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V/1167/2019

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Drostebusch (ehemals Kita Paul-Schneider-Haus) im Stadtteil Mauritz-Ost

Vorlagen 28.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.02.2020, TOP 18

Anlage A

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Ansehen

Anlage 1_Lageplan

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Ansehen

Anlage 2_Raumprogramm

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

4728 Zeichen

Anlage A zur V/1167/2019 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden im Stadtteil Mauritz-
Ost mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Drostebusch weitere dringend benötigte u3-
Betreuungsplätze geschaffen und ü3-Betreuungsplätze erhalten. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden 
Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Drostebusch werden weitere dringend benötigte 
u3- und ü3 - Plätze im Stadtteil Mauritz-Ost geschaffen. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja  Nein x Tlw. 
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die 
Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förder-
programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 971.200 € (für 
2021 anteilig: 402.200 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 
349.700 € (für 2021 anteilig: 144.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 116.600 € (für 2021 
anteilig: 48.600 €) gegenüber.  
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz-
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige-
rungsrate von 1,5%.  Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen 
Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten-
jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt.

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen  
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Anlage 1_Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 4000
Datum: 28.11.2019
Notizen:
© Stadt Münster
H 5756 734
R 408 292
R 409 299
H 5757 390
0 50 100
Meter

Anlage 2_Raumprogramm

1962 Zeichen

Allgemeines Raumprogramm  / Kita Im Drostebusch  
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen  
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIc    = 20 Kinder - 2 - 6 J. 
1x GIIc  = 10 Kinder - 0 - 3 J. 
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J. 
 
     Änderungen können sich 
entwurfsbedingt ergeben, 
geringe 
Raumreduzierungen sind 
möglich 
 
 Mietvoraussetzungen:  
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019 
Anerkennungsfähige Ges. Fläche 
= 715 qm  
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm) 
Refinanzierbare Jahresmiete 
= 91.634,40 € 
(10,68 x 715 x 12) 
     
A1 Gruppenraum 4 45 180   
A2 Nebenraum 4 18 72   
A3 Wasch-/WC 4 12 48  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1    in WC integrieren 
A4 Garderobe 4    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 4 6 24   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20  
 
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20   
A8 
Mehrzweck -/Bewegungs raum  1 55 55 mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    50 1   
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 20 20   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
2   6 12   
A12 Küche 1 17 17   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
66    
Kindertageseinrichtung gesamt  567  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 148 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
incl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.200 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand 08.08.2019

Beschlussvorlage

8599 Zeichen

V/1167/2019 
V/1167/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Drostebusch (ehemals Kita Paul-
Schneider-Haus) im Stadtteil Mauritz-Ost 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   29.01.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   12.02.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier 
Gruppen im Drostebusch zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsa n-
gebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung  (Blocköffnungszeit) fle-
xibel angeboten werden.  
 
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2021 erfolgen. 
 
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
17.12.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Gerick, Frau Eschert, 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5528 
Gerick@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1167/2019 
3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Bauunternehmung Natrup GmbH , errichtet 
und an einen Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschre i-
bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiT a in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so 
den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €.  Für die 
Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förde r-
programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 971.200 € (für 
2021 anteilig: 402.200 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd . 
349.700 € ( für 2021 anteilig: 144.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 116.600 € (für 2021 
anteilig: 48.600 €) gegenüber.  
 
Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz -
Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungs-
rate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Koste n-
entwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf  zum Kindergartenjahr 
2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2021 240.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe aller Auszahlungen 240.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2021 
2022ff. 
144.800 
349.700 
 
Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten*

- 3 - 
V/1167/2019 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2021 
2022ff. 
48.600 
116.600 
Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 
 
 
2021 
2022ff. 
402.200 
971.200 
Betriebskos-
tenzuschüsse 
an den Träger 
*maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i-
on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit 
Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan -
Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit di e-
sem B eschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen 
Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages-
betreuungsplatz. 
 
Im Stadtteil Mauritz-Ost beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 39,8 % (130 Plät-
ze für 327 Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 79,4 % (274 Plätze für 345 Kinder).  
Damit liegen die Versorgungsquoten bei beiden Altersgruppen erheblich unter dem gesamtstädt i-
schen Durchschnitt.  
 
Durch die Aufgabe des ev. Kindergartens Paul -Schneider-Haus zum 31.07.2020 werden insgesamt 
zwei ü3-Gruppen aufgegeben. Die noch verbleibe nden ü3-Kinder wechseln zum Kitajahr 2020/2021 
in die bestehende ev. Kita Schmittingheide. 
Durch den Abbau von 44 ü3 -Plätzen sinkt die Versorgungsquote für die 3 -6-jährigen Kinder bei 
gleichbleibender Kinderzahl im Kitajahr 2020/2021 rechnerisch auf 66,7 %. 
 
Um den Stadtteil Mauritz -Ost zukunftsorientiert aufzustellen, werden durch den Neubau der 4 -
gruppigen Einrichtung auf dem Grundstück die u3-Plätze ausgebaut und die ü3-Plätze ersetzt. 
 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von der Versorgungsquote des Kitaberichtes 2019, ohne 
Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maßnahme die 
u3-Quote auf 46,5 % und die ü3-Quote geringfügig auf 82,0 %. 
 
Daher sind für beide Altersgruppen weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen sowohl aufgrund der 
bestehenden Bedarfe, als auch abhängig von der demographischen Entwicklung erforderlich.  
 
In den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil Mauritz -Ost alle verf ügbaren Freiflächen hinsichtlich 
einer Kitabebauung geprüft. Es konnten bislang keine alternativen bzw. weiteren Standorte ermittelt 
werden. 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch dem 
Erhalt von Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 -
Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich.

- 4 - 
V/1167/2019 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Der Investor, die Bauunternehmung Natrup GmbH, wird nach Abris s des alten Gebäudes auf dem 
Grundstück im Drostebusch eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit 22 u3 - und 48 -53 ü3 -
Plätzen errichten. Der bisher dort bestehende, zweigruppige ev. Kindergarten Paul -Schneider-Haus 
wird zum 31.07.2020 seinen Betrieb aufg eben. Die neue Einrichtung wird daher die ü3 -Plätze im 
Stadtteil ersetzen und neue u3-Plätze schaffen. 
 
Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes er-
richtet. Eine Außenfläche für vier Gruppen wird durch eine ebenerdige Außenfläche sowie eine Dach-
terrasse im 1. Obergeschoss zur Verfügung stehen. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
 
 
3.   Vergabe der Trägerschaft: 
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber de r Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren 
den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 
 
 
4.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder im Stadtteil Mauritz-Ost geschaffen. 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm

Beratungsverlauf (4)

23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 11.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
12.02.2020 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Im Drostebusch
  • Schmittingheide

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Details

Aktenzeichen
V/1167/2019
Typ
Vorlagen
Datum
28.11.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37