Anfrage der SPD-Fraktion "Drogenkonsum nahe einem städtischen Bolzplatz 7 06 03 03 an der Dorotheenstraße"
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0367/2025 vom 19.03.2025
Stand: Am 04.12.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Anfrage SPD - Dorotheenstraße
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Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 15.03.2025 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.04.2025 Hier: Drogenkonsum nahe einem städtischen Bolzplatz 7 06 03 03 an der Dorotheenstr. Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, wir bitten um Aufnahme der folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung am 01.04.2025: 1. Ist der Fachverwaltung bekannt, dass nachmittags in einem kleinen überdachten Pavillon in der Nähe des Bolzplatzes 7 06 03 03 an der Dorotheenstr. regelmäßig Treffen von Personen stattfinden, die Drogen konsumieren? 2. Wie schätzt die Verwaltung die Lage unter dem Ge sichtspunkt der Kindeswohlgefährdung ein? Der Pavillon steht unmittelbar bei einem Bolzplatz, zwei Sportplätzen und ein Sportvereinsheim, einem Kindergarten und einem Gymnasium. 3. Handelt es sich bei dem Drogenkonsum um ein Prob lem, dass auch schon in der Nähe aufgetreten und dort bekannt war? Einer der Zuwege zu dem Bolzplatz ist der Eiler Parkweg mit Hundefreilauffläche und einem Spazier- und Fahrradweg. Ist bekannt, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 19.3.2023 - BV/0023/2023 die Entfernung einer Parkbank beschlossen wurde, weil dort u.a. ebenfalls Drogen konsumiert wurden? 4. Wie häufig ist das Ordnungsamt bereits aufgrund von Meldungen vor Ort gewesen? Welche Anordnungen wurden dann getroffen, um sicherzustellen, dass dort spielende oder Sport trainierende Kinder mit der Drogenszene nicht mehr in Berührung kommen? Wie war die Situation vor Ort, wenn das Ordnungsamt eintraf? 5. Finden auch Kontrollen des Ordnungsamtes während Schul-, Kindergarten- und Trainingszeiten statt, ohne dass verantwortliche Betreuungspersonen eine Meldung beim Ordnungsamt machen? 6. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor um s icherzustellen, dass Kinder dort unbeeinträchtigt Sport und Spiel treiben können? Kann die Verwaltung bei diesen Maßnahmen auch berücksichtigen, dass keine Vertreibung in nächstgelegene sensible Örtlichkeiten wie den Eiler Parkweg stattfinden? Komorowski Fraktionsvorsitzende
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