V/0465/2022
Neuausrichtung der Offenen Ganztagsschulen
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Anlage 1 Finanz. OGS-Ferienbetreuung - Varianten
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Zu V/0465/2022 Variante 1 zur Finanzierung der reformierten OGS-Ferienbetetreuung in 2023 Anlage 1 Variante 1 a 2023 Gruppen bzw. Schulen (Küchenkraft) Auslastung 40% Std. / Wo. Wo./Jahr Stundenbedarf Bedarf in € 1 Gruppenltg.,39 Std./Wo. + 2 U-Kräfte/NTK, 80 Std./Wo. 302 120 119 6 85.680 2.053.305 € Küchenkraft an 46 Schulen, E02 TVöD 46 10 6 2.760 59.660 € + 2% Dynamisierung 42.259 € Kosten (brutto, auf volle 1.000 € gerundet) 2.155.000 € ./. Abdeckung durch GL+U-Kraft (Entlastung Alltag) 302 4 40 48.320 -1.157.980 € ./. Einsparung bei der GTB OKJA -230.000 € ./. Tlw. Umwidmung des Förderbudgets / Einsp. Sachmittel -487.000 € ./. OGS-Elternbeiträge für die Ferienbetreuung -280.000 € Kosten Variante 1 a (netto) 0 € Variante 1 b 2023 Gruppen bzw. Schulen (Küchenkraft) Auslastung 40% Std. / Wo. Wo./Jahr Stundenbedarf Bedarf in € 1 Gruppenltg.,39 Std./Wo. + 2 U-Kräfte/NTK, 80 Std./Wo. 302 120 119 6 85.680 2.053.305 € Küchenkraft an 46 Schulen, E02 TVöD 46 10 6 2.760 59.660 € + 2% Dynamisierung 42.259 € Kosten (brutto, auf volle 1.000 € gerundet) 2.155.000 € ./. Einsparung bei der GTB OKJA -230.000 € ./. Tlw. Umwidmung des Förderbudgets / Einsp. Sachmittel -500.000 € ./. OGS-Elternbeiträge für die Ferienbetreuung -280.000 € Kosten Variante 1 b (netto) 1.145.000 € Als Prämisse wird für 2023 ein Umfang von 6 Wochen Ferienbetreuung bei einer Auslastung von 40% angenommen. Als idealer Personalschlüssel wird die Betreuung einer Gruppe durch 1 Gruppenleitung und 2 NTK oder U-Kräfte angesehen (119 Std./Wo.) Außerdem wird je Schule eine NTK als Küchenkraft, 10Std./Wo., E02 TVöD benötigt. Zur Finanzierung leisten Gruppenleitungen und U-Kräfte im OGS-Alltag jeweils 2 Std./Wo. weniger und arbeiten dafür in den Ferien. Durch die Bindung der Ferienbetreuung an die OGS können derartige Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit teilweise entfallen. Ein Teil des Förderbudgets wird zugunsten der Ferienbetreuung umgewidmet und ein Teil der umfangreich bemessenen Sachmittel wird eingespart. Die Details sind noch zu regeln. Schließlich werden zusätzlich 15 % der bisherigen OGS-Beitragssätze als Elternbeiträge für die Ferienbetreuung erhoben. Auf die die Verschiebung von Betreuungszeiten aus dem OGS-Alltag in die Ferien wird hier verzichtet.
Anlage 2 Finanz. OGS-Ferienbetreuung - Varianten
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Zu V/0465/2022 Variante 2 zur Finanzierung der reformierten OGS-Ferienbetetreuung in 2023 Anlage 2 Variante 2 a 2023 Gruppen bzw. Schulen (Küchenkraft) Auslastung 40% Std. / Wo. Wo./Jahr Stundenbedarf Bedarf in € 0,5 Gruppenltg.,19,5 Std./Wo. + 2 U-Kräfte/NTK, 80 Std./Wo. 302 120 99,5 6 71.640 1.716.839 € Küchenkraft an 46 Schulen, E02 TVöD 46 10 6 2.760 59.660 € + 2% Dynamisierung 35.530 € Kosten (brutto, auf volle 1.000 € gerundet) 1.812.000 € ./. Abdeckung durch GL+U-Kraft (Entlastung Alltag) 302 4 40 48.320 -1.157.980 € ./. Einsparung bei der GTB OKJA -230.000 € ./. Tlw. Umwidmung des Förderbudgets / Einsp. Sachmittel -144.000 € ./. OGS-Elternbeiträge für die Ferienbetreuung -280.000 € Kosten Variante 2 a (netto) 0 € Variante 2 b 2023 Gruppen bzw. Schulen (Küchenkraft) Auslastung 40% Std. / Wo. Wo./Jahr Stundenbedarf Bedarf in € 0,5 Gruppenltg.,19,5 Std./Wo. + 2 U-Kräfte/NTK, 80 Std./Wo. 302 120 99,5 6 71.640 1.716.839 € Küchenkraft an 46 Schulen, E02 TVöD 46 10 6 2.760 59.660 € + 2% Dynamisierung 35.530 € Kosten (brutto, auf volle 1.000 € gerundet) 1.812.000 € ./. Einsparung bei der GTB OKJA -230.000 € ./. Tlw. Umwidmung des Förderbudgets / Einsp. Sachmittel -500.000 € ./. OGS-Elternbeiträge für die Ferienbetreuung -280.000 € Kosten Variante 2 b (netto) 802.000 € Als Prämisse wird für 2023 ein Umfang von 6 Wochen Ferienbetreuung bei einer Auslastung von 40% angenommen. Die Betreuung einer Gruppe wird auf eine 0,5 Gruppenleitung und 2 NTK oder U-Kräfte reduziert (99,5 Std./Wo.) Außerdem wird je Schule eine NTK als Küchenkraft, 10Std./Wo., E02 TVöD benötigt. Zur Finanzierung leisten Gruppenleitungen und U-Kräfte im OGS-Alltag jeweils 2 Std./Wo. weniger und arbeiten dafür in den Ferien. Durch die Bindung der Ferienbetreuung an die OGS können derartige Angebote in der offenen Kinder- und Jugendarbeit teilweise entfallen. Ein Teil des Förderbudgets wird zugunsten der Ferienbetreuung umgewidmet und ein Teil der umfangreich bemessenen Sachmittel wird eingespart (Details sind noch zu regeln). Schließlich werden zusätzlich 15 % der bisherigen OGS-Beitragssätze als Elternbeiträge für die Ferienbetreuung erhoben. Auf die die Verschiebung von Betreuungszeiten aus dem OGS-Alltag in die Ferien wird hier verzichtet, aber ein höherer Anteil des Förderbudgets / der Sachmittel umgewidmet.
Berichtsvorlage
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V/0465/2022 V/0465/2022 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Neuausrichtung der Offenen Ganztagsschulen Beratungsfolge 22.11.2022 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 01.12.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Bericht 01.12.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Bericht 07.12.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Bericht Bericht: Der Bericht beschreibt die finanzielle Entwicklung der Offenen Ganztagsschulen (OGS) ab 2018 bis dato und schließt damit an den OGS-Bericht 2020 (V/0732/2019) an. Außerdem werden die Neuaus- richtung der Ferienbetreuung und die damit verbundenen finanziellen Herausforderungen und mögli- chen Finanzierungsvarianten aufgezeigt. In gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe sind Bildung, Betreuung und Erziehung von Kindern das zentrale Ziel der Offenen Ganztagsschulen. Seit 2003 wird dieses Ziel mit der Opti- mierung der Bildungsqualität und individueller Förderung, der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf und den Ganztagsangeboten aus einer Hand unter dem Dach der Schule in Münster umge- setzt. Die freien Träger der Jugendhilfe haben sich in diesem Wandlungsprozess der kommunalen Schullandschaft als Kooperationspartner für den öffentlichen Träger etabliert. Der Überleitungspro- zess der Trägerschaft von der öffentlichen Jugendhilfe zu den freien Trägern wird voraussichtlich 2027 abgeschlossen sein. Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vom 2. Oktober 2021 stellt die Stadt Münster vor neue An - und Herausforderungen. Zum 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung von Gr undschulkindern sukzessive in Kraft. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 27.10.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Detering Telefon: 492-5120 Herr Paschert Telefon: 492-5890 Frau Schild Telefon: 492-5143 schildk@stadt-muenster.de - 2 - V/0465/2022 Das Gesetz beinhaltet die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026: Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klas- senstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschul- kind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat. 1. Finanzielle Entwicklungen in der OGS Die Erträge und Aufwendungen für den OGS-Betrieb haben sich wie folgt entwickelt: 2018 (€) 2019 (€) 2020 (€) 2021 (€) Erträge (Landeszuwen- dungen + OGS- Elternbeiträge) 10.838.508 12.453.879 12.781.619 14.135.082 Aufwendungen (Personalkosten + Förder- /Sachmittelbudget) 17.002.502 18.643.297 20.256.734 21.944.810 Zuschuss 6.163.994 6.189.418 7.475.115 7.809.728 Es ist deutlich erkennbar, dass sich Erträge und Aufwendungen kontinuierlich auseinanderentwickeln und das Delta der ungedeckten Aufwendungen stetig größer wird. Die Belastungen trägt bislang der städtische Haushalt. Dieses Delta begründet sich insbesond ere durch die seit 2004 gültige Finanzformel (V/1063/2004). Darin hat der Rat beschlossen, Koordinierungs - und Fachkräfte für die Betreuung der Kinder einzu- setzen. Pro OGS-Gruppe (25 Kinder) wird seither eine Fachkraft S8a TVöD eingesetzt. Anders als im KiBiz ist dies im Rahmen des Runderlasses für die Offenen Ganztagsschulen keine Vorgabe. Mit Be- schluss vom 25.09.2013 (V/0530/2013) wurde die Wochenstundenzahl der Gruppenleitungen um 2 Stunden auf 20,5 Wochenstunden erhöht. Des Weiteren wurde beschlossen, d ie Wochenarbeitszeit der Koordinator*innen ab der 4. Gruppe zum 01.01.2014 von 25,32 auf 30 Wochenstunden zu erhö- hen. 2015 wurde mit Vorlage V/0569/2015 der Abbau/die Umwandlung geringfügiger Beschäftigungs- verhältnisse beschlossen. Darüber hinaus wurde ent schieden, koordinierende Kräfte auf S12 TVöD anzuheben und ab der vierten OGS -Gruppe freizustellen (V/0766/2018 und V/0732/2019). Weitere Ausführungen, wie die Anhebung der Wochenstunden der koordinierenden Kräfte in Abhängigkeit zur Größe der jeweiligen OGS, wurden mit der Vorlage V/0766/2018 zur Festlegung der „Qualitätsstan- dards der Offenen Ganztagsschulen in Münster – 2018“ in 2019 beschlossen. Die Kosten pro Platz refinanzieren sich aus Elternbeiträgen und Landeszuwendungen. Die erzielten Elternbeiträge lagen im Jahr 2021 pro Kind bei durchschnittlich 475 €. Die Höhe der Landeszuwen- dungen betrug im Jahr 2021 durchschnittlich 1.599 € pro Kind. Aufgrund der kommunalen Standards betragen in Münster die Mehraufwendungen abzüglich der Er- träge aus Landeszuweisungen und Elternbeiträgen 7.809.728 € (2021). Daraus ergibt sich je Betreu- ungsplatz eine Deckungslücke in Höhe von 1.193 €. Mit jeder neuen Gr uppe, die eingerichtet wird, wird sich das Defizit vergrößern. Die neue Landesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, durch eine schulrechtliche - 3 - V/0465/2022 Verankerung und im Rahmen eines Landesausführungsgesetzes die Qualität des Ganztags sowohl im Be reich der frühkindlichen Bildung als auch im Bereich des schulischen Ganztags durch eine Fachkräfte- und Qualitätsoffensive zu stärken. Erklärtes Ziel ist die Einführung von Mindeststandards für den Ganztag. Dazu gehören u. a. ein Fachkräftegebot, die Schaffung multiprofessioneller Teams, die stärkere Rhythmisierung der Angebote von Schule und offenem Ganztag, eine bedarfsgerechte Ferienbetreuung, der Einsatz von Schulbegleitungen im offenen Ganztag sowie die Anpassung der räumlichen Ressourcen. Darüber hinaus soll es den Kommunen ermöglicht werden, wieder den ge- bundenen Ganztag einzurichten. Das geplante Ausführungsgesetz soll neben den inhaltlich pädago- gischen Aspekten die für die Kommunen besonders relevante Finanzierung im Rahmen des gelten- den Konnexitätsprinzips regeln. Inwieweit und in welchem Umfang dieses Ausführungsgesetz das kommunale Defizit ausgleichen kann, bleibt abzuwarten. Unabhängig von den Entwicklungen auf Landesebene ist eine Möglichkeit, dieses Defizit zu verrin- gern, eine Erhöhung und dynamische Anpassung der Elternbeiträge. Der Runderlass des Ministeri- ums für Schule und Weiterbildung v. 23.12.2010 (ABl. NRW. 01/11 S. 38, berichtigt 02/11 S. 85) sieht diese Möglichkeit in der aktuellen Fassung ausdrücklich vor. 2. OGS-Elternbeiträge Aufgrund der Pandemie und der deshalb nicht durchgängig und verlässlich vorhandenen Betreu- ungsmöglichkeiten wurde in Münster in den letzten Jahren von einer Anpassung der Elternbeiträge für die außerunterrichtlichen Angebote der Offenen Ganztagsschulen (OGS) und Bis-Mittag-Angebote (BMB) abgesehen. Der Elternbeitrag für die OGS könnte jedoch in allen einkommensabhängigen Beiträgen angepasst werden und der Höchstbeitrag i. H. v. derzeit 185,00 € zum Schuljahr 2023/24 auf 221,00 € angeho- ben werden. Gemäß dem oben erwähnten Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung kann der Schulträger/öffentliche Jugendhilfeträger – ausgehend vom in 2018 geltenden Höchstbetrag in Höhe von 185 € – diesen jährlich zum Schuljahresbeginn – „kaufmännisch gerundet“ - um jeweils 3 % erhöhen. Die folgende Tabelle stellt die möglichen Anpassungen in den beiden verschiedenen Angeboten und Einkommensstufen dar. Elternbeiträge für die Förder- und Betreuungsangebote nach Betreuungszeiten Jahresbrutto- einkommen BMB (Schule von „8 - 13“) NEU OGS - Beitrag NEU bis 37.000 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € bis 50.000 € 39,00 € 40,00 € 95,00 € 98,00 € bis 62.000 € 48,00 € 49,00 € 120,00 € 124,00 € bis 75.000 € 59,00 € 61,00 € 150,00 € 155,00 € bis 85.000 € 73,00 € 75,00 € 185,00 € 191,00 € bis 95.000 € 89,00 € 92,00 € 185,00 € 197,00 € - 4 - V/0465/2022 bis 105.000 € 89,00 € 95,00 € 185,00 € 203,00 € bis 125.000 € 89,00 € 98,00 € 185,00 € 209,00 € bis 150.000 € 89,00 € 101,00 € 185,00 € 215,00 € über 150.000 € 89,00 € 104,00 € 185,00 € 221,00 € Mit der geschilderten Anhebung der Sätze für die OGS -Elternbeiträge ab dem Schuljahr 2023/24 könnte ab 2024 (1. volles Kalenderjahr) mit jährlichem Mehrerträgen in Höhe von 437.484 € gerech- net werden. Dadurch wäre eine Senkung des Zuschusses für den OGS-Betrieb in gleicher Höhe mög- lich, so dass sich der Kostendeckungsgrad von 64,4 % auf 66,4% verbessern würde. Eine weitere Variante wäre die Anpassung der Einkommensstufen. Diese sieht vor, dass ab einem Einkommen ab 95.001 € der Höchstbetrag in Höhe von 221,00 gezahlt würde. Daraus würden sich zusätzliche Einnahmen in Höhe von 385.636 € ergeben. Sollte allerdings das Wahlverspechen eines dritten beitragsfreien Kitajahres bereits zum nächsten Kitajahr 2023/24 eingeführt werden, würden die Zahlen anders aussehen. Da auch die Geschwisterkinder in den Fällen befreit sind, dürften sich die „Mehreinnahmen“ deutlich reduzieren. Es bleibt auf jeden Fall ein erheblicher kommunaler Zuschuss bestehen. Bevor jedoch weitere mögli- che Szenarien zur Schließung der Finanzierungslücke entwickelt werden, sollte abgewartet werden, wie das neue Ausführungsgesetz gestaltet sein wird. 3. Neuausrichtung der OGS-Ferienbetreuung Mit der Einrichtung von Offenen Ganztagsschulen wurde OGS-Kindern in Münster auch ein sechswö- chiges Ferienbetreuungsangebot zur Verfügung gestellt. Dieses Ferienangebot wurde stadtweit über die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit organisiert und durchgeführt. Aufgrund stetig steigender Inanspruchnahme wohnortnaher Angebote, insbesondere von OGS-Kindern, wurden zu- nehmend auch Schulräume für die Betreuung der Kinder benötigt, die die Träger der Kinder- und Ju- gendarbeit nutzten, weil ihr Raumangebot in den Einrichtungen nicht ausreicht. Die Organisation der Ferienbetreuung wurde deshalb im Jahr 2021 – mit Wirkung ab dem Folgejahr – neu strukturiert. OGS-Kinder erhalten seit 2022 an ihrem Schulstandort durch den jeweiligen OGS - Träger ein sechswöchiges Ferienangebot. Zur verbindlichen Personalplanung, Organisation, Durchführung und insbesondere Abstimmung der Ferienangebote mit weiteren Nutzern der Schulräume werden die sechswöchigen Zeiträume in den jeweiligen fast 13 Ferienwochen in Abstimmung mit den Trägern, Schulen und der Verwaltung festge- legt. In den Wochen, in denen keine Ferienangebote stattfinden, können Bau- und Reinigungsarbei- ten durchgeführt werden. Die Planungen und Abstimmungen hierfür sollen jeweils mit einem Jahr Vorlaufzeit stattfinden, sodass sich Eltern bei ihrer Urlaubsplanung darauf einstellen können. Das OGS -Ferienangebot ist bislang kostenfrei. Benötigen Eltern von OGS -Kindern eine Ferienbe- treuung außerhalb der zur Verfügung stehenden Zeiträume oder möchten sie ihre Kinder nicht an einem Schulstandort betreuen lassen, können sie, wie alle anderen Elte rn, stattdessen oder ergän- zend die kostenpflichtigen Ferienangebote der Ganztagsbetreuung in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit buchen. - 5 - V/0465/2022 Elternbeiträge für Ferienbetreuung Die Elternbeitragssatzung der Stadt Münster sieht bislang keine zusä tzlichen Beiträge für die OGS- Ferienbetreuung vor. Der Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung Nr. 12.-63 Nr. 2 für gebundene und Offene Ganztagsschulen weist im Absatz 8.4 aus, dass für „Ferienangebote und Mittagsverpflegung ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden kann.“ Hiervon machen viele umliegende Gemeinden Gebrauch. Mit einer Einführung solcher zusätzlichen Beiträge auch in Münster besteht die Möglichkeit, die erwar- teten Aufwendungen für eine verlässliche sechs- bzw. ab 2026 achtwöch ige Ferienbetreuung durch Erträge zumindest teilweise auszugleichen. Zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Ferienbetreuung gibt es verschiedene Modelle. Aus Sicht der Verwaltung empfiehlt sich ein Modell, bei dem sich der Beitrag aus den monatlichen Beiträgen für die OGS-Betreuung ergibt. Anhand eines festgelegten Prozentsatzes wird dann in den jeweiligen Ein- kommensstufen der Beitrag für die Ferienbetreuung errechnet. Die folgende Übersicht stellt dar, wie ein solcher Beitrag gestaffelt werden könnte . Bei den Berech- nungen ist die oben dargestellte Beitragsanpassung zugrunde gelegt. Bei der Berechnung wurde ein Prozentsatz von 15 % zugrunde gelegt. Dieser orientiert sich an den derzeitigen Beiträgen für Ganztagsbetreuung (GTB) in den Einrichtungen der Kinder- und Jugendar- beit. Pro Woche zahlen Eltern für eine ganztägige Ferienbetreuun g ca. 85 € exkl. Essensgeld. Legt man den monatlichen Beitrag von 33 € in der höchsten Einkommensstufe zugrunde, würde sich ein Beitrag von 66 € pro Betreuungswoche bei insgesamt 6 Betreuungswochen ergeben (396 € im Jahr). Neben einer höheren Kostendeckung hätte ein Beitrag zur Ferienbetreuung auch den Effekt, dass die kostenfreie Stornierungsquote von derzeit 50 % deutlich reduziert und zu mehr Planungssicherheit und Verlässlichkeit führen würde. Um eine Wahlmöglichkeit zu schaffen, sollten Eltern vor de m OGS-Vertragsabschluss entscheiden, ob sie das schulische OGS -Ferienangebot in Anspruch nehmen möchten oder nicht. Wird das sechswöchige OGS -Ferienbetreuungsangebot verbindlich gebucht, leisten Eltern monatlich den zu- sätzlichen Beitrag und haben damit einen verlässlichen Betreuungsplatz. Jahresbrutto - einkommen OGS-Beitrag Neu 15 % Ferienbetreuung Neuer Elternbeitrag insgesamt bis 37.000 € 0,00 € 0 € 0 € 0 € bis 50.000 € 95,00 € 98 € 15 € 113 € bis 62.000 € 120,00 € 124 € 19 € 143 € bis 75.000 € 150,00 € 155 € 23 € 178 € bis 85.000 € 185,00 € 191 € 29 € 220 € bis 95.000 € 185,00 € 197 € 30 € 227 € bis 105.000 € 185,00 € 203 € 30 € 233 € bis 125.000 € 185,00 € 209 € 31 € 240 € bis 150.000 € 185,00 € 215 € 32 € 247 € über 150.000 € 185,00 € 221 € 33 € 254 € - 6 - V/0465/2022 Für die Geschwisterermäßigung soll bei Eltern, die sowohl einen Beitrag für die OGS als auch für die Ferienbetreuung zahlen, der Gesamtbeitrag als Vergleichsbeitrag genommen werden. Somit wird auch der Beitrag für die Ferienbetreuung unter die Geschwisterermäßigung fallen. In Fäl- len, in welchen Eltern beide Kinder in der OGS betreuen lassen und auch die Ferienbetreuung für beide Kinder buchen, werden sie nur einen Elternbeitrag für die Schulbetreuung und nur einen Bei- trag für die Ferienbetreuung zahlen. Personaleinsatz für die Ferienbetreuung Das OGS-Personal in Münster ist seit dem Einrichtungszeitpunkt der OGS mit einem sogenannten Jahresarbeitskonto ausgestattet. Das bedeutet, dass die freie Zeit in den Ferien über den 6-wöchigen Urlaubsanspruch hinaus, in Mehrarbeit vorgearbeitet werden mus s. Das Arbeitszeitkonto der OGS - Mitarbeiter*innen ist somit bislang nur für einen Arbeitseinsatz außerhalb der Ferien ausgelegt. Dadurch sind alle OGS-Kräfte über ihre vertragliche Arbeitszeit hinaus mit mehr Stunden wöchentlich im Dienst und leisten z.B., bei einer vertraglichen Arbeitszeit von 21 Stunden pro Woche, tatsächlich rund 23 Wochenstunden. Um die OGS-Ferienbetreuung an den Schulstandorten zu ermöglichen, muss das OGS-Personal zum nächstmöglichen Zeitpunkt auch in den Ferien zur Verfügung stehe n, denn der Einsatz von aus- schließlich externem Personal hat sich nicht bewährt. Die verantwortliche Betreuung der Kinder kann nicht ausschließlich den überwiegend studentischen Aushilfskräften übertragen werden. Zum einen hat sich gezeigt, dass die Akquise von Studierenden insbesondere für die Sommerferien schwierig ist, da in den ersten Ferienwochen entweder das Semester noch läuft und/oder Prüfungen anstehen. Zum anderen ist in diesem Fall ein zusätzlicher, enormer Verwaltungsaufwand für die befristete Ein- stellung des Personals notwendig, zumal das stetige Rücktrittsrecht des Personals die Einsatzpla- nung unkalkulierbar macht. Es ist darüber hinaus von Bedeutung, dass sich in sämtlichen Abläufen der OGS-Ferienbetreuung das Personal in den Schulen auskennt und mit Räumen und Nutzungsre- geln vertraut ist. Insbesondere ist es wichtig, dass die zu betreuenden Kinder und ihre Bedürfnisse bekannt sind und ein abwechslungsreiches, pädagogisch abgestimmtes Ferienprogramm zuvor ge- plant und umgesetzt wird. Dabei ist a ußerdem zu berücksichtigen, dass die Kinder, anders als im Schulalltag, vollumfänglich von 8 – 16 Uhr betreut werden müssen. Finanzierungsvarianten Um die OGS -Ferienbetreuung umsetzen zu können, sind verschiedene Finanzierungsvarianten denkbar, die in Anlage 1 und 2 dargestellt sind. Variante 1 geht – analog zur den Standards im Regelbetrieb - von folgender personeller Ausstattung aus: Personal Wochenstunden 1 Gruppenleitung 39 Wochenstunden (S 8 a TVöD) 2 Unterstützungs - oder 2 Niedrigteilzeitkräfte 78 Wochenstunden (S 2/S 3 TVöD) 1 Küchenkraft für den jeweiligen Standort 10 Wochenstunden (E 2 TVöD) Der Betreuungsschlüssel sieht im Vergleich zum regulären Personalschlüssel eine zusätzliche Unter- stützungs-/Niedrigteilzeitkraft in Höhe von 40 Wochenstunden vor. Denn anders als im Schulalltag muss eine vollumfängliche Betreuung von 8 – 16 Uhr sichergestellt werden, für die in der unterrichts- - 7 - V/0465/2022 freien Zeit keine Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Ebenso finden keine täglichen Lernzeiten und Ar- beitsgemeinschaften statt, welche die Gruppenkonstellationen im Schulalltag entlasten. Zum Schuljahr 2023/2024 werden prognostiziert rund 7.500 Kinder in voraussichtlich 302 Gruppen die Offenen Ganztagsschulen i n Münster besuchen. Die Belegung der Ferienbetreuungsangebote erfolgt (noch) nicht zu 100 %. Erste Auswertungen des vergangenen Jahres belegen, dass rund 30 % der OGS-Kinder die OGS-Ferienangebote nutzen. Es ist festzustellen, dass Eltern mit gültigem OGS- Vertrag derzeit auch noch die Angebote der Einrichtungen der Offenen Kinder - und Jugendarbeit (OKJA) buchen. Aus der Erfahrung heraus, dass mit der Einrichtung von wohnortnahen Angeboten und der niederschwelligen Zugangsmöglichkeit auch die Nachfrage für d ie OGS -Ferienbetreuung wächst, ist in den Folgejahren mit einer mindestens 40 % Belegung in den Ferien zu rechnen. Die bislang zur Verfügung stehenden Finanzmittel würden bereits ab 2023 für diesen Betreuungsum- fang nicht mehr ausreichen. Bei der angenommenen Auslastung wäre bei dieser Variante ab 2023 mit Gesamtaufwendungen für die OGS-Ferienbetreuung in Höhe von 2.155.000 € zu rechnen. Die in der Anlage 1 dargestellte Variante 1 a) bildet den möglichen Einsatz des Personals in den mit einer Standardabsenkung im Regelbetrieb um jeweils 2 Stunden von Gruppenleitung und Unterstüt- zungskraft zu Gunsten der Ferienbetreuung ab, untermauert durch Umverteilung der Landesmittel für Ferienbetreuung in der OKJA sowie Elternbeiträge für die Ferienbetreuung von 40 %. Zudem beinhal- tet die Berechnung Teile des Förder - und Sachmittelbudgets. Hierbei würden beide Budgets jeweils um die Hälfte reduziert. Die Sachmittelpauschale würde dabei von 100 € auf 50 € pro Kind, pro Schuljahr abgesenkt. In den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass insbesondere die Sachmittelpauschale lediglich bei der Ausstattung von neuen Gruppen benötigt wird. Eine Absenkung des Förderbudgets würde zu einer Reduzierung der Arbeitsgruppen führen. Aller- dings werden auch hier die Mittel häufig nicht vollständig von den Schulen abgerufen / verausgabt. Hier ein Überblick über die Entwicklung der letzten Jahre: Schuljahr Förderbudget Verbrauch Rest Anzahl Ver- träge Kosten 2017/2018 569.009,00 € 414 517.197,00 € 51.812,00 € 2018/2019 598.349,00 € 395 527.152,00 € 71.197,00 € 2019/2020 623.750,00 € 338 419.638,00 € 204.112,00 € 2020/2021 623.974,00 € 231 333.197,00 € 290.777,00 € 2021/2022 636.352,00 € 283 501.817,00 € 134.535,00 € Diese Variante ist kostenneutral abbildbar. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Stundenabsen- kung durch die andere Verteilung der Arbeitszeit sowie die Halbierung des Förder- und Sachmittel- budgets zu einer Standardabsenkung der pädagogischen Arbeit während des Regelschulbetriebs führen würde. Das ohnehin knapp bemessene Zeitkonto der pädagogischen Kräfte würde sich, wie oben dargestellt, weiter zu Lasten der pädagogischen Arbeit am Kind reduzieren. Die Variante 1 b) stellt eine Finanzierungsmöglichkeit dar, in der auf eine Absenkung im Regelbetrieb der OGS verzichtet wird. Dabei sind Mehraufwendungen pro Jahr von 1.145.000 € zu rechnen. - 8 - V/0465/2022 Variante 2 legt folgende personelle Ausstattung zugrunde: Personal Wochenstunden 0,5 Gruppenleitung 19,5 Wochenstunden (S 8 a TVöD) 2 Unterstützungs - oder 2 Niedrigteilzeitkräfte 78 Wochenstunden (S 2/S 3 TVöD) 1 Küchenkraft für den jeweiligen Standort 10 Wochenstunden (E 2 TVöD) Beide dort dargestellten Varianten gehen davon aus, dass eine Gruppenleitung für zwei Gruppen im Rahmen der Ferienbetreuung verantwortlich ist. Auch hier ist zu berücksichtigen, dass eine solche Halbierung einen anderen Standard als im Regelbetrieb zur Fol ge hätte. Ansonsten orientieren sich die Varianten 2a) und 2b) an der Variante 1. Die Anlage 2 stellt dabei wieder die kostenneutrale Vari- ante 2a) dar, bei der Variante 2b) werden Mehraufwendungen i.H.v. 802.000 € erwartet. 4. Fazit Es ist festzustellen, dass in der Finanzierung der OGS ein beträchtliches kommunales Defizit vorliegt, welches für die Stadt Münster mittel - bis langfristig finanziell nicht mehr tragbar ist. Sollte das Land NRW im Rahmen des anstehenden Ausführungsgesetzes keine Festlegung im Hinblick auf eine ver- besserte Mitfinanzierung treffen, muss über den Umfang der Beibehaltung der „Münster -Standards“ neu entschieden werden. Abzuwarten bleibt, wie die Ausgestaltung des Ausführungsgesetzes und die damit verbundene Er- tragsseite durch das L and vollzogen wird. Offen ist auch, inwieweit das Land die Finanzierung des Rechtsanspruchs auf Ferienbetreuung regelt. Zu beachten ist, dass eine Anpassung der Beiträge und die Erhebung eines Beitrags zur Ferienbe- treuung über eine Änderung der Satzung für die Elternbeiträge in der Stadt Münster einen gesonder- ten Ratsbeschluss erfordert. In Vertretung Gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlagen 1+2 Finanzierung der reformierten OGS-Ferienbetreuung
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0465/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.09.2022
- Erstellt
- 29.07.2022 15:02