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V/0916/2015

Digitale Stadt Münster: Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes

Vorlagen 06.11.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.12.2015, TOP 43.1

V_0916_2015_anlage_1

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

V_0916_2015_anlage_1

16316 Zeichen

Anlage 1 Ratsvorlage V/0916/2015 
 ME 
Weiterentwicklung des 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Medienentwicklungsplan der 
Stadt Münster (MEP) 
 
Handlungsvorschläge der Verwaltung zu 
den Bedarfen und Forderungen der Schulen 
der Stadt Münster

Seite 2 
Einleitung 
Inhalt 
 
I. Einleitung ......................................................................................................... 3 
II. Forderungen aller Schulformen ..................................................................... 3 
II.1 Anbindung der Schulgebäude mit einer Breitbandleitung.......................................................... 3 
II.2 Bereitstellung eines flächendeckendes WLAN .......................................................................... 4 
II.3 Endgeräte- / und netzunabhängiger Zugriff auf das Dateiverzeichnis im pädagogischen 
Netzwerk ............................................................................................................................... 6 
II.4 Vollständige Integration von schuleigenen PC und Notebooks in das pädagogische Netzwerk 7 
II.5 Bereitstellung von iPads mit Komplettservice ........................................................................... 8 
II.6 Einfache Software- und Updateinstallation ............................................................................... 8 
II.7 Drahtlose Präsentationsmöglichkeiten für mobile Endgeräte .................................................... 8

Seite 3 
Einleitung 
 
I. Einleitung 
Die Nutzung der IT in den Schulen verändert sich nicht nur in Münster gewaltig. Schulen möchten ver-
mehrt mobile Endgeräte einsetzen. Lehrkräfte und Schüler haben bereits Tablets und Co. und möchten 
diese auch in der Schule nutzen. Informationen sollen schnell und überall verfügbar sein. Dies gilt insbe-
sondere für die Zugangsmöglichkeiten zum Internet (Cloud). 
 
Das Amt für Schule und Weiterbildung hat die aktuellen Anforderungen der Schulen zum Medienent-
wicklungsplan der Stadt Münster (MEP) zusammengefasst und dokumentiert. Darauf basierend hat die 
Stadt Münster das MEP-Konzept grundlegend überarbeitet.  
Das überarbeitete Konzept sieht folgende Bausteine vor: 
 
1. Anbindung der Schulgebäude mit einer Breitbandleitung 
2. Bereitstellung eines WLAN 
3. Endgeräte- / und netzunabhängiger Zugriff auf das Dateiverzeichnis im pädagogischen Net z-
werk 
4. Vollständige Integration von schuleigenen PC und Notebooks in das pädagogische Netzwerk 
5. Bereitstellung von iPads mit Komplettservice 
6. Einfache Software- und Updateinstallation 
7. Drahtlose Präsentationsmöglichkeiten für mobile Endgeräte 
 
Damit wird u.a. der technischen Entwicklung bei den mobilen internetfähigen Geräten und ihren Ei n-
satzmöglichkeiten im Schulunterricht sowie den Möglichkeiten der Informationsbereitstellung über das 
Internet Rechnung getragen.  
 
Im Folgenden sind die Anforderungen der Schulen jeweils den einzelnen Handlungsvorschlägen der 
Verwaltung vorangestellt.  
 
 
II. Forderungen aller Schulformen  
II.1 Anbindung der Schulgebäude mit einer Breitbandleitung  
Die städtischen Schulen des Medienentwicklungsplans sind – mit Ausnahme der bereits über Lichtwel-
le oder Richtfunk angebundenen Schulen –  derzeit über angemietete Datenleitungen mit relativ geri n-
gen Bandbreiten an die citeq und damit auch an das Internet angebunden. Genutzt werden die Leitun-
gen in den Schulen für drei Netzwerke, welche von der citeq eingerichtet und verwaltet werden: Päda-
gogik, Verwaltung und Gebäudeleittechnik (GLT).

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Forderungen aller Schulformen 
 
Die tatsächlich benötigte Bandbreite der Schulen ist stark abhängig von der Nutzung sowie der Anzahl 
der Endgeräte. Die Netzleitung für die Pädagogik der Schulen reicht allerdings durch die vermehrte 
Nutzung von Internetdiensten in vielen Schulen nicht mehr aus. Aus diesem Grund fordern die Schu-
len, die Schulgebäude mit einer hohen Bandbreite an das Internet anzubinden.  
 
Handlungsvorschlag der Verwaltung: 
Bislang wurden 20 Schulstandorte breitbandig per Lichtwellenleiter oder per Richtfunktechnik 
an das citeq- Netz angebunden. Die aktuellen oder mittelfristigen Anforderungen machen die 
Breitbandanbindung aller Schulstandorte notwendig. Darüber hinaus entstehen hierdurch posi-
tive Effekte für die Breitbandanbindung weiterer städtischer Verwaltungs - und Dienstgebäude 
(verkürzte Leitungsstrecken) und letztlich auch für den Breitbandausbau in der Stadt Münster 
für Betriebe und Bürger (siehe Vorlage V/0181/2015 - Digitale Stadt Münster: Breitbandaus-
bau).  
Die Anbindung ist nach Entscheidung und Mittelbereitstellung als infrastrukturelle Maßnahme 
umzusetzen. Der jährliche Mehraufwand beläuft sich auf rd. 232.000,00 €. Darin enthalten 
sind Personal - und Sachaufwand für 60 Schulstandorte pro Jahr (Organisation, Erdkabel, 
Netzwerk-Technik, Software etc.). Die konkrete Terminplanung erfolgt mit der Projektierung 
der einzelnen Schulanbindungen. Damit die Erdarbeiten zur Verlegung der Lichtwellenkabel 
möglichst auch den vom Rat gewünschten Breitbandausbau anderer Einrichtungen fördert und 
um durch Synergiepotentiale eine höhere Wirtschaftlichkeit der Schulanbindungen zu errei-
chen, wird der bei MünsterNetz verortete Breitbandverwantwortliche in die Planungen und 
Umsetzungen einbezogen (Ratsbeschluss vom 17.06.2015 Vorlage V/01 81/2015 Digitale 
Stadt Münster: Breitbandausbau). 
 
II.2 Bereitstellung eines flächendeckendes WLAN 
Im Rahmen der Neukonzeption des MEP soll in sämtlichen Schulen ein WLAN zur Verfügung gestellt 
werden. Das WLAN soll folgende Anforderungen erfüllen: 
 
1) Eine einfache Benutzung durch den Anwender muss gewährleistet sein. Wenn z.B. ein Gerät be-
reits im Netz bekannt ist, muss es beim wiederholten Zugriff sofort ohne erneue Anmeldung 
nutzbar sein. 
2) Das WLAN-System soll durch die zuständige Lehrkraft sowohl zeit - als auch userbezogen deak-
tivierbar sein. 
3) Das WLAN-System soll zukünftig flächendeckend zur Verfügung stehen. Im Erstausbau sollen 
WLAN-Inseln errichtet werden. 
4) BYOD-Hardware der LuL / SuS muss dass WLAN ebenfalls nutzen können.

Seite 5 
Forderungen aller Schulformen 
 
Handlungsvorschlag der Verwaltung: 
Ein leistungsstarkes WLAN ist unverzichtbarer Bestandteil eines zeitgemäßen Schulunte r-
richts. Daher sollte das WLAN  für Schulen als zentral finanzierte infrastrukturelle Maßnahme 
in allen Schulen umgesetzt werden. Hierfür spricht auch, dass das Schul -WLAN in den Aus-
bau des mit Ratsbeschluss vom 17.06.2015 beschlossenen stadtweiten WLAN (Digitale Stadt 
Münster) integriert werden kann. Konkret bedeutet dies, dass das WLAN multifunktional so 
ausgelegt wird, dass es nicht nur von Lehrern und Schülern, sondern auch von Einwohnern 
und Touristen, Gästen der Schule sowie Mitarbeitern der Stadtverwaltung sowohl mit privaten, 
als auch mit citeq-Geräten genutzt werden kann. Die zugelassenen Personen haben dabei mit 
einer Kennung bzw. einem temporär gültigen Zugangsticket Internetzugriff an allen städt i-
schen WLAN-Standorten - sowohl in den Schulen als auch in den städtischen Verwaltungs - 
und Dienstgebäuden.  
 
Voraussetzung ist die breitbandige Anbindung der jeweiligen Standorte. Weitere Vorausset-
zung: die vom Amt für Immobilienmanagement bereitzustellende Kabel -Infrastruktur für die 
Access-Points und WLAN-Router. 
 
Von den Vertretern der Schulformen der Lenkungsgruppe MEP wurde die Anforderung dahin-
gehend konkretisiert, dass ein flächendeckendes, jeweils das gesamte Schulgebäude abde-
ckendes WLAN , gefordert wird.  Die Verwaltung hat daraufhin 65 Schulgebäude hinsichtlich 
des erforderlichen Ausstattungs-Aufwandes für ein flächendeckendes WLAN überprüft.  Der 
Gesamtaufwand für alle 85 Schulen wurde aus dem Ergebnis entwickelt.  
 
Aufgrund der begrenzten finanziellen Mittel erscheint es jedoch sinnvoll , Varianten mit geri n-
gerem Ausbauumfang zu kalkulieren. Dementsprechend wurden die folgenden drei Ausbauva-
rianten geprüft. Die aufgeführten Betriebskosten umfassen die erforderliche Hard-  und Soft-
ware sowie die Installation, Konfiguration, Einweisung und Support. 
 
1. WLAN-Basisausstattung für alle Schulen. Vier Access-Points für weiterführende Schu-
len und zwei Access -Points für Grundschulen. Die Anzahl der Access -Points für die 
Basisausstattung kann in der konkreten Umsetzung variieren.  
Im Ergebnis ist von jährlichen Betriebskosten in der Größenordnung von 250.000,00 €  
auszugehen. 
 
2. WLAN-Basisausstattung mit zwei Access- Points für Grundschulen und einem flächen-
deckenden WLAN-Ausbau in den Gebäuden der weiterführenden Schulen.

Seite 6 
Forderungen aller Schulformen 
Im Ergebnis ist von jährlichen Betriebskosten in der Größenordnung von 1.000.000,00 
€ auszugehen. 
 
3. Flächendeckender WLAN-Ausbau in allen allgemeinbildenden Schulen.  
Im Ergebnis ist von jährlichen Betriebskosten in der Größenordnung von 1.600.000,00 
€ auszugehen. 
 
Die Einrichtung von WLAN sollte –  ebenso wie die Breitbandanbindung - als zentral finanzier-
te, infrastrukturelle Maßnahme in allen Schulen erfolgen.  
Ein Produkt, das die oben genannten Anforderungen erfüllt, wurde von der citeq entwickelt 
und befindet sich im Annette -von-Droste-Hülshoff-Gymnasium im Pi lotbetrieb. Der Abschluss 
dieses Pilotbetriebs ist für Ende November 2015 geplant. Auf Grundlage des Ergebnisses des 
Testbetriebes ist bei entsprechender Mittelbereitstellung vorgesehen, die WLAN -Ausstattung 
der städtischen Schulen einschließlich des Betri ebs im Rahmen einer öffentlichen EU -weiten 
Ausschreibung zu vergeben. Mit der Auftragsvergabe ist dann in den Sommerferien 2016 zu 
rechnen. 
 
Die erforderlichen einmaligen Infrastrukturmaßnahmen des Amtes für Immobilienmanagement 
für Installation, Verkabelung und Elektroarbeiten können aus nicht verausgabten Mitteln finan-
ziert werden. Diese haben sich u. a. durch Verzögerungen beim Windows7- Rollout und Preis-
anpassungen ergeben. 
 
II.3 Endgeräte- / und netzunabhängiger Zugriff auf das Dateiverzeichnis im pädagogi-
schen Netzwerk 
Die Schulen fordern im Rahmen der Neukonzeption die Möglichkeit mit eigenen Geräten von externer 
Stelle (z.B. von Zuhause) auf die Daten im päd. Netzwerk zugreifen zu können. Dadurch soll die Ent-
wicklung von Parallelnetzwerken vermieden werden. Der direkte Zugriff auf die Daten im pädagogischen 
Netzwerk soll das Bindeglied zwischen privaten Endgeräten, privaten Netzwerken und dem pädagog i-
schen Netzwerk in den Schulen bilden. 
Die bisher für den neuen MEP angedachte Lösung über die Lernplattform „Schulen- intern“ wurde von 
den Schulen als nicht praktikabel eingestuft. Die Handhabung des Systems sei zu kompliziert und das 
manuelle Hochladen von Dateien in diese Cloud sei keine praktikable Lösung. 
Der Zugriff auf die Daten soll direkt auf das Schulverzeichnis erfolgen.

Seite 7 
Forderungen aller Schulformen 
Handlungsvorschlag der Verwaltung: 
Bisher war zur Befriedigung dieser Anforderung der Einsatz einer Moodle- Lernplattform vor-
gesehen. Nachdem diese aber von einigen Schulvertretern als zu komplex angesehen wird, 
sollte - insbesondere unter Berücksichtigung der ansonsten entstehenden Zeitverzögerung 
durch den anstehenden Wechsel von Novell - auf Microsoft-Systeme - eine systemunabhängi-
ge Lösung zum Einsatz kommen. Insofern sich die von den Schulvertretern  geäußerte hohe 
Zufriedenheit mit dem Funktionsumfang der in der Realschule Wolbeck und der Michaelschule 
getesteten Lösung bestätigen sollte, kann unter Berücksichtigung dieser Erfahrungen ein Aus-
schreibungsverfahren durchgeführt werden. Ob sich durch die dann einzusetzende Lösung ein 
Finanz/Personalmehr- oder –minderbedarf ergibt, ist erst absehbar, wenn die Lösung bekannt 
und eingeführt ist. Das Vergabeverfahren wird auf Basis der Bewertung der Testergebnisse  
und entsprechender Entscheidung eingeleitet. Nach derzeitigen Preisinformat ionen ist von ei-
nem Finanzvolumen zwischen 60.000,00 und 100.000,00 € jährlich auszugehen. Insofern sich 
dieses Annahme bestätigen sollte, ist eine Bereitstellung zusätzlicher Finanzmittel nicht erfo r-
derlich. Mit einer Auftragsvergabe ist zu den Sommerferien 2016 zu rechnen. 
 
 
II.4 Vollständige Integration von schuleigenen PC und Notebooks in das pädagogische 
Netzwerk 
Es soll die Möglichkeit bestehen, selbstbeschaffte oder gesponserte PC -Systeme und Notebooks vol l-
ständig in das pädagogische System zu integrieren. Diese Integration sollte das Bespielen des Systems 
mit dem Betriebssystem, der Software und den entsprechenden Updates beinhalten. Die Einbindung der 
Geräte sollte durch die Schule erfolgen können und vollkommen automatisiert ablaufen. Ziel ist es, die 
Ausstattung der Schulen zu erhöhen und eine einheitliche Softwareausstattung zu realisieren. Alternativ 
soll die Einbindung der Hardware auch gegen Abrechnung nach Aufwand durch die citeq erfolgen. 
 
Handlungsvorschlag der Verwaltung: 
In der bisherigen technischen MEP -Konzeption gab es keine Lösung zur Befriedigung dieser 
Anforderung. Im Hinblick auf den möglichen Zustand / die technische Ausstattung der g e-
brauchten Hardware wird es auch Einsatzbeschränkungen geben müssen. Die Verwaltung  
empfiehlt eine Aufnahme der Funktion in die unter Punkt II.3 beschriebene Ausschreibung  ei-
nes neuen Verfahrens für das Clientmanagement.  
 
Zumindest in der Umstellungsphase ist davon auszugehen, dass die Einführung eines neuen 
Clientmanagement zu erhöhtem Support -Aufwand Vorort führen wird. Daher  schlägt die Ve r-
waltung vor, die Maßnahme mit einer Erweiterung der Support -Kapazitäten zu verbinden. Auf 
Basis der Erfahrungen aus den ersten beiden Betriebsjahren ist dann über eine Fortsetzung 
des erweiterten Vorort-Supports zu entscheiden.

Seite 8 
Forderungen aller Schulformen 
Für die Verbesserung des Vorort -Supports ist eine Personalverstärkung erforderlich. Bei der 
Kalkulation wurde von einer durchschnittlichen Betreuungszeit inkl. Rüstzeiten, An-  und Ab-
fahrt sowie Nachbearbeitungszeit von 4 Stunden pro Monat (in der Schulzeit) und pro Schule 
zur Abdeckung des Grundbedarfs an technischem Vor -Ort-Service ausgegangen. Daraus 
ergibt sich ein Stellenmehrbedarf von 2,01 Stellen. Der jährliche Personal - und Arbeitsplatz-
aufwand für 2,01 Stellen beträgt rd.  160.000,00 €.  Die tatsächlichen Aufwände stehen in A b-
hängigkeit zu der Entscheidung zu Punkt II.3 (Ausschreibung). 
II.5 Bereitstellung von iPads mit Komplettservice  
Über den MEP -Warenkatalog der citeq soll es möglich sein, Apple iPad / iPad mini zu bestellen. Die 
Serviceleistung der citeq für diese Geräte sollte sämtliche Tätigkeiten von Beschaffung, Anbindung an 
ein MDM -System, Administration, Softwareverteilung, Garantieabwicklung sowie die anschließende 
Verwertung umfassen.  
 
Handlungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Aufnahme von iPads als Standardgerät im MEP -Warenkorb ist für das 4. Quartal 2015 
vorgesehen. Die Teststellung eines Management -Systems (MDM) zur Administration der G e-
räte läuft bereits. Insofern sich die Einsetzbarkeit der Lösung bestätigt , steht die Lösung zei t-
gemäß zur Einführung der iPads bereit. Voraussetzung für den sinnvollen Einsatz der Geräte 
ist das Vorhandensein eines WLAN-Systems (Siehe II.2). 
 
II.6 Einfache Software- und Updateinstallation  
Die Installation von Softwareprodukten und Softwareupdates soll im pädagogischen Netzwerk verei n-
facht ablaufen. Die Installation soll automatisiert bei Systemstart oder Herunterfahren durchgeführt wer-
den. Softwareupdates von notwendigen Runtimekomponenten wie Java, Flash, etc. sollen regelmäßig 
und automatisiert zur Verfügung gestellt werden. 
 
Handlungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Software- und Updateinstallation wird in die Leistungsbeschreibung der unter II.3 genann-
te Ausschreibung eines neuen Clientmanagements aufgenommen. 
 
 
II.7 Drahtlose Präsentationsmöglichkeiten für mobile Endgeräte 
Für die mobilen Standardsysteme des neuen MEP soll die Möglichkeit verfügbar sein, sich drahtlos mit 
Systemen der Präsentationstechnik verbinden zu können (z.B: Verbindung von iPads über Apple- TV mit 
Beamer).

Seite 9 
Forderungen aller Schulformen 
Handlungsvorschlag der Verwaltung: 
Die Anforderung kann von der citeq nach entsprechender Beauftragung durch das Amt für 
Schule und Weiterbildung umgesetzt werden.

Beschlussvorlage

17042 Zeichen

V/0916/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Schule und Weiterbildung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Digitale Stadt Münster: Neukonzeption des Medienentwicklungsplanes 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
19.11.2015 Betriebsausschuss der citeq Vorberatung 
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.12.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Schulen der Stadt Münster werden im Rahmen der Agenda "Digitale Stadt Münster" in die 
Lage versetzt, digitale Medien zeitgemäß und zukunftsfähig in den pädagogischen Alltag zu in-
tegrieren. Um dies zeitnah sicherzustellen, sind große Schritte bei der Weiterentwicklung des 
Medienentwicklungsplanes (MEP) erforderlich. Der Rat begrüßt die konkreten Handlungsvor-
schläge für die Weiterentwicklung des MEP an den allgemein bildenden Schulen (Anlage 1). 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass der MEP zu einer differenzierteren und kostentransparente-
ren Betrachtung in drei Bereiche aufgeteilt wird (Infrastruktur, Verwaltung und Pädagogik) und 
beauftragt die Verwaltung, dieses so genannte 3-Säulen Modell umzusetzen. 
3. Die seit 2010 laufende schrittweise Versorgung der Schulen mit Breitband wird im Rahmen 
der finanziellen und personellen Möglichkeiten deutlich forciert. 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2016 mit den Vorarbeiten für die Einrichtung von 
WLAN in den Schulgebäuden zu beginnen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die 
Verkabelungsarbeiten zur Bereitstellung eines Stromanschlusses und eines Datennetzan-
schlusses für die WLAN-AccessPoints. Im Rahmen der finanziellen und technischen Möglich-
keiten werden einzelne Schulen im Jahr 2016 flächendeckend mit WLAN ausgestattet. 
5. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, unter Berücksichtigung der allgemeinen Haus-
haltsentwicklung ein Finanzierungskonzept für die nachfolgenden, priorisierten Maßnahmen zu 
entwickeln und ggfls. bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 
2017 ff zu berücksichtigen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0916/2015 
Auskunft erteilt: 
Herr Hölscher / Herr Rickling 
Ruf: 
492-4018 / 4036 
E-Mail: 
HoelscherRolf@stadt-muenster.de 
Rickling@stadt-muenster.de 
Datum: 
17.11.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0916/2015 
5.1 Ab 2017 werden alle allgemein bildenden Schulen breitbandig an das Internet ange-
schlossen. 
5.2 Ab 2017 werden alle weiterführenden Schulen flächendeckend mit WLAN und alle 
Grundschulen mit einer WLAN-Basisausstattung mit jeweils 2 AccessPoints ausge-
stattet. Die flächendeckende Versorgung der Grundschulen beginnt im Jahr 2019.  
5.3 Der MEP-Hardwarekatalog wird um iPads erweitert. 
5.4 Für das Projekt citeq@school sollen ab 2017 zunächst befristet für zwei Jahre zwei 
Stellen bei der citeq eingerichtet werden. 
 
6. Es sind Konzepte zur Dynamisierung des Hardwarekataloges und der Softwaretechnologie und 
zur medienpädagogischen Unterstützung der Schulen zu erarbeiten. 
7. Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0054/2015 vom 01.09.2015 
ist damit erledigt. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Als Gegenfinanzierung im Haushaltsjahr 2016 werden  nicht verausgabte Mittel bei der citeq aus 
dem MEP in Höhe von 1.538.000 Euro verwendet. Diese Mittel sind u.a. durch den verzögerten 
Windows7 Rollout, bei dem geplante Reinvestitionen der schulischen Hardwareaussta ttung noch 
nicht oder erst deutlich spät er durchgeführt wurden und Prei sanpassungen nicht verausgabt wu r-
den. Darüber hinaus wurden Mittel für den in der Vergangenheit vorgesehenen Umstieg von Novell 
auf Microsoft in den Netzwerken der Pädagogik und Verwaltung vorgehalten; für die pädagog i-
schen Netzwerke sind diese Mittel aufgrund des jetzt vorgesehenen Umstieges auf eine exte rne 
Lösung für das Clientmanagement in den pädagogischen Netzwerken frei. Und schließlich st ehen 
zusätzliche, nicht verausgabte Mittel aus dem Budget des Amtes 40 aus Etatentscheidungen des 
Rates in Höhe von jeweils 100.000 € für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 zur Verfügung. Für die 
Mittel aus dem Jahr 2015 wird beim Kämmerer die Übertragung der Ermächtigung in das Jahr 
2016 beantragt werden. 
 
 
Begründung: 
 
 
Zu 1. Das Internet durchdringt in zunehmendem Maße alle Bereiche des täglichen Lebens. Daher 
sind auch die Schulen gefordert, moderne internetbasierende Medien in das Lehren und 
Lernen zu integrieren. Dies erfordert neue pädagogische Konzepte.  
Zur Umsetzung der Konzepte sind vor allem eine zukunftsfähige IT-Infrastruktur sowie die 
dazu gehörigen Dienstleistungen wie Wartung und Support an den Schulen notwendig.  
Die Medienentwicklungsplanung greift die Veränderungen in der Nutzung der IT, die sich 
gerade in Bezug auf die Einbindung mobiler Endgeräte in den zurückliegenden Jahren ra-
sant verändert hat, auf. Hierbei spielen nicht nur mobile Endgeräte, die in der Schule und 
von der Schule bereitgestellt werden, eine Rolle. Vielmehr haben auch Lehrkräfte und 
Schülerinnen und Schüler eigene Tablets und Co., die sie auch in der Schule nutzen möch-
ten. Informationen sollen schnell und an jedem Ort in der Schule verfügbar sein. Dies gilt 
insbesondere für die Zugangsmöglichkeiten zum Internet (Cloud). Insgesamt fügt sich die 
fortgeschriebene Medienentwicklungsplanung ein in den vom Rat der Stadt beschlossenen 
Weg der „Digitalen Stadt Münster", der die Chancen der Digitalisierung aktiv begleiten und 
fördern soll.

- 3 - 
V/0916/2015 
Das Amt für Schule und Weiterbildung hat die aktuellen Anforderungen der Schulen zum 
Medienentwicklungsplan der Stadt Münster (MEP) in Abstimmung mit dem Medienberater 
der Stadt Münster und der Lenkungsgruppe MEP zusammengefasst und dokumentiert. Die 
Weiterentwicklung des Medienentwicklungsplanes enthält dazu im Wesentlichen folgende 
Bausteine: 
 
1. Anbindung der Schulgebäude mit einer Breitbandleitung 
2. Bereitstellung eines WLAN 
3. Endgeräte- und netzunabhängiger Zugriff auf das Dateiverzeichnis im pädagog i-
schen Netzwerk 
4. Vollständige Integration von schuleigenen PC und Notebooks in das pädagogische 
Netzwerk 
5. Bereitstellung von iPads mit Komplettservice 
6. Einfache Software- und Updateinstallation 
7. Drahtlose Präsentationsmöglichkeiten für mobile Endgeräte 
 
Damit wird u. a. der technischen Entwicklung bei den mobilen internetfähigen Geräten und 
ihren Einsatzmöglichkeiten im Schulunterricht sowie den Möglichkeiten der Informationsbe-
reitstellung über das Internet Rechnung getragen. Im Einzelnen wird dies in der beigefügten 
Anlage dargestellt. 
 
Zu 2. In der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes sind 3 Bereiche zu differenzieren, näm-
lich die „Infrastruktur", die „Verwaltung " (dies ist die Verwaltung der Schule in der Schule) 
und die „Pädagogik". Die Mittelzuordnung innerhalb dieser Bereiche soll künftig transparen-
ter gestaltet werden, um Steuerung und Schwerpunktsetzung innerhalb des Medienent-
wicklungsplanes zu verbessern. 
 
Aufwendungen in der Medienentwicklungsplanung, die dem Bereich der Infrastruktur zuzu-
rechnen sind (das sind u. a. Breitbandanschlüsse und WLAN-Versorgung) sollen wie die 
übrige Infrastruktur der Schulen behandelt werden und nicht mehr Teil des Budgets der 
Medienentwicklungsplanung sein. Aufgrund des gegebenen engen Zusammenhanges 
bleibt die Infrastruktur aber auch künftig planerisch Gegenstand des Medienentwicklungs-
planes. 
 
Aktuell stehen für den Medienentwicklungsplan insgesamt 2,6 Mio € pro Jahr zur Verfü-
gung. Davon entfallen auf die drei Teilblöcke Infrastruktur 600.000 €, Verwaltung 400.000 € 
und Pädagogik 1.600.000 €.

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V/0916/2015 
Bei der Weiterentwicklung des MEP stehen ausschließlich die Säulen "Infrastruktur" und 
"Pädagogik" im Focus, da sich die Bedarfe und Forderungen der Schulen zur Weiterent-
wicklung des MEP ausschließlich auf diese Themenfelder bezogen. Die Säule "Verwaltung" 
bleibt zunächst unverändert, wird in ihrer bisherigen finanziellen Ausstattung weitergeführt 
und Wartung und Support obliegen auch weiterhin der citeq. 
 
 
Zu 3. Der bei Anbindung aller Schulen an eine Breitbandversorgung entstehende Mehrbedarf 
liegt voraussichtlich bei maximal 230.000 Euro jährlich. Dieser Betrag soll durch Synergien, 
die sich durch die Anbindung anderer städtischer Gebäude ergeben und durch Einsparun-
gen im Zuge einer stärkeren Zentralisierung der Schul-IT reduziert werden. 
 
 
Zu 4. Für die Weiterentwicklung des MEP sind in erheblichem Maße erhöhte Haushaltsmittel er-
forderlich. Diese sind im vorliegenden Haushaltsplanentwurf nicht vorgesehen. Ein langfris-
tig wirkendes Finanzierungskonzept soll daher in den Haushaltsplanentwurf für das Haus-
haltsjahr 2017 und folgende aufgenommen werden. Notwendige Vorarbeiten sollen aber 
bereits kurzfristig erledigt werden. 
 
Um die Schulgebäude für den Einsatz von WLAN herzurichten (Installation, Verkabelung, 
Elektroarbeiten), entsteht einmaliger investiver Aufwand. Nach einer ersten auf Planunter-
lagen und Erfahrungswerten basierenden Schätzung werden für alle Schulen ca. 1700 Ac-
cessPoints benötigt. Um den Einstieg in die Umsetzung nicht zu verzögern, sollen diese 
Arbeiten kurzfristig in Auftrag gegeben werden. Als Gegenfinanzierung werden nicht ver-
ausgabte Mittel aus dem MEP in dieser Höhe verwendet. Diese Haushaltsmittel sind u.a. 
durch den verzögerten Windows7 Rollout, bei dem geplante Reinvestitionen der schuli-
schen Hardwareausstattung noch nicht oder erst deutlich später durchgeführt wurden und 
Preisanpassungen nicht verausgabt wurden. Darüber hinaus wurden Mittel für den in der 
Vergangenheit vorgesehenen Umstieg von Novell auf Microsoft in den Netzwerken der Pä-
dagogik und Verwaltung vorgehalten; für die pädagogischen Netzwerke sind diese Mittel 
aufgrund des jetzt vorgesehenen Umstieges auf eine externe Lösung für das Clientma-
nagement in den pädagogischen Netzwerken frei. Und schließlich stehen zusätzliche, nicht 
verausgabte Mittel aus Etatentscheidungen des Rates für die Haushaltsjahre 2015 und 
2016 zur Verfügung. 
 
 
Zu 5. Finanzieller Mehrbedarf ab 2017 bei der teilweisen Umsetzung der Bedarfe und Forderun-
gen der Schulen 
 
Im Mittelpunkt der Infrastrukturentwicklung stehen Breitbandanbindungen und WLAN-
Technologie (s. Anlage 1 II.1 und II.2). 
 
Bei der folgenden Kostenaufstellung handelt es um zusätzliche Mittel zu dem aktuellen 
Budget in Höhe von ca. 2,6 Mio. €. 
Durch eine breitbandige Anbindung aller Schulstandorte möglichst mit Lichtwellentechnolo-
gie (23 Schulen an 20 Standorten sind bereits angeschlossen) entstehen jährlich Kosten in 
Höhe von 230.000 €. Dieses ist die Basis für ein leistungsfähiges und zukunftsorientiertes 
WLAN in den Schulgebäuden. Hinweis: Die citeq beabsichtigt, im Zusammenhang mit dem 
Breitbandausbau für die städtischen Dienstgebäude auch die Anbindung einzelner Schul-
standorte an das Breitbandnetz bereits in 2016 vorzunehmen, sofern das in 2016 finanzier-
bar ist. 
 
Für den WLAN-Betrieb in den Schulen (im Basisbetrieb 2 AccessPoints für Grundschulen 
und möglichst flächendeckend für alle weiterführenden Schulen) fallen jährlich 925.000 € 
(im 1. Jahr planungsbedingt voraussichtlich nur 587.500 €) an. Nachdem auch die Grund-
schulen flächendeckend WLAN-versorgt sind, fallen ab dem Jahr 2020 jährliche WLAN-

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V/0916/2015 
Kosten in Höhe von 1.600.000 € an. Die Anzahl der AccessPoints wurde von Mitarbeitern 
der citeq und des Amtes für Immobilienmanagement anhand von Planunterlagen und bis-
herigen Erfahrungen festgestellt. 
 
Seit langem fordern die Grundschulen eine qualitative und quantitative Verbesserung der 
Hardwareausstattung. In der Neufassung des MEP soll daher den Grundschulen zusätzlich 
eine standardisierte Lösung mit einem iPad-Satz angeboten werden. Dies kann nach 
Schaffung des Breitbandanschlusses und von WLAN-Strukturen realisiert werden. Der 
Aufwand im Rahmen der Finanzierungsmodalitäten des MEP wird in der Endausbaustufe 
auf 250.000,-- € per anno geschätzt. 
 
Die Schulen der Stadt Münster benötigen einen verlässlichen, kundenorientierten Vorort-
Support. Nur so kann sichergestellt werden, dass digitale Medien zunehmend selbstver-
ständlich in die schulische Praxis gelangen. Aufwendige Bereitstellungen von Medien und 
sonstiger Technik sowie schleppender Support bei Störungen sind vermeidbare Hemmnis-
se. Mit dem Projekt "citeq@school" soll der Einstieg in eine auf die besonderen Bedürfnisse 
der Schulen ausgerichtete Dienstleistung unternommen werden. Hierfür sollen 2 Stellen 
zunächst befristet für 2 Jahre finanziert werden. Die Mitarbeiter/innen arbeiten ausschließ-
lich in den Schulen und gewährleisten einen verlässlichen Vorort-Support. Zielsetzung der 
Verwaltung ist es, zu verbindlichen Servicevereinbarungen zu kommen, die die Verlässlich-
keit des Einsatzes digitaler Medien in den Schulen erhöhen.  
Nach einer Evaluation wird dann über die Weiterführung dieses Projektes entschieden. 
 
Die verschiedenen Maßnahmen führen zu folgender Gesamtsicht: 
 
Maßnahme 2017 2018 2019 ab 2020 ff. 
Breitbandige Anbindung  
(Infrastruktur) 230.000 € 230.000 € 230.000 € 230.000 € 
Basis-WLAN 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 
Flächendeckend weiterf. Sch u-
len 337.500 € 675.000 € 675.000 € 675.000 € 
Flächendeckend Grundschulen   337.500 € 675.000 € 
Konzept medienpäd. Begleitung  
(Pädagogik) 50.000 € 50.000 € 50.000 € 50.000 € 
iPads für Grundschulen 
(Pädagogik) 250.000 € 250.000 € 250.000 € 250.000 € 
citeq@school (Pädagogik) 160.000 € 160.000 €   
SUMME 1.277.500 € 1.615.000 € 1.792.500 € 2.130.000 € 
 
Die vorgesehene Erweiterung des MEP-Hardwarekatalogs um iPads entspricht den Bedar-
fen der Schulen. Aus deren Sicht hat die Weiterentwicklung dieses Hardwarekatalogs mit 
der medienpädagogischen Entwicklung nicht standgehalten. Hier ist künftig eine größere 
Dynamik erforderlich. Im Rahmen des schulscharf kalkulierten Budgets können die Schulen 
individuell entsprechend ihrem medienpädagogischen Konzept über die Anzahl der PC / 
Notebooks und künftig auch über iPads entscheiden. Die Kosten für Bereitstellung und Be-
trieb der iPads insbesondere unter Berücksichtigung des verkürzten Abschreibungszeit-
raumes und der Administration mit einem Mobile Device Management (MDM) können aktu-
ell nicht belastbar kalkuliert werden. Entsprechendes gilt für die Softwareseite. Die Verwal-
tung wird daher gemeinsam mit den Schulen und der citeq Konzepte zur Dynamisierung 
entwickeln. 
 
Im Rahmen der Etatberatungen wurden für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 jeweils 
100.000 € als Anschubfinanzierung für die Einrichtung von WLAN in Schulen bereit gestellt.

- 6 - 
V/0916/2015 
Aufgrund der anstehenden Neukonzeption des MEP und offener technischer Fragen wur-
den die Mittel für 2015 noch nicht verausgabt. Die Übertragung der nicht verausgabten Mit-
tel von 2015 nach 2016 wird entsprechend angestrebt, um die Mittel im Zusammenhang mit 
der Gesamtkonzeption einzusetzen. 
 
 
Zu 6. Um auf künftige technische Entwicklungen im Hard- und Softwarebereich angemessen und 
bedarfsgerecht reagieren zu können, muss der MEP von der bisherigen starren Ausrich-
tung des Hardwarekatalogs entkoppelt werden. In einem gemeinsamen Konzept unter Ein-
beziehung der Schulen soll eine Dynamisierung erreicht werden. 
 
Zur Gewährleistung eines sinnvollen und nachhaltigen Einsatzes der Tablets im Unterricht, 
ist die Anpassung der schulischen Medienkonzepte erforderlich, die sich am Schulpro-
gramm und am Curriculum orientieren sollten. Das Medienkonzept sollte darstellen, wie die 
Tablets im Unterricht genutzt werden sollen, z.B. 
 Arbeiten mit fachspezifischen Apps 
 Erstellung eigener Lehr- und Lernmaterialien 
 Recherchieren im Internet. 
Um den Schulen dabei Hilfestellung zu leisten, wird der Schulträger in Abstimmung mit den 
Schulen und unter Beteiligung externer Partner (z.B. Universität Münster, Kompetenzteam 
Münster) ein Konzept zur medienpädagogischen Begleitung erarbeiten und erste Schritte 
zur Umsetzung initiieren. Hierfür ist als erste Einschätzung ein Finanzbedarf von 50.000 € 
eingerechnet worden. 
 
 
Zu 7. Der Ratsantrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0054/2015 vom 
01.09.2015 ist damit erledigt. Der geforderten aktiven Einbindung der Freifunker wird nicht 
gefolgt. Das zu erwartende Datenaufkommen in der schulischen Nutzung des Internets 
setzt eine breitbandige Anbindung der Schule voraus. Dies ist nicht gewährleistet, wenn 
das Konzept auf der freiwilligen Einbindung von Dritten basiert, die in der Regel nur relativ 
geringe Bandbreiten zur Verfügung stellen können. Die für größere Schulstandorte notwen-
digen Bandbreiten von mindestens 100 Mbit können nicht sichergestellt werden. Im Sinne 
der Schulen kann dieses nicht als nachhaltig und verlässlich angesehen werden. Es stellt 
somit keine Alternative dar. 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1  
(MEP der Stadt Münster - Handlungsvorschläge der Verwaltung zu den Bedarfen und Forderungen 
der Schulen der Stadt Münster)

Beratungsverlauf (4)

19.11.2015 Betriebsausschuss der citeq
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
01.12.2015 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 37.1 Vorberatung
Zur Sitzung
16.12.2015 Rat
TOP 43.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0916/2015
Typ
Vorlagen
Datum
06.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37