V/0666/2021
Nachhaltige Kapitalbeschaffung über einen Green Bond
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Anlage A
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Anlage A zur V/0666/2021 Kurzüberblick In der Fortführung des Prozesses zur „Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)“ soll u. a. auch auf der Kapitalbeschaffungsseite eine nachhaltige Ausrichtung aufgebaut werden. Dazu soll im Jahr 2022 ein Green Bond/Green Schuldschein über ein Finanzvolumen von ca. 100 Mio. Euro aufgelegt werden. Hierzu bedarf es zur Marktansprache eines zertifizierten Rahmenwerkes unter Beachtung der Substainability Bond Principles inklusive der Green Bond Principles. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Global Nachhaltige Kommune in NRW (GNK)" - Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 - T eil3: "Maßnahmenprogramm 2019 - 2022 Operatives Ziel C: Neben den Kapitalanlagen orientiert sich auch die Kapitalbeschaffung der Stadt an nachhaltigen Kriterien. Dazu prüft sie bis 2020 mögliche und wirtschaftlich geeignete Wege der Kapitalbeschaffung an exemplarischen Beispielen unter Berücksichtigung der Kriterien. G4: Divestment und Kapitalbeschaffung nach nachhaltigen Kriterien Prüfung der Möglichkeiten nachhaltiger Kapitalbeschaffung Finanzierung Produktgruppe: 01 09 Finanz- und Beteiligungsmanagement Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des Haushaltsplan 2022 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Für die Zertifizierung des Prozesses durch einen externen Dritten stehen im Haushaltsplan 2021 Mittel in Höhe von 20.000 Euro bereit. Der Umfang des Green Bond in Höhe von 100 Mio. Euro ist im Finanzplan des Haushaltsplanentwurfs 2022 berücksichtigt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Wie bereits oben dargestellt besteht eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für die Themen Klimaschutz und Nachhaltigkeit. Die konkreten Einsparungen (z. B. CO2-Einsparung), die sich aus den hinterlegten Maßnahmen ergeben, werden während des Prozesses dokumentiert.
Beschlussvorlage
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V/0666/2021 V/0666/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Nachhaltige Kapitalbeschaffung über einen Green Bond Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 29.09.2021 Hauptausschuss Vorberatung 29.09.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Rat beauftragt die Verwaltung, - die nachhaltige Kapitalbeschaffung über einen Green Bond zu initiieren, - regelmäßig über den aktuellen Stand der Umsetzung im Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft zu berichten und - mit Abschluss des Projektes, dem Rat einen Abschlussbericht vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Zertifizierung des Green Bonds voraussichtlich Aufwendungen in Höhe von 20.000 € entstehen. Die v. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 01 09 Finanz- und Beteiligungsmanagement Zeile 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2021 20.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der Produktgruppe 0109 „Finanz- und Beteiligungsmanagement“ veranschlagt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 21.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Deppe T elefon:492-2020 Deppe@stadt-muenster.de - 3 - V/0666/2021 Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat im März 2016 beschlossen (V/0070/2016), der Resolution des Städtetages zur „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ beizutreten und sich zu einer Verankerung und Umsetzung der 17 globalen Nachhaltigkeitsziele vor Ort verpflichtet. Als eine der ersten 15 „Global Nachhaltigen Kommunen NRW“ setzt die Stadt Münster ihren Weg einer lokal und global zukunftsfähigen Kommunalentwicklung fort und hat über die T eilnahme am Modellvorhaben „Global Nachhaltige Kommune NRW (GNK)“ die vom Rat verabschiedete Nachhaltigkeitsstrategie Münster 2030 entwickelt (V/0648/2017, V/0515/2018). Ziel dieser Nachhaltigkeitsstrategie ist es, ein wirkungsorientiertes Nachhaltigkeitsmanagement zur nachhaltigen Entwicklung Münsters aufzubauen und kontinuierlich zu verbessern. Nicht zuletzt aufgrund dieser Aktivitäten ist die Stadt Münster als „Nachhaltigste Großstadt 2019“ ausgezeichnet worden. Als weiterer Meilenstein wurde mit der Vorlage V/0669/2019 das Maßnahmenprogramm für den Zeitraum 2019 – 2022 beschlossen. Mit der Nachhaltigkeitsstrategie und insbesondere mit diesem Maßnahmenprogramm 2019 – 2022 definiert die Stadt Münster für den ersten Zeitraum ihren Beitrag auf lokaler Ebene zur Umsetzung global gültiger Ziele einer nachhaltigen Entwicklung. Eine der Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm 2019 – 2022 beschäftigte sich mit den Aspekten nachhaltiger Kapitalbeschaffung: „Neben den Kapitalanlagen orientiert sich auch die Kapitalbeschaffung der Stadt an nachhaltigen Kriterien. Dazu prüft sie bis 2020 mögliche und wirtschaftlich geeignete Wege der Kapitalbeschaffung an exemplarischen Beispielen unter Berücksichtigung der Kriterien.“ Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung bei ihrer Recherche zu Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung für nachhaltige Investitionen auf die Städte München und Hannover aufmerksam geworden, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten einen Schuldschein bzw. eine Anleihe, sogenannte Green Bonds, bereits aufgelegt haben. Die in den vorgenannten Städten gemachten Erfahrungen waren positiv. Die Stadt beabsichtigt insofern, neben klassischen Kommunalkrediten zukünftig zu bestimmten Zeitpunkten und für entsprechende städtische Maßnahmen Nachhaltigkeitsschuldscheine bzw. Green Bonds auszugeben. So wird auch der Kapitalbeschaffungsseite eine nachhaltige Ausrichtung gegeben. Damit gehen zudem einher: - Ausweitung der Investorenbasis, z. B. auf Versicherungen, - Erweiterung der Finanzierungsbausteine zur Risikovorsorge, z.B. wegen Rückzug aktueller Investoren aus dem kommunalen Kreditgeschäft, - (überregionale) Bekanntmachung der Nachhaltigkeitsstrategie der Stadt Münster, Förderung von Nachahmern, - Erzielung eines angemessenen Zinssatzes. Denkbare Investitionsmaßnahmen im Kernhaushalt, die über einen Green Bond finanziert werden könnten, sind energetische Maßnahmen an Schulen, Kitas und anderen städtischen Gebäuden oder Investitionen in nachhaltige Wasseraufbereitung. In verschiedenen Gesprächsrunden mit der Stadtwerke Münster GmbH ist die Idee entstanden, auch die Stadtwerke an der nachhaltigen Kapitalbeschaffung durch die Stadt partizipieren zu lassen. Hier kommen insbesondere die kapitalintensiven Projekte der Zukunftsstrategie der Stadtwerke Münster GmbH in Betracht. Für den Abschluss eines Green Bonds sind folgende wesentliche Schritte durchzuführen: - Benennung möglicher Maßnahmen durch die beteiligten Ämter, - 3 - V/0666/2021 - Auswahl der begleitenden Banken und einer Nachhaltigkeitsratingagentur, - Fertigstellung eines Rahmenwerks, - Vorbereitungs- und Vermarktungsphase, - Abschluss des Green Bonds, - Dokumentation der mit dem Green Bond finanzierten Maßnahmen. Für die Auflegung eines Green Bonds bedarf es eines sog. Rahmenwerks. Dieses Rahmenwerk beinhaltet den Prozess innerhalb der Stadtverwaltung von der Motivation der Stadt zur Nachhaltigkeit über den Prozess zur Auswahl der Maßnahmen und den dabei zugrunde gelegten Nachhaltigkeitskriterien und der Darlegung des Nachhaltigkeitsnutzens. Darüber hinaus ist darzulegen, wie sichergestellt wird, dass die Mittel in die nachhaltigen Maßnahmen fließen. Abschließend sind im Rahmenwerk Aussagen über die Verpflichtung und den Umfang zur Berichterstattung an die Investoren zu treffen. Das Rahmenwerk ist die Informationsgrundlage der Investoren, sich an einem Green Bond der Stadt Münster zu beteiligen. Um den Gehalt des Rahmenwerks zu unterstreichen, ist der Inhalt des Rahmenwerks durch einen unabhängigen Dritten zu bestätigen. Für dessen Beauftragung mit der Begutachtung des Rahmenwerks werden voraussichtlich Kosten in Höhe ca. 20.000 € anfallen. Ziel ist es, im 2. Halbjahr 2022 einen Green Bond abzuschließen und hierüber ein Finanzvolumen von ca. 100 Mio. Euro zu generieren. Ein solches Volumen ist für die marktgerechte Platzierung eines Green Bonds erforderlich. Das Finanzvolumen soll vorrangig zur Finanzierung bereits geplanter Investitionsmaßnahmen eingesetzt werden. Bei erfolgreicher Platzierung besteht die Möglichkeit, auch künftig diese Art der Kapitalbeschaffung zu implementieren. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0666/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.09.2021
- Erstellt
- 30.08.2021 14:16