Mandari Insight

V/0666/2021

Nachhaltige Kapitalbeschaffung über einen Green Bond

Vorlagen 14.09.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.09.2021, TOP 19

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

2164 Zeichen

Anlage A zur V/0666/2021
Kurzüberblick
In der Fortführung des Prozesses zur „Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)“ soll u. a.
auch auf der Kapitalbeschaffungsseite eine nachhaltige Ausrichtung aufgebaut werden. Dazu soll
im Jahr 2022 ein Green Bond/Green Schuldschein über ein Finanzvolumen von ca. 100 Mio. Euro
aufgelegt werden. Hierzu bedarf es zur Marktansprache eines zertifizierten Rahmenwerkes unter
Beachtung der Substainability Bond Principles inklusive der Green Bond Principles.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - T eil3:
"Maßnahmenprogramm 2019 - 2022
Operatives Ziel C:
Neben den Kapitalanlagen orientiert sich auch die Kapitalbeschaffung der Stadt an nachhaltigen
Kriterien. Dazu prüft sie bis 2020 mögliche und wirtschaftlich geeignete Wege der
Kapitalbeschaffung an exemplarischen Beispielen unter Berücksichtigung der Kriterien.
G4: Divestment und Kapitalbeschaffung nach nachhaltigen Kriterien
Prüfung der Möglichkeiten nachhaltiger Kapitalbeschaffung
Finanzierung
Produktgruppe: 01 09 Finanz- und Beteiligungsmanagement
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw.
Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein
Für die Zertifizierung des Prozesses durch einen externen Dritten stehen im Haushaltsplan 2021
Mittel in Höhe von 20.000 Euro bereit.
Der Umfang des Green Bond in Höhe von 100 Mio. Euro ist im Finanzplan des
Haushaltsplanentwurfs 2022 berücksichtigt.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
X vollständig
freiwillig
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Wie bereits oben dargestellt besteht eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für die Themen
Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die konkreten Einsparungen (z. B. CO2-Einsparung), die sich aus
den hinterlegten Maßnahmen ergeben, werden während des Prozesses dokumentiert.

Beschlussvorlage

6477 Zeichen

V/0666/2021
V/0666/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Nachhaltige Kapitalbeschaffung über einen Green Bond
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung
29.09.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Rat beauftragt die Verwaltung,
- die nachhaltige Kapitalbeschaffung über einen Green Bond zu initiieren,
- regelmäßig über den aktuellen Stand der Umsetzung im Ausschuss für Wohnen,
Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft zu berichten und
- mit Abschluss des Projektes, dem Rat einen Abschlussbericht vorzulegen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Zertifizierung des Green Bonds voraussichtlich
Aufwendungen in Höhe von 20.000 € entstehen.
Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 01 09 Finanz- und
Beteiligungsmanagement
Zeile 16 Sonstige ordentliche
Aufwendungen
2021 20.000
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der
Produktgruppe 0109 „Finanz- und Beteiligungsmanagement“ veranschlagt.
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
21.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Deppe
T elefon:492-2020
Deppe@stadt-muenster.de

- 3 -
V/0666/2021
Begründung:
Der Rat der Stadt Münster hat im März 2016 beschlossen (V/0070/2016), der Resolution des
Städtetages zur „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ beizutreten und sich zu einer
Verankerung und Umsetzung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele vor Ort verpflichtet.
Als eine der ersten 15 „Global Nachhaltigen Kommunen NRW“ setzt die Stadt Münster ihren Weg
einer lokal und global zukunftsfähigen Kommunalentwicklung fort und hat über die T eilnahme am
Modellvorhaben „Global Nachhaltige Kommune NRW (GNK)“ die vom Rat verabschiedete
Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 entwickelt (V/0648/2017, V/0515/2018). Ziel dieser
Nachhaltigkeitsstrategie ist es, ein wirkungsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement zur
nachhaltigen Entwicklung Münsters aufzubauen und kontinuierlich zu verbessern. Nicht zuletzt
aufgrund dieser Aktivitäten ist die Stadt Münster als „Nachhaltigste Großstadt 2019“ ausgezeichnet
worden.
Als weiterer Meilenstein wurde mit der Vorlage V/0669/2019 das Maßnahmenprogramm für den
Zeitraum 2019 – 2022 beschlossen. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie und insbesondere mit diesem
Maßnahmenprogramm 2019 – 2022 definiert die Stadt Münster für den ersten Zeitraum ihren
Beitrag auf lokaler Ebene zur Umsetzung global gültiger Ziele einer nachhaltigen Entwicklung.
Eine der Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm 2019 – 2022 beschäftigte sich mit den
Aspekten nachhaltiger Kapitalbeschaffung:
„Neben den Kapitalanlagen orientiert sich auch die Kapitalbeschaffung der Stadt an nachhaltigen
Kriterien. Dazu prüft sie bis 2020 mögliche und wirtschaftlich geeignete Wege der
Kapitalbeschaffung an exemplarischen Beispielen unter Berücksichtigung der Kriterien.“
Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung bei ihrer Recherche zu Möglichkeiten der
Kapitalbeschaffung für nachhaltige Investitionen auf die Städte München und Hannover aufmerksam
geworden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten einen Schuldschein bzw. eine
Anleihe, sogenannte Green Bonds, bereits aufgelegt haben. Die in den vorgenannten Städten
gemachten Erfahrungen waren positiv.
Die Stadt beabsichtigt insofern, neben klassischen Kommunalkrediten zukünftig zu bestimmten
Zeitpunkten und für entsprechende städtische Maßnahmen Nachhaltigkeitsschuldscheine bzw.
Green Bonds auszugeben. So wird auch der Kapitalbeschaffungsseite eine nachhaltige Ausrichtung
gegeben. Damit gehen zudem einher:
- Ausweitung der Investorenbasis, z. B. auf Versicherungen,
- Erweiterung der Finanzierungsbausteine zur Risikovorsorge, z.B. wegen Rückzug aktueller
Investoren aus dem kommunalen Kreditgeschäft,
- (überregionale) Bekanntmachung der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster, Förderung
von Nachahmern,
- Erzielung eines angemessenen Zinssatzes.
Denkbare Investitionsmaßnahmen im Kernhaushalt, die über einen Green Bond finanziert werden
könnten, sind energetische Maßnahmen an Schulen, Kitas und anderen städtischen Gebäuden oder
Investitionen in nachhaltige Wasseraufbereitung.
In verschiedenen Gesprächsrunden mit der Stadtwerke Münster GmbH ist die Idee entstanden,
auch die Stadtwerke an der nachhaltigen Kapitalbeschaffung durch die Stadt partizipieren zu lassen.
Hier kommen insbesondere die kapitalintensiven Projekte der Zukunftsstrategie der Stadtwerke
Münster GmbH in Betracht.
Für den Abschluss eines Green Bonds sind folgende wesentliche Schritte durchzuführen:
- Benennung möglicher Maßnahmen durch die beteiligten Ämter,

- 3 -
V/0666/2021
- Auswahl der begleitenden Banken und einer Nachhaltigkeitsratingagentur,
- Fertigstellung eines Rahmenwerks,
- Vorbereitungs- und Vermarktungsphase,
- Abschluss des Green Bonds,
- Dokumentation der mit dem Green Bond finanzierten Maßnahmen.
Für die Auflegung eines Green Bonds bedarf es eines sog. Rahmenwerks. Dieses Rahmenwerk
beinhaltet den Prozess innerhalb der Stadtverwaltung von der Motivation der Stadt zur Nachhaltigkeit
über den Prozess zur Auswahl der Maßnahmen und den dabei zugrunde gelegten
Nachhaltigkeitskriterien und der Darlegung des Nachhaltigkeitsnutzens. Darüber hinaus ist
darzulegen, wie sichergestellt wird, dass die Mittel in die nachhaltigen Maßnahmen fließen.
Abschließend sind im Rahmenwerk Aussagen über die Verpflichtung und den Umfang zur
Berichterstattung an die Investoren zu treffen.
Das Rahmenwerk ist die Informationsgrundlage der Investoren, sich an einem Green Bond der Stadt
Münster zu beteiligen. Um den Gehalt des Rahmenwerks zu unterstreichen, ist der Inhalt des
Rahmenwerks durch einen unabhängigen Dritten zu bestätigen. Für dessen Beauftragung mit der
Begutachtung des Rahmenwerks werden voraussichtlich Kosten in Höhe ca. 20.000 € anfallen.
Ziel ist es, im 2. Halbjahr 2022 einen Green Bond abzuschließen und hierüber ein Finanzvolumen von
ca. 100 Mio. Euro zu generieren. Ein solches Volumen ist für die marktgerechte Platzierung eines
Green Bonds erforderlich.
Das Finanzvolumen soll vorrangig zur Finanzierung bereits geplanter Investitionsmaßnahmen
eingesetzt werden.
Bei erfolgreicher Platzierung besteht die Möglichkeit, auch künftig diese Art der Kapitalbeschaffung zu
implementieren.
I.V.
gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage A

Beratungsverlauf (3)

28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.09.2021 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0666/2021
Typ
Vorlagen
Datum
14.09.2021
Erstellt
30.08.2021 14:16