V/0392/2015
Erfahrungsbericht "Hilfen beim Umzug"
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Beschlussvorlage
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V/0392/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Wohnungswesen Betrifft Erfahrungsbericht "Hilfen beim Umzug" Beratungsfolge 21.05.2015 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 27.05.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 03.06.2015 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 17.06.2015 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Erfahrungsbericht zum Aufgabenbereich „Hilfen beim Umzug“ wird zur Kenntnis ge- nommen. 2. Die zum Stellenplan 2015 eingerichtete Stelle „Sachbearbeiter/in Hilfen beim Umzug“ wird zum 01.07.2015 entsperrt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die notwendigen Mittel zur Deckung der Personal- und Sachkosten sind in den Haushaltsplänen 2015 und 2016 veranschlagt. Vorlagen-Nr.: V/0392/2015 Auskunft erteilt: Frau ten Hompel Herr Leskow Ruf: 4 92 64 88 4 92 64 30 E-Mail: tenhompelb@stadt-muenster.de LeskowR@stadt-muenster.de Datum: 08.05.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0392/2015 Begründung: 1. Vorbemerkungen Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 beschloss der Rat, eine zusätzliche 0,5 Stelle im Aufgabenbereich „Hilfen beim Umzug“ befristet vom 01. 07.2015 bis zum 31.12.2016 einzurichten. Bevor die Stelle eingerichtet wird, sollen die Erfahrungen des Amtes für Wohnungswesen mit der bisherigen Stelle ausgewertet werden. In einem Bericht soll da r- gestellt werden, welche kommunalen Ausgaben durch die Ein richtung der Stelle eing e- spart werden können. Zu Beschlussziffer 1.: Bericht zum Aufgabenbereich „Hilfen beim Umzug“ 1. Zielgruppen und Zielsetzung Bereits seit 1997 gibt es das städtische Angebot „Hilfen beim Umzug“ für Seniorinnen und Senioren sowie Mens chen mit Behinderungen. Das Leistungsspektrum umfasst die Ber a- tung zu Wohnformen, zur Wohnungssuche und zur Umzugsplanung. Die Haushalte we r- den bei der Organisation und Durchführung des Wohnungswechsels je nach Bedarf unter- stützt. Wenn ihr Einkommen die ma ßgebliche Einkommensgrenze für die Ausstellung e i- nes Wohnberechtigungsscheines nicht überschreitet, die vorgegebenen Vermögensgre n- zen eingehalten werden und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, können sie nach den Richtlinien zum Förderprogramm der S tiftung Magdalenenhospital einen Zuschuss zu den Umzugskosten aus Mitteln der Stiftung erhalten. Ziel der „Hilfen beim Umzug“ ist, die persönliche Wohnsituation von Seniorinnen und Se- nioren sowie Menschen mit Behinderung so zu verbessern, dass ein langfristig selbständi- ges Wohnen in der eigenen Häuslichkeit ermöglicht und insbesondere eine vorzeitige Heimunterbringung verhindert wird. Dies gilt auch für Menschen mit eingeschränkter Al l- tagskompetenz (gem. § 45 a SGB XI). Die Umset zung dieses Ziels dient gleichzeitig der Kosteneinsparung sowohl bei den zuständigen Kostenträgern als auch bei den betroffenen Personen. Die bereitgestellten finanziellen Mittel der Stiftung Magdalenenhospital von derzeit 25.000 € jährlich stellen eine wichtige Ergänzung im Rahmen der Gewährung der „Hilfen beim Umzug“ dar. Das gemeinsame Angebot von individuellen Hilfen und finanzieller Unterstüt- zung stärkt die Umzugsbereitschaft der Betroffenen und häufig ist dies die grundlegende Voraussetzung für eine n Umzug in eine barrierefreie Wohnung. In 2014 konnten bei 21 von 63 Umzügen die Mittel der Stiftung Magdalenenhospital eingesetzt werden. 2. Arbeitsschwerpunkte, Erfordernisse In 2014 gab es 2.905 Beratungsgespräche und 239 Hausbesuche. In den letzten Jahren verschärfte sich die Situation am örtlichen Wohnungsmarkt und insbesondere im prei s- - 3 - V/0392/2015 günstigen Wohnungssegment zunehmend. S ie wirkte sich au ch auf die Arbei tsbedingun- gen des Aufgabenbereiches „Umzugshilfen“ aus. Insbesondere für bezahlbaren, barrier e- freien Wohnraum und „Betreutes Wohnen“ wandelte sich das Verhältnis der Unterstü t- zungskontakte zwischen den Arbeitsschwerpunkten Umzug und Wohnun gssuche. Derzeit liegt der Schwerpunkt der Arbeit überwiegend bei Unterstützungsleistungen im Bereich der Wohnungssuche. Verhältnis der Kontakte Umzug – Wohnungssuche für die Jahre 2005 - 2015 Kontakte in % 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Umzug 55 44 50 49 46 44 39 41 42 33 Wohnungssuche 25 27 29 26 31 36 37 42 43 48 Die Schwierigkeiten der Wohnungssuche treffen besonders die geringverdienenden Haushalte. Dazu zählen vermehrt Personen, die Leistungsempfänger sind, einen negat i- ven Schufa-Eintrag haben oder bei denen ein Insolvenzverfahren anhängig ist. Ohne eine intensive Betreuung, die Vermittlung von Kontakten zu den Vermietern, die Klärung der jeweils finanziellen Verhältnisse und die Gewährung der Doppelmietzahlu n- gen für die Zeit der Kündigungsfrist würde für viele ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung der angestrebte Wohnungswechsel aussichtslos sein. 3. Wirtschaftlichkeit der „Hilfen beim Umzug“ 3.1 Anwendung der Methode Social Return on Investment Die „Hilfen beim Umzug“ sind im Jahr 2011 nach der Methode „Social Return on Inves t- ment (SROI)“ überprüft worden. SROI ist ein Verfahren der Wirtschaftlichkeitsunters u- chung, das die Rendite öffentlicher Investitionen bemisst und die Kosten einer Maßnahme mit den zu erwartenden Wirkun gen vergleicht. Die Methode wurde in den Vereinigten Staaten entwickelt und wird ferner in Großbritannien, Niederlande, Belgien, Frankreich, Österreich, Irland und in wenigen Handlungsfeldern auch in Deutschland eingesetzt. SROI geht von der Annahme aus, d ass jeder Beitrag eines Subventionsgebers, einer Sti f- tung oder der öffentlichen Hand für ein gesellschaftliches, kulturelles, am Gemeinwesen orientiertes Projekt letztendlich eine „Investition“ darstellt und als solche auch beurteilt werden kann. Die erwar teten sozialen Erträge der Maßnahmen werden in einen Geldwert übertragen. So können Werte dargestellt werden, die zusätzlich zu den finanziellen We r- ten geschaffen werden. Gesellschaftliche Auswirkungen des Tuns werden mit Hilfe von SROI sichtbar. Die konkrete Fragestellung bei der zurückliegenden Analyse von „Hilfen beim Umzug“ la u- tete: Ist dieses Hilfsangebot in Münster gesellschaftlich lohnend? Diese Frage konnte nach einer Datenerhebung und der Bewertung und Wirkungseinschätzung bejaht werden. Der - 4 - V/0392/2015 gesellschaftliche Mehrwert ist höher ausgefallen als die zuvor getätigte Investition in den Arbeitsplatz. Als sogenannter Ertrag konnten folgende Ergebnisse im Abschlussbericht 2012 festgeha l- ten werden: SROI ist anwendbar Hilfen beim Umzug sind gesellschaftlich lohnend Durch die Unterbringung in barrierefreie adäquate Wohnungen sind Kosteneinsparu n- gen bei den Pflegekosten zu erwarten In der Stadt Münster stehen größere freigezogene Wohnungen zur Vermietung an F a- milien zur Verfügung Erkenntnisse über ein zielgruppenorientiertes Hilfsangebot werden gewonnen Weitere Indikatoren wurden erarbeitet, bei denen es sich lohnt sie weiter zu unters u- chen mit dem Ziel, die Auswirkungen zu erfahren, dass weniger Hilfe von anderen b e- nötigt wird, weniger Krankenhausaufenthalte n ötig sind, Hilfen besser erreichbar sind oder mehr Kontakte zu Nachbarn entstehen. Letztlich gelten folgende Aussagen zur Wirtschaftlichkeit: Die untersuchten Zielgruppen zahlen weniger Miete als zuvor Es treten Kosteneinsparungen bei den Pflegekosten ein In der Stadt Münster stehen aufgrund der Umzüge mehr Quadratmeter Wohnraum zur Verfügung. Der Abschlussbericht wurde in Auszügen auf der Homepage der KGST veröffentlicht. Im KGST-Report 3/2013 heißt es konkret: „ Die Stadt Münster hat durch die Anwendung vo n SROI gezeigt, dass sich das Angebot "Hilfen beim Umzug" lohnt. Es wurde ein SROI von 2,4 errechnet. Das bedeutet, für jeden eingesetzten Euro wurde ein Wert von 2,40 € ermit- telt. Ein Ergebnis, das bei anstehenden Beratungen im Stadtrat bzw. Gemeinderat auch für andere Kommunen hilfreich sein könnte.“ 3.2 Kosteneinsparung durch die Vermeidung von Heimaufenthalten Nach den vo rliegenden Erfahrungswerten im Bereich „Hilfen beim Umzug“ kann das E r- gebnis von SROI grundsätzlich bestätigt werden. E in Einsparpotential wird in der Verme i- dung von Heimaufenthalten und/oder Kurzzeitpflegeunterbringungen generiert. In diesem kostenintensiven Bereich sind jedoch nicht nur Einsparungen bei Leistungsbe- rechtigten nach dem SGB XII zu sehen, auch Haushalte mit eigenem (Renten -) Einkom- men werden entlastet, sofern geeigneter und barrierefreier Wohnraum zur Verfügung g e- stellt werden kann. Somit sind Kosteneinsparungen insbesondere von der Ausrichtung der neuen Stelle abhängig (s. auch unter Pkt. 5. - Zielsetzung der neu eingerichteten Stelle -), - 5 - V/0392/2015 vom Angebot der zur Verfügung stehenden Mietwohnungen und der Verfügbarkeit di eser Wohnungen. Eine neue Fachkraft im Aufgabenbereich „Hilfen beim Umzug“ kann sich intensiver als bisher in enger Kooperation mit den sozialen Diensten für Pflegebedürftige und ältere Menschen des Sozialamtes um die Haushalte kümmern, bei denen festgestellt wurde, dass eine Heimu nterbringung (noch) nicht erforderlich ist. Hier soll adäquater und insb e- sondere barrierefreier Wohnraum akquiriert und das selbständige Wohnen ggf. mit amb u- lanter Betreuung und haushaltsnahen Dienstleistungen ermöglicht werden. Es sollen sich weitere Synergieeffekte mit dem Ziel der Kosteneinsparungen ergeben, sowohl aufgrund der verstärkten Ausrichtung zu den sozialen Diensten für Pflegebedürftige und ältere Me n- schen des Sozialamtes als auch mit Blick auf eine engere Verzahnung zum erfolgreichen städtischen Belegungsmanagement (vgl. Vorlage V/0182/2014). 3.3 Einsparungspotential bei den Kosten der Unterkunft von leistungsbeziehenden Hau s- halten Mit den Ressourcen der zusätzlichen 0,5 Stelle kann die bisherige Kooperation mit dem Sozialamt und dem Jobcenter wei ter optimiert werden. Vorrangig sollen Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderungen, die aufgefordert wurden, ihre Wohnkosten zu senken, bei der Wohnungssuche zielgerichtet und schneller unterstützt werden. 4. Anteilige Gegenfinanzierung der bestehenden Stelle „Hilfen beim Umzug“ Im Rahmen der Finanzierung der „Hilfen beim Umzug“ ist zu berücksichtigen, dass die Stadt Münster Fö rdermittel aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung nach § 45c Abs. 6 SGB XI in Verbi ndung mit § 6 Nr. 3 der Verordnung über niedrigschwellige Hilfe - und Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) erhält. In 2015 wurde der Stadt Münster für 1,75 Stellen beim Sozialamt (Wohnraumanpassung s- beratungen) und beim Amt für Wohnungswesen (Hilfen beim Umzug) eine Förder ung i. H. v. 57.750 € aus dem Ausgleichsfonds der Pflegekassen überwiesen, davon entfielen antei- lig auf die bisherige volle Stelle Hilfen beim Umzug 33.000 €. 5. Zielsetzung der neu eingerichteten Stelle Die zukünftigen Arbeitsschwerpunkte der geplanten 0,5 Stelle sollen nach jetzigem Ko n- zept sein: die Wohnungssuche in Zusammenarbeit mit dem bestehenden Belegungsmanagement des Amtes für Wohnungswesen intensivieren verstärkt Wohnungstausch initiieren die Kooperation mit dem Jobcenter und dem Sozialamt intensivieren. - 6 - V/0392/2015 Ein wichtiger Baustein für die erfolgreiche Arbeit ist der Ausbau der kooperativen Zusa m- menarbeit mit den örtlichen Wohnungsunternehmen und den privaten Vermietern , um ge- eigneten Wohnraum zu akquirieren. Aufbauend auf den positiven Erfahrungen un d in Ko- operation mit dem seit August 2012 erfolgreich arbeitenden „Bel egungsmanagement“ soll neben den öffentlich geförderten Wohnungen auch der private Wohnungsmarkt zune h- mend mit in die Handlungen einbezogen werden. Beim Wohnungstausch geht es um den ge zielten Wohnungswechsel von älteren Perso- nen, die in zu großen Wohnungen leben in kleinere barrierefreie oder Erdgeschosswo h- nungen. Jungen Familien, die größeren Wohnraum benötigen , könnten in Absprache mit den Vermietern die so frei gewordene Wohnung ang eboten werden . Hier ist der Erfolg zum einen von der gezielten Auswahl der passenden Tausc hkandidaten, der Klärung ihrer Erwartungen und Möglichkeiten und zum anderen von der besonderen U nterstützung der Senioren beim Umzug in eine solche Tauschwohnung abh ängig. Die derzeit außeror- dentlich problematischen Bedingungen am örtlichen Wohnungsmarkt zwi ngen somit zu veränderten Instrumentarien bei der städtischen Wohnungsversorgung . Dass ein geste u- erter Wohnungstausch erfolgreich sein kann, wird durch die Arbeit des „städtischen Bel e- gungsmanagements“ bewiesen (vgl. Vorlage V/0182/2014, S. 3 „Ringtausch“). Die bisherige Kooperation mit dem Sozialamt und dem Jobcenter soll mit dem Ziel der e r- forderlichen Reduzierung der Wohnkosten von Haushalten im Leistungsbezug durch einen Umzug in eine Wohnung mit sozialhilferechtlich angemessenen Kosten intensiviert we r- den. 6. Ausblick Die Verwaltung wird den politischen Gremien im 3. Quartal 2016 zu den Erfa hrungen und Wirkungen der neu eingerichteten 0,5 Stelle berichten. Zu Beschlussziffer 2.: Mit dieser Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag der politischen Gremien im Ra h- men der Haushaltsplanberatungen nach, vor Einrichtung einer 0,5 Stelle über den Aufg a- benbereich „Hilfen beim Umzug“ im Amt für Wohnungswesen zu berichten. Die Verwaltung schlägt die Entsperrung der neuen Stelle „Sachbearbeiter/in Hilfen beim Umzug“ vor. I. V. Gez. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0392/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.05.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37