V/0224/2020/1
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Münster-Coerde
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Ergänzungsvorlage Beschluss
5483 Zeichen
V/0224/2020/1
V/0224/2020/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Münster-Coerde
Beratungsfolge
24.06.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
24.06.2020 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat legt das in Anlage 1 abgegrenzte Gebiet im Stadtteil Münster -Coerde als
Maßnahmengebiet gem. § 171 e (3) BauGB fest und beauftragt die Verwaltung, die Aufnahme
in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ fristgerecht in 2020 zu beantragen.
2. Der Rat stimmt dem in Anlage 2 dargestellten Integrierten Stadtteilentwi cklungskonzept /
Städtebaulicher Maßnahmenplan gem . § 171 e (4) BauGB als handlungsleitendem
Orientierungsrahmen für die weitere En twicklung des Stadtteils Coerde gem. räumlichem
Bezug der Anlage 1 zu.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen, für die
Umsetzung der in Anlage 2 enthaltenen Maßnahmen und Projekte eigenständig Anträge auf
Städtebauförderung aus dem Programm „Sozialer Zusammenhalt“ zu stellen.
4. Die folgenden von 2016 bis 2019 gestellten Anträge zum Stadtteil Coerde (siehe Anlage 3 - 7)
sind damit erledigt:
a. R/0015/2016 der SPD -Fraktion vom 07.04.2016 (V/0929/2016) „Münster für alle -
Städtebauförderung für Coerde beantragen“
b. R/0023/2016 der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.05.2016
(V/0929/2016) „Starke Quartiere - starke Menschen“
Stadtplanungsamt
22.06.2020
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Popken
Telefon: 492-6182
PopkenF@stadt-
muenster.de
Frau Harenbrock
Telefon: 492-1263
harenbrock@stadt-
muenster.de
- 2 -
V/0224/2020/1
c. R/0008/2019 der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.02.2019
(V/0957/2019) „Ein Kinder- und Jugendgesundheitszentrum in Coerde entwickeln“
d. R/0013/2019 der SPD -Fraktion vom 20.03.2019 „Gute Perspektiven für Münster-Coerde
schaffen“
e. R/0014/2019 der CDU -Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 04.05.2019
„Starke Quartiere - Starke Menschen, Soziales Miteinander fördern - Quartiere im Stadtteil
stärken - Ordnungspartnerschaften schaffen“
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten Maßnahmen und Projekte des Integrierten
Stadtteilentwicklungskonzeptes Münster-Coerde umfasst in dem Zeitraum bis 2025 ein fina n-
zielles Volumen von 14,4 Mio. Euro. Davon entfallen 6,9 Mio. Euro auf den Haushalt der Stadt
Münster (Kernverwaltung).
Die zur Finanzierung des städtischen Anteils erforderlichen konsumtiven und investiven E r-
mächtigungen und die zu erwartenden Fördermittel sind im Haushaltsplan 2020 sowie der mi t-
telfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2021 – 2023 bei den verschiedenen betroffenen Pr o-
duktgruppen teilweise veranschlagt. Die darüber hinaus erforderlichen Ermächtigungen we r-
den entsprechend des Fortschritts bei der Umsetzung des Integrierten Stadtteilentwicklung s-
konzeptes Münster-Coerde zu den Haushaltsplan -Entwürfen 2021 ff. angemeldet. Die Verwa l-
tung ist angehalten, die zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts an anderer Stelle
zu kompensieren, sofern eine Deckung aus Fördermitteln nicht möglich ist.
Begründung:
Die mit der Bürgerschaft, den Akteuren und der Politik im intensiven Dialog zusammeng e-
stellten Maßnahmen und Projekte zur Verbesserung der Lebens -, Wohn- und Arbeitsverhält-
nisse im Stadtteil Coerde umfassen sowohl Aufwendungen als auch Erträg e im (ko n-
sumtiven) Ergebnisplan als auch Auszahlungen und Einzahlungen im (investiven) Finan z-
plan.
Ein Großteil der Projekte und Maßnahmen sind Beratungs - und Unterstützungsangebote für
alle Altersgruppen, insbesondere im Aufgabenbereich der Jugendhilfe u nd des Gesun d-
heitswesens für Kinder, Jugendliche und deren Familien.
Ein breites Spektrum bezogen auf die „konsumtive Belastung“ nimmt auch die Finanzierung
der Erarbeitung von Konzepten, z.B. für den Entwurf einer Neugestaltung des Hamannplatzes
durch ein externes Büro für Landschaftsplanung mit Beteiligung der Bürgerschaft, als auch
für ein Energiekonzept und ein Handlungskonzept zur Klimaanpassung ein.
Im Rahmen der „investiven Belastungen“ steht die Errichtung des niederschwelligen, mult i-
funktionalen Stadtteilhauses am Hamannplatz als Leuchtturmprojekt mit vielfältigen Angebo-
ten für die Stadtteilbevölkerung als Bildungs -, Begegnungs- und Beratungseinrichtung, s o-
wie als Gesundheitszentrum im Vordergrund. Als Investor für dieses umfassende Projekt mit
ca. 3000 qm Bruttogeschossfläche ist die städtische Tochtergesellschaft Westfälische Ba u-
industrie (WBI) verantwortlich, so dass die anfallenden Kosten für die Errichtung des Stad t-
teilhauses nicht den städtischen Haushalt belasten werden.
Auch der geplante Umbau des Hamannplatzes auf der Grundlage der o.g. Konzeption wird für
die Attraktivität und das Image des Stadtteils Coerde von großer Bedeutung sein und ist s o-
mit sowohl als Auszahlung im städtischen Haushalt aber auch als Einzahlung über die zu
erwartenden Fördermittel in das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Münster -Coerde
aufgenommen.
- 3 -
V/0224/2020/1
Die Verwaltung wird bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen auf Städtebauförderung fris t-
gemäß im Jahr 2020 einen Förderantrag aus dem Programm „Sozialer Zusam menhalt“ stel-
len.
I.V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0224/2020/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37