V/0779/2011
Peter-Wust-Schule
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 2
3916 Zeichen
A-W [0043/2009 in der BV West Münster, 8. April 2009 An die STADT MÜNSTER] Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks Münster — West MoRn Frau Elisabeth Westrup , =ö Art. 2009 i Pantaleonplatz 7 ö - Arat or Bosysrangersgenhaiten - N Berirheverwaitung West Ä 48161Münster 5 Zusammenführung der Peter-Wust-Grundschule und Neuerrichtung einer Zweifach- sporthalle am Standort Dingbänger Weg Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, bis spätestens Ende 2009 ein Konzept für die Zusammen- führung der Peter-Wust-Grundschule und die Neuerrichtung einer Zweifachsporthalle am Standort Dingbänger \Veg vorzulegen. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Beim. Raumkonzept ist von der beschlossenen Dreizügigkeit der Schule und zwei OGTS-Gruppen weiter auszugehen. 2. Bei der Bauplanung sollen die Schulhofflächen im geringstmöglichen Umfang in An- spruch genommen und optimiert werden. Die alte Einfachturnhalle wird rückgebaut. Die Erschließung der Parkplätze soll über den Dingbänger Weg erfolgen. Zugang und Nutzung der Sporthalle müssen barrierefrei.möglich sein. Bzgl. der Sporthalle ist zu prüfen, ob die Halle nicht nur in zwei, sondern evtl. auch in drei Abschnitte teilbar sein sollte. oo a» © 7. Die Finanzierung der Maßnahme soll weitestmöglich über eine Veräußerung der Fläche des heutigen Schulstandortes am Schürbusch und über einen Verzicht auf geplante Sanierungen am aufzugebenden Schulstandort und an der alten Sporthal le sichergestellt werden. \ J Begründung: Die Peter-Wust-Schule ist die einzige Grundschule in Münster mit zwei räumlich getrenn- ten Schulstandorten. Diese Situation ist Anfang der 90er Jahre entstanden, als eine da-. mals erforderliche Vierzügigkeit am Standort Dingbänger Weg mit vertretbarem Aufwand nicht realisierbar war. Diese getrennten Standorte belasten heute den Schulalltag erheb- lich. CDU Fraktion in der BV West * _ FDPin’der BV West CDU - Kreisgeschäftsstelle + Mauritzstraße 4-6 . 48143 Münster FDP Fraktionsgeschäftsstella + Geringhoffstraße 48 » 48163 Münster Tetefon (02 51) 41842.0 » Telefax (02 51) 41842-44 Telefon (02 51} 9876030 + Telefax (02 51) 9873061 . Post@cdu-muenster.de fdp-bv.muenster@web.de http:ffwww.cdu-muenster.de 2.0 httpeilwww.fdp-muenster.de Die Wegezeiten verringern Unterrichts- und Pausenzeiten, die Begleitung der Schüler er- fordert erheblichen zusätzlichen personellen Aufwand. Auch beim pädagogischen Kon- zept, der Schulidentität, der Abstimmungen im Lehrerkollegium und bei Vertretungsmög- lichkeiten existieren Einschränkungen. Nachdem die Kinderzahlen in Mecklenbeck rückläufig sind und eine Vierzügigkeit der PWS nicht mehr erforderlich ist, werden nunmehr nur wenige zusätzliche Räume benötigt, um einen Schulbetrieb an einem Standort zu ermöglichen. Diese Chance für die Kinder in Mecklenbeck sollte unbedingt ergriffen werden. Die alte Turnhalle von 1960 ist einerseits stark sanierungsbedürftig und wird andererseits auch nach Sanierungen nie aktuellen schulischen und sportlichen Anforderungen genü- gen. Wirtschaftlicher ist daher die Neuerrichtung einer Sporthalle. Bei der Dreizügigkeit der Schule kann der nach Lehrplan vorgesehene Sportunterricht i in einer Einfachhalle nicht in vollem Umfang durchgeführt werden. Aus der Ganztagsbetreu- ung, dem. Vereinssport und dem nicht-vereinsgebundenen Sport ergeben sich erhebliche weitere Bedarfe an diesem Standort. Der Verein DJK Wacker Mecklenbeck allein hat ei- nen zusätzlichen Bedarf von bis zu 140 Sportstunden pro Woche ermittelt. Auch für große Veranstaltungen z.B. im kulturellen Bereich könnte eine Zweifachturnhalle Raumkapazitäten in Mecklenbeck schaffen. Die Kosten für den laufenden Betrieb (z.B. Heizkosten) können durch die Zusammenle- gung der Schuülstandorte und den Ersatz der alten, in Schlichtbauweise errichteten Turn- halle nachhaltig reduziert werden. gezeichnet gezeichnet Ediger,. Wolfgarten und Fraktion Prof. Dr. Poll
Anlage 1
906 Zeichen
Anlage 1 zur Vorlage V/0779/2011 Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Dingbängerweg 80 hier: Raumprogramm Dem Raumprogramm liegt das DIN 18032-1 Programm für eine Zweifachhalle zugrunde Anzahl Bezeichnung Nutzfläche [qm] 1 Zweifachhalle 22 x 44 x 7 m (teilbar in 2 Teile) 968 4 Sammelumkleiden je ca. 25 qm (12 m Banklänge) 100 2 Dusch-/Waschräume je ca. 15 qm (je 2 WT und 6 Dus chplätze) 30 4 Sportler-WC je ca. 3,5 qm 14 1 Übungsleiterraum min. 10 qm 10 2 Geräteraum je Hallenhälfte ca. 47,5 qm 95 1 Putzmittelraum 4 1 Hallenwart/Sanitätsraum ca. 10 qm 10 1 Hausanschluss- und Technikraum (entwurfsabhängig) 2 Besucher-WC (Damen und Herren) in der Eingangshal le je ca. 3,5 qm 7 1 Barrierefreies WC in der Eingangshalle ca. 5 qm 5 1 Stiefelgang (entwurfsabhängig) 1 Turnschuhgang (entwurfsabhängig) 1 Eingangshalle (entwurfsabhängig)
Anlage 3
2575 Zeichen
.48161 Münster (Roxel) SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West SPD Il Ge Dr. Hubert Sanetra Münster, 29.04.09 Christoph — Bernhard - Graben 106 48163 Münster Tel.: 0251-7475723 E-Mail: hdrsanetra@versanet.de ; un |STADT MÜNSTER An die Bezirksvertretung Münster West z.H. Frau Bezirksvorsteherin Elisabeth Westrup ; 23 LEE, 20 ! Bezirksverwaltungsstelle — West j * Amt für Sorgerangsegentistten, - * Schelmenstiege 1 > Berirkaverwaitung Was f Die Verwaltung wird beauftragt, die Sanierungsarbeiten an der Peter-Wust-Schule wie geplant durchzuführen. Die Sanierungsarbeiten an der Turnhalle sollen zurückgestellt werden. Der Neubau einer Dreifach/Zweifach-Turnhalle am gleichen Standort wird zur Prüfung beantragt. \ Begründung: Die Gebäude der Peter Wust-Schule teilen sich in drei Abschnitte. Das Hauptgebäude mit Verwaltung/Schulungsräumen, die Turnhalle am Dingbängerweg sowie eine drittes Schulgebäude am Schürbusch. Die s.g. Kleine Schule am Schürbusch ist vor einigen Jahren saniert worden und befindet sich „in einem'äusgezeichneten Zustand. Der Abriss und Neuaufbau am Dingbängerweg wäre reine Steuerverschwendung. In Zukunft ist mit sinkenden Schülerzahlen zu rechnen, ein Abriss und : Neubau an einer anderen Stelle wäre kontraproduktiv, über eine Nutzungsänderung müsste dann nachgedacht werden. Diese Meinung teilen auch die meisten Bürgerinnen und Bürger. Das Problem „Lärmbelästigung“ (Schürbusch) mit den Nachbarn ist bekannt. Es sollte geprüft werden, ob durch Lärmschutzmaßnahmen der Streit beigelegt werden kann. Ein gemeinsames Leben von Jung und Alt kann auch schön sein! : Auch das Begleiten der Schüler von Schule zur Schule für die Übermittagsbetreuung und den Spörtunterricht ist lästig und zeitaufwendig für das Lehrpersonal, ist aber grundsätzlich kein unüberbrückbares Hindernis für die Beschulung und Übermittagbetreuung. Die Turnhalle am Dingbängerweg ist unstrittig sanierungsbedürftig. Die sofortige Sanierung sollte zurückgestellt werden, bis entschieden ist, ob der Neubau einer Dreifach/Zweifach- Turnhalle auf dem Gelände am Dingbängerweg durch die Verwaltung in Aussicht gestellt wird. Der Turnhallenbedarf ist bereits jetzt sehr groß, der Sportverein Wacker Mecklenbeck e.V. hat bereits Hallenbedarf angemeldet. Aus Kostengründen bietet sich eine'gemeinsame Nutzung der Turnhalle für Schule und Sportverein an. Die Mitglieder des Sportvereins treffen sich vorwiegend in den Abendstunden, sodass die Turnhalle tagsüber der Schule im vollen Umfang zur Verfügung steht. j ; gez.: Dr. Hubert Sanetra und Fraktion
Beschlussvorlage
22216 Zeichen
V/0779/2011
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Betrifft
Peter-Wust-Schule;
hier: Aufgabe des Standortes Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule
und Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Dingbängerweg 80
sowie perspektivische Erweiterung des Schulgebäudes zur Drei- bzw. Vierzügigkeit
Beratungsfolge
17.11.2011 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
30.11.2011 Sportausschuss Vorberatung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung
14.12.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird künftig nicht mehr als Standort der Peter-Wust-
Schule genutzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur bedingungsfreien Vermarktung
des Standortes Schürbusch 45 in die Wege zu leiten.
3. Am Hauptstandort der Peter-Wust-Schule am Dingbängerweg 80 wird eine neue Zweifach-
sporthalle gemäß den Vorgaben der DIN 18032 mit dem Raumprogramm gem. Anlage 1 er-
richtet.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel eine Planung für die Erweiterung des Schulgebäu-
des der Peter-Wust-Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt zunächst bis zur Genehmi-
gungsplanung) und Vierzügigkeit (2. Bauabschnitt zunächst bis zur Entwurfsplanung) mit fol-
gendem Raumprogramm zu erstellen:
1. Bauabschnitt:
3 Unterrichtsräume 65 qm
1 Raum für den offenen Ganztag 65 qm
Vorlagen-Nr.:
V/0779/2011
Auskunft erteilt:
Frau Haase
Ruf:
492 40 11
E-Mail:
Haase@stadt-muenster.de
Datum:
26.10.2011
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0779/2011
2. Bauabschnitt:
4 Unterrichtsräume 65 qm
1 Mehrzweckraum 65 qm
1 Raum für den offenen Ganztag 65 qm
zuzügl. Funktions– und Verkehrsflächen.
Die Erweiterungen werden nach heutigem Stand einer Machbarkeitsstudie als Neubau in
Anbindung an die neue Zweifachsporthalle geplant.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für den Neubau der Zweifachsporthalle gemäß
den Vorgaben der DIN 18032 sowie den 1. Bauabschnitt zur Erweiterung um Unterrichts-
räume mit Kostenberechnung nach DIN 276 einschließlich einer Außenanlagenplanung zu
erstellen und schnellstmöglich den Baubeschluss zum Neubau der Zweifachsporthalle her-
beizuführen. Die Erweiterung um Unterrichtsräume (sowohl der 1. als auch der 2. Bauab-
schnitt) werden erst realisiert, wenn sich der Bedarf aufgrund der Schüler- und Klassenzahl-
entwicklung abzeichnet.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweite-
rung des Schulgebäudes der Peter-Wust-Schule zur Drei- und Vierzügigkeit sowie zum Neu-
bau einer Zweifachsporthalle zunächst
eine Mehrfachbeauftragung mit 3 - 5 Architekturbüros
durchzuführen.
7. Die Anträge Nr. A-W/0013/2009 der CDU-Fraktion und der FDP in der BV-West vom
08.04.2009 (Anlage 2) und Nr. A-W/0014/2009 der SPD-Fraktion in der BV-West vom
29.04.2009 (Anlage 3) sind damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Finanzierung des Neubaus der Zweifachsporthalle (Ziffer 3) und der Erweiterung des
Schulgebäudes zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt s. Ziffer 4) erforderlichen Ermächtigungen sind
im Haushaltsplan-Entwurf 2012 wie folgt veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl.
Sporthalle
Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000
VE 250.000
2013 1.372.000
2014 2.450.800
2015 156.000
gesamt 4.213.800
Auszahlung für den Erwerb von
bewegl. Anlagevermögen
2014 187.200
insgesamt 4.401.000
- 3 -
V/0779/2011
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt.
Die Folgelastenberechnung, in der auch die Vermarktung des Geländes Schürbusch 45 berück-
sichtigt wird, wird zum Baubeschluss vorgelegt.
Begründung:
1. Bisherige Entwicklung der Peter-Wust-Schule
Die Peter-Wust-Schule, städt. Gemeinschaftsgrundschule, war bisher in 2 Gebäuden unterge-
bracht; dem Hauptstandort am Dingbängerweg 80 und dem Lernort Schürbusch 45.
Im Zusammenhang mit der Aufhebung der Schulbezirke der städt. Grundschulen hat der Rat der
Stadt Münster im Sommer 2007 für die Peter-Wust-Schule die Aufnahmekapazität auf maximal 3
Eingangsklassen festgelegt (vgl. Vorlage V/0501/2007). Diese Zügigkeit wurde damals unter Be-
rücksichtigung des Raumbestandes beider Standorte und der Prognose festgelegt.
Die Schüler- und Klassenzahlen der Peter-Wust-Schule sind in den vergangenen Jahren jedoch
erheblich gesunken:
Schuljahr 2006/07 341 Schüler/innen 14 Klassen
Schuljahr 2007/08 329 Schüler/innen 12 Klassen
Schuljahr 2008/09 304 Schüler/innen 12 Klassen
Schuljahr 2009/10 280 Schüler/innen 12 Klassen
Schuljahr 2010/11 238 Schüler/innen 10 Klassen
Schuljahr 2011/12 180 Schüler/innen 8 Klassen
Zum Schuljahr 2011/12 wurden nur 24 Lernanfänger zur Peter-Wust-Schule angemeldet, sodass
nur 1 Eingangsklasse gebildet werden konnte.
Im Schuljahr 2011/12 nehmen 67 Schüler/innen am Offenen Ganztag teil. Davon kommen 14 Kin-
der aus der Grundschule Loevelingloh, die im O ffenen Ganztag mit der Peter-Wust-Schule koope-
riert.
Im Schulgebäude am Dingbängerweg sind 12 Unterrichtsräume sowie 3 OGTS-Räume (1 Speise-
raum sowie 2 Betreuungsräume) vorhanden.
Aufgrund der gesunkenen Schüler- und Klassenzahlen konnten im laufenden Schuljahr 2011/12
alle Klassen der Peter-Wust-Schule im Hauptgebäude untergebracht werden. Die Schule nutzt
deshalb den Standort Schürbusch seit diesem Sommer nicht mehr.
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 19.10.2011 beschlossen, das Schulgebäude
am Schürbusch befristet für das Schuljahr 2011/12 für das Projekt „Villa Interim“ zur Verfügung zu
stellen (vgl. Vorlage V/0611/2011).
2. Schülerprognose
Die Schülerprognose für die Peter-Wust-Schule basiert auf den tatsächlichen Zahlen und den Er-
gebnissen der Kleinräumigen Bevölkerungsprognose 2009 – 2020 (KBP 2009 – 2020). Die der
KBP 2009 – 2020 zu Grunde liegenden Annahmen zur Baut ätigkeit in Mecklenbeck berücksichti-
gen hinsichtlich des Baugebiets „Mecklenbeck – Meckmannweg / Schwarzer Kamp“ eine Erweite-
- 4 -
V/0779/2011
rung um 230 Wohneinheiten (WE), voraussichtlich werden allerdings 250 WE entstehen. Weitere
mengenmäßige Anpassungen könnten sich aufgrund der Vermarktung des bislang für schulische
Zwecke genutzten Grundstücks Schürbusch 45 ergeben. Auch nach 2020 werden voraussichtlich
weitere Flächen für Wohnzwecke ausgewiesen.
Von den 55 in Mecklenbeck wohnenden Schulanfängern wurden im Schuljahr 2011/2012 lediglich
24 Kinder an der Peter-Wust-Schule angemeldet; 15 dieser 55 Kinder besuchen die Grundschule
Loevelingloh, 6 die Theresienschule und 10 andere Grundschulen. Vorausgesetzt, das aktuelle
Wahlverhalten setzt sich fort, wird die Peter-Wust-Schule bis zum Ende des Prognosezeitraums im
Schuljahr 2020/2021 jeweils nur zwei Eingangsklassen bilden. Sollten sich jedoch sämtliche Eltern
von Kindern im grundschulpflichtigen Alter für die Peter-Wust-Schule entscheiden, wäre sie min-
destens 3-zügig zu führen.
3. Raum- und Baubedarf Unterrichts- und Betreuungsbereich
Der Raum- und Baubedarf hängt von der weiteren Entwicklung der Schule ab.
Im Schulgebäude am Dingbängerweg sind 12 Unterrichtsräume sowie 3 OGTS-Räume (1 Speise-
raum sowie 2 Betreuungsräume) vorhanden. Dieser Raumbestand entspricht einer 2,5-Zügigkeit
mit 2 OGTS-Gruppen.
Eine dreizügige Grundschule hat nach den Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen
für allgemein bildende Schulen und Förderschul en einen Raumbedarf von insgesamt 15 Unter-
richtsräumen (12 Klassen- und 3 Mehrzweckräume).
Es ist davon auszugehen, dass bei einem Anstieg der Schülerzahlen auch der Bedarf an Betreu-
ungsplätzen im Offenen Ganztag steigen und eine 3. Gruppe zu bilden sein wird. Bei einer Dreizü-
gigkeit sollten deshalb neben dem Speiseraum 3 OGTS-Betreuungsräume berücksichtigt werden.
Aus der Gegenüberstellung des Raumbestandes im Schulgebäude am Dingbängerweg mit diesem
Raumprogramm ergibt sich ein Fehlbedarf von 3 Unterrichtsräumen und 1 Betreuungsraum für den
Offenen Ganztag.
Zur Deckung des Raumbedarfs einer dreizügigen Grundschule mit 3 OGTS-Gruppen müssten
deshalb 4 Räume neu gebaut werden.
Dieser Bedarf würde sich jedoch bei einer Entwicklung zur Dreizügigkeit, d.h. Bildung von 3 Ein-
gangsklassen ab dem Schuljahr 2012/13 erst ab dem Schuljahr 2014/15 (Fehlbedarf 1 Raum) bzw.
2015/16 ergeben, wie die folgende Darstellung verdeutlicht:
SJ
2011/12
SJ
2012/13
SJ
2013/14
SJ
2014/15
SJ
2015/16 ff.
1. Jahrgang 1 3 3 3 3
2. Jahrgang 2 1 3 3 3
3. Jahrgang 2 2 1 3 3
4. Jahrgang 3 2 2 1 3
Klassen gesamt 8 8 9 10 12
Bedarf Mehrzweckräume 2 2 2 2 3
Unterrichtsraumbedarf
gesamt
10 10 11 12 15
Bedarf OGTS-Räume 3 3 4 4 4
Raumbedarf insgesamt 13 13 15 16 19
Raumbestand 15 15 15 15 15
Differenz + 2 + 2 +/- 0 - 1 - 4
- 5 -
V/0779/2011
Bei dieser Aufstellung wird davon ausgegangen, dass ab dem Schuljahr 2013/14 eine 3. OGTS-
Gruppe gebildet wird (mind. 75 Kinder), sodass dann einschl. Speiseraum 4 OGTS-Räume zu be-
rücksichtigen sind.
Sofern die Peter-Wust-Schule in den kommenden Jahren zunächst nur 2 Eingangsklassen und
dann erst in späteren Jahren 3 Eingangsklassen bilden wird, ergibt sich der Raum- und Baubedarf
entsprechend später.
Bei einer Entwicklung zur Zweizügigkeit könnte der Raumbedarf im vorhandenen Schulgebäude
am Dingbängerweg gedeckt werden. Eine Erweiterung wäre dann nicht erforderlich.
Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, zunächst die Grundschulanmeldungen abzuwar-
ten.
Die Planungen zur Erweiterung zur Dreizügigkeit sollen bis zur Genehmigungsplanung mit erstellt
werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Erweiterung kurzfristig realisiert werden kann, so-
bald sich der Bedarf ergibt. Die Planungen zur Erweiterung zur Vierzügigkeit werden zunächst bis
zur Entwurfsplanung erstellt.
Bei den Planungen soll eine spätere Erweiterbarkeit um einen vierten Zug berücksichtigt werden,
da aufgrund der Entwicklung des Stadtteils Meckl enbeck eine langfristige Entwicklung der Schule
zur Vierzügigkeit nicht ausgeschlossen werden kann.
4. Sporthallensituation und –bedarf
4.1 Bestand an Sporthallen im Stadtteil
In Mecklenbeck stehen für den Sportbetrieb der Peter-Wust-Schule, zweier Sportvereine, weiterer
Schulen im Einzugsbereich und für die an sportlicher Aktivität interessierte Bürgerschaft die städti-
sche Einfach-Turnhalle der Peter-Wust Schule am Dingbängerweg und die vereinseigene Mehr-
zwecksporthalle von DJK Wacker Mecklenbeck an der Egelshove zur Verfügung.
Darüber hinaus befindet sich an der Boeselagerstraße die Einfach- und die Dreifachsporthalle der
Bischöflichen Friedensschule.
Die 1962 errichtete Turnhalle der Peter-Wust-Schule entspricht bzw. genügt bezogen auf das
Platzangebot, die Entwicklungsmöglichkeiten von Sportangeboten im Schul- und Vereinssport und
die Bausubstanz nicht mehr zeitgemäßen Ansprüchen. Sie ist zudem stark sanierungsbedürftig.
Die notwendigen Sanierungen wurden in den letzten Jahren aufgrund der vorliegenden Anträge
zum Neubau einer Mehrfachhalle zurückgestellt. Daher sind in der Liste der Rückstellungen für die
Turnhalle für die Neueindeckung des Dachs incl. Blitzschutz sowie die Erneuerung der Glasbau-
steinwand und Oberlichter insgesamt 170.000 € - ohne zeitliche Optionen für die Umsetzung der
Sanierungsmaßnahmen - enthalten.
4.2 Bedarf - Schule
Die Schülerinnen und Schüler der Peter-Wust-Schule (s. dazu Ziffer 2 Schülerprognose) benötigen
für den vorgeschriebenen unterrichtlichen und außerunterrichtlichen Schulsport und als Raum für
bewegungsaktive Angebote funktionale gedeckte Sportstätten. Die bestehende Einfach-Turnhalle
der Peter-Wust-Schule bietet der Schule für ihre Sportangebote und Kooperationen nur begrenzte
Möglichkeiten.
Mit einer neuen Zweifachsporthalle am Dingbängerweg 80 werden direkt am Lernort ausreichend
dimensionierte und funktionale gedeckte Sportstätten zur Verfügung stehen. Durch die zusätzliche
Einheit wird der Schulstandort Dingbängerweg für den vorgeschriebenen Sportunterricht, für An-
- 6 -
V/0779/2011
gebote im Rahmen des Ganztagsbetriebs und fü r Kooperationen mit anderen Schulen oder Verei-
nen bedarfsorientiert ausgebaut und aufgewertet.
4.3 Bedarf – Sportvereine
Auch die Mecklenbecker Sportvereine DJK Wacker Mecklenbeck und FC Mecklenbeck benötigen
zukünftig für ihre Vereinsangebote ausreichende gedeckte Sportstätten mit sportgerechter Ausstat-
tung.
FC Mecklenbeck nutzt zurzeit die Einfach-Turnhalle der Peter-Wust-Schule für eine Sportgruppe.
Durch die Veränderungen im Stadtteil wird FC Mecklenbeck künftig weitere Angebote in gedeckten
Sportstätten installieren. Eine funktionale Zwei fachsporthalle am Dingbängerweg ermöglicht ihm
dies zu tragbaren Bedingungen (kurze Wege, Bezug zur Schule).
DJK Wacker Mecklenbeck führt auf der städtischen Sportanlage Egelshove eine Vereinssporthalle,
die bezogen auf Größe, Sportboden, Linierung nur bedingt und nicht für alle Sportarten geeignet
ist. Deshalb muss der Verein – mit Nachteilen (Wegezeit, kein Bezug zum Stadtteil) - für seine
Angebote (zum Teil gegen Bezahlung) auch andere städtische Sporthallen und die der Friedens-
schule nutzen bzw. hat keine Entwicklungsmöglichkeiten.
DJK Wacker Mecklenbeck wird künftig Bedarf an Hallenzeiten für verschiedene Sportarten haben,
die er in den bestehenden Sporthallen Mecklenbecks nicht anbieten kann. Dort fehlen ihm Ent-
wicklungsmöglichkeiten (räumlich, zeitlich, quantitativ).
Mit Blick auf die sich verändernde Schullandschaft mit Ganztagsbetrieb und G-8, Kooperationen
von Schulen, zunehmendem Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen, Integrationserfor-
dernissen für ältere Menschen, Menschen mit Migrationshintergrund oder Behinderung sowie dem
Ausbau sozialfunktionaler Vereinsangebote hat DJK Wacker Mecklenbeck bereits jetzt für die Zu-
kunft konkrete Vorstellungen von weiteren qualifizierten Sportangeboten. Die kann er mit der jetzi-
gen Hallenausstattung nicht, kaum oder nur unzulänglich installieren. So scheitern z. B. geplante
Kooperationen der Peter-Wust-Schule mit DJK Wacker Mecklenbeck an fehlenden ausreichenden
Sportflächen an der Schule bzw. in erreichbarer Entfernung.
Mit dem Bau einer Zweifachsporthalle kann DJK Wacker Mecklenbeck seine aktuellen Angebote
bedarfsgerecht intensivieren und weiter ausbauen.
Für die Sportarten Floorball (auch Unihockey genannt), Frisbee und Radball haben die Münstera-
ner Sportvereine regelmäßigen Hallenbedarf, der ni cht bzw. nur unzureichend in städtischen
Sporthallen gedeckt werden kann, weil die Hallen für diese Sportarten nicht ausgestattet sind bzw.
weil keine Nutzungszeiten frei sind. Die Vereine müssen sich daher in ihrem Angebot beschrän-
ken, sich im Sportbetrieb behelfen oder ihn aus Münster auslagern.
In einer neuen Zweifachsporthalle in Mecklenbeck könnten diese Angebote im Rahmen der nicht
durch die ortsansässigen Vereine belegten freien Hallenzeiten dauerhaft untergebracht werden.
4.4 Bedarf - vereinsungebundene Bevölkerung und Kooperationen
Ziel einer lebenswerten Stadt ist, den interessierten Menschen möglichst niedrigschwellig Sport
bzw. eine bewegungsaktive Freizeit in Sporthallen zu ermöglichen. Dazu gehört auch die vereins-
ungebundene Bevölkerung. Mit unterschiedlichen Sport- und Bewegungsangeboten in der Zwei-
fachhalle in Mecklenbeck kann auch die vereinsungebundene Bevölkerung durch die Sportvereine
angesprochen bzw. erreicht werden. Außerhalb der Arbeit von Schulen und Sportvereinen könnten
in der neuen Zweifachhalle ggf. zur Steigerung der Aufenthaltsqualität im Quartier Kooperationen
im Sport stattfinden.
- 7 -
V/0779/2011
5. Machbarkeitsstudie; Standort Dingbängerweg
Das Amt für Immobilienmanagement hat eine Machbarke itsstudie erstellt, um zu prüfen, welche
Bebauung möglich ist. Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass auf dem Schulgrundstück sowohl
der Neubau einer Zweifachhalle als auch eine Erweiterung der Schule zur Drei- bzw. Vierzügigkeit
möglich ist. Der Neubau einer Dreifachhalle ist aufgrund der Grundstücksgröße allerdings nicht
realisierbar.
Die vorhandene Einfachhalle wird nach Fertigstellung der Zweifachhalle abgerissen. Aufgrund des
vorgesehenen Bauvolumens wird die derzeit vorhandene Rasen- bzw. Spielfläche verkleinert wer-
den. Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme wi rd auch eine Planung für die Außenanlagen der
Schule erstellt. Ziel ist es, die Schulhoffläche so wenig wie möglich einzuschränken und auch nach
Fertigstellung der Baumaßnahme einen attraktiven Schulhof mit einer hohen Aufenthalts- und
Spielqualität vorzuhalten.
6. Grundstück Schürbusch; weiteres Verfahren
Der zurzeit gültige B-plan Nr. 146 bestimmt für das Grundstück in der Gesamtgröße von 10.866 m²
die Nutzungsart „Schule“. Um der starken Nachfrage in Münster nach Wohnraum in stadtnahen
Lagen entgegenzukommen, soll dem Rat eine Änderung des Bebauungsplanes mit dem Ziel einer
Ausweisung des Areals zur Wohnbebauung vorgeschlagen werden. Dabei wird eine Einzelver-
marktung der Baugrundstücke angestrebt. Favorisiert wird eine Veräußerung der Grundstücke im
Höchstgebotsverfahren, um die notwendigen Erlöse zu erzielen.
Eine Bebauungsplanänderung bedarf bis zur Rechtsverbindlichkeit eines Zeitfensters von etwa 1,5
Jahren.
7. Weiteres Verfahren – Mehrfachbeauftragung
Die Mehrfachbeauftragung stellt ein planerisches Optimierungsverfahren dar. Es wird vorgeschla-
gen, 3 - 5 Architekturbüros mit der Erstellung eines Vorplanungskonzeptes zu beauftragen.
Ein Bewertungsgremium aus Politik und Verwaltung unter Einbeziehung der Schule wird dann in
einem Sitzungstermin aus den anonymisierten Vorplanungskonzepten ein Architekturbüro auswäh-
len und der Bezirksvertretung Münster-West, dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung, dem
Sportausschuss und dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen für eine Weiterbearbeitung
vorschlagen. Durch das planerische Wettbewerbsverfahren erhält der Bauherr in diesem Verfahren
eine Auswahl unterschiedlicher Entwürfe, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste
Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funk-
tionalen und gestalterischen, aber insbesondere auch wirtschaftliche Aspekte. Von den Teilneh-
mern wird erwartet, eine kompakte und wirtschaftliche Bauweise vorzuschlagen.
8. Kosten /Folgekosten
Das Amt für Immobilienmanagement hat in einer Prognose für die nächsten 10 Jahre sämtliche
Finanzströme erfasst, die mit dem Weiterbetrieb am Standort Schürbusch und mit der Neuerrich-
tung einer Zweifachhalle am Standort Dingbängerweg verbunden sind. In diesem sogenannten
vollständigen Finanzplan sind sämtliche Zahlungsströme abgebildet und die Endwerte der Kredite
und der Investitionen erfasst. Dadurch können sowohl die Auswirkungen auf den Ergebnisplan als
auch auf die Bilanz der Stadt Münster simuliert werden.
Als Basis ist der Weiterbetrieb des Standortes Schürbusch 45 ermittelt worden. Die Aufwendungen
für diesen Standort betragen rd. 55.000 € jährlich. Somit ergibt sich über die nächsten 10 Jahre
eine Gesamtwirkung auf den Haushalt von rd. 550.000 €.
- 8 -
V/0779/2011
Durch den Neubau einer Zweifachhalle am Dingbängerweg werden zunächst Aufwendungen für
den Betrieb dieser neuen Sporthalle in Höhe von rd. 80.000 € erzeugt. Gleichzeitig entfallen Auf-
wendungen für die alte Einfachhalle in Höhe von 18.000 €. Die Abschreibungen liegen mit 48.000
€ um etwa 40.000 € oberhalb der Nettoabschreibungen für die derzeitige Einfachhalle. In der
Summe ergibt sich somit eine zusätzliche Belastung für den Ergebnisplan von rd. 110.000 €. Um
den Gesamteffekt der nächsten 10 Jahre zu er mitteln, ist der Verkauf des Grundstücks Schür-
busch 45 für den Zeitpunkt in etwa 2 Jahren unterstellt. Der Erlös wird rechnerisch dazu genutzt,
den anfänglichen Kredit für den Neubau der Zweifachhalle zu tilgen. Zu diesem Zeitpunkt sinkt
demnach die Zinsbelastung, die neben den oben dargestellten Effekten ebenso zu berücksichtigen
ist. Gleichzeitig wird durch den Verkauf ein Ertrag erzielt, der in dem betreffenden Jahr den Haus-
halt entlastet. Diese Effekte führen dazu, dass in der 10-Jahres-Betrachtung die zusätzlichen Auf-
wendungen in der Summe nur um rd. 140.000 € oberhalb der Aufwendungen für den derzeitigen
Standort liegen.
9. Anträge
Mit dem Antrag vom 08.04.2009 Nr. A-W/0013/2009 haben die CDU-Fraktion und die FDP in der
BV-West beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für die Zusammenlegung der Pe-
ter-Wust-Schule und die Neuerrichtung einer Zweifachsporthalle am Standort Dingbängerweg vor-
zulegen.
Die SPD-Fraktion in der BV-West hat mit dem Antrag Nr. A-W/0014/2009 vom 29.04.2009 eben-
falls die Verwaltung beauftragt, den Neubau einer Dreifach-/Zweifachhalle am Standort Dingbän-
gerweg zu prüfen. In diesem Antrag wurde jedoch von der Beibehaltung des Standortes Schür-
busch als Lernort der Peter-Wust-Schule ausgegangen.
Ein Zwischenbericht wurde der Bezirksvertretung Münster-West und dem Ausschuss für Schule
und Weiterbildung mit der Berichtsvorlage V/0862/2009 im Januar 2010 gegeben.
Mit dem Errichtungsbeschluss zum Neubau der Zweifachsporthalle und dem Beschluss zur Pla-
nung der Schulerweiterung sind die Anträge erledigt.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Anlagen:
Anlage 1: Raumprogramm Zweifachhalle
Anlage 2: Antrag Nr. A-W/0013/2009 der CDU-Fraktion und der FDP in der BV-West vom
08.04.2009
Anlage 3: Antrag Nr. Nr. A-W/0014/2009 der SPD-Fraktion in der BV-West vom 29.04.2009
Ergänzungsvorlage V/0779/2011/1
5525 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Schule und Weiterbildung
Vorlagen-Nr.:
V/0779/2011/1. Erg.
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt:
Frau Haase
Ruf:
Betrifft
Peter-Wust-Schule;
hier: Aufgabe des Standortes Schürbusch als Lernort der Peter-Wust-Schule
und Neubau einer Zweifachsporthalle am Standort Dingbängerweg 80
sowie perspektivische Erweiterung des Schulgebäudes zur Drei- bzw. Vierzügigkeit
Beratungsfolge
22.11.2011 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
30.11.2011 Sportausschuss Vorberatung
07.12.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung
14.12.2011 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Das Schulgebäude Schürbusch 45 wird künftig nicht mehr als Standort der Peter-Wust-
Schule genutzt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur bedingungsfreien Vermarktung
des Standortes Schürbusch 45 in die Wege zu leiten mit dem Ziel, diese Flächen einer
sich an den Vorgaben der für die Nachbarflächen geltenden Bebauungspläne 146, 174
und 412 orientierenden Wohnnutzung zuzuführen.
3. Am Hauptstandort der Peter-Wust-Schule am Dingbängerweg 80 wird eine neue Zweifach-
sporthalle gemäß den Vorgaben der DIN 18032 mit dem Raumprogramm gem. Anlage 1 er-
richtet.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, parallel eine Planung für die Erweiterung des Schulgebäu-
des der Peter-Wust-Schule zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt zunächst bis zur Genehmi-
gungsplanung) und Vierzügigkeit (2. Bauabschnitt zunächst bis zur Entwurfsplanung) mit fol-
gendem Raumprogramm zu erstellen:
1. Bauabschnitt:
3 Unterrichtsräume 65 qm
1 Raum für den offenen Ganztag 65 qm
492 40 11
E-Mail:
Haase@stadt-muenster.de
Datum:
18.11.2011
V/0779/2011/1
- 2 -
2. Bauabschnitt:
4 Unterrichtsräume 65 qm
1 Mehrzweckraum 65 qm
1 Raum für den offenen Ganztag 65 qm
zuzügl. Funktions– und Verkehrsflächen.
Die Erweiterungen werden nach heutigem Stand einer Machbarkeitsstudie als Neubau in
Anbindung an die neue Zweifachsporthalle geplant.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung für den Neubau der Zweifachsporthalle gemäß
den Vorgaben der DIN 18032 sowie den 1. Bauabschnitt zur Erweiterung um Unterrichts-
räume mit Kostenberechnung nach DIN 276 einschließlich einer Außenanlagenplanung zu
erstellen und schnellstmöglich den Baubeschluss zum Neubau der Zweifachsporthalle her-
beizuführen. Die Erweiterung um Unterrichtsräume (sowohl der 1. als auch der 2. Bauab-
schnitt) werden erst realisiert, wenn sich der Bedarf aufgrund der Schüler- und Klassenzahl-
entwicklung abzeichnet.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweite-
rung des Schulgebäudes der Peter-Wust-Schule zur Drei- und Vierzügigkeit sowie zum Neu-
bau einer Zweifachsporthalle zunächst
eine Mehrfachbeauftragung mit 3 - 5 Architekturbüros
durchzuführen.
7. Die Anträge Nr. A-W/0013/2009 der CDU-Fraktion und der FDP in der BV-West vom
08.04.2009 (Anlage 2) und Nr. A-W/0014/2009 der SPD-Fraktion in der BV-West vom
29.04.2009 (Anlage 3) sind damit erledigt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die zur Finanzierung des Neubaus der Zweifachsporthalle (Ziffer 3) und der Erweiterung des
Schulgebäudes zur Dreizügigkeit (1. Bauabschnitt s. Ziffer 4) erforderlichen Ermächtigungen sind
im Haushaltsplan-Entwurf 2012 wie folgt veranschlagt:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4400 Erw. Peter-Wust-Schule einschl.
Sporthalle
Auszahlung für Baumaßnahmen 2012 235.000
VE 250.000
2013 1.372.000
2014 2.450.800
2015 156.000
gesamt 4.213.800
Auszahlung für den Erwerb von
bewegl. Anlagevermögen
2014 187.200
insgesamt 4.401.000
V/0779/2011/1
- 3 -
V/0779/2011/1
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass
der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2012 bzw. der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzpla-
nung die Ermächtigungen bereitstellt.
Die Folgelastenberechnung, in der auch die Vermarktung des Geländes Schürbusch 45 berück-
sichtigt wird, wird zum Baubeschluss vorgelegt.
Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster-West hat in ihrer Sitzung am 17.11.2011 einstimmig die Ergänzung
in Ziffer 2 und die Änderung in Ziffer 4 des Beschlussvorschlages beschlossen.
In Ziffer 6 der Begründung der Hauptvorlage ist bereits ausgeführt, dass dem Rat eine Änderung
des Bebauungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung des Areals Schürbusch 45 zur Wohnbebau-
ung vorgeschlagen werden soll. In dem Bebauungsplan werden die Einzelheiten der geplanten
Bebauung festgelegt. Die Orientierung an der umliegenden Wohnbebauung soll berücksichtigt
werden. Der Beschluss über den Bebauungsplan wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt vom
Rat der Stadt Münster gefasst.
Der Zusatz, dass die Erweiterungen nach heutigem Stand der Machbarkeitsstudie als Neubau in
Anbindung an die neue Zweifachsporthalle geplant ist, kann entfallen. Wichtig ist allerdings,
dass die Erweiterungen als Neubau und nicht als Anbau an den Altbau errichtet werden. Ob der
Neubau in Anbindung an die Sporthalle oder aber als separates Gebäude errichtet wird, kann zu-
nächst offen bleiben und im weiteren Planungsprozess entschieden werden.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (10)
- Boeselagerstraße
- Mauritzstraße 4
- Geringhoffstraße 48
- Dingbängerweg 80
- Meckmannweg
- Schwarzer Kamp
- Schelmenstiege 1
- Loevelingloh
- Schürbusch 45
- Egelshove
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0779/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.10.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37