2752/2025
Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Drogenkonsum nahe einem städtischen Bolzplatz an der Dorotheenstr. (AN/0367/2025)"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Cannabis Dorothenstr. BV 7 SPD - AN.0367.2025
2424 Zeichen
Gleichlautend: Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Sabine Stiller Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Porz Friedrich-Ebert-Ufer 64-70 51143 Köln-Porz fon 0221. 221 97303 fax 0221. 221 97304 mail SPD-BV7@stadt-koeln.de web www.porzspd.de Köln-Porz, 15.03.2025 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 01.04.2025 Hier: Drogenkonsum nahe einem städtischen Bolzplatz 7 06 03 03 an der Dorotheenstr. Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, wir bitten um Aufnahme der folgenden Anfrage auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung am 01.04.2025: 1. Ist der Fachverwaltung bekannt, dass nachmittags in einem kleinen überdachten Pavillon in der Nähe des Bolzplatzes 7 06 03 03 an der Dorotheenstr. regelmäßig Treffen von Personen stattfinden, die Drogen konsumieren? 2. Wie schätzt die Verwaltung die Lage unter dem Ge sichtspunkt der Kindeswohlgefährdung ein? Der Pavillon steht unmittelbar bei einem Bolzplatz, zwei Sportplätzen und ein Sportvereinsheim, einem Kindergarten und einem Gymnasium. 3. Handelt es sich bei dem Drogenkonsum um ein Prob lem, dass auch schon in der Nähe aufgetreten und dort bekannt war? Einer der Zuwege zu dem Bolzplatz ist der Eiler Parkweg mit Hundefreilauffläche und einem Spazier- und Fahrradweg. Ist bekannt, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 19.3.2023 - BV/0023/2023 die Entfernung einer Parkbank beschlossen wurde, weil dort u.a. ebenfalls Drogen konsumiert wurden? 4. Wie häufig ist das Ordnungsamt bereits aufgrund von Meldungen vor Ort gewesen? Welche Anordnungen wurden dann getroffen, um sicherzustellen, dass dort spielende oder Sport trainierende Kinder mit der Drogenszene nicht mehr in Berührung kommen? Wie war die Situation vor Ort, wenn das Ordnungsamt eintraf? 5. Finden auch Kontrollen des Ordnungsamtes während Schul-, Kindergarten- und Trainingszeiten statt, ohne dass verantwortliche Betreuungspersonen eine Meldung beim Ordnungsamt machen? 6. Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor um s icherzustellen, dass Kinder dort unbeeinträchtigt Sport und Spiel treiben können? Kann die Verwaltung bei diesen Maßnahmen auch berücksichtigen, dass keine Vertreibung in nächstgelegene sensible Örtlichkeiten wie den Eiler Parkweg stattfinden? Komorowski Fraktionsvorsitzende
Beantwortung einer Anfrage (BV)
5709 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/323/11 Vorlagen-Nummer 2752/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.12.2025 Beantwortung einer Anfrage der SPD-Fraktion betreffend "Drogenkonsum nahe einem städtischen Bolzplatz an der Dorotheenstr. (AN/0367/2025)" 1) Ist der Fachverwaltung bekannt, dass nachmittags in einem kleinen überdachten Pavillon in der Nähe des Bolzplatzes 7 06 03 03 an der Dorotheenstr. regelmäßig Treffen von Personen stattfinden, die Drogen konsumieren? Der zuständigen Dienstgruppe des Kommunalen Ordnungsdienstes lagen zuvor keine Er- kenntnisse darüber vor, die auf einen möglichen Cannabis- bzw. Drogenkonsum an der Ört- lichkeit schließen lassen. Zudem waren bisher keine schriftlichen Beschwerden zu der Örtlich- keit beim Kommunalen Ordnungsdienst in Bearbeitung. Die Dienstgruppenleitung hat als Kon- sequenz des Beschlusses vom 01.04.2025 (AN/0357/2025) einen Kontrollauftrag für die Ört- lichkeit gefertigt. Nach Rücksprache mit der Fachabteilung für Kinderinteressen und Jugendförderung wurde die Örtlichkeit seitens des Porzer Streetworkteams vermehrt aufgesucht, um nachhaltige Hilfs- angebote für konsumierende Jugendliche im Bedarfsfall anzubieten. Dabei wurde festgestellt, dass sich an diesem Pavillon sowohl junge Erwachsene, als auch ältere Personen aufhalten, die vereinzelt Drogen konsumiert haben. Es wurden hauptsächlich abends und am Wochen- ende Personen angetroffen. Minderjährige wurden dort nicht gesehen. Bei lediglich zwei Be- gehungen vor Ort wurden konsumierende Personen (Cannabis/Heroin) beobachtet. Die Auf- enthaltszeiten der dort konsumierenden Personen lagen außerhalb der Öffnungszeiten der Kita und des Sportvereins. 2) Wie schätzt die Verwaltung die Lage unter dem Gesichtspunkt der Kindeswohlgefährdung ein? Der Pavillon steht unmittelbar bei einem Bolzplatz, zwei Sportplätzen und ein Sportvereinsheim, einem Kindergarten und einem Gymnasium. Eine Kindeswohlgefährdung gemäß §8a SGB Vlll kann durch die Erkenntnisse des Street- workteams nicht bestätigt werden. (Stand Juni 2025) 3) Handelt es sich bei dem Drogenkonsum um ein Problem, dass auch schon in der Nähe aufgetreten und dort bekannt war? Einer der Zuwege zu dem Bolzplatz ist der Eiler Parkweg mit Hundefreilauffläche und einem Spazier- und Fahrradweg. Ist bekannt, dass in der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 19.3.2023 - BV/0023/2023 die Entfernung einer Parkbank beschlossen 2 wurde, weil dort u.a. ebenfalls Drogen konsumiert wurden? Über Drogenkonsum im Nahbereich des Bolzplatzes liegen dem Kommunalen Ordnungs- dienst keine Erkenntnisse vor. Bezüglich der Entfernung der Parkbank wurde 2023 eine ent- sprechende Information an das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen, als zuständige Fachdienststelle gesandt. Im Sommer 2024 wurde die Parkbank am Eiler Parkweg entfernt. 4) Wie häufig ist das Ordnungsamt bereits aufgrund von Meldungen vor Ort gewesen? Welche Anordnungen wurden dann getroffen, um sicherzustellen, dass dort spielende oder Sport trainierende Kinder mit der Drogenszene nicht mehr in Berührung kommen? Wie war die Situation vor Ort, wenn das Ordnungsamt eintraf? Im Rahmen des Kontrollauftrages (Anfang April 2025 bis Anfang Mai 2025) konnten lediglich bei einer Kontrolle Feststellungen getroffen werden. Am 02.05.2025 konnten drei Personen in Bezug auf den Konsum von Tabak, Cannabis bzw. Alkohol im Bereich des Spielplatzes ange- troffen werden. Unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes haben die Au- ßendienstkräfte entsprechende Maßnahmen eingeleitet und den betroffenen Personen ein Verwarnungsgeld angeboten. Am 22.04.2025 konnten zudem Hinweise auf das Grillen und auf Tabakkonsum festgestellt werden. Jedoch wurden dabei keine verursachenden Personen angetroffen. Telefonische oder schriftliche Bürgerbeschwerden gingen bisher nicht beim Kommunalen Ord- nungsdienst ein, sodass die Einsatzkräfte ausschließlich im Rahmen des Kontrolldauerauftra- ges vor Ort waren. Die Kontrolltätigkeiten fanden zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzei- ten an mehreren Tagen in der Woche statt. 5) Finden auch Kontrollen des Ordnungsamtes während Schul-, Kindergarten- und Trainingszeiten statt, ohne dass verantwortliche Betreuungspersonen eine Meldung beim Ordnungsamt machen? Die Dienstgruppenleitung hatte als Konsequenz des besagten Beschlusses einen Kontrollauf- trag für die Örtlichkeit gefertigt. Das bedeutet, dass die Außendienstkräfte zu unterschiedli- chen Tageszeiten den Spielplatz angefahren und auf die beschriebene Problematik hin kon- trolliert haben. Dies geschah auch ohne eine akut vorliegende Beschwerdelage durch Bür- ger*innen. Die Außendienstkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes können jedoch auf- grund der personellen Kapazitäten und der Gesamteinsatzlage nicht dauerhaft vor Ort sein. 6) Welche Maßnahmen schlägt die Verwaltung vor um sicherzustellen, dass Kinder dort unbeeinträchtigt Sport und Spiel treiben können? Kann die Verwaltung bei diesen Maßnahmen auch berücksichtigen, dass keine Vertreibung in nächstgelegene sensible Örtlichkeiten wie den Eiler Parkweg stattfinden? Das Streetworkteam wird in ihrer aufsuchenden Arbeit vermehrt Aufmerksamkeit auf die Dorotheenstr. sowie den Eiler Parkweg richten. Sobald sich die Gelegenheit bietet, wird auf die Gefahren des Drogenkonsums hingewiesen und die Personen für gesundheitliche, soziale und rechtliche Konsequenzen sensibilisiert. Dabei werden Informationen weitergegeben, Ge- spräche angeboten und je nach Bedarf, an die passenden Beratungsstellen oder Hilfsange- bote vermittelt.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2752/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 24.11.2025
- Erstellt
- 08.09.2025 10:52