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Kölner Hotellerie von den Folgen der Corona-Krise entlasten, „Kulturförderabgabe“ aussetzen!
AfD Antrag nach § 3 AN/0535/2020 vom 04.05.2020
Stand: Am 14.05.2020 im Rat endgültig abgelehnt.
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AfD Antrag nach § 3
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An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 stephan.boyens@stadt- koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 04.05.2020 AN/0535/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 14.05.2020 Kölner Hotellerie von den Folgen der Corona-Krise entlasten, „Kulturförderabgabe„ aussetzen! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Damen und Herren, die Fraktion der AfD bittet Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kommen- den Ratssitzung zu nehmen: Beschluss: Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, dem Rat zur nächsten Ratssitzung eine Be- schlussvorlage zur Aussetzung der „Kulturförderabgabe“ bis zum 31.12.2021 ein- schließlich Vorschlag zur Gegenfinanzierung vorzulegen. Begründung: Seit 2014 werden private Übernachtungen in Köln mit einer „Kulturförderabgabe“ be- legt. Diese Abgabe macht Übernachtungen in Köln nicht nur unattraktiver, sie führt auch zu einem hohen Bürokratieaufwand für die Betroffenen. Das Hotel- und Gastgewerbe ist vom „Shutdown“ im Rahmen der Corona-Krise be- sonders betroffen. Die staatlichen Soforthilfen reichen vielen Unternehmen, gerade Hotels, nicht, um die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Sie sind vielmehr auf Kre- dite angewiesen, die in den Folgejahren getilgt werden müssen. - 2 - Angesichts der knappen Margen in der Branche und des Wettbewerbs mit Hotels jenseits der Stadtgrenze stellt die „Bettensteuer“ daher einen besonderen Nachteil für das Gastgewerbe in Köln dar. Mit der Aussetzung dieser Sondersteuer würde die Stadt Köln ihren Beitrag leisten, die vielfältige Hotellandschaft in der Stadt und die damit verbundenen Arbeitsplätze zu erhalten. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
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