V/0506/2010
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
6365 Zeichen
V/0506/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Betrifft Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Münster Beratungsfolge 06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 07.07.2010 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Prüfungsberichtes des Rech- nungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2008 der Stadt Münster mit einer Bilanz- summe von 3.589.109.882,29 € und einem Jahresüberschuss von 18.469.907,80 € fest (§ 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 2. Der Jahresüberschuss von 18.469.907,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. 3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2008 Entlas- tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Begründung: Örtliche Prüfung Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zu m Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Den mit Datum vom 25.11.2009 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2008 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der Rat in der Sitzung am 09.12.2009 (Vorlage Nr. V/0794/2009) zur Kenntnis genommen und zur Prü- fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. Vorlagen-Nr.: V/0506/2010 Auskunft erteilt: Herr Frohne Ruf: 492 1400 E-Mail: FrohneK@stadt-muenster.de Datum: 16.06.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0506/2010 Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö- gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vor- schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Ü bersicht über die örtlich festgelegten Nutzungs- dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresab- schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens- Schul- den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§ 101 Abs. 1 GO NRW). Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 durchgeführt und über die Prüfung den als Anlage beigefügten Bericht erstellt. Nach den Erkenntnissen dieser Prüfung kann der Entwurf des Jahresabschlusses 2008 mit Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechung bestätigt werden. Zwar führte die Prüfung zu einer Reihe von Feststellungen, die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berücksichtigung der Prüfungsgrundsätze von Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare Korrektur des Jahresabschlusses 2008 zwingend erforderlich wird. Die entsprechenden Korrektur- buchungen werden daher im Rahmen der Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie ergän- zend auf die bereits mit der Vorlage V/0794/2009 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 2008 verwiesen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 den Bericht über die Prü- fung des Jahresabschlusses 2008 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wirt- schaftlichkeitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ange- schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2008 der Stadt Münster gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. Gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergeb- nis Stellung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des Prüfungsberichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. Verwendung des Jahresüberschusses Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlus- ses auch über die Verwendung des Jahresüberschusses. Ein Jahresüberschuss kann nach den haushaltsrechtlichen Vorschriften entweder der Allgemeinen Rücklage oder der Ausgleichsrückla- ge zugeführt werden. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt Münster in der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 bereits mit dem nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag ausgewiesen ist und damit eine weitere Aufstockung ausscheidet, ist der Jahresüberschuss 2008 von 18.469.907,80 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die buchungstechnische Umsetzung er- folgt dann im Rahmen der Abschlussarbeiten des folgenden Haushaltsjahres. Entlastung des Oberbürgermeisters Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel- lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge- hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. - 3 - V/0506/2010 Überörtliche Prüfung Mit der Vorlage V/0618/2009 zur Feststellung der Eröffnungsbilanz war der Rat auch darüber in- formiert worden, dass die Eröffnungsbilanz noch der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde- prüfungsanstalt NRW (GPA) unterliegt und der Ra t über die Ergebnisse der Prüfung im Zusam- menhang mit der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2008 in Kenntnis gesetzt wird. Die Prüfung der GPA ist zwischenzeitlich durchgeführt worden, allerdings liegen noch keine ab- schließenden Entscheidungen der Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsichtsbehörde vor, ob und wenn ja welche Feststellungen der GPA umzusetzen sind. Sobald diese Entscheidungen bekannt sind, wird der Rat darüber im Zuge der dann anstehenden Jahresabschlussprüfung infor- miert. gez. Markus Lewe
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0506/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.06.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37