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V/0418/2020

Erweiterung der Hermannschule, Dahlweg 66, 48153 Münster

Vorlagen 26.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 26.08.2020, TOP 28.1

Anlage1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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Ansehen

Anlage1

632 Zeichen

LAGEPLAN
SCHULHOF
VORH. 2.414 M²
ERF.    1.800 M²
Kindertagesstätte
32°
III
IV
IV
II
I
I
I
I
III
I
Parkplätze
Turnhalle
Hermannschule
Scheibenstraße
Parkplätze
Zufahrt Dahlweg
Gabriel / Mümken 
Nienaber / Michel
STEINKAMP
A 3
01.01.2017 a      12.04.2017
PlangrößePlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
ERWEITERUNG 
HERMANNSCHULE
DAHLWEG 66
48153 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Projektverzeichnis
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0182

Beschlussvorlage

7634 Zeichen

V/0418/2020 
V/0418/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Hermannschule: Grundsatzbeschluss zur Erweiterung um einen Zug 
Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel: Entscheidung zur Beibehaltung der Zügigkeit 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule: Machbarkeitsstudie zur 3-Zügigkeit 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   26.08.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat fasst den Grundsatzbeschluss für den Ausbau des Gebäudes der Hermannschule zur 
3-Zügigkeit auf der Grundlage des mit der Vorlage V/0328/2017/1 beschlossenen Musterrau m-
programms. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Vorbereitung der Architektenleistung einen Architektenwet t-
bewerb zur Erlangung des Planungskonzeptes einschließlich Kostenermittlung für die Erweit e-
rung der Hermannschule einschließlich VgV -Verfahren (auch für die Tragwerksplanung und die 
haustechnische Planung) durchzufüh ren und anschließend auf dieser Grundlage den Erric h-
tungsbeschluss herbeizuführen.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass zunächst nur Planungskosten in Höhe von 310.000 € a n-
fallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investition werden m it dem Er-
richtungsbeschluss zu quantifizieren sein und die Ermächtigungen werden zur nächstmöglichen 
Haushaltsplanung angemeldet. 
 
4. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass eine bauliche Erweiterung der Matthias-Claudius-Schule, Gut 
Insel mit dem Ziel der Erhöhung der Zügigkeit zunächst nicht vorgesehen ist. 
 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie für die Dietrich -Bonhoeffer-Schule 
zum Ausbau zur 3-Zügigkeit zu erstellen. 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
15.07.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Watermann 
Telefon: 492-4010 
Watermann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0418/2020 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzierung der Sachentscheidung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. Grund-
schulen“: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaßnah-
me 
4590 Erw. Grundschulen    
Auszahlungen  Auszahlungen für die Bau-
maßnahmen 
2020 110.000  
   2021 200.000  
Summe der Auszahlungen 310.000  
 
Die zur Finanzierung der Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 
2020 bei der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“ Investitionsmaßnahme 4590 „Erw. 
Grundschulen“ zur Verfügung. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1. – 4. Hermannschule/Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel 
Mit der Vorlage V/0224/2018/1 wurde beschlossen, dass eine Entscheidung über eine Erweiterung 
der Hermannschule und/oder der Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel erst getroffen wird, wenn ve r-
lässliche Informationen zum Ausmaß der Bautätigkeit vorliegen.  
 
Im Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Süd, wird u. a. mit den geplanten Baugebieten östlich Dahlweg / 
Südpark, südlich Roddestraße und südlicher Dahlweg die Errichtung von rund 670 Wohneinheiten in 
Mehrfamilienhäusern erwartet. Aufgrund der aktuell vorliegenden Informationen wird aufgrund dieser 
Bautätigkeit von einem zusätzlichen Bedarf von gut 20 Plätzen je Jahrgang im Grundschulbe reich 
ausgegangen. Für die genannten Gebiete ist die Hermannschule die nächstgelegene Grundschule. 
Nach aktuellem Stand reicht es aufgrund der durch die genannte Bautätigkeit ausgelösten zusätzl i-
chen Bedarfe aus, die Hermannschule um 1 Zug zu erweitern. Eine zusätzliche Erweiterung der 
Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel mit dem Ziel der Erhöhung der Zügigkeit ist nach derzeitigem 
Stand nicht erforderlich. 
 
Planerisch wurde durch die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 nachgewiesen, dass ein Ausbau 
der Hermannschule zur 3-Zügigkeit möglich ist (V/0224/2018/1). Für die Erweiterung der Zügigkeit ist 
ein Neubau erforderlich, der als Spiegelung zum Altbau L -förmig auf dem Schulhof errichtet werden 
könnte. Durch den direkten Anschluss an das Bestandsgebäude wird  eine zusammenhängende Nut-
zung von Bestand und Erweiterung möglich. Im Untergeschoss des Neubaus könnte die Mensa mit 
entsprechenden Nebenflächen eingerichtet werden. Mit einer großzügigen Gestaltung des Auße n-
raums z. B. durch eine Freitreppe kann das Schu lhofniveau erreicht werden. Das Erdgeschoss sowie 
das 1. Obergeschoss weist jeweils 4 Räume in Unterrichtsraumgröße aus. Durch Umstrukturierungen 
im Bestandsgebäude und einen Neubau wird nachgewiesen, dass das  vom Rat der Stadt Münster 
beschlossene Raumprogramm aus der Vorlage V/0328/2017/1 am Standort Hermannschule realisier-
bar ist.

- 3 - 
V/0418/2020 
Mit dem Einbau eines Aufzugs ist die Barrierefreiheit gewährleistet. 
 
Die Hermannschule hat als 3 -zügige Grundschule einen Sportflächenbedarf von 1,2 Übungseinhe i-
ten. Die Bestandshalle bietet eine Halleneinheit. Eine Erweiterung der Hallenflächen ist aufgrund der 
gegebenen Grundstückflächen nicht möglich. Insgesamt ergibt sich ein rechnerisches Defizit von 0,2 
Übungseinheiten im Sporthallenbereich. 
 
Im Rahmen der Schulerweite rung muss der Schulhof überplant werden. Die Umgestaltung des 
Schulhofes wird im Rahmen der Schulerweiterung berücksichtigt. Auf dem Schulhof befindet sich ein 
alter und prägender Baumbestand, dessen Erhalt durch eine Erweiterung gefährdet wird. 
 
 
Zu 5. Matthias-Claudius-Schule, Gut Insel 
Die Aufnahmekapazität der Matthias -Claudius-Schule, Gut Insel hat der Rat der Stadt Münster auf 3 
Eingangsklassen festgelegt. Sie wird im Schuljahr 2019/2020 durchgängig 2 -zügig geführt und zum 
Schuljahr 2020/2021 3 Eingangsklassen bilden. Zurzeit besteht für die Matthias-Claudius-Schule, Gut 
Insel kein Erweiterungsbedarf zur Erhöhung der Zügigkeit. 
 
Damit wird die Matthias -Claudius-Schule, Gut Insel ein Schulstandort, für den die quantitativen und 
qualitativen Raumbedarfe bezogen auf die bestehende 3-Zügigkeit zu ermitteln sind. Auch denjenigen 
Schulen, deren Zügigkeit nicht erhöht wird, sollen Perspektiven zur Verbesserung der räumlichen 
Situation aufgezeigt werden (Ziffer 8.5 der Vorlage V/0705/2018/2). Diese Prüfung ist bereits durch 
die Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2018 erfolgt. Die Machbarkeitsstudie hatte zum Ergebnis, dass 
ein Ausbau der Schule im Stufenverfahren zur 3 -Zügigkeit mit Erweiterungsoption zur 4 -Zügigkeit 
möglich ist. Die Erweiterbarkeit zur 3-Zügigkeit ist damit ebenso nachgewiesen. Bei einer Erweiterung 
zur 4-Zügigkeit wäre ein erheblicher Eingriff in den Gehölzbestand notwendig. 
 
 
Zu 6. Dietrich-Bonhoeffer-Schule 
Im Stadtbezirk Mitte, Teilbereich Innenstadtring, werden in dem Baugebiet Friedrichsburg voraus-
sichtlich 300 bis 330 Wohneinheiten entstehen. Nächstgelegene Grundschule ist die Johannisschule. 
Eine Erweiterung der Johannisschule um einen Zug ist aufgrund der Grundstücksgröße ausgeschlo s-
sen.  
 
Die Dietrich -Bonhoeffer-Schule befindet sich ebenfa lls in fußläufiger Entfernung zu dem geplanten 
Baugebiet. Die Aufnahmekapazität ist auf 2 Eingangsklassen begrenzt. Um die Grundschulverso r-
gung der aufgrund der Bautätigkeit erwarteten zusätzlichen Kinder sicherzustellen, soll anstelle der 
beschlossenen Machbarkeitsstudie zur Erhebung der qualitativen und quantitativen Raumbedarfe der 
Dietrich-Bonhoeffer-Schule eine Machbarkeitsstudie zum Ausbau zur 3-Zügigkeit beauftragt werden. 
 
 
 
I.V.  
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan

Anlage A

2096 Zeichen

Anlage A zur V/0418/2020 
Kurzüberblick 
Die Hermannschule soll zur 3-Zügigkeit erweitert werden. Weiter wird vorgeschlagen, die 
Matthias-Claudius-Schule Gut Insel  nicht zu erweitern, da die Erweiterung aufgrund der aktuellen 
Schülerprognose nicht erforderlich ist 
Für die Dietrich-Bonhoeffer-Schule soll eine Machbarkeitsstudie zur 3-Zügigkeit erstellt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. 
 
Das Ziel aus dem Haushaltsplan zur Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen – lautet: „Das 
Amt für Schule und Weiterbildung stellt für die städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum 
einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfü-
gung“. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301  Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2020 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses sind zunächst nur die Planungskosten in Höhe von 310.000 € 
zu finanzieren.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht 
erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unter-
halten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der 
Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zur Erweiterung der Hermannschule werden u. a. die Anforderungen an die 
Barrierefreiheit und die Gebäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

Beratungsverlauf (5)

13.08.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.08.2020 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
26.08.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 34.1 Vorberatung
Zur Sitzung
26.08.2020 Rat
TOP 28.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (5)

  • Roddestraße
  • Dahlweg 66
  • Scheibenstraße
  • Steinkamp
  • Gut Insel

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Details

Aktenzeichen
V/0418/2020
Typ
Vorlagen
Datum
26.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37