V/0431/2018
86. Änderung des FNP - Beschluss zur Änderung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0431/2018 Kurzüberblick Grundlage der Änderung sind die Anpassungen der einzelhandelsbezogenen Festsetzungen der Bauleitpläne an die Zielsetzungen des fortgeschriebenen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster 2018. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die 86. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wird im Parallelverfahren zusammen mit der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434 erfolgen. Die beiden Bauleitpläne sollen im 3. Quartal 2018 öffentlich ausgelegt werden. Nach erfolgtem abschließenden Beschluss der FNP-Änderung durch den Rat der Stadt Münster steht noch die Genehmigung durch die Bezirksregierung Müns- ter aus. Finanzierung Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
V-0431-2018-Anlage
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STADT ||| MÜNSTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Anlage zur Vorlage Nr. V/0431/2018 86. Änderung des Flächennutzungsplans
Beschlussvorlage
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V/0431/2018 V/0431/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 86. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel im Bereich Robert-Bosch-Straße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 07.06.2018 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 21.06.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) im Stadtbe- zirk Münster-Hiltrup im Stadtteil Berg Fidel im Bereich Robert-Bosch-Straße zu ändern (86. Ände- rung des FNP). II. Finanzielle Auswirkungen: Mit dem Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans entstehen der Stadt Münster keine Ko s- ten. Begründung: Die 86. Änderung des Flächennutzungsplans wird im Parallelverfahren zusammen mit der 1. Änd e- rung des Bebauungsplans Nr. 434 durchgeführt. Grundlage der Änderungen sind Anpassungen der einzelhandelsbezogenen Festsetzungen des Bebauungsplans an die Zielsetzungen des fortgeschri e- benen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts Münster 2018. Hierfür muss auch der FNP geändert wer- den. Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 23.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Krause-Kämereit / Herr Geitel Telefon: 492 61 11 / 492 61 93 Krause-Kaemereit@stadt- muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0431/2018 Der Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans 434 erfolgte bereits am 16.03.2016 (V/0176/2016). Die Vorentwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 434 sowie der 86. Änd e- rung des Flächennutzungsplans haben zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB vom 19.02. bis einschließlich 05.03.2018 im Kundenzentrum des Stadthauses 3 ausgelegen. Die Offenlegung der jeweiligen Planverfahren gemäß § 3 (2) BauGB ist für den Zeitraum A u- gust/September 2018 vorgesehen (V/0433/2018). I.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Plangebiet
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Robert-Bosch-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0431/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37