V/0473/2023
Abfallwirtschaftskonzept 2023 der Stadt Münster
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage
6036 Zeichen
V/0473/2023 V/0473/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Abfallwirtschaftskonzept 2023 der Stadt Münster Beratungsfolge 27.09.2023 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 31.10.2023 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 08.11.2023 Hauptausschuss Vorberatung 08.11.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) der Stadt Münster für die Jahre 2023 – 2028 wird beschlossen. Es ist die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes aus dem Jahre 2016 und gilt für die Jahre 2023 bis 2028. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten/Folgekosten entstehen. Begründung: Die kreisfreie Stadt Münster ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß §§ 17 und 20 Kreis- laufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die Aufgaben umfassen insbesondere das Einsammeln und Befördern der ihr in ihrem Gebiet überlassenen Abfälle, Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen und die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Zur Erfüllung der Aufgaben hat die Stadt Münster die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) als Eigenbetriebsähnliche Einrichtung gebildet. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 11.09.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wöstmann Telefon: 6052-45 WoestmannW@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0473/2023 Gemäß § 21 KrWG sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Abfallwirtschafts- konzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihr überlassenen Abfälle zu erstellen. Die Anforde- rungen an das Abfallwirtschaftskonzept werden im Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein- Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz – LKrWG) geregelt. Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der Abfallentsorgung in der Stadt Münster. Es enthält insbesondere Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet der Stadt Münster anfallen- den und den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster überlassenen Abfälle, die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung der überlassenen Abfälle, die Darstellung der Zusammenarbeit/Kooperationen mit anderen öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträgern und den Nachweis der Entsorgungssicherheit. Mit der Fortschreibung werden die Weichen für weitere Entwicklungen gestellt, die kontinuierlich in eine ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Abfallwirtschaft einzahlen. Dabei wird die we- sentliche Zielsetzung in der im Jahr 2020 erarbeiteten Vision für das Jahr 2030 formuliert: Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen Abfall – nur noch Wertstoffe. Mit dieser Vision soll Münster nicht nur sauberer und weitestgehend abfallfrei werden, sondern es geht dabei auch um mehr Umweltschutz, mehr Miteinander und mehr regionale Wertschöpfung. „Gemeinsam“ ist hierbei ein zentrales Wort in unserer Vision 2030. Alles, was wir aktuell bereits an- gestoßen haben und zukünftig umsetzen werden, steht im Kontext dieser Vision: Bis zum Ende die- ses Jahrzehnts wollen wir Münster zu einer Hauptstadt der Abfallvermeidung entwickeln. Konkret heißt das: Es soll keine Abfälle mehr geben, nur noch Wertstoffe. Das erste Ziel ist also: Keine Ver- schwendung. Abfälle sollen möglichst erst gar nicht entstehen. Das zweite Ziel: Wenn Abfälle anfal- len, sollen sie optimal stofflich oder energetisch verwertet werden. Je besser die Abfälle getrennt sind und je hochwertiger sie sind, desto besser gelingt das. Abfallaufkommen und Abfallmengenprognose Das Gesamtabfallaufkommen betrug im Jahr 2022 440 kg pro Einwohner und erreichte damit das niedrigste Niveau seit 2016. Die beiden Jahre 2020 und 2021 zuvor waren von der COVID 19 Pan- demie geprägt. Die Beschränkungen und mehr Homeoffice führten zu einem Anstieg der Abfallmen- gen, insbesondere aus Haushaltungen. Im Jahr 2022 fiel die Abfallmenge dann wieder auf das Vor- Corona-Niveau. Für die Abfallmengenprognose wurde daher die in den Jahren 2019 bis 2022 durchschnittlich erfasste Abfallmenge i.H.v. 478 kg pro Einwohner und Jahr zu Grunde gelegt. Unter Berücksichtigung der Zie- le der Vision 2030 wurden anschl. die Abfallmengen für die Jahre 2030 und 2035 prognostiziert. Aus- gehend von Vermeidungs- und Verwertungsmaßnahmen sowie Mengenverlagerungen durch eine verbesserte Abfalltrennung wurden die Mengen der einzelnen Abfallströme betrachtet. Hieraus ergibt sich eine Reduzierung der Restabfallmenge aus Haushaltungen bis zum Jahr 2030 um ca. 25 % auf etwa 89 kg pro Einwohner und Jahr. Für die weiteren relevanten Abfallarten wird eine gleichbleibende spezifische Menge angenommen. Mit diesen Annahmen und unter Berücksichtigung der prognosti- zierten Bevölkerungsentwicklung werden spezifische Abfallmengen von rd. 457 kg pro Einwohner im Jahr 2035 erwartet. - 3 - V/0473/2023 Nachweis der Entsorgungssicherheit Mit der Übernahme der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlungsanlage Münster (MBRA Münster) durch die AWM im Jahr 2015 wird ein Großteil der den AWM angedienten Abfälle in eigenen Anlagen behandelt. Sortierreste werden im Rahmen einer Kooperation über die Twence Holding B.V. in Hengelo energetisch verwertet. Dadurch ist die Entsorgungssicherheit ohne zeitliche Befristung garantiert. Neben der Behandlung der anfallenden Restabfälle erfolgt seit 2017 auch die Verwertung der Bio- und Grünabfallmengen in der umgebauten MBRA Münster durch die Abfallwirtschaftsbetriebe Müns- ter. Die Entsorgung weiterer Abfallfraktionen wird entweder über öffentlich-rechtliche Kooperationen oder über eine Vergabe nach öffentlichem Vergaberecht sichergestellt. Die Wertstoffe Altpapier, Alttextilien, Elektroaltgeräte und Metalle werden regelmäßig ausgeschrieben und als Sekundärrohstoffe vermarktet. I. V. gez. Heuer Stadtrat Anlagen: - Anlage A - Abfallwirtschaftskonzept 2023
Anlage A
2623 Zeichen
Anlage A zur V/0473/2023 Kurzüberblick Die kreisfreie Stadt Münster ist öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß Kreislaufwirt- schaftsgesetz (KrWG) i. V. m. dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeskreislaufwirtschaftsgesetz – LKrWG). Die Aufgaben umfassen insbesondere • Abfallberatung und Maßnahmen zur Vermeidung und Wiederverwendung • das Einsammeln und Befördern der ihr in ihrem Gebiet überlassenen Abfälle, • die Verwertung oder Beseitigung von Abfällen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Das vorliegende Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand der Abfallentsor- gung in der Stadt Münster. Es enthält insbesondere • Angaben über Art, Menge und Verbleib der im Entsorgungsgebiet der Stadt Münster anfal- lenden und den Abfallwirtschaftsbetrieben der Stadt Münster überlassenen Abfälle, • die Darstellung der getroffenen und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung und Verwertung der überlassenen Abfälle, • die Darstellung der Zusammenarbeit/Kooperationen mit anderen öffentlich -rechtlichen Entsorgungsträgern • den Nachweis einer zehnjährigen Entsorgungssicherheit. Mit der Fortschreibung werden die Weichen gestellt für weitere Entwicklungen, die kontinuierlich in eine ökologische, ökonomische und sozialverträgliche Abfallwirtschaft einzahlen. Die wesentli- chen Zielsetzungen wurden in der im Jahr 2020 erarbeiteten Vision für das Jahr 2030 formuliert: Unsere Vision: Münster 2030. Es gibt keinen Abfall mehr – nur noch Wertstoffe! Diese Vision ist auch ein Baustein der Nachhaltigkeitsstrategie der awm. Finanzierung Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (awm) Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 21 KrWG sind die kreisfreien Städte und Kreise als die öffentlich-rechtlichen Entsor- gungsträger verpflichtet, Abfallwirtschaftskonzepte über die Verwertung und Beseitigung der ihr zu überlassenden Abfälle zu erstellen. Die Anforderungen an das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) werden im § 6 LKrWG für das Land Nordrhein-Westfalen geregelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit den abfallwirtschaftlichen Maßnahmen tragen die AWM ihren Anteil zum Klimaschutzkonzept 2020 der Stadt Münster bei.
Anlage: Abfallwirtschaftskonzept 2023
48 Zeichen
² ² ² ² ³ % ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³ ³
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0473/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.08.2023
- Erstellt
- 14.08.2023 13:30