V/0938/2014
Antrag der SPD an den Rat Nr. A-R/0037/2014
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Beschlussvorlage
3260 Zeichen
V/0938/2014
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Antrag der SPD an den Rat Nr. A-R/0037/2014 (Anlage)
- Verbindliche Stichtagsregelung bei der Genehmigung von Verkaufssonntagen -
Beratungsfolge
28.01.2015 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Vorberatung
Flächenmanagement
03.02.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung Vorberatung
und E-Government
04.02.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
11.02.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Ab dem Jahr 2015 müssen Anträge auf verkaufsoffene Sonntage für ein laufendes Jahr späte s-
tens bis zum 15. Februar des betreffenden Jahres und mindestens drei Monate vor dem Vera n-
staltungstermin schriftlich mit einem konkreten Datum der Veranstaltung eingereicht sein.
Davon abweichende Anträge werden durch die Verwaltung abschlägig beschieden.Dies gilt auch
für sogenannte Vorrats- und Eventualanträge.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Begründung:
Der Antrag wurde in der Ratssitzung am 05.11.2014 eingebracht und zur Beschlussfassung im Rat
vorgesehen.
Der Antrag entspricht der Intention der Vorlage V/0691/2005 (Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei
der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz) vom 22.08.2005. Dort wird
in der Begründung der Vorlage (Seite 4, letzter Absatz) bereits eine vergleichbare Friste nregelung
aufgeführt. Diese Regelung ließ jedoch eine weite Auslegung zu. So kam es in der Vergangenheit
zu sog. Vorrats- (Antrag in der Frist, aber ohne konkretes Veranstalt ungsdatum) oder auch Even-
tualanträgen (Antrag in der Frist, aber mit alternativen Veranstaltungsdaten), die zum Teil erst weit
Vorlagen-Nr.:
V/0938/2014
Auskunft erteilt:
Frau Grollmann
Ruf:
492-3210
E-Mail:
Grollmann@stadt-muenster.de
Datum:
16.12.2014
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0938/2014
nach Fristablauf konkretisiert wurden. Diese Praxis führte zu einem ganz erheblichen Verwa l-
tungsaufwand und kurzen Beratungsabläufen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag stellt die Verbindlichkeit der Fristenregelung klar und en thält
eine eindeutige Vorgabe für die zukünftige Verwaltungspraxis. Beides ist zielführend, um sowohl
eine sorgfältige politische Willensbildung als auch ei ne geordnete Bearbeitung durch die Verwa l-
tung zu ermöglichen. Sollten in der Zukunft außergewöhnliche Entwicklungen die jetzt verbindlich
getroffene Fristenregelung fraglich erscheinen lassen, so wird die Verwaltung informell das G e-
spräch mit der Politik suchen.
Die Einführung einer verbindlichen Fristenregelung ist rechtlich zulässig. Bei der Freigabe von ve r-
kaufsoffenen Sonntagen nach dem Ladenöffnungsgesetz NRW durch den Rat handelt es sich um
den Erlass einer Rechtsverordnung. Hierauf besteht kein Rech tsanspruch; der Rat ist vielmehr
völlig frei in seiner Entscheidung, ob er eine solche Verordnung erlässt oder nicht. Eine ablehne n-
de Entscheidung ist nicht justiziabel. Da der Rat die Alleinentscheidungskompetenz hat, ist er erst
recht befugt, das Verfahren zu regeln.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage
Vorlage Nr. 938-2014, Anlage
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-. Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0938/2014 Antrag an den Rat Nr. A-R/0037/2014 Verbindliche Stichtagsregelung bei SPD-Fraktion " : \ im Rat der Stadt Münster der Genehmigung von Verkaufssonntagen Bahnhofstrate 8 48143 Münster Tel. (0251) 45 314 Fax (0251) 511 750 www.spd-muenster.de Der Rat _möge_ beschließen: 2 “11.09.2014 Ab dem. Jahr 2015 müssen Anträge auf .verkaufsoffene- Sonntage für ein laufendes Jahr spä- testens. bis zum 15. Februar. des betreffenden Jahres und mindestens drei Monate vor dem Veranstaltungstermin eingereicht sein. Davon abweichende Anträge werden durch die Verwaltung abschlägig beschieden. Dies gilt auch für sog. Vorrats- oder Eventualanträge. Begründung: In den letzten Jahren und aktuell beim Vorstoß des Wirtschaftsverbundes Hiltrup e.V. ist es bei Anträgen auf verkaufsoffene Sonntage zu strittigen Auslegungen der Stichtagsregelung (15. Februar) gekommen. Diese ist im Jahr 2005 im Rahmen einer Eckpunkteregelung durch. den Rat beschlossen worden (Vorlage V/0691/2005). Dieser Beschluss reicht aber ‚offenbar nicht für ein eindeutiges Verwaltungshandeln aus. Ziel der Einführung einer verbindlichen Stichtagsregelung ist, dass durch Einhaltung der Frist eine bessere Planungssicherheit und, Transparenz gewährleistet wird. Dieses hat insbesondere durch die im letzten Jahr neu eingeführte Höchstzahl der zulässigen Sonn- ‚und Feiertägsöff- nungen. an Bedeutung gewonnen. j Um. zu einer ‘eindeutigen Handhabung zu gelangen, sollen’ ab dem Jahr 2015 Anträge, die nach dem 15. Februar eingereicht ‘werden, durch die Verwaltung abschlägig beschieden und dem Rat nicht mehr vorgelegt werden. Sozialdemokratische Partei Deutschlands Fraktion im Rat der Stadt Münster Dr. ‘Michael Jung “ Thomas Fastermann Doris Feldmann Philipp Hagemann Marius Herwig Mathias Kersting Michael Kleybaldt Marianne Koch Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Steltig Hedwig. Liekefedt Anne Schulze Wintzler Petra Seyfferth Ludger Steinmann Julia Suuck Beate Vilhjalmsson Robert von Olberg Maria Winkel
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0938/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.11.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37