V/1167/2019
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Drostebusch (ehemals Kita Paul-Schneider-Haus) im Stadtteil Mauritz-Ost
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Anlage A
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Anlage A zur V/1167/2019 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden im Stadtteil Mauritz- Ost mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Drostebusch weitere dringend benötigte u3- Betreuungsplätze geschaffen und ü3-Betreuungsplätze erhalten. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Der Bundesgesetzgeber hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3 - jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Zielwerte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Kindertageseinrichtung im Drostebusch werden weitere dringend benötigte u3- und ü3 - Plätze im Stadtteil Mauritz-Ost geschaffen. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja Nein x Tlw. Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes-/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förder- programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 971.200 € (für 2021 anteilig: 402.200 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 349.700 € (für 2021 anteilig: 144.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 116.600 € (für 2021 anteilig: 48.600 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz- Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steige- rungsrate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Kostenentwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergarten- jahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22-26 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3 - Kinder und der Ausbau von u3 - Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Anlage 1_Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 4000 Datum: 28.11.2019 Notizen: © Stadt Münster H 5756 734 R 408 292 R 409 299 H 5757 390 0 50 100 Meter
Anlage 2_Raumprogramm
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Allgemeines Raumprogramm / Kita Im Drostebusch
Entwurf für eine 4-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
mit Refinanzierungsberechnungen über Mietzahlungen
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIc = 20 Kinder - 2 - 6 J.
1x GIIc = 10 Kinder - 0 - 3 J.
1x GIIIc = 20 Kinder - 3 - 6 J.
Änderungen können sich
entwurfsbedingt ergeben,
geringe
Raumreduzierungen sind
möglich
Mietvoraussetzungen:
10,68 € im KiTa-Jahr 2018/2019
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 715 qm
(3 x 185 qm + 1 x 160 qm)
Refinanzierbare Jahresmiete
= 91.634,40 €
(10,68 x 715 x 12)
A1 Gruppenraum 4 45 180
A2 Nebenraum 4 18 72
A3 Wasch-/WC 4 12 48 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 in WC integrieren
A4 Garderobe 4 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 4 6 24
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 1 20 20
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3/ü3 4 18 72
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 1 20 20
A8
Mehrzweck -/Bewegungs raum 1 55 55 mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
50 1
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 20 20
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
2 6 12
A12 Küche 1 17 17
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
66
Kindertageseinrichtung gesamt 567
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 148 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
incl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.200
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand 08.08.2019
Beschlussvorlage
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V/1167/2019 V/1167/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung im Drostebusch (ehemals Kita Paul- Schneider-Haus) im Stadtteil Mauritz-Ost Beratungsfolge 23.01.2020 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 29.01.2020 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 12.02.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 12.02.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung mit vier Gruppen im Drostebusch zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsa n- gebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 1 Gruppe für 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 1 Gruppe für 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 70 - 75 Plätze umfasst, davon 22 u3 - Plätze und 48 - 53 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fle- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im August 2021 erfolgen. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 17.12.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Gerick, Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Telefon: 492-5528 Gerick@stadt-muenster.de - 2 - V/1167/2019 3. Die Kindertageseinrichtung wird vom Investor, der Bauunternehmung Natrup GmbH , errichtet und an einen Träger im Rahmen der Mietkonditionen des KiBiz vermietet. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschale zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 5. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägerausschre i- bung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiT a in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Investitionskosten für Inventar und Möblierung in Höhe von max. 240.000 €. Für die Ausstattung werden gegebenenfalls Bundes -/Landesmittel beantragt, soweit entsprechende Förde r- programme vorliegen. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2022 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse gemäß KiBiz in Höhe von rd. 971.200 € (für 2021 anteilig: 402.200 €) an. Den Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd . 349.700 € ( für 2021 anteilig: 144.800 €) und Elternbeiträge von voraussichtlich 116.600 € (für 2021 anteilig: 48.600 €) gegenüber. Diese Ansätze berücksichtigen bereits die im Rahmen des aktuellen Gesetzentwurfs zur KiBiz - Novellierung veröffentlichten, erhöhten Kindpauschalen zuzüglich einer angenommenen Steigerungs- rate von 1,5%. Die Kindpauschalen werden jährlich unter Berücksichtigung der tatsächlichen Koste n- entwicklungen angepasst. Die erste Anpassung soll laut Gesetzesentwurf zum Kindergartenjahr 2021/2022 erfolgen und ist in ihrer tatsächlichen Höhe noch nicht bekannt. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch. z. Ausbau KiTa-Betr. 2021 240.000 Zuschuss an den Träger Summe aller Auszahlungen 240.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2021 2022ff. 144.800 349.700 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* - 3 - V/1167/2019 Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2021 2022ff. 48.600 116.600 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2021 2022ff. 402.200 971.200 Betriebskos- tenzuschüsse an den Träger *maximale Zuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssituat i- on der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist insoweit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen werden in den jeweiligen Haushaltsplan - Entwürfen bei der o. g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit di e- sem B eschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kommenden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2021 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertages- betreuungsplatz. Im Stadtteil Mauritz-Ost beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitajahr 2019/2020 39,8 % (130 Plät- ze für 327 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 79,4 % (274 Plätze für 345 Kinder). Damit liegen die Versorgungsquoten bei beiden Altersgruppen erheblich unter dem gesamtstädt i- schen Durchschnitt. Durch die Aufgabe des ev. Kindergartens Paul -Schneider-Haus zum 31.07.2020 werden insgesamt zwei ü3-Gruppen aufgegeben. Die noch verbleibe nden ü3-Kinder wechseln zum Kitajahr 2020/2021 in die bestehende ev. Kita Schmittingheide. Durch den Abbau von 44 ü3 -Plätzen sinkt die Versorgungsquote für die 3 -6-jährigen Kinder bei gleichbleibender Kinderzahl im Kitajahr 2020/2021 rechnerisch auf 66,7 %. Um den Stadtteil Mauritz -Ost zukunftsorientiert aufzustellen, werden durch den Neubau der 4 - gruppigen Einrichtung auf dem Grundstück die u3-Plätze ausgebaut und die ü3-Plätze ersetzt. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von der Versorgungsquote des Kitaberichtes 2019, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maßnahme die u3-Quote auf 46,5 % und die ü3-Quote geringfügig auf 82,0 %. Daher sind für beide Altersgruppen weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen sowohl aufgrund der bestehenden Bedarfe, als auch abhängig von der demographischen Entwicklung erforderlich. In den vergangenen Jahren wurden im Stadtteil Mauritz -Ost alle verf ügbaren Freiflächen hinsichtlich einer Kitabebauung geprüft. Es konnten bislang keine alternativen bzw. weiteren Standorte ermittelt werden. Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl dem notwendigen u3 - Ausbau, als auch dem Erhalt von Plätzen im Bereich der ü3 - Kinder. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hinsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plätzen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. - 4 - V/1167/2019 2. Maßnahmenplanung: Der Investor, die Bauunternehmung Natrup GmbH, wird nach Abris s des alten Gebäudes auf dem Grundstück im Drostebusch eine viergruppige Kindertageseinrichtung mit 22 u3 - und 48 -53 ü3 - Plätzen errichten. Der bisher dort bestehende, zweigruppige ev. Kindergarten Paul -Schneider-Haus wird zum 31.07.2020 seinen Betrieb aufg eben. Die neue Einrichtung wird daher die ü3 -Plätze im Stadtteil ersetzen und neue u3-Plätze schaffen. Der zweigeschossige Neubau wird nach den Raumempfehlungen des LWL -Landesjugendamtes er- richtet. Eine Außenfläche für vier Gruppen wird durch eine ebenerdige Außenfläche sowie eine Dach- terrasse im 1. Obergeschoss zur Verfügung stehen. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 3. Vergabe der Trägerschaft: Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder - und Jugendhilfe als Betreiber de r Kinder- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem öffentlichen Trägervergabeverfahren den beteiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. 4. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder im Stadtteil Mauritz-Ost geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (2)
- Im Drostebusch
- Schmittingheide
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/1167/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.11.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37