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V/0224/2020/1

Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Münster-Coerde

Vorlagen 22.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 24

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

5483 Zeichen

V/0224/2020/1 
V/0224/2020/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Münster-Coerde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   24.06.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat legt das in Anlage 1 abgegrenzte Gebiet im Stadtteil Münster -Coerde als 
Maßnahmengebiet gem. § 171 e (3) BauGB fest und beauftragt die Verwaltung, die Aufnahme 
in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ fristgerecht in 2020 zu beantragen. 
 
2. Der Rat stimmt dem in Anlage 2 dargestellten Integrierten Stadtteilentwi cklungskonzept / 
Städtebaulicher Maßnahmenplan gem . § 171 e  (4) BauGB als handlungsleitendem  
Orientierungsrahmen für die weitere En twicklung des Stadtteils Coerde  gem. räumlichem  
Bezug der Anlage 1 zu. 
 
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen, für die 
Umsetzung der in Anlage 2 enthaltenen Maßnahmen und Projekte eigenständig Anträge auf 
Städtebauförderung aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zu stellen. 
 
          
4. Die folgenden von 2016 bis 2019 gestellten Anträge zum Stadtteil Coerde (siehe Anlage 3 - 7) 
sind damit erledigt: 
 
a. R/0015/2016 der SPD -Fraktion vom 07.04.2016 (V/0929/2016) „Münster für alle - 
Städtebauförderung für Coerde beantragen“ 
 
b. R/0023/2016 der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  vom 03.05.2016 
(V/0929/2016) „Starke Quartiere - starke Menschen“ 
 
Stadtplanungsamt 
 
22.06.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Popken 
Telefon: 492-6182 
PopkenF@stadt-
muenster.de 
 
Frau Harenbrock 
Telefon: 492-1263 
harenbrock@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0224/2020/1 
c. R/0008/2019 der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2019 
(V/0957/2019) „Ein Kinder- und Jugendgesundheitszentrum in Coerde entwickeln“ 
 
d. R/0013/2019 der SPD -Fraktion vom 20.03.2019 „Gute Perspektiven für Münster-Coerde 
schaffen“ 
 
e. R/0014/2019 der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2019 
„Starke Quartiere - Starke Menschen, Soziales Miteinander fördern - Quartiere im Stadtteil 
stärken - Ordnungspartnerschaften schaffen“  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten Maßnahmen und Projekte des Integrierten 
Stadtteilentwicklungskonzeptes Münster-Coerde umfasst in dem Zeitraum bis 2025 ein fina n-
zielles Volumen von 14,4 Mio. Euro. Davon entfallen 6,9 Mio. Euro auf den Haushalt der Stadt 
Münster (Kernverwaltung). 
 
Die zur Finanzierung des städtischen Anteils erforderlichen konsumtiven und investiven E r-
mächtigungen und die zu erwartenden Fördermittel sind im Haushaltsplan 2020 sowie der mi t-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2021 – 2023 bei den verschiedenen betroffenen Pr o-
duktgruppen teilweise veranschlagt. Die darüber hinaus erforderlichen Ermächtigungen we r-
den entsprechend des Fortschritts bei der Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklung s-
konzeptes Münster-Coerde zu den Haushaltsplan -Entwürfen 2021 ff. angemeldet. Die Verwa l-
tung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle 
zu kompensieren, sofern eine Deckung aus Fördermitteln nicht möglich ist. 
 
 
 
Begründung: 
 
Die mit der Bürgerschaft, den Akteuren und der Politik im intensiven Dialog zusammeng e-
stellten Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Lebens -, Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse im Stadtteil Coerde umfassen sowohl Aufwendungen als auch Erträg e im (ko n-
sumtiven) Ergebnisplan als auch Auszahlungen und Einzahlungen im (investiven) Finan z-
plan.  
Ein Großteil der Projekte und Maßnahmen sind Beratungs - und Unterstützungsangebote für 
alle Altersgruppen, insbesondere im Aufgabenbereich der Jugendhilfe u nd des Gesun d-
heitswesens für Kinder, Jugendliche und deren Familien. 
Ein breites Spektrum bezogen auf die „konsumtive Belastung“ nimmt  auch die Finanzierung 
der Erarbeitung von Konzepten, z.B. für den Entwurf einer Neugestaltung des Hamannplatzes 
durch ein externes Büro für Landschaftsplanung mit Beteiligung der Bürgerschaft, als auch 
für ein Energiekonzept und ein Handlungskonzept zur Klimaanpassung ein.  
Im Rahmen der „investiven Belastungen“ steht die Errichtung des niederschwelligen, mult i-
funktionalen Stadtteilhauses am Hamannplatz als Leuchtturmprojekt mit vielfältigen Angebo-
ten für die Stadtteilbevölkerung als Bildungs -, Begegnungs- und Beratungseinrichtung, s o-
wie als Gesundheitszentrum im Vordergrund. Als Investor für dieses umfassende Projekt mit 
ca. 3000 qm Bruttogeschossfläche ist die städtische Tochtergesellschaft Westfälische Ba u-
industrie (WBI) verantwortlich, so dass die anfallenden Kosten für die Errichtung des Stad t-
teilhauses nicht den städtischen Haushalt belasten werden. 
Auch der geplante Umbau des Hamannplatzes auf der Grundlage der o.g. Konzeption wird für 
die Attraktivität und das Image des Stadtteils Coerde von großer Bedeutung sein und ist s o-
mit sowohl als Auszahlung im städtischen Haushalt aber auch als Einzahlung über die zu 
erwartenden Fördermittel in das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Münster -Coerde  
aufgenommen.

- 3 - 
V/0224/2020/1 
 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen auf Städtebauförderung fris t-
gemäß im Jahr 2020 einen Förderantrag aus dem Programm „Sozialer Zusam menhalt“ stel-
len.  
 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
 
 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat

Beratungsverlauf (2)

24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
24.06.2020 Rat
TOP 24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0224/2020/1
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37