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2752/2025

Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Drogenkonsum nahe einem städtischen Bolzplatz an der Dorotheenstr. (AN/0367/2025)"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 24.11.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 04.12.2025, TOP 9.1.2

Cannabis Dorothenstr. BV 7 SPD - AN.0367.2025

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Ansehen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Ansehen

Cannabis Dorothenstr. BV 7 SPD - AN.0367.2025

2424 Zeichen

Gleichlautend:  
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus 
50667 Köln 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Sabine Stiller 
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln 
 
SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Porz  
Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 
51143 Köln-Porz 
fon 0221. 221 97303 
fax 0221. 221 97304 
mail 
SPD-BV7@stadt-koeln.de  
web www.porzspd.de   
 
 
 
Köln-Porz, 15.03.2025 
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.04.2025 
Hier: Drogenkonsum nahe einem städtischen Bolzplatz 7 06 03 03 an der 
Dorotheenstr.  
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
wir bitten um Aufnahme der folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der 
Bezirksvertretung am 01.04.2025: 
1. Ist der Fachverwaltung bekannt, dass nachmittags  in einem kleinen 
überdachten Pavillon in der Nähe des Bolzplatzes 7 06 03 03 an der 
Dorotheenstr. regelmäßig Treffen von Personen stattfinden, die Drogen 
konsumieren? 
2. Wie schätzt die Verwaltung die Lage unter dem Ge sichtspunkt der 
Kindeswohlgefährdung ein? Der Pavillon steht unmittelbar bei einem 
Bolzplatz, zwei Sportplätzen und ein Sportvereinsheim, einem Kindergarten 
und einem Gymnasium. 
3. Handelt es sich bei dem Drogenkonsum um ein Prob lem, dass auch schon in 
der Nähe aufgetreten und dort bekannt war? Einer der Zuwege zu dem 
Bolzplatz ist der Eiler Parkweg mit Hundefreilauffläche und einem Spazier- 
und Fahrradweg. Ist bekannt, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 19.3.2023 - BV/0023/2023 die Entfernung einer Parkbank beschlossen 
wurde, weil dort u.a. ebenfalls Drogen konsumiert wurden? 
4. Wie häufig ist das Ordnungsamt bereits aufgrund von Meldungen vor Ort 
gewesen? Welche Anordnungen wurden dann getroffen, um sicherzustellen, 
dass dort spielende oder Sport trainierende Kinder mit der Drogenszene nicht 
mehr in Berührung kommen? Wie war die Situation vor Ort, wenn das 
Ordnungsamt eintraf?

5. Finden auch Kontrollen des Ordnungsamtes während  Schul-, Kindergarten- 
und Trainingszeiten statt, ohne dass verantwortliche Betreuungspersonen 
eine Meldung beim Ordnungsamt machen? 
6. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor um s icherzustellen, dass 
Kinder dort unbeeinträchtigt Sport und Spiel treiben können? Kann die 
Verwaltung bei diesen Maßnahmen auch berücksichtigen, dass keine 
Vertreibung in nächstgelegene sensible Örtlichkeiten wie den Eiler Parkweg 
stattfinden? 
 
Komorowski                   
Fraktionsvorsitzende

Beantwortung einer Anfrage (BV)

5709 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/323/11 
 
Vorlagen-Nummer 
 2752/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.12.2025 
 
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Drogenkonsum nahe einem 
städtischen Bolzplatz an der Dorotheenstr. (AN/0367/2025)" 
 
1) Ist der Fachverwaltung bekannt, dass nachmittags in einem kleinen 
überdachten Pavillon in der Nähe des Bolzplatzes 7 06 03 03 an der 
Dorotheenstr. regelmäßig Treffen von Personen stattfinden, die Drogen 
konsumieren? 
 
Der zuständigen Dienstgruppe des Kommunalen Ordnungsdienstes lagen zuvor keine Er-
kenntnisse darüber vor, die auf einen möglichen Cannabis- bzw. Drogenkonsum an der Ört-
lichkeit schließen lassen. Zudem waren bisher keine schriftlichen Beschwerden zu der Örtlich-
keit beim Kommunalen Ordnungsdienst in Bearbeitung. Die Dienstgruppenleitung hat als Kon-
sequenz des Beschlusses vom 01.04.2025 (AN/0357/2025) einen Kontrollauftrag für die Ört-
lichkeit gefertigt. 
Nach Rücksprache mit der Fachabteilung für Kinderinteressen und Jugendförderung wurde 
die Örtlichkeit seitens des Porzer Streetworkteams vermehrt aufgesucht, um nachhaltige Hilfs-
angebote für konsumierende Jugendliche im Bedarfsfall anzubieten. Dabei wurde festgestellt, 
dass sich an diesem Pavillon sowohl junge Erwachsene, als auch ältere Personen aufhalten, 
die vereinzelt Drogen konsumiert haben. Es wurden hauptsächlich abends und am Wochen-
ende Personen angetroffen. Minderjährige wurden dort nicht gesehen. Bei lediglich zwei Be-
gehungen vor Ort wurden konsumierende Personen (Cannabis/Heroin) beobachtet. Die Auf-
enthaltszeiten der dort konsumierenden Personen lagen außerhalb der Öffnungszeiten der 
Kita und des Sportvereins. 
 
 
2) Wie schätzt die Verwaltung die Lage unter dem Gesichtspunkt der 
Kindeswohlgefährdung ein? Der Pavillon steht unmittelbar bei einem 
Bolzplatz, zwei Sportplätzen und ein Sportvereinsheim, einem Kindergarten 
und einem Gymnasium. 
 
Eine Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB Vlll kann durch die Erkenntnisse des Street-
workteams nicht bestätigt werden. (Stand Juni 2025) 
 
 
3) Handelt es sich bei dem Drogenkonsum um ein Problem, dass auch schon in 
der Nähe aufgetreten und dort bekannt war? Einer der Zuwege zu dem 
Bolzplatz ist der Eiler Parkweg mit Hundefreilauffläche und einem Spazier- und 
Fahrradweg. Ist bekannt, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 19.3.2023 - BV/0023/2023 die Entfernung einer Parkbank beschlossen

2 
 
wurde, weil dort u.a. ebenfalls Drogen konsumiert wurden? 
 
Über Drogenkonsum im Nahbereich des Bolzplatzes liegen dem Kommunalen Ordnungs-
dienst keine Erkenntnisse vor. Bezüglich der Entfernung der Parkbank wurde 2023 eine ent-
sprechende Information an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, als zuständige 
Fachdienststelle gesandt. Im Sommer 2024 wurde die Parkbank am Eiler Parkweg entfernt. 
 
 
4) Wie häufig ist das Ordnungsamt bereits aufgrund von Meldungen vor Ort 
gewesen? Welche Anordnungen wurden dann getroffen, um sicherzustellen, 
dass dort spielende oder Sport trainierende Kinder mit der Drogenszene nicht 
mehr in Berührung kommen? Wie war die Situation vor Ort, wenn das 
Ordnungsamt eintraf? 
 
Im Rahmen des Kontrollauftrages (Anfang April 2025 bis Anfang Mai 2025) konnten lediglich 
bei einer Kontrolle Feststellungen getroffen werden. Am 02.05.2025 konnten drei Personen in 
Bezug auf den Konsum von Tabak, Cannabis bzw. Alkohol im Bereich des Spielplatzes ange-
troffen werden. Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes haben die Au-
ßendienstkräfte entsprechende Maßnahmen eingeleitet und den betroffenen Personen ein 
Verwarnungsgeld angeboten. 
Am 22.04.2025 konnten zudem Hinweise auf das Grillen und auf Tabakkonsum festgestellt 
werden. Jedoch wurden dabei keine verursachenden Personen angetroffen. 
Telefonische oder schriftliche Bürgerbeschwerden gingen bisher nicht beim Kommunalen Ord-
nungsdienst ein, sodass die Einsatzkräfte ausschließlich im Rahmen des Kontrolldauerauftra-
ges vor Ort waren. Die Kontrolltätigkeiten fanden zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzei-
ten an mehreren Tagen in der Woche statt. 
 
 
5) Finden auch Kontrollen des Ordnungsamtes während Schul-, Kindergarten- und 
Trainingszeiten statt, ohne dass verantwortliche Betreuungspersonen 
eine Meldung beim Ordnungsamt machen? 
 
Die Dienstgruppenleitung hatte als Konsequenz des besagten Beschlusses einen Kontrollauf-
trag für die Örtlichkeit gefertigt. Das bedeutet, dass die Außendienstkräfte zu unterschiedli-
chen Tageszeiten den Spielplatz angefahren und auf die beschriebene Problematik hin kon-
trolliert haben. Dies geschah auch ohne eine akut vorliegende Beschwerdelage durch Bür-
ger*innen. Die Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes können jedoch auf-
grund der personellen Kapazitäten und der Gesamteinsatzlage nicht dauerhaft vor Ort sein. 
 
 
6) Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor um sicherzustellen, dass 
Kinder dort unbeeinträchtigt Sport und Spiel treiben können? Kann die 
Verwaltung bei diesen Maßnahmen auch berücksichtigen, dass keine 
Vertreibung in nächstgelegene sensible Örtlichkeiten wie den Eiler Parkweg 
stattfinden? 
 
Das Streetworkteam wird in ihrer aufsuchenden Arbeit vermehrt Aufmerksamkeit auf die 
Dorotheenstr. sowie den Eiler Parkweg richten. Sobald sich die Gelegenheit bietet, wird auf 
die Gefahren des Drogenkonsums hingewiesen und die Personen für gesundheitliche, soziale 
und rechtliche Konsequenzen sensibilisiert. Dabei werden Informationen weitergegeben, Ge-
spräche angeboten und je nach Bedarf, an die passenden Beratungsstellen oder Hilfsange-
bote vermittelt.

Beratungsverlauf (1)

04.12.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2752/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
24.11.2025
Erstellt
08.09.2025 10:52