V/0445/2017
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Markweg, Münster-Mitte
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Anlage 2: Raumprogramm
1937 Zeichen
Allgemeines Raumprogramm
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita am Markweg
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerk ungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvora ussetzungen:
10,36 € im KiTa-Jahr 2016/2017
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 88.888,80 €
(10,36 x 715 x 12)
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
504
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Kindertageseinrichtung gesamt 570
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 145 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 04.08.2016
Beschlussvorlage
7387 Zeichen
V/0445/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung am Markweg, Münster-Mitte Beratungsfolge 07.06.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 27.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 05.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.07.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen am Markweg in Rumphorst zur Weiterentwicklung b edarfsgerechter Kindertagesbe- treuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im Frühjahr 2019 erfolgen. 3. Die Kindertageseinrichtung wird verbindlich von der Holz GmbH als Investor errichtet und an den Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. Vorlagen-Nr.: V/0445/2017 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 29.05.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0445/2017 4. Es ist vo rgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Für die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahme sind Finanzmittel für die Ersteinrichtung der Kindertageseinrichtung (d. h. Inventar und Möblierung) in Höhe von max. 240.000 € erforde rlich. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - bzw. Landesmittel bea ntragt, soweit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung r e- duzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2020 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 819.800 € an. Diesen Au f- wendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 295.000 € und Elternbeiträge von v o- raussichtlich 114.700 € gegenüber. Für das Jahr 2019 fallen ab März anteilige Kosten für neun Mona- te an (Beträge siehe Tabelle). III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2018 240.000 Zuschuss an den Träger Die zur Finanzierung in 2018 erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplan-Entwurf bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung des kommenden Jahres noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt. Teilergebnisplan - 3 - V/0445/2017 Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2019 2020ff. 215.700 295.000 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche L eistungs- entgelte 2019 2020ff. 62.900 114.700 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2019 2020ff. 599.400 819.800 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan- Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. In Rumphorst beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2017/2018 28,5% (65 Plätze für 228 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 75,3 % (162 Plätze für 215 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern bereits unter dem gesamtstädtischen Durchschnitt. In Rumphorst entsteht am Markweg ein neues Baugebiet. Dieses neue Baugebiet wird weitere Bedar- fe an Betreuungsplätzen auslösen, die maßnahmenbedingt entsprechend der neuen Woh nbebauung durch den Investor abzudecken sind. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch der Schaffung von zusätzlich erforderlichen Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Grup pen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen a b- hängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen in Mitte erforderlich. 2. Maßnahmenplanung: - 4 - V/0445/2017 Die neue Kindertageseinrichtung wird als viergruppige Einrichtung mit 22 u3 -.Plätzen und 48 - 53 ü3-Plätzen errichtet. Die neue Kindertageseinrichtung wird vom Investor erdgeschossig mit darüber liegender Wohnbe- bauung geplant. Sie soll parallel zur Errichtung der Häuser am Markweg errichtet werden, um die dort neu entstehen- den Bedarfe an Kindertagesbetreuungsplätzen zeitgleich abdecken zu können. Die erforderliche Außenfläche für 4 Gruppen ist vorhanden. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Über die Trägerschaft wird mit separater Vorlage zu einem späteren Zeitpunkt entschieden. 3. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Rumphorst geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 16.05.2017 Notizen: © Stadt Münster H 5759 076 R 406 498 R 407 757 H 5759 896 0 50 100 Meter
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Markweg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0445/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37