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V/0185/2016

Fairtrade-Stadt Münster

Vorlagen 04.03.2016

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2016, TOP 13

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

10083 Zeichen

V/0185/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Bürger- und Ratsservice 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fairtrade-Stadt Münster 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
16.03.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zum aktuellen Sachstadt der „Fairtrade-Stadt Münster“ wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterstützung der Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt 
Münster und die Bemühungen, den „Fairen Handel“ in Münster im Rahmen der vorhandenen 
Möglichkeiten weiter auszubauen, zu intensivieren.  
 
3. Für die Ausweitung der Aktivitäten werden 10.000 € bereitgestellt, die durch entsprechende 
Einsparungen im Budget des Dezernates I gegenfinanziert werden. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Arbeit der Steuerungsgruppe zur Erreichung der oben ge-
nannten Ziele stellenplanneutral im erforderlichen Umfang zu unterstützen und zum Stellen-
plan 2017 eine Entscheidung über die auf Dauer erforderliche Intensität der Unterstützung und 
die dafür notwendigen Ressourcen vorzubereiten.  
 
 
 
Begründung: 
Die Stadt Münster trägt seit dem 27.09.2011 den Tit el Fairtrade-Stadt und ist damit eine von inzw i-
schen über 2.200 Kommunen in 25 Ländern weltweit, die im Rahmen der internationalen Kampa gne 
für ihr besonderes Engagement im Fairen Handel ausgezeichnet wurde. In Deutschland wird dieser 
Titel vom Verein Tran sfair e.V., Verein zu Förderung des Fairen Handels mit der Dritten Welt e.V., 
verliehen. 
 
 
 
Münster erfüllt folgende Kriterien, die Voraussetzung sind, um die Auszeichnung führen zu dürfen: 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0185/2016 
Auskunft erteilt: 
Frau Rietkötter 
Ruf: 
492-3326 
E-Mail: 
Rietkoetter@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.03.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0185/2016 
 
1. ein Ratsbeschluss, dass die Stadt Münster den Titel einer Fairtrade-Stadt anstrebt und bei allen 
Rats- und Ausschusssitzungen sowie im Bereich des Büros des Oberbürgermeisters Fairtrade-
Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet werden (Vorlage V/0682/2010), 
2. die Einrichtung einer lokalen Steuerungsgruppe, die auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt die Aktivitä-
ten vor Ort koordiniert,  
3. der Nachweis von mindestens 41 Einzelhandelsgeschäften und 21 Cafés und Restaurants, in 
denen gesiegelte Produkte aus Fairem Handel angeboten werden,  
4. das Vorhandensein von mindestens zwei Schulen, Vereinen und Kirchengemeinden, die sich ver-
pflichtet haben bzw. verpflichten, Fairtrade-Produkte zu verwenden und Bildungsaktivitäten zum 
Thema Fairer Handel durchzuführen,   
5. eine vierteljährliche Medieninformation über alle Aktivitäten auf dem Weg zur Fairtrade-Stadt.   
 
Die Einhaltung der Kriterien wurde im Jahr 2013 erneut überprüft, die Auszeichnung wurde für vier 
weitere Jahre verlängert. 
 
Die erfolgreiche Bewerbung sowie die weitere Begleitung des Fairtrade -Prozesses in Münster hat die 
Steuerungsgruppe Fairtrade-Stadt Münster übernommen. Der Steuerungsgruppe gehören a ktuell 8 
Vertreterinnen und Vertreter aus dem Einzelhandelsverband Westfalen -Münsterland e.V, der DEH O-
GA Westfalen, dem Arbeitskreis kommunales Beschaffungswesen, dem Beirat für kommunale En t-
wicklungszusammenarbeit, der Stiftung Fairmächtnis und der Verwaltung an.  
 
Seit 2011 hat die Steuerungsgruppe mit großem ehrenamtlichem Engagement unter anderem folge n-
de Maßnahmen und Projekte umgesetzt, um den Fairen Handel in Münster auszuweiten: 
 
 Vorbereitung, Durchführung und Teilfinanzierung der vielbeachteten Verleihungsfeier im Rat-
haus am 27.11.2011. 
 
 Recherche, Erstellung und Pflege eines Online-Einkaufsführers. 
 
 Erstellung und Pflege einer eigenen Homepage mit Informationen zum Fairen Handel und 
Terminhinweisen. 
 
 Entwicklung und Herausgabe der Münster-Schokolade Bio und Fair in Zusammenarbeit mit 
dem Adolph-Kolping-Berufskolleg. 
 
 Inhaltliche Unterstützung von Schulen auf dem Weg zur „Fairtrade-Schule“. 
 
 Durchführung von Beratungsgesprächen mit Firmen, Einzelhandelsgeschäften, Hotels, Gast-
ronomiebetrieben und Verwaltungseinrichtungen (Münster Marketing, Feuerwehr, Stadtwer-
ke,…. ) mit dem Ziel, dass verstärkt Produkte aus fairem Handel angeboten werden. 
 
Im Rahmen der Entscheid ung des Rates, den Titel Fairtrade -Stadt Münster anzustreben, waren für 
die Aktivitäten der Steuerungsgruppe weder finanzielle Mittel noch personelle Unterstützung durch die 
Verwaltung vorgesehen. Die Steuerungsgruppe sieht sich inzwischen ohne eine angeme ssene per-
sonelle und finanzielle Unterstützung durch die Stadt nicht mehr in der Lage, die Arbeit für den Fairen 
Handel in Münster weiter fortzusetzen. So konnte z.B. der mit viel Aufwand eingerichtete Online -
Einkaufsführer sowie die eigene Homepage der Steuerungsgruppe http://muenster.fairtrade-towns.de/ 
aus zeitlichen Gründen nicht mehr auf dem aktuellen Stand gehalten werden. Aus Sicht der Steu e-
rungsgruppe fehlt zudem ein Konzept, wie der Faire Handel in Münster weiter ausgebaut werden 
kann. Aus diesem Grunde ruht die Arbeit der Steuerungsgruppe seit Ende 2014. 
 
Mit Schreiben vom 16.04.2015 (Anregung Nr. 2015-00038) hatte Herr Radau als Sprecher der Steue-
rungsgruppe „Fairtade-Stadt Münster“ beantragt, d ass Rat und Verwaltung den Titel "Fair trade-Stadt 
Münster" und die entsprechenden Ziele unterstützen und ein Konzept zur Weiterentwicklung als Fairt-
rade-Stadt erarbeitet werden soll. Darüber hinaus wurde die personelle und f inanzielle Unterstützung

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V/0185/2016 
zur Ers tellung und Umsetzung dieses Konzeptes beantragt. Die Anregung wurde unter der lfd. Nr. 
2015-00038 in der Sitzung des Rates am 06.05.2015 bekannt gegeben. Die Anregung wurde im 
Rahmen der Etatberatungen nicht aufgegriffen. 
 
Sofern keine Lösung gefunden wir d, wird die Steuerungsgruppe nach eigenem Bekunden ihre A rbeit 
niederlegen. Damit wäre ein Kriterium der Auszeichnungsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt, der Titel 
müsste zurückgegeben werden. 
 
 
Zu Punkt 2: 
 
Um eine Weiterentwicklung des Konzeptes zu ermög lichen und um die Aberkennung des Titels zu 
verhindern schlägt die Verwaltung vor, die Arbeit der Steuerungsgruppe in angemessenem U mfang 
sowohl personell als auch finanziell zu unterstützen. 
 
Die Rückgabe des Titels widerspräche den Zielen der Stadt Münst er, sich für eine nachhaltige Z u-
kunftsgestaltung einzusetzen. Den Nachhaltigkeitsgedanken hat der Rat der Stadt Münster im Ra h-
men verschiedener Beschlüsse mehrfach unterstrichen. 
 
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungs - und Stadtmarketingkonzeptes Mü nster (ISM) aus 
dem Jahr 2004 hat sich der Rat u.a. für ein hohes Verantwortungsbewusstsein der Stadt Münster für 
eine nachhaltige Zukunftsgestaltung und für lokale und globale Zusammenhänge ausgesprochen. 
 
Mit der Unterzeichnung der Millenniumserklärung d es Deutschen Städtetages im Jahr 2007 
(V/0560/2007) hat die Stadt Münster ihren Willen geäußert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der 
Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele mitzuwirken und sich in diesem Zusammenhang für 
ein faires Beschaffungswesen in der Verwaltung einzusetzen. 
 
Auch auf der Grundlage dieser Erklärung hat sich die Stadt Münster im Jahr 2010 dazu entschlossen, 
den Titel Fairtrade-Stadt anzustreben (V/682/2010).  
 
Eine Intensivierung der Aktivitäten als Fairtrade-Stadt Münster ist aus Sicht der Verwaltung eine ko n-
sequente Fortführung der bisher igen Beschlüsse. Die Steuerungsgruppe sieht zudem ausre ichendes 
Potential, den Fairen Handel in Münster weiter zu stärken und die Fairtrade -Stadt Münster mit einem 
stimmigen Konzept und entspr echender finanzieller und personeller Unterstützung als einen wicht i-
gen Faktor einer nachhaltigen Stadtentwicklung weiterzuentwickeln. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, dass die Geschäftsführung der Steuerungsgruppe durch die Ve r-
waltung vorgenommen wird. Die Steuerungsgruppe soll dadurch entlastet werden, dass die Verwa l-
tung künftig z.B. mitverantwortlich ist für Einladungen zu den Sitzungen, Protokollführung, Organisat i-
on von Projekten, Öffentlichkeitsarbeit etc. Art und Umfang der Unterstützung ist in Z usammenarbeit 
mit der Steuerungsgruppe zu entwickeln.  
 
Zu Ziffer 3: 
 
Die Verwaltung schlägt vor, für die Unterstützung der Steuerungsgruppe und die Intensivierung der 
Aktionen zum Fairen Handel einen Betrag i.H.v. 10.000 € bereitzustellen. Die Gegenfinanzierung e r-
folgt über entsprechende Einsparungen . Über die Folgefinanzierung ist im Rahmen der Etatberatu n-
gen für das Jahr 2017 zu entscheiden. 
 
Die zur Verfügung gestellten Mittel können für die Erstellung eines professionelleren Internetau ftritts 
einschließlich eines aktuellen Einkaufsführers verwendet werden. Finanziert wer den könnten zudem 
Öffentlichkeitskampagnen und Projekte, sowie die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes, wie der Faire 
Handel in Münster weiter verstärkt werden kann. Die konkrete Verwendung der Ge lder wird von der 
Verwaltung in Zusammenarbeit mit der Steuerungsgruppe festgelegt.

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V/0185/2016 
Zu Ziffer 4: 
 
Die Steuerungsgruppe ist organisatorisch derzeit dem Beirat für kommunale Entwicklungszusam -
menarbeit zugeordnet. Die Geschäftsstelle des Beirates wird im Amt für Bürger - und Ratsservice 
wahrgenommen. Ein zusätzlicher Stellenanteil für die städtische Unterstützung der Steuerungsgruppe 
wurde nicht eingerichtet. Die Arbeit wird zurzeit mit einem geringen Stundenanteil im Ra hmen der für 
die Geschäftsführung des Beirates für kommunale Entwicklungszusammenarbeit ins gesamt vorgese-
henen Stundenzahl von 10 Std. pro Woche geleistet. Die Verwaltung wird die Arbeit der Steuerungs-
gruppe zur Erreichung der oben genannten Ziele bereits jetzt stellenplanneutral im erforderlichen Um-
fang unterstützen und zum Stellenplan 2017 einen Beschlussvorschlag über die auf Dauer erforderl i-
che Intensität der Unterstützung und die dafür notwendigen Ressourcen vorlegen. Die derzeitige or-
ganisatorische Anbindung soll überprüft werden. 
 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Beratungsverlauf (2)

16.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2016 Rat
TOP 13 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0185/2016
Typ
Vorlagen
Datum
04.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37