281.839,10 0,2 1.885.901,55 0,0 -395.937,55
Wertveränderung Finanzanlagen 1.044.620,54 0,1 946.272,41 0,0 -98.348,13
Aufwendungen, aus 8.531.020,93 0,7 3.049.657,62 0,1 -5.481.363,31
Vermögensabgängen 3.404.998,58 0,3 2.599.119,04 0,1 -805.879,54
Wertveränderung Finanzanlagen 5.126.022,35 0,4 450.538,58 0,0 -4.675.483,77
Verrechnungssaldo
-5.204.561,29
0,4
-217.483,66
0,0
-4.987.077,63
4.6.7 Feststellungen zur Finanzrechnung
Sämtliche Ein- und Auszahlungen der Finanzrechnung im Sinne des § 40 S. 1 KomHVO
NRW des Haushaltsjahres 2021 werden getrennt vonein ander nachgewiesen und
dargestellt. Damit wird der gesetzlich normierten G liederungsstruktur des § 3 KomHVO
NRW entsprochen. Für die Aufstellung der Finanzrech nung finden § 3 i.V.m. § 39 Abs. 2
KomHVO NRW entsprechende Anwendung. In dieser Aufstellung sind die Zahlungen aus
der Aufnahme und der Tilgung von Krediten zur Liqui ditätssicherung gesondert
auszuweisen. Fremde Finanzmittel gemäß § 15 Abs. 1 KomHVO NRW sind darin in Höhe
der Änderung ihres Bestandes gesondert vor den gesamten liquiden Mitteln darzustellen.
16 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
In der nachfolgenden Tabelle werden die Ergebnisse der Finanzrechnungen der Jahre
2020 und 2021 sowie die Veränderungen dargestellt:
Finanzrechnung
31.12.2020 31.12.2021
Euro % Euro % Euro
Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.197.831.552,44 100,0 1.270.582.244,99 100,0 72.75 0.692.55
Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit 1.145.214.326,75 95,6 1.214.149.682,24 95,6 68.935. 355,49
Saldo aus laufender
Verwaltungstätigkeit 52.617.225,69 4,4 56.432.562,75 4,4 3.815.337,06
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 61.467.851,00 5,1 84.408.424,93 6,6 22.940.573,93
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 157.485.696,70 13,1 150.842.227,61 11,9 -6.643.469, 09
Saldo aus
Investitionstätigkeit -96.017.845,70 -8,0 -66.433.802,68 -5,2 29.584.043, 02
Finanzmittelüberschuss /
Finanzmittelfehlbetrag -43.400.620,01 -3,6 -10.001.239,93 -0,8 33.399.380,08
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 34.540.948,00 2,9 4.560.038,17 0,4 -29.980.909.83
Aufnahme von Krediten zur
Liquiditätssicherung 15.872.013,79 1,3 0,00 0,0 -15.872.013,79
Tilgungen und Gewährung
von Darlehen 75.202.040,82 6,3 47.250.275,98 3,7 -27.951.764,84
Tilgung von Krediten zur
Liquiditätssicherung 0,00 0,0 14.999.883,98 1,2 14.999.883,98
Saldo aus
Finanzierungstätigkeit -24.789.079,03 -2,1 -57.690.121,79 -4,5 32.901.042,76
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln -68.189.699,04 -5,7 -67.691.361,72 -5,3 498.337,32
Anfangsbestand
an Finanzmitteln 164.138.194,39 13,7 100.480.014,30 7,9 -63.658.180, 09
Änderung des Bestandes an
fremden Finanzmitteln 4.531.518,95 0,4 8.724.412,97 0,7 4.192.894,02
Liquide Mittel
am Ende des Jahres 100.480.014,30 8,4 41.513.065,55 3,3 -58.966.948,75
Insgesamt fällt der Saldo aus lfd. Verwaltungstätigkeit für 2021 gegenüber dem Vorjahr um
3.815.337,06 € höher aus und schließt mit einem Wer t i.H.v. 56.432.562,75 € ab. Trotz
wachsender Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigke it konnte der Saldo durch deutlich
gestiegene Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit erhöht werden.
Auch der Saldo aus Investitionstätigkeit verringert e sich gegenüber dem Vorjahr um
29.584.043,02 € auf -66.433.802,68 €. Dies konnte durch eine Erhöhung der Einzahlungen
um 22.940.573,93 € sowie einer Verringerung der Aus gaben um 6.643.469,09 € erreicht
werden.
Der Finanzmittelfehlbetrag verringerte sich gegenüb er dem Vorjahr ebenfalls um
33.399.380,08 € und fällt mit -10.001.239,93 € deutlich geringer aus als im Vorjahr.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich u m 32.901.042,76 € gegenüber 2020.
Dabei verringerten sich die Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen um 29.980.909.83 €.
Gleichzeitig stieg die Tilgung von Krediten zur Liquiditätssicherung um 14.999.883,98 €.
17 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Insgesamt betrachtet ergibt sich aus den vorstehend en Änderungen sowie der
Hinzurechnung im Haushaltsjahr 2021, dass sich der Bestand an Finanzmitteln i.H.v.
100.480.014,30 € um 58.966.948,75 € (-58,7 %) auf 41.513.065,55 € verringert.
Die Finanzrechnung der Stadt Münster im Haushaltsja hr 2021 entspricht der gesetzlich
vorgegebenen Gliederungsstruktur. Das Ergebnis der Finanzrechnung findet sich
korrekterweise spiegelbildlich in dem in der Schlus sbilanz ausgewiesenen Bestand an
liquiden Mitteln wieder. Ein Abgleich der übrigen W erte mittels SAP-Auswertung führte
seitens des AWR zu keinen Feststellungen.
4.7 Stellungnahme zur Lagebeurteilung
Im Rahmen des Jahresabschlusses ist gemäß § 95 Abs. 2 GO NRW ein Lagebericht
aufzustellen. Dieser ist gemäß § 49 KomHVO NRW so z u fassen, dass er ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Stadt Münster vermittelt.
In den Vorbemerkungen des Lageberichts wird die Inanspruchnahme der durch das NKF-
COVID-19 Isolierungsgesetz eingeräumten Bilanzierungshilfe i.H.v. 10.810.000 € erläutert.
Sie setzt sich aus Corona bedingten Mehraufwendungen und Mindererträgen zusammen.
Um das Jahresergebnis zu entlasten, wurde in der Ergebnisrechnung ein außerordentlicher
Ertrag in dieser Höhe gebucht. Die Gegenposition bildet auf der Aktiv-Seite der Bilanz die
Bilanzierungshilfe, welche beginnend im Haushaltsjahr 2025 über einen Zeitraum von bis
zu 50 Jahren entsprechend abgeschrieben werden soll.
Darüber hinaus wird im Lagebericht die aktuelle wir tschaftliche Lage der Stadt Münster
anhand der Ergebnisrechnung (Ertragslage), Finanzre chnung (Finanzlage) und der
Entwicklung der Bilanzpositionen (Vermögens- und Sc huldenlage) zusammengefasst
beschrieben. Bei der Ergebnis- sowie der Finanzrech nung wird hierbei auf die
Abweichungen zu den fortgeschriebenen Ansätzen eingegangen. Die abgebildeten Werte
stimmen bis auf einige wenige Rundungsdifferenzen mit dem Entwurf zum Jahresabschluss
überein und vermitteln aus Sicht des AWR ein den ta tsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage.
Aus Sicht des AWR weist das Amt für Finanzen und Beteiligungen zutreffend auf Chancen
und Risiken für die künftige Entwicklung der Stadt Münster hin. Diese sind u.a.:
Baukostensteigerung durch verzögerte Ausführung vo n Bauprojekten.
Steigende Aufwendungen für Abschreibung, Bewirtsch aftung und Unterhaltung durch
den Ausbau der Infrastruktur.
Steigende Belastung des städtischen Haushaltes dur ch die Erhöhung von
Pensionsrückstellungen und Versorgungsaufwendungen.
Chancen und Risiken durch die Bekämpfung des Klima notstandes.
Probleme bei der Personalgewinnung und Nachbesetzu ng von Stellen sowie bei der
Weiterentwicklung der Digitalisierung durch fehlendes Personal
Steigende Kosten in allen Bereichen als Folge des Krieges in der Ukraine.
Unklare Finanzierung der durch zusätzliche Flüchtl inge entstehenden Kosten.
Die im Lagebericht aufgeführten Kennzahlen sind mit den vom AWR berechneten Werten
identisch. Die Prüfung führte zu Feststellungen untergeordneter Bedeutung.
18 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
5 Erörterung der Ergebnisrechnung
Die Ergebnisrechnung weist die dem abgelaufenen Hau shaltsjahr zuzuordnenden
Aufwendungen und Erträge nach und bildet damit nebe n dem Ressourcenverbrauch das
Ressourcenaufkommen ab. Sie setzt sich aus den Teil ergebnisrechnungen der einzelnen
Produktgruppen zusammen, welche Gegenstand der lauf enden unterjährigen Prüfungen
des AWR in den städtischen Ämtern und Einrichtungen sind. Dabei traten bislang
grundsätzlich keine für den Jahresabschluss bedeuts amen Feststellungen auf. Vielmehr
konnte bestätigt werden, dass die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung eingehalten
wurden.
Darüber hinaus werden die Erträge und Aufwendungen grundsätzlich innerhalb des
geschlossenen SAP-Buchführungssystems verarbeitet. Vorsysteme sind über
Schnittstellen eingebunden, bei deren Einsatz bisher keine Schwierigkeiten auftraten.
Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den Erl äuterungen im Anhang und im
Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes überein.
Der Jahresfehlbetrag i.H.v. -1.846.472,81 € wird ko rrekt auf der Passiv-Seite der Bilanz
unter Ziffer 1.4 als Bestandteil des Eigenkapitals ausgewiesen. Die nachrichtlich bei der
Ergebnisrechnung ausgewiesenen Aufwendungen und Erträge aus dem Abgang bzw. der
Veräußerung von Anlagevermögen sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen mit
einem negativen Saldo i.H.v. -217.483,66 € werden u nmittelbar mit der Allgemeinen
Rücklage verrechnet und fließen nicht in die Ergebnisrechnung ein.
In der Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 werden bilanzielle Abschreibungen
auf das Umlauf- und das Anlagevermögen i.H.v. 84.25 0.587,83 € ausgewiesen. Sie
stimmen mit den Werten der Anlagenbuchhaltung übere in. Auch die Summe der im
Anlagenspiegel ausgewiesenen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
und Sachanlagen ist identisch.
Ergebnis 2021
Ansatz
Haushaltsplan
-fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis
(nach Prüfung)
Euro
∆
Euro
Jahresfehlbetrag / -überschuss -25.123.434,70 -1.846.472,81 23.276.961,19
Erträge aus dem Abgang / Veräußerung von
Anlagevermögen 200.000,00 1.885.901,55 1.685.901,55
Erträge aus Wertveränderungen
von Finanzanlagen 0,00 946.272,41 946.272,41
Aufwendungen aus dem Abgang /
Veräußerung von Anlagevermögen -1.200.000,00 -2.599.119,04 -1.399.119,04
Aufwendungen aus Wertveränderungen von
Finanzanlagen 0,00 -450.538,58 -450.538,58
Verrechnungssaldo § 43 KomHVO NRW -1.000.000,00 -217.483,66 782.516,34
Andere Verrechnungen mit
der Allgemeinen Rücklage 0,00 0,00 0,00
Veränderung des Eigenkapitals -26.123.435,00 -2.063.956,47 24.059.478,53
Das Rechnungsergebnis, unter Berücksichtigung der m it der Allgemeinen Rücklage
vorgenommenen Verrechnungen, stellt gegenüber der fortgeschriebenen Haushaltsplanung
eine Verbesserung i.H.v. 24.059.947,53 € (92,1 %) dar.
Die nachfolgende Analyse veranschaulicht die wesent lichen Planabweichungen aus der
Ergebnisrechnung des Jahres 2021 (> 1,0 Mio. €):
19 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Ordentliche Erträge
Ansatz
Haushaltsplan
–fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis
(nach Prüfung)
Euro
∆
Eur
o
Gewerbesteuer 295.000.000,00 347.714.556,51 52.714.556,51
Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer 172.000.000,00 181.004.663,46 9.004.663,46
Gemeindeanteil aus der Umsatzsteuer 48.000.000,00 50.874.439,03 2.874.439,03
Sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 86.600.000,00 86.212.112,70 -387.887,30
Steuern und ähnliche Abgaben 601.600.000,00 665.805.771,70 64.205.771,70
Zuweisungen vom Bund 6.866.410,00 1.306.897,84 -5.559.512,16
Zuweisungen vom Land 120.834.750,00 114.417.685,07 -6.417.064,93
Übrige Zuwendungen und Umlagen 81.062.620,00 82.692.013,67 1.629.393,67
Zuwendungen und allgemeine Umlagen 208.763.780,00 198.416.596,58 -10.347.183,42
Unterhaltsansprüche a.v.E. 2.775.100,00 6.406.126,12 3.631.026,12
Übrige Transfererträge 16.284.700,00 14.838.346,71 -1.446.353,29
Sonstige Transfererträge 19.059.800,00 21.244.472,83 2.184.672,83
Benutzungsgebühren 97.085.800,00 87.948.415,08 -9.137.384,92
Übrige öffentlich -rechtl. Entgelte 33.620.250,00 33.724.871,78 104.621,78
Öffentlich -rechtl. Leistungsentgelte 130.706.050,00 121.673.286,86 -9.032.763,14
Mieten 9.014.040,00 7.874.886,71 -1.139.153,29
Teilnehmerentgelte 3.350.200,00 1.326.477,83 -2.023.722,17
Übrige privatrechtliche Leistungsentgelte 11.474.260,00 10.547.966,27 -926.293,73
Privatrechtliche Leistungsentgelte 23.838.500,00 19.749.330,81 -4.089.169,19
Erstattungen vom Bund 59.074.790,00 57.906.065,89 -1.168.724,11
Erstattungen vom Land 27.512.200,00 30.129.320,85 2.617.120,85
Erstattungen von Gemeinden 5.645.460,00 8.164.681,63 2.519.221,63
Erstattung von verbunden Unternehmen 4.447.410,00 5.516.189,49 1.068.779,49
Leistungsbezug beim ALG II 79.518.500,00 74.950.000,00 -4.568.500,00
Andere Kostenerstattungen und Umlagen 148.356.430,00 147.948.876,90 -407.553,10
Kostenerstattungen und Umlagen 234.943.420,00 235.984.263,64 1.040.843,64
Veräußerung von Umlaufvermögen 12.000.000,00 9.724.180,43 2.275.819,57
Zinsen GewSt -Nachforderungen 3.000.000,00 7.215.118,00 4.215.118,00
Auflösung von Rückstellungen 0,00 6.578.555,79 6.578.555,79
Übrige ordentliche Erträge 29.673.050,00 39.896.610,89 10.223.560,89
Sonstige ordentliche Erträge 44.673.050,00 63.414.465,11 18.741.415,11
Aktivierte Eigenleistungen 4.091.100,00 4.267.141,91 176.041,91
Ordentliche Erträge 1.267.675.700,00 1.330.555.329,44 62.879.629,44
Die Stadt Münster verzeichnete im Haushaltsjahr 202 1 ordentliche Erträge i.H.v.
1.330.555.329,44 €. Sie weichen um 62.879.629,44 € (5,0 %) von der Gesamtsumme der
Haushaltsansätze i.H.v. 1.267.675.700,00 € ab.
Besonders groß ist die Abweichung bei der Gewerbest euer. Trotz der Einschränkungen
und Auswirkungen durch das Pandemiegeschehen fallen die Erträge um insgesamt
52.714.556,51 € (17,9 %) höher aus als veranschlagt . Auch bei den städtischen Anteilen
der Einkommen- (9.004.663,46 €) sowie der Umsatzste uer (2.874.439,03 €) fallen die
Ergebnisse höher aus als die Ansätze.
Somit wurden in 2021 die höchsten Gewerbesteuerertr äge der letzten zehn Jahre erzielt.
Der positiv anhaltende Trend aus den Jahren 2012 bis 2018 konnte fortgesetzt werden, wie
die nachfolgende Grafik veranschaulicht:
20 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die Zuwendungen und Allgemeinen Umlagen betragen im Ergebnis insgesamt
198.416.596,58 €. Sie liegen damit um 10.347.183,42 € (-5,0 %) unter dem Planwert i.H.v.
208.763.780,00 €. Insbesondere die Zuweisungen von Bund und Land fallen deutlich
niedriger aus. Im Fall der Bundeszuweisungen liegen diese 5.559.512,16 € (-81,0 %), bei
den Landeszuweisungen 6.417.064,93 € (-5,3 %) unter den Veranschlagungen.
In 2021 verzeichnete die Stadt Münster sonstige Tra nsfererträge i.H.v. 21.244.472,83 €.
Damit lagen diese 2.184.672,83 € (11,5 %) höher als der Planansatz. Ursächlich dafür ist
insbesondere ein Mehrertrag bei den übergegangenen Unterhaltsansprüchen außerhalb
von Einrichtungen i.H.v. 6.406.126,12 €, der damit um 3.631.026,12 € (130,8 %) höher liegt
als veranschlagt.
Bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten w urde der Haushaltplan mit einem
Ergebnis i.H.v. 121.673.286,86 € um 9.032.763,14 € (-6,9 %) verfehlt. Grund hierfür sind in
erster Linie eine hohe Planabweichung der Benutzungsgebühren (-9.137.384,92 €) bedingt
durch die Covid-19-Pandemie.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den privatrechtli chen Leistungsentgelten. Auch dort liegt
das Ergebnis mit 19.749.330,81 € deutlich unter dem Ansatz i.H.v. 23.838.500,00 €. Vor
allem im Bereich der Teilnehmerentgelte bleibt das Ergebnis pandemiebedingt um
2.023.722,17 € (-60,41%) hinter dem Planansatz zurück.
Die Stadt Münster verzeichnete im Haushaltsjahr 2021 Kostenerstattungen und Umlagen
i.H.v. insgesamt 235.984.263,64 €. In diesem Bereic h wurden die Erwartungen der
Verwaltung bis auf einen Restbetrag i.H.v. 1.040.84 3,64 € erfüllt. Innerhalb dieser
Positionen gibt es jedoch auch deutliche Abweichung en: So liegt das Ergebnis für den
Leistungsbezug ALG II um 4.568.500,00 € (-5,7%) nie driger als der Haushaltsansatz, da
der erwartete Anstieg der Arbeitslosigkeit im Zuge der Corona-Pandemie geringer
ausgefallen ist.
Die sonstigen ordentlichen Erträge übertreffen die Haushaltsansätze um insgesamt
18.741.415,11 € (42,0 %). Zwar bleiben die Erträge aus der Veräußerung von Umlaufver-
mögen um 9.724.180,43 € (-19,0 %) hinter den Ansätzen zurück, da die Vermarktung von
Wohnbaugrundstücken pandemiebedingt weiterhin großen Herausforderungen ausgesetzt
war. Dafür konnten jedoch u.a. mit der Auflösung vo n Rückstellungen 6.578.555,79 €
Mehrerträge sowie mit den Zinsen aus Gewerbesteuern achforderungen um insgesamt
4.215.118,00 € (140,5 %) höhere Erträge generiert werden.
Die aktivierten Eigenleistungen betragen im Ergebnis 4.267.141,91 € und übersteigen den
Ansatz um 176.041,91 € (4,3 %).
Gewerbesteuererträge
400,0
343,9 347,7
350,0 333,6
310,2 310,1 324,2
300,0
250,0
200,0
150,0
100,0
50,0
0,0
267,4
241,1
256,3 255,5
2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Haushaltsjahr
in Mio. €
21 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Ordentliche Aufwendungen
Ansatz
Haushaltsplan
–fortgeschrieben-
Euro
Ergebnis
(nach Prüfung)
Euro
∆
Euro
Entgelt Beschäftigte 174.121.140,00 166.138.793,33 -7.982.346,67
Pensionsrückstellung 16.311.420,00 25.830.940,00 9.519.520,00
Beihilferückstellung 3.423.540,00 1.654.123,00 -1.769.417,00
Übrige Personalaufwendungen 126.643.900,00 125.175.914,17 -1.467.985,83
Personalaufwendungen 320.500.000,00 318.799.770,50 -1.716.499,50
Versorgung Beamte 22.500.000,00 19.338.659,43 -3.161.340,57
Beihilferückstellung 0,00 4.460.018,00 4.460.018,00
Übrige Versorgungsaufwendungen 5.000.000,00 5.996.929,27 996.929,27
Versorgungsaufwendungen 27.500.000,00 29.795.606,70 2.257.466,70
Unterhaltung unbebauter Grundstücke 5.193.510,00 3.072.939,80 -2.120.570,20
Unterhaltung bebauter Grundstücke 20.291.620,00 14.980.115,78 -5.311.504,22
Instandhaltungsrückstellungen bebaute
Grundstücke 0,00 4.921.000,00 4.921.000,00
Unterhaltung Infrastruktur 18.478.960,00 7.396.962,16 -11.081.997,84
Rückstellungen Unterhaltung
Infrastruktur 0,00 1.119.000,00 1.119.000,00
Instandhaltungsrückstellungen
Infrastrukturvermögen 0,00 4.041.000,00 4.041.000,00
Bauliche Unterhaltung
Infrastrukturvermögen 700.000,00 11.235.863,20 10.535.863,20
Bewirtschaftung Gebäude 1.508.040,00 3.790.893,86 2.282.853,86
Straßenreinigung 1.750.000,00 4.518.855,20 2.768.855,20
Lehr - und Lernmittel 2.898.430,00 1.702.718,04 -1.195.711,96
IT -Dienstleistungen 23.439.310,00 18.839.507,07 -4.599.802,93
Erstattung verbundene Unternehmen 5.650.610,00 4.234.933,06 -1.415.676,94
Erstattung private Unternehmen 10.244.910,00 12.425.783,34 2.180.873,34
Sonstige Sach - und Dienstleistungen 2.612.240,00 5.214.296,10 2.602.056,10
Übrige Sach - und Dienstleistungen 59.142.770,00 55.762.409,88 -3.380.360,12
Aufw. für Sach - und Dienstleistungen 151.910.400,00 153.256.277,49 1.345.877,49
Abschreibung auf BGA 3.410.942,44 4.690.238,25 1.279.295,81
Übrige Abschreibungen 78.555.637,56 79.560.349,58 1.004.712,02
Bilanzielle Abschreibungen 81.966.580,00 84.250.587,83 2.284.007,83
Zuschüsse an verb. Unternehmen 42.042.070,00 36.017.048,94 -6.025.021,06
Zuschüsse an private Unternehmen 23.968.610,00 18.707.014,37 -5.261.595,63
Zuschüsse übriger Bereich 152.265.080,00 139.267.801,68 -12.997.278,32
Sozialhilfe / Grundsicherung i.E. 12.550.360,00 15.094.126,74 2.543.766,74
Jugendhilfe in Einrichtungen 34.254.200,00 36.589.405,70 2.335.205,70 -
KdU Arbeitssuchende 61.510.080,00 57.164.765,14 -4.345.314,86
Arbeitslosengeld II 83.718.500,00 76.437.251,69 -7.281.248,31
Einmalige Leistungen 2.200.000,00 4.002.340,53 1.802.340,53
Sonstige soziale Leistungen 21.790.630,00 26.244.519,19 4.453.889,19
Gewerbesteuerumlage 22.500.000,00 26.366.480,92 3.866.480,92
Sonstige Transferaufwendungen 214.891.020,00 212.780.264,70 -2.110.755,30
Transferaufwendungen 671.690.550,00 648.671.019,60 -23.019.530,40
Aus - und Fortbildung 2.914.090,00 1.594.622,00 - 1.319.468,00
Honorare 5.279.650,00 2.569.378,10 -2.710.271,90
Sonstige Aufwendungen für Dritte 14.236.740,00 6.078.261,83 -8.158.478,17
Werbung 738.400,00 2.486.872,55 1.748.472,55
Sonstige Geschäftsaufwendungen 5.238.180,00 3.381.848,08 1.856.331,92
Zuführung sonstige Rückstellungen 75.130,00 25.594.851,13 25.519.721,13
Einstellung Pauschalwertberichtigung 0,00 2.725.713,19 2.725.713,19
Einstellung Einzelwertberichtigung
PSCD 257.500,00 1.752.682,77 1.495.182,77
Kursschwankungen 0,00 1.125.672,69 1.125.672,69
Andere sonstige ordentliche
Aufwendungen 66.592.804,70 64.561.114,91 -2.031.689,79
Sonstige ordentliche Aufwendungen 95.332.494,70 111.871.017,25 16.538.522,55
Ordentliche Aufwendungen 1.348.954.434,70 1.346.644.279,37 -2.310.155,33
22 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Im Haushaltsjahr 2021 verzeichnete die Stadt Münste r Aufwendungen von insgesamt
1.346.644.279,37 €. Gegenüber der Haushaltsplanung waren das 2.310.155,33 € (-0,2 %)
weniger.
Innerhalb der verschiedenen Aufwandsarten gab es gegenläufige Entwicklungen. Die v.g.
Tabelle stellt die wesentlichen Planabweichungen au s der Ergebnisrechnung des Jahres
2021 (> 1,0 Mio. €) dar.
Die Personalaufwendungen des Jahres 2021 werden i.H .v. 318.799.770,50 €
ausgewiesen. Die Nichtbesetzung bzw. verzögerte Bes etzung freier Stellen sowie
allgemeine Fluktuation führten einerseits zu entspr echenden Minderaufwendungen. Die
gestiegene Anzahl an Personen, für die Pensionsrückstellungen zu bilden sind, sowie die
zum 01.01.2021 greifende Besoldungs- und Versorgungserhöhung um 1,4 % glichen dies
weitestgehend wieder aus. Im Ergebnis bleiben die P ersonalaufwendungen mit
1.700.229,50 € (-0,5 %) hinter dem Ansatz i.H.v. 32 0.500.000,00 €. Aufgrund der
Besoldungs- und Versorgungserhöhung stiegen ebenso die Versorgungsaufwendungen auf
29.795.606,70 €. Sie liegen damit um 2.257.466,70 € (8,4 %) über der veranschlagten
Summe. Darüber hinaus kamen Versorgungsauszahlungen für pensionierte Beamt*innen,
die nicht durch Rückstellungen gedeckt waren sowie Beihilfezahlungen für
Versorgungsempfänger*innen hinzu.
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen werden mit 153.256.277,49 € bilanziert
und liegen damit um 1.345.877,49 € (0,9 %) über dem Ansatz. Die höchste
Ansatzüberschreitung verbuchte die bauliche Unterha ltung des Infrastrukturvermögens
i.H.v. 10.535.863,20 €.
Die bilanziellen Abschreibungen betrugen in 2021 in sgesamt 84.250.587,83 €. Sie
überschreiten die Haushaltsplanung um 2.284.007,83 € (2,8 %).
Die Transferaufwendungen bilden mit 648.671.019,60 € die größte Aufwandsposition im
städtischen Haushalt. Sie unterschreiten im Ergebni s die Ansätze in 2021 um
23.019.530,40 € (3,4 %). Zurückzuführen ist dies u.a. auf die stabile Arbeitsmarktsituation,
wodurch Kosten für Unterkunft und Heizung von Arbei tssuchenden i.H.v. 4.345.314,86 €
niedriger ausfielen als veranschlagt. Geplante Zusc hüsse an verbundene sowie private
Unternehmen und übrigen Bereiche wurden pandemiebed ingt i.H.v. 24.283.895,01 €
eingespart, dennoch stiegen die Transferaufwendunge n weiter an. Damit setzt sich der
Trend der vergangenen Jahre fort, ebenso wie bei de n Transferaufwendungen aus dem
Sozialbereich und dem Bereich der Kinder- Jugend- u nd Familienhilfe, wie das
nachfolgende Diagramm veranschaulicht:
Entwicklung der Transferaufwendungen in Mio. €
700 648,7
595,8 609,7
600 539,6 577,7 592,2
500 470,8 493,6
400
300
200
204,5
109,8
218,9 237,3
245,6
148,5
236,4
169,3
239,0
171,9
250,1
186,7
261,9
205,8
112,4 131,4
100
0
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021
Transferaufwendungen gesamt
davon Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
davon Sozialbereich
23 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen führten Zuführungen zu Rückstellungen
(25.594.851,13 €) und Einstellungen in die Pauschal wertberichtigungen (2.725.713,19 €)
zu einem unerwarteten Mehraufwand i.H.v. 28.245.434,32 €. Andererseits kam es vor allem
pandemiebedingt zu Minderaufwendungen bei der Aus- und Fortbildung von städtischen
Beschäftigten (-1.319.468,00 €), Honoraren (-2.710.271,90 €) sowie Beratungsleistungen (-
8.158.478,17 €). Insgesamt überstiegen im Haushaltsjahr 2021 die sonstigen ordentlichen
Aufwendungen i.H.v. 111.871.017,25 € die Ansätze um 16.538.522,55 € (17,5 %).
Das Finanzergebnis fällt mit einem Saldo i.H.v. 3.432.477,12 € um 10.732.477,12 € höher
aus als veranschlagt:
Finanzergebnis
Haushaltsplan
fortgeschrieben
Euro
Ergebnis nach
Prüfung
Euro
Auswirkung
auf das
Ergebnis
Euro
Finanzerträge 12.712.300,00 18.156.105,69 5.443.805,69
Zinsen und Finanzaufwendungen -20.007.000,00 -14.723.628,57 5.283.371,43
Finanzergebnis -7.294.700,00 3.432.477,12 10.727.177,12
Die Finanzerträge setzen sich zusammen aus Zinsen von verbundenen Unternehmen i.H.v.
1.264.796,68 €, Zinsen von Kreditinstituten i.H.v. 328.361,12 €, Zinsen vom sonstigen
inländischen Bereich i.H.v. 6.367,02 € sowie Ausschüttungen i.H.v. 16.556.580,87 €.
Die Ausschüttungen des Jahres 2021 wurden auf dem K onto Gewinnanteile von
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen erfasst. Das AWR stimmte die Zahlungen
der Nettodividenden mit den Beschlusslagen ab und ü berprüfte die Verrechnung der
einbehaltenen Steuern. Die Beschlüsse des Rates wurden allesamt korrekt umgesetzt und
die Ausschüttungen sowie deren Steuerbelastungen waren in der Buchhaltung sachgerecht
erfasst:
Ausschüttungen Euro Grundlage
Stadtwerke Münster GmbH
Vorabgewinnausschüttung 2021
6.500.000,00
V/0363/2022
Wohn + Stadtbau GmbH
Vorabgewinnausschüttung 2021
0,00
V/0383/2022
Westfälische Bauindustrie GmbH
Ausschüttung Jahresüberschuss 2019
30.000,00
V/0463/2021
AWM
Ausschüttung Jahresüberschuss 2020
2.072.196,63
V/0327/2021
citeq
Ausschüttung Jahresüberschuss 2020
329.470,00
V/0394/2021
Theater Münster
Spielzeit 2020/2021
2.075.000,00
V/0709/2021
Sparkasse Münsterland Ost
Ausschüttung 2019
Ausschüttung 2020
2.950.627,11
2.599.287,13
Sitzung der Versammlung des
Sparkassen-Zweckverbandes
am 24.06.2021
Gesamt 16.556.580,87
Gemäß § 5 Abs. 2 NKF-CIG ist die Summe der Haushaltsbelastungen in den Jahren 2020
bis 2022 in Form von Mindererträgen bzw. Mehraufwendungen zu ermitteln. Danach ist die
Summe der Haushaltsbelastungen gemäß § 5 Abs. 5 NKF -CIG in der Ergebnisrechnung
durch einen außerordentlichen Ertrag zu neutralisieren.
Der Haushaltsplan-Entwurf sah einen Ansatz i.H.v. 54.700.000,00 € als außerordentlichen
Ertrag vor. Im Zuge der Haushaltsberatungen wurde der Ansatz auf 63.450.000,00 € erhöht.
24 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Für das Haushaltsjahr 2021 ermittelte die Verwaltun g letztendlich eine Summe i.H.v.
10.810.000,00 € als Corona bedingte Haushaltsbelast ungen und neutralisierte die
Ergebnisrechnung durch die Erfassung eines außerord entlichen Ertrages. Nähere
Ausführungen dazu finden sich in Kapitel 6 dieses Berichtes.
Außerordentliches Ergebnis
Haushaltsplan
fortgeschrieben
Euro
Ergebnis
(nach Prüfung)
Euro
Auswirkung
auf das
Ergebnis
Euro
Außerordentliche Erträge 63.450.000,00 10.810.000,00 -52.640.000,00
Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00
Außerordentliches Ergebnis 63.450.000,00 10.810.000,00 -52.640.000,00
Die Werte stimmen mit der Buchhaltung sowie den Erl äuterungen im Anhang und im
Lagebericht des Jahresabschlussentwurfes überein.
6 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.12.2021
Die Bilanz entspricht den Vorgaben des § 42 KomHVO NRW. Einerseits wurden die Werte
aus der Eröffnungsbilanz als Anschaffungs- und Hers tellungskosten gemäß § 92 II GO
NRW fortgeführt, andererseits sind Neuinvestitionen nach dem Eröffnungsbilanzstichtag
01.01.2008 bilanziert worden.
I A k t i v a
Bilanzierungshilfe 25.544.000,00 €
Vorjahr: 14.734.000,00 €
Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CIG ist die Summe der Haushaltsbelastungen als außerordentlicher
Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und als Bilanzierungshilfe zu aktivieren.
Um die Corona bedingten Aufwendungen und Erträge ermitteln zu können, wurden in der
Buchhaltung zusätzliche Aufträge eingerichtet, auf denen die entsprechenden Buchungen
gesammelt werden. Um auch die Be- und Entlastungen zu erfassen, welche sich nicht
direkt aus den Buchungen ergeben, insbesondere Mind ererträge und -aufwendungen,
bestimmte die Kämmerin, wie bereits im Vorjahr, im Rahmen der Verfügung zum
Jahresabschluss (siehe „mitgeteilt“ vom 02.12.2021), dass alle Ämter die Corona bedingten
Belastungen dem Amt für Finanzen und Beteiligungen zu melden haben.
Die auf den Aufträgen gebuchten Werte sowie die ent sprechenden Meldungen der Ämter
ergaben für das Jahr 2021 eine Corona bedingte Bela stung i.H.v. 27.034.192,23 €. Die
Auswertung der Ämtermeldungen und der Corona-Aufträ ge fasste das Amt für Finanzen
und Beteiligungen in einem Vermerk am 23.05.2022 zu sammen. Als Ergebnis entschied
die Kämmerin, von den ermittelten Beträgen 40 % zu berücksichtigen und damit
außerordentliche Erträge i.H.v. insgesamt 10.810.000 € im Haushaltsjahr 2021 zu buchen.
Ausschlaggebend waren die Unsicherheiten bei der Ermittlung der Haushaltsbelastung und
die Widersprüchlichkeit zum NKF-Grundsatz der Generationengerechtigkeit.
Durch diese Entscheidung wurde der Haushalt 2021 en tlastet aber auch die zukünftigen
Generationen nicht über Gebühr belastet. So wird di e Abschreibung der Zuführung zur
Bilanzposition 0 – Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit
i.H.v. 10.810.000 € voraussichtlich ab dem Jahr 2025 die kommenden 50 Jahre jeweils mit
216.200 € belasten (§ 6 NKF-CIG). Dieser Betrag ent spricht 0,02 % der ordentlichen
Aufwendungen des Jahres 2021 i.H.v. 1.346.644.279,37 €.
25 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
1. Anlagevermögen 3.582.465.935,30 €
Vorjahr: 3.552.172.375,35 €
Zum Anlagevermögen zählen alle Vermögensgegenstände , welche dazu bestimmt sind,
dauerhaft von der Stadt Münster genutzt zu werden.
Merkmale der Dauerhaftigkeit sind, dass die Vermöge nsgegenstände nicht zur
Veräußerung bestimmt sind und die Zweckbestimmung der Vermögenswerte darin besteht,
der Stadt Münster bei der Ausführung ihrer Aufgaben über mehrere Jahre zu dienen.
Das Anlagevermögen besteht am 31.12.2021 aus den folgenden Vermögenspositionen:
Immaterielle Vermögensgegenstände 686.599,13 €
Sachanlagen 2.913.663.176,62 €
Finanzanlagen 668.116.159,55 €
3.582.465.935,30 €
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 686.599,13 €
Vorjahr: 711.951,12 €
Unter der Bilanzposition Immaterielle Vermögensgege nstände werden Konzessionen,
Lizenzen und EDV-Software bilanziert, soweit diese nicht der zentralen Beschaffung der
citeq unterliegen. Eine Aktivierung kann gemäß § 44 Abs. 1 KomHVO NRW nur erfolgen,
wenn immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworben wurden und sie
selbstständig bewertungsfähig sind.
Immaterielle
Vermögens-
gegenstände
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Um -
buchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Konzessionen 95.750,00 0,00 0,00 0,00 -3.000,00 92.750,00
Lizenzen 115.741,42 22.351,77 0,00 0,00 -30.228,74 107.864,45
DV Software 500.459,70 139.746,32 0,00 0,00 -154.221,34 485.984,68
Gesamt 711.951,12 162.098,09 0,00 0,00 -187.450,08 686.599,13
Der Bilanzwert der immateriellen Vermögensgegenstände sank im Vergleich zum Vorjahr
geringfügig von 711.951,12 € um 25.351,99 € (-3,6 % ) auf 686.599,13 €. Dabei standen
Zugängen i.H.v. 162.098,09 € Abschreibungen i.H.v. 187.450,08 € gegenüber.
Der in der Anlagenrechnung zum 01.01.2021 aufgeführ te Buchwert stimmt mit dem
Schlussbilanzwert des Jahres 2020 überein.
1.2 Sachanlagen 2.913.663.176,62 €
Vorjahr: 2.869.136.719,55 €
Unter den Sachanlagen werden die materiellen Vermög ensgegenstände erfasst, welche
dauerhaft im Eigentum der Stadt Münster stehen und für die Erstellung von
Dienstleistungen zur Überlassung an Dritte oder für eigene Verwaltungszwecke notwendig
sind. Sachanlagen sind langfristig an die Stadt Münster gebunden.
Der Gesamtwert des Sachanlagevermögens erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um
insgesamt 44.526.457,07 € (1,55 %). Das AWR prüfte im Rahmen des Jahresabschlusses
die Herleitung der Bilanzwerte mittels der Anlagenr echnung sowie stichprobenhaft die in
der Anlagenrechnung erfassten wesentlichen Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen 2021.
26 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Das Sachanlagevermögen gliedert sich am 31.12.2021 in folgende Positionen:
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Recht e 267.061.763,07 €
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 843.351.562,83 €
Infrastrukturvermögen 1.487.777.403,25 €
Bauten auf fremdem Grund und Boden 3.037.839,32 €
Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 17.982.459,77 €
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 39.744 .473,24 €
Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.251.860,73 €
Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 218.455.81 4,41 €
2.913.663.176,62 €
Die bilanzierten Werte können durch das AWR vollstä ndig bestätigt werden, die Prüfung
führte zu keinen Feststellungen.
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 267.061,763,07 €
Vorjahr: 268.339.088,42 €
Die Position umfasst Grundstücke, auf denen sich keine nutzbaren Gebäude befinden oder
Gebäude, deren Zweckbestimmung und Wert gegenüber der Zweckbestimmung und dem
Wert des Grundstückes von untergeordneter Bedeutung sind. Dazu zählen im Bereich der
Grünflächen auch Kinderspielplätze und Sportanlagen.
Die Stadt Münster untergliedert ihre unbebauten Gru ndstücke den gesetzlichen
Anforderungen entsprechend in Grünflächen, Ackerlan d, Wald und Forst sowie sonstige
unbebaute Grundstücke.
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Grünflächen
132.626.432,64
692.575,53
-1.848.343,51
-1.075.422,45
-683.700,77
129.711.541,44
Ackerland
68.131.423,44
559,42
-252.603,28
1.668.466,68
0,00
69.547.846,26
Wald und Forst
11.988.295,87
-5.499,22
-3.071,61
323.313,89
0,00
12.303.038,93
Sonstige
55.592.936,47
3.753,48
-53.317,52
-44.035,99
0,00
55.499.336,44
Gesamt
268.339.088,42
691.389,21
-2.157.335,92
872.322,13
-683.700,77
267.061.763,07
Im Vergleich zum Vorjahr verringerte sich der Buchwert der unbebauten Grundstücke und
der grundstücksgleichen Rechte um rund 1.277.325,35 € (-0,5 %). Während sich der Wert
des sich im Eigentum der Stadt Münster befindlichen Ackerlandes um 1.416.422,82 € (2,1
%) und der der Wälder bzw. Forste um 314.743,06 € ( 2,6 %) erhöhte, sank der Wert der
Grünflächen um 2.914.891,20 € (-2,2 %) und der sons tigen unbebauten Grundstücke um
93.600,03 € (-0,2 %).
Die Prüfung des AWR zeigte, dass die Anfangs- und Endbestände mit den Angaben in der
Bilanz des Jahresabschlussentwurfes und dem SAP-Bilanzbericht übereinstimmen.
27 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Auch im Lagebericht werden die unbebauten Grundstüc ke und grundstücksgleichen
Rechte mit einem Wert i.H.v. 267.061.763,07 € ausgewiesen. Ebenso weisen die Summen-
und Saldenlisten der Buchhaltung die o.g. Endbestän de aus. Anhand der Anlagen-
buchhaltung lassen sich die Bilanzwerte des Vorjahr es, die Zu- und Abgänge, die
Umbuchungen, die Abschreibungen sowie die aktuellen Bilanzwerte nachvollziehen.
Ein Großteil der Bestandsveränderungen ist durch Zusammenlegungen oder Teilungen von
Grundstücken und neue Klassifizierungen verursacht, die das Vermessungs- und
Katasteramt dem Amt für Immobilienmanagement mitget eilt hat. Bei diesen Buchungs-
vorgängen bleiben die Buchwerte wegen des Vorsichts prinzips unverändert, eine
Neubewertung wird nicht vorgenommen. Es handelt sic h folglich um Verschiebungen
innerhalb oder zwischen unterschiedlichen Bilanzpos itionen. Daneben ergeben sich
regelmäßig Bestandszugänge, wenn Grundstücke zugeka uft und Abgänge, wenn
Grundstücke dem Umlaufvermögen zugeordnet werden. I m Umlaufvermögen werden nur
solche Grundstücke geführt, die nicht mehr für die gemeindliche Aufgabenerfüllung
notwendig sind und für die eine Verkaufsabsicht bes teht. Bei den Aufbauten sind die
Veränderungen hauptsächlich in der Aktivierung von Anlagen im Bau begründet.
Darüber hinaus prüfte das AWR alle Anlagen mit eine r Wertveränderung >100.000 €. Die
geprüften Anlagen haben einen wertmäßigen Anteil vo n 1,0 % an der Bilanzposition. Bei
den Prüfungen gab es keine Feststellungen.
1.2.1 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Re chte 843.351.562,83 €
Vorjahr: 830.285.933,26 €
Unter der Bilanzposition werden bebaute Grundstücke , d.h. Grundstücke auf denen sich
benutzbare Gebäude befinden und grundstückgleiche R echte zusammengefasst.
Entsprechend der gesetzlichen Mindestgliederung wir d differenziert nach Kinder- und
Jugendeinrichtungen, insbesondere KiTas, Schulen, W ohnbauten und sonstige Dienst-,
Verwaltungs- und Betriebsgebäude.
Zur Darstellung der unterschiedlichen Nutzungsdauern werden die jeweiligen Grundstücke
in eine individuelle Anlageklasse eingeteilt.
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Kinder - und
Jugend-
einrichtungen
83.251.209,56
4.415.257,87
-515.392,50
3.264.499,34
-1.662.484,09
88.753.090,18
Schulen
369.499.374,85
4.356.239,51
-270.813,94
320.455,43
-9.907.704,77
363.997.551,08
Wohngebäude
5.087.082,55
2.132.595,39
-567.832,93
542.065,90
-56.545,39
7.137.365,52
Sonstige
372.448.266,30
14.264.058,44
-359.456,44
7.100.481,59
-9.989.793,84
383.463.556,05
Gesamt
830.285.933,26
25.168.151,21
-1.713,495,81
11.227.502,26
-21.616.528,09
843.351.562,83
Der Bestand an bebauten Grundstücken wuchs in 2021 von 830.285.933,26 € um
13.065.629,57 € (1,6 %) auf 843.351.562,83 €. Den I nvestitionen i.H.v. 36.395.653,47 €
standen Abgänge und Abschreibungen i.H.v. insgesamt 23.330.023,90 € gegenüber.
28 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Bei den Gebäuden sowie Schulen sind die Veränderung en hauptsächlich auf diverse
Neubaumaßnahmen zurückzuführen, die von einzelnen A nlagen im Bau (AIB) aktiviert
wurden. Im Bereich der Grundstücke resultieren die Zugänge und Umbuchungen
hauptsächlich aus Verschmelzungen oder Zerlegungen einzelner Flurstücke.
Das AWR prüfte die Anlageklassen, bei denen es im H aushaltsjahr 2021 zu Zugängen
und/oder Umbuchungen >500.000 € kam. Die geprüften Anlagen hatten wertmäßig einen
Anteil von 72 % an der Gesamtsumme der Zugänge und Umbuchungen. In Stichproben
prüfte das AWR darüber hinaus die Aktivierungen von AIBs hinsichtlich ihrer Plausibilität
sowie die Korrektheit der Verbuchung. Die Buchungen der Anschaffungs-/
Herstellungskosten ließen sich aufgrund der im Syst em hinterlegten Einzelaufstellungen
nachvollziehen. Die jeweiligen Nutzungsdauern waren zutreffend nach den Vorgaben der
verwaltungsinternen Abschreibungstabelle gewählt.
1.2.3 Infrastrukturvermögen 1.487.777.403,25 €
Vorjahr: 1.505.348.090,21 €
Unter der Bilanzposition Infrastrukturvermögen werd en die öffentlichen Einrichtungen
gefasst, welche nach ihrer Bauweise und Funktion au sschließlich für den Gebrauch als
örtliche Infrastruktur bestimmt sind.
Der Wert des Infrastrukturvermögens verringerte sich in 2021 von 1.505.348.090,21 € um
17.570.686,96 € (1,2 %) auf 1.487.777.403,25 €. Das entspricht 39 % der Bilanzsumme.
Wegen der Eigenart des Infrastrukturvermögens und d er sich daraus ergebenden
eingeschränkten Verwendungsmöglichkeit ist das Infr astrukturvermögen in der Bilanz
gesondert auszuweisen.
Das Infrastrukturvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2021 aus den folgenden
Posten zusammen:
Grund- und Boden des Infrastrukturvermögens 316.59 4.308,66 €
Brücken und Tunnel 38.819.696,58 €
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheit sanlagen 0,00 €
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 654 .159.328,46 €
Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkung sanlagen 461.175.853,82 €
Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 17.028 .215,73 €
1.487.777.403,25 €
Das AWR prüfte stichprobenartig die Bestandsveränderungen im Bereich des städtischen
Infrastrukturvermögens. Schwerpunkte dabei waren:
Rechnerische und sachliche Überprüfung der einzeln en Posten
Umsetzung von Feststellungen aus dem Vorjahr
Bestandsveränderungen in Form von Zugängen, Abgäng en, Umbuchungen
Bildung von Sonderposten
Einhaltung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführ ung
Abstimmung novaKandis / Wert und SAP
Dokumentation von Ergebnissen der permanenten Inve ntur Kanalanlagevermögen
29 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 316.594.308,66 €
Vorjahr: 316.426.963,77 €
In der Bilanzposition Grund und Boden des Infrastru kturvermögens sind alle Grundstücke
mit Straßen, Kanalisation oder sonstigen Verkehrs- bzw. Versorgungseinrichtungen
zusammengefasst. Aufgrund seiner Nutzungsbeschränku ngen wird diese Bilanzposition
getrennt von den übrigen Grundstücken der Stadt Mün ster bilanziert. Die im
Jahresabschluss dargestellten Buchwerte ließen sich aus dem Anlagenspiegel zum
31.12.2020 und zum 31.12.2021 herleiten.
Grund und
Boden des
Infrastruktur-
vermögens
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Gesamt 316.426.963,77 60.737,12 -46.971,44 153.579, 21 0,00 316.594.308,66
Der Bilanzwert erhöhte sich im Geschäftsjahr 2021 um 167.344,89 €. Den Zugängen i.H.v.
60.737,12 € sowie Umbuchungen i.H.v. 153.579,21 € standen Abgänge i.H.v. 46.971,44 €
entgegen.
Wie auch in der Vergangenheit, begründen sich die Veränderungen beim Grund und Boden
des Infrastrukturvermögens aus der Zusammenlegung u nd Verschmelzung von
Grundstücken sowie Nutzungsartänderungen in Form vo n Umbuchungen im Bestand
(aktiven Anlagen). Aber auch Änderungen an den Verm ögensverhältnissen spielen eine
Rolle. Den Abgängen liegt in erster Linie die Veräußerung von Flächen zugrunde.
Eine stichprobenhafte Betrachtung einzelner Vorgäng e durch das AWR ergab keine
Feststellungen.
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 38.819.696,58 €
Vorjahr: 39.576.996,60 €
Die im Besitz der Stadt Münster befindlichen Brücke n- und Tunnelbauwerke des
Infrastrukturvermögens werden in der Position Brücken und Tunnel zusammengefasst.
Brücken und
Tunnel
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Bestand 01.01.2021
39.576.996,60
202.031,79
-4.246,65
239.019,43
-1.194.104,59
38.819.696,58
Unter der Bilanzposition wurden im Geschäftsjahr 20 21 insgesamt Zugänge i.H.v.
202.031,79 € sowie Umbuchungen i.H.v. 239.019,43 € aktiviert. Demgegenüber war ein
Abgang i.H.v. -4.246,65 € zu verzeichnen. Darüber hinaus wurden Abschreibungen
i.H.v. -1.194.104,59 € gebucht, so das sich zum Stichtag 31.12.2021 ein um 757.300,02 €
(-1,9%) verringerter Bilanzwert i.H.v. 38.819.696,58 € ergibt.
Die größten Zugänge/Umbuchungen resultieren aus den abgeschlossenen Brückenbau-
maßnahmen „Potstiege Gievenbach“ (rd. 153. Tsd. €) und „Große Hagenkamp“ (rd. 167
Tsd. €). Bis auf einen geringen Restwert i.H.v. 2.9 30,98 € wurden die AIB vollständig
aufgelöst und auf verschiedene Anlagen gebucht. Noc h während der laufenden Prüfung
wurde auch der nachträglich gebuchte Wert i.H.v. 2. 930,98 € inklusive der Eigen-
Ingenieurleistung aktiviert und die AIB mit einem Deaktivierungskennzeichen versehen.
Bis auf den v.g. geringfügigen Korrekturbedarf gab es hinsichtlich der Plausibilität und
Nachvollziehbarkeit der gebuchten Werte keine Feststellungen.
30 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Nach Hinweisen der Gemeindeprüfungsanstalt (GPA) au s der Prüfung der
Eröffnungsbilanz wurde am 01.01.2010 die Gleisanlage „Robert-Bosch-Straße“ mit einem
Buchwert von 5.000,00 € in die Vermögensrechnung der Stadt Münster aufgenommen. Die
Restnutzungsdauer betrug zwei Jahre. Nach Ablauf de r Nutzungsdauer ist dieser Wert
wirtschaftlich verbraucht. Das Bauwerk wird mit sei nen Stammdaten weiterhin im
Bestandsverzeichnis der Stadt Münster geführt.
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 654.159.328,46 €
Vorjahr: 660.293.256,43 €
Die Bilanzposition Entwässerungs- und Abwasserbesei tigungsanlagen besteht aus den
Anlagen zur Sammlung (Kanäle), zum Transport (Pumpw erke) und zur Reinigung von
Schmutz- und Regenwasser. Daneben beinhaltet sie au ch Regenrückhalte- und -reini-
gungsbecken, Abscheider sowie das Vermögen an Gewässerläufen.
Entwässerungs-
und Abwasserbe-
seitigungsanlagen
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Bestand 01.01.2021
660.293.256,43
4.289.084,82
-699.602,74
9.534.017,77
-19.257.427,82
654.159.328,46
Aus dem Jahresabschluss 2021 bzw. aus dem Anlagenspiegel lassen sich die Buchwerte
der Bilanzposition herleiten.
In der Anlagenbuchhaltung stellt sich die Vermögensentwicklung der Abwasserbeseitigung
wie folgt dar: Der Vermögensreduzierung aus Abschre ibungen und Abgängen in Summe
von 19.957.030,56 € standen Vermögenszuwächse aus Umbuchungen und Zugängen i.H.v.
13.823.102,59 € gegenüber, sodass sich das Vermögen in der Bilanzposition
Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen um 6.133.927,97 € verringerte.
Der überwiegende Teil der Entwässerungs- und Abwass erbeseitigungsanlagen (91,6 %)
wird aufgrund der Datenmengen in einer Nebenbuchhal tung (novaKANDIS) geführt. Es
handelt sich um eine zentrale Datenbank, die techni sche, betriebswirtschaftliche und
betrieblich relevante Informationen zu den einzelne n Objekten des Kanalvermögens
verwaltet und bereithält. Ein darauf aufbauendes Pr ogramm ermittelt und verteilt die
aktivierungsfähigen Investitionen und ordnet sie den einzelnen Anlagen zu. In SAP werden
die Anlagenbewegungen für den NKF-Jahresabschluss l ediglich mit den Jahresend-
summen gebucht. Die Vermögensverwaltung im Bereich der Abwasserbeseitigung wird
bereits seit mehreren Jahren durch eine Drittfirma im Auftrage des Fachamtes gutachterlich
durchgeführt.
Demgegenüber wird das restliche Vermögen (8,4 %), d as aus Kläranlagen, Hochwasser-
Rückhaltebecken, Gewässerausbauten und Maschinentec hnik besteht, unmittelbar mit
seinen Einzelwerten in SAP nachgehalten.
Der Bestand setzt sich am Ende des Haushaltsjahres 2021 aus folgenden Vermögens-
gruppen zusammen:
31 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Anlagennummer
Bezeichnung
Buchwert
31.12.2021
Euro
novaKANDIS
20014230 Regenwasserkanäle 251.892.297,00
20014231 Abscheider 581.214,00
20014232 Regenrückhaltebecken 12.466.489,00
20014233 Regenklärbecken konstr. 1.577.504,00
20014234 Regenklärbecken naturnah 1.692.365,00
20014235 Schmutzwasserkanäle 229.667.186,00
20014236 Mischwasserkanäle 76.763.334,00
20014237 Druckrohrleitungen 22.436.297,00
20014238 Kleinpumpwerke 1.751.736,00
Summe der in novaKANDIS geführten Werte 598.828.422,00
SAP
(Klärbecken, HW-Rückhaltebecken, Gewässerausbauten,
Maschinentechnik, Kleinkläranlagen)
55.330.906,46
Entwässerungs - und Abwasseranlagen gesamt 654.159.328,46
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 461.175.853,82 €
Vorjahr: 471.238.814,62 €
Die Bilanzposition Straßennetz mit Wegen, Plätzen u nd Verkehrslenkungsanlagen
beinhaltet Verkehrsflächen und die dazu gehörenden technischen Einrichtungen wie
Lichtsignalanlagen, Parkleitsysteme oder die Einrichtungen zur Parkraumbewirtschaftung.
Straßennetz mit
Wegen, Plätzen und
Verkehrslenkungs-
anlagen
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Bestand 01.01.2021
471.238.814,62
7.086.443,46
-1.273.615,60
11.415.271,39
-27.291.060,05
461.175.853,82
Der Bilanzwert reduzierte sich im Geschäftsjahr 202 1 um 10.062.960,80 € (-2,1 %) auf
461.175.853,82 €. Den Abschreibungen und Abgängen i .H.v. 28.564.675,65 € standen
Zugänge und Umbuchungen i.H.v. 18.501.714,85 € gegenüber.
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen dieser Bil anzposition stichprobenartig mit
Hilfe der vom Amt für Mobilität und Tiefbau zur Ver fügung gestellten Unterlagen. In die
Stichprobe wurde ein Investitionsvolumen von 9.866.745,87 € einbezogen. Die Prüfung der
Bestandsveränderungen dieser Bilanzposition ergab keine Feststellungen. Die Verteilung
der Herstellungskosten bei den Zugängen aus der Akt ivierung von Anlagen im Bau war
nachvollziehbar. Die Umbuchungen zur Anpassung an d ie Anlagenstruktur in LOGO
erfolgten innerhalb der Anlagenklasse 443 und gleichen sich gegenseitig wieder aus.
Bei den Verkehrslenkungsanlagen liegt der Anteil am Gesamtwert der Bilanzposition bei
2,4 % und erhöhte sich leicht im Vergleich zum Vorj ahr. Im Geschäftsjahr 2021 wurden
unter der Anlagenklasse 444 Verkehrslenkungsanlagen insgesamt 13 Einzelanlagen mit
Anschaffungs- und Herstellungskosten i.H.v. 4.777.1 07,35 € aktiviert. Allein auf die
Aktivierung der Leerrohrverlegung für den Breitbandausbau an Schulen entfiel ein Betrag
i.H.v. 4.443.908,22 €. Zudem wurden die Straßenbele uchtung (276.757,90 €) und neue
Fahrradständer im Stadtgebiet (56.441,23 €) aktiviert.
32 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 17.028.215,73 €
Vorjahr: 17.812.058,79 €
Im Bilanzjahr 2021 reduzierte sich der Buchwert der Bilanzposition von 17.812.058,79 € um
783.843,06 € auf 17.028.215,73 €. Den Abschreibunge n i.H.v. 1.168.429,28 € standen
Zugänge (96.485,69 €) und Umbuchungen (288.100,53 €) entsprechend gegenüber.
Sonstige Bauten des
Infrastruktur-
vermögens
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Bestand 01.01.2021
17.812.058,79
96.485,69
0,00
288.100,53
-1.168.429,28
17.028.215,73
1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 3.037.8 39,32 €
Vorjahr: 3.316.771,37 €
Die unter den Bauten auf fremden Grund und Boden bi lanzierten Anlagen befinden sich
insgesamt auf Grundstücken, welche nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Münster
stehen. Hierzu zählen u.a. Spielplatzeinrichtungen, Platzbefestigungen, Reitwege und
Wetterhäuschen. Wertprägend sind vor allen Dingen d ie Mietereinbauten (Einrichtungen)
von KiTas, Flüchtlingswohnheimen etc. in angemieteten Gebäuden.
Bauten auf
fremdem
Grund und Boden
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Bestand 01.01.2021
3.316.771,37
25.822,98
0,,00
359.255,42
-664.010,45
3.037.839,32
Der Bilanzwert der Position Bauten auf fremdem Grund und Boden reduzierte sich für das
Geschäftsjahr 2021 um 278.932,05 € auf 3.037.839,32 €. Den Abschreibungen
i.H.v. 664.010,45 € standen Zugänge und Umbuchunge n i.H.v. 385.078,40 € entgegen.
Abgänge waren nicht zu verzeichnen.
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 17.982.459, 77 €
Vorjahr: 17.883.125,12 €
Unter der Bilanzposition Kunstgegenstände, Kulturde nkmäler werden Vermögensgegen-
stände der Stadt Münster erfasst, deren Erhaltung und Pflege von künstlerischer, kultureller
oder geschichtlicher Bedeutung ist. Neben Antiquitä ten, Gemälden, Skulpturen und
historischen Sammlungen wie Urkunden oder historisc hen Aufzeichnungen werden unter
dieser Bilanzposition zudem Denkmäler bilanziert.
Der Gesetzgeber unterstellt, dass Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler keinem Werte-
verzehr unterliegen, sodass bei diesen Vermögensgeg enständen keine Abschreibungen
vorgesehen sind.
Im Jahr 2021 stieg der Wert des Kunst- und Kulturve rmögens von 17.883.125,12 € um
99.334,65 € (0,56 %) auf 17.982.459,77 €.
Der Bestand zum 31.12.2021 verteilt sich wie folgt:
33 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Amt /
Einrichtung
Bezeichnung
31.12.2020
Euro
31.12.2021
Euro
∆
Euro
Stadtmuseum Kunstgegenstände,
Gemälde, Konvolute 8.149.165,96 8.185.601,33 36.435,37
Stadtarchiv
Sammlungen, Urkunden,
Ratsprotokolle, historische
Aufzeichnungen
4.435.115,89
4.439.520,17
4.404,28
Kulturamt Kunstgegenstände,
Gemälde, Skulpturen 4.274.082,62 4.275.482,49 1.400,00
Villa ten Hompel Sammlungen 1.019.447,49 1.056.542,49 37.095,00
Übrige Bereiche Kunstgegenstände,
Gemälde 1.019.447,49 25.313,16 20.000,00
Gesamt 17.883.125,12 17.982.459,77 99.334,65
Die wertprägenden Bestandteile des städtischen Kunst- und Kulturbesitzes finden sich im
Stadtmuseum, im Stadtarchiv und im Kulturamt. Der Bilanzwert erhöhte sich im Jahr 2021
insbesondere im Stadtmuseum und der Villa ten Hompel durch Ankäufe bzw. Schenkungen
von Kunstgegenständen. Der Bilanzwert zum 31.12.202 1 wurde vom AWR mit den
Angaben des Bilanzberichtes, der Summen- und Salden liste und der Anlagenrechnung
sowie mit dem Anlagenspiegel und dem Erläuterungsbericht abgestimmt.
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 3 9.744.473,24 €
Vorjahr: 37.352.116,02 €
Der Bestand setzt sich am 31.12.2021 wie folgt zusammen:
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Maschinen
649.263,12
107.852,20
-46.980,31
0,00
-112.286,06
643.840,78
Technische
Anlagen
4.110.777,67
412.825,28
0,00
309.497,46
-412.965,30
4.420.135,11
Betriebs -
vorrichtungen
14.646.928,90
1.009.815,35
0,00
640.882,96
-1.094.480,28
15.203.146,93
Sonstige
Betriebsanlagen
181.129,76
0,00
0,00
0,00
-20.935,71
160.194,05
PKW
1.463.071,54
133.771,92
-6.210,00
-342.045,83
-213.444,26
1.202.139,52
Nutzfahrzeuge
6.454.923,15
541.636,51
-289.336,70
618.000,94
-1.338.892,11
6.042.897,92
Spezialfahrzeuge
9.599.082,78
2.945.963,58
-429.625,00
277.098,65
-1.048.939,17
11.729.705,84
Sonst. Fah rzeuge
> 410 €
246.939,10
146.399,27
-29.970,22
0,00
-48.578,42
342.413,09
Fahrzeuge
< 410 €
0,00
1.684,51
0,00
0,00
-1.684,51
0,00
Gesamt
37.352.116,02
5.299.948,62
-802.122,23
1.503.434,18
-4.292.205,82
39.744.473,24
34 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die in dieser Bilanzposition zusammengefassten Buch werte erhöhten sich im Jahr 2021
von 37.352.116,02 € um 2.392.357,22 € (6,4 %) auf 39.744.473,24 €.
Die Buchungen waren insgesamt nachvollziehbar und d ie Zugänge mit Belegen
nachgewiesen. Die in der Anlagenrechnung ausgewiese nen Abschreibungen auf
Maschinen und technische Anlagen i.H.v. 1.640.667,3 5 € und auf Fahrzeuge i.H.v.
2.649.853,96 € stimmen mit den in der Ergebnisrechn ung gebuchten Aufwendungen
überein.
1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 36.251.860 ,73 €
Vorjahr: 32.276.548,84 €
Zur Bilanzposition Betriebs- und Geschäftsausstattu ng (BGA) gehören alle
Vermögensgegenstände der Stadt Münster, die der all gemeinen Verwaltungstätigkeit
dienen. Neben der Ausstattung der Büroarbeitsplätze mit Mobiliar und EDV-Hardware
gehören zur BGA u.a. auch Einrichtungsgegenstände a us Werkstätten einschließlich der
Werkzeuge, Sportgeräte und Spielsachen aus Kinderta geseinrichtungen sowie diverses
Unterrichtsmaterial.
BGA
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
AfA
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Gesamt 32.276.548,84 9.688.355,63 -51.080,68 214.28 1,87 -5.910.986,96 36.251.860,73
Der in der Anlagenrechnung zum 01.01.2021 aufgeführte Buchwert i.H.v. 32.276.548,84 €
entspricht dem Schlussbilanzwert des Jahres 2020. Zum 31.12.2021 hat sich der Buchwert
um 3.975.311,89 € (12,32 %) auf 36.251.860,73 € erhöht. Der Bilanzposten BGA stimmt in
der Haupt- und Anlagenbuchhaltung überein und setzt sich aus folgenden Posten
zusammen:
Technische Ausstattung 9.753.040,89 €
Mobiliar für Verwaltung 2.497.807,28 €
Mobiliar sonstige Einrichtungen 8.288.448,70 €
Übriges Inventar 7.786.853,12 €
Rechnersysteme 3.557.147,67 €
Monitore 94.415,64 €
Sonstige ID-Peripherie 1.311.504,72 €
Festwerte BuG 2.962.642,71 €
36.251.860,73 €
Das AWR prüfte die Anlagenbewegungen in Stichproben. Die Buchungen waren insgesamt
nachvollziehbar und die Zugangsbuchungen mit Belege n nachgewiesen. Die Zahlungen
wurden zeitnah veranlasst. Die gewählten Nutzungsda uern entsprechen bei den
eingesehenen Vorgängen den gesetzlichen Vorschrifte n bzw. der städtischen
Abschreibungstabelle. Die in der Anlagenrechnung au sgewiesenen Abschreibungen
stimmen mit der Ergebnisrechnung überein.
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 218.45 5.814,41 €
Vorjahr: 174.335.046,31 €
Die Bilanzposition Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau beinhaltet Ausgaben für bis
zum Jahresende nicht fertig gestellte Anlagen / Bau maßnahmen bzw. finanzielle
Vorleistungen für noch zu liefernde Sachanlagen wie technische Anlagen, Fahrzeuge sowie
Betriebs- und Geschäftsausstattungen aber auch Grundstücke und Gebäude.
35 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Geleistete An-
zahlungen,
Anlagen im Bau
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
AIB Grundstücke
und Gebäude 9.505.494,65 5.494.268,63 0,00 -2.398.978,97 12.600 .784,31
AIB Hochbau 38.473.344,47 40.963.904,32 0,00 -10.63 9.331,64 68.797.917,15
AIB Tiefbau 116.858.265,09 23.611.784,84 -231.153,50 -21.482.209,39 118.756.687,04
AIB sonstige
Baumaßnahmen 6.954.882,53 6.988.714,99 0,00 -614.532,98 13.329.0 64,54
AIB bewegliches
Vermögen 2.543.059,57 3.018.153,01 0,00 -671.731,21 4.889.48 1,37
Gesamt 174.335.046,31 80.076.825,79 -231.153,50 -35.806.784,19 218.373.934,41
Für das Haushaltsjahr 2021 ergibt sich im Saldo ein e Erhöhung des Bilanzwertes der
Anlagen im Bau um 44.120.768,10 €. Den Zugängen i.H .v. 80.076.825,79 € stand eine
Verringerung von insgesamt -36.037.937,69 €, resultierend aus Abgängen (-231.153,50 €)
und Umbuchungen (-35.806.784,19 €) gegenüber.
Im Fokus der Prüfung standen die Herleitung der Bilanzwerte mittels der Anlagenrechnung
sowie die Hinterfragung wesentlicher Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen in 2021. Die
zugrundeliegenden Buchungsvorgänge konnten grundsät zlich bestätigt werden.
Veränderungen von strategischen Bewertungsgrundsätz en vor dem Hintergrund des 2.
NKF- Weiterentwicklungsgesetzes ergaben sich nicht.
Ungeachtet dessen kam es im Rahmen der Prüfung zu verschiedenen Einzelfeststellungen,
die Korrekturen erfordern bzw. Handlungsbedarf nach sich ziehen. Korrekturen am Entwurf
des Jahresabschlusses sind aufgrund von Wesentlichk eitsgesichtspunkten jedoch nicht
geboten.
1.3 Finanzanlagen 668.116.159,55 €
Vorjahr: 652.323.704,68 €
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögensgegenst ände angesetzt, die auf Dauer
finanziellen Anlagenzwecken oder Unternehmensverbin dungen sowie damit zusammen-
hängenden Ausleihungen dienen. Finanzanlagen sind langfristig angelegt, d. h. sie dienen
grundsätzlich mehrere Jahre den Zwecken der Stadt M ünster und werden deshalb im
Anlagevermögen ausgewiesen. Für die Bewertung gilt das gemilderte Niederstwertprinzip.
Im Haushaltsjahr 2021 stieg der Wert der Finanzanla gen von 652.323.704,68 € um
15.792.454,87 € (2,4 %) auf 668.116.159,55 €. Gemessen an der Bilanzsumme beträgt der
Bilanzposten etwa 17,4 % und hat für die Vermögensrechnung der Stadt Münster weiter an
Bedeutung zugenommen. Er setzt sich wie folgt zusammen:
Anteile an verbundenen Unternehmen 478.219.571,48 €
Beteiligungen 21.088.035,00 €
Sondervermögen 21.863.372,98 €
Wertpapiere des Anlagevermögens 52.266.284,42 €
Ausleihungen 94.678.895,67 €
668.116.159,55 €
Das AWR hat die im Entwurf des städtischen Jahresab schlusses zum 31.12.2021
dargestellte Zusammensetzung und Wertentwicklung der Finanzanlagen einschließlich der
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Buchführung umfassend
geprüft.
36 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
In die Prüfung wurden die wesentlichen Beschlüsse d es Rates hinsichtlich der Zuführung
von Kapital und Sachwerten in die Tochtergesellscha ften sowie die Umsetzung von
Ausschüttungsbeschlüssen einbezogen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden ge genüber dem Vorjahr nicht
verändert. Sie entsprechen den gesetzlichen Bestimm ungen des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements.
Im Bereich der Finanzanlagen fehlte für die städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster
GmbH und der Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH u.a.
der vorgesehene Vermerk über die Bewertung der städtischen Beteiligungen. Die Vermerke
sind für die Beurteilung der Werthaltigkeit durch d as AWR eine wichtige
Dokumentationsgrundlage.
Das AWR empfiehlt dem Amt für Finanzen und Beteilig ungen zu diesem Zweck, die
bestehende amtsinterne Arbeitsanweisung auszubauen indem die Bewertungsmethoden,
die Arbeitsschritte und Kontrollaufgaben geregelt werden.
In diesem Zusammenhang sollte auch eine verwaltungs interne Vereinheitlichung der
Beurteilung von Buchwertabgängen, die sich aus der Übertragung von städtischen
Grundstücken auf städtische Gesellschaften ergeben, geregelt werden.
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 478.219.57 1,48 €
Vorjahr: 472.775.208,70 €
Unter dieser Bilanzposition werden Anteile an privatrechtlichen Organisationen angesetzt,
die von der Stadt Münster in der Absicht gehalten w erden, eine dauernde Verbindung zu
diesen Organisationseinheiten herzustellen und die unter beherrschendem Einfluss der
Stadt Münster stehen. Ein beherrschender Einfluss w ird i.d.R. dann angenommen, wenn
eine Beteiligung von mehr als 50 % des Stammkapitals der Gesellschaft beträgt.
Anteile an verbundenen
Unternehmen
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge/
Wertbericht.
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Stadtwerke Münster GmbH 307.981.235,00 2.090.093,01 296.730,00 309.774.598,01
Wohn + Stadtbau GmbH 131.541.031,70 3.860.000,00 0, 00 135.401.031,70
MCC Halle Münsterland GmbH 8.037.997,42 0,00 450.53 8,58 7.587.458,84
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 25.169.356,59 609 .458,35 367.920,00 25.410.894,94
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH 45.587,99 0,00 0,00 45 .587,99
KonvOY GmbH 0,00 0,00 0,00 0,00
Gesamt 472.775.208,70 6.559.551,36 1.115.188,58 478.219.571,48
Die für die Eröffnungsbilanz festgestellten Werte für Anteile an verbundenen Unternehmen
sind in den nachfolgenden Jahren als Anschaffungsko sten fortzuführen. Sie bilden eine
Wertobergrenze. Sofern Kapital zugeführt, Anteile v erkauft oder Einlagen entnommen
werden, können diese Bestandsveränderungen den Beteiligungswert verändern. Daneben
können auch wirtschaftliche Risiken zu Wertminderun gen führen. Die Finanzanlagen
werden deshalb daraufhin überprüft, ob und ggf. wie sich die Entwicklung der Gesellschaft
auf den Wert der im Rechnungskreis der Stadt Münster bilanzierten Finanzanlage auswirkt.
37 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die Überprüfung wird für jeden Einzelfall durchgeführt. Im Fall der beiden im Ertragswert-
verfahren bewerteten Anteile der Stadt Münster an d er Stadtwerke Münster GmbH und
Wohn + Stadtbau Münster GmbH verständigte sich die Verwaltung darauf, alle fünf Jahre
eine gutachterliche Wertüberprüfung durchzuführen. Die letzte Wertüberprüfung bezog sich
auf den Stichtag 31.12.2018. Bei den übrigen Anteil en setzte die Verwaltung den auf die
Stadt Münster entfallenden Anteil am Eigenkapital an (Kapitalspiegelbildmethode).
Im Haushaltsjahr 2021 stieg der Wert der Anteile an verbundenen Unternehmen von
472.775.208,70 € um 5.444.362,78 € (1,2 %) auf 478.219.571,48 €.
Stadtwerke Münster GmbH
Die Stadt Münster ist zu 100 % an der Stadtwerke Münster GmbH beteiligt.
Die Stadt Münster übernimmt auf der Grundlage des R atsbeschlusses V/088/2021 vom
10.02.2021 einen Kostenausgleich für die Beteiligun g der Stadtwerke Münster GmbH an
den Corona bedingten Verlusten der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH. In den Jahren
2021 und 2022 werden jeweils Zuführungen in die Kapitalrücklagen der Gesellschaft i.H.v.
jeweils 1.793.363,01 € gezahlt.
Daneben zahlt die Stadt Münster auf Grundlage des R atsbeschlusses V/800/2010 vom
08.12.2010 regelmäßig einen jährlichen Kostenausgle ich i.H.v. 296.730,00 €, da die
Stadtwerke Münster den Verlust der Westfälischen La ndeseisenbahn GmbH (WLE)
übernimmt. Diese Zuschüsse erhöhten als nachträglic he Anschaffungskosten die
städtischen Anteile an der Stadtwerke Münster GmbH.
Bei der Durchsicht der Jahresabschlussunterlagen fiel dem AWR auf, dass
die Verwaltung den Hinweis aus der Prüfung des Jah resabschlusses 2020 aufgriff und
danach die städtische Zuführung i.H.v. 296.730,00 € aus dem Jahr 2020 in die
Kapitalrücklagen der Stadtwerke als nachträgliche A nschaffungskosten bewertete.
(Danach sollte die Zuführung nachträglich in 2021 a ls Zuschreibung beim Wert der
Finanzanlage verbucht werden.) Die Zuführung wurde allerdings nicht mit dem
Eigenkapital verrechnet, sondern gegen die Wertberi chtigungen gebucht. Dies führte
im Ergebnis dazu, dass die Zuschreibung komplett ne utralisiert wurde und sich die
Buchung im Jahresabschluss 2021 gar nicht auswirkte.
die Stadt Münster im Jahr 2021 eine neuerliche Zuf ührung in die Kapitalrücklage i.H.v.
296.730,00 € zahlte. Diese Zuführung blieb im Transferaufwand stehen und belastete
die Ergebnisrechnung des Jahres 2021. Diese Zuführu ng blieb im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten 2021 unberücksichtigt.
Die Sachverhalte wurden während der Prüfung mit der Verwaltung erörtert. Danach begann
diese unverzüglich mit den Berichtigungen. Die Korr ekturbuchungen wurden dem
Haushaltsjahr 2022 zugerechnet.
Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH
Die Stadt Münster ist zu 100 % an der Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt
Münster GmbH beteiligt.
Die Anteile werden nach dem Ertragswert der Gesellschaft bewertet. Auch dieser Wert wird
routinemäßig im Abstand von fünf Jahren überprüft. Die nächste Wertüberprüfung ist für
den 31.12.2023 vorgesehen.
38 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Im Jahr 2021 wurde auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/270/2021 das Grundstück
Gescherweg 87 auf die Wohn + Stadtbau Wohnungsunternehmen der Stadt Münster GmbH
übertragen. Die Einbringung erfolgte unentgeltlich als Einlage in die Kapitalrücklage. Unter
Abzug von Rückbaukosten errechnet sich ein Teilwert i.H.v. 3.860.000,00 €, der den Wert
der städtischen Anteile an der Gesellschaft erhöht.
Die Regelungen / Handlungsempfehlungen im NKF zur A nwendung des § 44 Abs. 3
KomHVO NRW im Fall der Übertragung von städtischen Grundstücken sind komplex.
Infolgedessen kam es zu einer unterschiedlichen Verbuchung der mit der Übertragung der
städtischen Grundstücke in Zusammenhang stehenden Sachverhalte. Die Wertsteigerung
der städtischen Anteile an der Wohn + Stadtbau info lge der Übertragung wurde über die
Ausgleichsrücklage verbucht. Dem gegenüber wurden d ie Buchwertabgänge der
Grundstücke i.H.v. 516.778,85 € in 2021 mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen wird eine Re gelung für eine einheitliche
Buchungssystematik erarbeiten und eine entsprechende Berichtigung durchführen.
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland GmbH
Am 31.12.2021 ermittelte die Verwaltung einen auf d ie Stadt Münster entfallenden Anteil
am Eigenkapital der Gesellschaft i.H.v. 7.587.458,84 €. Dabei wurde der Hinweis des AWR
aus der letzten Prüfung aufgegriffen, den Bilanzver lust der Gesellschaft jeweils in die
Bewertung nach der Kapitalspiegelbildmethode einzubeziehen. Die Verwaltung reduzierte
den Buchwert für die städtischen Anteile an der Mes se und Congress Centrum Halle
Münsterland GmbH von 8.037.997,42 € um 450.538,58 € auf 7.587.458,84 €. Die
Anpassung des Buchwertes wurde gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW mit der Allgemeinen
Rücklage verrechnet.
Wirtschaftsförderung Münster GmbH
Die Stadt Münster ist am Stammkapital der Wirtschaf tsförderung Münster GmbH zu 85 %
beteiligt.
Für die Bewertung nach der Kapitalspiegelbildmethod e ist ferner von Bedeutung, dass
aufgrund von zwei notariellen Verträgen Grundstücke in das Vermögen der Gesellschaft
zum Teilwert von rd. 16,4 Mio. € eingebracht wurden . Nach dem Verkauf zahlt die
Gesellschaft den jeweiligen Einbringungswert der verkauften Grundstücke an die Stadt zurück,
was einer Kapitalentnahme gleichkommt. Die Entnahme n wurden mit dem Beteiligungs-
buchwert verrechnet. Die Beträge sind zwischen der Stadt Münster und der Gesellschaft
abgestimmt.
Im Jahr 2021 betrug die Zuführung der Stadt Münster an die Gesellschaft 1.683.000,00 €.
Sie wurde den Vorgaben des NKF entsprechend unter den Transferaufwendungen erfasst,
weil diese Zuführung primär der Abdeckung von Verlu sten dient. Als Ergebnis der Wert-
überprüfung ermittelte die Verwaltung einen auf die Stadt Münster entfallenden Anteil am
Eigenkapital der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i.H.v. 25.410.894,94 €. In Folge
dessen wurde der Buchwert der Anteile um 241.538,35 € erhöht.
Die restliche Bestandsveränderung des Jahres 2021 wurde mit der Allgemeinen Rücklage
verrechnet.
39 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
1.3.2 Beteiligungen 21.088.035,00 €
Vorjahr: 19.347.166,94 €
Als Beteiligungen sind Anteile der Stadt Münster an Unternehmen einzuordnen, die in der
Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu dem Unternehmen herzustellen.
Beteiligungen
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Anteile an Kapitalgesellschaften
Westfälische Bauindustrie GmbH 295.265,99 0,00 0,00 295.265,99
RELIGIO Westfälisches Museum für
religiöse Kultur GmbH 67.546,84 0,00 0,00 67.546,84
Regionalverkehr Münsterland GmbH 303.446,85 0,00 0,00 303.446,85
Westfälisches Pferdemuseum
Münster gGmbH 1.035,77 239,88 0,00 1.275,65
ISTG GmbH 2.500,00 0,00 0,00 2.500,00
Westfälischer Zoologischer Garten
GmbH 10.650.486,46 212.164,39 0,00 10.862.650,85
AirportPark FMO GmbH 597.772,91 124.409,79 0,00 722.182,70
Gewerbepark Münster Loddenheide
GmbH 4.536.680,24 0,00 0,00 4.536.680,24
NRW URBAN Kommunale
Entwicklung GmbH 1.000,00 0,00 0,00 1.000,00
Klärschlammverwertung
Buchenhofen GmbH 261.870,00 115.584,00 -1.530,00 375.924,00
Summe 16.717.605,06 452.398,06 -1.530,00 17.168.473,12
Anstalten des öffentlichen Rechts
Chemisches Landes- und
Staatliches
Veterinäruntersuchungsamt
16.000,00
0,00
0,00
16.000,00
Summe 16.000,00 0,00 0,00 16.000,00
Anteile an sonstigen juristischen Personen
Zweckverband Mobilität
Münsterland 114.994,00 0,00 0,00 114.994,00
Mitgliedschaft im Sparkassen-
Zweckverband 1,00 0,00 0,00 1,00
Mitgliedschaft Zweckverband
Studieninstitut Westfalen-Lippe 417.565,88 0,00 0,00 417.565,88
Mitgliedschaft Zweckverband
EUREGIO 1,00 0,00 0,00 1,00
Summe 532.561,88 0,00 0,00 532.561,88
Rechtlich selbstständige kommunale Stiftungen
Annette von Droste zu Hülshoff-
Stiftung 1.306.000,00 0,00 0,00 1.306.000,00
Zustiftung Magdalenenhospital 775.000,00 1.290.000,00 0,00 2.065.000,00
Summe 2.081.000,00 1.290.000,00 0,00 3.371.000,00
Gesamt 19.347.166,94 1.742.398,06 -1.530,00 21.088.035,00
Da die städtischen Anteile an Kapitalgesellschaften allesamt für den Gesamtabschluss als
von untergeordneter Bedeutung eingestuft wurden, du rfte die Verwaltung zur
Vereinfachung der Bilanzaufstellung den jeweiligen Anteil der Stadt Münster am
Eigenkapital (Kapitalspiegelbildmethode) in der eigenen Bilanz ansetzen.
Im Haushaltsjahr 2021 stieg der Wert der städtische n Beteiligungen von 19.347.166,94 €
um 1.740.868,06 € (9,0 %) auf 21.088.035,00 €.
Die Wertüberprüfungen und Bestandsveränderungen zum 31.12.2021 wurden in
nachvollziehbarer Weise dokumentiert. Die Bestandsveränderungen erklären sich wie folgt:
40 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Westfälisches Pferdemuseum Münster gGmbH
Die Stadt Münster ist mit einem Anteil von 1 % an der Westfälische Pferdemuseum gGmbH
beteiligt.
In Folge der erwirtschafteten Gewinne in den Jahren 2020 und 2021 stieg das Eigenkapital
am 31.12.2021 bis auf 180.664,70 €. Nach der Eigenk apitalspiegelbildmethode entfällt
davon 1 % auf die Stadt Münster. Das entspricht einem Betrag i.H.v. 1.806,65 €.
Der Beteiligungsbuchwert ist allerdings in Höhe der historischen Anschaffungskosten i.H.v.
1.275,65 € begrenzt. Die Verwaltung erhöhte den Bet eiligungsbuchwert i.H.v. 1.035,77 €
um 239,88 € auf 1.275,65 €. Die Wertaufholung wurde im Sinne des § 44 Abs. 3 KomHVO
NRW mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH
Die Stadt Münster ermittelte einen auf sie entfalle nden Anteil am Eigenkapital i.H.v.
11.335.233,37 €. Die Berechnungen sind mit der Bila nz der Gesellschaft zum 31.12.2021
abgestimmt.
Die Wertüberprüfung zog eine Zuschreibung von 10.65 0.486,46 € um 212.164,39 € auf
10.862.650,85 € nach sich. Sie wurde im Einklang mi t dem kommunalen Haushaltsrecht
mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet und so aus der Ergebnisrechnung 2021
abgegrenzt. Die historischen Anschaffungskosten lim itieren die Bewertung nach der
Eigenkapitalspiegelbildmethode.
Auf der Grundlage des Managementkontraktes zahlte die Stadt Münster einen Zuschuss
i.H.v. 4.800.000,00 € (V/0345/2018) in die Kapitalr ücklage. In Anwendung des MIK NRW
Runderlasses vom 11.09.2014 – Az. IV / 1-904-03 wur de die Zuführung ordnungsgemäß
als Transferaufwand erfasst.
Die Auszahlung des Zuschusses i.H.v. 5,0 Mio. € für die Förderung von Investitionen nach
dem Masterplan „Allwetterzoo Münster 2030 plus“ (V/0344/2018) wurde von 2021 auf das
Jahr 2022 verschoben.
AirportPark FMO GmbH
Die Stadt Münster ist zu 33,33 % an der AirportPark FMO GmbH beteiligt.
Die Verwaltung rechtfertigt die Wertaufholung des B eteiligungsbuchwertes i.H.v.
597.772,91 € auf 722.182,70 € mit der positiven Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2021.
Die Zuschreibung i.H.v. 124.409,79 € wurde gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO mit der
Allgemeinen Rücklage verrechnet.
Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH
Auf der Grundlage des Ratsbeschlusses V/1123/2018/2 vom 03.04.2019 beteiligt sich die
Stadt Münster an der Klärschlammverwertung Buchenhofen GmbH. Ziel der Beteiligung ist
es, gemeinsam mit den Partnern Wupperverband, Bergi sch Rheinischer Wasserverband,
Aggerverband und der Stadt Düsseldorf, in Wuppertal eine Monoklärschlammverbren-
nungsanlage zu errichten, sodass langfristig für di e Stadt Münster die
Klärschlammverwertung inklusive der Phosphorrückgewinn gesichert wird.
41 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die Stadt Münster übernahm einen Anteil am Stammkapital i.H.v. 9.030,00 (18,06 %) und
leistete darüber hinaus eine erste Einlage in die K apitalrücklage i.H.v. 252.840,00 €.
Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der Gese llschaft beschlossen in ihren
Sitzungen am 23.11.2020 weitere Zuführungen in die Kapitalrücklage zur Abdeckung von
Anlaufkosten. Auf die Stadt Münster entfiel ein Ant eil i.H.v. 115.584,00 € (V/0159/2021).
Gleichzeitig beschlossen die Gesellschafter, weiter e Kommunen zu beteiligen. In diesem
Zusammenhang wurden städtische Anteile im Wert von 1.530,00 € eingezogen und gegen
Zahlung in gleicher Höhe auf neu eingetretene Gesel lschafter übertragen. Der städtische
Anteil am Stammkapital sank danach von 18,06 % auf 11,36 %. Danach errechnet sich am
31.12.2021 ein Beteiligungsbuchwert i.H.v. 375.924,00 €.
Neben dem Beitritt neuer Gesellschafter beschlossen die Gesellschafter die Zahlung von
Betriebskostenzuschüssen. Auf die Stadt Münster ent fiel von der Gesamtleistung ein
Betrag i.H.v. 5.415,74 €. Der Zuschuss wurde NKF-konform als Transferaufwand erfasst.
Zustiftung bei der Stiftung Magdalenenhospital
Zur weiteren Stabilisierung zahlte die Stadt Münste r im Jahr 2021 auf der Grundlage der
Vorlage V/0494/2021 eine Zuführung i.H.v. 1.290.000 ,00 € in die rechtlich selbständige
Stiftung Magdalenenhospital. Hierfür fand sich eine entsprechende Höherdotierung der
Sonderrücklagen. Die Zuführung zur Sonderrücklage wurde mit der Allgemeinen Rücklage
verrechnet.
1.3.3 Sondervermögen 21.863.372,98 €
Vorjahr: 21.602.694,29 €
Die einzelnen Posten dieser Bilanzposition entwickelten sich in 2021 wie folgt :
Sondervermögen
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Rechtlich unselbständige Stiftungen
Stiftung Generalarmenfonds 1.003.173,81 96.487,59 0 ,00 1.099.661,40
F. u. I. Buschmann-Stiftung 2.917.128,69 164.191,10 0,00 3.081..319,79
Stiftung Clemenshospital 1,00 0,00 0,00 1,00
Summe 3.920.303,50 260.678,69 0,00 4.180.982,19
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 8.529.393,00 0,00 0,00 8.529.393,00
citeq 4.539.459,00 0,00 0,00 4.539.459,00
Münster Marketing 318.645,00 0,00 0,00 318.645,00
Theater Münster 4.294.893,79 0,00 0,00 4.294.893,79
Summe 17.682.390,79 0,00 0,00 17.682.390,79
Gesamt 21.602.694,29 260.678,69 0,00 21.863.372,98
Zum Sondervermögen einer Gemeinde gehört gemäß § 97 Abs. 1 GO NRW das
Gemeindegliedervermögen, das Vermögen der rechtlich unselbständigen örtlichen
Stiftungen, wirtschaftliche Unternehmen (§ 114 GO N RW) und organisatorisch
verselbständigte Einrichtungen (§ 107 Abs. 2 GO NRW) ohne eigene Rechtspersönlichkeit
(wie z. B. eigenbetriebsähnliche Einrichtungen) sow ie rechtlich unselbständige
Versorgungs- und Versicherungseinrichtungen.
42 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Rechtlich unselbständige Stiftungen 4.180.982,19 €
Vorjahr: 3.920.303,50 €
Die Vermögensrechnung und die Ergebnisrechnung von rechtlich unselbständigen
Stiftungen sind gemäß § 97 Abs. 2 GO NRW in die Hau shaltsführung der mit der
Verwaltung betrauten Kommune zu integrieren.
In Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde werden das Vermögen und die Schulden der
jeweiligen Stiftung – anders als gesetzlich gefordert – in der Vermögensrechnung der
Stadt Münster nicht den städtischen Positionen hinz ugerechnet, sondern es wird
saldiert und als Beteiligung unter den Finanzanlagen ausgewiesen. Der Grund ist, dass
bereits vor der Einführung des NKF in 2008 die Stif tungen vom Rechnungskreis der
Stadt Münster vollständig durch die Einrichtung eig enständiger kaufmännisch
eingerichteter Buchhaltungen getrennt wurden, über eigene Geldkonten verfügten und
eigene Wirtschaftspläne sowie Jahresabschlüsse aufstellten.
Unter dieser Maßgabe ist es erforderlich, im Rechnu ngskreis der Stadt Münster das
Jahresergebnis bzw. die Auswirkungen der Eigenkapit alveränderung jeder einzelnen
Stiftung parallel zu erfassen, sodass die Rechnungs ergebnisse der unselbständigen
Stiftungen in die Ergebnisrechnung der Stadt Münster einbezogen werden.
Folgerichtig wurden im Jahr 2021 die Jahresüberschü sse der Stiftung General-
armenfonds und der Friedrich und Irmgard-Buschmann-Stiftung in der Ergebnisrechnung
der Stadt Münster erfasst.
Anders als die übrigen Wertveränderungen des Finanz anlagevermögens werden die
Wertveränderungen bei dem Stiftungsvermögen nicht m it der Allgemeinen Rücklage
verrechnet, sondern sie bleiben Aufwand oder Ertrag der Stadt Münster und sind
Bestandteil der Ergebnisrechnung.
Die Bestandsveränderungen der aktiven rechtlich uns elbständigen Stiftungen sind
durch ihre Einzelabschlüsse belegt. Der Wert der unselbständigen Stiftungen stieg von
3.920.303,50 € um 260.678,69 € auf 4.4180.982,19 €.
Verselbständigte Einrichtungen ohne eigene 17.682.3 90,79 €
Rechtspersönlichkeit Vorjahr: 17.682.390,79 €
Im Bilanzabschnitt Sondervermögen im Sinne von § 97 I Nr. 3 GO NRW werden
ausschließlich die eigenbetriebsähnlichen Einrichtu ngen der Stadt Münster
zusammengefasst. Sie wurden bei der Aufstellung der Eröffnungsbilanz im Wege der
Eigenkapitalspiegelbildmethode bewertet.
Mittlerweile stellen die historischen Anschaffungskosten aus der Erstbewertung einen
Höchstwert dar und begrenzen eine mit der Eigenkapitalentwicklung der Einrichtungen
gleichlaufende Wertenwicklung nach oben.
Stattdessen wird der wirtschaftliche Erfolg der Einrichtungen durch die Abführung von
Überschüssen an den Rechnungskreis der Stadt Münste r im Zeitpunkt ihrer
Ausschüttung erfasst.
Gleichwohl überprüft das Amt für Finanzen und Beteiligungen zu jedem Bilanzstichtag
die Beteiligungswerte auf der Grundlage der geprüft en Jahresabschlüsse dieser
Einrichtungen und nimmt im Bedarfsfall auch die erf orderlichen Wertberichtigungen
oder Wertkorrekturen vor. Die Bestandsveränderungen werden mit der allgemeinen
Rücklage verrechnet.
43 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die Bilanzposition der verselbstständigten Einricht ungen ohne Rechtspersönlichkeit
(AWM, citeq, Münster Marketing und Theater Münster) wies im Haushaltsjahr 2021
keine Wertveränderung aus.
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 52.266.284,42 €
Vorjahr: 42.266.483,80 €
Die Stadt Münster legt Teile ihres Geldvermögens langfristig in zwei Spezialfonds an:
Einer davon ist der Versorgungs- und Sanierungsfon ds (VUS-Fonds), den die Stadt
Münster auf der Grundlage eines Ratsbeschlusses vom 21.02.2000 zur Absicherung
von zukünftigen Pensionszahlungen und Sanierungskos ten der Abfalldeponien
gegründet hat. Neben der Stadt Münster sind die Abf allwirtschaftsbetriebe
(Sanierungsrücklage), die citeq (Pensionsrücklage) und das Theater Münster beteiligt.
Der Westfälische-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-F onds) hingegen ist ein
Zusammenschluss von neun größeren Städten und verwa ltet Gelder der beteiligten
Kommunen, die ebenfalls für die Finanzierung von Pe nsionsverpflichtungen
zurückgelegt werden.
Im Haushaltsplan 2021 veranschlagte die Stadt Münst er auf der Grundlage eines
Ratsbeschlusses zur Finanzierung zukünftiger Pensionsverpflichtungen (V/0810/2017) den
Zukauf von weiteren Anteilen an dem Pensionsfonds u nd erwarb daraufhin Anteile i.H.v.
9.999.800,62 €.
Danach stieg der Bestand zum Ende des Jahres 2021 auf 52.266.284,42 €.
Wertpapiere des
Anlagevermögens
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
VUS-Fonds 6.874.565,16 0,00 0,00 6.874.565,16
WVR-Fonds 35.391.918,64 9.999.800,62 0,00 45.391.71 9,26
Gesamt 42.266.483,80 9.999.800,62 0,00 52.266.284,42
Bewertet man den Bestand mit den Kurswerten vom 31.12.2021, so errechnet sich für den
VUS-Fonds ein höherer Wert i.H.v. 12.782.446,88 € und für den WVR-Fonds ein Wert von
53.848.841,58 €.
Kursentwicklung VUS-Fonds WVR-Fonds
Anteile 68.782 Stück 472.607 Stück
Bilanzwert am 31.12.2021 6.874.565,16 € 45.391.719,26 €
Kurs 185,84 €/ je Anteil 113,94 € / je Anteil
Kurswert am 31.12.2021 12.782.446,88 € 53.848.841,58 €
Die Angaben zu den Wertpapieren des Anlagevermögens sind durch die Jahresdepotaus-
züge der Banken zum 31.12.2021 und durch die Aufstellungen der Stadtkasse belegt.
44 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
1.3.5 Ausleihungen 94.678.895,67 €
Vorjahr: 96.332.150,95 €
Der Bilanzposten umfasst Darlehen, welche die Stadt Münster an verbundene
Unternehmen und Beteiligungen gewährt, einige Genos senschaftsanteile sowie diverse
Darlehen, die aus unterschiedlichen Förderprogramme n heraus gewährt wurden. Die
Darlehen dienen zur Unterstützung sozialer bzw. gem einwohlorientierter Belange. In den
letzten Jahren förderte die Stadt Münster verstärkt den Wohnungsbau und den Bau von
Kindertagesstätten sowie Flüchtlingsunterkünften durch die Gewährung von Darlehen.
Im Jahr 2021 standen den planmäßigen Tilgungen i.H. v. 6.673.255,28 € zwei neu
vergebene Darlehen i.H.v. insgesamt 5.020.000,00 € gegenüber.
Der Bestand an Ausleihungen verringerte sich zum Ende des Haushaltsjahres von
96.332.150,95 € um 1.653.255,28 € (1,7 %) auf 94.678.895,67 €.
Aus der Gewährung von Darlehen erzielte die Stadt M ünster Zinserträge und
Verwaltungskostenerstattungen i.H.v. 1.265.415,62 €. Bezogen auf den durchschnittlichen
Bestand der Ausleihungen entspricht das einem Zinssatz von etwa 1,32 %.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht die Bestandsentwicklungen der Ausleihungen im
Haushaltsjahr 2021:
Ausleihungen
an …
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Tilgungen/
Abgänge
Euro
Wert
31.12.2021
Euro
Verbundene Unternehmen
W+S / Bauförderung 607.660,61 0,00 -9.998,53 597.66 2,08
W+S / Investitionsförderung 28.330.224,71 0,00 -803 .978,98 27.526.245,73
KonvOY/ Investitionsförderung 66.300.000,00 5.000.0 00,00 -5.800.000,00 65.500.00,00
Summe 95.237.885,32 5.000.000,00 -6.613.977,51 93.623.907,81
Beteiligungen
AirportPark FMO GmbH 1.056.130,00 0,00 34.000,00 1. 022.130,00
Summe 1.056.130,00 0,00 34.000,00 1.022.130,00
Mitgliedschaften
Volksbank Münster eG 600,00 0,00 0,00 600,00
EKV eG 500,00 0,00 -500,00 0,00
Summe 1.100,00 0,00 -500,00 600,00
Sonstige Ausleihungen
Kleingartendarlehen 27.800,20 20.000,00 20.781,84 2 7.018,36
Gemeindebaudarlehen 9.235,43 0,00 3.995,93 5.239,50
Summe 37.035,63 20.000,000 24.777,77 32.257,86
Gesamt 96.332.150,95 5.020.00,00 6.673.255,28 94.678.895,67
Die in der Finanzbuchführung erfassten Zahlungen wu rden mit den Bestands-
veränderungen abgeglichen. Die Zins- und Tilgungsle istungen entsprachen den
vertraglichen Vereinbarungen und wurden in der Finanzbuchführung sachgerecht erfasst.
Die im Jahr 2021 neu gewährten Darlehen waren durch Einzelbeschlüsse des Rates und
durch die Bestätigung des Haushaltsplanes 2021 legitimiert.
45 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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2. Umlaufvermögen 158.540.815,21 €
Vorjahr: 206.829.932,69 €
Vermögensgegenstände, welche in erster Linie zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine
sonstige kurzfristige Nutzung bestimmt sind, werden in der Bilanz als Umlaufvermögen
ausgewiesen. Typischerweise handelt es sich hierbei um Vorräte, Forderungen und liquide
Mittel. Im kommunalen Bereich zählen auch Grundstüc ke und Gebäude, welche zur
Veräußerung bzw. zur Arrondierung vorgesehen sind, zum Umlaufvermögen.
Verwaltungsintern wurde abgestimmt, dass die abnutz baren Vermögenswerte auch nach
der Umgliederung ins Umlaufvermögen planmäßig abzuschreiben sind.
Das Umlaufvermögen der Stadt Münster setzt sich am 31.12.2021 aus folgenden
Wertgruppen zusammen:
Vorräte, einschließlich der zum Verkauf
bestimmten Grundstücke und Gebäude 29.917.896,72 €
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 87.1 09.852,94 €
Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Liquide Mittel 41.513.065,55 €
158.540.815,21 €
2.1 Vorräte 29.917.896,72 €
Vorjahr: 30.662.429,67 €
In der Bilanzposition Vorräte werden Roh-, Hilfs- u nd Betriebsstoffe, die Treibstoffvorräte
der Feuerwehr und des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit, der Heizölvor-
rat der Hauptkläranlage, die Warenbestände des Museumsshops sowie der Portovorrat des
städtischen Frankiersystems (Fachbereich Expedition und Druck) ausgewiesen. Zudem
umfasst die Position auch Grundstücke (unbebaut ode r bebaut), sofern diese für den
Verkauf bestimmt sind.
Die Prüfungstätigkeiten des AWR umfassten eine Abstimmung der Bilanzposition und der
einzelnen Bestandsveränderungen mit den übrigen Erl äuterungen im Entwurf des
Jahresabschlusses 2021 sowie der Buchhaltung. Darüb er hinaus wurden die
Inventurunterlagen im Bereich des Vorratsvermögens zum 31.12.2021 durchgesehen und
die Ursachen der Bestandsveränderungen nachvollzogen.
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 29.917 .896,72 €
Vorjahr: 30.662.429,67 €
Zum 31.12.2021 bilanziert die Stadt Münster Roh-, H ilfs- und Betriebsstoffe, Waren und
zum Verkauf bestimmte Grundstücke im Wert von insge samt 29.917.896,72 €. Der Wert
des Vorratsvermögens sank damit gegenüber dem Vorjahr um 744.532,95 € (-2,4 %).
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren
sowie zum Verkauf bestimmte
Grundstücke und Gebäude
Endbestand
31.12.2020
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
∆
Euro
Betriebsstoffe 41.558,78 36.765,65 -4.793,13
Handelswaren 73.882,31 67.869,66 -6.012,65
Grundstücke des Umlaufvermögens 30.475.927,40 29.753.383,96 -722.543,44
Sonstige Vorräte / Poststempler 71.061,18 59.877,45 -11.183,73
Gesamt 30.662.429,67 29.917.896,72 -744.532,95
46 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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Die Treibstoffbestände der Feuerwehr sowie der Heiz ölbestand der Hauptkläranlage
wurden durch eine körperliche Bestandsaufnahme ermi ttelt. Danach bewertete die
Verwaltung die Bestände im Sinne des § 29 Abs. 3 KomHVO NRW mit durchschnittlichen
Einstandspreisen. Der Bestand der Betriebsstoffe i. H.v. 36.765,65 € und die Bewertung
konnten nachvollzogen werden.
Der Bestand an Handelswaren bezieht sich auf die Wa renvorräte des Museumsshops im
Stadtmuseum. Die Verwaltung ermittelte einen Invent urbestand zum 31.12.2021 i.H.v.
67.869,66 €.
Im Umlaufvermögen der Stadt Münster werden auch diejenigen Grundstücke und Gebäude
abgebildet, welche nicht für die gemeindliche Aufga benerfüllung notwendig sind und bei
denen eine Verkaufsabsicht besteht. Die Stadt Münster kauft im Rahmen des strategischen
Flächenmanagements regelmäßig Grundstücke zur Entwi cklung von Bauland und
veräußert diese Flächen nach entsprechender Erschließung.
Im Haushaltsjahr 2021 waren nach der Anlagenrechnun g Zugänge i.H.v. 1.559.941,86 €
zu verzeichnen. Dem gegenüber standen Abgänge i.H.v . 2.116.08,19 €. Die Buchungen
wurden u.a. auf Grund von Veränderungsnachweisen de s Vermessungs- und
Katasteramtes (Teilung von Grundstücken), Nutzungsä nderungen und Verkauf von
Grundstücken durchgeführt. Die Zugänge, Abgänge und Umbuchungen des Jahres 2021
wurden in Stichproben vom AWR geprüft. Dabei ergaben sich keine Feststellungen.
Die Wohngebäude und sonstigen Gebäude des Umlaufvermögens werden als Vermögens-
gegenstände des Umlaufvermögens analog zum Anlagevermögen über die Laufzeit linear
abgeschrieben. Die in der Anlagenbuchhaltung ausgew iesenen Abschreibungen i.H.v.
165.577,11 € werden in der Ergebnisrechnung des Jah res 2021 bei Abschreibungen auf
das sonstige Umlaufvermögen in gleicher Höhe richtig ausgewiesen.
Das sonstige Vorratsvermögen umfasst den Portovorrat der Fachstelle Expedition & Druck.
Der Inventurbestand liegt am 31.12.2021 mit 59.877, 45 € um 11.183,73 € unter dem
Jahresanfangsbestand i.H.v. 71.061,18 €.
2.1.2 Geleistete Anzahlungen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Zahlungen der Stadt Münster z. B. durch Abbuchungse rmächtigungen bzw. im Rahmen
von Auszahlungen aus Vorverfahren (Sozialhilfe etc. ), welche nicht automatisiert einer
dazugehörigen eingebuchten Rechnung zugeordnet werd en können, werden über das
Sachkonto 159000 „Geleistete Anzahlungen“ verbucht. Im Rahmen der
Jahresabschlussarbeiten wird der hier am Jahresende aufgelaufene Betrag manuell den
zugehörigen Bilanzpositionen zugeordnet. Die durch diese Zuordnung erzeugten
Buchungen werden über das Sachkonto 159010 erfasst. Im weiteren Verlauf klärt die
Verwaltung die Hintergründe der jeweiligen Zahlung und löst die unklaren Posten auf.
Geleistete Anzahlungen
Bestand 31.12.2020
Euro
Bestand 31.12.2021
Euro
Sachkonto 159 000
Geleistete Anzahlungen 15.220.086,08 14.836.662,17
Sachkonto 159 010
Geleistete Anzahlungen -15.220.086,08 -14.836.662,17
Unklare Zahlungen 0,00 0,00
Das AWR vergewisserte sich während der Prüfung des Jahresabschlusses 2021, dass die
Auflösung bzw. Zuordnung der unklaren Zahlungen sachlich richtig durchgeführt wurden.
47 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 8 7.109.852,94 €
Vorjahr: 75.687.488,72 €
Die Bilanzposition Forderungen und sonstige Vermöge nsgegenstände beinhaltet die
öffentlich-rechtlichen, die privatrechtlichen Forde rungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände der Stadt Münster.
Die Beträge auf den in SAP geführten Forderungskont en setzen sich aus allen offenen
Posten der PSCD-Konten (Nebenbuchführung), die durc h eine Ämterumfrage manuell
erfassten Forderungen im Hauptbuch sowie durch den Jahresabschluss bedingte
Buchungen (u.a. Wertberichtungen) zusammen.
Im letzten Jahr ermittelte das Fachamt die nicht zu m Soll gestellten Forderungen noch
mittels Ämterumfrage (bei vier Ämtern) und buchte d iese manuell im Hauptbuch ein.
Mittlerweile erfolgt eine Anfrage nur noch bei der Stadtbücherei. Die anderen Ämter erfassen
Ihre Forderungen einzeln in PSCD.
Die in den PSCD-Konten enthaltenen negativen und in ternen Forderungen wurden durch
manuelle Buchungen im Hauptbuch korrigiert.
Die Prüfung der in der Buchführung tatsächlich ausg ewiesenen negativen und internen
Forderungen und der entsprechend von der Stadtkasse getätigten manuellen
Korrekturbuchungen führte seitens des AWR zu keinen Feststellungen.
Die Systematik zur Pauschalwertberichtigung hat sic h gegenüber dem Jahresabschluss
des Vorjahres nicht verändert. Das AWR überprüfte stichprobenartig offene Forderungen,
deren Wert den Betrag i.H.v. 50.000 € überschritten. Dabei gab es keine Feststellungen.
Die gebildeten Pauschalwertberichtigungen beliefen sich im Haushaltsjahr 2021 auf
15.811.854,76 €. Hauptsächlich entfielen die Wertbe richtigungen auf den öffentlich-
rechtlichen Bereich (15.497.857,01 €). Der größte K orrekturbedarf bestand mit
7.114.299,11 € im Bereich Steuern sowie mit 5.626.918,12 € im Bereich Forderungen aus
Transferleistungen. Auf den privatrechtlichen Forderungsbereich entfielen 313.997,75 €.
Der Saldo des Kontos „Einstellung in Pauschalwertbe richtigung“ beträgt am 31.12.2021
2.725.713,19 €. Dieser resultiert zum einen aus der Differenz zwischen den
Pauschalwertberichtigungen aus dem Jahr 2020 (13.10 2.730,58 €) gegenüber 2021
(15.811.854,76 €) i.H.v. 2.709.124,18 € und aus der Summe der eidesstattlichen
Versicherungen i.H.v. 16.589,01 €.
Die Überprüfung der Pauschalwertberichtigungen führte zu keinen Feststellungen seitens
des AWR. Die gewählten Parameter waren nachvollziehbar und plausibel.
Damit ergab sich für das Haushaltsjahr 2021 ein Wertberichtigungsbedarf i.H.v. insgesamt
20.019.883,99 €, der sich damit gegenüber dem Vorja hr (17,5 Mio. €) um 2,5 Mio. €
erhöhte. Dies entspricht – bezogen auf den ursprüng lichen Forderungsbestand vor
Wertkorrektur i.H.v. rd. 107,1 Mio. € – einer Wertkorrektur wie im Vorjahr von 18,5 %.
Der Bestand der wertberichtigten Forderungen und so nstigen Vermögensgegenstände
veränderte sich im Vergleich zu 2020 wie folgt:
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
31.12.2020
Euro
31.12.2021
Euro
∆
Euro
Öffentlich-rechtliche Forderungen 52.873.468,16 55.369.017,27 2.495.549,11
privatrechtliche Forderungen 8.130.257,50 10.288.047,77 2.157.790,27
sonstige Vermögensgegenstände 14.683.763,06 21.452.787,90 6.769.024,84
Gesamt 75.687.488,72 87.109.852,94 11.422.364,22
48 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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Am Bilanzstichtag 31.12.2021 betrug der Wert der Fo rderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände insgesamt 87.109.852,94 €. Der Bestand stieg gegenüber dem
Vorjahr um 11.422.364,22 € (15,1 %).
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen, 55.369.017 ,27 €
Forderungen aus Transferleistungen Vorjahr: 52.873.468,16 €
Öffentlich-rechtliche Forderungen umfassen Forderun gen aus der Erhebung von
Gebühren, Beiträgen und Steuern. Daneben können sic h aber auch Forderungen aus
Transferleistungen (z.B. Sozialhilfe, Jugendhilfe u .a.) ergeben, wenn z.B. Transfer-
leistungen zurückgefordert werden oder Erstattungsa nsprüche gegenüber Dritten
entstehen.
Die Öffentlich-rechtlichen Forderungen, Forderungen aus Transferleistungen und sonstige
Forderungen entwickelten sich in 2020 und 2021 wie folgt:
Öffentlich-rechtliche Forderungen,
Forderungen aus Transferleistungen
31.12.2020
Euro
31.12.2021
Euro
∆
Euro
Gebühren 2.586.940,95 4.319.403,00 1.732.462,05
Beiträge 52.448,36 294.347,99 241.899,63
Steuern 7.346.076,82 7.201.381,78 -144.695,04
Transferleistungen 27.961.199,67 28.401.042,46 439.842,79
Sonstige 14.926.802,36 15.152.842,05 226.039,69
Gesamt 52.873.468,16 55.369.017,27 2.495.549,11
Der Bestand an öffentlich-rechtlichen Forderungen u nd Forderungen aus Transferleistun-
gen stieg in 2021 von 52.873.468,16 € um 2.495.549,11 € (4,7 %) auf 55.369.017,27 €.
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 10.288.047,77 €
Vorjahr: 8.130.257,50 €
Die Stadt Münster erhebt für einige ihrer Leistunge n ein Entgelt. Sofern der Leistung ein
privates Rechtsverhältnis zu Grunde liegt, z.B. ein Verkauf, eine Vermietung bzw.
Verpachtung oder ein Eintrittsgeld, werden die diesbezüglich offenen Posten in der Bilanz
als privatrechtliche Forderungen ausgewiesen.
Der Bilanzposten entwickelte sich in den letzten zwei Jahren wie folgt:
Privatrechtliche Forderungen
gegenüber…
31.12.2020
Euro
31.12.2021
Euro
∆
Euro
privatem Bereich 2.057.761,24 1.271.015,65 -786.745,59
öffentlichem Bereich 45.785,56 254.680,35 208.894,79
verbundenen Unternehmen 1.959.413,20 1.706.703,35 -252.709,85
Beteiligungen 27.182,42 116.267,25 89.084,83
Sondervermögen 4.040.115,08 6.939.381,17 2.899.266,09
Gesamt 8.130.257,50 10.288.047,77 2.157.790,27
Der Bestand der privatrechtlichen Forderungen erhöh te sich von 8.130.257,50 € am
31.12.2020 um 2.157.790,27 € (26,5 %) auf 10.288.047,77 € am 31.12.2021.
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2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 21.452.787,90 €
Vorjahr: 14.683.763,06 €
In der Bilanzposition Sonstige Vermögensgegenstände werden Vermögensgegenstände
des Umlaufvermögens, die keiner anderen Position zu geordnet werden können,
zusammengefasst. Hierzu gehören v.a. Ansprüche gegen Dritte. Der Bilanzposten erhöhte
sich um 6.769.024,84 € (46,1 %) auf 21.452.787,90 €.
Zum 31.12.2021 setzt sich der Bilanzposten wie folgt zusammen:
Cash-Pooling 8.302.253,14 €
Rückforderung SGB II 3.239.327,12 €
Vorschüsse gesetzliche Krankenversicherung 2.591.6 19,19 €
Umsatzsteuererstattung 3.280.894,78 €
Amtshilfe PSCD 887.167,65 €
Vorsteueranrechnung 2.272.516,39 €
Sonstige Forderungen PSCD 325.819,63 €
Übrige Vermögensgegenstände 553.619,19 €
21.452.787,90 €
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Stadt Münster besitzt derzeit keine Wertpapiere, die im Umlaufvermögen auszuweisen
sind.
2.4 Liquide Mittel 41.513.065,55 €
Vorjahr: 100.480.014,30 €
Der Bilanzposten beinhaltet alle Bargeldbestände in den Kassen der städtischen Ämter und
Einrichtungen sowie die Guthaben auf den diversen B ankkonten und den Girokonten, die
für die städtischen Schulen eingerichtet wurden.
Der Bestand an liquiden Mitteln sank im Haushaltsja hr 2021 von 100.480.014,30 € um
58.966.948,75 € (-58,7 %) auf 41.513.065,55 €.
Die liquiden Mittel der Stadt Münster setzen sich am 31.12.2021 aus den folgenden Posten
zusammen:
Liquide Mittel
Endbestand
31.12.2020
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
∆
Euro
Kassenbestand Barkassen 119.299,47 151.882,70 32.583,23
Bankguthaben 1.131.352,33 153.022,91 -978.329,42
Schulgirokonten 935.478,37 1.761.590,36 826.111,99
Festgelder 98.293.884,13 39.446.569,58 -58.847.314,55
Gesamt 100.480.014,30 41.513.065,55 -58.966.948,75
Die Prüfung der Kontenbestände anhand von Kontoausz ügen der jeweiligen Banken,
Sparbücher sowie Anlagebescheinigungen durch das AW R führte zu keinerlei
Feststellungen.
50 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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Im Übrigen unterliegt die Abteilung Zahlungsverkehr der Stadtkasse der regelmäßigen
unvermuteten Prüfung durch das AWR. Zuletzt fand ei ne Prüfung auf der Grundlage des
Tagesabschlusses vom 18.08.2022 statt (Bericht Nr. 31/22). Das AWR bestätigt auf der
Grundlage der unvermuteten Kassenprüfung die Ordnungsmäßigkeit der Kassengeschäfte.
Die für den Zahlungsverkehr vorübergehend nicht benötigten Kassenmittel wurden sicher
und zinsgünstig angelegt. Die Liquidität der Stadt Münster war zu keiner Zeit gefährdet.
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 72.336.758,95 €
Vorjahr: 67.188.986,87 €
Der Bestand an aktiven Rechnungsabgrenzungsposten s tieg im Jahr 2021 von
67.188.986,87 € auf 72.336.758,95 €, was eine Steig erung um 5.147.772,08 € (7,7 %)
bedeutet.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Rechnungsabgrenzung sposten stimmen mit dem SAP
Bilanzbericht, der Summen- und Saldenliste, der Anl agenbuchhaltung bzw. der
Einzelpostenliste, mit den Erläuterungen im Anhang des Jahresabschlussentwurfs sowie
den Hinweisen zur Aktivseite im Lagebericht überein.
Ausgaben vor Aufwand 32.280.556,45 €
Vorjahr: 32.144.020,46 €
Transitorische aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind gemäß § 43 I Satz 1 KomHVO
NRW vor dem Abschlussstichtag geleistete Auszahlung en, soweit sie Aufwand für eine
bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Im Jahre sabschluss 2020 wurden
transitorische Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 32 .144.020,46 € ausgewiesen. Diese
wurden im Haushaltsjahr 2021 vollständig aufgelöst.
In der folgenden Tabelle sind die zum 31.12.2021 ne u gebildeten transitorischen
Rechnungsabgrenzungsposten aufgeführt:
Amt Art der Auszahlung Euro
10 Dienst - und Versorgungsbezüge 01/2022 7.216.652,62
33 Fraktionszuwendungen 01/2022 359.781,42
50 Sozialhilfe 01/2022 6.037.890,36
51
UVG -Zahlungen 01/2022 689.470,00
Pflegegeldzahlungen 01/2022 169.103,07
Betriebs kostenzuschuss KiT as 01/2022 9.406.960,00
59 SGB II Leistungen 01/2022 8.362.225,77
diverse Umgliederung geleistete Anzahlungen 38.473,21
Summe 32.2380.556,45
Die buchungsbegründenden Unterlagen wurden geprüft und waren bei den Buchungen in
SAP hinterlegt. Grund und Höhe der gebildeten aktiv en Rechnungsabgrenzungsposten
können bis auf zwei Ausnahmen geringen Ausmaßes nachvollzogen werden:
Aktivierte Zuschüsse gemäß § 44 Abs. 2 KomHVO NRW 40.056.202,50 €
Vorjahr: 35.044.966,41 €
Geleistete Zuwendungen mit einer mehrjährigen, zeit bezogenen Gegenleistungs-
verpflichtung müssen gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW als Rechnungsabgrenzungs-
posten aktiviert und entsprechend der Erfüllung der Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst
werden.
Zum 31.12.2021 bilanziert die Stadt Münster für die von ihr gezahlten Zuschüsse einen
Betrag i.H.v. 40.056.202,50 €.
51 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Die Entwicklung der einzelnen aktiven Rechnungsabgr enzungsposten im Jahr 2021
veranschaulicht die folgende Übersicht:
Aktivierte RAP für…
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Auflösung/
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Geleistete Zuwendungen an…
den Bund 172.518,84 0,00 -2.233,25 170.285,59
das Land NRW 1.021.924,48 0,00 -36.743,39 985.181,09
verbundene Unternehmen 5.600.232,01 2.746.680,29 -435.901,48 7.911.010,82
sonstige öffentliche Sonderrechnungen 3.526.400,22 0,00 -50.437,19 3.475.963,03
private Unternehmen 5.944.680,39 383.900,00 -238.595,99 6.089.984,40
übrige Bereiche 18.779.210,47 5.226.481,77 -2.581.914,67 21.423.777 ,57
Zwischensumme 35.044.966,41 8.357.062,06 -3.345.825,97 40.056.202,50
nachrichtlich
Transitorische ARAP 32.144.020,46 32.280.556,45 -32.144.020,48 32.280.5 56,45
Gesamt 35.044.966,41 8.357.062,06 -3.345.825,97 40.056.205,50
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten erhöhten sich insgesamt um 5.147.772,08 € auf
72.336.758,95 €. Der Bilanzwert der beiden ARAP-Ber eiche stieg somit gegenüber dem
Vorjahr um 7,7 % an. Allein im Bereich der investiven Zuwendungen an Dritte erhöhte sich
der Wert der ARAP um 5.011.236,09 € (14,3 %).
Das AWR hinterfragte alle Bestandsveränderungen des Jahres 2021 mit einem Einzelwert
von mehr als 100.000,00 €:
Inventarverzeichnis
Bezeichnung
Zugang
31.12.2021
Euro
99999492 Projekt B-Side 1.887.000,00
99999483 Zuschuss Theater Sanierung Ober-/Untermasc hinerie 560.514,00
99999484 Straßenbeleuchtung 2021 299.166,00
99999421 Investitionskostenzuschuss Mühlenhof 383.9 00,00
99999482 Bauvorhaben PTA-Fachschule 1.025.000,00
99999413 Sportanlage Handorf 986.800,00
99999391 Bürgerbad Handorf 506.048,00
99999414 Baukostenzuschüsse Vereine (Sammler) ab 20 19 393.614,00
99999468 KiTa Landsberger Straße 364.100,00
99999422 Zuschuss Karateschule Shotokan 345.925,00
99999490 KiTa Nottulner Landweg 316.345,00
99999489 Katholische KiTa St. Martini 240.000,00
99999480 Verein für Kinderbetreuung Die Kanalhaie e .V. 180.000,00
99999487 Großtagespflege Geringhoffstraße 4 I 166.5 00,00
99999488 Großtagespflege Geringhoffstraße 4 II 166. 500,00
99999443 Kath. KiTa Emilienkindergarten 163.800,00
Gesamt 7.985.212,00
52 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Das AWR konnte die buchungsbegründenden Unterlagen einsehen und bestätigt das
Vorliegen der Voraussetzungen für die Bildung der Rechnungsabgrenzungsposten.
Die Bestandsveränderungen in der Stichprobe ließen sich allesamt nachvollziehen.
Gleichwohl fielen dem AWR einzelne Sachverhalte auf, bei denen die Auflösung der ARAPs
nicht rechtzeitig begonnen, die Nutzungsdauern nicht korrekt dargestellt oder eine inkorrekte
Anlagenbezeichnung gewählt wurde.
Die Landeszuweisungen zur Förderung des ÖPNVs wurde n auch im Jahr 2021 nicht als
ARAP gebucht, obwohl dies aus Sicht des AWR gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW
notwendig wäre. Die Verbuchung als konsumtive Ein- und Auszahlungen entspricht nicht
den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung. Das Am t für Mobilität und Tiefbau
befindet sich dazu jedoch im Austausch und eine Ums tellung wird unter Einbindung des
Amtes für Finanzen und Beteiligungen für das Haushaltsjahr 2023 angestrebt.
Im Prüfvermerk zum Jahresabschluss 2020 wurde eine Feststellung im Zusammenhang
mit den vom Sportamt gewährten Baukostenzuschüssen an Vereine und die daraufhin zu
bildenden aktiven Rechnungsabgrenzungen gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO NRW
getroffen. Das genaue Prozedere wurde vom Amt für Finanzen und Beteiligungen in einem
Vermerk festgehalten. Die zentrale Anlagenbuchhaltu ng sollte danach pro Beschlussjahr
eine echte AIB (als Sammler) einrichten. Bisher wurde nach wie vor lediglich der Sammler
für das Jahr 2019 Baukostenzuschüsse Vereine ab 2019 gebildet. In den Jahren 2020 und
2021 kamen aktive Rechnungsabgrenzungen i.H.v. 354.527,00 € und 393.614,00 € hinzu.
Neue Sammler wurden für die Beschlussjahre 2020 und 2021 nicht angelegt.
Mit Auszahlung der letzten Rate des Baukostenzuschu sses an die Empfänger soll der
einzurichtende ARAP bebucht und über die jeweilige, vertraglich fixierte Dauer (25 Jahre)
der einzuhaltenden Gegenleistungsverpflichtung aufgelöst werden. Verschiedene der unter
dem o.g. Sammler erfassten Baukostenzuschüsse sind teilweise endabgerechnet und
ausgezahlt. Im Rahmen der Prüfung konnte das AWR bislang weder eine Ausbuchung vom
Sammler noch die neu einzurichtenden ARAPs feststel len. Das Amt für Finanzen und
Beteiligungen und das Sportamt sind aufgefordert, d ie Umsetzung des Verfahrens
abzustimmen und herbeizuführen.
Zudem wurde für einen von der Stadt Münster geleist eten Zuschuss (100.000 €) zur
Anschaffung von Mobiliar für die Kinder- und Jugendarbeit im Jahr 2020 ein ARAP gebildet.
Für die Förderung ist lt. Bescheid eine zeitbezogene Gegenleistungsverpflichtung von zehn
Jahren vorgesehen. Tatsächlich ist in SAP nach wie vor ein Auflösungszeitraum von 20
Jahren vorgegeben. Aus Sicht des AWR ist eine Anpassung notwendig.
Die Prüfungsfeststellungen des AWR haben unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit
keine Auswirkungen auf die Bilanz.
II P a s s i v a
1. Eigenkapital 838.193.455,69 €
Vorjahr: 840.257.412,16 €
Das Eigenkapital ergibt sich aus der Differenz von Vermögen und Schulden.
Die Erhaltung des Eigenkapitals ist von zentraler Bedeutung für die nachhaltige Erfüllbarkeit
der städtischen Aufgaben. Im Jahr 2021 sank das Eig enkapital von 840.257.412,16 € um
2.063.956,47 € (-0,3 %) auf 838.193.455,69 €.
53 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Es gliedert sich zum 31.12.2021 in folgende Bestandteile:
Allgemeine Rücklage 689.626.114,78 €
Sonderrücklage 3.371.000,00 €
Ausgleichsrücklage 147.042.813,72 €
Jahresfehlbetrag -1.846.472,81 €
838.193.455,69 €
1.1 Allgemeine Rücklage 689.626.114,78 €
Vorjahr: 691.057.388,71 €
Gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und
der Veräußerung von Vermögensgegenständen sowie aus Wertveränderungen von
Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen und im Anhang zu
erläutern.
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2021 setzen sich wie folgt zusammen:
Allgemeine Rücklage
Konto Gegenkonto Bezeichnung Euro
Anfangsbestand 01.01.2021 691.057.388,71
200 100 899 910 Ertrag aus Abgang/Veräußerung von A nlagevermögen 1.885.901,55
200 100 899 920 Ertrag aus der Wertveränderung von Finanzanlagen 946.272,41
200 100 899 950 Aufwand aus Abgang/Veräußerung von Anlagevermögen - 2.599.119,04
200 100 899 960 Aufwand aus der Wertveränderung von Finanzanlagen - 450.538,58
Zwischensumme 690.839.905,05
200 000 201 000 Sonderrücklage - 1.290.000,00
200 000 202 000 Ausgleichsrücklage 76.209,73
Endbestand am 31.12.2021 689.626.114,78
Wertveränderungen auf dem Konto 200 100 (-217.483, 66 €):
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat den Hinw eis des AWR aufgegriffen und
das Konto 200 100 von „Verrechnung nach § 43 Abs. 3 GemHVO“ in „Verrechnung nach
§ 44 Abs. 3 KomHVO NRW“ umbenannt. In den Erläuterungen im Anhang (Seite 77 des
Jahresabschlusses, Band 1) werden die Veränderungen beschrieben, die durch die
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Ver äußerung von
Vermögensgegenständen und aus der Wertveränderung der Finanzanlagen verursacht
wurden.
Auf dem Konto 200 100 war im Jahr 2020 irrtümlich ein Betrag i.H.v. -773,17 € aus der
Rückzahlung gewährter investiver Zuwendungen gebuch t worden. Eine
Korrekturbuchung ist bislang nicht erfolgt.
Wertveränderungen auf dem Konto 200 000 (-1.213.79 0,27 €):
Wie bereits im Jahr 2020 (775.000 €) nahm die Stadt Münster eine
eigenkapitalstärkende Zustiftung i.H.v. 1.290.000 € für die rechtlich selbständige Stiftung
Magdalenenhospital vor. Neben der Erhöhung der Bete iligungen als Teil der
Finanzanlagen in der Bilanz der Stadt Münster und der Zahlungsabwicklung, musste auf
der Passiv-Seite der Bilanz verdeutlicht werden, dass die Stiftungsmittel nicht mehr dem
allgemeinen Haushalt zur Verfügung stehen. Dies wurde durch Umbuchung von Mitteln
der Allgemeinen Rücklage i.H.v. 1.290.000 € zur Son derrücklage vollzogen. In den
Erläuterungen wird hierauf kurz eingegangen (Seite 78 Jahresabschluss, Band 1).
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1.2 Sonderrücklagen 3.371.000,00 €
Vorjahr: 2.081.000,00 €
Der Rat der Stadt Münster beschloss am 21.03.2012 den Eigentumsanteil der Stadt Münster
am Haus Rüschhaus im Wert von 806.000 € unentgeltli ch auf die Annette von Droste-
Hülshoff-Stiftung zu übertragen und zusätzlich eine n Geldbetrag i.H.v. 500.000 € in die
Stiftung einzubringen. Die Einlage wird seither in der städtischen Bilanz unter den Finanz-
anlagen ausgewiesen. Die stiftungsrechtlichen Vorsc hriften führen dazu, dass das
Stiftungsvermögen dem allgemeinen Haushalt der Stadt Münster auf Dauer entzogen wird.
Bilanziell wird dies durch die Beschränkung des Eig enkapitals mittels Ausweis einer
Sonderrücklage abgebildet.
Die übrigen Verwaltungseinheiten wurden im Rahmen der Verfügung zum Jahresabschluss
vom Amt für Finanzen und Beteiligungen auf die Möglichkeit und Notwendigkeit der Bildung
von Sonderrücklagen hingewiesen (siehe „mitgeteilt“ vom 02.12.2021). Neben der unter
der Allgemeinen Rücklage bereits erwähnten Zustiftung bei der Stiftung Magdalenenhospital
lagen keine weiteren Meldungen der Fachämter für de n Jahresabschluss 2021 vor. Die
Zustiftung führte zu einer Erhöhung der Sonderrücklage um 1.290.000 €.
Damit setzt sich die Sonderrücklage zum 31.12.2021 wie folgt zusammen:
Annette von Droste Hülshoff-Stiftung = 1.306.000 €
Stiftung Magdalenenhospital = 2.065.000 €
1.3 Ausgleichsrücklage 147.042.813,72 €
Vorjahr: 156.720.783,74 €
Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW ist in der Bilanz zusätzli ch zur Allgemeinen Rücklage eine
Ausgleichsrücklage als gesonderter Posten des Eigen kapitals auszuweisen, welche um
das Ziel des Haushaltsausgleichs zu erreichen ohne Genehmigung der Aufsichtsbehörde
in Anspruch genommen werden darf. Solange die Fehlb eträge in der Ergebnisrechnung
durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen we rden können, gilt der jeweilige
Haushalt als ausgeglichen (fiktiver Haushaltsausgleich).
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 06.04.2022 mit der Feststellung des
Jahresabschlusses 2020 zugleich beschlossen, dass der Fehlbetrag i.H.v. 9.601.760,29 €
durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt wird (V/0204/2022).
1.4 Jahresfehlbetrag / -überschuss -1.846.472,81 €
Vorjahr: -9.601.760,29 €
Das Haushaltsjahr 2021 schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. -1.846.472,81 € ab.
Gemäß § 75 Abs. 2 GO NRW muss der Haushalt in jedem Jahr in Planung und Rechnung
ausgeglichen sein. Er ist ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des
Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt.
Bei der Aufstellung des Haushaltsplanes für das Jahr 2021 ging die Verwaltung von einem
Jahresfehlbetrag i.H.v. -10.710.500 € aus, der durch die Inanspruchnahme der Ausgleichs-
rücklage gedeckt werden sollte. Diese betrug zum Ze itpunkt der Haushaltsplanung unter
Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2019 insgesamt 156.720.783,74 €.
Der geplante Fehlbetrag konnte somit durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
gedeckt werden. Der Haushalt des Jahres 2021 war damit in der Planung ausgeglichen.
55 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Da die Ausgleichsrücklage zum 31.12.2021 einen Best and i.H.v. 147.042.813,72 €
aufweist, kann der Fehlbetrag in der Jahresrechnung durch ihre Inanspruchnahme gedeckt
werden. Der Haushalt des Jahres 2021 gilt damit in der Jahresrechnung ebenfalls als
ausgeglichen. Der Bestand der Ausgleichsrücklage wi rd sich diesbezüglich auf
145.196.340,91 € verringern.
In den Erläuterungen im Anhang (Seite 78 Entwurf de s Jahresabschlusses, Band 1) wird
das ordentliche Ergebnis mit -12.656.472,81 € angegeben. Tatsächlich beträgt es
-16.088.949,93 €. In der Tabelle auf Seite 79 wird das ordentliche Ergebnis als Ergebnis der
lfd. Verwaltungstätigkeit bezeichnet. Dieses beinha ltet aber bereits das Finanzergebnis.
Beim nächsten Jahresabschluss ist hierauf zu achten.
2. Sonderposten 1.203.956.583,38 €
Vorjahr: 1.217.574.167,54 €
Gemäß § 44 Abs. 5 KomHVO NRW sind erhaltene und zwe ckentsprechend verwendete
Zuwendungen und Beiträge für Investitionen in der Bilanz als Sonderposten zu passivieren.
Die Auflösung der Sonderposten wird entsprechend der Abschreibung der bezuschussten
Vermögensgegenstände durchgeführt. Solange mit den erhaltenen Zahlungen noch keine
aktivierungsfähigen Vermögensgegenstände geschaffen wurden, sind sie als erhaltene
Anzahlungen auszuweisen. In betriebswirtschaftliche r Hinsicht sind die erhaltenen
Zuwendungen und Beiträge zum Teil als Fremdkapital und zum Teil als Eigenkapital zu
beurteilen.
Die Sonderposten nehmen am Ende des Jahres 2021 ein en Anteil i.H.v. 31,4 % an der
Bilanzsumme der Stadt Münster ein. Gegenüber dem Vorjahr verringerte sich ihr Bestand
von 1.217.574.167,54 € um -13.617.584,16 € auf 1.203.956.583,38 €.
Der Bilanzposten setzt sich am 31.12.2021 aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
Sonderposten
für…
Bestand
31.12.2020
Euro
Bestand
31.12.2021
Euro
∆
Euro
Zuwendungen 632.861.543,04 634.527.642,99 1.666.099,95
Beiträge 575.967.506,17 560.826.863,13 -15.140.643,04
Gebührenausgleich 932.339,00 932.339,00 0,00
Sonstige Sonderposten 7.812.779,33 7.669.738,26 143.041,07
Gesamt 1.217.574.167,54 1.203.956.583,38 -13.617.584,16
Das AWR prüfte die Bestandsveränderungen des Jahres 2021 sachlich und rechnerisch.
Bei den gewichtigen Positionen, d.h. Sonderposten d ie aus Zuwendungen und Beiträgen
gebildet wurden, beschränkte sich das AWR auf Bestandsveränderungen mit einem Wert-
volumen von mehr als 100.000,00 €. Insgesamt bestätigt die Prüfung der Sonderposten die
Richtigkeit des Bilanzausweises und der Erläuterungen im Anhang und im Lagebericht. Die
Bewertungsmethoden wurden nicht verändert.
2.1 Sonderposten für Zuwendungen 634.527.642,99 €
Vorjahr: 632.861.543,04 €
Im Haushaltsjahr 2021 erhöhte sich der Bestand an S onderposten für Zuwendungen von
632.861.543,04 € um 1.666.099,95 € auf 634.527.642,99 €
56 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
632.861.543,04 31.401.978,05 -734.475,04 5.959,89 - 29.007.362,95 634.527.642,99
Innerhalb dieser Position machen die Landeszuweisun gen mit 555.106.928,20 € und die
Zuwendungen von privaten Unternehmen mit 38.225.762 ,57 € insgesamt 93,5 % an der
gesamten Bilanzposition aus. Der Rest besteht aus F ördermitteln des Bundes bzw. der
verbundenen Unternehmen und Beteiligungen sowie aus übrigen Bereichen.
Die Feststellung des AWR aus dem letzten Prüfungsbe richt hinsichtlich der fehlenden
Bildung von Sonderposten i.H.v. insgesamt 140.286,47 € für Elektromobilität wurde durch
die Verwaltung umgesetzt und die jeweiligen Werte d en entsprechenden zehn Anlagen
zugeordnet.
2.2 Sonderposten für Beiträge 560.826.863,13 €
Vorjahr: 575.967.506,17 €
Der Sonderposten für Beiträge besteht im Wesentlich en aus Beiträgen für den Bau von
Kanälen und Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen , die auf der Grundlage des
Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW) bzw. dem Baugeset zbuch (BauGB) erhoben
wurden.
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Euro
Umbuchung
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
575.967.506,17 4.608.389,65 -859.773,28 -5.959,89 - 18.883.299,52 560.826.863,13
Insgesamt hat sich der Bestand im Jahr 2021 an Sond erposten für Beiträge von
575.967.506,17 € um 15.140.643,04 € (-2,6 %) auf 560.826.863,13 € verringert.
2.3 Sonderposten für den Gebührenausgleich 652.232, 00 €
Vorjahr: 930.565,00 €
Kostenüberdeckungen von kostenrechnenden Einrichtun gen sind gemäß § 44 Abs. 6
KomHVO NRW am Ende eines Kalkulationszeitraumes als Sonderposten für den
Gebührenausgleich anzusetzen. Sie werden gemäß § 6 KAG NRW ermittelt und sind
innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen, die im gleichen
Zeitraum ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben.
Die jeweiligen Gebührenüberschüsse bzw. Kostenunter deckungen werden von den
Fachämtern dem Amt für Finanzen und Beteiligungen mitgeteilt. Der Nachweis wird in einer
Nebenbuchführung beim Amt für Finanzen und Beteiligungen geführt.
Im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2021 lagen noch keine Ergebnisse
aus den Betriebsabrechnungen der gebührenrechnenden Einrichtungen für das Jahr 2021
vor. Die Bestandsveränderungen beziehen sich daher auf den Stand der Betriebs-
abrechnungen bis zum Jahr 2020:
Die in der u.g. Darstellung ausgewiesenen Überdeckungen i.H.v. insgesamt 652.232,00 €
stimmen nicht mit den in der Bilanz ausgewiesenen W erten überein. Wie das AWR
feststellte, wird in der Bilanz für den Bereich der Abwasserunterhaltung irrtümlicherweise
ein Wert i.H.v. 932.339,00 € aufgeführt und damit ein um insgesamt 280.007,00 € zu hoher
Wert ausgewiesen. Ursächlich für diese Differenz is t, dass im Jahr 2020 die in der
aufgeführten Tabelle genannten Auflösungen und Zugä nge versehentlich vom Amt für
Finanzen und Beteiligungen nicht gebucht wurden (Prüfbericht 24/22 vom 30.08.2022).
57 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Sonderposten für den Gebührenausgleich
Nachrichtlich:
Erläuterungen im Anhang
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Inanspruch-
nahme
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Bestand
01.01.202
1
Euro
Bestand
31.12.2021
Euro
Abwasser-
beseitigung
932.339,00
640.272,00
-932.339,00
640.272,00
0,00
0,00
Gewässer
unter-
haltung
-1.774,00
15.571,00
-1.837,00
11.960,00
0,00
0,00
Friedhöfe 0,00 0,00 0,00 0,00 -295.539,53 -349.050,18
Rettungs-
dienst
0,00 0,00 0,00 0,00 -8.591.219,00 -13.344.472,00
Gesamt 930.565,00 655.843,00 -934.176,00 652.232,00 -8.886.758,53 -13.693.522,18
Danach sank der aus ehemaligen Überschüssen gebildete Sonderposten von 930.565,00 €
um 278.333,00 € (-29,9 %) auf 652.232,00 €.
Die hier nachrichtlich ausgewiesenen Unterdeckungen im Bereich Friedhöfe und
Rettungsdienst i.H.v. 13.693.522,18 € werden im Anh ang zur Bilanz dargestellt und die
Veränderungen näher erläutert.
2.4 Sonstige Sonderposten 7.669.738,26 €
Vorjahr : 7.812.779,33 €
Unter der Bilanzposition Sonstige Sonderposten werd en Einnahmen der Stadt Münster
bilanziert, die aus unterschiedlichen Beweggründen im Zeitpunkt ihrer Bilanzierung weder
Ertrag noch unmittelbare Verbindlichkeit darstellen.
Der Bestand der Sonstigen Sonderposten sank von 7.8 12.779,33 € um 143.041,07 €
(- 1,8 %) auf 7.669.738,26 €.
Der Posten setzt sich am 31.12.2021 wie folgt zusammen:
Sonstige
Sonderposten
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Abgänge
Inanspruch-
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen 1.388.534,59 60.304,88 0,00 -88.195,49 1.360.643,98
Hochzeitswald 122.732,05 22.200,00 0,00 -3.241,11 141,690,94
Stellplatzablöse 2.327.313,66 0,00 0,00 -134.109,35 2.193.204,31
rechtlich
unselbständige
Stiftungen
3.974.199,03 0,00 0,00 0,00 3.974.199,03
Gesamt 7.812.779,33 82.504,88 0,00 -225.545,95 7.669.738,26
Im Einzelnen:
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Der Sonderposten für Ersatzzahlungen bei Ausgleichs - und Ersatzmaßnahmen
umfasst die vereinnahmten Ausgleichszahlungen nach dem Bundes- bzw.
Landesnaturschutzgesetz. Zum Ende des Jahres 2021 b eträgt der Wert der
Sonderposten für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 1. 360.643,98 € und sank
damit gegenüber dem Vorjahr um 27.890,61 € (- 2,0 %).
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Entgelt für den Hochzeitswald
Die Stadt Münster bietet frisch Vermählten und Hochzeitsjubilaren die Möglichkeit,
für einen Kostenbeitrag i.H.v. 150,00 € einen Baum im Hochzeitswald am Haus
Rüschhaus zu pflanzen. Die eingezahlten Beträge werden zunächst auf dem Konto
Verbindlichkeiten aus Entgelten für den Hochzeitswa ld Münster verbucht. Einmal
im Jahr wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Na chhaltigkeit in der
Anlagenbuchhaltung eine Anlage angelegt, mit der die gepflanzten Bäume aktiviert
und die erhaltenen Entgelte passiviert werden.
Der Sonderposten für den Hochzeitswald erhöhte sich zum 31.12.2021 gegenüber
dem Vorjahr um 18.958,89 € auf 141.690,94 € (15,5 %).
Stellplatzablösebeträge
Werden Anlagen errichtet, bei denen ein Zu- oder Abfahrtsverkehr zu erwarten ist,
sind Stellplätze oder Garagen und Fahrradabstellplätze in ausreichender Zahl und
Größe und in geeigneter Beschaffenheit herzustellen (notwendige Stellplätze). Die
Herstellungspflicht kann durch Zahlung eines in ein er Satzung festzulegenden
Geldbetrags an die Gemeinde abgelöst werden.
Die vereinnahmten Beträge sind gemäß § 48 Abs. 2 Ba uordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) i.V.m. der Stellplatzablösesatzung
o für die Herstellung zusätzlicher oder die Instandh altung, die Instandsetzung
oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtung en einschließlich der
Ausstattung mit Elektroladestationen,
o für den Bau und die Einrichtung von innerörtlichen Radverkehrsanlagen sowie
die Schaffung von öffentlichen Fahrradabstellplätze n einschließlich der
Ausstattung mit Elektroladestationen oder
o für sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr,
einschließlich investiver Maßnahmen des öffentliche n Personennahverkehrs
sowie andere Maßnahmen, die Bestandteil eines kommu nalen oder
interkommunalen Mobilitätskonzepts einer oder mehrerer Gemeinden sind,
einzusetzen.
Solange mit den Stellplatzablösebeträgen noch keine aktivierungsfähigen
Vermögensgegenstände geschaffen wurden, sind sie al s erhaltene Anzahlungen
auszuweisen. Erst mit der Inbetriebnahme des Vermög ensgegenstandes darf ein
Sonderposten gebildet werden, wenn die Stadt Münste r Eigentümerin der Anlage
ist.
Da im Jahr 2021 keine Zugänge zu verzeichnen waren, verringerte sich der Jahres-
endbestand um 134.109,35 € auf 2.193.204,31 €.
Rechtlich unselbständige Stiftungen
Die Stadt Münster hat das gesamte Eigenkapital der rechtlich unselbständigen
Stiftungen auf der Aktivseite der Eröffnungsbilanz unter den Finanzanlagen
ausgewiesen und in gleicher Höhe einen Sonderposten bilanziert, da sie die
Stiftungen ohne eine eigene finanzielle Beteiligung erhalten hat.
Das Vermögen der rechtlich unselbstständigen Stiftu ngen ist seitens der Stadt
Münster ausschließlich für die stete, dem Stiftungszweck dienende Aufgabenerfül-
lung zu erhalten. Anders als andere Sonderposten verbraucht sich der Sonderpos-
ten im Fall der Stiftungen nicht, denn das Stiftung svermögen ist auf unbegrenzte
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Dauer zu erhalten. Diese Verpflichtung wird in der Bilanz durch den Sonderposten
zum Ausdruck gebracht.
Während die Jahresergebnisse der Stiftungen den Wert der Finanzanlage ändern,
wird der Sonderposten nur im Falle einer ergebnisun abhängigen Eigenkapital-
erhöhung der Stiftungen durch Zustiftungen bzw. im Falle einer ergebnis-
unabhängigen Eigenkapitalminderung z. B. durch Aufl ösung einer Stiftungs-
einrichtung angepasst. Daher blieb der Bestand i.H.v. 3.974.199,03 € im Haushalts-
jahr 2021 unverändert.
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
Stiftung Generalarmenfonds 1.214.296,96 €
+ Friedrich und Irmgard Buschmann-Stiftung 2.759.901, 07 €
+ Stiftung Clemenshospital 1,00 €
3.974.199,03 €
3. Rückstellungen 771.921.752,98 €
Vorjahr: 719.702.854,52 €
Die Möglichkeiten zur Bildung von Rückstellungen si nd in § 88 GO NRW i.V.m. § 37
KomHVO NRW abschließend geregelt. Rückstellungen st ellen Verpflichtungen dar, bei
denen am Bilanzstichtag noch unklar ist, ob und ggf . in welcher Höhe sie verbindlich
werden. Durch die Bildung von Rückstellungen werden die in späteren Jahren zu leistenden
Auszahlungen wirtschaftlich bereits dem Aufwand des Haushaltsjahres ihrer Verursachung
zugerechnet.
Die Bilanz weist zum 31.12.2021 folgende Rückstellungen aus:
Pensionsrückstellungen 678.923.780,00 €
Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
Instandhaltungsrückstellungen 12.076.263,75 €
Sonstige Rückstellungen 80.921.709,23 €
771.921.752,98 €
Die Rückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 52.218.898,46 € (7,3 %) auf
771.921.752,98 €.
3.1 Pensionsrückstellungen 678.923.780,00 €
Vorjahr: 655.887.022,00 €
Insgesamt stiegen die Pensionsrückstellungen in 2021 von 655.887.022,00 € um
23.036.758,00 € (3,5 %) auf 678.923.780,00 €.
Pensionsrückstellungen
Bestand
01.01.2021
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
∆
Euro (%)
Summe Pensionen 530.181.086,00 547.110.200,00 16.929.114,00 (3,2)
Summe Beihilfen 125.705.936,00 131.813.580,00 6.107.644,00 (4,9)
Gesamt 655.887.022,00 678.923.780,00 23.036.758,00 (3,5)
60 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Das Personal- und Organisationsamt teilte die erfor derlichen Umbuchungen von den
Rückstellungen für aktive Beamt*innen zu den Rückst ellungen für Versorgungs-
empfänger*innen für die in 2021 in den Ruhestand ge tretenen Beamt*innen mit. Darüber
hinaus teilte das Personal- und Organisationsamt di e zum 31.12.2021 errechneten
Rückstellungsbeträge für die aktiven Beamt*innen so wie für die Versorgungs-
empfänger*innen mit. Unter Berücksichtigung der Bes tandsveränderungen durch die
Umbuchungen wurden die Differenzen der zum 31.12.20 21 ermittelten Rückstellungs-
beträge zum Anfangsbestand am 01.01.2021 richtigerw eise als Zuführung bzw.
Inanspruchnahme gebucht.
Für die Beihilfen der Versorgungsempfänger*innen si nd ebenfalls Rückstellungen zu
bilden. Sie können gemäß § 37 Abs. 1 S. 5 KomHVO NR W als prozentualer Anteil zur
Pensionsrückstellung ermittelt werden. Der Prozents atz ist aus dem Verhältnis der
gezahlten Beihilfeleistungen für Versorgungsempfäng er*innen zu den gezahlten
Versorgungsbezügen zu ermitteln. Er bemisst sich na ch dem Durchschnitt dieser
Leistungen in den drei dem Jahresabschluss vorangeh enden Haushaltsjahren. Die
Ermittlung des Prozentsatzes ist mindestens alle fünf Jahre vorzunehmen.
Die Prüfung der Pensionsrückstellungen durch das AW R bestätigte eine korrekte
Umsetzung der vom Personal- und Organisationsamt er mittelten Werte. Der für die
Beihilferückstellungen zugrunde gelegte Prozentsatz i.H.v. 24,12 % (+0,41 % im Vergleich
zum Vorjahr) wurde korrekt ermittelt. Bei den Beihi lferückstellungen für Beamt*innen der
allgemeinen Verwaltung übersah das Personal- und Or ganisationsamt jedoch, dass der
Basisbetrag gegenüber der ursprünglichen Berechnung um 619.409,00 € stieg, da
aufgrund einer Empfehlung des AWR das Pensionsalter für die Beamt*innen auf Zeit auf 65
Jahre festgelegt wurde. Die Rückstellungen hätten u m 149.401,45 € höher ausfallen und
damit i.H.v. 47.943.183,00 € gebildet werden müssen . Da die Pensions- und
Beihilferückstellungen jährlich neu berechnet werde n, ergibt sich hieraus jedoch kein
Handlungsbedarf.
3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Die Aufgaben der Stadt Münster in Bezug auf die Rek ultivierung und Nachsorge von
Deponien wurden auf die eigenbetriebsähnliche Einri chtung Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster (AWM) übertragen. Für die mit der Rekultivi erung und Nachsorge entstehenden
Aufwendungen wurden folglich nur im Rechnungskreis der AWM entsprechende
Rückstellungen gebildet, nicht aber im Rechnungskreis der Stadt Münster.
Zur Bildung einer Rückstellung für Altlasten gab es im Jahr 2021 keinen Anlass, weil keine
konkrete Verpflichtung zur Sanierung von belasteten Grundstücken vorlag.
3.3 Instandhaltungsrückstellungen 12.076.263,75 €
Vorjahr: 4.521.061,79 €
Für unterlassene Instandhaltungen von Sachanlagen s ind Rückstellungen anzusetzen,
wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher
unterlassen bewertet werden muss.
Im Vergleich zum Vorjahr stieg der Bestand der Inst andhaltungsrückstellungen von
4.521.061,79 € um 7.555.201,96 € auf 12.076.263,75 €.
Die Auswertung der Buchhaltung zeigt folgende Entwi cklung der Instandhaltungs-
rückstellungen im Jahr 2021:
61 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Instandhaltungs-
rückstellungen
Bestand
01.01.2021
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch -
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Bestand
31.12.2021
Euro
Gebäude 2.521.061,79 4.921.000,00 -287.798,04 0,00 7.154.263,00
Straßen 2.000.000,00 4.041.000,00 -1.119.000,00 0,00 4.922.000,00
Gesamt 4.521.061,79 8.962.000,00 -1.406.798,04 0,00 12.076.263,75
Wie das AWR feststellte, hatte das Amt für Finanzen und Beteiligungen die Zuführungen
und Inanspruchnahmen aufgrund der Mitteilungen des Amtes für Immobilienmanagement
und des Amtes für Mobilität und Tiefbau im Rahmen d er Jahresabschlussbuchungen
korrekt vorgenommen.
In den Erläuterungen der einzelnen Bilanzpositionen (Seite 84, Band 1, Entwurf zum
Jahresabschluss) wird ausgeführt, dass sich die Bes tandserhöhung der Instandhaltungs-
rückstellungen i.H.v. 7.555.201,96 € aus Inanspruch nahmen, Auflösungen und
Zuführungen zusammensetzt. Tatsächlich sind aber ke ine Rückstellungen aufgelöst
worden. Beim nächsten Jahresabschluss sind die Erlä uterungen den Bestands-
veränderungen entsprechend zu formulieren.
Gemäß § 45 Abs. 2 Nr.4 KomHVO NRW sind die Vermögen sgegenstände des
Anlagevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung gebildet worden
sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages im Anh ang gesondert anzugeben und zu
erläutern. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen b ildete auf der Grundlage der
Meldungen des Amtes für Immobilienmanagement und des Amtes für Mobilität und Tiefbau
Maßnahmenlisten im Anhang des Jahresabschlusses ab (Seiten 93 und 94, Entwurf des
Jahresabschlusses, Band 1).
Die Prüfung dieser Listen führte zu Feststellungen von untergeordneter Bedeutung.
3.4 Sonstige Rückstellungen 80.921.709,23 €
(gemäß § 37 Abs. 5 ff. KomHVO NRW) Vorjahr: 59.294.770,73 €
Gemäß § 88 Abs. 1 GO NRW sind für ungewisse Verbindlichkeiten, für drohende Verluste
aus schwebenden Geschäften und für hinsichtlich ihr er Höhe oder des Zeitpunktes ihres
Eintritts unbestimmte Aufwendungen Rückstellungen in angemessener Höhe zu bilden. Sie
dürfen allerdings nur für die in § 37 KomHVO NRW aufgeführten Zwecke gebildet werden.
Rückstellungen dürfen nur aufgelöst werden, wenn der Grund hierfür entfallen ist.
Im Haushaltsjahr 2021 verstärkte die Verwaltung ihr e Risikofürsorge und erhöhte den
Bestand an Sonstigen Rückstellungen i.H.v. 59.294.7 70,73 € um 21.626.938,50 € auf
80.921.709,23 € (36,5 %).
Das Personal- und Organisationsamt teilt dem Amt fü r Finanzen und Beteiligungen
regelmäßig für den Jahresabschluss mit, welche Rückstellungen es für erforderlich hält. Für
den Jahresabschluss 2021 überließ es das Personal- und Organisationsamt dem Amt für
Finanzen und Beteiligungen, den Aufwand für die mit der Abrechnung für den März 2022
ausgezahlte Corona-Prämie, die dem November 2021 zu zurechnen ist, über die Bildung
einer Rückstellung im Jahr 2021 darzustellen. Das A mt für Finanzen und Beteiligungen
bildete daraufhin eine Rückstellung i.H.v. 1.519.16 0,00 €. Zum Zeitpunkt der Aufstellung
des Jahresabschlusses war die Corona-Prämie bereits ausgezahlt worden und somit die
Höhe bekannt. Unter Berücksichtigung des Wertaufhel lungsprinzips hätte aus Sicht des
AWR daher keine Rückstellung, sondern eine Verbindlichkeit eingestellt werden müssen.
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen begründete die Bildung der genannten Rückstel-
62 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
lung damit, dass der Text unter dem Punkt „Widerspr üche gegen die festgesetzte
Besoldung wg. Verletzung des Grundsatzes der Amtsangemessenheit (und Alimentation)“
im Schreiben des Personal- und Organisationsamtes m issverständlich war, zumal der
Hinweis gegeben wurde, dass kaum belastbar einzusch ätzen sei, ob es noch ein
Nachzahlungsrisiko gibt und wie dies finanziell zu bewerten ist. Aus Sicht des Amtes für
Finanzen und Beteiligungen war nicht eindeutig erkennbar, ob es sich bei dem aufgeführten
Betrag um eine Verpflichtung handelt, deren Höhe le tztendlich feststeht. Da sowohl die
Rückstellung als auch eine Verbindlichkeit mit der Auszahlung getilgt werden, bedarf es
keiner Korrektur.
Im Jahr 2021 ergaben sich bei den sonstigen Rückste llungen folgende
Bestandveränderungen:
Sonstige
Rückstellungen
Bestand
01.01.2021
Euro
Zuführung
Euro
Inanspruch -
nahme
Euro
Auflösung
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Nicht in Anspruch
genommener Urlaub 8.621.729,90 409.117,00 -72.078,16 0,00 8.958.768,7 4
Arbeitszeitguthaben 5.950.819,26 287.664,38 -48.182,12 0,00 6.190.301,52
Altersteilzeit 3.363.523,00 1.770.315,00 -586.046,00 0,00 4.547.792,00
Nicht mehr bestehende
Dienstverhältnisse 2.615.451,00 0,00 -806.451,00 0,00 1.809.000,00
Sabbatvereinbarungen 308.871,28 147.739,75 -133.589,11 0,00 323.021,92
Versorgungslasten bei
eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen
7.761.707,64
1.895,40
0,00
-27.035,58
7.736.567,46
Risiken bei Krediten in
ausländischer Währung
Investitionskrediten
710.631,73
516.047,73
0,00
0,00
1.226.679,46
Versorgungslasten
Studieninstitut (StiWL) 1.074.630,00 0,00 0,00 -45.922,00 1.028.708,00
Risiken bei ausgestell-
ten Bürgschaften 106.814,00 0,00 0,00 -14.818,00 91.996,00
Drohende Verluste aus
lfd. GewSt-Verfahren 215.681,92 0,00 0,00 -145,79 215.536,13
Steuerverpflichtungen 352.000,00 869.000,00 0,00 0,00 1.221.000,00
Ansprüche auf
diskriminierungsfreie
Besoldung
133.000,00
0,00
0,00
0,00
133.000,00
Risiken aus negativen
Zinsen bei Derivaten 1.500.000,00 450.000,00 0,00 0,00 1.950,00
Rückerstattung von
Zinsen für GewSt-
Nachforderungen
14.260.000,00
5.900.000,00
0,00
-4.500.000,00
15.660.000,00
Verzinsung von
GewSt-Erstattungen 7.100.000,00 5.219.000,00 -349.133,00 -1.950.867,00 10.019.000,00
Rückforderung von
Landeszuweisungen
nach dem FlüAG
553.374,00
0,00
-553.374,00
0,00
0,00
Verfassungsmäßigkeit
der familienbezogenen
Besoldungsbestandteile
571.727,00
2.000.000,00
-531.959,58
-39.767,42
2.000.000,00
Erhöhte Heranziehung
zur Landschaftsumlage 3.000.000,00 0,00 0,00 0,00 3.000.000,00
Mehrarbeit Feuerwehr-
Technischer Dienst 1.094.810,00 0,00 -442.540,00 0,00 652.270,00
Corona -Prämie 0,00 1.519.160,00 0,00 0,00 1.519.160,00
Ausgleichsbeitrag Zu-
satzversorgungskasse
für Mitarbeiter/-innen
des Klarastiftes
0,00
8.638.908,00
0,00
0,00
8.638.908,00
Stiftung
Magdalenenhospital 0,00 4.000.000,00 0,00 0,00 4.000.000,00
Gesamt 59.294.770,73 31.728.847,26 -3.523.352,97 -6.578.555,79 80.921.709,23
Die Prüfung der Sachkonten zeigte, dass die Zuführungen und Inanspruchnahmen in der
Ergebnisrechnung korrekt erfasst und die Salden auf den Bilanzkonten verbucht wurden.
63 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Lediglich auf einem Konto wurde eine Zuführung i.H. v. 1.895,40 € für Versorgungslasten
von Münster Marketing und eine Auflösung i.H.v. 27. 035,58 € für die Versorgungslasten
der citeq gebucht. Bei Münster Marketing wurden versehentlich Beträge berücksichtigt, die
nicht die Versorgungslasten betreffen. Es hätten nur 443,60 € zugeführt werden dürfen. Im
Rahmen des nächsten Jahresabschlusses ist eine entsprechende Korrektur vorzunehmen.
4. Verbindlichkeiten 981.174.466,05 €
Vorjahr: 990.484.404,62 €
Als Verbindlichkeiten werden alle dem Grunde und de r Höhe nach feststehenden
Zahlungsverpflichtungen der Stadt Münster zum 31.12 .2021 in die Bilanz aufgenommen.
Diese wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag bilanziert.
Die Bilanzposition verringerte sich von 990.484.404 ,62 € in 2020 um 9.309.938,57 € auf
981.174.466,05 € im Jahre 2021. Dabei sanken im Ver gleich zu den Vorjahren
insbesondere die Kredite für Investitionen und die Kredite zur Liquiditätssicherung. Die
Positionen Sonstige Verbindlichkeiten und Erhaltene Anzahlungen stiegen hingegen
deutlich an.
Unter den Sonstigen Verbindlichkeiten fallen auch d ie Verbindlichkeiten aus dem Cash-
Pooling. Hier werden die Geldanlagen der städtischen Tochtergesellschaften von der Stadt
Münster verwaltet, um einen konzerninternen Liquiditätsausgleich zu ermöglichen.
Verbindlichkeiten
31.12.2020
Euro
31.12.2021
Euro
∆
Euro
Kredite für Investitionen 792.492.866,71 750.837.205,86 -41.655.660,85
Kredite zur Liquiditätssicherung 18.333.148,00 3.126.282,10 -15.206.865,90
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen gleichkommen 505.278,66 477.772,57 -27.506,09
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen 1.143.907,72 2.784.934,01 1.641.026,29
Verbindlichkeiten aus
Transferleistungen
236.451,97 0,00 -236.451,97
Sonstige Verbindlichkeiten 76.748.449,66 93.167.080,96 16.418.631,30
Erhaltene Anzahlungen 101.024.301,90 130.781.190,55 29.756.888,65
Gesamt 990.484.404,62 981.174.466,05 9.309.938,57
Das AWR konnte sämtliche Abschlusspositionen dieses Bilanzabschnittes mit Hilfe von
Saldenbestätigungen, Leibrentenverträgen oder sonst igen Jahresabschlussunterlagen
nachvollziehen.
4.1 Anleihen 0,00 €
Vorjahr: 0,00 €
Anleihen stellen eine Finanzierungsform dar, bei de r das benötigte Kapital von einer
unbestimmten Zahl von Geldgebern durch die Abgabe von Wertpapieren aufgebracht wird.
Die Stadt Münster hat zum 31.12.2021 keine Anleihen in ihrem Bestand.
4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitione n 750.837.205,86 €
Vorjahr: 792.492.866,71 €
Die städtischen Verbindlichkeiten aus der Aufnahme von Investitionskrediten verringerten
sich zum 31.12.2021 um 41.655.660,85 € (-5,3 %) auf 750.837.205,86 €.
64 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Kredite
Bestand
31.12.2020
Euro
Bestand
31.12.2021
Euro
∆
Euro
von verbundenen Unternehmen 0,00 0,00 0,00
von Beteiligungen 0,00 0,00 0,00
von Sondervermögen 84.363,16 84.363,16 0,00
vom öffentlichen Bereich 0,00 10.000.000,00 10.000.000,00
vom privaten Kreditmarkt 792.408.503,55 740.752.842,70 -51.655.660,85
Gesamt 792.492.866,71 750.837.205,86 -41.655.660,85
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen konnte dem AWR für sämtliche Kreditaufnahmen
entsprechende Saldenbestätigungen bzw. Vertragsunterlagen vorweisen, welche die Höhe
der Verbindlichkeiten zum 31.12.2021 belegen. Die H aushaltssatzung legte den Rahmen
für die Neuaufnahme an Investitionskrediten auf 179 .453.550,00 € fest. Somit liegt die
Summe der Neuaufnahme innerhalb der Vorgabe der Haushaltssatzung.
Die Bestandsveränderungen des Jahres 2021 gehen auf folgende Einflüsse zurück:
Kreditneuaufnahme 5.000.000,00 €
Neubewertung Schweizer Franken / Kursschwankungen 1.125.672,69 €
Gutschrift 0,45 €
Tilgungen -47.176.755,91 €
Tilgung Gute Schule -604.578,08 €
-41.655.660,85 €
Am 31.12.2021 entfiel vom Gesamtbestand der Investi tionskredite (750.837.205,86 €)
26.056.044,91 € (3,5 %) auf Kredite, die in Schweiz er Franken aufgenommen wurden. In
der Haushaltssatzung 2020 waren Fremdwährungskredit e bis zu einer maximalen
Höchstgrenze von 15 % zugelassen. Mit der Haushalts satzung 2021 waren
Fremdwährungskredite nicht mehr zulässig. Die Vorgaben der Haushaltssatzung wurden
eingehalten. Am 31.12.2021 wird der Bestand an Kred iten in Schweizer Franken mit
26.918.500,00 angegeben. Der EZB-Referenzkurs notie rte am 31.12.2021 bei 1,0331
CHF/€; demzufolge ergibt sich eine Bewertung der CH F-Verbindlichkeiten i.H.v.
26.065.044,91 €.
Die Verbindlichkeiten resultieren in Gänze aus Inve stitionskrediten, welche bei Banken,
Kreditinstituten und übrigen Kreditgebern aufgenommen wurden.
Sämtliche Investitionskredite der Stadt Münster wer den mit dem Kreditverwaltungs-
programm S Kompass bewirtschaftet. Die Daten hieraus stellen somit die Grundlage für die
Bilanzwerte in SAP dar. Bei dem Abgleich zwischen S Kompass und SAP stellte das AWR
keine Differenzen fest. Das Amt für Finanzen und Be teiligungen legte für alle
Kreditaufnahmen entsprechende Saldenbestätigungen b zw. Vertragsunterlagen vor. Die
Höhe der Verbindlichkeiten wird zum 31.12.2021 entsprechend belegt.
Neben den Investitionskrediten beinhaltet die Bilanzposition auch eine Kreditverpflichtung
gegenüber der Hüfferstiftung i.H.v. 84.363,16 €. Di eses auf Grundlage eines
Ratsbeschlusses (V/358/72 vom 11.10.1972) aus dem Jahre 1972 gewährte Darlehen wird
mit einer entsprechenden jährlichen Verzinsung weitergeführt.
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätss icherung 3.126.282,10 €
Vorjahr: 18.333.148,00 €
In 2021 verringerten sich gegenüber dem Vorjahr die Verbindlichkeiten aus Krediten zur
Liquiditätssicherung um 15.206.865,90 € (-83,0 %) auf 3.126.282,10 €.
65 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Der Großteil dieses Rückgangs ist auf die Rückzahlu ng eines Kassenkredites
i.H.v.15.000.000 € zurückzuführen.
Kredite
Bestand
31.12.2020
Euro
Bestand
31.12.2021
Euro
∆
Euro
Liquiditätskredit in Euro 15.000.000,00 0,00 -15.000.000,00
Liquiditätskredit in CHF 0,00 0,00 0,00
Liquiditätskredit Gute Schule 2020 3.332.020,20 3.125.038,28 -206.981,92
Überziehungskredit 1.127,80 1.243,82 116,02
Überziehungskredit im Rahmen des
Cash-Pooling 0,00 0,00 0,00
Gesamt
18.333.148,00
3.126.282,10
15.206.865,90
Das Land Nordrhein-Westfalen startete in 2017 mit d em Förderprogramm „Gute Schule
2020“. In dessen Rahmen werden den Kommunen Fördermittel in Form von investiven als
auch konsumtiven Krediten zur Verfügung gestellt. E ventuelle Tilgungs- bzw.
Zinszahlungen werden vom Land übernommen. Daher ste ht der o.g. Verbindlichkeit aus
diesem Förderprogramm für das Jahr 2021 eine Forder ung aus Transferleistungen
gegenüber.
In der Haushaltssatzung 2021 wurde festgelegt, dass die Stadt Münster zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit und Durchführung einer angemessen en Liquiditätsplanung ein Kredit-
volumen von bis zu 200 Mio. € ausschöpfen darf (§ 5 Haushaltsatzung). Im Jahr 2021 wurde
dieser Kreditrahmen zu keiner Zeit voll in Anspruch genommen.
Die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung zum Jahresabschluss 2021 liegen mit
3.126.282,10 € innerhalb des festgelegten Rahmens der Haushaltssatzung.
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, 477.772,57 €
die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Vorjahr: 505.278,66 €
Unter der Bilanzposition 4.4 werden die Verbindlich keiten aus Vorgängen, die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, abgebi ldet. Hierbei handelt es sich um
sogenannte Leibrentenverträge aus Grundstückskäufen . Dabei hat die Stadt Münster
überwiegend zwischen 1960 und 1980 Grundstücke erwo rben, deren Kaufpreis in Form
einer monatlichen Rente auf Lebenszeit gezahlt wird.
Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Verbindlich keiten aus Vorgängen die
Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen um 27.506,09 € auf insgesamt 477.772,57 €
verringert. Zum Jahresende 2021 bestanden fünf Leibrentenverträge.
Für die Ermittlung der Verbindlichkeiten aus Leibre ntenverträgen wurden im Rahmen der
Erstellung des Jahresabschlusses 2021 aktualisierte Daten zur Lebenserwartung auf Daten
der privaten Krankenversicherungen verwandt. Bedingt durch diese Anpassung kommt es
zum Jahresabschluss 2021 zu einer entsprechenden Verringerung der Verbindlichkeiten.
4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistunge n 2.784.934,01 €
Vorjahr: 1.143.907,72 €
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen stellen Zahlungsverpflichtungen dar, die
auf vertragliche Vereinbarungen oder auf gesetzliche Regelungen zurückzuführen sind und
bei denen die Stadt Münster die Leistungen zwar emp fangen, die entsprechenden
Gegenleistungen, i.d.R. die Zahlungen, aber zum Bilanzstichtag noch nicht erbracht hat.
66 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Verbindlichkeiten gegenüber…
Endbestand
31.12.2020
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
∆
Euro
verbundene Unternehmen 846.270,78 1.551.101,51 704.830,73
Sondervermögen 133.060,77 576.595,45 443.534,68
öffentlichem Bereich 164.518,67 654.637,05 490.118,38
privatem Bereich 57,50 2.600,00 2.542,50
Gesamt 1.143.907,72 2.784.934,01 1.641.026,29
Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung st iegen im Vergleich zum Vorjahr um
1.641.026,29 € (143,5 %), von 1.143.907,72 € auf 2.784.934,01 €.
4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 0,00 €
Vorjahr: 236.451,97 €
Unter den Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sind im Wesentlichen die
Verpflichtungen der Stadt Münster auszuweisen, die aus der Übertragung von
Finanzmitteln auf die Stadt Münster entstanden sind und denen am Bilanzstichtag
unmittelbar keine Gegenleistung der Kommune gegenübersteht.
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen sanken zum 31.12.2021 von 236.451,97 €
auf 0,00 €. Dies war zuletzt im Jahre 2018 der Fall.
4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 93.167.080,96 €
Vorjahr: 76.748.449,66 €
Die sonstigen Verbindlichkeiten stiegen im Haushalt sjahr 2021 von 76.748.449,66 € auf
93.167.080,96 €, was einer Steigerung von 21,4 % entspricht. Die Bilanzposition setzt sich
wie folgt zusammen:
Sonstige
Verbindlichkeiten
Endbestand 31.12.2020
Euro
Endbestand 31.12.2021
Euro
∆
Euro
Ausgleichszahlungen
bei Umlegungen nach
BauGB
1.728.197,74
2.106.569,95
378.372,21
Sonstige
Verbindlichkeiten 20.409.177,59 19.139.997,68 -1.269.179,91
Amtshilfe 1.308.827,92 945.368,35 -363.459,57
Cash-Pooling 35.938.699,07 42.721.693,12 6.782.994, 05
Interessentenschaften 1.154.916,08 1.158.411,49 3.4 95,41
Abfallbeseitigungs-
gebühren AWM 214.304,20 429.727,86 215.423,66
Straßenreinigungs-
gebühren AWM 6.160,24 15.537,61 9.377,37
Liquidität Münster
Marketing 1.193.817,58 1.780.038,01 586.220,43
Liquidität Theater
Münster 2.946.954,08 6.785.048,81 3.838.094,73
Liquidität citeq 3.185.233,81 7.685.731,96 4.500.49 8,15
Erstattung ALG II
nach Überzahlung 1.629.941,84 1.509.847,49 -120.094,35
übrige Bilanzpositionen 7.032.219,51 10.047.520,12 1.856.889,12
Gesamt 76.748.449,66 93.167.080,96 16.418.631,30
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Das Cash-Pooling hat mit einem Betrag von 42.721.69 3,12 € den größten Anteil an den
Sonstigen Verbindlichkeiten. Spiegelbildlich zu den stadtseitig verwalteten liquiden Mitteln
der Beteiligungen und eigenbetriebsähnlichen Einric htungen weist die Stadt Münster in
ihrer Bilanz an dieser Stelle die Rückzahlungsverpf lichtungen gegenüber den am Cash-
Pooling beteiligten Betrieben aus.
Der Bestand der im Rahmen des Cash-Pooling gebunden en Mittel unterliegt teilweise
deutlichen Schwankungen:
Die Höhe der Verbindlichkeiten gegenüber den AWM s tieg im Haushaltsjahr 2021
auf 19.496.706,20 €. Im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung i.H.v. 112,0 %.
Während die Position gegenüber der Westfälischen B auindustrie GmbH in 2020
eine Forderung i.H.v. 2.682.620,33 € aufwies, besta nd zum Ende des
Haushaltsjahres 2021 eine Verbindlichkeit i.H.v. 142.307,65 €.
Bei der Wirtschaftsförderung Münster GmbH verringe rten sich die Verbindlichkeiten
in 2021 auf 1.625.667,37 €. Das entspricht einer Verringerung von -53,4 %.
Die Salden der Westfälischer Zoologischer Garten G mbH, der Gewerbepark
Münster Loddenheide GmbH sowie der Wohnungsgesellsc haft Große Lodden
entwickelten sich relativ stabil.
Nachfolgend wird die Entwicklung der Verbindlichkeiten bzw. nachrichtlich der Forderungen
gegenüber den verbundenen Unternehmen für die Jahre 2020 und 2021 dargestellt:
Beteiligung
Endbestand
31.12.2020
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
∆
Euro
AWM -9.198.553,82 -19.496.706,20 -10.298.152,38
W+S GmbH -5.243.361,51 -498.716,87 4.744.644,64
W+S Stiftungen -409.526,07 -609.614,96 -200.088,89
Westfälische Bauindustrie GmbH 2.682.620,33 -142.307,65 -2.824.927,98
MCC Halle Münsterland -2.983.230,49 -4.900.176,44 -1.916.945,95
Technologieförderung Münster GmbH -1.604.549,53 -2.253.641,44 -649.091,91
Wirtschaftsförderung Münster GmbH -3.488.947,71 -1.625.667,37 1.863.280,34
Westfälischer Zoologischer Garten GmbH -5.679.640.4 5 -5.889.615.09 -209.974,64
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 277.778,91 270.885,02 -6.893,89
Konvoy GmbH 989.828,75 6.690.099,16 5.700.270,41
GML -5.261.261,87 -5.165.895,74 95.366,13
NRW.URBAN 231.153,09 1.341.268,96 1.110.115,87
NBZ -1.150.950,54 -1.111.740,80 39.209,74
CeNtech -918.677,08 -1.027.610,56 -108.933,48
Summe
Verbindlichkeiten -35.938.669,07 -42.721.693,12 -6.782.994,05
Summe
Forderungen 4.181.381,08 8.302.253,14 4.120.872,06
Saldo Verbindlichkeiten und Forderungen
-31.757.317,99
-34.419.439,98
-2.662.121,99
Die vom Amt für Finanzen und Beteiligungen vorgeleg ten Salden des Cash-Poolings
stimmen mit der in der Bilanz ausgewiesenen Positionen überein.
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Festgestellte Differenzen zwischen der Bilanz der S tadt Münster und den Bilanzen der
Tochterunternehmen lassen sich mit unterschiedliche n Valuta- und Buchungsdaten
erklären.
4.8 Erhaltene Anzahlungen 130.781.190,55 €
Vorjahr: 101.024.301,90 €
In der Bilanzposition Erhaltene Anzahlungen werden alle Zahlungen von Dritten, d.h. Bund,
Land, verbundene oder private Unternehmen und ander e erfasst, bei denen die Stadt
Münster die jeweiligen Zahlungen erhalten hat aber ihrer Leistungsverpflichtung noch nicht
nachgekommen ist. Vielfach handelt es sich um zweck gebundene Fördermittel. In diesen
Fällen liegt eine „schwebende Rückzahlungspflicht“ vor und es kann sich dabei sowohl um
Fördermittel für Investitionen als auch um Mittel z ur Unterstützung der laufenden
Verwaltungstätigkeit handeln.
Ein Vergleich der Werte zwischen 2020 und 2021 zeigt die jeweiligen Veränderungen:
Erhaltene Anzahlungen
Bilanzwert
2020
Euro
Bilanzwert
2021
Euro
∆
Euro
Investitionszuwendungen
vom Bund 31.169.548,28
31.118.870,26 -50.678,02
Investitionszuwendungen
vom Land NRW 33.097.265,00
60.339.660,98 27.242.395,98
Investitionszuwendungen
von Gemeinden 180.528,52
68.900,00 -111.628,52
Investitionszuwendungen
von verbundenen
Unternehmen
0,00
3.032,48
3.032,48
Investitionszuwendungen
von sonstigen öffentlichen
Sonderrechnungen
1.117.091,00
1.168.640,00
51.549,00
Investitionszuwendungen
von privaten Unternehmen 8.066.207,99
12.022.305,54 3.956.097,55
Investitionszuwendungen
vom übrigen Bereich 103.040,25
9.950,00 -93.090,25
Investitionszuwendungen
zur sozialen Infrastruktur 260.000,00
260.000,00 0,00
Beiträgen 4.843.232,35 3.152.293,21 -1.690.939,14
Zahlungen für Ausgleichs-/
Ersatzmaßnahmen 678.489,89
678.489,89 0,00
Stellplatzablösebeträgen 20.103.398,62 20.539.588,62 436.190,00
Erhaltene Anzahlungen 1.405.500,00 1.419.459,57 13.959,57
Summe
101.024.301,90
130.781.190,55
29.756.888,65
Die Erhaltenen Anzahlungen stiegen im Betrachtungsz eitraum von 101.024.301,90 € um
29.756.888,65 € (29,5 %) auf 130.781.190,55 € an. Die Zunahme ist im Wesentlichen auf
vereinnahmte Investitionszuwendungen von Bund und L and zurückzuführen, die am
Bilanzstichtag 31.12.2021 noch nicht zweckentsprechend eingesetzt wurden.
Darüber hinaus führte die vom AWR in Stichproben durchgeführte Prüfung der Buchführung
zu keinen nennenswerten Feststellungen.
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5. Passive Rechnungsabgrenzung 43.641.251,36 €
Vorjahr: 42.906.456,07 €
Gemäß § 43 Abs. 3 KomHVO NRW sind unter den Passive n Rechnungs-
abgrenzungsposten (PRAP) vor dem Bilanzstichtag ein gegangene Einzahlungen zu
bilanzieren, soweit sie einen Ertrag für eine besti mmte Zeit nach diesem Tag darstellen.
Gleiches gilt, wenn erhaltene Zuwendungen für Inves titionen an Dritte weitergeleitet
werden.
Insgesamt erhöhten sich die PRAPs um 734.795,29 € ( 1,7 %) auf 43.641.251,36 €. Die
Höhe der aufgeführten Beträge bei den Zugängen (3.3 45.424,50 €) bzw. Auflösungen
(-479.466,00 €) im Bereich der Einnahme vor Ertrag in der im Anhang zum Jahresabschluss
enthaltenen Übersicht der Entwicklung der PRAPs (Jahresabschlussentwurf 2021, Band 1,
Seite 91) konnten vom AWR nicht eindeutig nachvollz ogen werden. Da es sich bei den
Zugängen und Auflösungen um voneinander unabhängige Geschäftsprozesse handelt,
sollten diese Bereiche nicht vermengt werden.
Die Prüfung zeigte, dass die sich aus der Anlagenbu chhaltung ergebenden Auflösungs-
beträge mit den in der Ergebnisrechnung ausgewiesenen Erträgen übereinstimmen.
PRAP für…
Bestand
01.01.2021
Euro
Zugänge
Euro
Umbuchung
Euro
Auflösung
Abgänge
Euro
Endbestand
31.12.2021
Euro
Gebühren für
Grabnutzungen 17.289.603,56 1.654.793,00 0,00 -996.640,94 17.947. 755,62
Erhaltene investive
Zuwendungen 13.872.179,67 0,00 2.544.448,12 -1.767.768,04 14.64 8.859,75
Erhaltene konsumtive
Zuwendungen 0,00 3.002.167,84 0,00 0,00 3.002.167,84
Förderungen aus der
Stellplatzablösung 4.927.021,37 0,00 0,00 -342.623,48 4.584.397,89
Privatrechtliche
Leistungsentgelte 606.268,47 0,00 0,00 -14.156,71 592.111,76
Zwischensumme 36.695.073,07 4.656.960,84 2.544.446,12 -3.121.189,17 40.775.292,86
nachrichtlich
Einnahme vor Ertrag 6.211.383,00 2.865.958,50 0,00 -6.211.383,00 2.865.958,50
Gesamt
42.906.456,07
7.522.919,34
2.544.448,12
9.332.572,17
43.641.251,36
Einnahmen vor Ertrag
Transitorische PRAPs sind gemäß § 43 Abs. 3 S. 1 Ko mHVO NRW vor dem Abschluss-
stichtag eingegangene Einzahlungen, soweit sie einen Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
diesem Tag darstellen. Weiterhin klärte das AWR, ob die Voraussetzungen für die neu
abgegrenzten Rechnungsabgrenzungsposten i.H.v. 2.865.958,50 € erfüllt waren:
Steuerforderungen 2.187.289,00 €
Transferforderung 178.669,50 €
Abruf von Verwaltungskostenerstattungen 500.000,00 €
2.865.958,50 €
Das AWR stellte fest, dass die im Jahr 2020 gebilde ten Rechnungsabgrenzungsposten
i.H.v. 6.211.383,00 € im Haushaltsjahr 2021 ordnungsgemäß aufgelöst wurden. Grund und
Höhe wurden nachvollzogen, die buchungsbegründenden Unterlagen wurden eingesehen.
70 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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Übrige passive Rechnungsabgrenzungsposten
Anlagennummer
Bezeichnung
Zugang
31.12.2021
Euro
99999 492 Projekt B-Side 1.887.000,00
99999 490 KiTa Nottulner Landweg 269.614,00
99999 443 Katholische KiTa Emilienkindergarten 163.800,00
99999 480 Verein für Kinderbetreuung Die Kanalhaie e.V. 160.389,00
10000 492 PRAP Neuvergabe Grabstelle 30 Jahre 1.214.869,00
10000 493 PRAP Verlängerung Ablauf Nutzungsrecht 141.510,00
10000 494 PRAP Verlängerung durch Beisetzung 298.414,00
Geprüfte Bestandsveränderungen in Euro
(in % der gesamten Zugänge)
4.135.596,00
(55,0)
Das AWR prüfte die Zugänge und Umbuchungen des Jahr es 2021 mit Werten von mehr
als 100.000,00 €. Es wird bestätigt, dass die Vorau ssetzungen für die Bildung der
Rechnungsabgrenzungsposten vorlagen.
Mit Zuwendungsbescheid vom 17.11.2020 wurden für ei nen vom Amt für Kinder,
Jugendliche und Familien im Jahr 2020 gewährten Zus chuss (216.492,03 €) für die
Ausstattungsmaßnahme der KiTa „Blatt-Werk“ Landesmittel i.H.v. 63.000,00 € bewilligt. Es
wurde bislang nur eine ARAP i.H.v. 216.492,03 € gebildet. Die ausgezahlten Landesmittel
wurden auf dem Sachkonto Verbindlichkeiten aus Inve stitionszuwendungen von
Gemeinden vereinnahmt. Das Amt für Finanzen und Bet eiligungen ist aufgefordert, das
Sachkonto zu berichtigen und die PRAP zu buchen.
Die Stadt Münster hat für die Outlaw-KiTa „Nottulne r Landweg“ einen Investitionskosten-
zuschuss in Gesamthöhe von 331.872,83 € gewährt. Da rin enthalten sind Fördermittel
(Bund/Land) i.H.v. 110.250,00 €. Unter der entsprec henden Anlagennummer wurde
tatsächlich jedoch eine PRAP i.H.v. 269.613,78 € gebucht.
Für verschiedene vom Amt für Kinder, Jugendliche und Familien geleistete Zuschüsse zur
Förderung von Investitionen zur Schaffung neuer KiT a-Plätze wurden unter den
entsprechenden Anlagennummern ARAPs gebildet. Neben den städtischen Zuschüssen
beinhalten die gewährten Fördermittel auch Zuschüss e von Dritten (Bund/Land). Die
entsprechenden PRAPs wurden bisher nicht gebildet.
In der folgenden Aufstellung sind die betroffenen Anlagen zusammengefasst:
Anlagennummer
Gesamtförderung
Euro
Städtischer Anteil
Euro
Anteil Bund/Land
Euro
99999 487 166.500,00 16.650,00 149.850,00
99999 488 166.500,00 16.650,00 149.850,00
99999 452 148.500,00 14.850,00 133.650,00
99999 459 148.500,00 14.850,00 133.650,00
99999 462 148.500,00 14.850,00 133.650,00
99999 463 148.500,00 14.850,00 133.650,00
99999 438 239.576,28 145.076,28 94.500,00
99999 466 240.000,00 177.000,00 63.000,00
Das Amt für Finanzen und Beteiligungen ist aufgefordert, die v.g. Anlagen mit Blick auf die
PRAP zu prüfen.
Die Stadt Münster hat für den Umbau des ehemaligen „Hill-Speichers“ zum gemeinnützigen
Quartierszentrum „B-Side“ Fördermittel des Landes i .H.v. 7.164.206,00 € akquiriert. Die
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Durchführung der Maßnahme obliegt der Wirtschaftsförderung Münster (WFM), die mit Zu-
wendungsbescheid vom 31.05.2021 und Betrauungsakt vom 01.03.2021 mit dem Umbau
beauftragt wurde. Die Zweckbindungsfrist wurde mit 20 Jahren festgelegt. Bisher wurden
zwei Tranchen in der Gesamthöhe von 1.887.000,00 € ausgezahlt. Die entsprechende
ARAP sowie die PRAP wurden unter der Anlagennummer 99999492 gebildet und werden
nach dem letzten Mittelabruf durch die WFM ertragswirksam über 20 Jahre aufgelöst.
Durch die Vereinnahmung von Friedhofsgebühren entst eht für die Stadt Münster eine
mehrjährige Gegenleistungsverpflichtung, da die Gebühr für eine i.d.R. 30-jährige Nutzung
einer Grabstätte entrichtet wird. Da die Gebührenei nnahmen über den Zeitraum der
Gegenleistungsverpflichtung ertragswirksam aufgelös t werden, werden jährlich passive
Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe der erzielten Ge bühreneinnahmen gebildet. Eine
Unterscheidung erfolgt hierbei zwischen Neuvergabe von Grabstellen, Verlängerung nach
Ablauf des Nutzungsrechtes und Verlängerung des Nutzungsrechtes durch Beisetzung. Die
Summe der passivierten Beträge (1.654.793,00 €) stimmt mit den Gebühreneinnahmen des
Jahres 2021 überein.
Der Prüfhinweis bezüglich einer Korrektur der unter Anlagennummer 99999451 gebuchten
PRAP i.H.v. 94.500,00 € wurde nicht aufgegriffen. N ach Auffassung des AWR ist die
Berichtigung nach wie vor erforderlich, da Landesmittel i.H.v. lediglich 63.000,00 € gewährt
wurden.
Unter dem Gesichtspunkt der Wesentlichkeit haben di e oben genannten Feststellungen
aus Sicht des AWR keine Auswirkungen auf die Bilanz.
7 Stellungnahme zur Umsetzung der Haushaltsplanung
Bei der Prüfung des Jahresabschlusses 2021 begutachtete das AWR die Fortentwicklung
und Einhaltung der ursprünglich über Ergebnis- und Finanzplan zur Verfügung gestellten
Budgets. Diese können durch die Übertragung von nic ht in Anspruch genommenen
Ermächtigungen aus dem Vorjahr und durch den Erlass eines Nachtragshaushaltes
fortgeschrieben werden. Sie stellen den politischen Willen des Rates dar.
Die Entwicklung der Haushaltsansätze sowie das Erge bnis des Jahres 2021 wird in der
nachfolgenden Tabelle dargestellt:
Ergebnisplan 2021
Ansatz
Euro
fortgeschr.
Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Übertrag nach
2022
Euro
Ordentliche Erträge 1.267.675.700 1.267.675.700 1.330.555.329,44 0
Ordentliche Aufwendungen 1.334.541.500 1.348.954.435 1.346.644.279,37 20.315.029
Finanzerträge 12.712.300 12.712.300 18.156.105,69 0
Finanzaufwendungen 20.007.000 20.007.000 14.723.628,57 0
Außerordentliche Erträge 63.450.000 63.450.000 10.810.000,00 0
Außerordentliche
Aufwendungen 0 0 0,00 0
Jahresergebnis -10.710.500 -25.123.435 -1.846.472,81 -
Verrechnete Erträge 200.000 200.000 2.832.173,96 -
Verrechnete Aufwendungen 1.200.000 1.200.000 3.049.657,62 -
Verrechneter Saldo § 44
Abs. 3 KomHVO NRW -1.000.000 -1.000.000 -217.483,66 -
Andere Verrechnungen mit
der allgemeinen Rücklage 0 0 0,00 -
Veränderung
Eigenkapital -11.710.500 -26.123.435 -2.063.956,47 -
72 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
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Das Jahresergebnis für 2021 fällt mit einer Unterde ckung i.H.v. -1.846.472,81 € um
23.276.962 € besser aus als der fortgeschriebene Haushaltsansatz.
Die entscheidende politische Vorgabe, dass die Haus haltsbewirtschaftung nicht zu einer
Verschlechterung des Jahresergebnisses gegenüber de r Planung führen darf, ist damit
erfüllt.
Auch der Verrechnungssaldo gemäß § 44 Abs. 3 KomHVO NRW i.H.v. -217.483,66 € fällt
um 782.516,34 € besser aus als geplant.
Finanzplan 2021
Ansatz
Euro
fortgeschr.
Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Übertrag nach
2022
Euro
Einzahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 1.214.691.670 1.214.691.670 1.270.582.244,99 0
Auszahlungen aus lfd.
Verwaltungstätigkeit 1.267.156.310 1.282.195.306 1.214.149.682,24 25.596 .529
Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit 87.967.540 87.967.540 84.408.424,93 0
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit 260.811.090 483.697.480 150.842.227,61 257.642.464
Finanzmittelüber-
schuss/-fehlbetrag -225.308.190 -463.233.576 -10.001.239,93 -283.238.993
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen 179.468.550 332.468.550 4.560.038,17 170.000.000
Aufnahme von
Liquiditätskrediten 349.456.539 349.456.539 0,00 0
Tilgung und
Gewährung von
Darlehen
63.573.600
63.573.600
47.250.275,98
0
Tilgung von
Liquiditätskrediten 182.041.124 182.041.124 14.999.883,98 0
Änderung des Bestandes
an eigenen Finanzmitteln 58.002.175 -26.923.211 -67.691.361,72 -113.238.993
Anfangsbestand an
Finanzmitteln 100.480.014 100.480.014 100.480.014,30 0
Änderung des Bestandes
an fremden
Finanzmitteln
0
0
8.724.412,97
0
Liquide Mittel 158.482.189 73.556.803 41.513.065,55 -113.238.993
Im investiven Bereich werden alle gebundenen Ermächtigungen für Auszahlungen, denen
ein formell erteilter Auftrag an einen Dritten zugr unde liegt, automatisiert übertragen.
Darüber hinaus besteht auf Antrag die Möglichkeit d er Übertragung von Ermächtigungen
für Auszahlungen.
Insgesamt wurden Auszahlungsermächtigungen i.H.v. 237.925.386 € aus dem Jahr 2020
in das Folgejahr übertragen. Diese setzten sich aus 15.038.996 € Auszahlungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit und 222.886.390 € Aus zahlungen für Investitionen
zusammen. Gleichzeitig wurden 153.000.000 € Kredite rmächtigungen übertragen. In
Summe führten die Übertragungen aus 2020 dazu, dass sich die ursprünglich geplante
Erhöhung des eigenen Finanzmittelbestandes um 58.00 2.175 € in eine Reduzierung um
26.923.211 € wandelte. Im Ergebnis sank der Bestand sogar um -67.691.361,72 €.
Die Verwaltung rechnete für 2021 mit einem Fehlbetr ag i.H.v. -463.233.576 € inklusive
übertragener Ermächtigungen. Im Ergebnis wurde ein Fehlbetrag i.H.v. -10.001.240 € erzielt.
Gleichzeitig mussten deutlich weniger Kredite aufge nommen werden als geplant. Die
Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen beliefen sich auf 4.560.038 €, während mit
332.468.550 € ein um ein Vielfaches höherer Betrag einkalkuliert war.
73 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten waren zum Jahresende nicht zu
verbuchen; hier waren 349.456.539 € eingeplant (bei ebenfalls geplanter Tilgung i.H.v.
182.041.124 €)
Das AWR stellte fest, dass sich die Finanzrechnung insgesamt innerhalb der durch den Rat
vorgegebenen haushaltsrechtlichen Vorgaben bewegte. Ein Großteil der nicht in Anspruch
genommenen Auszahlungsermächtigungen wurde in das Jahr 2022 übertragen.
8 Prüfung delegierter Aufgaben gemäß § 102 Abs. 4 GO NRW
In die Prüfung des Jahresabschlusses sind gemäß § 1 02 Abs. 4 GO NRW die
Entscheidungen und Verwaltungsvorgänge aus delegier ten Aufgaben einzubeziehen,
sofern sie von erheblicher Bedeutung sind. Dies gil t auch dann, wenn die Zahlungs-
vorgänge durch den Träger der Aufgabe vorgenommen werden.
Im Bereich der Sozialhilfegewährung existieren prüf ungsrelevante Geschäftsvorfälle, da
das Land Nordrhein-Westfalen als überörtlicher Träg er der Sozialhilfe gemäß § 3 des
Landesausführungsgesetzes zum Zwölften Buch (SGB XI I) – Sozialhilfe – einzelne
Aufgaben auf die Stadt Münster übertragen hat.
Mit Testat vom 07.03.2022 stellte das AWR die sachliche und rechnerische Richtigkeit der
Abrechnung der Ein- und Auszahlungen für den Zeitraum vom 01.01. – 31.12.2021 fest.
Darüber hinaus fand im Bereich der delegierten Aufg aben keine Prüfung von Einzelfällen
statt.
9 Bestätigungsvermerk der unabhängigen Jahresabschl ussprüfer*innen
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster:
Uneingeschränkte Prüfungsurteile
Das AWR prüfte den Jahresabschuss der Stadt Münster - bestehend aus der Bilanz zum
31.12.2021, der Ergebnis- und der Finanzrechnung, d en Teilergebnis- sowie -finanzrech-
nungen für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 sowie den Anhang, einschließlich
der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Darüber hinaus prüfte das AWR den
Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021.
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlich en Belangen den gesetzlichen
Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und son stigen ortsrechtlichen
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deu tschen Grundsätze ordnungs-
gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältni ssen entsprechendes Bild der
Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31. 12.2021 sowie ihrer Ertrags-
lage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 und
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ei n zutreffendes Bild von der
wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster. In allen w esentlichen Belangen steht dieser
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss, en tspricht den gesetzlichen
Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend
dar.
74 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmä ßigkeit des
Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Das AWR hat die Prüfung des Jahresabschlusses und d es Lageberichtes in Überein-
stimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)
und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgest ellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt.
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß § 101 Abs. 2 GO
NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das AWR dem Rat
unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit unmittelbar unterstellt. Der
disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeist er. Damit ist das AWR von der
Stadtverwaltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen (§ 319
HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31 GO NRW) unabhängig und erfüllt seine
sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Anforderungen.
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfer*innen erlangten Prüfungsnachweise
ausreichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Jahresab-
schluss und zum Lagebericht heranzuziehen.
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertre tungsorgans für den
Jahresabschluss und den Lagebericht
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Au fstellung des Jahresabschlusses, der
den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrecht-
lichen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der
Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grund sätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen ent sprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt.
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die internen Kontrollen, die die Stadt
Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grunds ätzen ordnungsmäßiger Buch-
führung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstell ung eines Jahresabschlusses zu
ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen
Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verantwortlich,
die Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihr er Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung
der Aufgaben, zu beurteilen. Des Weiteren hat er di e Verantwortung, Sachverhalte in
Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgaben, sofern einschlägig,
anzugeben.
Außerdem ist der Oberbürgermeister für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie in allen wesentlichen
Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Entwicklung zutreffend darstellt,
verantwortlich.
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen
(Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um di e Aufstellung eines Lageberichtes in
Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und
um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussage n im Lagebericht erbringen zu
können.
75 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Übe rwachung des Rechnungslegungs-
prozesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Jah resabschlusses und des
Lageberichtes.
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer*innen war es, h inreichende Sicherheit darüber zu
erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder
unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Dies es Ziel erstreckt sich auch darauf, ob
der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt
sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahres abschluss sowie mit den bei der
Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften
entspricht und die Chancen und Risiken der zukünfti gen Entwicklung zutreffend darstellt.
Der Bestätigungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurte ile der Abschlussprüfer*innen zum
Jahresabschluss und zum Lagebericht.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beac htung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschluss-
prüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise er wartet werden könnte, dass sie
einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lage-
berichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung übten die Abschlussprüfer*innen pflichtgemäßes Ermessen aus und
bewahrten eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
identifizierten und beurteilten sie Risiken wesent licher – beabsichtigter oder
unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahres abschluss und im Lagebericht,
planten und führten Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, erlangten
Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sin d, um als Grundlage für die
Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentl iche falsche Darstellungen nicht
aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße
betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsic htigte Unvollständigkeiten,
irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetze n interner Kontrollen beinhalten
können.
gewannen die Abschlussprüfer*innen ein Verständnis von dem für die Prüfung des
Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsyste m und den für die Prüfung des
Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen , um Prüfungshandlungen
zu planen, die unter den gegebenen Umständen angeme ssen sind, jedoch nicht mit
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Stadt Münster
abzugeben.
beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Angemess enheit der vom Oberbürger-
meister angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von
ihm dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
zogen die Abschlussprüfer*innen auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise
Schlussfolgerungen, ob eine wesentliche Unsicherhei t im Zusammenhang mit
Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der
Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der Aufgaben,
aufwerfen können. Falls die Abschlussprüfer*innen z u dem Schluss kommen, dass
eine wesentliche Unsicherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Bestätigungs-
vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabsc hluss und im Lagebericht
76 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2021
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster 14 0 00 00 01/2023
auf merksam zu machen oder, falls die Angaben unangemes sen sind, sein
jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Die Absc hlussprüfer*innen zogen ihre
Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Da tum des Bestätigungs-
vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er eignisse oder Gegeben-
heiten können jedoch dazu führen, dass die Stadt Münster die stetige Erfüllung der
Aufgaben nicht sicherstellen kann.
beurteilten die Abschlussprüfer*innen die Gesamtda rstellung, den Aufbau und den
Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Ang aben sowie ob der
Jahresabschluss die zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt,
dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutsc hen Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen V erhältnissen entsprechendes
Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt.
beurteilten die Abschlussprüfer*innen den Einklang des Lageberichtes mit dem
Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von
der Lage der Stadt Münster.
führten die Abschlussprüfer*innen Prüfungshandlung en zu den vom Oberbürger-
meister dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis
ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzoge n sie dabei insbesondere die
den zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeis ters zugrunde gelegten
bedeutsamen Annahmen nach und beurteilten die sachg erechte Ableitung der
zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. E in eigenständiges Prüfungs-
urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen
gibt das AWR nicht ab. Es besteht ein unvermeidbare s Risiko, dass künftige
Ergebnisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeit planung der Prüfung sowie
bedeutsame Prüfungsfeststellungen mit den für die Ü berwachung Verantwortlichen.
Sämtliche Prüfungsfragen konnten während der Prüfun g ausgeräumt werden. Es wurden
keine Mängel im internen Kontrollsystem festgestellt.
Münster, den 12.01.2023
Klaus Frohne
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster
Anhang
Bilanz
zum 31.12.2021
Anlagenspiegel
Bilanzposition
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen (AfA) Buchwerte
AK/HK
Zugang
Abgang
Umbuchung
aktuelle AHK
AfA GJ-Beginn
AfA des Jahres
AfA Abgang
AfA Um-
buchung
kumulierte AfA
am 31.12. des
Haushaltsjahres
am 31.12. des
Vorjahres
01.01.2020 2020 2020 2020 31.12.2020 01.01.2020 202 0 2020 2020 31.12.2020 31.12.2020 31.12.2019
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Immaterielle Vermögens-
gegenstände 1.796.519,99 162.098,09 0 0 1.958.618,08 -1.084.568,87 -187.450,08 0 0 -1.272.018,95 686.599,13 711.951,12
1.2.1 Unbebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.1.1 Grünflächen 169.771.839,40 692.575,53 -1.848.343,51 -1.075.422,45 167.540.648,97 -37.145.406,76 -2.502.807,58 1.819.106,81 0 -37.829.107,53 129.711.541,44 132.626.432,64
1.2.1.2 Ackerland 68.165.160,70 559,42 -252.603,28 1.668.466,68 69.581.583,52 -33.737,26 0 0 0 -33.737,26 69.547.846,26 68.131.423,44
1.2.1.3 Wald, Forsten 11.988.295,87 -5.499,22 -3.071,61 323.313,89 12.303.038,93 0 0 0 0 0 12.303.038,93 11.988.295,87
1.2.1.4 Sonstige unbebaute
Grundstücke 55.592.936,47
3.753,48 -53.317,52 -44.035,99 55.499.336,44 0 0 0 0 0 55.499.336,44 55.592.936,47
1.2.2 Bebaute Grundstücke u.
grundstücksgleiche Rechte
1.2.2.1 Kinder- und
Jugendeinrichtungen 96.449.010,65
4.415.257,87 -679.640,10 3.264.499,34 103.449.127,76 -13.197.801,09 -1.662.484,09 164.247,60 0 -14.696.037,58 88.753.090,18 83.251.209,56
1.2.2.2 Schulen 497.452.575,21 4.356.239,51 -429.591,57 320.455,43 501.699.678,58 -127.953.200,36 -9.907.704,77 158.777,63 0 -137.702.127,50 363.997.551,08 369.499.374,85
1.2.2.3 Wohnbauten 5.592.996,76 2.132.595,39 -567.832,93 542.065,90 7.699.825,12 -505.914,21 -56.545,39 0 0 -562.459,60 7.137.365,52 5.087.082,55
1.2.2.4 Sonst. Dienst-, Geschäfts-
und Betriebsgebäude 479.366.334,97
14.264.058,44 -556.595,24 7.100.481,59 500.174.279,76 -106.918.068,67 -9.989.793,84 197.138,80 0 -116.710.723,71 383.463.556,05 372.448.266,30
1.2.3
Infrastrukturvermögen
1.2.3.1 Grund u. Boden des
Infrastrukturvermögens 316.426.963,77 60.737,12 -46.971,44 153.579,21 316.594.308,66 0 0 0 0 0 316.594.308,66 316.426.963,77
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 54.732.996,56 202.031,79 -9.767,33 239.019,43 55.164.280,45 -15.155.999,96 -1.194.104,59 5.520,68 0 -16.344.583,87 38.819.696,58 39.576.996,60
1.2.3.3 Gleisanlagen mit
Streckenausrüstung 5.000,00 0 0 0 5.000,00 -5.000,00 0 0 0 -5.000,00 0 0
1.2.3.4
Entwässerungs-u. Abwasser-
beseitigungsanlagen 897.552.638,69
4.289.084,82 -935.228,17 9.534.017,77 910.440.513,11 --237.259.382,26 -19.257.427,82 235.625,43 0 -256.281.184,65 654.159.328,46 660.293.256,43
1.2.3.5 Straßennetz mit
Wegen, Plätzen 813.088.377,22
7.086.443,46 -2.832.988,97 11.415.271,39 828.757.103,10 -341.849.562,60 -27.291.060,05 1.559.373,37 0 -367.581.249,28 461.175.853,82 471.238.814,62
1.2.3.6 Sonstige Bauten des
Infrastrukturvermögens 31.167.626,08 96.485,69 0 288.100,53 31.552.212,30 -13.355.567,29 -1.168.429,28 0 0 -14.253.996,57 17.028.215,73 17.812.058,79
1.2.4 Bauten auf fremden
Grund und Boden 6.964.667,38 25.822,98 0 359.255,42 7.349.745,78 -3.647.896,01 -664.010,45 0 0 -4.311.906,46 3.037.839,32 3.316.771,37
1.2.5 Kunstgegenstände,
Kulturdenkmäler 17.883.125,12 99.334,65 0 0 17.982.459,77 0 0 0 0 0 17.982.459,77 17.883.125,12
1.2.6 Maschinen und
technische Anlagen 72.342.261,01
5.299.948,62 -802.122,23 1.503.434,18 78.343.521,58 -34.990.144,99 -4.292.205,82 683.302,47 0 -38.599.048,34 39.744.473,24 37.352.116,02
1.2.7 Betriebs- und
Geschäftsausstattung 105.932.619,54 9.688.355,63 -51.080,68 214.281,87 115.784.176,36 -73.656.070,70 -5.910.986,96 34.742,03 0 -79.532.315,63 36.251.860,73 32.276.548,84
1.2.8 Geleistete Anzahlungen,
Anlagen im Bau 174.335.046,31 80.158.705,79 -231.153,50 -35.806.784,19 218.455.814,41 0 0 0 0 0 218.455.814,41 174.335.046,31
1.3.1 Anteile an verb.
Unternehmen 480.489.285,75 6.559.551,36 -818.458,58 0 486.230.378,53 -7.714.077,05 -296.730,00 0 0 -8.010.807,05 478.219.571,48 472.775.208,70
1.3.2 Beteiligungen 28.994.804,24 1.742.398,06 -1.530,00 0 30.735.672,30 -9.647.637,30 0 0 0 -9.647.637,30 21.088.035,00 19.347.166,94
1.3.3 Sondervermögen 21.747.016,45 260.678,69 0 0 22.007.695,14 -144.322,16 0 0 0 -144.322,16 21.863.372,98 21.602.694,29
1.3.4 Wertpapiere des
Anlagevermögen 42.266.483,80 9.999.800,62 0 0 52.266.284,42 0 0 0 0 0 52.266.284,42 42.266.483,80
1.3.5
Ausleihungen
1.3.5.1 Ausleihungen an
verbundene Unternehmen 95.237.885,32 5.000.000,00 -6.613.977,51 0 93.623.907,81 0 0 0 0 0 93.623.907,81 95.237.885,32
1.3.5.2 Ausleihungen an
Beteiligungen 1.056.130,00 0 -34.000,00 0 1.022.130,00 0 0 0 0 0 1.022.130,00 1.056.130,00
1.3.5.4 Sonstige
Ausleihungen 64.569,18 20.000,00 -25.277,77 0 59.291,41 -26.433,55 0 0 0 -26.433,55 32.857,86 38.135,63
Summen 4.546.463.166,44 156.611.017,79 -16.793.551,94 0 4.686.280.632,29 -1.024.290.791,09 -84.381.740,72 4.857.834,82 0 -1.103.814.696,99 3.582.465.935,30 3.522.172.375,35
Forderungsspiegel
Forderungsspiegel
Art der Forderungen
Gesamtbetrag
am 31.12.2021
mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
am 31.12.2020
bis zu 1 Jahr
1 bis 5 Jahren
mehr als 5
Jahren
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen 55.369.017,27 53.578.192,25 17.519,65 1.773.305,37 52.873.468,16
1.1 (160000) Gebühren 4.319.403,00 4.319.403,00 0,00 0,00 2.586.940,95
1.2 (162000) Beiträge 294.347,98 294.347,98 0,00 0,00 52.448,36
1.3 (164000) Steuern 7.201.381,78 7.201.381,78 0,00 0,00 7.346.076,82
1.4 (166000) Forderungen aus Transferleistungen 28. 401.042,46 28.378.573,62 17.519,65 4.949,19 27.961.199,67
1.5 (168000) sonstige öffentlich-rechtliche Forderu ngen 15.152.842,05 13.384.485,87 0,00 1.768.356,18 14.926.802,36
2. Privatrechtliche Forderungen
10.288.047,77
10.286.047,77
2.000,00
0,00
8.130.257,50
2.1 (170000) gegenüber dem privaten Bereich 1.271.0 15,65 1.269.015,65 2.000,00 0,00 2.057.761,24
2.2 (171000) gegenüber dem öffentlichen Bereich 254 .680,35 254.680,35 0,00 0,00 45.785,56
2.3 (172000) gegen verbundene Unternehmen 1.706.703 ,35 1.706.703,35 0,00 0,00 1.959.413,20
2.4 (173000) gegen Beteiligungen 116.267,25 116.267,25 0,00 0,00 27.182,42
2.5 (174000) gegen Sondervermögen 6.939.381,17 6.939.381,17 0,00 0,00 4.040.115,08
Summe aller Forderungen
65.657.065,04
63.864.240,02
19.519,65
1.773.305,37
61.003.725,66
Eigenkapitalspiegel
Bezeichnung
Bestand
01.01.2021
Verrechnung der
Vorjahrsergebnisse
Verrechnungen
mit der
allg. Rücklage
gem. § 44 Abs. 3 KomHVO
Veränderungen
der
Sonderrücklage
Sonstige
Verrechnungen
Jahresergebnis
2021
(vor Beschluss über
Ergebnisverwendung)
Bestand
31.12.2021 2
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1.1 Allgemeine Rücklage
691.057.388,71
0,00
- 217.483,66
- 1.290.000,00
76.982,90
0,00
689.626.887,95
1.2. Sonderrücklagen 2.081.000,00 0,00 0,00 1.290.0 00,00 0,00 0,00 3.371.000,00
1.3. Ausgleichsrücklage 156.720.783,74 - 9.601.760, 29 0,00 0,00 - 76.982,90 0,00 147.042.040,55
1.4 Jahresüberschuss / -fehlbetrag - 9.601.760,29 9 .601.760,29 0,00 0,00 0,00 - 1.846.472,81 - 1.846.4 72,81
1.5. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
(Gegenposten Aktiva) 1
Summe Eigenkapital 840.257.412,16 0,00 - 217.483,66 0,00 0,00 - 1.846.472,81 838.193.455,69
4. Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
1) Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen.
2) Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)
Bezeichnung
3. Vorjahr
Ergebnis aus 2018
Vorvorjahr
Ergebnis aus 2019
Vorjahr
Ergebnis aus 2020
Saldo
Allgemeine Rücklage (+/-)
Ausgleichsrücklage (+/-)
Euro Euro Euro Euro
0,00
49.086.846,44
0,00
28.466.606,70
0,00
- 9.601.760,29
0,00
67.951.692,85
Summe 49.086.846,44 28.466.606,70 - 9.601.760,29 67 .951.692,85
Verbindlichkeitenspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag
am 31.12.2021
EUR
mit einer Restlaufzeit von
Gesamtbetrag
am 31.12.2020
EUR
bis zu 1 Jahr
EUR
1 bis 5 Jahren
EUR
mehr als 5 Jahren
EUR
1 2 3 4 5
1.
Anleihen
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
2. Verbindlichkeiten aus Krediten
für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.5 von Kreditinstituten
750.837.205,86
0,00
0,00
84.363,16
10.000.000,00
740.752.842,70
92.804.844,08
0,00
0,00
0,00
10.000.000,00
82.804.844,08
37.162.017,21
0,00
0,00
0,00
0,00
37.162.017,21
620.870.344,57
0,00
0,00
84.363,16
0,00
620.785.981,41
792.492.866,71
0,00
0,00
84.363,16
0,00
792.408.503,55
3. Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung
3.126.282,10
3.126.282,10
0,00
0,00
18.333.148,00
Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die
4. Kreditaufnahmen wirtschaftlich
gleichkommen
477.772,57
26.918,05
99.384,08
351.470,44
505.278,66
5. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
2.784.934,01
2.784.934,01
0,00
0,00
1.143.907,72
6.
Verbindlichkeiten aus Transferleistungen
0,00
0,00
0,00
0,00
236.451,97
7.
Sonstige Verbindlichkeiten
93.167.080,96
82.927.332,62
9.214.148,07
1.025.600,27
76.748.449,66
8.
Erhaltene Anzahlungen
130.781.190,55
22.138.437,66
88.553.750,66
20.089.002,23
101.024.301,90
9.
Summe aller Verbindlichkeiten
981.174.466,05
203.808.748,52
135.029.300,02
642.336.417,51
990.484.404,62
Nachrichtlich
Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten:
- Bürgschaften
27.057.784,81
29.939.268,37
Rückstellungsspiegel
Rückstellungsspiegel 2021
Bilanzposition
Art der Rückstellung Gesamtbetrag
am 31.12.2020
Veränderung im Haushaltsjahr
Gesamtbetrag am
31.12.2021 Zuführung Inanspruch-
nahme Umbuchung Auflösung
3.1
Pensions-
rückstellungen
Pensionen Beschäftigte 283.152.075,00 € 25.830.940,00 € 0,00 € -23.166.760,00 € 0,00 € 285.816.255,00 €
- Beamte allgemeine Verwaltung 198.828.584,00 € 18.490.243,00 € 0,00 € -18.549.410,00 € 0,00 € 198.769.417,00 €
- Beamte Feuerwehr 84.323.491,00 € 7.340.697,00 € 0,00 € -4.617.350,00 € 0,00 € 87.046.838,00 €
Beihilfen Beschäftigte 67.135.357,00 € 1.654.123,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 68.789.480,00 €
- Beamte allgemeine Verwaltung 47.142.257,00 € 651.525,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 47.793.782,00 €
- Beamte Feuerwehr 19.993.100,00 € 1.002.598,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 20.995.698,00 €
Pensionen Versorgungsempfänger
247.029.011,00 €
0,00 €
8.901.826,00 €
23.166.760,00 €
0,00 € 261.293.945,00 €
- allgemeine Verwaltung 185.082.282,00 € 0,00 € 7.422.179,00 € 18.549.410,00 € 0,00 € 196.209.513,00 €
- Feuerwehr 59.301.213,00 € 0,00 € 1.407.740,00 € 4.617.350,00 € 0,00 € 62.510.823,00 €
- besondere Fachbereiche 2.645.516,00 € 0,00 € 71.907,00 € 0,00 € 0,00 € 2.573.609,00 €
Beihilfen Versorgungsempfänger
58.570.579,00 €
4.460.018,00 €
6.497,00 €
0,00 €
0,00 € 63.024.100,00 €
- allgemeine Verwaltung 43.883.009,00 € 3.442.725,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 47.325.734,00 €
- Feuerwehr 14.060.318,00 € 1.017.293,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 15.077.611,00 €
- besondere Fachbereiche 627.252,00 € 0,00 € 6.497,00 € 0,00 € 0,00 € 620.755,00 €
Summe Bilanzposition 3.1 655.887.022,00 € 31.945.081,00 € 8.908.323,00 € 0,00 € 0,00 € 678.923.780,00 €
3.2
Rückstellungen
für Deponien und
Altlasten
0,00 €
0,00 €
0,00 €
Summe Bilanzposition 3.2 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
3.3
Instandhaltungs-
rückstellungen
Unterlassene Instandhaltung an Gebäuden 2.521.061,79 € 4.921.000,00 € 287.798,04 € 0,00 € 0,00 € 7.154.263,75 €
Unterlassene Instandhaltung an
Infrastrukturvermögen/ Straßenvermögen
2.000.000,00 €
4.041.000,00 €
1.119.000,00 €
0,00 €
0,00 € 4.922.000,00 €
Summe Bilanzposition 3.3 4.521.061,79 € 8.962.000,00 € 1.406.798,04 € 0,00 € 0,00 € 12.076.263,75 €
3.4 Sonstige
Rückstellungen
Nicht in Anspruch genommener Urlaub 8.621.729,90 € 409.117,00 € 72.078,16 € 0,00 € 0,00 € 8.958.768,74 €
Arbeitszeitguthaben 5.950.819,26 € 287.664,38 € 48.182,12 € 0,00 € 0,00 € 6.190.301,52 €
Altersteilzeit 3.363.523,00 € 1.770.315,00 € 586.046,00 € 0,00 € 0,00 € 4.547.792,00 €
Sabbatjahr-Vereinbarungen 308.871,28 € 147.739,75 € 133.589,11 € 0,00 € 0,00 € 323.021,92 €
Nicht mehr bestehende Dienstverhältnisse 2.615.451,00 € 0,00 € 806.451,00 € 0,00 € 0,00 € 1.809.000,00 €
Versorgungslasten eigenbetriebsähnliche
Einrichtung
7.761.707,64 €
1.895,40 €
0,00 €
0,00 €
27.035,58 € 7.736.567,46 €
Pensions-und Beihilferückstellungen StiWL 1.074.630,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 45.922,00 € 1.028.708,00 €
Bürgschaftsverpflichtungen 106.814,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 14.818,00 € 91.996,00 €
Verluste aus lfd. Verfahren 215.681,92 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 145,79 € 215.536,13 €
Steuerverpflichtungen der städtischen
Betriebe gewerblicher Art (BgA)
352.000,00 €
869.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 1.221.000,00 €
Risiken aus Fremdwährungskrediten (Inv.-
Kredite)
710.631,73 €
516.047,73 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 1.226.679,46 €
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung 4.800.000,00 € 5.219.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 10.019.000,00 €
Verzinsung von Gewerbesteuererstattung 2.300.000,00 € 0,00 € 349.133,00 € 0,00 € 1.950.867,00 € 0,00 €
Erstattungszinsen für
Gewerbesteuernachforderung
14.260.000,00 €
5.900.000,00 €
0,00 €
0,00 €
4.500.000,00 € 15.660.000,00 €
Risiken aus neg. Zinsen bei Derivatgeschäften
1.500.000,00 €
450.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 1.950.000,00 €
Bombenverdachtsflächen Mauritz 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Rückforderung FlüAG-Pauschalen f. 2017 553.374,00 € 0,00 € 553.374,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Ansprüche auf diskriminierungsfreie
Besoldung
133.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 133.000,00 €
Verfassungsmäßigkeit der familienbezogenen
Besoldungsbestandteile
571.727,00 €
0,00 €
531.959,58 €
0,00 €
39.767,42 € 0,00 €
Erhöhte Heranziehung zur
Landschaftsumlage
3.000.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 3.000.000,00 €
Mehrarbeit feuerwehrtechnischer Dienst 1.094.810,00 € 0,00 € 442.540,00 € 0,00 € 0,00 € 652.270,00 €
Widersprüche gg. festgesetzte Besoldung
(Corona-Prämie)
0,00 €
1.519.160,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 1.519.160,00 €
Widersprüche gg. amtsangemessene
Alimentation kinderreicher Beamter
0,00 €
2.000.000,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 2.000.000,00 €
Stiftung Magdalenenhospital 0,00 € 4.000.000,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 4.000.000,00 €
Klarastift f. Ausgleichsbeträge Zusatzvers.
Kasse
0,00 €
8.638.908,00 €
0,00 €
0,00 €
0,00 € 8.638.908,00 €
Summe Bilanzposition 3.4 59.294.770,73 € 31.728.847,26 € 3.523.352,97 € 0,00 € 6.578.555,79 € 80.921.709,23 €
Rückstellungen insgesamt 719.702.854,52 € 72.635.928,26 € 13.838.474,01 € 0,00 € 6.578.555,79 € 771.921.752,98 €
Ergebnisrechnung
für den Zeitraum vom 01.01. –31.12.2021
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis 2020
Haushaltsansatz 2021
original fortgeschrieben
davon übertragene
Ermächtigungen
aus 2020
Ergebnis 2021
Vergleich fortg.
Ansatz / Ergebnis
absolut
Übertragene
Ermächtigungen
nach 2022
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
631.794.653,75
601.600.000,00
601.600.000,00
0,00
665.805.771,70
64.205.771,70
0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 186.387.985,30 208.763.780,00 208.763.780,00 0,00 1 98.416.596,58 - 10.347.183,42 0,00
3 + Sonstige Transfererträge 22.345.689,79 19.059.800,00 19.059.800,00 0,00 21.2 44.472,83 2.184.672,83 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 127.599.617,56 130.706.050,00 130.706.050,00 0,00 1 21.673.286,86 - 9.032.763,14 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 20.124.146,12 23.838.500,00 23.838.500,00 0,00 19.7 49.330,81 - 4.089.169,19 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 211.810.496,93 234.943.420,00 234.943.420,00 0,00 2 35.984.263,64 1.040.843,64 0,00
7 + Sonstige ordentliche Erträge 51.167.174,18 44.673.050,00 44.673.050,00 0,00 63.4 14.465,11 18.741.415,11 0,00
8 + Aktivierte Eigenleistungen 3.181.799,22 4.091.100,00 4.091.100,00 0,00 4.267.1 41,91 176.041,91 0,00
9 + / - Bestandsveränderungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
10 = Ordentliche Erträge 1.254.411.562,85 1.267.675.700 ,00 1.267.675.700,00 0,00 1.330.555.329,44 62.879.6 29,44 0,00
11 - Personalaufwendungen 317.660.004,78 320.516.270,00 320.516.270,00 0,00 3 18.799.770,50 - 1.716.499,50 0,00
12 - Versorgungsaufwendungen 36.402.425,51 27.538.140,00 27.538.140,00 0,00 29.7 95.606,70 2.257.466,70 0,00
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 147.348.324,26 145.740.500,00 151.910.400,00 6.169. 900,00 153.256.277,49 1.345.877,49 6.123.440,00
14 - Bilanzielle Abschreibungen 83.052.014,80 81.966.580,00 81.966.580,00 0,00 84.2 50.587,83 2.284.007,83 0,00
15 - Transferaufwendungen 609.726.806,33 666.474.450,00 671.690.550,00 5.216. 100,00 648.671.019,60 - 23.019.530,40 10.391.100,00
16 - Sonstige ordentliche Aufwendungen 78.848.768,84 92.305.560,00 95.332.495,00 3.026.935 ,00 111.871.017,25 16.538.522,25 3.800.489,00
17 = Ordentliche Aufwendungen 1.273.038.344,52 1.334.54 1.500,00 1.348.954.435,00 14.412.935,00 1.346.644.2 79,37 - 2.310.155,63 20.315.029,00
18 = Ordentliches Ergebnis - 18.626.781,67 - 66.865.800,00 - 81.278.735,00 - 14.412.935,00 - 16.088.949,93 65.189.785,07 - 20.315.029,00
19 + Finanzerträge 11.305.872,49 12.712.300,00 12.712.300,00 0,00 18.1 56.105,69 5.443.805,69 0,00
20 - Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 17.014.851,11 20.007.000,00 20.007.000,00 0,00 14.7 23.628,57 - 5.283.371,43 0,00
21 = Finanzergebnis - 5.708.978,62 - 7.294.700,00 - 7.294.700,00 0,00 3.432.477,12 10.727.177,12 0,00
22 = Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit - 24.335.760,29 - 74.160.500,00 - 88.573.435,00 - 14.412.935,00 - 12.656.472,81 75.916.962,19 - 20.315.029,00
23 + Außerordentliche Erträge 14.734.000,00 63.450.000,00 63.450.000,00 0,00 10.8 10.000,00 - 52.640.000,00 0,00
24 - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
25 = Außerordentliches Ergebnis 14.734.000,00 63.450.000,00 63.450.000,00 0,00 10.810.000,00 - 52.640.000,00 0,00
26 = Jahresergebnis - 9.601.760,29 - 10.710.500,00 - 25.123.435,00 - 14.412.935,00 - 1.846.472,81 23.276.962,19 - 20.315.029,00
27 - globaler Minderaufwand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
28
= Jahresergebnis nach Abzug globaler
Minderaufwand
- 9.601.760,29
- 10.710.500,00
- 25.123.435,00
- 14.412.935,00
- 1.846.472,81
23.276.962,19
- 20.315.029,00
nachrichtlich:
Ertrags- und Aufwandsarten
Ergebnis 2020
Haushaltsansatz 2021
original fortgeschrieben
davon übertragene
Ermächtigungen
aus 2020
Ergebnis 2021
Vergleich fortg.
Ansatz / Ergebnis
absolut
Übertragene
Ermächtigungen
nach 2022
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
29
Verrechnete Erträge
bei Vermögensgegenständen
200.000,00
0,00
1.885.901,55
1.685.901,55
0,00 2.281.839,10 200.000,00
30
Verrechnete Erträge
bei Finanzanlagen
1.044.620,54
0,00
0,00
0,00
946.272,41
946.272,41
0,00
31
Verrechnete Aufwendungen
bei Vermögensgegenständen
3.404.998,58
1.200.000,00
1.200.000,00
0,00
2.599.119,04
1.399.119,04
0,00
32
Verrechnete Aufwendungen
bei Finanzanlagen
5.126.022,35
0,00
0,00
0,00
450.538,58
450.538,58
0,00
33
Verrechnungssaldo
- 5.204.561,29
- 1.000.000,00
- 1.000.000,00
0,00
- 217.483,66
782.516,34
0,00
Finanzrechnung
für den Zeitraum vom 01.01.-31.12.2021
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis 2020
Haushaltsansatz 2021
original fortgeschrieben
davon übertragene
Ermächtigungen
aus 2020
Ergebnis 2021
Vergleich fortg.
Ansatz / Ergebnis
absolut
Übertragene
Ermächtigungen
nach 2022
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
1
+
Steuern und ähnliche Abgaben
631.050.526,40
601.600.000,00
601.600.000,00
0,00
661.787.113,24
60.187.113,24
0,00
2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 155.505.851,37 179.230.840,00 179.230.840,00 0,00 1 70.781.891,82 - 8.448.948,18 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 21.455.115,32 19.059.800,00 19.059.800,00 0,00 20.1 97.125,04 1.137.325,04 0,00
4 + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 108.499.786,17 110.270.170,00 110.270.170,00 0,00 1 01.460.576,75 - 8.809.593,25 0,00
5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte 18.412.899,54 23.824.350,00 23.824.350,00 0,00 20.5 49.252,93 - 3.275.097,07 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 215.642.528,54 234.943.420,00 234.943.420,00 0,00 2 32.157.437,82 - 2.785.982,18 0,00
7 + Sonstige Einzahlungen 35.965.772,18 33.050.790,00 33.050.790,00 0,00 45.4 65.341,06 12.414.551,06 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 11.299.072,92 12.712.300,00 12.712.300,00 0,00 18.1 83.506,33 5.471.206,33 0,00
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.197.831 .552,44 1.214.691.670,00 1.214.691.670,00 0,00 1.270.582.244,99 55.890.574,99 0,00
10 - Personalauszahlungen 274.168.363,00 299.961.130,00 299.961.130,00 0,00 2 86.820.424,91 - 13.140.705,09 0,00
11 - Versorgungsauszahlungen 32.861.333,11 31.512.740,00 31.512.740,00 0,00 34.5 65.196,05 3.052.456,05 0,00
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 146.271.216,13 146.147.310,00 152.943.272,00 6.795. 962,00 147.232.340,49 - 5.710.931,51 11.270.669,00
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 17.014.851,11 20.007.000,00 20.007.000,00 0,00 14.7 23.628,57 - 5.283.371,43 0,00
14 - Transferauszahlungen 608.428.496,05 663.966.280,00 669.182.380,00 5.216. 100,00 647.765.620,57 - 21.416.759,43 10.391.100,00
15 - Sonstige Auszahlungen 66.470.067,35 105.561.850,00 108.588.785,00 3.026.9 35,00 83.042.471,65 - 25.546.313,35 3.934.760,00
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 1.145.21 4.326,75 1.267.156.310,00 1.282.195.307,00 15.038.9 97,00 1.214.149.682,24 - 68.045.624,76 25.596.529,0 0
17 = Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit 52.617.225,69 - 52.464.640,00 - 67.503.637,00 - 15.038.997,00 56.432.562,75 123.936.199,75 - 25.596.529,00
18 + Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahm en 46.518.590,51 49.719.600,00 49.719.600,00 0,00 63.2 41.417,29
13.521.817,29 0,00
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 922.616,57 1.060.420,00 1.060.420,00 0,00 403.261,7 6 - 657.158,24 0,00
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 6.588.385,89 16.678.500,00 16.678.500,00 0,00 6.674 .285,29 - 10.004.214,71 0,00
21 + Einzahlungen von Beiträgen u.ä. Entgelten 2.444.542,87 4.409.020,00 4.409.020,00 0,00 3.077.9 69,46 - 1.331.050,54 0,00
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 4.993.715,16 16.100.000,00 16.100.000,00 0,00 11.01 1.491,13 - 5.088.508,87 0,00
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 61.467.851, 00 87.967.540,00 87.967.540,00 0,00 84.408.424,93 - 3.559.115,07 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken u. Ge bäuden 4.107.749,49 10.092.510,00 63.754.798,00 53.662.288 ,00 7.714.121,08 - 56.040.676,92 55.208.350,00
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 101.040.157,91 206.038.560,00 317.813.817,00 111.77 5.257,00 99.635.659,11 - 218.178.157,89 157.966.404 ,00
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlag evermögen 12.322.857,78 16.264.980,00 29.521.059,00 13.256.07 9,00 17.123.323,85 - 12.397.735,15 15.182.315,00
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 31.684.980,99 13.606.730,00 44.222.330,00 30.615.60 0,00 18.300.627,63 - 25.921.702,37 10.000.000,00
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 8.329.950,53 14.808.310,00 28.385.475,00 13.577.165 ,00 8.068.495,94 - 20.316.979,06 19.285.395,00
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 157.485.696, 70 260.811.090,00 483.697.479,00 222.886.389,00 150 .842.227,61 - 332.855.251,39 257.642.464,00
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit - 96.017.845,70 - 172.843.550,00 - 395.729.939,00 - 222.886.389,00 - 66.433.802,68 329.296.136,32 - 257.642.464,00
32 = Finanzmittelüberschuss / fehlbetrag - 43.400.620,01 - 225.308.190,00 - 463.233.576,00 - 237.925.386,00 - 10.001.239,93 453.232.336,07 - 283.238.993,00
Ein- und Auszahlungsarten
Ergebnis 2020
Haushaltsansatz 2021
original fortgeschrieben
davon übertragene
Ermächtigungen
aus 2020
Ergebnis 2021
Vergleich fortg.
Ansatz / Ergebnis
absolut
Übertragene
Ermächtigungen
nach 2022
Euro Euro Euro Euro Euro Euro Euro
33
+
Einzahlung aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Darlehen
34.540.948,00
179.468.550,00
332.468.550,00
153.000.000,00
4.560.038,17
-
327.908.511,83
0,00
34 + Einzahlung aus der Aufnahme von Krediten zur Liquiditä tssicherung 15.872.013,79 349.456.539,00 349.456.539,00 0,00 0, 00 - 349.456.539,00 0,00
35
-
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für
Investitionen und wirtsch. gleichkommenden Rechtsverhältnissen
75.202.040,82
63.573.600,00
63.573.600,00
0,00
47.250.275,98
-
16.323.324,02
0,00
36
-
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur
Liquiditätssicherung
0,00
182.041.124,00
182.041.124,00
0,00
14.999.883,98
-
167.041.240,02
0,00
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit - 24.789.079,03 28 3.310.365,00 436.310.365,00 153.000.000,00 - 57.690 .121,79 - 494.000.486,79 0,00
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln - 68.189.699,04 58.002.175,00 - 26.923.211,00 - 84.925.386,00 - 67.691.361,72 - 40.768.150,72 - 283.238.993,00
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 164.138.194,39 100.480.014,00 100.480.014,00 0,00 1 00.480.014,30 0,00 0,00
40 + Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 4.531.518,95 0,00 0,00 0,00 8.724.412,97 8.724.412, 97 0,00
41 = Liquide Mittel 100.480.014,30 158.482.189,00 73.556.803,00 - 84.925.386,00 41.513.065,55 - 32.043.737,75 - 283.238.993,00
Lagebericht
mit Angaben zu den Organen und Kennzahlen
Lagebericht
Stadt Münster, August 2022
Lagebericht
zum Jahresabschluss 2021 der Stadt Münster
1. Vorbemerkungen
Grundlagen
Nach § 95 Gemeindeordnung (GO NRW) ist zum 31.12.2021 ein Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Ihm ist ein
Lagebericht beizufügen. Gemäß § 49 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) ist der
Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhäl tnissen entsprechendes Bild der
kommunalen Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune vermittelt wird.
Dabei ist auch auf die Chancen und Risiken der Kommune einzugehen.
Corona-Pandemie und die Auswirkungen
Auch im Jahr 2021 bestimmte die COVID-19-Pandemie wese ntlich das öffentliche Leben in
Deutschland. Dies führte nicht nur zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Einschränkungen
und Belastungen, sondern stellte auch die kommunalen Haushalte weiterhin vor große
Herausforderungen. Zur Bewältigung dieser Auswirkunge n und zur Sicherstellung der
kommunalen Handlungsfähigkeit wurden die in 2020 erl assenen besonderen
haushaltswirtschaftlichen Regelungen der Landesregierung verlängert. Durch das „Gesetz zur
Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 01. De zember 2021, hier insbesondere
durch Anpassung des NKF-COVID-19 Isolierungsgesetzes (NKF-CIG), wurden unter anderem
die Richtlinien für die Aufstellung der Jahresabschlüsse von 2020 auf die Jahre 2021 und 2022
übertragen.
Ein wesentliches Element des NKF-CIG ist die sogenannte „Bilanzierungshilfe“. Diese
ermöglicht einen separaten Ausweis der Corona-bedingten finanziellen Schäden im
städtischen Haushalt und deren Neutralisierung durch Einst ellung eines außerordentlichen
Ertrages in gleicher Höhe. Hierdurch werden die Corona -bedingten Belastungen zunächst
nicht ergebniswirksam. Beginnend im Haushaltsjahr 2025 werden die isolierten Beträge über
einen Zeitraum von längstens 50 Jahren linear abgeschrieben.
Lagebericht
Aufgrund der genannten gesetzlichen Regelungen wurde im Rahmen des Jahresabschlusses
2021 die Corona-bedingte Isolierung von Mindererträg en und Mehraufwendungen ermittelt,
sie beträgt 10.810.000 €. Die Abschreibungen aus dieser Corona-Isolierung des Jahres 2021
werden die künftigen Haushaltsjahre ab 2025 mit einem Betrag von 216.200 € belasten.
2. Ertragslage
Der Ergebnisplan steht im Mittelpunkt der kommunalen Haushaltswirtschaft. Er enthält alle
erwarteten Ressourcenzuwächse (Erträge) und voraussichtliche n Ressourcenverbräuche
(Aufwendungen), die im Zusammenhang mit der kommunalen Leistungserbringung entstehen.
Das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis aus dem Saldo aller Erträge und
Aufwendungen spiegelt die Entwicklung des Eigenkapitals wider. Ein positives Jahresergebnis
führt zu einem Zuwachs, ein negatives Jahresergebnis zu e inem Verzehr des Eigenkapitals.
Daher ist das Jahresergebnis auch die maßgebliche Größe für den Haushaltsausgleich. Nach
§ 75 Abs. 2 GO ist der Haushalt ausgeglichen, wenn das Ja hresergebnis keinen negativen
Wert ausweist. Er gilt als ausgeglichen, wenn der Fehlb edarf durch Inanspruchnahme der
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann.
Die Ergebnisrechnung 2021 schließt mit folgenden Werten ab:
Ergebnisrechnung 2021
Position
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben)
Ergebnis
Abweichung
Mio. € Mio. € Mio. €
Ordentliche Erträge 1.267,7 1.330,6 + 62,9
Ordentliche Aufwendungen 1.349,0 1.346,6 - 2,3
Ordentliches Ergebnis --81,3 -16,1 + 65,2
Finanzerträge 12,7 18,2 + 5,4
Finanzaufwendungen 20,0 14,7 - 5,3
Finanzergebnis -7,3 3,4 + 10,7
Lagebericht
Außerordentliche Erträge 63,5 10,8 - 52,6
Außerordentliche Aufwendung
0
0,0
0,0
Außerordentliches Ergebnis
63,5
10,8
- 52,6
Jahresergebnis -25,1 -1,8 + 23,3
Das Jahresergebnis 2021 beträgt -1,8 Mio. € . Gegenüber der Haushaltsplanung
(einschließlich der Ermächtigungsübertragungen), in der noch von einem Vermögensverzehr
in Höhe von -25,1 Mio. € ausgegangen wurde, ergibt sich eine Verbesserung von 23,3 Mio. €.
Das Jahresergebnis beinhaltet auch die Verbesserung aus d er Isolierung der Corona-
bedingten Belastungen von insgesamt 10,8 Mio. €, die aktiviert und als außerordentlicher
Ertrag die Belastung im Ergebnis neutralisieren. Blieb e die Isolierungshilfe außer Betracht,
ergäbe sich für den Jahresabschluss 2021 ein Fehlbetrag vo n -12,7 Mio. € für die Stadt
Münster.
Gegenüber dem Planansatz sind die ordentlichen Erträge um 62,9 Mio. € (5 %) gestiegen. Die
Aufwendungen bleiben mit 2,3 Mio. € (- 0,2 %) unter dem Ansatz.
Nicht benötigte Aufwandsermächtigungen in Höhe von 20, 3 Mio. € sind als sogenannte
Ermächtigungsübertragungen in das Jahr 2022 übertragen worden und erhöhen dort den
laufenden Ansatz entsprechend .
Hinweise zu den Erträgen:
Bei den Steuern sind insgesamt Mehrerträge von 64,2 M io. € zu verzeichnen, insbesondere
bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer verlief das Jahr 2021 positiv.
Bei der Gewerbesteuer sind im Haushaltsjahr 2021 Erträ ge in Höhe von 347,7 Mio. € erzielt
worden, damit liegt das Ergebnis um 52,7 Mio. € über dem Haushaltsansatz. Der positive
Trend setzt sich beim Gemeindeanteil an der Einkommensst euer fort, hier liegt das Aufkom-
men von 181,0 Mio. € (+9,0 Mio. €) auch deutlich über dem Planansatz. Eine weitere Ertrags-
verbesserung von 2,9 Mio. € ergibt sich beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.
Die im Vergleich zum Haushaltsansatz hohen Gewerbesteuereinnahmen in Münster entstam-
men einer konjunkturell guten Wirtschaftslage, z. B. im Finanz- und Versicherungswesen, im
Lagebericht
Informations-, Kommunikations- sowie Baugewerbe und auch der Industrie. Wesentliche wirt-
schaftliche Auswirkungen der Corona-Pandemie, von denen bei der Planung in 2020 noch
auszugehen war, waren insofern in der Münsteraner Wirt schaft bereits im Jahre 2021 nicht
mehr zu verzeichnen.
Weitere Ertragsverbesserungen sind bei den sonstigen Tran sfererträgen (2,2 Mio. €) sowie
bei den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (1,0 Mio. €) zu verzeichnen.
Eine wesentliche Abweichung ergibt sich im Bereich der so nstigen ordentlichen Erträge. Mit
einem Ergebnis von insgesamt 63,4 Mio. € kann im Verg leich zum Haushaltsansatz eine
Verbesserung von 18,7 Mio. € verbucht werden. Ursächlich hierfür sind Mehrerträge aus der
Verzinsung von Gewerbesteuererstattungen sowie Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen unterschreiten mit einem Gesamtwert von 198,4
Mio. € den Haushaltsansatz 2021 um 10,3 Mio. €. Diese Entwicklung resultiert zum einen aus
Mehrerträgen von 9,9 Mio. € bei den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen im Bereich der
Jugendhilfe. Umgekehrt ergibt sich bei den sonstigen Zu wendungen und allgemeinen
Umlagen eine Unterschreitung des Ansatzes in Höhe von 21,5 Mio. €.
Die öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelte mit einem Jahresergebnis von 121,7 Mio. € fallen
um 9,0 Mio. € geringer aus als in der Planung kalkul iert. Auch die privatrechtlichen
Leistungsentgelte erreichen den Planansatz nicht (-4,1 Mio.€). Im Haushaltsjahr 2021 machen
sich in diesen Bereichen die Auswirkungen der Corona-Pandemie weiterhin bemerkbar.
Hinweise zu den Aufwendungen:
Das Ergebnis der ordentlichen Aufwendungen verbessert sich um 2,3 Mio. € im Vergleich zu
den fortgeschriebenen Haushaltsansätzen.
Den größten Anteil an der Gesamtsumme der ordentlichen Aufwendungen haben die
Personalaufwendungen (23,7 %), die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (11,4%)
sowie die Transferaufwendungen (48,2 %).
Die Personalaufwendungen mit einem Ergebnis von 318,8 Mio. € unterschreiten die
Haushaltsansätze um 1,7 Mio. €. Dabei bleiben die Dienstaufwendungen mit 9,8 Mio. € unter
dem Ansatz, während die Zuführungen zu den Rückstellung en den Planwert um 8,1 Mio. €
übersteigen. Bei den Versorgungsaufwendungen ergibt sich eine Überschreitung des
Planwertes von 2,3 Mio. €.
Lagebericht
Die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen weisen Mehraufwendungen von 1,3 Mio. €
aus, die bilanziellen Abschreibungen liegen mit 2,3 Mio. € über dem Ansatz.
Mit 16,5 Mio. € deutlich über dem Planansatz liegt d as Jahresergebnis der sonstigen
ordentlichen Aufwendungen. Die Mehraufwendungen betr effen insbesondere die
Rückstellungen, die pauschalen Wertberichtigungen und den Bereich der Werbung.
Die mit Abstand größte Ansatzunterschreitung von 23,0 M io. € verzeichnen die
Transferaufwendungen. Diese resultiert insbesondere aus Minderaufwendungen im Bereich
der Grundsicherung nach dem SGB II (-11,6 Mio. €) und der sonstigen Transferaufwendungen
(-22,3 Mio. €). Bei der Gewerbesteuerumlage (+3,9 Mi o. €), den sozialen Leistungen des
Sozialamtes (+4,4 Mio. €) und im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (+2,2 Mio. €) sind die
Ansätze hingegen überschritten worden.
Hinweise zum Finanzergebnis:
Das Finanzergebnis aus dem Saldo von Finanzerträgen, einschließlich der Ausschüttungen
der Beteiligungen, sowie den Zinsen und sonstigen Finanzaufwendungen weist einen Betrag
von 3,4 Mio. € aus und fällt damit um 10,7 Mio. besser als geplant aus. Während die
Finanzerträge mit 5,4 Mio. € den Ansatz übertreffen, erfolgen bei den Zinsaufwendungen
Einsparungen in Höhe von 5,3 Mio. €. Hier hat die St adt auch im Jahr 2021 von dem sehr
niedrigen Zinsniveau profitiert. Außerdem mussten im Jahr 2021 aufgrund der weiterhin
zeitverzögerten Umsetzung des Investitionsprogrammes un d des relativ hohen
Liquiditätsbestandes deutlich weniger Kredite aufgenommen werden als veranschlagt.
Lagebericht
3. Finanzlage
Finanzrechnung 2021
Position
Haushaltsansatz
(fortgeschrieben) Ergebnis Abwei-
chung
Mio. € Mio. € Mio. €
Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit - 67,5 + 56,5 + 124,0
Saldo aus Investitionstätigkeit - 395,7 - 66,5 + 329,2
Finanzmittelüberschuss (+) - 463,2 - 10,0 + 453,2
Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen 332,7 4,6 - 328,1
Aufnahme von Liquiditätskrediten 349,5 0,0 -349,5
Tilgung und Gewährung von Darlehen - 63,6 - 47,3 - 16,3
Tilgung von Liquiditätskrediten - 182,0 -15,0 - 167,0
Saldo aus Finanzierungstätigkeit 436,6 - 57,7 - 494,3
Die Finanzlage wird beeinflusst durch das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit, das
Ergebnis der Investitionstätigkeit sowie durch die Aufnahme bzw. Tilgung der Kredite.
Der in der Planung ausgewiesene Saldo aus laufender V erwaltungstätigkeit verbessert sich
von -67,5 Mio. € auf 56,5 Mio. €, mithin um 124,0 M io. €. Der negative Saldo aus der
Investitionstätigkeit von – 395,7 Mio. € (Einzahlunge n abzüglich der Auszahlungen für die
Herstellung bzw. den Erwerb von Vermögen) sinkt auf – 66,5 Mio. €, was einer Verbesserung
von 329,2 Mio. € entspricht. An dieser Entwicklung wird erneut deutlich, dass Plan- und
Istwerte insbesondere der Bauprojekte, wie auch in den V orjahren, erheblich voneinander
abweichen und die Verwaltung insofern deutlich wenige r investiert hat, als ursprünglich
geplant. Im Ergebnis führen beide Verbesserungen zu ei ner deutlichen Steigerung des
Finanzmittelüberschusses um 453,2 Mio. € auf einen Betrag von -10,0 Mio. €.
Der Saldo aus Finanzierungstätigkeit, also aus der Aufnahme und Tilgung von Krediten, weist
als Ergebnis den Wert von -57,7 Mio. € aus. Im Ergebni s sind damit im Jahr 2021 im Saldo
mehr Kredite getilgt als neu aufgenommen worden.
Die Zahlungsfähigkeit der Stadt Münster war im Jahr 2021 zu jeder Zeit sichergestellt. Hierzu
wurde zur Verstärkung der aus der unterjährigen Bewirtschaftung erzielten Einnahmen auf das
hohe Liquiditätsaufkommen des Cash-Pools, der mit den eigenbetriebsähnlichen
Einrichtungen und Töchtern der Stadt gemeinsam betrieben wird, zurückgegriffen.
Lagebericht
Zur Überbrückung kurzfristiger Liquiditätsbedarfe wur den im Haushaltsjahr 2021
Liquiditätskredite in Anspruch genommen, wobei der in der Haushaltssatzung festgelegte
Höchstbetrag (200 Mio. €) zu keiner Zeit ausgeschöpft w urde. Zum Abschlussstichtag am
31.12.2021 bestanden Verbindlichkeiten aus Liquiditätskrediten in Höhe von 3,1 Mio. €.
4. Vermögens- und Schuldenlage
Die Schlussbilanz zum 31.12.2021 vermittelt ein umfassendes Bild über die Vermögens- und
Schuldenlage der Stadt Münster. Der Vergleich der einzelnen Positionen mit den Werten des
Vorjahres zeigt die wesentlichen Auswirkungen der abgelaufenen Haushaltswirtschaft auf die
Bilanz.
Bilanz (Aktiva)
31.12.2021 31.12.2020 Ände-
rung
Mio. € % Mio. € % Mio. €
Bilanzierungshilfe 25,5 0,7 14,7 0,4 10,8
1. Anlagevermögen 3.582,5 93,3 3.522,2 92,4 60,3
1.1 Immaterielle Vermögensge-
genstände 0,7
0,01 0,7 0,01 0,0
1.2 Sachanlagen 2.913,7 75,9 2.869,1 75,3 44,5
1.3 Finanzanlagen 668,1 17,4 652,3 17,1 15,8
2. Umlaufvermögen 158,5 4,1 206,8 5,4 -48,3
2.1 Vorräte 29,9 0,8 30,7 0,8 -0,7
2.2 Forderungen, sonst. Vermö-
gensgegenstände 87,1
2,3 75,7 2,0 11,4
2.3 Wertpapiere des Umlauf-
vermögens
0,0
0,00 0,0 0,00 0,0
2.4 Liquide Mittel 41,5 1,1 100,5 2,6 -59,0
3. Aktive Rechnungs-
abgrenzung 72,3
1,88 67,2 1,8 5,1
Summe Aktiva 3.838,9 100,00 3.810,9 100,00 28,0
Lagebericht
Bilanz (Passiva)
31.12.2021 31.12.2020 Ände-
rung
Mio. € % Mio. € % Mio. €
1. Eigenkapital 838,2 21,8 840,3 22,0 -2,1
1.1 Allgemeine Rücklage 689,6 17,9 691,1 18,1 -1,5
1.2 Sonderrücklagen 3,4 0,1 2,1 0,1 1,3
1.3 Ausgleichsrücklage 147,0 3,8 156,7 4,1 -9,7
1.4 Jahresüberschuss/
Fehlbetrag
-1,8
-0,1 -9,6 -0,3 7,8
2. Sonderposten 1.204,0 31,4 1.217,6 32,0 -13,6
3. Rückstellungen 771,9 20,1 719,7 18,9 52,2
4. Verbindlichkeiten 981,2 25,6 990,5 26,0 -9,3
5. Passive Rechnungs-
abgrenzung 43,6
1,1 42,9 1,1 0,7
Summe Passiva 3.838,9 100,00 3.810,9 100,00 28,0
Die vielfältigen Ursachen für die Veränderungen der B ilanzpositionen werden detailliert im
Anhang bei den „Erläuterungen zur Bilanz“ beleuchtet . An dieser Stelle sollen daher nur die
wesentlichen Positionen dargestellt werden.
Das Volumen der Schlussbilanz der Stadt Münster zum 31 .12.2021 in Höhe von 3.838,9
Mrd. € ist gegenüber dem Vorjahr um 28,0 Mio. € gestiegen.
Hinweise zur Aktivseite:
Die Aktivseite der Bilanz stellt das Vermögen der Stadt Münster dar.
Zum Ausgleich der Corona-Belastungen wird im Haushalts jahr 2021 unter der Position
„Aufwendung zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ eine Bilanzierungshilfe in
Höhe von 10,8 Mio. € aktiviert. Auf die Erläuterungen unter 1. wird verwiesen.
Lagebericht
Der größte Teil des Vermögens setzt sich mit 93,32 % a us langfristig orientiertem
Anlagevermögen zusammen. Dieses ist um 60,3 Mio. € gestiegen. Davon entfallen 2,9 Mrd. €
auf das Sachanlagevermögen und 668,1 Mio. € auf die Finanzanlagen. Bei den Sachanlagen
stellt das Infrastrukturvermögen (u. a. Kanäle, Straß en, Brücken,
Abwasserbeseitigungsanlagen) mit insgesamt 1,5 Mrd. € de n größten Posten dar. Der Wert
der unbebauten Grundstücke wird mit 267,1 Mio. €, der der bebauten Grundstücke mit 843,4
Mio. € ausgewiesen. Auf das restliche Sachanlagevermög en (u. a. Maschinen, Fahrzeuge,
Betriebs- und Geschäftsausstattung, Kunstgegenstände, Anlagen im Bau) entfallen 315,5 Mio.
€. Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligu ngen sind mit 499,3 Mio. € unter den
Finanzanlagen aktiviert.
Das Umlaufvermögen ist um 48,3 Mio. € auf 158,5 Mio. € gesunken und macht 4,1 % der
Bilanzsumme aus. Auf die Vorräte entfallen 29,9 Mio. €, auf die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände 87,1 Mio. € und auf die liquiden Mittel 41,5 Mio. €.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungen betragen 72,3 Mio. €, was 1,9 % der Bilanzsumme
entspricht.
Hinweise zur Passivseite:
Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Bilanz gibt Auskunft darüber, wie
das Vermögen der Stadt finanziert ist.
Das Eigenkapital als Saldo zwischen dem Vermögen der St adt (Aktiva) und den
Verbindlichkeiten im weiteren Sinne (Sonderposten, Rü ckstellungen, Verbindlichkeiten,
passive Rechnungsabgrenzung) ist um 2,1 Mio. € auf 838, 2 Mio. € gesunken und entspricht
21,83 % der Bilanzsumme. Hiervon entfallen 693,0 Mio . € auf die allgemeine Rücklage
(einschließlich der Sonderrücklagen) und 147,0 Mio. € auf die Ausgleichsrücklage. Die
Ausgleichsrücklage ist um den Jahresfehlbetrag 2020 in Höhe von 9,6 Mio. € verringert
worden. Die Höhe des Eigenkapitals ergibt sich durch die Veränderung der einzelnen
Eigenkapitalpositionen. Ausschlaggebend für den Verzehr des Eigenkapitals im Jahr 2021 ist
der erwirtschaftete Fehlbetrag von 1,8 Mio. €.
Die größte Position auf der Passivseite stellen mit 1.204,0 Mrd. € (31,4 %) die Sonderposten
dar. Das städtische Anlagevermögen, wie z.B. Kanäle un d Straßen, Schulgebäude und
Schuleinrichtungen, wurde und wird in vielen Fällen d urch Erschließungsbeiträge und
Zuwendungen des Bundes und des Landes (Schul-, Sport-, B randschutzpauschale,
allgemeine Investitionspauschale) mitfinanziert. In der Bilanz sind diese Förderungen des
Lagebericht
Anlagevermögens als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes im Ergebnisplan ert ragswirksam aufzulösen. Die
ebenfalls je Vermögensgegenstand durchzuführenden Absch reibungen, die im Ergebnisplan
als Aufwand auszuweisen sind, werden somit zum Teil durch die Erträge aus der
Sonderpostenauflösung kompensiert.
Die Rückstellungen betragen 771,9 Mio. € bzw. 20,1 % d er Bilanzsumme. Hiervon entfallen
allein 678,9 Mio. € auf die Pensionsrückstellungen. Die Instandhaltungsrückstellungen
(Gebäude und Straßen) betragen zum Bilanzstichtag 12,1 Mio. € und entfallen auf die Bereiche
Hoch- und Tiefbau; die sonstigen Rückstellungen betragen 80,9 Mio. €. Weitere Einzelheiten
zu den Rückstellungen können dem Rückstellungsspiegel entnommen werden.
An Verbindlichkeiten bestehen 981,2 Mio. € bzw. 25,6 % der Bilanzsumme. Der Großteil davon
sind Kreditverbindlichkeiten für Investitionen in Höhe 750,8 Mio. €. Auf die Konzernfinanzie-
rung entfällt ein Anteil von rund 88,0 Mio. €.
Die Passive Rechnungsabgrenzung beträgt 43,6 Mio. € bzw. 1,1 % der Bilanzsumme.
5. Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung
Im Rahmen des unterjährigen Finanzcontrollings wird die Entwicklung der Ertrags- und
Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Hierbei stehen die von
der Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbe reiche besonders im Fokus. So
werden die Entwicklungen bei den Steuereinnahmen, in sbesondere bei der Gewerbesteuer
und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, regelmäßig analysiert. Diese Einnahmen
stellen wesentliche Einflussgrößen für den städtischen Hau shalt dar. Gleichwohl sind diese
Positionen stark von externen Faktoren, insbesondere der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung
beeinflusst und unterliegen somit von der Stadt nur se hr begrenzt zu beeinflussenden
Schwankungen.
Im Haushaltsjahr 2021 waren Corona-bedingte Steuermi nderungen nicht mehr zu
verzeichnen. Nach dem Corona-bedingten Rückgang im Jahr 2020 verlief das Haushaltsjahr
2021 bei der Gewerbe- und Einkommenssteuer positiv. Insbesondere bei der Gewerbesteuer
ist eine deutliche Verbesserung gegenüber der Ansatzplan ung erzielt worden. Unabhängig
davon sind jedoch die langfristigen Folgewirkungen der pandemiebedingten Verwerfungen
kaum absehbar. Die Schätzung der Höhe der Gewerbesteu er wird deshalb in den nächsten
Jahren gerade unter dem Eindruck sich verschränkender Kr isen aufgrund der geopolitischen
Implikationen im laufenden Jahr von erheblicher Bedeutung für die weitere
Lagebericht
Haushaltsentwicklung in Münster und die Bestimmung des Finanzrahmens für die Aufwands-
und Ausgabeseite sein.
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältigen He rausforderungen, die sich als Folge
einer „wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehört die B ereitstellung von ausreichendem
Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der Angebote für Kinder und
Jugendliche und die schulische Versorgung. Insbesondere im Schul- und Kitabereich sowie im
Hochbau steht in den nächsten Jahren nach wie vor ein gro ßes Bauprogramm für Neu- und
Erweiterungsbauten mit einem hohen Investitionsvolumen auf dem Plan. Hier zeigt jedoch der
Vergleich zwischen Planung und Jahresergebnis weiterhin erhebliche Diskrepanzen. Dieser
Investitionsstau ergibt sich aus der verzögerten Ausführ ung vieler kommunaler Bauprojekte;
Ursachen hierfür sind die hohe Auslastung in der Bauwirt schaft, der anhaltende
Fachkräftemangel sowie Engpässe bei der Lieferung von Baumaterial. Im Ergebnis führt diese
Situation zu steigenden Baukosten, die letztlich auch den Haushalt der Stadt Münster belasten.
Unten diesen Aspekten sind realitätsnähere Veranschlagungen unerlässlich, mit dem Haushalt
2022 ist dieses Thema über die Bildung von investiven Dezernatsbudgets angegangen worden
und wird über eine stärkere Budgetierung auf der Dez ernatsebene perspektivisch zu mehr
Planungssicherheit führen.
Nach den aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen der Stadt Münster in den Jahren
2023 bis 2026 auf einem ähnlichen Niveau wie 2022 liegen und damit realistischer umzusetzen
sein als in den Vorjahren. Zur Finanzierung stehen ne ben der Binnenfinanzierung aus
laufender Verwaltungstätigkeit Zuschüsse aus Bundes- bzw . Landesmitteln (Sonderposten)
sowie die Erschließungsbeiträge zur Verfügung. Der restl iche Finanzbedarf muss durch
Kreditaufnahmen gedeckt werden. Die Umsetzung des ambi tionierten Programms wird auch
den laufenden Aufwand aus Abschreibung, Bewirtschaftung und Unterhaltung beeinflussen
und insofern die zukünftigen Jahresergebnisse belasten. Z urzeit profitiert die Stadt Münster
noch vom niedrigen Zinsniveau. Dennoch bereitet sich die Stadt auf einen Ausstieg aus dem
Niedrigzinsniveau vor, denn perspektivisch steigende Zinssä tze werden den Haushalt
belasten und stellen ein mögliches Risiko für die Stadt Münster dar.
Auf die Entwicklung der Personalaufwendungen ist ein besonderes Augenmerk zu richten, sie
schlagen auf der Aufwandsseite mit einer beachtlichen Höhe zu Buche und steigen weiter an.
Im Jahr 2021 ist der Haushaltsansatz unterschritten worden , insbesondere bei den
Dienstaufwendungen ergeben sich Minderaufwendungen. Di ese eigentlich positive
Abweichung resultiert im Wesentlichen aus der Nicht- bzw. verzögerten Besetzung von Stellen
sowie aus einer vermehrten Personalfluktuation. Die Personalgewinnung für die
Lagebericht
Nachbesetzung, aber auch für neue Aufgaben gestaltet si ch auch für die öffentliche Hand
immer schwieriger. In der Folge bleiben viele Stellen in der Verwaltung eine Zeit lang
unbesetzt, wodurch Aufgaben oder Projekte geschoben werd en müssen. Die Risiken und
Probleme aus dem Fachkräftemangel werden sich in den kommenden Jahren vermutlich
weiter verstärken. Hier ist die Stadt Münster geforder t, mit innovativen Maßnahmen
gegenzusteuern.
Nicht unerhebliche Belastungen werden sich aus künftigen Versorgungsaufwendungen
ergeben. Die Pensionsrückstellungen sind im Jahr 2021 deutlich angestiegen und werden sich
in den kommenden Jahren weiter erhöhen.
Die Entwicklung der städtischen Tochtergesellschaften ist regelmäßig zu beobachten, um
frühzeitig sich abzeichnende Risiken für den städtischen „Kernhaushalt“ zu erkennen. Ein
Schwerpunkt in diesem Bereich wird in den nächsten Jahren die Aktivierung der
Konversionsflächen und die zügige Vermarktung der Wohn bauflächen für den
Wohnungsmarkt der Stadt Münster sein.
Mit Blick auf alle wesentlichen städtischen Beteiligungen ist das Konzerncontrolling
insbesondere unter besonderer Beachtung der weiteren E ntwicklung der Corona-Pandemie
und der damit verbundenen Auswirkungen auf die Tochtergesellschaften weiterzuverfolgen.
Die Stadt Münster steht mit dem Bekenntnis zur Klimaneu tralität und ihrer
Nachhaltigkeitsstrategie für eine nachhaltige Kommunal entwicklung. Das große Ziel
Klimaneutralität bis 2030 ist eine riesige Herausforde rung für die gesamte Stadt Münster.
Wichtige kommunale Handlungsfelder sind Energieeinspar ung sowie eigene
Energieerzeugung, eine ökologisch orientierte Stadtpl anung, umweltverträgliche
Wohnraumschaffung, klimafreundliche Mobilitätskonzepte wie z. B. die Förderung des ÖPNV
und der Ausbau von Velorouten und auch das Thema Digit alisierung. Diese Projekte stellen
sehr hohe Anforderungen an die Stadtverwaltung und d ie Umsetzung wird mit großen
Anstrengungen verbunden sein. In finanzieller Hinsicht ist weiterhin mit hohen Investitionen zu
rechnen. Die Gesamtkosten für die Transformation sind n och schwer zu beziffern, diese
Entwicklung bedeutet aber auch eine Stärkung der heim ischen Wirtschaft in wachsende und
zukunftsorientierte Branchen. Langfristig wird dies zu einer Stärkung der Finanzkraft der Stadt
Münster führen. Die Stadt Münster leistet mit ihrer Na chhaltigkeitsstrategie einen wichtigen
Beitrag zum Klimaschutz und wird dadurch eine attrakti ve und lebenswerte Stadt – auch für
nachfolgende Generationen - bleiben.
Lagebericht
Für die Stadt Münster ist die Weiterentwicklung der Di gitalisierung auch in den nächsten
Jahren ein zentrales Thema. Verwaltungsinterne Prozesse müssen besser, schneller und
effizienter gestaltet werden sowie neue und bessere Dienstleistungen für die Bürgerinnen und
Bürger angeboten werden. Der Nachhaltigkeitsgedanke sowie das Einsparen von Ressourcen
spielt dabei eine wichtige Rolle. Ein Risiko besteht auch hier, in ausreichendem Maß IT-affine
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Stadtverwa ltung zu gewinnen, um die
Digitalisierungsschritte konsequent weiterverfolgen zu können. Hier steht die Stadt in einem
sich verstärkenden Wettbewerb nicht nur mit anderen Kom munen, sondern auch mit
Privatunternehmen.
Im Februar 2022 begann der russische Angriffskrieg auf d ie Ukraine. Die Folgen des noch
andauernden Krieges werden in Form von Verlusten an den Finanzmärkten, den steigenden
Lebenshaltungskosten, der Verteuerung von Material u nd dem Mangel an Rohstoffen,
insbesondere Energie, deutlich.
Eine Vielzahl von Menschen aus den Krisengebieten befi nden sich auf der Flucht. Auch
Deutschland hat Hilfe zugesagt und leistet seinen Beitrag bei der Aufnahme von Flüchtlingen.
Auch die Kommunen sind hier gefordert und müssen sich auf die Aufnahme, Unterbringung
und Betreuung von Ukraine-Flüchtlingen einstellen. Noch ist unklar, ob die hierfür seitens Land
und Bund zur Verfügung gestellten Pauschalmittel ausrei chen, um die anfallenden Kosten
decken zu können. Neben den Kosten für humanitäre Hilfsangebote werden insbesondere die
aus der Krise resultierenden stark erhöhten Preise für En ergie die Haushalte der künftigen
Jahre belasten. Daher ist es geboten, diese Haushaltsbela stungen in zukünftigen
Haushaltsplanungen angemessen zu berücksichtigen.
Der Jahresabschluss 2021 weist einen Fehlbetrag von -1,8 Mio. € aus, dieser kann durch die
Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden. Auch in der Finanzplanung für die nächsten Jahre
zeichnen sich weiter defizitäre Ergebnisse ab, die unwei gerlich eine Reduzierung des
Eigenkapitals nach sich ziehen. Daraus wird deutlich, da ss es in Zukunft weiterhin großer
Anstrengungen bedarf, um die uneingeschränkte finanzie lle Handlungsfähigkeit der Stadt
Münster zu gewährleisten.
Infolge der COVID-19-Pandemie bleibt abzuwarten, wie sich die Folgewirkungen der „Corona-
Krise“ auf das Jahresergebnis 2022 und auch perspektivisch auf die Folgejahre auswirken.
Damit geht das Risiko sich zukünftig weiter einengender finanzieller Spielräume einher. Zwar
wird die Bilanzierungshilfe zu einem Entlastungseffekt führen, mit Beginn der linearen
Abschreibung ab dem Jahr 2025 werden hierdurch jedoch kü nftige Haushaltsjahre mit
entsprechenden Abschreibungen belastet. Angesichts der Ertragsstärke des Haushalts muss
der Fokus auf eine disziplinierte Aufwand- und Ausgabenpolitik gelegt werden.
Lagebericht
6. NKF – Kennzahlenset NRW
In gemeinsamer Arbeit von Aufsichtsbehörden der Gemeind en sowie der
Gemeindeprüfungsanstalt als überörtliche Prüfungseinrich tung und Vertretern der örtlichen
Rechnungsprüfung ist für die Beurteilung der wirtschaftl ichen Lage der Kommunen ein NKF-
Kennzahlenset erarbeitet worden.
Die Zahlen beleuchten vier Analysebereiche:
➢ Hauswirtschaftliche Gesamtsituation
➢ Kennzahlen zur Vermögenslage
➢ Kennzahlen zur Finanzlage
➢ Kennzahlen zur Ertragslage
Grundlage der nachfolgenden Kennzahlen bilden einerseits die Schlussbilanz zum 31.12.2021
und andererseits die Ergebnisrechnung für das Haushaltsjahr 2021 (in Klammern wird jeweils
der Vorjahreswert aus dem Jahr 2020 ausgewiesen):
Nr. Bezeichnung der
Kennzahl
Wert 2021
(2020) Analyse / Erläuterung
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation:
1. Aufwandsdeckungsgrad 98,8 %
(98,5 %)
Grundlage ist das Ergebnis der laufenden
Verwaltungstätigkeit (ohne Finanzergebnis).
Die ordentlichen Aufwendungen werden zu
98,8 % durch die ordentlichen Erträge gedeckt.
2. Eigenkapitalquote 1 21,8 %
(22,0 %)
Die Kennzahl misst den Anteil des
Eigenkapitals am Gesamtvolumen der Bilanz.
3. Eigenkapitalquote 2 53,0 %
(53,8 %)
Bei dieser Kennzahl werden zusätzlich zum
„echten“ Eigenkapital die Sonderposten mit
Eigenkapitalcharakter (Zuschüsse und
Beiträge) dem Gesamtvolumen
gegenübergestellt.
4. (Negative)
Überschussquote
-0,2 %
(-1,1 %)
Das Jahresergebnis von -1,8 Mio. € führt zu
einer negativen Überschussquote von -0,2 %.
Lagebericht
Kennzahlen zur Vermögenslage:
5. Infrastrukturquote 38,8 %
(39,5 %)
Das Verhältnis zwischen
Infrastrukturvermögen (insb. Kanäle, Straßen,
Brücken, Abwasserbeseitigungsanlagen) zu
dem Gesamtvermögen der Aktivseite der
Bilanz (entspricht der Bilanzsumme) beträgt
38,8 %.
6. Abschreibungsintensität 6,2 %
(6,5 %)
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das
Anlagevermögen den gesamten ordentlichen
Aufwendungen gegenüber. Diese entsprechen
einem Anteil von 6,2 %.
7. Drittfinanzierungsquote 57,2 %
(59,2 %)
Über das Verhältnis aus Erträgen aus der
Auflösung von Sonderposten zu den
Abschreibungen auf das Anlagevermögen wird
deutlich, inwieweit die Belastung durch
Abschreibungen durch die Drittfinanzierung
(Zuschüsse, Beiträge) gemildert wird. Danach
verbleibt eine Nettobelastung durch
Abschreibungen in Höhe von 57,2 %.
8. Investitionsquote 155,2 %
(159,2 %)
Dem Substanzverlust durch Abschreibungen
und Vermögensabgänge steht der Zuwachs an
Vermögen gegenüber. Dieser betrug in 2021
etwa 155,2 %. Der Vergleich zum Vorjahr zeigt
einen leichten Rückgang (jeweils Auswertung
Anlagenspiegel).
Kennzahlen zur Finanzlage:
9. Anlagendeckungs-
grad 2
93,6 %
(91,6 %)
Die Kennzahl gibt an, wieviel Prozent des
Anlagevermögens langfristig finanziert ist.
10. Dynamischer
Verschuldungsgrad
29,2 Jahre
(29,5 Jahre)
Der Dynamische Verschuldungsgrad gibt an, in
wie vielen Jahren es unter theoretisch gleichen
Bedingungen möglich wäre, die
Effektivverschuldung aus Überschüssen der
laufenden Verwaltungstätigkeit vollständig zu
tilgen (Entschuldungsdauer).
11. Liquidität 2. Grades 51,7 %
(78,5 %)
Die Kennzahl gibt Auskunft über die
kurzfristige Liquidität, indem sie die liquiden
Mittel und die kurzfristigen Forderungen ins
Verhältnis zu den kurzfristigen
Verbindlichkeiten setzt.
12. Kurzfristige
Verbindlichkeitsquote
5,3 %
(5,3 %)
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten
an der gesamten Bilanzsumme beträgt 5,3 %.
13. Zinslastquote 1,1 %
(1,3 %)
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung
aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den
Aufwendungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit besteht. Zu den
ordentlichen Aufwendungen kommen
demnach noch 1,1 % entsprechend 15,0 Mio.
€ an Finanzaufwendungen hinzu.
Lagebericht
Kennzahlen zur Ertragslage:
14. Netto-Steuerquote 49,0 %
(49,4 %)
Die Kennzahl gibt den Anteil der Netto-
Steuererträge (nach Abzug der Umlagen) an
den gesamten ordentlichen Netto-Erträgen an.
15. Zuwendungsquote 14,9 %
(14,9 %)
Die Zuwendungsquote stellt den Anteil der
Erträge aus Zuwendungen an den gesamten
ordentlichen Erträgen dar.
16. Personalintensität 23,7 %
(25,0 %)
Der Anteil der Personalaufwendungen
(einschließlich der Zuführungen zu den
Rückstellungen, aber ohne die
Versorgungsaufwendungen) an den gesamten
ordentlichen Aufwendungen beträgt 23,7 %
bzw. 318,8 Mio. €.
17. Sach- und
Dienstleistungsintensität
11,4 %
(11,6 %)
Die Kennzahl soll darstellen, inwieweit
Aufwendungen durch die Inanspruchnahme
von Sach- und Dienstleistungen Dritter im
Verhältnis zu den gesamten ordentlichen
Aufwendungen entstanden sind. Nicht
enthalten sind hier allerdings z. B. die
Zuwendungen an Dritte zur Erfüllung von
kommunalen Aufgaben.
18. Transferaufwandsquote 48,2 %
(47,9 %)
Die Kennzahl stellt den Anteil der
Transferaufwendungen an den gesamten
ordentlichen Aufwendungen dar. Er beträgt
48,2 % entsprechend 648,7 Mio. €. Neben den
hohen Zuwendungen im Jugend- und
Sozialbereich sind hier auch die Zuwendungen
an städtischen Beteiligungen / Eigenbetriebe
sowie Gewerbesteuerumlagen und die
Landschaftsumlage miterfasst.
Stellungnahme § 59 Abs. 3 GO mit Unterschrift
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Stell u ng nahm e des Rech nu n gs prüfu n gsausschusses vom 2 6.01.2023 zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung 2021 gemäß S 59 Abs. 3 GO NRW Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Jahresabschluss zum 31 .12.2021 - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilrechnungen und Anhang - so- wie den Lagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2021 geprüft und sich hierzu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtlicher Rechnungsprüfung bedient. Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich- tes des AWR vom 12.01.2023 zu dern Ergebnis der Jahresabschlussprüfung gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen. Die Jahresabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut der Wirtschaftsprüfer (lDW festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen. Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss vermittelten Bildes der Vermö- gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW). Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresab- schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden gesetzlichen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons- tigen Satzungen. Der Jahresabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh- rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz: und Ertragslage der Stadt Münster. Der Lagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von d.er Lage der Stadt Münster und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zu- treffend dar. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Gem. $ 59 Abs. 3 GO NRWwird die von der Stadtkämmerin am 17.08.2022 aufgestellte und vom Olerbürgermeister bestätigte Fassung des Jahresabschlusses nebst Lagebericht zum 31.12.2021 gebilligt. Münster, 26.01.2023 Ulrich Möllenhoff Vorsitzender des Rech nun gsprüfungsausschusses
Anlage A
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Anlage A zur V/0076/2023 Kurzüberblick Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 der Stadt Münster Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel: Information des Rates und der Bevölkerung Teilziele: Mit der Prüfung des Jahresabschlusses soll bestätigt werden, dass - der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster vermittelt, - die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie die sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind und - der Lagebericht mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Münster gibt. Zielerreichung: Auf der Grundlage des vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision erteilten und vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligten uneingeschränkten Bestätigungsvermerks wird die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Münster vom Rat bestätigt und dem Oberbürgermeister bezüglich der Aufstellung des Jahresabschlusses Entlastung erteilt. Finanzierung Produktgruppe: 0106PG Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
Beschlussvorlage
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V/0076/2023 V/0076/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses 2021 der Stadt Münster Beratungsfolge 15.02.2023 Hauptausschuss Vorberatung 15.02.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Am- tes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision sowie der beigefügten Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2021 der Stadt Münster mit einer Bilanzsumme von 3.838.887.509,46 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.846.472,81 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresfehlbetrag von 1 .846.472,81 € wird durch eine Inanspruchnahme der Aus- gleichsrücklage gedeckt. 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2021 Entlas- tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Begründung: Örtliche Prüfung Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jah- resabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nach- zuweisen ist. Den mit Datum vom 17.08.2022 von der Stadtkämmerin auf gestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2021 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 07.09.2022 (Vorlage Nr. V/0530/2022) zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprü- fungsausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht der Gemeinde unter Einbezug des Prü- fungsberichtes. Er bedient sich hierbei der örtlichen Rechnungsprüfung. Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 01.02.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Frohne Telefon: 492-1400 FrohneK@stadt-muenster.de - 2 - V/0076/2023 Die Prüfung des Jahresabschluss es hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die Prüfung ist unter Einbeziehung der Buchführung so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die vorgenannten Bestimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Fi- nanz- und Ertragslage der Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er- kannt werden. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 102 Abs. 3 und 5 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2021 durchgeführt und über die Prüfung den als An- lage 1 beigefügten Bericht erstellt. Zwar führte die Prüfung zu einigen wenigen Feststellungen, die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berück- sichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korre ktur des Jahresabschlusses 2021 erforderlich gewesen wäre. Die entsprechenden Korrekturbuchungen werden daher im Rahmen der Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage 1 beigefügten Prüfungsbericht sowie ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0530/2022 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2021 verwiesen. Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis se iner Prüfung einen uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem Ergebnis der Jahresab- schlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung nehmen. Nach eingehender Beratung des Prüfberichtes in seiner Sitzung am 26.01.2023 ist der Rechnungsprüfungsausschuss der Auffassung, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Jahresabschluss nebst La- gebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 26.01.2023 ist als Anlage 2 beigefügt. Behandlung des Jahresfehlbetrages Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlusses auch über die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Im Hinblick auf die gesetzliche Ausgleichsver- pflichtung des § 75 Abs. 2 GO NRW hat die Abdeckung des Jahresfehlbetrages von 1.846.472,81 € durch eine vorrangige Inanspruchnahme der Ausg leichsrücklage zu erfolgen. Die buchungstechni- sche Umsetzung erfolgt im Rahmen des nachfolgenden Jahresabschlusses. Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge- hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. gez. Markus Lewe Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusse s der Stadt Münster zum 31.12.2021 Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusse s gem. § 59 Abs. 3 GO NRW
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (8)
- Robert-Bosch-Straße
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- Gescherweg 87
- Nottulner Landweg 316
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- Potstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0076/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.01.2023
- Erstellt
- 27.01.2023 09:11