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V/0506/2010

Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Münster

Vorlagen 16.06.2010

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.07.2010, TOP 23.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

6365 Zeichen

V/0506/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 der Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
07.07.2010 Hauptausschuss Vorberatung 
07.07.2010 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stellt auf der Grundlage des als Anlage beigefügten Prüfungsberichtes des Rech-
nungsprüfungsausschusses den Jahresabschluss 2008 der Stadt Münster mit einer Bilanz-
summe von 3.589.109.882,29 € und einem Jahresüberschuss von 18.469.907,80 € fest (§ 
96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO NRW). 
 
2. Der Jahresüberschuss von 18.469.907,80 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt. 
 
3. Dem Oberbürgermeister wird durch die Ratsmitglieder für das Haushaltsjahr 2008 Entlas-
tung erteilt (§ 96 Abs. 1 GO NRW). 
 
 
 
Begründung: 
Örtliche Prüfung
 
 
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zu m Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 
nachzuweisen ist.  
 
Den mit Datum vom 25.11.2009 von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2008 einschließlich Lagebericht und Anhang hat der 
Rat in der Sitzung am 09.12.2009 (Vorlage Nr. V/0794/2009) zur Kenntnis genommen und zur Prü-
fung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gem. § 101  Abs. 1 GO NRW prüft der 
Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss, dabei bedient er sich nach § 101 Abs. 8 GO 
NRW der örtlichen Rechnungsprüfung. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0506/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Frohne 
Ruf: 
492 1400 
E-Mail: 
FrohneK@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.06.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0506/2010 
 
Der Jahresabschluss war dahingehend zu prüfen, ob er unter Beachtung der Grundsätze ord-
nungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt und ob die gesetzlichen Vor-
schriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind. Einzubeziehen waren die 
Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Ü bersicht über die örtlich festgelegten Nutzungs-
dauern der Vermögensgegenstände sowie die Beurteilung, ob der Lagebericht mit dem Jahresab-
schluss in Einklang steht und insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Vermögens- Schul-
den-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt (§  101 Abs. 1 GO NRW). 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüfung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Jahresabschlusses 2008 durchgeführt und über die Prüfung den als 
Anlage beigefügten Bericht erstellt. Nach den Erkenntnissen dieser Prüfung kann der Entwurf des 
Jahresabschlusses 2008 mit Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechung bestätigt werden. Zwar führte 
die Prüfung zu einer Reihe von Feststellungen, die bei einzelnen Positionen Änderungen nach sich 
ziehen, jedoch sind diese Feststellungen unter Berücksichtigung der Prüfungsgrundsätze von 
Wirtschaftlichkeit und Wesentlichkeit nicht von einem solchen Gewicht, als dass eine unmittelbare 
Korrektur des Jahresabschlusses 2008 zwingend erforderlich wird. Die entsprechenden Korrektur-
buchungen werden daher im Rahmen der Abschlussarbeiten des nächsten Jahresabschlusses 
nachgeholt. Im Einzelnen wird dazu auf den als Anlage beigefügten Prüfungsbericht sowie ergän-
zend auf die bereits mit der Vorlage V/0794/2009 versandten Unterlagen zum Jahresabschluss 
2008 verwiesen. 
 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 15.06.2010 den Bericht über die Prü-
fung des Jahresabschlusses 2008 eingehend beraten, sich dabei dem durch das Amt für Wirt-
schaftlichkeitsprüfung und Revision formulierten uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ange-
schlossen und dem Rat empfohlen, den aufgestellten Jahresabschluss 2008 der Stadt Münster 
gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen. 
 
 
Gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Oberbürgermeister vor Abgabe des Prüfungsberichtes 
durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat Gelegenheit zu geben, zum Prüfungsergeb-
nis Stellung zu nehmen. Der Oberbürgermeister hat hierzu mitgeteilt, dass nach Durchsicht des 
Prüfungsberichtes die Abgabe einer Stellungnahme nicht erforderlich ist. 
 
Verwendung des Jahresüberschusses
 
 
Nach § 96 Abs. 1 GO NRW beschließt der Rat zugleich mit der Feststellung des Jahresabschlus-
ses auch über die Verwendung des Jahresüberschusses. Ein Jahresüberschuss kann nach den 
haushaltsrechtlichen Vorschriften entweder der Allgemeinen Rücklage oder der Ausgleichsrückla-
ge zugeführt werden. Da die Ausgleichsrücklage der Stadt Münster in der Eröffnungsbilanz zum 
01.01.2008 bereits mit dem nach § 75 Abs. 3 GO NRW zulässigen Höchstbetrag ausgewiesen ist 
und damit eine weitere Aufstockung ausscheidet, ist der Jahresüberschuss 2008 von 
18.469.907,80 € der Allgemeinen Rücklage zuzuführen. Die buchungstechnische Umsetzung er-
folgt dann im Rahmen der Abschlussarbeiten des folgenden Haushaltsjahres.  
 
Entlastung des Oberbürgermeisters
 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Jahresabschlusses (§ 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung ist eine Festlegung dahinge-
hend, dass auf Grund des vorgelegten Jahresabschlusses und der vorgenommenen Prüfung keine 
Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden.

- 3 - 
V/0506/2010 
Überörtliche Prüfung 
 
Mit der Vorlage V/0618/2009 zur Feststellung der Eröffnungsbilanz war der Rat auch darüber in-
formiert worden, dass die Eröffnungsbilanz noch der überörtlichen Prüfung durch die Gemeinde-
prüfungsanstalt NRW (GPA) unterliegt und der Ra t über die Ergebnisse der Prüfung im Zusam-
menhang mit der örtlichen Prüfung des Jahresabschlusses 2008 in Kenntnis gesetzt wird.  
Die Prüfung der GPA ist zwischenzeitlich durchgeführt worden, allerdings liegen noch keine ab-
schließenden Entscheidungen der Bezirksregierung Münster als Kommunalaufsichtsbehörde vor, 
ob und wenn ja welche Feststellungen der GPA umzusetzen sind. Sobald diese Entscheidungen 
bekannt sind, wird der Rat darüber im Zuge der dann anstehenden Jahresabschlussprüfung infor-
miert.  
 
 
gez. 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (3)

06.07.2010 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
07.07.2010 Hauptausschuss
TOP 21.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
07.07.2010 Rat
TOP 23.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0506/2010
Typ
Vorlagen
Datum
16.06.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37