3502/2025
Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für das Amt für Verkehrsmanagement
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Beschlussvorlage Ausschuss
13850 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/64/644/3
Vorlagen-Nummer
3502/2025
Freigabedatum
08.05.2026
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für das Amt für
Verkehrsmanagement
2. Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 im
Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201,
Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche
Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahrzeuge und Geräte
Beschlussorgan
Mobilitätsausschuss Finanzausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Mobilitätsausschuss erkennt den Bedarf zur Beschaffung der Fahrzeuge für das
Amt für Verkehrsmanagement mit Gesamtkosten in Höhe von 685.737 € an.
2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2026 die Freigabe einer Verpflich-
tungsermächtigung in Höhe von 685.737 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 im
Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Stra-
ßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermö-
gen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahrzeuge und Geräte.
Mobilitätsausschuss 16.06.2026
Finanzausschuss 29.06.2026
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen 685.737 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein
Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2029
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen 68.573 €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Ausgangslage/Grundsätzliches
Der Stadt Köln, vertreten durch das Amt für Verkehrsmanagement, obliegt als Straßenbaulast-
träger die Verkehrssicherungspflicht für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze in Köln.
Der Baubetriebshof des Amtes für Verkehrsmanagement ist zur Aufrechterhaltung der Ver-
kehrssicherheit im gesamten Kölner Stadtgebiet zuständig. Dazu gehören die Beseitigung von
Fahrbahn- und Gehwegschäden sowie die Unterhaltung aller Verkehrszeichen und Verkehrs-
einrichtungen. Weiterhin umfasst der Aufgabenkatalog die Durchführung des Winterdienstes
und Absperrmaßnahmen bei Sondereinsätzen wie z. B. bei Demonstrationen, Bombenfunden,
Hochwasser- und Starkregenereignisse, Karneval.
Der Bauhof ist deshalb auch Mitglied des Krisenstabes.
Grundlage für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung dieser vielfältigen Aufgaben ist zwingend
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ein jederzeit funktionsfähiger Fahrzeug- und Gerätepark. Längere reparaturbedingte Ausfall-
zeiten führen dazu, dass die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit gefährdet ist und die
Abarbeitung der Straßenschäden hinausgezögert wird. Auch gefährdet ein nicht funktionsfähi-
ger Fahrzeug- und Gerätepark die Einsatzmöglichkeiten insbesondere in Krisensituationen.
Um die vielfältigen Aufgaben und die unterschiedlichen Einsatzzwecken mit den Fahrzeugen
erfüllen zu können, müssen die Fahrzeuge durch spezielle Auf- und Anbauten individuell für
den Einsatzzweck angepasst (LKW-Kipper/LKW mit Ladekran/LKW mit Werkstattaufbau) wer-
den. Lange Ausfallzeiten könnten nur durch die Anmietung von Fremdfahrzeugen verhindert
werden. Diese Anmietungen sind aber aufgrund der erforderlichen speziellen Ausstattung der
Fahrzeuge mit hohen Mietkosten verbunden. Hinzu kommt, dass solche speziellen Multifunkti-
onsfahrzeuge auf dem Markt der Mietfahrzeuge nicht angeboten werden, so dass bei länge-
rem Ausfall die Anmietung von mehreren Fahrzeugen (z. B. ein Räumfahrzeug für den Winter-
dienst und ein Straßenunterhaltungsfahrzeug mit Ladekran) vonnöten wäre, um die verkehrs-
sichernden Aufgaben erfüllen zu können. Als letzte Alternative muss zur zügigen Aufgabener-
ledigung in dringlichen Fällen sogar eine Fremdfirma zu entsprechend hohen Kosten beauf-
tragt werden. Die in Frage kommenden externen Fachunternehmen wiederum sind vielfach
vollausgelastet und stehen nicht kurzfristig zur Verfügung.
Einsatz von Fahrzeugen mit alternativen Antriebsformen:
Grundsätzlich soll gemäß Ratsbeschluss zur Luftreinhaltung (vgl. Vorlagen-Nr.: 3428/2017,
Maßnahme 30) sowie des Beschlusses im Verkehrsausschuss zum Green City Masterplan
(vgl. Vorlage-Nr.: 2637/2018, Maßnahme M4.4) der städtische Fuhrpark, wenn möglich,
elektrifiziert werden.
Auch der außergerichtliche Vergleich zwischen dem Land NRW, der Deutschen Umwelthilfe
und der Stadt sieht eine unverzügliche Nachrüstung kommunaler Fahrzeuge vor, sofern wirt-
schaftlich und technisch möglich.
Das Amt für Verkehrsmanagement setzt in der Straßenunterhaltung schwere Multifunktions-
fahrzeuge (überwiegend LKW, 8,5-12 t) ein, der Fuhrpark des Straßenkontrolldienstes besteht
aus kleiner dimensionierten Fahrzeugen (leichte Nutzfahrzeuge/Pkws). Mittlerweile verfügen
die meisten der im Straßenkontrolldienst eingesetzten Fahrzeuge über einen Elektroantrieb.
Die eingesetzten schweren Multifunktionsfahrzeuge werden für Tätigkeiten in der Straßenun-
terhaltung verwendet und können durch Anbaugeräte (Schneepflug/Salz-Sole-Streuer) auch
im Winterdienst eingesetzt werden. Durch die Anbaugeräte erhöht sich die erforderliche Nutz-
last, die diese Fahrzeuge aufnehmen müssen. Für solche Fahrzeugtypen bietet der Fahrzeug-
markt im Segment „Nutzfahrzeuge“ derzeit noch keine passenden elektrisch betriebenen
Fahrzeuge an. Als Alternative bzw. als Brückentechnologie bis zur Serienreife vollelektrischer
Lkw könnten sich aber für den Nutzfahrzeugsektor erdgasbetriebene Fahrzeuge eignen. Ein
erster Vorstoß in diese Richtung zur Beschaffung von erdgasbetriebenen Nutzfahrzeugen
über die Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) war erfolglos, da derzeit in diesem Sektor noch keine
passenden Fahrzeuge mit dieser Motorisierung verfügbar sind. Der Markt wird kontinuierlich
weiter sondiert und die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare, d.h. wirtschaftliche und
umweltfreundliche Technologie einzusetzen.
Die EU-Kommission hat erkannt, dass die öffentliche Auftragsvergabe eine innovative Mög-
lichkeit ist, den Binnenmarkt für Waren und Dienstleistungen auszubauen. Erste Pilotprojekte
für vier Teilbereiche waren so erfolgreich, dass die Reihe von 2021-22 von den Netzwerken
EUROCITIES in Brüssel und ICLEI in Bonn weiter fortgeführt wird (https://bigbuyers.eu).
Die Stadt Köln und die AWB nehmen seit März 2021 in der Arbeitsgruppe „Electric heavy-duty
vecihles for waste collection, street cleaning and maintenance“ teil. Hier geht es zunächst um
die Anschaffung von elektrischen Abfall-Schwerlastfahrzeugen für den öffentlichen Raum. Die
Gruppe beschäftigt sich diesbezüglich mit unterschiedlichsten Aspekten, wie z. B. Mapping
der anstehenden Beschaffungsvorhaben und Werte der beteiligten Unternehmen, Organisie-
ren von Marktdialogen, Vergleich von Pilotprojekten, Vergleich und/oder Erstellung von stan-
dardisierten Ausschreibungskriterien für die E-HDV-Beschaffung, Förderung von Wissen über
Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für E-Fahrzeuge u. v. m. Des Weiteren werden ver-
schiedene Angebote und Hersteller solcher Fahrzeuge vorgestellt und verglichen. Das Amt für
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Verkehrsmanagement beteiligt sich an diesem Austausch, um so die Entwicklung im Schwer-
lastsektor noch besser beobachten und einschätzen zu können.
Eine in 2024/2025 durchgeführte Untersuchung des Baubetriebshofes des Amtes für Ver-
kehrsmanagement unter dem Titel „Entwicklung einer Klimaneutralitätsstrategie für den Bau-
hof des Amtes für Verkehrsmanagement in Köln“, die von einem unabhängigen Beratungs-
institut (INFA GmbH) durchgeführt wurde, hat folgendes Ergebnis hervorgebracht:
Durch Umstellung des Fuhrparks des Baubetriebshofs des Amtes für Verkehrsmanage-
ment lassen sich die CO2-Emissionen über 90 % bis auf 6 % (Ökostromszenario) redu-
zieren.
Eine solche Reduzierung entspricht jährlich insgesamt 192 Mg CO2.
Hybride Fahrzeugstrategien sind zu nutzen
o BEV-Nutzung für Kurzstrecken in der Innenstadt
o HVO100-Einsatz in Verbrennerfahrzeugen für lange Strecken (ab 120km/d)
o BEV-Nutzung für Fahrzeuge, die keine An- oder Aufbauten (Schneepflüge,
Streuer) besitzen, zu vermeiden
Depot-Ladeinfrastruktur mit Schnell-Ladern sind aufzubauen
Intelligente Flottensteuerung sind einzuführen
Erfahrung vor Gesamtumstellung mit Pilotfahrzeugen sammeln
Einführung eines aktiven Risikomanagements.
Zur Umsetzung dieses Vorhabens müssen verschiedene Teilprojekte folgen und eine Abstim-
mung mit der Klimaschutz-Stelle der Stadt Köln erfolgt sein. Dieses ist für die nächsten Jahre
angedacht.
Bis diese Ergebnisse vorliegen sind die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen grund-
sätzlich weiter mit konventionellen Antrieben (Diesel in der modernsten Emissionsklasse) vo-
ranzutreiben. Seit der Verfügbarkeit und Zulassung (Mai 2024) von HVO100 und der Möglich-
keit Diesel Fahrzeuge mit diesem als CO2-neutral geltenden Kraftstoff (sofern Herstellung
CO2-neutral) zu tanken, wird hiervon – soweit Tankstellennetz und Fahrzeuganforderungen
es zulassen – auch beim Baubetriebshof partizipiert.
Es sei an dieser Stelle angemerkt, dass entsprechend des Leitfadens für Vergabestellen des
Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge ("SaubFahrzeugBeschG") die
Fahrzeuge des Baubetriebshofes gänzlich unter die dort genannten Ausnahmen fallen und
vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen sind, da sie "insbesondere als Stra-
ßeninstandhaltungsfahrzeuge und Fahrzeuge für Winterdienste (z.B. als Schneepflug)" fun-
gieren.
Zusätzlich werden alle Fahrzeuge mit der aktuellen werksseitigen Sicherheitstechnik und mit
einem Abbiegeassistenten (Kameratechnik) ausgestattet.
Die im Ergebnis nachfolgend durchzuführenden Ersatzbeschaffungen sind in Anlage 2 aufge-
führt.
Bedarfsanerkennung:
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist dieser Vorlage als Anlage 3 beigefügt.
Gesamtkosten:
Die Anschaffungskosten für die als Ersatz zu beschaffende Fahrzeuge betragen insgesamt.
rd. 659.375,00 € (brutto). Hinzu kommen noch die Beschaffungskosten der AWB in Höhe von
rd. 26.362 €, so dass sich Gesamtkosten in Höhe von rd. 685.737 € (brutto) ergeben.
Aufgrund der langen Vorlaufzeiten von ca. 2 Jahren (Beschlüsse der Gremien des Rates, Auf-
tragsvergabe und Beschaffung durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Köln (AWB)) kann sich die
Auslieferung der Fahrzeuge bis Ende 2028 erstrecken.
Die Beschaffungskosten berechnen sich nach dem geltenden Vertrag „technische Dienste“
zwischen den AWB und der Stadt Köln.
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Finanzierung:
Zur Beauftragung der Fahrzeugbeschaffungen ist in 2026 die Inanspruchnahme einer Ver-
pflichtungsermächtigung in Höhe von 685.737 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2028 erforder-
lich.
Die benötigte Verpflichtungsermächtigung steht im Haushaltsplan 2025/2026 im Hj. 2026 im
Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen,
Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplanzeile 9,
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen, lediglich in Höhe von 500.000
€ zur Verfügung. Die restliche Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 185.737 € wird durch
verwaltungsinterne Umbuchung von Finanzstelle 6400-1201-0-0004, Erneuerung von Lichtsig-
nalanlagen bereitgestellt. Die dort veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
in voller Höhe benötigt.
Die zur Ablösung der Verpflichtungsermächtigung im Haushaltsjahr 2028 benötigten investi-
ven Finanzmittel werden im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2027/2028 im
Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen,
Wege, Plätze bei Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahrzeuge und Geräte, Teilplanzeile 9,
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen in entsprechender Höhe ein-
geplant.
Für die voraussichtlich ab 2029 anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von rd. 68.573
€ wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rahmen der Haushalts-
planaufstellungsprozesse 2027 ff. im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in
der Produktgruppe 1201 - Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 - Bilanzielle Abschreibun-
gen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorse-
hen.
Die Ersatzbeschaffung der Fahrzeuge ist zur Aufrechterhaltung eines einwandfreien und ord-
nungsgemäßen Fuhr- und Geräteparks zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zwin-
gend erforderlich. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 werden ein-
gehalten.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die Sektor spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfül-
len.
Es wird die Strategie verfolgt, nur die beste verfügbare Motoren- und Abgastechnik einzuset-
zen. In Zusammenarbeit mit den AWB Köln wird daher der Markt für Nutzfahrzeuge konse-
quent beobachtet. Die aktuell anstehenden Ersatzbeschaffungen müssen - mit Ausnahme des
Radladers - mangels alternativer Betriebsformen noch mit konventionellen Antrieben erfolgen.
Es werden Dieselantriebe der modernsten Emissionsklasse verwendet.
Anlagen
1. Öffentlichkeitsbeteiligung
2. Fahrzeuge zur Ersatzbeschaffung
3. Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
Anlage 2 Ersatzbeschaffungen
6127 Zeichen
/ 2 Anlage 2: Ersatzbeschaffungen 1. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6651, LKW 12 t, Kipper, offener Kasten (Standort rechtsrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 6651, - Erstzulassung: 02.02.2017 - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 78 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2024: 80 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 12/2025: 48 Tage, - Kilometerstand 12/2025: 96.736 km, - Kilometerstand 2028: rd. 116.250 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe- schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6651 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) eingesetzt. Der vorhandene Winterdienststreuer und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und können mittels Umbaus auf das neue Fahrzeug montiert werden. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten beschafft werden. Die voraussicht- lichen Kosten belaufen sich auf 232.575 Euro (brutto). - 2 - / 3 2. Ersatzbeschaffung des Straßenunterhaltungsfahrzeuges K-LN 6689, LKW 12 t, Kipper, offener Kasten (Standort rechtsrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 6689, - Erstzulassung: 20.03.2017 - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 42 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2024: 64 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 12/2025: 37 Tage, - Kilometerstand 12/2025: 108.184 km, - Kilometerstand 2028: rd. 128.360 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe- schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug K-LN 6689 wird in der Straßenunterhaltung sowie bei Sonderdiensten (z. B. Hochwasser/Demonstrationen) sowie Abstreuen von Ölspuren eingesetzt. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig ein Lkw, 12 t-Kipper, offener Kasten beschafft werden. Die voraussicht- lichen Kosten belaufen sich auf 224.540 Euro (brutto). - 3 - / 4 3. Ersatzbeschaffung des Straßenkontrollfahrzeuges K-LN 6647, Transit, offener Kasten (Standort linksrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 6647, - Erstzulassung: 20.01.2016 - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 70 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2024: 115 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 12/2025: 86 Tage, - Kilometerstand 12/2025: 155.754 km, - Kilometerstand 2028: rd. 186.680 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre (im Jahr der Auslieferung/der Ersatzbe- schaffung ist dieses Fahrzeug abgeschrieben). Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug wird im Straßenkontrolldienst eingesetzt. Der vorhandene Winter- dienststreuer und der Schneepflug sind noch voll funktionsfähig und können mittels Umbaus auf das neue Fahrzeug montiert werden. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Es soll künftig wieder ein (Transit offener Kasten) Fahrzeug beschafft werden. Durch die hohe Sitzposition und die damit verbundene bessere Rundumsicht werden die Kontrollfahrten erleichtert. Ebenso ist es möglich, das Fahrzeug durch Anbaugeräte im Winterdienst einzusetzen. Somit ist ein wirtschaftlicher ganzjähriger Einsatz des Fahrzeuges gewährleistet. Voraussichtliche Kosten: 84.720 Euro (brutto). - 4 - / 5 4. Ersatzbeschaffung des Straßenkontrollfahrzeuges K-LN 665E, Nissan e-NV200, Pkw geschlossener Kasten (Standort linksrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 665E, - Erstzulassung: 07.02.2019 - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 0 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2024: 18 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 12/2025: 29 Tage, - Kilometerstand 12/2025: 64.852 km, - Kilometerstand 2028: rd. 84.900 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug wird im Straßenkontrolldienst, Bereitschaftsdienst und bei Hochwasser eingesetzt. Im Winterdienst ist das Fahrzeug ebenfalls im Einsatz, jedoch ohne Schneepflug und Streuer. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Die Notwendigkeit einer Neubeschaffung des Nissan e-NV200 nach etwa 8 Jahren (bzw. nach Ablauf der 5-jährigen Garantiezeit bis 100.000 km) resultiert primär aus der abnehmenden Akkukapazität, erhöhten Wartungskosten durch Verschleißteile und der Einstellung des Modells. Nach dieser Zeitspanne übersteigen Reparaturkos- ten oft den Fahrzeugwert, und moderne Nachfolger bieten eine deutlich höhere Reichweite. Es ist geplant einen Ford E-Transit Kastenwagen oder ähnliches Fahr- zeug als Ersatzbeschaffung anzustreben. Voraussichtliche Kosten: 58.770 Euro (brutto). - 5 - 5. Ersatzbeschaffung des Straßenkontrollfahrzeuges K-LN 666E, Nissan e-NV200, Pkw geschlossener Kasten (Standort linksrheinisch) - Amtliches Kennzeichen K-LN 666E, - Erstzulassung: 07.02.2019 - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2023: 0 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten in 2024: 18 Tage, - reparaturbedingte Ausfallzeiten bis 12/2025: 23 Tage, - Kilometerstand 12/2025: 54.881 km, - Kilometerstand 2028: rd. 69.000 km (Hochrechnung für das Jahr der Auslieferung), - Abschreibungszeitraum: 10 Jahre Einsatz des Fahrzeuges: Das Fahrzeug wird im Straßenkontrolldienst, Bereitschaftsdienst und bei Hochwasser eingesetzt. Im Winterdienst ist das Fahrzeug ebenfalls im Einsatz, jedoch ohne Schneepflug und Streuer. Anforderungen an Ersatzfahrzeug: Die Notwendigkeit einer Neubeschaffung des Nissan e-NV200 nach etwa 8 Jahren (bzw. nach Ablauf der 5-jährigen Garantiezeit bis 100.000 km) resultiert primär aus der abnehmenden Akkukapazität, erhöhten Wartungskosten durch Verschleißteile und der Einstellung des Modells. Nach dieser Zeitspanne übersteigen Reparaturkos- ten oft den Fahrzeugwert, und moderne Nachfolger bieten eine deutlich höhere Reichweite. Es ist geplant einen Ford E-Transit Kastenwagen oder ähnliches Fahr- zeug als Ersatzbeschaffung anzustreben. Voraussichtliche Kosten: 58.770 Euro (brutto).
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
559 Zeichen
Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Die Ersatzbeschaffung von stadteigenen Fahrzeugen und Geräten ist für die Öffentlichkeit nicht von Interesse.
Anlage 5 Antwort Verwaltung zu Mobilitätsausschuss 16.06.2026
3088 Zeichen
Anlage 5 Beantwortung von mündlichen Nachfragen zur Beschlussvorlage „1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für das Amt für Verkehrsmanagement 2. Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahre 2028 im Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produkt- gruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das be- wegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahr- zeuge und Geräte“ aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 (3502/2025) Hinweis der Verwaltung: Die Fragen aus der Sitzung des Mobilitätsausschusses von RM Borchers zur Ersatz- beschaffung der Straßenkontrollfahrzeuge werden zur besseren Nachvollziehbarkeit nummeriert beantwortet. Es wird dem Wunsch nachgekommen, diese bis zur Sitzung des Finanzausschusses schriftlich zu beantworten. RM Borchers, CDU, stellt die folgenden Nachfragen, wolle die Vorlage jedoch nicht aufhalten: „[…] 1. Gibt es technische Begutachtungen oder Zustandsbewertungen, dass Fahr- zeuge mit einer Laufleistung von lediglich rd. 70.000 km wirtschaftlich nicht mehr be- trieben werden können? 2. Gibt es konkrete Reparatur-/Wartungskostenaufstellungen für den Zeitraum 2023 – 2025? 3. Welche Kosten werden bis Ende der geplanten Nutzungsdauer prognostiziert? 4. Wurde geprüft, ob es alternativ zum Modell „Ford E-Transit“ (als Ersatz für Nissan) auch günstigere bzw. kleinere Fahrzeuge gibt, die den Bedarf ebenfalls decken würden? […]“ Stellungnahme der Verwaltung: Zu 1.: Eine Begutachtung bzw. Zustandsbewertung wurde nicht angeregt, da es eine Emp- fehlung für diese Art von Fahrzeugen gibt (s. Anlage 3), eine Ersatzbeschaffung auf- grund der abgelaufenen Garantiezeit von 5 Jahren anzustreben. Zu 2.: Für den technischen Betrieb werden allein reparaturbedingte Ausfallzeiten miterfasst. Die konkreten Reparaturkosten im gewünschten Zeitraum lassen sich nachträglich nur schwer eruieren, da dieses im Rahmen des Gesamtvertrages technischer Dienste bei den AWB Köln erfolgt. Zu 3.: Eine solche Prognose ist für den Betrieb dieser Fahrzeuge entbehrlich, da für die Auf- gabenerfüllung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nur das Risiko für einen To- talausfall und somit das Risiko, dass die Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden können, entscheidend ist. In diese Risikobewertung fließen Erfahrungswerte der letz- ten Jahre mit ein. Seite 2 / 2 Zu 4.: In der Anlage 3 wird dieses Modell „oder ähnliche“ beschrieben. Über die Ausschrei- bungsmechanismen ergibt sich eine entsprechende automatische Auslese, die nicht zwingend dieses Fahrzeug im Ergebnis hervorbringen muss. Es kann jedoch von die- sem Kostenrahmen ausgegangen werden, da diese Art von Fahrzeugen durch ihren Einsatzzweck prädestiniert für E-Antriebe sind. Kleinere Fahrzeuge sind aus betriebli- cher Sicht für die zu erledigenden Aufgaben nicht geeignet. Die bedarfsgerechte Be- schaffung erfolgt gemäß den gültigen Vergabevorschriften und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Aspekte.
Anlage 3: Stellungnahme Rechnungsprüfungsamt
1189 Zeichen
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 27.04.2026 als Anlage zur Beschlussvorlage 3502/2025 Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für das Amt für Verkehrsmanagement RPA-Nr.: 141/13/01/26 Auftragsvolumen: rd. 576.590 EUR netto/ rd. 686.140 EUR brutto (laut Beschlussvorlage 681.870 Euro) Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 17.04.2026 über Session zugegangene Beschlussvorlage zur Bedarfsfeststellung über 681.870 Euro. Mit diesem Bedarf sollen bisher eingesetzte Fahrzeuge ausgetauscht werden, die vom Baubetriebshof zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht im gesamten Kölner Stadtgebiet benötigt werden. Die Notwendigkeit der neuen Fahrzeuge war hinsichtlich des Alters, der Kilometerleistungen, Ausfallzeiten, Ladefähigkeit, Wintertauglichkeit sowie Reparaturanfälligkeit nachvollziehbar dargestellt. Der gesamte Bedarf liegt bei rund 686.140 Euro, da es sich bei den aufgeführten Beschaffungskosten um Nettobeträge handelt, bei denen die Mehrwertsteuer (rd. 4.270 Euro) noch hinzuzuziehen ist. Horst Klippel Leitung der Abteilung Verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Prüfungen
Anlage 4 Auszug Mobilitätsausschuss 16.06.2026
2164 Zeichen
Anlage 4 Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 18.06.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 5. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 16.06.2026 öffentlich 3.1 1. Bedarfsfeststellung über die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen für das Amt für Verkehrsmanagement 2. Freigabe einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushalts- jahre 2028 im Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszah- lungen für das bewegliche Anlagevermögen bei der Finanzstelle 6400- 1201-0-0006, Kraftfahrzeuge und Geräte. 3502/2025 RM Borchers teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Vorlage nicht aufhalten möchte. Er habe jedoch einige Nachfragen zu den Straßenkontrollfahrzeugen und bittet die Ver- waltung, diese bis zur Sitzung des Finanzausschusses schriftlich zu beantworten: Gibt es technische Begutachtungen oder Zustandsbewertungen, dass Fahrzeuge mit einer Laufleistung von lediglich rd. 70.000 km wirtschaftlich nicht mehr betrieben werden können? Gibt es konkrete Reparatur-/Wartungskostenaufstellungen für den Zeitraum 2023 – 2025? Welche Kosten werden bis Ende der geplanten Nutzungsdauer prognostiziert? Wurde geprüft, ob es alternativ zum Modell „Ford E-Transit“ (als Ersatz für Nissan) auch günstigere bzw. kleinere Fahrzeuge gibt, die den Bedarf ebenfalls decken würden? Beschluss: 1. Der Mobilitätsausschuss erkennt den Bedarf zur Beschaffung der Fahrzeuge für das Amt für Verkehrsmanagement mit Gesamtkosten in Höhe von 685.737 € an. und empfiehlt dem Finanzausschuss wie folgt zu beschließen: 2. Der Finanzausschuss beschließt im Haushaltsjahr 2026 die Freigabe einer Ver- pflichtungsermächtigung in Höhe von 685.737 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2 2028 im Teilfinanzplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produkt- gruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in Teilplanzeile 9, Auszahlungen für das bewegliche Anlagevermögen bei Finanzstelle 6400-1201-0-0006, Kraftfahr- zeuge und Geräte. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3502/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.05.2026
- Erstellt
- 08.12.2025 13:22