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V/1050/2006

Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Industrie- und Gewerbegebietes

Vorlage 19.12.2006

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Anlage 2 - WFM

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Beschlussvorlage

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Anlage 1 - Plan

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Anlage 2 - WFM

21065 Zeichen

Anlage 2 zur öffentlichen Beschluss vorlage Nr. 1050/2006 Seite 1 von 6 
 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH  22.12.2006 
Dr. Thomas Robbers/ Schewetzky/ Sorge  
T. 0251-68642-10/ -31/ -50 
16.01.2007 
Positionspapier  
zur Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebietes in Münster-Amelsbüren 
 
Gliederungsübersicht: 
1.  Anlass und Ziel der Entwicklung.................... .....................................................................1 
2.  Gewerbeflächenangebot und -nachfrage, Zielgruppen der Vermarktung...........................2 
3.  Räumliche Situation: Entwicklungsabschnitte und ökologische Belange ...........................3 
4.  Kernaussagen der Vermarktungsstudie und Profilierung des Plangebietes.......................4 
5.  Verkehrsinfrastruktur...........................................................................................................4 
6.  Preisbildung, Gesamtergebnis und Vermarktung ...............................................................5 
7.  Namensgebung des Entwicklungsgebietes ........................................................................6 
8.  Ausblick: Öffentliches Hearing zur Standortentwicklung.....................................................6 
 
1. Anlass und Ziel der Entwicklung 
Zur Konkretisierung und Umsetzung der Zielsetzungen  für eine nachfragegerechte Industrie- 
und Gewerbeflächenentwicklung hat der Rat im Jahr 1 996 das Handlungsprogramm Gewer- 
beflächen (HPG) beschlossen. Wesentliche Zielsetzun g des HPG ist die Verstetigung eines 
quantitativ ausreichenden und qualitativ differenzi erten attraktiven Gewerbeflächenangebotes. 
Hierzu gehört auch ein Angebot für Unternehmen mit industrieller Ausrichtung und großem 
Flächenbedarf.  
Verfügbare Flächenpotenziale in dieser Angebotskate gorie (GI) sind zurzeit hauptsächlich im 
Norden (Hessenweg) und in zentraler Lage (Loddenhei de) vorhanden. Die Inanspruchnahme 
von Flächen mit der Ausweisung GI ist trotz gleichz eitiger politischer Willensbekundung zur 
Stärkung der gewerblich-industriellen Basis in Müns ter nach wie vor zurückhaltend. Diese 
Schwachstelle des städtischen Flächenangebotes in q ualitativer wie in quantitativer Hinsicht 
kann nur durch die Aktivierung eines neuen Industrie- und Gewerbegebietes behoben werden. 
Das Plangebiet in Münster-Amelsbüren ist hierfür na ch Analyse aller relevanten Rahmenbe- 
dingungen am Besten geeignet. 
Wegen der bestehenden Lagegunst mit Ausrichtung auf  den Ballungsraum Rhein-Ruhr und 
ihren verkehrlichen Anschlussoptionen (Autobahn, Ka nal, Schiene) ist diese Standortentwick- 
lung sowohl von gesamtstädtischer als auch von regi onaler Bedeutung. Insofern stellt das 
Industrie- und Gewerbegebiet in Amelsbüren auch ein  Angebot an die Region dar, das Poten- 
zial dieses Standortes zu nutzen.  
Dabei ist davon auszugehen, dass durch diese Projek tentwicklung mittel- bis langfristig positi- 
ve strukturelle Effekte erzielt werden können, die für die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaft- 
standortes Münster von zentraler Bedeutung sind, so u.a. 
 die Neuansiedlung von Firmen, 
 die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze, 
 Wachstumsimpulse für ortsansässige Firmen, 
 Impulse für die lokale und regionale Bauindustrie sowie insbesondere 
 Mehreinnahmen bei Gewerbesteuern, Grundsteuer und anteiliger Einkommenssteuer.  
Die Entwicklung eines Industrie- und Gewerbegebiete s zwischen der Autobahn A 1 und Mün-
ster-Amelsbüren ist damit als Element einer vorauss chauenden, aktiven kommunalen Struk- 
turpolitik zu werten.   
Nach mehrjährigen verwaltungsinternen Vorüberlegung en und Analysen, technischen Mach- 
barkeitsbetrachtungen, strategischen Vorplanungsans ätzen sowie liegenschaftlichen Investiti- 
onen soll auf Basis des heutigen Kenntnisstandes ei ne fundierte politische Entscheidung zur 
weiteren Entwicklung vorbereitet werden. Dieser Ber icht soll die hierzu notwendigen Informa- 
tionen beitragen.

Anlage 2 zur öffentlichen Beschluss vorlage Nr. 1050/2006 Seite 2 von 6 
 
  
2. Gewerbeflächenangebot und -nachfrage, Zielgruppe n der Vermarktung 
Die Stadt Münster muss sich im Standortwettbewerb a uch in Zukunft behaupten können. 
Wettbewerber sind hier sowohl Kommunen in direkter und regionaler Nachbarschaft zu Müns- 
ter, die vor allem über den Preis für gewerbliche B auflächen konkurrieren, als auch überregio- 
nal gelegene Oberzentren, die über eine vergleichba r gute oder bessere Verkehrsanbindung 
verfügen.  
Das Flächenangebot für industrielle oder großbetrie bliche Nutzung ist in Münster nicht geeig- 
net, die industrielle Basis dieser Stadt dauerhaft zu stärken und zu gering, um aktuell und 
künftig möglichst jede qualifizierte Nachfrage zu b efriedigen. Gemäß HPG beträgt die Manöv- 
riermasse, das sind die baureifen und kurzfristig b aureif werdenden Gewerbeflächen (z. B. 
auch GE Wolbeck östlich Münsterstraße) in der Verfügbarkeit der Stadt/WFM/GML zum Stand 
31.12.2005 ca. 81 ha (davon ca. 39 ha GI-Flächen, c a. 38 ha GE-Flächen, ca. 4 ha SO-
Flächen Technologiepark).  
Dieser Manövriermasse steht ein durchschnittlicher jährlicher Flächenverbrauch der letzten 
zehn Jahre von 10 ha gegenüber, wobei knapp ¼ des V erbrauchs auf die Kategorie „Indust- 
rieflächen“ entfällt. Diese rein quantitative Gegen überstellung von Angebot und Flächeninan- 
spruchnahme macht deutlich, dass eine fundierte Bedarfsdiskussion nicht auf flächenorientier- 
te Gesichtspunkte zu reduzieren ist, sondern insbes ondere qualitative Aspekte in den Fokus 
nehmen muss. 
Für die Unternehmensakquisition und die aktive Best andsentwicklung ist es von größter stra- 
tegischer Bedeutung, differenzierte Angebote formulieren zu können, die sich nicht nur auf die 
Standortfaktoren der Grundstücksverfügbarkeit, -grö ße und -preis reduzieren lassen. Ein 
räumlich eingeschränktes Angebot bedingt immer auch  eine eingeschränkte Variabilität der 
weiteren unternehmensrelevanten Standortkriterien. Dies erhöht erheblich das Risiko, die un- 
ternehmerische Nachfrage nicht oder nicht optimal befriedigen zu können.  
So blieb die Zahl der gewerblich-industriellen Neua nsiedlungen in den letzen Jahren trotz er- 
kennbarer Nachfrage gering, und selbst die standort sichernde Bestandsentwicklung war nur 
bedingt zufriedenstellend möglich. Abwanderungen vo n Unternehmen mit größerem Flächen- 
bedarf waren die Folge. Beispiele hierfür sind u.a.  Beresa-Nutzfahrzeuge, gekoppelt daran 
auch die Neuansiedlung der Beresa Family-Cars in Se nden, weiter die Firmen Carl Nolte, 
Hambrock und die Produktionsstätte Fa. Hengst Filterwerke. 
Als Begründung für diese Entwicklung wurde aus Kund ensicht neben dem Preisargument das 
Argument des Mikrostandortes genannt. Da die Preisb ildung nur bedingt und in engen rechtli- 
chen Grenzen beeinflussbar ist, lässt sich hier nur  durch eine gezielte Standortentwicklung 
gegensteuern. Gestützt wird dies durch die „Vermark tungsstudie Industrie- und Gewerbepark 
Münster-Südwest“ (Atisreal  5/2005), die feststellt , dass „verkehrsgünstig gelegene bzw. bes- 
ser an das Autobahnnetz angebundene Angebote im Uml and attraktiver und zudem mit 
Durchschnittspreisen von in der Regel 25 bis 30 €/m ² deutlich preisgünstiger“ sind. Flächenin- 
tensiveren Betriebserweiterungen, -verlagerungen oder aber Neuansiedlungen kann aktuell im 
Gebiet der Stadt Münster nur mit einem – vor allem räumlich – wenig differenzierten Angebot 
begegnet werden, das zudem im Umlandvergleich relativ teuer erscheint. 
Wiederholt hat die Initiative „Industrie  in Münste r (IiM)“, ein Zusammenschluss von elf ge- 
werblich-industriellen Arbeitgebern in Münster, deu tlich gemacht, dass der konkrete Standort 
in Münster-Amelsbüren für Neuansiedlungsvorhaben so wie für bestandssichernde Projekte 
bereits in Münster ansässiger Betriebe erforderlich sei. 
Der Gutachter bestätigt dies und führt ausserdem au s, „dass die Stadt Münster aktuell über 
kein wettbewerbsfähiges Industrieflächenangebot für  überregional ausgerichtete Großbetriebe 
verfügt.“ Diese Schwachstelle des städtischen Fläch enangebotes in qualitativer und quantita- 
tiver Hinsicht soll durch die Aktivierung des Indus trie- und Gewerbegebietes in Amelsbüren 
behoben werden. „Das Angebot des Projektgebietes „M ünster-Südwest“,“ so der Gutachter 
Atisreal weiter, „mit den dann neuen optimalen Verk ehrsanbindungen an Autobahn (Voraus- 
setzung), Schiene (Option) und Kanal (Option) wäre demgegenüber die ideale Alternative, um

Anlage 2 zur öffentlichen Beschluss vorlage Nr. 1050/2006 Seite 3 von 6 
 
die intensiven Verflechtungen der Münsteraner Wirts chaft zur „Metropolregion Rhein-Ruhr“ zu 
unterstützen.“ 
Schlussfolgerung 
 
Das Industrie- und Gewerbegebiet in Amelsbüren ist dringend erforderlich, um die strukturelle 
Angebotslücke zu schließen, die Positionierung Müns ters als Standort für die Industrie zu 
verbessern und die aus der Industrie angebotenen In vestitionen und Arbeitsplätze an Münster 
zu binden. 
 
3. Räumliche Situation: Entwicklungsabschnitte und ökologische Belange 
Die Stadt Münster (Liegenschaftsamt) hat umfänglich  Flächen für die gewerblich-industrielle 
Nutzung sowie für Ausgleichsmaßnahmen in dem Gebiet  erworben. Diese Investition kann 
nun strukturpolitisch genutzt werden und ermöglicht  den Einstieg in die Realisierung des In- 
dustrie- und Gewerbegebietes mit einem Umfang von z unächst 57 ha. Dabei soll der Empfeh- 
lung des Gutachters Atisreal gefolgt werden, das Gebiet in Abschnitten zur Baureife und in die 
Vermarktung zu bringen. Dieses Vorgehen ist mit dem  Zusatznutzen verbunden, die zu erwar- 
tenden Erschließungskosten zu strecken und damit die Kapitalbindung zu senken.  
 
Verwaltung und Wirtschaftsförderung schlagen vor, z unächst das Gebiet unmittelbar östlich 
der Autobahn, das eine Gesamtnettofläche von 46,2 h a umfasst, zu entwickeln (Abschnitt I). 
Aufgrund der Größe des Gebietes ist beabsichtigt, d ie Fläche kalkulatorisch in zwei räumlich

Anlage 2 zur öffentlichen Beschluss vorlage Nr. 1050/2006 Seite 4 von 6 
 
noch zu bestimmende Entwicklungsabschnitte (Ia und Ib) zu teilen. Beide Teilflächen verfüg- 
ten dann rechnerisch über eine Größe von je 23,1 ha . Für die Gesamtvermarktung dieser Ge- 
biete, in denen vornehmlich Industrie und großbetri ebliches Gewerbe angesiedelt werden sol- 
len, ist ein Zeitraum von jeweils 5 Jahren vorgesehen. 
Der Abschnitt II (10,8 ha) ist ebenfalls nahezu vol lständig in städtischem Eigentum. Hier kön- 
nen auch kleinere Einheiten von 2.000 – 5.000 m² am  Markt platziert werden. Die Vermark- 
tung ist, wie bei den Teilflächen Ia und Ib, über 5  Jahre kalkuliert, so dass – vom Zeitpunkt der 
voraussichtlichen Baureife der Teilfläche Ia in 200 9 gerechnet – von einem Gesamtvermark- 
tungszeitraum von 15 Jahren auszugehen ist. 
Im Bereich zwischen den Abschnitten Ia/Ib und dem b estehenden Gewerbegebiet „Amelsbü- 
ren – Gropiusstr.“ verfügt die Stadt Münster derzei t über kein Eigentum. Daher soll diese Flä- 
che in die Gebietsentwicklung nicht einbezogen werd en, jedoch langfristig als optionales Er- 
gänzungsgebiet Berücksichtigung finden. 
Auf der Basis umfangreicher Umweltprüfungen, die mi t im Laufe des weiteren Verfahrens ak- 
tualisiert und konkretisiert werden, sind die ökolo gischen Belange kalkulatorisch und konzepti- 
onell im Grundsatz berücksichtigt. 
 
4. Kernaussagen der Vermarktungsstudie und Profilie rung des Plangebietes 
Die Ergebnisse einer aktualisierten Markt- und Ziel gruppenanalyse (Atisreal, 5/2005) belegen 
eindeutig die Notwendigkeit eines neuen großflächig en Industrie- und Gewerbeflächenange- 
botes in der Stadt Münster. Das Projektgebiet „Müns ter-Südwest“ hat optimale Standortvor- 
aussetzungen um hier ein zielgruppenadäquates Angeb ot zu schaffen und ist sowohl für die 
lokale Bestandspflege als auch für die Neuansiedlung von Unternehmen geeignet.  
Das Gebiet eröffnet aussichtsreiche Chancen, Unternehmen mit regionaler und überregionaler 
Ausrichtung, zum Beispiel aus dem Logistik- und Spe ditionsgewerbe, für Münster zu gewin- 
nen. Hier wird Potenzial insbesondere bei Unternehm en mit größeren Flächenansprüchen ab 
5.000 m² aus den Branchen Großhandel, Industrie sowie Logistik-/Speditionsgewerbe 
gesehen.  
Deshalb sollen auch zusammenhängende Grundstücksgrößen von 2 bis 4 ha und in Einzelfäl- 
len auch darüber hinaus angeboten werden. Ferner kö nnen ergänzend für die GE-Flächen 
Handwerks- und kleinere Industriebetriebe sowie KFZ -/LKW-Servicebetriebe mit Flächenan- 
sprüchen zwischen 2.000 m² und 5.000 m² sowie einer  lokalen wie auch regionalen Ausrich- 
tung in Frage kommen. 
Die derzeit in Erarbeitung befindliche Kompetenzfel d-Analyse, die durch die Prognos AG für 
Münster durchgeführt wird, soll hier weitere entsch eidende Ausrichtungen bringen. Die Ergeb- 
nisse der Analyse werden einen wichtigen Beitrag da zu leisten, dass – zusammen mit dem 
Gutachten von Atisreal (s.o.), den Erkenntnissen ak tueller Vermarktungsaktivitäten und Anfra- 
gen sowie den Ergebnissen aus einem durchzuführende n Hearing (s.u.) – die Profilierung des 
Plangebietes im weiteren Erarbeitungs- und Entwickl ungsprozess weiter konkretisiert wird. 
Darüber hinaus soll ein Abgleich mit den stadtstrategischen Zielen für die künftige Entwicklung 
Münsters vorgenommen werden. 
 
5. Verkehrsinfrastruktur 
Die Lagegunst des geplanten Industrie- und Gewerbeg ebietes wird wesentlich durch die be- 
stehenden Erschließungspotenziale für Autobahn, Kan al und Schiene bestimmt. Hinsichtlich 
ihrer Bedeutung für die grundsätzliche Funktionsfäh igkeit des Gebiets sind die vorgenannten 
Verkehrsträger differenziert zu beurteilen. Zwingen de Voraussetzung für eine erfolgreiche 
Grundstücksvermarktung bildet die Realisierung des geplanten BAB-Anschlusses. 
Aus diesem Grund wurde 2005 eine Machbarkeitsstudie  zum Autobahnanschluss beauftragt, 
die diesen planerisch und technisch weiter konkreti sieren half. Hierdurch konnte die verkehrs- 
technisch zu definierende Lage ermittelt und die mö gliche Synchronisierung auf die Ausbau-

Anlage 2 zur öffentlichen Beschluss vorlage Nr. 1050/2006 Seite 5 von 6 
 
vorhaben der BAB 1 auf sechs Spuren sowie auf die Verbreiterung des Dortmund-Ems-Kanals 
erreicht werden. 
Aufgrund letzter Informationen aus dem Bundesverkeh rsministerium (BMV) ist der Bau der 
Anschlussstelle im Grundsatz sichergestellt; das Pl anfeststellungsverfahren (Bund) kann in- 
soweit abgestimmt und zeitlich koordiniert werden. Ein Baubeginn scheint danach für das Jahr 
2009 möglich.  
Im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren besitzt der Träger der Straßenbaulast 
die rechtliche Grundlage, sich das Eigentum an den benötigten Flächen zu verschaffen. Die 
o.a. Machbarkeitsstudie zum Autobahnanschluss hat eine Kostenschätzung von ca. 3,6 Mio. € 
inkl. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erbracht. Die  Stadt Münster wird - nach heutigem 
Kenntnisstand – im Grundsatz weder Grunderwerbs- no ch Baukosten für den Autobahnan- 
schluss tragen müssen.  
 
Die direkte Anbindung des Gebietes an die Autobahn wird darüber hinaus maßgeblich zur 
Sicherung und weiteren Entwicklung des größten Indu strieunternehmens in Münster, der 
BASF Coatings AG, beitragen. BASF Coatings erhält q uasi einen direkten Autobahnan- 
schluss, der die Wegebeziehungen zwischen der Autob ahn und dem Unternehmen stark ver- 
kürzt sowie Güterverkehr aus dem belasteten innerstädtischen Bereich verlagert. 
Kanalhafen und Industriegleisanschluss sind für die  grundsätzliche Funktionsfähigkeit des 
Gebietes demgegenüber nicht zwingend erforderlich. Angesichts des absehbaren Investiti- 
onsvolumens wird es nicht tragfähig sein, den Ansch luss dieser Verkehrsträger ohne konkre- 
tes gewerbliches Investitionsinteresse als 
 Infrastruktur im Bestand  vorzuhalten. Vielmehr ist 
planerische Vorsorge in Form von u.a. Flächenvorhal tung, grundsätzlicher Klärung der Trä- 
gerschaft und ggf. Einleitung erforderlicher Planfe ststellungsverfahren zu treffen, um im Be- 
darfsfall eine zügige Realisierungsperspektive anbieten zu können. 
Die Option zum Ausbau eines Dreieckshafens ist im l aufenden Verfahren zum Ausbau des 
Dortmund-Ems-Kanals (Los 8) so berücksichtigt, dass  an vorgesehener Stelle dessen späte- 
rer Ausbau unproblematisch möglich ist. Solange die ser Ausbau nicht erfolgt, soll eine funkti- 
onsfähige Be- und Entlademöglichkeit von Binnenschi ffen mindestens mittels einer parallelen 
Anlegestelle sichergestellt werden. 
 
  
6. Preisbildung, Gesamtergebnis und Vermarktung 
Mit dem neuen Industrie- und Gewerbegebiet in Münst er-Amelsbüren soll eine Fläche von 
gesamtstädtischer und regionaler Bedeutung an den M arkt gebracht werden, die im Wettbe- 
werb mit regionalen Konkurrenzangeboten bestehen muss. Der unmittelbar am Gebiet geplan- 
te Autobahnanschluss schafft im Flächenwettbewerb die erste Voraussetzung. Darüber hinaus 
muss das Ziel sein, sich von den Wettbewerbspreisen  des Umlandes nicht zu weit zu entfer- 
nen. Nach Auffassung von Verwaltung und Wirtschafts förderung ist als Zielgröße ein maxima- 
ler durchschnittlicher Vermarktungspreis i.H.v. 50 € / m² (erschließungsbeitragsfrei) noch kon- 
kurrenzfähig und am Markt  zu erreichen. 
In einer ersten Einnahme-Ausgaben Abschätzung ergib t sich für das Gesamtgebiet eine fi- 
nanzielle Unterdeckung von rd. 9,5 Mio. €. Diese wi rd bei entsprechender Einbringung von 
erworbenen Grundstücksflächen weitgehend abgedeckt. 
Die Gesamtsteuerung des Projektes (Erwerb, Erschlie ßung, Vermarktung, Verkauf) soll in der 
Hand der Wirtschaftsförderung Münster GmbH liegen. Die Wirtschaftsförderung Münster wird 
für die Entwicklung des Gebietes einen Erschließung svertrag mit der Stadt Münster abschlie- 
ßen.  
Durch die Vermarktung von Gewerbeflächen „aus einer  Hand“ für alle am Standort Münster 
interessierten Unternehmen wird sicher gestellt, da ss einerseits eine zielorientierte Gewerbe- 
ansiedlung möglich wird, und andererseits stets die  für den Interessenten/Investor bestmög- 
lich geeignete Fläche gefunden werden kann. Diese L ösung bietet auch die beste Vorausset- 
zung, eine sowohl angebots- als auch nachfrageoptim ierte Entwicklung und Vermarktung von 
Gewerbeflächen im gesamten Stadtgebiet zu ermöglichen.

Anlage 2 zur öffentlichen Beschluss vorlage Nr. 1050/2006 Seite 6 von 6 
 
 
7. Namensgebung des Entwicklungsgebietes 
In der bisherigen Diskussion um die Entwicklung des  Gebietes wurden zwei Arbeitsbegriffe 
verwendet, die sich mit Blick auf die spätere Verma rktungsphase als zu ‚sperrig’ erwiesen 
haben: „Industrie- und Gewerbegebiet Münster-Amelsbüren“ bzw. „Industrie- und Gewerbege- 
biet Münster-Südwest“. Beide Begriffe beziehen sich  inhaltlich auf die beabsichtigte Nutzung 
und die geographische Lage im Stadtgebiet. 
Verwaltung und Wirtschaftsförderung empfehlen daher , sich mit dem Einstieg in das Projekt 
von den Arbeitsbegriffen zu trennen und schlagen al s künftigen Namen „Hansa-Businesspark 
Münster“ vor. Dieser Begriff greift das wesentliche  Wettbewerbsargument dieses Gebietes – 
die direkte Lage an der Autobahn A 1 („Hansa-Linie“) – auf und lässt genügend Spielraum, um 
hier künftig lokale und überregionale Investitionsentscheidungen zu binden. 
 
 
8. Ausblick: Öffentliches Hearing zur Standortentwi cklung 
Zeitnah nach Aufstellungsbeschluss für das Entwickl ungsgebiet soll die Öffentlichkeit im 
Rahmen eines Hearings über die Standortentwicklung informiert werden. Dies soll den offiziel- 
len Auftakt für einen öffentlichen Diskurs zur räum lichen und inhaltlichen Ausgestaltung der 
Entwicklung bilden. 
Dieser Diskurs wird insbesondere darauf abzielen, i m Rahmen einer möglichst frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung, räumliche und strategis che Leitlinien der sach- und bedarfsgerech- 
ten Entwicklung, Erschließung und Vermarktung darzu stellen. Gleichzeitig ist so die weitere 
Gelegenheit gegeben, Hinweise und Anregungen aus de r Öffentlichkeit frühzeitig aufzuneh- 
men.  
Im weiteren Verfahren zur politischen und öffentlic hen Meinungsfindung ist das zum Teil lang- 
jährige Engagement verschiedener Interessensgruppen  für und gegen eine Entwicklung am 
Standort angemessen zu berücksichtigen. In einem mo derierten Verfahren soll so ein mög- 
lichst weitreichender Konsens zur Entwicklung des Standortes gefunden werden. 
Als Teilnehmer des Hearings sollen im Wesentlichen folgende Adressaten und Zielgruppen 
angesprochen werden: 
- Bevölkerung und Wirtschaft in Amelsbüren und Hiltr up, 
- organisierte Wirtschaftsvertreter (lokal und regio nal, u.a. die Initiative Industrie in 
Münster (IiM), Wirtschaftsinitiative Münster (WIN),  Verein der Kaufmannschaft, Bun- 
desverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) sowie die IHK Nord-Westfalen), 
- Vertreter der Bürgerinitiative „Gegen den Industri estandort Amelsbüren e.V.“, 
- regionale Planungsbehörde  und  
- Vertreter von Politik, Verwaltung und WFM. 
Als Zeitpunkt für dieses Hearing ist das II. Quartal 2007 vorgesehen. 
 
 
Münster, 16.01.2007 
 
 
gez. 
Dr. Thomas Robbers 
Geschäftsführer

Beschlussvorlage

4166 Zeichen

V/1050/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 483: Amelsbüren - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A1 / 
Kappenberger Damm / Wiedau / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal) 
Beschluss zur Aufstellung 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
20.02.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
1. Für den Bereich zwischen Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Bahnlinie Müns-
ter-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal im Stadtteil Amelsbüren ist gemäß § 2(1) Baugesetzbuch 
(BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, 
der überbaubaren Grundstücksflächen, der Verkehrsflächen sowie von Flächen für die 
Landwirtschaft und Wald aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Amelsbüren 
Flur 8, Flurstücke 64 - 71, 73, 75 - 77, 80, 82 - 84, 111, 112, 246 - 253, 306, Teil des 
Flurstücks 221; 
Flur 9, Flurstücke 35 - 38, 42 - 44, 46 - 48, 51, 57, 179, 189 - 191, 194 - 196, 206, 207, 
277 - 285, 328, 351, 352, 354, 373, 398, 428, 429, Teile der Flurstücke 41, 353, 
356, 399; 
Flur 12, Flurstücke 115, 515, 516, 528 - 531, 598, Teile der Flurstücke 116, 118, 343, 
478, 513, 599; 
Flur 29, Teil des Flurstücks 297; 
Flur 37, Teile der Flurstücke 13, 119; 
Flur 38, Flurstücke 3 - 5, 11 - 20, 23, 24, 28, 29, 37 - 39, 42, 47, 51, 52, 54 - 58, 63 - 69, 
71 - 74, Teile der Flurstücke 25, 41, 62. 
 
2. Im 2. Quartal 2007 wird ein öffentliches  Hearing unter Federführung der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH (WFM) durchgeführt. 
 
3. Das in Anlage beigefügte „Positionspapier“ der WFM zur Entwicklung eines Industrie- und 
Gewerbeparks in Münster-Amelsbüren wird zur Kenntnis genommen. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1050/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Ruf: 
492 7075 
E-Mail: 
Huelk@stadt-muenster.de  
Datum: 
15.01.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1050/2006 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den Beschluss zur Einleitung des 
Bebauungsplanverfahrens keine Kosten und keine Folgkosten entstehen.  
Die Kosten für die Durchführung des Hearings werden von der WFM getragen. 
 
 
Begründung: 
 
Bereits in 1993 begannen die planerischen Vorarbeiten zur Entwicklung eines großräumigen In-
dustrie- und Gewerbegebietes im Stadtteil Amelsbüren. 
 
Die strukturelle Notwendigkeit zur nachhaltigen Sicherung eines ausreichenden Flächenangebotes 
hat ihren Niederschlag in den Darstellungen des Gebietsentwicklungsplanes (GEP) sowie des 
wirksamen fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes (FNP) gefunden. Der wirksame FNP lässt 
eine spätere Erweiterung des Industrie- und Gewerbeparks im Bereich westlich des Gewerbege-
bietes Amelsbüren-Gropiusstraße zu. 
 
Die auf diesen Grundlagen fortgeschriebene Strukturplanung hat einen Konkretisierungsgrad er-
reicht, der einen förmlichen Einstieg in das Bauleitplanverfahren zulässt.  
 
Darüber hinaus kann mit den zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesministeri-
ums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMV) eine zeitnahe Realisierung des für den Projekt-
erfolg zwingend notwendigen Anschlusses an die Autobahn A1 als gesichert angesehen werden. 
 
Aufgrund der strukturellen Bedeutung des Projektes wird vorgeschlagen (vgl. Anlage 2), die weite-
re Projektentwicklung und –profilierung anhand der stadtstrategischen Entwicklungs- und Vermark-
tungsziele in ein umfassendes Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung einzubetten. Zu diesem 
Zweck soll im 2. Quartal 2007 ein öffentliches Hearing unter Federführung der Wirtschaftsförde-
rung Münster GmbH (WFM) durchgeführt werden. 
 
Durch die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens entstehen der Stadt Münster keine Kosten und 
keine Folgekosten. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Übersichtsplan 
2. Positionspapier WFM

Anlage 1 - Plan

159 Zeichen

GE/GI 
GE 
Maßstab 1:10 000 ST ADT M TÜNS ER
Anlage 1 
zur Vorlage Nr. 1050/2006 
Bebauungsplan Nr. 483 Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für

Beratungsverlauf (5)

08.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
20.02.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 483 (amtlicher Umring) amtlich
  • Münsterstraße
  • Gropiusstraße
  • Hessenweg
  • Kappenberger Damm

Bebauungsplan Nr. 483

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Amelsbüren - Hansa-Businesspark Münster - Industrie- und Gewerbegebiet (Autobahn A 1 / Kappenberger Damm / Wiedau / Liekfor / Bahnlinie Münster-Lünen / Dortmund-Ems-Kanal)

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1050/2006
Typ
Vorlage
Datum
19.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37