V/0029/2011
Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster
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Anlage 1
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Informationsphase Geplanter Rats- beschluss zum Bürgerhaushalt 02 / 2011 03 / 2011 04 / 2011 05 / 2011 06 / 2011 07 / 2011 08 / 2011 09 / 2011 10 / 2011 11 / 2011 12 / 2011 01 / 2012 02 / 2012 03 / 2012 Vorschlagsphase Informationsphase Bewertungs- phase !" Eckwerte- bzw. Strategiebeschluss des Rates Ratsbeschluss zum Haushalt 2012 Einbringung Haushaltsentwurf 2012 in den Rat Dokumentati- onsphase # " " $%& Rechenschafts- phase " "' $( & Nächste Vorschlags- phase B Ü R G E R I N N E N - U N D B Ü R G E R H A U S H A L T M Ü N S T E R - Verfahrensentwurf - Andere Beteiligungsmöglichkeiten Bürger/innen- Haushalt V/0029/2011, Anlage 1
Beschlussvorlage
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V/0029/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat OB / II Betrifft Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster Beratungsfolge 08.02.2011 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 22.02.2011 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 15.02.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 16.02.2011 Hauptausschuss Vorberatung 16.02.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Kernarbeitsgruppe zum Bürger/innen-Haushalt 1. Die in der Begründung dargestellten Aktivitäten der Kernarbeitsgruppe, die den Verfahrens- entwurf für einen Bürger/innen-Haushalt in der Stadt Münster erarbeitet hat, werden zur Kenntnis genommen. Einrichtung und Verfahren eines Bürger/innen-Haushalts 2.1 Der Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster gemäß dem in Anlage 1 dargestellten Verfahren ab dem Jahr 2011 wird zugestimmt. 2.2 Das Verfahren setzt sich aus folgenden Phasen zusammen: - Informationsphase - Vorschlagsphase - Bewertungsphase - Dokumentationsphase - Rechenschaftsphase. 2.3 Der Bürger/innen-Haushalt besteht aus mehreren Komponenten bzw. Beteiligungsformen: - Internet-gestützte Dialoge - Veranstaltungen in den Stadtbezirken - Schriftliche Umfrage. Vorlagen-Nr.: V/0029/2011 Auskunft erteilt: Herr Uetz / Herr Möller Ruf: 492-60 20 / 492-70 22 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Datum: 14.01.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0029/2011 2.4 Die im Rahmen des Bürger/innen-Haushalts gesammelten und bewerteten Vorschläge werden dem Rat der Stadt Münster gleichzeitig mit Einbringung des jeweiligen Haushaltsplanentwur- fes vorgelegt, so dass die Vorschläge bei den Etatberatungen der Parteien berücksichtigt wer- den können. Einrichtung eines Beirates 3. Zur weiteren Begleitung des Bürger/innen-Haushalts wird ein Beirat eingerichtet. Der Beirat tagt unterjährig und kann bei Bedarf Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Verfahren des Bürger/innen-Haushalts erarbeiten. Der Rat der Stadt Münster entscheidet über diese Än- derungs- oder Ergänzungsvorschläge. Der Beirat setzt sich zusammen aus interessierten Bürger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Ver- bände und Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung. Verfahrensstart für den Bürger/innen-Haushalt 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung des Bürger/innen-Haushaltes in Münster kurz- fristig so vorzubereiten, dass im April 2011 der Verfahrensstart erfolgen kann. Über die Start- vorbereitungen und den Verfahrensstart wird die Verwaltung in der April-Sitzung des Aus- schusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten. Umsetzung politischer Anträge 5. Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A- R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 erledigt. 6. Der Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 „Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung er- möglichen“ vom 11.01.2010 wird in der Weise aufgegriffen, dass zahlreiche bezirksbezogene Elemente in das Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt aufgenommen werden. Mit Umset- zung dieser Vorlage ist der Antrag der FDP-Fraktion erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Aufwendungen für die Einführung des Bürger/innen-Haushalts werden sich im Jahr 2011 vor- aussichtlich auf rd. 60.000 Euro belaufen. Hiervon entfallen auf die Produktgruppe - 0109 „Finanz- und Beteiligungsmanagement“ 15.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und Vor-Ort-Veranstaltungen und 40.000 Euro für die Erstellung der Internettplattform (nach heutigen Anforderungen, die endgültigen Kosten für die Internetplattform können erst nach Erstellung des Pflichtenheftes detailliert genannt werden). Darüber hinaus ist nach heutiger Einschätzung mit Folgekosten für Betrieb, Wartung und kleinere Anpassungen der Internetplattform in Höhe von jährlich ca. 10.000 Euro zu rechnen. - 0901 „Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung“ in Höhe von 5.000 Euro (Durchfüh- rung einer Bürgerumfrage als Teil des Bürgerhaushalts). - 3 - V/0029/2011 Die Aufwendungen sind zunächst aus den Budgets der zuvor genannten Produktgruppen zu bestreiten. Mit dem geplanten Nachtrag zum Haushaltsplan 2011 sind die Mittel dann zusätzlich bereitzustellen. Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Kernarbeitsgruppe zum Bürger/innen-Haushalt Ausgangslage Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Münster hat am 3. Februar 2010 zur weiteren Umset- zung eines Bürgerhaushaltes in Münster Folgendes beschlossen: „Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern zu erarbeiten, diese im federfüh- renden Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und im Ausschuss für Gleich- stellung abzustimmen und über die weiteren Umsetzungsschritte regelmäßig zu berichten.“ Ausgangspunkt für diesen Beschluss war der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 (vgl. Anlage 2). Einrichtung einer Kernarbeitsgruppe Vor diesem Hintergrund hatte die Stadtverwaltung auf der ersten Bürgerversammlung zum städti- schen Haushalt am 14. 01.2010 interessierte Ei nwohnerinnen und Einwohner um Mitwirkung bei der Entwicklung eines Bürgerhaushaltes in Münster gebeten. Im Nachgang zur Bürgerversamm- lung haben sich 12 Einwohner/innen gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung in einer soge- nannten Kernarbeitsgruppe zusammengefunden. Die erste Sitzung der Kernarbeitsgruppe hat am 24.02.2010 stattgefunden. Die Sitzungen der Kernarbeitsgruppe sind nachfolgend aufgeführt und die wesentlichen Inhalte der Sitzungen kurz dargestellt: Sitzung am 24.02.2010: - Darstellung aktueller und zukünftig denkbarer Formen der Bürgerbeteili- gung am Haushalt Sitzung am 23.03.2010: - Abstimmung eines Entwurfes für einen Workshop zum Bürger/innen- Haushalt für Münster - Bürgerumfrage 2010 mit Fragen zu Einsparmöglichkeiten und Mehrein- nahmen Sitzung am 29.06.2010: - Abstimmung des konkreten Programmablaufs für einen Workshop zum Bürger/innen-Haushalt für Münster - Informationen zur Bürgerumfrage 2010 und zur Haushaltskonsolidierung - 4 - V/0029/2011 Sitzung am 06.10.2010: - Nachlese Workshop zum Bürger/innen-Haushalt für Münster, der am 18.09.2010 stattgefunden hat - Bericht aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zum Thema Bürger/innen-Haushalt - Bildung mehrerer „Unterarbeitsgruppen“ Sitzung am 16.11.2010: - Vorstellung des von der Unterarbeitsgruppe „Inhalte / Organisation“ erar- beiteten Verfahrensentwurf für den Bürger/innen-Haushalt in Münster Sitzung am 14.12.2010: - Weitere „Verfeinerung“ des Verfahrensentwurfs für den Bürger/innen- Haushalt in Münster Sitzung am 10.01.2011: - Diskussion über die wesentlichen Eckpunkte der städtischen Beschluss- vorlage zum Bürger/innen-Haushalt Seit der ersten Sitzung der Kernarbeitsgruppe ist die Zahl der Teilnehmer/innen aus der Bürger- schaft kontinuierlich angestiegen. Aktuell engagieren sich 36 Einwohner/innen in der Kernarbeits- gruppe. Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung eines Bürger/innen-Haushaltes Die Kernarbeitsgruppe hat im letzten Jahr mehrere Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung eines Bürger/innen-Haushaltes organisiert. Eine erste Veranstaltung hat am 29.04.2010 unter dem Titel „Ein Bürgerhaushalt für Münster“ stattgefunden. Der Politikwissenschaftler Dr. Carsten Herzberg, der am Centre Marc Bloch, einem deutsch-französischen Forschungsinstitut in Berlin arbeitet, stellte die Anfänge von Bürgerhaushalten in Südamerika dar. Anschließend berichtete er über die Entwicklung in Europa und speziell in Deutschland. Dabei ging er auch auf die unter- schiedlichen Modelle von Bürgerhaushalten ein. Welche Chancen bietet ein Bürgerhaushalt für eine Stadt? Lohnt sich ein Bürgerhaushalt auch bei knapper Kassenlage? Worauf ist zu achten, wenn Bürgerbeteiligung eine positive Wirkung haben soll? Solche und ähnliche Fragen beantwortete Dr. Herzberg in seinem Vortrag, bevor mit den teil- nehmenden Bürgerinnen und Bürgern diskutiert wurde. Eine weitere, ganztägige Informationsveranstaltung wurde am 18.09.2010 durchgeführt: Ein Workshop zum Bürger/innen-Haushalt für Münster . Rund 40 Bürgerinnen und Bürger hatten sich Zeit genommen, um zusammen mit Experten Vorschläge zu erarbeiten, wie Bürgerinnen und Bürger zukünftig am städtischen Haushaltsverfahren beteiligt werden können. Auftakt des Workshops war ein Vortrag von Johannes Middendorf, der den Bürgerhaushalt des Berliner Stadtbezirks Lichtenberg beleuchtete. In Lichtenberg setzt man seit Jahren auf eine Kom- bination von mehreren Elementen: Auf Veranstaltungen vor Ort in den einzelnen Stadtteilen des Bezirks, auf eine breit angelegte Bürgerumfrage und auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bür- ger über das Internet. Über diese drei Wege werden Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen - 5 - V/0029/2011 und Bürger - nach abschließendem Beschluss durch di e Bezirksverordnetenversammlung - in den Bezirkshaushalt aufgenommen. Im zweiten Vortrag des Workshops stellte Volker Vorwerk mögliche Bestandteile eines Münstera- ner Bürgerhaushalts vor. Dazu arbeitete er zunä chst die unterschiedlichen Modelle von Bürger- haushalten in Deutschland heraus: schwerpunktmäßig internet-gestützte Beteiligung (z. B. Köln), Beteiligung ausschließlich über Vor-Ort-Veranstaltungen (z. B. Emsdetten) und Kombinationsmo- delle (z. B. Berlin-Lichtenberg). Seine Empfehlung für Münster lautete schließlich, auf ein Kombi- nationsmodell zu setzen und dabei die in Münster bereits vorhandenen Ansätze (z. B. im Rahmen der Konsolidierung) nutzbar zu machen. Nach diesen beiden Vorträgen war die Grundlage dafür gelegt, in drei unterschiedlichen Arbeits- gruppen in verschiedene Aspekte von Bürgerhaushalten tiefer einzusteigen. Die Arbeitsgruppen setzten sich konkret mit folgenden Fragestellungen auseinander: 1. Arbeitsgruppe: Online-Dialoge: Ein wichtiger Bestandteil des Bürgerhaushalts in Münster? 2. Arbeitsgruppe: Welche Beiträge können Vor-Ort-Veranstaltungen zur Diskussion um den Haus- halt liefern? 3. Arbeitsgruppe: Wie soll die Bürgerbeteiligung zum Haushalt in Münster thematisch ausgerichtet werden? Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden anschließend in großer Runde vorgestellt und disku- tiert. Internetseite zur Vorbereitung eines Bürger/innen-Haushaltes Die Stadtverwaltung hat im Februar 2010 eine In ternetseite eingerichtet, auf der sämtliche Informa- tionen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bürger/innen-Haushaltes stehen, zu fin- den sind. Die Informationen sind abrufbar unter www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php Zu Beschlusspunkt 2: Einrichtung und Verfahren eines Bürger/innen-Haushalts Beteiligungsformen des Bürger/innen-Haushalts Kernarbeitsgruppe und Stadtverwaltung haben sich im letzten Jahr intensiv mit den vorhandenen Bürgerhaushaltsmodellen in anderen Städten beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass eine umfas- sende Beteiligung der Bürger/innen dann gewährleistet werden kann, wenn mindestens zwei Be- teiligungsformen existieren: internet-gestützte Dialogmöglichkeiten und Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken. - 6 - V/0029/2011 Deshalb sieht der Verfahrensvorschlag gemäß Anlage 1 auch beide Beteiligungsformen vor, er- gänzt um eine Bürgerumfrage. Internet-gestützte Dialoge bieten mehrere Vorteile und können die Akzeptanz eines Bürgerhaus- halts erhöhen: • Es können beliebig viele Menschen an internet-gestützten Dialogen teilnehmen. • Internet-gestützte Dialoge können auch dann stattfinden, wenn die Dialogpartner zeitlich oder räumlich voneinander getrennt sind. • Man erzielt eine hohe Transparenz und kann einzelne Personengruppen gezielt anspre- chen (z. B. die Einwohner/innen eines Stadtbezirks). • Mehrere Dialogmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Lesen, Vorschlagen, Bewerten, Kom- mentieren. • Man hat einen zentralen Ort, wo das Wissen über den Bürger/innen-Haushalt (z. B. Vor- schläge, Ratsbeschlüsse, etc.) zur Verfügung steht. • Die Dokumentation des Bürger/innen-Haushaltes ist im Internet vergleichsweise günstig. Nachteilig an internet-gestützten Dialogen ist, dass Missverständnisse bei rein schriftlicher Kom- munikation entstehen können, z. B., weil die Körpersprache fehlt. Ein weiterer gewichtiger Nachteil ist, dass noch nicht die gesamte Bevölkerung über das Internet erreicht werden kann: Insbesonde- re bei älteren Menschen sind Internetzugänge teilweise (noch) nicht vorhanden, oder die im Inter- net üblichen Kommunikationstechniken sind nicht bekannt. Wegen der eben erwähnten Nachteile bieten sich neben internet-gestützten Dialogen Vor-Ort- Veranstaltungen an. Die Vorteile von Vor-Ort-Veranstaltungen sind nachfolgend dargestellt: • Auf Vor-Ort-Veranstaltungen sind intensive Diskussionen möglich. • Es besteht die Möglichkeit, über konkrete Sachverhalte einen Konsens zu erzielen. • Die Authentizität der Sprechenden ist auf Vor-Ort-Veranstaltungen spür- und erlebbar. • Vor-Ort-Veranstaltungen finden an konkreten Orten und zu konkreten Zeiten statt, sie ste- hen für die Echtheit eines Bürger/innen-Haushalts. Nachteile gibt es auf Vor-Ort-Veranstaltungen, wenn einzelne Wortführende die Veranstaltung do- minieren. Außerdem ist auf Vor-Ort-Veranstaltung Gruppendenken eher möglich als bei internet- gestützten Dialogen. Die Anzahl von Vor-Ort -Veranstaltungen ist von den Ressourcen abhängig und insofern begrenzt. Als zusätzliches Element kann eine Bürgerumfrage dienen und internet-gestützte Dialoge und Vor-Ort-Veranstaltungen sinnvoll ergänzen. Vorteilhaft an Umfragen ist: • Aufgrund der Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister kann mit einer entspre- chenden Anzahl von Fragebögen ein repräsentatives Meinungsbild erhoben werden. - 7 - V/0029/2011 • Grundsätzlich lässt sich eine größere Anz ahl von Menschen über eine Umfrage erreichen als über Vor-Ort-Veranstaltungen. • Die Umfrage eignet sich insbesondere zum Bewerten von Vorschlägen und zum Bilden ei- ner Rangfolge. Umfragen stoßen an Kapazitätsgrenzen, wenn es viele und umfangreiche Vorschläge gibt, die zu bewerten sind. Es muss immer auch der Aufwand für die Erstellung des Umfragebogens, für den Versand und für die Auswertung berücksichtigt werden. Verfahren des Bürger/innen-Haushalts Wichtig für d as geplante Verfahren des Bürger/innen-Haushalts ist es, dass - der Bürger/innen-Haushalt als Prozess verstand en wird, der nicht nach einem Jahr abgeschlos- sen ist und wo Veränderungen möglich sind; - der Bürger/innen-Haushalt niedrigschwellig, einfach, transparent und verständlich ist; - der Bürger/innen-Haushalt auch dazu genutzt wird, unterschiedliche Informationen über den kommunalen Haushalt, die aktuelle städtische Finanzlage, die Haushaltsaufstellung und - verabschiedung den interessierten Bürger/innen näher zu bringen. Das geplante Verfahren des Bürger/innen-Haushalts ist in Anlage 1 dargestellt. Es besteht aus mehreren Phasen, wobei jede Phase einen konkreten Anfangszeitpunkt und Endzeitpunkt besitzt. Lediglich die Informationsphase zieht sich über das gesamte Verfahren des Bürger/innen- Haushalts. Die einzelnen Phasen werden nachfolgend ausführlich beschrieben. Informationsphase Um das Bürger/innen-Haushaltsverfahren bekannt zu machen, ist es erforderlich, auf den Bür- ger/innen-Haushalt und seine Beteiligungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Das ge- schieht im Rahmen der Informationsphase. Die Informationsphase zieht sich wie gesagt über das gesamte Verfahren, so dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten Informationen vermittelt wer- den können. Dies kann beispielsweise über Pressemitteilungen, E-Mail-Newsletter, städtische Internetseiten, Flyer, Plakate und auch über Informationsveranstaltungen erfolgen. Im Rahmen der Information über den Bürger/innen-Haushalt besteht auch die Möglichkeit, auf alternativ bestehende Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerschaft (z. B. Anregungen nach § 24 der Gemeindeordnung NRW) hinzuweisen. - 8 - V/0029/2011 Vorschlagsphase Nach Einrichtung der entsprechenden Internetplattform startet voraussichtlich Anfang April 2011 die Vorschlagsphase des Bürger/innen-Haushalts. Vorschläge der Bürger/innen zu allen Aspek- ten der städtischen Haushaltspolitik können ohne inhaltliche Beschränkung grundsätzlich schriftlich, telefonisch, auf Veranstaltungen oder im Internet abgegeben werden. Alle Vorschlä- ge werden elektronisch erfasst und auf der Internetplattform zur Verfügung gestellt. Vorschläge kommen aus der Bürgerschaft. Die Stadtverwaltung wird keine eigenen Vorschläge auf der Internetplattform einstellen, um das Verfahren nicht zu beeinflussen. Wer einen Vor- schlag im Internet abgeben möchte, muss sich registrieren. Die Registrierung ist nicht nur für die Vorschlagsphase, sondern auch für die anschließende Bewertungsphase wichtig, um Mani- pulationen (mehrfaches Abstimmen für einen Vorschlag durch dieselbe Person) zu verhindern. Ein Redaktionsteam der Stadtverwaltung, gegebenenfalls mit externer Unterstützung, sichtet die eingehenden Vorschläge und gibt sie frei, sofern es sich nicht um Gewalt verherrlichende, radikale oder ähnliche Vorschläge handelt. Selbstverständlich können Vorschläge durch andere (registrierte) Nutzer im Internet kommen- tiert werden. So ist bereits in der Vorschlagsphase ein erstes Stimmungsbild zu den Vorschlä- gen erkennbar. Alle Vorschläge, die bis Anfang / Mitte Mai abgegeben werden, können für den aktuellen Bür- gerhaushalt (bis Mai 2011 also für den (Bürger-)Haushalt 2012) genutzt werden. Vorschläge, die später eingehen, werden für den nächsten Bürgerhaushalt (also beispielsweise 2013) auf- gehoben. Bewertungsphase Die in der Vorschlagsphase gesammelten Vorschläge können in der sich anschließenden Be- wertungsphase bewertet werden. Bewertungen können auf Vor-Ort-Veranstaltungen, im Inter- net und mittels einer schriftlichen Bürgerumfrage abgegeben werden. Auch soll es in dieser Phase weiterhin eine Kommentierungsmöglichkeit geben. Ziel der Bewertungsphase ist es, eine Rangfolge der eingereichten Vorschläge zu erstellen. Dazu ist es nach Einschätzung der Stadtverwaltung sinnvoll, auf der Internetplattform eine dy- namische (also wechselnde) Listung der Vorschläge vorzunehmen, so dass jeder Vorschlag die Chance auf Bewertung hat. Für die Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken bietet es sich an, die jeweiligen bezirksbezogenen Vorschläge bewerten zu lassen. Parallel dazu wird mittels einer schriftlichen Bürgerumfrage ein repräsentatives Meinungsbild erhoben. Dabei wird den Bürgerinnen und Bürgern eine Auswahl sowohl stadtbezirksübergreifender Vorschläge als auch der jeweiligen stadtbezirksbezogenen Vorschläge zur Bewertung vorgelegt. Geplant ist die Ver- schickung von 900 Fragebögen je Stadtbezirk (siehe auch Begründung zu Beschlusspunkt 5). - 9 - V/0029/2011 Die bestbewerteten Vorschläge (Anzahl wird in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der Vorschlä- ge und Bewertungen festgelegt) aus dem Internetdialog, aus den Vor-Ort-Veranstaltungen und aus der schriftlichen Bürgerumfrage werden anschließend in der nächsten Phase aufbereitet. Als Voraussetzung für die Aufnahme in die „Bestenliste“ muss eine Mindestanzahl von Bewer- tungen pro Vorschlag vorliegen. Dokumentationsphase Die Verwaltung prüft die bestbewerteten Vorschläge auf Umsetzbarkeit, haushalterische Wir- kung, etc. und dokumentiert dies für Rat und Bürgerschaft. Ziel sollte es sein, diese Dokumentation dem Rat und der Bürgerschaft zeitgleich mit der Ein- bringung des Haushaltsplanentwurfs (also für den Haushaltsplanentwurf 2012 im September 2011) zugänglich zu machen. So besteht für die Parteien im Rat der Stadt Münster die Möglich- keit, die Bürgervorschläge in den Haushaltsklausuren angemessen zu berücksichtigen. Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Verwaltung die Bürgervorschläge nicht in den Haushaltsplanentwurf einarbeitet. Sie werden in einer separaten städtischen Vorlage und auf der Internetplattform dokumentiert. Die Bürgervorschläge fließen erst dann in den Haushalt ein, wenn die kommunalen Gremien die Vorschläge während der Haushaltsberatungen aufgrei- fen. Rechenschaftsphase Kernelement eines jeden Bürgerhaushalts ist es, über die getroffenen Beschlüsse zu den Bür- gervorschlägen Rechenschaft abzulegen. Dazu muss der Rat im Rahmen des Satzungsbe- schlusses zum Haushalt über die priorisierten Vorschläge entscheiden. Die Ratsbeschlüsse – und auch ihre Umsetzung – sind zu dokumentieren und werden auf der Internetplattform zugänglich gemacht. Wie bei den vorangehenden Phasen auch wird die Verwaltung die Erfahrungen anderer Städte und Gemeinden mit der Rechenschaftslegung berücksichtigen. Im darauf folgenden Jahr beginnt der Bürger/innen-Haushalt wieder mit der Informations- und der Vorschlagsphase. Zu Beschlusspunkt 3: Einrichtung eines Beirates Die Stadtverwaltung schlägt die Einrichtung eines Beirates zum Bürger/innen-Haushalt vor. Ers- tens wird damit der Beschluss des Hauptausschusses vom 03.02.2010 fortgeführt, gemeinsam mit Bürger/innen das Verfahren zu entwickeln bzw. dann weiterzuentwickeln. Zweitens können in ei- nem Beirat auftretende Probleme, Veränderungsnotwendigkeiten und ähnliches diskutiert werden. - 10 - V/0029/2011 Die Verwaltung versteht den Beirat als offenes Gremium, ähnlich der bislang bestehenden Kernar- beitsgruppe. Deshalb sollte der Beirat möglichst breit besetzt werden und aus interessierten Bür- ger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Verbände und Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung bestehen. Die bislang bestehende Kernarbeitsgruppe geht im Beirat auf. Die Stadtverwaltung übernimmt die Geschäftsführung für die Sitzungen des Beirates. Zu Beschlusspunkt 4: Verfahrensstart für den Bürger/innen-Haushalt Um bereits im Jahr 2011 den Bürger/innen-Haushalt in Münster durchzuführen, ist ein Verfahrens- start im April 2011 erforderlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Bürgervorschläge rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen der Parteien im Rat der Stadt Münster vorgelegt werden können. Auf den Verfahrensablauf gemäß Anlage 1 wird verwiesen. Für einen Verfahrensstart im April 2011 sind noch mehrere Punkte zu erledigen, unter anderem: - Aufbau einer geeigneten Internetplattform - Einrichtung eines Redaktions-/Moderationsteams, gegebenenfalls mit externer Unterstützung - Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung und mehrerer Vor-Ort-Veranstaltungen. Über die Startvorbereitungen und den Verfahrensstart wird die Verwaltung in der April-Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten. Zu Beschlusspunkt 5: Umsetzung politischer Anträge Antrag der CDU-Fraktion „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ Der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bür- gerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 (vgl. Anlage 2) hat die Verwaltung beauftragt, geeignete Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu entwickeln und vorzuschlagen. Nach der Intention des Antrages sollte die Bürgerschaft in einem ersten Schritt in einer Form über den Haushalt der Stadt Münster informiert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist. In einem zweiten Schritt sollten geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu allen Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und An- regungen zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen sollten auf verschiedene Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder schriftlich. - 11 - V/0029/2011 Die Vorschläge sollten zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen, Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanbera- tungen weitergeleitet werden. Nach der Verabschiedung des Haushaltes sollte der Bürgerschaft Rechenschaft darüber abgelegt werden, welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind. Mit der Vorlage V/0077/2010 hatte die Verwaltung bereits eine Verfahrensvorlage erstellt. Mit Blick auf das in Anlage 1 dargestellte Verfahren wird dem Antragsanliegen Rechnung getragen: In der Informationsphase soll auf verschiedenen Wegen über den Haushalt der Stadt Münster informiert werden. In der Vorschlags- und Bewertungsphase besteht für die Bürger/innen die Möglichkeit, zu allen Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und An- regungen zu machen. In der Dokumentationsphase werden die bestbewerteten Vorschläge von der Verwaltung aufberei- tet und den Parteien im Rat für die Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt. In der Rechenschaftsphase wird für jeden Vorschlag aus der Bürgerschaft dargestellt, ob er aufge- griffen worden ist oder nicht. Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion erledigt. Antrag der FDP-Fraktion „Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei ver- fügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermöglichen“ Mit dem Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 „Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermögli- chen“ vom 11.01.2010 (vgl. Anlage 3) wurde die Verwaltung beauftragt zu klären, ob in einer der aufgrund der Einwohneranzahl geeigneten münsterschen Bezirksvertretungen ein Interesse daran besteht, modellhaft ein Konzept für eine Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel des Bezirksvertretungshaushaltes umzusetzen. Die Verwaltung hatte daraufhin mit den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern Kontakt aufgenommen, grundsätzliches Interesse am Thema Bürgerhaushalt wurde seitens der Bezirksbürgermeister/innen signalisiert. Darüber hinaus hatte die Verwaltung mit mehreren Städten über die Einführung eines Bürgerhaus- halts auf Bezirksebene gesprochen. So wird beispielsweise in Berlin auf Ebene mehrerer Bezirke ein Bürgerhaushalt – zum Teil bereits seit vielen Jahren – erfolgreich umgesetzt. Allerdings sind die Berliner Stadtbezirke sowohl von der Einwohnerzahl als auch von der Aufgabenzuordnung nicht mit Stadtbezirken in Nordrhein-Westfalen vergleichbar. Allein im Stadtbezirk Berlin- Lichtenberg leben rund 252.000 Einwohner, Lichtenberg ist für Bildungsangebote (VHS, Musik- - 12 - V/0029/2011 schule, etc.), kulturelle Angebote, Gesundheitsförderung, Kinder- und Jugendförderung, Sportför- derung, Grünflächenunterhaltung, Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes und anderes ver- antwortlich. Angesichts dieser unterschiedlichen Ausgangslagen ist auf den in Münster durchgeführten Infor- mationsveranstaltungen auch die Frage thematisiert worden, ob zunächst mit einem Bürgerhaus- halt auf Bezirksebene oder auf gesamtstädtischer Ebene gestartet werden sollte. Die Referenten auf den Informationsveranstaltungen haben – obwohl Bürgerhaushalte auf Bezirksebene erfolg- reich durchgeführt werden können (Beispiel Berlin) – empfohlen, angesichts der Größenordnung Münsters den Bürgerhaushalt auf gesamtstädtischer Ebene einzuführen, dabei aber bezirkliche Aspekte zu berücksichtigen. Die Frage, wie bezirkliche Aspekte bei einem gesamtstädtischen Bürgerhaushalt berücksichtigt werden können, ist auch in der Kernarbeitsgruppe besprochen worden. Dabei ist die Idee entstan- den, Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken und die internet-gestützten Online-Dialoge mit- einander zu verknüpfen. Sowohl im Internet als auch auf Vor-Ort-Veranstaltungen können Vor- schläge abgegeben werden, die die Gesamtstadt oder nur einen Stadtbezirk / Stadtteil betreffen. Bei Abgabe eines bezirksbezogenen Vorschlags im Internet kann der entsprechende Stadtbezirk angewählt werden. In der Bewertungsphase (durch die Bürger/innen) können dann auf den Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken die jeweils bezirksbezogenen Maßnahmen zur Bewertung vorgelegt werden. Auch die Bewertung über die Bürgerumfrage lässt sich bezirksbezogen durchführen. Für jeden Stadtbezirk werden bezirksbezogene Bewertungsbögen angefertigt. Auf diese Weise erhält man mit einem gesamtstädtischen Bürgerhaushalt mehrere bezirksbezogene Elemente. Der Antrag der FDP-Fraktion soll deshalb in der Weise aufgegriffen werden, dass die genannten bezirksbezogenen Elemente in das Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt aufgenommen wer- den. Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der FDP-Fraktion erledigt. Zum Beschlusspunkt „Finanzielle Auswirkungen“ Die Verwaltung hat eine Markterkundung durchgeführt, um festzustellen, ob die in der Kernarbeits- gruppe vorgeschlagenen Elemente des Bürger/innen-Haushalts grundsätzlich am Markt realisiert werden können. Als Ergebnis der Markterkundung ist festzuhalten, dass die unterschiedlichen Elemente des Bür- ger/innen-Haushalts vom Markt erbracht werden können. Für die Erstellung einer Internetplattform für den Bürger/innen-Haushalt werden am Markt Preise im fünfstelligen Euro-Bereich gefordert. - 13 - V/0029/2011 Vor diesem Hintergrund wird zunächst mit zusätzlichen Aufwendungen in Höhe von 40.000 Euro (die Kosten für die Internetplattform werden nach Erstellung des Pflichtenheftes detailliert geplant) gerechnet. Daneben ist die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und von Vor-Ort-Veranstaltungen mit Kos- ten verbunden. Vor-Ort-Veranstaltungen sollten nach Ansicht der Kernarbeitsgruppe sowohl in der Vorschlagsphase (als Auftaktveranstaltung) als auch in der Bewertungsphase angeboten werden. Andernfalls würden einzelne Aspekte des Bürger/innen-Haushalts nur über das Internet zugänglich sein. Die Verwaltung rechnet mit Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Vor-Ort-Veranstaltungen von ca. 15.000 Euro. Für eine Bürgerumfrage sollten ca. 5.000 Euro einkalkuliert werden. Mit diesem Betrag könnten in jedem Stadtbezirk 900 Frage- bzw. Bewertungsbögen verschickt werden. Die Repräsentativität der Umfrage wäre damit möglich. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zusätzlicher Personalbedarf entstehen kann, wenn Anzahl und Umfang der Bürger/innen-Vorschläge über den Umfang der Bürger- Konsolidierungsvorschläge im Jahr 2010 hinausgehen. Die Verwaltung wird in diesem Fall dem Rat zu gegebener Zeit einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten. Neben den vorgenannten Kostengesichtspunkten ist aber auch der Nutzen von Bürger/innen- Haushalten in den Blick zu nehmen: Erstens kann der Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und Verwaltung als „Wert an sich“ erkannt werden. Zweitens kann bei einzelnen kommunalen Ent- scheidungen durch das Votum der Bürgerschaft gegebenenfalls eine höhere Entscheidungssi- cherheit zugrunde gelegt werden. Auch kann ei ne höhere Akzeptanz von Kommunalentscheidun- gen in der Bürgerschaft erzeugt werden. Drittens kann ein Bürger/innen-Haushalt als Demokratie förderndes Element angesehen werden, das einer Verwaltungs- und Politikverdrossenheit entge- genwirken kann. Insofern stehen aus Sicht der Verwaltung Kosten und Nutzen des Bürger/innen-Haushalts in einem angemessenen Verhältnis. Lewe Oberbürgermeister Anlagen Anlage 1: Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt in Münster Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 Anlage 3: Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 - 14 - V/0029/2011
Ergänzungsvorlage V/0029/2011/1 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER
Dezernat OB / II
Vorlagen-Nr.:
V/0029/2011/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Herr Uetz / Herr Möller
Ruf:
Betrifft
Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster
Beratungsfolge
10.03.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
17.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
22.03.2011 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
05.04.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
06.04.2011 Hauptausschuss Vorberatung
06.04.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Kernarbeitsgruppe zum Bürger/innen-Haushalt
1. Die in der Begründung dargestellten Aktivitäten der Kernarbeitsgruppe, die den Verfahrens-
entwurf für einen Bürger/innen-Haushalt in der Stadt Münster erarbeitet hat, werden zur
Kenntnis genommen.
Einrichtung und Verfahren eines Bürger/innen-Haushalts
2.1 Der Einrichtung eines Bürger/innen-Haushaltes in der Stadt Münster gemäß dem in Anlage 1
dargestellten Verfahren ab dem Jahr 2011 wird zugestimmt.
2.2 Das Verfahren setzt sich aus folgenden Phasen zusammen:
- Informationsphase
- Vorschlagsphase
- Bewertungsphase
- Dokumentationsphase
- Rechenschaftsphase.
492-60 20 / 492-70 22
E-Mail:
MoellerFrank@stadt-muenster.de
Datum:
28.02.2011
V/0029/2011/1
- 2 -
2.3 Der Bürger/innen-Haushalt besteht aus mehreren Komponenten bzw. Beteiligungsformen:
- Internet-gestützte Dialoge
- Veranstaltungen in den Stadtbezirken
- Schriftliche Umfrage.
Dabei wird eine geschlechterdifferenzierte Auswertungsmöglichkeit dieser Beteili-
gungsformen vorgesehen.
2.4 Bei jedem Vorschlag, der zu Mehraufwendungen oder Mindererträgen führt, soll die
Möglichkeit vorgesehen werden, auch einen Gegenfinanzierungsvorschlag abzugeben.
2.5 Die im Rahmen des Bürger/innen-Haushalts gesammelten und bewerteten Vorschläge werden
dem Rat der Stadt Münster gleichzeitig mit Einbringung des jeweiligen Haushaltsplanentwur-
fes vorgelegt, so dass die Vorschläge bei den Etatberatungen der Parteien berücksichtigt wer-
den können.
2.6 Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
- wie der Münsteraner Haushalt verständlich und transparent auf der Internetseite
zum Bürger/innen-Haushalt veranschaulicht werden kann,
- wie auf Basis der Erfahrungen mit dem diesjährigen Bürger/innen-Haushalts-
verfahren Jugendliche ebenso wie Senioren und Seniorinnen in zukünftigen Jahren
gezielt angesprochen werden können. Unabhängig von diesem Prüfauftrag werden
im Rahmen des diesjährigen Verfahrens gezielt Jugend-, Frauen- und Senioren-
organisationen informiert.
Einrichtung eines Beirates
3. Zur weiteren Begleitung des Bürger/innen-Haushalts wird ein Beirat eingerichtet. Der Beirat
tagt unterjährig und kann bei Bedarf Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge zum Verfahren
des Bürger/innen-Haushalts erarbeiten. Der Rat der Stadt Münster entscheidet über diese Än-
derungs- oder Ergänzungsvorschläge. Der Beirat setzt sich zusammen aus interessierten
Bürger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Ver-
bände und Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung.
Verfahrensstart für den Bürger/innen-Haushalt
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einführung des Bürger/innen-Haushaltes in Münster kurz-
fristig so vorzubereiten, dass im April 2011 der Verfahrensstart erfolgen kann. Über die Start-
vorbereitungen und den Verfahrensstart wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Aus-
schusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten.
Umsetzung politischer Anträge
5. Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-
R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 erledigt.
6. Der Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 „Modellversuch:
Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung er-
V/0029/2011/1
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möglichen“ vom 11.01.2010 wird in der Weise aufgegriffen, dass zahlreiche bezirksbezogene
Elemente in das Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt aufgenommen werden. Mit Umset-
zung dieser Vorlage ist der Antrag der FDP-Fraktion erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Aufwendungen für die Einführung des Bürger/innen-Haushalts werden sich im Jahr 2011 vor-
aussichtlich auf rd. 30.500 Euro belaufen. Hiervon entfallen auf die Produktgruppe
- 0109 „Finanz- und Beteiligungsmanagement“ 15.000 Euro für Öffentlichkeitsarbeit und
Vor-Ort-Veranstaltungen und 13.500 Euro für die Erstellung der Internetplattform. Darüber
hinaus ist nach heutiger Einschätzung mit Folgekosten für Betrieb, Wartung und kleinere
Anpassungen der Internetplattform in Höhe von jährlich ca. 2.000 Euro zu rechnen.
- 0901 „Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung“ in Höhe von 5.000 Euro (Durchfüh-
rung einer Bürgerumfrage als Teil des Bürgerhaushalts).
Die Aufwendungen sind zunächst aus den Budgets der zuvor genannten Produktgruppen zu
bestreiten. Mit dem geplanten Nachtrag zum Haushaltsplan 2011 sind die Mittel dann zusätzlich
bereitzustellen.
Begründung:
(Ergänzungen gegenüber der Ursprungsvorlage V/0029/2011 sind durch eine Markierung „ | “ links
neben dem Text gekennzeichnet.)
Zu Beschlusspunkt 1: Kernarbeitsgruppe zum Bürger/innen-Haushalt
Ausgangslage
Der Hauptausschuss des Rates der Stadt Münster hat am 3. Februar 2010 zur weiteren Umset-
zung eines Bürgerhaushaltes in Münster Folgendes beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt, konkrete Beteiligungsmöglichkeiten gemeinsam mit interessierten
Bürgerinnen und Bürgern bzw. Einwohnerinnen und Einwohnern zu erarbeiten, diese im federfüh-
renden Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und im Ausschuss für Gleich-
stellung abzustimmen und über die weiteren Umsetzungsschritte regelmäßig zu berichten.“
Ausgangspunkt für diesen Beschluss war der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Nr. A-R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 (vgl. Anlage 2).
Einrichtung einer Kernarbeitsgruppe
Vor diesem Hintergrund hatte die Stadtverwaltung auf der ersten Bürgerversammlung zum städti-
schen Haushalt am 14.01.2010 interessierte Ei nwohnerinnen und Einwohner um Mitwirkung bei
V/0029/2011/1
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der Entwicklung eines Bürgerhaushaltes in Münster gebeten. Im Nachgang zur Bürgerversamm-
lung haben sich 12 Einwohner/innen gemeinsam mit Vertretern der Stadtverwaltung in einer soge-
nannten Kernarbeitsgruppe zusammengefunden. Die erste Sitzung der Kernarbeitsgruppe hat am
24.02.2010 stattgefunden. Die Sitzungen der Kernarbeitsgruppe sind nachfolgend aufgeführt und
die wesentlichen Inhalte der Sitzungen kurz dargestellt:
Sitzung am 24.02.2010: - Darstellung aktueller und zukünftig denkbarer Formen der Bürgerbeteili-
gung am Haushalt
Sitzung am 23.03.2010: - Abstimmung eines Entwurfes für einen Workshop zum Bürger/innen-
Haushalt für Münster
- Bürgerumfrage 2010 mit Fragen zu Einsparmöglichkeiten und Mehrein-
nahmen
Sitzung am 29.06.2010: - Abstimmung des konkreten Programmablaufs für einen Workshop zum
Bürger/innen-Haushalt für Münster
- Informationen zur Bürgerumfrage 2010 und zur Haushaltskonsolidierung
Sitzung am 06.10.2010: - Nachlese Workshop zum Bürger/innen-Haushalt für Münster, der am
18.09.2010 stattgefunden hat
- Bericht aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen
und Liegenschaften zum Thema Bürger/innen-Haushalt
- Bildung mehrerer „Unterarbeitsgruppen“
- Vorstellung des von der Unterarbeitsgruppe „Inhalte / Organisation“ erar-
beiteten Verfahrensentwurf für den Bürger/innen-Haushalt in Münster
Sitzung am 16.11.2010:
- Weitere „Verfeinerung“ des Verfahrensentwurfs für den Bürger/innen-
Haushalt in Münster
Sitzung am 14.12.2010:
- Diskussion über die wesentlichen Eckpunkte der städtischen Beschluss-
vorlage zum Bürger/innen-Haushalt
Sitzung am 10.01.2011:
- Diskussion über den Aufbau der Internetplattform zum Bürger/innen-
Haushalt
Sitzung am 24.02.2011:
Seit der ersten Sitzung der Kernarbeitsgruppe ist die Zahl der Teilnehmer/innen aus der Bürger-
schaft kontinuierlich angestiegen. Aktuell engagieren sich 36 Einwohner/innen in der Kernarbeits-
gruppe.
Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung eines Bürger/innen-Haushaltes
Die Kernarbeitsgruppe hat im letzten Jahr mehrere Informationsveranstaltungen zur Vorbereitung
eines Bürger/innen-Haushaltes organisiert. Eine erste Veranstaltung hat am 29.04.2010 unter
dem Titel „Ein Bürgerhaushalt für Münster“ stattgefunden. Der Politikwissenschaftler Dr. Carsten
Herzberg, der am Centre Marc Bloch, einem deutsch-französischen Forschungsinstitut in Berlin
arbeitet, stellte die Anfänge von Bürgerhaushalten in Südamerika dar. Anschließend berichtete er
V/0029/2011/1
- 5 -
über die Entwicklung in Europa und speziell in Deutschland. Dabei ging er auch auf die unter-
schiedlichen Modelle von Bürgerhaushalten ein.
Welche Chancen bietet ein Bürgerhaushalt für eine Stadt? Lohnt sich ein Bürgerhaushalt auch bei
knapper Kassenlage? Worauf ist zu achten, wenn Bürgerbeteiligung eine positive Wirkung haben
soll? Solche und ähnliche Fragen beantwortete Dr. Herzberg in seinem Vortrag, bevor mit den teil-
nehmenden Bürgerinnen und Bürgern diskutiert wurde.
Eine weitere, ganztägige Informationsveranstaltung wurde am 18.09.2010 durchgeführt: Ein
Workshop zum Bürger/innen-Haushalt für Münster . Rund 40 Bürgerinnen und Bürger hatten
sich Zeit genommen, um zusammen mit Experten Vorschläge zu erarbeiten, wie Bürgerinnen und
Bürger zukünftig am städtischen Haushaltsverfahren beteiligt werden können.
Auftakt des Workshops war ein Vortrag von Johannes Middendorf, der den Bürgerhaushalt des
Berliner Stadtbezirks Lichtenberg beleuchtete. In Lichtenberg setzt man seit Jahren auf eine Kom-
bination von mehreren Elementen: Auf Veranstaltungen vor Ort in den einzelnen Stadtteilen des
Bezirks, auf eine breit angelegte Bürgerumfrage und auf die Beteiligung der Bürgerinnen und Bür-
ger über das Internet. Über diese drei Wege werden Vorschläge und Anregungen der Bürgerinnen
und Bürger - nach abschließendem Beschluss durch di e Bezirksverordnetenversammlung - in den
Bezirkshaushalt aufgenommen.
Im zweiten Vortrag des Workshops stellte Volker Vorwerk mögliche Bestandteile eines Münstera-
ner Bürgerhaushalts vor. Dazu arbeitete er zunä chst die unterschiedlichen Modelle von Bürger-
haushalten in Deutschland heraus: schwerpunktmäßig internet-gestützte Beteiligung (z. B. Köln),
Beteiligung ausschließlich über Vor-Ort-Veranstaltungen (z. B. Emsdetten) und Kombinationsmo-
delle (z. B. Berlin-Lichtenberg). Seine Empfehlung für Münster lautete schließlich, auf ein Kombi-
nationsmodell zu setzen und dabei die in Münster bereits vorhandenen Ansätze (z. B. im Rahmen
der Konsolidierung) nutzbar zu machen.
Nach diesen beiden Vorträgen war die Grundlage dafür gelegt, in drei unterschiedlichen Arbeits-
gruppen in verschiedene Aspekte von Bürgerhaushalten tiefer einzusteigen. Die Arbeitsgruppen
setzten sich konkret mit folgenden Fragestellungen auseinander:
1. Arbeitsgruppe: Online-Dialoge: Ein wichtiger Bestandteil des Bürgerhaushalts in Münster?
2. Arbeitsgruppe: Welche Beiträge können Vor-Ort-Veranstaltungen zur Diskussion um den Haus-
halt liefern?
3. Arbeitsgruppe: Wie soll die Bürgerbeteiligung zum Haushalt in Münster thematisch ausgerichtet
werden?
Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden anschließend in großer Runde vorgestellt und disku-
tiert.
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Internetseite zur Vorbereitung eines Bürger/innen-Haushaltes
Die Stadtverwaltung hat im Februar 2010 eine Internetseite eingerichtet, auf der sämtliche Informa-
tionen, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Bürger/innen-Haushaltes stehen, zu fin-
den sind. Die Informationen sind abrufbar unter
www.muenster.de/stadt/buergerbeteiligung.php
Zu Beschlusspunkt 2: Einrichtung und Verfahren eines Bürger/innen-Haushalts
Beteiligungsformen des Bürger/innen-Haushalts
Kernarbeitsgruppe und Stadtverwaltung haben sich im letzten Jahr intensiv mit den vorhandenen
Bürgerhaushaltsmodellen in anderen Städten beschäftigt. Dabei wurde deutlich, dass eine umfas-
sende Beteiligung der Bürger/innen dann gewährleistet werden kann, wenn mindestens zwei Be-
teiligungsformen existieren: internet-gestützte Dialogmöglichkeiten und Vor-Ort-Veranstaltungen in
den Stadtbezirken.
Deshalb sieht der Verfahrensvorschlag gemäß Anlage 1 auch beide Beteiligungsformen vor, er-
gänzt um eine Bürgerumfrage.
Internet-gestützte Dialoge bieten mehrere Vorteile und können die Akzeptanz eines Bürgerhaus-
halts erhöhen:
• Es können beliebig viele Menschen an internet-gestützten Dialogen teilnehmen.
• Internet-gestützte Dialoge können auch dann stattfinden, wenn die Dialogpartner zeitlich
oder räumlich voneinander getrennt sind.
• Man erzielt eine hohe Transparenz und kann einzelne Personengruppen gezielt anspre-
chen (z. B. die Einwohner/innen eines Stadtbezirks).
• Mehrere Dialogmöglichkeiten stehen zur Verfügung: Lesen, Vorschlagen, Bewerten, Kom-
mentieren.
• Man hat einen zentralen Ort, wo das Wissen über den Bürger/innen-Haushalt (z. B. Vor-
schläge, Ratsbeschlüsse, etc.) zur Verfügung steht.
• Die Dokumentation des Bürger/innen-Haushaltes ist im Internet vergleichsweise günstig.
Nachteilig an internet-gestützten Dialogen ist, dass Missverständnisse bei rein schriftlicher Kom-
munikation entstehen können. Ein weiterer gewichtiger Nachteil ist, dass noch nicht die gesamte
Bevölkerung über das Internet erreicht werden kann: Insbesondere bei älteren Menschen sind In-
ternetzugänge teilweise (noch) nicht vorhanden, oder die im Internet üblichen Kommunikations-
techniken sind nicht bekannt.
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Wegen der eben erwähnten Nachteile bieten sich neben internet-gestützten Dialogen Vor-Ort-
Veranstaltungen an. Die Vorteile von Vor-Ort-Veranstaltungen sind nachfolgend dargestellt:
• Auf Vor-Ort-Veranstaltungen sind intensive Diskussionen möglich.
• Es besteht die Möglichkeit, über konkrete Sachverhalte einen Konsens zu erzielen.
• Die Authentizität der Sprechenden ist auf Vor-Ort-Veranstaltungen spür- und erlebbar.
• Vor-Ort-Veranstaltungen finden an konkreten Orten und zu konkreten Zeiten statt, sie ste-
hen für die Echtheit eines Bürger/innen-Haushalts.
Nachteile gibt es auf Vor-Ort-Veranstaltungen, wenn einzelne Wortführende die Veranstaltung do-
minieren. Außerdem ist auf Vor-Ort-Veranstaltung Gruppendenken eher möglich als bei internet-
gestützten Dialogen. Die Anzahl von Vor-Ort -Veranstaltungen ist von den Ressourcen abhängig
und insofern begrenzt.
Als zusätzliches Element kann eine Bürgerumfrage dienen und internet-gestützte Dialoge und
Vor-Ort-Veranstaltungen sinnvoll ergänzen. Vorteilhaft an Umfragen ist:
• Aufgrund der Zufallsstichprobe aus dem Einwohnermelderegister kann mit einer entspre-
chenden Anzahl von Fragebögen ein repräsentatives Meinungsbild erhoben werden.
• Grundsätzlich lässt sich eine größere Anz ahl von Menschen über eine Umfrage erreichen
als über Vor-Ort-Veranstaltungen.
• Die Umfrage eignet sich insbesondere zum Bewerten von Vorschlägen und zum Bilden ei-
ner Rangfolge.
Umfragen stoßen an Kapazitätsgrenzen, wenn es viele und umfangreiche Vorschläge gibt, die zu
bewerten sind. Es muss immer auch der Aufwand für die Erstellung des Umfragebogens, für den
Versand und für die Auswertung berücksichtigt werden.
Für alle drei Beteiligungsformen (Internet-gestützte Dialoge, Vor-Ort-Veranstaltungen und schriftli-
che Umfrage) wird eine geschlechterdifferenzierte Auswertungsmöglichkeit vorgesehen. So kön-
nen zukünftig mögliche Veränderungsbedarfe am Verf ahren des Bürger/innen-Haushalts ermittelt
werden.
Verfahren des Bürger/innen-Haushalts
Wichtig für das geplante Verfahren des Bürger/innen-Haushalts ist es, dass
- der Bürger/innen-Haushalt als Prozess verstand en wird, der nicht nach einem Jahr abgeschlos-
sen ist und wo Veränderungen möglich sind;
- der Bürger/innen-Haushalt niedrigschwellig, einfach, transparent und verständlich ist;
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- der Bürger/innen-Haushalt auch dazu genutzt wird, unterschiedliche Informationen über den
kommunalen Haushalt, die aktuelle städtische Finanzlage, die Haushaltsaufstellung und -
verabschiedung den interessierten Bürger/innen näher zu bringen.
Das geplante Verfahren des Bürger/innen-Haushalts ist in Anlage 1 dargestellt. Es besteht aus
mehreren Phasen, wobei jede Phase einen konkreten Anfangszeitpunkt und Endzeitpunkt besitzt.
Lediglich die Informationsphase zieht sich über das gesamte Verfahren des Bürger/innen-
Haushalts.
Die einzelnen Phasen werden nachfolgend ausführlich beschrieben.
Informationsphase
Um das Bürger/innen-Haushaltsverfahren bekannt zu machen, ist es erforderlich, auf den Bür-
ger/innen-Haushalt und seine Beteiligungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Das ge-
schieht im Rahmen der Informationsphase. Die Informationsphase zieht sich wie gesagt über
das gesamte Verfahren, so dass zu unterschiedlichen Zeitpunkten Informationen vermittelt wer-
den können. Dies kann beispielsweise über Pressemitteilungen, E-Mail-Newsletter, städtische
Internetseiten, Flyer, Plakate und auch über Informationsveranstaltungen erfolgen.
Im Rahmen der Information über den Bürger/innen-Haushalt besteht auch die Möglichkeit, auf
alternativ bestehende Beteiligungsmöglichkeiten der Bürgerschaft (z. B. Anregungen nach § 24
der Gemeindeordnung NRW) hinzuweisen.
Vorschlagsphase
Nach Einrichtung der entsprechenden Internetplattform startet voraussichtlich Mitte April 2011
die Vorschlagsphase des Bürger/innen-Haushalts. Vorschläge der Bürger/innen zu allen Aspek-
ten der städtischen Haushaltspolitik können ohne inhaltliche Beschränkung grundsätzlich
schriftlich, telefonisch, auf Veranstaltungen oder im Internet abgegeben werden. Alle Vorschlä-
ge werden elektronisch erfasst und auf der Internetplattform zur Verfügung gestellt.
Bei jedem Vorschlag, der zu Mehraufwendungen oder Mindererträgen führt, soll die Möglichkeit
vorgesehen werden, auch einen Gegenfinanzierungsvorschlag abzugeben.
Vorschläge kommen aus der Bürgerschaft. Die Stadtverwaltung wird keine eigenen Vorschläge
auf der Internetplattform einstellen, um das Verfahren nicht zu beeinflussen. Wer einen Vor-
schlag im Internet abgeben möchte, muss sich registrieren. Die Registrierung ist nicht nur für
die Vorschlagsphase, sondern auch für die anschließende Bewertungsphase wichtig, um Mani-
pulationen (mehrfaches Abstimmen für einen Vorschlag durch dieselbe Person) zu verhindern.
Ein Redaktionsteam der Stadtverwaltung, gegebenenfalls mit externer Unterstützung, sichtet
die eingehenden Vorschläge und gibt sie frei, sofern es sich nicht um Gewalt verherrlichende,
radikale oder ähnliche Vorschläge handelt.
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Selbstverständlich können Vorschläge durch andere (registrierte) Nutzer im Internet kommen-
tiert werden. So ist bereits in der Vorschlagsphase ein erstes Stimmungsbild zu den Vorschlä-
gen erkennbar.
Alle Vorschläge, die bis Mitte Mai abgegeben werden, können für den aktuellen Bürgerhaushalt
(bis Mai 2011 also für den (Bürger-)Haushalt 2012) genutzt werden. Vorschläge, die später ein-
gehen, werden für den nächsten Bürgerhaushalt (also beispielsweise 2013) aufgehoben.
Bewertungsphase
Die in der Vorschlagsphase gesammelten Vorschläge können in der sich anschließenden Be-
wertungsphase bewertet werden. Bewertungen können auf Vor-Ort-Veranstaltungen, im Inter-
net und mittels einer schriftlichen Bürgerumfrage abgegeben werden. Auch soll es in dieser
Phase weiterhin eine Kommentierungsmöglichkeit geben.
Ziel der Bewertungsphase ist es, eine Rangfolge der eingereichten Vorschläge zu erstellen.
Dazu ist es nach Einschätzung der Stadtverwaltung sinnvoll, auf der Internetplattform eine dy-
namische (also wechselnde) Listung der Vorschläge vorzunehmen, so dass jeder Vorschlag die
Chance auf Bewertung hat. Für die Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken bietet es sich
an, die jeweiligen bezirksbezogenen Vorschläge bewerten zu lassen. Parallel dazu wird mittels
einer schriftlichen Bürgerumfrage ein repräsentatives Meinungsbild erhoben. Dabei wird den
Bürgerinnen und Bürgern eine Auswahl sowohl stadtbezirksübergreifender Vorschläge als auch
der jeweiligen stadtbezirksbezogenen Vorschläge zur Bewertung vorgelegt. Geplant ist die Ver-
schickung von 900 Fragebögen je Stadtbezirk (siehe auch Begründung zu Beschlusspunkt 5).
Die bestbewerteten Vorschläge (Anzahl wird in Abhängigkeit von der Gesamtzahl der Vorschlä-
ge und Bewertungen festgelegt) aus dem Internetdialog, aus den Vor-Ort-Veranstaltungen und
aus der schriftlichen Bürgerumfrage werden anschließend in der nächsten Phase aufbereitet.
Als Voraussetzung für die Aufnahme in die „Bestenliste“ muss eine Mindestanzahl von Bewer-
tungen pro Vorschlag vorliegen.
Dokumentationsphase
Die Verwaltung prüft die bestbewerteten Vorschläge auf Umsetzbarkeit, haushalterische Wir-
kung, etc. und dokumentiert dies für Rat und Bürgerschaft.
Ziel sollte es sein, diese Dokumentation dem Rat und der Bürgerschaft zeitgleich mit der Ein-
bringung des Haushaltsplanentwurfs (also für den Haushaltsplanentwurf 2012 im September
2011) zugänglich zu machen. So besteht für die Parteien im Rat der Stadt Münster die Möglich-
keit, die Bürgervorschläge in den Haushaltsklausuren angemessen zu berücksichtigen.
Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die Verwaltung die Bürgervorschläge nicht in
den Haushaltsplanentwurf einarbeitet. Sie werden in einer separaten städtischen Vorlage und
auf der Internetplattform dokumentiert. Die Bürgervorschläge fließen erst dann in den Haushalt
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ein, wenn die kommunalen Gremien die Vorschläge während der Haushaltsberatungen aufgrei-
fen.
Rechenschaftsphase
Kernelement eines jeden Bürgerhaushalts ist es, über die getroffenen Beschlüsse zu den Bür-
gervorschlägen Rechenschaft abzulegen. Dazu muss der Rat im Rahmen des Satzungsbe-
schlusses zum Haushalt über die priorisierten Vorschläge entscheiden.
Die Ratsbeschlüsse – und auch ihre Umsetzung – sind zu dokumentieren und werden auf der
Internetplattform zugänglich gemacht.
Wie bei den vorangehenden Phasen auch wird die Verwaltung die Erfahrungen anderer Städte
und Gemeinden mit der Rechenschaftslegung berücksichtigen.
Im darauf folgenden Jahr beginnt der Bürger/innen-Haushalt wieder mit der Informations- und der
Vorschlagsphase.
Zu Beschlusspunkt 3: Einrichtung eines Beirates
Die Stadtverwaltung schlägt die Einrichtung eines Beirates zum Bürger/innen-Haushalt vor. Ers-
tens wird damit der Beschluss des Hauptausschusses vom 03.02.2010 fortgeführt, gemeinsam mit
Bürger/innen das Verfahren zu entwickeln bzw. dann weiterzuentwickeln. Zweitens können in ei-
nem Beirat auftretende Probleme, Veränderungsnotwendigkeiten und ähnliches diskutiert werden.
Die Verwaltung versteht den Beirat als offenes Gremium, ähnlich der bislang bestehenden Kernar-
beitsgruppe. Deshalb sollte der Beirat möglichst breit besetzt werden und aus interessierten Bür-
ger/innen, interessierten Vertreter/innen der politischen Parteien in Münster sowie der Verbände
und Interessengruppen und Mitarbeiter/innen der Stadtverwaltung bestehen.
Die bislang bestehende Kernarbeitsgruppe geht im Beirat auf. Die Stadtverwaltung übernimmt die
Geschäftsführung für die Sitzungen des Beirates.
Bei der Besetzung des Beirats wird eine geschlechterparitätische Besetzung (§ 12 Landesgleich-
stellungsgesetz und Frauenförderplan Stadt Münster, Januar 2010) angestrebt. Die Parteien /
Fraktionen und die Ämter der Stadtverwaltung werden aufgefordert, bei der Benennung ihrer Ver-
treter/innen jeweils eine ausgewogene Besetzung (gegebenenfalls mehrerer Personen (m/w)) vor-
zunehmen. Bei den weiteren Verbänden und Organisationen wird um eine jeweils paritätische Ent-
sendung gebeten.
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Zu Beschlusspunkt 4: Verfahrensstart für den Bürger/innen-Haushalt
Um bereits im Jahr 2011 den Bürger/innen-Haushalt in Münster durchzuführen, ist ein Verfahrens-
start im April 2011 erforderlich. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Bürgervorschläge
rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen der Parteien im Rat der Stadt Münster vorgelegt werden
können. Auf den Verfahrensablauf gemäß Anlage 1 wird verwiesen.
Für einen Verfahrensstart im April 2011 sind noch mehrere Punkte zu erledigen, unter anderem:
- Aufbau einer geeigneten Internetplattform
- Einrichtung eines Redaktions-/Moderationsteams, gegebenenfalls mit externer Unterstützung
- Vorbereitung einer Auftaktveranstaltung und mehrerer Vor-Ort-Veranstaltungen.
Über die Startvorbereitungen und den Verfahrensstart wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung
des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten.
Zu Beschlusspunkt 5: Umsetzung politischer Anträge
Antrag der CDU-Fraktion „Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“
Der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009 „Rathaus öffnen: Bür-
gerhaushalt für Münster“ vom 16.11.2009 (vgl. Anlage 2) hat die Verwaltung beauftragt, geeignete
Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu entwickeln und vorzuschlagen.
Nach der Intention des Antrages sollte die Bürgerschaft in einem ersten Schritt in einer Form über
den Haushalt der Stadt Münster informiert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist.
In einem zweiten Schritt sollten geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu
allen Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und An-
regungen zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen sollten auf
verschiedene Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder
schriftlich.
Die Vorschläge sollten zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen,
Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanbera-
tungen weitergeleitet werden.
Nach der Verabschiedung des Haushaltes sollte der Bürgerschaft Rechenschaft darüber abgelegt
werden, welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind.
Mit der Vorlage V/0077/2010 hatte die Verwaltung bereits eine Verfahrensvorlage erstellt. Mit Blick
auf das in Anlage 1 dargestellte Verfahren wird dem Antragsanliegen Rechnung getragen: In der
Informationsphase soll auf verschiedenen Wegen über den Haushalt der Stadt Münster informiert
werden. In der Vorschlags- und Bewertungsphase besteht für die Bürger/innen die Möglichkeit, zu
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allen Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und An-
regungen zu machen.
In der Dokumentationsphase werden die bestbewerteten Vorschläge von der Verwaltung aufberei-
tet und den Parteien im Rat für die Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellt.
In der Rechenschaftsphase wird für jeden Vorschlag aus der Bürgerschaft dargestellt, ob er aufge-
griffen worden ist oder nicht.
Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der CDU-Fraktion erledigt.
Antrag der FDP-Fraktion „Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei ver-
fügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermöglichen“
Mit dem Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010 „Modellversuch:
Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermögli-
chen“ vom 11.01.2010 (vgl. Anlage 3) wurde die Verwaltung beauftragt zu klären, ob in einer der
aufgrund der Einwohneranzahl geeigneten münsterschen Bezirksvertretungen ein Interesse daran
besteht, modellhaft ein Konzept für eine Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren
Mittel des Bezirksvertretungshaushaltes umzusetzen.
Die Verwaltung hatte daraufhin mit den Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeistern
Kontakt aufgenommen, grundsätzliches Interesse am Thema Bürgerhaushalt wurde seitens der
Bezirksbürgermeister/innen signalisiert.
Darüber hinaus hatte die Verwaltung mit mehreren Städten über die Einführung eines Bürgerhaus-
halts auf Bezirksebene gesprochen. So wird beispielsweise in Berlin auf Ebene mehrerer Bezirke
ein Bürgerhaushalt – zum Teil bereits seit vielen Jahren – erfolgreich umgesetzt. Allerdings sind
die Berliner Stadtbezirke sowohl von der Einwohnerzahl als auch von der Aufgabenzuordnung
nicht mit Stadtbezirken in Nordrhein-Westfalen vergleichbar. Allein im Stadtbezirk Berlin-
Lichtenberg leben rund 252.000 Einwohner, Lichtenberg ist für Bildungsangebote (VHS, Musik-
schule, etc.), kulturelle Angebote, Gesundheitsförderung, Kinder- und Jugendförderung, Sportför-
derung, Grünflächenunterhaltung, Unterhaltung des öffentlichen Straßenlandes und anderes ver-
antwortlich.
Angesichts dieser unterschiedlichen Ausgangslagen ist auf den in Münster durchgeführten Infor-
mationsveranstaltungen auch die Frage thematisiert worden, ob zunächst mit einem Bürgerhaus-
halt auf Bezirksebene oder auf gesamtstädtischer Ebene gestartet werden sollte. Die Referenten
auf den Informationsveranstaltungen haben – obwohl Bürgerhaushalte auf Bezirksebene erfolg-
reich durchgeführt werden können (Beispiel Berlin) – empfohlen, angesichts der Größenordnung
V/0029/2011/1
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Münsters den Bürgerhaushalt auf gesamtstädtischer Ebene einzuführen, dabei aber bezirkliche
Aspekte zu berücksichtigen.
Die Frage, wie bezirkliche Aspekte bei einem gesamtstädtischen Bürgerhaushalt berücksichtigt
werden können, ist auch in der Kernarbeitsgruppe besprochen worden. Dabei ist die Idee entstan-
den, Vor-Ort-Veranstaltungen in den Stadtbezirken und die internet-gestützten Online-Dialoge mit-
einander zu verknüpfen. Sowohl im Internet als auch auf Vor-Ort-Veranstaltungen können Vor-
schläge abgegeben werden, die die Gesamtstadt oder nur einen Stadtbezirk / Stadtteil betreffen.
Bei Abgabe eines bezirksbezogenen Vorschlags im Internet kann der entsprechende Stadtbezirk
angewählt werden.
In der Bewertungsphase (durch die Bürger/innen) können dann auf den Vor-Ort-Veranstaltungen in
den Stadtbezirken die jeweils bezirksbezogenen Maßnahmen zur Bewertung vorgelegt werden.
Auch die Bewertung über die Bürgerumfrage lässt sich bezirksbezogen durchführen. Für jeden
Stadtbezirk werden bezirksbezogene Bewertungsbögen angefertigt. Auf diese Weise erhält man
mit einem gesamtstädtischen Bürgerhaushalt mehrere bezirksbezogene Elemente.
Der Antrag der FDP-Fraktion soll deshalb in der Weise aufgegriffen werden, dass die genannten
bezirksbezogenen Elemente in das Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt aufgenommen wer-
den. Mit Umsetzung dieser Vorlage ist der Antrag der FDP-Fraktion erledigt.
Zum Beschlusspunkt II. ‚Finanzielle Auswirkungen’
Die Verwaltung hat eine Markterkundung durchgeführt, um festzustellen, ob die in der Kernarbeits-
gruppe vorgeschlagenen Elemente des Bürger/innen-Haushalts grundsätzlich am Markt realisiert
werden können.
Als Ergebnis der Markterkundung ist festzuhalten, dass die unterschiedlichen Elemente des Bür-
ger/innen-Haushalts vom Markt erbracht werden können. Für die Erstellung einer Internetplattform
für den Bürger/innen-Haushalt werden am Markt Preise im fünfstelligen Euro-Bereich gefordert.
Nach der Erarbeitung eines detaillierten Pflichtenheftes hat sich die Verwaltung jedoch entschie-
den, eine Eigenentwicklung der Internetplattform durchzuführen. Für die Erstellung der Internet-
plattform ist dabei mit Kosten in Höhe von 13.500 Euro zu rechnen. Darüber hinaus ist nach heuti-
ger Einschätzung mit Folgekosten für Betrieb, Wartung und kleinere Anpassungen der Internet-
plattform in Höhe von jährlich ca. 2.000 Euro zu rechnen.
Daneben ist die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und von Vor-Ort-Veranstaltungen mit Kos-
ten verbunden. Vor-Ort-Veranstaltungen sollten nach Ansicht der Kernarbeitsgruppe sowohl in der
Vorschlagsphase (als Auftaktveranstaltung) als auch in der Bewertungsphase angeboten werden.
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Andernfalls würden einzelne Aspekte des Bürger/innen-Haushalts nur über das Internet zugänglich
sein. Die Verwaltung rechnet mit Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Vor-Ort-Veranstaltungen von
ca. 15.000 Euro.
Für eine Bürgerumfrage sollten ca. 5.000 Euro einkalkuliert werden. Mit diesem Betrag könnten in
jedem Stadtbezirk 900 Frage- bzw. Bewertungsbögen verschickt werden. Die Repräsentativität der
Umfrage wäre damit möglich.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass zusätzlicher Personalbedarf entstehen kann, wenn
Anzahl und Umfang der Bürger/innen-Vorschläge über den Umfang der Bürger-
Konsolidierungsvorschläge im Jahr 2010 hinausgehen. Die Verwaltung wird in diesem Fall dem
Rat zu gegebener Zeit einen Umsetzungsvorschlag unterbreiten.
Neben den vorgenannten Kostengesichtspunkten ist aber auch der Nutzen von Bürger/innen-
Haushalten in den Blick zu nehmen: Erstens kann der Dialog zwischen Bürgerschaft, Politik und
Verwaltung als „Wert an sich“ erkannt werden. Zweitens kann bei einzelnen kommunalen Ent-
scheidungen durch das Votum der Bürgerschaft gegebenenfalls eine höhere Entscheidungssi-
cherheit zugrunde gelegt werden. Auch kann ei ne höhere Akzeptanz von Kommunalentscheidun-
gen in der Bürgerschaft erzeugt werden. Drittens kann ein Bürger/innen-Haushalt als Demokratie
förderndes Element angesehen werden, das einer Verwaltungs- und Politikverdrossenheit entge-
genwirken kann.
Insofern stehen aus Sicht der Verwaltung Kosten und Nutzen des Bürger/innen-Haushalts in einem
angemessenen Verhältnis.
gez.
Lewe
Oberbürgermeister
Anlagen
Anlage 1: Verfahren für den Bürger/innen-Haushalt in Münster
Anlage 2: Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0025/2009
Anlage 3: Antrag der FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster Nr. A-R/0014/2010
Informationsphase
Geplanter
Ratsbeschluss
zum Bürger-
hau shalt
03 / 2011
04 / 2011
05 / 2011
06 / 2011
07 / 2011
08 / 2011
09 / 2011
10 / 2011
11 / 2011
12 / 2011
01 / 2012
02 / 2012
03 / 2012
Vorschlags-
phase
Informationsphase
Bewertungs-
phase
!"
Eckwerte-
bzw. Strate-
giebeschluss
des R ates
Rats-
beschluss
zum Haus-
halt 2012
Einbringung
Haushalts-
entwurf 2012
in den Rat
Dokumentati-
onsphase
#
"
"
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Rechenschafts-
phase
"
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&
Nächste
Vorschlags-
phase
B Ü R G E R I N N E N - U N D B Ü R G E R H A U S H A L T M Ü N S T E R
- Verfahrensentwurf -
Andere Beteiligungsmöglichkeiten
Bürger/innen-
Haushalt
V/0029/2011/1, Anlage 1
Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2009
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
16.November 2009
Antrag
„Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu
entwickeln und vorzuschlagen.
In einem ersten Schritt soll die Bürgerschaft in einer Form über den Haushalt der Stadt Münster infor-
miert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist. Dabei sollen die Fragen, woher die Stadt ihr
Geld bekommt, wofür sie es ausgibt, wie die finanzielle Lage ist und welche Handlungsmöglichkeiten
für Stadt und Rat bestehen, aufbereitet werden. Die Ergebnisse sollen in verschiedenen, jeweils ge-
eigneten Formaten präsentiert werden, z.B. im Internet, als Printprodukt oder als Informationsveran-
staltung.
In einem zweiten Schritt sollen geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu allen
Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und Anregungen
zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen müssen auf verschiedene
Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder schriftlich. Soweit der
Bürgervorschlag Mehrausgaben beinhaltet, sollte auch ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden.
Die Vorschläge sollen zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen,
Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanberatun-
gen weitergeleitet werden.
Nach der Verabschiedung des Haushaltes, für den selbstverständlich ausschließlich der Rat der Stadt
Münster Verantwortung trägt, wird die Stadt Münster der Bürgerschaft Rechenschaft darüber ablegen,
welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind.
Begründung:
Die CDU Münster hat in ihrem Wahlprogramm 2009 die Einrichtung eines Bürgerhaushaltes gefordert.
Gerade in Zeiten angespannter wirtschaftlicher Situationen, ist die Erhöhung der Transparenz der
wirtschaftlichen Situation einer Kommune geboten. Durch die Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements ist der städtische Haushalt für Nicht-Fachleute fast nicht mehr zu verstehen.
Daher soll in einem ersten Schritt die Bürgerschaft in allgemeinverständlicher Weise über den Haus-
halt ihrer Stadt informiert werden. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger
bei der Verteilung bzw. Reduzierung entsprechender Finanzmittel zu beteiligen und konkrete Anre-
gungen und Hinweise zu erhalten. Es sollte dabei jedoch nie der Eindruck entstehen, der Rat trete die
Entscheidungskompetenz für den Haushalt an die Bürgerschaft ab.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenbäumer
Olaf Dre ßen
Edgar Dr üge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von G öwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Rolf Klein
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2010
F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN
Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de
FDP - Ratsfraktion
Geringhoffstraße 48
48163 Münster
Tel.: 0251 - 987 30 60
Fax: 0251 - 987 30 61
Email: fraktion@fdp-ms.de
Münster,11. Januar 2010
Antrag:
Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei
verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermöglichen
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob in ein er der aufgrund der Einwohneranzahl ge-
eigneten münsterschen Bezirksvertretungen ein Inter esse daran besteht, modellhaft ein Kon-
zept für eine Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel des BV-Haushaltes
2011 umzusetzen.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im Falle ein er festen Interessenbekundung durch eine
Bezirksvertretung im Rahmen eines Modellversuchs ei n solches Konzept für eine Beteiligung
der Bürger bei der Vergabe der frei verfügbaren Mit tel in dieser Bezirksvertretung vorzulegen.
Bei den in Frage kommenden Bezirksvertretungen bewe gen sich die Etatansätze der frei ver-
fügbaren Mittel im Haushaltsplanentwurf 2010 zwisch en 74.300 Euro (Bezirksvertretung Ost)
und 130.850 Euro (Bezirksvertretung West).
Im Rahmen dieses Konzepts soll die umfassende Information und Einbindung der Bürgerinnen
und Bürger in die Beratung und Entscheidung über di e Vergabe der frei verfügbaren Mittel
erreicht werden. Soweit der Modellversuch erfolgrei ch verläuft, kann das Konzept einer Bür-
gerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel einer BV dann unter Berücksichti-
gung der unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Bezirksvertretungen auf
die anderen Bezirksvertretungen in Münster übertrag en werden, wenn diese dem Konzept
zustimmen.
Begründung:
Der kommunale Haushalt und auch die Haushalte der B ezirksvertretungen werden von vielen
Bürgerinnen und Bürgern als kompliziertes, undurchs chaubares Regelwerk betrachtet. Das
hat zur Folge, dass diese sich nicht näher damit au seinandersetzen, was sich nicht zuletzt
auch daran zeigt, dass nur wenige Bürgerinnen und B ürger in den letzten Jahren von ihrem
Recht Gebrauch gemacht haben, den kommunalen Haushaltsentwurf einzusehen.
Dabei könnten der kritische Blick von außen und die kreativen Ideen der Bürger den politisch
Verantwortlichen nützlich sein, wie die Bertelsmann -Stiftung in ihren Studien wiederholt her-
vorhebt. Gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen hat die Bertelsmann-Stiftung daher
das Projekt "Kommunaler Bürgerhaushalt NRW" ins Leb en gerufen. Darin haben sich die
sechs Projekt-Städte Castrop-Rauxel, Emsdetten, Ham m, Hilden, Monheim und Vlotho der
Aufgabe gestellt, ihre Aufgaben und Ausgaben transp arent zu machen und die Bürger und
ihre Anregungen stärker in die Haushaltsentscheidungen einzubeziehen.
- 2 -
Ziel des Projektes ist es, den Bürgern zu ermöglich en, sich aktiv in die Aufstellung des Haus-
halts einzubringen. Dadurch können auch die Zwänge von Ein- und Ausgaben eines kommu-
nalen Haushalts besser nachvollzogen und so möglicherweis e der vielfach monierten Politik-
müdigkeit aktiv begegnet werden.
In Deutschland gibt es bereits auf verschiedenen Eb enen Ansätze, einen Bürgerhaushalt zu
erproben und die Bürger in die entsprechenden Entsc heidungsprozesse einzubinden. Auf der
einen Seite gibt es dabei größere Gemeinden und Stä dte, die nach Sachgebieten differenziert
einen Teil ihres Haushalts in Form eines Bürgerhaus haltes für die Diskussion öffnen, auf der
anderen Seite gibt es insbesondere kleine und klein ste Gemeinden und Stadtteile, die ihren
Gesamthaushalt im Bereich der freiwilligen Leistung en den Bürgern vor- und zur Diskussion
stellen.
Die Erfahrungen und Auswertungen der bisherigen Bür gerhaushalte anderer Kommunen zei-
gen, dass die Umsetzung eines Bürgerhaushaltes und die Größe der jeweiligen Gemeinde
oder Stadt in enger Verbindung zueinander stehen: Je kleiner die Gemeinde oder der Stadtteil
ist, deren Haushalt diskutiert werden soll, desto e infacher ist die Umsetzung eines Bürger-
haushaltes. Dies betrifft nicht nur die auf Seiten der Verwaltung benötigten personellen Res-
sourcen und Sachmittel, sondern auch die Möglichkei ten und Formen der direkten Kommuni-
kation und Information.
Wo in kleinen Gemeinden meist schon in einer Vor-Or t-Veranstaltung alle interessierten Bür-
gerinnen und Bürger erreicht werden, muss in größer en Städten ein deutlich höherer Aufwand
eingeplant werden, um eine entsprechende und gut fu nktionierende Kommunikationsstruktur
zu schaffen. So waren beispielsweise in Groß-Umstad t (22.000 Einwohner in neun einge-
meindeten Dörfern) eine zentrale Informationsverans taltung und mehrere Bürgersprechstun-
den als Informationsplattform ausreichend. In größe ren Städten wie Köln musste hingegen
neben einer breit angelegten Informationskampagne u nd Bürgerversammlungen auch eine
Internetplattform geschaffen werden, die rund um di e Uhr erreichbar ist und an sieben Tagen
in der Woche im Mehrschichtbetrieb moderiert wird. Beim ersten Kölner Bürgerhaushalt 2008
entstanden dabei Kosten in Höhe von 200.000 Euro fü r die Infrastruktur und die mediale Be-
gleitung des Bürgerhaushaltes und daneben weitere P ersonalkosten. Aufgrund der ver-
gleichsweise sehr hohen Anzahl der Einwohner hält d ie FDP-Fraktion die BV Mitte hinsichtlich
eines Modellversuches für nicht geeignet.
Inhaltlich hat sich gezeigt, dass die Bürgerinnen u nd Bürger in allen Kommunen mit Bürger-
haushalten wesentlich mehr Ausgaben als Einsparunge n vorgeschlagen haben. Hier wird die
Politik für einen entsprechenden Ausgleich sorgen müssen.
Organisatorisch haben die bisherigen Erfahrungen ge zeigt, dass sich ein Bürgerhaushalt mit
einem vertretbaren personellen und sächlichen Aufwand am ehesten in einem kleineren Raum
umsetzen lässt. Die FDP-Fraktion schlägt daher vor, in einem Modellversuch zunächst in einer
münsterschen Bezirksvertretung ein solches Konzept für eine Beteiligung der Bürger bei der
Vergabe der frei verfügbaren Mittel in dieser Bezir ksvertretung umzusetzen. Im Erfolgsfall
kann dieses Modell dann auf die anderen Bezirksvertretungen ausgeweitet werden.
gez.
Carola Möllemann-Appelhoff
Hans Varnhagen
Jürgen Reuter
Dr. Karin Obst
Sebastian Steinzen
Gisela Geschkewitz
Jens Lenski
Anlage 2
3452 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0025/2009
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
16.November 2009
Antrag
„Rathaus öffnen: Bürgerhaushalt für Münster“
Der Rat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Maßnahmen für die Etablierung eines Bürgerhaushaltes zu
entwickeln und vorzuschlagen.
In einem ersten Schritt soll die Bürgerschaft in einer Form über den Haushalt der Stadt Münster infor-
miert werden, die nicht nur für Fachleute verständlich ist. Dabei sollen die Fragen, woher die Stadt ihr
Geld bekommt, wofür sie es ausgibt, wie die finanzielle Lage ist und welche Handlungsmöglichkeiten
für Stadt und Rat bestehen, aufbereitet werden. Die Ergebnisse sollen in verschiedenen, jeweils ge-
eigneten Formaten präsentiert werden, z.B. im Internet, als Printprodukt oder als Informationsveran-
staltung.
In einem zweiten Schritt sollen geeignete Wege zur Bürgerbeteiligung, also der Möglichkeit, zu allen
Fragen rund um den städtischen Haushalt Meinungsäußerungen sowie Vorschläge und Anregungen
zu machen, in die Beratungskette eingepflegt werden. Diese Anregungen müssen auf verschiedene
Weisen erfolgen können, so per Internet, im Rahmen von Veranstaltungen oder schriftlich. Soweit der
Bürgervorschlag Mehrausgaben beinhaltet, sollte auch ein Deckungsvorschlag unterbreitet werden.
Die Vorschläge sollen zentral gesammelt, von der Verwaltung aufbereitet und an die Fraktionen,
Gruppen und Einzelvertreter im Rat der Stadt Münster zur Verwendung in den Haushaltsplanberatun-
gen weitergeleitet werden.
Nach der Verabschiedung des Haushaltes, für den selbstverständlich ausschließlich der Rat der Stadt
Münster Verantwortung trägt, wird die Stadt Münster der Bürgerschaft Rechenschaft darüber ablegen,
welche der einzelnen Vorschläge aufgegriffen worden sind.
Begründung:
Die CDU Münster hat in ihrem Wahlprogramm 2009 die Einrichtung eines Bürgerhaushaltes gefordert.
Gerade in Zeiten angespannter wirtschaftlicher Situationen, ist die Erhöhung der Transparenz der
wirtschaftlichen Situation einer Kommune geboten. Durch die Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements ist der städtische Haushalt für Nicht-Fachleute fast nicht mehr zu verstehen.
Daher soll in einem ersten Schritt die Bürgerschaft in allgemeinverständlicher Weise über den Haus-
halt ihrer Stadt informiert werden. Daraus ergibt sich auch die Möglichkeit, die Bürgerinnen und Bürger
bei der Verteilung bzw. Reduzierung entsprechender Finanzmittel zu beteiligen und konkrete Anre-
gungen und Hinweise zu erhalten. Es sollte dabei jedoch nie der Eindruck entstehen, der Rat trete die
Entscheidungskompetenz für den Haushalt an die Bürgerschaft ab.
gez.
H.-Dieter Sellenriek
Gilbert Aldejohann
Frank Baumann
Sybille Benning
Georg Berding
Dieter von den Berg
Meik Bolte
Heinz-Georg Buddenbäumer
Olaf Dre ßen
Edgar Dr üge
Wolfhard Ediger
Dr. Dietmar Erber
Walter von G öwels
Gilbert Hartmann
Horst Kisnat
Rolf Klein
Bruno Kleine Borgmann
Karl Kleine-Wilke
Marliese Kosmider
Franz-Pius Graf von Merveldt
Andreas Nicklas
Jürgen Ohm
Robert Otte
Karin Reismann
Josef Rickfelder
Stefan-Alexander Roth
Florian Steinforth
Barbara Stober
Stefan Weber
Helga Welker
Simone Wendland
Anlage 3
6479 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0014/2010 F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster,11. Januar 2010 Antrag: Modellversuch: Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in einer Bezirksvertretung ermöglichen Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt zu klären, ob in ein er der aufgrund der Einwohneranzahl ge- eigneten münsterschen Bezirksvertretungen ein Inter esse daran besteht, modellhaft ein Kon- zept für eine Bürgerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel des BV-Haushaltes 2011 umzusetzen. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im Falle ein er festen Interessenbekundung durch eine Bezirksvertretung im Rahmen eines Modellversuchs ei n solches Konzept für eine Beteiligung der Bürger bei der Vergabe der frei verfügbaren Mit tel in dieser Bezirksvertretung vorzulegen. Bei den in Frage kommenden Bezirksvertretungen bewe gen sich die Etatansätze der frei ver- fügbaren Mittel im Haushaltsplanentwurf 2010 zwisch en 74.300 Euro (Bezirksvertretung Ost) und 130.850 Euro (Bezirksvertretung West). Im Rahmen dieses Konzepts soll die umfassende Information und Einbindung der Bürgerinnen und Bürger in die Beratung und Entscheidung über di e Vergabe der frei verfügbaren Mittel erreicht werden. Soweit der Modellversuch erfolgrei ch verläuft, kann das Konzept einer Bür- gerbeteiligung bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel einer BV dann unter Berücksichti- gung der unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten der einzelnen Bezirksvertretungen auf die anderen Bezirksvertretungen in Münster übertrag en werden, wenn diese dem Konzept zustimmen. Begründung: Der kommunale Haushalt und auch die Haushalte der B ezirksvertretungen werden von vielen Bürgerinnen und Bürgern als kompliziertes, undurchs chaubares Regelwerk betrachtet. Das hat zur Folge, dass diese sich nicht näher damit au seinandersetzen, was sich nicht zuletzt auch daran zeigt, dass nur wenige Bürgerinnen und B ürger in den letzten Jahren von ihrem Recht Gebrauch gemacht haben, den kommunalen Haushaltsentwurf einzusehen. Dabei könnten der kritische Blick von außen und die kreativen Ideen der Bürger den politisch Verantwortlichen nützlich sein, wie die Bertelsmann -Stiftung in ihren Studien wiederholt her- vorhebt. Gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen hat die Bertelsmann-Stiftung daher das Projekt "Kommunaler Bürgerhaushalt NRW" ins Leb en gerufen. Darin haben sich die sechs Projekt-Städte Castrop-Rauxel, Emsdetten, Ham m, Hilden, Monheim und Vlotho der Aufgabe gestellt, ihre Aufgaben und Ausgaben transp arent zu machen und die Bürger und ihre Anregungen stärker in die Haushaltsentscheidungen einzubeziehen. - 2 - Ziel des Projektes ist es, den Bürgern zu ermöglich en, sich aktiv in die Aufstellung des Haus- halts einzubringen. Dadurch können auch die Zwänge von Ein- und Ausgaben eines kommu- nalen Haushalts besser nachvollzogen und so möglicherweis e der vielfach monierten Politik- müdigkeit aktiv begegnet werden. In Deutschland gibt es bereits auf verschiedenen Eb enen Ansätze, einen Bürgerhaushalt zu erproben und die Bürger in die entsprechenden Entsc heidungsprozesse einzubinden. Auf der einen Seite gibt es dabei größere Gemeinden und Stä dte, die nach Sachgebieten differenziert einen Teil ihres Haushalts in Form eines Bürgerhaus haltes für die Diskussion öffnen, auf der anderen Seite gibt es insbesondere kleine und klein ste Gemeinden und Stadtteile, die ihren Gesamthaushalt im Bereich der freiwilligen Leistung en den Bürgern vor- und zur Diskussion stellen. Die Erfahrungen und Auswertungen der bisherigen Bür gerhaushalte anderer Kommunen zei- gen, dass die Umsetzung eines Bürgerhaushaltes und die Größe der jeweiligen Gemeinde oder Stadt in enger Verbindung zueinander stehen: Je kleiner die Gemeinde oder der Stadtteil ist, deren Haushalt diskutiert werden soll, desto e infacher ist die Umsetzung eines Bürger- haushaltes. Dies betrifft nicht nur die auf Seiten der Verwaltung benötigten personellen Res- sourcen und Sachmittel, sondern auch die Möglichkei ten und Formen der direkten Kommuni- kation und Information. Wo in kleinen Gemeinden meist schon in einer Vor-Or t-Veranstaltung alle interessierten Bür- gerinnen und Bürger erreicht werden, muss in größer en Städten ein deutlich höherer Aufwand eingeplant werden, um eine entsprechende und gut fu nktionierende Kommunikationsstruktur zu schaffen. So waren beispielsweise in Groß-Umstad t (22.000 Einwohner in neun einge- meindeten Dörfern) eine zentrale Informationsverans taltung und mehrere Bürgersprechstun- den als Informationsplattform ausreichend. In größe ren Städten wie Köln musste hingegen neben einer breit angelegten Informationskampagne u nd Bürgerversammlungen auch eine Internetplattform geschaffen werden, die rund um di e Uhr erreichbar ist und an sieben Tagen in der Woche im Mehrschichtbetrieb moderiert wird. Beim ersten Kölner Bürgerhaushalt 2008 entstanden dabei Kosten in Höhe von 200.000 Euro fü r die Infrastruktur und die mediale Be- gleitung des Bürgerhaushaltes und daneben weitere P ersonalkosten. Aufgrund der ver- gleichsweise sehr hohen Anzahl der Einwohner hält d ie FDP-Fraktion die BV Mitte hinsichtlich eines Modellversuches für nicht geeignet. Inhaltlich hat sich gezeigt, dass die Bürgerinnen u nd Bürger in allen Kommunen mit Bürger- haushalten wesentlich mehr Ausgaben als Einsparunge n vorgeschlagen haben. Hier wird die Politik für einen entsprechenden Ausgleich sorgen müssen. Organisatorisch haben die bisherigen Erfahrungen ge zeigt, dass sich ein Bürgerhaushalt mit einem vertretbaren personellen und sächlichen Aufwand am ehesten in einem kleineren Raum umsetzen lässt. Die FDP-Fraktion schlägt daher vor, in einem Modellversuch zunächst in einer münsterschen Bezirksvertretung ein solches Konzept für eine Beteiligung der Bürger bei der Vergabe der frei verfügbaren Mittel in dieser Bezir ksvertretung umzusetzen. Im Erfolgsfall kann dieses Modell dann auf die anderen Bezirksvertretungen ausgeweitet werden. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jürgen Reuter Dr. Karin Obst Sebastian Steinzen Gisela Geschkewitz Jens Lenski
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 7
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0029/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.01.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37