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V/0714/2013

Errichtungsbeschluss für den Neubau der städtischen Übergangswohnungen für Obdachlose am Schwarzen Kamp

Vorlagen 11.12.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2014, TOP 26.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8113 Zeichen

V/0714/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss für den Neubau der städtischen Übergangswohnungen für Obdachlose am 
Schwarzen Kamp 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
14.01.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
22.01.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 
12.02.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Neuerrichtung e iner Übergangseinrichtung an der Straße Schwarzer 
Kamp zu. Die Immobilie wird von der Wohn - und Stadtbau GmbH als Investorin errichtet. An-
schließend werden die Gebäude durch die Stadt Münster angemietet. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass an diesem Stand ort insgesamt 16 Wohneinheiten in 
unterschiedlichen Größen für die vorübergehende wohnungsmäßige Unterbringung gescha f-
fen werden. Die Quartiere am Schwarzen Kamp 21 und 59 bzw. 116 werden sukzessive e r-
satzlos zurückgebaut. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Planungen gemeinsam mit der Wohn - und 
Stadtbau GmbH abzustimmen.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Kosten und Folgekosten: 
 
Die Miet- und Betriebskosten der neuen Obdachloseneinrichtung – einschließlich der Kosten für 
die soziale Betreuung der Familien sowie die hausmeisterischen Tätigkeiten – sind Gegenstand 
der konkreten Planungen und der einzelnen Beschlüsse, die in der Folge von den zu beteiligen-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0714/2013 
Auskunft erteilt: 
Herr Berkemeier 
Ruf: 
492 50 31 
E-Mail: 
BerkemeierH@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.12.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0714/2013 
den Gremien des Rates zu fassen sind. Die Verwaltung beabsichtigt, die Obdachloseneinrichtung 
nicht selbst zu errichten, sondern von der Wohn- und Stadtbau GmbH errichten zu lassen und 
anschließend anzumieten. Zu diesem Zweck soll die Liegenschaft von dem Wohnungsbauträger 
erworben werden. 
 
Mittelbereitstellung /Finanzierung: 
 
Investitionskosten für den Bau fallen bei diesem Modell nicht an und sind deshalb weder im aktu-
ellen Haushalt noch in der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. 
Die Finanzierung der später entstehenden Einrichtungs-, Miet- und Betriebskosten wird in einer 
gesonderten Vorlage dargestellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Anlass 
 
Die Obdachlosenwohnungen an der Straße Schwarzer Kamp, insbesondere 59 und 116, befinden 
sich seit Jahrzehnten in einem schlechten baulichen Zustand (siehe z.B. die Vorlage zur Weite r-
entwicklung der Hilfen für Wohnungslose  und Wohnungsnotfälle vom 09.10.1997, V/1083/97, die 
auch aus di esem Grund bereits eine Auflösung der Einrichtung im Rahmen der Überplanung des 
Quartiers vorsah). Während sich die Überplanung verzögerte, unterblieben durchgreifende Sani e-
rungen des Bestande s, sodass der Zustand der Wohnungen weiter als schlecht zu bezeichnen 
war. Einzelne Wohnungen waren daher immer wieder nicht belegbar. Zuletzt standen im Frühjahr 
des Jahres 2011 die Obdachlosenwohnungen am Standort Schwarzer Kamp 21, 59 und 116 au f-
grund des sehr schlechten baulichen Zustandes im Focus der öffentlichen und politischen Disku s-
sion. Der Hauptausschuss beschloss darauf hin am 21.09.2011 die Bildung eines interfraktionellen 
Arbeitskreises, der im Wesentlichen ein Gesamtkonzept für den Bereich de r Hilfen gegen Wo h-
nungslosigkeit entwickeln sollte. 
 
Mit Vorlage V/0560/2012 hat der Rat am 19.09.2012 die Ergebnisse und die Empfehlungen des 
Arbeitskreises Wohnungslosigkeit beschlossen. Ein Baustein dieser Empfehlungen ist der Betrieb 
einer Übergangseinrichtung an der Straße Schwarzer Kamp. Die Verwaltung wurde in diesem Z u-
sammenhang u.a. beauftragt, in Abhängigkeit von den planungs - und baurechtlichen Vorausse t-
zungen die Errichtung von Ersatzbauten für die Obdachlosenwohnungen an der Straße Schwarzer 
Kamp voranzutreiben, die folgende Kriterien erfüllen sollen: 
 
 ein Angebot von ca. 12 bis 14 Wohnungen für eine Anzahl von ca. 40 Personen, 
 
 aktuelle Bau-, Ausstattungs- und Hygienestandards werden erfüllt, jedoch im Innenbereich 
orientiert an Mindestausstattungsstandards, 
 
 den hohen Anforderungen für die intensive Nutzung als Obdachloseneinrichtung wird bei 
Funktionalität und Bausubstanz entsprochen und 
 
 eine möglichst große Flexibilität der Raumkonzeption wird gewährleistet um die Vorausse t-
zungen für eine optimale Belegung der Kapazitäten zuschaffen.  
 
2. Weiteres Verfahren 
 
Die Erfahrungen aus der Errichtung und dem Betrieb von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge 
sprechen aus Sicht der Verwaltung gegen eine Investition der Stadt selbst. In diesem besonder s 
sensiblen Handlungsfeld soll auf die Kompetenz und Erfahrungen des städtischen Wohnungsu n-
ternehmens Wohn + Stadtbau GmbH gesetzt und von einer Ausschreibung abgesehen werden. 
Die Wohn + Stadtbau GmbH soll die Gebäude auf dem Grundstück an der Straße Schw arzer 
Kamp errichten, die dann von der Stadt angemietet werden.

- 3 - 
V/0714/2013 
 
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat am 24.09.2013 in nichtöffentl i-
cher Sitzung der Aufnahme von Verhandlu ngen zur Veräußerung des städtischen Grundstückes 
an die Wohn- und Stadtbau GmbH für die Errichtung von Unterkünften für Obdachlose grundsät z-
lich zugestimmt (V/0375/2013). Es ist geplant, dass der Rat in einer der nächsten Sitzungen den 
Verkauf des Grundstückes an die Wohn - und Stadtbau GmbH und die Anmietung de s noch zu 
errichtenden Gebäudes beschließt. 
 
Ausgehend von den Anforderungen an das Quartier haben sich die Sozial - und Liegenschaftsver-
waltung in den vergangenen Monaten wiederholt mit der Wohn - und Stadtbau GmbH hinsichtlich 
des Standards und des erforde rlichen Raumprogramms für den Ersatzbau der neuen Übe rgangs-
einrichtung für Obdachlose ausgetauscht. Im Ergebnis wurde ein Raumprogramm erstellt, mit dem 
insbesondere die Bauweise den hohen Anforderungen an die intensive Nutzung einer solchen Ein-
richtung en tspricht. Die Gebäudeleitlinien werden grundsätzlich eingehalten. In einigen wenigen 
Punkten wird jedoch auf Grund der besonderen Nutzung und dem wenig pfleglichem U mgang der 
Nutzer mit den Ba uelementen, von den Gebäudeleitlinien abgewichen (z. B. Verwendu ng von 
Kunststofffenstern). Im Äußeren werden die aus dem städtebaulichen Wettbewerb resultiere nden 
stadtgestalterischen Anforderungen berücksichtigt; innen werden Funktionalität und eine Or ientie-
rung an Mindestausstattungsstandards sichergestellt. 
 
Die Bemühungen der Sozialverwaltung sind darauf ausgerichtet, durch gezielte sozialarbeiterische 
Unterstützungsmaßnahmen zur sozialen und wirtschaftlichen Stabilisierung der Bewohner beiz u-
tragen. Auf diese Weise soll eine baldige Reintegration in das Wohnen in d er Gemeinschaft und 
damit die gewünschte Fluktuation in der Übergangseinrichtung gesichert werden (siehe auch  S. 7 
der Anlage zur Vorlage V/0560/2012). Für den Hausmeister und einen Sozialarbeiter werden d a-
her ausreichende Räumlichkeiten in der Übergangseinrichtung zur Verfügung stehen. Der geplante 
Mix aus kleineren und größeren Wohneinheiten ermöglicht eine flexible Nutzung; Belegungsmö g-
lichkeiten mit unterschiedlichen Personenkreisen und Haushaltsgrößen werden dadurch ermö g-
licht. Die Planung orientiert s ich an den unter 1.) genannten Vorgaben der Ratsentscheidung zur 
Vorlage V/0560/2012 und nicht an der maximalen Grundstücksausnutzung. Der erste konzepti o-
nelle Entwurf der Wohn + Stadtbau GmbH sieht daher 16 Wohnungen in zwei Gebäuden in zwe i-
geschossiger Bauweise für etwa 46 Pe rsonen vor, wobei die konkrete Belegung natürlich von der 
Zusammensetzung der jeweiligen Personengruppe abhängt. 
 
Durch die vorgesehene kleinräumige Zuweisung der einzelnen Quartiere an obdachlose Haushalte 
und einer funktionalen Sani tär- und Kücheneinrichtung wird eine hohe Fluktuation in den Übe r-
gangswohnungen angestrebt. 
 
 
I. V. 
 
 
gez.  
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (6)

22.01.2014 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.01.2014 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2014 Hauptausschuss
TOP 21.1 Vorberatung
Zur Sitzung
12.02.2014 Rat
TOP 26.1 Entscheidung
Zur Sitzung
Vorberatung

Orte (1)

  • Schwarzer Kamp 21

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0714/2013
Typ
Vorlagen
Datum
11.12.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37