V/0352/2021
Bebauungsplan Nr. 601 - Aufhebung
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Anlage A
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Anlage A zur V/0352/2021 Kurzüberblick Der Beschluss des Rates der Stadt Münster zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 601 vom 03.04.2019 soll aufgehoben werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die liegenschaftlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung konnte bisher nicht erreicht werden. Die städtebauliche Zielsetzung einer vorrangigen Nutzung der Fläche zugunsten von Studierendenwohnen ist absehbar nicht umzusetzen. Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplan Nr. 601: Gievenbeck - Appelbreistiege / Von- Esmarch-Straße erfolgte in Verbindung mit 13b BauGB im beschleunigten Verfahren. Der Sat- zungsbeschluss müsste bis zum 31.12.2021 gefasst werden. Die künftige städtebauliche Entwicklung der Fläche soll im Zusammenhang mit der geplanten Entwicklung des neuen urbanen Stadtquartiers westlich der Busso-Peus-Straße geklärt werden. Finanzierung Durch den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB) Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0352/2021 V/0352/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 601: Gievenbeck - Appelbreistiege / Von-Esmarch-Straße [Studierendenwohnungen/Kindertagesstätte] Beschluss zur Aufhebung Beratungsfolge 27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 17.06.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der vom Rat der Stadt Münster am 03.04.2019 getroffene Beschluss zur Aufstellung des Bebau- ungsplans Nr. 601: Gievenbeck - Appelbreistiege / Von-Esmarch-Straße wird gemäß § 1 (8) BauGB aufgehoben. Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 63 Flurstück 293, Teile der Flurstücke 363, 373. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Aufhebung entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Begründung: Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollte in erster Linie die Verlagerung der Kindertagesstätte „Heinrich-Piepmeyer-Haus“ von der Hüff erstraße planungsrechtlich ermöglicht werden. Sinnhaft er- gänzend sollten auf den Flächen des Landes NRW Studierendenwohnungen in mehrgeschossiger Stadtplanungsamt 17.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kurz / Herr Geitel Telefon: 492-6140 / 492-6193 Kurz@stadt-muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/0352/2021 Bauweise (durch das Studierendenwerk Münster) – als Kombinationsprojekt „KiTa/Studierendenwohnen“ - ermöglicht werden. Die liegenschaftlichen Voraussetzungen für die geplante Entwicklung konnte in den zurückliegenden zwei Jahren wider Erwarten nicht erreicht werden, sodass vor allem die städtebauliche Zielsetzung von (preisangemessenem) Studierendenwohnen absehbar nicht umsetzbar ist. Aufgrund der Zeitver- zögerungen und der nicht mehr akuten Bedarfslage für einen 2. Bauabschnitts des Hüffer -Campus‘ (Verlagerungsgrund) hat zudem das Heinrich -Piepmeyer-Haus entschieden, am bestehenden Stand- ort an der Hüfferstraße festzuhalten. Die städtebauliche Entwicklung der Fläche soll und kann gleichwohl im Zusammenhang mit der ge- planten Entwicklung des neuen urbanen Stadtquartiers westlich der Busso -Peus-Straße, zwischen Von-Esmarch-Straße und Gievenbecker Weg, im stadträumlich en Gesamtzusammenhang vorange- trieben werden. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 - Plangebiet
V-0352-2021-Anlage-1-Plangebiet
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0352/2021 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 601
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (5)
- Von-Esmarch-Straße
- Hüfferstraße
- Busso-Peus-Straße
- Gievenbecker Weg
- Appelbreistiege
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Details
- Aktenzeichen
- V/0352/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2021
- Erstellt
- 29.04.2021 17:19